Umweltverträglichkeitsstudie zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Stand: 30. Juni 2015 Auftraggeber: Oberbergischer Kreis Der Landrat Moltkestraße 42 51643 Gummersbach Auftragnehmer: HKR-Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Rehwinkel 15 51580 Reichshof Tel.: 02297 / 9008-20 Fax: 02297 / 9008-29 [email protected] www.hkr-landschaftsarchitekten.de Bearbeitung: Nadine Faßbeck, M. Eng. Landschaftsarchitektur/Regionalentwicklung Dipl.-Ing. Stephan Müller Landschaftsarchitekt AK NW UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl INHALTSVERZEICHNIS 1 1.1 1.2 1.3 1.3.1 1.3.2 1.4 1.4.1 1.4.2 1.4.3 1.5 1.6 2 Einleitung ................................................................................................................1 Anlass und Aufgabenstellung ...............................................................................1 Rechtliche Grundlagen ..........................................................................................1 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen projektbedingten Auswirkungen .........................................................................................................2 Verkehrssituation in Waldbröl ...................................................................................2 Beschreibung des Vorhabens ...................................................................................4 Darstellung des Untersuchungsrahmens .............................................................6 Bestimmung der planungsrelevanten Umweltschutzgüter .........................................6 Abgrenzung des Untersuchungsraumes ...................................................................7 Relevante Projektwirkungen .....................................................................................8 Methodisches Vorgehen ........................................................................................9 Planerische Vorgaben / Vorhaben ......................................................................11 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens ......................................................................................................14 Ermittlung und Beschreibung der Schutzgüter .................................................14 Schutzgut Mensch ..................................................................................................14 Schutzgut Tiere und Pflanzen .................................................................................19 Schutzgut Boden ....................................................................................................37 Schutzgut Wasser...................................................................................................41 Schutzgut Luft / Klima .............................................................................................47 Schutzgut Landschaft – Landschaftsbild und natürliche Erholungseignung ............49 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ..............................................................54 Wechselwirkungen..................................................................................................55 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile aufgetreten sind .................................................................................57 Identifizieren von Bereichen besonderer umweltbezogener Wertigkeit / Bedeutung (Raumwiderstand) ............................................................................58 Vorgehensweise .....................................................................................................58 Beschreibung der Bereiche mit besonderer umweltbezogener Bedeutung .............59 Hinweise zur möglichen Linienführung....................................................................62 Konfliktschwerpunkte ..............................................................................................63 3 3.1 3.1.1 3.1.2 3.1.3 3.1.4 3.1.5 3.2 3.2.1 3.2.1.1 3.2.1.2 3.2.1.3 3.2.1.4 Auswirkungsprognose .........................................................................................64 Methodische Grundsätze .....................................................................................64 Empfindlichkeit .......................................................................................................64 Wirkfaktoren / Wirkzonen ........................................................................................65 Ermittlung und Beurteilung der Auswirkungen ........................................................66 Prognoseverfahren .................................................................................................67 Schutzgutbezogener Variantenvergleich .................................................................70 Schutzgut Mensch - Wohnen und Erholung.......................................................70 Wohn- und Wohnumfeldfunktion .............................................................................70 Beurteilung der Empfindlichkeit...............................................................................70 Wirkzonen ..............................................................................................................70 Auswirkungen auf die Wohn- und Wohnumfeldfunktion ..........................................74 Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf die Wohn- und 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.1.4 2.1.5 2.1.6 2.1.7 2.1.8 2.1.9 2.2 HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Wohnumfeldfunktion ...............................................................................................77 3.2.1.5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit ..................................................79 3.2.2 Erholung- und Freizeitfunktion ................................................................................80 3.2.2.1 Beurteilung der Empfindlichkeit...............................................................................80 3.2.2.2 Wirkzonen ................................................................................................................80 3.2.2.3 Auswirkungen auf die Erholungs- und Freizeitfunktion............................................82 3.2.2.4 Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut Erholungs- und Freizeitfunktion ..............................................................................85 3.2.2.5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit ..................................................86 3.3 Schutzgut Biotoptypen – Tiere und Pflanzen .....................................................86 3.3.1 Beurteilung der Empfindlichkeit...............................................................................86 3.3.1.1 Pflanzen .................................................................................................................86 3.3.1.2 Tiere .......................................................................................................................87 3.3.2 Wirkzonen ..............................................................................................................88 3.3.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Biotoptypen, Tiere und Pflanzen .........................90 3.3.4 Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut Biotoptypen - Tiere und Pflanzen ...........................................................................95 3.3.5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit ..................................................97 3.4 Schutzgut Boden ..................................................................................................98 3.4.1 Beurteilung der Empfindlichkeit...............................................................................98 3.4.2 Wirkzonen ..............................................................................................................99 3.4.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Boden...............................................................102 3.4.4 Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut Boden ...105 3.4.5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit ................................................106 3.5 Schutzgut Wasser ..............................................................................................107 3.5.1 Grundwasser ........................................................................................................107 3.5.2 Oberflächenwasser ...............................................................................................112 3.5.3 Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut Wasser ..120 3.5.4 Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit ................................................121 3.6 Schutzgut Luft, Klima ........................................................................................122 3.6.1 Beurteilung der Empfindlichkeit.............................................................................122 3.6.2 Wirkzonen ............................................................................................................122 3.6.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Luft / Klima .......................................................126 3.6.4 Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut Luft / Klima .........................................................................................................129 3.7 Schutzgut Landschaft (Landschaftsbild / natürliche Erholungseignung) ......130 3.7.1 Landschaftsbild .....................................................................................................130 3.7.2 Wirkzonen ...........................................................................................................131 3.7.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild und die natürliche Erholungseignung ................................................................................................134 3.7.4 Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut Landschaftsbild und die natürliche Erholungseignung .........................................138 3.7.5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit ................................................139 3.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter .....................................................................140 3.8.1 Beurteilung der Empfindlichkeit.............................................................................140 3.8.2 Wirkzonen ............................................................................................................140 3.8.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter ......................................140 3.8.4 Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter ..........................................................................................142 HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 3.8.5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit ................................................142 4 4.1 4.2 4.3 4.4 Wechselwirkungen .............................................................................................142 Ökosystemare Wechselwirkungen ........................................................................142 Schutzgutbezogene Berücksichtigung der Wechselwirkungen .............................143 Schutzgutübergreifende Gesamtbetrachtung der Wechselwirkungen ...................147 Wirkungsverlagerungen ........................................................................................147 5 5.1 5.2 Schutzgutübergreifender Variantenvergleich / gutachtliche Empfehlung ......148 Schutzgutübergreifender Variantenvergleich ........................................................148 Gutachterliche Empfehlung (wird ergänzt) ............................................................153 6 Literaturverzeichnis............................................................................................154 ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS Abb. 1: Übersicht Straßen, o. M. ........................................................................................... 3 Abb. 2: Abgrenzung des Untersuchungsraumes (o. M.) ........................................................ 8 Abb. 3: Arbeitsschritte der Umweltverträglichkeitsstudie.......................................................10 Abb. 4: Ausschnitt aus der Waldfunktionskarte, (o. M.).........................................................13 Abb. 5: Darstellung der Baugebiete (o. M.) ...........................................................................16 Abb. 6: Verlustflächenbetrachtung…………………………………………………………………67 Abb. 7: Gefährdungsabschätzung ohne Verknüpfung ..........................................................68 Abb. 8: Gefährdungsabschätzung mit einfacher Verknüpfung ..............................................69 Abb. 9: Gefährdungsabschätzung mit zweifacher Verknüpfung ............................................69 Tab. 1: Übersicht Varianten ................................................................................................... 5 Tab. 2: Übersicht über die wesentlichen Auswirkungen des Straßenbauvorhabens und die betroffenen Schutzgüter ................................................................................ 9 Tab. 3: Übersicht der im Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl dargestellten Nutzungen ................................................................................................................12 Tab. 4: Rechtskräftige Bebauungspläne im Untersuchungsgebiet ........................................16 Tab. 5: Bedeutung der Wohnfunktion ...................................................................................17 Tab. 6: Bedeutung des Raumes für die Erholungsfunktion ...................................................19 Tab. 7: Klassifikation der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume......................................31 Tab. 8: Zuordnung der Biotoptypen zu Bewertungsklassen der Biotopfunktion aufgrund der ermittelten Biotopwerte ........................................................................31 Tab. 9: Bedeutung der Biotoptypen ......................................................................................32 Tab. 10: Übersicht der planungsrelevanten Arten .................................................................34 Tab. 11: Übersicht der Arten, für die der Verbotstatbestand gem. § 44 BNatSchG zu erwarten ist .............................................................................................................36 Tab. 12: Kriterien zur Bewertung der Speicher- und Reglerfunktion .....................................39 Tab. 13: Eigenschaften der Böden .......................................................................................40 Tab. 14: Bedeutung der Böden.............................................................................................41 Tab. 15: Kriterien zur Beurteilung der Empfindlichkeit des Grundwassers ............................44 Tab. 16: Kriterien zur Beurteilung der Oberflächengewässer ................................................47 Tab. 17: Fähigkeit zur Luftgeneration in Abhängigkeit von der Nutzung ...............................48 Tab. 18: Entstehung von Kaltluft in Abhängigkeit von der Nutzung .......................................49 Tab. 19: Bedeutung der Landschaftsbildeinheiten ................................................................53 Tab. 20: Schutzgutbezogene Zusammenstellung der Wechselwirkungen ............................56 HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Tab. 21: Schutzgutübergreifende Zusammenstellung der Wechselwirkungen ......................57 Tab. 22: Wirkfaktoren ...........................................................................................................65 Tab. 23: Übersicht planungsrelevanter Grenz- und Orientierungswerte für Lärm in Siedlungsbereichen ................................................................................................71 Tab. 24: Beeinträchtigungsintensität Wohn- und Wohnumfeldfunktion .................................73 Tab. 25: Auswirkungen auf das Teilschutzgut Wohn- und Wohnumfeldfunktion ...................74 Tab. 26: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Teilschutzgut Wohn- und Wohnumfeldfunktion ...............................................................................................76 Tab. 27: Übersicht Be- und Entlastungen .............................................................................79 Tab. 28: Beeinträchtigungsintensität Erholungs- und Freizeitfunktion ...................................81 Tab. 29: Auswirkungen auf das Teilschutzgut Erholungs- und Freizeitfunktion .....................82 Tab. 30: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Teilschutzgut Erholungs- und Freizeitfunktion .......................................................................................................84 Tab. 31: Empfindlichkeit der Biotoptypen / Biotoptypenkomplexe .........................................87 Tab. 32: Wirkzonen / Wirkintensitäten für den Verlust von (Teil-) Funktionen und Beeinträchtigungen der Lebensräume…………………………………………………. 89 Tab. 33: Auswirkungen auf das Schutzgut Biotoptypen – Tiere und Pflanzen ......................90 Tab. 34: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Schutzgut Biotoptypen – Tiere und Pflanzen .................................................................................................................94 Tab. 35: Beeinträchtigungsintensität des Bodens ...............................................................100 Tab. 36: Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ..............................................................102 Tab. 37: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Schutzgut Boden................................104 Tab. 38: Beeinträchtigungsintensität Grundwasser.............................................................109 Tab. 39: Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser - Grundwasser ....................................111 Tab. 40: Beeinträchtigungsintensität Oberflächenwasser ...................................................115 Tab. 41: Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser - Oberflächenwasser ...........................117 Tab. 42: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Schutzgut Wasser ..............................119 Tab. 43: Beeinträchtigungsintensität des Klimas ................................................................124 Tab. 44: Auswirkungen auf das Schutzgut Luft / Klima .......................................................126 Tab. 45: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Schutzgut Luft / Klima ........................128 Tab. 46: Beeinträchtigungsintensität Landschaftsbild .........................................................132 Tab. 47: Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild und natürliche Erholungseignung .................................................................................................134 Tab. 48: Schutzgutbezogener Variantenvergleich 1 – Schutzgut Landschaftsbild und natürliche Erholungseignung ................................................................................137 Tab. 49: Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter ......................................140 Tab. 50: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Schutzgut Kultur- und Sachgüter .......141 Tab. 51: Wechselwirkungen ...............................................................................................144 Tab. 52: Wirkungsverlagerungen aufgrund von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ......................................................................................148 HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl KARTEN Nr. 1: Nr. 2a: Nr. 2b: Nr. 3: Nr. 4: Nr. 5: Nr. 6: Nr. 7: Nr. 8.1: Nr. 8.2: Nr. 8.3: Nr. 8.4: Nr. 9.1: Nr. 9.2: Nr. 9.3: Nr. 9.4: Nr. 10.1: Nr. 10.2: Nr. 10.3: Nr. 10.4: Nr. 11.1: Nr. 11.2: Nr. 11.3: Nr. 11.4: Nr. 12.1: Nr. 12.2: Nr. 12.3: Nr. 12.4: Nr. 13.1: Nr. 13.2: Nr. 13.3: Nr. 13.4: Mensch / Kultur- und Sachgüter Realnutzung und Biotoptypen Bedeutung der Biotoptypen, Schutzausweisungen Boden Wasser Luft / Klima Landschaft Raumwiderstand Konfliktanalyse Schutzgüter Mensch / Kultur- und Sachgüter - Variante 1 Konfliktanalyse Schutzgüter Mensch / Kultur- und Sachgüter - Variante 2 Konfliktanalyse Schutzgüter Mensch / Kultur- und Sachgüter - Variante 3 Konfliktanalyse Schutzgüter Mensch / Kultur- und Sachgüter - Variante 4 Konfliktanalyse Schutzgut Biotoptypen – Tiere und Pflanzen - Variante 1 Konfliktanalyse Schutzgut Biotoptypen – Tiere und Pflanzen - Variante 2 Konfliktanalyse Schutzgut Biotoptypen – Tiere und Pflanzen - Variante 3 Konfliktanalyse Schutzgut Biotoptypen – Tiere und Pflanzen - Variante 4 Konfliktanalyse Schutzgut Boden - Variante 1 Konfliktanalyse Schutzgut Boden - Variante 2 Konfliktanalyse Schutzgut Boden - Variante 3 Konfliktanalyse Schutzgut Boden - Variante 4 Konfliktanalyse Schutzgut Wasser - Variante 1 Konfliktanalyse Schutzgut Wasser - Variante 2 Konfliktanalyse Schutzgut Wasser - Variante 3 Konfliktanalyse Schutzgut Wasser - Variante 4 Konfliktanalyse Schutzgut Luft / Klima - Variante 1 Konfliktanalyse Schutzgut Luft / Klima - Variante 2 Konfliktanalyse Schutzgut Luft / Klima - Variante 3 Konfliktanalyse Schutzgut Luft / Klima - Variante 4 Konfliktanalyse Schutzgut Landschaft - Variante 1 Konfliktanalyse Schutzgut Landschaft - Variante 2 Konfliktanalyse Schutzgut Landschaft - Variante 3 Konfliktanalyse Schutzgut Landschaft - Variante 4 ANHÄNGE OBERBERGISCHER KREIS, 2011: Ergebnisse des Scoping-Termins, 30. November 2011 HÖLLER, 2014: Artenschutzfachliches Gutachten zu Fledermäusen im Rahmen der UVS zur Verlängerung der K 28 bis zur B 478 nördlich Waldbröl SCHMIDT, 2014: Faunistischer Fachbeitrag im Rahmen der UVS zum Neubau der K28n bei Waldbröl HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl ABKÜRZUNGEN BArtSchV BGBL BImSchV BNatSchG BSLE CL DTV DIN 18005 DIN 18915 DIN 19731 EU-WRRL LANUV LG NW LW MLuS RAS-Q RLS-90 RStO 01 UVPG UVPG NW UVS UZVR Bundesartenschutzverordnung Bundesgesetzblatt Bundesimmissionsschutzverordnung Bundesnaturschutzgesetz Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung Critical Loads Durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung DIN 18005 Schallschutz im Städtebau DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau DIN 19731 Bodenbeschaffenheit-Verwertung von Bodenmaterial Europäische Wasserrahmenrichtlinie Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen Lichte Weite Merkblatt für Luftverunreinigungen an Straßen Richtlinie für die Anlage von Straßen – Teil Querschnitte Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen 1990 Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus in Verkehrsflächen 2001 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen Umweltverträglichkeitsstudie Unzerschnittene verkehrsarme Räume HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Der Oberbergische Kreis plant als Träger der Straßenbaulast den Bau der K 28n als Verlängerung der K 28 bis zur B 478. Die K 28n soll, ausgehend vom Anschluss an die L 38 / Homburger Straße, nördlich von Waldbröl Richtung Südwesten verlaufen und südlich von Waldböl an die B 478 anschließen. Der geplante Verlauf unterscheidet sich in vier Varianten geringfügig. Während die Varianten 2 und 3 bei Ruh auf die B 478 stoßen, werden Variante 1 und 4 bei Brenzingen an die B 478 angeschlossen. Ziel der Planung ist eine Netzoptimierung im klassifizierten Straßennetz von Waldbröl, indem eine Nord-West-Verbindung geschaffen wird. Gegenstand der vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) ist im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge die Überprüfung des vorgeschlagenen Untersuchungsgebietes auf die ökologisch verträgliche oder unverträgliche Eignung möglicher Trassenverläufe bezüglich einer neuen Trasse der K 28n nordwestlich von Waldbröl. Dazu werden die Umweltschutzgüter innerhalb des Untersuchungsraums umfassend ermittelt, beschrieben und hinsichtlich ihrer Empfindlichkeiten gegenüber dem Straßenbauvorhaben bewertet. Ziel der UVS ist die gutachterliche Empfehlung für eine Variante. Unabhängig von der UVS ist aufgrund der §§ 44, 45 BNatSchG (2009, gültig seit 01.03.2010) im späteren Plangenehmigungsverfahren eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) durchzuführen, in der die Betroffenheit „Planungsrelevanter Arten“ (nach BAUCKLOH, KIEL & STEIN 2007 sowie KIEL 2005) ermittelt wird. Im Rahmen dieser UVS werden die artenschutzrechtlichen Belange bereits frühzeitig berücksichtigt mit dem Ziel, sich evtl. ergebende artenschutzrechtliche Konflikte in einem frühen Planungsstadium zu erkennen und ggf. geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen in Art und Umfang benennen zu können. Zu diesem Zweck wurden Faunistische Fachbeiträge zu den Artengruppen Fledermäuse, Vögel und Amphibien erstellt. Im Rahmen der Beteiligung fand im November 2011 ein Scoping-Termin statt, bei dem der Untersuchungsrahmen und der Untersuchungsumfang festgelegt wurden. 1.2 Rechtliche Grundlagen Die Planung und Linienabstimmung der geplanten Verlängerung der K 28n bei Waldbröl wird auf Grundlage des § 37 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen vom Träger der Straßenbaulast, in diesem Fall also dem Oberbergischen Kreis, durchgeführt. Eine Linienbestimmung im Sinne des § 16 Bundesfernstraßengesetz in Verbindung mit der Umweltverträglichkeitsprüfung findet nicht statt. Bei Realisierung der K 28n sind zum Teil erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft bzw. einzelne Umweltschutzgüter zu erwarten. Daher wurde vom Oberbergischen Kreis gem. UVPG-NRW Anhang 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Umweltverträglichkeitsstudie in Auftrag gegeben, um die vom Straßenbauvorhaben ausgehenden Umweltauswirkungen zu ermitteln, zu beschreiben und fachlich zu bewerten. Die UVS ist somit als ein wesentlicher Beitrag zur transparenten und nachvollziehbaren DarHKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 1 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl stellung und Begründung des Straßenbauvorhabens im Rahmen der nach § 37 Abs. 4 und 5 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen durchzuführenden Behörden- und Bürgerbeteiligung sowie der Beteiligung der nach § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbände zu sehen. Die UVS hat die Aufgabe als fachplanerischer Beitrag, alle umweltrelevanten Informationen bereitzustellen, die zur Bewertung der Umweltverträglichkeit eines Straßenvorhabens auf einer vorbereitenden Planungsstufe erforderlich sind. Unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt dient sie als Begründung der gewählten Variante. Vorrangig i.S. des Vermeidungsgebotes ist die UVS Teil der Eingriffsregelung nach § 14 BNatSchG. 1.3 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen projektbedingten Auswirkungen 1.3.1 Verkehrssituation in Waldbröl Die Stadt Waldbröl gehört zu den Kommunen in Nordrhein-Westfalen, für die eine Stagnation der Bevölkerungszahlen prognostiziert wird (BRILON, BONDZIO, W EISER 2012). Sie bietet als Mittelzentrum des südlichen Teils des Oberbergischen Landes die komplette Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen, im Gesundheitswesen und als Schulstandort. Waldbröl ist über die B 256 und die B 478, die auch durch das Stadtzentrum von Waldbröl führen, an das überregionale Verkehrsnetz angeschlossen. Verbindungen zu den umliegenden Ortschaften bestehen über Landes- und Kreisstraßen. In einer detaillierten Untersuchung durch das Planungsbüro BRILON, BONDZIO, W EISER – INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR VERKEHRSWESEN MBH, 2013, werden die aktuellen und die für das Jahr 2025 prognostizierten Verkehrsmengen und -verteilungen dargestellt. Ebenso sind die verkehrlichen Wirkungen und die Ergebnisse eines Variantenvergleichs Gegenstand der Verkehrsuntersuchung (BRILON, BONDIO, W EISER, 2013). Insgesamt wurde festgestellt, dass im klassifizierten Straßensystem eine Nord-SüdVerbindung in den westlichen Teilen Waldbröls fehlt. Daher wird dieser Verkehr derzeit über Gemeindestraßen abgewickelt. Zudem ist das Stadtzentrum entlang der B 256 bzw. der B 478 überlastet. Der Anteil des Durchgangsverkehrs beträgt ca. 27 %. Der Großteil des Durchgangsverkehres wird über die B 256 abgewickelt. Die höchsten Verkehrsbelastungen von etwa 18.400 Kfz/24h weist die B 256 im Bereich der Kaiserstraße auf. Die Schladener Straße (B 256) ist mit etwa 8.000 Kfz/24h belastet. Die Brölstraße (B 478) hat eine Verkehrsbelastung von 10.300 Kfz/24h. Eine Übersicht des Straßennetzes erfolgt in der nachstehenden Abbildung. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 2 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Abb. 1: Übersicht Straßen, o. M. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 3 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 1.3.2 Beschreibung des Vorhabens Im bisherigen Planungsprozess wurden verschiedene Trassenvarianten diskutiert. Die neue Trasse der K 28n wurde in vier Varianten untersucht. Eine Verkehrsuntersuchung von BRILON, BONDZIO, W EISER (Februar 2013) hat diese Varianten auf Basis des Prognose-Nullfalls berechnet. In den Prognose-Nullfall1 sind die geplanten Entwicklungen im Straßennetz mit eingeflossen. Dazu zählen die Öffnung des Knotenpunktes Boxberg und die Anbindung des Gewerbeparks Waldbröl an die Oberbrölstraße (L 339). Für den Prognose-Nullfall wird im gesamten Netz eine generelle Verkehrszunahme von etwa 4 % vorausgesagt. Durch die Öffnung des Boxberges wird es zu Abnahmen von ca. 45 % in der Bahnhofstraße kommen, gleichzeitig jedoch zu Zunahmen von über 70 % an der Homburger Straße. Im Folgenden erfolgt eine Erläuterung der Varianten (Variantenverlauf vgl. Abb. 1). Die Variante 1 sieht die weitgehende Nutzung des bestehenden Netzes vor. Sie wird im Norden an die bestehende K 28 angebunden, quert dann die Homburger Straße (L 38) und verläuft von dort in Richtung Süden. Sie führt östlich des Schulzentrums vorbei und bildet einen Knotenpunkt mit der Venn- und Talstraße. Über die Talstraße erfolgt auch die Querung des Waldbrölbaches und der Anschluss an die B 478. Die Variante 1 führt zwar im Ortskern von Waldbröl zu geringen Entlastungen, jedoch entstehen dafür große Zuwächse an der Homburger Straße zwischen Nümbrechter Straße und Kreuzstraße. Die Entwässerungsplanung sieht für die Variante 1 die Errichtung von zwei Regenklär- und Regenrückhaltebecken vor. Die Zuleitung erfolgt über neue Regenwasserkanäle. Südlich der Homburger Straße erfolgt die Entwässerung über die Böschungsschulter. Im Bereich der Talstraße wird das Niederschlagswasser an den kommunalen Mischwasserkanal angeschlossen. Zudem ist die Errichtung von Dämmen und Einschnitten nötig. Bei der Variante 2 findet ebenfalls eine Anbindung an die bestehende K 28 im Norden statt. Nach Querung der Homburger Straße führt die Trasse nach Süden und verläuft zwischen dem Ortsteil Bohlenhagen und dem Schulzentrum. Von einem Knotenpunkt mit der Bohlenhagener Straße verläuft sie weiter nach Süden und knüpft zwischen dem Ortsteil Ruh und Waldbröl an die Brölstraße (B 478) an. Für die Querung des Waldbrölbaches wird eine Brücke erforderlich. Durch diese Variante ergibt sich eine Verkehrsentlastung für die Innenstadt Waldbröls, die höher ausfällt als bei Variante 1. Jedoch entsteht für die Homburger Straße zwischen Nümbrechter Straße und Kreuzstraße eine starke Verkehrszunahme, da die Straße eine Funktion als Querspange zwischen der K 28n und dem Knotenpunkt Boxberg übernimmt. Es entstehen insgesamt drei Regenklär- und Regenrückhaltebecken, die über neue Regenwasserkanäle beschickt werden. In Teilabschnitten ist auch die Entwässerung über die Böschungsschulter vorgesehen. Zudem ist die Errichtung von Dämmen und Einschnitten nötig. 1 Der Prognose-Nullfall beschreibt die voraussichtliche Verkehrsentwicklung in Waldbröl bis 2025 unter Berücksichtigung der absehbaren strukturellen Entwicklungen. Er dient als Referenzfall zur Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen der einzelnen Varianten der Entlastungsstraße. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 4 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Die Variante 3 knüpft an die bestehende Trasse der K 28 an und quert die Homburger Straße (L 38) östlich vom Ortsteil Romberg. Im weiteren Verlauf entspricht sie der Variante 2, wird jedoch ortsferner geführt. Auch bei Variante 3 müsste eine Brücke zur Querung des Waldbrölbaches errichtet werden. Nach Berechnungen führt Variante 3 zu ähnlichen Verkehrsveränderungen wie Variante 2. Es entstehen insgesamt vier Regenklär- und Regenrückhaltebecken, die über neue Regenwasserkanäle beschickt werden. In Teilabschnitten ist auch die Entwässerung über die Böschungsschulter vorgesehen. Zudem ist die Errichtung von Dämmen und Einschnitten nötig. Variante 4 verläuft zu Beginn wie Variante 1, wird jedoch später weiter westlich geführt. Sie führt zwischen dem Ortsteil Bohlenhagen und dem Schulzentrum vorbei und bildet einen neuen Knotenpunkt mit der Bohlenhagener Straße. Von dort führt die Trasse weiter Richtung Süden und schließt an den Mühlenweg an, der wiederum weiter zur B 478 geführt wird. Kurz vor der Anbindung an die B 478 wird der Waldbrölbach gequert, wozu die Erneuerung eines Durchlasses nötig ist. Aufgrund der nahen Lage zum Kreisverkehr Talstraße/Brölstraße wird die Talstraße abgebunden und der Kreisverkehr zurückgebaut. Wie auch bei den Varianten 1 bis 3 ergibt sich eine Verkehrsentlastung für die Innenstadt Waldbröls bei gleichzeitiger Verkehrszunahme für die Homburger Straße zwischen Nümbrechter Straße und Kreuzstraße. Es entstehen insgesamt vier Regenklär- und Regenrückhaltebecken, die über neue Regenwasserkanäle beschickt werden. In Teilabschnitten ist auch die Entwässerung über die Böschungsschulter vorgesehen. Zudem ist die Errichtung von Dämmen und Einschnitten nötig. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt grundsätzlich 100 km/h für Pkw’s und 80 km/h für Lkw’s. Eine Ausnahme bildet die Variante im Bereich der Talstraße. Dort werden Höchstgeschwindigkeiten von 70 km/h angenommen. Im Bereich der Knotenpunkte werden die Geschwindigkeiten bei 40 km/h liegen. In der nachfolgenden Tabelle 1 werden die Charakteristika der einzelnen Varianten nochmals gegenübergestellt: Tab. 1: Übersicht Varianten VariantenUmliegendes Strabezeichnung ßennetz Variante 1 Öffnung Boxbergkrei(ca. 1.930 m) sel, Anbindung Gewerbepark an Oberbrölstraße Variante 2 (ca. 2.520 m) Öffnung Boxbergkreisel, Anbindung Gewerbepark an Oberbrölstraße Variante 3 (ca. 2.465 m) Öffnung Boxbergkreisel, Anbindung Gewerbepark an Oberbrölstraße HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Verkehrsaufkommen auf der K 28n Verkehrsaufkommen auf K 28n von 3.900 bis 4.700 Kfz/24h (72 % kreisinterner Verkehr) Bemerkung Verkehrsaufkommen auf K 28n von 5.000 bis 5.300 Kfz/24h (62 % kreisinterner Verkehr) Verkehrsaufkommen auf K 28n von 5.600 bis 5.900 Kfz/24h (56 % kreisinterner Verkehr) Innerstädtisch Verkehrsentlastung von rund 17 % Sensible Bereiche wie das Schulzentrum werden deutlich höher belastet Innerstädtisch Verkehrsentlastung von rund 9 % Innerstädtisch Verkehrsentlastung von rund 18 % Stand: Juni 2015 5 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Variantenbezeichnung Variante 4 (ca. 2.500 m) 1.4 Umliegendes Straßennetz Öffnung Boxbergkreisel, Anbindung Gewerbepark an Oberbrölstraße Verkehrsaufkommen auf der K 28n Verkehrsaufkommen auf K 28n von 4.300 bis 4.900 Kfz/24h (68 % kreisinterner Verkehr) Bemerkung Innerstädtisch Verkehrsentlastung von rund 11 %, Entlastungen vom kreisinternen Verkehr im nicht klassifizierten innerstädtischen Netz sind bei dieser Variante am größten Darstellung des Untersuchungsrahmens Zur Festlegung des Untersuchungsrahmens wurde am 30. November 2011 ein ScopingTermin bei der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises durchgeführt. Am ScopingTermin nahmen Vertreter/Innen der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises (Umweltamt, Amt für Planung, Entwicklung und Mobilität, Straßenverkehrsamt, Untere Bodenschutzbehörde und Untere Landschaftsbehörde), des Landesbetriebs Straßenbau NRW, der Landwirtschaftskammer NRW, der Stadt Waldbröl, des Landesbetriebs Wald und Holz NRW, des Naturschutzbundes Deutschland (Kreisverband Oberberg) und der mit der Planung beauftragten Büros teil. Die Ergebnisse des Scoping-Termins sind der UVS im Anhang beigefügt. 1.4.1 Bestimmung der planungsrelevanten Umweltschutzgüter Von dem geplanten Straßenbauvorhaben können Auswirkungen (siehe Kap. 1.4.3) auf unterschiedliche Umweltbereiche ausgehen. Die Funktionsfähigkeit der "natürlichen" Umwelt als Ganzes gilt es zu erhalten, ihre einzelnen Bereiche werden in diesem Sinne als Schutzgüter definiert. Das Vorhaben kann sich sowohl beeinträchtigend auf das eine Schutzgut als auch begünstigend auf ein anderes Schutzgut bzw. andere Bereiche auswirken. Dabei ist es möglich, dass es zu Wechselwirkungen innerhalb einzelner Schutzgüter und / oder zwischen den einzelnen Schutzgütern kommen kann. Gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) §§ 1 und 2 werden folgende planungsrelevante Schutzgüter, die von dem Vorhaben in ihrer Funktion beeinträchtigt oder verändert werden können, aufgeführt: Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft / Klima, Landschaft, sonstige Kultur- und Sachgüter. Die vorhersehbaren Auswirkungen der Planung auf diese Schutzgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern sind zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 6 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Im Gutachten wird die Benennung der einzelnen Schutzgüter gemäß des Leitfadens für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben (2000) übernommen, da dieses Gutachten maßgeblich die Methodik der UVS bestimmt. Bei Realisierung der K 28n können alle genannten Umweltschutzgüter in unterschiedlicher Intensität betroffen sein. Ihre Betroffenheit ist daher hinsichtlich der Art, der Qualität und der Ausdehnung der möglichen Beeinträchtigungen einer umfassenden Prüfung zu unterziehen. 1.4.2 Abgrenzung des Untersuchungsraumes Der ca. 150 ha große Untersuchungsraum erstreckt sich in einem bis zu 700 m breiten Korridor nordwestlich von Waldbröl beidseitig der vorgesehenen Trassenvarianten. Als Mindestabstand zwischen dem jeweils äußeren Trassenverlauf und der Abgrenzung wurde eine Distanz von 150 m gewählt. Eine Ausnahme bildet die Variante 1 im Bereich der Talstraße. Dort wurde aufgrund der urbanen Überprägung nach Osten lediglich die erste Häuserzeile in den Untersuchungsraum einbezogen. Darüber hinaus wurden aufgrund zu erwartender Schallimmissionen die ebenfalls ersten Häuserzeilen der den Trassenvarianten nächst gelegenen Ortschaften Ruh, Bohlenhagen und Romberg als Teil des zu untersuchenden Raumes definiert. Wegen der erwarteten Verkehrszunahme auf der Homburger Straße durch den Bau des Kreisverkehrsplatzes Boxberg, der höchstwahrscheinlich vor Baubeginn der K 28n fertiggestellt sein wird, wird die Homburger Straße zwischen Nümbrechter Straße und Boxberg ebenfalls in die Betrachtungen mit einbezogen. Es handelt sich somit um einen in sich geschlossenen, homogenen Raum, der in seiner Abgrenzung so gewählt wurde, dass die von dem Vorhaben potenziell ausgehenden Wirkfaktoren hinsichtlich ihrer räumlichen Ausdehnung erfasst und beurteilt werden können. Für einzelne Faktoren ist davon auszugehen, dass sie über den Untersuchungsraum hinaus erhebliche Umweltauswirkungen haben werden. In diesem Fall werden sie dann einer speziellen Betrachtung unterzogen. In der nachfolgenden Abbildung 1 ist die flächenscharfe Abgrenzung des Untersuchungsraumes dargestellt. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 7 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Variante 3 Variante 1 Variante 4 Variante 2 Abb. 2: Abgrenzung des Untersuchungsraumes (o. M.) 1.4.3 Relevante Projektwirkungen Die von dem Vorhaben vorhersehbar ausgehenden Auswirkungen sind zu unterscheiden in die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen. Die baubedingten Wirkungen sind zeitlich auf die Bauphase des Vorhabens befristet, können aber zum Teil erhebliche und nachhaltige Umweltauswirkungen verursachen. Anlagebedingte Wirkungen werden durch den Straßenkörper selbst hervorgerufen und betriebsbedingte Wirkungen gehen vor allem von dem Kfz-Verkehr und der Unterhaltung der Straße aus. Die nachfolgende Tabelle zeigt die wesentlichen Projektwirkungen des Straßenbauvorhabens. Die Konkretisierung der vorhabenspezifischen Projektwirkungen in Bezug auf die einzelnen Schutzgüter und unter Berücksichtigung der verschiedenen Varianten erfolgt in Kap. 3 Auswirkungsprognose. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 8 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Tab. 2: Übersicht über die wesentlichen Auswirkungen des Straßenbauvorhabens und die betroffenen Schutzgüter Grund Auswirkung Betroffene Schutzgüter Baubedingt Flächenbeanspruchung für Arbeits Menschen raum, Lagerflächen etc. Tiere und Pflanzen Boden Wasser Lärmimmissionen durch Baustellen Menschen verkehr Tiere und Pflanzen Staub- und Abgasentwicklung durch Menschen Baustellenverkehr Tiere und Pflanzen Luft / Klima Gefahr der Versickerung von Be Boden triebsstoffen Wasser Anlagebedingt Flächenbeanspruchung für Trasse, Menschen Böschungen, Lärmschutzeinrichtun Tiere und Pflanzen gen Boden Wasser Landschaft Kultur- und Sachgüter Veränderung der Landschaftsstruk Menschen tur einschließlich Zerschneidungsef Tiere und Pflanzen fekten Landschaft Betriebsbedingt Lärmimmissionen Menschen Tiere und Pflanzen Abgasimmissionen Menschen Tiere und Pflanzen Boden Zerschneidung der Landschaft Menschen Tiere und Pflanzen Schadstoffeintrag durch Taumittel Menschen einsatz Tiere und Pflanzen Boden Wasser 1.5 Methodisches Vorgehen Die Erarbeitung der UVS erfolgt in Anlehnung an allgemein anerkannte, den einschlägigen Richtlinien entsprechende und praxistaugliche Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft sowie zur Beurteilung der Umwelterheblichkeit der potenziellen Auswirkungen eines Straßenbauvorhabens. Methodisch wurde schwerpunktmäßig der „Leitfaden für Umweltverträglichkeitsprüfungen zu Straßenbauvorhaben“ (Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, 2000) bei der Bearbeitung der UVS zugrunde gelegt. Gemäß dieser Methodik ist das vorrangige Ziel, eine annähernd einheitliche methodische Vorgehensweise für die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien zu erreichen. Als Grundlage für den Leitfaden dienten die 1995 vom BMV eingeführten Musterkarten für Umweltverträglichkeitsstudien, die allerdings HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 9 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl nur die kartographische Darstellung, nicht jedoch die methodische Herleitung vorgeben. Obengenannter Leitfaden, der bundesweit fachlich anerkannt ist, wurde von Fachleuten aus NRW bearbeitet und basiert auf den Grundprinzipien der ökologischen Risikoanalyse. Der Planungsleitfaden UVP NRW regelt nur die formellen Sachverhalte in der UVP. Zu den angewendeten Richtlinien zählen: SCHRIFTENREIHE DER HESSISCHEN STRASSEN- UND VERKEHRSVERWALTUNG, 2000: Leitfaden für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben, Teil I und II FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN, 2001: Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstudie in der Straßenplanung – MUVS FROEHLICH + SPORBECK, REGIO, DR. STÜER, 2008: Richtlinien Umweltverträglichkeitsstudie (Entwurf) BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, 1995: Musterkarten für Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau LANDESBETRIEB STRASSENBAU NRW , 2006: Planungsleitfaden UVP Die Umweltverträglichkeitsstudie gliedert sich in folgende Arbeitsschritte: Verfahrensablauf der UVS Bestandserfassung Erfassung, Beschreibung und Einordnung der Bedeutung der genannten Schutzgüter anhand eigener Kartierungen bzw. nachrichtliche Übernahme und Literarturrecherche. Die Bewertung der Bedeutung der einzelnen Schutzgüter erfolgt auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben bzw. planungsrechtlicher Zielsetzungen. Dafür wurden i.d.R. ordinale Wertstufen formuliert, mit deren Hilfe die Bedeutung in eine 3- bis 5-stufige Skala eingeordnet werden konnte. Konfliktschwerpunkte Ableitung der erkennbaren Konfliktschwerpunkte (Raumwiderstand) bezogen auf die einzelnen Schutzgüter / Beurteilung der möglichen Wechselwirkungen nach Aggregation der Schutzgüter Raumwiderstand Ermittlung des Raumwiderstandes Konfliktschwerpunkte Auswirkungsprognose Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Empfindlichkeit der Schutzgüter sowie projektbedingter Wirkfaktoren nach Art, Intensität, räumlicher Verbreitung und Dauer der Einwirkung Variantenvergleich Vergleich der projektbedingten Auswirkungen bei Realisierung der Varianten / Ermittlung der Variante mit den vergleichsweise geringsten Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit Hinweise zu Maßnahmen, mit denen die zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter vermieden bzw. gemindert werden können bzw. inwiefern eine Ausgleichbarkeit erfolgen kann. auf Grundlage der Abb. 3: Arbeitsschritte der Umweltverträglichkeitsstudie HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 10 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Alle relevanten Ergebnisse werden in einem Textteil und in dazugehörigen Karten dargestellt. Die methodischen Ansätze für die faunistischen Kartierungen werden in den faunistischen Fachbeiträgen gesondert beschrieben. Sowohl bei der Bedeutungseinstufung im Rahmen der Bestandserfassung als auch bei der Einstufung der Gefährdung und Empfindlichkeit innerhalb der Auswirkungsprognose ist folgendes zu beachten: Die Einstufungen müssen projektbezogen gesehen werden und sind daher relativ. Eine sehr hohe/hohe Bedeutung, Gefährdung oder Empfindlichkeit ist also nur bezogen auf den Untersuchungsraum als sehr hoch/hoch einzustufen. Der Untersuchungsraum insgesamt ist als ein für die Region typischer Landschaftssraum zu sehen, der in seiner Gesamtheit betrachtet eine nur mittlere Bedeutung hat. 1.6 Planerische Vorgaben / Vorhaben Landes- und Regionalplanung Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen 1995 Im Landesentwicklungsplan ist der Untersuchungsraum als Freiraum dargestellt. Regionalplan 2001 (Stand 2006) Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, stellt den Untersuchungsraum als Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich dar. Darüber hinaus dient der überwiegende Teil des Gebietes dem Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (BSLE). In der Erläuterungskarte wird diese Darstellung differenziert. Während der nördliche Teil bis etwa zur Bohlenhagener Straße die Zielschwerpunkte Erhalt, Schutz und Sicherung der Landschaft aufweist, handelt es sich im südlichen Teilbereich um ein Gebiet zur Anreicherung und Entwicklung der Landschaft. Der Status des Untersuchungsraumes als Teil eines Naturparks geht ebenfalls aus dem Regionalplan hervor. Der östliche Teil des Untersuchungsraumes ist als Allgemeiner Siedlungsraum dargestellt. Im südlichen Bereich des Untersuchungsraumes enthält der Regionalplan die Darstellung der Trasse der B 256. Im sachlichen Teilabschnitt zum vorbeugenden Hochwasserschutz ist die Aue des Brölbachs ab der Kläranlage Brenzingen als Überschwemmungsbereich dargestellt. Bauleitplanung Flächennutzungsplan 2006 Im Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl sind für den Untersuchungsraum die in der folgenden Tabelle aufgeführten Nutzungen dargestellt: HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 11 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Tab. 3: Übersicht der im Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl dargestellten Nutzungen Flächennutzung Bereich Fläche für Wald - Baumgruppe zw. Homburger Str. und Denkmalstr. - Romberger Bachsiefen - Feldgehölz im Bohlenhagener Bachtal Fläche für die Landwirtschaft - alle nicht mit anderen Nutzungen aufgeführten Flächen Grünfläche - Baumgruppe am Ehrenmal - Bereich nördlich des Schulzentrums bis zum Hahner Bachtal Wohnbauflächen - Aktuell bebaute Flächen - Als Bauland vorgesehene Flächen am Höhenweg und zwischen der Heidbergsiedlung und Brenzingen Mischgebiet - Ortschaft Ruh - Landwirtschaftlicher Betrieb in Romberg - Bereich Tennisanlage / Fitnesscenter Gewerbe - Autohaus Wasserfläche - Brölbach Flächennutzung Bereich Gemeinbedarfsflächen - Schulzentrum - Bauhof - Rathaus Ver- und Entsorgungsanlage - Kläranlage Verkehrsfläche - Bundesstraße 478 - Vorgesehene Trasse der B 256 Bahnanlage - Gleisanlage am Boxberg Die rechtskräftigen Bebauungspläne sind im Kap. 2.1.1 „Schutzgut Mensch“ erläutert und dargestellt (s. Abb. 4). Landschaftsplanung Landschaftsplan Nr. 4 Nümbrecht-Waldbröl Der Landschaftsplan Nr. 4 „Nümbrecht-Waldbröl“ stellt für den Untersuchungsraum Flächen mit verschiedenen Schutzstati wie Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, Geschützte Landschaftsbestandteile etc. dar. Eine Auflistung der geschützten Flächen mit Schutzstatus und -zweck findet sich in Kap. 2.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen. Naturpark Der gesamte Untersuchungsraum ist Teil des Naturparks „Bergisches Land“. Sonstiges Waldfunktionskarte 1979 Die Waldfunktionskarte Nordrhein-Westfalen stellt die Bedeutung der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes örtlich und regional dar, um daraus Ziele, Richtlinien und Maßnahmen für die Walderhaltung und funktionsgerechte Waldbehandlung entwickeln zu können. Darüber hinaus soll sie auf umweltrelevante Tatbestände aufmerksam machen, damit diese bei allen landschaftsbezogenen Planungen, die den Wald berühren, Berücksichtigung finden. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 12 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Die Waldfunktionskarte Nordrhein-Westfalen zeigt die Stieleichengruppe im Bereich der Homburger Straße und der Denkmalstraße als Waldfläche zum Schutz seltener Arten und Biotope. Die Schutzausweisung trägt damit der besonderen Bedeutung dieser Baumgruppe als Brut- und Rückzugshabitat für die Saatkrähenkolonie Rechnung. Waldfläche zum Schutz seltener Arten und Biotope Abb. 4: Ausschnitt aus der Waldfunktionskarte, (o. M.), Quelle: www.tim-online.nrw.de HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 13 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 2 Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens 2.1 Ermittlung und Beschreibung der Schutzgüter 2.1.1 Schutzgut Mensch (siehe Karte Nr. 1 „Mensch / Kultur- und Sachgüter“) Werthintergrund Das Schutzgut Mensch bezieht sich auf Leben, Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen. Dabei werden innerhalb der Umweltverträglichkeitsprüfungen diejenigen Grundfunktionen betrachtet, die räumlich wirksam sind und gesundheitsrelevante Aspekte beinhalten. Das Schutzgut Mensch wird daher über die Teilfunktionen Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie Erholungs- und Freizeitfunktion, die getrennt voneinander aufgenommen und beurteilt werden, erfasst. Für das Teilschutzgut „Wohn- und Wohnumfeldfunktion“ ist der Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche das Ziel der Lärmvorsorge. Nach § 41 (1) BImSchG muss beim Bau oder der wesentlichen Änderungen einer öffentlichen Straße sichergestellt werden, dass durch Verkehrsgeräusche keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Darüber hinaus bestehen aus Sicht des Schutzgutes Mensch besondere planerische Anforderungen an mögliche Trassenführungen insbesondere bzgl. der Vermeidung / Minderung der Inanspruchnahme und Zerschneidung von Wohngebieten. Für das Teilschutzgut „Erholungs- und Freizeitfunktion“ sind sowohl die wohnungsnahe Erholungseignung als auch die überregionale Bedeutung des Raumes zur Freizeitgestaltung relevant. Als Erholung, die zu den Grundbedürfnissen des Menschen gehört, werden hier landschaftsbezogene Aktivitäten wie Wandern, Joggen, Reiten oder Naturerlebnis bezeichnet. Dabei wird zwischen der wohnungsnahen Erholungsfunktion eines Raumes und der generellen Funktion eines Raumes zur Wochenend- und Ferienerholung unterschieden. Entscheidungserheblich für dieses Teilschutzgut sind die infrastrukturelle Ausstattung, die Erreichbarkeit sowie Freizeitangebote von allgemeinem Interesse. Datengrundlagen Zur Erfassung und Bewertung der genannten Teilschutzgüter wurden herangezogen: Regionalplan der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Köln, 2006 Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl, 2006 Bebauungspläne und Satzungen nach § 34 BauGB für den Untersuchungsraum Landschaftsplan Nr. 4 Nümbrecht-Waldbröl, Stand: 3. Änderung, 2005 Waldfunktionskarte NRW Wanderkarte NRW 1:25.000, Südlicher Oberbergischer Kreis (Nr. 43), Landesvermessungsamt NRW 2005, 1. Auflage eigene Biotoptypen- und Nutzungskartierung Verkehrsuntersuchung zur geplanten K 28n Waldbröl HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 14 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Schutzausweisungen Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, stellt den Untersuchungsraum als Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich dar. Darüber hinaus dient der überwiegende Teil des Gebietes dem Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (BSLE). In der Erläuterungskarte wird diese Darstellung differenziert. Während der nördliche Teil bis etwa zur Bohlenhagener Straße die Zielschwerpunkte Erhalt, Schutz und Sicherung der Landschaft aufweist, handelt es sich im südlichen Teilbereich um ein Gebiet zur Anreicherung und Entwicklung der Landschaft. Der Status des Untersuchungsraumes als Teil eines Naturparks geht ebenfalls aus dem Regionalplan hervor. Der östliche Bereich des Untersuchungsraumes wird als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Der überwiegende Teil des Untersuchungsraums liegt innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes. Als Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes wird im Landschaftsplan Nr. 4 Nümbrecht-Waldbröl u. a. die Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes und die besondere Bedeutung für die Erholung genannt. Der gesamte Untersuchungsraum ist Teil des Naturparks „Bergisches Land“. Naturparke sind laut § 27 BNatSchG Bereiche, „die sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird“. Allgemeine Beschreibung des Schutzgutes „Mensch“ Teilschutzgut „Wohn- und Wohnumfeldfunktion“ Der Untersuchungsraum wird durch landwirtschaftlich genutzte Flächen geprägt, die durch kleinere Wald-/Gehölzbestände und Fließgewässer gegliedert werden. Großflächige Wohngebietsnutzungen, im FNP teilweise als Mischgebiet dargestellt, befinden sich im nördlichen und westlichen Bereich nur mit geringen Flächenanteilen innerhalb des Untersuchungsraumes (Dorfrandlagen von Ruh, Bohlenhagen, Romberg), wohingegen der östliche Bereich (Talstraße, Schulzentrum, Homburger Straße, Denkmalstraße, Höhenstraße) stark von Wohnbauflächen, Mischgebieten oder Gemeindebedarfsflächen geprägt wird. Die Bebauung in den Randbereichen der Ortschaften ist als ältere Bebauung zu beschreiben, in der die Begrünung als relativ hoch anzusehen ist. Gleiches gilt auch für die bestehenden Wohnbauflächen von Waldbröl. Innerhalb der Mischgebiete befinden sich Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Gemeinbedarfseinrichtungen befinden sich im östlichen Bereich des Untersuchungsraumes. Dazu zählen das Schulzentrum an der Vennstraße, das Rathaus (Nümbrechter Straße) sowie Sportanlagen „Am Mühlenteich“. Ein Gewerbegebiet liegt im südlichen Bereich des Plangebietes. Im Folgenden sind Wohngebiete aufgelistet, deren B-Pläne oder Satzungen nach § 34 BauGB rechtskräftig sind und die sich in der Realisierung befinden bzw. deren Realisierung aktuell abgeschlossen ist. In der Karte wurde in Abstimmung mit der Stadt Waldbröl die Untersuchungsgebietsgrenze so gewählt, dass jeweils die ersten Häuserzeilen in den Untersuchungsraum mit einbezogen wurden. Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes wurde im Scoping-Termin von den Teilnehmern bestätigt. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 15 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Es befinden sich derzeit keine Bebauungspläne in Aufstellung. Wohnbauflächen, die im Flächennutzungsplan (2006) dargestellt sind und von B-Plänen nicht erfasst sind, werden in der Abbildung 4 nicht dargestellt. Es handelt sich dabei um Wohnbauflächen in Waldbröl und Brenzingen. Tab. 4: Rechtskräftige Bebauungspläne im Untersuchungsgebiet 1 Satzung nach § 34 BauGB „Ruh“ 2 Satzung nach § 34 BauGB „Brenzingen“ 3 Satzung nach § 34 BauGB „Waldbröl-Bohlenhagen“ 4 Satzung nach § 34 BauGB „Bohlenhagen-Kümpelweg“ 5 BP Nr. 107 „Bohlenhagen-Eichenkamp“ 6 Satzung nach § 34 BauGB „Romberg“ 7 BP Nr. 7 A „Höhenweg“ 8 BP Nr. 5 „Vor dem Löh“ 9 BP Nr. 9 „Brölbahnstraße“ 10 BP Nr. 9 A „Großflächiger Einzelhandel Brölbahnstraße“ Realisierung abgeschlossen Realisierung abgeschlossen Realisierung abgeschlossen Realisierung abgeschlossen Realisierung abgeschlossen Realisierung abgeschlossen Wird voraussichtlich nicht realisiert Realisierung abgeschlossen Realisierung abgeschlossen Realisierung abgeschlossen Satzung „Romberg“ Satzung BohlenhagenKümpelweg BP Nr. 7 A „Höhenweg“ BP Nr. 107 „BohlenhagenEichenkamp“ Satzung WaldbrölBohlenhagen Satzung „Brenzingen“ BP Nr. 9 „Brölbahnstraße“ Satzung „Ruh“ BP Nr. 5 „Vor dem Löh“ BP Nr. 9 A „Großflächiger Einzelhandel Brölbahnstraße“ Abb. 5: Darstellung der Baugebiete (o. M.) HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 16 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Vorbelastungen Teilschutzgut, „Wohn- und Wohnumfeldfunktion“ Die durch das Untersuchungsgebiet verlaufende B 478 sowie die Talstraße stellen eine Lärmbelästigung dar. Gleiches gilt auch für die im Norden verlaufenden Straßen L 38 und K 28. Bedeutung Teilschutzgut „Wohn- und Wohnumfeldfunktion“ Die Bedeutung bzw. die Empfindlichkeit der Wohnfunktion kann von der tatsächlichen Art und Intensität der Nutzung der Flächen abgeleitet werden. Dafür werden in Anlehnung an die Baunutzungsverordnung folgende Kategorien unterschieden: Tab. 5: Bedeutung der Wohnfunktion Wertstufe Art der Nutzung von Siedlungsflächen Sehr hoch Hoch Reine und allgemeine Wohngebiete, Sondernutzungen: Einrichtungen mit sozialen Grundfunktionen wie medizinische Versorgung (z.B. Krankenhäuser, Altenheime), Betreuung, Erziehung und Bildung (Schulen, Kindergärten usw.) einschließlich ihrer Freiflächen Mischgebiete, Kerngebiete, Dorfgebiete, Einzelhofanlagen und kleinere wohnbaulich genutzte Areale im Außenbereich, Kirchen oder kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (z.B. Kirchen, Kapellen, Gemeindehäuser, Friedhöfe), Bereiche mit zentralen örtlichen Funktionen und/oder hoher Aufenthaltsqualität (z.B. größere innerörtliche Grünflächen und Plätze) Im Untersuchungsraum betroffen Allgemeine und reine Wohngebiete, geplante Wohngebiete Schulzentrum Mischgebiete in Waldbröl, Ruh, Romberg Wohnbaulich genutzte Areale an der Bohlenhagener Straße, an der Homburger Straße, am Happacher Weg Rathaus Mittel Außenorientierte Sport- und Freizeitanlagen (z.B. Sportplätze, Kleingärten, Parkanlagen), sowie sonstige Grünflächen mit Bedeutung für die Naherholung Reitplatz Grünflächen Hundeübungsplatz Unbedeutend Gewerbegebiete, Gemeinbedarfsfläche mit gewerblichem Charakter (z.B. Feuerwehr) Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen (z.B. Kläranlage) Kläranlage Bauhof Gewerbegebiet Teilschutzgut „Erholungs- und Freizeitfunktion“ Beim Teilschutzgut Erholungs- und Freizeitfunktion steht die Eignung des Raumes für die wohnungsnahe Feierabenderholung im Mittelpunkt, aber auch der landschaftsbezogenen Wochenenderholung muss eine Eignung und eine mittlere Bedeutung zugesprochen werden. Im Untersuchungsraum stellt sich die Erholungsnutzung so dar, dass aufgrund der Lage des Erholungsgebietes zu den Siedlungsflächen die siedlungsbezogene Erholung in der freien Landschaft erfolgt. Somit kann nicht zwischen einer siedlungsbezogenen und landschaftsbezogenen Erholungsnutzung differenziert werden. Der Untersuchungsraum ist Teil des Naturparks „Bergisches Land“ und im Regionalplan als Gebiet zur „Landschaftsorientierten Erholung“ dargestellt. Die freie Landschaft erstreckt sich, HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 17 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl mit Ausnahme kleinerer Siedlungsbereiche der Ortschaften Waldbröls, im nördlichen und westlichen Bereich des Untersuchungsraumes. Hervorzuheben in diesem Raum ist die unmittelbare räumliche Zuordnung von ortsnahen bedeutsamen Erholungsflächen für die Nahund Feierabenderholung speziell an den Siedlungsrändern von Waldbröl. Die größtenteils land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb der Siedlungen sind mit einem dichten Wirtschaftswegenetz gut erschlossen. Die Wege sind überwiegend als Reit-, Fahrrad- oder Wanderwege geeignet und z. T. auch gekennzeichnet. So verläuft der überregionale X 11 (Lenne-Sieg-Weg) von Bohlenhagen aus durch das Untersuchungsgebiet. Des Weiteren führt der Bezirksweg 3 (Waldbröl/Valbert) von Norden nach Waldbröl durch das untersuchte Gebiet. Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr besteht in Waldbröl. Während der Begehungen wurde eine Frequentierung des Raumes insbesondere durch Spaziergänger mit Hunden verzeichnet. Es ist davon auszugehen, dass das Gebiet überwiegend von Erholungssuchenden aus den angrenzenden Siedlungsflächen aufgesucht wird und weniger von Erholungssuchenden aus weiterer Entfernung, da im Untersuchungsbereich und daran angrenzend keine Zielpunkte von überregionalem Interesse bestehen. Im FNP ausgewiesene Grünflächen befinden sich mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ bzw. „Spielplatz“ entlang des Thalsbaches, die jedoch heute noch nicht als solches anzusehen sind. Weitere Grünflächen befinden sich entlang des Waldbrölbachs, am Sportplatz und am Kriegerehrenmal im nördlichen Bereich. Reizvolle Sichtbeziehungen bestehen insbesondere vom Ehrenmal am „Heidberg“ aus nach Norden, Osten und Süden, sowie südlich von Romberg. Die östlichen Randbereiche des Untersuchungsraums sind von Siedlungen oder Ver- und Entsorgungsanlagen gekennzeichnet. Sie sind für die landschaftsbezogene Erholungsnutzung nur sehr eingeschränkt geeignet. Vorbelastungen Teilschutzgut „Erholungs- und Freizeitfunktion“ Im Süden des Untersuchungsraumes befindet sich eine Kläranlage, die allerdings, ebenso wie das Gewerbegebiet, durch die Tallage keine Fernwirksamkeit besitzt und daher nicht als visuelle Vorbelastung anzusehen ist. Das Schulzentrum hingegen ist durch die exponierte Lage weit sichtbar und stellt, vom Landschaftsraum gesehen aus, eine visuelle Vorbelastung dar. Zudem verlaufen vier Stromleitungen durch den Untersuchungsraum. Die kleineren Stromleitungen entfalten durch ihre geringe Höhe keine Fernwirksamkeit, jedoch existiert im Untersuchungsraum auch eine höhere Stromleitung (110 kV), die südwestlich von Romberg durch den Untersuchungsraum am Schulzentrum vorbei nach Waldbröl führt. Diese Leitung ist als visuelle Vorbelastung anzusehen. Bedeutung Teilschutzgut „Erholungs- und Freizeitfunktion“ Der Untersuchungsraum bietet den Bewohnern der angrenzenden Ortslagen überwiegend einen in sich geschlossenen Naherholungsraum von sehr hoher/hoher Bedeutung. Der sehr hohe/hohe Wert begründet sich in der guten Erreichbarkeit aus den Wohngebieten, dem offenen Charakter der Landschaft und der guten Erschließung mit geeigneten Wander-, Radund Reitwegen. Die landschaftlichen Gegebenheiten bilden den Rahmen und die Voraussetzung für die vielfältigen Möglichkeiten zur landschaftsorientierten Erholung HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 18 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Für die regionale und überregionale Erholungsfunktion hat der Untersuchungsraum eine geringe Bedeutung, da keine kulturhistorisch wertvollen und erholungsrelevanten Zielpunkte im Untersuchungsgebiet oder daran angrenzend existieren. Der insgesamt sehr hohen Bedeutung des Untersuchungsraumes wird auch durch die Ausweisung als Naturpark, Landschaftsschutzgebiet und als Gebiet zum Schutz der Landschaft und zur landschaftsorientierten Erholung (BSLE) im Regionalplan Rechnung getragen. In der nachfolgenden Tabelle Nr. 6 sind die Kriterien und Ausprägungen zur Beurteilung der Erholungsfunktion dargestellt: Tab. 6: Bedeutung des Raumes für die Erholungsfunktion Wertstufe Kriterien Vielfältiges und von der naturraumtypischen Eigenart nicht oder nur gering abweichendes Landschaftsbild Sehr hoch – Hoch Landschaftsraum mit guter bis sehr guter Erschließung und Erreichbarkeit erholungsrelevanter Infrastruktur Geringe visuelle oder akustische Vorbelastungen Durch menschliche Nutzung deutlich überprägtes Landschaftsbild Landschaftsraum mit geringer bis mittlerer Erschließung und erMittel holungsrelevanter Infrastruktur Mittlere visuelle oder akustische Vorbelastung Nicht dem Naturraum entsprechendes Landschaftsbild Landschaftsraum mit geringer bis fehlender Erschließung und erGering – Unbedeutend holungsrelevanter Infrastruktur Starke visuelle oder akustische Vorbelastungen 2.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen (siehe Karte Nr. 2a „Realnutzung und Biotoptypen“, Karte Nr. 2b „Bedeutung der Biotoptypen, Schutzausweisungen“) Potenziell natürliche Vegetation Die potenzielle natürliche Vegetation (pnV) beschreibt den Zustand der Vegetation, der sich bei Nutzungsaufgabe unter den gegenwärtigen Umweltbedingungen auf einem Standort einstellen würde. Sie liefert damit wichtige Hinweise auf das Standortpotenzial bzw. die Pflanzenverwendung bei Durchführung von Biotop- und Artenschutzmaßnahmen sowie bei ökologischen Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft. Anhand der potenziellen natürlichen Vegetation kann auch der Grad der anthropogenen Beeinflussung der Vegetation beurteilt und daraus wiederum der Natürlichkeitsgrad von Biotoptypen abgeleitet werden. Im Untersuchungsraum würden sich nach Nutzungsaufgabe in weiten Teilen des Untersuchungsraumes der Flattergras-Buchenwald und der Typische Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) einstellen. Es handelt sich bei beiden Waldtypen um artenarme RotBuchenwälder, die i.d.R. über sauren Sedimentgesteinen, Grauwacken oder Tonschiefern stocken. Zur Rot-Buche gesellt sich insbesondere an Wärme begünstigten Standorten die Trauben-Eiche. In der meist spärlichen Krautschicht finden sich überwiegend Hainsimse, Drahtschmiele, Sauerklee (auf frischen Standorten) und Heidelbeere. In den Talauen des HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 19 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Waldbrölbachs, des Hahner Bachs und des Bohlenhagener Bachs würde sich ein Stieleichen-Hainbuchen-Auenwald (Carpinion betuli) mit bachbegleitenden Schwarzerlenbeständen entwickeln. Kennzeichnend für den Stieleichen-Hainbuchen-Auenwald ist die Zusammensetzung aus Eichen (Quercus robur, Q. petraea), Hainbuchen (Carpinus betulus), VogelKirsche (Prunus avium), Feld-Ahorn (Acer campestre), Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior) und Rot-Buche (Fagus sylvatica). Sie leiten auf feuchten bzw. nassen Böden über zu den Auwaldgesellschaften mit Schwarz-Erle und Gemeiner Esche (Alnion incanae). In der subatlantischen Ausprägung sind in der Krautschicht die Große Sternmiere, Wald-Knäuelgras, Erdbeer-Fingerkraut oder Schatten-Segge kennzeichnend. Innerhalb des Untersuchungsraumes ist der Flattergras-Buchenwald bzw. der Typische Hainsimsen-Buchenwald als reine Vegetationsgesellschaft nicht mehr anzutreffen. Einige ältere Baumgruppen in Mittel- und Oberhanglagen weisen jedoch ein der potenziell natürlichen Vegetation nahekommendes Artenspektrum auf. Ein mit Laubmischwald bestockter Siefen südlich Romberg setzt sich vornehmlich aus Arten zusammen, die weitgehend der zu erwartenden Vegetation des Stieleichen-Hainbuchenwaldes entspricht. In den übrigen Bereichen dominieren anthropogen veränderte Ersatzgesellschaften, die allenfalls noch Relikte der ursprünglichen Vegetation aufweisen. Werthintergrund Natur und Landschaft stellen einen Wert an sich dar und sind damit als Lebensgrundlage des Menschen so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und ggf. wiederherzustellen, dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten auf Dauer gesichert sind (BNatSchG). Die Verteilung von Tier- und Pflanzenarten hängt entscheidend von ihren Ansprüchen an die Standortbedingungen und den Konkurrenzverhältnissen ab. Sie ist damit Indikator bestimmter Umweltzustände, insbesondere des Klimas, der Bodenverhältnisse sowie der Intensität land- und forstwirtschaftlicher und anderer Nutzungen. Datengrundlagen Die Beschreibung und Bewertung der vorgefundenen Biotop- und Habitatstrukturen basiert im Wesentlichen auf eigenen Erhebungen, die im Rahmen von Begehungen im Oktober 2011, Juni 2012 und September/Oktober 2013 durchgeführt wurden. Dabei wurden die in sich gleichartig oder ähnlich ausgestatteten Lebensräume gegeneinander abgegrenzt und nach dem Biotoptypenschlüssel des LANUV (2008) eingeteilt. Als Datengrundlage wurden darüber hinaus folgende Quellen ausgewertet: Biotopkataster NRW Biotopverbundflächen NRW Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG Fachinformationssystem des LANUV Landschaftsplan Nr. 4 Nümbrecht-Waldbröl Unzerschnittene Lebensräume NRW Gebietsmeldungen für das Schutzgebietsnetz NATURA-2000 in NRW Regionalplan im Hinblick auf Bereiche zum Schutz der Natur HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 20 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Schutzausweisungen Natura-2000-Gebiete Innerhalb des Untersuchungsraums sind keine Bereiche bekannt, die im Sinne des europaweiten Schutzgebietssystems Natura-2000 nach der Richtlinie 92/43/EWG zu schützen sind. Jedoch ist der Waldbrölbach Bestandteil und eines der prägenden Elemente des Untersuchungsraumes. Die Bröl ist ab der Ortslage Ziegenhardt (Entfernung zum Untersuchungsraum ca. 2 km) als Natura-2000-Gebiet DE 5110-301 „Bröl“ festgesetzt. Ausschlaggebend für die Meldung des FFH-Gebiets sind folgende Lebensraumtypen und Arten: Fließgewässer mit Vegetation des Flutenden Hahnenfuß (Ranunculion fluitans) (3260) Feuchte Hochstaudenfluren (6430) Hainsimsen-Buchenwald (9110) Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (9160) Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum) Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) Lachs (Salmo salar) Groppe (Cottus gobio) Bachneunauge (Lampetra planeri) Naturschutzgebiete Naturschutzgebiete sind innerhalb des Untersuchungsraumes und im Auswirkungsbereich des Vorhabens nicht ausgewiesen. Landschaftsschutzgebiete Der überwiegende Teil des Untersuchungsraums liegt innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes. Als Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes wird im Landschaftsplan Nr. 4 Nümbrecht-Waldbröl genannt: Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes Besondere Bedeutung für die Erholung Die Lage und Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes ist der Karte 2b zu entnehmen. Gesetzlich geschützte Biotope gem. §30 BNatSchG Gesetzlich geschützte Biotope sind innerhalb des Untersuchungsraumes weder ausgewiesen noch kartiert. Jedoch sind u.a. naturnahe Abschnitte von Fließgewässern einschl. der Ufer und der begleitenden Flora, binsenreiche Nasswiesen sowie Quellbereiche grundsätzlich geschützt. Im Untersuchungsraum sind die genannten Biotoptypen in unterschiedlicher Ausprägung vorhanden. Naturdenkmale Innerhalb des Untersuchungsraumes kommen folgende Naturdenkmale vor: HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 21 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl ND 17 Stiel-Eichenkamp / Saatkrähenkolonie Kleiner Eichenkamp nördlich Waldbröl, der auch als Geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzt ist (s.u.). ND 16 Einzelbaum Stiel-Eiche Das Naturdenkmal 16 – Einzelbaum Stiel-Eiche – im nördlichen Bereich des Untersuchungsraumes existiert nicht mehr. Im unmittelbaren Anschluss an den Untersuchungsraum befindet sich eine sehr markante Lindenallee zwischen der B 478 und der Ortslage Ruh. Diese ist im Landschaftsplan Nr. 4 als Naturdenkmal festgesetzt. Zudem wird sie im Alleenkataster geführt (AL-GM-0010). Geschützte Landschaftsbestandteile Im Landschaftsplan Nr. 4 Nümbrecht-Waldbröl sind die unten beschriebenen Teile von Natur und Landschaft als Geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen. Als Schutzzweck für die Geschützen Landschaftsbestandteile werden genannt: Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes Abwehr schädlicher Einwirkungen LB 2 Bohlenhagener Bachtal LB 18 Happacher Bachtal mit Wolfsschlucht bei Happach LB 45 Romberger Bachsiefen südlich Romberg LB 164 Zwei Baumgruppen mit Stiel-Eiche und Hainbuche westlich Brenzingen Die Lage und Abgrenzung der Geschützten Landschaftsbestandteile sind der Karte 2b zu entnehmen. Biotopkataster NRW Folgende schutzwürdige Biotope befinden sich innerhalb des Untersuchungsraums: BK-5111-094 Saatkrähenkolonie bei Waldbröl Fläche: 0,5 ha Schutzstatus: Geschützter Landschaftsbestandteil, Vorschlag Beschreibung: Kleiner Eichenkamp mit alten bis sehr alten Eichen mit einer größeren Anzahl an regelmäßig belegten Saatkrähennestern Schutzziel: Schutz eines Saatkrähen-Brutplatzes BK-5111-170 Biotopkomplex am Nordwestrand von Waldbröl Fläche: 0,89 ha Schutzstatus Landschaftsschutzgebiet Beschreibung: Verschilfter Teich mit Schwertlilie und altem Schwarz-Erlenbestand Schutzziel: Erhaltung eines siedlungsnahen Biotopkomplexes mit kleinflächig vorhandener Feuchtbrache als Refugial- und Trittsteinlebensraum für Arten der Feuchtbiotope in einem HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 22 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl intensiv genutzten Umfeld sowie Erhaltung eines Gehölzstreifens als Abschirmung des Siedlungsrandes. Die Lage und Abgrenzung der Biotopkatasterflächen ist der Karte 2b zu entnehmen. Allgemeine Beschreibung des Schutzgutes Pflanzen und Tiere Eine vollständige Übersicht aller im Untersuchungsraum vorgefundenen Biotoptypen enthält Tabelle 9: Bedeutung der Biotoptypen. An dieser Stelle werden zunächst die in sich ähnlichen Biotoptypen in Gruppen zusammengefasst und beschrieben. Wälder Hainbuchen-Eichenwald (AB9) Zu den besonders naturnahen Laubwäldern, weil der potenziell natürlichen Vegetation am nächsten kommend, zählen zwei Hainbuchen-Eichenwald-Bestände südlich Romberg. Neben den namensgebenden Baumarten, die starkes Baumholzalter erreicht haben, stocken im nördlichen Bestand auch Gemeine Eschen (Fraxinus excelsior). In ihrer Krautschicht treten überwiegend folgende Pflanzen auf: Winkel-Segge (Carex remota) mit flächigen Ausbildungen, Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera), Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata), Echter Nelkenwurz (Geum urbanum), Buschwindröschen (Anemone nemerosa), Kriechender Günsel, (Ajuga reptans), Stern-Miere (Stellaria holostea) und Sämlinge von Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Zitter-Pappel (Populus tremula) und Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior) aus Naturverjüngung. Nadelwald (AJ0) Fichtenforst mittleren Baumholzalters mit einem durch Wind- oder Schneebruch verursachten hohen Totholzanteil. Die Krautschicht ist in Teilbereichen durch den daraus resultierenden Lichteinfall daher deutlicher ausgeprägt als es in einem Fichtenbestand dieses Alters zu erwarten ist. Funktionen der Waldbiotope und Vorbelastungen Die Bedeutung der Wälder hängt insbesondere von deren Größe, Alter, der Strukturvielfalt und der Nähe zu der für die jeweiligen standörtlichen Verhältnisse typischen Ausprägung ab. Vielfältig strukturierte, zusammenhängende Wälder mit Baumanteilen in allen Altersphasen sowie einem hohem Totholzanteil gehören zu den artenreichen Lebensräumen, die für anspruchsvolle Tierarten als Habitat geeignet sind. Den im Untersuchungsraum vorkommenden Laubwäldern kommt als Lebensraum für Vögel, Fledertiere und Kleinsäuger somit eine besondere Bedeutung zu. Vorbelastungen sind in der geringen Größe der Bestände und den unzureichend ausgebildeten Waldrändern zu erkennen, die nahezu übergangslos in intensiv bewirtschaftetes Grünland übergehen. Weniger reich strukturiert und damit in seiner Bedeutung auch geringer einzuschätzen ist der reine Fichtenforst nördlich Romberg. In dem naturfernen Wald wird das ökologische Potenzial nur bedingt genutzt und der Bestand ist anfälliger für Kalamitäten. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 23 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Gehölze Gebüsche / Strauchgruppen (BB0) Zu den Gebüschen zählen kleinflächige, meist lineare Gehölzbestände, die oft entlang von Wirtschaftswegen oder Geländekanten stocken. Sie sind aus standortgerechten Straucharten und Baumarten II. Ordnung wie Hunds-Rose (Rosa canina), Weißdorn (Crataegus spec.), Hasel (Corylus avellana), Schlehe (Prunus spinosa), Sal-Weide (Salix caprea) und Birke (Betula pendula) zusammengesetzt. Die Gebüsche sind überwiegend aus natürlicher Entwicklung entstanden, teilweise entstammen sie auch jüngeren Anpflanzungen. In den Gehölzstreifen, die neben den für die Gebüsche genannten Standorten auch entlang von Straßen und der Bahntrasse der ehemaligen Kleinbahn Waldbröl-Bielstein stocken, kommen darüber hinaus vereinzelt auch Baumarten wie Hainbuche (Carpinus betulus), Vogel-Kirsche (Prunus avium) und Stiel-Eiche (Quercus robur) vor. Diese haben überwiegend mittleres Baumholzstadium erreicht. Ufergehölze (BE0) Ufergehölze befinden sich in unterschiedlicher Ausprägung entlang des Waldbrölbachs, des Bohlenhagener Bachs, des Hahner Bachs, des Thalsbachs und des Zulaufs des Happacher Bachs. Fast immer sind Schwarz-Erlen (Alnus glutinosa) in verschiedenen Baumholzstärken am Bestandsaufbau beteiligt. Während der Zulauf des Happacher Bachs im Oberlauf von einer jungen Pflanzung aus Schwarz-Erle, Vogel-Kirsche, Sal-Weide, Weißdorn und Schlehe begleitet wird, finden sich entlang des Thalsbachs überwiegend aus natürlicher Entwicklung hervorgegangene Bestände aus Vogel-Kirschen, Stiel-Eichen, Birken und Hainbuchen mittleren Baumholzalters. Am Hahner Bach stocken abgesehen von dem Hainbuchen-Eichenwald nur punktuell einige ältere Schwarz-Erlen. Ausgeprägte bachbegleitende Gehölze säumen den Waldbrölbach sowohl im innerstädtischen Bereich als auch in der freien Landschaft. Hier sind die Ufergehölze meist aus Schwarz-Erlen, die oft starkes Baumholzalter erreicht haben, aufgebaut. Daneben kommen insbesondere westlich der Kläranlage auch Hasel, HybridPappel, Gemeine Esche und Feld-Ahorn vor. Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäume (BF1, BF2, BF3) Eine von den übrigen Gehölzstrukturen deutlich unterscheidbare Baumreihe befindet sich im Bereich der Homburger Straße. Es handelt sich um doppelreihig gepflanzte Ross-Kastanien mittleren Baumholzalters. Zu den Baumgruppen zählen neben der Ansammlung weniger Baumexemplare auch waldartige Bestände bis zu 1 ha Größe. Im Untersuchungsraum kommen Baumgruppen unterschiedlichster Ausprägung vor. Oft handelt es sich um Gehölzstreifen entlang von Wegen oder Geländekanten, die wegen der Unzugänglichkeit oder Steilheit des Geländes landwirtschaftlich nicht nutzbar sind. Sie sind meist aus heimischen Arten wie Stiel-Eiche, Hainbuche, Vogel-Kirsche und Rot-Buche aufgebaut und verfügen über eine spärliche Krautschicht. An den lichtbegünstigten Rändern treten häufig nitrophile Arten wie Große Brennnessel oder Kletten-Labkraut auf. Einige Baumgruppen bilden keine geschlossenen Bestände wie z.B. eine Fläche am Ortsrand von Romberg oder eine im Bereich der Tennishalle. Die nicht mit Bäumen bewachsenen Flächen weisen dann Grünlandbrachen auf. Bei der Baumgruppe an der Tennishalle handelt es sich um ein Auenwaldrelikt, das jedoch von allen Seiten hohe anthropogne Einflüsse erfährt. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 24 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Besondere Bedeutung haben die Eichengruppe nördlich Waldbröl mit einer Saatkrähenkolonie (BK 5111-094) und die auf der ehemaligen Bahntrasse stockenden Gehölze. Diese haben sich nach Nutzungsaufgabe auf dem Gleisschotter der Bahnlinie entwickelt. Zu den vorgefundenen Arten zählt neben dem o.g. Artenspektrum auch die Robinie (Robinia pseudoaccacia) als typische Baumart offen gelassener Bahnstrecken, die partiell einen hohen Deckungsgrad aufweist. Des Weiteren kommen Ahorn-Arten (Acer platanoides und Acer pseudoplatanus), Sommer-Linde (Tilia platophyllos), Weiden-Arten, Hänge-Birke (Betula pendula) und im mittleren Abschnitt des Bahndammes Gemeine Fichte (Picea abies) vor. In der Strauchschicht sind Sträucher der Waldränder vertreten, wie z. B. Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Schlehdorn (Prunus spinosa), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) und Verjüngung der o. g. Arten. Die Krautschicht wird geprägt von Großer Brennnessel (Urtica dioica), Echter Nelkenwurz (Geum urbanum), Wiesen-Labkraut (Galium mollugo), Kletten-Labkraut (Galium aparine), Himbeere (Rubus idaeus), Ruprechtskraut (Geranium robertianum), Gemeiner Hohlzahn (Galeopsis tetrahit), Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata), Gewöhnliches Knäuelgras (Dactylis glomerata) und Gewöhnlicher Glatthafer (Arrhenatherum elatius). Im Untersuchungsraum wachsen an mehreren Stellen markante Einzelbäume. Erwähnenswert sind insbesondere eine Stiel-Eiche an der B 478 mit einem Brusthöhendurchmesser (BHD) von ca. 130 cm, eine weitere Stiel-Eiche (BHD ca. 80 cm) im Bereich des Ehrenmals. Weitere Einzelbäume (v.a. Vogel-Kirschen, Spitz-Ahorn) finden sich über den gesamten Untersuchungsraum verteilt. Funktionen der Gehölzbiotope und Vorbelastungen Die Gehölzbiotope übernehmen in der Landschaft wichtige Funktionen als Trittsteinbiotope und im Biotopverbund. Sie bieten zahlreichen Offenland bewohnenden Vogelarten, aber auch Insekten und Kleinsäugern Rückzugs,- Nahrungs- und Bruthabitate. Darüber hinaus tragen sie zur Gliederung der Landschaft und zur Bereicherung des Landschaftsbildes bei, insbesondere dann, wenn sie bereits vorhandene Landschaftselemente linear begleiten. Ihre Bedeutung hängt entscheidend von Alter, Standort und Größe ab. Als vorbelastet sind solche Gehölzstrukturen zu bewerten, die sich entlang von viel befahrenen Verkehrswegen erstrecken und damit ihre Biotopfunktion nur eingeschränkt übernehmen können. Grünland Fettwiese (EA0), Fettweide (EB0) Die Fettwiesen und Fettweiden werden wegen ihrer ähnlichen floristischen Ausstattung zusammengefasst. Es sind intensiv landwirtschaftlich genutzte Grünlandflächen, die entweder während der Vegetationsperiode beweidet oder mehrfach gemäht und im Herbst einmalig beweidet werden. Sie geben bei gleichmäßiger Wasser- und guter Nährstoffversorgung hochproduktive Futterflächen ab. Während die Weiden vorwiegend der WeidelgrasWeißklee-Gesellschaft zugerechnet werden, handelt es sich bei den Wiesen oft um eingesäte Flächen, die wechselweise als Grünland oder Acker genutzt werden. Das Artenspektrum ist dementsprechend eingeschränkt. Häufig anzutreffende Gräserarten sind WiesenFuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Gemeines Rispengras (Poa trivialis), Ausdauerndes Weidelgras (Lolium perenne), Weiche Trespe (Bromus hordeaceus) und Glatthafer (ArrhenaHKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 25 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl terum elatius). Zu den häufig vorhandenen Kräutern zählen Gemeiner Löwenzahn (Taraxacum officinale), Kriechender Hahnenfuß (Ranunculus repens), Weiß-Klee (Trifolium repens), Rot-Klee (Trifolium pratense), Zaun-Wicke (Vicia sepium) und Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata). Nass- und Feuchtwiese (EC1), Nass- und Feuchtweide (EC2) Nass- und Feuchtweiden befinden sich v.a. entlang des Hahner Bachs und des Bohlenhagener Bachs und südlich von Ruh am Waldbrölbach. Sie werden meist weniger intensiv genutzt und weisen neben den Arten der Fettwiesen und -weiden einige typische Feuchtezeiger wie die meist bestandsbildende Flatter-Binse (Juncus effusus) auf. Als weitere Arten kommen Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Wiesen-Lieschgras (Phleum pratense), Wiesen-Rispengras (Poa pratensis), Sumpf-Kratzdistel (Cirsium palustre), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Wiesen-Schwingel (Festuca pratensis), Weißes Straußgras (Agrostis stolonifera), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), Gundermann (Glechoma hederacea), Schmalblättriges Weidenröschen (Epilobium angustifolium), Zottiges Weidenröschen (Epilobium hirsutum), Pfennigkraut (Lysimachia nummularia), Gewöhnliche Pechnelke (Lychnis vulgaris), Kuckucks-Lichtnelke (Lychnis flos-cuculi), Moor-Labkraut (Galium uliginosum) und Große Brennnessel (Urtica dioica) vor. Auf der Feuchtweide südlich von Ruh kommen Echtes Mädesüß (Filipendula ulmaria) und Faden-Binse (Juncus filiformis) flächendeckend vor. Magerweide (ED2) Eine Magerweide befindet sich südlich von Bohlenhagen. Diese Weide weist ein starkes Gefälle auf und schließt grusige Bereiche mit Hainbuche (Carpinus betulus) und Draht-Schmiele (Avenella flexuosa) ein. Die Arten der Magerweide umfassen Rotes Straußgras (Agrostis tennis), Gewöhnlichen Rotschwingel (Festuca rubra), Weiß-Klee (Trifolium repens), Kleinen Sauerampfer (Rumex acetosella), Harzer Labkraut (Galium harcynicum), Echten Ehrenpreis (Veronica officinalis), Kleines Habichtskraut (Hieracium pilosella), Blutwurz (Potentilla erecta). Am Rand bzw. von unten findet eine zunehmende Verbuschung statt. Dort kommen Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Besenginster (Cytisus scoparius), Schlehdorn (Prunus spinosa) und Brombeere (Rubus fructicosus) vor. Brachgefallenes Nass- bzw. Feuchtgrünland (EE3) Im Bereich dieses Biotoptyps kommen u. a. folgende Arten vor: Flatter-Binse (Juncus effusus), Echtes Mädesüß (Filipendula ulmaria), Gewöhnlicher Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris), Sumpf-Kratzdistel (Cirsium palustre), Bachbunge/Bach-Ehrenpreis (Veronica beccabunga), Weißes Straußgras (Agrostis stolonifera), Moor-Labkraut (Galium uliginosum), Sumpf-Hornklee (Lotus uliginosus), Große Brennnessel (Urtica dioica), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), Bach-Sternmiere (Stellaria alsine) und Echter Baldrian (Valeriana excelsa). Gras- und Krautsäume (KC0) Gras- und Krautfluren entlang von Wirtschaftswegen, die in Abhängigkeit von den Feuchtigkeitsverhältnissen im Boden unterschiedlich ausgeprägt sind. Sowohl auf den trockenen als auch auf den frischeren Standorten wurden Arten gefunden, die weit verbreitet sind und keine besonderen Lebensraumansprüche haben. Feuchtgrünland-Saum (KC1) Gewässer begleitender Gras- und Krautsaum entlang des Bohlenhagener Bachs. Folgende Arten der nitrophilen Saumgesellschaften wurden vorgefunden: Große Brennnessel (Urtica dioica), Flatter-Binse (Juncus effusus), Giersch (Aegopodium podagraria) und Echtes MädeHKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 26 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl süß (Filipendula ulmaria). Aufgrund ihrer starken Konkurrenzkraft sind diese Gesellschaften sehr stabil, so dass sich kaum andere Arten einfinden können. Funktionen der Offenlandbiotope und Vorbelastungen Die Bedeutung der offenland- bzw. grünlandbetonten Biotope hängt v.a. von ihrer Nutzungsintensität ab. Insbesondere die extensiv oder gar nicht mehr genutzten Flächen bieten mit ihrem Blütenreichtum Insekten eine ergiebige Nahrungsquelle. Von diesem Nahrungsangebot wiederum und den vielfältigen Rückzugsmöglichkeiten profitieren die Offenland bewohnenden Vogelarten. Dagegen sind die Fettwiesen und -weiden in ihrer Eignung deutlich eingeschränkt, stellen allerdings für Greifvögel und Eulen wichtige Jagdhabitate dar. Drei- bis viermalige Mahd, Düngung und dichter Viehbesatz des Grünlands führen zu einer Artenverschiebung hin zu wenig spezialisierten, konkurrenzstarken Grasgesellschaften. Die vornehmlich in den Bachtälern anzutreffenden Nass- und Feuchtgrünländer eignen sich u.a. als Lebensraum für hoch spezialisierte Arten, z.B. Libellen. Ihnen kommt somit eine hohe Bedeutung zu. Die im Untersuchungsraum vorkommenden feuchten Säume sind in ihrer Artenzusammensetzung vergleichbar mit den feuchten Grünlandbrachen. Sie bilden wichtige lineare Vernetzungsstrukturen im Biotopverbundsystem. Als Refugiallebensräume in unmittelbarer Nähe zu intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen bieten sie Kleinsäugern und Vögeln wichtige Ausweichhabitate. Das dicht verzweigte Wegenetz in der offenen Landschaft führt zu visuellen und akustischen Störungen der Avifauna, insbesondere von Vogelarten mit einer hohen Fluchtdistanz. Gewässer Fischteich (FF2) Künstlich angelegter Teich mit steilen Ufern ohne Unterwasservegetation. Derzeit befinden sich nur einige Karpfen im Teich (SCHMIDT 2014). Sicker-, Sumpfquelle (FK2) Im Untersuchungsraum befinden sich insgesamt drei Sickerquellbereiche. Es handelt sich um den Quellbereich des Thalsbachs, eine Nebenquelle des Hahner Bachs und eine Quelle nahe der B 478. Der Quellbereich des Thalsbachs ist z. T. zugeschüttet. Als Arten treten verschiedene Binsen (Juncus effusus / conglomeratus / acutiflorus), Ufer-Wolfstrapp (Lycopus europaeus), Echtes Mädesüß (Filipendula ulmaria), Weidenröschen (Epilobium hirsutum und lanceolatum), Sumpf-Kratzdistel (Cirsium palustre), Moor-Labkraut (Galium uliginosum) sowie WaldEngelwurz (Angelica sylvestris) auf. Im unteren Bereich kommen Große Brennnessel (Urtica dioica) und Echtes Mädesüß (Filipendula ulmaria) mit hohem Deckungsgrad vor. Ergänzend sind Kuckucks-Lichtnelke (Lychinis flos-cuculi), Kriechender Baldrian (Valeriana excelsa), Wald-Simse (Scirpus sylvaticus) und Gewöhnlicher Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris) vorzufinden. Es ist anzunehmen, dass sich die Fläche als feuchte Hochstaudenflur entwickeln wird. Eine Nebenquelle des Hahner Bachs entspringt nordöstlich von Bohlenhagen. An der Quelle oberseits des Weges kommen, neben weiteren Wiesenarten, Flutender Schwaden (Glyceria fluitans) und Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis) vor. Die Bestände sind durch hohen Viehbesatz stark zertreten. An der Quellflur unterseits des Weges treten BachHKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 27 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Ehrenpreis (Veronica beccabunga), Flutender Schwaden (Glyceria fluitans), SumpfVergissmeinnicht (Myosotis scorpioides) und Wolliges Honiggras (Holcus lanatus) auf. Mittelgebirgsbach (FM0) Eine ausführliche Beschreibung der Fließgewässer findet sich in Kap. 2.1.4. Regenrückhaltebecken (FS0) Jüngst errichtetes Rückhaltebecken mit Röhrichtpflanzung. Funktionen der Gewässer und Vorbelastungen Natürliche Quellen gehören zu den in Nordrhein-Westfalen gesetzlich geschützten Biotopen. Ihre Ausbildung ist abhängig von der zutage tretenden Wassermenge, der Konstanz, der Schüttung und dem Chemismus, der vom durchlaufenen Gestein bestimmt wird. Sie bilden einen Lebensraum für relativ wenige, dafür aber hoch spezialisierte Arten, die an die besonderen Lebensbedingungen angepasst sind. Vorbelastungen der Quellen bestehen durch die von Weidevieh verursachten Trittschäden an den Quellen am Hahner Bach und an der B 478. Ob es sich bei der Quelle am Thalsbach tatsächlich um einen natürlichen Quellbereich handelt, oder ob Quellwasser ursprünglich nordöstlich des Bahndamms zutage trat, konnte nicht abschließend geklärt werden. Die Geländeausformung und ein staunasser Bereich am Fuß des Bahndamms lassen den ursprünglichen Quellaustritt im Bereich des Bahndamms vermuten. Für alle Quellen ist von diffusen Stoffeinträgen aus intensiver landwirtschaftlicher Nutzung auszugehen. Morphologie, Gewässerstruktur und Wasserqualität sind die maßgeblichen Parameter für die Bedeutung der Fließgewässer. Diese ist generell hoch, wenn keiner der Parameter in so negativer Ausprägung vorliegt, dass er als limitierend angesehen werden muss. Fließgewässer beherbergen eine hoch angepasste Fauna und Flora, die speziell an diesen Lebensraum gebunden sind. Neben den allgemein bekannten Taxa der Vögel und Fische stellen sie für eine Reihe von Insektenarten (Eintagsfliegen, Steinfliegen, Libellen) den Larvallebensraum dar. Die Fließgewässer im Untersuchungsraum bieten den genannten Tierartengruppen überwiegend geeignete Lebensräume, die auf eine Grundausstattung mit den genannten Tierartengruppen vermuten lassen. Vorbelastungen bestehen an allen im Untersuchungsraum vorkommenden Gewässern in Form von Ufer- und Sohlbefestigungen (insbesondere Waldbrölbach) sowie in Form von Verrohrungen. Stehende Gewässer bieten sowohl Vögeln als auch Amphibien und Insekten im Larvenstadium einen (Teil-) Lebensraum. Der Teich im Bohlenhagener Bachtal bietet sowohl Vögeln als auch Insekten und Fledertieren und vermutlich Amphibien vielfältige Möglichkeiten zur Nahrungssuche und zur Fortpflanzung. Kulturbiotope Äcker (HA0) Der Untersuchungsraum weist einige Äcker mit Maisanbau auf. Die Äcker werden bis auf die Kulturpflanzen vegetationsfrei gehalten. Blühstreifen oder andere belebende Elemente sind nicht vorhanden. Einige der Äcker wurden nach der Ernte offenbar nicht zwischenbegrünt HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 28 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl oder wieder als Grünland hergerichtet, so dass sich eine Vegetationsgesellschaft aus den Arten des ehemaligen Grünlands und kurzlebigen Ruderalarten entwickeln konnte. Streuobstwiese / Streuobstweide (HK2 / HK3) Die Obstwiesen bzw. -weiden finden sich im Oberbergischen traditionell in der Nähe von Siedlungen und hier im Bereich von landwirtschaftlichen Hofstellen. Es sind lockere Streuobstbestände mit hochstämmigen Obstbäumen verschiedener Arten (Apfel, Birne, Pflaume, Kirsche), die auch landwirtschaftlich als Wiesen oder Weiden genutzt werden. Alle Bestände weisen auch abgängige Bäume auf, insbesondere der Bestand bei Romberg. Grünanlagen (HM0) Zu den Grünanlagen zählen insbesondere die straßenbegleitenden Grünstreifen mit Scherrasenflächen bzw. Kleingehölzen. Funktionen der Kulturbiotope und Vorbelastungen Die Bedeutung der Kulturbiotope ist sehr unterschiedlich zu beurteilen. Während die Streuobstbestände wichtige Funktionen im Biotopverbund und für das Landschaftsbild übernehmen, spielen die Äcker und Grünanlagen eine untergeordnete Rolle. Die Streuobstwiesen, insbesondere wenn sie ältere Bäume mit Höhlungen aufweisen, stellen wichtige Trittsteinbiotope für verschiedene Vogel- und Fledermausarten dar. Darüber hinaus dienen sie im Frühjahr wegen ihres Blütenreichtums als Bienenweide. Sie tragen darüber hinaus zur Einbindung der Ortsränder in die Landschaft bei. Die Äcker weisen aufgrund ihrer intensiven Nutzung und Strukturarmut nur ein eingeschränktes Artenspektrum auf. Für Greifvögel stellen sie allerdings ein wichtiges Jagdhabitat dar. Sie sind durch intensive Gülleausbringung vorbelastet. Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen Lagerplatz (HT3) Unversiegelter Lagerplatz für Stroh und Silage. Parkplatz (HV3) Befestigte Parkplätze am Sport- bzw. Schulzentrum. Gemischte Baufläche, Wohnbaufläche (SB0) Überwiegend Ein- bis Zweifamilienhausbebauung mit Ziergärten. Landwirtschaftliche Hoffläche (SB5) Landwirtschaftsbetriebe in Romberg bzw. Ruh mit Wohngebäude, Stallungen und Unterständen für Maschinen. Gewerbeflächen (SC0) Fast vollständig versiegelte Flächen des Dienstleistungsgewerbes. Bildungsstätte / Jugendbegegnungsstätte (SD) Ausbildungsstätte des Technischen Hilfswerks bzw. Jugendbegegnungsstätte (Jubs). HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 29 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Schule (SD1) Flächen mit mehrgeschossigem Gebäudebestand und hohem Versieglungsgrad. Die Freianlagen weisen an der Realschule (Talstraße) teilweise älteren Baumbestand auf. Ansonsten werden die Pausenhöfe und Parkplätze von heimischen Sträuchern mittleren Alters und Ziergehölzen begleitet. Ver- und Entsorgungsanlagen (SE0) Kläranlage mit hohem Versiegelungsgrad. Hundeübungsplatz (SG1) Scherrasenfläche mit einzelnen Ziergehölzen. Reitplatz (SG4) Mit Sand belegte Reitplätze bei Bohlenhagen und Romberg. Der Reitplatz bei Bohlenhagen ist mit einheimischen Gehölzen eingefasst. Sport- und Freizeitanlage (SL0) Mehrzweckanlage mit Rasensportplatz und einer Einfassung aus heimischen Sträuchern und Bäumen II. Ordnung. Versiegelte Fläche (VA) Asphaltierte oder betonierte, vollversiegelte Verkehrsflächen. Wirtschaftswege (VB0) Teilversiegelte Schotterflächen oder Flächen in wassergebundener Bauweise, teilweise als zugewachsene Graswege entwickelt. Funktionen der Siedlungs-, Gewerbe und Verkehrsflächen und Vorbelastungen Die Bedeutung der anthropogenen Biotope für den Arten- und Biotopschutz ist gering. Sie bieten einer geringen Anzahl von ubiquitären Arten einen Lebensraum. Da ihnen keine hohe Bedeutung zukommt, sind auch die Vorbelastungen als entsprechend gering zu bewerten. Allgemeine Vorbelastungen Zu den allgemeinen Vorbelastungen der Biotope im Untersuchungsraum gehören insbesondere die intensive landwirtschaftliche Nutzung der Flächen und der vom Menschen ausgehende Erholungsdruck, der das Vorkommen störungsanfälliger Tierarten beschränkt. 2.1.2.1 Biotopverbund Biotopverbundflächen tragen in wesentlichem Maße zur Sicherung der heimischen Arten und Artengemeinschaften bei. Ihre räumliche Verzahnung soll „den genetischen Austausch zwischen Populationen, Tierwanderungen sowie natürliche Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse gewährleisten“ (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ). HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 30 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Unzerschnittene Landschaftsräume Als unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) werden Räume definiert, die nicht durch technogene Elemente wie Straßen (mit mehr als 1.000 Kfz/24h), Schienenwege, schiffbare Kanäle, flächenhafte Bebauung oder Betriebsflächen mit besonderen Funktionen wie z.B. Verkehrsflugplätze zerschnitten werden. UZVR sind je nach Größe, Struktur, Nutzung und Nutzungsintensität sowie der Randwirkung und Eindringtiefe von Störungen, Lebensräume, deren Ökosysteme, Zönosen, Populationsstrukturen oder Individuen einer erheblich geringeren Störung unterlegen als dies in Siedlungs- oder Verdichtungsräumen mit einem vergleichbar höheren Zerschneidungsgrad der Fall ist (LANUV 2007). Tab. 7: Klassifikation der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume Klassifikation der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume Klasse 1 1-5 km² Klasse 2 5-10 km² Klasse 3 10-50 km² Klasse 4 50-100 km² Klasse 5 >100 km² Nahezu der gesamte Untersuchungsraum zählt zu den Unzerschnittenen Landschaftsräumen der Klasse 1 (1 bis 5 km²). Lediglich der Bereich südlich der B 478 ist Teil einer unzerschnittenen Fläche der Klasse 2 (5 bis 10 km²). In Karte Nr. 2b sind die Unzerschnittenen Landschaftsräume dargestellt. Bedeutung der Biotoptypen Die Einstufung der Bedeutung der im Untersuchungsraum vorgefundenen Lebensraum- und Nutzungstypen orientiert sich u.a. an der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LANUV, 2008). Die numerische Bewertung erfolgt auf einer Skala von 0 – 10 auf der Grundlage folgender naturschutzfachlich anerkannter Kriterien: Natürlichkeit Gefährdung / Seltenheit Ersetzbarkeit / Wiederherstellbarkeit Vollkommenheit Als Ergebnis einer Aggregation der Kriterien ergibt sich der ökologische Gesamtwert eines Biotoptyps. Zur Einstufung der Bedeutung der Biotoptypen wird eine Zuordnung des ökologischen Gesamtwertes in eine 5-teilige Skala von sehr gering bis sehr hoch vorgenommen. Tab. 8: Zuordnung der Biotoptypen zu Bewertungsklassen der Biotopfunktion aufgrund der ermittelten Biotopwerte (Wertstufe) Bedeutung Biotopfunktion Ökologischer Gesamtwert (ÖWB) 0 sehr gering bis unbedeutend I gering II mittel III hoch IV sehr hoch 0-1 2-3 4-6 7-8 9-10 Die gem. § 30 BNatSchG / § 62 LG NW gesetzlich geschützten Biotope werden abweichend von den Bewertungsvorschlägen des o.g. Verfahrens pauschal der höchsten Wertstufe zugeordnet. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 31 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Tab. 9: Bedeutung der Biotoptypen Code Biotoptyp Bedeutung Wälder AB9 AJ0 Hainbuchen-Eichenwald Fichtenwald hoch mittel Gehölze BB0 BE0 BF1 BF2 BF3 Gebüsch Ufergehölz Baumreihe Baumgruppe Einzelbaum mittel hoch mittel hoch hoch Offenland EA0 EB0 EC1 EC2 ED2 EE3 KC0 KC1 Fettwiese Fettweide Nass- und Feuchtwiese Nass- und Feuchtweide Magerweide Brachgefallenes Nass- und Feuchtgrünland Gras- und Krautsaum, trocken bis frisch Feuchtgrünland-Saum gering gering sehr hoch sehr hoch mittel sehr hoch mittel mittel Gewässer FF2 FK2 FM0 FS0 Fischteich Sumpf-, Sickerquelle Mittelgebirgsbach Regenrückhaltebecken mittel sehr hoch sehr hoch mittel Kulturbiotope HA0 Acker HK2 Streuobstwiese HK3 Streuobstweide HM0 Grünanlage gering hoch hoch gering Siedlungs- und Gewerbeflächen HT3 Lagerplatz, unversiegelt HV 3 Parkplatz SB0 Gemischte Baufläche, Wohnbaufläche SB5 Landwirtschaftliche Hoffläche SC0 Gewerbefläche SD Bildungsstätte / Jugendbegegnungsstätte SD1 Schule SG1 Hundeübungsplatz SG4 Reitplatz SL0 Sport- und Freizeitanlage VA Versiegelte Fläche VB0 Wirtschaftsweg gering sehr gering gering gering sehr gering gering gering gering sehr gering gering sehr gering gering HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Geschützter Biotop gemäß § 30 BNatSchG Stand: Juni 2015 X X X X X 32 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Die räumliche Verteilung der Bedeutungsklassen ist in Karte 2b – Bedeutung der Biotoptypen, Schutzausweisungen – dargestellt. Fauna Der Erfassung von Tierartengruppen und faunistischen Funktionsräumen liegen die Biotoptypenkartierung und Feldkartierungen zwischen Oktober 2011 und Oktober 2013 zugrunde. In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Oberbergischen Kreises wurden avifaunistische Kartierungen sowie Erfassungen von Vögeln, Amphibien und Fledermäusen durchgeführt. Andere häufig vorkommende Tierarten wurden durch Zufallsfunde erfasst. Die ausführlichen Ergebnisse sind in eigenen Gutachten dokumentiert, die sich in den Anlagen 1 und 2 zu dieser UVS finden. An dieser Stelle soll eine Zusammenfassung der Gutachten die wesentlichen Ergebnisse widergeben. Zur Beurteilung der Bedeutung und Empfindlichkeit der Tierarten-Vorkommen auf Grundlage des Planvorhabens und zur Ermittlung der ökologischen Eingriffserheblichkeit wurden verschiedene Tierartengruppen hinsichtlich ihres Vorkommens im Untersuchungsraum erfasst und bewertet. Zur Beurteilung der Habitateignung und -qualität werden die sog. planungsrelevanten Tierarten herangezogen, da es sich hierbei meist um relativ stenöke und gefährdete Arten handelt (die auch Indikatorfunktion erfüllen). Exkurs „Planungsrelevante Arten“ Als „Planungsrelevante Arten“ werden in NRW diejenigen Arten bezeichnet, die bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren einer artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 44 BNatSchG in einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Es handelt sich um streng geschützte Arten (FFH-Anhang IV-Arten, Arten des Anhangs A der EG-Artenschutzverordnung oder Arten der Anlage 1 Spalte 3 der Bundesartenschutzverordnung), die seit 1990 mit rezenten, bodenständigen Vorkommen in NRW vertreten sind sowie um Vogelarten die in Anhang I Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) und Art. 4 Abs. 2 der V-RL aufgeführt sind. In Karte Nr. 2a – Realnutzung und Biotoptypen – sind Fundorte der Vogelarten differenziert nach Vorkommen (z. B. Brutrevier, Nahrungsgast, Bedeutendes Nahrungshabitat oder Brutplatz vermutet). Auch die in den Jagdgebieten nachgewiesenen Fledermausarten sind in dieser Karte dargestellt. In der nachfolgenden Tabelle sind die im Untersuchungsraum vorgefundenen planungsrelevanten Tierarten aufgeführt. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 33 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Tab. 10: Übersicht der planungsrelevanten Arten Art VS-RL Vögel (wissenschaftlicher (deutscher Name) Name) Feldsperling1 Graureiher1 Grünspecht1 Mäusebussard1 Mehlschwalbe1 Rauchschwalbe1 Rotmilan1 Saatkrähe1 Schleiereule1 Schwarzstorch Turmfalke1 Wiesenschafstelze2 Amphibien (deutscher Name) Erdkröte2 Passer montanus Ardea cinerea Picus viridis Buteo buteo Delichon urbica Hirundo rustica Milvus milvus Corvus frugilegus Tyto alba Ciconia nigra Falco tinnunculus Motacilla flava Art (wissenschaftlicher Name) Anh. 1 EHZ G G G G G U G G U G FFH-RL EHZ FFH-RL EHZ Zwergfledermaus Bufo bufo Art (wissenschaftlicher Name) Pipistrellus pipistrellus Großer Abendsegler Nyctalus noctula U Braunes Langohr Graues Langohr Bechsteinfledermaus Fransenfledermaus Großes Mausohr Kleine Bartfledermaus Wasserfledermaus Plecotus auritus Plecotus austriacus Myotis bechsteinii Myotis nattereri Myotis myotis Myotis mystacinus Myotis daubentonii G S S G U G G Säugetiere (deutscher Name) G Rote Liste NRW (Gesamt / Süderbergland) 3/V */* */* */* 3S/3 3S/3 3/3 *S/VS *S/VS 3S/*S VS/*S */2 Rote Liste NRW 2008 (Gesamt / Süderbergland) */* Rote Liste NRW * reproduzier end R; ziehend V G 1 2 * 2 3 G Rote Liste BRD Schutzstatus V * * * V V * * * * * * Rote Liste BRD § § §§ §§ § § §§ § §§ §§ §§ § Schutzstatus U Rote Liste BRD * § Schutzstatus V §§ V 2 2 * V V * §§ §§ §§ §§ §§ §§ §§ Erläuterungen zu Tabelle X: VS-RL: Anh.1 FFH-RL: Anh. II und IV EHZ § §§ 1 2 * *N V R Anhang 1 EU Vogelschutzrichtlinie Anhang II und IV FFH-Richtlinie Erhaltungszustand NRW – kontinentale Region (G = günstig, U = ungünstig) „besonders geschützt“ (gem. BArtSchV) sind alle heimischen Arten der Vögel und Amphibien „streng geschützt“ nach FFH-Richtlinie, Anhang IV (die streng geschützten Arten bilden eine Teilmenge der nach BArtSchV, Anl. 1, Sp. 2 und Anl. A oder B der EG-ArtSchV besonders geschützten Arten) und/oder gem. BArtSchV. Planungsrelevante Art, aufgrund LANUV-Liste Planungsrelevante Art, aufgrund Rote-Liste-Status Derzeit nicht gefährdet Nicht gefährdet dank Naturschutzmaßnahmen Art der Vorwarnliste Durch extreme Seltenheit gefährdet HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 34 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl I G 3 2 1 Gefährdete wandernde Tierart Gefährdung unbekannten Ausmaßes Gefährdet Stark gefährdet Vom Aussterben bedroht 2.1.2.2 Artenschutzrechtliche Betrachtung Aufgrund § 44 BNatSchG (2009, gültig seit 01.03.2010) ergibt sich bei allen Plangenehmigungsverfahren die Notwendigkeit einer Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP), sofern aufgrund ernst zu nehmender Hinweise die „Planungsrelevanten Arten“ (nach BAUCKLOH, KIEL & STEIN 2007 sowie KIEL 2005) eingriffsrelevant betroffen sein könnten. Bei der UVS handelt es sich nicht um ein Plangenehmigungsverfahren. Trotzdem werden im Rahmen dieser UVS die artenschutzrechtlichen Belange bereits frühzeitig berücksichtigt mit dem Ziel, sich evtl. ergebende artenschutzrechtliche Konflikte in einem frühen Planungsstadium zu erkennen und ggf. geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen in Art und Umfang benennen zu können. Gem. VV-Artenschutz (15.09.2010) erfolgt die Artenschutzprüfung in 3 Stufen: Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art- Betrachtung in Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Hierzu ist ggf. ein spezielles Artenschutz-Gutachten einzuholen. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. Bzgl. der K28n wurden zunächst vorhandene Daten durch Auswertung des Fachinformationssystems des LANUV und die Befragung von Personen mit einem guten Wissenstand bezüglich der lokal vorkommenden Arten recherchiert (Stufe I). Hierbei wurde u. a. die ULB des Oberbergischen Kreises befragt. Aufgrund der zu erwartenden Arten wurde dann Stufe II durchgeführt, bei der dann auch aktuelle Art-Erfassungen erfolgten. Die artenschutzfachliche Bewertung (siehe Anlage 1) orientiert sich an der Vorgabe des MUNLV (2008) und der VV-Artenschutz (2010) sowie an der Arbeitshilfe von BAUCKLOH, KIEL & STEIN (2007). Entsprechend der Arbeitshilfe von BAUCKLOH, KIEL & STEIN (2007) ist zur Klärung, ob Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG zu erwarten sind, ein Fragenkatalog HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 35 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl bzgl. der „Planungsrelevanten Arten“ abzuarbeiten. Die im Plangebiet nicht von dem Eingriff betroffenen „Planungsrelevanten Arten“ werden bei der Eingriffsbewertung nicht mehr betrachtet. Von den in Tab. 11 aufgeführten Arten können aufgrund von Brutrevierverlusten oder erhöhtem Tötungsrisiko Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden. Es handelt sich somit um die Ermittlung von Konflikten bezüglich der sog. verfahrenskritischen Arten, die bei Fortführung der Planungen zur K 28n nach heutiger Gesetzeslage im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung endgültig beurteilt werden müssten. Tab. 11: Übersicht der Arten, für die der Verbotstatbestand gem. § 44 BNatSchG zu erwarten ist Art Schutz- Verbotstatbestand gem. status § 44 BNatSchG ohne Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen wird voraussichtlich erfüllt Variante 1 Variante 2 Variante 3 Variante 4 Vögel Feldsperling1 § Ja Ja Ja Ja Grünspecht1 §§ Ja Ja Ja Ja Mäusebussard1 §§ Evtl. Evtl. Evtl. Evtl. Mehlschwalbe1 § Nein Nein Evtl. Nein Rauchschwalbe1 § Nein Evtl. Evtl. Evtl. 1 Rotmilan §§, ! Nein Evtl. Evtl. Evtl. Amphibien Erdkröte Säugetiere Zwergfledermaus Großer Abendsegler Braunes Langohr Graues Langohr Bechsteinfledermaus Fransenfledermaus Großes Mausohr Kleine Bartfledermaus Erläuterungen zur o.g. Tabelle § §§ Evtl. § Evtl. Evtl. Evtl. Evtl. §§ §§ §§ §§ §§ §§ §§ Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja §§ „besonders geschützt“ (gem. BArtSchV) sind alle heimischen Arten der Vögel und Amphibien „streng geschützt“ nach FFH-Richtlinie, Anhang IV (die streng geschützten Arten bilden eine Teilmenge der nach BArtSchV, Anl. 1, Sp. 2 und Anl. A oder B der EG-ArtSchV besonders geschützten Arten) und/oder gem. BArtSchV. Evtl. steht hier für das erhöhte Tötungsrisiko, wenn keine Vermeidungsmaßnahmen ergriffen werden Durch den Neubau der K 28n könnten insbesondere für den Feldsperling und den Grünspecht die Verbotstatbestände ausgelöst werden, da ein Verlust von Fortpflanzungsstätten bei allen Varianten zu erwarten ist. Für Rotmilan, Rauch- und Mehlschwalbe besteht z. T. ein erhöhtes Kollisionsrisiko. Derzeit steht jedoch nicht fest, ob es sich dabei um ein „signifikant erhöhtes Tötungsrisiko“ handelt. Das Kollisionsrisiko für HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 36 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Rauch- und Mehlschwalbe kann ggf. durch Schutzpflanzungen an der K 28n minimiert werden. Für den Rotmilan und den Mäusebussard sollte eine möglichst weit vom Jagdgebiet entfernte Trasse gewählt werden, da sie gezielt Straßen zum Nahrungserwerb aufsuchen. Wegen der erhöhten Fledermausaktivität im Bereich nördlich des Wäldchens sind in diesem Bereich für Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Braunes Langohr, Graues Langohr, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Großes Mausohr durch die Varianten 2 bis 4 artenschutzfachliche Konflikte durch ein erhöhtes Kollisionsrisiko zu erwarten, die jedoch durch Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen bewältigt werden können. Für den Großen Abendsegler können Tötungen ausgeschlossen werden, da ein erhöhtes Kollisionsrisiko derzeit nicht erkennbar ist. Für alle Fledermausarten können im übrigen Untersuchungsraum im Rahmen der Bauarbeiten zur K 28n Vermeidungsmaßnahmen bzw. Ausgleichsmaßnahmen in Form von Fledermauskästen umgesetzt werden, die ebenfalls dazu führen, dass Verbotstatbestände nicht eintreten (siehe Faunistische Fachbeiträge im Anhang). Auf Ebene der UVS beschränkt sich die artenschutzrechtliche Betrachtung auf die Darstellung momentan zulassungskritischer Arten. Neben der Erstellung von faunistischen Gutachten wurde auch der NABU Waldbröl zum Vorkommen planungsrelevanter Arten befragt. Im Rahmen einer Begehung des Geländes im Juli 2014 wurden folgende planungsrelevanten Arten festgestellt: Mehlschwalbe, Schwarzstorch, Graureiher, Rotmilan, Mäusebussard und Neuntöter. In der Baumgruppe westlich von Heidberg wurde der Neuntöter mit Jungen gesichtet. 2.1.3 Schutzgut Boden (siehe Karte Nr. 3 Boden) Werthintergrund Das Schutzgut Boden übernimmt im Naturhaushalt vielfältige Funktionen. So bildet Boden die Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Der Boden übernimmt Filter- und Pufferfunktion gegenüber stofflichen Einwirkungen (Grundwasserschutz), ist ein Archiv der Natur- und Kulturgeschichte und dient als Produktionsgrundlage der Landund Forstwirtschaft. Die Erhaltung dieser Funktionen ist das Ziel des Bodenschutzgesetzes. Datengrundlagen Zur Erfassung und Bewertung des Schutzgutes wurden herangezogen: Geologische Karten von Nordrhein-Westfalen M 1:100.000 und M 1:25.000 einschließlich Erläuterungen Bodenkarten von Nordrhein-Westfalen M 1:50.000 Karte der schutzwürdigen Böden in Nordrhein-Westfalen Geschützte Gebietskategorien Die „Karte der Schutzwürdigen Böden NRW“ enthält Bodentypen, die aufgrund ihrer Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte, ihres Biotopentwicklungspotenzials oder ihrer Bodenfruchtbarkeit im Rahmen von Planungen bzw. bei bodenrelevanten Maßnahmen berücksichtigt werden müssen. Dazu werden die Böden hinsichtlich ihres Schutzwürdigkeitsgrades in drei Stufen eingeteilt: besonders schutzwürdig = Stufe 3, sehr schutzwürdig = StuHKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 37 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl fe 2, schutzwürdig = Stufe 1. Aus der Schutzwürdigkeitsklasse ergibt sich jedoch keine verbindliche Festlegung hinsichtlich ihrer Berücksichtigung bei Planvorhaben. Allgemeine Beschreibung des Schutzgutes Boden Die geologischen Ausgangsbedingungen sind von aus Solifluktion2 entstandenen Ablagerungen in den Talauen, Hang- und Hochflächenlehm und den Festgesteinen der Hobräcker Schichten geprägt. Während die Ablagerungen und die Hang- und Hochflächenlehme bereits im Quartär entstanden, sind die Hobräcker Schichten mitteldevonischen Ursprungs. Bei den nur bis zu 1,5 m mächtigen Ablagerungen in den Tälern handelt es sich um tonig-schluffigen Auenlehm über Kiesen und Sanden, aus denen meist die unten beschriebenen Gleyböden hervorgegangen sind. Aus den aus sandigem bis tonigem Schluff hervorgegangenen Hangund Hochflächenlehmen hat sich meist eine Parabraunerde entwickelt. Die bis zu 5 m starken Schichten stehen über Festgesteinen in Mulden- und Unterhanglagen an. Auf den Kuppen und den Mittel- bis Oberhanglagen haben sich aus den sandig-schluffigen Tonsteinen mit einer Mächtigkeit von über 140 m überwiegend Braunerden entwickelt. Der Tonstein kann stellenweise kalkhaltig sein und ist teilweise geschiefert. Im Laufe des natürlichen Verwitterungs- und Bodenbildungsprozesses haben sich im Untersuchungsraum überwiegend Braunerden in verschiedenen Ausprägungen und in den von Fließgewässern geprägten Bereichen Gleyböden entwickelt. Braunerden / Pseudogleye (B 31, B 32, B 34, s-B 32) Braunerden und Pseudogleye zählen zu den terrestrischen Böden (ohne Grundwasser- oder Staunässeeinfluss), bei denen die Verlagerung der wanderungsfähigen gelösten Stoffe überwiegend von oben nach unten stattfindet. Bei den Braunerden handelt es sich überwiegend um schluffige, z.T. auch steinig-grusige Lehmböden, die sich durch einen günstigen Luft- und Wasserhaushalt auszeichnen. Sie sind die vorherrschenden Böden der Ober- und Mittelhanglagen im Blattgebiet. Die Braunerden zeichnen sich durch eine geringe bis mittlere Sorptionsfähigkeit sowie eine geringe bis mittlere nutzbare Wasserkapazität aus. Der Landwirtschaft bringen sie bei der Grünland- und Ackernutzung mit Ausnahme der Ranker und Rendzinen mittlere Erträge. Letztgenannte weisen eine geringe Entwicklungstiefe auf. Der hohe Steingehalt und der oberflächennah anstehende Fels können zu einer erschwerten Bearbeitbarkeit führen. Im Untersuchungsraum finden sich zahlreiche Variationen und Übergangsformen zwischen Braunerden und Pseudogleyen. Pseudogleye weisen i.d.R. oberflächennah eine weitgehend wasserundurchlässige Schicht auf, die zu zeitweiliger Staunässe in der oberen Bodenschicht führen kann. Mit steigendem Einfluss des Pseudogleys steigt auch die Ertragsfähigkeit z.B der Braunerde, z.T. Pseudogley-Braunerde mit wechselnden Wasserverhältnissen (sB 32). Parabraunerde, meist erodiert, stellenweise Pseudogley-Parabraunerde (L 34) Die Parabraunerde ist aus Erosions- und Verwitterungsvorgängen überwiegend in den Mulden- und Unterhanglagen des Blattgebietes hervorgegangen. Kennzeichnend sind eine hohe Sorptionsfähigkeit und eine hohe nutzbare Wasserkapazität. Daraus resultiert eine hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit, die bei landwirtschaftlicher Nutzung mittlere Erträge bringt. Staunässe tritt stellenweise in 8 bis 14 dm Tiefe auf. 2 Solifluktion: langsame, hangabwärts gerichtete Fließbewegung von lockerem, auftauendem Gesteinsmaterial über Dauerfrostböden. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 38 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Gley und Nassgley (G3) Die aus Bachablagerungen entstandenen semiterrestrischen Böden zählen zu den Gleyböden, die sich unter dem Einfluss hoher Grundwasserstände bzw. Überflutungen gebildet haben. Das stark schwankende Grundwasser steht i.d.R. zwischen 4 und 15 dm unter Flur an, kann aber nach Niederschlagsereignissen zeitweilig auch höher anstehen. Die Böden bestehen überwiegend aus sedimentierten lehmigen Sanden oder schluffigem Lehm. Sie zeichnen sich durch geringe bis mittlere Erträge, eine mittlere Sorptionsfähigkeit und eine mittlere bis geringe Wasserdurchlässigkeit aus. Die räumliche Verteilung der genannten Bodentypen ist der Karte Nr. 3 – Boden – zu entnehmen. Die oben beschriebenen Bodenfunktionen können nur in den Bereichen natürlich anstehender Böden erfüllt werden. In den bereits überbauten Teilbereichen insbesondere an den Siedlungsrändern und auf Wegetrassen sind die Bodenpotenziale nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr verfügbar. Vorbelastungen Vorbelastungen der natürlichen Böden sind in der flächigen Versiegelung in den Siedlungsbereichen durch den meist vollständigen Verlust der Bodenfunktionen zu sehen. Infolge der teilweise intensiven landwirtschaftlichen Nutzung kommt es zu übermäßigem Eintrag von Stickstoff ins Grund- und Oberflächenwasser. Darüber hinaus führt die zunehmende Umwandlung von Grünland in Acker für die Energiepflanzenproduktion zum zunehmenden Einsatz von Mineraldünger und Pflanzenschutzmitteln. Bedeutung Zur Einstufung der Bedeutung werden die Bodenfunktionen biotische Lebensraumfunktion, Speicher- und Reglerfunktion und die natürliche Ertragsfähigkeit herangezogen. Die biotische Lebensraumfunktion beschreibt die Eignung eines Bodens, Tieren und Pflanzen einen Lebensraum sowie Nahrung zu bieten. Von besonderer Bedeutung sind dabei Böden, die regional selten vorkommen und/oder extreme Standortfaktoren aufweisen, z.B. besonders nasse, trockene oder nährstoffarme Böden. Als Speicher- und Reglerfunktion wird die Fähigkeit eines Bodens verstanden, bestimmte Nähr- und Schadstoffe sowie Wasser aufzunehmen, abzubauen und ihre Ausbreitung zu hemmen, zu verzögern oder zu fördern. Zur Beurteilung der Speicher- und Reglerfunktion werden die Sorptionsfähigkeit und die nutzbare Wasserkapazität aggregiert. Tab. 12: Kriterien zur Bewertung der Speicher- und Reglerfunktion Speicher- und Reg- Bewertungskriterium lerfunktion Hoch Böden mit hoher bis sehr hoher Sorptionsfähigkeit und hoher bis sehr hoher Wasserkapazität Mittel Böden mit mittlerer Sorptionsfähigkeit und mittlerer Wasserkapazität Gering Böden mit geringer Sorptionsfähigkeit und geringer Wasserkapazität HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 39 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Die natürliche Ertragsfähigkeit / Fruchtbarkeit des Bodens wird hinsichtlich ihrer Eignung als landwirtschaftlicher Produktionsstandort beurteilt. Als relevante Kriterien werden die Bodenwertzahlen der Bodenschätzung, die Sorptionsfähigkeit und die nutzbare Feldkapazität herangezogen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Eigenschaften der im Untersuchungsraum vorkommenden Böden. Das Kriterium „Schutzwürdigkeit“ gemäß Karte der schutzwürdigen Böden NRW (Geologischer Dienst, 2004) besteht aus den drei Teilkriterien „Archiv der Natur- und Kulturgeschichte“, „Biotopentwicklungspotenzial“ und „Bodenfruchtbarkeit“. Folgende Schutzwürdigkeitsstufen sind ausgewiesen: Schutzwürdigkeitsstufe 3: besonders schutzwürdig Schutzwürdigkeitsstufe 2: sehr schutzwürdig Schutzwürdigkeitsstufe 1: schutzwürdig HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Speicher- und Reglerfunktion gering gering 20-35 gering - mittel gering schutzwürdig 40-55 mittel mittel schutzwürdig 50-65 mittel hoch 20-35 mittel gering 30-55 gering - mittel mittel gen Böden NRW) Ertrag (gem. Karte der schutzwürdi- 20-35 Fruchtbarkeit Bodenwertzahl Terrestrische Böden Braunerde, stellenweise bes. Ranker oder Rendzina schutz(B 31) würdig Braunerde, z.T. Pseudogley-Braunerde (B 32) Braunerde, stellenweise Pseudogley-Braunerde (B 34) Parabraunerde, meist erodiert, stellenweise PseudogleyParabraunerde (L 34) Braunerde, z.T. Pseudogley-Braunerde mit wechselnden Wasserverhältnissen (sB 32) Semiterrestrische Böden Gley- und Nassgley bes. (G 3) schutzwürdig gen Böden NRW) (gem. Karte der schutzwürdi- Biotopentwicklungspotenzial digen Böden NRW) (gem. Karte der schutzwür- Archiv der Natur- und Kulturgeschichte Code Tab. 13: Eigenschaften der Böden Stand: Juni 2015 40 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Die Beurteilung der Bedeutung des Bodens für die Umwelt erfolgt im nächsten Schritt unter Berücksichtigung der im folgenden erläuterten Kriterien und Ausprägungen, die auch in der Tabelle 13 nach zu vollziehen sind: Schutzwürdigkeit gemäß der Karte der schutzwürdigen Böden NRW Bodenwertzahl Ertrag Speicher- und Reglerfunktion. Die Zuordnung der Bodentypen in die Bedeutungsstufen „hoch“, „mittel“, „gering“ ist der folgenden Tabelle 14 und der Karte Nr. 3 – Boden – zu entnehmen. Tab. 14: Bedeutung der Böden Wertstufe Beurteilungskriterium hoch - Einteilung eines Bodentyps in eine Schutzwürdigkeitsstufe gemäß „Karte der schutzwürdigen Böden“ oder - Natürliche Ertragsfähigkeit hoch oder - Speicher- und Reglerfunktion hoch mittel - Keine Schutzwürdigkeitsstufe gemäß „Karte der schutzwürdigen Böden“ oder - Natürliche Ertragsfähigkeit mittel bis hoch oder - Speicher- und Reglerfunktion mittel gering - Böden mit hohem Versiegelungsgrad Bodentyp - B 31 - B 34 - L 34 - G3 - B 32 sB 32 2.1.4 Schutzgut Wasser (siehe Karte 4 „Wasser“) Werthintergrund Für die Beschreibung und Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind die Grundwassersituation und die Oberflächengewässer getrennt voneinander zu betrachten. Grundwasser ist das die unterirdischen Hohlräume zusammenhängend ausfüllende Wasser, welches nur der Schwerkraft unterliegt. Es werden drei verschiedene Grundwasserleiter unterschieden über die das Grundwasser in Abhängigkeit vom durchlaufenden Gestein der natürlichen Infiltration unterliegt: Poren-, Kluft- und Karstgrundwasserleiter. Oberflächengewässer erfüllen als Bestandteil des Naturhaushaltes vielfältige ökologische Funktionen. U.a. dienen sie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, strukturieren die Landschaft und vernetzen Lebensräume. Die wesentlichen Schutzziele sind die qualitative und quantitative Sicherung der Grundwasservorkommen sowie die Erhaltung und Reinhaltung der Oberflächengewässer. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 41 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Datengrundlagen Zur Erfassung und Bewertung der genannten Teilschutzgüter wurden herangezogen: Deutsche Grundkarte DGK 5 Karte der Grundwasserlandschaften in NRW M 1:500.000 Karte der Verschmutzungsgefährdung der Grundwasservorkommen in NordrheinWestfalen M 1:500.000 Hydrogeologische Karte NRW 1:50.000, L 5110 Waldbröl Karte der Überschwemmungsgebiete NRW Karten der Bezirksregierung Köln zur Planungseinheit 1300 „Wahnbach, Bröl“, M 1:150.000, Februar 2008 Elwas-web Eigene Gewässerkartierung Geschützte Gebietskategorien Im Untersuchungsraum sind Flächen für die Regelung des Wasserabflusses (Überschwemmungsgebiet) festgesetzt, die den Waldbrölbach zwischen Brenzingen und Ruh mit angrenzenden Bereichen in einer Gesamtbreite zwischen 6 und 15 m umfassen. Die Sumpf- und Sickerquellen sowie die Mittelgebirgsbäche innerhalb des Untersuchungsraumes sind gemäß § 30 BNatSchG gesetzlich geschützt. Die Quellstandorte bzw. der Verlauf der Mittelgebirgsbäche ist der Karte Nr. 4 zu entnehmen. Weitere besonders geschützte Bereiche wie Wasserschutzgebiete, Heilquellen etc. sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden. Allgemeine Beschreibung des Schutzgutes Wasser Grundwasser Die geologischen Ausgangsbedingungen sind aus Solifluktion entstandene Ablagerungen in den Talauen, Hang- und Hochflächenlehm und den Festgesteinen der Hobräcker Schichten geprägt. Während die Ablagerungen und die Hang- und Hochflächenlehme bereits im Quartär entstanden, sind die Hobräcker Schichten mitteldevonischen Ursprungs. Grundwasservorkommen: Die beschriebenen Gesteinsschichten zählen zu den Kluftgrundwasserleitern mit meist geringem Grundwasservorkommen. Lediglich in den Bachtälern befinden sich Porengrundwasserleiter mit höherem Grundwasservorkommen. In Abhängigkeit von der geologischen Ausgangssituation können im Untersuchungsraum bezogen auf das Grundwasservorkommen insgesamt zwei verschiedene Bereiche abgegrenzt werden, die im Folgenden erläutert werden (vgl. Karte 4 – „Wasser“). Mittleres bis geringes Grundwasservorkommen Im Bereich von Ablagerungen des Holozän und Pleistozän in den Tälern befinden sich Grundwasserleiter mit guter bis mäßiger Porendurchlässigkeit. Dort ist das Grundwasservorkommen als mittel einzustufen. Kluftgrundwasserleiter mit mäßiger, z. T. geringer Trennfugendurchlässigkeit befinden sich im Bereich der Hobräcker Schichten bei und westlich von HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 42 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Waldbröl und zählen ebenfalls zu den Bereichen mit mittlerem bis geringem Grundwasservorkommen. Sehr geringes Grundwasservorkommen Zudem gibt es Bereiche mit Lockergesteinen ohne nennenswerte Porendurchlässigkeit als Deckschicht über Poren- und Kluftgrundwasserleitern. Diese werden als Grundwassernichtleiter bezeichnet. Grundwasserneubildungsrate: Die Grundwasserneubildungsrate ist die Wassermenge, die in einem bestimmten Zeitraum auf einer Fläche das Grundwasseraufkommen ergänzt. Sie ist abhängig von der Niederschlagsmenge, der Verdunstungsrate, dem Bewuchs und den hydrogeologischen Verhältnissen. Generell kann die Grundwasserneubildungsrate im Untersuchungsraum als mittel bezeichnet werden. Auf versiegelten Flächen ist sie als gering anzusehen. Grundwasserflurabstand: Der Grundwasserflurabstand befindet sich in Abhängigkeit von den anstehenden Gesteinsarten und -schichten in unterschiedlichen Tiefen. Die Tallagen im Bereich der Fließgewässer weisen einen hohen Grundwasserflurabstand (14 bis 16 dm) auf. In den Auen steht das Grundwasser jedoch oft bis unmittelbar unter Flur an. Die Hanglagen werden durch einen sehr hohen Grundwasserflurabstand (über 16 dm) geprägt, wohingegen die Kuppen einen meist mittleren Grundwasserflurabstand (12 bis 14 dm) haben. Sehr geringe Grundwasserflurabstände (bis 10 dm) treten zwischen Brenzigen und Heidberg und in einem kleinen Bereich östlich der K 28 auf. Grundwasserschutzfunktion Der Landschaftshaushalt besitzt eine räumlich differenzierte Fähigkeit, das Grundwasser aufgrund der Art und Mächtigkeit der vorhandenen Grundwasserdeckschichten gegenüber Schadstoffeinträgen zu schützen, deren Wirkungen abzuschwächen oder das Eindringen von Schadstoffen in das Grundwasser zeitlich zu verzögern. Im Wesentlichen wird die Grundwasserschutzfunktion durch die Wasserdurchlässigkeit der Böden und der darunterliegenden Fels- und Lockergesteine, die Speicher- und Regelungsfunktion der Böden und den Grundwasserflurabstand bestimmt. Eine große Wasserdurchlässigkeit der Böden und der darunterliegenden Gesteine in Verbindung mit einer geringen Speicher- und Regelungsfunktion von flach- bis mittelgründigen Böden bei gleichzeitig geringem Grundwasserflurabstand bedingen daher eine hohe Empfindlichkeit gegenüber der Verlagerung von Schadstoffeinträgen in das Grundwasser. Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeintrag Die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen ist abhängig von den Bodentypen und ihren Eigenschaften, sowie vom Grundwasserflurabstand. Im Bereich von Ablagerungen des Holozän und Pleistozän in den Tälern ist die Empfindlichkeit des Grundwassers als hoch einzustufen. In Bereichen mit Braunerden kann auf Grund der geringen bis mittleren Sorptionsfähigkeit und Wasserkapazität bei gleichzeitig sehr geringem bis mittlerem Grundwasserflurabstand HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 43 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl von einer mittleren Empfindlichkeit ausgegangen werden. Bei den Gley- und Pseudogleyböden ist die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen ebenfalls als mittel einzustufen, da auch sie eine mittlere Sorptionsfähigkeit und eine geringe bis mittlere Wasserkapazität bei hohem Grundwasserflurabstand aufweisen. Bei den Parabraunerden und den Braunerden, die sich über Bereichen mit sehr hohem Grundwasserflurabstand befinden, ist die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag als gering zu bezeichnen. Tab. 15: Kriterien zur Beurteilung der Empfindlichkeit des Grundwassers Wertstufe Beurteilungskriterium Bereiche Hoch Mittleres Grundwasservorkommen durch Po- Bereiche mit Gleyböden über Porengrundwasserleiter, teils geringer Grundwas- rengrundwasserleitern serflurabstand Mittel Mittleres bis geringes Grundwasservorkommen, geringer bis mittlerer Grundwasserflurabstand Bereiche mit Braunerden über Kluftgrundwasserleitern Gering Sehr geringes Grundwasservorkommen, hoher Grundwasserflurabstand Bereiche mit Braunerden und Parabraunerden über Grundwassernichtleitern Vorbelastungen des Grundwassers Die versiegelten Flächen im Untersuchungsraum (Verkehrs- und Siedlungsflächen) führen zu einer Verringerung der Grundwasserneubildungsrate und zu einer Verringerung des Rückhaltevermögens von Oberflächenwasser. Entlang der B 478 und der L 38 besteht potenziell die Gefährdung einer Grundwasserverschmutzung durch wassergefährdende Stoffe wie z.B. Treibstoffe, Öle und Chemikalien. Genaue Auskünfte zu Vorbelastungen des Grundwassers können nicht getroffen werden, da durch die Lage außerhalb von Wasserschutzzonen auf keine Untersuchungsergebnisse zurückgegriffen werden kann. Bedeutung Im Untersuchungsraum hat das Grundwasser eine mittlere bis geringe Bedeutung, da keine größeren Grundwasservorkommen vorhanden sind. Die Wassergewinnung kann nur durch tiefere Bohrbrunnen erfolgen. Somit hat das Grundwasser auch nur eine geringe Bedeutung in Bezug auf die Trinkwassergewinnung. Oberflächengewässer Der Waldbrölbach entspringt östlich von Waldbröl und mündet nach ca. 20 km in die Bröl. Auf etwa einem Kilometer Lauflänge verläuft der Waldbrölbach auch durch das Untersuchungsgebiet. Im städtischen Umfeld ist das Oberflächengewässer links- und rechtsseitig am Ufer befestigt und wird von einer steilen Böschung eingefasst. Oberhalb der Böschungen verläuft der Promenadenweg. Nach Durchqueren der Ortslage von Waldbröl wird die Böschung flacher und das Gewässer breiter (2 m). Der Bach verläuft an einer Kläranlage vorbei und anschließend durch grünlandwirtschaftlich genutzte Flächen. Im gesamten Untersuchungsgebiet sind die Ufer beidseitig des Gewässers befestigt. Mehrere Sohlschwellen prägen zudem den meist begradigten Verlauf des Waldbrölbachs. In dem Fließgewässerabschnitt im Untersuchungsraum ist eine eigendynamische Entwicklung derzeit nicht möglich. Nach Karten der Bezirksregierung Köln, Planungseinheit 1300 „Wahnbach, Bröl“ mit dem HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 44 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Stand von Februar 2008 ist die Gewässerstrukturgüte als 5 bis 6 anzusehen. Die Gewässerstrukturgüteklasse liegt von Waldbröl aus bis einschließlich zur Kläranlage bei 6 und ab der Kläranlage bis Ruh bei 5. Die Bröl ist ein prioritäres Gewässer für die natürliche Vermehrung der Lachse in Nordrhein-Westfalen. Es kommt in zunehmendem Ausmaß zu einer erfolgreichen Reproduktion der Rückkehrer. Auf Grund der Bedeutung der Bröl für die Lachse ist das Gewässer mit einer hohen Bedeutung einzustufen. An der B 478 fließt ein namenloser Bach auf einer Länge von 150 Metern. Er entspringt außerhalb des Untersuchungsgebietes, unterquert in einer Verrohrung die B 478 und verläuft dann begradigt bis zur Mündung in den Waldbrölbach. Er ist insgesamt von mittlerer Bedeutung. Die Verrohrungen stellen Vorbelastungen dar. Ein weiterer namenloser Bach führt begradigt von der B 478 zum Waldbrölbach (nahe Tennishalle). Er ist ebenfalls von geringer Bedeutung. Der Bohlenhagener Bach entspringt nordwestlich von Waldbröl-Bohlenhagen und mündet nach gut anderthalb Kilometern in den Waldbrölbach. Oberhalb des Untersuchungsgebietes verläuft der Bach begradigt neben mehreren Fischteichen und unterquert dann die Straße. Im Plangebiet selbst fließt er als typischer Wiesenbach, an den die Grünlandnutzung unmittelbar anschließt. Im unteren Bereich verläuft er im Nebenschluss eines Teiches und wird danach verrohrt weiter geführt. Der Bohlenhagener Bach ist zwischen 30 und 50 cm breit und zwischen 5 und 20 cm tief. An mehreren Stellen wird der Bach verrohrt unter dem Weg durchgeführt, an denen allerdings eine Durchgängigkeit gegeben ist. Die Ufer sind nicht befestigt, jedoch befinden sich vereinzelte Sohlschwellen zur Überbrückung der Höhenunterschiede. Der Bach ist durch die überwiegende natürliche Gewässerstruktur als Oberflächengewässer mit hoher Bedeutung anzusehen, wobei die Verrohrungen Vorbelastungen darstellen. Der Hahner Bach entspringt außerhalb des Untersuchungsgebietes. Er verläuft – ähnlich wie der Bohlenhagener Bach – als typischer Siefen. Im oberen Bereich ist er sehr schmal, wird aber durch verschiedene Zuflüsse allmählich breiter. Unter den Wegen und in der Ortslage von Waldbröl wird auch er verrohrt geführt. Seine Lauflänge bis zur Mündung in den Waldbrölbach beträgt knapp 2 Kilometer. Der Hahner Bach ist auf Grund seiner natürlichen Sohle und Ufer als ein Oberflächengewässer mit hoher Bedeutung einzustufen. Die Verrohrungen sind als Vorbelastungen anzusehen. Ein namenloser Siefen entspringt aus einer Sumpfquelle und führt als Quellsiefen durch Grünland und mündet in den Hahner Bach. Sowohl die Quelle, als auch der Bach selber weisen stellenweise hohe Trittschäden auf. Jedoch existieren keine Ufer- und Sohlbefestigungen oder Verrohrungen, sodass das Gewässer von hoher Bedeutung ist. Der Romberger Bach tritt innerhalb des Untersuchungsgebietes aus einer Verrohrung aus. Die Böschungen im oberen Bereich steigen beidseitig des Ufers steil an. Sohle und Ufer sind nicht befestigt. Im unteren Bereich verläuft der Bach als typischer Wiesenbach und mündet nach etwa 300 m in den Hahner Bach. Die Bedeutung des Baches selbst ist als hoch einzustufen, wobei die Verrohrungen eine Vorbelastung des Oberflächengewässers darstellen. Eine Lauflänge von etwa 500 m hat der Thalsbach, der nördlich des Schulzentrums aus einer z. T. zugeschütteten Sickerquelle entspringt und ebenso wie der Romberger Bach in den HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 45 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Hahner Bach mündet. Das Ufer ist linksseitig sehr steil, rechts dagegen eher flach. Insgesamt ist das Ufer als natürlich zu bezeichnen. Die Sohle ist ebenfalls als natürlich anzusehen. Kurz vor der Mündung ist der Bach unter einem Weg verrohrt, jedoch ist das Gewässer in seiner Gesamtheit mit einer hohen Bedeutung einzustufen. Im nördlichen Bereich verläuft ein namenloser Wiesenbach. Er beginnt westlich eines Regenrückhaltebeckens und mündet nach etwa 700 m in den Happacher Bach. Am Rand des Plangebietes ist der Bach für einen Weg verrohrt. Ufer und Sohle sind natürlich, sodass der Bach im Untersuchungsgebiet insgesamt eine hohe Bedeutung hat. Südlich der B 478 entspringt ein Bach, der allerdings an der B 478 verrohrt ist. Das Gewässer hat eine geringe Bedeutung. Quellen Im Untersuchungsraum befinden sich insgesamt drei Quellen. Der Thalsbach entspringt aus einer z. T. zugeschütteten Sickerquelle nördlich des Schulzentrums. Am Hessenbrucher Weg tritt ein Siefen aus einer Sumpfquelle aus. Auch an der B 478 befindet sich eine Quelle. Stehende Gewässer Natürliche stehende Gewässer kommen im Untersuchungsraum nicht vor. Der Teich westlich von Brenzingen ist ein künstlich angelegtes Gewässer, das der Fischzucht dient. Der Teich hat steile Ufer und weist – soweit aufgrund der Trübung erkennbar – keine Unterwasservegetation auf. Die fischereiwirtschaftliche Nutzung wirkt sich sehr negativ auf die Amphibienfauna aus. Lediglich von der Erdkröte wurden wenige Larven festgestellt (SCHMIDT, Faunistischer Fachbeitrag im Rahmen der UVS, 2014). Insgesamt hat der Teich eine mittlere Bedeutung. Vorbelastungen der Oberflächengewässer Vorbelastungen der Fließgewässer bestehen insbesondere durch intensive landwirtschaftliche Nutzung teilweise bis unmittelbar an die Gewässerufer, die i.d.R einhergeht mit diffusen Schadstoffeinträgen. Im Untersuchungsraum sind davon v. a. der Bohlenhagener Bach, der Hahner Bach sowie die zwei namenlosen Bäche betroffen. Nach Karten der Bezirksregierung Köln, Planungseinheit 1300 „Wahnbach, Bröl“ mit dem Stand von Februar 2008 sind bei den chemischen Parametern beim Waldbrölbach keine Auffälligkeiten festzustellen. Für die weiteren Fließgewässer im Untersuchungsgebiet liegen keine Daten vor. Das Stillgewässer weist eine Vorbelastung durch die Fischwirtschaft auf. Einige der Fließgewässer sind durch Sohl- und Uferverbauungen bzw. verrohrte Teilabschnitte deutlich vorbelastet. Sie sind damit in ihrer natürlichen Dynamik stark eingeschränkt. Bedeutung der Oberflächengewässer Für die Bewertung der Oberflächengewässer werden auf der Grundlage der Gewässerstrukturgütekarte NRW, 2005, der WRRL-Steckbriefe (Wasserrahmenrichtlinie) und der Biotoptypenkartierung die Kriterien Gewässergüte, Gewässerstrukturgüte und Retentionsvermögen herangezogen. Die Bewertung bezieht sich nicht nur auf den Wasserkörper, sondern auch auf die angrenzenden Auenflächen, die aufgrund vielfältiger Wechselbeziehungen eine Funktionseinheit mit dem Gewässer bilden. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 46 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl In der nachfolgenden Tabelle 16 sind die Kriterien und Ausprägungen zur Beurteilung der Oberflächengewässer dargestellt: Tab. 16: Kriterien zur Beurteilung der Oberflächengewässer Wertstufe Beurteilungskriterium Sehr hoch Gewässergüte II-III Gewässerstrukturgüte unverändert bis gering verändert (Strukturgüteklasse 1-2) natürliche Ausprägung des Gewässerumfeldes Hoch Gewässergüte max. II-III Gewässerstrukturgüte mäßig verändert (Strukturgüteklasse 3) geringe Abweichung von der natürlichen Ausprägung des Gewässerumfeldes Gewässer Mittel Gering Gewässergüte II-III Gewässerstrukturgüte deutlich, stark verändert (Strukturgüteklasse 4, 5) mäßige Abweichung von der natürlichen Ausprägung des Gewässerumfeldes, naturnahe Elemente vorhanden Gewässergüte II-III Gewässerstrukturgüte sehr stark bis vollständig verändert (Strukturgüteklasse 6-7) vollständig anthropogen überprägtes Gewässerumfeld Romberger Bach Thalsbach Namenloser Bach, der in Hahner Bach mündet Namenloser Bach, der in Happacher Bach mündet Hahner Bach Bohlenhagener Bach Waldbrölbach Hahner Bach ab Einmündung Thalsbach Namenloser Bach zum Waldbrölbach Namenloser Bach zur B 478 (nahe Tennishalle) Quellbach zur B 478 2.1.5 Schutzgut Luft / Klima (siehe Karte 5 „Luft / Klima“) Werthintergrund Die wesentlichen Schutzziele der Umweltvorsorge bezogen auf das Schutzgut Luft/Klima sind die Erhaltung von Reinluftgebieten durch Vermeidung von Luftverunreinigungen sowie die Erhaltung der Regenerations- und Ausgleichsfunktion. Unter Regenerationsfunktion wird die natürliche Fähigkeit eines Raumes verstanden, Luftbelastungen zu mindern bzw. bioklimatisch belastende Situationen zu verbessern. Klimaökologische Ausgleichsfunktion kann ein Raum übernehmen, wenn er für einen angrenzenden Raum mit ungünstigen klimaökologischen Verhältnissen imstande ist, die dort bestehenden Belastungen aufgrund von Lagebeziehungen und Luftmassenaustauschvorgängen zu mindern oder abzubauen. Datengrundlagen Zur Erfassung der relevanten Daten wurde der Klimaatlas NRW ausgewertet. Darüber hinaus basiert die Einschätzung der Bedeutung der lokalklimatischen Verhältnisse auf den Ergebnissen der Nutzungs- und Biotoptypenkartierung. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 47 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Geschützte Gebietskategorien Innerhalb des Untersuchungsraums gibt es keine geschützten Gebietskategorien bezüglich des Schutzgutes Luft / Klima. Allgemeine Beschreibung des Schutzgutes Luft, Klima Makroklima Der Untersuchungsraum befindet sich innerhalb der atlantisch geprägten, gemäßigten mitteleuropäischen Klimazone mit einem ständigen Wechsel von Hochdruck- und Tiefdruckwirbeln. Kennzeichnend ist ein regenreiches und mäßig kühles Klima. Lokalklima Das Wettergeschehen im Untersuchungsraum wird überwiegend durch die vorherrschende Westwindströmung geprägt. Daher sind West-Südwest-Windlagen mit mittleren Windgeschwindigkeiten bestimmend. Im Winter treten zeitweise auch Ost-Südost-Windlagen auf. Der Jahresniederschlag liegt bei ca. 1.000 bis 1.100 mm. Die mittlere Jahrestemperatur betrug zwischen 1971 und 2000 8 bis 9°C, wobei das mittlere Minimum im Januar bei 0 bis 1°C und das mittlere Maximum im Juli bei 17 bis 18°C lag. Vorbelastungen Die bebauten und versiegelten Bereiche (Siedlungen, Straßen) insbesondere in den Tallagen sind als Vorbelastungen der klimatischen/lufthygienischen Funktionen anzusehen, da von diesen direkte Belastungen durch Verkehr, Industrie oder Hausbrand ausgehen. Indirekt kommt es durch den hohen Versiegelungsgrad zu erhöhter Wärmerückstrahlung und Schwülegefahr. Angaben zu lokalen Emittenten liegen für das Untersuchungsgebiet nicht vor. Bedeutung Zur Einstufung der Bedeutung werden die Kriterien lufthygienische Regenerationsfunktion und klimatische Ausgleichsfunktion herangezogen. Die lufthygienische Regenerationsfunktion wird von den Nutzungsstrukturen im Untersuchungsraum abgeleitet. Tab. 17: Fähigkeit zur Luftgeneration in Abhängigkeit von der Nutzung Fähigkeit zur Luftregeneration hoch mittel gering Belastungsraum Nutzung Laub- und Nadelwälder, Gehölze Grünland, Acker, Wasser, Übergangsbereiche Gärten, Wirtschaftswege, Grünanlagen Siedlungen, Verkehrswege Daneben kommt Belüftungsschneisen, die in Belastungsräume hineinführen, eine besondere Bedeutung zur Verbesserung und Durchmischung der belasteten Luft zu. Aufgrund der Lage der geplanten Trassenvarianten und der Hauptwindrichtung aus Südwest sind solche Belüftungsschneisen für die angrenzenden Ortslagen nicht zu erkennen. Die klimatische Ausgleichsfunktion wird anhand der Entstehung von bodennaher Kaltluft bewertet, die in Richtung eines Belastungsraumes abfließen kann. Von den Nutzungsstrukturen im Untersuchungsraum lässt sich die Kaltluftentstehung wie folgt ableiten: HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 48 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Tab. 18: Entstehung von Kaltluft in Abhängigkeit von der Nutzung Kaltluftentstehung Nutzung hoch Acker, Grünland, andere Flächen mit spärlicher Vegetation mittel Wald, Gehölzbestände gering Gärten, Ver- und Entsorgungsanlagen Belastungsraum Siedlungen, Verkehrswege Über den ausgedehnten Freiflächen des Untersuchungsraums kann entstehende Kaltluft von den höher gelegenen Flächen in die Täler abfließen, wodurch Kaltluftsammelgebiete entstehen. Im Untersuchungsraum befindet sich ein Kaltluftsammelgebiet in der Tallage des Waldbrölbachs und im Bereich des Schulzentrums. Es wurde anhand der Höhenlinien abgegrenzt. Die Bedeutung des Untersuchungsraums im Hinblick auf das Schutzgut Luft/Klima ist insgesamt als mittel einzustufen. Insbesondere die Gehölzstrukturen haben jedoch eine hohe Bedeutung bezüglich der Fähigkeit zur Luftgeneration. Weite Teile des Untersuchungsraums sind durch die landwirtschaftlich genutzten Flächen als Kaltluftentstehungsgebiete anzusehen, von denen die Kaltluft in die Täler abfließen kann. Dadurch werden die bebauten und versiegelten Bereiche im Untersuchungsraum mit Frischluft versorgt. 2.1.6 Schutzgut Landschaft – Landschaftsbild und natürliche Erholungseignung (siehe Karte Nr. 6 „Landschaft“) Werthintergrund Natur und Landschaft sind gem. BNatSchG aufgrund ihres Eigenwertes sowohl im unbesiedelten als auch im besiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Sie sollen so in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit dauerhaft auch für nachfolgende Generationen gesichert werden. Der Mensch hat als „geistig-sinnliches“ Wesen einen Anspruch auf eine ihm „gemäße“ Umwelt, in der das subjektive „Erleben“ von historisch gewachsenen Kulturlandschaftseinheiten einen hohen Stellenwert besitzt. Eine umfassende Umweltvorsorge beinhaltet daher auch den Schutz und Erhalt der vorhandenen Kulturlandschaften. Das Schutzgut Landschaft wird differenziert in die Teilschutzgüter Landschaftsbild und natürliche Erholungseignung. Das Landschaftsbild umfasst die sinnlich, nicht nur optisch wahrnehmbare Ausprägung von Natur und Landschaft. Das Landschaftsbild ist geprägt durch das reale Erscheinungsbild der Landschaft und die geomorphographische Entstehung mit den Faktoren Geologie, Relief, Vegetation, Gewässer, Nutzungs- und Erschließungsstrukturen. Bei der Beurteilung der natürlichen Erholungseignung werden die Anforderungen an die Landschaft für eine landschaftsgebundene, naturorientierte Erholung („stille Erholung“) zugrunde gelegt und folgende Kriterien erfasst: Landschaftsausstattung (Vielfalt der Ausstattung mit Landschaftsstrukturen) Naturnähe im Einklang mit der Landschaftscharakteristik (Eigenart und Schönheit) HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 49 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Ausstattung mit ausgedehnten, störungsfreien Ruhezonen und störungsarmen Teilräumen, visuellem Landschaftserlebnispotential (attraktive Sichtbeziehungen, Blickachsen und Aussichtspunkte) Das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion beeinträchtigende Vorbelastungen wie z.B. bauliche Anlagen, Lärm, Gerüche und Immissionen Naturräumliche Einordnung Der Untersuchungsraum ist Teil des Naturraums „Wiehlbergland (Oberwiehlbergland)“, der durch die Agger im Norden und den Waldbrölbach im Süden begrenzt und durch ein engmaschiges Seitentalnetz gegliedert wird. Kuppen und Rücken der Hochflächen befinden sich zwischen 400 und 430 m ü. NHN. Die Täler in dieser Naturraumeinheit sind meist steil eingeschnitten. Insbesondere auf den Hochflächen befinden sich grünlandwirtschaftlich genutzte Flächen, die durch inselartige Waldflächen strukturiert werden. Datengrundlagen Die Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Landschaft basiert im Wesentlichen auf eigenen Erhebungen, die im Rahmen von mehreren Begehungen gemacht wurden. Dabei wurden die in sich gleichartig oder ähnlich ausgestatteten Landschaftsräume bzw. -bestandteile gegeneinander abgegrenzt und dargestellt. Darüber hinaus wurden Luftbilder des Landschaftsraumes, der Landschaftsplan Nr. 4 „Nümbrecht-Waldbröl“, die Broschüre „Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in Nordrhein-Westfalen“, Landschaftsverband Rheinland, 2007 und die „Karte der naturräumlichen Gliederung Deutschlands“ ausgewertet. Geschützte Gebietskategorien Innerhalb des Untersuchungsraums kommen Flächen mit folgenden, für das Schutzgut Landschaft relevante, Schutzkategorien vor: Naturpark Landschaftsschutzgebiete Geschütze Landschaftsbestandteile Naturdenkmäler Biotopkatasterflächen Gemäß Landschaftsplan ist für den Bereich zwischen Ruh, Bohlenhagen und Brenzingen im Süden des Untersuchungsraumes die Anreicherung einer im Ganzen erhaltenswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden Elementen vorgesehen. Konkret ist die Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Baumreihen, Alleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Gehölzgruppen, Gehölzstreifen und Ufergehölzen vorgesehen. Beschreibung des Untersuchungsraumes Der Untersuchungsraum wird von einem kleinteiligen Wechsel von Offenlandbiotopen mit den darin eingefügten Kleingehölzstrukturen geprägt. Insbesondere an die Gewässer schließen sich lineare Gehölzstrukturen an. Auch entlang der Bahntrasse der ehemaligen Kleinbahn Waldbröl-Bielstein, die von Norden nach Süden durch den Untersuchungsraum führt, bestehen lineare Gehölzstrukturen. Diese linearen Gehöltstrkturen gliedern die Landschaft im Untersuchungsraum. Des Weiteren stocken im gesamten Untersuchungsraum inselartige Gehölzbestände in Form von Hecken und Baumgruppen. Besonders hervorzuheben ist eine Baumgruppe mit z.T. sehr alten Eichen an der Homburger Straße. Größere Waldflächen sind HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 50 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl innerhalb des Untersuchungsraumes nicht vorhanden. Entlang des Romberger Baches befindet sich jedoch ein weitestgehend natürlicher Hainbuchen-Eichenwald. Die vielfältigen Kleingehölzstrukturen im Wechsel mit Offenland ergeben insgesamt das Erscheinungsbild einer angereicherten transparenten Kulturlandschaft mit einer für das Bergische Land typischen Ausprägung. Lediglich in den östlichen Randbereichen des Untersuchungsraumes schließen größere Wohnbauflächen bzw. öffentliche Einrichtungen an. Die Landschaft ist gegliedert durch die zur Bröl entwässernden Siefen (Thalsbach, Hahner Bach und Bohlenhagener Bach) mit den sie begleitenden Gehölzstrukturen. Das Gelände zeichnet sich durch seine sanft-hügelige Oberflächengestalt aus, die einer mittleren Reliefenergie gleichkommt. Im nördlichen Bereich fällt das Gelände von 290 auf 270 m ü. NHN nach Norden ab. In den restlichen Bereichen fällt das Gelände von Höhen bis zu 300 m ü. NHN zu den Fließgewässern (240 m ü. NHN) hin ab. Insgesamt ist dabei ein Gefälle nach Osten zum Waldbrölbach zu erkennen. Eine Ausnahme bildet die Kuppenlage bei Romberg. Von dort fällt das Gelände zum Happacher Bach hin ab. Zur Erfassung und Bewertung des Schutzgutes „Landschaft“ werden folgende Kriterien herangezogen: Vielfalt, Schönheit, Eigenart. Unter Vielfalt versteht man die Relief-, Nutzungs- und Vegetationsvielfalt, also die vorhandenen Höhendifferenzen bezogen auf eine Raumeinheit und das Vorhandensein verschiedener Reliefformen (Täler, Hügel etc.). Von Bedeutung sind ebenfalls der Anteil und die Art von Gewässern innerhalb eines definierten Raumes und die Nutzungs- und Kleinstrukturvielfalt, die sich i.d.R. aus der Parzellengröße und der Ausdehnung und Häufigkeit von unterschiedlichen Biotopstrukturen ergibt. Ein Landschaftsausschnitt wird als umso vielfältiger bezeichnet, je mehr visuell deutlich unterscheidbare Elemente er enthält. Insbesondere kleinflächige Gehölzinseln und wahrnehmbare Randeffekte wie Waldränder oder Ufersäume tragen zur Steigerung der Vielfalt bei. Als Schönheit bezogen auf das Schutzgut Landschaft bezeichnet man den Grad des menschlichen Einflusses auf die Landschaft. Je geringer der Einfluss des Menschen, desto naturnäher erscheint eine Landschaft. Als naturnah werden i. A. Laubwälder aber auch Brachflächen angesehen. Daneben hat der Anteil und die Ausprägung von Gewässern sowie die Homogenität Bedeutung für das Schönheitsempfinden. Je zusammenhängender und ungestörter (homogener) die natürlichen Nutzungsanteile und das Gewässersystem sind, desto höher ist der Natürlichkeitsgrad einer Landschaft. Unter Eigenart versteht man die charakteristischen Merkmale einer Landschaft, die sie aufgrund ihrer natur- und kulturhistorischen Entwicklung einzigartig und unverwechselbar machen. Die landschaftliche Eigenart ist umso höher, je weniger der aktuelle Zustand und die aktuellen Nutzungen von den historisch gewachsenen charakteristischen Merkmalen einer Landschaft abweichen. Der Untersuchungsraum kann anhand der erläuterten Kriterien in folgende Landschaftsbildeinheiten unterteilt werden: HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 51 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Vielfältig strukturierte Flächen mit einem hohen Anteil an naturnahen und naturraumtypischen Elementen Es handelt sich hierbei vor allem um die Auenbereiche mit Gewässer begleitenden Gehölzstrukturen sowie um die Laubmischwälder einschließlich deren Ränder. Dazu zählen der Romberger Bach und der Thalsbach inkl. ihrer Quellgebiete, der Bohlenhagener Bach, der Waldbrölbach sowie der Zufluss des Happacher Bachs und den an die Gewässer anschließenden Gehölzstrukturen. Gut strukturierte Flächen, angereichert mit naturraumtypischen Elementen Hierzu zählen grünlandwirtschaftlich genutzte Bereiche im Untersuchungsraum, die mit einem hohen Anteil an Gehölzstrukturen vernetzt sind, die wiederum die Landschaft anreichern. Diese Bereiche befinden sich v. a. im Norden des Untersuchungsgebietes sowie östlich des Bohlenhagener Baches und östlich von Ruh. Ebenso zählt brachgefallenes Grünland zu dieser Landschaftsbildeinheit. Mäßig strukturiertes Gelände ohne oder mit wenigen naturraumtypischen Elementen Zu dieser Einheit zählen mäßig strukturierte Flächen mit einem geringen Anteil an naturraumtypischen Elementen. Es sind die intensiv bzw. extensiv genutzten Wiesen und Weiden und Ackerflächen mit nur wenigen gliedernden oder belebenden Gehölzstrukturen und naturferne Nadelholzforste. Wenig strukturiertes Gelände ohne oder mit wenigen naturraumtypischen Elementen und deutlicher anthropogener Überformung; anthropogen geprägte Flächen Am südwestlichen Rand des Untersuchungsraums und im nordöstlichen Teil finden sich Flächen mit deutlicher anthropogener Überformung. Dazu zählen die Siedlungsränder, Verkehrswege und die Ver- und Entsorgungsanlagen. Diese haben i.d.R. keine positive Auswirkung auf die Wahrnehmung des Menschen und sind deswegen als Vorbelastung des Landschaftsbildes anzusehen. Vorbelastungen Vorbelastungen ergeben sich im südlichen Teil des Untersuchungsraumes am Waldbrölbach durch die Kläranlage und den Trassenverlauf der B 478. Auch der Trassenverlauf der L 38 ist als Vorbelastung anzusehen. Die B 478 ist durch Gehölze eingegrünt bzw. verläuft durch den ohnehin anthropogen überprägten Bereich, wohingegen die L 38 stellenweise durch offenes Gelände führt und dadurch auch sichtbar ist. Gleiches gilt für die K 28. Von den genannten Straßen gehen akustische Vorbelastungen aus. Die Kläranlage ist durch Gehölzstrukturen gut in die umgebende Landschaft eingebunden. Allerdings geht von ihr eine olfaktorische3 Vorbelastung aus. Zudem verlaufen vier Stromleitungen durch den Untersuchungsraum. Die kleineren Stromleitungen entfalten durch ihre geringe Höhe keine Fernwirksamkeit, jedoch existiert im Untersuchungsraum auch eine höhere Stromleitung (110 kV), die südwestlich von Romberg durch den Untersuchungsraum am Schulzentrum vorbei nach Waldbröl führt. Diese Leitung ist als visuelle Vorbelastung anzusehen. Als weitere visuelle Vorbelastungen ist, bedingt durch die kompakte Bebauung, auch das Schulzentrum zu nennen. Die Gewerbeflächen bei Brenzingen stellen zwar ebenfalls eine visuelle Vorbelastung dar, jedoch weisen diese Bereiche aufgrund der Tallage keine Fernwirksamkeit auf. 3 Olfaktorisch = Riechwahrnehmung HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 52 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Bedeutung Zur Beurteilung der Bedeutung des Landschaftsbildes wurde der Untersuchungsraum in vier verschiedene Landschaftsbildeinheiten unterteilt. Es wird deutlich, dass mit zunehmendem menschlichen Einfluss und abnehmender Naturnähe die natürliche Attraktivität des Landschaftsbildes für den Menschen geringer wird. Die Differenzierung und Bewertung der Einheiten entspricht der Bedeutungseinstufung für die natürliche Erholungseignung. Tab. 19: Bedeutung der Landschaftsbildeinheiten Landschaftsbildeinheiten 1 - 4 Charakteristische Biotoptypen 1 Vielfältig strukturiertes Gelände Talauen mit Gewässern und gewäsmit einer hohen Dichte wahrserbegleitenden Gehölzstrukturen nehmbarer naturraumtypischer und Laubmischwald (-rändern) Elemente Brachen, Grünland in Bereichen 2 mittlerer Reliefenergie mit zahlreiGut strukturiertes Gelände, angechen Kleinstrukturen, Gewässer reichert mit naturraumtypischen ohne gewässerbegleitende GehölzElementen strukturen 3 Überwiegend grünlandwirtschaftlich Mäßig strukturiertes Gelände genutzte Flächen mit einem geringen ohne oder mit wenigen naturAnteil an Kleinstrukturen und strukraumtypischen Elementen turarme Nadelwälder 4 Wenig strukturiertes Gelände mit Siedlung, Siedlungsrand, Infrastrukdeutlich anthropogen geprägten tureinrichtungen Flächen Bedeutung sehr hoch hoch mittel gering Neben Vielfalt, Schönheit und Eigenart ist die visuelle Verletzbarkeit eines Raumes ein wichtiges Kriterium für die Beurteilung der Bedeutung. Die visuelle Verletzbarkeit wird anhand folgender Grundsätze und Kriterien beurteilt: Reliefausprägung Eine Landschaft ist visuell umso weniger verletzlich, je stärker die Grobrelieffierung ist. Für den Untersuchungsraum wird von einer mittleren Verletzbarkeit ausgegangen. Strukturvielfalt Je vielfältiger eine Landschaft strukturiert ist, desto geringer ist die visuelle Verletzbarkeit. Nur in Teilbereichen führen insel- oder linienhafte Gehölzstrukturen zu einer gut strukturierten Landschaft. Im überwiegenden Teil fehlen diese strukturbildenden Elemente, weshalb insgesamt von einer erhöhten Verletzbarkeit gegenüber Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ausgegangen wird. Vegetationsdichte Je höher die Transparenz (und umso geringer die Vegetationsdichte) desto größer ist die visuelle Verletzbarkeit. Aufgrund der größtenteils landwirtschaftlichen Nutzung ist von einer mittleren Vegetationsdichte und damit von einer mittleren Verletzbarkeit auszugehen. Insgesamt besteht eine mittlere Empfindlichkeit des Untersuchungsraumes gegenüber potenziellen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 53 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 2.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter (siehe Karte Nr. 1 „Mensch, Wohnen und Erholung“) Werthintergrund Als Kulturgüter werden für die Geschichte des Menschen bedeutsame Objekte in der Landschaft verstanden, die aufgrund öffentlicher oder privater Interessen geschützt sind und somit erhalten bleiben sollen. Dazu zählen Elemente, Flächen und Nutzungen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, des Naturschutzes und der Heimatpflege. Unter sonstigen Sachgütern sind kulturhistorisch bedeutsame Objekte, Flächen und Nutzungen zu verstehen, die zwar von kulturhistorischer Bedeutung, aber gesetzlich nicht geschützt sind. Darüber hinaus gehören auch naturhistorisch bedeutsame Landschaftsteile und Objekte, die nach KÜHLING UND RÖHRING zu den „raumwirksamen Ausdrucksformen der Entwicklung von Land und Leuten, die für die Geschichte des Menschen von Bedeutung sind“, zu den sonstigen Sachgütern. Im Einzelnen zählen u.a. folgende Objekte zu den Kultur- und sonstigen Sachgütern: Bau- und Bodendenkmale, Sakralbauten, Überreste ehemaliger Siedlungen, Park- und Gartenanlagen, Obstwiesen, prägende Alleen, Baumgruppen, Einzelbäume sowie historische Kulturlandschaften und bedeutende Sichtachsen etc.. Das wesentliche Schutzziel für die Kultur- und sonstigen Sachgüter ist die Erhaltung der genannten Objekte und Nutzungen einschließlich deren Umgebung, sofern sie für den Erhalt der Eigenart und Schönheit des Objekts erforderlich ist. Datengrundlagen Zur Erfassung und Bewertung der genannten Teilschutzgüter wurden herangezogen: Auskunft bei der Stadt Waldbröl, Fachbereich 3 – Bauen, bzgl. der Denkmäler Flächennutzungsplan (2006) der Stadt Waldbröl Landschaftsplan Nr. 4 Nümbrecht-Waldbröl Eigene Erhebungen im Rahmen der Biotoptypenkartierungen Geschützte Objekte Innerhalb des Untersuchungsraums kommen folgende Schutzkategorien vor: Baudenkmal Nr. 53 Baudenkmal Nr. 54 Baudenkmal Nr. 64 Bodendenkmal Nr. 2 Naturdenkmal ND 17: Stiel-Eichenkamp / Saatkrähenkolonie Allgemeine Beschreibung des Schutzgutes Kultur- und Sachgüter Im Untersuchungsraum wurden als weitere Kultur- und sonstige Sachgüter folgende Objekte ermittelt: Ehrenmal am Heidberg mit Stiel-Eichen Obstwiesen/Obstweiden im Untersuchungsraum Baumreihe südlich des Burgwegs HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 54 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Vorbelastungen Es sind keine Vorbelastungen erkennbar. Bedeutung Beim Bodendenkmal Nr. 2 handelt es sich um eine mittelalterliche Burgwüstung. In einer flachen Mulde befindet sich ein 1,5 m hohes Trümmerpodest einer ehemaligen Wasserburg, die als Insel in einem künstlichen Teich lag. Heute befindet sich in Teilen der Burgwüstung eine Regenrückhaltebecken, weshalb das Denkmal nur noch eine geringe Bedeutung hat. An der Ecke Homburger Straße / Kreuzstraße steht das „Alsberger Kreuz“ aus dem Jahre 1776 (Baudenkmal Nr. 53). Es hat, bedingt durch die Ortslage, eine mittlere Bedeutung. In der Denkmalstraße befindet sich ein weiteres Denkmal – das Baudenkmal Nr. 54. Es handelt sich um einen Obelisk mit der Darstellung der Germania. Der Obelisk erinnert an die Gefallenen der Kriege 1866 und 1870/71. Zudem ist eine Kolonnade mit Eisernem Kreuz zu Ehren der Gefallenen des Ersten Weltkrieges errichtet worden. Die Inschriften der Kolonnade beziehen sich auf die Gefallenen des Zweiten Weltkrieges. Das Denkmal hat auf Grund der ortsnahen Lage eine mittlere Bedeutung. Ebenfalls als Baudenkmal gilt die Trasse der Wiehltalbahn in Waldbröl (Baudenkmal Nr. 64). Die Bahntrasse der ehemaligen Kleinbahn Waldbröl-Bielstein stellt ebenfalls ein Kulturgut dar. Auf der Bahntrasse stockt heute eine Baumgruppe. Das Kreuz am Heidberg hat mittlere Bedeutung für Naherholungssuchende und Spaziergänger aus den umliegenden Wohngebieten. Im Landschaftsplan als Naturdenkmal festgesetzt ist eine Eichengruppe am Nordrand von Waldbröl. Die Obstwiesen, die Baumreihe und die Einzelbäume übernehmen eine wichtige Funktion als Elemente der Kulturlandschaft und für das Landschaftsbild. 2.1.8 Wechselwirkungen Als ökosystemare Wechselwirkungen werden die umfassenden funktionalen und strukturellen Beziehungen zwischen den einzelnen Schutzgütern und innerhalb der einzelnen Schutzgüter bezeichnet, soweit sie von den zu erwartenden Projektauswirkungen entscheidungserheblich betroffen sind. In der Bearbeitungsphase der Raumanalyse werden auf der Grundlage der Ausprägung und Bedeutung der einzelnen Schutzgüter die Wechselwirkungen schutzgutbezogen und schutzgutübergreifend dargestellt. Es ist davon auszugehen, dass die Erfassung der Schutzgüter bereits Informationen über die funktionalen Beziehungen zu anderen Schutzgütern enthalten (z.B. die Ausprägung der Vegetation aufgrund bestimmter Bodenverhältnisse). Schutzgutbezogene Wechselwirkungen sind somit bereits durch die Auswahl der Erfassungskriterien der Schutzgüter erfasst. Im Untersuchungsraum sind folgende wesentliche Wechselwirkungskomplexe zu berücksichtigen: HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 55 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Tab. 20: Schutzgutbezogene Zusammenstellung der Wechselwirkungen Schutzgut Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern Tiere Die Zusammensetzung der Tierwelt ist abhängig von Vegetation, Biotopstruktur, Bodenverhältnissen, Klima, Wasserhaushalt Pflanzen Die floristische Ausstattung ist abhängig von Bodenverhältnissen, Klima, Grundwasserstand, Oberflächengewässern Boden Die Bodeneigenschaften sind abhängig von den geologischen, geomorphologischen, wasserhaushaltlichen, vegetationskundlichen und klimatischen Verhältnissen Die Bodentypen haben Einfluss auf den Landschaftswasserhaushalt, als Ort der Grundwasserneubildung, als Retentionsraum und zum Schutz des Grundwassers Boden dient als Lebensraum für Pflanzen und Tiere Boden als Schadstofftransportmedium im Hinblick auf den Wirkpfad BodenPflanze-Mensch Grundwasser Die Grundwasserergiebigkeit ist abhängig von den hydrogeologischen Verhältnissen und der Grundwasserneubildung Die Grundwasserneubildung hängt von den Klima- und Bodenverhältnissen sowie der Vegetationsausstattung ab Die Speicher- und Reglerfunktion des Bodens beeinflusst die Grundwasserqualität Bestimmte Biotope sind von oberflächennahem Grundwasser abhängig Der Grundwasserstand beeinflusst den Wasserhaushalt von Oberflächengewässern Grundwasser als Wirkpfad im Hinbl. auf den Wirkpf. Grundwasser-Mensch Oberflächengewässer Der ökologische Zustand der Auengewässer ist abhängig von der Gewässerdynamik und beeinflusst die Selbstreinigungskraft des Gewässers Oberflächengewässer dienen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen Gewässer als Wirkpfade im Hinblick auf die Wirkpfade Gewässer-(Pflanze)Tier-Mensch Luft/Klima Lufthygienische Situation für den Mensch Bedeutung der Vegetation für die lufthygiensche Austauschfunktion Die lufthygienische Situation ist abhängig von geländeklimatischen Verhältnissen (Tal-/ Kessellagen, Frischluftschneisen) Das Geländeklima hat Bedeutung für die Gesundheit des Menschen Die Zusammensetzung der Vegetation und Tierwelt ist abhängig vom Geländeklima Die klimatische Ausgleichsfunktion ist abhängig von Relief, Vegetation und Nutzung Landschaft Das Landschaftsbild ist abhängig von Relief, Vegetation, Nutzung, Oberflächengewässern Neben der schutzgutbezogenen Betrachtungsweise ist auch eine schutzgutübergreifende Gesamtbetrachtung der ökosystemaren Wechselwirkungen für besonders bedeutsame oder nicht wieder herstellbare Landschaftsteile bzw. Ökosystemkomplexe sinnvoll. Für folgende Ökosystemkomplexe kann es im Untersuchungsraum zu schutzgutübergreifenden Wechselwirkungen kommen: Auenbereiche /Bachtäler Nass- und Feuchtgrünlandbereiche Naturnahe Wälder HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 56 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Die aufgrund der vorhersehbaren Auswirkungen des Vorhabens zu erwartenden Wechselwirkungen sind in der folgenden Tabelle beschrieben. Tab. 21: Schutzgutübergreifende Zusammenstellung der Wechselwirkungen Ökosystemkomplex Schutzgutübergreifende Wechselwirkungen Auenbereiche des WaldAbhängigkeit der gewässerbegleitenden Vegetation von der brölbachs Wasserführung und der Überschwemmungshäufigkeit des Waldbrölbachs Einfluss der Vegetation auf die Zusammensetzung der Tierwelt Einfluss der Vegetation auf die Grundwasserneubildung Einfluss der Vegetation auf die lokalklimatischen Verhältnisse und umgekehrt Nass- und Feuchtgrünlandberei- Abhängigkeit der gewässerbegleitenden Vegetation von der che entlang des Bohlenhagener Wasserführung des Bohlenhagener Baches, des Hahner Baches Baches und des Hahner Babzw. des Thalsbaches ches, Quellbereich des Thalsba- Einfluss der Vegetation auf die Zusammensetzung der Tierches welt Einfluss der Vegetation auf die Grundwasserneubildung Einfluss der Vegetation auf die lokalklimatischen Verhältnisse und umgekehrt Naturnahe Wälder südlich Rom- Abhängigkeit verschiedener Schutzgüter berg Einfluss der Topographie und der Bodenverhältnisse auf die Vegetation Einfluss der Vegetation auf die Zusammensetzung der Tierwelt Einfluss der Vegetation auf die lokalklimatischen Verhältnisse und umgekehrt Weitere schutzgutübergreifende Wechselwirkungen auch in Ökosystemkomplexen von geringerer Bedeutung sind wahrscheinlich. Sie werden im Einzelnen im Rahmen der Auswirkungsprognose dargestellt (siehe Kap.3 Auswirkungsprognose). Die genannten Bereiche mit besonderen Wechselwirkungskomplexen besitzen auch einen hohen Raumwiderstand (siehe Kap. 2.2). 2.1.9 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile aufgetreten sind Biotope Bei faunistischen Untersuchungen können immer nur Teilaspekte untersucht werden. Die Zusammensetzung der Flora und Fauna ändert sich ständig, so dass Wissenslücken aufgrund fehlender Aktualität entstehen können. Durch zeitnahe Erfassung konnten die Wissenslücken minimiert werden. Grundwasser Beim Grundwasser liegen keine Informationen zu Grundwasserfließrichtungen vor. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 57 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Klima Es existieren keine Daten zu Kaltluftbahnen im Untersuchungsraum. Anhand eigener Erfassung und Bewertung gelang jedoch eine plausible Einschätzung. 2.2 Identifizieren von Bereichen besonderer umweltbezogener Wertigkeit / Bedeutung (Raumwiderstand) (siehe Karte 7 „Raumwiderstand“) 2.2.1 Vorgehensweise Die Ermittlung des Raumwiderstandes dient als Orientierungsrahmen für die Bestimmung möglichst konfliktarmer Trassenkorridore. Die Abgrenzung von Zonen unterschiedlichen Raumwiderstands gegenüber einer Straßentrasse erfolgt unter Berücksichtigung der Bedeutung für die einzelnen Schutzgüter Karte 1: Mensch - Wohnen und Erholung -, Kultur- und Sachgüter Karte 2: Realnutzung und Biotoptypen Karte 3: Boden Karte 4: Wasser Karte 5: Luft / Klima Karte 6: Landschaft und deren Wechselwirkungen. Die Bedeutung bzw. Empfindlichkeit der einzelnen Schutzgüter wurde in Kap. 2.1 bewertet. Im Folgenden werden drei Raumwiderstandsklassen gebildet: sehr hoch, hoch und mittel. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass es sich insgesamt nicht um einen Raum mit besonders hohem Raumwiderstand handelt und die Einstufung des Raumwiderstands projektbezogen gesehen werden muss und somit relativ ist. Im nächsten Schritt werden die sehr hohen, hohen und mittleren Bedeutungseinstufungen aus der Bestandsbewertung aller Schutzgüter überlagert und es ergeben sich Teilräume mit unterschiedlichem Raumwiderstand. Für jede Fläche, die aufgrund eines Schutzgutbereiches sehr hoch oder hoch bedeutend ist, ist im Sinne der Umweltverträglichkeit ein erhebliches Konfliktpotential zu erwarten. Die Raumwiderstandsklasse „gering“ wird im Untersuchungsraum nicht dargestellt, da es sich infolge der Überlagerung der einzelnen Schutzgutkarten nur noch um sehr kleine „Restflächen“ handelt. Die Flächen werden der Raumwiderstandsklasse „mittel“ zugeordnet. Die Varianten wurden so gewählt, dass Beeinträchtigungen des Menschen und von Natur und Landschaft soweit wie möglich vermieden werden. Bei der Trassenfindung sind die Beeinträchtigung/Inanspruchnahme der im Folgenden aufgelisteten Flächen, soweit wie möglich zu umgehen: Schutzgebietsausweisungen: o Naturdenkmal Nr. 17 Stiel-Eichenkamp / Saatkrähenkolonie o Überschwemmungsgebiet des Waldbrölbachs o Potenzielle § 30 Biotope (Nass- und Feuchtwiese/-weide, auch brachgefallenes Nass- und Feuchtgrünland, Quellen, Mittelgebirgsbäche) HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 58 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Flächen, die ein besonderes Wechselwirkungsgefüge aufweisen: o Auenbereiche des Waldbrölbachs o Nass- und Grünlandbereiche entlang des Bohlenhagener Baches, des Hahner Baches und Quellbereich des Thalsbaches o Naturnahe Wälder südlich Romberg Flächen, die mit Zielvorgaben aus dem Landschaftsplan belegt sind: o Geschützte Landschaftsbestandteile Als nicht verfügbare Flächen werden die bebauten Ortslagen in Waldbröl, Romberg und Bohlenhagen sowie ausgewiesene Wohnbauflächen rechtskräftiger Bebauungspläne eingestuft. Entsprechend den Raumwiderstandsklassen wird die Einstufung des Raumwiderstandes und der abzuleitenden Ziele sowie der Konfliktpotenziale möglicher Trassenführungen im Untersuchungsraum erläutert. Zu berücksichtigen ist, dass die Einstufung in die Raumwiderstandsklassen landschaftsraum- und projektbezogen erfolgen muss. Dabei ist zu beachten, dass die Einstufung des Raumwiderstands nicht gleichgesetzt wird mit der Bedeutung der Schutzgüter. Die Ableitung von Gewichtungen ist entsprechend den räumlichen Leitbildern der Landschaftsplanung und regionalisierten Umweltqualitätszielen vorzunehmen und muss nicht der Einstufung in der jeweiligen Schutzgutkarte entsprechen. Im Untersuchungsraum hat sich gezeigt, dass eine gleichgewichtete Aggregation und eine Überlagerung aller Schutzgüter den untersuchungsspezifischen Besonderheiten nicht gerecht werden. Sie würden zu einer wenig aussagekräftigen Differenzierung im Untersuchungsraum führen. Die Erholungsfunktion weist im Untersuchungsraum mit Ausnahme der vorbelasteten Bereiche (z.B. Verkehrstrassen), Wohnbauflächen und kleinflächiger anderer Bereiche nahezu flächendeckend eine überwiegend hohe bis sehr hohe Bedeutung bzw. Empfindlichkeit auf. Danach würden die vorgesehenen Trassen der K 28n fast flächendeckend innerhalb konfliktträchtiger Bereiche sehr hoher Bedeutung bzw. Empfindlichkeit verlaufen. Daher werden die Bereiche sehr hoher/hoher Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholungsnutzung als separate Schraffur in Karte Nr. 7 „Raumwiderstand“ dargestellt. Die Wohnbau- und Mischflächen, die der Raumwiderstandsklasse sehr hoch zuzuordnen sind, wurden farblich aufgrund besserer Lesbarkeit in der Karte abgesetzt. Da das Schutzgut „Klima/Luft“ im Untersuchungsraum insgesamt eine untergordnete Rolle spielt, wird es im Rahmen der Raumwiderstandsbewertung als „mittel“ eingestuft (vgl. Kap. 2.1.5). Bereiche mit besonderer umweltbezogener Bedeutung stellen Konfliktschwerpunkte dar. Es werden hierbei die Bereiche herausgestellt, die mit einem hohen Risiko für die spätere Projektzulassung verbunden sind oder die aus Gründen der frühzeitigen Umweltvorsorge einer besonderen Berücksichtigung bedürfen. In Karte 7 erfolgt die Darstellung des Raumwiderstandes. 2.2.2 Beschreibung der Bereiche mit besonderer umweltbezogener Bedeutung Räume mit sehr hohem Raumwiderstand Als Räume sehr hohen Raumwiderstands sind insbesondere Flächen mit einer sehr hohen Biotopfunktion einzustufen. Die natürlichen Quellbereiche und Fließgewässer sind ebenfalls eingeschlossen. Ebenso bilden auch Bereiche mit besonders schutzwürdigen Böden in BeHKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 59 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl zug auf das Biotopentwicklungspotenzial Räume mit einem sehr hohen Widerstand. Zudem werden die Räume mit sehr hoher Landschaftsbildqualität in der Bedeutung für den Raumwiderstand als sehr hoch eingestuft. Bereiche bzw. Biotoptypen mit sehr hohem Raumwiderstand sind: Nass- und Feuchtgrünlandbereiche, Fließgewässer mit hoher Bedetung, Sickerquellen Böden, die als besonders schutzwürdig in Bezug auf das Biotopentwicklungspotenzial (Braunerde, stellenweise Ranker oder Rendzina, (B 31) und Gley- und Nassgley (GN33)) eingestuft sind Vielfältig strukturiertes Gelände mit einer hohen Dichte wahrnehmbarer naturraumtypischer Elemente Den Nass- und Feuchtgrünlandbereichen innerhalb des Untersuchungsraumes kommt eine sehr hohe Bedeutung in Bezug auf das Schutzgut „Biotope“ zu, da sie als Lebensraum für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten dienen. Den Fließgewässern im Untersuchungsraum (Waldbrölbach, Bohlenhagener Bach, Hahner Bach, Thalsbach, Happacher Bach) kommt eine hohe Bedeutung durch ihre Biotopfunktion zu. Auch der Quellbereich des Thalsbaches ist als Raum mit sehr hohem Widerstand anzusprechen. Z. T. ergibt sich die sehr hohe Bedeutung zusätzlich aus der hohen Bedeutung des Fließgwässers bezogen auf das Schutzgut „Wasser“. Ebenso weisen die Bereiche entlang der Fließgewässer einen sehr hohen Raumwiderstand bezogen auf das Schutzgut „Boden“ auf. Für das Landschaftsbild sind es die vielfältig strukturierten Flächen mit einem hohen Anteil an naturnahen und naturraumtypischen Elementen, die den sehr hohen Raumwiderstand mit begründen. Diese Flächen befinden sich v.a. entlang der Bäche sowie in den mit Gehölzen angereichteren Bereichen im Norden entlang der ehemaligen Bahntrasse und südlich der L 38 bis nach Waldbröl. Ebenfalls betrifft es Flächen zwischen Romberg und dem Thalsbach sowie westlich des Hahner Baches. Auch der Bereich zwischen Heidberg und dem Bohlenhagener Bachtal ist als Bereich sehr hohen Raumwiderstands in Bezug auf das Landschaftsbild anzusehen. Die Mischgebiete sind aufgrund ihrer Vorrangfunktion für Wohnen und Lebensqualität als Bereiche mit sehr hohem Raumwiderstand eingestuft. Zusammenfassend bilden Kernräume sehr hohen Raumwiderstands: Südöstlicher Ortsrand von Bohlenhagen Östlicher Ortsrand von Ruh Südlicher Ortsrand von Romberg Ortslage von Waldbröl mit Brenzingen, einschließlich der geplanten Wohngebiete östlich des Schulzentrums Es handelt sich um Bereiche mit vorhandenen bzw. geplanten Wohnstandorten, die aufgrund ihrer Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie der sich anschließenden Bereiche zur wohnungsnahen Erholung von sehr hoher/hoher Bedeutung sind. In Bezug auf die geplanten Trassenvarianten ist folgendes abzulesen: Variante 1 tangiert im nördlichen Bereich teils Bereiche sehr hohen Raumwiderstands bezogen auf das Schutzgut „Boden“, quert später das Tal des Thalsbaches (sehr hoHKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 60 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl her Raumwiderstand bezogen auf die Schutzgüter „Tiere und Pflanzen“, „Boden“, „Wasser“, „Landschaftsbild“) und führt dann durch die Bereiche sehr hohen Raumwiderstands bezogen auf das Schutzgut „Mensch“ (Wohnen). Variante 2 tangiert ebenfalls im nördlichen Abschnitt z.T. Bereiche sehr hohen Raumwiderstands bezogen auf das Schutzgut „Boden“. Sie tangiert dann das Tal des Thalsbaches (sehr hoher Raumwiderstand bezogen auf die Schutzgüter „Tiere und Pflanzen“, „Boden“, „Wasser“, „Landschaftsbild“) und quert anschließend das Bachtal des Hahner Baches, des Bohlenhagener Baches und später des Waldbrölbaches, in denen die ebenfalls die o.g. Schutzgüter zu einem sehr hohen Raumwiderstand führen. Abschnittsweise führt zudem das Schutzgut „Boden“ zu einem sehr hohen Raumwiderstand (östlich Ruh und zwischen Hessenbruchweg und Bohlenhagen). Variante 3 tangiert im nördlichen Abschnitt z.T. Bereiche sehr hohen Raumwiderstands bezogen auf das Schutzgut „Boden“. Sie quert später das Bachtal des Hahner und des Bohlenhagener Baches und den Waldbrölbach (sehr hoher Raumwiderstand bezogen auf die Schutzgüter „Tiere und Pflanzen“, „Boden“, „Wasser“, „Landschaftsbild“). Abschnittsweise führt zudem das Schutzgut „Boden“ zu einem sehr hohen Raumwiderstand (östlich Ruh und zwischen Hessenbruchweg und Bohlenhagen). Für Variante 4 ergibt sich im nördlichen Abschnitt eine Beeinträchtigung eines Bereiches z.T. sehr hohen Raumwiderstands bezogen auf das Schutzgut „Boden“. Sie tangiert dann das Tal des Thalsbaches (sehr hoher Raumwiderstand bezogen auf die Schutzgüter „Tiere und Pflanzen“, „Boden“, „Wasser“, „Landschaftsbild“). Anschließend verläuft sie durch das Bachtal des Bohlenhagener Baches, in dem die o.g. Schutzgüter zu einer sehr hohen Raumwiderstandseinstufung führen. Räume mit hohem Raumwiderstand Räume hohen Raumwiderstands leiten sich vorrangig aus den Schutzgütern „Biotope“, „Landschaft“ und „Böden“ ab. Als Räume mit hohem Raumwiderstand werden Biotopstrukturen mit hoher Bedeutung und Bereiche mit Böden, die als schutzwürdig in Bezug auf die natürliche Fruchtbarkeit eingestuft werden, abgebildet. Zudem werden die Räume mit hoher Landschaftsbildqualität in der Bedeutung für den Raumwiderstand als hoch eingestuft. Bereiche bzw. Biotoptypen mit hohem Raumwiderstand sind: Baumgruppen, Ufergehölze, Streuobstwiesen/-weiden, Hainbuchen-Eichenwälder, Einzelbäume, Fließgewässer mittlerer Bedeutung Böden, die als schutzwürdig in Bezug auf die Fruchtbarkeit (Braunerde, stellenweise Pseudogley-Braunerde (B 32) und Parabraunerde, meist erodiert, stellenweise Pseudogley-Parabraunerde (L 34)) eingestuft sind Gut strukturiertes Gelände, angereichert mit naturraumtypischen Elementen Den im Untersuchungsraum vorkommenden Laubwäldern kommt als Lebensraum für Vögel, Fledertiere und Kleinsäuger eine besondere Bedeutung zu. Die weiteren Gehölzbestände übernehmen wichtige Funktionen als Trittsteinbiotope und im Biotopverbund. Auch Offenland bewohnenden Tieren bieten die Gehölzstrukturen Rückzugsmöglichkeiten. Sie tragen zur Gliederung der Landschaft und zur Bereicherung des Landschaftsbildes bei. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 61 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Ebenso zählen die Fließgewässerabschnitte, die als mittel eingestuft wurden zu den Räumen hohen Raumwiderstands. Dabei handelt es sich um einen Bach im südlichen Untersuchungsraum sowie um einen Abschnitt des Hahner Baches. Die Böden, die als hoch in Bezug auf den Raumwiderstand eingeordnet werden, befinden sich vorwiegend in den Hanglagen im südlichen sowie im nördlichen Untersuchungsraum. Für das Landschaftsbild sind es die gut strukturierten Flächen, angereichert mit naturraumtypischen Elementen, die den hohen Raumwiderstand begründen. Diese Flächen befinden sich großflächig im nördlichen Untersuchungsraum östlich von Romberg bis nach Waldbröl sowie süd(west)lich von Romberg. Zwischen Brenzingen und Ruh befindet sich westlich des Heidbergs ebenfalls ein Raum mit hohem Raumwiederstand bezogen auf das Schutzgut „Landschaft“. Weiterhin begründet das Schutzgut „Erholung“ die hohe Einstufung des Raumwiderstands aus der besonderen Bedeutung des gesamten Untersuchungsraumes für die Erholung der Bevölkerung von Waldbröl und den umliegenden Ortschaften. Der gesamte Landschaftsraum zwischen den bebauten Ortsteilen besitzt insbesondere aufgrund der guten Erreichbarkeit eine sehr hohe/hohe Bedeutung für die landschaftsbezogene, siedlungsnahe Erholung. In der Karte wurde dieser Bereich schraffiert dargestellt, damit die Lesbarkeit besser gewährleistet ist. Räume mit mittlerem Raumwiderstand Im Untersuchungsraum sind infolge der Überlagerung der einzelnen Schutzgutkarten nur noch kleinflächig Bereiche mit mittlerem Raumwiderstand dargestellt. Für die Einstufung des mittleren Raumwiderstandes sind maßgeblich eine mittlere bzw. geringe Bedeutung der Parameter innerhalb der Schutzgüter wie: Biotope/-komplexe und Lebensräume mit einer mittleren und geringen Bedeutung, Böden mittlerer/geringer Bedeutung, Fließgewässer mit einer geringen Bedeutung, Grundwasserleiter mit einer mittleren bzw. geringen Empfindlichkeit, Räume mit mittlerer/geringer Landschaftsbildqualität, Erholungsflächen mit einer mittleren/geringen Landschaftsbildqualität, Bereiche mit einer hohen Fähigkeit zur Luftgeneration, Bereiche mit einer hohen klimaregulierenden Ausgleichsfunktion. Aufgrund der insgesamt mittleren Bedeutung des Untersuchungsraumes für das Klima (vgl. Kap. 2.1.5) wird die Bedeutung des Schutzgutes „Klima“ insgesamt beim Raumwiderstand nur als „mittel“ eingestuft. Räume mit geringem Raumwiderstand Räume geringen Raumwiderstands sind im Plangebiet nicht vorhanden. 2.2.3 Hinweise zur möglichen Linienführung Bei den zu prüfenden Linienführungen werden bei allen Varianten grundsätzlich auch Bereiche mit sehr hohem Raumwiderstand tangiert. Der Umfang variiert bei den einzelnen VarianHKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 62 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl ten nur gering. Zudem werden große Flächenanteile in Räumen hohen Raumwiderstands in Anspruch genommen. Flächen mit sehr hohem Raumwiderstand befinden sich insbesondere im südlichen Bereich zwischen der B 478 und dem Waldbrölbach, sowie östlich von Ruh. Des Weiteren wird das gesamte Bohlenhagener Bachtal inkl. der angrenzenden Nutzungen als Raum mit sehr hohem Widerstand abgebildet. Weitere Bereiche sehr hohen Raumwiderstands liegen entlang des Thalsbaches, des Hahner und des Romberger Baches. Auch Flächen nördlich der L 38 werden als Räume mit sehr hohem Widerstand abgebildet. Die bebauten Lagen von Waldbröl, Ruh, Bohlenhangen und Romberg sind als sehr hoch in Bezug auf das Schutzgut „Mensch“ eingeordnet. Im Vergleich der Varianten 1 bis 4 würden die beschriebenen Linienführungen voraussichtlich bei Variante 1 zu den geringsten und bei Variante 2 zu den höchsten Beeinträchtigungen führen. Bei Variante 4 würden sowohl Bereiche entlang des Thalsbaches als auch Bereiche am Bohlenhagener Bachtal mit sehr hohem Raumwiderstand tangiert. Dagegen führt Variante 3 in längeren Abschnitten, die zwar als Räume hohen Widerstands, aber nicht als Räume sehr hohen Widerstands eingestuft werden. Ähnliches gilt für die Variante 2, die jedoch im nördlichen Abschnitt das Tal des Thalsbaches tangiert. Variante 1 führt insbesondere im südlichen Abschnitt durch Bereiche, die im Raumwiderstand als sehr hoch in Bezug auf das das Schutzgut Mensch / Wohnen eingestuft sind. 2.2.4 Konfliktschwerpunkte Für die vier Varianten ergeben sich potenzielle Konfliktschwerpunkte, da wie oben beschrieben, die Trassen der Varianten durch Bereiche mit hohem bis sehr hohem Raumwiderstand verlaufen. Nachfolgend werden die Konfliktschwerpunkte für die jeweiligen Schutzgüter beschrieben. Konfliktschwerpunkt 1 „Hahner Bach“ (Variante 2, 3, 4) Betroffene Schutzgüter: Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Mensch (Erholung) Konfliktschwerpunkt 2 „Thalsbach“ (Variante 1) Betroffene Schutzgüter: Tiere und Pflanzen, Boden Geschützter Landschaftsbestandteil gem. Landschaftsplan Konfliktschwerpunkt 3 „Bohlenhagener Bachtal (oberer Bereich)“ (Variante 3, 4) Betroffene Schutzgüter: Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Mensch (Erholung) Geschützter Landschaftsbestandteil Konfliktschwerpunkt 4 „Bohlenhagener Bachtal (unterer Bereich)“ (Variante 2, 4) Betroffene Schutzgüter: Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Mensch (Erholung) Geschützter Landschaftsbestandteil Konfliktschwerpunkt 5 „Waldbrölbach“ (Variante 2, 3) Betroffene Schutzgüter: Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Mensch (Erholung) HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 63 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 3 Auswirkungsprognose 3.1 Methodische Grundsätze Im Rahmen der Auswirkungsprognose soll abgeschätzt werden, welche Auswirkungen die jeweilige Straßenbauvariante auf die einzelnen Schutzgüter hervorruft (Be- und Entlastungen). Im anschließenden Variantenvergleich werden die Varianten hinsichtlich ihrer ermittelten Umweltauswirkungen einander gegenübergestellt, um die Unterschiede in ihren Auswirkungen auf die Schutzgüter zu verdeutlichen. Grundlagen für die Auswirkungsprognose sind die vorhabensspezifischen Wirkfaktoren und die Empfindlichkeits- und Bedeutungseinstufung der Schutzgüter und Schutzgutfunktionen. Für jedes Schutzgut werden, differenziert nach Anlage, Betrieb / Verkehr und Bau, die entscheidungserheblichen Umweltauswirkungen mit den jeweils zu erfassenden und zu beurteilenden Dimensionen aufgeführt. Neben der quantitativen Bilanzierung der relevanten Umweltauswirkungen werden zur qualitativen Beurteilung dieser Auswirkungen darüber hinaus auch die in ihrer räumlichen Ausdehnung oder Intensität besonders erheblichen und entscheidungsrelevanten Beeinträchtigungen beschrieben. Weiterhin werden bewertungsmethodische Hinweise gegeben, ob zur Beurteilung der Auswirkungen die Bedeutung und / oder die Empfindlichkeit des Schutzgutes bzw. der Schutzgutfunktion herangezogen wird (die Bedeutungsund Empfindlichkeitseinstufungen der Schutzgüter und Schutzgutfunktionen werden aus der Raumanalyse übernommen), ob ggf. Wirkzonen abgegrenzt werden, welches Prognoseverfahren zur Ermittlung der jeweiligen Auswirkung sinnvoll ist und herangezogen wurde. 3.1.1 Empfindlichkeit Im Rahmen der Raumanalyse dienten die Empfindlichkeiten einzelner Schutzgutfunktionen gegenüber den grundsätzlich auftretenden Wirkungen des Straßenbauvorhabens u.a. als Beitrag zur Abgrenzung von Räumen mit besonderer Konfliktdichte / -höhe (Raumwiderstand), die bei der Trassenfindung soweit wie nur möglich zu meiden sind. Für die Auswirkungsprognose ist die Ermittlung der Empfindlichkeit gegenüber dem jeweiligen Wirkfaktor notwendig, sofern Schutzgutfunktionen durch Beeinträchtigungen eines Mediums (z.B. durch Luft-, Boden- oder Wasserverunreinigungen) oder durch Trenn- und Barriereeffekte beeinflusst werden. Die Empfindlichkeitseinstufung des Schutzgutes ergibt sich aus Art und Ausprägung der betroffenen Schutzgutfunktion in Beziehung zum jeweiligen Wirkfaktor. Für jedes Schutzgut werden die spezifischen Empfindlichkeiten gegenüber den für das Schutzgut relevanten Wirkfaktoren ermittelt. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 64 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 3.1.2 Wirkfaktoren / Wirkzonen Wirkfaktoren Auf Grundlage der technischen Vorentwürfe der Varianten (Lageplan M. 1:5.000) sowie weiterer verkehrsplanerischer Unterlagen wie z.B. der vorliegenden Verkehrsuntersuchung (VIA, 2009) werden die im Rahmen der UVS zu erfassenden Wirkfaktoren (siehe Tab. 22) bestimmt. Die Wirkfaktoren werden in die anlagebedingten, betriebs- / verkehrsbedingten und baubedingten Wirkungen differenziert. Die anlagebedingten Wirkungen werden durch den neuen Straßenkörper selbst ausgelöst wie z.B. der Flächenverbrauch oder Zerschneidungswirkungen. Betriebsbedingte Wirkungen gehen vor allem vom Kfz-Verkehr und der Unterhaltung der Straße aus wie z.B. der Lärm- und Schadstoffausstoß. Die baubedingten Wirkungen sind zeitlich auf die Bauphase des Vorhabens befristet, können allerdings erhebliche und nachhaltige Umweltauswirkungen verursachen; entsprechende Wirkungen sind z.B. die Flächeninanspruchnahme für Baustraßen, Lagerplätze sowie die Bodenverdichtung. Die Wirkfaktoren werden vorhaben- und problemspezifisch in ihrer Art, Intensität, räumlichen und zeitlichen Ausbreitung erfasst. Folgende Wirkfaktoren sind in der Regel, ausgehend vom Bau der geplanten Trasse der K 28n, zu erwarten und werden in den entsprechenden quantitativen und qualitativen Dimensionen bei der Abschätzung der Umweltauswirkungen berücksichtigt. Tab. 22: Wirkfaktoren Anlagebedingte Wirkfaktoren Flächenverlust durch Versiegelung Flächenbeanspruchung durch Böschungen und sonstige Flächen Flächenbeanspruchung durch Deponien, Entnahmestellen Grundwasserabsenkung, -stau durch Trassengründung, Tunnelbauwerke etc. Gewässerquerung, -ausbau, -verlegung Zerschneidungswirkung / Zerschneidung von Schutzgut/ Funktionsbereichen / -beziehungen (u.a. Tierlebensräume, Landschaftsbildräume, Wasserschutzgebiete, natürliche Überschwemmungsgebiete, Retentionsräume, Auenbereiche) Massenbilanz (Bodenabtrag, -auftrag etc.) Verkehrs- und betriebsbedingte Wirkfaktoren Schadstoffemissionen, -immissionen Lärmemissionen, -immissionen Angaben zur Entwässerung, insbesondere in Wassergewinnungsgebieten Zerschneidungswirkung / Zerschneidung von Schutzgut/ Funktionsbereichen / -beziehungen (u.a. Tierlebensräume Angaben zum Taumitteleinsatz HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Quantitative und qualitative Dimensionen Flächen in m², ha Flächen in m², ha Überschlägige Flächenangaben Überschlägige Angaben zur Grundwasserstandsänderung Art der Querung Länge der Querung in lfd. m Art des Ausbaus, der Verlegung Zerschneidungslängen in lfd. m durch Einschnitte, Dämme, Brücken und sonstige Bauwerke Aussagen zu verbleibenden Restflächen überschlägige Flächen-, Volumenangaben Quantitative und qualitative Dimensionen Angaben nach MLuS 92 Angaben nach RLS-90 Angaben zur Art des Entwässerungssystems, Angaben nach RiStWag Aussagen zu verbleibenden Restflächen Überschlägige Angaben Stand: Juni 2015 65 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Baubedingte Wirkfaktoren vorübergehende Flächenbeanspruchung durch Baustelleneinrichtungen, Lagerplätze, Baustraßen, etc. temporäre(r) Grundwasserabsenkung, -stau Gewässerquerung, -ausbau Bodenverdichtung, -veränderung Lärmemissionen, -immissionen, Erschütterungen Schadstoffemissionen, -immissionen, Abwassereinleitungen Quantitative und qualitative Dimensionen Die baubedingten Wirkfaktoren lassen sich im Rahmen der Linienfindung nur grob abschätzen (z.B. über pauschale Angaben zu Arbeitsstreifen beidseitig der Trasse). Sofern jedoch die Wahl der Bauverfahren und das Betriebssystem unterschiedliche Wirkungen auf die Schutzgüter erwarten lassen, werden diese erfasst. Wirkzonen Die Abgrenzung der Wirkzonen wird durch die Methodik des Leitfadens für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben, 2000 vorgegeben. Sie sind nicht mit den Wirkzonen anderer Arbeitsanleitungen wie z.B. der ELES (Einführungserlass zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben in der Baulast des Bundes oder des Landes NRW, 2009) gleichzusetzen. Die „ELES“ wird erst auf der Ebene der konkreten Vorhabensplanung, also auf der Entwurfsebene mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im sogenannten „Huckepackverfahren“ angewendet. Auf der Grundlage des o.a. Leitfadens werden – in Abhängigkeit der zu erwartenden Verkehrsbelastungen – durch Wirkzonen Bereiche entlang der Straße abgegrenzt, innerhalb derer Beeinträchtigungen spezifischer Schutzgutfunktionen durch bestimmte Wirkfaktoren der Straße (z.B. Schadstoffeintrag, Lärm) zu erwarten sind. Je nach Ausprägung und Skalierbarkeit des Wirkfaktors werden bei dem jeweiligen Schutzgut eine oder auch mehrere Wirkzonen abgegrenzt. Auf der Grundlage der Wirkfaktorendimension werden ggf. unter Berücksichtigung der Empfindlichkeit der Schutzgüter Wirkzonen für bestimmte Umweltauswirkungen abgeleitet, die fachwissenschaftlich sowie anhand von relevanten Grenz-, Richt- und Orientierungswerten der Fachgesetze und Verordnungen begründet sind. Auf der Grundlage zu erwartender Verkehrsstärken sowie anhand von Grenz- und Richtwerten werden die Wirkzonen für jedes Schutzgut neu bestimmt. 3.1.3 Ermittlung und Beurteilung der Auswirkungen Die Methodik der Auswirkungsanalyse und der Beurteilung der Umweltauswirkungen im Rahmen dieser UVS erfolgt über den formalisierten Bewertungsansatz der Ökologischen Risikoanalyse (PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE UND UMWELT, 1988). Im Rahmen der Auswirkungsprognose werden in Anlehnung an die Ökologische Risikoanalyse die Schutzgutfunktionen (Bedeutung und / oder Empfindlichkeit) mit den straßenbedingten Wirkungen als Wirk- / Belastungsintsität (z.B. Lärm, Schadstoffe) zur Gefährdung bzw. zum Risiko des betroffenen Schutzgutes verknüpft. Die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt unter Berücksichtigung der fachgesetzlichen und fachwissenschaftlichen Grenz-, Richt- und Orientierungswerte. Werden durch das Straßenbauvorhaben umweltbezogene landesplanerische Zielvorstellungen, insbesondere zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft berührt, wird gesondert bei jedem Schutzgut darauf hingewiesen. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 66 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 3.1.4 Prognoseverfahren Bei der Auswirkungsprognose kommen in Abhängigkeit vor der zu ermittelnden Umweltauswirkung drei verschiedene Verfahren zur Anwendung: die Verlustflächenbetrachtung, die Gefährdungsabschätzung ohne Verknüpfung, die Gefährdungsabschätzung mit einfacher Verknüpfung. Die unterschiedlichen Wirk- bzw. Belastungsintensitäten sind mit den Bedeutungs- und/oder Empfindlichkeitseinstufungen der Schutzgutbereiche über Verflechtungsmatrizes zu aggregieren. Die Verflechtungsmatrizes sind schutzgutbezogen auf das jeweilige Vorhaben und den Landschaftsraum anzupassen, insbesondere, um eine Differenzierung der zu prüfenden Varianten hinsichtlich deren Umweltauswirkungen zu erreichen. Verlustflächenbetrachtung Die Verlustflächenbetrachtung wird bei direktem Verlust einer Fläche sowie bei Funktionsverlust einer Schutzgutfunktion (a) oder eines fachrechtlich ausgewiesenen Schutzobjektes (b) angewendet: (a) Bei direktem Verlust oder Funktionsverlust einer Schutzgutfunktion ist lediglich die Bedeutung des Schutzgutes für die Gefährdungs- bzw. Risikoeinstufung maßgebend. Die Empfindlichkeit der Schutzgutfunktion ist bei der Verlustflächenbetrachtung ohne Bedeutung, da jede Funktion gegenüber Verlust „empfindlich“ ist (mit Ausnahme der Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit). (b) Beim direkten Verlust oder Funktionsverlust eines fachrechtlich ausgewiesenen Schutzobjektes wird dessen Betroffenheit nachrichtlich genannt und damit die Gefährdung festgelegt. Prognoseverfahren 1 1a Schutzgutfunktion 1b fachrechtliches Schutzobjekt Bedeutung Betroffenheit direkte Übernahme der Einstufung Gefährdung Kriterien: - Einstufung der Bedeutung /Empfindlichkeit - direkter Verlust/Funktionsverlust nachrichtliche Übernahme Gefährdung Kriterien: - keine Einstufung der Bedeutung/Empfindlichkeit - direkter Verlust/Funktionsverlust Abb. 6: Verlustflächenbetrachtung (Leitfaden für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbau- vorhaben, 2000) HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 67 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Gefährdungsabschätzung ohne Verknüpfung Die Gefährdungsabschätzung ohne Verknüpfung bietet neben der Verlustflächenbetrachtung i.d.R. die beste Nachvollziehbarkeit im Rahmen der Auswirkungsprognose, da sowohl die Schutzgutfunktion als auch der Wirkfaktor in seinen ursächlichen Dimensionen erhalten bleiben (große Transparenz des Bewertungsvorganges). Die Gefährdungsabschätzung ohne Verknüpfung findet im Rahmen dieser UVS vorrangige Anwendung bei Schutzgutfunktionen (a) und bei fachrechtlichen Schutzobjekten (b). (a) Wird eine Schutzgutfunktion beeinträchtigt und ist keine oder nur eine Wirkzone abgrenzbar, wird unter Berücksichtigung der Bedeutung bzw. Empfindlichkeit die Gefährdung abgeschätzt. (b) Ist keine oder nur eine Wirkzone abgrenzbar, erfolgt die Gefährdungsabschätzung bei einem fachrechtlich ausgewiesenen Schutzobjekt unter Angabe des Ausmaßes der Beeinträchtigung. Lassen sich bei der Beeinträchtigung eines fachrechtlich ausgewiesenen Schutzobjektes mehrere Wirkzonen abgrenzen, erfolgt die Gefährdungsabschätzung durch direkte Übernahme der Intensitätseinstufung in den jeweiligen Wirk/ Belastungszonen. Prognoseverfahren 2 2(a) Schutzgutfunktion 2(b) fachrechtliches Schutzobjekt Beeinträchtigung /Belastungsintensität Bedeutung Angabe des Ausmaßes, bei mehr als einer Wirkzone, direkte Übernahme der Einstufung der Belastungsintensität Abschätzung Gefährdung Kriterien: - keine oder nur eine Wirkzone abgrenzbar/sinnvoll - Einstufung der Bedeutung/Empfindlichkeit - kein direkter Verlust oder Funktionsverlust Gefährdung Kriterien: - keine, eine oder mehr als eine Wirkzone abgrenzbar/sinnvoll - keine Einstufung der Bedeutung/Empfindlichkeit - kein direkter Verlust/Funktionsverlust Abb. 7: Gefährdungsabschätzung ohne Verknüpfung (Leitfaden für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben, 2000) Gefährdungsabschätzung mit einfacher Verknüpfung Ist lediglich eine Empfindlichkeitseinstufung vorhanden oder entspricht die Empfindlichkeitsder Bedeutungseinstufung, erfolgt bei mehreren Wirkzonen die Gefährdungsabschätzung der Schutzgutfunktionen über eine Verknüpfung (s. Abb. 7). HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 68 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Prognoseverfahren 3 Schutzgutfunktion Marix Empfindlichkeit Gefährdung Belastungsintensität sehr hoch hoch mittel gering sehr hoch sehr hoch sehr hoch hoch mittel hoch sehr hoch hoch mittel gering mittel hoch mittel mittel gering gering mittel gering gering gering Empfindlichkeit Gefährdung Kriterien: - Einstufung der Empfindlichkeit gleicher Bedeutung oder nur Empfindlichkeitseinstufung Mehr als eine Wirkzone abgrenzbar Kein direkter Verlust oder Funktionsverlust Abb. 8: Gefährdungsabschätzung mit einfacher Verknüpfung (Leitfaden für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben, 2000) Gefährdungsabschätzung mit zweifacher Verknüpfung Für die Schutzgutfunktionen, bei denen die Einstufung der Empfindlichkeit nicht mit der Bedeutung identisch ist, wird bei Vorliegen mehrerer Wirkzonen eine zweifache Verknüpfung durchgeführt. Zuerst wird die Empfindlichkeit der Schutzgutfunktion mit der Wirk/Belastungsintensität zum Beeinträchtigungsgrad verknüpft und danach der Beeinträchtigungsgrad mit der Bedeutung zur Gefährdung aggregiert (s. Abb. 8). Prognoseverfahren 4 Belastungsintensität Schutzgutfunktion Belastungsintensität sehr hoch Matrix Empfindlichkeit hoch hoch mittel gering sehr hoch hoch mittel hoch mittel gering Hoch mittel mittel gering gering Mittel gering gering gering Beeinträchtigungsgrad Beeinträchtigungsgrad Bedeutung sehr hoch hoch gering Gefährdung - sehr hoch sehr hoch sehr hoch mittel Beeinträchtigungsgrad Kriterien: Empfindlichkeit Bedeutung sehr hoch Sehr hoch Sehr hoch Mittel hoch mittel mittel sehr hoch hoch mittel hoch mittel gering gering gering gering Gefährdung Einstufung der Empfindlichkeit ungleich der Bedeutung Mehr als eine Wirkzone abgrenzbar Kein direkter Verlust oder Funktionsverlust Abb. 9: Gefährdungsabschätzung mit zweifacher Verknüpfung (Leitfaden für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben, 2000) HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 69 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 3.1.5 Schutzgutbezogener Variantenvergleich Im schutzgutbezogenen Variantenvergleich werden die mit Hilfe der Auswirkungsprognose quantitativ bilanzierten Ergebnisse und die qualitativ ermittelten Umweltauswirkungen sowie die aufgrund besonderer Beeinträchtigungsintensität ausgewiesenen Konfliktschwerpunkte der Varianten beurteilt. Auf die Aggregation bzw. Addition mehrerer Umweltauswirkungen wurde aus Gründen der besseren Nachvollziehbarkeit der Bewertung verzichtet. Sie ist auch nicht sinnvoll, da diese eine mathematische Gewichtung der Schwere der verschiedenen Umweltauswirkungen auf ein Schutzgut voraussetzen würde. Die Ableitung der schutzgutbezogen günstigsten Trassenführung wird anhand der Intensität der erfassten Umweltauswirkungen in tabellarischer Form vorgenommen und zusätzlich verbal erläutert. Die Umweltauswirkungen der Trassenvarianten werden unter Berücksichtigung der Möglichkeiten zur Vermeidung und Minderung sowie der Ausgleichbarkeit von Eingriffen beurteilt und verglichen. Nach tabellarischer und verbaler Beurteilung erfolgt für jedes Schutzgut eine Reihung der untersuchten Varianten. Die Einschätzung der Varianten in jedem Schutzgut mündet in einer abschließenden vergleichenden Beurteilung der Trassenführungen. 3.2 Schutzgut Mensch - Wohnen und Erholung 3.2.1 Wohn- und Wohnumfeldfunktion 3.2.1.1 Beurteilung der Empfindlichkeit Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen auf die Wohn- und Wohnumfeldfunktion sind gegenüber den im Folgenden aufgeführten Wirkfaktoren spezifische Empfindlichkeiten zu berücksichtigen: Anlagebedingte Beeinträchtigung von Siedlungsflächen, siedlungsnahen Freiräumen und Wegebeziehungen durch Zerschneidung Betriebs- und baubedingte Beeinträchtigung von Siedlungsflächen durch Lärm Betriebs- und baubedingte Beeinträchtigung von siedlungsnahen Freiflächen durch Lärm Betriebs- und baubedingte Schadstoffbelastung (s. Kap. 3.6 „Luft / Klima“) Grundsätzlich gilt für alle Wirkfaktoren, dass die Bedeutung der Wohn- und Wohnumfeldfunktion mit der jeweiligen wirkfaktorbezogenen Empfindlichkeit gleichzusetzen ist. Insbesondere gilt dies für den Wirkfaktor Verlärmung, da sowohl die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) als auch die DIN 18005 über die Zuweisung abgestufter Grenz- und Orientierungswerte bereits indirekt die Empfindlichkeitsbeurteilung darstellen. 3.2.1.2 Wirkzonen Die Abgrenzung der Wirkzonen wird durch die Methodik des Leitfadens für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben, 2000 vorgegeben. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 70 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen sind die Regelungen der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) zu beachten. Zur Abschätzung der Intensität und der räumlichen Reichweite des Wirkfaktors betriebs- und baubedingte Verlärmung und der daraus resultierenden Umweltauswirkungen können für die Wohn- und Wohnumfeldfunktion auf der Basis der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV folgende Wirkzonen abgegrenzt werden: ≥ 54 dB (A) nachts ( = sehr hohe Beeinträchtigungsintensität) ≥ 49 dB (A) nachts ( = hohe Beeinträchtigungsintensität) ≥ 47 dB (A) nachts ( = mittlere Beeinträchtigungsintensität) Im Rahmen der Variantenuntersuchung erfolgt in den Karten 8.1 – 8.4 eine Abgrenzung der Wirkzonen entsprechend der vorliegenden Lärmschutzbetrachtung und -berechnung nach der RLS-90. Die Grenzwerte der 16. BImSchV wurden als Bezugsgröße zur Ausweisung der Wirkintensitäten zugrunde gelegt. Bei Überschreitung dieser Grenzwerte am Tag oder in der Nacht besteht in den betroffenen Bereichen Anspruch auf Schallschutz. Hierzu kommen sowohl aktive als auch passive Schallschutzmaßnahmen in Betracht. Die einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte gemäß der 16. BImSchV sind in der nachfolgenden Tab. 23 dargestellt. Tab. 23: Übersicht planungsrelevanter Grenz- und Orientierungswerte für Lärm in Siedlungsbereichen Baunutzungen Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) 1. An Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 2. Reines Wohngebiet 3. Allg. Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet 4. Dorfgebiet, Mischgebiet 5. Kerngebiet 6. Gewerbegebiet 7. Industriegebiet Tag Nacht 57 47 59 49 59 49 64 64 69 69 54 54 59 59 Schalltechnische Untersuchung: Um zu ermitteln, welche schalltechnischen Auswirkungen die geplanten Varianten des Neubaus der K 28n besitzen, wurde seitens des Büros ISU PLAN (2014) eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Hierzu wurden die Varianten 1 bis 4 der geplanten K 28n betrachtet. Die zukünftige Geräuschbelastung und schalltechnische Veränderungen wurden im Hinblick auf die 16. BImSchV bewertet. Für die schalltechnische Untersuchung wurden die prognostizierten Netzfälle der „Verkehrsuntersuchung zur geplanten K 28n in Waldbröl“ des Planungsbüros BRILON, BONDZIO, W EISER (2013) berücksichtigt, bei denen von einer dynamischen Bevölkerungsentwicklung ausgegangen wird. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 71 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Es erfolgt eine Ermittlung der betroffen Flächen, an denen die Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Lärmminderungsmaßnahmen für die betroffenen Bereiche sind im Einzelfall zu prüfen. Grundsätzlich können sowohl aktive als auch passive Maßnahmen zum Einsatz kommen. Aktive Maßnahmen sind Wälle und Wände, die die Schallausbreitung vom Verkehrsweg zum Immissionsort verhindern helfen. Nicht nur die betroffenen Gebäude, sondern auch die Außenwohnbereiche und die Umwelt werden geschützt. Passive Lärmschutzmaßnahmen sind als schalltechnische Verbesserungen anzusehen, die jeweils am betroffenen Gebäude oder an Gebäudeteilen vorgenommen werden. Der passive Lärmschutz wird im Weiteren nicht berücksichtigt, da er auf einer anderen Planungsebene im immissionsrechtlichen Zulassungsverfahren beim Entschädigungsrecht geprüft wird und nicht auf der UVS-Ebene bei der Vorsorgebetrachtung. Das Büro ISU PLAN (2014) kommt zu dem Resümee, dass die Varianten 2 bis 4 aus schalltechnischer Sicht umgesetzt werden können. Um die Immissionsgrenzwerte einhalten zu können, sind je nach Variante unterschiedliche Lärmschutzmaßnahmen notwendig, die im Einzelfall zu prüfen sind. Für die Variante 1 wird eine hohe zusätzliche Lärmbelastung in der Talstraße vorausgesagt, die nicht durch Lärmschutzmaßnahmen kompensiert werden kann, weshalb von der Realisierung der Variante 1 abgeraten wird. Variante 2 weist insgesamt die geringsten Flächenbelastungen aus. Da Variante 3 im Bereich von Bohlenhagen relativ ortsnah geführt wird, ergeben sich dort Flächen mit Überschreitung der Immissionsschutzwerte. Bei Variante 4 entstehen v. a. Lärmbelästigungen für das Misch- und Gewerbegebiet im südlichen Bereich. Aus schalltechnischer Sicht sind die Varianten 2 und 3 der Variante 4 vorzuziehen, da diese im Vergleich zu geringeren Belastungen führen. Erstellen von Isophonenkarten4: Für die lärmtechnische Bilanzierung der verschiedenen Varianten und für die vergleichende Gegenüberstellung, die Auswirkungen auf die Umwelt haben, wurden Isophonenkarten erstellt. Dafür wurden die Trassenverläufe der vier Varianten betrachtet. Üblicherweise zur Darstellung der Lärmzunahme bzw. -abnahme verwendete Differenzrasterlärmkarten lagen nicht vor. Im Rahmen dieser Untersuchung wurde auf die prognostizierten Netzfälle der „Verkehrsuntersuchung zur geplanten K 28n in Waldbröl“ des Planungsbüros BRILON, BONDZIO, W EISER (2013) zurückgegriffen. Eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse ist dem schutzgutbezogenen zusammenfassenden Variantenvergleich (s. Kap. 3.2.1.4) oder der „Schalltechnischen Untersuchung zur OU K 28 Waldbröl, Linienbestimmungsverfahren“ von ISU PLAN (2014) zu entnehmen. 4 Als Isophonen werden Linien gleichen Schallpegels bezeichnet. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 72 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Tab. 24: Beeinträchtigungsintensität Wohn- und Wohnumfeldfunktion BedeuAuswirkungen tung Sehr hoch Anlagebedingte Beeinträchtigung von Siedlungsflächen, siedlungsnahen Freiräumen und Wegebeziehungen durch Zerschneidung Betriebs- und baubedingte Beeinträchtigung von Siedlungsflächen durch Lärm Betriebs- und baubedingte Beeinträchtigung von siedlungsnahen Freiflächen durch Lärm Hoch Anlagebedingte Beeinträchtigung von Siedlungsflächen, siedlungsnahen Freiräumen und Wegebeziehungen durch Zerschneidung Betriebs- und baubedingte Beeinträchtigung von Siedlungsflächen durch Lärm Betriebs- und baubedingte Beeinträchtigung von siedlungsnahen Freiflächen durch Lärm Mittel Unbedeutend Anlagebedingte Beeinträchtigung von Siedlungsflächen, siedlungsnahen Freiräumen und Wegebeziehungen durch Zerschneidung Betriebs- und baubedingte Beeinträchtigung von Siedlungsflächen durch Lärm Betriebs- und baubedingte Beeinträchtigung von siedlungsnahen Freiflächen durch Lärm Anlagebedingte Beeinträchtigung von Siedlungsflächen, siedlungsnahen Freiräumen und Wegebeziehungen durch Zerschneidung Betriebs- und baubedingte Beeinträchtigung von Siedlungsflächen durch Lärm Betriebs- und baubedingte Beeinträchtigung von siedlungsnahen Freiflächen durch Lärm HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 Beurteilungsmaßstab Es handelt sich um reine und allgemeine Wohngebiete sowie um Einrichtungen mit sozialen Grundfunktionen einschließlich ihrer Freiflächen. Diese Bereiche sind in der Empfindlichkeit sowohl in Bezug auf eine Beeinträchtigung durch Lärm als auch durch die Beeinträchtigung durch Zerschneidung als sehr hoch einzuschätzen. Die Mischgebiete in Waldbröl, Ruh, Romberg sowie wohnbaulich genutzte Areale an der Bohlenhagener Straße, Homburger Straße und am Happacher Weg haben eine hohe Bedeutung für die Wohn- und Wohnumfeldfunktion. Es ist eine hohe Empfindlichkeit gegenüber einer Beeinträchtigung durch Lärm und Zerschneidung anzunehmen. Außenorientierte Sport- und Freizeitanlagen sowie sonstige Grünflächen haben eine mittlere Bedeutung. Da in diesen Bereichen die Wohnfunktion keine Bedeutung hat, sondern nur die Wohnumfeldfunktion, ist insgesamt von einer mittleren Empfindlichkeit gegenüber einer Beeinträchtigung durch Lärm und Zerschneidung zu gehen. Gewerbegebiete, Gemeinbedarfsflächen mit gewerblichen Charakter, Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen haben für die Wohn- und Wohnumfeldfunktion keine Bedeutung. Somit ist die Empfindlichkeit gegenüber den links genannten Auswirkungen als gering zu bezeichnen. 73 Empfindlichkeit sehr hoch hoch mittel gering UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 3.2.1.3 Auswirkungen auf die Wohn- und Wohnumfeldfunktion Anlagebedingte Auswirkungen Trennung von Funktionsbeziehungen im Bereich von Wohn-, Misch-, Gewerbe- sowie Sondergebieten Trennung von Funktionsbeziehungen zwischen Wohn- und Mischgebieten und Erholungsflächen Betriebsbedingte Auswirkungen Beeinträchtigung von Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktion mit sehr hoher und hoher Bedeutung durch Verlärmung Darstellung der wesentlichen Auswirkungen (Lärmimmissionen) auf die betroffenen Siedlungsflächen aufgrund der Veränderung der Verkehrsbelastung Baubedingte Auswirkungen Bauzeitbedingte Verlärmung in Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten Prognose-verfahren Wirkzonen Empfindlichkeit Bedeutung Tab. 25: Auswirkungen auf das Teilschutzgut Wohn- und Wohnumfeldfunktion X 2a X 2a X X X X X X 3 2a Die Auswirkungen sind für die Varianten 1 bis 4 in den Karten 8.1 – 8.4 differenziert dargestellt. Bei allen Varianten wird für die Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktion die Isophone von 40 db (A) nachts in den Karten 8.1 – 8.4 dargestellt. In der Karte wurde in Abstimmung mit der Stadt Waldbröl die Untersuchungsgebietsgrenze so gewählt, dass jeweils die ersten Häuserzeilen in den Untersuchungsraum mit einbezogen wurden. Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes wurde im Scoping-Termin von den Teilnehmern bestätigt. Berücksichtigt ist im Schalltechnischen Gutachten nicht, dass es im Bereich der geplanten Neutrasse zwar zu einer Verkehrs- und damit Lärmzunahme kommt, es umgekehrt dadurch aber eine Verkehrs- und somit auch Lärmentlastung in der Innenstadt Waldbröls geben wird. Des Weiteren ist nicht berücksichtigt, dass es bei allen Varianten an der Homburger Straße zu einer Verkehrs- und damit auch Lärmzunahme kommen wird. Dies ist insbesondere auf die Öffnung des Boxberges mit Errichtung des Boxbergkreisels zurückzuführen. Da jedoch keine Aussagen zur Verkehrslärmzunahme bestehen, kann nur grundsätzlich von einer erhöhten Belastung in diesem Bereich ausgegangen werden. Innerhalb der oben beschriebenen Wirkzonen werden auch gemäß dem Leitfaden für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben (2000) die Beeinträchtigung von Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktion durch Verlärmung innerhalb des Untersuchungsraumes dargestellt. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 74 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Darüber hinaus werden zur qualitativen Beurteilung der Umweltauswirkungen im Rahmen des Variantenvergleichs nachfolgend die entscheidungsrelevanten Konfliktschwerpunkte im Untersuchungsraum dargestellt. Variante 1 Konfliktschwerpunkt W 1.1 Beeinträchtigung von Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktion mit sehr hoher Bedeutung infolge zunehmender Verlärmung zwischen Brenzingen und dem Schulzentrum sowie im Norden an der K 28 Konfliktschwerpunkt W 1.2 Beeinträchtigung von Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktion infolge zunehmender Verlärmung im Bereich des geplanten Wohngebietes „Am Höhenweg“ Variante 2 Konfliktschwerpunkt W 2.1 Beeinträchtigung von Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktion mit sehr hoher Bedeutung infolge zunehmender Verlärmung zwischen dem Thalsbach, südlich der B 478, am Hessenbruchweg bzw. der Bohlenhagener Straße sowie im Norden an der K 28 Konfliktschwerpunkt W 2.2 Beeinträchtigung von Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktion infolge zunehmender Verlärmung im Bereich des geplanten Wohngebietes „Am Höhenweg“ und bei Bohlenhagen Variante 3 Konfliktschwerpunkt W 3.1 Beeinträchtigung von Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktion mit sehr hoher Bedeutung infolge zunehmender Verlärmung bei Bohlenhagen, im Norden an der K 28 und südlich der B 478 Konfliktschwerpunkt W 3.2 Beeinträchtigung von Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktion infolge zun. Verlärmung im Bereich von Ruh, Bohlenhagen, westlich der Realschule, östlich Romberg und nordöstlich der K 28 Variante 4 Konfliktschwerpunkt W 4.1 Beeinträchtigung von Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktion mit sehr hoher Bedeutung infolge zunehmender Verlärmung an der Straße „Am Mühlenteich“, bei Bohlenhagen, nördlich der Realschule und des Schulzentrums sowie im Norden an der K 28 Konfliktschwerpunkt W 4.2 Beeinträchtigung von Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktion infolge zunehmender Verlärmung im Bereich von Bohlenhagen, Bohlenhagener Straße, Schulzentrum, Thalsbach bis Höhenweg, Homburger Straße und östlich der K 28 HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 75 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl In der nachfolgenden Tabelle werden die Flächen der Verkehrslärmzunahme aufgelistet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Zahlenwerte nur auf den Untersuchungsraum beziehen. In der Karte wurde in Abstimmung mit der Stadt Waldbröl die Untersuchungsgebietsgrenze so gewählt, dass jeweils die erste Baureihe der bereits realisierten Baugebiete in den Untersuchungsraum mit einbezogen wurde. Die Erläuterung erfolgt im Kap. 3.2.1.4. Tab. 26: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Teilschutzgut Wohn- und Wohnumfeldfunktion Variante Im Untersuchungsraum Im Untersuchungsraum Verkehrslärmzunahme auf Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktion Beeinträchtigung von Gebäuden mit Wohn- und Wohnumfeldfunktion durch Verlärmung im Vergleich zum Prognose-Nullfall Qualitative Reihung (Quelle: Schalltechnische Untersuchung, ISU 2014) 1 2 3 4 (ha) 19,88 15,61 8,46 22,13 HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land (Anzahl) 15 1 1 4 Stand: Juni 2015 76 4 2 1 3 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 3.2.1.4 Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf die Wohn- und Wohnumfeldfunktion Alle Varianten der K 28n werden sich durch die Verlagerung und Bündelung der Verkehre lärmtechnisch günstig auf die zentralen innerstädtischen Bereiche in Waldbröl auswirken. Dies sind Bereiche, die jetzt schon lärmtechnisch hoch belastet sind. Zu berücksichtigen gilt aber auch, dass Teile der Orstlagen von Romberg, Bohlenhagen und Ruh sowie die Gebäude an der L 38 „Homburger Straße“ und die Talstraße (bei Variante 1) eine zusätzliche lärmtechnische Belastung durch die Varianten der K 28n erfahren werden. Bei dem Prognose-Nullfall wird im Vergleich zur heutigen Verkehrsbelastung die Homburger Straße östlich der Kreuzung Turnerstraße mit 3.200 Fahrzeugen mehr belastet (+ 71 %). Des Weiteren kommt es zu Zunahmen von 13,8 % an der Vennstraße, östlich der Einmündung Gartenstraße, von 15,5 % an der Gartenstraße südlich der Einmündung Vennstraße, sowie von 16,7 % an der Bahnhofstraße östlich der Kreuzung Nümbrechter Straße. An den übrigen Straßen liegen die Zunahmen unter 10 %. Gleichzeitig kommt es jedoch zu einer Entlastung von 54,5 % an der Friedenstraße südlich des Kreisverkehrs Bahnhofstraße und von 45,9 % in der Bahnhofstraße östlich des Kreisverkehrs Friedensstraße. Dies ist zurückzuführen auf die allgemeine Verkehrszunahme sowie auf die Öffnung des Boxbergkreisels und die Anbindung des Gewerbeparks Waldbröl an die Oberbrölstraße (L 339). (BRILON, BONDZIO UND WEISER, 2013) Im Folgenden wird die Schallpegelentwicklung der Varianten der K 28n im Vergleich zum Prognose-Nullfall differenziert für die jeweiligen Wohngebiete im Untersuchungsraum erläutert, damit die lärmtechnischen Auswirkungen der Varianten der K 28n auch insgesamt nachvollzogen werden können. Basis für die Beurteilung sind die Differenz-Rasterlärmkarten von ISU Plan (2014). Ortsteil Ruh Für den Ortsteil Ruh wird weder eine Verkehrszu- oder -abnahme prognostiziert. Lärmtechnisch ergeben sich dennoch Beeinträchtigungen für „Ruh“ bei den Varianten 2 und 3, die allerdings unterhalb der Grenzwerte liegen. Lediglich am Grundstück „Im Mennert 1“ im Mischgebiet südlich der B 478 werden die Grenzwerte an der nördlichen Grundstückskante überschritten. Ortsteil Bohlenhagen Auch für den Ortsteil Bohlenhagen werden keine Verkehrszu- oder -abnahmen prognostiziert. Lärmtechnisch ergibt sich bei Variante 1 keine Zunahme, bei Variante 2 fällt sie relativ gering aus, bei den Varianten 3 und 4 jedoch deutlich höher bzw. es werden mehr Wohngrundstücke von Bohlenhagen lärmtechnisch zusätzlich belastet. Eine Überschreitung der Grenzwerte ergibt sich bei den Varianten 3 und 4 für jeweils zwei Grundstücke. Ortsteil Romberg Für den Ortsteil Romberg ergibt sich lediglich bei Variante 3 eine Verkehrslärmzunahme, wobei die Grenzwerte nicht überschritten werden. Bei den betroffenen Gebäuden handelt es sich um ein Wohngebäude und einen Stall. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 77 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Brenzingen Im Bereich von Brenzingen wird es bei allen Varianten zu einer Verkehrs- und damit auch Lärmzunahme kommen. Diese sind bei Variante 1 am höchsten und bei Variante 3 am geringsten. Für Variante 1 wird sowohl für die Realschule, als auch für die Wohngrundstücke entlang der Talstraße eine Überschreitung der jeweiligen Grenzwerte prognostiziert. Bei Variante 2 ergeben sich Überschreitungen der Grenzwerte für zwei Grundstücke an der Bohlenhagener Straße bzw. am Hessenbruchweg. Überschreitungen der Grenzwerte ergeben sich für Variante 3 nicht. Bei Variante 4 werden Überschreitungen der Grenzwerte im Mischgebiet „Am Mühlenteich“ bzw. im Gewerbegebiet entstehen. Höhenweg Das geplante Wohngebiet am Höhenweg, das voraussichtlich nicht realisiert wird, erfährt durch die Varianten 1, 2 und 4 eine lärmtechnische Belastung. Die Grenzwerte werden allerdings nicht überschritten. Verkehrsentlastungen ergeben sich bei allen Varianten – wenn auch in unterschiedlichem Ausmaße – für das Zentrum von Waldbröl. Gemäß Tab. 27 ergeben sich vor allem für folgende innerstädtischen Bereiche Entlastungen: Brölstraße, südlich des Kreisverkehrs Bröhlbahnstraße Gartenstraße, südlich Einmündung der Vennstraße Vennstraße, östlich der Einmündung Gartenstraße Auch auf der Kaiserstraße und der Bahnhofsstraße kommt es teilweise zu Entlastungen von 10 bis 25 %. Die Entlastungen sind insgesamt bei den Varianten 3 und 4 am höchsten. Zu berücksichtigen sind aber auch die Verkehrszunahmen im innerstädtischen Bereich. Diese Zunahmen entstehen im Bereich von: Bahnhofsstraße, östlich des Kreisverkehrs Friedensstraße Homburger Straße, östlich der Kreuzung Nümbrechter Straße Zudem entsteht bei Variante 1 an der Talstraße eine erhebliche Verkehrszunahme sowie für die Friedenstraße, südlich des Kreisverkehrs Bahnhofstraße. Insgesamt sind die Entlastungen für das innerstädtische Netz – auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Verkehrsbelastungen – für die Variante 4 am höchsten. Daten zur lärmtechnischen Minderung liegen nicht vor. Dennoch sind anhand der Verkehrszahlen Entlastungspunkte in den Karten 8.1 bis 8.4 eingetragen. Bauzeitbedingte Beeinträchtigungen sind bezüglich dieses Schutzgutes in diesem Planungsstadium nicht abzuschätzen. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Be- und Entlastungen durch die K 28n. Grundlage war die Verkehrsuntersuchung des Büros Brilon, Bondzio und Weiser, 2013. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 78 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Tab. 27: Übersicht Be- und Entlastungen Straße Brölstraße, südlich des Kreisverkehrs Brölbahnstraße Vennstraße, westlich der Einmündung Goethestraße Gartenstraße, südlich Einmündung Vennstraße Vennstraße, östlich Einmündung Gartenstraße Kaiserstraße (B 256) westlich der Einmündung Nümbrechter Straße Kaiserstraße (B 256) westlich der Kreuzung Friedenstraße Bahnhofstraße, östlich der Kreuzung Nümbrechter Straße Friedenstraße, südlich des Kreisverkehrs Bahnhofstraße Bahnhofstraße, östlich des Kreisverkehrs Friedensstraße Homburger Straße, östlich der Kreuzung Nümbrechter Straße Talstraße Verkehrsentlastung zwischen 10 und 25 % + Verkehrsbelastung zwischen 10 und 25 % -Verkehrsentlastung von mehr als 25 % ++ Verkehrsbelastung von mehr als 25 % Variante 1 - Variante 2 -- Variante 3 -- Variante 4 -- - --- --- --- - - -- + + ++ + + ++ ++ ++ ++ ++ Die Ergebnisse der Beeinträchtigungen durch den Wirkfaktor „bau- und betriebsbedingte Luftschadstoffe“ sind dem Kapitel 3.6 „Luft / Klima“ zu entnehmen. 3.2.1.5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit Zur Lärmminderung sollten sowohl aktive als auch passive Schallschutzmaßnahmen vorgesehen werden. Bzgl. der Dimensionierung einzelner Elemente der Lärmschutzwände und wälle sollte in Anlehnung an die Richtwerte des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (2006) im weiteren Planverfahren versucht werden, die max. Höhe der aktiven Lärmschutzmaßnahmen soweit wie möglich zu verringern (s. Kap. 3.7.4, Schutzgut „Landschaft“). Durch gezielte trassenbegleitende Immissionsschutzpflanzungen kann die betriebsbedingte Verlärmung ggf. weiter reduziert werden. Diese sind bei der Konkretisierung der Planung mit den artenschutzrechtlichen Anforderungen abzustimmen. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 79 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 3.2.2 Erholung- und Freizeitfunktion 3.2.2.1 Beurteilung der Empfindlichkeit Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen auf die Erholungs- und Freizeitfunktion siedlungsnaher Freiräume wird die spezifische Empfindlichkeit gegenüber folgenden Wirkfaktoren berücksichtigt: Anlage- und betriebsbedingte Zerschneidung von siedlungsnahen Freiräumen und Wegebeziehungen Betriebs- und baubedingte visuelle Beeinträchtigung von Erholungsräumen Betriebs- und baubedingte Verlärmung von Erholungsräumen Betriebs- und baubedingte Schadstoffbelastung Die Empfindlichkeitsbeurteilung der Erholungs- und Freizeitfunktion orientiert sich an den gleichen Kriterien wie die Bedeutungseinstufung. Die Empfindlichkeit gegenüber der Wirkfaktoren Zerschneidung, Verlärmung und visuelle Beeinträchtigung ist von der vorherrschenden Art der Erholungsnutzung abhängig. Im vorliegenden Fall gibt es keine Abweichungen zwischen Bedeutung und Empfindlichkeit. 3.2.2.2 Wirkzonen Zur Abschätzung der Intensität und der räumlichen Reichweite des Wirkfaktors betriebs- und baubedingte Verlärmung und der daraus resultierenden Umweltauswirkungen wird für die Freizeit- und Erholungsfunktion eine Wirkzone abgegrenzt. Für den Wirkfaktor Verlärmung steht auf der Grundlage des Leitfadens für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben (2000) mit der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) ein Prognosemodell zur Verfügung, mit dem sich auf der Grundlage zu erwartender Verkehrsstärken die Lärmbelastung entlang der geplanten Trasse der K 28n berechnen lässt. Die Abgrenzung der Wirkzone erfolgt für die Freizeit- und Erholungsfunktion anhand des 50 dB(A) Tag-Orientierungswertes der PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE UND UMWELT (1980). Die gesamte Einschätzung der Auswirkungen auf die Erholungs- und Freizeitfunktion durch Lärm, Schadstoffe und visuelle Störreize erfolgt innerhalb des 50 dB(A) Wirkbandes für die Verlärmung. Bei der Ermittlung der verlärmten Bereiche wurde eine freie Schallausbreitung zugrunde gelegt. Bei Trassenplanungen innerhalb eines großen, zusammenhängenden Waldgebietes kann bei sehr dichtem Unterwuchs eine Schallminderung angenommen werden. Da im Untersuchungsraum nur kleinflächig Waldbestände mit überwiegend geringem Unterwuchs bestehen, wurde von einer Reduktion der Wirkzone abgesehen. Die Gefährdungseinschätzung erfolgt in der Wirkzone in Anlehnung an die Bedeutungseinstufung der Erholungsnutzung. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 80 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Tab. 28: Beeinträchtigungsintensität Erholungs- und Freizeitfunktion BedeuAuswirkungen Beurteilungsmaßstab tung Sehr hoch Anlage- und betriebsbedingte Zerschneidung Das Landschaftsbild dieser Kategorie ist vielfältig und weicht von der natur- hoch von siedlungsnahen Freiräumen und Wegebe- raumtypischen Eigenart nicht oder nur gering ab. Der Landschaftsraum ist gut erschlossen und besitzt eine gute Erreichbarkeit erholungsrelevanter ziehungen Betriebs- und baubedingte visuelle Beeinträch- Infrastruktur. Aufgrund der hohen Nutzbarkeit des Raumes ist eine hohe Empfindlichkeit in Bezug auf die Zerschneidung zu erwarten. tigung von Erholungsräumen Betriebs- und baubedingte Verlärmung von Es bestehen nur geringe visuelle oder akustische Vorbelastungen, weshalb Erholungsräumen Betriebs- und baubedingte Schadstoffbelastung von einer hohen Empfindlichkeit in Bezug auf betriebs- und baubedingte Verlärmung und die visuelle Beeinträchtigung des Erholungsraumes ausgegangen wird. Mittel Anlage- und betriebsbedingte Zerschneidung Der Erholungsraum ist gekennzeichnet durch die Überprägung des Landvon siedlungsnahen Freiräumen und Wegebe- schaftsbildes durch die menschliche Nutzung. Der Landschaftsraum ist nur gering bis mittel erschlossen und besitzt eine mittlere erholungsrelevante ziehungen Betriebs- und baubedingte visuelle Beeinträch- Infrastruktur. In Bezug auf die Zerschneidung des Erholungsraumes ist von einer mittleren Empfindlichkeit auszugehen. tigung von Erholungsräumen Betriebs- und baubedingte Verlärmung von Im Erholungsraum bestehen bereits visuelle oder akustische Vorbelastungen, Erholungsräumen Betriebs- und baubedingte Schadstoffbelastung weshalb eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber weiteren Beeinträchtigungen ausgegangen wird. Gering bis Anlage- und betriebsbedingte Zerschneidung Da der Landschaftsraum nur eine geringe bis fehlende Erschließung und unbedeuvon siedlungsnahen Freiräumen und Wegebe- erholungsrelevante Infrastruktur aufweist, ist bei Zerschneidung von einer tend geringen Empfindlichkeit auszugehen. ziehungen Betriebs- und baubedingte visuelle BeeinträchAuch in Bezug auf die betriebs- und baubedingte visuelle Beeinträchtigung tigung von Erholungsräumen Betriebs- und baubedingte Verlärmung von und die Verlärmung ist eine geringe Empfindlichkeit anzunehmen, da der Erholungsraum bereits starke visuelle und akustische Vorbelastungen aufErholungsräumen Betriebs- und baubedingte Schadstoffbelastung weist. HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 81 Empfindlichkeit hoch mittel gering UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 3.2.2.3 Auswirkungen auf die Erholungs- und Freizeitfunktion Prognose-verfahren X Wirkzonen Anlagebedingte Auswirkungen Verlust von siedlungsnahen Freiräumen und Wegebeziehungen Durchschneidung einer großen, zusammenhängenden Freifläche Störung von Sichtbeziehungen im Nah- und Mittelbereich Betriebsbedingte Auswirkungen Beeinträchtigung von Erholungsflächen, die der Erholung dienen durch Verlärmung Verlärmung von Erholungswald Baubedingte Auswirkungen Vorübergehender Funktionsverlust von Flächen mit bedeutsamer Erholungsfunktion Beeinträchtigung von Erholungsflächen, die der Erholung dienen durch Verlärmung Empfindlichkeit Bedeutung Tab. 29: Auswirkungen auf das Teilschutzgut Erholungs- und Freizeitfunktion - 1a 2a X 2a X X X 2a X X X 2a - 2b X 2a X X X Die Auswirkungen sind für die Varianten 1 bis 4 in den Karten 8.1 – 8.4 differenziert dargestellt. Zur qualitativen Beurteilung der Umweltauswirkungen im Rahmen des Variantenvergleichs werden nachfolgend die besonders erheblichen und entscheidungsrelevanten Beeinträchtigungen als Konfliktschwerpunkte dargestellt. Variante 1 Konfliktschwerpunkt E 1.1 Durchschneidung eines großen wohnungs- und siedlungsnahen Erholungsgebietes durch die Trasse inkl. Dämmen und Einschnitten Konfliktschwerpunkt E 1.2 Anlagebedingter Verlust von wohnungs- und siedlungsnahen Freiräumen mit einer sehr hohen bzw. hohen Bedeutung für die Erholungsfunktion Konfliktschwerpunkt E 1.3 Beeinträchtigung eines aktuellen Erholungsgebietes mit sehr hoher und hoher Bedeutung durch Verlärmung HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 82 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Variante 2 Konfliktschwerpunkt E 2.1 Durchschneidung eines großen wohnungs- und siedlungsnahen Erholungsgebietes durch die Trasse inkl. Dämmen und Einschnitten Konfliktschwerpunkt E 2.2 Anlagebedingter Verlust von wohnungs- und siedlungsnahen Freiräumen mit einer sehr hohen bzw. hohen Bedeutung für die Erholungsfunktion Konfliktschwerpunkt E 2.3 Beeinträchtigung eines aktuellen Erholungsgebietes mit sehr hoher und hoher Bedeutung durch Verlärmung Variante 3 Konfliktschwerpunkt E 3.1 Durchschneidung eines großen wohnungs- und siedlungsnahen Erholungsgebietes durch die Trasse inkl. Dämmen und Einschnitten Konfliktschwerpunkt E 3.2 Anlagebedingter Verlust von wohnungs- und siedlungsnahen Freiräumen mit einer sehr hohen bzw. hohen Bedeutung für die Erholungsfunktion Konfliktschwerpunkt E 3.3 Beeinträchtigung eines aktuellen Erholungsgebietes mit sehr hoher und hoher Bedeutung durch Verlärmung Variante 4 Konfliktschwerpunkt E 4.1 Durchschneidung eines großen wohnungs- und siedlungsnahen Erholungsgebietes durch die Trasse inkl. Dämmen und Einschnitten Konfliktschwerpunkt E 4.2 Anlagebedingter Verlust von wohnungs- und siedlungsnahen Freiräumen mit einer sehr hohen bzw. hohen Bedeutung für die Erholungsfunktion Konfliktschwerpunkt E 4.3 Beeinträchtigung eines aktuellen Erholungsgebietes mit sehr hoher und hoher Bedeutung durch Verlärmung HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 83 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Tab. 30: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Teilschutzgut Erholungs- und Freizeitfunktion Variante Anlagebedingter Verlust von siedlungsnahen Freiräumen mit einer sehr hohen bzw. hohen Bedeutung für die Erholungsfunktion Beeinträchtigung eines aktuellen Erholungsgebietes durch Verlärmung Durchschneidung einer großen zusammenhängenden Naherholungsfläche Qualitative Reihung Bedeutung mittel (ha) sehr hoch, hoch (ha) (ha) (lfm) 1 2,04 18,6 0,12 1.017 1 2 4,79 53,85 1,19 2.397 4 3 4,73 58,61 1,40 2.365 3 4 4,27 51,48 0,60 2.133 2 HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 84 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 3.2.2.4 Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut Erholungs- und Freizeitfunktion Abgesehen vom Zentrum Waldbröls, das den Untersuchungsraum im östlichen Bereich prägt, ist der gesamte Untersuchungsraum von einer offenen Landschaft geprägt, die durch Täler mit angrenzenden Gehölzstrukturen und Ortsrandlangen (Bohlenhagen, Ruh, Romberg) gegliedert wird. Dieser Raum stellt einen Naherholungsraum mit überwiegend sehr hoher bis hoher Bedeutung dar. Hervorzuheben in diesem Raum ist die unmittelbare räumliche Zuordnung von ortsnahen Erholungsflächen für die Nah- und Feiertagserholung an den Siedlungsrändern der obengenannten Orte. Insgesamt bietet der Raum mit seiner guten Erschließung über Wander- und Radwege den Rahmen und die Voraussetzung für vielfältige Möglichkeiten zur landschaftsorientierten Erholung. Die Inanspruchnahme, Zerschneidung und die bau- und betriebsbedingte Verlärmung des für die Erholung bedeutenden Landschaftsraumes stellen die wesentlichen Konfliktschwerpunkte aller Varianten der K 28n dar. Durch den mittigen Verlauf der Varianten wird der Landschaftsraum in seiner gesamten Länge durchschnitten. Wegebeziehungen bleiben zwar weitestgehend durch Kreuzungspunkte erhalten, doch erfährt der Erholungsraum eine deutliche Zäsur. Dies ist sowohl bedingt durch die Trasse der K 28n selbst, als auch durch die Einschnitte und Dämme, die für die Trasse notwendig werden (vgl. Kap. 3.7). Die Variante 1 weist eine deutlich geringe Zerschneidung auf, da sie im südlichen Bereich das vorhandene Straßennetz im ohnehin anthropogen überprägten Gebiet nutzt. Bei dem anlagebedingten Verlust von siedlungsnahen Freiflächen mit einer sehr hohen bzw. hohen Bedeutung für die Erholungsfunktion weist ebenfalls die Variante 1 die kleinste Inanspruchnahme auf. Bezüglich des Wirkfaktors „Verlärmung aktueller Erholungsgebiete“ zieht sich die 50 db(A) – Wirkzone in ihrer Nord-Süd-Ausdehnung durch den gesamten Naherholungsraum. Wiederum führt Variante 1 zu den geringsten, Variante 3 mit fast 60 ha zu den höchsten Beeinträchtigungen. Bedeutungsvolle Sichtachsen im Nah- und Mittelbereich werden bei allen Varianten insbesondere am Ehrenmal am Heidberg (außer Variante 1) und an der L 38 beeinträchtigt. Vergleicht man die vier Varianten der K 28n führt die Variante 1 im Vergleich zu den übrigen Varianten zu geringeren Eingriffen in die Erholungslandschaft. Bei der Abwägung werden insbesondere die Wirkfaktoren „Zerschneidung eines zusammenhängenden Erholungsgebietes“, „Verlärmung des aktuellen Erholungsgebietes“ und der anlagebedingte „Verlust des Erholungsraumes“ zugrunde gelegt. Die Beurteilung der Auswirkungen auf die Erholungs- und Freizeitfunktion durch Schadstoffe ist dem Kapitel 3.6 „Luft / Klima“ zu entnehmen. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 85 UVS zur Verlängerung der K 28 bis 478 nördlich Waldbröl 3.2.2.5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit Die Kreuzungspunkte von wichtigen Wander- und Radwegen sowie der K 28n sind auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Als Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind zur landschaftsgerechten Einbindung des Straßenbauwerks (Auftrags- und Einschnittsböschungen etc.) in seine Umgebung bezogen auf die Neugestaltung des Landschaftsbildes, Gestaltungs- und Begrünungsmaßnahmen vorzusehen. Diese sind bei der Konkretisierung der Planung mit den artenschutzrechtlichen Anforderungen abzustimmen. Es verbleiben, insbesondere bei hoher Gradientenlage, erhebliche und nachhaltige Lärmbelastungen sowie visuelle Beeinträchtigungen durch den Zerschneidungseffekt in diesem intensiv genutzten Erholungsraum, die nicht auszugleichen sind. 3.3 Schutzgut Biotoptypen – Tiere und Pflanzen 3.3.1 Beurteilung der Empfindlichkeit 3.3.1.1 Pflanzen Die Beurteilung der Empfindlichkeit von Biotoptypen bzw. Biotoptypenkomplexen wird anhand folgender Wirkfaktoren vorgenommen: Veränderung der Standortbedingungen o Wasserhaushalt o Eutrophierung o Klimaänderung o Schadstoffeintrag Verinselung Zerschneidung In der nachfolgenden Tabelle 31 ist die Empfindlichkeit der Biotoptypen bzw. Biotoptypenkomplexe gegenüber den genannten Wirkfaktoren dargestellt. Die Bewertung der Empfindlichkeit erfolgt in einer fünfstufigen Skala von sehr gering bis sehr hoch analog zur Bedeutungseinstufung. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 86 UVS zur Verlängerung der K 28 bis 478 nördlich Waldbröl Tab. 31: Empfindlichkeit der Biotoptypen / Biotoptypenkomplexe Biotoptyp / BiotopVeränderung VerinseZerschneitypenkomplex der Standortlung dung bedingungen Naturnahe Laubmischwälder Gesamtbeurteilung der Empfindlichkeit sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch mittel mittel mittel mittel Kleinflächige Gehölzbiotope, Ufergehölze, Waldränder mittel bis hoch hoch hoch hoch Fettwiese, Fettweide, Säume gering hoch hoch hoch Extensiv genutzte Offenlandbiotope mittel hoch hoch hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch hoch hoch hoch hoch Äcker gering mittel hoch mittel Gärten gering gering gering gering hoch hoch hoch hoch sehr gering sehr gering sehr gering sehr gering Nadelwälder Quellen, Fließgewässer Stehende Gewässer Obstwiesen Siedlungs-, Gewerbeund Verkehrsflächen Bei Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten sowie gesetzlich geschützten (§-30 Biotope BNatSchG) und schutzwürdigen Biotopen (Biotopkataster NRW) ist grundsätzlich von einer sehr hohen Empfindlichkeit auszugehen. Aus der Aggregation der Empfindlichkeit mit der Wirkintensität ergibt sich der Grad der Beeinträchtigung bzw. Gefährdung, der in den Karten 9.1 bis 9.4 dargestellt ist. Als Prognoseverfahren wird die Gefährdungsabschätzung mit einfacher Verknüpfung gewählt (Prognosemodell 3). 3.3.1.2 Tiere In Abhängigkeit von den Wirkfaktoren einer Straße, der Lage (Entfernung zur Trasse) und Größe ihrer Aktionsräume sowie ihrer Mobilität und Reaktionsmuster weisen die o.g. planungsrelevanten Arten unterschiedliche Empfindlichkeiten gegenüber den straßenbaubedingten Wirkungen auf (Kap. 2.1.2.2). Funktionsverlust und Beeinträchtigungen durch Veränderung der abiotischen und biotischen Standortbedingungen Verlust von funktional bedeutenden (Teil-) Lebensräumen oder Habitatstrukturen __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 87 UVS zur Verlängerung der K 28 bis 478 nördlich Waldbröl Die Offenland bewohnenden Vogelarten sind gegenüber dem Verlust von (Teil-) Lebensräumen oder Habitatstrukturen sehr empfindlich. Fragmentierung großflächiger, zusammenhängender Lebensräume Von der Fragmentierung großflächiger Lebensräume sind Arten mit einem hohen Lebensraumbedarf betroffen. Dazu gehören größere Säugetiere und mobile Tierarten wie Vögel, insbesondere Greifvögel und Eulen. Barrierewirkung Die im Untersuchungsraum erfassten Fledermäuse sind gegenüber der Barrierewirkung der Straße empfindlich, da die Straße Flugstraßen zu Jagdhabitaten der Fledermäuse quert. Insbesondere im Bereich des Wäldchens nördlich der Musikschule ist eine hohe Fledermausaktivität zu verzeichnen. Mit Hilfe von Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, kann die Zerschneidung der funktionalen Beziehungen aufgehoben werden, wodurch die Erfüllung des § 44 (1) 1. BNatSchG vermieden werden kann. Auch für Amphibien (Erdkröte) sind anlagebedingte Barrierewirkungen zu erwarten, da Funktionsbeziehungen über die Trasse hinweg möglich sind (Winterquartiere liegen vermutlich westlich der Trasse in größeren Wäldern). Hier sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen möglich, durch die die Erfüllung des Verbotstatbestandes nach § 44 vermieden werden kann (SCHMIDT, 2014). Unterbrechung von Austausch- und Wechselbeziehungen Die Auswirkungen der Unterbrechung von Austausch- und Wechselbeziehungen, insbesondere für die Fledermausarten sind nach Durchführung der genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (vgl. HÖLLER, 2014) nicht mehr als erheblich anzusehen. Der Verbotstatbestand – Tötungsverbot (§ 44 (1) 1. BNatSchG) wird bei der Umsetzung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen nicht erfüllt. Verinselung (Insekten, Amphibien) Verinselungstendenzen für Tierarten mit einem kleinflächigen Lebensraumanspruch sind nicht auszuschließen. Die Empfindlichkeit der planungsrelevanten Arten gegenüber einer Isolierung von Biotopen / Populationen ist als gering einzustufen. Gefährdung durch Unfalltod Mäusebussard und Rotmilan haben ein erhöhtes Kollisionsrisiko, da sie Straßen aktiv zum Nahrungserwerb aufsuchen. Ihre Empfindlichkeit ist als sehr hoch einzuschätzen. Störeffekte (visuelle Störreize und Verlärmung,) Empfindlich gegenüber Störreizen sind v.a. die Offenland bewohnenden Vogelarten aufgrund ihrer meist hohen Fluchtdistanz. Stoffeinträge (Veränderung der Vegetation, direkte Schädigung durch Akkumulation) Die im Gebiet vorkommenden relevanten Tierarten sind gegenüber der Veränderung der Vegetation bzw. der direkten Schädigung durch Akkumulation von Schadstoffen weniger empfindlich. Die Einschränkung des Nahrungsspektrums durch den Verlust von Beuteorganismen ist nicht auszuschließen. 3.3.2 Wirkzonen Für das Schutzgut Biotoptypen, Tiere und Pflanzen können keine einheitlichen Wirkzonen für alle Auswirkungen des Straßenbauvorhabens angegeben werden, da die Auswirkungen sowohl auf die vorhandenen Lebensräume als auch auf die einzelnen betroffenen Tierarten __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 88 UVS zur Verlängerung der K 28 bis 478 nördlich Waldbröl sehr unterschiedlich sind. Die folgende Tabelle gibt Anhaltspunkte für zu betrachtende Wirkbereiche bezogen auf wesentliche Wirkfaktoren. Tab. 32: Wirkzonen / Wirkintensitäten für den Verlust von (Teil-) Funktionen und Beeinträchtigungen der Lebensräume (Leitfaden für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben, 2000) Auswirkung Wirkzonen / Wirkintensitäten Beeinträchtigung von Biotopen und Biotopkom- 0 – 50 m sehr hoch plexen durch Veränderung des Wasserhaushaltes Beeinträchtigung von Biotopen und Biotopkom- < 10.000 Kfz / 24 h plexen durch Schadstoffeintrag und Veränderung 0 – 25 m sehr hoch der Standortbedingungen 25 – 50 m hoch 50 – 150 m mittel Veränderung der Bestandsdichte von Tier- und bis 300 m beidseits Pflanzenarten Beeinträchtigung von Tierlebensräumen durch 0 – 50 m sehr hoch Immissionen, Zerschneidung und Störung 50 – 200 m hoch Gefährdung von Tierpopulationen durch Barriere- abhängig vom Aktionsradius der einzelnen Arwirkung ten Gefährdung von Tierpopulationen durch Unter- abhängig von der Größe des Minimalareals der schreitung von Minimalarealgrößen jeweiligen Art Störung von Brutvögeln siehe Karte 9.1 bis 9.4 (überwiegend lärmbedingt) Beeinträchtigung von Tierlebensräumen durch bis 300 m beidseitig der Trasse gilt im AllgeVerlärmung oder visuelle Störreize meinen: Waldvögel 30 – 60 db(A) Wiesenvögel 40 – 60 db(A) Funktionsverlust /-beeinträchtigung von Biotopen Brückenhöhe < 30 m + 10 m beidseitig unter Brückenbauwerken Verlust von Biotopen durch zusätzlichen (baube- bis zu 10 m beidseitig der Trasse dingten) Flächenbedarf Einheitlich abgrenzen lassen sich Wirkzonen für Biotoptypen lediglich anhand der Wirkfaktoren betriebs- und baubedingte Verlärmung Veränderung der Standortbedingungen Schadstoffeintrag Zur Abschätzung der Intensität und räumlichen Reichweite dieser Wirkfaktoren werden folgende Wirkzonen abgegrenzt: DTV< 10.000 Kfz / 24h 0 – 25 m sehr hohe Beeinträchtigungsintensität 25 – 50 m hohe Beeinträchtigungsintensität 50 – 150 m mittlere Beeinträchtigungsintensität Auf der Grundlage des „Leitfaden für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben“ der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung (2000) sind Wirkzonen festgelegt worden, in denen eine erhebliche Beeinträchtigung der vorkommenden Tierarten/-gemeinschaften zu __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 89 UVS zur Verlängerung der K 28 bis 478 nördlich Waldbröl erwarten ist. Es erfolgt ein Vergleich der Auswirkungen für alle Planvarianten. Die möglichen Auswirkungen auf die jeweiligen Populationen werden einzelfallbezogen qualitativ bewertet (Kategorien: Verlust, Funktionsverlust, Verlust von Teilfunktionen, Beeinträchtigung bzw. Gefährdung). Aus der qualitativen Beschreibung der Konflikte ergeben sich die besonders schwerwiegenden Beeinträchtigungen, die in der Auswirkungsprognose als Konfliktschwerpunkte gesondert dargestellt werden. 3.3.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Biotoptypen, Tiere und Pflanzen Anlagebedingte Auswirkungen Verlust von Biotopen durch Versiegelung und sonstige Flächenbeanspruchung (Wegeanschlüsse, Erdbauwerke) Verlust von Populationen gefährdeter, lebensraumtypischer Tierarten Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen (§ 30 BNatSchG) und von Schutzgebieten Funktionsverlust von bedeutsamen Biotopen durch Verinselung, Veränderung der Standortbedingungen Beeinträchtigung von bedeutsamen Biotopen durch Verinselung, Veränderung der Standortbedingungen Beeinträchtigung von Populationen gefährdeter, lebensraumtypischer Tier- und Pflanzenarten Unterbrechung von Austausch- bzw. Wechselbeziehungen zwischen Teil- oder Gesamtlebensräumen und benachbarten Lebensräumen mit ähnlicher Artenausstattung Fragmentierung von großflächigen, zusammenhängenden Lebensräumen Betriebsbedingte Auswirkungen Funktionsverlust von Biotopen durch Schadstoffeintrag Funktionsverlust von Teil- oder Gesamtlebensräumen durch visuelle Störreize, Verlärmung, Erschütterung, Licht Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen (§ 30 BNatSchG) und von Schutzgebieten durch Lärm und Schadstoffe Beeinträchtigung von Biotopen durch Schadstoffeintrag Beeinträchtigung von Teil- oder Gesamtlebensräumen durch visuelle Störreize, Verlärmung, Erschütterung, Licht Kollisionen von Wildtieren (insbes. gefährdete Säuger, Vögel, Amphibien) mit Fahrzeugen Prognose-verfahren Wirkzonen Empfindlichkeit Bedeutung Tab. 33: Auswirkungen auf das Schutzgut Biotoptypen – Tiere und Pflanzen X 1a X 1a X X 2b 1a X X X 2a X X 2a X 2a X 1a X 1a X 2b X X X 4 X X X 2a X 2a __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 90 UVS zur Verlängerung der K 28 bis 478 nördlich Waldbröl Baubedingte Auswirkungen Verlust von Biotopen durch baubedingte Flächenbeanspruchung Temporäre Beeinträchtigung von Biotopen durch baubedingte Flächenbeanspruchung Baustelleneinrichtung, Materiallager, Baustellenverkehr) Beeinträchtigung von Biotopen durch bauzeitlichen Schadstoffeintrag (z.B. durch Baumaschinen, Deponien unter Berücksichtigung von Störfällen), Veränderung der Standortbedingungen (u.a. Wasserhaushalt, Bestandsklima) Beeinträchtigung von Teil- oder Gesamtlebensräumen durch visuelle Störreize, Verlärmung, Erschütterungen, Licht (z.B. durch Trenn- und Barriereeffekte von Baustraßen) X 1a X X 2a X X X 4 X X X 2a Die für die Varianten 1 bis 4 zu erwartenden Auswirkungen sind in den Karten 9.1 bis 9.4 dargestellt. Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen werden die entscheidungsrelevanten Beeinträchtigungen als Konfliktschwerpunkte detailliert beschrieben. Die Dimensionen der einzelnen Auswirkungen werden bei der Ermittlung der Beeinträchtigungsintensität im Rahmen des Variantenvergleichs wiedergegeben. Konfliktschwerpunkte Schutzgut Biotoptypen, Tiere und Pflanzen Variante 1 Konfliktschwerpunkt Bt 1.1 Anlagebedingter Funktionsverlust von Biotopkomplexen mit hoher bis sehr hoher Bedeutung durch Versiegelung und Flächenbeanspruchung Konfliktschwerpunkt Bt 1.2 Betriebsbedingte Beeinträchtigung von Biotopkomplexen mit hoher bis sehr hoher Bedeutung durch Verlärmung, Schadstoffeintrag und visuelle Störreize Konfliktschwerpunkt Bt 1.3 Betriebsbedingte Beeinträchtigung einer Quelle durch Schadstoffeintrag Konfliktschwerpunkt Bt 1.4 Betriebsbedingte Zerschneidung einer Fledermausflugstraße Konfliktschwerpunkt Bt 1.5 Betriebsbedingte Störung des Feldsperlings mit der Folge des Verlustes eines Brutplatzes Konfliktschwerpunkt Bt 1.6 Betriebsbedingte Störung des Grünspechts mit der Folge des Verlustes eines Brutplatzes __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 91 UVS zur Verlängerung der K 28 bis 478 nördlich Waldbröl Variante 2 Konfliktschwerpunkt Bt 2.1 Anlagebedingter Funktionsverlust von Biotopkomplexen mit hoher bis sehr hoher Bedeutung durch Versiegelung und Flächenbeanspruchung Konfliktschwerpunkt Bt 2.2 Betriebsbedingte Beeinträchtigung von Biotopkomplexen mit hoher bis sehr hoher Bedeutung durch Verlärmung, Schadstoffeintrag und visuelle Störreize Konfliktschwerpunkt Bt 2.3 Betriebsbedingte Beeinträchtigung einer Quelle durch Schadstoffeintrag Konfliktschwerpunkt Bt 2.4 Betriebsbedingte Zerschneidung einer Fledermausflugstraße Konfliktschwerpunkt Bt 2.5 Betriebsbedingte Störung des Feldsperlings mit der Folge des Verlustes eines Brutplatzes Konfliktschwerpunkt Bt 2.6 Betriebsbedingte Störung des Grünspechts mit der Folge des Verlustes eines Brutplatzes Konfliktschwerpunkt Bt 2.7 Betriebsbedingte Barrierewirkung für Erdkröte Variante 3 Konfliktschwerpunkt Bt 3.1 Anlagebedingter Funktionsverlust von Biotopkomplexen mit hoher bis sehr hoher Bedeutung durch Versiegelung und Flächenbeanspruchung Konfliktschwerpunkt Bt 3.2 Betriebsbedingte Beeinträchtigung von Biotopkomplexen mit hoher bis sehr hoher Bedeutung durch Verlärmung, Schadstoffeintrag und visuelle Störreize Konfliktschwerpunkt Bt 3.3 Betriebsbedingte Zerschneidung einer Fledermausflugstraße Konfliktschwerpunkt Bt 3.4 Betriebsbedingte Störung des Feldsperlings mit der Folge des Verlustes eines Brutplatzes Konfliktschwerpunkt Bt 3.5 Betriebsbedingte Störung des Grünspechts mit der Folge des Verlustes eines Brutplatzes Konfliktschwerpunkt Bt 3.6 Betriebsbedingte Barrierewirkung für Erdkröte __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 92 UVS zur Verlängerung der K 28 bis 478 nördlich Waldbröl Variante 4 Konfliktschwerpunkt Bt 4.1 Anlagebedingter Funktionsverlust von Biotopkomplexen mit hoher bis sehr hoher Bedeutung durch Versiegelung und Flächenbeanspruchung Konfliktschwerpunkt Bt 4.2 Betriebsbedingte Beeinträchtigung von Biotopkomplexen mit hoher bis sehr hoher Bedeutung durch Verlärmung, Schadstoffeintrag und visuelle Störreize Konfliktschwerpunkt Bt 4.3 Betriebsbedingte Beeinträchtigung einer Quelle durch Schadstoffeintrag Konfliktschwerpunkt Bt 4.4 Betriebsbedingte Zerschneidung einer Fledermausflugstraße Konfliktschwerpunkt Bt 4.5 Betriebsbedingte Störung des Feldsperlings mit der Folge des Verlustes eines Brutplatzes Konfliktschwerpunkt Bt 4.6 Betriebsbedingte Störung des Grünspechts mit der Folge des Verlustes eines Brutplatzes Konfliktschwerpunkt Bt 4.7 Betriebsbedingte Barrierewirkung für Erdkröte __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 93 UVS zur Verlängerung der K 28 bis 478 nördlich Waldbröl Tab. 34: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Schutzgut Biotoptypen – Tiere und Pflanzen Variante Anlagebedingter Funktionsverlust durch Versiegelung und Flächenbeanspruchung sehr hoch Bedeutung (ha) hoch mittel Funktionsbeeinträchtigung durch betriebs- und baubedingte Verlärmung, Veränderung der Standortbedingungen und Schadstoffeintrag sehr hoch Bedeutung (ha) hoch Zerschneidung von Flugstraßen Barrierewirkung Verlust von Brutrevieren* Qualitative Reihung Feldsperling (1) Grünspecht (1) 1 Feldsperling (1) Grünspecht (1) 2 Feldsperling (1) Grünspecht (1) 4 Feldsperling (1) Grünspecht (1) 3 mittel Fledermäuse (2) 1 0,02 0,31 0,11 1,13 2,21 5,08 2 0,25 0,25 0,12 1,97 3,22 19,20 3 0,26 0,60 0,30 3,00 3,57 15,63 4 0,24 0,64 0,48 3,25 3,75 14,20 Fledermäuse (3) Fledermäuse (3) Fledermäuse (3) Amphibien (1) Amphibien (1) Amphibien (1) * Die Verlustbilanz ergibt sich aus dem Faunistischen Gutachten (SCHMIDT, 2014). Zugrunde gelegt wird die Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr (GARNIEL & MIERWALD, 2010). __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 94 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 3.3.4 Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut Biotoptypen - Tiere und Pflanzen Im nachfolgenden schutzgutbezogenen Variantenvergleich werden die jeweiligen Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung beschrieben und bewertet. Der verbale Variantenvergleich stellt eine Ergänzung zu Tabelle 34 und den Karten 9.1 bis 9.4 dar. Variante 1 Bei Realisierung der Variante 1 kommt es zum Verlust durch Versiegelung bzw. Überbauung von 0,02 ha sehr bedeutsamer Biotope. Es handelt sich dabei insbesondere um Flächen am Thalsbach (Mittelgebirgsbach und Nass-Feuchwiese). Biotope mit hoher Bedeutung werden in einer Größenordnung von 0,31 ha dauerhaft verloren gehen. Durch Verlärmung und Schadstoffeintrag kommt es darüber hinaus zu flächigen Beeinträchtigungen beidseits der Trasse in einem Korridor bis mindestens 150 m Breite. Betroffen sind in dieser Variante ca. 1,13 ha Biotope mit sehr hoher Bedeutung bzw. ca. 2,21 ha Biotope mit hoher Bedeutung. Die Intensität der Beeinträchtigung nimmt mit der Entfernung zur Trasse allmählich ab. Zudem kommt es im nördlichen Bereich der Trasse zu einer Zerschneidung einer Fledermausflugstraße. Zusätzlich zu den flächigen Beeinträchtigungen werden auch Brutreviere einzelner Arten direkt geschädigt. Die voraussichtlichen Verluste „Planungsrelevanter Arten“ betragen für den Feldsperling 1 Brutrevier und den Grünspecht 1 Brutrevier Eine Beeinträchtigung der Quelle des Thalsbaches durch Schadstoffeintrag kann nicht ausgeschlossen werden. Variante 2 Bei Realisierung der Variante 2 kommt es zum Verlust durch Versiegelung bzw. Überbauung von 0,25 ha sehr bedeutsamer Biotope. Es handelt sich dabei sowohl um Abschnitte des Waldbröl-, des Bohlenhagener als auch des Hahner Baches. Zudem werden NassFeuchtwiesen/-weiden und Nass-Feuchtbrachen von der Überbauung betroffen sein. Biotope mit hoher Bedeutung werden in einer Größenordnung von 0,25 ha dauerhaft verloren gehen. Durch Verlärmung und Schadstoffeintrag kommt es darüber hinaus zu flächigen Beeinträchtigungen beidseits der Trasse in einem Korridor bis mindestens 150 m Breite. Betroffen sind in dieser Variante ca. 1,97 ha Biotope mit sehr hoher Bedeutung bzw. ca. 3,22 ha Biotope mit hoher Bedeutung. Die Intensität der Beeinträchtigung nimmt mit der Entfernung zur Trasse allmählich ab. Zudem kommt es im nördlichen Bereich der Trasse und am Hahner Bach zu einer Zerschneidung von Fledermausflugstraßen. Zusätzlich zu den flächigen Beeinträchtigungen werden auch Brutreviere einzelner Arten direkt geschädigt. Die voraussichtlichen Verluste „Planungsrelevanter Arten“ betragen für den Feldsperling 1 Brutrevier und den Grünspecht 1 Brutrevier __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 95 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Eine Beeinträchtigung der Quelle des Thalsbaches durch Schadstoffeintrag kann nicht ausgeschlossen werden. Variante 3 Bei Realisierung der Variante 3 kommt es zum Verlust durch Versiegelung bzw. Überbauung von 0,26 ha sehr bedeutsamer Biotope. Es handelt sich dabei sowohl um Abschnitte des Waldbröl-, des Bohlenhagener als auch des Hahner Baches. Zudem werden NassFeuchtwiesen/-weiden und Nass-Feuchtbrachen von der Überbauung betroffen sein. Biotope mit hoher Bedeutung werden in einer Größenordnung von 0,60 ha dauerhaft verloren gehen. Durch Verlärmung und Schadstoffeintrag kommt es darüber hinaus zu flächigen Beeinträchtigungen beidseits der Trasse in einem Korridor bis mindestens 150 m Breite. Betroffen sind in dieser Variante ca. 3,00 ha Biotope mit sehr hoher Bedeutung bzw. ca. 3,57 ha Biotope mit hoher Bedeutung. Die Intensität der Beeinträchtigung nimmt mit der Entfernung zur Trasse allmählich ab. Zudem kommt es im nördlichen Bereich der Trasse und am Hahner Bach zu einer Zerschneidung von Fledermausflugstraßen. Zusätzlich zu den flächigen Beeinträchtigungen werden auch Brutreviere einzelner Arten direkt geschädigt. Die voraussichtlichen Verluste „Planungsrelevanter Arten“ betragen für den Feldsperling 1 Brutrevier und den Grünspecht 1 Brutrevier Variante 4 Bei Realisierung der Variante 4 kommt es zum Verlust durch Versiegelung bzw. Überbauung von 0,24 ha sehr bedeutsamer Biotope. Es handelt sich dabei sowohl um Abschnitte des Waldbröl-, des Bohlenhagener als auch des Hahner Baches. Zudem werden NassFeuchtwiesen/-weiden und Nass-Feuchtbrachen von der Überbauung betroffen sein. Biotope mit hoher Bedeutung werden in einer Größenordnung von 0,64 ha dauerhaft verloren gehen. Durch Verlärmung und Schadstoffeintrag kommt es darüber hinaus zu flächigen Beeinträchtigungen beidseits der Trasse in einem Korridor bis mindestens 150 m Breite. Betroffen sind in dieser Variante ca. 3,25 ha Biotope mit sehr hoher Bedeutung bzw. ca. 3,75 ha Biotope mit hoher Bedeutung. Die Intensität der Beeinträchtigung nimmt mit der Entfernung zur Trasse allmählich ab. Zudem kommt es im nördlichen Bereich der Trasse und am Hahner Bach zu einer Zerschneidung von Fledermausflugstraßen. Zusätzlich zu den flächigen Beeinträchtigungen werden auch Brutreviere einzelner Arten direkt geschädigt. Die voraussichtlichen Verluste „Planungsrelevanter Arten“ betragen für den Feldsperling 1 Brutrevier und den Grünspecht 1 Brutrevier Eine Beeinträchtigung der Quelle des Thalsbaches durch Schadstoffeintrag kann nicht ausgeschlossen werden. Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass die Variante 1 die Variante mit den geringsten nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Biotoptypen, Tiere und Pflanzen darstellt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Variante im südlichen Bereich auf das bereits be__________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 96 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl stehende Straßensystem zurückgreift. Die Inanspruchnahme von Nass-Feuchtwiesen/weiden und Nass-Feuchtbrachen sowie von Mittelgebirgsbächen stellt bei den Varianten 2 bis 4 gleichermaßen einen Konflikt dar. In Bezug auf den anlagebedingten Funktionsverlust ist allerdings für Variante 2 von etwas geringeren Verlusten von Biotopen sehr hoher/hoher Bedeutung auszugehen, als bei den Varianten 3 und 4. Auch der Verlust von Brutplätzen des Feldsperlings und des Grünspechts wird für alle Varianten gleichermaßen prognostiziert. Gleiches gilt für die Barrierewirkung für die Erdkröte und die Zerschneidung von Fledermausflugstraßen. Abschließend wird die Variante 1 als die günstigste und die Variante 3 als die ungünstigste Variante beurteilt, wobei zu beachten ist, dass die Unterschiede zwischen den Varianten 3 und 4 minimal sind. 3.3.5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit Die Trassenführung sollte so gewählt werden, dass die Inanspruchnahme von Biotopen mit sehr hoher Bedeutung bzw. Empfindlichkeit auf ein Mindestmaß beschränkt werden. In diesem konkreten Fall bedeutet dies, eine Trassenführung im Bereich der Gehölzbestände des Thalsbaches, des Bohlenhagener Baches und an der Bahntrasse soweit wie möglich zu vermeiden. Damit würden die genannten Konfliktschwerpunkte wie Versiegelung von sehr empfindlichen Lebensräumen vermieden. Es bliebe eine geringe zusätzliche Belastung in Form von Verlärmung und Schadstoffeintrag durch ein höheres Verkehrsaufkommen. Auf der Ebene der UVS ist i.d.R. nur die Benennung allgemein gefasster Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen möglich, die bei Realisierung der K 28n im dann notwendigen Landschaftspflegerischen Begleitplan konkretisiert werden müssen. Zu diesen allgemeinen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zählen: Beschränkung des Arbeitsstreifens während der Bauzeit auf das absolut notwendige Maß und Berücksichtigung von empfindlichen Lebensräumen Beschränkung der Einschlagzeit für Gehölze auf die Zeit zwischen Oktober und Februar, um keine Brut- und Ruhehabitate von Vögeln und Fledermäusen zu zerstören Um Beeinträchtigungen planungsrelevanter Arten auszuschließen und bei Problemen schnell steuernd eingreifen zu können, sollte insbesondere vor der Baufeldräumung eine ökologische Baubegleitung durchgeführt werden Weitere artspezifische Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sind in den Faunistischen Fachbeiträgen (siehe Anhang 1 und 2) formuliert. Die dort genannten Maßnahmen sind aufeinander abzustimmen. Insgesamt kommt es bei Realisierung der K 28n bei allen Trassenvarianten überwiegend zu Eingriffen in Biotoptypen, die aufgrund ihrer zeitlichen Wiederherstellbarkeit als ausgleichbar anzusehen sind (Intensiv-Grünland, Acker, Kleingehölze). Insbesondere die Varianten 2 bis 4 führen aber auch zu nachhaltigen Eingriffen, die nur bedingt ausgleichbar sind. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 97 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 3.4 Schutzgut Boden 3.4.1 Beurteilung der Empfindlichkeit Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen des Straßenbauvorhabens auf den Boden werden bezüglich folgender Wirkfaktoren spezifische Empfindlichkeiten berücksichtigt: anlagebedingter Verlust der Bodenfunktionen durch Versiegelung anlage- und baubedingte Beeinträchtigungen des Bodenwasserhaushaltes anlage- und baubedingte Veränderung des Bodengefüges betriebs- und baubedingte Schadstoffeinträge anlage- und baubedingte Bodenverdichtungen und Bodenerosion (Baustraßen und Baufelder) Die Empfindlichkeit des Bodens gegenüber Schadstoffeinträgen entspricht der Bedeutungseinstufung der Böden. Als Kriterien für die Bedeutungseinstufung wurden die Speicher- und Regelungsfunktion, die Einteilung der Bodentypen in eine Schutzwürdigkeitsstufe gem. „Karte der schutzwürdigen Böden“ und die natürliche Ertragsfähigkeit zugrunde gelegt. Bezogen auf den Boden als Schutzgut und unter Berücksichtigung langfristiger Schadstoffakkumulationsprozesse steigt die Empfindlichkeit der Böden gegenüber Schadstoffeintrag mit zunehmender Speicher- und Reglerfunktion (vgl. Tab.14 „Bedeutung der Böden“), d.h. Böden mit einer geringen Durchlässigkeit und hohen Leistungsfähigkeit zur Aufnahme von Wirkstoffen schützen den Grundwasserkörper, reichern aber gleichzeitig Schadstoffe an, die sich negativ auf Lebensgemeinschaften und die Ertragsfunktion auswirken können. Die Empfindlichkeit des Bodens gegenüber Verdichtung ist bei der Beurteilung von Auswirkungen durch den Baubetrieb von Bedeutung. Über die Verdichtungsempfindlichkeit ergeben sich Aussagen, ob temporäre oder permanente Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Da auf Planungsebene der Linienfindung die genaue Lage und Ausdehnung der Baufelder jedoch noch nicht bekannt sind und exakte Aussagen zur Verdichtungsempfindlichkeit von Böden nur mit hohem Aufwand getroffen werden können, ist eine grobe Einschätzung der Verdichtungsempfindlichkeit in Abhängigkeit von Bodenart und Bodentyp i.d.R. ausreichend. Im allgemeinen gilt, dass mit zunehmendem Feinkornanteil (Schluffe und Tone) die Verdichtungsempfindlichkeit zunimmt und feuchte bis nasse Standorte (z.B. Gleyböden) generell eine hohe bis sehr hohe Empfindlichkeit aufweisen. Die Empfindlichkeit des Bodens gegenüber baubedingter Erosion ist im Hinblick auf die Abtragung durch Wind bzw. durch Wasser zu bestimmen. Im Untersuchungsraum ist die Abtragung durch Wind aufgrund des ausgeprägten Kleinreliefs nicht in bedeutsamem Ausmaß zu erwarten. Der bedeutsame Bodenabtrag durch Wasser beginnt bei Hangneigungen ab 8°. Solche Hangneigungen sind in den Unterhangbereichen des Untersuchungsraumes anzutreffen. Die Böden im Untersuchungsraum weisen überwiegend eine geringe bis mittlere Speicherund Reglerfunktion auf. Gegenüber bau- und betriebsbedingten Schadstoffeinträgen über den Luft- und Spritzwasserpfad besteht daher für diese Bodentypen eine geringe bis mittlere Empfindlichkeit. Eine hohe Speicher- und Reglerfunktion und somit eine hohe Empfindlichkeit weist der Bodentyp Parabraunerde, meist erodiert, stellenweise PseudogleyParabraunerde (L 34) auf. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 98 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Besonders in den Bereichen der Gleyböden (Bachauen) besteht eine hohe Empfindlichkeit der Böden gegenüber anlage- und baubedingten Beeinträchtigungen des Bodenwasserhaushaltes. Aufgrund des hohen Feuchtigkeitsgehaltes ist die Empfindlichkeit der Böden gegenüber baubedingter Bodenverdichtung im Bereich der Bachauen als hoch einzuschätzen. 3.4.2 Wirkzonen Zur Abschätzung der räumlichen Reichweite und der Intensität der Wirkfaktoren und daraus resultierenden Umweltauswirkungen werden für das Schutzgut Boden Wirkzonen abgeleitet. Die Ableitung der Wirkzonen erfolgt auf der Grundlage des Leitfadens für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben, 2000, welcher sich an der Fachliteratur, den Untersuchungen und Prognosen von z.B. KLOKE, 1974; GOLWER und SCHNEIDER, 1983; MLuS 92 orientiert. Der wesentliche Einflussfaktor bezüglich Stärke und Reichweite von Schadstoffimmissionen auf Böden entlang von Straßen ist die jeweilige Verkehrsbelastung (DTV / 24 h), so dass eine nach den zu erwartenden DTV-Stärken differenzierte Ableitung von Wirkzonen erfolgen konnte. Folgende Wirkzonen werden abgegrenzt: DTV < 10.000 Kfz / 24h 0 – 10 m sehr hohe Beeinträchtigungsintensität 10 – 25 m hohe Beeinträchtigungsintensität 25 – 50 m mittlere Beeinträchtigungsintensität Weitere Einflussfaktoren, die nicht bei der pauschalen Ausweisung der Wirkzonen berücksichtigt werden konnten, sind die Gradientenlage, Bepflanzungen, extreme Windexposition und besondere Hanglagen. Bei der Anwendung des Prognose-Verfahrens Nr. 3 erfolgt die Gefährdungsabschätzung über eine einfache Verknüpfung, da die Empfindlichkeits- gleich der Bedeutungseinstufung ist. Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Empfindlichkeitseinstufung der Böden. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 99 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Tab. 35: Beeinträchtigungsintensität des Bodens BedeuAuswirkungen tung des Bodentyps Hoch (B anlagebedingter Verlust der Bo31, B 34,, L denfunktionen durch Versiegelung 34, G 3) anlage- und baubedingte Veränderung des Bodengefüges durch Dämme und Einschnitte anlage- und baubedingte Beeinträchtigungen des Bodenwasserhaushaltes betriebs- und baubedingte Schadstoffeinträge anlage- und baubedingte Bodenverdichtungen und Bodenerosion (Baustraßen und Baufelder) Mittel (B 32, s-B 32 anlagebedingter Verlust der Bodenfunktionen durch Versiegelung anlage- und baubedingte Veränderung des Bodengefüges durch Dämme und Einschnitte anlage- und baubedingte Beeinträchtigungen des Bodenwasserhaushaltes betriebs- und baubedingte Schadstoffeinträge anlage- und baubedingte Bodenverdichtungen und Bodenerosion (Baustraßen und Baufelder) Beurteilungsmaßstab Empfindlichkeit Durch die Neuversiegelung gehen Böden, die in ihrer Bedeutung als „hoch“ eingestuft werden, in ihrer Funktion vollständig verloren. Die Empfindlichkeit der Böden ist als hoch einzustufen. hoch Beim Gley ist insbesondere die Empfindlichkeit durch Beeinträchtigungen des Bodenwasserhaushaltes als hoch einzuschätzen. Auch in Bezug auf Bodenverdichtungen während der Bauphase ist der Gley in der Empfindlichkeit als hoch einzustufen. Gegenüber Schadstoffeinträgen ist von einer mittleren Empfindlichkeit auszugehen. Die weiteren Bodentypen mit hoher Bedeutung (B 3 1, B 34, L 34,) besitzen eine hohe Speicher- und Reglerfunktion und weisen somit eine hohe Empfindlichkeit in Bezug auf Beeinträchtigungen des Bodenwasserhaushaltes und Schadstoffeinträge auf. Gegenüber Bodenverdichtungen bzw. Bodenerosion ist von einer mittleren Empfindlichkeit auszugehen. Insgesamt ist die Empfindlichkeit der Böden mit hoher Bedeutung als hoch einzustufen. Die Empfindlichkeit der Böden, die in der Bedeutung als mittel eingestuft werden, ist in Bezug auf die Neuversiegelung als hoch einzustufen, da die Bodenfunktionen vollständig verloren gehen. Die Bodentypen haben eine geringe bis mittlere Speicher- und Reglerfunktion und sind somit als nicht besonders empfindlich gegenüber Schadstoffbelastung und Beeinträchtigungen des Bodenwasserhaushaltes einzustufen. Gegenüber anlage- und baubedingten Bodenverdichtungen und Bodenerosion sind die Bodentypen ebenfalls als mittel einzustufen. Somit ergibt sich insgesamt eine mittlere Empfindlichkeit. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 100 mittel UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Bedeutung des Bodentyps Gering (anthrpogen veränderter Boden) Auswirkungen Beurteilungsmaßstab Empfindlichkeit Da die Böden bereits anthropogen verändert sind, werden die Bodenfunktionen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erfüllt. Somit besteht nur eine geringe Empfindlichkeit gegenüber Neuversiegelung bzw. Bodenverdichtungen und Bodenerosion. Auch gegenüber weiteren Auswirkungen, wie die Beeinträchtigung des Bodenwasserhaushaltes und bzw. der Eintrag von Schadstoffen, sind die anthropogen veränderten Böden durch ihren hohen Versiegelungsgrad als gering empfindlich einzustufen. gering anlagebedingter Verlust der Bodenfunktionen durch Versiegelung anlage- und baubedingte Veränderung des Bodengefüges durch Dämme und Einschnitte anlage- und baubedingte Beeinträchtigungen des Bodenwasserhaushaltes betriebs- und baubedingte Schadstoffeinträge anlage- und baubedingte Bodenverdichtungen und Bodenerosion (Baustraßen und Baufelder) __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 101 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 3.4.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Boden Prognoseverfahren X Wirkzonen Anlagebedingte Auswirkungen Verlust von Flächen mit bedeutsamen Bodenfunktionen Beeinträchtigung von Flächen mit bedeutsamen Bodenfunktionen Betriebsbedingte Auswirkungen Beeinträchtigungen durch Schadstoffeinträge Baubedingte Auswirkungen Vorübergehender Funktionsverlust von Flächen mit bedeutsamen Bodenfunktionen Empfindlichkeit Bedeutung Tab. 36: Auswirkungen auf das Schutzgut Boden - 1a 1a X X X 3 X X - 2a Die Dimensionen der einzelnen Auswirkungen werden bei der Ermittlung der Beeinträchtigungsintensität im Rahmen des Variantenvergleichs wiedergegeben. Auswirkungen auf die einzelnen Varianten Die Auswirkungen für die Varianten sind im Folgenden differenziert dargestellt (s. Karten 10.1 – 10.4). Zur qualitativen Beurteilung der Umweltauswirkungen im Rahmen des Variantenvergleichs werden hier die besonders erheblichen und entscheidungsrelevanten Beeinträchtigungen als Konfliktschwerpunkte dargestellt. Die Ermittlung der Beeinträchtigungsintensität aufgrund von Schadstoffeintrag erfolgt entsprechend der Verkehrsprognose für eine Verkehrsbelastung von DTV < 10.000 Kfz. Variante 1 Konfliktschwerpunkt Bo 1.1 Ca. 0,98 ha Verlust von Boden mit sehr hoher Bedeutung durch Versiegelung sowie Funktionsverlust durch Zerstörung des Bodengefüges und der Horizontabfolge durch Flächenbeanspruchung Konfliktschwerpunkt Bo 1.2 Funktionsbeeinträchtigung der Speicher- und Reglerfunktion, der Bodenfruchtbarkeit und/oder des Biotopentwicklungspotenzials aufgrund baubedingter Inanspruchnahme und Schadstoffeintrag. Böden mit sehr hoher Bedeutung: ca. 0,26 ha Konfliktschwerpunkt Bo 1.3 Ca. 2,31 ha vorübergehender Funktionsverlust von Böden mit hoher Empfindlichkeit gegenüber Verdichtung __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 102 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Variante 2 Konfliktschwerpunkt Bo 2.1 Ca. 2,05 ha Verlust von Boden mit sehr hoher Bedeutung durch Versiegelung sowie Funktionsverlust durch Zerstörung des Bodengefüges und der Horizontabfolge durch Flächenbeanspruchung Konfliktschwerpunkt Bo 2.2 Funktionsbeeinträchtigung der Speicher- und Reglerfunktion, der Bodenfruchtbarkeit und/oder des Biotopentwicklungspotenzials aufgrund baubedingter Inanspruchnahme und Schadstoffeintrag. Böden mit sehr hoher Bedeutung: ca. 0,53 ha Konfliktschwerpunkt Bo 2.3 Ca. 3,46 ha vorübergehender Funktionsverlust von Böden mit hoher Empfindlichkeit gegenüber Verdichtung Variante 3 Konfliktschwerpunkt Bo 3.1 Ca. 1,71 ha Verlust von Boden mit sehr hoher Bedeutung durch Versiegelung sowie Funktionsverlust durch Zerstörung des Bodengefüges und der Horizontabfolge durch Flächenbeanspruchung Konfliktschwerpunkt Bo 3.2 Funktionsbeeinträchtigung der Speicher- und Reglerfunktion, der Bodenfruchtbarkeit und/oder des Biotopentwicklungspotenzials aufgrund baubedingter Inanspruchnahme und Schadstoffeintrag. Böden mit sehr hoher Bedeutung: ca. 0,44 ha Konfliktschwerpunkt Bo 3.3 Ca. 3,57 ha vorübergehender Funktionsverlust von Böden mit hoher Empfindlichkeit gegenüber Verdichtung Variante 4 Konfliktschwerpunkt Bo 4.1 Ca. 2,05 ha Verlust von Boden mit sehr hoher Bedeutung durch Versiegelung sowie Funktionsverlust durch Zerstörung des Bodengefüges und der Horizontabfolge durch Flächenbeanspruchung Konfliktschwerpunkt Bo 4.2 Funktionsbeeinträchtigung der Speicher- und Reglerfunktion, der Bodenfruchtbarkeit und/oder des Biotopentwicklungspotenzials aufgrund baubedingter Inanspruchnahme und Schadstoffeintrag. Böden mit sehr hoher Bedeutung: ca. 0,53 ha Konfliktschwerpunkt Bo 4.3 Ca. 5,14 ha vorübergehender Funktionsverlust von Böden mit hoher Empfindlichkeit gegenüber Verdichtung __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 103 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Tab. 37: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Schutzgut Boden Variante Verlust durch Versiegelung sowie Funktionsverlust durch Zerstörung des Bodengefüges Funktionsbeeinträchtigung der Speicher- und Reglerfunktion, der Bodenfruchtbarkeit und/oder des Biotopentwicklungspotenzials durch Schadstoffanreicherung Empfindlichkeit (ha) hoch mittel gering sehr hoch Bedeutung (ha) hoch mittel Funktionsverlust von Böden mit hoher Empfindlichkeit gegenüber Verdichtung (ha) Veränderung des Bodengefüges durch Dämme und Einschnite (ha) Funktionsverlust von empfindlichen Auenböden Qualitative Reihung gering 1 0,98 0,76 1,36 0,26 2,16 7,24 5,76 2,31 1,09 Ja 1 2 2,05 1,81 0,19 0,53 4,52 15,81 1,03 3,46 1,11 Ja 4 3 1,71 2,05 0,20 0,44 3,91 15,74 1,35 3,57 1,61 Ja 3 4 2,05 1,28 0,69 0,53 4,48 13,06 3,44 5,14 1,92 Ja 2 __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 104 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 3.4.4 Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut Boden Bei allen zu prüfenden Varianten sind Böden betroffen, die aufgrund ihrer natürlichen Bodenfruchtbarkeit sowie aufgrund ihres natürlichen Biotopentwicklungspotenzials als besonders empfindlich eingestuft wurden. Die Höhe der tatsächlichen Neuversiegelung beträgt bei der Variante 1 ca. 1,07 Hektar, da vor allem im südlichen Bereich keine zusätzliche Versiegelung notwendig wird, weil das bereits vorhandene Straßennetz genutzt werden kann. Die Variante 2 würde zu einer Neuversiegelung von ca. 2,25 ha Boden führen, die Varianten 3 zu 2,21 und Variante 4 zu ca. 2,09 ha. Somit ist Variante 2 die mit der höchsten Neuversiegelung. Bei Realisierung der Variante 1 kommt es zum direkten Verlust durch Versiegelung bzw. Funktionsverlust durch Zerstörung des Bodengefüges von ca. 0,98 ha Boden mit sehr hoher Empfindlichkeit. Betroffen sind insbesondere Böden entlang des Thalsbaches und nördlich der Homburger Straße, die aufgrund ihres Biotopentwicklungspotenzials bzw. wegen ihrer natürlichen Bodenfruchtbarkeit als schutzwürdig, im Bereich des Thalsbaches als besonders schutzwürdig eingestuft sind. Bei Realisierung der Variante 2 kommt es zum direkten Verlust durch Versiegelung/Verlust durch Zerstörung des Bodengefüges von ca. 2,05 ha Boden mit sehr hoher Empfindlichkeit. Betroffen sind insbesondere Gley-Böden an den Fließgewässern (Waldbrölbach, Bohlenhagener Bach, Hahner Bach), die als besonders schutzwürdig in Bezug auf das natürliche Biotopentwicklungspotenzial eingestuft sind. Des Weiteren werden Böden in Anspruch genommen, die als schutzwürdig in Bezug auf die natürliche Bodenfruchtbarkeit einzustufen sind (nordöstlich Ruh, östlich Bohlenhagen, nördlich der Homburger Straße). Variante 3 führt zu Neuversiegelungen und zum Verlust durch Zerstörung des Bodengefüges von ca. 1,71 ha Boden, der als sehr empfindlich eingestuft wird. Durch die nur gering zu Variante 2 abweichende Trassenführung werden sehr ähnliche Bereiche wie bei Variante 2 tangiert. Bei Variante 4 werden die Böden, die als besonders schutzwürdig in Bezug auf die natürliche Bodenfruchtbarkeit eingestuft werden, im Bereich des Bohlenhagener Bachtals und bei Überquerung des Hahner Baches tangiert. Östlich von Bohlenhagen und nördlich der Homburger Straße werden Böden, die als schutzwürdig in Bezug auf die natürliche Bodenfruchtbarkeit eingestuft sind, neuversiegelt. Insgesamt werden sehr empfindliche Böden in einem Umfang von ca. 2,05 ha beansprucht. Funktionsbeeinträchtigungen von Böden durch betriebsbedingten Schadstoffeintrag über den Luft- und Spritzwasserpfad, die aufgrund ihrer Speicher- und Reglerfunktion, ihrer natürlichen Fruchtbarkeit und / oder ihres Biotopentwicklungspotenzials von sehr hoher Bedeutung sind, sind bei den Trassenvarianten in unterschiedlichem Maße zu erwarten. Bei Variante 1 ergibt sich eine Beeinträchtigung in einem Umfang von ca. 0,26 ha, bei Variante 2 von ca. 0,53 ha, bei Variante 3 von ca. 0,44 ha und bei Variante von 4 ca. 0,53 ha. Es handelt sich um Böden, die als schutzwürdig in Bezug auf ihre natürliche Bodenfruchtbarkeit eingestuft sind (Parabraunerden). Weiterhin kommt es baubedingt zu einem Funktionsverlust von Böden mit hoher Empfindlichkeit gegenüber Verdichtung und Umlagerung. Räumliche Schwerpunkte der empfindlichen Böden befinden sich im Bereich der Fließgewässer Waldbrölbach, Bohlenhagener Bach, Hahner Bach, Thalsbach und am Zulauf des Happacher Baches. Innerhalb eines 50 m breiten Streifens beidseits der Trasse, der während der Bauphase voraussichtlich in Anspruch genommen wird, sind bei Variante 1 für Böden in einer Größenordnung von ca. 2,31 __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 105 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl ha, bei Variante 2 von ca. 3,46 ha, bei Variante 3 von 3,57 ha und bei Variante 4 in einer Größenordnung von 5,14 ha Beeinträchtigungen zu erwarten. Somit weisen die Varianten 2 und 3 deutlich günstigere Werte auf als Variante 4. Zudem kommt es im Zuge der Errichtung der Dämme und Einschnitte zu Veränderungen des Bodengefüges. Diese Veränderung ist bei Variante 1 mit 1,09 ha am geringsten und bei Variante 4 mit 1,92 ha am größten. Weitere bauzeitbedingte erhebliche und / oder nachhaltige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (u. a. Lärm, sonstige Emissionen, Bodenverdichtung etc.), die als Folge des Baubetriebs, Baustelleneinrichtung, Baumateriallagerung auftreten werden, sind räumlich und in ihrer Intensität auf dieser Planungsebene nicht konkret lokalisierbar. Diese potenziell möglichen Beeinträchtigungen können durch sorgfältige Bauausführung soweit wie möglich vermieden und bis unterhalb der Erheblichkeitsschwelle gemindert werden. Die Variante 1 weist insgesamt die geringsten nachhaltigen und erheblichen Beeinträchtigungen und Risiken für den Boden auf. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass das bereits vorhandene Straßensystem in Teilabschnitten genutzt werden kann. Die ungünstigste Variante bezogen auf das Schutzgut „Boden“ ist die Variante 2. 3.4.5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit Im Zuge der weiteren Planung sollte die Errichtung von Brückenbauwerken in Betracht gezogen werden, sodass empfindliche Auenbereiche mit den besonders schutzwürdigen Böden nicht in Anspruch genommen werden müssen. Die Lagerung und der Einbau von Boden sollte getrennt nach Unter-, Oberboden zur weitestgehenden Wiederherstellung des ursprünglichen Bodenaufbaus erfolgen. Zwischengelagerter Oberboden soll bei Lagerung von mehr als drei Monaten während der Vegetationszeit zum Schutz vor unerwünschter Vegetation und Erosion nach DIN 18915 mit Leguminosen und Kräutern zwischenbegrünt werden, da er anschließend für Vegetationszwecke benutzt werden soll. Bei der Zwischenlagerung ist die Höhe des Oberbodenlagers auf max. 2 m zu begrenzen und die Verdichtung mit schweren Baugeräten unbedingt zu vermeiden. Auch der fachgerechte Umgang mit Bodenaushub und dessen Verwertung nach DIN 19731 ist zu beachten. Ausgleichbarkeit Die Versiegelung und Überbauung von Böden ist i.d.R. nicht ausgleichbar. Andere Funktionsbeeinträchtigungen wie die vorübergehende Inanspruchnahme und die Einschränkung der Regler- und Speicherfunktion sind durch Verminderung der stofflichen und nichtstofflichen Belastungen der Böden an anderer Stelle teilweise ausgleichbar. Die zu konzipierenden Ausgleichsmaßnahmen sollten dem Prinzip der Multifunktionalität entsprechen. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 106 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 3.5 Schutzgut Wasser 3.5.1 Grundwasser 3.5.1.1 Beurteilung der Empfindlichkeit Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen der Varianten 1 bis 4 auf das Grundwasser sind für die Wirkfaktoren anlage- und baubedingte Veränderung der Grundwasserdynamik, Grundwasserstau anlage- und baubedingte Veränderung landschaftsraumtypischer geringer Grundwasserstände anlage- und baubedingter Anschnitt von grundwasserführenden Gesteinsschichten bau- und betriebsbedingte Schadstoffeinträge in Boden und Grundwasser anlage- und baubedingter Verlust der Infiltrationsfläche durch Versiegelung spezifische Empfindlichkeiten zu beurteilen. Die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber anlage- und baubedingter Veränderung der Grundwasserdynamik, des Grundwasseranschnittes und der Veränderung von geringen Grundwasserflurabständen ist einzelfallbezogen und qualitativ anhand der lokalen hydrogeologischen Verhältnisse zu beurteilen. Es besteht großflächig nur eine geringe Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen der Grundwasserdynamik oder gar die Gefahr eines möglichen Grundwasserstaus. Lediglich in den Auenbereichen, in denen das Grundwasser oft bis unmittelbar unter Flur ansteht, ist durch die Trassenführungen ggf. von einer Gefahr der Beeinträchtigungen der Grundwasserdynamik auszugehen. Von einer Beeinträchtigung der Grundwasserneubildungsrate durch den Verlust von Infiltrationsfläche kann nur in Bereichen geringer Grundwasserstände ausgegangen werden. Dies betrifft die Auenbereiche des Happacher Baches, des Thalsbaches, des Hahner Baches, des Bohlenhagener Baches und des Waldbrölbachs. Die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeintrag wurde anhand der Kriterien Grundwasserflurabstand, Wasserdurchlässigkeit der Deckschichten und Grundwasserneubildung beurteilt. Eine hohe Empfindlichkeit besteht im Bereich des zeitweise hoch anstehenden Grundwassers in den Auenbereichen des Waldbrölbaches sowie des Bohlenhagener und des Hahner Baches über Porengrundwasserleitern. Eine mittlere Empfindlichkeit weisen die Bereiche mit mittlerem bis geringem Grundwasserflurabstand über Kluftgrundwasserleitern auf. Geringe Empfindlichkeiten gegenüber Schadstoffeintrag in das Grundwasser ergeben sich in Bereichen von Grundwassernichtleitern, wo sich ein sehr geringes Grundwasservorkommen bei gleichzeitig hohem Grundwasserflurabstand befindet. Eine geringe Empfindlichkeit weisen auch die Bereiche mit hohem Versiegelungsgrad auf, da in diesen Bereichen keine Bodenversickerung von Oberflächenwasser stattfindet und die verschmutzten Straßenabwasser über Kanäle abgeführt werden. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 107 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 3.5.1.2 Wirkzonen Zur Abschätzung der räumlichen Reichweite und der Intensität von Wirkfaktoren und der daraus resultierenden Umweltauswirkungen auf das Grundwasser können unter Bezugnahme auf die Fachliteratur (z.B. Leitfaden für die UVS zu Straßenbauvorhaben, Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung, 2000) Wirkzonen abgeleitet werden. Grundsätzlich richten sich die Wirkzonen bezüglich der Schadstoffbelastung von Grundwasservorkommen durch den oberflächigen Schadstoffeintrag nach den Wirkzonen für die Schadstoffbelastung des Bodens, da Grundwasserkontaminationen grundsätzlich als Folgewirkung von Bodenkontaminationen zu sehen sind und im Wesentlichen die gleichen Schadstoffgruppen betroffen sind. Da innerhalb des Grundwasserkörpers eine horizontale Ausbreitung der Schadstoffe mit der Grundwasserströmung erfolgt, wird üblicherweise eine Differenzierung von Wirkzonen in Grundwasserfließrichtung und gegen die Grundwasserfließrichtung vorgenommen. Im Unterschied zu den Wirkzonen des Schutzgutes Boden werden in Anlehnung an BROD (1993) die Wirkzonen in Grundwasserfließrichtung erweitert. Da für das Untersuchungsgebiet keine Kenntnisse über die Grundwasserfließrichtung vorliegen, wird die Wirkzone generell erweitert. Zur Abschätzung der Intensität und räumlichen Reichweite des Wirkfaktors betriebs- und baubedingter Schadstoffeinträge und der daraus resultierenden Umweltauswirkungen werden folgende Wirkzonen in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen ausgewiesen. DTV < 10.000 Kfz / 24h 0 – 10 m sehr hohe Beeinträchtigungsintensität 10 – 50 m hohe Beeinträchtigungsintensität 50 – 100 m mittlere Beeinträchtigungsintensität Die maximale räumliche Reichweite und Ausbreitung der Schadstoffbelastung des Grundwassers ist im besonderen Maße abhängig von der Mächtigkeit, dem Filtervermögen der Deckschichten und von der Beschaffenheit des Grundwasserkörpers, d.h. von der Strömungsgeschwindigkeit und der Art des durchströmten Gesteins. Diese Aspekte waren die Grundlage für die Einstufung in die Empfindlichkeitskategorien des Grundwassers gegenüber Schadstoffeintrag (vgl. Karte Nr. 4 „Wasser“). Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der Salzeintrag in den Boden und damit in das Grundwasser abhängig von der Intensität des Taumitteleinsatzes ist. Dieser Aspekt wird zum einen durch das Verkehrsaufkommen und zum anderen von der Frost- und Schneefallhäufigkeit in der Region beeinflusst. Aufgrund einer relativ einheitlichen Ausprägung der oben beschriebenen Kriterien wird auf eine einzelfallbezogene Ausprägung der o.a. Kriterien im Untersuchungsraum verzichtet. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 108 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Tab. 38: Beeinträchtigungsintensität Grundwasser Bedeutung des Auswirkungen Grundwassers gem. Kap. 2.1.4) Mittleres Grund anlage- und baubedingte Verändewasservorkommen, rung der Grundwasserdynamik, geringer GrundGrundwasserstau wasserflurabstand anlage- und baubedingte Veränderung landschaftsraumtypischer geringer Grundwasserstände anlage- und baubedingter Anschnitt von grundwasserführenden Gesteinsschichten bau- und betriebsbedingte Schadstoffeinträge in Boden und Grundwasser anlage- und baubedingter Verlust der Infiltrationsfläche durch Versiegelung Mittleres bis geringes Grundwasservorkommen, mittlerer bis geringer Grundwasserflurabstand anlage- und baubedingte Veränderung der Grundwasserdynamik, Grundwasserstau anlage- und baubedingte Veränderung landschaftsraumtypischer geringer Grundwasserstände anlage- und baubedingter Anschnitt von grundwasserführenden Gesteinsschichten bau- und betriebsbedingte Schadstoffeinträge in Boden und Grundwasser anlage- und baubedingter Verlust der Infiltrationsfläche durch Versiegelung Beurteilungsmaßstab Empfindlichkeit Im Bereich von Ablagerungen des Holozän und Pleistozän in den Tälern befinden sich Grundwasserleiter mit guter bis mäßiger Porendurchlässigkeit. Diese Bereiche haben ein mittleres Grundwasservorkommen. hoch Innerhalb dieser Bereiche ist in den Auen ein geringer Grundwasserflurabstand zu verzeichnen. Die Kombination zwischen mittlerem Grundwasservorkommen bei gleichzeitig geringem Grundwasserflurabstand führt zu einer hohen Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen. Gleichzeitig sind diese Bereiche auch gegenüber den weiteren Auswirkungen (siehe links) in der Empfindlichkeit als hoch einzustufen. Kluftgrundwasserleiter mit mäßiger, z. T. geringer Trennfugendurchlässigkeit sind im Grundwasservorkommen als mittel bis gering einzuschätzen. Der Grundwasserflurabstand ist ebenfalls als mittel bis gering anzusehen. Für die Bereiche mit mittlerem bis geringem Grundwasservorkommen bei gleichzeitig mittlerem bis geringem Grundwasserflurabstand sind im Hinblick auf die Auswirkungen mittlere Empfindlichkeiten zu erwarten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 109 mittel UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Bedeutung des Grundwassers gem. Kap. 2.1.4) Sehr geringes Grundwasservorkommen, hoher Grundwasserflurabstand Auswirkungen Beurteilungsmaßstab Empfindlichkeit Grundwassernichtleiter mit sehr geringem Grundwasservorkommen befinden sich über Lockergesteinen ohne nennenswerte Porendurchlässigkeit. Das Grundwasservorkommen in diesen Bereichen ist als sehr gering zu bezeichnen. Gleichzeitig verzeichnen diese Bereiche einen hohen Grundwasserabstand. gering anlage- und baubedingte Veränderung der Grundwasserdynamik, Grundwasserstau anlage- und baubedingte Veränderung landschaftsraumtypischer geringer Grundwasserstände anlage- und baubedingter Anschnitt von grundwasserführenden Gesteinsschichten bau- und betriebsbedingte Schadstoffeinträge in Boden und Grundwasser anlage- und baubedingter Verlust der Infiltrationsfläche durch Versiegelung Durch die Kombination von sehr geringem Grundwasservorkommen bei gleichzeitig hohem Grundwasserflurabstand ergibt sich eine geringe Empfindlichkeit des Grundwassers durch die links genannten Auswirkungen. Dies gilt insbesondere auch für die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 110 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 3.5.1.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser – Grundwasser – Anlagebedingte Auswirkungen Beeinträchtigung der Grundwasserneubildungsrate durch den Verlust von Infiltrationsfläche über bedeutsamen Grundwasserleitern Betriebsbedingte Auswirkungen Beeinträchtigung von Grundwasserleitern aufgrund der Verschmutzungsempfindlichkeit durch Schadstoffeintrag in Abhängigkeit von den filternden Deckschichten Beeinträchtigung von Grundwasserleitern bei Unfällen von Transporten wassergefährdender Stoffe unter Berücksichtigung technischer Maßnahmen zur Vorkehrung Baubedingte Auswirkungen Beeinträchtigung der Grundwasserleiter aufgrund der Verschmutzungsempfindlichkeit durch baubedingten Schadstoffeintrag in Abhängigkeit von den filternden Deckschichten X 2a X (X) Prognose-Verfahren Wirkzonen Empfindlichkeit Bedeutung Tab. 39: Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser - Grundwasser X 3 X 2a X 2a Die Auswirkungen sind für die Varianten 1 bis 4 in den Karten 11.1 – 11.4 differenziert dargestellt. Zur qualitativen Beurteilung der Umweltauswirkungen im Rahmen des Variantenvergleichs werden nachfolgend die besonders erheblichen und entscheidungsrelevanten Beeinträchtigungen als Konfliktschwerpunkte dargestellt. Variante 1 Konfliktschwerpunkt Wa 1.1 Bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigung von Grundwasserleitern aufgrund der hohen Verschmutzungsempfindlichkeit durch Schadstoffeintrag in Abhängigkeit von den filternden Deckschichten. Flächen mit einer sehr hohen / hohen Gefährdung: ca. 2,09 ha Variante 2 Konfliktschwerpunkt Wa 2.1 Bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigung von Grundwasserleitern aufgrund der hohen Verschmutzungsempfindlichkeit durch Schadstoffeintrag in Abhängigkeit von den filternden Deckschichten. Flächen mit einer sehr hohen / hohen Gefährdung: ca. 4,26 ha __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 111 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Variante 3 Konfliktschwerpunkt Wa 3.1 Bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigung von Grundwasserleitern aufgrund der hohen Verschmutzungsempfindlichkeit durch Schadstoffeintrag in Abhängigkeit von den filternden Deckschichten. Flächen mit einer sehr hohen / hohen Gefährdung: ca. 4,66 ha Variante 4 Konfliktschwerpunkt Wa 4.1 Bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigung von Grundwasserleitern aufgrund der hohen Verschmutzungsempfindlichkeit durch Schadstoffeintrag in Abhängigkeit von den filternden Deckschichten. Flächen mit einer sehr hohen / hohen Gefährdung: ca. 4,71 ha 3.5.2 Oberflächenwasser 3.5.2.1 Beurteilung der Empfindlichkeit Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen der Varianten 1 bis 4 auf die Oberflächengewässer sind für die Wirkfaktoren Anlagebedingte Beeinträchtigung der Struktur und Naturnähe eines Fließgewässers durch Gewässerüberbauung Betriebs- und baubedingte Schadstoffeinträge in die Fließgewässer Anlage- und baubedingte Beeinträchtigung der Auenbereiche und Überschwemmungsgebiete Anlage- und baubedingte Beeinträchtigung eines Quellbereiches spezifische Empfindlichkeiten zu beurteilen. An den Fließgewässern Hahner Bach, Thalsbach, Bohlenhagener Bach und Waldbrölbach wird es durch Überbauung zu einer anlagebedingten Beeinträchtigung der Gewässer kommen. Der Hahner Bach weist, abgesehen von einigen Verrohrungen, eine natürliche Fließgewässerdynamik auf, weshalb von einer hohen Empfindlichkeit gegenüber weiteren Verrohrungen bzw. Querungen auszugehen ist. Gleiches gilt für den Thalsbach und den Bohlenhagener Bach. Der Waldbrölbach weist innerhalb des Untersuchungsgebietes bereits einige Vorbelastungen auf. Bei Variante 1 ist keine weitere Überspannung des Waldbrölbaches nötig, da ein bereits vorhandenes Brückenbauwerk genutzt werden kann. Bei Variante 4 müsste ein Durchlass erneuert werden. Für die Varianten 2 und 3 ist eine neue Querung des Waldbrölbaches notwendig. Dafür entstehen Brücken mit einer Länge von ca. 90 Metern (Variante 2) bzw. ca. 53 Metern (Variante 3). Die Empfindlichkeit der Überschwemmungsgebiete und Auenbereiche gegenüber anlagebedingten Beeinträchtigungen wird einzelfallbezogen anhand der jeweiligen Größe und Beschaffenheit des Gewässers, seines Überschwemmungsbereiches und der Gewässerdynamik qualitativ eingeschätzt. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 112 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Durch die Errichtung der Brückenbauwerke bei den Varianten 2 und 3 werden Überschwemmungsbereiche am Waldbrölbach sowohl anlage-, als auch baubedingt in Anspruch genommen. Die Empfindlichkeit des Auenbereichs des Waldbrölbaches ist gegenüber anlagebedingten Beeinträchtigungen der Retentionsfunktion und Überschwemmungsfunktion zunächst grundsätzlich als mittel bis hoch einzuschätzen. Die Empfindlichkeiten der Auenbereiche des Thalsbaches sind ebenfalls als hoch einzuschätzen, da es sich zwar um ein kleines Fließgewässer handelt, der Auenbereich aber weitestgehend natürlich ausgebildet ist. Die Auenbereiche des Hahner Baches und des Bohlenhagener Baches sind grundsätzlich in der Empfindlichkeit als mittel einzustufen, da die intensive landwirtschaftliche Nutzung bis unmittelbar an die Gewässer reicht und sie zudem nur als kleine Gewässer anzusehen sind. Die Empfindlichkeit der Fließ- und Stillgewässer gegenüber Schadstoffeintrag kann anhand des Selbstreinigungsvermögens abgeschätzt werden. Das Selbstreinigungsvermögen wird von seiner Größe (Verdünnungseffekte), seinem strukturellem Zustand und seiner Vorbelastung (Gewässergüte) bestimmt. Der Hahner, Bohlenhagener und der Thalsbach weisen analog ihrer Bedeutung eine mittlere bis hohe Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag aus. Der Waldbrölbach weist durch seine Vorbelastung innerhalb des Untersuchungsraumes derzeit eine geringe Empfindlichkeit aus. Da er jedoch als bedeutendes Lachsgewässer entwickelt wird, weist er insgesamt eine hohe Empfindlichkeit auf. Der Quellbereich des Thalsbaches wird ggf. sowohl anlage-, als auch baubedingt in Anspruch genommen und somit beeinträchtigt. 3.5.2.2 Wirkzonen Auf der Grundlage des Leitfadens für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben (2000) werden die Wirkzonen zur Abschätzung der räumlichen Reichweite der Auswirkungen von Schadstoffeinträgen in die Oberflächengewässer nur strom- bzw. bachabwärts in Abhängigkeit vor allem von dem Trophiegrad des Gewässers abgegrenzt, da dieses Kriterium maßgeblich die Empfindlichkeit des Gewässers gegenüber Schadstoffeintrag beeinflusst. Da detaillierte Untersuchungen über die Reichweite von straßenbedingten Gewässerverschmutzungen nur allgemein vorliegen, basiert die Einschätzung der Reichweite auf allgemeinen Annahmen. Bei der Bestimmung der Wirkzonen wird davon ausgegangen, dass direkte Einleitungen von Straßenabwässern in empfindliche Gewässer grundsätzlich vermieden werden. Entwässerungsplanung Gemäß dem derzeitigen Stand der Entwässerungsplanung wird das anfallende Niederschlagswasser der Straße unterschiedlich abgeführt. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 113 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Variante 1 Für den Bereich nördlich der L 38 bis zum Anschluss an die K 28 ist der Bau eines RWKanals vorgesehen. Dieser RW-Kanal wird an ein Regenklärbecken und anschließend an ein Regenrückhaltebecken angeschlossen. Südlich der Homburger Straße erfolgt die Entwässerung dann über die Böschungsschulter. Nördlich des Schulzentrums beginnt ein weiterer RW-Kanal, der ebenfalls an ein neues Regenklär- bzw. Regenrückhaltebecken (RKB/RRB) angeschlossen wird. Im weiteren Verlauf wird das Niederschlagswasser an den kommunalen Mischwasserkanal angeschlossen. Variante 2 Auch bei Variante 2 erfolgt die Entwässerung im nördlichen Abschnitt wie bei Variante 1 beschrieben und anschließend über die Böschungsschulter. In unmittelbarer Nähe zum Hahner Bach erfolgt die Anlage eines weiteren Regenklär- und Regenrückhaltebeckens, in das das Niederschlagswasser sowohl aus westlicher, als auch aus östlicher Richtung angeschlossen wird. Anschließend erfolgt die Entwässerung wieder über die Böschungsschulter. Nordöstlich der Straße „Harthkamp“ beginnt ein weiterer RW-Kanal, der einem neuen RKB und RRB zwischen Waldbrölbach und B 478 zugeführt wird. Variante 3 Wie auch schon bei Variante 1 beschrieben erfolgt im nördlichen Bereich zunächst die Errichtung eines neuen RW-Kanals, der an ein Absetz- und Regenklärbecken angeschlossen wird. Es erfolgt dann auch wieder die Entwässerung über die Schulter. Ein weiteres RRK und RRB wird am Hahner Bach errichtet, in das das Niederschlagswasser aus östlicher Richtung eingeleitet wird. Im Bereich zwischen Bohlenhagen und dem Schulzentrum erfolgt die Entwässerung über die Schulter. Südlich von Bohlenhagen wird ein neuer RW-Kanal errichtet, der in ein neues RKB und RRB im Bohlenhagener Bachtal mündet. Vom Bohlenhagener Bachtal aus bis zum Waldbrölbach erfolgt die Entwässerung wiederum über die Böschungsschulter. Dennoch wird ein weiteres RKB und RRB für den Abschnitt zwischen Waldbrölbach und B 478 notwendig. Variante 4 Im nördlichen Bereich erfolgt wiederum die Entwässerung über einen neuen RW-Kanal und neue Regenklär- und Regenrückhaltebecken. Im weiteren Verlauf wird über die Schulter entwässert. Nördlich des Thalsbaches beginnt ein RW-Kanal der zwei neuen Regenklär- und Regenrückhaltebecken am Hahner Bach zugeführt wird. Im folgenden Bereich wird über die Schulter entwässert. Südlich von Bohlenhagen wird ein neuer RW-Kanal errichtet. Gleiches gilt für den Bereich zwischen der B 478 und des Bauhofs. Gesammelt wird das Niederschlagswasser in unmittelbarer Nähe zur Teichanlage im Bohlenhagener Bachtal. Auf der Grundlage des Leitfadens für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben (2000) wurden für die Oberflächengewässer im Untersuchungsraum folgende Wirkzonen zur Abschätzung der Umweltauswirkungen in Abhängigkeit von der Gewässergüteklasse, Naturnähe, Gewässerstrukturgüte und dem prognostizierten Verkehrsaufkommen (< 10.000 Kfz/ Kfz / 24 h) herangezogen. Ausschließlich diffuser Schadstoffeintrag über den Luft- und Bodenpfad wird bzgl. des Risikos durch Schadstoffeintrag berücksichtigt. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 114 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Tab. 40: Beeinträchtigungsintensität Oberflächenwasser Bedeutung Ober- Auswirkungen flächenwasser gem. Kap. 2.1.4) Hoch (Fließgewäs- Anlagebedingte Beeinträchtiser, Quellen) gung der Struktur und Naturnähe eines Fließgewässers durch Gewässerüberbauung Betriebs- und baubedingte Schadstoffeinträge in die Fließgewässer Anlage- und baubedingte Beeinträchtigung der Auenbereiche und Überschwemmungsgebiete Anlage- und baubedingte Beeinträchtigung eines Quellbereiches Mittel (Fließgewäs- Anlagebedingte Beeinträchtiser, Teich) gung der Struktur und Naturnähe eines Fließgewässers durch Gewässerüberbauung Betriebs- und baubedingte Schadstoffeinträge in die Fließgewässer Anlage- und baubedingte Beeinträchtigung der Auenbereiche und Überschwemmungsgebiete Beurteilungsmaßstab Empfindlichkeit Durch die hohe Gewässergüte (max. II-III), die mäßig veränderte Gewässerstrukturgüte sowie die geringe Abweichung von der natürlichen Ausprägung des Gewässerumfeldes ist von einer hohen Empfindlichkeit gegenüber den Auswirkungen auszugehen. hoch Bei Quellbereichen ist generell von einer hohen Empfindlichkeit auszugehen. Die Oberflächengewässer haben zwar eine hohe Gewässergüte (II-III), jedoch ist die Gewässerstrukturgüte deutlich bis stark verändert. Das Gewässerumfeld weicht mäßig von der natürlichen Ausprägung ab, auch wenn naturnahe Elemente vorhanden sind. Aufgrund des bereits stark abweichenden Gewässerumfeldes ist von einer mittleren Empfindlichkeit gegenüber einer Gewässerüberbauung und der Beeinträchtigung der Auenbereiche auszugehen. In Bezug auf die Schadstoffeinträge in die Gewässer ist von einer mittleren bis hohen Empfindlichkeit auszugehen. Insgesamt ist die Empfindlichkeit als mittel einzustufen. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 115 mittel UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Bedeutung Oberflächenwasser gem. Kap. 2.1.4) Gering (Fließgewässer) Auswirkungen Beurteilungsmaßstab Empfindlichkeit Die Gewässergüte liegt bei II-III. Die Gewässerstrukturgüte bei diesen Gewässern ist sehr stark bis vollständig verändert. Gleiches gilt für das meist anthropogen überprägte Gewässerumfeld. gering Anlagebedingte Beeinträchtigung der Struktur und Naturnähe eines Fließgewässers durch Gewässerüberbauung Betriebs- und baubedingte Schadstoffeinträge in die Fließgewässer Anlage- und baubedingte Beeinträchtigung der Auenbereiche und Überschwemmungsgebiete Aus diesem Grund sind die Oberflächengewässer gegenüber einer weiteren Gewässerüberbauung bzw. einer Beeinträchtigung als gering empfindlich zu bezeichnen. In Bezug auf die Schadstoffeinträge in die Gewässer ist von einer mittleren Empfindlichkeit auszugehen. Insgesamt ist die Empfindlichkeit als gering einzustufen. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 116 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 3.5.2.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser - Oberflächenwasser Prognose-Verfahren X Wirkzonen Anlagebedingte Auswirkungen Beeinträchtigung von Quellbereichen Beeinträchtigung von Retentionsfunktionen von Auenbereichen Durchschneidung von gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebieten Verlust / Funktionsverlust von Teilabschnitten eines Fließgewässers durch Querung / Verbauung Betriebsbedingte Auswirkungen Beeinträchtigung von Oberflächengewässern durch Schadstoffeintrag (diffuse Einträge) Empfindlichkeit Bedeutung Tab. 41: Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser - Oberflächenwasser X 2a X 2a 2b X X 1a X X 3 Die Auswirkungen sind für die Varianten 1 bis 4 in den Karten 11.1 – 11.4 differenziert dargestellt. Zur qualitativen Beurteilung der Umweltauswirkungen im Rahmen des Variantenvergleichs werden nachfolgend die besonders erheblichen und entscheidungsrelevanten Beeinträchtigungen als Konfliktschwerpunkte dargestellt. Variante 1 Konfliktschwerpunkt Wa 1.2 Beeinträchtigung des Quellbereichs des Thalsbaches (Abstand Quelle ca. 63 m) Konfliktschwerpunkt Wa 1.3 Mittlere – hohe Beeinträchtigung von Fließgewässern durch Schadstoffeintrag (diffuse Einträge) Konfliktschwerpunkt Wa 1.4 Verlust, Funktionsverlust eines Fließgewässers hoher Bedeutung durch Querung und Verlust von Teilbereichen des Thalsbaches durch Querung und Verbauung Variante 2 Konfliktschwerpunkt Wa 2.2 Beeinträchtigung des Quellbereichs des Thalsbaches (Abstand Quelle ca. 75 m) Konfliktschwerpunkt Wa 2.3 Mittlere – hohe Beeinträchtigung von Fließgewässern durch Schadstoffeintrag (diffuse Einträge) __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 117 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Konfliktschwerpunkt Wa 2.4 Verlust, Funktionsverlust von Fließgewässern hoher Bedeutung durch Querung und Verlust von Teilbereichen des Hahner Baches, des Bohlenhagener Baches und des Waldbrölbaches durch Querung und Verbauung Variante 3 Konfliktschwerpunkt Wa 3.2 Mittlere – hohe Beeinträchtigung von Fließgewässern durch Schadstoffeintrag (diffuse Einträge) Konfliktschwerpunkt Wa 3.3 Verlust, Funktionsverlust von Fließgewässern hoher Bedeutung durch Querung und Verlust von Teilbereichen des Hahner Baches, des Bohlenhagener Baches und des Waldbrölbaches durch Querung und Verbauung Variante 4 Konfliktschwerpunkt Wa 4.2 Beeinträchtigung des Quellbereichs des Thalsbaches (Abstand Quelle ca. 65 m) Konfliktschwerpunkt Wa 4.3 Mittlere – hohe Beeinträchtigung von Fließgewässern durch Schadstoffeintrag (diffuse Einträge) Konfliktschwerpunkt Wa 4.4 Verlust, Funktionsverlust von Fließgewässern hoher Bedeutung durch Querung und Verlust von Teilbereichen des Hahner Baches und des Bohlenhagener Baches durch Querung und Verbauung __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 118 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Tab. 42: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Schutzgut Wasser Variante Beeinträchtigung Grundwasser durch Schadstoffeintrag Beeinträchtigung Oberflächengewässer durch Schadstoffeintrag Beeinträchtigung von Quellbereichen Inanspruchnahme von Retentionsraum im Auenbereich / Überschwemmungsgebiet Anlagebedingte Querungen von Fließgewässern (neu) Gefährdung / Risiko (ha) Gefährdung / Risiko (lfm) (Stck) (ha) (Stck) Qualitative Reihung sehr hoch hoch 1 0,08 1,88 15,80 18,48 205 400 675 1 0,49 1 1 2 0,35 3,86 30,16 18,38 245 370 800 1 0,83 3 3 3 0,39 4,34 28,17 18,77 285 485 515 - 0,78 3 2 4 0,59 4,11 24,14 22,44 210 690 1.030 1 0,94 2 3 mittel gering sehr hoch hoch mittel __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 119 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 3.5.3 Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut Wasser Grundwasser Ein hohes Beeinträchtigungsrisiko für die Grundwasserverschmutzung in Folge bau- und betriebsbedingten Schadstoffeintrags besteht in den Bereichen hoch anstehenden Grundwassers im Bereich des Happacher Baches, des Thalsbaches, des Hahner Baches, des Bohlenhagener Baches und des Waldbrölbaches. Das Beeinträchtigungsrisiko unterscheidet sich bei den Varianten 2 bis 4 nur gering. Bei Variante 1 ist hingegen von einem relativ geringen Beeinträchtigungsrisiko auszugehen, da die Trasse im südlichen Bereich über bereits versiegelte Flächen führt. Die Variante 1 ist somit im Vergleich der obengenannten Varianten in Bezug auf das Beeinträchtigungsrisiko für die Grundwasserverschmutzung in Folge betriebsbedingten Schadstoffeintrags die relativ umweltverträglichste Trasse der K 28n. Die Variante 2 schneidet am schlechtesten im Variantenvergleich ab. Bei allen Varianten ist von einer Beeinträchtigung der Grundwasserneubildungsrate durch den Verlust von Infiltrationsfläche in den Auenbereichen der Oberflächengewässer auszugehen. Diese Beeinträchtigung ist bei Variante 1 am geringsten, bei Variante 4 am höchsten. Die betriebsbedingte potenzielle Beeinträchtigung von Grundwasserleitern bei Unfällen von Transporten wassergefährdender Stoffe unter Berücksichtigung technischer Maßnahmen zur Vorkehrung ist bei allen Varianten grundsätzlich möglich. Da jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keine genauen Angaben zur Art und Weise der Querung der Auenbereiche vorliegt, können dazu keine speziellen Angaben gemacht werden. Oberflächenwasser Der Quellbereich des Thalsbaches befindet sich bei den Varianten 1, 2 und 4 in der Wirkzone mit mittlerer Belastungsintensität. Der Abstand zur Quelle unterscheidet sich bei den Varianten 1, 2 und 4 nur gering (Variante 1: 63 m, Variante 2: 75 m; Variante 4: 65 m). Baubedingte Beeinträchtigungen infolge Beeinträchtigungen der Quellschüttung z.B. durch Sedimenteinträge, sind nicht auszuschließen. Des Weiteren sind betriebsbedingte Beeinträchtigungen infolge Schadstoffeintrags nicht auszuschließen. Salzbelastungen aufgrund von Tausalzeinsatz auf Straßen sind in einer Entfernung bis 500 m nachgewiesen worden (DAUTSCHECK UND BISCHOFSBERGER, 1986). Bei Variante 3 wird kein Quellbereich tangiert. Die Beeinträchtigung der Retentionsfunktion von Auenbereichen ist bei allen Varianten zu erwarten. Diese Beeinträchtigungen sind bei Variante 1 am geringsten und bei Variante 4 am höchsten. Zudem wird auch das Überschwemmungsgebiet des Waldbrölbaches bei den Varianten 2 bis 4 durchschnitten. Jedoch ist anzumerken, dass bei Variante 1 und 4 die Durchschneidung im ohnehin anthopogen überprägten Bereich erfolgt und die Durchschneidung des Überschwemmungsgebietes somit bei den Varianten 2 und 3 deutlich höher anzunehmen ist. Zudem kommt es an den Fließgewässern durch die anlagebedingte Querung bzw. Verbauung zu einem Funktionsverlust bzw. einer -beeinträchtigung. Variante 1 quert ausschließlich den Thalsbach neu, denn beim Waldbrölbach kann eine bereits existierende Brücke genutzt werden. Die Varianten 2 bis 4 queren den Hahner, den Bohlenhagener und den Waldbrölbach. Auch Variante 4 quert die genannten Fließgewässer, jedoch kann beim Waldbrölbach ein Durchlass genutzt werden, der allerdings erneuert werden müsste. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 120 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Bzgl. einer Gefährdung von Oberflächengewässern durch diffusen Schadstoffeintrag besteht bei Variante 4 deutlich das höchste Risiko, während bei den Varianten 1 bis 3 Oberflächengewässer mit einem sehr hohen, hohen und mittleren Risiko bzgl. Schadstoffeintrags in einer deutlich geringeren Lauflänge betroffen sein werden. Die Variante 1 weist gegenüber den Varianten 2 bis 4 die geringsten Beeinträchtigungen und Risiken für das Grund- und Oberflächenwasser auf. Grundsätzlich wird die Variante 4 durch die Trassenführung durch das Bohlenhagener Bachtal mit den höchsten Umweltauswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Wasser eingestuft. 3.5.4 Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit Grundwasser Im Zuge der weiteren Planung sind Möglichkeiten zur Vermeidung und Minderung erheblicher Beeinträchtigungen des Grundwassers zu entwickeln. Dazu ist z. B. eine zentrale Sammlung und Bodenfilterung des Oberflächenwassers anzustreben, da dies zu einem minimierten Risiko für das Grundwasser führen würde. Auf ggf. zu errichtenden Brücken ist ein Spritzwasserschutz vorzusehen. Oberflächenwasser Die Quelle des Thalsbaches sollte, auch baubedingt, nicht durch den Anschnitt von grundwasserführenden Schichten verändert werden. Die derzeitige Streckenführung befindet sich in einem Abstand von ca. 63 m bis 75 m zur Quelle. Bei der weiteren Konkretisierung der Planung ist ggf. eine Verlegung der Trasse nach Nordwesten vorzunehmen. Bei der Querung der Bäche ist als Minderungsmaßnahme bei allen Varianten ein ausreichend dimensionierter nach unten offener Durchlass vorzusehen. Vom NABU Waldbröl wurde der Hinweis gegeben, dass großlumige Röhren, die einen Luftaustausch bzw. einen Wechsel von Tieren zulassen, sinnvoll wären. Bezüglich der neuen Überspannung des Waldbrölbaches in Form einer Brücke ist gem. des Artenschutzfachlichen Gutachtens zu Fledermäusen (HÖLLER 2014) darauf zu achten, dass die Brückenhohlkörper mit geeigneten Gittern verschlossen werden, um Einflüge von Fledermäusen in die Brückenhohlkörper und einen damit einhergehenden Falleneffekt mit möglicher Tötung von Fledermäusen zu verhindern. Ausgleichbarkeit Die Beeinträchtigung eines Quellbereichs ist nicht ausgleichbar. Die Beeinträchtigung von Oberflächenwasser und Grundwasser und die Inanspruchnahme von Retentionsflächen innerhalb von Auenbereichen sind teilweise ausgleichbar. Die zu konzipierenden Ausgleichsmaßnahmen sollten dem Prinzip der Multifunktionalität entsprechen. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 121 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 3.6 Schutzgut Luft, Klima 3.6.1 Beurteilung der Empfindlichkeit Beim Schutzgut Luft/Klima sind zur Beurteilung der Umweltauswirkungen Empfindlichkeiten gegenüber folgenden Wirkfaktoren zu berücksichtigen: Anlage- und baubedingte Beeinträchtigung von Kaltluftabfluss- / Frischluftleitbahnen Anlagebedingte Beeinträchtigung des Klimas in trassennahen Freilandbereichen und des Bestandsklimas bei Waldanschnitten Anlagebedingte Inanspruchnahme von Flächen durch Versiegelung Betriebsbedingter Schadstoffeintrag in Luftleitbahnen Betriebsbedingter Schadstoffeintrag in Kaltluftsammelgebiete Die Empfindlichkeit gegenüber anlage- und baubedingten Beeinträchtigungen von Kaltluftabfluss- und Frischluftbahnen entspricht in der Regel ihrer Bedeutung für die Entstehung von Kaltluft. Die Empfindlichkeit gegenüber Änderungen des Geländeklimas in den trassennahen Bereichen wird überschlägig anhand der Topographie (Relief, Neigung), der Größe der Einzugsgebiete und der Nutzungstypen qualitativ eingeschätzt. Die Empfindlichkeit von Kaltluftabfluss-, Frischluftbahnen gegenüber Schadstoffeintrag entspricht in der Regel der jeweiligen Bedeutungseinstufung der Flächen. die großflächigen Acker- und Grünlandflächen zwischen den Siedlungsgebieten von Waldbröl, Ruh, Bohlenhagen und Romberg, die eine hohe Bedeutung für den Kaltluftabfluss besitzen, weisen eine hohe Empfindlichkeit auf; die Waldareale weisen eine mittlere Empfindlichkeit auf. Zu berücksichtigen ist sowohl bei der Bedeutungs-, als auch bei der Empfindlichkeitseinstufung, dass das Schutzgut Klima innerhalb des Untersuchungsraumes auf Grund der geringen Größe bzw. der insgesamt ländlichen Lage eine untergeordnete Rolle spielt. Eine hohe Bedeutungs- und Empfindlichkeitseinstufung ist somit nur in Relation zu einer mittleren bzw. geringen Einstufung als hoch anzusehen. 3.6.2 Wirkzonen Wirkzonen zur Abschätzung der räumlichen Reichweite und Intensität der Wirkfaktoren und daraus resultierenden Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima sind für die Belastung der Luft mit Schadstoffen nicht abgeleitet worden. Eine Abschätzung der lufthygienischen Auswirkungen für die vier Varianten liegt nicht vor. Bezüglich der Veränderung des Bestandsklimas von geschlossenen Waldbeständen werden Wirkzonen abgegrenzt. Die Abgrenzung der Wirkzonen erfolgt gemäß dem Leitfaden für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben (2000). Demnach sind bei Anschnitt von geschlossenen Wäldern, die ein Bestandsklima mit spezifischen Temperatur- und Feuchtigkeitsverhältnisse besitzen, ökologisch relevante Klimaveränderungen bis 100 m in den Bestand hinein nachgewiesen. In den Karten 12.1 bis 12.4 ist der Funktionsverlust mit sehr hoher Bedeutung in einem 0 – 50 m Korridor und der Funktionsverlust mit hoher Bedeutung in einem 50 – 100 m Korridor dargestellt. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 122 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Als Critical Loads (CL) werden kritische Stofffrachten bezeichnet, die angeben, welche Menge eines Stoffes pro Fläche und Zeitraum in ein Ökosystem eingetragen werden, ohne das sich nach bisherigem Wissenstand langfristig Schadwirkungen aus dem Eintrag ergeben. Dabei werden in einer Massenbilanz die Stoffeinträge den Prozessen gegenüber gestellt, die die Einträge unschädlich entfernen bzw. neutralisieren. Bei Realisierung der K 28n kann eine Überschreitung der CL insbesondere in Bezug auf einen erhöhten Stickstoffeintrag nicht ausgeschlossen werden. Jedoch wären für eine konkrete Betrachtung, z.B. des Stickstoffeintrags, aufwändige Berechnungsverfahren zu den Neutralisierungsverfahren für das Gebiet durchzuführen (Biomasseernte, langfristige Bindung des Stickstoffs in der Humusschicht, Denitrifikation etc.), die, gemeinsam mit zu prognostizierenden Stickstoffeinträgen verglichen, zu einer Massenbilanz führen würden. Der Aufwand einer solchen Untersuchung kann im Rahmen einer UVS nicht geleistet werden. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 123 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Tab. 43: Beeinträchtigungsintensität des Klimas Bedeutung Klima Auswirkungen Hoch (Kaltluftentstehung: Acker, Grünland; Fähigkeit zur Luftgeneration: Wälder, Gehölze; Kalt- und Frischluftleitbahnen; Kaltluftsammelgebiete) Mittel (Kaltluftentstehung: Wald, Gehölzbestände; Fähigkeit zur Luftgeneration: Grünland, Acker, Wasser) Anlagebedingte Inanspruchnahme von Flächen durch Versiegelung Anlagebedingte Beeinträchtigung des Klimas in trassennahen Freilandbereichen und des Bestandsklimas bei Waldanschnitten Anlage- und baubedingte Beeinträchtigung von Kaltluftabfluss- / Frischluftleitbahnen Betriebsbedingter Schadstoffeintrag in Luftleitbahnen Betriebsbedingter Schadstoffeintrag in Kaltluftsammelgebiete Anlagebedingte Inanspruchnahme von Flächen durch Versiegelung Anlagebedingte Beeinträchtigung des Klimas in trassennahen Freilandbereichen und des Bestandsklimas bei Waldanschnitten Beurteilungsmaßstab Die Neuversiegelung führt dazu, dass auf den Flächen keine Kaltluft mehr entstehen kann. Insbesondere bei Flächen mit einer hohen Bedeutung für die Kaltluftentstehung (Acker, Grünland) ist von einer hohen Empfindlichkeit auszugehen. Empfindlichkeit hoch Beim Verlust von Wäldern bzw. Gehölzen ist ebenfalls von einer hohen Empfindlichkeit auszugehen, da sie eine hohe Fähigkeit zur Luftgeneration haben, die bei Verlust vollständig verloren geht. Durch Erdbauwerke kann es zu einer Hemmung bzw. Umleitung des Kalt-, bzw. Frischluftabflusses kommen. Die Empfindlichkeit der Luftleitbahnen ist als hoch einzustufen. Die Empfindlichkeit von Kaltluftabfluss- und Frischluftleitbahnen gegenüber betriebsbedingten Schadstoffeinträgen ist als hoch einzustufen, da über sie die Schadstoffe direkt in die Kaltluftsammelgebiete transportiert werden. Auch für den direkten Schadstoffeintrag in Kaltluftsammelgebiete durch den Trassenverlauf ist von einer hohen Empfindlichkeit auszugehen, da das Gebiet dadurch beeinträchtigt wird. Die Neuversiegelung führt dazu, dass auf den Flächen keine Kaltluft mehr entstehen kann. Bei Flächen mit einer mittleren Bedeutung für die Kaltluftentstehung (Wald, Gehölzbestände) ist von einer mittleren Empfindlichkeit auszugehen. Beim Verlust von Grünland-, Acker- und Wasserflächen ist ebenfalls von einer mittleren Empfindlichkeit auszugehen, da sie eine mittlere Fähigkeit zur Luftgeneration haben, die bei Verlust vollständig verloren geht. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 124 mittel UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Bedeutung Klima Auswirkungen Beurteilungsmaßstab Gering (Kaltluftentstehung: Garten, Ver- und Entsorgungsanlagen; Fähigkeit zur Luftgeneration: Garten, Wirtschaftswege, Grünanlagen) Die Neuversiegelung führt dazu, dass auf den Flächen keine Kaltluft mehr entstehen kann. Jedoch ist die Kaltluftentstehung auf diesen Flächen (Gärten, Ver- und Entsorgungsanlagen) nur von geringer Bedeutung, weshalb von einer geringen Empfindlichkeit ausgegangen wird. Beim Verlust von Gärten, Wirtschaftswegen und Grünanlagen ist ebenfalls nur von einer geringen Empfindlichkeit auszugehen, da die Fähigkeit zur Luftgeneration auf diesen Flächen nur eine geringe Bedeutung hat. Anlagebedingte Inanspruchnahme von Flächen durch Versiegelung Anlagebedingte Beeinträchtigung des Klimas in trassennahen Freilandbereichen und des Bestandsklimas bei Waldanschnitten __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 125 Empfindlichkeit gering UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 3.6.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Luft / Klima Anlagebedingte Auswirkungen Verlust von Waldflächen, Gehölzstrukturen mit lufthygienischen und klimatischen Ausgleichsfunktionen Beeinträchtigung des Bestandsklimas von Wäldern (z.B. Veränderung der Verdunstungsverhältnisse / des Strahlungshaushaltes) durch Neuversiegelung / Flächeninanspruchnahme und Waldanschnitt Verlust von Kaltluftentstehungsgebieten Funktionsbeeinträchtigung einer Kaltluft- und Frischluftbahn durch Hemmung bzw. Umleitung des Kaltluft- und Frischluftabflusses Betriebsbedingte Auswirkungen Beeinträchtigung von Kaltluft-, Frischluftbahnen mit lufthygienischer und klimatischer Ausgleichsfunktion durch Schadstoffemissionen Beeinträchtigung von Kaltluftsammelgebieten mit klimatischer Ausgleichsfunktion durch Schadstoffemissionen Baubedingte Auswirkungen Baubedingte Beeinträchtigung von Flächen mit lufthygienischer und klimatischer Ausgleichsfunktion durch bauzeitbedingte Schadstoffimmissionen X X Prognose-Verfahren Wirkzonen Empfindlichkeit Bedeutung Tab. 44: Auswirkungen auf das Schutzgut Luft / Klima 1a X X 2a 1a X X 2a X X 2a X X 2a X X 2a Die Auswirkungen sind für die Varianten 1 bis 4 in den Karten 12.1 und 12.2 differenziert dargestellt. Zur qualitativen Beurteilung der Umweltauswirkungen im Rahmen des Variantenvergleichs werden nachfolgend die besonders erheblichen und entscheidungsrelevanten Beeinträchtigungen als Konfliktschwerpunkte dargestellt. Variante 1 Konfliktschwerpunkt Kl 1.1 Funktionsbeeinträchtigung einer Kaltluft- und Frischluftbahn durch Hemmung bzw. Umleitung des Kaltluft- und Frischluftabflusses Variante 2 __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 126 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Konfliktschwerpunkt Kl 2.1 Funktionsbeeinträchtigung einer Kaltluft- und Frischluftbahn durch Hemmung bzw. Umleitung des Kaltluft- und Frischluftabflusses Konfliktschwerpunkt Kl 2.2 Beeinträchtigung des Bestandsklimas von Wäldern (z. B. Veränderung der Verdunstungsverhältnisse, des Strahlungshaushaltes) durch Waldanschnitt (0,06 ha) Variante 3 Konfliktschwerpunkt Kl 3.1 Funktionsbeeinträchtigung einer Kaltluft- und Frischluftbahn durch Hemmung bzw. Umleitung des Kaltluft- und Frischluftabflusses Konfliktschwerpunkt Kl 3.2 Beeinträchtigung des Bestandsklimas von Wäldern (z. B. Veränderung der Verdunstungsverhältnisse, des Strahlungshaushaltes) durch Waldanschnitt (0,36 ha) Variante 4 Konfliktschwerpunkt Kl 4.1 Funktionsbeeinträchtigung einer Kaltluft- und Frischluftbahn durch Hemmung bzw. Umleitung des Kaltluft- und Frischluftabflusses Konfliktschwerpunkt Kl 4.2 Beeinträchtigung des Bestandsklimas von Wäldern (z. B. Veränderung der Verdunstungsverhältnisse, des Strahlungshaushaltes) durch Waldanschnitt (0,36 ha) __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 127 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Tab. 45: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Schutzgut Luft / Klima Variante Verlust von Verlust von Funktionsverlust /KaltluftentstehungsgebieGehölzstrukbeeinträchtigung von ten turen (außer Wald durch Anschnitt Wald) (ha) Gefährdung / Risiko (ha) sehr hoch hoch 0,00 0,00 1 0,24 2 0,19 0,00 3 0,30 4 0,51 Funktionsbeeinträchtigung von Kaltluft/Frischluftbahnen durch Hemmung bzw. Umleitung des Kaltluft/Frischluftabflusses bzw. durch Schadstoffemissionen (ha) Trassenverlauf im Bereich eines Kaltluftsammelgebietes Qualitative Reihung Gefährdung / Risiko (lfm) 1,34 ja 750 (65 nicht vorbelastet*) 1 0,06 3,26 ja 90 (90 nicht vorbelastet*) 2 0,06 0,30 3,02 ja 90 (90 nicht vorbelastet*) 4 0,06 0,30 2,51 ja 380 (60 nicht vorbelastet*) 2 * nicht vorbelastet = Trassenverlauf im Bereich eines Kaltluftsammelgebietes, das nicht bereits durch Schadstoffeinträge anderer Straßen vorbelastet ist __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 128 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 3.6.4 Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut Luft / Klima Das Schutzgut Luft/Klima spielt auf Grund der geringen Größe des Untersuchungsraumes und der ländlichen Lage insgesamt eine untergeordnete Rolle. Eine hohe Bedeutungs- und Empfindlichkeitseinstufung ist somit nur in Relation zu einer mittleren bzw. geringen Einstufung als hoch anzusehen. Alle Varianten der K 28n verlaufen innerhalb eines großen zusammenhängenden Freiraums, der für die Kaltluftentstehung und als Bereich mit Klima regulierenden Ausgleichsfunktionen eine überwiegend hohe Bedeutung hat. Darüber hinaus weist der Raum auch eine hohe Empfindlichkeit gegenüber anlage- und baubedingten Beeinträchtigungen von Kaltluftabfluss- und Frischluftbahnen auf. Es ist davon auszugehen, dass Beeinträchtigungen von Kaltund Frischluftbahnen durch bau- und betriebsbedingte Schadstoffemissionen erfolgen werden. Die baubedingten Schadstoffemissionen werden nur vorübergehend auftreten und sind von daher in der Gesamtbeurteilung zu vernachlässigen. Insgesamt werden durch die Varianten der K 28n nur kleinflächig Waldareale mit einer hohen Bedeutung für die Luftregeneration beeinträchtigt. Bei Variante 1 wird es gar nicht zu einer Beeinträchtigung von Wald kommen, Variante 3 und 4 führen zu den höchsten Beeinträchtigungen. Dabei werden die Waldbestände südwestlich Romberg beeinträchtigt. Zudem kommt es zum Verlust von weiteren Gehölzständen in unterschiedlichem Ausmaße. Der Verlust ist bei Variante 2 am geringsten und bei Variante 4 am höchsten. Durch Flächeninanspruchnahme kommt es zudem zum Verlust von Kaltluftentstehungsgebieten. Dieser Verlust wird bei Variante 2 am höchsten und bei Variante 1 am geringsten sein. Zu einer Funktionsbeeinträchtigung von Kaltluft-/Frischluftleitbahnen durch Hemmung bzw. Umleitung des Kaltluft-/Frischluftabflusses bzw. durch Schadstoffemissionen kommt es bei allen Varianten. Durch die K 28n wird in unterschiedlichem Maße in Kaltluftsammelgebiete eingegriffen. Bei Variante 1 wird das Kaltluftsammelgebiet im gesamten Bereich der Talstraße beeinträchtigt. Dagegen wird bei den Varianten 2 und 3 nur in geringem Umfang in das Kaltluftsammelgebiet westlich von Ruh am Waldbrölbach eingegriffen. Das Kaltluftsammelgebiet entlang des Bohlenhagener Bachtals bis zur B 478 wird durch die Variante 4 beeinträchtigt. Bei den Varianten 2 und 3 ist von einem geringen Verlust von Flächen innerhalb der Kaltluftsammelgebiete auszugehen, welcher sich klimatisch nur geringfügig auswirken wird. Bei Variante 1 erfolgt die Beeinträchtigung des Kaltluftsammelgebietes überwiegend im ohnehin anthropogen überprägten und somit versiegeltem Bereich. Auch bei Variante 4 ist der südliche Bereich durch ein Gewerbegebiet bereits anthropogen überprägt. Eine Ausnahme bildet ein kleines Auenwaldrelikt östlich der Tennishalle. Insgesamt ist von einem geringen Verlust von Flächen auszugehen, der sich klimatisch nur geringfügig auswirken wird. Bezüglich der Beeinträchtigungen durch Schadstoffemissionen gilt zu berücksichtigen, dass bei den Varianten 1 und 4 deutliche Vorbelastungen der Kaltluftsammelgebiete vorliegen, da es sich überwiegend um bereits bebaute Flächen von Waldbröl handelt. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 129 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Bei den vier Varianten der K 28n weist abschließend die Variante 1 für das Schutzgut Luft / Klima die geringsten Beeinträchtigungen auf und Variante 3 die höchsten. Ausschlaggebend für die qualitative Reihung der einzelnen Varianten sind der Verlust von Gehölzstrukturen bzw. der Funktionsverlust und die -beeinträchtigung von Wald durch Anschnitt sowie der Verlust von Kaltluftentstehungsgebieten und der Trassenverlauf im Bereich eines Kaltluftsammelgebietes, wobei berücksichtigt wurde, dass weite Teile der Kaltluftsammelgebiete bei den Varianten 1 und 4 bereits vorbelastet sind. Weiterhin erfolgt die Funktionsbeeinträchtigung von Kaltluft- und Frischluftbahnen durch Hemmung bzw. Umleitung bei allen Varianten der K 28n bzw. durch Schadstoffemissionen. 3.6.5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit Zur weiteren Reduzierung der Beeinträchtigungen des Waldes ist anzustreben, die Trasse südwestlich von Romberg weiter südlich verlaufen zu lassen, da der Wald dann außerhalb des Beeinträchtigungskorridors läge. Zu beachten ist dabei allerdings, dass das Kaltluftsammelgebiet am Hahner Bach durch die verlagerte Trasse nur so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Bei allen Varianten können Straßen begleitende Immissionsschutzpflanzungen zur Ausfilterung von Schadstoffen und zur Verfrachtung von Schadstoffen in Kaltluftsammelgebieten als Minderungsmaßnahme beitragen. Hierbei sind Artenschutzbelange bei der Konkretisierung der Planung zu berücksichtigen. 3.7 Schutzgut Landschaft (Landschaftsbild / natürliche Erholungseignung) 3.7.1 Landschaftsbild 3.7.1.1 Beurteilung der visuellen Empfindlichkeit Die Überformung der Landschaftsbildeinheiten im Planungsraum ergibt sich über die Wirkfaktoren: Anlagebedingte Durchschneidung von Landschaftsbildeinheiten, Störung weiträumiger Sichtbeziehungen Anlagebedingte Veränderung der Oberflächengestalt durch technische Bauwerke (Brücken, Dämme und Einschnitte) Anlagebedingter Verlust von Landschaftsbild prägenden Struktur- und Vegetationselementen Betriebsbedingte Beeinträchtigung der natürlichen Erholungseignung durch Verlärmung Anlagen- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen aufgrund der Durchfahrung von Landschaftsschutzgebieten sowie durch Verlärmung und visuelle Störreize Die visuelle Empfindlichkeit der Landschaft ist gegenüber dem Straßenbauvorhaben um so höher, je einsehbarer die Landschaft ist. Landschaftsräume sind hoch empfindlich, wenn sie mit gliedernden und belebenden Struktur- und Vegetationselementen nur gering bis mittel ausgestattet sind, eine geringe Reliefenergie besitzen, gut einsehbar sind und nur eine geringe Vorbelastung aufweisen, so dass sie weitgehend ihre Eigenart bewahrt haben. Dies gilt __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 130 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl insbesondere für den Bereich nordöstlich Heidberg bis nach Bohlenhagen. Die Landschaft weist dort bei geringer Reliefenergie weniger gliedernde Struktur- und Vegetationselemente als im restlichen Untersuchungsraum auf. Dennoch ist sie durch die Kuppenlage sehr gut einsehbar. Vorbelastungen sind in diesem Raum nicht erkennbar. Insgesamt ist die visuelle Empfindlichkeit somit als hoch einzuschätzen. Räume mit relativ hoher Struktur- und Reliefenergie sowie größerer Naturnähe besitzen aufgrund der Eigenart und der besonderen Gefährdung durch technische Überformung das Spektrum einer überwiegend mittleren bis hohen Empfindlichkeit. Entlang der Bachtäler und den Hanglagen ist die Einsehbarkeit auf Grund der höheren Reliefenergie als mittel einzuschätzen. Da jedoch sowohl kaum Vorbelastungen bestehen und zudem teils bedeutende Struktur- und Vegetationselemente vorhanden sind, ergibt sich trotz höherer Reliefenergie und geringer Einsehbarkeit eine mittlere bis hohe Empfindlichkeit. Dagegen stellen Waldgebiete im Allgemeinen gering bis mittel empfindliche Bereiche dar, da der Eingriff aufgrund der Bestandsdichte der Bäume nur im unmittelbaren Nahbereich einsehbar ist. Waldgebiete befinden sich südwestlich Romberg. Die visuelle Empfindlichkeitsbeurteilung kann nicht analog zur Bedeutungseinstufung vorgenommen werden, da die Landschaftsbildeinheiten eine unterschiedliche Bedeutung der natürlichen Erholungseignung und visuellen Empfindlichkeit aufweisen. Sie erfolgt daher einzelfallbezogen. 3.7.2 Wirkzonen Für die Prognose der Intensität und räumlichen Reichweite der Wirkfaktoren für das Landschaftsbild können keine Wirkzonen abgegrenzt werden. Für die Abschätzung der Überformung der betroffenen Landschaftsbildeinheiten ist eine Matrixverknüpfung problematisch, da die Wirkintensität (Überprägung, Durchschneidung) nicht skalierbar ist. Im Bereich der Neuversiegelung durch die Trasse wird analog der Empfindlichkeitseinstufung der Verlust von landschaftsbildprägenden Strukturen dargestellt. Zur Prognose der betriebsbedingten Verlärmung der abgegrenzten Landschaftsbildräume im Sinne ihrer natürlichen Erholungseignung wurde eine Wirkzone ausgewiesen. Die Abgrenzung der Wirkzone erfolgt hinsichtlich der natürlichen Erholungseignung anhand des Erholungsrichtwertes von 50 dB(A) Tag-Orientierungswertes der PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE UND UMWELT (1980). Dieser Richtwert ist dem Leitfaden für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben (2000) zu entnehmen. Bei der Ermittlung der verlärmten Bereiche wurde von einer freien Schallausbreitung ausgegangen. Bei Trassenplanungen innerhalb eines Waldbestandes kann bei sehr dichtem Unterwuchs eine Schallminderung angenommen werden. Im Untersuchungsraum liegt dieser Fall nicht vor. Die Gefährdungsabschätzung erfolgte in der Wirkzone in Anlehnung an die Bedeutungseinstufung der Landschaftsbildqualität und der natürlichen Erholungseignung (s. Kap. 2.2.6). __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 131 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Empfindlichkeitseinstufung der einzelnen Flächen innerhalb der Landschaftsbildeinheiten. Zu berücksichtigen ist dabei, dass bei den Teilkriterien Vorbelastung, Reliefenergie und Strukturelemente eine geringere Einstufung zu einer hohen Empfindlichkeit führt, während bei die Einsehbarkeit und beim Vorkommen bedeutsamer Strukturelemente höhere Einstufungen auch zu einer höheren Empfindlichkeit führen. Einsehbarkeit Reliefenergie Struktur- und Vegetationselemente Bedeutsame Objekte Empfindlichkeit 1 (sehr hoch) hoch (B 478) gering gering gering hoch - Gering gering gering hoch hoch (GLB) Mittel hoch (Lagerplatz) gering gering gering hoch - Gering gering mittel hoch hoch (standorttypischer Wald) Mittel mittel (K 28 mit Gebäuden) hoch gering mittel - Mittel Visuelle Vorbelastung Landschaftsbildeinheit (Bedeutung) Tab. 46: Beeinträchtigungsintensität Landschaftsbild Flächen am Waldbrölbach Bohlenhagener Bachtal mit angrenzenden Nutzungen (nördlicher Teil) Bohlenhagener Bachtal mit angrenzenden Nutzungen (südlicher Teil) Flächen am Romberger Bach, Hahner Bach und Thalsbach Flächen am Happacher Bach __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 132 Reliefenergie mittel (L 38) hoch gering hoch (kv-Leitung) mittel (kv-Leitung) gering mittel mittel gering Flächen östlich Ruh mittel Hoch gering hoch (Bahntrasse, Streuobstbestände, Eichenkamp an Homburger Straße) - mittel gering - Mittel hoch mittel gering hoch (GLB) Hoch hoch (Lagerplatz, kV-Leit., B 478) hoch (kVLeitung) gering gering mittel gering - Mittel hoch mittel gering - Mittel hoch gering gering - Hoch gering hoch gering gering - Hoch gering hoch gering hoch - Mittel Flächen östlich der K 28 gering hoch gering gering - Hoch Siedlungsflächen und Flächen für Infrastruktureinrichtungen Sehr hohe Vorbelastung, wodurch sich eine insgesamt geringe Empfindlichkeit ergibt Flächen zwischen Ruh und Bohlenhagen (Hasennöchel) Flächen zwischen Brenzingen, Heidberg, Bohlenhagen Flächen nördlich Höhenweg und südöstlich Romberg Flächen östlich Romberg __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 133 Empfindlichkeit Bedeutsame Objekte 4 (gering) Flächen westlich K 28 bis nach Romberg und im Süden bis Ortsrand Waldbröl Flächen zwischen Romberg und Schulzentrum Flächen östlich und westlich des Hessenbrucher Weges Flächen westlich von Heidberg Struktur- und Vegetationselemente 3 (mittel) Einsehbarkeit 2 (hoch) Visuelle Vorbelastung Landschaftsbildeinheit (Bedeutung) UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Mittel UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 3.7.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild und die natürliche Erholungseignung Anlagebedingte Auswirkungen Verlust von Flächen mit bedeutenden Landschaftsbildqualitäten durch Versiegelung und Flächenbeanspruchung Verlust der Vielfalt durch Flächenbeanspruchung und Durchschneidung von prägenden Vegetations- und Strukturelementen Verlust von Flächen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten und von Geschützten Landschaftsbestandteilen Überformung der Eigenart von Landschaftsbildeinheiten durch Dämme, Einschnitte und Brückenbauwerke Störung weiträumiger Sichtbeziehungen Querung ausgeprägter Talräume, landschaftsprägender Gewässer Betriebsbedingte Auswirkungen Beeinträchtigung der natürlichen Erholungseignung durch Verlärmung Baubedingte Auswirkungen Beeinträchtigung der natürlichen Erholungseignung durch baubedingte Verlärmung und sonstige Störreize PrognoseVerfahren Wirkzonen Empfindlichkeit Bedeutung Tab. 47: Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild und natürliche Erholungseignung X 1a X 1a 2b X X 2a X 2a X 2a X X X X X 2a 2a Für die Varianten werden Dämme und Einschnitte unterschiedlichen Ausmaßes erforderlich werden. Bei Variante 1 werden südlich der Homburger Straße Dämme bis zu Höhen von 6,50 m, vor dem Thalsbach bis zu 5 m entstehen. Einseitig entsteht auch ein Einschnitt > 4 m nördlich des Schulzentrums. Die Böschungen werden im Verhältnis 1:1,5 bzw. 1:2 errichtet. Im Bereich des Thalsbaches werden für die Variante 2 Einschnitte bis zu 5 m notwendig. Das Bohlenhagener Bachtal liegt derzeit rund 15 m unterhalb des geplanten Trassenverlaufs. Hier wird ein Damm innerhalb des Bohlenhagener Bachtals in dieser Höhe vorgesehen. Auch im Bereich der Straße „Hartkamp“ bei Ruh entstehen Einschnitte mit Höhen von ca. 6 m. Die Böschungen werden im Verhältnis 1:1,5 bzw. 1:2 errichtet. Zur Querung des Waldbrölbaches wird ein Brückenbauwerk in einer Länge von ca. 90 m notwendig. Variante 3 führt zu Einschnitten bis zu 4,60 m südlich von Romberg. Durch die Tallage des Hahner Baches kommt es dort zu einem Damm von 7,5 m Höhe, am Bohlenhagener Bach von 5,8 m Höhe. Die Böschungen werden im Verhältnis 1:1,5 bzw. 1:2 errichtet. Zudem erfolgt auch bei Variante 3 die Querung des Waldbrölbaches durch ein Brückenbauwerk mit einer Länge von ca. 53 m. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 134 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Die Variante 4 benötigt im Verlauf parallel der Bahntrasse im nördlichen Bereich einen Damm von bis zu 6,5 m Höhe. Im weiteren Verlauf entstehen Einschnitte bis zu 5 m Tiefe. Für die Querung des Hahner Baches wird ein Damm mit einer Höhe von 7,6 m nötig. Am Hang des Heidbergs entsteht eine Einschnittlage von ca. 10,55 m. Die Böschungen werden im Verhältnis 1:1,5 bzw. 1:2 errichtet. Am Waldbrölbach müsste der Durchlass erneuert werden. Die Auswirkungen sind für die Varianten 1 bis 4 in den Karten 13.1 bis 13.4 sowie in der Tabellen 48 differenziert dargestellt. Zur qualitativen Beurteilung der Umweltauswirkungen im Rahmen des Variantenvergleichs werden nachfolgend die besonders erheblichen und entscheidungsrelevanten Beeinträchtigungen als Konfliktschwerpunkte dargestellt. Variante 1 Konfliktschwerpunkt La 1.1 Verlust von Flächen mit einer hohen Empfindlichkeit gegenüber visuellen Beeinträchtigungen Konfliktschwerpunkt La 1.2 Beeinträchtigung von Flächen mit einer sehr hohen bis hohen Bedeutung für die natürliche Erholungseignung durch Verlärmung Konfliktschwerpunkt La 1.3 Störung weiträumiger Sichtbeziehungen Konfliktschwerpunkt La 1.4 Massive Landschaftsbildbeeinträchtigung durch Damm- (> 4,00 – 6,44 m ) bzw. Einschnittlagen (> 4,00 – 3,89 m) Variante 2 Konfliktschwerpunkt La 2.1 Verlust von Flächen mit einer hohen Empfindlichkeit gegenüber visuellen Beeinträchtigungen Konfliktschwerpunkt La 2.2 Beeinträchtigung von Flächen mit einer sehr hohen bis hohen Bedeutung für die natürliche Erholungseignung durch Verlärmung Konfliktschwerpunkt La 2.3 Störung weiträumiger Sichtbeziehungen Konfliktschwerpunkt La 2.4 Massive Landschaftsbildbeeinträchtigung durch Damm- (> 4,00 – 9,99 m) bzw. Einschnittlagen (> 4,00 – 5,75 m) Konfliktschwerpunkt La 2.5 Massive Landschaftsbildbeeinträchtigung durch Damm- bzw. Einschnittlagen 10,00 – 15,58 m Konfliktschwerpunkt La 2.6 Landschaftsbildbeeinträchtigung durch neues Brückenbauwerk __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 135 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Variante 3 Konfliktschwerpunkt La 3.1 Verlust von Flächen mit einer hohen Empfindlichkeit gegenüber visuellen Beeinträchtigungen Konfliktschwerpunkt La 3.2 Beeinträchtigung von Flächen mit einer sehr hohen bis hohen Bedeutung für die natürliche Erholungseignung durch Verlärmung Konfliktschwerpunkt La 3.3 Störung weiträumiger Sichtbeziehungen Konfliktschwerpunkt La 3.4 Massive Landschaftsbildbeeinträchtigung durch Damm- (> 4,00 – 8,62 m) bzw. Einschnittlagen (> 4,00 – 5,78 m) Konfliktschwerpunkt La 3.5 Landschaftsbildbeeinträchtigung durch neues Brückenbauwerk Variante 4 Konfliktschwerpunkt La 4.1 Verlust von Flächen mit einer hohen Empfindlichkeit gegenüber visuellen Beeinträchtigungen Konfliktschwerpunkt La 4.2 Beeinträchtigung von Flächen mit einer sehr hohen bis hohen Bedeutung für die natürliche Erholungseignung durch Verlärmung Konfliktschwerpunkt La 4.3 Störung weiträumiger Sichtbeziehungen Konfliktschwerpunkt La 4.4 Massive Landschaftsbildbeeinträchtigung durch Damm- (> 4,00 – 7,59 m) bzw. Einschnittlagen (> 4,00 – 9,99 m) Konfliktschwerpunkt La 4.4 Massive Landschaftsbildbeeinträchtigung durch Einschnittlagen (> 10,00 – 10,55 m) __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 136 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Tab. 48: Schutzgutbezogener Variantenvergleich 1 – Schutzgut Landschaftsbild und natürliche Erholungseignung Variante Verlust von Flächen mit Landschaftsbildqualität Beeinträchtigung der natürlichen Erholungsnutzung durch Verlärmung Gefährdung/Risiko (ha) Gefährdung / Risiko (ha) Verlust von Flächen in Landschaftsschutzgebieten Verlust von Flächen innerhalb von Geschützen Landschaftsbestandteilen Verlust von landschaftsbildprägenden Gehölzstrukturen Durchfahrungslänge (km) (m²) (m²) Landschaftsbildbeeinträchtigung durch Dämme > 4,00 bis 9,99 m hoch mittel sehr hoch hoch mittel 1 0,99 1,30 6,60 16,38 3,74 1,12 173 3.799 295 2 2,30 2,40 12,64 35,79 15,32 2,48 983 2.899 340 3 1,94 2,68 11,82 33,14 17,17 2,39 1.785 6.601 300 4 2,22 1,98 14,59 36,85 9,80 2,07 3.534 7.914 360 __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 137 Dämme > 9,99 m - 20 - Einschnitte > 4,00 bis 9,99 m Einschnitte > 9,99 Qualitative Reihung Brückenbauwerke 320 1 490 1 4 370 1 2 535 10 3 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 3.7.4 Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut Landschaftsbild und die natürliche Erholungseignung Charakteristisch für den Untersuchungsraum ist insgesamt eine mittlere bis hohe Empfindlichkeit überwiegend aller im Untersuchungsraum vorkommenden Landschaftsräume. Es handelt sich insgesamt um eine zumeist intensiv genutzte Kulturlandschaft, die insbesondere entlang der Fließgewässer mit naturnahen Elementen angereichert ist. Diese Elemente strukturieren und gliedern die Landschaft im Untersuchungsraum. Im östlichen Bereich des Untersuchungsraumes sind die Flächen stark anthropogen überformt. Gleiches gilt für die Ortsrandlagen von Ruh, Bohlenhagen und Romberg. Die Hangbzw. Kuppenlagen sind gut einsehbar, weisen jedoch nur in geringem Umfang belebende Struktur- und Vegetationselemente auf, weshalb von einer hohen visuellen Empfindlichkeit ausgegangen wird. Anlagebedingt werden bei der Variante 1 deutlich weniger Flächen mit einer hohen bis mittelren visuellen Empfindlichkeit in Anspruch genommen, als bei den Varianten 2 bis 4, was darauf zurückzuführen ist, dass Variante 1 im südlichen Bereich durch bereits anthropogen überformte Bereiche führt. Die Flächenanteile bei den Varianten 2 bis 4 unterscheiden sich nur geringfügig, wobei Variante 2 mit dem größten Verlust von Flächen mit hoher und mittlerer visuellen Empfindlichkeit einhergeht. Konfliktschwerpunkte ergeben sich im Bereich zwischen der K 28, der L 38 bis zur Flurbezeichnung am Kirchweg. Dort wird es bei allen Varianten zum Verlust von Flächen mit einer hohen Empfindlichkeit gegenüber visuellen Beeinträchtigungen kommen. Flächen mit einer hohen Empfindlichkeit gegenüber visuellen Beeinträchtigungen zwischen Bohlenhagen, Heidberg und dem Bohlenhagener Bachtal werden von den Varianten 2, 3 und 4 in Anspruch genommen. Die Beeinträchtigung des Erholungsraumes ist ebenfalls bei Variante 1 am geringsten einzuschätzen, da die Trasse im südlichen Bereich durch bereits bebautes Gelände führt. Für Variante 4 ergeben sich für die Beeinträchtigung der natürlichen Erholungseignung die höchsten Konflikte. Folgende Konfliktschwerpunkte ergeben sich für die Beeinträchtigung der natürlichen Erholungseignung durch Verlärmung: Bei allen Varianten kommt es zu Beeinträchtigungen von Flächen mit einer sehr hohen/hohen Bedeutung im Bereich der K 28, der L 38 sowie südlich der L 38. Ein weiterer Konfliktschwerpunkt mit Lärmbeeinträchtigung eines weitestgehend natürlichen Talgrundes befindet sich entlang des Thalsbaches und im Bereich „Feisgesfeld“. Dies gilt für die Varianten 1 bis 4, wobei Variante 3 den Erholungsraum am Thalsbach nicht beeinträchtigt. Auch Erholungsräume mit einer sehr hohen/hohen Bedeutung am Hahner Bach werden bei allen Varianten beeinträchtigt. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 138 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Aufgrund ihrer hohen Bedeutung für die Erholungseignung stellen die Flächen bei Heidberg bei den Varianten 2 bis 4 Konfliktschwerpunkte dar. Insbesondere die Beeinträchtigung der sehr hohen Erholungseignung des Bohlenhagener Bachtals ist bei den Varianten 2 bis 4 als Konfliktschwerpunkt zu nennen, wobei die Beeinträchtigung bei den Varianten 3 und 4 deutlich höher ist als bei Variante 2. Flächen mit einer hohen Bedeutung für die natürliche Erholungseignung werden am Waldbrölbach bei den Varianten 2 und 3 beeinträchtigt. Dämme und Einschnitte werden bei allen Varianten errichtet werden müssen. Vor allem bei den Varianten 2 und 4 entstehen Einschnitte von über 4 Metern über größere Abschnitte (490 m bzw. 545 m). Des Weiteren muss bei der Variante 2 zwecks Querung des Bohlenhagener Baches ein Damm von über 10 Metern errichtet werden. Insgesamt ergeben sich durch Dämme und Einschnitte für die Variante 1 die geringsten und für Variante 2 die größten Beeinträchtigungen. Zu konkreten Lärmschutzmaßnahmen liegen keine Daten vor, weshalb die Berücksichtigung von Beeinträchtigungen durch mögliche Lärmschutzwände/-wälle, nicht erfolgen kann. Bei den Varianten 3 und 4 fällt der Verlust von landschaftsbildprägenden Strukturen deutlich höher aus als bei den Varianten 1 und 2. Dies ist darauf zurückzuführen, dass diese Varianten in größerem Umfang durch das mit vielen Gehölzen angereicherte Bohlenhagener Bachtal führen. Aus der Trassenführung ergibt sich ebenfalls, dass bei den genannten Varianten ein größerer Verlust von Flächen innerhalb von Geschützten Landschaftsbestandteilen entstehen wird. Die Störung weiträumiger Sichtbeziehungen ist bei allen Varianten als Konfliktschwerpunkt zu nennen, wobei die Variante 1 als einzige den Aussichtspunkt am Heidberg nicht beeinträchtigt. Bezogen auf das Schutzgut Landschaft weist die Variante 1 insgesamt die geringsten Beeinträchtigungen auf, was vor allem auf die Trassenführung durch anthropogen überprägtes Gelände im südlichen Bereich zurückzuführen ist. Für die Variante 4 ist die Beeinträchtigung zusammenfassend am höchsten einzustufen. 3.7.5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit Bei der anlagenbedingten Inanspruchnahme von prägenden Gehölzstrukturen sollten zusätzliche baubedingte Beeinträchtigungen vermieden werden. Dämme und Einschnitte sowie Brückenbauwerke sollten auf das notwendige Minimum in der Höhenentwicklung beschränkt werden, um die visuelle Beeinträchtigung der Landschaft zu reduzieren. Die dennoch durch den Bau der Straße verbleibenden visuellen Beeinträchtigungen, die nicht zu vermeiden sind, sollten durch landschaftsgestalterische Maßnahmen wie Begrünung bzw. Eingrünung von Dammbauwerken sowie Gehölzanpflanzungen im Trassenrandbereich __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 139 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl vermindert werden. Diese Maßnahmen sind im weiteren Planverfahren auf Ebene des Landschaftspflegerischen Begleitplanes mit den artenschutzrechtlichen Belangen der planungsrelevanten Tierarten abzustimmen. 3.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 3.8.1 Beurteilung der Empfindlichkeit Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen sind bei den Kultur- und Sachgütern bzgl. folgender Wirkfaktoren Empfindlichkeiten zu berücksichtigen: anlagebedingte Trennung und Überformung betriebsbedingte Erschütterungen und Schadstoffeinträge baubedingte Flächenbeanspruchung und baubedingter Schadstoffeintrag 3.8.2 Wirkzonen Eine Wirkzone ist in Bezug auf Schadstoffbelastungen und Erschütterungen einzelfallbezogen bzw. objektbezogen festzulegen. Im Untersuchungsraum werden bedeutsame Objekte wie z.B. Baudenkmale, Flächen und Nutzungen kulturhistorischer Bedeutung mit Ausnahme des Ehrenmals am Heidberg nicht beeinträchtigt oder in Anspruch genommen. Von der Bildung einer Wirkzone wird abgesehen. Auswirkungen auf naturhistorisch bedeutsame Objekte werden in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. 3.8.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter Anlagebedingte Auswirkungen Verlust naturhistorisch wertvoller Bereiche Zerschneidung / Anschneidung landwirtschaftlicher Produktionsflächen Betriebsbedingte Auswirkungen Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern Prognose-Verfahren Wirkzonen Empfindlichkeit Bedeutung Tab. 49: Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter X 1a X 1a X 2b __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 140 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Auswirkungen auf die einzelnen Varianten Die Auswirkungen für die Varianten sind im Folgenden differenziert dargestellt (siehe Karten 8.1 bis 8.4 Konfliktanalyse Schutzgut Mensch). Zur qualitativen Beurteilung der Umweltauswirkungen im Rahmen des Variantenvergleichs werden hier die besonders erheblichen und entscheidungsrelevanten Beeinträchtigungen als Konfliktschwerpunkte dargestellt. Variante 1 Konfliktschwerpunkt KS 1.1 Großflächige Zerschneidung / Anschneidung landwirtschaftlicher Produktionsflächen Variante 2 Konfliktschwerpunkt KS 2.1 Großflächige Zerschneidung / Anschneidung landwirtschaftlicher Produktionsflächen Konfliktschwerpunkt KS 2.2 Beeinträchtigung des Ehrenmals am Heidberg Variante 3 Konfliktschwerpunkt KS 3.1 Großflächige Zerschneidung / Anschneidung landwirtschaftlicher Produktionsflächen Konfliktschwerpunkt KS 3.2 Anlagebedingter Verlust einer Streuobstwiese/-weide Variante 4 Konfliktschwerpunkt KS 4.1 Großflächige Zerschneidung / Anschneidung landwirtschaftlicher Produktionsflächen Tab. 50: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Schutzgut Kultur- und Sachgüter Variante Großflächige Zerschneidung / Anschneidung landwirtschaftlicher Produktionsflächen Verlust von Streuobstwiese/-weide Beeinträchtigung Ehrenmal Qualitative Reihung Durchfahrtslänge (lfm) m² Stk. 1 977 - - 1 2 2.198 - 1 3 3 2.074 2.080 - 4 4 1.792 - - 2 __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 141 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 3.8.4 Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut Kulturund Sachgüter Abgesehen von der Variante 2 werden bei den Trassenvarianten bedeutsame Objekte, Flächen und Nutzungen kulturhistorischer Bedeutung nicht beeinträchtigt oder in Anspruch genommen. Lediglich der Verlust eines kleinen Teilbereichs einer Obstwiese, die als naturhistorische Landnutzungsform bedeutungsvoll ist, wird bei Variante 3 zu erwarten sein. Bei Variante 2 wird das Ehrenmal am Heidberg beeinträchtigt. Bedeutungsvolle Sichtachsen in die freie Landschaft werden insbesondere am Ehrenmal am Heidberg sowie im Norden des Untersuchungsraumes an der L 38 beeinträchtigt werden. Hervorzuheben ist bei allen Varianten die großflächige An- bzw. Durchschneidung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Die Durchfahrtslänge fällt bei der Variante 1 deutlich günstiger als bei den übrigen Varianten aus. Bei allen Varianten der K 28n ist von einer deutlichen An- bzw. Durchschneidung landwirtschaftlicher Nutzflächen infolge Trennwirkung auszugehen. Zudem kommt es bei Variante 3 zu einem Verlust einer Streuobstwiese/weide. Somit sind für die Variante 3 bezogen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter die höchsten Beeinträchtigungen vorauszusehen, bei Variante 1 hingegen die geringsten. 3.8.5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit Die Inanspruchnahme des kleinen Teilbereichs der Obstwiese kann teilweise ausgeglichen werden. Die zu konzipierenden Ausgleichsmaßnahmen sollten dem Prinzip der Multifunktionalität entsprechen. 4 Wechselwirkungen Im Rahmen der Auswirkungsprognose sind ökosystemare Wechselwirkungen und ggf. auftretende Wirkungsverlagerungen bei Realisierung der K 28n zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden Wirkungsverlagerungen erläutert, die aufgrund von projektbezogenen Schutzmaßnahmen sowie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen auftreten. 4.1 Ökosystemare Wechselwirkungen Ökosystemare Wechselwirkungen umfassen alle entscheidungserheblichen projektbedingten Auswirkungen, die ausgehend von den Primärauswirkungen auf einzelne Schutzgüter als kurz-, mittel- oder langfristige Folgeauswirkungen entstehen können. Bestimmte Primär- und Folgeauswirkungen und deren Zusammenwirken können über die Beeinträchtigung einzelner Schutzgutfunktionen hinaus das gesamte ökosystemare Wirkungsgefüge verändern bzw. beeinträchtigen. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 142 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 4.2 Schutzgutbezogene Berücksichtigung der Wechselwirkungen Die Auswirkungen ökosystemarer Wechselwirkungen sind über die bereits beschriebenen Umweltauswirkungen auf einzelne Schutzgüter erfasst und wurden bei den jeweils betroffenen Schutzgütern beschrieben. In der nachfolgenden Tabelle 51 werden die Wechselwirkungen zwischen den unterschiedlichen landschaftlichen Funktionen in Folge des geplanten Straßenbauvorhabens nochmals zusammengestellt, veranschaulicht und gegenübergestellt. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 143 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Tab. 51: Wechselwirkungen Wechselwirkung in Folge Wohn- und Wohnumfeldfunktion Erholung Biotope Tiere und Pflanzen Beeinträchtigung von Quellen (Variante 1, 2 und 4) Luft / Klima Verlust an erlebniswirksamer Vegetation Verlust und Veränderung der Standorteigenschaften → Veränderung der Vegetation → Veränderung der Lebensgemeinschaften Beeinträchtigung der Speicher-/Regler/Standortfunktion → Beeinträchtigung der Bodenbildung und des Bodenlebens → Beeinträchtigung des natürlichen Ertragspotentials → Veränderung der Grundwasserneubildung → Einschränkung des Grundwasserschutzes → Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit Veränderung des Bodenwasserhaushaltes → Verlust der Rückhaltefunktion von Böden → hydraulische Mehrbelastung von Fließgewässern → Auswirkungen auf die Ressource Trinkwasser Abriegelung von Kaltluftabflüssen Beeinträchtigung durch Verfrachtung von Schadstoffen auf dem Luftpfad insbes. in Luftleitbahnen → Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Nutzpflanzen in Gärten Verlust und Beeinträchtigung erholungsbedeutsamer Strukturen Veränderung von Lebensgemeinschaften durch Schädigung in Folge von Schadstoffen, Übergang von Schadstoffen in die Nahrungskette Anreicherung von Schadstoffen im Boden → Auswirkungen auf Vegetation und Lebensgemeinschaften → Über Nahrungskette Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und landwirtschaftliche Produktion Veränderung des sensiblen Bodenstandorts mit Folgewirkung für die Vegetation und deren Lebensgemeinschaften Anreicherung von Schadstoffen in Grund- und Oberflächenwasser → Beeinträchtigung bei der Trinkwassergewinnung Beeinträchtigung durch Verfrachtung von Schadstoffen auf dem Luftpfad insbes. in Luftleitbahnen → Funktionsverlust von Wald mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion (Variante 1 bis 4) (Variante 1 bis 4) Wasser Optische Veränderung des Wohnumfeldes durch die Trasse und hohe Dammbauwerke Funktionsverlust/ Beeinträchtigung von Böden durch Versiegelung, Anschüttung und Abgrabung Schadstoffeintrag in Luft, Böden und Wasser Boden Beeinträchtigung von Strukturen mit Bedeutung für die Trinkwassergewinnung Beeinträchtigung von sensiblen Quellbiozönosen, nachhaltige Störung der Lebensraumfunktion des Quellbaches __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 144 Veränderung der Wasserführung im gesamten Gewässersystem mit Folgewirkung für die Gewässerlebensgemeinschaften Landschaftsbild / Kultur- und Sachgüter Veränderungen des Landschaftsbildes durch massive Dammschüttungen Beeinträchtigung charakteristischer Landschaftselemente UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Wechselwirkung in Folge Wohn- und Wohnumfeldfunktion Erholung Beeinträchtigung erlebniswirksamer Strukturen mit Folgewirkung für die Wohnfunktion Querung / Überbauung von Gewässern Biotope Tiere und Pflanzen Trennung von Lebensraumzusammenhängen, Verlust und Beeinträchtigung der Biotopfunktion (Variante 1 bis 4) Verlust von wertvollen, standorttypischen Vegetationsbeständen, Veränderung der waldtypischen Lebensgemeinschaften Inanspruchnahme von Retentionsraum im Auenbereich (Variante 1 bis 4) Verlust von Grünland- und Ackerflächen mit Feldgehölzen Visuelle Veränderung des Wohnumfeldes, Verlust von Strukturen mit Lärmschutzfunktion Verlust und Beeinträchtigung erholungsbedeutsamer Strukturen Veränderung der Lebensräume charakteristischer Tierund Pflanzenarten der Kulturlandschaft, Verlust von Leit- und Orientierungsstrukturen Beeinträchtigung des Wohnumfeldes durch massive Dammbauwerke Verlust und Überprägung von erholungswirksamen Strukturen → Wirkungszusammenhang zu Wohnen, Klima, Biotope, Tierund Pflanzenarten Verlust und Beeinträchtigung standorttypischer Lebensgemeinschaften sowie ihrer charakteristischen Tier- und Pflanzenarten (Variante 1 bis 4) Überprägung von charakteristischen Landschaftselementen (Variante 1 bis 4) Boden Wasser Beeinträchtigung der Speicher-/Regler/Standortfunktion → Beeinträchtigung der Bodenbildung und des Bodenlebens → Veränderung der Gewässerlebensgemeinschaften und Artenzusammensetzung Beeinträchtigung der Speicher-/Regler/Standortfunktion → Beeinträchtigung der Bodenbildung und des Bodenlebens → Veränderung der typischen Lebensgemeinschaften Verlust und Beeinträchtigung von sehr schutzwürdigen und schutzwürdigen Böden in Bezug auf ihr Biotopentwicklungspotential und die natürliche Ertragsfähigkeit, Erosion und Bodenabtrag Verlust und Beeinträchtigung sehr schutzwürdiger und schutzwürdiger Böden Verlust der Gewässerstruktur mit negativer Folgewirkung bei der Selbstreinigungskraft und Biotopfunktion, Unterbrechung von Biotopverbundfunktionen in Fließgewässern __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 145 Luft / Klima Landschaftsbild / Kultur- und Sachgüter Verlust und Beeinträchtigung charakteristischer Landschaftselemente Verlust und Beeinträchtigung von Flächen für den Hochwasserschutz, Erhöhung der Verschmutzungsgefährdung Abriegelung von Kaltluftabflüssen im Auenbereich durch Dammschüttungen Beeinträchtigung eines charakteristischen Landschaftselements durch Anschüttungen Verlust von Vegetation mit Wasserrückhalte- und Reinigungsfunktion mit Folgewirkung für das Grundwasser und das Trinkwasser Beeinträchtigung bedeutender Kaltabflussbahnen Verlust und Beeinträchtigung charakteristischer Bestandteile der Kulturlandschaft Beeinträchtigung und Verlust von Teilabschnitten charakteristischer Fließgewässer Verlust und Beeinträchtigung von Bereichen mit einer hohen Fähigkeit zur Luftregeneration Verlust und Beeinträchtigung landschaftsbildprägender Elemente UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Wechselwirkung in Folge Zerschneidung von Flächen und Strukturen (Variante 1 bis 4) Lärm (Variante 1 bis 4) Funktionsbeeinträchtigung einer Kaltluft- und Frischluftbahn / Flächenverlust in einem Kaltluftsammelgebiet Wohn- und Wohnumfeldfunktion Erholung Trennung von landschaftsbedeutsamen Erholungsflächen von den Wohnstandorten, Unterbrechung von Sichtund Wegebeziehungen durch Lärmschutzwände und – wälle, Dämme und Einschnitte Beeinträchtigung der Wohn- und Wohnumfeldfunktion Zerschneidung von Wegebeziehungen und Verlust der Attraktivität als Erholungsraum Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit durch Überschreitung der Grenzwerte der 16. BImSchV Veränderung des Geländeklimas mit Auswirkung auf die menschliche Gesundheit Verlärmung des für die landschaftsbezogene Erholung bedeutsamen, offenen Landschaftsraum Verlärmung von Erholungswald Biotoptypen – Tiere und Pflanzen Zerschneidung von unterschiedlichen Lebensräumen (Brut- und Nahrungshabitaten), Beeinträchtigung und Veränderung des Arteninventars mit Auswirkungen auf die gesamte Nahrungskette Verdrängung empfindlicher Arten Boden Unterbrechung von Biotopverbundfunktionen in Fließgewässern Maskierung von Revier- oder Balzgesängen Veränderung der bioklimatischen Verhältnisse (Variante 1 bis 4) __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 146 Wasser Luft / Klima Beeinträchtigung klimatischer Austauschvorgänge Landschaftsbild / Kultur- und Sachgüter Beeinträchtigung und Verlust charakteristischer Landschaftsräume, Abtrennung wesentlicher Funktionseinheiten Lärmausbreitung in Luftleitbahnen, Verlärmung erholungsrelevanter Flächen mit Gunstklima Beeinträchtigung von Flächen mit Kaltluftproduktion und Ableitungsfunktion Anreicherung von Schadstoffen Beeinträchtigung der natürlichen Erholungseignung UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 4.3 Schutzgutübergreifende Gesamtbetrachtung der Wechselwirkungen Die Auswirkungen auf ökosystemare Wechselwirkungen sind über die bereits beschriebenen Umweltauswirkungen auf einzelne Schutzgüter erfasst und wurden bei den jeweils betroffenen Schutzgütern beschrieben. In der nachfolgenden Tabelle 52 werden die Wechselwirkungen zwischen den unterschiedlichen landschaftlichen Funktionen in Folge des geplanten Straßenbauvorhabens nochmals zusammengestellt, veranschaulicht und gegenübergestellt. Neben den schutzgutbezogen ermittelten Beeinträchtigungen sind die in der Raumanalyse erfassten und als entscheidungsrelevant beurteilten Wechselwirkungskomplexen im Rahmen der Auswirkungsprognose besonders zu berücksichtigen. Bei den folgenden Komplexen mit besonderem Wirkungsgefüge sind im Planungsraum durch das geplante Straßenbauvorhaben schutzgutübergreifende Auswirkungen unterschiedlicher Intensität bei den jeweiligen Varianten durch Wechselwirkungskomplexe zu erwarten: Auenbereiche des Waldbrölbachs Nass- und Feuchtgrünlandbereiche entlang des Bohlenhagener Baches und des Hahner Baches, Quellbereich des Thalsbaches Die Beurteilung dieser Wechselwirkungen erfolgt im Rahmen des Variantenvergleichs in qualitativer, verbaler Form, da für eine schutzgutübergreifende Abwägung keine quantitativen Beurteilungsmaßstäbe vorhanden sind. 4.4 Wirkungsverlagerungen Wirkungsverlagerungen sind Problemverlagerungen, die aufgrund von projektbezogenenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen auftreten, weil die angestrebte Entlastung für bestimmte Schutzgüter und Schutzgutfunktionen nur durch eine erhöhte Belastung anderer Schutzgüter erreicht wird. Für die Untersuchungsvarianten sind mögliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, die unter Umständen zu Problemverschiebungen führen können, einschließlich der Art der Wirkungsverlagerung und der jeweils betroffenen Schutzgüter in Tabelle 52 zusammengestellt. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 147 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Tab. 52: Wirkungsverlagerungen aufgrund von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Vermeidungs-/ Minderungs-/ Schutzmaßnahmen Zu entlastende Schutzgüter • Mensch Mögliche Wirkungsverlagerungen • • Ggf. Anlage von Lärmschutzwänden oder -wällen • • • Absenkung der Trasse in Einschnittslage aus Gründen des Lärmschutzes und zur Minimierung optischer Wirkungen • Mensch • Landschaft • Erholung • • Aufbau von Immissionsschutzpflanzungen zur Verringerung der Schadstoffausbreitung und landschaftlichen Einbindung in den Landschaftsraum • • • • • 5 Mensch Boden Landschaft Erholung • • Visuelle Beeinträchtigung des Landschaftsbildes Erhöhte Barrierewirkung auf Menschen und Tiere Beeinträchtigung klimatischer Austauschvorgänge Erhöhung der Schadstoffkonzentration im Trassennahbereich Erhöhter Flächenverbrauch bei Lärmschutzwällen Möglicher Anschnitt von Grundwasser Verstärkter Eingriff in die Bodenfunktion Erhöhte Schadstoffanreicherung im Trassennahbereich Beeinträchtigung klimatischer Austauschvorgänge Erhöhtes Tötungsrisiko planungsrelevanter Arten Schutzgutübergreifender Variantenvergleich / gutachtliche Empfehlung Auf der Grundlage des Leitfadens für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben, (2000) fasst der Variantenvergleich die Untersuchungsergebnisse dahingehend zusammen, dass er auf der Grundlage der Auswirkungsprognose die Umweltauswirkungen der verschiedenen Varianten einander gegenüberstellt und abschließend die Variante mit den vergleichsweise geringsten Beeinträchtigungen der Schutzgüter ermittelt. Der Variantenvergleich wird in zwei Schritten durchgeführt. Zuerst werden die untersuchten Varianten hinsichtlich ihrer Auswirkungen für jedes Schutzgut getrennt eingeschätzt und in einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse dieses schutzgutbezogenen Vergleichs in einem schutzgutübergreifenden Vergleich zusammengefasst. 5.1 Schutzgutübergreifender Variantenvergleich Im schutzgutbezogenen Variantenvergleich werden auf der Grundlage des Leitfadens für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben (2000) die mit Hilfe der Auswirkungsprognose quantitativ ermittelten Ergebnisse und die qualitativ ermittelten Umweltauswirkungen sowie die aufgrund ihrer besonderen Beeinträchtigungsintensität ausgewiesenen Konfliktschwerpunkte der betrachteten Varianten verbal beurteilt. Die innerhalb eines Schutzgutes erfassten Umweltauswirkungen sind getrennt voneinander in ihrer Intensität und räumlichen Ausbreitung zu beschreiben und zu beurteilen. Aggregationen bzw. Additionen mehrerer Umweltauswirkungen sind für die Nachvollziehbarkeit der Bewertung nicht sinnvoll, da diese eine mathematische Gewichtung der Schwere der verschiedenen Umweltauswirkungen auf ein Schutzgut voraussetzen würde. Die Ableitung der __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 148 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl schutzgutbezogen günstigsten Trassenführung ist mit Rückgriff auf die Intensität der erfassten Umweltauswirkungen verbal zu erläutern. Innerhalb jedes Schutzgutes sind die einzelnen Umweltauswirkungen hinsichtlich ihrer Entscheidungsrelevanz zu erläutern und im Rahmen des Variantenvergleichs begründet zu gewichten. Die Umweltauswirkungen der Trassenvarianten sind unter Berücksichtigung der Möglichkeiten zur Vermeidung und Minderung sowie der Ausgleichbarkeit von Eingriffen zu beurteilen und zu vergleichen, wobei die verbleibenden Beeinträchtigungen auch durch eine mögliche Vorzugsvariante deutlich herauszustellen sind. Im schutzgutübergreifenden Variantenvergleich sollte als Ergebnis eine Planungsempfehlung bezüglich der Variante mit den geringsten Umweltauswirkungen erfolgen. Lässt sich keine Bevorzugung einer Variante aus Umweltgesichtspunkten ableiten, kann keine eindeutige Planungsempfehlung aus gesamtumweltfachlicher Sicht ausgesprochen werden. Im Folgenden werden schutzgutbezogen die wichtigsten Aspekte des Variantenvergleichs zusammengefasst: Schutzgut Mensch, Teilschutzgut „Wohn- und Wohnumfeldfunktion“ Alle Varianten der K 28n werden sich durch die Verlagerung der Verkehre günstig auf die zentralen innerstädtischen Bereiche auswirken. Dies sind Bereiche, die jetzt schon lärmtechnisch hoch belastet sind. Zu berücksichtigen gilt aber auch, dass Teile der Ortslagen von Romberg, Bolenhagen und Ruh, sowie die Bebauung an der Homburger Straße und der Talstraße durch die Varianten eine zusätzliche lärmtechnische Belastung erfahren werden. Bei dem Prognose-Nullfall für das prognostizierte Jahr 2025 wird im Vergleich zur heutigen Verkehrsbelastung die Homburger Straße mit 71 % mehr belastet. Eine zusätzliche Belastung ergibt sich auch für die Venn-, Garten- und Bahnhofstraße. Dies ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrszunahme sowie durch die Öffnung des Boxberges und die Anbindung des Gewerbeparks an die Oberbrölstraße (L 339). Zusammenfassend kann die Variante 1 sowohl aus verkehrstechnischer, als auch aus schalltechnischer Sicht nicht umgesetzt werden. Die Lärmbeeinträchtigungen sind bei Variante 3 am geringsten, jedoch unterscheidet sich Variante 2 nur unerheblich. Bei Variante 4 werden zwar Misch- und Gewerbegebiete im Bereich des Bauhofes, der Tennishalle und eines Autohofes zusätzlich belastet, aber es handelt sich dort durch die B 478 bereits um stark vorbelastete Bereiche. Wohngebiete werden bei Variante 4 nicht in erheblichem Maße zusätzlich beeinträchtigt. Die Verkehrsentlastungen für das Zentrum von Waldbröl sind bei Variante 3 und 4 am günstigsten, wobei zu beachten ist, dass Variante 3 auch gleichzeitig zu höheren Belastungen an der Friedenstraße führt, weshalb Variante 4 aus verkehrstechnischer Sicht zu bevorzugen ist. Aus lärmtechnischer Sicht sind die Varianten 3 und 2 zu bevorzugen. Schutzgut „Erholung“ __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 149 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Abgesehen vom Zentrum Waldbröls, das den Untersuchungsraum im östlichen Bereich prägt, ist der gesamte Untersuchungsraum von einer offenen Landschaft geprägt, die durch Täler mit angrenzenden Gehölzstrukturen und Ortsrandlagen gegliedert wird. Hervorzuheben in diesem Raum ist die unmittelbare räumliche Zuordnung von ortsnahen bedeutsamen Erholungsflächen für die Nah- und Feierabenderholung an den Siedlungsrändern der obengenannten Orte. Die Inanspruchnahme, Zerschneidung und die bau- und betriebsbedingte Verlärmung des für die Erholung bedeutenden Landschaftsraumes stellen einen der wesentlichen Konfliktschwerpunkte aller Varianten der K 28n dar. Durch den mittigen Verlauf der Varianten wird der Landschaftsraum in seiner gesamten Länge durchschnitten. Variante 1 weist die günstigsten Werte in Bezug auf die Zerschneidung auf, da sie im südlichen Bereich durch bereits anthropogen genutzte Bereiche führt. Variante 2 durchschneidet den Erholunsraum am längsten. Auch beim Verlust schneidet Variante 1 am besten und Variante 2 am schlechtesten ab. Auch die Verlärmung des Erholungsraumes wurde zur Beurteilung herangezogen. Diese führt wiederum bei Variante 1 zu den geringsten und bei Variante 3 zu den höchsten Beeinträchtigungen. Eine Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen ergibt sich für alle Varianten. Vergleicht man die Varianten zusammenfassend, führt Variante 1 zu den geringsten Eingriffen in die Erholungslandschaft. Ist Variante 1 nicht umsetzbar, ist Variante 4, bezogen auf das Teilschutzgut „Erholung“, zu wählen. Schutzgut „Biotoptypen - Pflanzen und Tiere“ Bei allen Varianten der K 28n kommt es zu einem Verlust von Biotopen sehr hoher Bedeutung durch Versiegelung und Überbauung. Verlärmung und Schadstoffeintrag führen darüber hinaus zu flächigen Beeinträchtigungen beidseits der Trasse in einem Korridor von bis zu 150 m Breite. Die Beeinträchtigungen haben eine Zerschneidung des Lebensraumes zur Folge, nicht nur für immobile und an den Boden gebundene Tierarten, sondern auch für Vögel, Insekten und Kleinsäuger. Bei allen Varianten sind „Planungsrelevante Arten“ betroffen, insbesondere Vogelarten, die in ihrer Lebensweise an Offenland gebunden sind. Die Gefahr von Brutrevierverlusten wird für alle Varianten gleichermaßen eingestuft. Weitere Zerschneidungseffekte ergeben sich für Flugstraßen von Fledermäusen. Vor allem am Wäldchen nördlich der Musikschule ergeben sich hohe Konflikte bei den Varianten 2 bis 4. Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass die Variante 1 die Variante mit den geringsten nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen darstellt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sie im südlichen Bereich durch anthropogen vorbelastete Bereiche führt. Zwar wird auch bei dieser Variante der Thalsbach und eine Nass-Feuchtwiese in Anspruch genommen, jedoch sind die Anteile der in Anspruch zu nehmenden Fläche relativ gering. Bei Variante 4 wird ein Auenwaldrelikt an der Tennishallte beansprucht. Die flächenmäßig höchsten Verluste für Biotope mit einer sehr hohen/hohen Bewertung ergeben sich für die Variante 3. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 150 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Insgesamt betrachtet ist die Variante 1 zu favorisieren, da die oben beschriebenen Verluste und Funktionsbeeinträchtigungen am geringsten einzuschätzen sind. Ist Variante 1 nicht umsetztbar, ist Variante 2, bezogen auf das Schutzgut „Biotope“, zu wählen. Schutzgut „Boden“ Bei den zu prüfenden Varianten sind Böden betroffen, die aufgrund ihrer natürlichen Bodenfruchtbarkeit sowie aufgrund ihres natürlichen Entwicklungspotenzials als besonders empfindlich eingestuft werden. Die Folge ist neben dem direkten Verlust die Veränderung der Lebensbedingungen einer Vielzahl an die Kulturlandschaft gebundener Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften. Entscheidungsrelevant ist der tatsächliche Verlust von Boden durch Versiegelung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Versiegelung und Überbauung von Böden in der Regel nicht ausgleichbar ist. Bei Variante 1 und Variante 4 ist von deutlich geringeren Flächeninanspruchnahme durch Versiegelung und Überbauung von schutzwürdigen Böden auszugehen, da innerhalb des Trassenverlaufs die Böden in einigen Bereichen bereits anthropogen verändert sind. Jedoch ergeben sich für Variante 4 die höchten Funktionsbeeinträchtigungen von Böden, die empfindlich gegenüber Verdichtung eingestuft sind (randlich Thalsbach, Querung Hahner Bach, randlich und Querung Bohlenhagener Bach). Durch Dämme und Einschnitte wird zudem Bodengefüge beeinträchtigt. Insgesamt weist die Variante 1 die geringsten nachhaltigen und erheblichen Beeinträchtigungen und Risiken für das Schutzgut „Boden“ auf. Wenn Variante 1 nicht realisiert werden kann, ist Variante 4 zu bevorzugen. Schutzgut „Wasser“ Ein hohes Beeinträchtigungsrisiko für die Grundwasserverschmutzung durch Schadstoffeintrag ergibt sich in Bereichen des hoch anstehenden Grundwassers in den Bachtälern. Bei den Varianten 2 bis 4 unterscheidet sich das Beeinträchtigungsrisiko nur gering, es ist jedoch für die Variante 2 von den höchsten Beeinträchtigungen auszugehen. Variante 1 führt zu den geringsten Beeinträchtigungen, da sie über bereits versiegelte Flächen führt. Beeinträchtigungen eines Quellbereiches sind für alle Varianten außer der Variante 3 zu erwarten. Bei allen Varianten erfolgt die Querung von Fließgewässern. Jedoch kann für die Variante 1 eine bereits existierende Brücke genutzt werden, wohingegen bei den Varianten 2 und 3 am Waldbrölbach eine neue Brücke nötig wird. Bei Variante 4 müsste ein Durchlass am Waldbrölbach erneuert werden. Retentionsräume von Bächen werden bei allen Varianten beeinträchtigt. Diese sind bei Variante 2 und 3 v. a. durch die Trassenführung durch das Überschemmungsgebiet des Waldbrölbaches begründet und bei Variante 4 durch die Führung entlang des Bohlenhagener Baches. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 151 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Wiederum ist Variante 1 die Variante mit den geringsten Auswirkungen. Ist Variante 1 nicht umsetzbar, ist Variante 3, bezogen auf das Schutzgut „Wasser“, zu bevorzugen. Schutzgut „Luft / Klima“ Das Schutzgut „Luft/Klima“ spielt im Untersuchungsraum insgesamt eine untergeordnete Rolle. Alle Varianten der K 28n verlaufen innerhalb eines großen, zusammenhängenden Freiraums, der für die Kaltluftentstehung und als Bereich mit klimaregulierenden Ausgleichsfunktionen eine überwiegend hohe Bedeutung hat. Es ist davon auszugehen, dass Beeinträchtigungen von Kalt- und Frischluftbahnen durch bau- und betriebsbedingte Schadstoffemissionen erfolgen werden. Durch den Trassenverlauf wird in Kalfluftsammelgebiete innerhalb Waldbröls eingegriffen. Variante 1 und 4 verlaufen auf einer längeren Strecke durch Kaltluftsammelgebiete, jedoch handelt es sich dabei größtenteils um bereits jetzt schon durch die B 478 und B 256 belastete Bereiche. Alle Varianten nehmen nur kleinflächig Gehölzstrukturen in Anspruch. Diese Inanspruchnahme ist bei Variante 4 mit ca. 5.100 m² am höchsten. Abschließend ist bezogen auf das Schutzgut „Luft/Klima“ die Variante 1 zu favorisieren. Die Varianten 2 und 3 stellen gleichermaßen Alternativen dar, falls Variante 1 nicht realisierbar ist. Schutzgut „Landschaft“ Charakteristisch für den Untersuchungsraum ist insgesamt eine mittlere bis hohe Empfindlichkeit überwiegend aller im Untersuchungsraum vorkommenden Landschaftsräume. Es handelt sich insgesamt um eine zumeist intensiv genutzte Kulturlandschaft, die insbesondere entlang der Fließgewässer durch Vegetations- und Strukturelemente stark gegliedert ist. Im östlichen Bereich ist der Untersuchungsraum stark anthropogen überprägt. Anlagebedingt ist der Verlust von Flächen mit bedeutenden Landschaftsbildqualitäten bei den Varianten 3 und 4 deutlich höher als bei den Varianten 1 und 2, da landschaftsbildprägende Gehölzstrukturen in Anspruch genommen werden. Eine Landschaftsbildbeeinträchtigung durch Überformung konzentriert sich bei allen Varianten auf die jeweiligen Bachquerungen. Insbesondere die Dammlagen von über 10 m (wie bei Variante 2) werden als sehr erheblich angesehen. Bezüglich der Landschaftsbildbeeinträchtigungen durch Überformung schneiden die Varianten 1 und 3 deutlich besser ab, da in Relation zu den anderen beiden Varianten wenig hohe Damm- und Einschnittlagen entstehen müssen. Neue Brückenbauwerke sind bei den Varianten 2 (ca. 90 m) und 3 (ca. 53 m) am Waldbrölbach vorgesehen. Im Variantenvergleich schneidet die Variante 1 am günstigsten ab. Bezogen auf das Schutzgut „Landschaft“ sollte Variante 3 gewählt werden, wenn Variante 1 nicht umsetzbar ist. Schutzgut „Kultur- und Sachgüter“ __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 152 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl Abgesehen von der Variante 2 werden bei den Trassenvarianten bedeutsame Objekte, Flächen und Nutzungen kulturhistorischer Bedeutung nicht beeinträchtigt oder in Anspruch genommen. Lediglich der Verlust eines kleinen Teilbereichs einer Obstwiese, die als naturhistorische Landnutzungsform bedeutungsvoll ist, wird bei Variante 3 zu erwarten sein. Bei Variante 2 wird das Ehrenmal am Heidberg beeinträchtigt. Bedeutende Sichtachsen in die freie Landschaft werden insbesondere am Ehrenmal am Heidberg sowie im Norden an der L 38 beeinträchtigt. Hervorzuheben ist bei allen Varianten die großflächige An- bzw. Durchschneidung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Die Durchfahrtslänge fällt bei der Variante 1 deutlich geringer aus als bei den übrigen Varianten. Variante 1 wird bezogen auf das Schutzgut „Kultur- und Sachgüter“ favorisiert. Wenn Variante 1 nicht realisierbar ist, stellt Variante 4 die günstigste Alternative dar. 5.2 Gutachterliche Empfehlung Die gutachterliche Empfehlung für die umweltverträglichste Trassenführung der K 28 wird im nächsten Arbeitsschritt ergänzt. __________________________________________________________________________________________ HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land Stand: Juni 2015 153 UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl 6 Literaturverzeichnis AKADEMIE FÜR RAUMFORSCHUNG UND LANDESPLANUNG, 1976: Deutscher Planungsatlas Band 1: Nordrhein-Westfalen Lieferung 7: Klimadaten, Hermann Schroedel Verlag, Hannover AKADEMIE FÜR RAUMFORSCHUNG UND LANDESPLANUNG, 1971: Deutscher Planungsatlas Band 1: Nordrhein-Westfalen Lieferung 18: Böden, Hermann Schroedel Verlag, Hannover BASTIAN, O., 1994 (Hrsg): Analyse und ökologische Bewertung der Landschaft; G. Fischer Verlag, Stuttgart BAUCKLOH, M., KIEL, E.-F. & W. 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