Erläuterungsbericht - Oberbergischer Kreis

Umweltverträglichkeitsstudie
zur Verlängerung
K 28 bis B 478
nördlich Waldbröl
Stand: 30. Juni 2015
Auftraggeber:
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Auftragnehmer:
HKR-Landschaftsarchitekten
Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Rehwinkel 15
51580 Reichshof
Tel.: 02297 / 9008-20
Fax: 02297 / 9008-29
[email protected]
www.hkr-landschaftsarchitekten.de
Bearbeitung:
Nadine Faßbeck, M. Eng. Landschaftsarchitektur/Regionalentwicklung
Dipl.-Ing. Stephan Müller Landschaftsarchitekt AK NW
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
INHALTSVERZEICHNIS
1
1.1
1.2
1.3
1.3.1
1.3.2
1.4
1.4.1
1.4.2
1.4.3
1.5
1.6
2
Einleitung ................................................................................................................1
Anlass und Aufgabenstellung ...............................................................................1
Rechtliche Grundlagen ..........................................................................................1
Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen projektbedingten
Auswirkungen .........................................................................................................2
Verkehrssituation in Waldbröl ...................................................................................2
Beschreibung des Vorhabens ...................................................................................4
Darstellung des Untersuchungsrahmens .............................................................6
Bestimmung der planungsrelevanten Umweltschutzgüter .........................................6
Abgrenzung des Untersuchungsraumes ...................................................................7
Relevante Projektwirkungen .....................................................................................8
Methodisches Vorgehen ........................................................................................9
Planerische Vorgaben / Vorhaben ......................................................................11
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich
des Vorhabens ......................................................................................................14
Ermittlung und Beschreibung der Schutzgüter .................................................14
Schutzgut Mensch ..................................................................................................14
Schutzgut Tiere und Pflanzen .................................................................................19
Schutzgut Boden ....................................................................................................37
Schutzgut Wasser...................................................................................................41
Schutzgut Luft / Klima .............................................................................................47
Schutzgut Landschaft – Landschaftsbild und natürliche Erholungseignung ............49
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ..............................................................54
Wechselwirkungen..................................................................................................55
Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Beschreibung der Umwelt und ihrer
Bestandteile aufgetreten sind .................................................................................57
Identifizieren von Bereichen besonderer umweltbezogener Wertigkeit /
Bedeutung (Raumwiderstand) ............................................................................58
Vorgehensweise .....................................................................................................58
Beschreibung der Bereiche mit besonderer umweltbezogener Bedeutung .............59
Hinweise zur möglichen Linienführung....................................................................62
Konfliktschwerpunkte ..............................................................................................63
3
3.1
3.1.1
3.1.2
3.1.3
3.1.4
3.1.5
3.2
3.2.1
3.2.1.1
3.2.1.2
3.2.1.3
3.2.1.4
Auswirkungsprognose .........................................................................................64
Methodische Grundsätze .....................................................................................64
Empfindlichkeit .......................................................................................................64
Wirkfaktoren / Wirkzonen ........................................................................................65
Ermittlung und Beurteilung der Auswirkungen ........................................................66
Prognoseverfahren .................................................................................................67
Schutzgutbezogener Variantenvergleich .................................................................70
Schutzgut Mensch - Wohnen und Erholung.......................................................70
Wohn- und Wohnumfeldfunktion .............................................................................70
Beurteilung der Empfindlichkeit...............................................................................70
Wirkzonen ..............................................................................................................70
Auswirkungen auf die Wohn- und Wohnumfeldfunktion ..........................................74
Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf die Wohn- und
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.1.4
2.1.5
2.1.6
2.1.7
2.1.8
2.1.9
2.2
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Wohnumfeldfunktion ...............................................................................................77
3.2.1.5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit ..................................................79
3.2.2
Erholung- und Freizeitfunktion ................................................................................80
3.2.2.1 Beurteilung der Empfindlichkeit...............................................................................80
3.2.2.2 Wirkzonen ................................................................................................................80
3.2.2.3 Auswirkungen auf die Erholungs- und Freizeitfunktion............................................82
3.2.2.4 Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut
Erholungs- und Freizeitfunktion ..............................................................................85
3.2.2.5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit ..................................................86
3.3
Schutzgut Biotoptypen – Tiere und Pflanzen .....................................................86
3.3.1
Beurteilung der Empfindlichkeit...............................................................................86
3.3.1.1 Pflanzen .................................................................................................................86
3.3.1.2 Tiere .......................................................................................................................87
3.3.2
Wirkzonen ..............................................................................................................88
3.3.3
Auswirkungen auf das Schutzgut Biotoptypen, Tiere und Pflanzen .........................90
3.3.4
Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut
Biotoptypen - Tiere und Pflanzen ...........................................................................95
3.3.5
Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit ..................................................97
3.4
Schutzgut Boden ..................................................................................................98
3.4.1
Beurteilung der Empfindlichkeit...............................................................................98
3.4.2
Wirkzonen ..............................................................................................................99
3.4.3
Auswirkungen auf das Schutzgut Boden...............................................................102
3.4.4
Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut Boden ...105
3.4.5
Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit ................................................106
3.5
Schutzgut Wasser ..............................................................................................107
3.5.1
Grundwasser ........................................................................................................107
3.5.2
Oberflächenwasser ...............................................................................................112
3.5.3
Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut Wasser ..120
3.5.4
Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit ................................................121
3.6
Schutzgut Luft, Klima ........................................................................................122
3.6.1
Beurteilung der Empfindlichkeit.............................................................................122
3.6.2
Wirkzonen ............................................................................................................122
3.6.3
Auswirkungen auf das Schutzgut Luft / Klima .......................................................126
3.6.4
Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut
Luft / Klima .........................................................................................................129
3.7
Schutzgut Landschaft (Landschaftsbild / natürliche Erholungseignung) ......130
3.7.1
Landschaftsbild .....................................................................................................130
3.7.2
Wirkzonen ...........................................................................................................131
3.7.3
Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild und die natürliche
Erholungseignung ................................................................................................134
3.7.4
Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut
Landschaftsbild und die natürliche Erholungseignung .........................................138
3.7.5
Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit ................................................139
3.8
Schutzgut Kultur- und Sachgüter .....................................................................140
3.8.1
Beurteilung der Empfindlichkeit.............................................................................140
3.8.2
Wirkzonen ............................................................................................................140
3.8.3
Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter ......................................140
3.8.4
Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut
Kultur- und Sachgüter ..........................................................................................142
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
3.8.5
Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit ................................................142
4
4.1
4.2
4.3
4.4
Wechselwirkungen .............................................................................................142
Ökosystemare Wechselwirkungen ........................................................................142
Schutzgutbezogene Berücksichtigung der Wechselwirkungen .............................143
Schutzgutübergreifende Gesamtbetrachtung der Wechselwirkungen ...................147
Wirkungsverlagerungen ........................................................................................147
5
5.1
5.2
Schutzgutübergreifender Variantenvergleich / gutachtliche Empfehlung ......148
Schutzgutübergreifender Variantenvergleich ........................................................148
Gutachterliche Empfehlung (wird ergänzt) ............................................................153
6
Literaturverzeichnis............................................................................................154
ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS
Abb. 1: Übersicht Straßen, o. M. ........................................................................................... 3
Abb. 2: Abgrenzung des Untersuchungsraumes (o. M.) ........................................................ 8
Abb. 3: Arbeitsschritte der Umweltverträglichkeitsstudie.......................................................10
Abb. 4: Ausschnitt aus der Waldfunktionskarte, (o. M.).........................................................13
Abb. 5: Darstellung der Baugebiete (o. M.) ...........................................................................16
Abb. 6: Verlustflächenbetrachtung…………………………………………………………………67
Abb. 7: Gefährdungsabschätzung ohne Verknüpfung ..........................................................68
Abb. 8: Gefährdungsabschätzung mit einfacher Verknüpfung ..............................................69
Abb. 9: Gefährdungsabschätzung mit zweifacher Verknüpfung ............................................69
Tab. 1: Übersicht Varianten ................................................................................................... 5
Tab. 2: Übersicht über die wesentlichen Auswirkungen des Straßenbauvorhabens
und die betroffenen Schutzgüter ................................................................................ 9
Tab. 3: Übersicht der im Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl dargestellten
Nutzungen ................................................................................................................12
Tab. 4: Rechtskräftige Bebauungspläne im Untersuchungsgebiet ........................................16
Tab. 5: Bedeutung der Wohnfunktion ...................................................................................17
Tab. 6: Bedeutung des Raumes für die Erholungsfunktion ...................................................19
Tab. 7: Klassifikation der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume......................................31
Tab. 8: Zuordnung der Biotoptypen zu Bewertungsklassen der Biotopfunktion
aufgrund der ermittelten Biotopwerte ........................................................................31
Tab. 9: Bedeutung der Biotoptypen ......................................................................................32
Tab. 10: Übersicht der planungsrelevanten Arten .................................................................34
Tab. 11: Übersicht der Arten, für die der Verbotstatbestand gem. § 44 BNatSchG zu
erwarten ist .............................................................................................................36
Tab. 12: Kriterien zur Bewertung der Speicher- und Reglerfunktion .....................................39
Tab. 13: Eigenschaften der Böden .......................................................................................40
Tab. 14: Bedeutung der Böden.............................................................................................41
Tab. 15: Kriterien zur Beurteilung der Empfindlichkeit des Grundwassers ............................44
Tab. 16: Kriterien zur Beurteilung der Oberflächengewässer ................................................47
Tab. 17: Fähigkeit zur Luftgeneration in Abhängigkeit von der Nutzung ...............................48
Tab. 18: Entstehung von Kaltluft in Abhängigkeit von der Nutzung .......................................49
Tab. 19: Bedeutung der Landschaftsbildeinheiten ................................................................53
Tab. 20: Schutzgutbezogene Zusammenstellung der Wechselwirkungen ............................56
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Tab. 21: Schutzgutübergreifende Zusammenstellung der Wechselwirkungen ......................57
Tab. 22: Wirkfaktoren ...........................................................................................................65
Tab. 23: Übersicht planungsrelevanter Grenz- und Orientierungswerte für Lärm in
Siedlungsbereichen ................................................................................................71
Tab. 24: Beeinträchtigungsintensität Wohn- und Wohnumfeldfunktion .................................73
Tab. 25: Auswirkungen auf das Teilschutzgut Wohn- und Wohnumfeldfunktion ...................74
Tab. 26: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Teilschutzgut Wohn- und
Wohnumfeldfunktion ...............................................................................................76
Tab. 27: Übersicht Be- und Entlastungen .............................................................................79
Tab. 28: Beeinträchtigungsintensität Erholungs- und Freizeitfunktion ...................................81
Tab. 29: Auswirkungen auf das Teilschutzgut Erholungs- und Freizeitfunktion .....................82
Tab. 30: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Teilschutzgut Erholungs- und
Freizeitfunktion .......................................................................................................84
Tab. 31: Empfindlichkeit der Biotoptypen / Biotoptypenkomplexe .........................................87
Tab. 32: Wirkzonen / Wirkintensitäten für den Verlust von (Teil-) Funktionen und
Beeinträchtigungen der Lebensräume…………………………………………………. 89
Tab. 33: Auswirkungen auf das Schutzgut Biotoptypen – Tiere und Pflanzen ......................90
Tab. 34: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Schutzgut Biotoptypen – Tiere und
Pflanzen .................................................................................................................94
Tab. 35: Beeinträchtigungsintensität des Bodens ...............................................................100
Tab. 36: Auswirkungen auf das Schutzgut Boden ..............................................................102
Tab. 37: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Schutzgut Boden................................104
Tab. 38: Beeinträchtigungsintensität Grundwasser.............................................................109
Tab. 39: Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser - Grundwasser ....................................111
Tab. 40: Beeinträchtigungsintensität Oberflächenwasser ...................................................115
Tab. 41: Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser - Oberflächenwasser ...........................117
Tab. 42: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Schutzgut Wasser ..............................119
Tab. 43: Beeinträchtigungsintensität des Klimas ................................................................124
Tab. 44: Auswirkungen auf das Schutzgut Luft / Klima .......................................................126
Tab. 45: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Schutzgut Luft / Klima ........................128
Tab. 46: Beeinträchtigungsintensität Landschaftsbild .........................................................132
Tab. 47: Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild und natürliche
Erholungseignung .................................................................................................134
Tab. 48: Schutzgutbezogener Variantenvergleich 1 – Schutzgut Landschaftsbild und
natürliche Erholungseignung ................................................................................137
Tab. 49: Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter ......................................140
Tab. 50: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Schutzgut Kultur- und Sachgüter .......141
Tab. 51: Wechselwirkungen ...............................................................................................144
Tab. 52: Wirkungsverlagerungen aufgrund von Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen ......................................................................................148
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
KARTEN
Nr. 1:
Nr. 2a:
Nr. 2b:
Nr. 3:
Nr. 4:
Nr. 5:
Nr. 6:
Nr. 7:
Nr. 8.1:
Nr. 8.2:
Nr. 8.3:
Nr. 8.4:
Nr. 9.1:
Nr. 9.2:
Nr. 9.3:
Nr. 9.4:
Nr. 10.1:
Nr. 10.2:
Nr. 10.3:
Nr. 10.4:
Nr. 11.1:
Nr. 11.2:
Nr. 11.3:
Nr. 11.4:
Nr. 12.1:
Nr. 12.2:
Nr. 12.3:
Nr. 12.4:
Nr. 13.1:
Nr. 13.2:
Nr. 13.3:
Nr. 13.4:
Mensch / Kultur- und Sachgüter
Realnutzung und Biotoptypen
Bedeutung der Biotoptypen, Schutzausweisungen
Boden
Wasser
Luft / Klima
Landschaft
Raumwiderstand
Konfliktanalyse Schutzgüter Mensch / Kultur- und Sachgüter - Variante 1
Konfliktanalyse Schutzgüter Mensch / Kultur- und Sachgüter - Variante 2
Konfliktanalyse Schutzgüter Mensch / Kultur- und Sachgüter - Variante 3
Konfliktanalyse Schutzgüter Mensch / Kultur- und Sachgüter - Variante 4
Konfliktanalyse Schutzgut Biotoptypen – Tiere und Pflanzen - Variante 1
Konfliktanalyse Schutzgut Biotoptypen – Tiere und Pflanzen - Variante 2
Konfliktanalyse Schutzgut Biotoptypen – Tiere und Pflanzen - Variante 3
Konfliktanalyse Schutzgut Biotoptypen – Tiere und Pflanzen - Variante 4
Konfliktanalyse Schutzgut Boden - Variante 1
Konfliktanalyse Schutzgut Boden - Variante 2
Konfliktanalyse Schutzgut Boden - Variante 3
Konfliktanalyse Schutzgut Boden - Variante 4
Konfliktanalyse Schutzgut Wasser - Variante 1
Konfliktanalyse Schutzgut Wasser - Variante 2
Konfliktanalyse Schutzgut Wasser - Variante 3
Konfliktanalyse Schutzgut Wasser - Variante 4
Konfliktanalyse Schutzgut Luft / Klima - Variante 1
Konfliktanalyse Schutzgut Luft / Klima - Variante 2
Konfliktanalyse Schutzgut Luft / Klima - Variante 3
Konfliktanalyse Schutzgut Luft / Klima - Variante 4
Konfliktanalyse Schutzgut Landschaft - Variante 1
Konfliktanalyse Schutzgut Landschaft - Variante 2
Konfliktanalyse Schutzgut Landschaft - Variante 3
Konfliktanalyse Schutzgut Landschaft - Variante 4
ANHÄNGE
OBERBERGISCHER KREIS, 2011: Ergebnisse des Scoping-Termins, 30. November 2011
HÖLLER, 2014: Artenschutzfachliches Gutachten zu Fledermäusen im Rahmen der UVS zur
Verlängerung der K 28 bis zur B 478 nördlich Waldbröl
SCHMIDT, 2014: Faunistischer Fachbeitrag im Rahmen der UVS zum Neubau der K28n bei
Waldbröl
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
ABKÜRZUNGEN
BArtSchV
BGBL
BImSchV
BNatSchG
BSLE
CL
DTV
DIN 18005
DIN 18915
DIN 19731
EU-WRRL
LANUV
LG NW
LW
MLuS
RAS-Q
RLS-90
RStO 01
UVPG
UVPG NW
UVS
UZVR
Bundesartenschutzverordnung
Bundesgesetzblatt
Bundesimmissionsschutzverordnung
Bundesnaturschutzgesetz
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung
Critical Loads
Durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung
DIN 18005 Schallschutz im Städtebau
DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau
DIN 19731 Bodenbeschaffenheit-Verwertung von Bodenmaterial
Europäische Wasserrahmenrichtlinie
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen
Lichte Weite
Merkblatt für Luftverunreinigungen an Straßen
Richtlinie für die Anlage von Straßen – Teil Querschnitte
Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen 1990
Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus in Verkehrsflächen 2001
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen
Umweltverträglichkeitsstudie
Unzerschnittene verkehrsarme Räume
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
1
Einleitung
1.1
Anlass und Aufgabenstellung
Der Oberbergische Kreis plant als Träger der Straßenbaulast den Bau der K 28n als Verlängerung der K 28 bis zur B 478. Die K 28n soll, ausgehend vom Anschluss an die L 38 /
Homburger Straße, nördlich von Waldbröl Richtung Südwesten verlaufen und südlich von
Waldböl an die B 478 anschließen. Der geplante Verlauf unterscheidet sich in vier Varianten
geringfügig. Während die Varianten 2 und 3 bei Ruh auf die B 478 stoßen, werden Variante
1 und 4 bei Brenzingen an die B 478 angeschlossen. Ziel der Planung ist eine Netzoptimierung im klassifizierten Straßennetz von Waldbröl, indem eine Nord-West-Verbindung geschaffen wird.
Gegenstand der vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) ist im Hinblick auf eine
wirksame Umweltvorsorge die Überprüfung des vorgeschlagenen Untersuchungsgebietes
auf die ökologisch verträgliche oder unverträgliche Eignung möglicher Trassenverläufe bezüglich einer neuen Trasse der K 28n nordwestlich von Waldbröl. Dazu werden die Umweltschutzgüter innerhalb des Untersuchungsraums umfassend ermittelt, beschrieben und hinsichtlich ihrer Empfindlichkeiten gegenüber dem Straßenbauvorhaben bewertet. Ziel der
UVS ist die gutachterliche Empfehlung für eine Variante.
Unabhängig von der UVS ist aufgrund der §§ 44, 45 BNatSchG (2009, gültig seit
01.03.2010) im späteren Plangenehmigungsverfahren eine Artenschutzrechtliche Prüfung
(ASP) durchzuführen, in der die Betroffenheit „Planungsrelevanter Arten“ (nach BAUCKLOH,
KIEL & STEIN 2007 sowie KIEL 2005) ermittelt wird. Im Rahmen dieser UVS werden die artenschutzrechtlichen Belange bereits frühzeitig berücksichtigt mit dem Ziel, sich evtl. ergebende
artenschutzrechtliche Konflikte in einem frühen Planungsstadium zu erkennen und ggf. geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen in Art und Umfang benennen
zu können. Zu diesem Zweck wurden Faunistische Fachbeiträge zu den Artengruppen Fledermäuse, Vögel und Amphibien erstellt.
Im Rahmen der Beteiligung fand im November 2011 ein Scoping-Termin statt, bei dem der
Untersuchungsrahmen und der Untersuchungsumfang festgelegt wurden.
1.2
Rechtliche Grundlagen
Die Planung und Linienabstimmung der geplanten Verlängerung der K 28n bei Waldbröl wird
auf Grundlage des § 37 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen vom Träger
der Straßenbaulast, in diesem Fall also dem Oberbergischen Kreis, durchgeführt. Eine Linienbestimmung im Sinne des § 16 Bundesfernstraßengesetz in Verbindung mit der Umweltverträglichkeitsprüfung findet nicht statt.
Bei Realisierung der K 28n sind zum Teil erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft bzw.
einzelne Umweltschutzgüter zu erwarten. Daher wurde vom Oberbergischen Kreis gem.
UVPG-NRW Anhang 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW
eine Umweltverträglichkeitsstudie in Auftrag gegeben, um die vom Straßenbauvorhaben
ausgehenden Umweltauswirkungen zu ermitteln, zu beschreiben und fachlich zu bewerten.
Die UVS ist somit als ein wesentlicher Beitrag zur transparenten und nachvollziehbaren DarHKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
1
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
stellung und Begründung des Straßenbauvorhabens im Rahmen der nach § 37 Abs. 4 und 5
Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen durchzuführenden Behörden- und Bürgerbeteiligung sowie der Beteiligung der nach § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten
Naturschutzverbände zu sehen.
Die UVS hat die Aufgabe als fachplanerischer Beitrag, alle umweltrelevanten Informationen
bereitzustellen, die zur Bewertung der Umweltverträglichkeit eines Straßenvorhabens auf
einer vorbereitenden Planungsstufe erforderlich sind. Unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt dient sie als Begründung der gewählten Variante.
Vorrangig i.S. des Vermeidungsgebotes ist die UVS Teil der Eingriffsregelung nach § 14
BNatSchG.
1.3
Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen projektbedingten Auswirkungen
1.3.1 Verkehrssituation in Waldbröl
Die Stadt Waldbröl gehört zu den Kommunen in Nordrhein-Westfalen, für die eine Stagnation
der Bevölkerungszahlen prognostiziert wird (BRILON, BONDZIO, W EISER 2012).
Sie bietet als Mittelzentrum des südlichen Teils des Oberbergischen Landes die komplette
Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen, im Gesundheitswesen und als Schulstandort. Waldbröl ist über die B 256 und die B 478, die auch durch das Stadtzentrum von
Waldbröl führen, an das überregionale Verkehrsnetz angeschlossen. Verbindungen zu den
umliegenden Ortschaften bestehen über Landes- und Kreisstraßen.
In einer detaillierten Untersuchung durch das Planungsbüro BRILON, BONDZIO, W EISER – INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR VERKEHRSWESEN MBH, 2013, werden die aktuellen und die für
das Jahr 2025 prognostizierten Verkehrsmengen und -verteilungen dargestellt. Ebenso sind
die verkehrlichen Wirkungen und die Ergebnisse eines Variantenvergleichs Gegenstand der
Verkehrsuntersuchung (BRILON, BONDIO, W EISER, 2013).
Insgesamt wurde festgestellt, dass im klassifizierten Straßensystem eine Nord-SüdVerbindung in den westlichen Teilen Waldbröls fehlt. Daher wird dieser Verkehr derzeit über
Gemeindestraßen abgewickelt. Zudem ist das Stadtzentrum entlang der B 256 bzw. der
B 478 überlastet. Der Anteil des Durchgangsverkehrs beträgt ca. 27 %. Der Großteil des
Durchgangsverkehres wird über die B 256 abgewickelt. Die höchsten Verkehrsbelastungen
von etwa 18.400 Kfz/24h weist die B 256 im Bereich der Kaiserstraße auf. Die Schladener
Straße (B 256) ist mit etwa 8.000 Kfz/24h belastet. Die Brölstraße (B 478) hat eine Verkehrsbelastung von 10.300 Kfz/24h.
Eine Übersicht des Straßennetzes erfolgt in der nachstehenden Abbildung.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
2
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Abb. 1: Übersicht Straßen, o. M.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
3
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
1.3.2 Beschreibung des Vorhabens
Im bisherigen Planungsprozess wurden verschiedene Trassenvarianten diskutiert. Die neue
Trasse der K 28n wurde in vier Varianten untersucht. Eine Verkehrsuntersuchung von BRILON, BONDZIO, W EISER (Februar 2013) hat diese Varianten auf Basis des Prognose-Nullfalls
berechnet.
In den Prognose-Nullfall1 sind die geplanten Entwicklungen im Straßennetz mit eingeflossen.
Dazu zählen die Öffnung des Knotenpunktes Boxberg und die Anbindung des Gewerbeparks
Waldbröl an die Oberbrölstraße (L 339). Für den Prognose-Nullfall wird im gesamten Netz
eine generelle Verkehrszunahme von etwa 4 % vorausgesagt. Durch die Öffnung des Boxberges wird es zu Abnahmen von ca. 45 % in der Bahnhofstraße kommen, gleichzeitig jedoch zu Zunahmen von über 70 % an der Homburger Straße.
Im Folgenden erfolgt eine Erläuterung der Varianten (Variantenverlauf vgl. Abb. 1).
Die Variante 1 sieht die weitgehende Nutzung des bestehenden Netzes vor. Sie wird im Norden an die bestehende K 28 angebunden, quert dann die Homburger Straße (L 38) und verläuft von dort in Richtung Süden. Sie führt östlich des Schulzentrums vorbei und bildet einen
Knotenpunkt mit der Venn- und Talstraße. Über die Talstraße erfolgt auch die Querung des
Waldbrölbaches und der Anschluss an die B 478. Die Variante 1 führt zwar im Ortskern von
Waldbröl zu geringen Entlastungen, jedoch entstehen dafür große Zuwächse an der Homburger Straße zwischen Nümbrechter Straße und Kreuzstraße. Die Entwässerungsplanung
sieht für die Variante 1 die Errichtung von zwei Regenklär- und Regenrückhaltebecken vor.
Die Zuleitung erfolgt über neue Regenwasserkanäle. Südlich der Homburger Straße erfolgt
die Entwässerung über die Böschungsschulter. Im Bereich der Talstraße wird das Niederschlagswasser an den kommunalen Mischwasserkanal angeschlossen. Zudem ist die Errichtung von Dämmen und Einschnitten nötig.
Bei der Variante 2 findet ebenfalls eine Anbindung an die bestehende K 28 im Norden statt.
Nach Querung der Homburger Straße führt die Trasse nach Süden und verläuft zwischen
dem Ortsteil Bohlenhagen und dem Schulzentrum. Von einem Knotenpunkt mit der Bohlenhagener Straße verläuft sie weiter nach Süden und knüpft zwischen dem Ortsteil Ruh und
Waldbröl an die Brölstraße (B 478) an. Für die Querung des Waldbrölbaches wird eine Brücke erforderlich. Durch diese Variante ergibt sich eine Verkehrsentlastung für die Innenstadt
Waldbröls, die höher ausfällt als bei Variante 1. Jedoch entsteht für die Homburger Straße
zwischen Nümbrechter Straße und Kreuzstraße eine starke Verkehrszunahme, da die Straße eine Funktion als Querspange zwischen der K 28n und dem Knotenpunkt Boxberg übernimmt. Es entstehen insgesamt drei Regenklär- und Regenrückhaltebecken, die über neue
Regenwasserkanäle beschickt werden. In Teilabschnitten ist auch die Entwässerung über
die Böschungsschulter vorgesehen. Zudem ist die Errichtung von Dämmen und Einschnitten
nötig.
1
Der Prognose-Nullfall beschreibt die voraussichtliche Verkehrsentwicklung in Waldbröl bis 2025 unter Berücksichtigung der absehbaren strukturellen Entwicklungen. Er dient als Referenzfall zur Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen der einzelnen Varianten der Entlastungsstraße.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
4
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Die Variante 3 knüpft an die bestehende Trasse der K 28 an und quert die Homburger Straße (L 38) östlich vom Ortsteil Romberg. Im weiteren Verlauf entspricht sie der Variante 2,
wird jedoch ortsferner geführt. Auch bei Variante 3 müsste eine Brücke zur Querung des
Waldbrölbaches errichtet werden. Nach Berechnungen führt Variante 3 zu ähnlichen Verkehrsveränderungen wie Variante 2. Es entstehen insgesamt vier Regenklär- und Regenrückhaltebecken, die über neue Regenwasserkanäle beschickt werden. In Teilabschnitten ist
auch die Entwässerung über die Böschungsschulter vorgesehen. Zudem ist die Errichtung
von Dämmen und Einschnitten nötig.
Variante 4 verläuft zu Beginn wie Variante 1, wird jedoch später weiter westlich geführt. Sie
führt zwischen dem Ortsteil Bohlenhagen und dem Schulzentrum vorbei und bildet einen
neuen Knotenpunkt mit der Bohlenhagener Straße. Von dort führt die Trasse weiter Richtung
Süden und schließt an den Mühlenweg an, der wiederum weiter zur B 478 geführt wird. Kurz
vor der Anbindung an die B 478 wird der Waldbrölbach gequert, wozu die Erneuerung eines
Durchlasses nötig ist. Aufgrund der nahen Lage zum Kreisverkehr Talstraße/Brölstraße wird
die Talstraße abgebunden und der Kreisverkehr zurückgebaut. Wie auch bei den Varianten 1
bis 3 ergibt sich eine Verkehrsentlastung für die Innenstadt Waldbröls bei gleichzeitiger Verkehrszunahme für die Homburger Straße zwischen Nümbrechter Straße und Kreuzstraße.
Es entstehen insgesamt vier Regenklär- und Regenrückhaltebecken, die über neue Regenwasserkanäle beschickt werden. In Teilabschnitten ist auch die Entwässerung über die Böschungsschulter vorgesehen. Zudem ist die Errichtung von Dämmen und Einschnitten nötig.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt grundsätzlich 100 km/h für Pkw’s und 80 km/h
für Lkw’s. Eine Ausnahme bildet die Variante im Bereich der Talstraße. Dort werden Höchstgeschwindigkeiten von 70 km/h angenommen. Im Bereich der Knotenpunkte werden die Geschwindigkeiten bei 40 km/h liegen.
In der nachfolgenden Tabelle 1 werden die Charakteristika der einzelnen Varianten nochmals gegenübergestellt:
Tab. 1: Übersicht Varianten
VariantenUmliegendes
Strabezeichnung
ßennetz
Variante 1
Öffnung Boxbergkrei(ca. 1.930 m)
sel, Anbindung Gewerbepark an Oberbrölstraße
Variante 2
(ca. 2.520 m)
Öffnung Boxbergkreisel, Anbindung Gewerbepark an Oberbrölstraße
Variante 3
(ca. 2.465 m)
Öffnung Boxbergkreisel, Anbindung Gewerbepark an Oberbrölstraße
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Verkehrsaufkommen auf der K 28n
Verkehrsaufkommen
auf K 28n von 3.900
bis 4.700 Kfz/24h (72
% kreisinterner Verkehr)
Bemerkung
Verkehrsaufkommen
auf K 28n von 5.000
bis 5.300 Kfz/24h (62
% kreisinterner Verkehr)
Verkehrsaufkommen
auf K 28n von 5.600
bis 5.900 Kfz/24h (56
% kreisinterner Verkehr)
Innerstädtisch Verkehrsentlastung von rund 17 %
Sensible Bereiche wie das
Schulzentrum werden deutlich
höher belastet
Innerstädtisch Verkehrsentlastung von rund 9 %
Innerstädtisch Verkehrsentlastung von rund 18 %
Stand: Juni 2015
5
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Variantenbezeichnung
Variante 4
(ca. 2.500 m)
1.4
Umliegendes
Straßennetz
Öffnung Boxbergkreisel, Anbindung Gewerbepark an Oberbrölstraße
Verkehrsaufkommen auf der K 28n
Verkehrsaufkommen
auf K 28n von 4.300
bis 4.900 Kfz/24h (68
% kreisinterner Verkehr)
Bemerkung
Innerstädtisch Verkehrsentlastung von rund 11 %,
Entlastungen vom kreisinternen
Verkehr im nicht klassifizierten
innerstädtischen Netz sind bei
dieser Variante am größten
Darstellung des Untersuchungsrahmens
Zur Festlegung des Untersuchungsrahmens wurde am 30. November 2011 ein ScopingTermin bei der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises durchgeführt. Am ScopingTermin nahmen Vertreter/Innen der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises (Umweltamt, Amt für Planung, Entwicklung und Mobilität, Straßenverkehrsamt, Untere Bodenschutzbehörde und Untere Landschaftsbehörde), des Landesbetriebs Straßenbau NRW, der
Landwirtschaftskammer NRW, der Stadt Waldbröl, des Landesbetriebs Wald und Holz NRW,
des Naturschutzbundes Deutschland (Kreisverband Oberberg) und der mit der Planung beauftragten Büros teil. Die Ergebnisse des Scoping-Termins sind der UVS im Anhang beigefügt.
1.4.1 Bestimmung der planungsrelevanten Umweltschutzgüter
Von dem geplanten Straßenbauvorhaben können Auswirkungen (siehe Kap. 1.4.3) auf unterschiedliche Umweltbereiche ausgehen. Die Funktionsfähigkeit der "natürlichen" Umwelt
als Ganzes gilt es zu erhalten, ihre einzelnen Bereiche werden in diesem Sinne als Schutzgüter definiert. Das Vorhaben kann sich sowohl beeinträchtigend auf das eine Schutzgut als
auch begünstigend auf ein anderes Schutzgut bzw. andere Bereiche auswirken. Dabei ist es
möglich, dass es zu Wechselwirkungen innerhalb einzelner Schutzgüter und / oder zwischen
den einzelnen Schutzgütern kommen kann.
Gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) §§ 1 und 2 werden folgende planungsrelevante Schutzgüter, die von dem Vorhaben in ihrer Funktion beeinträchtigt oder
verändert werden können, aufgeführt:
 Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit,
 Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt,
 Boden,
 Wasser,
 Luft / Klima,
 Landschaft,
 sonstige Kultur- und Sachgüter.
Die vorhersehbaren Auswirkungen der Planung auf diese Schutzgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern sind zu ermitteln, zu beschreiben und
zu bewerten.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
6
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Im Gutachten wird die Benennung der einzelnen Schutzgüter gemäß des Leitfadens für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben (2000) übernommen, da dieses Gutachten maßgeblich die Methodik der UVS bestimmt.
Bei Realisierung der K 28n können alle genannten Umweltschutzgüter in unterschiedlicher
Intensität betroffen sein. Ihre Betroffenheit ist daher hinsichtlich der Art, der Qualität und der
Ausdehnung der möglichen Beeinträchtigungen einer umfassenden Prüfung zu unterziehen.
1.4.2 Abgrenzung des Untersuchungsraumes
Der ca. 150 ha große Untersuchungsraum erstreckt sich in einem bis zu 700 m breiten Korridor nordwestlich von Waldbröl beidseitig der vorgesehenen Trassenvarianten. Als Mindestabstand zwischen dem jeweils äußeren Trassenverlauf und der Abgrenzung wurde eine Distanz von 150 m gewählt. Eine Ausnahme bildet die Variante 1 im Bereich der Talstraße. Dort
wurde aufgrund der urbanen Überprägung nach Osten lediglich die erste Häuserzeile in den
Untersuchungsraum einbezogen. Darüber hinaus wurden aufgrund zu erwartender Schallimmissionen die ebenfalls ersten Häuserzeilen der den Trassenvarianten nächst gelegenen
Ortschaften Ruh, Bohlenhagen und Romberg als Teil des zu untersuchenden Raumes definiert. Wegen der erwarteten Verkehrszunahme auf der Homburger Straße durch den Bau
des Kreisverkehrsplatzes Boxberg, der höchstwahrscheinlich vor Baubeginn der K 28n fertiggestellt sein wird, wird die Homburger Straße zwischen Nümbrechter Straße und Boxberg
ebenfalls in die Betrachtungen mit einbezogen.
Es handelt sich somit um einen in sich geschlossenen, homogenen Raum, der in seiner Abgrenzung so gewählt wurde, dass die von dem Vorhaben potenziell ausgehenden Wirkfaktoren hinsichtlich ihrer räumlichen Ausdehnung erfasst und beurteilt werden können. Für einzelne Faktoren ist davon auszugehen, dass sie über den Untersuchungsraum hinaus erhebliche Umweltauswirkungen haben werden. In diesem Fall werden sie dann einer speziellen
Betrachtung unterzogen.
In der nachfolgenden Abbildung 1 ist die flächenscharfe Abgrenzung des Untersuchungsraumes dargestellt.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
7
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Variante 3
Variante 1
Variante 4
Variante 2
Abb. 2: Abgrenzung des Untersuchungsraumes (o. M.)
1.4.3 Relevante Projektwirkungen
Die von dem Vorhaben vorhersehbar ausgehenden Auswirkungen sind zu unterscheiden in
die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen. Die baubedingten Wirkungen sind
zeitlich auf die Bauphase des Vorhabens befristet, können aber zum Teil erhebliche und
nachhaltige Umweltauswirkungen verursachen. Anlagebedingte Wirkungen werden durch
den Straßenkörper selbst hervorgerufen und betriebsbedingte Wirkungen gehen vor allem
von dem Kfz-Verkehr und der Unterhaltung der Straße aus.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die wesentlichen Projektwirkungen des Straßenbauvorhabens.
Die Konkretisierung der vorhabenspezifischen Projektwirkungen in Bezug auf die einzelnen
Schutzgüter und unter Berücksichtigung der verschiedenen Varianten erfolgt in Kap. 3 Auswirkungsprognose.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
8
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Tab. 2: Übersicht über die wesentlichen Auswirkungen des Straßenbauvorhabens und die betroffenen Schutzgüter
Grund
Auswirkung
Betroffene Schutzgüter
Baubedingt
Flächenbeanspruchung für Arbeits Menschen
raum, Lagerflächen etc.
 Tiere und Pflanzen
 Boden
 Wasser
Lärmimmissionen durch Baustellen Menschen
verkehr
 Tiere und Pflanzen
Staub- und Abgasentwicklung durch
 Menschen
Baustellenverkehr
 Tiere und Pflanzen
 Luft / Klima
Gefahr der Versickerung von Be Boden
triebsstoffen
 Wasser
Anlagebedingt
Flächenbeanspruchung für Trasse,
 Menschen
Böschungen, Lärmschutzeinrichtun Tiere und Pflanzen
gen
 Boden
 Wasser
 Landschaft
 Kultur- und Sachgüter
Veränderung der Landschaftsstruk Menschen
tur einschließlich Zerschneidungsef Tiere und Pflanzen
fekten
 Landschaft
Betriebsbedingt
Lärmimmissionen
 Menschen
 Tiere und Pflanzen
Abgasimmissionen
 Menschen
 Tiere und Pflanzen
 Boden
Zerschneidung der Landschaft
 Menschen
 Tiere und Pflanzen
Schadstoffeintrag durch Taumittel Menschen
einsatz
 Tiere und Pflanzen
 Boden
 Wasser
1.5
Methodisches Vorgehen
Die Erarbeitung der UVS erfolgt in Anlehnung an allgemein anerkannte, den einschlägigen
Richtlinien entsprechende und praxistaugliche Verfahren zur Erfassung und Bewertung von
Natur und Landschaft sowie zur Beurteilung der Umwelterheblichkeit der potenziellen Auswirkungen eines Straßenbauvorhabens.
Methodisch wurde schwerpunktmäßig der „Leitfaden für Umweltverträglichkeitsprüfungen zu
Straßenbauvorhaben“ (Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung,
2000) bei der Bearbeitung der UVS zugrunde gelegt. Gemäß dieser Methodik ist das vorrangige Ziel, eine annähernd einheitliche methodische Vorgehensweise für die Erstellung von
Umweltverträglichkeitsstudien zu erreichen. Als Grundlage für den Leitfaden dienten die
1995 vom BMV eingeführten Musterkarten für Umweltverträglichkeitsstudien, die allerdings
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
9
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
nur die kartographische Darstellung, nicht jedoch die methodische Herleitung vorgeben.
Obengenannter Leitfaden, der bundesweit fachlich anerkannt ist, wurde von Fachleuten aus
NRW bearbeitet und basiert auf den Grundprinzipien der ökologischen Risikoanalyse. Der
Planungsleitfaden UVP NRW regelt nur die formellen Sachverhalte in der UVP.
Zu den angewendeten Richtlinien zählen:
 SCHRIFTENREIHE DER HESSISCHEN STRASSEN- UND VERKEHRSVERWALTUNG, 2000: Leitfaden für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben, Teil I und II
 FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN, 2001: Merkblatt zur
Umweltverträglichkeitsstudie in der Straßenplanung – MUVS
 FROEHLICH + SPORBECK, REGIO, DR. STÜER, 2008: Richtlinien Umweltverträglichkeitsstudie (Entwurf)
 BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, 1995: Musterkarten für Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau
 LANDESBETRIEB STRASSENBAU NRW , 2006: Planungsleitfaden UVP
Die Umweltverträglichkeitsstudie gliedert sich in folgende Arbeitsschritte:
Verfahrensablauf der UVS
Bestandserfassung
Erfassung, Beschreibung und Einordnung der Bedeutung der genannten
Schutzgüter anhand eigener Kartierungen bzw. nachrichtliche Übernahme
und Literarturrecherche. Die Bewertung der Bedeutung der einzelnen
Schutzgüter erfolgt auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben bzw. planungsrechtlicher Zielsetzungen. Dafür wurden i.d.R. ordinale Wertstufen
formuliert, mit deren Hilfe die Bedeutung in eine 3- bis 5-stufige Skala
eingeordnet werden konnte.
Konfliktschwerpunkte
Ableitung der erkennbaren Konfliktschwerpunkte (Raumwiderstand) bezogen auf die einzelnen Schutzgüter / Beurteilung der möglichen Wechselwirkungen nach Aggregation der Schutzgüter
Raumwiderstand
Ermittlung
des
Raumwiderstandes
Konfliktschwerpunkte
Auswirkungsprognose
Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Empfindlichkeit der Schutzgüter sowie projektbedingter Wirkfaktoren nach Art, Intensität, räumlicher
Verbreitung und Dauer der Einwirkung
Variantenvergleich
Vergleich der projektbedingten Auswirkungen bei Realisierung der Varianten / Ermittlung der Variante mit den vergleichsweise geringsten Beeinträchtigungen für die Schutzgüter
Vermeidung,
Verminderung und
Ausgleichbarkeit
Hinweise zu Maßnahmen, mit denen die zu erwartenden Auswirkungen
auf die Schutzgüter vermieden bzw. gemindert werden können bzw. inwiefern eine Ausgleichbarkeit erfolgen kann.
auf
Grundlage
der
Abb. 3: Arbeitsschritte der Umweltverträglichkeitsstudie
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
10
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Alle relevanten Ergebnisse werden in einem Textteil und in dazugehörigen Karten dargestellt. Die methodischen Ansätze für die faunistischen Kartierungen werden in den faunistischen Fachbeiträgen gesondert beschrieben.
Sowohl bei der Bedeutungseinstufung im Rahmen der Bestandserfassung als auch bei der
Einstufung der Gefährdung und Empfindlichkeit innerhalb der Auswirkungsprognose ist folgendes zu beachten: Die Einstufungen müssen projektbezogen gesehen werden und sind
daher relativ. Eine sehr hohe/hohe Bedeutung, Gefährdung oder Empfindlichkeit ist also nur
bezogen auf den Untersuchungsraum als sehr hoch/hoch einzustufen. Der Untersuchungsraum insgesamt ist als ein für die Region typischer Landschaftssraum zu sehen, der in seiner
Gesamtheit betrachtet eine nur mittlere Bedeutung hat.
1.6
Planerische Vorgaben / Vorhaben
Landes- und Regionalplanung
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen 1995
Im Landesentwicklungsplan ist der Untersuchungsraum als Freiraum dargestellt.
Regionalplan 2001 (Stand 2006)
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, stellt den Untersuchungsraum als Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich dar. Darüber hinaus dient der
überwiegende Teil des Gebietes dem Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten
Erholung (BSLE). In der Erläuterungskarte wird diese Darstellung differenziert. Während der
nördliche Teil bis etwa zur Bohlenhagener Straße die Zielschwerpunkte Erhalt, Schutz und
Sicherung der Landschaft aufweist, handelt es sich im südlichen Teilbereich um ein Gebiet
zur Anreicherung und Entwicklung der Landschaft. Der Status des Untersuchungsraumes als
Teil eines Naturparks geht ebenfalls aus dem Regionalplan hervor. Der östliche Teil des Untersuchungsraumes ist als Allgemeiner Siedlungsraum dargestellt. Im südlichen Bereich des
Untersuchungsraumes enthält der Regionalplan die Darstellung der Trasse der B 256. Im
sachlichen Teilabschnitt zum vorbeugenden Hochwasserschutz ist die Aue des Brölbachs ab
der Kläranlage Brenzingen als Überschwemmungsbereich dargestellt.
Bauleitplanung
Flächennutzungsplan 2006
Im Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl sind für den Untersuchungsraum die in der folgenden Tabelle aufgeführten Nutzungen dargestellt:
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
11
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Tab. 3: Übersicht der im Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl dargestellten Nutzungen
Flächennutzung
Bereich
Fläche für Wald
- Baumgruppe zw. Homburger Str. und Denkmalstr.
- Romberger Bachsiefen
- Feldgehölz im Bohlenhagener Bachtal
Fläche für die Landwirtschaft
- alle nicht mit anderen Nutzungen aufgeführten Flächen
Grünfläche
- Baumgruppe am Ehrenmal
- Bereich nördlich des Schulzentrums bis zum Hahner Bachtal
Wohnbauflächen
- Aktuell bebaute Flächen
- Als Bauland vorgesehene Flächen am Höhenweg und zwischen der Heidbergsiedlung und Brenzingen
Mischgebiet
- Ortschaft Ruh
- Landwirtschaftlicher Betrieb in Romberg
- Bereich Tennisanlage / Fitnesscenter
Gewerbe
- Autohaus
Wasserfläche
- Brölbach
Flächennutzung
Bereich
Gemeinbedarfsflächen
- Schulzentrum
- Bauhof
- Rathaus
Ver- und Entsorgungsanlage
- Kläranlage
Verkehrsfläche
- Bundesstraße 478
- Vorgesehene Trasse der B 256
Bahnanlage
- Gleisanlage am Boxberg
Die rechtskräftigen Bebauungspläne sind im Kap. 2.1.1 „Schutzgut Mensch“ erläutert und
dargestellt (s. Abb. 4).
Landschaftsplanung
Landschaftsplan Nr. 4 Nümbrecht-Waldbröl
Der Landschaftsplan Nr. 4 „Nümbrecht-Waldbröl“ stellt für den Untersuchungsraum Flächen
mit verschiedenen Schutzstati wie Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, Geschützte
Landschaftsbestandteile etc. dar. Eine Auflistung der geschützten Flächen mit Schutzstatus
und -zweck findet sich in Kap. 2.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen.
Naturpark
Der gesamte Untersuchungsraum ist Teil des Naturparks „Bergisches Land“.
Sonstiges
Waldfunktionskarte 1979
Die Waldfunktionskarte Nordrhein-Westfalen stellt die Bedeutung der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes örtlich und regional dar, um daraus Ziele, Richtlinien und Maßnahmen für die Walderhaltung und funktionsgerechte Waldbehandlung entwickeln zu können. Darüber hinaus soll sie auf umweltrelevante Tatbestände aufmerksam machen, damit
diese bei allen landschaftsbezogenen Planungen, die den Wald berühren, Berücksichtigung
finden.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
12
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Die Waldfunktionskarte Nordrhein-Westfalen zeigt die Stieleichengruppe im Bereich der
Homburger Straße und der Denkmalstraße als Waldfläche zum Schutz seltener Arten und
Biotope. Die Schutzausweisung trägt damit der besonderen Bedeutung dieser Baumgruppe
als Brut- und Rückzugshabitat für die Saatkrähenkolonie Rechnung.
Waldfläche zum Schutz seltener
Arten und Biotope
Abb. 4: Ausschnitt aus der Waldfunktionskarte, (o. M.), Quelle: www.tim-online.nrw.de
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
13
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
2
Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich
des Vorhabens
2.1
Ermittlung und Beschreibung der Schutzgüter
2.1.1 Schutzgut Mensch
(siehe Karte Nr. 1 „Mensch / Kultur- und Sachgüter“)
Werthintergrund
Das Schutzgut Mensch bezieht sich auf Leben, Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen. Dabei werden innerhalb der Umweltverträglichkeitsprüfungen diejenigen Grundfunktionen betrachtet, die räumlich wirksam sind und gesundheitsrelevante Aspekte beinhalten.
Das Schutzgut Mensch wird daher über die Teilfunktionen Wohn- und Wohnumfeldfunktion
sowie Erholungs- und Freizeitfunktion, die getrennt voneinander aufgenommen und beurteilt
werden, erfasst.
Für das Teilschutzgut „Wohn- und Wohnumfeldfunktion“ ist der Schutz der Allgemeinheit und
der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche das Ziel
der Lärmvorsorge. Nach § 41 (1) BImSchG muss beim Bau oder der wesentlichen Änderungen einer öffentlichen Straße sichergestellt werden, dass durch Verkehrsgeräusche keine
schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der
Technik vermeidbar sind.
Darüber hinaus bestehen aus Sicht des Schutzgutes Mensch besondere planerische Anforderungen an mögliche Trassenführungen insbesondere bzgl. der Vermeidung / Minderung
der Inanspruchnahme und Zerschneidung von Wohngebieten.
Für das Teilschutzgut „Erholungs- und Freizeitfunktion“ sind sowohl die wohnungsnahe Erholungseignung als auch die überregionale Bedeutung des Raumes zur Freizeitgestaltung
relevant. Als Erholung, die zu den Grundbedürfnissen des Menschen gehört, werden hier
landschaftsbezogene Aktivitäten wie Wandern, Joggen, Reiten oder Naturerlebnis bezeichnet. Dabei wird zwischen der wohnungsnahen Erholungsfunktion eines Raumes und der
generellen Funktion eines Raumes zur Wochenend- und Ferienerholung unterschieden.
Entscheidungserheblich für dieses Teilschutzgut sind die infrastrukturelle Ausstattung, die
Erreichbarkeit sowie Freizeitangebote von allgemeinem Interesse.
Datengrundlagen
Zur Erfassung und Bewertung der genannten Teilschutzgüter wurden herangezogen:
 Regionalplan der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Köln, 2006
 Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl, 2006
 Bebauungspläne und Satzungen nach § 34 BauGB für den Untersuchungsraum
 Landschaftsplan Nr. 4 Nümbrecht-Waldbröl, Stand: 3. Änderung, 2005
 Waldfunktionskarte NRW
 Wanderkarte NRW 1:25.000, Südlicher Oberbergischer Kreis (Nr. 43), Landesvermessungsamt NRW 2005, 1. Auflage
 eigene Biotoptypen- und Nutzungskartierung
 Verkehrsuntersuchung zur geplanten K 28n Waldbröl
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
14
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Schutzausweisungen
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, stellt den Untersuchungsraum als Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich dar. Darüber hinaus dient der
überwiegende Teil des Gebietes dem Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten
Erholung (BSLE). In der Erläuterungskarte wird diese Darstellung differenziert. Während der
nördliche Teil bis etwa zur Bohlenhagener Straße die Zielschwerpunkte Erhalt, Schutz und
Sicherung der Landschaft aufweist, handelt es sich im südlichen Teilbereich um ein Gebiet
zur Anreicherung und Entwicklung der Landschaft. Der Status des Untersuchungsraumes als
Teil eines Naturparks geht ebenfalls aus dem Regionalplan hervor. Der östliche Bereich des
Untersuchungsraumes wird als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt.
Der überwiegende Teil des Untersuchungsraums liegt innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes. Als Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes wird im Landschaftsplan Nr. 4
Nümbrecht-Waldbröl u. a. die Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes und
die besondere Bedeutung für die Erholung genannt.
Der gesamte Untersuchungsraum ist Teil des Naturparks „Bergisches Land“. Naturparke
sind laut § 27 BNatSchG Bereiche, „die sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen
für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt
wird“.
Allgemeine Beschreibung des Schutzgutes „Mensch“
Teilschutzgut „Wohn- und Wohnumfeldfunktion“
Der Untersuchungsraum wird durch landwirtschaftlich genutzte Flächen geprägt, die durch
kleinere Wald-/Gehölzbestände und Fließgewässer gegliedert werden.
Großflächige Wohngebietsnutzungen, im FNP teilweise als Mischgebiet dargestellt, befinden
sich im nördlichen und westlichen Bereich nur mit geringen Flächenanteilen innerhalb des
Untersuchungsraumes (Dorfrandlagen von Ruh, Bohlenhagen, Romberg), wohingegen der
östliche Bereich (Talstraße, Schulzentrum, Homburger Straße, Denkmalstraße, Höhenstraße) stark von Wohnbauflächen, Mischgebieten oder Gemeindebedarfsflächen geprägt wird.
Die Bebauung in den Randbereichen der Ortschaften ist als ältere Bebauung zu beschreiben, in der die Begrünung als relativ hoch anzusehen ist. Gleiches gilt auch für die bestehenden Wohnbauflächen von Waldbröl. Innerhalb der Mischgebiete befinden sich Einrichtungen des täglichen Bedarfs.
Gemeinbedarfseinrichtungen befinden sich im östlichen Bereich des Untersuchungsraumes.
Dazu zählen das Schulzentrum an der Vennstraße, das Rathaus (Nümbrechter Straße) sowie Sportanlagen „Am Mühlenteich“. Ein Gewerbegebiet liegt im südlichen Bereich des
Plangebietes.
Im Folgenden sind Wohngebiete aufgelistet, deren B-Pläne oder Satzungen nach § 34
BauGB rechtskräftig sind und die sich in der Realisierung befinden bzw. deren Realisierung
aktuell abgeschlossen ist. In der Karte wurde in Abstimmung mit der Stadt Waldbröl die Untersuchungsgebietsgrenze so gewählt, dass jeweils die ersten Häuserzeilen in den Untersuchungsraum mit einbezogen wurden. Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes wurde im
Scoping-Termin von den Teilnehmern bestätigt.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
15
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Es befinden sich derzeit keine Bebauungspläne in Aufstellung.
Wohnbauflächen, die im Flächennutzungsplan (2006) dargestellt sind und von B-Plänen
nicht erfasst sind, werden in der Abbildung 4 nicht dargestellt. Es handelt sich dabei um
Wohnbauflächen in Waldbröl und Brenzingen.
Tab. 4: Rechtskräftige Bebauungspläne im Untersuchungsgebiet
1
Satzung nach § 34 BauGB „Ruh“
2
Satzung nach § 34 BauGB „Brenzingen“
3
Satzung nach § 34 BauGB „Waldbröl-Bohlenhagen“
4
Satzung nach § 34 BauGB „Bohlenhagen-Kümpelweg“
5
BP Nr. 107 „Bohlenhagen-Eichenkamp“
6
Satzung nach § 34 BauGB „Romberg“
7
BP Nr. 7 A „Höhenweg“
8
BP Nr. 5 „Vor dem Löh“
9
BP Nr. 9 „Brölbahnstraße“
10 BP Nr. 9 A „Großflächiger Einzelhandel Brölbahnstraße“
Realisierung abgeschlossen
Realisierung abgeschlossen
Realisierung abgeschlossen
Realisierung abgeschlossen
Realisierung abgeschlossen
Realisierung abgeschlossen
Wird voraussichtlich nicht realisiert
Realisierung abgeschlossen
Realisierung abgeschlossen
Realisierung abgeschlossen
Satzung „Romberg“
Satzung BohlenhagenKümpelweg
BP Nr. 7 A „Höhenweg“
BP Nr. 107 „BohlenhagenEichenkamp“
Satzung WaldbrölBohlenhagen
Satzung „Brenzingen“
BP Nr. 9 „Brölbahnstraße“
Satzung „Ruh“
BP Nr. 5 „Vor dem Löh“
BP Nr. 9 A „Großflächiger Einzelhandel
Brölbahnstraße“
Abb. 5: Darstellung der Baugebiete (o. M.)
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
16
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Vorbelastungen Teilschutzgut, „Wohn- und Wohnumfeldfunktion“
Die durch das Untersuchungsgebiet verlaufende B 478 sowie die Talstraße stellen eine
Lärmbelästigung dar. Gleiches gilt auch für die im Norden verlaufenden Straßen L 38 und
K 28.
Bedeutung Teilschutzgut „Wohn- und Wohnumfeldfunktion“
Die Bedeutung bzw. die Empfindlichkeit der Wohnfunktion kann von der tatsächlichen Art
und Intensität der Nutzung der Flächen abgeleitet werden. Dafür werden in Anlehnung an die
Baunutzungsverordnung folgende Kategorien unterschieden:
Tab. 5: Bedeutung der Wohnfunktion
Wertstufe
Art der Nutzung von Siedlungsflächen
Sehr hoch
Hoch
Reine und allgemeine Wohngebiete,
Sondernutzungen: Einrichtungen mit sozialen
Grundfunktionen wie medizinische Versorgung (z.B.
Krankenhäuser, Altenheime), Betreuung, Erziehung
und Bildung (Schulen, Kindergärten usw.) einschließlich ihrer Freiflächen
Mischgebiete, Kerngebiete, Dorfgebiete,
Einzelhofanlagen und kleinere wohnbaulich genutzte
Areale im Außenbereich,
Kirchen oder kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (z.B. Kirchen, Kapellen, Gemeindehäuser, Friedhöfe),
Bereiche mit zentralen örtlichen Funktionen
und/oder hoher Aufenthaltsqualität (z.B. größere
innerörtliche Grünflächen und Plätze)
Im Untersuchungsraum
betroffen
 Allgemeine und reine
Wohngebiete, geplante
Wohngebiete
 Schulzentrum
 Mischgebiete in Waldbröl, Ruh, Romberg
 Wohnbaulich genutzte
Areale an der Bohlenhagener Straße, an der
Homburger Straße, am
Happacher Weg
 Rathaus
Mittel
Außenorientierte Sport- und Freizeitanlagen (z.B.
Sportplätze, Kleingärten, Parkanlagen), sowie sonstige Grünflächen mit Bedeutung für die Naherholung
 Reitplatz
 Grünflächen
 Hundeübungsplatz
Unbedeutend
Gewerbegebiete, Gemeinbedarfsfläche mit gewerblichem Charakter (z.B. Feuerwehr)
Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen (z.B.
Kläranlage)
 Kläranlage
 Bauhof
 Gewerbegebiet
Teilschutzgut „Erholungs- und Freizeitfunktion“
Beim Teilschutzgut Erholungs- und Freizeitfunktion steht die Eignung des Raumes für die
wohnungsnahe Feierabenderholung im Mittelpunkt, aber auch der landschaftsbezogenen
Wochenenderholung muss eine Eignung und eine mittlere Bedeutung zugesprochen werden.
Im Untersuchungsraum stellt sich die Erholungsnutzung so dar, dass aufgrund der Lage des
Erholungsgebietes zu den Siedlungsflächen die siedlungsbezogene Erholung in der freien
Landschaft erfolgt. Somit kann nicht zwischen einer siedlungsbezogenen und landschaftsbezogenen Erholungsnutzung differenziert werden.
Der Untersuchungsraum ist Teil des Naturparks „Bergisches Land“ und im Regionalplan als
Gebiet zur „Landschaftsorientierten Erholung“ dargestellt. Die freie Landschaft erstreckt sich,
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
17
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
mit Ausnahme kleinerer Siedlungsbereiche der Ortschaften Waldbröls, im nördlichen und
westlichen Bereich des Untersuchungsraumes. Hervorzuheben in diesem Raum ist die unmittelbare räumliche Zuordnung von ortsnahen bedeutsamen Erholungsflächen für die Nahund Feierabenderholung speziell an den Siedlungsrändern von Waldbröl.
Die größtenteils land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb der Siedlungen
sind mit einem dichten Wirtschaftswegenetz gut erschlossen. Die Wege sind überwiegend
als Reit-, Fahrrad- oder Wanderwege geeignet und z. T. auch gekennzeichnet. So verläuft
der überregionale X 11 (Lenne-Sieg-Weg) von Bohlenhagen aus durch das Untersuchungsgebiet. Des Weiteren führt der Bezirksweg 3 (Waldbröl/Valbert) von Norden nach Waldbröl
durch das untersuchte Gebiet. Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr besteht in Waldbröl. Während der Begehungen wurde eine Frequentierung des Raumes insbesondere durch
Spaziergänger mit Hunden verzeichnet. Es ist davon auszugehen, dass das Gebiet überwiegend von Erholungssuchenden aus den angrenzenden Siedlungsflächen aufgesucht wird
und weniger von Erholungssuchenden aus weiterer Entfernung, da im Untersuchungsbereich
und daran angrenzend keine Zielpunkte von überregionalem Interesse bestehen.
Im FNP ausgewiesene Grünflächen befinden sich mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“
bzw. „Spielplatz“ entlang des Thalsbaches, die jedoch heute noch nicht als solches anzusehen sind. Weitere Grünflächen befinden sich entlang des Waldbrölbachs, am Sportplatz und
am Kriegerehrenmal im nördlichen Bereich.
Reizvolle Sichtbeziehungen bestehen insbesondere vom Ehrenmal am „Heidberg“ aus nach
Norden, Osten und Süden, sowie südlich von Romberg.
Die östlichen Randbereiche des Untersuchungsraums sind von Siedlungen oder Ver- und
Entsorgungsanlagen gekennzeichnet. Sie sind für die landschaftsbezogene Erholungsnutzung nur sehr eingeschränkt geeignet.
Vorbelastungen Teilschutzgut „Erholungs- und Freizeitfunktion“
Im Süden des Untersuchungsraumes befindet sich eine Kläranlage, die allerdings, ebenso
wie das Gewerbegebiet, durch die Tallage keine Fernwirksamkeit besitzt und daher nicht als
visuelle Vorbelastung anzusehen ist. Das Schulzentrum hingegen ist durch die exponierte
Lage weit sichtbar und stellt, vom Landschaftsraum gesehen aus, eine visuelle Vorbelastung
dar. Zudem verlaufen vier Stromleitungen durch den Untersuchungsraum. Die kleineren
Stromleitungen entfalten durch ihre geringe Höhe keine Fernwirksamkeit, jedoch existiert im
Untersuchungsraum auch eine höhere Stromleitung (110 kV), die südwestlich von Romberg
durch den Untersuchungsraum am Schulzentrum vorbei nach Waldbröl führt. Diese Leitung
ist als visuelle Vorbelastung anzusehen.
Bedeutung Teilschutzgut „Erholungs- und Freizeitfunktion“
Der Untersuchungsraum bietet den Bewohnern der angrenzenden Ortslagen überwiegend
einen in sich geschlossenen Naherholungsraum von sehr hoher/hoher Bedeutung. Der sehr
hohe/hohe Wert begründet sich in der guten Erreichbarkeit aus den Wohngebieten, dem
offenen Charakter der Landschaft und der guten Erschließung mit geeigneten Wander-, Radund Reitwegen. Die landschaftlichen Gegebenheiten bilden den Rahmen und die Voraussetzung für die vielfältigen Möglichkeiten zur landschaftsorientierten Erholung
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
18
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Für die regionale und überregionale Erholungsfunktion hat der Untersuchungsraum eine geringe Bedeutung, da keine kulturhistorisch wertvollen und erholungsrelevanten Zielpunkte im
Untersuchungsgebiet oder daran angrenzend existieren.
Der insgesamt sehr hohen Bedeutung des Untersuchungsraumes wird auch durch die Ausweisung als Naturpark, Landschaftsschutzgebiet und als Gebiet zum Schutz der Landschaft
und zur landschaftsorientierten Erholung (BSLE) im Regionalplan Rechnung getragen.
In der nachfolgenden Tabelle Nr. 6 sind die Kriterien und Ausprägungen zur Beurteilung der
Erholungsfunktion dargestellt:
Tab. 6: Bedeutung des Raumes für die Erholungsfunktion
Wertstufe
Kriterien

Vielfältiges und von der naturraumtypischen Eigenart nicht oder
nur gering abweichendes Landschaftsbild
Sehr hoch – Hoch

Landschaftsraum mit guter bis sehr guter Erschließung und Erreichbarkeit erholungsrelevanter Infrastruktur

Geringe visuelle oder akustische Vorbelastungen

Durch menschliche Nutzung deutlich überprägtes Landschaftsbild

Landschaftsraum mit geringer bis mittlerer Erschließung und erMittel
holungsrelevanter Infrastruktur

Mittlere visuelle oder akustische Vorbelastung

Nicht dem Naturraum entsprechendes Landschaftsbild

Landschaftsraum mit geringer bis fehlender Erschließung und erGering – Unbedeutend
holungsrelevanter Infrastruktur

Starke visuelle oder akustische Vorbelastungen
2.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen
(siehe Karte Nr. 2a „Realnutzung und Biotoptypen“, Karte Nr. 2b „Bedeutung der
Biotoptypen, Schutzausweisungen“)
Potenziell natürliche Vegetation
Die potenzielle natürliche Vegetation (pnV) beschreibt den Zustand der Vegetation, der sich
bei Nutzungsaufgabe unter den gegenwärtigen Umweltbedingungen auf einem Standort einstellen würde. Sie liefert damit wichtige Hinweise auf das Standortpotenzial bzw. die Pflanzenverwendung bei Durchführung von Biotop- und Artenschutzmaßnahmen sowie bei ökologischen Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft. Anhand der potenziellen natürlichen Vegetation kann auch der Grad der anthropogenen Beeinflussung der Vegetation beurteilt und daraus wiederum der Natürlichkeitsgrad von Biotoptypen abgeleitet werden.
Im Untersuchungsraum würden sich nach Nutzungsaufgabe in weiten Teilen des Untersuchungsraumes der Flattergras-Buchenwald und der Typische Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) einstellen. Es handelt sich bei beiden Waldtypen um artenarme RotBuchenwälder, die i.d.R. über sauren Sedimentgesteinen, Grauwacken oder Tonschiefern
stocken. Zur Rot-Buche gesellt sich insbesondere an Wärme begünstigten Standorten die
Trauben-Eiche. In der meist spärlichen Krautschicht finden sich überwiegend Hainsimse,
Drahtschmiele, Sauerklee (auf frischen Standorten) und Heidelbeere. In den Talauen des
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
19
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Waldbrölbachs, des Hahner Bachs und des Bohlenhagener Bachs würde sich ein Stieleichen-Hainbuchen-Auenwald (Carpinion betuli) mit bachbegleitenden Schwarzerlenbeständen entwickeln. Kennzeichnend für den Stieleichen-Hainbuchen-Auenwald ist die Zusammensetzung aus Eichen (Quercus robur, Q. petraea), Hainbuchen (Carpinus betulus), VogelKirsche (Prunus avium), Feld-Ahorn (Acer campestre), Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior)
und Rot-Buche (Fagus sylvatica). Sie leiten auf feuchten bzw. nassen Böden über zu den
Auwaldgesellschaften mit Schwarz-Erle und Gemeiner Esche (Alnion incanae). In der subatlantischen Ausprägung sind in der Krautschicht die Große Sternmiere, Wald-Knäuelgras,
Erdbeer-Fingerkraut oder Schatten-Segge kennzeichnend.
Innerhalb des Untersuchungsraumes ist der Flattergras-Buchenwald bzw. der Typische
Hainsimsen-Buchenwald als reine Vegetationsgesellschaft nicht mehr anzutreffen. Einige
ältere Baumgruppen in Mittel- und Oberhanglagen weisen jedoch ein der potenziell natürlichen Vegetation nahekommendes Artenspektrum auf. Ein mit Laubmischwald bestockter
Siefen südlich Romberg setzt sich vornehmlich aus Arten zusammen, die weitgehend der zu
erwartenden Vegetation des Stieleichen-Hainbuchenwaldes entspricht. In den übrigen Bereichen dominieren anthropogen veränderte Ersatzgesellschaften, die allenfalls noch Relikte
der ursprünglichen Vegetation aufweisen.
Werthintergrund
Natur und Landschaft stellen einen Wert an sich dar und sind damit als Lebensgrundlage
des Menschen so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und ggf. wiederherzustellen, dass
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie die Tier- und Pflanzenwelt
einschließlich ihrer Lebensstätten auf Dauer gesichert sind (BNatSchG).
Die Verteilung von Tier- und Pflanzenarten hängt entscheidend von ihren Ansprüchen an die
Standortbedingungen und den Konkurrenzverhältnissen ab. Sie ist damit Indikator bestimmter Umweltzustände, insbesondere des Klimas, der Bodenverhältnisse sowie der Intensität
land- und forstwirtschaftlicher und anderer Nutzungen.
Datengrundlagen
Die Beschreibung und Bewertung der vorgefundenen Biotop- und Habitatstrukturen basiert
im Wesentlichen auf eigenen Erhebungen, die im Rahmen von Begehungen im Oktober
2011, Juni 2012 und September/Oktober 2013 durchgeführt wurden. Dabei wurden die in
sich gleichartig oder ähnlich ausgestatteten Lebensräume gegeneinander abgegrenzt und
nach dem Biotoptypenschlüssel des LANUV (2008) eingeteilt.
Als Datengrundlage wurden darüber hinaus folgende Quellen ausgewertet:
 Biotopkataster NRW
 Biotopverbundflächen NRW
 Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG
 Fachinformationssystem des LANUV
 Landschaftsplan Nr. 4 Nümbrecht-Waldbröl
 Unzerschnittene Lebensräume NRW
 Gebietsmeldungen für das Schutzgebietsnetz NATURA-2000 in NRW
 Regionalplan im Hinblick auf Bereiche zum Schutz der Natur
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
20
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Schutzausweisungen
Natura-2000-Gebiete
Innerhalb des Untersuchungsraums sind keine Bereiche bekannt, die im Sinne des europaweiten Schutzgebietssystems Natura-2000 nach der Richtlinie 92/43/EWG zu schützen sind.
Jedoch ist der Waldbrölbach Bestandteil und eines der prägenden Elemente des Untersuchungsraumes. Die Bröl ist ab der Ortslage Ziegenhardt (Entfernung zum Untersuchungsraum ca. 2 km) als Natura-2000-Gebiet DE 5110-301 „Bröl“ festgesetzt.
Ausschlaggebend für die Meldung des FFH-Gebiets sind folgende Lebensraumtypen und
Arten:
 Fließgewässer mit Vegetation des Flutenden Hahnenfuß (Ranunculion fluitans)
(3260)
 Feuchte Hochstaudenfluren (6430)
 Hainsimsen-Buchenwald (9110)
 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (9160)
 Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum)
 Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)
 Lachs (Salmo salar)
 Groppe (Cottus gobio)
 Bachneunauge (Lampetra planeri)
Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete sind innerhalb des Untersuchungsraumes und im Auswirkungsbereich
des Vorhabens nicht ausgewiesen.
Landschaftsschutzgebiete
Der überwiegende Teil des Untersuchungsraums liegt innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes. Als Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes wird im Landschaftsplan Nr. 4
Nümbrecht-Waldbröl genannt:
 Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder
der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter
 Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes
 Besondere Bedeutung für die Erholung
Die Lage und Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes ist der Karte 2b zu entnehmen.
Gesetzlich geschützte Biotope gem. §30 BNatSchG
Gesetzlich geschützte Biotope sind innerhalb des Untersuchungsraumes weder ausgewiesen noch kartiert. Jedoch sind u.a. naturnahe Abschnitte von Fließgewässern einschl. der
Ufer und der begleitenden Flora, binsenreiche Nasswiesen sowie Quellbereiche grundsätzlich geschützt. Im Untersuchungsraum sind die genannten Biotoptypen in unterschiedlicher
Ausprägung vorhanden.
Naturdenkmale
Innerhalb des Untersuchungsraumes kommen folgende Naturdenkmale vor:
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
21
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
ND 17 Stiel-Eichenkamp / Saatkrähenkolonie
Kleiner Eichenkamp nördlich Waldbröl, der auch als Geschützter Landschaftsbestandteil
festgesetzt ist (s.u.).
ND 16 Einzelbaum Stiel-Eiche
Das Naturdenkmal 16 – Einzelbaum Stiel-Eiche – im nördlichen Bereich des Untersuchungsraumes existiert nicht mehr.
Im unmittelbaren Anschluss an den Untersuchungsraum befindet sich eine sehr markante
Lindenallee zwischen der B 478 und der Ortslage Ruh. Diese ist im Landschaftsplan Nr. 4
als Naturdenkmal festgesetzt. Zudem wird sie im Alleenkataster geführt (AL-GM-0010).
Geschützte Landschaftsbestandteile
Im Landschaftsplan Nr. 4 Nümbrecht-Waldbröl sind die unten beschriebenen Teile von Natur
und Landschaft als Geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen.
Als Schutzzweck für die Geschützen Landschaftsbestandteile werden genannt:
 Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
 Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes
 Abwehr schädlicher Einwirkungen
LB 2 Bohlenhagener Bachtal
LB 18 Happacher Bachtal mit Wolfsschlucht bei Happach
LB 45 Romberger Bachsiefen südlich Romberg
LB 164 Zwei Baumgruppen mit Stiel-Eiche und Hainbuche westlich Brenzingen
Die Lage und Abgrenzung der Geschützten Landschaftsbestandteile sind der Karte 2b zu
entnehmen.
Biotopkataster NRW
Folgende schutzwürdige Biotope befinden sich innerhalb des Untersuchungsraums:
BK-5111-094 Saatkrähenkolonie bei Waldbröl
Fläche: 0,5 ha
Schutzstatus: Geschützter Landschaftsbestandteil, Vorschlag
Beschreibung: Kleiner Eichenkamp mit alten bis sehr alten Eichen mit einer größeren Anzahl
an regelmäßig belegten Saatkrähennestern
Schutzziel: Schutz eines Saatkrähen-Brutplatzes
BK-5111-170 Biotopkomplex am Nordwestrand von Waldbröl
Fläche: 0,89 ha
Schutzstatus Landschaftsschutzgebiet
Beschreibung: Verschilfter Teich mit Schwertlilie und altem Schwarz-Erlenbestand
Schutzziel: Erhaltung eines siedlungsnahen Biotopkomplexes mit kleinflächig vorhandener
Feuchtbrache als Refugial- und Trittsteinlebensraum für Arten der Feuchtbiotope in einem
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
22
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
intensiv genutzten Umfeld sowie Erhaltung eines Gehölzstreifens als Abschirmung des Siedlungsrandes.
Die Lage und Abgrenzung der Biotopkatasterflächen ist der Karte 2b zu entnehmen.
Allgemeine Beschreibung des Schutzgutes Pflanzen und Tiere
Eine vollständige Übersicht aller im Untersuchungsraum vorgefundenen Biotoptypen enthält
Tabelle 9: Bedeutung der Biotoptypen. An dieser Stelle werden zunächst die in sich ähnlichen Biotoptypen in Gruppen zusammengefasst und beschrieben.
Wälder
Hainbuchen-Eichenwald (AB9)
Zu den besonders naturnahen Laubwäldern, weil der potenziell natürlichen Vegetation am
nächsten kommend, zählen zwei Hainbuchen-Eichenwald-Bestände südlich Romberg. Neben den namensgebenden Baumarten, die starkes Baumholzalter erreicht haben, stocken im
nördlichen Bestand auch Gemeine Eschen (Fraxinus excelsior). In ihrer Krautschicht treten
überwiegend folgende Pflanzen auf: Winkel-Segge (Carex remota) mit flächigen Ausbildungen, Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera), Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata), Echter Nelkenwurz (Geum urbanum), Buschwindröschen (Anemone nemerosa), Kriechender
Günsel, (Ajuga reptans), Stern-Miere (Stellaria holostea) und Sämlinge von Schwarz-Erle
(Alnus glutinosa), Zitter-Pappel (Populus tremula) und Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior)
aus Naturverjüngung.
Nadelwald (AJ0)
Fichtenforst mittleren Baumholzalters mit einem durch Wind- oder Schneebruch verursachten hohen Totholzanteil. Die Krautschicht ist in Teilbereichen durch den daraus resultierenden Lichteinfall daher deutlicher ausgeprägt als es in einem Fichtenbestand dieses Alters zu
erwarten ist.
Funktionen der Waldbiotope und Vorbelastungen
Die Bedeutung der Wälder hängt insbesondere von deren Größe, Alter, der Strukturvielfalt
und der Nähe zu der für die jeweiligen standörtlichen Verhältnisse typischen Ausprägung ab.
Vielfältig strukturierte, zusammenhängende Wälder mit Baumanteilen in allen Altersphasen
sowie einem hohem Totholzanteil gehören zu den artenreichen Lebensräumen, die für anspruchsvolle Tierarten als Habitat geeignet sind.
Den im Untersuchungsraum vorkommenden Laubwäldern kommt als Lebensraum für Vögel,
Fledertiere und Kleinsäuger somit eine besondere Bedeutung zu.
Vorbelastungen sind in der geringen Größe der Bestände und den unzureichend ausgebildeten Waldrändern zu erkennen, die nahezu übergangslos in intensiv bewirtschaftetes Grünland übergehen. Weniger reich strukturiert und damit in seiner Bedeutung auch geringer einzuschätzen ist der reine Fichtenforst nördlich Romberg. In dem naturfernen Wald wird das
ökologische Potenzial nur bedingt genutzt und der Bestand ist anfälliger für Kalamitäten.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
23
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Gehölze
Gebüsche / Strauchgruppen (BB0)
Zu den Gebüschen zählen kleinflächige, meist lineare Gehölzbestände, die oft entlang von
Wirtschaftswegen oder Geländekanten stocken. Sie sind aus standortgerechten Straucharten und Baumarten II. Ordnung wie Hunds-Rose (Rosa canina), Weißdorn (Crataegus
spec.), Hasel (Corylus avellana), Schlehe (Prunus spinosa), Sal-Weide (Salix caprea) und
Birke (Betula pendula) zusammengesetzt. Die Gebüsche sind überwiegend aus natürlicher
Entwicklung entstanden, teilweise entstammen sie auch jüngeren Anpflanzungen.
In den Gehölzstreifen, die neben den für die Gebüsche genannten Standorten auch entlang
von Straßen und der Bahntrasse der ehemaligen Kleinbahn Waldbröl-Bielstein stocken,
kommen darüber hinaus vereinzelt auch Baumarten wie Hainbuche (Carpinus betulus), Vogel-Kirsche (Prunus avium) und Stiel-Eiche (Quercus robur) vor. Diese haben überwiegend
mittleres Baumholzstadium erreicht.
Ufergehölze (BE0)
Ufergehölze befinden sich in unterschiedlicher Ausprägung entlang des Waldbrölbachs, des
Bohlenhagener Bachs, des Hahner Bachs, des Thalsbachs und des Zulaufs des Happacher
Bachs. Fast immer sind Schwarz-Erlen (Alnus glutinosa) in verschiedenen Baumholzstärken
am Bestandsaufbau beteiligt. Während der Zulauf des Happacher Bachs im Oberlauf von
einer jungen Pflanzung aus Schwarz-Erle, Vogel-Kirsche, Sal-Weide, Weißdorn und Schlehe
begleitet wird, finden sich entlang des Thalsbachs überwiegend aus natürlicher Entwicklung
hervorgegangene Bestände aus Vogel-Kirschen, Stiel-Eichen, Birken und Hainbuchen mittleren Baumholzalters. Am Hahner Bach stocken abgesehen von dem Hainbuchen-Eichenwald
nur punktuell einige ältere Schwarz-Erlen. Ausgeprägte bachbegleitende Gehölze säumen
den Waldbrölbach sowohl im innerstädtischen Bereich als auch in der freien Landschaft. Hier
sind die Ufergehölze meist aus Schwarz-Erlen, die oft starkes Baumholzalter erreicht haben,
aufgebaut. Daneben kommen insbesondere westlich der Kläranlage auch Hasel, HybridPappel, Gemeine Esche und Feld-Ahorn vor.
Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäume (BF1, BF2, BF3)
Eine von den übrigen Gehölzstrukturen deutlich unterscheidbare Baumreihe befindet sich im
Bereich der Homburger Straße. Es handelt sich um doppelreihig gepflanzte Ross-Kastanien
mittleren Baumholzalters.
Zu den Baumgruppen zählen neben der Ansammlung weniger Baumexemplare auch waldartige Bestände bis zu 1 ha Größe. Im Untersuchungsraum kommen Baumgruppen unterschiedlichster Ausprägung vor. Oft handelt es sich um Gehölzstreifen entlang von Wegen
oder Geländekanten, die wegen der Unzugänglichkeit oder Steilheit des Geländes landwirtschaftlich nicht nutzbar sind. Sie sind meist aus heimischen Arten wie Stiel-Eiche, Hainbuche, Vogel-Kirsche und Rot-Buche aufgebaut und verfügen über eine spärliche Krautschicht.
An den lichtbegünstigten Rändern treten häufig nitrophile Arten wie Große Brennnessel oder
Kletten-Labkraut auf. Einige Baumgruppen bilden keine geschlossenen Bestände wie z.B.
eine Fläche am Ortsrand von Romberg oder eine im Bereich der Tennishalle. Die nicht mit
Bäumen bewachsenen Flächen weisen dann Grünlandbrachen auf. Bei der Baumgruppe an
der Tennishalle handelt es sich um ein Auenwaldrelikt, das jedoch von allen Seiten hohe
anthropogne Einflüsse erfährt.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
24
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Besondere Bedeutung haben die Eichengruppe nördlich Waldbröl mit einer Saatkrähenkolonie (BK 5111-094) und die auf der ehemaligen Bahntrasse stockenden Gehölze. Diese haben sich nach Nutzungsaufgabe auf dem Gleisschotter der Bahnlinie entwickelt. Zu den vorgefundenen Arten zählt neben dem o.g. Artenspektrum auch die Robinie (Robinia pseudoaccacia) als typische Baumart offen gelassener Bahnstrecken, die partiell einen hohen Deckungsgrad aufweist. Des Weiteren kommen Ahorn-Arten (Acer platanoides und Acer pseudoplatanus), Sommer-Linde (Tilia platophyllos), Weiden-Arten, Hänge-Birke (Betula pendula)
und im mittleren Abschnitt des Bahndammes Gemeine Fichte (Picea abies) vor. In der
Strauchschicht sind Sträucher der Waldränder vertreten, wie z. B. Eingriffeliger Weißdorn
(Crataegus monogyna), Schlehdorn (Prunus spinosa), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) und Verjüngung der o. g. Arten. Die Krautschicht wird geprägt von Großer Brennnessel
(Urtica dioica), Echter Nelkenwurz (Geum urbanum), Wiesen-Labkraut (Galium mollugo),
Kletten-Labkraut (Galium aparine), Himbeere (Rubus idaeus), Ruprechtskraut (Geranium
robertianum), Gemeiner Hohlzahn (Galeopsis tetrahit), Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata),
Gewöhnliches Knäuelgras (Dactylis glomerata) und Gewöhnlicher Glatthafer (Arrhenatherum
elatius).
Im Untersuchungsraum wachsen an mehreren Stellen markante Einzelbäume. Erwähnenswert sind insbesondere eine Stiel-Eiche an der B 478 mit einem Brusthöhendurchmesser
(BHD) von ca. 130 cm, eine weitere Stiel-Eiche (BHD ca. 80 cm) im Bereich des Ehrenmals.
Weitere Einzelbäume (v.a. Vogel-Kirschen, Spitz-Ahorn) finden sich über den gesamten Untersuchungsraum verteilt.
Funktionen der Gehölzbiotope und Vorbelastungen
Die Gehölzbiotope übernehmen in der Landschaft wichtige Funktionen als Trittsteinbiotope
und im Biotopverbund. Sie bieten zahlreichen Offenland bewohnenden Vogelarten, aber
auch Insekten und Kleinsäugern Rückzugs,- Nahrungs- und Bruthabitate. Darüber hinaus
tragen sie zur Gliederung der Landschaft und zur Bereicherung des Landschaftsbildes bei,
insbesondere dann, wenn sie bereits vorhandene Landschaftselemente linear begleiten. Ihre
Bedeutung hängt entscheidend von Alter, Standort und Größe ab.
Als vorbelastet sind solche Gehölzstrukturen zu bewerten, die sich entlang von viel befahrenen Verkehrswegen erstrecken und damit ihre Biotopfunktion nur eingeschränkt übernehmen
können.
Grünland
Fettwiese (EA0), Fettweide (EB0)
Die Fettwiesen und Fettweiden werden wegen ihrer ähnlichen floristischen Ausstattung zusammengefasst. Es sind intensiv landwirtschaftlich genutzte Grünlandflächen, die entweder
während der Vegetationsperiode beweidet oder mehrfach gemäht und im Herbst einmalig
beweidet werden. Sie geben bei gleichmäßiger Wasser- und guter Nährstoffversorgung
hochproduktive Futterflächen ab. Während die Weiden vorwiegend der WeidelgrasWeißklee-Gesellschaft zugerechnet werden, handelt es sich bei den Wiesen oft um eingesäte Flächen, die wechselweise als Grünland oder Acker genutzt werden. Das Artenspektrum
ist dementsprechend eingeschränkt. Häufig anzutreffende Gräserarten sind WiesenFuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Gemeines Rispengras (Poa trivialis), Ausdauerndes
Weidelgras (Lolium perenne), Weiche Trespe (Bromus hordeaceus) und Glatthafer (ArrhenaHKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
25
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
terum elatius). Zu den häufig vorhandenen Kräutern zählen Gemeiner Löwenzahn (Taraxacum officinale), Kriechender Hahnenfuß (Ranunculus repens), Weiß-Klee (Trifolium repens),
Rot-Klee (Trifolium pratense), Zaun-Wicke (Vicia sepium) und Spitz-Wegerich (Plantago
lanceolata).
Nass- und Feuchtwiese (EC1), Nass- und Feuchtweide (EC2)
Nass- und Feuchtweiden befinden sich v.a. entlang des Hahner Bachs und des Bohlenhagener Bachs und südlich von Ruh am Waldbrölbach. Sie werden meist weniger intensiv genutzt
und weisen neben den Arten der Fettwiesen und -weiden einige typische Feuchtezeiger wie
die meist bestandsbildende Flatter-Binse (Juncus effusus) auf. Als weitere Arten kommen
Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Wiesen-Lieschgras (Phleum pratense), Wiesen-Rispengras (Poa pratensis), Sumpf-Kratzdistel (Cirsium palustre), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Wiesen-Schwingel (Festuca pratensis), Weißes Straußgras (Agrostis stolonifera), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), Gundermann (Glechoma hederacea), Schmalblättriges Weidenröschen (Epilobium angustifolium), Zottiges Weidenröschen (Epilobium
hirsutum), Pfennigkraut (Lysimachia nummularia), Gewöhnliche Pechnelke (Lychnis vulgaris), Kuckucks-Lichtnelke (Lychnis flos-cuculi), Moor-Labkraut (Galium uliginosum) und Große Brennnessel (Urtica dioica) vor. Auf der Feuchtweide südlich von Ruh kommen Echtes
Mädesüß (Filipendula ulmaria) und Faden-Binse (Juncus filiformis) flächendeckend vor.
Magerweide (ED2)
Eine Magerweide befindet sich südlich von Bohlenhagen. Diese Weide weist ein starkes Gefälle auf und schließt grusige Bereiche mit Hainbuche (Carpinus betulus) und Draht-Schmiele
(Avenella flexuosa) ein. Die Arten der Magerweide umfassen Rotes Straußgras (Agrostis
tennis), Gewöhnlichen Rotschwingel (Festuca rubra), Weiß-Klee (Trifolium repens), Kleinen
Sauerampfer (Rumex acetosella), Harzer Labkraut (Galium harcynicum), Echten Ehrenpreis
(Veronica officinalis), Kleines Habichtskraut (Hieracium pilosella), Blutwurz (Potentilla
erecta). Am Rand bzw. von unten findet eine zunehmende Verbuschung statt. Dort kommen
Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Besenginster (Cytisus scoparius), Schlehdorn (Prunus spinosa) und Brombeere (Rubus fructicosus) vor.
Brachgefallenes Nass- bzw. Feuchtgrünland (EE3)
Im Bereich dieses Biotoptyps kommen u. a. folgende Arten vor: Flatter-Binse (Juncus effusus), Echtes Mädesüß (Filipendula ulmaria), Gewöhnlicher Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris), Sumpf-Kratzdistel (Cirsium palustre), Bachbunge/Bach-Ehrenpreis (Veronica beccabunga), Weißes Straußgras (Agrostis stolonifera), Moor-Labkraut (Galium uliginosum),
Sumpf-Hornklee (Lotus uliginosus), Große Brennnessel (Urtica dioica), Wolliges Honiggras
(Holcus lanatus), Bach-Sternmiere (Stellaria alsine) und Echter Baldrian (Valeriana excelsa).
Gras- und Krautsäume (KC0)
Gras- und Krautfluren entlang von Wirtschaftswegen, die in Abhängigkeit von den Feuchtigkeitsverhältnissen im Boden unterschiedlich ausgeprägt sind. Sowohl auf den trockenen als
auch auf den frischeren Standorten wurden Arten gefunden, die weit verbreitet sind und keine besonderen Lebensraumansprüche haben.
Feuchtgrünland-Saum (KC1)
Gewässer begleitender Gras- und Krautsaum entlang des Bohlenhagener Bachs. Folgende
Arten der nitrophilen Saumgesellschaften wurden vorgefunden: Große Brennnessel (Urtica
dioica), Flatter-Binse (Juncus effusus), Giersch (Aegopodium podagraria) und Echtes MädeHKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
26
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
süß (Filipendula ulmaria). Aufgrund ihrer starken Konkurrenzkraft sind diese Gesellschaften
sehr stabil, so dass sich kaum andere Arten einfinden können.
Funktionen der Offenlandbiotope und Vorbelastungen
Die Bedeutung der offenland- bzw. grünlandbetonten Biotope hängt v.a. von ihrer Nutzungsintensität ab. Insbesondere die extensiv oder gar nicht mehr genutzten Flächen bieten mit
ihrem Blütenreichtum Insekten eine ergiebige Nahrungsquelle. Von diesem Nahrungsangebot wiederum und den vielfältigen Rückzugsmöglichkeiten profitieren die Offenland bewohnenden Vogelarten. Dagegen sind die Fettwiesen und -weiden in ihrer Eignung deutlich eingeschränkt, stellen allerdings für Greifvögel und Eulen wichtige Jagdhabitate dar. Drei- bis
viermalige Mahd, Düngung und dichter Viehbesatz des Grünlands führen zu einer Artenverschiebung hin zu wenig spezialisierten, konkurrenzstarken Grasgesellschaften. Die vornehmlich in den Bachtälern anzutreffenden Nass- und Feuchtgrünländer eignen sich u.a. als Lebensraum für hoch spezialisierte Arten, z.B. Libellen. Ihnen kommt somit eine hohe Bedeutung zu. Die im Untersuchungsraum vorkommenden feuchten Säume sind in ihrer Artenzusammensetzung vergleichbar mit den feuchten Grünlandbrachen. Sie bilden wichtige lineare
Vernetzungsstrukturen im Biotopverbundsystem. Als Refugiallebensräume in unmittelbarer
Nähe zu intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen bieten sie Kleinsäugern und Vögeln
wichtige Ausweichhabitate.
Das dicht verzweigte Wegenetz in der offenen Landschaft führt zu visuellen und akustischen
Störungen der Avifauna, insbesondere von Vogelarten mit einer hohen Fluchtdistanz.
Gewässer
Fischteich (FF2)
Künstlich angelegter Teich mit steilen Ufern ohne Unterwasservegetation. Derzeit befinden
sich nur einige Karpfen im Teich (SCHMIDT 2014).
Sicker-, Sumpfquelle (FK2)
Im Untersuchungsraum befinden sich insgesamt drei Sickerquellbereiche. Es handelt sich
um den Quellbereich des Thalsbachs, eine Nebenquelle des Hahner Bachs und eine Quelle
nahe der B 478.
Der Quellbereich des Thalsbachs ist z. T. zugeschüttet. Als Arten treten verschiedene Binsen (Juncus effusus / conglomeratus / acutiflorus), Ufer-Wolfstrapp (Lycopus europaeus),
Echtes Mädesüß (Filipendula ulmaria), Weidenröschen (Epilobium hirsutum und lanceolatum), Sumpf-Kratzdistel (Cirsium palustre), Moor-Labkraut (Galium uliginosum) sowie WaldEngelwurz (Angelica sylvestris) auf. Im unteren Bereich kommen Große Brennnessel (Urtica
dioica) und Echtes Mädesüß (Filipendula ulmaria) mit hohem Deckungsgrad vor. Ergänzend
sind Kuckucks-Lichtnelke (Lychinis flos-cuculi), Kriechender Baldrian (Valeriana excelsa),
Wald-Simse (Scirpus sylvaticus) und Gewöhnlicher Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris) vorzufinden. Es ist anzunehmen, dass sich die Fläche als feuchte Hochstaudenflur entwickeln
wird.
Eine Nebenquelle des Hahner Bachs entspringt nordöstlich von Bohlenhagen. An der Quelle
oberseits des Weges kommen, neben weiteren Wiesenarten, Flutender Schwaden (Glyceria
fluitans) und Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis) vor. Die Bestände sind durch
hohen Viehbesatz stark zertreten. An der Quellflur unterseits des Weges treten BachHKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
27
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Ehrenpreis (Veronica beccabunga), Flutender Schwaden (Glyceria fluitans), SumpfVergissmeinnicht (Myosotis scorpioides) und Wolliges Honiggras (Holcus lanatus) auf.
Mittelgebirgsbach (FM0)
Eine ausführliche Beschreibung der Fließgewässer findet sich in Kap. 2.1.4.
Regenrückhaltebecken (FS0)
Jüngst errichtetes Rückhaltebecken mit Röhrichtpflanzung.
Funktionen der Gewässer und Vorbelastungen
Natürliche Quellen gehören zu den in Nordrhein-Westfalen gesetzlich geschützten Biotopen.
Ihre Ausbildung ist abhängig von der zutage tretenden Wassermenge, der Konstanz, der
Schüttung und dem Chemismus, der vom durchlaufenen Gestein bestimmt wird. Sie bilden
einen Lebensraum für relativ wenige, dafür aber hoch spezialisierte Arten, die an die besonderen Lebensbedingungen angepasst sind.
Vorbelastungen der Quellen bestehen durch die von Weidevieh verursachten Trittschäden
an den Quellen am Hahner Bach und an der B 478. Ob es sich bei der Quelle am Thalsbach
tatsächlich um einen natürlichen Quellbereich handelt, oder ob Quellwasser ursprünglich
nordöstlich des Bahndamms zutage trat, konnte nicht abschließend geklärt werden. Die Geländeausformung und ein staunasser Bereich am Fuß des Bahndamms lassen den ursprünglichen Quellaustritt im Bereich des Bahndamms vermuten. Für alle Quellen ist von
diffusen Stoffeinträgen aus intensiver landwirtschaftlicher Nutzung auszugehen.
Morphologie, Gewässerstruktur und Wasserqualität sind die maßgeblichen Parameter für die
Bedeutung der Fließgewässer. Diese ist generell hoch, wenn keiner der Parameter in so
negativer Ausprägung vorliegt, dass er als limitierend angesehen werden muss. Fließgewässer beherbergen eine hoch angepasste Fauna und Flora, die speziell an diesen Lebensraum
gebunden sind. Neben den allgemein bekannten Taxa der Vögel und Fische stellen sie für
eine Reihe von Insektenarten (Eintagsfliegen, Steinfliegen, Libellen) den Larvallebensraum
dar. Die Fließgewässer im Untersuchungsraum bieten den genannten Tierartengruppen
überwiegend geeignete Lebensräume, die auf eine Grundausstattung mit den genannten
Tierartengruppen vermuten lassen.
Vorbelastungen bestehen an allen im Untersuchungsraum vorkommenden Gewässern in
Form von Ufer- und Sohlbefestigungen (insbesondere Waldbrölbach) sowie in Form von Verrohrungen.
Stehende Gewässer bieten sowohl Vögeln als auch Amphibien und Insekten im Larvenstadium einen (Teil-) Lebensraum. Der Teich im Bohlenhagener Bachtal bietet sowohl Vögeln als
auch Insekten und Fledertieren und vermutlich Amphibien vielfältige Möglichkeiten zur Nahrungssuche und zur Fortpflanzung.
Kulturbiotope
Äcker (HA0)
Der Untersuchungsraum weist einige Äcker mit Maisanbau auf. Die Äcker werden bis auf die
Kulturpflanzen vegetationsfrei gehalten. Blühstreifen oder andere belebende Elemente sind
nicht vorhanden. Einige der Äcker wurden nach der Ernte offenbar nicht zwischenbegrünt
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
28
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
oder wieder als Grünland hergerichtet, so dass sich eine Vegetationsgesellschaft aus den
Arten des ehemaligen Grünlands und kurzlebigen Ruderalarten entwickeln konnte.
Streuobstwiese / Streuobstweide (HK2 / HK3)
Die Obstwiesen bzw. -weiden finden sich im Oberbergischen traditionell in der Nähe von
Siedlungen und hier im Bereich von landwirtschaftlichen Hofstellen. Es sind lockere Streuobstbestände mit hochstämmigen Obstbäumen verschiedener Arten (Apfel, Birne, Pflaume,
Kirsche), die auch landwirtschaftlich als Wiesen oder Weiden genutzt werden. Alle Bestände
weisen auch abgängige Bäume auf, insbesondere der Bestand bei Romberg.
Grünanlagen (HM0)
Zu den Grünanlagen zählen insbesondere die straßenbegleitenden Grünstreifen mit Scherrasenflächen bzw. Kleingehölzen.
Funktionen der Kulturbiotope und Vorbelastungen
Die Bedeutung der Kulturbiotope ist sehr unterschiedlich zu beurteilen. Während die Streuobstbestände wichtige Funktionen im Biotopverbund und für das Landschaftsbild übernehmen, spielen die Äcker und Grünanlagen eine untergeordnete Rolle. Die Streuobstwiesen,
insbesondere wenn sie ältere Bäume mit Höhlungen aufweisen, stellen wichtige Trittsteinbiotope für verschiedene Vogel- und Fledermausarten dar. Darüber hinaus dienen sie im Frühjahr wegen ihres Blütenreichtums als Bienenweide. Sie tragen darüber hinaus zur Einbindung der Ortsränder in die Landschaft bei.
Die Äcker weisen aufgrund ihrer intensiven Nutzung und Strukturarmut nur ein eingeschränktes Artenspektrum auf. Für Greifvögel stellen sie allerdings ein wichtiges Jagdhabitat dar. Sie
sind durch intensive Gülleausbringung vorbelastet.
Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen
Lagerplatz (HT3)
Unversiegelter Lagerplatz für Stroh und Silage.
Parkplatz (HV3)
Befestigte Parkplätze am Sport- bzw. Schulzentrum.
Gemischte Baufläche, Wohnbaufläche (SB0)
Überwiegend Ein- bis Zweifamilienhausbebauung mit Ziergärten.
Landwirtschaftliche Hoffläche (SB5)
Landwirtschaftsbetriebe in Romberg bzw. Ruh mit Wohngebäude, Stallungen und Unterständen für Maschinen.
Gewerbeflächen (SC0)
Fast vollständig versiegelte Flächen des Dienstleistungsgewerbes.
Bildungsstätte / Jugendbegegnungsstätte (SD)
Ausbildungsstätte des Technischen Hilfswerks bzw. Jugendbegegnungsstätte (Jubs).
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
29
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Schule (SD1)
Flächen mit mehrgeschossigem Gebäudebestand und hohem Versieglungsgrad. Die Freianlagen weisen an der Realschule (Talstraße) teilweise älteren Baumbestand auf. Ansonsten
werden die Pausenhöfe und Parkplätze von heimischen Sträuchern mittleren Alters und
Ziergehölzen begleitet.
Ver- und Entsorgungsanlagen (SE0)
Kläranlage mit hohem Versiegelungsgrad.
Hundeübungsplatz (SG1)
Scherrasenfläche mit einzelnen Ziergehölzen.
Reitplatz (SG4)
Mit Sand belegte Reitplätze bei Bohlenhagen und Romberg. Der Reitplatz bei Bohlenhagen
ist mit einheimischen Gehölzen eingefasst.
Sport- und Freizeitanlage (SL0)
Mehrzweckanlage mit Rasensportplatz und einer Einfassung aus heimischen Sträuchern und
Bäumen II. Ordnung.
Versiegelte Fläche (VA)
Asphaltierte oder betonierte, vollversiegelte Verkehrsflächen.
Wirtschaftswege (VB0)
Teilversiegelte Schotterflächen oder Flächen in wassergebundener Bauweise, teilweise als
zugewachsene Graswege entwickelt.
Funktionen der Siedlungs-, Gewerbe und Verkehrsflächen und Vorbelastungen
Die Bedeutung der anthropogenen Biotope für den Arten- und Biotopschutz ist gering. Sie
bieten einer geringen Anzahl von ubiquitären Arten einen Lebensraum. Da ihnen keine hohe
Bedeutung zukommt, sind auch die Vorbelastungen als entsprechend gering zu bewerten.
Allgemeine Vorbelastungen
Zu den allgemeinen Vorbelastungen der Biotope im Untersuchungsraum gehören insbesondere die intensive landwirtschaftliche Nutzung der Flächen und der vom Menschen ausgehende Erholungsdruck, der das Vorkommen störungsanfälliger Tierarten beschränkt.
2.1.2.1 Biotopverbund
Biotopverbundflächen tragen in wesentlichem Maße zur Sicherung der heimischen Arten und
Artengemeinschaften bei. Ihre räumliche Verzahnung soll „den genetischen Austausch zwischen Populationen, Tierwanderungen sowie natürliche Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse gewährleisten“ (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ).
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
30
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Unzerschnittene Landschaftsräume
Als unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) werden Räume definiert, die nicht durch
technogene Elemente wie Straßen (mit mehr als 1.000 Kfz/24h), Schienenwege, schiffbare
Kanäle, flächenhafte Bebauung oder Betriebsflächen mit besonderen Funktionen wie z.B.
Verkehrsflugplätze zerschnitten werden. UZVR sind je nach Größe, Struktur, Nutzung und
Nutzungsintensität sowie der Randwirkung und Eindringtiefe von Störungen, Lebensräume,
deren Ökosysteme, Zönosen, Populationsstrukturen oder Individuen einer erheblich geringeren Störung unterlegen als dies in Siedlungs- oder Verdichtungsräumen mit einem vergleichbar höheren Zerschneidungsgrad der Fall ist (LANUV 2007).
Tab. 7: Klassifikation der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume
Klassifikation der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume
Klasse 1
1-5 km²
Klasse 2
5-10 km²
Klasse 3
10-50 km²
Klasse 4
50-100 km²
Klasse 5
>100 km²
Nahezu der gesamte Untersuchungsraum zählt zu den Unzerschnittenen Landschaftsräumen der Klasse 1 (1 bis 5 km²). Lediglich der Bereich südlich der B 478 ist Teil einer unzerschnittenen Fläche der Klasse 2 (5 bis 10 km²). In Karte Nr. 2b sind die Unzerschnittenen
Landschaftsräume dargestellt.
Bedeutung der Biotoptypen
Die Einstufung der Bedeutung der im Untersuchungsraum vorgefundenen Lebensraum- und
Nutzungstypen orientiert sich u.a. an der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die
Eingriffsregelung in NRW (LANUV, 2008). Die numerische Bewertung erfolgt auf einer Skala
von 0 – 10 auf der Grundlage folgender naturschutzfachlich anerkannter Kriterien:
 Natürlichkeit
 Gefährdung / Seltenheit
 Ersetzbarkeit / Wiederherstellbarkeit
 Vollkommenheit
Als Ergebnis einer Aggregation der Kriterien ergibt sich der ökologische Gesamtwert eines
Biotoptyps. Zur Einstufung der Bedeutung der Biotoptypen wird eine Zuordnung des ökologischen Gesamtwertes in eine 5-teilige Skala von sehr gering bis sehr hoch vorgenommen.
Tab. 8: Zuordnung der Biotoptypen zu Bewertungsklassen der Biotopfunktion aufgrund der ermittelten
Biotopwerte
(Wertstufe)
Bedeutung Biotopfunktion
Ökologischer Gesamtwert (ÖWB)
0
sehr gering bis
unbedeutend
I
gering
II
mittel
III
hoch
IV
sehr hoch
0-1
2-3
4-6
7-8
9-10
Die gem. § 30 BNatSchG / § 62 LG NW gesetzlich geschützten Biotope werden abweichend
von den Bewertungsvorschlägen des o.g. Verfahrens pauschal der höchsten Wertstufe zugeordnet.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
31
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Tab. 9: Bedeutung der Biotoptypen
Code
Biotoptyp
Bedeutung
Wälder
AB9
AJ0
Hainbuchen-Eichenwald
Fichtenwald
hoch
mittel
Gehölze
BB0
BE0
BF1
BF2
BF3
Gebüsch
Ufergehölz
Baumreihe
Baumgruppe
Einzelbaum
mittel
hoch
mittel
hoch
hoch
Offenland
EA0
EB0
EC1
EC2
ED2
EE3
KC0
KC1
Fettwiese
Fettweide
Nass- und Feuchtwiese
Nass- und Feuchtweide
Magerweide
Brachgefallenes Nass- und Feuchtgrünland
Gras- und Krautsaum, trocken bis frisch
Feuchtgrünland-Saum
gering
gering
sehr hoch
sehr hoch
mittel
sehr hoch
mittel
mittel
Gewässer
FF2
FK2
FM0
FS0
Fischteich
Sumpf-, Sickerquelle
Mittelgebirgsbach
Regenrückhaltebecken
mittel
sehr hoch
sehr hoch
mittel
Kulturbiotope
HA0
Acker
HK2
Streuobstwiese
HK3
Streuobstweide
HM0
Grünanlage
gering
hoch
hoch
gering
Siedlungs- und Gewerbeflächen
HT3
Lagerplatz, unversiegelt
HV 3
Parkplatz
SB0
Gemischte Baufläche, Wohnbaufläche
SB5
Landwirtschaftliche Hoffläche
SC0
Gewerbefläche
SD
Bildungsstätte / Jugendbegegnungsstätte
SD1
Schule
SG1
Hundeübungsplatz
SG4
Reitplatz
SL0
Sport- und Freizeitanlage
VA
Versiegelte Fläche
VB0
Wirtschaftsweg
gering
sehr gering
gering
gering
sehr gering
gering
gering
gering
sehr gering
gering
sehr gering
gering
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Geschützter Biotop
gemäß § 30
BNatSchG
Stand: Juni 2015
X
X
X
X
X
32
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Die räumliche Verteilung der Bedeutungsklassen ist in Karte 2b – Bedeutung der Biotoptypen, Schutzausweisungen – dargestellt.
Fauna
Der Erfassung von Tierartengruppen und faunistischen Funktionsräumen liegen die Biotoptypenkartierung und Feldkartierungen zwischen Oktober 2011 und Oktober 2013 zugrunde. In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Oberbergischen Kreises wurden avifaunistische Kartierungen sowie Erfassungen von Vögeln, Amphibien und Fledermäusen durchgeführt. Andere häufig vorkommende Tierarten wurden durch Zufallsfunde
erfasst. Die ausführlichen Ergebnisse sind in eigenen Gutachten dokumentiert, die sich in
den Anlagen 1 und 2 zu dieser UVS finden.
An dieser Stelle soll eine Zusammenfassung der Gutachten die wesentlichen Ergebnisse
widergeben.
Zur Beurteilung der Bedeutung und Empfindlichkeit der Tierarten-Vorkommen auf Grundlage
des Planvorhabens und zur Ermittlung der ökologischen Eingriffserheblichkeit wurden verschiedene Tierartengruppen hinsichtlich ihres Vorkommens im Untersuchungsraum erfasst
und bewertet. Zur Beurteilung der Habitateignung und -qualität werden die sog. planungsrelevanten Tierarten herangezogen, da es sich hierbei meist um relativ stenöke und gefährdete
Arten handelt (die auch Indikatorfunktion erfüllen).
Exkurs „Planungsrelevante Arten“
Als „Planungsrelevante Arten“ werden in NRW diejenigen Arten bezeichnet, die bei allen
genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren einer artenschutzrechtlichen
Prüfung nach § 44 BNatSchG in einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Es
handelt sich um streng geschützte Arten (FFH-Anhang IV-Arten, Arten des Anhangs A der
EG-Artenschutzverordnung oder Arten der Anlage 1 Spalte 3 der Bundesartenschutzverordnung), die seit 1990 mit rezenten, bodenständigen Vorkommen in NRW vertreten sind sowie
um Vogelarten die in Anhang I Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) und Art. 4 Abs. 2 der V-RL aufgeführt sind.
In Karte Nr. 2a – Realnutzung und Biotoptypen – sind Fundorte der Vogelarten differenziert
nach Vorkommen (z. B. Brutrevier, Nahrungsgast, Bedeutendes Nahrungshabitat oder Brutplatz vermutet). Auch die in den Jagdgebieten nachgewiesenen Fledermausarten sind in
dieser Karte dargestellt.
In der nachfolgenden Tabelle sind die im Untersuchungsraum vorgefundenen planungsrelevanten Tierarten aufgeführt.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
33
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Tab. 10: Übersicht der planungsrelevanten Arten
Art
VS-RL
Vögel
(wissenschaftlicher
(deutscher Name)
Name)
Feldsperling1
Graureiher1
Grünspecht1
Mäusebussard1
Mehlschwalbe1
Rauchschwalbe1
Rotmilan1
Saatkrähe1
Schleiereule1
Schwarzstorch
Turmfalke1
Wiesenschafstelze2
Amphibien
(deutscher Name)
Erdkröte2
Passer montanus
Ardea cinerea
Picus viridis
Buteo buteo
Delichon urbica
Hirundo rustica
Milvus milvus
Corvus frugilegus
Tyto alba
Ciconia nigra
Falco tinnunculus
Motacilla flava
Art
(wissenschaftlicher
Name)
Anh. 1
EHZ
G
G
G
G
G
U
G
G
U
G
FFH-RL
EHZ
FFH-RL
EHZ
Zwergfledermaus
Bufo bufo
Art
(wissenschaftlicher
Name)
Pipistrellus pipistrellus
Großer Abendsegler
Nyctalus noctula
U
Braunes Langohr
Graues Langohr
Bechsteinfledermaus
Fransenfledermaus
Großes Mausohr
Kleine Bartfledermaus
Wasserfledermaus
Plecotus auritus
Plecotus austriacus
Myotis bechsteinii
Myotis nattereri
Myotis myotis
Myotis mystacinus
Myotis daubentonii
G
S
S
G
U
G
G
Säugetiere
(deutscher Name)
G
Rote Liste
NRW
(Gesamt /
Süderbergland)
3/V
*/*
*/*
*/*
3S/3
3S/3
3/3
*S/VS
*S/VS
3S/*S
VS/*S
*/2
Rote Liste
NRW 2008
(Gesamt /
Süderbergland)
*/*
Rote Liste
NRW
*
reproduzier
end R;
ziehend V
G
1
2
*
2
3
G
Rote
Liste
BRD
Schutzstatus
V
*
*
*
V
V
*
*
*
*
*
*
Rote
Liste
BRD
§
§
§§
§§
§
§
§§
§
§§
§§
§§
§
Schutzstatus
U
Rote
Liste
BRD
*
§
Schutzstatus
V
§§
V
2
2
*
V
V
*
§§
§§
§§
§§
§§
§§
§§
Erläuterungen zu Tabelle X:
VS-RL: Anh.1
FFH-RL: Anh. II und IV
EHZ
§
§§
1
2
*
*N
V
R
Anhang 1 EU Vogelschutzrichtlinie
Anhang II und IV FFH-Richtlinie
Erhaltungszustand NRW – kontinentale Region (G = günstig, U = ungünstig)
„besonders geschützt“ (gem. BArtSchV) sind alle heimischen Arten der Vögel
und Amphibien
„streng geschützt“ nach FFH-Richtlinie, Anhang IV (die streng geschützten
Arten bilden eine Teilmenge der nach BArtSchV, Anl. 1, Sp. 2 und Anl. A oder
B der EG-ArtSchV besonders geschützten Arten) und/oder gem. BArtSchV.
Planungsrelevante Art, aufgrund LANUV-Liste
Planungsrelevante Art, aufgrund Rote-Liste-Status
Derzeit nicht gefährdet
Nicht gefährdet dank Naturschutzmaßnahmen
Art der Vorwarnliste
Durch extreme Seltenheit gefährdet
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
34
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
I
G
3
2
1
Gefährdete wandernde Tierart
Gefährdung unbekannten Ausmaßes
Gefährdet
Stark gefährdet
Vom Aussterben bedroht
2.1.2.2 Artenschutzrechtliche Betrachtung
Aufgrund § 44 BNatSchG (2009, gültig seit 01.03.2010) ergibt sich bei allen Plangenehmigungsverfahren die Notwendigkeit einer Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP), sofern aufgrund ernst zu nehmender Hinweise die „Planungsrelevanten Arten“ (nach BAUCKLOH, KIEL &
STEIN 2007 sowie KIEL 2005) eingriffsrelevant betroffen sein könnten. Bei der UVS handelt
es sich nicht um ein Plangenehmigungsverfahren. Trotzdem werden im Rahmen dieser UVS
die artenschutzrechtlichen Belange bereits frühzeitig berücksichtigt mit dem Ziel, sich evtl.
ergebende artenschutzrechtliche Konflikte in einem frühen Planungsstadium zu erkennen
und ggf. geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen in Art und Umfang benennen zu können.
Gem. VV-Artenschutz (15.09.2010) erfolgt die Artenschutzprüfung in 3 Stufen:
Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)
In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind
verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund
des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden
Arten eine vertiefende Art-für-Art- Betrachtung in Stufe II erforderlich.
Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und
ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz
dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Hierzu ist ggf.
ein spezielles Artenschutz-Gutachten einzuholen.
Stufe III: Ausnahmeverfahren
In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende
Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von
den Verboten zugelassen werden kann.
Bzgl. der K28n wurden zunächst vorhandene Daten durch Auswertung des Fachinformationssystems des LANUV und die Befragung von Personen mit einem guten Wissenstand
bezüglich der lokal vorkommenden Arten recherchiert (Stufe I). Hierbei wurde u. a. die ULB
des Oberbergischen Kreises befragt. Aufgrund der zu erwartenden Arten wurde dann Stufe II
durchgeführt, bei der dann auch aktuelle Art-Erfassungen erfolgten.
Die artenschutzfachliche Bewertung (siehe Anlage 1) orientiert sich an der Vorgabe des
MUNLV (2008) und der VV-Artenschutz (2010) sowie an der Arbeitshilfe von BAUCKLOH, KIEL
& STEIN (2007). Entsprechend der Arbeitshilfe von BAUCKLOH, KIEL & STEIN (2007) ist zur
Klärung, ob Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG zu erwarten sind, ein Fragenkatalog
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
35
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
bzgl. der „Planungsrelevanten Arten“ abzuarbeiten. Die im Plangebiet nicht von dem Eingriff
betroffenen „Planungsrelevanten Arten“ werden bei der Eingriffsbewertung nicht mehr betrachtet.
Von den in Tab. 11 aufgeführten Arten können aufgrund von Brutrevierverlusten oder erhöhtem Tötungsrisiko Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden.
Es handelt sich somit um die Ermittlung von Konflikten bezüglich der sog. verfahrenskritischen Arten, die bei Fortführung der Planungen zur K 28n nach heutiger Gesetzeslage im
Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung endgültig beurteilt werden müssten.
Tab. 11: Übersicht der Arten, für die der Verbotstatbestand gem. § 44 BNatSchG zu erwarten ist
Art
Schutz- Verbotstatbestand gem.
status
§ 44 BNatSchG ohne Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen wird voraussichtlich erfüllt
Variante 1
Variante 2
Variante 3
Variante 4
Vögel
Feldsperling1
§
Ja
Ja
Ja
Ja
Grünspecht1
§§
Ja
Ja
Ja
Ja
Mäusebussard1
§§
Evtl.
Evtl.
Evtl.
Evtl.
Mehlschwalbe1
§
Nein
Nein
Evtl.
Nein
Rauchschwalbe1
§
Nein
Evtl.
Evtl.
Evtl.
1
Rotmilan
§§, !
Nein
Evtl.
Evtl.
Evtl.
Amphibien
Erdkröte
Säugetiere
Zwergfledermaus
Großer Abendsegler
Braunes Langohr
Graues Langohr
Bechsteinfledermaus
Fransenfledermaus
Großes Mausohr
Kleine
Bartfledermaus
Erläuterungen zur o.g. Tabelle
§
§§
Evtl.
§
Evtl.
Evtl.
Evtl.
Evtl.
§§
§§
§§
§§
§§
§§
§§
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
§§
„besonders geschützt“ (gem. BArtSchV) sind alle heimischen Arten der Vögel
und Amphibien
„streng geschützt“ nach FFH-Richtlinie, Anhang IV (die streng geschützten
Arten bilden eine Teilmenge der nach BArtSchV, Anl. 1, Sp. 2 und Anl. A oder
B der EG-ArtSchV besonders geschützten Arten) und/oder gem. BArtSchV.
Evtl. steht hier für das erhöhte Tötungsrisiko, wenn keine
Vermeidungsmaßnahmen ergriffen werden
Durch den Neubau der K 28n könnten insbesondere für den Feldsperling und den
Grünspecht die Verbotstatbestände ausgelöst werden, da ein Verlust von
Fortpflanzungsstätten bei allen Varianten zu erwarten ist. Für Rotmilan, Rauch- und
Mehlschwalbe besteht z. T. ein erhöhtes Kollisionsrisiko. Derzeit steht jedoch nicht fest, ob
es sich dabei um ein „signifikant erhöhtes Tötungsrisiko“ handelt. Das Kollisionsrisiko für
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
36
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Rauch- und Mehlschwalbe kann ggf. durch Schutzpflanzungen an der K 28n minimiert
werden. Für den Rotmilan und den Mäusebussard sollte eine möglichst weit vom Jagdgebiet
entfernte Trasse gewählt werden, da sie gezielt Straßen zum Nahrungserwerb aufsuchen.
Wegen der erhöhten Fledermausaktivität im Bereich nördlich des Wäldchens sind in diesem
Bereich für Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Braunes Langohr, Graues Langohr,
Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Großes Mausohr durch die Varianten 2 bis 4
artenschutzfachliche Konflikte durch ein erhöhtes Kollisionsrisiko zu erwarten, die jedoch
durch Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen bewältigt werden können. Für den Großen
Abendsegler können Tötungen ausgeschlossen werden, da ein erhöhtes Kollisionsrisiko
derzeit nicht erkennbar ist. Für alle Fledermausarten können im übrigen Untersuchungsraum
im
Rahmen
der
Bauarbeiten
zur
K
28n
Vermeidungsmaßnahmen
bzw.
Ausgleichsmaßnahmen in Form von Fledermauskästen umgesetzt werden, die ebenfalls
dazu führen, dass Verbotstatbestände nicht eintreten (siehe Faunistische Fachbeiträge im
Anhang).
Auf Ebene der UVS beschränkt sich die artenschutzrechtliche Betrachtung auf die
Darstellung momentan zulassungskritischer Arten.
Neben der Erstellung von faunistischen Gutachten wurde auch der NABU Waldbröl zum
Vorkommen planungsrelevanter Arten befragt. Im Rahmen einer Begehung des Geländes im
Juli 2014 wurden folgende planungsrelevanten Arten festgestellt: Mehlschwalbe,
Schwarzstorch, Graureiher, Rotmilan, Mäusebussard und Neuntöter. In der Baumgruppe
westlich von Heidberg wurde der Neuntöter mit Jungen gesichtet.
2.1.3 Schutzgut Boden
(siehe Karte Nr. 3 Boden)
Werthintergrund
Das Schutzgut Boden übernimmt im Naturhaushalt vielfältige Funktionen. So bildet Boden
die Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Der Boden übernimmt Filter- und Pufferfunktion gegenüber stofflichen Einwirkungen (Grundwasserschutz),
ist ein Archiv der Natur- und Kulturgeschichte und dient als Produktionsgrundlage der Landund Forstwirtschaft. Die Erhaltung dieser Funktionen ist das Ziel des Bodenschutzgesetzes.
Datengrundlagen
Zur Erfassung und Bewertung des Schutzgutes wurden herangezogen:
 Geologische Karten von Nordrhein-Westfalen M 1:100.000 und M 1:25.000 einschließlich Erläuterungen
 Bodenkarten von Nordrhein-Westfalen M 1:50.000
 Karte der schutzwürdigen Böden in Nordrhein-Westfalen
Geschützte Gebietskategorien
Die „Karte der Schutzwürdigen Böden NRW“ enthält Bodentypen, die aufgrund ihrer Funktion
als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte, ihres Biotopentwicklungspotenzials oder ihrer
Bodenfruchtbarkeit im Rahmen von Planungen bzw. bei bodenrelevanten Maßnahmen berücksichtigt werden müssen. Dazu werden die Böden hinsichtlich ihres Schutzwürdigkeitsgrades in drei Stufen eingeteilt: besonders schutzwürdig = Stufe 3, sehr schutzwürdig = StuHKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
37
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
fe 2, schutzwürdig = Stufe 1. Aus der Schutzwürdigkeitsklasse ergibt sich jedoch keine verbindliche Festlegung hinsichtlich ihrer Berücksichtigung bei Planvorhaben.
Allgemeine Beschreibung des Schutzgutes Boden
Die geologischen Ausgangsbedingungen sind von aus Solifluktion2 entstandenen Ablagerungen in den Talauen, Hang- und Hochflächenlehm und den Festgesteinen der Hobräcker
Schichten geprägt. Während die Ablagerungen und die Hang- und Hochflächenlehme bereits
im Quartär entstanden, sind die Hobräcker Schichten mitteldevonischen Ursprungs. Bei den
nur bis zu 1,5 m mächtigen Ablagerungen in den Tälern handelt es sich um tonig-schluffigen
Auenlehm über Kiesen und Sanden, aus denen meist die unten beschriebenen Gleyböden
hervorgegangen sind. Aus den aus sandigem bis tonigem Schluff hervorgegangenen Hangund Hochflächenlehmen hat sich meist eine Parabraunerde entwickelt. Die bis zu 5 m starken Schichten stehen über Festgesteinen in Mulden- und Unterhanglagen an. Auf den Kuppen und den Mittel- bis Oberhanglagen haben sich aus den sandig-schluffigen Tonsteinen
mit einer Mächtigkeit von über 140 m überwiegend Braunerden entwickelt. Der Tonstein
kann stellenweise kalkhaltig sein und ist teilweise geschiefert.
Im Laufe des natürlichen Verwitterungs- und Bodenbildungsprozesses haben sich im Untersuchungsraum überwiegend Braunerden in verschiedenen Ausprägungen und in den von
Fließgewässern geprägten Bereichen Gleyböden entwickelt.
Braunerden / Pseudogleye (B 31, B 32, B 34, s-B 32)
Braunerden und Pseudogleye zählen zu den terrestrischen Böden (ohne Grundwasser- oder
Staunässeeinfluss), bei denen die Verlagerung der wanderungsfähigen gelösten Stoffe
überwiegend von oben nach unten stattfindet. Bei den Braunerden handelt es sich überwiegend um schluffige, z.T. auch steinig-grusige Lehmböden, die sich durch einen günstigen
Luft- und Wasserhaushalt auszeichnen. Sie sind die vorherrschenden Böden der Ober- und
Mittelhanglagen im Blattgebiet. Die Braunerden zeichnen sich durch eine geringe bis mittlere
Sorptionsfähigkeit sowie eine geringe bis mittlere nutzbare Wasserkapazität aus. Der Landwirtschaft bringen sie bei der Grünland- und Ackernutzung mit Ausnahme der Ranker und
Rendzinen mittlere Erträge. Letztgenannte weisen eine geringe Entwicklungstiefe auf. Der
hohe Steingehalt und der oberflächennah anstehende Fels können zu einer erschwerten
Bearbeitbarkeit führen.
Im Untersuchungsraum finden sich zahlreiche Variationen und Übergangsformen zwischen
Braunerden und Pseudogleyen. Pseudogleye weisen i.d.R. oberflächennah eine weitgehend
wasserundurchlässige Schicht auf, die zu zeitweiliger Staunässe in der oberen Bodenschicht
führen kann. Mit steigendem Einfluss des Pseudogleys steigt auch die Ertragsfähigkeit z.B
der Braunerde, z.T. Pseudogley-Braunerde mit wechselnden Wasserverhältnissen (sB 32).
Parabraunerde, meist erodiert, stellenweise Pseudogley-Parabraunerde (L 34)
Die Parabraunerde ist aus Erosions- und Verwitterungsvorgängen überwiegend in den Mulden- und Unterhanglagen des Blattgebietes hervorgegangen. Kennzeichnend sind eine hohe
Sorptionsfähigkeit und eine hohe nutzbare Wasserkapazität. Daraus resultiert eine hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit, die bei landwirtschaftlicher Nutzung mittlere Erträge bringt.
Staunässe tritt stellenweise in 8 bis 14 dm Tiefe auf.
2
Solifluktion: langsame, hangabwärts gerichtete Fließbewegung von lockerem, auftauendem Gesteinsmaterial über Dauerfrostböden.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
38
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Gley und Nassgley (G3)
Die aus Bachablagerungen entstandenen semiterrestrischen Böden zählen zu den Gleyböden, die sich unter dem Einfluss hoher Grundwasserstände bzw. Überflutungen gebildet haben. Das stark schwankende Grundwasser steht i.d.R. zwischen 4 und 15 dm unter Flur an,
kann aber nach Niederschlagsereignissen zeitweilig auch höher anstehen. Die Böden bestehen überwiegend aus sedimentierten lehmigen Sanden oder schluffigem Lehm. Sie zeichnen
sich durch geringe bis mittlere Erträge, eine mittlere Sorptionsfähigkeit und eine mittlere bis
geringe Wasserdurchlässigkeit aus.
Die räumliche Verteilung der genannten Bodentypen ist der Karte Nr. 3 – Boden – zu entnehmen.
Die oben beschriebenen Bodenfunktionen können nur in den Bereichen natürlich anstehender Böden erfüllt werden. In den bereits überbauten Teilbereichen insbesondere an den
Siedlungsrändern und auf Wegetrassen sind die Bodenpotenziale nur noch eingeschränkt
oder gar nicht mehr verfügbar.
Vorbelastungen
Vorbelastungen der natürlichen Böden sind in der flächigen Versiegelung in den Siedlungsbereichen durch den meist vollständigen Verlust der Bodenfunktionen zu sehen. Infolge der
teilweise intensiven landwirtschaftlichen Nutzung kommt es zu übermäßigem Eintrag von
Stickstoff ins Grund- und Oberflächenwasser. Darüber hinaus führt die zunehmende Umwandlung von Grünland in Acker für die Energiepflanzenproduktion zum zunehmenden Einsatz von Mineraldünger und Pflanzenschutzmitteln.
Bedeutung
Zur Einstufung der Bedeutung werden die Bodenfunktionen biotische Lebensraumfunktion,
Speicher- und Reglerfunktion und die natürliche Ertragsfähigkeit herangezogen.
Die biotische Lebensraumfunktion beschreibt die Eignung eines Bodens, Tieren und Pflanzen einen Lebensraum sowie Nahrung zu bieten. Von besonderer Bedeutung sind dabei
Böden, die regional selten vorkommen und/oder extreme Standortfaktoren aufweisen, z.B.
besonders nasse, trockene oder nährstoffarme Böden.
Als Speicher- und Reglerfunktion wird die Fähigkeit eines Bodens verstanden, bestimmte
Nähr- und Schadstoffe sowie Wasser aufzunehmen, abzubauen und ihre Ausbreitung zu
hemmen, zu verzögern oder zu fördern. Zur Beurteilung der Speicher- und Reglerfunktion
werden die Sorptionsfähigkeit und die nutzbare Wasserkapazität aggregiert.
Tab. 12: Kriterien zur Bewertung der Speicher- und Reglerfunktion
Speicher- und Reg- Bewertungskriterium
lerfunktion
Hoch
Böden mit hoher bis sehr hoher Sorptionsfähigkeit und hoher bis sehr hoher
Wasserkapazität
Mittel
Böden mit mittlerer Sorptionsfähigkeit und mittlerer Wasserkapazität
Gering
Böden mit geringer Sorptionsfähigkeit und geringer Wasserkapazität
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
39
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Die natürliche Ertragsfähigkeit / Fruchtbarkeit des Bodens wird hinsichtlich ihrer Eignung als
landwirtschaftlicher Produktionsstandort beurteilt. Als relevante Kriterien werden die Bodenwertzahlen der Bodenschätzung, die Sorptionsfähigkeit und die nutzbare Feldkapazität herangezogen.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Eigenschaften der im Untersuchungsraum
vorkommenden Böden. Das Kriterium „Schutzwürdigkeit“ gemäß Karte der schutzwürdigen
Böden NRW (Geologischer Dienst, 2004) besteht aus den drei Teilkriterien „Archiv der Natur- und Kulturgeschichte“, „Biotopentwicklungspotenzial“ und „Bodenfruchtbarkeit“. Folgende Schutzwürdigkeitsstufen sind ausgewiesen:
Schutzwürdigkeitsstufe 3: besonders schutzwürdig
Schutzwürdigkeitsstufe 2: sehr schutzwürdig
Schutzwürdigkeitsstufe 1: schutzwürdig
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Speicher- und Reglerfunktion
gering
gering
20-35
gering - mittel
gering
schutzwürdig
40-55
mittel
mittel
schutzwürdig
50-65
mittel
hoch
20-35
mittel
gering
30-55
gering - mittel
mittel
gen Böden NRW)
Ertrag
(gem. Karte der schutzwürdi-
20-35
Fruchtbarkeit
Bodenwertzahl
Terrestrische Böden
Braunerde, stellenweise
bes.
Ranker oder Rendzina
schutz(B 31)
würdig
Braunerde, z.T. Pseudogley-Braunerde
(B 32)
Braunerde, stellenweise
Pseudogley-Braunerde
(B 34)
Parabraunerde, meist
erodiert, stellenweise
PseudogleyParabraunerde
(L 34)
Braunerde, z.T. Pseudogley-Braunerde mit
wechselnden Wasserverhältnissen
(sB 32)
Semiterrestrische Böden
Gley- und Nassgley
bes.
(G 3)
schutzwürdig
gen Böden NRW)
(gem. Karte der schutzwürdi-
Biotopentwicklungspotenzial
digen Böden NRW)
(gem. Karte der schutzwür-
Archiv der Natur- und
Kulturgeschichte
Code
Tab. 13: Eigenschaften der Böden
Stand: Juni 2015
40
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Die Beurteilung der Bedeutung des Bodens für die Umwelt erfolgt im nächsten Schritt unter
Berücksichtigung der im folgenden erläuterten Kriterien und Ausprägungen, die auch in der
Tabelle 13 nach zu vollziehen sind:
 Schutzwürdigkeit gemäß der Karte der schutzwürdigen Böden NRW
 Bodenwertzahl
 Ertrag
 Speicher- und Reglerfunktion.
Die Zuordnung der Bodentypen in die Bedeutungsstufen „hoch“, „mittel“, „gering“ ist der folgenden Tabelle 14 und der Karte Nr. 3 – Boden – zu entnehmen.
Tab. 14: Bedeutung der Böden
Wertstufe Beurteilungskriterium
hoch
- Einteilung eines Bodentyps in eine Schutzwürdigkeitsstufe gemäß „Karte der schutzwürdigen Böden“ oder
- Natürliche Ertragsfähigkeit hoch oder
- Speicher- und Reglerfunktion hoch
mittel
- Keine Schutzwürdigkeitsstufe gemäß „Karte
der schutzwürdigen Böden“ oder
- Natürliche Ertragsfähigkeit mittel bis hoch
oder
- Speicher- und Reglerfunktion mittel
gering
- Böden mit hohem Versiegelungsgrad
Bodentyp
- B 31
- B 34
- L 34
- G3
-
B 32
sB 32
2.1.4 Schutzgut Wasser
(siehe Karte 4 „Wasser“)
Werthintergrund
Für die Beschreibung und Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind die Grundwassersituation und die Oberflächengewässer getrennt voneinander zu betrachten.
Grundwasser ist das die unterirdischen Hohlräume zusammenhängend ausfüllende Wasser,
welches nur der Schwerkraft unterliegt. Es werden drei verschiedene Grundwasserleiter unterschieden über die das Grundwasser in Abhängigkeit vom durchlaufenden Gestein der
natürlichen Infiltration unterliegt: Poren-, Kluft- und Karstgrundwasserleiter.
Oberflächengewässer erfüllen als Bestandteil des Naturhaushaltes vielfältige ökologische
Funktionen. U.a. dienen sie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, strukturieren die Landschaft und vernetzen Lebensräume.
Die wesentlichen Schutzziele sind die qualitative und quantitative Sicherung der Grundwasservorkommen sowie die Erhaltung und Reinhaltung der Oberflächengewässer.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
41
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Datengrundlagen
Zur Erfassung und Bewertung der genannten Teilschutzgüter wurden herangezogen:
 Deutsche Grundkarte DGK 5
 Karte der Grundwasserlandschaften in NRW M 1:500.000
 Karte der Verschmutzungsgefährdung der Grundwasservorkommen in NordrheinWestfalen M 1:500.000
 Hydrogeologische Karte NRW 1:50.000, L 5110 Waldbröl
 Karte der Überschwemmungsgebiete NRW
 Karten der Bezirksregierung Köln zur Planungseinheit 1300 „Wahnbach, Bröl“,
M 1:150.000, Februar 2008
 Elwas-web
 Eigene Gewässerkartierung
Geschützte Gebietskategorien
Im Untersuchungsraum sind Flächen für die Regelung des Wasserabflusses (Überschwemmungsgebiet) festgesetzt, die den Waldbrölbach zwischen Brenzingen und Ruh mit angrenzenden Bereichen in einer Gesamtbreite zwischen 6 und 15 m umfassen.
Die Sumpf- und Sickerquellen sowie die Mittelgebirgsbäche innerhalb des Untersuchungsraumes sind gemäß § 30 BNatSchG gesetzlich geschützt. Die Quellstandorte bzw. der Verlauf der Mittelgebirgsbäche ist der Karte Nr. 4 zu entnehmen.
Weitere besonders geschützte Bereiche wie Wasserschutzgebiete, Heilquellen etc. sind im
Untersuchungsgebiet nicht vorhanden.
Allgemeine Beschreibung des Schutzgutes Wasser
Grundwasser
Die geologischen Ausgangsbedingungen sind aus Solifluktion entstandene Ablagerungen in
den Talauen, Hang- und Hochflächenlehm und den Festgesteinen der Hobräcker Schichten
geprägt. Während die Ablagerungen und die Hang- und Hochflächenlehme bereits im Quartär entstanden, sind die Hobräcker Schichten mitteldevonischen Ursprungs.
Grundwasservorkommen:
Die beschriebenen Gesteinsschichten zählen zu den Kluftgrundwasserleitern mit meist geringem Grundwasservorkommen. Lediglich in den Bachtälern befinden sich Porengrundwasserleiter mit höherem Grundwasservorkommen.
In Abhängigkeit von der geologischen Ausgangssituation können im Untersuchungsraum
bezogen auf das Grundwasservorkommen insgesamt zwei verschiedene Bereiche abgegrenzt werden, die im Folgenden erläutert werden (vgl. Karte 4 – „Wasser“).
Mittleres bis geringes Grundwasservorkommen
Im Bereich von Ablagerungen des Holozän und Pleistozän in den Tälern befinden sich
Grundwasserleiter mit guter bis mäßiger Porendurchlässigkeit. Dort ist das Grundwasservorkommen als mittel einzustufen. Kluftgrundwasserleiter mit mäßiger, z. T. geringer Trennfugendurchlässigkeit befinden sich im Bereich der Hobräcker Schichten bei und westlich von
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
42
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Waldbröl und zählen ebenfalls zu den Bereichen mit mittlerem bis geringem Grundwasservorkommen.
Sehr geringes Grundwasservorkommen
Zudem gibt es Bereiche mit Lockergesteinen ohne nennenswerte Porendurchlässigkeit als
Deckschicht über Poren- und Kluftgrundwasserleitern. Diese werden als Grundwassernichtleiter bezeichnet.
Grundwasserneubildungsrate:
Die Grundwasserneubildungsrate ist die Wassermenge, die in einem bestimmten Zeitraum
auf einer Fläche das Grundwasseraufkommen ergänzt. Sie ist abhängig von der Niederschlagsmenge, der Verdunstungsrate, dem Bewuchs und den hydrogeologischen Verhältnissen. Generell kann die Grundwasserneubildungsrate im Untersuchungsraum als mittel
bezeichnet werden. Auf versiegelten Flächen ist sie als gering anzusehen.
Grundwasserflurabstand:
Der Grundwasserflurabstand befindet sich in Abhängigkeit von den anstehenden Gesteinsarten und -schichten in unterschiedlichen Tiefen. Die Tallagen im Bereich der Fließgewässer
weisen einen hohen Grundwasserflurabstand (14 bis 16 dm) auf. In den Auen steht das
Grundwasser jedoch oft bis unmittelbar unter Flur an. Die Hanglagen werden durch einen
sehr hohen Grundwasserflurabstand (über 16 dm) geprägt, wohingegen die Kuppen einen
meist mittleren Grundwasserflurabstand (12 bis 14 dm) haben. Sehr geringe Grundwasserflurabstände (bis 10 dm) treten zwischen Brenzigen und Heidberg und in einem kleinen Bereich östlich der K 28 auf.
Grundwasserschutzfunktion
Der Landschaftshaushalt besitzt eine räumlich differenzierte Fähigkeit, das Grundwasser
aufgrund der Art und Mächtigkeit der vorhandenen Grundwasserdeckschichten gegenüber
Schadstoffeinträgen zu schützen, deren Wirkungen abzuschwächen oder das Eindringen
von Schadstoffen in das Grundwasser zeitlich zu verzögern. Im Wesentlichen wird die
Grundwasserschutzfunktion durch die Wasserdurchlässigkeit der Böden und der darunterliegenden Fels- und Lockergesteine, die Speicher- und Regelungsfunktion der Böden und den
Grundwasserflurabstand bestimmt.
Eine große Wasserdurchlässigkeit der Böden und der darunterliegenden Gesteine in Verbindung mit einer geringen Speicher- und Regelungsfunktion von flach- bis mittelgründigen Böden bei gleichzeitig geringem Grundwasserflurabstand bedingen daher eine hohe Empfindlichkeit gegenüber der Verlagerung von Schadstoffeinträgen in das Grundwasser.
Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeintrag
Die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen ist abhängig von den Bodentypen und
ihren Eigenschaften, sowie vom Grundwasserflurabstand.
Im Bereich von Ablagerungen des Holozän und Pleistozän in den Tälern ist die Empfindlichkeit des Grundwassers als hoch einzustufen.
In Bereichen mit Braunerden kann auf Grund der geringen bis mittleren Sorptionsfähigkeit
und Wasserkapazität bei gleichzeitig sehr geringem bis mittlerem Grundwasserflurabstand
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
43
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
von einer mittleren Empfindlichkeit ausgegangen werden. Bei den Gley- und Pseudogleyböden ist die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen ebenfalls als mittel einzustufen,
da auch sie eine mittlere Sorptionsfähigkeit und eine geringe bis mittlere Wasserkapazität bei
hohem Grundwasserflurabstand aufweisen. Bei den Parabraunerden und den Braunerden,
die sich über Bereichen mit sehr hohem Grundwasserflurabstand befinden, ist die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag als gering zu bezeichnen.
Tab. 15: Kriterien zur Beurteilung der Empfindlichkeit des Grundwassers
Wertstufe Beurteilungskriterium
Bereiche
Hoch
Mittleres Grundwasservorkommen durch Po- Bereiche mit Gleyböden über Porengrundwasserleiter, teils geringer Grundwas- rengrundwasserleitern
serflurabstand
Mittel
Mittleres bis geringes Grundwasservorkommen,
geringer bis mittlerer Grundwasserflurabstand
Bereiche
mit Braunerden über
Kluftgrundwasserleitern
Gering
Sehr geringes Grundwasservorkommen, hoher
Grundwasserflurabstand
Bereiche mit Braunerden und Parabraunerden über Grundwassernichtleitern
Vorbelastungen des Grundwassers
Die versiegelten Flächen im Untersuchungsraum (Verkehrs- und Siedlungsflächen) führen zu
einer Verringerung der Grundwasserneubildungsrate und zu einer Verringerung des Rückhaltevermögens von Oberflächenwasser. Entlang der B 478 und der L 38 besteht potenziell
die Gefährdung einer Grundwasserverschmutzung durch wassergefährdende Stoffe wie z.B.
Treibstoffe, Öle und Chemikalien. Genaue Auskünfte zu Vorbelastungen des Grundwassers
können nicht getroffen werden, da durch die Lage außerhalb von Wasserschutzzonen auf
keine Untersuchungsergebnisse zurückgegriffen werden kann.
Bedeutung
Im Untersuchungsraum hat das Grundwasser eine mittlere bis geringe Bedeutung, da keine
größeren Grundwasservorkommen vorhanden sind. Die Wassergewinnung kann nur durch
tiefere Bohrbrunnen erfolgen. Somit hat das Grundwasser auch nur eine geringe Bedeutung
in Bezug auf die Trinkwassergewinnung.
Oberflächengewässer
Der Waldbrölbach entspringt östlich von Waldbröl und mündet nach ca. 20 km in die Bröl.
Auf etwa einem Kilometer Lauflänge verläuft der Waldbrölbach auch durch das Untersuchungsgebiet. Im städtischen Umfeld ist das Oberflächengewässer links- und rechtsseitig am
Ufer befestigt und wird von einer steilen Böschung eingefasst. Oberhalb der Böschungen
verläuft der Promenadenweg. Nach Durchqueren der Ortslage von Waldbröl wird die Böschung flacher und das Gewässer breiter (2 m). Der Bach verläuft an einer Kläranlage vorbei
und anschließend durch grünlandwirtschaftlich genutzte Flächen. Im gesamten Untersuchungsgebiet sind die Ufer beidseitig des Gewässers befestigt. Mehrere Sohlschwellen prägen zudem den meist begradigten Verlauf des Waldbrölbachs. In dem Fließgewässerabschnitt im Untersuchungsraum ist eine eigendynamische Entwicklung derzeit nicht möglich.
Nach Karten der Bezirksregierung Köln, Planungseinheit 1300 „Wahnbach, Bröl“ mit dem
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
44
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Stand von Februar 2008 ist die Gewässerstrukturgüte als 5 bis 6 anzusehen. Die Gewässerstrukturgüteklasse liegt von Waldbröl aus bis einschließlich zur Kläranlage bei 6 und ab
der Kläranlage bis Ruh bei 5. Die Bröl ist ein prioritäres Gewässer für die natürliche Vermehrung der Lachse in Nordrhein-Westfalen. Es kommt in zunehmendem Ausmaß zu einer erfolgreichen Reproduktion der Rückkehrer. Auf Grund der Bedeutung der Bröl für die Lachse
ist das Gewässer mit einer hohen Bedeutung einzustufen.
An der B 478 fließt ein namenloser Bach auf einer Länge von 150 Metern. Er entspringt außerhalb des Untersuchungsgebietes, unterquert in einer Verrohrung die B 478 und verläuft
dann begradigt bis zur Mündung in den Waldbrölbach. Er ist insgesamt von mittlerer Bedeutung. Die Verrohrungen stellen Vorbelastungen dar.
Ein weiterer namenloser Bach führt begradigt von der B 478 zum Waldbrölbach (nahe Tennishalle). Er ist ebenfalls von geringer Bedeutung.
Der Bohlenhagener Bach entspringt nordwestlich von Waldbröl-Bohlenhagen und mündet
nach gut anderthalb Kilometern in den Waldbrölbach. Oberhalb des Untersuchungsgebietes
verläuft der Bach begradigt neben mehreren Fischteichen und unterquert dann die Straße.
Im Plangebiet selbst fließt er als typischer Wiesenbach, an den die Grünlandnutzung unmittelbar anschließt. Im unteren Bereich verläuft er im Nebenschluss eines Teiches und wird
danach verrohrt weiter geführt. Der Bohlenhagener Bach ist zwischen 30 und 50 cm breit
und zwischen 5 und 20 cm tief. An mehreren Stellen wird der Bach verrohrt unter dem Weg
durchgeführt, an denen allerdings eine Durchgängigkeit gegeben ist. Die Ufer sind nicht befestigt, jedoch befinden sich vereinzelte Sohlschwellen zur Überbrückung der Höhenunterschiede. Der Bach ist durch die überwiegende natürliche Gewässerstruktur als Oberflächengewässer mit hoher Bedeutung anzusehen, wobei die Verrohrungen Vorbelastungen darstellen.
Der Hahner Bach entspringt außerhalb des Untersuchungsgebietes. Er verläuft – ähnlich wie
der Bohlenhagener Bach – als typischer Siefen. Im oberen Bereich ist er sehr schmal, wird
aber durch verschiedene Zuflüsse allmählich breiter. Unter den Wegen und in der Ortslage
von Waldbröl wird auch er verrohrt geführt. Seine Lauflänge bis zur Mündung in den Waldbrölbach beträgt knapp 2 Kilometer. Der Hahner Bach ist auf Grund seiner natürlichen Sohle
und Ufer als ein Oberflächengewässer mit hoher Bedeutung einzustufen. Die Verrohrungen
sind als Vorbelastungen anzusehen.
Ein namenloser Siefen entspringt aus einer Sumpfquelle und führt als Quellsiefen durch
Grünland und mündet in den Hahner Bach. Sowohl die Quelle, als auch der Bach selber
weisen stellenweise hohe Trittschäden auf. Jedoch existieren keine Ufer- und Sohlbefestigungen oder Verrohrungen, sodass das Gewässer von hoher Bedeutung ist.
Der Romberger Bach tritt innerhalb des Untersuchungsgebietes aus einer Verrohrung aus.
Die Böschungen im oberen Bereich steigen beidseitig des Ufers steil an. Sohle und Ufer sind
nicht befestigt. Im unteren Bereich verläuft der Bach als typischer Wiesenbach und mündet
nach etwa 300 m in den Hahner Bach. Die Bedeutung des Baches selbst ist als hoch einzustufen, wobei die Verrohrungen eine Vorbelastung des Oberflächengewässers darstellen.
Eine Lauflänge von etwa 500 m hat der Thalsbach, der nördlich des Schulzentrums aus einer z. T. zugeschütteten Sickerquelle entspringt und ebenso wie der Romberger Bach in den
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
45
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Hahner Bach mündet. Das Ufer ist linksseitig sehr steil, rechts dagegen eher flach. Insgesamt ist das Ufer als natürlich zu bezeichnen. Die Sohle ist ebenfalls als natürlich anzusehen. Kurz vor der Mündung ist der Bach unter einem Weg verrohrt, jedoch ist das Gewässer
in seiner Gesamtheit mit einer hohen Bedeutung einzustufen.
Im nördlichen Bereich verläuft ein namenloser Wiesenbach. Er beginnt westlich eines Regenrückhaltebeckens und mündet nach etwa 700 m in den Happacher Bach. Am Rand des
Plangebietes ist der Bach für einen Weg verrohrt. Ufer und Sohle sind natürlich, sodass der
Bach im Untersuchungsgebiet insgesamt eine hohe Bedeutung hat.
Südlich der B 478 entspringt ein Bach, der allerdings an der B 478 verrohrt ist. Das Gewässer hat eine geringe Bedeutung.
Quellen
Im Untersuchungsraum befinden sich insgesamt drei Quellen. Der Thalsbach entspringt aus
einer z. T. zugeschütteten Sickerquelle nördlich des Schulzentrums. Am Hessenbrucher
Weg tritt ein Siefen aus einer Sumpfquelle aus. Auch an der B 478 befindet sich eine Quelle.
Stehende Gewässer
Natürliche stehende Gewässer kommen im Untersuchungsraum nicht vor. Der Teich westlich
von Brenzingen ist ein künstlich angelegtes Gewässer, das der Fischzucht dient. Der Teich
hat steile Ufer und weist – soweit aufgrund der Trübung erkennbar – keine Unterwasservegetation auf. Die fischereiwirtschaftliche Nutzung wirkt sich sehr negativ auf die Amphibienfauna aus. Lediglich von der Erdkröte wurden wenige Larven festgestellt (SCHMIDT, Faunistischer Fachbeitrag im Rahmen der UVS, 2014). Insgesamt hat der Teich eine mittlere Bedeutung.
Vorbelastungen der Oberflächengewässer
Vorbelastungen der Fließgewässer bestehen insbesondere durch intensive landwirtschaftliche Nutzung teilweise bis unmittelbar an die Gewässerufer, die i.d.R einhergeht mit diffusen
Schadstoffeinträgen. Im Untersuchungsraum sind davon v. a. der Bohlenhagener Bach, der
Hahner Bach sowie die zwei namenlosen Bäche betroffen. Nach Karten der Bezirksregierung Köln, Planungseinheit 1300 „Wahnbach, Bröl“ mit dem Stand von Februar 2008 sind bei
den chemischen Parametern beim Waldbrölbach keine Auffälligkeiten festzustellen. Für die
weiteren Fließgewässer im Untersuchungsgebiet liegen keine Daten vor. Das Stillgewässer
weist eine Vorbelastung durch die Fischwirtschaft auf.
Einige der Fließgewässer sind durch Sohl- und Uferverbauungen bzw. verrohrte Teilabschnitte deutlich vorbelastet. Sie sind damit in ihrer natürlichen Dynamik stark eingeschränkt.
Bedeutung der Oberflächengewässer
Für die Bewertung der Oberflächengewässer werden auf der Grundlage der Gewässerstrukturgütekarte NRW, 2005, der WRRL-Steckbriefe (Wasserrahmenrichtlinie) und der Biotoptypenkartierung die Kriterien Gewässergüte, Gewässerstrukturgüte und Retentionsvermögen
herangezogen.
Die Bewertung bezieht sich nicht nur auf den Wasserkörper, sondern auch auf die angrenzenden Auenflächen, die aufgrund vielfältiger Wechselbeziehungen eine Funktionseinheit mit
dem Gewässer bilden.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
46
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
In der nachfolgenden Tabelle 16 sind die Kriterien und Ausprägungen zur Beurteilung der
Oberflächengewässer dargestellt:
Tab. 16: Kriterien zur Beurteilung der Oberflächengewässer
Wertstufe Beurteilungskriterium
Sehr hoch Gewässergüte II-III
Gewässerstrukturgüte unverändert bis gering
verändert (Strukturgüteklasse 1-2)
natürliche Ausprägung des Gewässerumfeldes
Hoch
Gewässergüte max. II-III
Gewässerstrukturgüte mäßig verändert (Strukturgüteklasse 3)
geringe Abweichung von der natürlichen Ausprägung des Gewässerumfeldes
Gewässer







Mittel
Gering
Gewässergüte II-III
Gewässerstrukturgüte deutlich, stark verändert
(Strukturgüteklasse 4, 5)
mäßige Abweichung von der natürlichen Ausprägung des Gewässerumfeldes, naturnahe
Elemente vorhanden
Gewässergüte II-III
Gewässerstrukturgüte sehr stark bis vollständig
verändert (Strukturgüteklasse 6-7)
vollständig anthropogen überprägtes Gewässerumfeld




Romberger Bach
Thalsbach
Namenloser Bach, der in
Hahner Bach mündet
Namenloser Bach, der in
Happacher Bach mündet
Hahner Bach
Bohlenhagener Bach
Waldbrölbach
Hahner Bach ab Einmündung Thalsbach
Namenloser
Bach
zum
Waldbrölbach
Namenloser Bach zur B 478
(nahe Tennishalle)
Quellbach zur B 478
2.1.5 Schutzgut Luft / Klima
(siehe Karte 5 „Luft / Klima“)
Werthintergrund
Die wesentlichen Schutzziele der Umweltvorsorge bezogen auf das Schutzgut Luft/Klima
sind die Erhaltung von Reinluftgebieten durch Vermeidung von Luftverunreinigungen sowie
die Erhaltung der Regenerations- und Ausgleichsfunktion. Unter Regenerationsfunktion wird
die natürliche Fähigkeit eines Raumes verstanden, Luftbelastungen zu mindern bzw. bioklimatisch belastende Situationen zu verbessern. Klimaökologische Ausgleichsfunktion kann
ein Raum übernehmen, wenn er für einen angrenzenden Raum mit ungünstigen klimaökologischen Verhältnissen imstande ist, die dort bestehenden Belastungen aufgrund von Lagebeziehungen und Luftmassenaustauschvorgängen zu mindern oder abzubauen.
Datengrundlagen
Zur Erfassung der relevanten Daten wurde der Klimaatlas NRW ausgewertet. Darüber hinaus basiert die Einschätzung der Bedeutung der lokalklimatischen Verhältnisse auf den Ergebnissen der Nutzungs- und Biotoptypenkartierung.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
47
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Geschützte Gebietskategorien
Innerhalb des Untersuchungsraums gibt es keine geschützten Gebietskategorien bezüglich
des Schutzgutes Luft / Klima.
Allgemeine Beschreibung des Schutzgutes Luft, Klima
Makroklima
Der Untersuchungsraum befindet sich innerhalb der atlantisch geprägten, gemäßigten mitteleuropäischen Klimazone mit einem ständigen Wechsel von Hochdruck- und Tiefdruckwirbeln. Kennzeichnend ist ein regenreiches und mäßig kühles Klima.
Lokalklima
Das Wettergeschehen im Untersuchungsraum wird überwiegend durch die vorherrschende
Westwindströmung geprägt. Daher sind West-Südwest-Windlagen mit mittleren Windgeschwindigkeiten bestimmend. Im Winter treten zeitweise auch Ost-Südost-Windlagen auf.
Der Jahresniederschlag liegt bei ca. 1.000 bis 1.100 mm. Die mittlere Jahrestemperatur betrug zwischen 1971 und 2000 8 bis 9°C, wobei das mittlere Minimum im Januar bei 0 bis 1°C
und das mittlere Maximum im Juli bei 17 bis 18°C lag.
Vorbelastungen
Die bebauten und versiegelten Bereiche (Siedlungen, Straßen) insbesondere in den Tallagen sind als Vorbelastungen der klimatischen/lufthygienischen Funktionen anzusehen, da
von diesen direkte Belastungen durch Verkehr, Industrie oder Hausbrand ausgehen. Indirekt
kommt es durch den hohen Versiegelungsgrad zu erhöhter Wärmerückstrahlung und Schwülegefahr. Angaben zu lokalen Emittenten liegen für das Untersuchungsgebiet nicht vor.
Bedeutung
Zur Einstufung der Bedeutung werden die Kriterien lufthygienische Regenerationsfunktion
und klimatische Ausgleichsfunktion herangezogen. Die lufthygienische Regenerationsfunktion wird von den Nutzungsstrukturen im Untersuchungsraum abgeleitet.
Tab. 17: Fähigkeit zur Luftgeneration in Abhängigkeit von der Nutzung
Fähigkeit zur Luftregeneration
hoch
mittel
gering
Belastungsraum
Nutzung
Laub- und Nadelwälder, Gehölze
Grünland, Acker, Wasser, Übergangsbereiche
Gärten, Wirtschaftswege, Grünanlagen
Siedlungen, Verkehrswege
Daneben kommt Belüftungsschneisen, die in Belastungsräume hineinführen, eine besondere
Bedeutung zur Verbesserung und Durchmischung der belasteten Luft zu. Aufgrund der Lage
der geplanten Trassenvarianten und der Hauptwindrichtung aus Südwest sind solche Belüftungsschneisen für die angrenzenden Ortslagen nicht zu erkennen.
Die klimatische Ausgleichsfunktion wird anhand der Entstehung von bodennaher Kaltluft bewertet, die in Richtung eines Belastungsraumes abfließen kann. Von den Nutzungsstrukturen
im Untersuchungsraum lässt sich die Kaltluftentstehung wie folgt ableiten:
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
48
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Tab. 18: Entstehung von Kaltluft in Abhängigkeit von der Nutzung
Kaltluftentstehung
Nutzung
hoch
Acker, Grünland, andere Flächen mit spärlicher Vegetation
mittel
Wald, Gehölzbestände
gering
Gärten, Ver- und Entsorgungsanlagen
Belastungsraum
Siedlungen, Verkehrswege
Über den ausgedehnten Freiflächen des Untersuchungsraums kann entstehende Kaltluft von
den höher gelegenen Flächen in die Täler abfließen, wodurch Kaltluftsammelgebiete entstehen. Im Untersuchungsraum befindet sich ein Kaltluftsammelgebiet in der Tallage des Waldbrölbachs und im Bereich des Schulzentrums. Es wurde anhand der Höhenlinien abgegrenzt.
Die Bedeutung des Untersuchungsraums im Hinblick auf das Schutzgut Luft/Klima ist insgesamt als mittel einzustufen. Insbesondere die Gehölzstrukturen haben jedoch eine hohe Bedeutung bezüglich der Fähigkeit zur Luftgeneration. Weite Teile des Untersuchungsraums
sind durch die landwirtschaftlich genutzten Flächen als Kaltluftentstehungsgebiete anzusehen, von denen die Kaltluft in die Täler abfließen kann. Dadurch werden die bebauten und
versiegelten Bereiche im Untersuchungsraum mit Frischluft versorgt.
2.1.6 Schutzgut Landschaft – Landschaftsbild und natürliche Erholungseignung
(siehe Karte Nr. 6 „Landschaft“)
Werthintergrund
Natur und Landschaft sind gem. BNatSchG aufgrund ihres Eigenwertes sowohl im unbesiedelten als auch im besiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Sie sollen
so in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit dauerhaft auch für nachfolgende Generationen
gesichert werden.
Der Mensch hat als „geistig-sinnliches“ Wesen einen Anspruch auf eine ihm „gemäße“ Umwelt, in der das subjektive „Erleben“ von historisch gewachsenen Kulturlandschaftseinheiten
einen hohen Stellenwert besitzt. Eine umfassende Umweltvorsorge beinhaltet daher auch
den Schutz und Erhalt der vorhandenen Kulturlandschaften.
Das Schutzgut Landschaft wird differenziert in die Teilschutzgüter Landschaftsbild und natürliche Erholungseignung.
Das Landschaftsbild umfasst die sinnlich, nicht nur optisch wahrnehmbare Ausprägung von
Natur und Landschaft. Das Landschaftsbild ist geprägt durch das reale Erscheinungsbild der
Landschaft und die geomorphographische Entstehung mit den Faktoren Geologie, Relief,
Vegetation, Gewässer, Nutzungs- und Erschließungsstrukturen.
Bei der Beurteilung der natürlichen Erholungseignung werden die Anforderungen an die
Landschaft für eine landschaftsgebundene, naturorientierte Erholung („stille Erholung“) zugrunde gelegt und folgende Kriterien erfasst:


Landschaftsausstattung (Vielfalt der Ausstattung mit Landschaftsstrukturen)
Naturnähe im Einklang mit der Landschaftscharakteristik (Eigenart und Schönheit)
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
49
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl


Ausstattung mit ausgedehnten, störungsfreien Ruhezonen und störungsarmen Teilräumen, visuellem Landschaftserlebnispotential (attraktive Sichtbeziehungen, Blickachsen und Aussichtspunkte)
Das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion beeinträchtigende Vorbelastungen
wie z.B. bauliche Anlagen, Lärm, Gerüche und Immissionen
Naturräumliche Einordnung
Der Untersuchungsraum ist Teil des Naturraums „Wiehlbergland (Oberwiehlbergland)“, der
durch die Agger im Norden und den Waldbrölbach im Süden begrenzt und durch ein engmaschiges Seitentalnetz gegliedert wird. Kuppen und Rücken der Hochflächen befinden sich
zwischen 400 und 430 m ü. NHN. Die Täler in dieser Naturraumeinheit sind meist steil eingeschnitten. Insbesondere auf den Hochflächen befinden sich grünlandwirtschaftlich genutzte Flächen, die durch inselartige Waldflächen strukturiert werden.
Datengrundlagen
Die Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Landschaft basiert im Wesentlichen auf
eigenen Erhebungen, die im Rahmen von mehreren Begehungen gemacht wurden. Dabei
wurden die in sich gleichartig oder ähnlich ausgestatteten Landschaftsräume bzw.
-bestandteile gegeneinander abgegrenzt und dargestellt. Darüber hinaus wurden Luftbilder
des Landschaftsraumes, der Landschaftsplan Nr. 4 „Nümbrecht-Waldbröl“, die Broschüre
„Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in Nordrhein-Westfalen“, Landschaftsverband
Rheinland, 2007 und die „Karte der naturräumlichen Gliederung Deutschlands“ ausgewertet.
Geschützte Gebietskategorien
Innerhalb des Untersuchungsraums kommen Flächen mit folgenden, für das Schutzgut
Landschaft relevante, Schutzkategorien vor:
 Naturpark
 Landschaftsschutzgebiete
 Geschütze Landschaftsbestandteile
 Naturdenkmäler
 Biotopkatasterflächen
Gemäß Landschaftsplan ist für den Bereich zwischen Ruh, Bohlenhagen und Brenzingen im
Süden des Untersuchungsraumes die Anreicherung einer im Ganzen erhaltenswürdigen
Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden Elementen vorgesehen.
Konkret ist die Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Baumreihen, Alleen, Baumgruppen,
Einzelbäumen, Gehölzgruppen, Gehölzstreifen und Ufergehölzen vorgesehen.
Beschreibung des Untersuchungsraumes
Der Untersuchungsraum wird von einem kleinteiligen Wechsel von Offenlandbiotopen mit
den darin eingefügten Kleingehölzstrukturen geprägt. Insbesondere an die Gewässer schließen sich lineare Gehölzstrukturen an. Auch entlang der Bahntrasse der ehemaligen Kleinbahn Waldbröl-Bielstein, die von Norden nach Süden durch den Untersuchungsraum führt,
bestehen lineare Gehölzstrukturen. Diese linearen Gehöltstrkturen gliedern die Landschaft
im Untersuchungsraum. Des Weiteren stocken im gesamten Untersuchungsraum inselartige
Gehölzbestände in Form von Hecken und Baumgruppen. Besonders hervorzuheben ist eine
Baumgruppe mit z.T. sehr alten Eichen an der Homburger Straße. Größere Waldflächen sind
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
50
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
innerhalb des Untersuchungsraumes nicht vorhanden. Entlang des Romberger Baches befindet sich jedoch ein weitestgehend natürlicher Hainbuchen-Eichenwald.
Die vielfältigen Kleingehölzstrukturen im Wechsel mit Offenland ergeben insgesamt das Erscheinungsbild einer angereicherten transparenten Kulturlandschaft mit einer für das Bergische Land typischen Ausprägung. Lediglich in den östlichen Randbereichen des Untersuchungsraumes schließen größere Wohnbauflächen bzw. öffentliche Einrichtungen an.
Die Landschaft ist gegliedert durch die zur Bröl entwässernden Siefen (Thalsbach, Hahner
Bach und Bohlenhagener Bach) mit den sie begleitenden Gehölzstrukturen.
Das Gelände zeichnet sich durch seine sanft-hügelige Oberflächengestalt aus, die einer mittleren Reliefenergie gleichkommt. Im nördlichen Bereich fällt das Gelände von 290 auf 270 m
ü. NHN nach Norden ab. In den restlichen Bereichen fällt das Gelände von Höhen bis zu 300
m ü. NHN zu den Fließgewässern (240 m ü. NHN) hin ab. Insgesamt ist dabei ein Gefälle
nach Osten zum Waldbrölbach zu erkennen. Eine Ausnahme bildet die Kuppenlage bei
Romberg. Von dort fällt das Gelände zum Happacher Bach hin ab.
Zur Erfassung und Bewertung des Schutzgutes „Landschaft“ werden folgende Kriterien herangezogen:
 Vielfalt,
 Schönheit,
 Eigenart.
Unter Vielfalt versteht man die Relief-, Nutzungs- und Vegetationsvielfalt, also die vorhandenen Höhendifferenzen bezogen auf eine Raumeinheit und das Vorhandensein verschiedener
Reliefformen (Täler, Hügel etc.). Von Bedeutung sind ebenfalls der Anteil und die Art von
Gewässern innerhalb eines definierten Raumes und die Nutzungs- und Kleinstrukturvielfalt,
die sich i.d.R. aus der Parzellengröße und der Ausdehnung und Häufigkeit von unterschiedlichen Biotopstrukturen ergibt. Ein Landschaftsausschnitt wird als umso vielfältiger bezeichnet, je mehr visuell deutlich unterscheidbare Elemente er enthält. Insbesondere kleinflächige
Gehölzinseln und wahrnehmbare Randeffekte wie Waldränder oder Ufersäume tragen zur
Steigerung der Vielfalt bei.
Als Schönheit bezogen auf das Schutzgut Landschaft bezeichnet man den Grad des
menschlichen Einflusses auf die Landschaft. Je geringer der Einfluss des Menschen, desto
naturnäher erscheint eine Landschaft. Als naturnah werden i. A. Laubwälder aber auch
Brachflächen angesehen. Daneben hat der Anteil und die Ausprägung von Gewässern sowie
die Homogenität Bedeutung für das Schönheitsempfinden. Je zusammenhängender und
ungestörter (homogener) die natürlichen Nutzungsanteile und das Gewässersystem sind,
desto höher ist der Natürlichkeitsgrad einer Landschaft.
Unter Eigenart versteht man die charakteristischen Merkmale einer Landschaft, die sie aufgrund ihrer natur- und kulturhistorischen Entwicklung einzigartig und unverwechselbar machen. Die landschaftliche Eigenart ist umso höher, je weniger der aktuelle Zustand und die
aktuellen Nutzungen von den historisch gewachsenen charakteristischen Merkmalen einer
Landschaft abweichen.
Der Untersuchungsraum kann anhand der erläuterten Kriterien in folgende Landschaftsbildeinheiten unterteilt werden:
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
51
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Vielfältig strukturierte Flächen mit einem hohen Anteil an naturnahen und naturraumtypischen Elementen
Es handelt sich hierbei vor allem um die Auenbereiche mit Gewässer begleitenden Gehölzstrukturen sowie um die Laubmischwälder einschließlich deren Ränder. Dazu zählen der
Romberger Bach und der Thalsbach inkl. ihrer Quellgebiete, der Bohlenhagener Bach, der
Waldbrölbach sowie der Zufluss des Happacher Bachs und den an die Gewässer anschließenden Gehölzstrukturen.
Gut strukturierte Flächen, angereichert mit naturraumtypischen Elementen
Hierzu zählen grünlandwirtschaftlich genutzte Bereiche im Untersuchungsraum, die mit einem hohen Anteil an Gehölzstrukturen vernetzt sind, die wiederum die Landschaft anreichern. Diese Bereiche befinden sich v. a. im Norden des Untersuchungsgebietes sowie östlich des Bohlenhagener Baches und östlich von Ruh. Ebenso zählt brachgefallenes Grünland
zu dieser Landschaftsbildeinheit.
Mäßig strukturiertes Gelände ohne oder mit wenigen naturraumtypischen Elementen
Zu dieser Einheit zählen mäßig strukturierte Flächen mit einem geringen Anteil an naturraumtypischen Elementen. Es sind die intensiv bzw. extensiv genutzten Wiesen und Weiden
und Ackerflächen mit nur wenigen gliedernden oder belebenden Gehölzstrukturen und naturferne Nadelholzforste.
Wenig strukturiertes Gelände ohne oder mit wenigen naturraumtypischen Elementen
und deutlicher anthropogener Überformung; anthropogen geprägte Flächen
Am südwestlichen Rand des Untersuchungsraums und im nordöstlichen Teil finden sich Flächen mit deutlicher anthropogener Überformung. Dazu zählen die Siedlungsränder, Verkehrswege und die Ver- und Entsorgungsanlagen. Diese haben i.d.R. keine positive Auswirkung auf die Wahrnehmung des Menschen und sind deswegen als Vorbelastung des Landschaftsbildes anzusehen.
Vorbelastungen
Vorbelastungen ergeben sich im südlichen Teil des Untersuchungsraumes am Waldbrölbach
durch die Kläranlage und den Trassenverlauf der B 478. Auch der Trassenverlauf der L 38
ist als Vorbelastung anzusehen. Die B 478 ist durch Gehölze eingegrünt bzw. verläuft durch
den ohnehin anthropogen überprägten Bereich, wohingegen die L 38 stellenweise durch
offenes Gelände führt und dadurch auch sichtbar ist. Gleiches gilt für die K 28. Von den genannten Straßen gehen akustische Vorbelastungen aus. Die Kläranlage ist durch Gehölzstrukturen gut in die umgebende Landschaft eingebunden. Allerdings geht von ihr eine olfaktorische3 Vorbelastung aus. Zudem verlaufen vier Stromleitungen durch den Untersuchungsraum. Die kleineren Stromleitungen entfalten durch ihre geringe Höhe keine Fernwirksamkeit, jedoch existiert im Untersuchungsraum auch eine höhere Stromleitung (110 kV), die
südwestlich von Romberg durch den Untersuchungsraum am Schulzentrum vorbei nach
Waldbröl führt. Diese Leitung ist als visuelle Vorbelastung anzusehen. Als weitere visuelle
Vorbelastungen ist, bedingt durch die kompakte Bebauung, auch das Schulzentrum zu nennen. Die Gewerbeflächen bei Brenzingen stellen zwar ebenfalls eine visuelle Vorbelastung
dar, jedoch weisen diese Bereiche aufgrund der Tallage keine Fernwirksamkeit auf.
3
Olfaktorisch = Riechwahrnehmung
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
52
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Bedeutung
Zur Beurteilung der Bedeutung des Landschaftsbildes wurde der Untersuchungsraum in vier
verschiedene Landschaftsbildeinheiten unterteilt. Es wird deutlich, dass mit zunehmendem
menschlichen Einfluss und abnehmender Naturnähe die natürliche Attraktivität des Landschaftsbildes für den Menschen geringer wird. Die Differenzierung und Bewertung der Einheiten entspricht der Bedeutungseinstufung für die natürliche Erholungseignung.
Tab. 19: Bedeutung der Landschaftsbildeinheiten
Landschaftsbildeinheiten 1 - 4
Charakteristische Biotoptypen
1
Vielfältig strukturiertes Gelände
Talauen mit Gewässern und gewäsmit einer hohen Dichte wahrserbegleitenden Gehölzstrukturen
nehmbarer naturraumtypischer
und Laubmischwald (-rändern)
Elemente
Brachen, Grünland in Bereichen
2
mittlerer Reliefenergie mit zahlreiGut strukturiertes Gelände, angechen Kleinstrukturen, Gewässer
reichert mit naturraumtypischen
ohne gewässerbegleitende GehölzElementen
strukturen
3
Überwiegend grünlandwirtschaftlich
Mäßig strukturiertes Gelände
genutzte Flächen mit einem geringen
ohne oder mit wenigen naturAnteil an Kleinstrukturen und strukraumtypischen Elementen
turarme Nadelwälder
4
Wenig strukturiertes Gelände mit
Siedlung, Siedlungsrand, Infrastrukdeutlich anthropogen geprägten
tureinrichtungen
Flächen
Bedeutung
sehr hoch
hoch
mittel
gering
Neben Vielfalt, Schönheit und Eigenart ist die visuelle Verletzbarkeit eines Raumes ein wichtiges Kriterium für die Beurteilung der Bedeutung. Die visuelle Verletzbarkeit wird anhand
folgender Grundsätze und Kriterien beurteilt:
Reliefausprägung
Eine Landschaft ist visuell umso weniger verletzlich, je stärker die Grobrelieffierung ist. Für
den Untersuchungsraum wird von einer mittleren Verletzbarkeit ausgegangen.
Strukturvielfalt
Je vielfältiger eine Landschaft strukturiert ist, desto geringer ist die visuelle Verletzbarkeit.
Nur in Teilbereichen führen insel- oder linienhafte Gehölzstrukturen zu einer gut strukturierten Landschaft. Im überwiegenden Teil fehlen diese strukturbildenden Elemente, weshalb
insgesamt von einer erhöhten Verletzbarkeit gegenüber Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ausgegangen wird.
Vegetationsdichte
Je höher die Transparenz (und umso geringer die Vegetationsdichte) desto größer ist die
visuelle Verletzbarkeit. Aufgrund der größtenteils landwirtschaftlichen Nutzung ist von einer
mittleren Vegetationsdichte und damit von einer mittleren Verletzbarkeit auszugehen.
Insgesamt besteht eine mittlere Empfindlichkeit des Untersuchungsraumes gegenüber potenziellen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
53
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
2.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
(siehe Karte Nr. 1 „Mensch, Wohnen und Erholung“)
Werthintergrund
Als Kulturgüter werden für die Geschichte des Menschen bedeutsame Objekte in der Landschaft verstanden, die aufgrund öffentlicher oder privater Interessen geschützt sind und somit erhalten bleiben sollen. Dazu zählen Elemente, Flächen und Nutzungen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, des Naturschutzes und der Heimatpflege.
Unter sonstigen Sachgütern sind kulturhistorisch bedeutsame Objekte, Flächen und Nutzungen zu verstehen, die zwar von kulturhistorischer Bedeutung, aber gesetzlich nicht geschützt
sind. Darüber hinaus gehören auch naturhistorisch bedeutsame Landschaftsteile und Objekte, die nach KÜHLING UND RÖHRING zu den „raumwirksamen Ausdrucksformen der Entwicklung von Land und Leuten, die für die Geschichte des Menschen von Bedeutung sind“,
zu den sonstigen Sachgütern.
Im Einzelnen zählen u.a. folgende Objekte zu den Kultur- und sonstigen Sachgütern:
Bau- und Bodendenkmale, Sakralbauten, Überreste ehemaliger Siedlungen, Park- und Gartenanlagen, Obstwiesen, prägende Alleen, Baumgruppen, Einzelbäume sowie historische
Kulturlandschaften und bedeutende Sichtachsen etc..
Das wesentliche Schutzziel für die Kultur- und sonstigen Sachgüter ist die Erhaltung der genannten Objekte und Nutzungen einschließlich deren Umgebung, sofern sie für den Erhalt
der Eigenart und Schönheit des Objekts erforderlich ist.
Datengrundlagen
Zur Erfassung und Bewertung der genannten Teilschutzgüter wurden herangezogen:
 Auskunft bei der Stadt Waldbröl, Fachbereich 3 – Bauen, bzgl. der Denkmäler
 Flächennutzungsplan (2006) der Stadt Waldbröl
 Landschaftsplan Nr. 4 Nümbrecht-Waldbröl
 Eigene Erhebungen im Rahmen der Biotoptypenkartierungen
Geschützte Objekte
Innerhalb des Untersuchungsraums kommen folgende Schutzkategorien vor:
 Baudenkmal Nr. 53
 Baudenkmal Nr. 54
 Baudenkmal Nr. 64
 Bodendenkmal Nr. 2
 Naturdenkmal ND 17: Stiel-Eichenkamp / Saatkrähenkolonie
Allgemeine Beschreibung des Schutzgutes Kultur- und Sachgüter
Im Untersuchungsraum wurden als weitere Kultur- und sonstige Sachgüter folgende Objekte
ermittelt:
 Ehrenmal am Heidberg mit Stiel-Eichen
 Obstwiesen/Obstweiden im Untersuchungsraum
 Baumreihe südlich des Burgwegs
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
54
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Vorbelastungen
Es sind keine Vorbelastungen erkennbar.
Bedeutung
Beim Bodendenkmal Nr. 2 handelt es sich um eine mittelalterliche Burgwüstung. In einer
flachen Mulde befindet sich ein 1,5 m hohes Trümmerpodest einer ehemaligen Wasserburg,
die als Insel in einem künstlichen Teich lag. Heute befindet sich in Teilen der Burgwüstung
eine Regenrückhaltebecken, weshalb das Denkmal nur noch eine geringe Bedeutung hat.
An der Ecke Homburger Straße / Kreuzstraße steht das „Alsberger Kreuz“ aus dem Jahre
1776 (Baudenkmal Nr. 53). Es hat, bedingt durch die Ortslage, eine mittlere Bedeutung.
In der Denkmalstraße befindet sich ein weiteres Denkmal – das Baudenkmal Nr. 54. Es handelt sich um einen Obelisk mit der Darstellung der Germania. Der Obelisk erinnert an die
Gefallenen der Kriege 1866 und 1870/71. Zudem ist eine Kolonnade mit Eisernem Kreuz zu
Ehren der Gefallenen des Ersten Weltkrieges errichtet worden. Die Inschriften der Kolonnade beziehen sich auf die Gefallenen des Zweiten Weltkrieges. Das Denkmal hat auf Grund
der ortsnahen Lage eine mittlere Bedeutung.
Ebenfalls als Baudenkmal gilt die Trasse der Wiehltalbahn in Waldbröl (Baudenkmal Nr. 64).
Die Bahntrasse der ehemaligen Kleinbahn Waldbröl-Bielstein stellt ebenfalls ein Kulturgut
dar. Auf der Bahntrasse stockt heute eine Baumgruppe.
Das Kreuz am Heidberg hat mittlere Bedeutung für Naherholungssuchende und Spaziergänger aus den umliegenden Wohngebieten.
Im Landschaftsplan als Naturdenkmal festgesetzt ist eine Eichengruppe am Nordrand von
Waldbröl. Die Obstwiesen, die Baumreihe und die Einzelbäume übernehmen eine wichtige
Funktion als Elemente der Kulturlandschaft und für das Landschaftsbild.
2.1.8 Wechselwirkungen
Als ökosystemare Wechselwirkungen werden die umfassenden funktionalen und strukturellen Beziehungen zwischen den einzelnen Schutzgütern und innerhalb der einzelnen Schutzgüter bezeichnet, soweit sie von den zu erwartenden Projektauswirkungen entscheidungserheblich betroffen sind. In der Bearbeitungsphase der Raumanalyse werden auf der Grundlage der Ausprägung und Bedeutung der einzelnen Schutzgüter die Wechselwirkungen
schutzgutbezogen und schutzgutübergreifend dargestellt. Es ist davon auszugehen, dass die
Erfassung der Schutzgüter bereits Informationen über die funktionalen Beziehungen zu anderen Schutzgütern enthalten (z.B. die Ausprägung der Vegetation aufgrund bestimmter Bodenverhältnisse). Schutzgutbezogene Wechselwirkungen sind somit bereits durch die Auswahl der Erfassungskriterien der Schutzgüter erfasst.
Im Untersuchungsraum sind folgende wesentliche Wechselwirkungskomplexe zu berücksichtigen:
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
55
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Tab. 20: Schutzgutbezogene Zusammenstellung der Wechselwirkungen
Schutzgut
Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern
Tiere
Die Zusammensetzung der Tierwelt ist abhängig von Vegetation, Biotopstruktur, Bodenverhältnissen, Klima, Wasserhaushalt
Pflanzen
Die floristische Ausstattung ist abhängig von Bodenverhältnissen, Klima,
Grundwasserstand, Oberflächengewässern
Boden
Die Bodeneigenschaften sind abhängig von den geologischen, geomorphologischen, wasserhaushaltlichen, vegetationskundlichen und klimatischen
Verhältnissen
Die Bodentypen haben Einfluss auf den Landschaftswasserhaushalt, als
Ort der Grundwasserneubildung, als Retentionsraum und zum Schutz des
Grundwassers
Boden dient als Lebensraum für Pflanzen und Tiere
Boden als Schadstofftransportmedium im Hinblick auf den Wirkpfad BodenPflanze-Mensch
Grundwasser
Die Grundwasserergiebigkeit ist abhängig von den hydrogeologischen Verhältnissen und der Grundwasserneubildung
Die Grundwasserneubildung hängt von den Klima- und Bodenverhältnissen
sowie der Vegetationsausstattung ab
Die Speicher- und Reglerfunktion des Bodens beeinflusst die Grundwasserqualität
Bestimmte Biotope sind von oberflächennahem Grundwasser abhängig
Der Grundwasserstand beeinflusst den Wasserhaushalt von Oberflächengewässern
Grundwasser als Wirkpfad im Hinbl. auf den Wirkpf. Grundwasser-Mensch
Oberflächengewässer
Der ökologische Zustand der Auengewässer ist abhängig von der Gewässerdynamik und beeinflusst die Selbstreinigungskraft des Gewässers
Oberflächengewässer dienen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
Gewässer als Wirkpfade im Hinblick auf die Wirkpfade Gewässer-(Pflanze)Tier-Mensch
Luft/Klima
Lufthygienische Situation für den Mensch
Bedeutung der Vegetation für die lufthygiensche Austauschfunktion
Die lufthygienische Situation ist abhängig von geländeklimatischen Verhältnissen (Tal-/ Kessellagen, Frischluftschneisen)
Das Geländeklima hat Bedeutung für die Gesundheit des Menschen
Die Zusammensetzung der Vegetation und Tierwelt ist abhängig vom Geländeklima
Die klimatische Ausgleichsfunktion ist abhängig von Relief, Vegetation und
Nutzung
Landschaft
Das Landschaftsbild ist abhängig von Relief, Vegetation, Nutzung, Oberflächengewässern
Neben der schutzgutbezogenen Betrachtungsweise ist auch eine schutzgutübergreifende
Gesamtbetrachtung der ökosystemaren Wechselwirkungen für besonders bedeutsame oder
nicht wieder herstellbare Landschaftsteile bzw. Ökosystemkomplexe sinnvoll. Für folgende
Ökosystemkomplexe kann es im Untersuchungsraum zu schutzgutübergreifenden Wechselwirkungen kommen:
 Auenbereiche /Bachtäler
 Nass- und Feuchtgrünlandbereiche
 Naturnahe Wälder
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
56
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Die aufgrund der vorhersehbaren Auswirkungen des Vorhabens zu erwartenden Wechselwirkungen sind in der folgenden Tabelle beschrieben.
Tab. 21: Schutzgutübergreifende Zusammenstellung der Wechselwirkungen
Ökosystemkomplex
Schutzgutübergreifende Wechselwirkungen
Auenbereiche des WaldAbhängigkeit der gewässerbegleitenden Vegetation von der
brölbachs
Wasserführung und der Überschwemmungshäufigkeit des
Waldbrölbachs
 Einfluss der Vegetation auf die Zusammensetzung der Tierwelt
 Einfluss der Vegetation auf die Grundwasserneubildung
 Einfluss der Vegetation auf die lokalklimatischen Verhältnisse und umgekehrt
Nass- und Feuchtgrünlandberei- Abhängigkeit der gewässerbegleitenden Vegetation von der
che entlang des Bohlenhagener Wasserführung des Bohlenhagener Baches, des Hahner Baches
Baches und des Hahner Babzw. des Thalsbaches
ches, Quellbereich des Thalsba-  Einfluss der Vegetation auf die Zusammensetzung der Tierches
welt
 Einfluss der Vegetation auf die Grundwasserneubildung
 Einfluss der Vegetation auf die lokalklimatischen Verhältnisse und umgekehrt
Naturnahe Wälder südlich Rom- Abhängigkeit verschiedener Schutzgüter
berg
 Einfluss der Topographie und der Bodenverhältnisse auf die
Vegetation
 Einfluss der Vegetation auf die Zusammensetzung der Tierwelt
 Einfluss der Vegetation auf die lokalklimatischen Verhältnisse und umgekehrt
Weitere schutzgutübergreifende Wechselwirkungen auch in Ökosystemkomplexen von geringerer Bedeutung sind wahrscheinlich. Sie werden im Einzelnen im Rahmen der Auswirkungsprognose dargestellt (siehe Kap.3 Auswirkungsprognose).
Die genannten Bereiche mit besonderen Wechselwirkungskomplexen besitzen auch einen
hohen Raumwiderstand (siehe Kap. 2.2).
2.1.9 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Beschreibung der Umwelt und ihrer
Bestandteile aufgetreten sind
Biotope
Bei faunistischen Untersuchungen können immer nur Teilaspekte untersucht werden. Die
Zusammensetzung der Flora und Fauna ändert sich ständig, so dass Wissenslücken aufgrund fehlender Aktualität entstehen können. Durch zeitnahe Erfassung konnten die Wissenslücken minimiert werden.
Grundwasser
Beim Grundwasser liegen keine Informationen zu Grundwasserfließrichtungen vor.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
57
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Klima
Es existieren keine Daten zu Kaltluftbahnen im Untersuchungsraum. Anhand eigener Erfassung und Bewertung gelang jedoch eine plausible Einschätzung.
2.2
Identifizieren von Bereichen besonderer umweltbezogener Wertigkeit / Bedeutung (Raumwiderstand)
(siehe Karte 7 „Raumwiderstand“)
2.2.1 Vorgehensweise
Die Ermittlung des Raumwiderstandes dient als Orientierungsrahmen für die Bestimmung
möglichst konfliktarmer Trassenkorridore. Die Abgrenzung von Zonen unterschiedlichen
Raumwiderstands gegenüber einer Straßentrasse erfolgt unter Berücksichtigung der Bedeutung für die einzelnen Schutzgüter

Karte 1: Mensch - Wohnen und Erholung -, Kultur- und Sachgüter

Karte 2: Realnutzung und Biotoptypen

Karte 3: Boden

Karte 4: Wasser

Karte 5: Luft / Klima

Karte 6: Landschaft
und deren Wechselwirkungen. Die Bedeutung bzw. Empfindlichkeit der einzelnen Schutzgüter wurde in Kap. 2.1 bewertet.
Im Folgenden werden drei Raumwiderstandsklassen gebildet: sehr hoch, hoch und mittel. Es
wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass es sich insgesamt nicht um einen
Raum mit besonders hohem Raumwiderstand handelt und die Einstufung des Raumwiderstands projektbezogen gesehen werden muss und somit relativ ist.
Im nächsten Schritt werden die sehr hohen, hohen und mittleren Bedeutungseinstufungen
aus der Bestandsbewertung aller Schutzgüter überlagert und es ergeben sich Teilräume mit
unterschiedlichem Raumwiderstand. Für jede Fläche, die aufgrund eines Schutzgutbereiches
sehr hoch oder hoch bedeutend ist, ist im Sinne der Umweltverträglichkeit ein erhebliches
Konfliktpotential zu erwarten.
Die Raumwiderstandsklasse „gering“ wird im Untersuchungsraum nicht dargestellt, da es
sich infolge der Überlagerung der einzelnen Schutzgutkarten nur noch um sehr kleine „Restflächen“ handelt. Die Flächen werden der Raumwiderstandsklasse „mittel“ zugeordnet.
Die Varianten wurden so gewählt, dass Beeinträchtigungen des Menschen und von Natur
und Landschaft soweit wie möglich vermieden werden. Bei der Trassenfindung sind die Beeinträchtigung/Inanspruchnahme der im Folgenden aufgelisteten Flächen, soweit wie möglich zu umgehen:
 Schutzgebietsausweisungen:
o Naturdenkmal Nr. 17 Stiel-Eichenkamp / Saatkrähenkolonie
o Überschwemmungsgebiet des Waldbrölbachs
o Potenzielle § 30 Biotope (Nass- und Feuchtwiese/-weide, auch brachgefallenes Nass- und Feuchtgrünland, Quellen, Mittelgebirgsbäche)
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
58
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl


Flächen, die ein besonderes Wechselwirkungsgefüge aufweisen:
o Auenbereiche des Waldbrölbachs
o Nass- und Grünlandbereiche entlang des Bohlenhagener Baches, des Hahner
Baches und Quellbereich des Thalsbaches
o Naturnahe Wälder südlich Romberg
Flächen, die mit Zielvorgaben aus dem Landschaftsplan belegt sind:
o Geschützte Landschaftsbestandteile
Als nicht verfügbare Flächen werden die bebauten Ortslagen in Waldbröl, Romberg und Bohlenhagen sowie ausgewiesene Wohnbauflächen rechtskräftiger Bebauungspläne eingestuft.
Entsprechend den Raumwiderstandsklassen wird die Einstufung des Raumwiderstandes und
der abzuleitenden Ziele sowie der Konfliktpotenziale möglicher Trassenführungen im Untersuchungsraum erläutert. Zu berücksichtigen ist, dass die Einstufung in die Raumwiderstandsklassen landschaftsraum- und projektbezogen erfolgen muss. Dabei ist zu beachten,
dass die Einstufung des Raumwiderstands nicht gleichgesetzt wird mit der Bedeutung der
Schutzgüter. Die Ableitung von Gewichtungen ist entsprechend den räumlichen Leitbildern
der Landschaftsplanung und regionalisierten Umweltqualitätszielen vorzunehmen und muss
nicht der Einstufung in der jeweiligen Schutzgutkarte entsprechen.
Im Untersuchungsraum hat sich gezeigt, dass eine gleichgewichtete Aggregation und eine
Überlagerung aller Schutzgüter den untersuchungsspezifischen Besonderheiten nicht gerecht werden. Sie würden zu einer wenig aussagekräftigen Differenzierung im Untersuchungsraum führen. Die Erholungsfunktion weist im Untersuchungsraum mit Ausnahme der
vorbelasteten Bereiche (z.B. Verkehrstrassen), Wohnbauflächen und kleinflächiger anderer
Bereiche nahezu flächendeckend eine überwiegend hohe bis sehr hohe Bedeutung bzw.
Empfindlichkeit auf. Danach würden die vorgesehenen Trassen der K 28n fast flächendeckend innerhalb konfliktträchtiger Bereiche sehr hoher Bedeutung bzw. Empfindlichkeit verlaufen. Daher werden die Bereiche sehr hoher/hoher Bedeutung für die landschaftsbezogene
Erholungsnutzung als separate Schraffur in Karte Nr. 7 „Raumwiderstand“ dargestellt. Die
Wohnbau- und Mischflächen, die der Raumwiderstandsklasse sehr hoch zuzuordnen sind,
wurden farblich aufgrund besserer Lesbarkeit in der Karte abgesetzt. Da das Schutzgut „Klima/Luft“ im Untersuchungsraum insgesamt eine untergordnete Rolle spielt, wird es im Rahmen der Raumwiderstandsbewertung als „mittel“ eingestuft (vgl. Kap. 2.1.5).
Bereiche mit besonderer umweltbezogener Bedeutung stellen Konfliktschwerpunkte dar. Es
werden hierbei die Bereiche herausgestellt, die mit einem hohen Risiko für die spätere Projektzulassung verbunden sind oder die aus Gründen der frühzeitigen Umweltvorsorge einer
besonderen Berücksichtigung bedürfen.
In Karte 7 erfolgt die Darstellung des Raumwiderstandes.
2.2.2 Beschreibung der Bereiche mit besonderer umweltbezogener Bedeutung
Räume mit sehr hohem Raumwiderstand
Als Räume sehr hohen Raumwiderstands sind insbesondere Flächen mit einer sehr hohen
Biotopfunktion einzustufen. Die natürlichen Quellbereiche und Fließgewässer sind ebenfalls
eingeschlossen. Ebenso bilden auch Bereiche mit besonders schutzwürdigen Böden in BeHKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
59
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
zug auf das Biotopentwicklungspotenzial Räume mit einem sehr hohen Widerstand. Zudem
werden die Räume mit sehr hoher Landschaftsbildqualität in der Bedeutung für den Raumwiderstand als sehr hoch eingestuft.
Bereiche bzw. Biotoptypen mit sehr hohem Raumwiderstand sind:



Nass- und Feuchtgrünlandbereiche, Fließgewässer mit hoher Bedetung, Sickerquellen
Böden, die als besonders schutzwürdig in Bezug auf das Biotopentwicklungspotenzial (Braunerde, stellenweise Ranker oder Rendzina, (B 31) und Gley- und Nassgley
(GN33)) eingestuft sind
Vielfältig strukturiertes Gelände mit einer hohen Dichte wahrnehmbarer naturraumtypischer Elemente
Den Nass- und Feuchtgrünlandbereichen innerhalb des Untersuchungsraumes kommt eine
sehr hohe Bedeutung in Bezug auf das Schutzgut „Biotope“ zu, da sie als Lebensraum für
spezialisierte Tier- und Pflanzenarten dienen. Den Fließgewässern im Untersuchungsraum
(Waldbrölbach, Bohlenhagener Bach, Hahner Bach, Thalsbach, Happacher Bach) kommt
eine hohe Bedeutung durch ihre Biotopfunktion zu. Auch der Quellbereich des Thalsbaches
ist als Raum mit sehr hohem Widerstand anzusprechen. Z. T. ergibt sich die sehr hohe Bedeutung zusätzlich aus der hohen Bedeutung des Fließgwässers bezogen auf das Schutzgut
„Wasser“. Ebenso weisen die Bereiche entlang der Fließgewässer einen sehr hohen Raumwiderstand bezogen auf das Schutzgut „Boden“ auf.
Für das Landschaftsbild sind es die vielfältig strukturierten Flächen mit einem hohen Anteil
an naturnahen und naturraumtypischen Elementen, die den sehr hohen Raumwiderstand mit
begründen. Diese Flächen befinden sich v.a. entlang der Bäche sowie in den mit Gehölzen
angereichteren Bereichen im Norden entlang der ehemaligen Bahntrasse und südlich der
L 38 bis nach Waldbröl. Ebenfalls betrifft es Flächen zwischen Romberg und dem Thalsbach
sowie westlich des Hahner Baches. Auch der Bereich zwischen Heidberg und dem Bohlenhagener Bachtal ist als Bereich sehr hohen Raumwiderstands in Bezug auf das Landschaftsbild anzusehen.
Die Mischgebiete sind aufgrund ihrer Vorrangfunktion für Wohnen und Lebensqualität als
Bereiche mit sehr hohem Raumwiderstand eingestuft. Zusammenfassend bilden Kernräume
sehr hohen Raumwiderstands:
 Südöstlicher Ortsrand von Bohlenhagen
 Östlicher Ortsrand von Ruh
 Südlicher Ortsrand von Romberg
 Ortslage von Waldbröl mit Brenzingen, einschließlich der geplanten Wohngebiete östlich des Schulzentrums
Es handelt sich um Bereiche mit vorhandenen bzw. geplanten Wohnstandorten, die aufgrund
ihrer Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie der sich anschließenden Bereiche zur wohnungsnahen Erholung von sehr hoher/hoher Bedeutung sind.
In Bezug auf die geplanten Trassenvarianten ist folgendes abzulesen:
 Variante 1 tangiert im nördlichen Bereich teils Bereiche sehr hohen Raumwiderstands
bezogen auf das Schutzgut „Boden“, quert später das Tal des Thalsbaches (sehr hoHKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
60
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl



her Raumwiderstand bezogen auf die Schutzgüter „Tiere und Pflanzen“, „Boden“,
„Wasser“, „Landschaftsbild“) und führt dann durch die Bereiche sehr hohen Raumwiderstands bezogen auf das Schutzgut „Mensch“ (Wohnen).
Variante 2 tangiert ebenfalls im nördlichen Abschnitt z.T. Bereiche sehr hohen
Raumwiderstands bezogen auf das Schutzgut „Boden“. Sie tangiert dann das Tal des
Thalsbaches (sehr hoher Raumwiderstand bezogen auf die Schutzgüter „Tiere und
Pflanzen“, „Boden“, „Wasser“, „Landschaftsbild“) und quert anschließend das Bachtal
des Hahner Baches, des Bohlenhagener Baches und später des Waldbrölbaches, in
denen die ebenfalls die o.g. Schutzgüter zu einem sehr hohen Raumwiderstand führen. Abschnittsweise führt zudem das Schutzgut „Boden“ zu einem sehr hohen
Raumwiderstand (östlich Ruh und zwischen Hessenbruchweg und Bohlenhagen).
Variante 3 tangiert im nördlichen Abschnitt z.T. Bereiche sehr hohen Raumwiderstands bezogen auf das Schutzgut „Boden“. Sie quert später das Bachtal des Hahner
und des Bohlenhagener Baches und den Waldbrölbach (sehr hoher Raumwiderstand
bezogen auf die Schutzgüter „Tiere und Pflanzen“, „Boden“, „Wasser“, „Landschaftsbild“). Abschnittsweise führt zudem das Schutzgut „Boden“ zu einem sehr hohen
Raumwiderstand (östlich Ruh und zwischen Hessenbruchweg und Bohlenhagen).
Für Variante 4 ergibt sich im nördlichen Abschnitt eine Beeinträchtigung eines Bereiches z.T. sehr hohen Raumwiderstands bezogen auf das Schutzgut „Boden“. Sie
tangiert dann das Tal des Thalsbaches (sehr hoher Raumwiderstand bezogen auf die
Schutzgüter „Tiere und Pflanzen“, „Boden“, „Wasser“, „Landschaftsbild“). Anschließend verläuft sie durch das Bachtal des Bohlenhagener Baches, in dem die o.g.
Schutzgüter zu einer sehr hohen Raumwiderstandseinstufung führen.
Räume mit hohem Raumwiderstand
Räume hohen Raumwiderstands leiten sich vorrangig aus den Schutzgütern „Biotope“,
„Landschaft“ und „Böden“ ab. Als Räume mit hohem Raumwiderstand werden Biotopstrukturen mit hoher Bedeutung und Bereiche mit Böden, die als schutzwürdig in Bezug auf die natürliche Fruchtbarkeit eingestuft werden, abgebildet. Zudem werden die Räume mit hoher
Landschaftsbildqualität in der Bedeutung für den Raumwiderstand als hoch eingestuft.
Bereiche bzw. Biotoptypen mit hohem Raumwiderstand sind:
 Baumgruppen, Ufergehölze, Streuobstwiesen/-weiden, Hainbuchen-Eichenwälder,
Einzelbäume, Fließgewässer mittlerer Bedeutung
 Böden, die als schutzwürdig in Bezug auf die Fruchtbarkeit (Braunerde, stellenweise
Pseudogley-Braunerde (B 32) und Parabraunerde, meist erodiert, stellenweise Pseudogley-Parabraunerde (L 34)) eingestuft sind
 Gut strukturiertes Gelände, angereichert mit naturraumtypischen Elementen
Den im Untersuchungsraum vorkommenden Laubwäldern kommt als Lebensraum für Vögel,
Fledertiere und Kleinsäuger eine besondere Bedeutung zu. Die weiteren Gehölzbestände
übernehmen wichtige Funktionen als Trittsteinbiotope und im Biotopverbund. Auch Offenland
bewohnenden Tieren bieten die Gehölzstrukturen Rückzugsmöglichkeiten. Sie tragen zur
Gliederung der Landschaft und zur Bereicherung des Landschaftsbildes bei.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
61
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Ebenso zählen die Fließgewässerabschnitte, die als mittel eingestuft wurden zu den Räumen
hohen Raumwiderstands. Dabei handelt es sich um einen Bach im südlichen Untersuchungsraum sowie um einen Abschnitt des Hahner Baches.
Die Böden, die als hoch in Bezug auf den Raumwiderstand eingeordnet werden, befinden
sich vorwiegend in den Hanglagen im südlichen sowie im nördlichen Untersuchungsraum.
Für das Landschaftsbild sind es die gut strukturierten Flächen, angereichert mit naturraumtypischen Elementen, die den hohen Raumwiderstand begründen. Diese Flächen befinden
sich großflächig im nördlichen Untersuchungsraum östlich von Romberg bis nach Waldbröl
sowie süd(west)lich von Romberg. Zwischen Brenzingen und Ruh befindet sich westlich des
Heidbergs ebenfalls ein Raum mit hohem Raumwiederstand bezogen auf das Schutzgut
„Landschaft“.
Weiterhin begründet das Schutzgut „Erholung“ die hohe Einstufung des Raumwiderstands
aus der besonderen Bedeutung des gesamten Untersuchungsraumes für die Erholung der
Bevölkerung von Waldbröl und den umliegenden Ortschaften. Der gesamte Landschaftsraum zwischen den bebauten Ortsteilen besitzt insbesondere aufgrund der guten Erreichbarkeit eine sehr hohe/hohe Bedeutung für die landschaftsbezogene, siedlungsnahe Erholung.
In der Karte wurde dieser Bereich schraffiert dargestellt, damit die Lesbarkeit besser gewährleistet ist.
Räume mit mittlerem Raumwiderstand
Im Untersuchungsraum sind infolge der Überlagerung der einzelnen Schutzgutkarten nur
noch kleinflächig Bereiche mit mittlerem Raumwiderstand dargestellt. Für die Einstufung des
mittleren Raumwiderstandes sind maßgeblich eine mittlere bzw. geringe Bedeutung der Parameter innerhalb der Schutzgüter wie:
 Biotope/-komplexe und Lebensräume mit einer mittleren und geringen Bedeutung,
 Böden mittlerer/geringer Bedeutung,
 Fließgewässer mit einer geringen Bedeutung,
 Grundwasserleiter mit einer mittleren bzw. geringen Empfindlichkeit,
 Räume mit mittlerer/geringer Landschaftsbildqualität,
 Erholungsflächen mit einer mittleren/geringen Landschaftsbildqualität,
 Bereiche mit einer hohen Fähigkeit zur Luftgeneration,
 Bereiche mit einer hohen klimaregulierenden Ausgleichsfunktion.
Aufgrund der insgesamt mittleren Bedeutung des Untersuchungsraumes für das Klima (vgl.
Kap. 2.1.5) wird die Bedeutung des Schutzgutes „Klima“ insgesamt beim Raumwiderstand
nur als „mittel“ eingestuft.
Räume mit geringem Raumwiderstand
Räume geringen Raumwiderstands sind im Plangebiet nicht vorhanden.
2.2.3 Hinweise zur möglichen Linienführung
Bei den zu prüfenden Linienführungen werden bei allen Varianten grundsätzlich auch Bereiche mit sehr hohem Raumwiderstand tangiert. Der Umfang variiert bei den einzelnen VarianHKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
62
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
ten nur gering. Zudem werden große Flächenanteile in Räumen hohen Raumwiderstands in
Anspruch genommen.
Flächen mit sehr hohem Raumwiderstand befinden sich insbesondere im südlichen Bereich
zwischen der B 478 und dem Waldbrölbach, sowie östlich von Ruh. Des Weiteren wird das
gesamte Bohlenhagener Bachtal inkl. der angrenzenden Nutzungen als Raum mit sehr hohem Widerstand abgebildet. Weitere Bereiche sehr hohen Raumwiderstands liegen entlang
des Thalsbaches, des Hahner und des Romberger Baches. Auch Flächen nördlich der L 38
werden als Räume mit sehr hohem Widerstand abgebildet. Die bebauten Lagen von Waldbröl, Ruh, Bohlenhangen und Romberg sind als sehr hoch in Bezug auf das Schutzgut
„Mensch“ eingeordnet.
Im Vergleich der Varianten 1 bis 4 würden die beschriebenen Linienführungen voraussichtlich bei Variante 1 zu den geringsten und bei Variante 2 zu den höchsten Beeinträchtigungen
führen.
Bei Variante 4 würden sowohl Bereiche entlang des Thalsbaches als auch Bereiche am Bohlenhagener Bachtal mit sehr hohem Raumwiderstand tangiert. Dagegen führt Variante 3 in
längeren Abschnitten, die zwar als Räume hohen Widerstands, aber nicht als Räume sehr
hohen Widerstands eingestuft werden. Ähnliches gilt für die Variante 2, die jedoch im nördlichen Abschnitt das Tal des Thalsbaches tangiert. Variante 1 führt insbesondere im südlichen
Abschnitt durch Bereiche, die im Raumwiderstand als sehr hoch in Bezug auf das das
Schutzgut Mensch / Wohnen eingestuft sind.
2.2.4 Konfliktschwerpunkte
Für die vier Varianten ergeben sich potenzielle Konfliktschwerpunkte, da wie oben beschrieben, die Trassen der Varianten durch Bereiche mit hohem bis sehr hohem Raumwiderstand
verlaufen. Nachfolgend werden die Konfliktschwerpunkte für die jeweiligen Schutzgüter beschrieben.
Konfliktschwerpunkt 1 „Hahner Bach“ (Variante 2, 3, 4)
Betroffene Schutzgüter:
Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Mensch (Erholung)
Konfliktschwerpunkt 2 „Thalsbach“ (Variante 1)
Betroffene Schutzgüter:
Tiere und Pflanzen, Boden
Geschützter Landschaftsbestandteil gem. Landschaftsplan
Konfliktschwerpunkt 3 „Bohlenhagener Bachtal (oberer Bereich)“ (Variante 3, 4)
Betroffene Schutzgüter:
Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Mensch (Erholung)
Geschützter Landschaftsbestandteil
Konfliktschwerpunkt 4 „Bohlenhagener Bachtal (unterer Bereich)“ (Variante 2, 4)
Betroffene Schutzgüter:
Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Mensch (Erholung)
Geschützter Landschaftsbestandteil
Konfliktschwerpunkt 5 „Waldbrölbach“ (Variante 2, 3)
Betroffene Schutzgüter:
Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Mensch (Erholung)
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
63
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
3
Auswirkungsprognose
3.1
Methodische Grundsätze
Im Rahmen der Auswirkungsprognose soll abgeschätzt werden, welche Auswirkungen die
jeweilige Straßenbauvariante auf die einzelnen Schutzgüter hervorruft (Be- und Entlastungen). Im anschließenden Variantenvergleich werden die Varianten hinsichtlich ihrer ermittelten Umweltauswirkungen einander gegenübergestellt, um die Unterschiede in ihren Auswirkungen auf die Schutzgüter zu verdeutlichen. Grundlagen für die Auswirkungsprognose sind
die vorhabensspezifischen Wirkfaktoren und die Empfindlichkeits- und Bedeutungseinstufung der Schutzgüter und Schutzgutfunktionen.
Für jedes Schutzgut werden, differenziert nach Anlage, Betrieb / Verkehr und Bau, die entscheidungserheblichen Umweltauswirkungen mit den jeweils zu erfassenden und zu beurteilenden Dimensionen aufgeführt. Neben der quantitativen Bilanzierung der relevanten Umweltauswirkungen werden zur qualitativen Beurteilung dieser Auswirkungen darüber hinaus
auch die in ihrer räumlichen Ausdehnung oder Intensität besonders erheblichen und entscheidungsrelevanten Beeinträchtigungen beschrieben. Weiterhin werden bewertungsmethodische Hinweise gegeben,
 ob zur Beurteilung der Auswirkungen die Bedeutung und / oder die Empfindlichkeit
des Schutzgutes bzw. der Schutzgutfunktion herangezogen wird (die Bedeutungsund Empfindlichkeitseinstufungen der Schutzgüter und Schutzgutfunktionen werden
aus der Raumanalyse übernommen),
 ob ggf. Wirkzonen abgegrenzt werden,
 welches Prognoseverfahren zur Ermittlung der jeweiligen Auswirkung sinnvoll ist und
herangezogen wurde.
3.1.1 Empfindlichkeit
Im Rahmen der Raumanalyse dienten die Empfindlichkeiten einzelner Schutzgutfunktionen
gegenüber den grundsätzlich auftretenden Wirkungen des Straßenbauvorhabens u.a. als
Beitrag zur Abgrenzung von Räumen mit besonderer Konfliktdichte / -höhe (Raumwiderstand), die bei der Trassenfindung soweit wie nur möglich zu meiden sind.
Für die Auswirkungsprognose ist die Ermittlung der Empfindlichkeit gegenüber dem jeweiligen Wirkfaktor notwendig, sofern Schutzgutfunktionen durch Beeinträchtigungen eines Mediums (z.B. durch Luft-, Boden- oder Wasserverunreinigungen) oder durch Trenn- und Barriereeffekte beeinflusst werden. Die Empfindlichkeitseinstufung des Schutzgutes ergibt sich
aus Art und Ausprägung der betroffenen Schutzgutfunktion in Beziehung zum jeweiligen
Wirkfaktor.
Für jedes Schutzgut werden die spezifischen Empfindlichkeiten gegenüber den für das
Schutzgut relevanten Wirkfaktoren ermittelt.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
64
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
3.1.2 Wirkfaktoren / Wirkzonen
Wirkfaktoren
Auf Grundlage der technischen Vorentwürfe der Varianten (Lageplan M. 1:5.000) sowie weiterer verkehrsplanerischer Unterlagen wie z.B. der vorliegenden Verkehrsuntersuchung (VIA,
2009) werden die im Rahmen der UVS zu erfassenden Wirkfaktoren (siehe Tab. 22) bestimmt.
Die Wirkfaktoren werden in die anlagebedingten, betriebs- / verkehrsbedingten und baubedingten Wirkungen differenziert. Die anlagebedingten Wirkungen werden durch den neuen
Straßenkörper selbst ausgelöst wie z.B. der Flächenverbrauch oder Zerschneidungswirkungen. Betriebsbedingte Wirkungen gehen vor allem vom Kfz-Verkehr und der Unterhaltung
der Straße aus wie z.B. der Lärm- und Schadstoffausstoß. Die baubedingten Wirkungen sind
zeitlich auf die Bauphase des Vorhabens befristet, können allerdings erhebliche und nachhaltige Umweltauswirkungen verursachen; entsprechende Wirkungen sind z.B. die Flächeninanspruchnahme für Baustraßen, Lagerplätze sowie die Bodenverdichtung. Die Wirkfaktoren werden vorhaben- und problemspezifisch in ihrer Art, Intensität, räumlichen und zeitlichen Ausbreitung erfasst.
Folgende Wirkfaktoren sind in der Regel, ausgehend vom Bau der geplanten Trasse der
K 28n, zu erwarten und werden in den entsprechenden quantitativen und qualitativen Dimensionen bei der Abschätzung der Umweltauswirkungen berücksichtigt.
Tab. 22: Wirkfaktoren
Anlagebedingte Wirkfaktoren
Flächenverlust durch Versiegelung
Flächenbeanspruchung durch Böschungen und sonstige
Flächen
Flächenbeanspruchung durch Deponien, Entnahmestellen
Grundwasserabsenkung, -stau durch Trassengründung,
Tunnelbauwerke etc.
Gewässerquerung, -ausbau, -verlegung
Zerschneidungswirkung / Zerschneidung von Schutzgut/ Funktionsbereichen / -beziehungen (u.a. Tierlebensräume, Landschaftsbildräume, Wasserschutzgebiete,
natürliche Überschwemmungsgebiete, Retentionsräume,
Auenbereiche)
Massenbilanz (Bodenabtrag, -auftrag etc.)
Verkehrs- und betriebsbedingte
Wirkfaktoren
Schadstoffemissionen, -immissionen
Lärmemissionen, -immissionen
Angaben zur Entwässerung, insbesondere in Wassergewinnungsgebieten
Zerschneidungswirkung / Zerschneidung von Schutzgut/ Funktionsbereichen / -beziehungen (u.a. Tierlebensräume
Angaben zum Taumitteleinsatz
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Quantitative und qualitative
Dimensionen
Flächen in m², ha
Flächen in m², ha
Überschlägige Flächenangaben
Überschlägige Angaben zur Grundwasserstandsänderung
Art der Querung
Länge der Querung in lfd. m
Art des Ausbaus, der Verlegung
Zerschneidungslängen in lfd. m durch Einschnitte,
Dämme, Brücken und sonstige Bauwerke
Aussagen zu verbleibenden Restflächen
überschlägige Flächen-, Volumenangaben
Quantitative und qualitative
Dimensionen
Angaben nach MLuS 92
Angaben nach RLS-90
Angaben zur Art des Entwässerungssystems, Angaben nach RiStWag
Aussagen zu verbleibenden Restflächen
Überschlägige Angaben
Stand: Juni 2015
65
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Baubedingte Wirkfaktoren
vorübergehende Flächenbeanspruchung durch Baustelleneinrichtungen, Lagerplätze, Baustraßen, etc.
temporäre(r) Grundwasserabsenkung, -stau
Gewässerquerung, -ausbau
Bodenverdichtung, -veränderung
Lärmemissionen, -immissionen, Erschütterungen
Schadstoffemissionen, -immissionen, Abwassereinleitungen
Quantitative und qualitative Dimensionen
Die baubedingten Wirkfaktoren lassen sich im Rahmen der Linienfindung nur grob abschätzen (z.B.
über pauschale Angaben zu Arbeitsstreifen beidseitig
der Trasse).
Sofern jedoch die Wahl der Bauverfahren und das
Betriebssystem unterschiedliche Wirkungen auf die
Schutzgüter erwarten lassen, werden diese erfasst.
Wirkzonen
Die Abgrenzung der Wirkzonen wird durch die Methodik des Leitfadens für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben, 2000 vorgegeben. Sie sind nicht mit den Wirkzonen
anderer Arbeitsanleitungen wie z.B. der ELES (Einführungserlass zum Landschaftsgesetz für
Eingriffe durch Straßenbauvorhaben in der Baulast des Bundes oder des Landes NRW,
2009) gleichzusetzen. Die „ELES“ wird erst auf der Ebene der konkreten Vorhabensplanung,
also auf der Entwurfsebene mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im sogenannten
„Huckepackverfahren“ angewendet.
Auf der Grundlage des o.a. Leitfadens werden – in Abhängigkeit der zu erwartenden Verkehrsbelastungen – durch Wirkzonen Bereiche entlang der Straße abgegrenzt, innerhalb
derer Beeinträchtigungen spezifischer Schutzgutfunktionen durch bestimmte Wirkfaktoren
der Straße (z.B. Schadstoffeintrag, Lärm) zu erwarten sind. Je nach Ausprägung und Skalierbarkeit des Wirkfaktors werden bei dem jeweiligen Schutzgut eine oder auch mehrere
Wirkzonen abgegrenzt.
Auf der Grundlage der Wirkfaktorendimension werden ggf. unter Berücksichtigung der Empfindlichkeit der Schutzgüter Wirkzonen für bestimmte Umweltauswirkungen abgeleitet, die
fachwissenschaftlich sowie anhand von relevanten Grenz-, Richt- und Orientierungswerten
der Fachgesetze und Verordnungen begründet sind. Auf der Grundlage zu erwartender Verkehrsstärken sowie anhand von Grenz- und Richtwerten werden die Wirkzonen für jedes
Schutzgut neu bestimmt.
3.1.3 Ermittlung und Beurteilung der Auswirkungen
Die Methodik der Auswirkungsanalyse und der Beurteilung der Umweltauswirkungen im
Rahmen dieser UVS erfolgt über den formalisierten Bewertungsansatz der Ökologischen
Risikoanalyse (PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE UND UMWELT, 1988).
Im Rahmen der Auswirkungsprognose werden in Anlehnung an die Ökologische Risikoanalyse die Schutzgutfunktionen (Bedeutung und / oder Empfindlichkeit) mit den straßenbedingten Wirkungen als Wirk- / Belastungsintsität (z.B. Lärm, Schadstoffe) zur Gefährdung bzw.
zum Risiko des betroffenen Schutzgutes verknüpft.
Die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt unter Berücksichtigung der fachgesetzlichen
und fachwissenschaftlichen Grenz-, Richt- und Orientierungswerte. Werden durch das Straßenbauvorhaben umweltbezogene landesplanerische Zielvorstellungen, insbesondere zum
Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft berührt, wird gesondert bei jedem
Schutzgut darauf hingewiesen.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
66
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
3.1.4 Prognoseverfahren
Bei der Auswirkungsprognose kommen in Abhängigkeit vor der zu ermittelnden Umweltauswirkung drei verschiedene Verfahren zur Anwendung:
 die Verlustflächenbetrachtung,
 die Gefährdungsabschätzung ohne Verknüpfung,
 die Gefährdungsabschätzung mit einfacher Verknüpfung.
Die unterschiedlichen Wirk- bzw. Belastungsintensitäten sind mit den Bedeutungs- und/oder
Empfindlichkeitseinstufungen der Schutzgutbereiche über Verflechtungsmatrizes zu aggregieren. Die Verflechtungsmatrizes sind schutzgutbezogen auf das jeweilige Vorhaben und
den Landschaftsraum anzupassen, insbesondere, um eine Differenzierung der zu prüfenden
Varianten hinsichtlich deren Umweltauswirkungen zu erreichen.
Verlustflächenbetrachtung
Die Verlustflächenbetrachtung wird bei direktem Verlust einer Fläche sowie bei Funktionsverlust einer Schutzgutfunktion (a) oder eines fachrechtlich ausgewiesenen Schutzobjektes (b)
angewendet:
(a) Bei direktem Verlust oder Funktionsverlust einer Schutzgutfunktion ist lediglich die
Bedeutung des Schutzgutes für die Gefährdungs- bzw. Risikoeinstufung maßgebend.
Die Empfindlichkeit der Schutzgutfunktion ist bei der Verlustflächenbetrachtung ohne
Bedeutung, da jede Funktion gegenüber Verlust „empfindlich“ ist (mit Ausnahme der
Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit).
(b) Beim direkten Verlust oder Funktionsverlust eines fachrechtlich ausgewiesenen
Schutzobjektes wird dessen Betroffenheit nachrichtlich genannt und damit die Gefährdung festgelegt.
Prognoseverfahren 1
1a
Schutzgutfunktion
1b
fachrechtliches Schutzobjekt
Bedeutung
Betroffenheit
direkte
Übernahme
der Einstufung
Gefährdung
Kriterien:
- Einstufung der Bedeutung /Empfindlichkeit
- direkter Verlust/Funktionsverlust
nachrichtliche
Übernahme
Gefährdung
Kriterien:
- keine Einstufung der Bedeutung/Empfindlichkeit
- direkter Verlust/Funktionsverlust
Abb. 6: Verlustflächenbetrachtung (Leitfaden für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbau- vorhaben, 2000)
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
67
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Gefährdungsabschätzung ohne Verknüpfung
Die Gefährdungsabschätzung ohne Verknüpfung bietet neben der Verlustflächenbetrachtung
i.d.R. die beste Nachvollziehbarkeit im Rahmen der Auswirkungsprognose, da sowohl die
Schutzgutfunktion als auch der Wirkfaktor in seinen ursächlichen Dimensionen erhalten bleiben (große Transparenz des Bewertungsvorganges). Die Gefährdungsabschätzung ohne
Verknüpfung findet im Rahmen dieser UVS vorrangige Anwendung bei Schutzgutfunktionen
(a) und bei fachrechtlichen Schutzobjekten (b).
(a) Wird eine Schutzgutfunktion beeinträchtigt und ist keine oder nur eine Wirkzone abgrenzbar, wird unter Berücksichtigung der Bedeutung bzw. Empfindlichkeit die Gefährdung abgeschätzt.
(b) Ist keine oder nur eine Wirkzone abgrenzbar, erfolgt die Gefährdungsabschätzung bei
einem fachrechtlich ausgewiesenen Schutzobjekt unter Angabe des Ausmaßes der
Beeinträchtigung. Lassen sich bei der Beeinträchtigung eines fachrechtlich ausgewiesenen Schutzobjektes mehrere Wirkzonen abgrenzen, erfolgt die Gefährdungsabschätzung durch direkte Übernahme der Intensitätseinstufung in den jeweiligen Wirk/ Belastungszonen.
Prognoseverfahren 2
2(a)
Schutzgutfunktion
2(b)
fachrechtliches Schutzobjekt
Beeinträchtigung
/Belastungsintensität
Bedeutung
Angabe des Ausmaßes, bei mehr
als einer Wirkzone, direkte Übernahme der Einstufung der Belastungsintensität
Abschätzung
Gefährdung
Kriterien:
- keine oder nur eine Wirkzone abgrenzbar/sinnvoll
- Einstufung der Bedeutung/Empfindlichkeit
- kein direkter Verlust oder Funktionsverlust
Gefährdung
Kriterien:
- keine, eine oder mehr als eine Wirkzone abgrenzbar/sinnvoll
- keine Einstufung der Bedeutung/Empfindlichkeit
- kein direkter Verlust/Funktionsverlust
Abb. 7: Gefährdungsabschätzung ohne Verknüpfung (Leitfaden für Umweltverträglichkeitsstudien zu
Straßenbauvorhaben, 2000)
Gefährdungsabschätzung mit einfacher Verknüpfung
Ist lediglich eine Empfindlichkeitseinstufung vorhanden oder entspricht die Empfindlichkeitsder Bedeutungseinstufung, erfolgt bei mehreren Wirkzonen die Gefährdungsabschätzung
der Schutzgutfunktionen über eine Verknüpfung (s. Abb. 7).
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
68
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Prognoseverfahren 3
Schutzgutfunktion
Marix
Empfindlichkeit
Gefährdung
Belastungsintensität
sehr hoch
hoch
mittel
gering
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
sehr hoch
hoch
mittel
gering
mittel
hoch
mittel
mittel
gering
gering
mittel
gering
gering
gering
Empfindlichkeit
Gefährdung
Kriterien:
-
Einstufung der Empfindlichkeit gleicher Bedeutung oder nur Empfindlichkeitseinstufung
Mehr als eine Wirkzone abgrenzbar
Kein direkter Verlust oder Funktionsverlust
Abb. 8: Gefährdungsabschätzung mit einfacher Verknüpfung (Leitfaden für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben, 2000)
Gefährdungsabschätzung mit zweifacher Verknüpfung
Für die Schutzgutfunktionen, bei denen die Einstufung der Empfindlichkeit nicht mit der Bedeutung identisch ist, wird bei Vorliegen mehrerer Wirkzonen eine zweifache Verknüpfung
durchgeführt. Zuerst wird die Empfindlichkeit der Schutzgutfunktion mit der Wirk/Belastungsintensität zum Beeinträchtigungsgrad verknüpft und danach der Beeinträchtigungsgrad mit der Bedeutung zur Gefährdung aggregiert (s. Abb. 8).
Prognoseverfahren 4
Belastungsintensität
Schutzgutfunktion
Belastungsintensität
sehr hoch
Matrix
Empfindlichkeit
hoch
hoch
mittel
gering
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
mittel
gering
Hoch
mittel
mittel
gering
gering
Mittel
gering
gering
gering
Beeinträchtigungsgrad
Beeinträchtigungsgrad
Bedeutung
sehr hoch
hoch
gering
Gefährdung
-
sehr
hoch
sehr
hoch
sehr
hoch
mittel
Beeinträchtigungsgrad
Kriterien:
Empfindlichkeit
Bedeutung
sehr
hoch
Sehr
hoch
Sehr
hoch
Mittel
hoch
mittel
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
mittel
gering
gering
gering
gering
Gefährdung
Einstufung der Empfindlichkeit ungleich der Bedeutung
Mehr als eine Wirkzone abgrenzbar
Kein direkter Verlust oder Funktionsverlust
Abb. 9: Gefährdungsabschätzung mit zweifacher Verknüpfung (Leitfaden für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben, 2000)
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
69
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
3.1.5 Schutzgutbezogener Variantenvergleich
Im schutzgutbezogenen Variantenvergleich werden die mit Hilfe der Auswirkungsprognose
quantitativ bilanzierten Ergebnisse und die qualitativ ermittelten Umweltauswirkungen sowie
die aufgrund besonderer Beeinträchtigungsintensität ausgewiesenen Konfliktschwerpunkte
der Varianten beurteilt.
Auf die Aggregation bzw. Addition mehrerer Umweltauswirkungen wurde aus Gründen der
besseren Nachvollziehbarkeit der Bewertung verzichtet. Sie ist auch nicht sinnvoll, da diese
eine mathematische Gewichtung der Schwere der verschiedenen Umweltauswirkungen auf
ein Schutzgut voraussetzen würde. Die Ableitung der schutzgutbezogen günstigsten Trassenführung wird anhand der Intensität der erfassten Umweltauswirkungen in tabellarischer
Form vorgenommen und zusätzlich verbal erläutert. Die Umweltauswirkungen der Trassenvarianten werden unter Berücksichtigung der Möglichkeiten zur Vermeidung und Minderung
sowie der Ausgleichbarkeit von Eingriffen beurteilt und verglichen. Nach tabellarischer und
verbaler Beurteilung erfolgt für jedes Schutzgut eine Reihung der untersuchten Varianten.
Die Einschätzung der Varianten in jedem Schutzgut mündet in einer abschließenden vergleichenden Beurteilung der Trassenführungen.
3.2
Schutzgut Mensch - Wohnen und Erholung
3.2.1 Wohn- und Wohnumfeldfunktion
3.2.1.1 Beurteilung der Empfindlichkeit
Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen auf die Wohn- und Wohnumfeldfunktion sind gegenüber den im Folgenden aufgeführten Wirkfaktoren spezifische Empfindlichkeiten zu berücksichtigen:
 Anlagebedingte Beeinträchtigung von Siedlungsflächen, siedlungsnahen Freiräumen
und Wegebeziehungen durch Zerschneidung
 Betriebs- und baubedingte Beeinträchtigung von Siedlungsflächen durch Lärm
 Betriebs- und baubedingte Beeinträchtigung von siedlungsnahen Freiflächen durch
Lärm
 Betriebs- und baubedingte Schadstoffbelastung (s. Kap. 3.6 „Luft / Klima“)
Grundsätzlich gilt für alle Wirkfaktoren, dass die Bedeutung der Wohn- und Wohnumfeldfunktion mit der jeweiligen wirkfaktorbezogenen Empfindlichkeit gleichzusetzen ist. Insbesondere gilt dies für den Wirkfaktor Verlärmung, da sowohl die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) als auch die DIN 18005 über die Zuweisung abgestufter Grenz- und
Orientierungswerte bereits indirekt die Empfindlichkeitsbeurteilung darstellen.
3.2.1.2 Wirkzonen
Die Abgrenzung der Wirkzonen wird durch die Methodik des Leitfadens für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben, 2000 vorgegeben.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
70
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen sind die Regelungen der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) zu beachten. Zur Abschätzung der
Intensität und der räumlichen Reichweite des Wirkfaktors betriebs- und baubedingte Verlärmung und der daraus resultierenden Umweltauswirkungen können für die Wohn- und Wohnumfeldfunktion auf der Basis der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV folgende Wirkzonen abgegrenzt werden:



≥ 54 dB (A) nachts ( = sehr hohe Beeinträchtigungsintensität)
≥ 49 dB (A) nachts ( = hohe Beeinträchtigungsintensität)
≥ 47 dB (A) nachts ( = mittlere Beeinträchtigungsintensität)
Im Rahmen der Variantenuntersuchung erfolgt in den Karten 8.1 – 8.4 eine Abgrenzung der
Wirkzonen entsprechend der vorliegenden Lärmschutzbetrachtung und -berechnung nach
der RLS-90. Die Grenzwerte der 16. BImSchV wurden als Bezugsgröße zur Ausweisung der
Wirkintensitäten zugrunde gelegt.
Bei Überschreitung dieser Grenzwerte am Tag oder in der Nacht besteht in den betroffenen
Bereichen Anspruch auf Schallschutz. Hierzu kommen sowohl aktive als auch passive
Schallschutzmaßnahmen in Betracht. Die einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte gemäß der
16. BImSchV sind in der nachfolgenden Tab. 23 dargestellt.
Tab. 23: Übersicht planungsrelevanter Grenz- und Orientierungswerte für Lärm in Siedlungsbereichen
Baunutzungen
Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung
(16. BImSchV)
1. An Krankenhäusern, Schulen,
Kurheimen und Altenheimen
2. Reines Wohngebiet
3. Allg. Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet
4. Dorfgebiet, Mischgebiet
5. Kerngebiet
6. Gewerbegebiet
7. Industriegebiet
Tag
Nacht
57
47
59
49
59
49
64
64
69
69
54
54
59
59
Schalltechnische Untersuchung:
Um zu ermitteln, welche schalltechnischen Auswirkungen die geplanten Varianten des Neubaus der K 28n besitzen, wurde seitens des Büros ISU PLAN (2014) eine schalltechnische
Untersuchung durchgeführt. Hierzu wurden die Varianten 1 bis 4 der geplanten K 28n betrachtet. Die zukünftige Geräuschbelastung und schalltechnische Veränderungen wurden im
Hinblick auf die 16. BImSchV bewertet.
Für die schalltechnische Untersuchung wurden die prognostizierten Netzfälle der „Verkehrsuntersuchung zur geplanten K 28n in Waldbröl“ des Planungsbüros BRILON, BONDZIO, W EISER (2013) berücksichtigt, bei denen von einer dynamischen Bevölkerungsentwicklung ausgegangen wird.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
71
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Es erfolgt eine Ermittlung der betroffen Flächen, an denen die Immissionsgrenzwerte überschritten werden.
Lärmminderungsmaßnahmen für die betroffenen Bereiche sind im Einzelfall zu prüfen.
Grundsätzlich können sowohl aktive als auch passive Maßnahmen zum Einsatz kommen.
Aktive Maßnahmen sind Wälle und Wände, die die Schallausbreitung vom Verkehrsweg zum
Immissionsort verhindern helfen. Nicht nur die betroffenen Gebäude, sondern auch die Außenwohnbereiche und die Umwelt werden geschützt.
Passive Lärmschutzmaßnahmen sind als schalltechnische Verbesserungen anzusehen, die
jeweils am betroffenen Gebäude oder an Gebäudeteilen vorgenommen werden. Der passive
Lärmschutz wird im Weiteren nicht berücksichtigt, da er auf einer anderen Planungsebene im
immissionsrechtlichen Zulassungsverfahren beim Entschädigungsrecht geprüft wird und
nicht auf der UVS-Ebene bei der Vorsorgebetrachtung.
Das Büro ISU PLAN (2014) kommt zu dem Resümee, dass die Varianten 2 bis 4 aus schalltechnischer Sicht umgesetzt werden können. Um die Immissionsgrenzwerte einhalten zu
können, sind je nach Variante unterschiedliche Lärmschutzmaßnahmen notwendig, die im
Einzelfall zu prüfen sind. Für die Variante 1 wird eine hohe zusätzliche Lärmbelastung in der
Talstraße vorausgesagt, die nicht durch Lärmschutzmaßnahmen kompensiert werden kann,
weshalb von der Realisierung der Variante 1 abgeraten wird. Variante 2 weist insgesamt die
geringsten Flächenbelastungen aus. Da Variante 3 im Bereich von Bohlenhagen relativ ortsnah geführt wird, ergeben sich dort Flächen mit Überschreitung der Immissionsschutzwerte.
Bei Variante 4 entstehen v. a. Lärmbelästigungen für das Misch- und Gewerbegebiet im südlichen Bereich. Aus schalltechnischer Sicht sind die Varianten 2 und 3 der Variante 4 vorzuziehen, da diese im Vergleich zu geringeren Belastungen führen.
Erstellen von Isophonenkarten4:
Für die lärmtechnische Bilanzierung der verschiedenen Varianten und für die vergleichende
Gegenüberstellung, die Auswirkungen auf die Umwelt haben, wurden Isophonenkarten erstellt. Dafür wurden die Trassenverläufe der vier Varianten betrachtet. Üblicherweise zur
Darstellung der Lärmzunahme bzw. -abnahme verwendete Differenzrasterlärmkarten lagen
nicht vor. Im Rahmen dieser Untersuchung wurde auf die prognostizierten Netzfälle der
„Verkehrsuntersuchung zur geplanten K 28n in Waldbröl“ des Planungsbüros BRILON, BONDZIO, W EISER (2013) zurückgegriffen.
Eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse ist dem schutzgutbezogenen zusammenfassenden Variantenvergleich (s. Kap. 3.2.1.4) oder der „Schalltechnischen Untersuchung zur OU K 28 Waldbröl, Linienbestimmungsverfahren“ von ISU PLAN (2014) zu entnehmen.
4
Als Isophonen werden Linien gleichen Schallpegels bezeichnet.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
72
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Tab. 24: Beeinträchtigungsintensität Wohn- und Wohnumfeldfunktion
BedeuAuswirkungen
tung
Sehr hoch  Anlagebedingte Beeinträchtigung von Siedlungsflächen, siedlungsnahen Freiräumen und Wegebeziehungen durch Zerschneidung
 Betriebs- und baubedingte Beeinträchtigung von Siedlungsflächen
durch Lärm
 Betriebs- und baubedingte Beeinträchtigung von siedlungsnahen
Freiflächen durch Lärm
Hoch
 Anlagebedingte Beeinträchtigung von Siedlungsflächen, siedlungsnahen Freiräumen und Wegebeziehungen durch Zerschneidung
 Betriebs- und baubedingte Beeinträchtigung von Siedlungsflächen
durch Lärm
 Betriebs- und baubedingte Beeinträchtigung von siedlungsnahen
Freiflächen durch Lärm
Mittel



Unbedeutend



Anlagebedingte Beeinträchtigung von Siedlungsflächen, siedlungsnahen Freiräumen und Wegebeziehungen durch Zerschneidung
Betriebs- und baubedingte Beeinträchtigung von Siedlungsflächen
durch Lärm
Betriebs- und baubedingte Beeinträchtigung von siedlungsnahen
Freiflächen durch Lärm
Anlagebedingte Beeinträchtigung von Siedlungsflächen, siedlungsnahen Freiräumen und Wegebeziehungen durch Zerschneidung
Betriebs- und baubedingte Beeinträchtigung von Siedlungsflächen
durch Lärm
Betriebs- und baubedingte Beeinträchtigung von siedlungsnahen
Freiflächen durch Lärm
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
Beurteilungsmaßstab
Es handelt sich um reine und allgemeine Wohngebiete
sowie um Einrichtungen mit sozialen Grundfunktionen
einschließlich ihrer Freiflächen. Diese Bereiche sind in
der Empfindlichkeit sowohl in Bezug auf eine Beeinträchtigung durch Lärm als auch durch die Beeinträchtigung durch Zerschneidung als sehr hoch einzuschätzen.
Die Mischgebiete in Waldbröl, Ruh, Romberg sowie
wohnbaulich genutzte Areale an der Bohlenhagener
Straße, Homburger Straße und am Happacher Weg
haben eine hohe Bedeutung für die Wohn- und Wohnumfeldfunktion. Es ist eine hohe Empfindlichkeit gegenüber einer Beeinträchtigung durch Lärm und Zerschneidung anzunehmen.
Außenorientierte Sport- und Freizeitanlagen sowie sonstige Grünflächen haben eine mittlere Bedeutung. Da in
diesen Bereichen die Wohnfunktion keine Bedeutung
hat, sondern nur die Wohnumfeldfunktion, ist insgesamt
von einer mittleren Empfindlichkeit gegenüber einer
Beeinträchtigung durch Lärm und Zerschneidung zu
gehen.
Gewerbegebiete, Gemeinbedarfsflächen mit gewerblichen Charakter, Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen haben für die Wohn- und Wohnumfeldfunktion keine
Bedeutung. Somit ist die Empfindlichkeit gegenüber den
links genannten Auswirkungen als gering zu bezeichnen.
73
Empfindlichkeit
sehr hoch
hoch
mittel
gering
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
3.2.1.3 Auswirkungen auf die Wohn- und Wohnumfeldfunktion
Anlagebedingte Auswirkungen
Trennung von Funktionsbeziehungen im Bereich von
Wohn-, Misch-, Gewerbe- sowie Sondergebieten
Trennung von Funktionsbeziehungen zwischen Wohn- und
Mischgebieten und Erholungsflächen
Betriebsbedingte Auswirkungen
Beeinträchtigung von Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktion mit sehr hoher und hoher Bedeutung durch Verlärmung
Darstellung der wesentlichen Auswirkungen (Lärmimmissionen) auf die betroffenen Siedlungsflächen aufgrund der
Veränderung der Verkehrsbelastung
Baubedingte Auswirkungen
Bauzeitbedingte Verlärmung in Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten
Prognose-verfahren
Wirkzonen
Empfindlichkeit
Bedeutung
Tab. 25: Auswirkungen auf das Teilschutzgut Wohn- und Wohnumfeldfunktion
X
2a
X
2a
X
X
X
X
X
X
3
2a
Die Auswirkungen sind für die Varianten 1 bis 4 in den Karten 8.1 – 8.4 differenziert dargestellt. Bei allen Varianten wird für die Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktion die Isophone von 40 db (A) nachts in den Karten 8.1 – 8.4 dargestellt. In der Karte wurde in Abstimmung mit der Stadt Waldbröl die Untersuchungsgebietsgrenze so gewählt, dass jeweils
die ersten Häuserzeilen in den Untersuchungsraum mit einbezogen wurden. Die Abgrenzung
des Untersuchungsraumes wurde im Scoping-Termin von den Teilnehmern bestätigt.
Berücksichtigt ist im Schalltechnischen Gutachten nicht, dass es im Bereich der geplanten
Neutrasse zwar zu einer Verkehrs- und damit Lärmzunahme kommt, es umgekehrt dadurch
aber eine Verkehrs- und somit auch Lärmentlastung in der Innenstadt Waldbröls geben wird.
Des Weiteren ist nicht berücksichtigt, dass es bei allen Varianten an der Homburger Straße
zu einer Verkehrs- und damit auch Lärmzunahme kommen wird. Dies ist insbesondere auf
die Öffnung des Boxberges mit Errichtung des Boxbergkreisels zurückzuführen. Da jedoch
keine Aussagen zur Verkehrslärmzunahme bestehen, kann nur grundsätzlich von einer erhöhten Belastung in diesem Bereich ausgegangen werden.
Innerhalb der oben beschriebenen Wirkzonen werden auch gemäß dem Leitfaden für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben (2000) die Beeinträchtigung von Flächen
mit Wohn- und Wohnumfeldfunktion durch Verlärmung innerhalb des Untersuchungsraumes
dargestellt.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
74
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Darüber hinaus werden zur qualitativen Beurteilung der Umweltauswirkungen im Rahmen
des Variantenvergleichs nachfolgend die entscheidungsrelevanten Konfliktschwerpunkte im
Untersuchungsraum dargestellt.
Variante 1
Konfliktschwerpunkt
W 1.1
Beeinträchtigung von Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktion
mit sehr hoher Bedeutung infolge zunehmender Verlärmung zwischen Brenzingen und dem Schulzentrum sowie im Norden an der
K 28
Konfliktschwerpunkt
W 1.2
Beeinträchtigung von Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktion
infolge zunehmender Verlärmung im Bereich des geplanten
Wohngebietes „Am Höhenweg“
Variante 2
Konfliktschwerpunkt
W 2.1
Beeinträchtigung von Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktion
mit sehr hoher Bedeutung infolge zunehmender Verlärmung zwischen dem Thalsbach, südlich der B 478, am Hessenbruchweg
bzw. der Bohlenhagener Straße sowie im Norden an der K 28
Konfliktschwerpunkt
W 2.2
Beeinträchtigung von Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktion
infolge zunehmender Verlärmung im Bereich des geplanten
Wohngebietes „Am Höhenweg“ und bei Bohlenhagen
Variante 3
Konfliktschwerpunkt
W 3.1
Beeinträchtigung von Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktion
mit sehr hoher Bedeutung infolge zunehmender Verlärmung bei
Bohlenhagen, im Norden an der K 28 und südlich der B 478
Konfliktschwerpunkt
W 3.2
Beeinträchtigung von Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktion
infolge zun. Verlärmung im Bereich von Ruh, Bohlenhagen, westlich der Realschule, östlich Romberg und nordöstlich der K 28
Variante 4
Konfliktschwerpunkt
W 4.1
Beeinträchtigung von Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktion
mit sehr hoher Bedeutung infolge zunehmender Verlärmung an
der Straße „Am Mühlenteich“, bei Bohlenhagen, nördlich der Realschule und des Schulzentrums sowie im Norden an der K 28
Konfliktschwerpunkt
W 4.2
Beeinträchtigung von Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktion
infolge zunehmender Verlärmung im Bereich von Bohlenhagen,
Bohlenhagener Straße, Schulzentrum, Thalsbach bis Höhenweg,
Homburger Straße und östlich der K 28
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
75
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
In der nachfolgenden Tabelle werden die Flächen der Verkehrslärmzunahme aufgelistet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Zahlenwerte
nur auf den Untersuchungsraum beziehen. In der Karte wurde in Abstimmung mit der Stadt Waldbröl die Untersuchungsgebietsgrenze so gewählt,
dass jeweils die erste Baureihe der bereits realisierten Baugebiete in den Untersuchungsraum mit einbezogen wurde. Die Erläuterung erfolgt im
Kap. 3.2.1.4.
Tab. 26: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Teilschutzgut Wohn- und Wohnumfeldfunktion
Variante
Im Untersuchungsraum
Im Untersuchungsraum
Verkehrslärmzunahme
auf Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktion
Beeinträchtigung von Gebäuden mit Wohn- und
Wohnumfeldfunktion durch Verlärmung
im Vergleich zum Prognose-Nullfall
Qualitative Reihung
(Quelle: Schalltechnische Untersuchung, ISU 2014)
1
2
3
4
(ha)
19,88
15,61
8,46
22,13
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
(Anzahl)
15
1
1
4
Stand: Juni 2015
76
4
2
1
3
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
3.2.1.4 Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf die Wohn- und Wohnumfeldfunktion
Alle Varianten der K 28n werden sich durch die Verlagerung und Bündelung der Verkehre
lärmtechnisch günstig auf die zentralen innerstädtischen Bereiche in Waldbröl auswirken.
Dies sind Bereiche, die jetzt schon lärmtechnisch hoch belastet sind.
Zu berücksichtigen gilt aber auch, dass Teile der Orstlagen von Romberg, Bohlenhagen und
Ruh sowie die Gebäude an der L 38 „Homburger Straße“ und die Talstraße (bei Variante 1)
eine zusätzliche lärmtechnische Belastung durch die Varianten der K 28n erfahren werden.
Bei dem Prognose-Nullfall wird im Vergleich zur heutigen Verkehrsbelastung die Homburger
Straße östlich der Kreuzung Turnerstraße mit 3.200 Fahrzeugen mehr belastet (+ 71 %). Des
Weiteren kommt es zu Zunahmen von 13,8 % an der Vennstraße, östlich der Einmündung
Gartenstraße, von 15,5 % an der Gartenstraße südlich der Einmündung Vennstraße, sowie
von 16,7 % an der Bahnhofstraße östlich der Kreuzung Nümbrechter Straße. An den übrigen
Straßen liegen die Zunahmen unter 10 %. Gleichzeitig kommt es jedoch zu einer Entlastung
von 54,5 % an der Friedenstraße südlich des Kreisverkehrs Bahnhofstraße und von 45,9 %
in der Bahnhofstraße östlich des Kreisverkehrs Friedensstraße. Dies ist zurückzuführen auf
die allgemeine Verkehrszunahme sowie auf die Öffnung des Boxbergkreisels und die Anbindung des Gewerbeparks Waldbröl an die Oberbrölstraße (L 339). (BRILON, BONDZIO UND
WEISER, 2013)
Im Folgenden wird die Schallpegelentwicklung der Varianten der K 28n im Vergleich zum
Prognose-Nullfall differenziert für die jeweiligen Wohngebiete im Untersuchungsraum erläutert, damit die lärmtechnischen Auswirkungen der Varianten der K 28n auch insgesamt
nachvollzogen werden können. Basis für die Beurteilung sind die Differenz-Rasterlärmkarten
von ISU Plan (2014).
Ortsteil Ruh
Für den Ortsteil Ruh wird weder eine Verkehrszu- oder -abnahme prognostiziert. Lärmtechnisch ergeben sich dennoch Beeinträchtigungen für „Ruh“ bei den Varianten 2 und 3, die
allerdings unterhalb der Grenzwerte liegen. Lediglich am Grundstück „Im Mennert 1“ im
Mischgebiet südlich der B 478 werden die Grenzwerte an der nördlichen Grundstückskante
überschritten.
Ortsteil Bohlenhagen
Auch für den Ortsteil Bohlenhagen werden keine Verkehrszu- oder -abnahmen prognostiziert. Lärmtechnisch ergibt sich bei Variante 1 keine Zunahme, bei Variante 2 fällt sie relativ
gering aus, bei den Varianten 3 und 4 jedoch deutlich höher bzw. es werden mehr Wohngrundstücke von Bohlenhagen lärmtechnisch zusätzlich belastet. Eine Überschreitung der
Grenzwerte ergibt sich bei den Varianten 3 und 4 für jeweils zwei Grundstücke.
Ortsteil Romberg
Für den Ortsteil Romberg ergibt sich lediglich bei Variante 3 eine Verkehrslärmzunahme,
wobei die Grenzwerte nicht überschritten werden. Bei den betroffenen Gebäuden handelt es
sich um ein Wohngebäude und einen Stall.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
77
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Brenzingen
Im Bereich von Brenzingen wird es bei allen Varianten zu einer Verkehrs- und damit auch
Lärmzunahme kommen. Diese sind bei Variante 1 am höchsten und bei Variante 3 am geringsten. Für Variante 1 wird sowohl für die Realschule, als auch für die Wohngrundstücke
entlang der Talstraße eine Überschreitung der jeweiligen Grenzwerte prognostiziert. Bei Variante 2 ergeben sich Überschreitungen der Grenzwerte für zwei Grundstücke an der Bohlenhagener Straße bzw. am Hessenbruchweg. Überschreitungen der Grenzwerte ergeben
sich für Variante 3 nicht. Bei Variante 4 werden Überschreitungen der Grenzwerte im Mischgebiet „Am Mühlenteich“ bzw. im Gewerbegebiet entstehen.
Höhenweg
Das geplante Wohngebiet am Höhenweg, das voraussichtlich nicht realisiert wird, erfährt
durch die Varianten 1, 2 und 4 eine lärmtechnische Belastung. Die Grenzwerte werden allerdings nicht überschritten.
Verkehrsentlastungen ergeben sich bei allen Varianten – wenn auch in unterschiedlichem
Ausmaße – für das Zentrum von Waldbröl. Gemäß Tab. 27 ergeben sich vor allem für folgende innerstädtischen Bereiche Entlastungen:
 Brölstraße, südlich des Kreisverkehrs Bröhlbahnstraße
 Gartenstraße, südlich Einmündung der Vennstraße
 Vennstraße, östlich der Einmündung Gartenstraße
Auch auf der Kaiserstraße und der Bahnhofsstraße kommt es teilweise zu Entlastungen von
10 bis 25 %. Die Entlastungen sind insgesamt bei den Varianten 3 und 4 am höchsten.
Zu berücksichtigen sind aber auch die Verkehrszunahmen im innerstädtischen Bereich. Diese Zunahmen entstehen im Bereich von:
 Bahnhofsstraße, östlich des Kreisverkehrs Friedensstraße
 Homburger Straße, östlich der Kreuzung Nümbrechter Straße
Zudem entsteht bei Variante 1 an der Talstraße eine erhebliche Verkehrszunahme sowie für
die Friedenstraße, südlich des Kreisverkehrs Bahnhofstraße.
Insgesamt sind die Entlastungen für das innerstädtische Netz – auch unter Berücksichtigung
der zusätzlichen Verkehrsbelastungen – für die Variante 4 am höchsten. Daten zur lärmtechnischen Minderung liegen nicht vor. Dennoch sind anhand der Verkehrszahlen Entlastungspunkte in den Karten 8.1 bis 8.4 eingetragen. Bauzeitbedingte Beeinträchtigungen sind
bezüglich dieses Schutzgutes in diesem Planungsstadium nicht abzuschätzen. Die folgende
Tabelle gibt eine Übersicht über die Be- und Entlastungen durch die K 28n. Grundlage war
die Verkehrsuntersuchung des Büros Brilon, Bondzio und Weiser, 2013.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
78
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Tab. 27: Übersicht Be- und Entlastungen
Straße
Brölstraße, südlich des Kreisverkehrs Brölbahnstraße
Vennstraße, westlich der Einmündung Goethestraße
Gartenstraße, südlich Einmündung Vennstraße
Vennstraße, östlich Einmündung Gartenstraße
Kaiserstraße (B 256) westlich der Einmündung
Nümbrechter Straße
Kaiserstraße (B 256) westlich der Kreuzung Friedenstraße
Bahnhofstraße, östlich der Kreuzung Nümbrechter
Straße
Friedenstraße, südlich des Kreisverkehrs Bahnhofstraße
Bahnhofstraße, östlich des Kreisverkehrs Friedensstraße
Homburger Straße, östlich der Kreuzung Nümbrechter Straße
Talstraße
Verkehrsentlastung zwischen 10 und 25 %
+
Verkehrsbelastung zwischen 10 und 25 %
-Verkehrsentlastung von mehr als 25 %
++
Verkehrsbelastung von mehr als 25 %
Variante 1
-
Variante 2
--
Variante 3
--
Variante 4
--
-
---
---
---
-
-
--
+
+
++
+
+
++
++
++
++
++
Die Ergebnisse der Beeinträchtigungen durch den Wirkfaktor „bau- und betriebsbedingte
Luftschadstoffe“ sind dem Kapitel 3.6 „Luft / Klima“ zu entnehmen.
3.2.1.5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit
Zur Lärmminderung sollten sowohl aktive als auch passive Schallschutzmaßnahmen vorgesehen werden. Bzgl. der Dimensionierung einzelner Elemente der Lärmschutzwände und wälle sollte in Anlehnung an die Richtwerte des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation
und Technologie (2006) im weiteren Planverfahren versucht werden, die max. Höhe der aktiven Lärmschutzmaßnahmen soweit wie möglich zu verringern (s. Kap. 3.7.4, Schutzgut
„Landschaft“).
Durch gezielte trassenbegleitende Immissionsschutzpflanzungen kann die betriebsbedingte
Verlärmung ggf. weiter reduziert werden. Diese sind bei der Konkretisierung der Planung mit
den artenschutzrechtlichen Anforderungen abzustimmen.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
79
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
3.2.2 Erholung- und Freizeitfunktion
3.2.2.1 Beurteilung der Empfindlichkeit
Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen auf die Erholungs- und Freizeitfunktion siedlungsnaher Freiräume wird die spezifische Empfindlichkeit gegenüber folgenden Wirkfaktoren berücksichtigt:




Anlage- und betriebsbedingte Zerschneidung von siedlungsnahen Freiräumen und
Wegebeziehungen
Betriebs- und baubedingte visuelle Beeinträchtigung von Erholungsräumen
Betriebs- und baubedingte Verlärmung von Erholungsräumen
Betriebs- und baubedingte Schadstoffbelastung
Die Empfindlichkeitsbeurteilung der Erholungs- und Freizeitfunktion orientiert sich an den
gleichen Kriterien wie die Bedeutungseinstufung. Die Empfindlichkeit gegenüber der Wirkfaktoren Zerschneidung, Verlärmung und visuelle Beeinträchtigung ist von der vorherrschenden
Art der Erholungsnutzung abhängig. Im vorliegenden Fall gibt es keine Abweichungen zwischen Bedeutung und Empfindlichkeit.
3.2.2.2 Wirkzonen
Zur Abschätzung der Intensität und der räumlichen Reichweite des Wirkfaktors betriebs- und
baubedingte Verlärmung und der daraus resultierenden Umweltauswirkungen wird für die
Freizeit- und Erholungsfunktion eine Wirkzone abgegrenzt.
Für den Wirkfaktor Verlärmung steht auf der Grundlage des Leitfadens für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben (2000) mit der Richtlinie für den Lärmschutz an
Straßen (RLS-90) ein Prognosemodell zur Verfügung, mit dem sich auf der Grundlage zu
erwartender Verkehrsstärken die Lärmbelastung entlang der geplanten Trasse der K 28n
berechnen lässt. Die Abgrenzung der Wirkzone erfolgt für die Freizeit- und Erholungsfunktion
anhand des 50 dB(A) Tag-Orientierungswertes der PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE UND
UMWELT (1980).
Die gesamte Einschätzung der Auswirkungen auf die Erholungs- und Freizeitfunktion durch
Lärm, Schadstoffe und visuelle Störreize erfolgt innerhalb des 50 dB(A) Wirkbandes für die
Verlärmung.
Bei der Ermittlung der verlärmten Bereiche wurde eine freie Schallausbreitung zugrunde gelegt. Bei Trassenplanungen innerhalb eines großen, zusammenhängenden Waldgebietes
kann bei sehr dichtem Unterwuchs eine Schallminderung angenommen werden. Da im Untersuchungsraum nur kleinflächig Waldbestände mit überwiegend geringem Unterwuchs bestehen, wurde von einer Reduktion der Wirkzone abgesehen.
Die Gefährdungseinschätzung erfolgt in der Wirkzone in Anlehnung an die Bedeutungseinstufung der Erholungsnutzung.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
80
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Tab. 28: Beeinträchtigungsintensität Erholungs- und Freizeitfunktion
BedeuAuswirkungen
Beurteilungsmaßstab
tung
Sehr hoch  Anlage- und betriebsbedingte Zerschneidung Das Landschaftsbild dieser Kategorie ist vielfältig und weicht von der natur- hoch
von siedlungsnahen Freiräumen und Wegebe- raumtypischen Eigenart nicht oder nur gering ab. Der Landschaftsraum ist
gut erschlossen und besitzt eine gute Erreichbarkeit erholungsrelevanter
ziehungen
 Betriebs- und baubedingte visuelle Beeinträch- Infrastruktur. Aufgrund der hohen Nutzbarkeit des Raumes ist eine hohe
Empfindlichkeit in Bezug auf die Zerschneidung zu erwarten.
tigung von Erholungsräumen
 Betriebs- und baubedingte Verlärmung von
Es bestehen nur geringe visuelle oder akustische Vorbelastungen, weshalb
Erholungsräumen
 Betriebs- und baubedingte Schadstoffbelastung von einer hohen Empfindlichkeit in Bezug auf betriebs- und baubedingte Verlärmung und die visuelle Beeinträchtigung des Erholungsraumes ausgegangen wird.
Mittel
 Anlage- und betriebsbedingte Zerschneidung Der Erholungsraum ist gekennzeichnet durch die Überprägung des Landvon siedlungsnahen Freiräumen und Wegebe- schaftsbildes durch die menschliche Nutzung. Der Landschaftsraum ist nur
gering bis mittel erschlossen und besitzt eine mittlere erholungsrelevante
ziehungen
 Betriebs- und baubedingte visuelle Beeinträch- Infrastruktur. In Bezug auf die Zerschneidung des Erholungsraumes ist von
einer mittleren Empfindlichkeit auszugehen.
tigung von Erholungsräumen
 Betriebs- und baubedingte Verlärmung von
Im Erholungsraum bestehen bereits visuelle oder akustische Vorbelastungen,
Erholungsräumen
 Betriebs- und baubedingte Schadstoffbelastung weshalb eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber weiteren Beeinträchtigungen ausgegangen wird.
Gering bis  Anlage- und betriebsbedingte Zerschneidung Da der Landschaftsraum nur eine geringe bis fehlende Erschließung und
unbedeuvon siedlungsnahen Freiräumen und Wegebe- erholungsrelevante Infrastruktur aufweist, ist bei Zerschneidung von einer
tend
geringen Empfindlichkeit auszugehen.
ziehungen
 Betriebs- und baubedingte visuelle BeeinträchAuch in Bezug auf die betriebs- und baubedingte visuelle Beeinträchtigung
tigung von Erholungsräumen
 Betriebs- und baubedingte Verlärmung von und die Verlärmung ist eine geringe Empfindlichkeit anzunehmen, da der
Erholungsraum bereits starke visuelle und akustische Vorbelastungen aufErholungsräumen
 Betriebs- und baubedingte Schadstoffbelastung weist.
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
81
Empfindlichkeit
hoch
mittel
gering
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
3.2.2.3 Auswirkungen auf die Erholungs- und Freizeitfunktion
Prognose-verfahren
X
Wirkzonen
Anlagebedingte Auswirkungen
Verlust von siedlungsnahen Freiräumen und Wegebeziehungen
Durchschneidung einer großen, zusammenhängenden
Freifläche
Störung von Sichtbeziehungen im Nah- und Mittelbereich
Betriebsbedingte Auswirkungen
Beeinträchtigung von Erholungsflächen, die der Erholung
dienen durch Verlärmung
Verlärmung von Erholungswald
Baubedingte Auswirkungen
Vorübergehender Funktionsverlust von Flächen mit bedeutsamer Erholungsfunktion
Beeinträchtigung von Erholungsflächen, die der Erholung
dienen durch Verlärmung
Empfindlichkeit
Bedeutung
Tab. 29: Auswirkungen auf das Teilschutzgut Erholungs- und Freizeitfunktion
-
1a
2a
X
2a
X
X
X
2a
X
X
X
2a
-
2b
X
2a
X
X
X
Die Auswirkungen sind für die Varianten 1 bis 4 in den Karten 8.1 – 8.4 differenziert dargestellt. Zur qualitativen Beurteilung der Umweltauswirkungen im Rahmen des Variantenvergleichs werden nachfolgend die besonders erheblichen und entscheidungsrelevanten Beeinträchtigungen als Konfliktschwerpunkte dargestellt.
Variante 1
Konfliktschwerpunkt
E 1.1
Durchschneidung eines großen wohnungs- und siedlungsnahen
Erholungsgebietes durch die Trasse inkl. Dämmen und Einschnitten
Konfliktschwerpunkt
E 1.2
Anlagebedingter Verlust von wohnungs- und siedlungsnahen Freiräumen mit einer sehr hohen bzw. hohen Bedeutung für die Erholungsfunktion
Konfliktschwerpunkt
E 1.3
Beeinträchtigung eines aktuellen Erholungsgebietes mit sehr hoher und hoher Bedeutung durch Verlärmung
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
82
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Variante 2
Konfliktschwerpunkt
E 2.1
Durchschneidung eines großen wohnungs- und siedlungsnahen
Erholungsgebietes durch die Trasse inkl. Dämmen und Einschnitten
Konfliktschwerpunkt
E 2.2
Anlagebedingter Verlust von wohnungs- und siedlungsnahen Freiräumen mit einer sehr hohen bzw. hohen Bedeutung für die Erholungsfunktion
Konfliktschwerpunkt
E 2.3
Beeinträchtigung eines aktuellen Erholungsgebietes mit sehr hoher und hoher Bedeutung durch Verlärmung
Variante 3
Konfliktschwerpunkt
E 3.1
Durchschneidung eines großen wohnungs- und siedlungsnahen
Erholungsgebietes durch die Trasse inkl. Dämmen und Einschnitten
Konfliktschwerpunkt
E 3.2
Anlagebedingter Verlust von wohnungs- und siedlungsnahen Freiräumen mit einer sehr hohen bzw. hohen Bedeutung für die Erholungsfunktion
Konfliktschwerpunkt
E 3.3
Beeinträchtigung eines aktuellen Erholungsgebietes mit sehr hoher und hoher Bedeutung durch Verlärmung
Variante 4
Konfliktschwerpunkt
E 4.1
Durchschneidung eines großen wohnungs- und siedlungsnahen
Erholungsgebietes durch die Trasse inkl. Dämmen und Einschnitten
Konfliktschwerpunkt
E 4.2
Anlagebedingter Verlust von wohnungs- und siedlungsnahen Freiräumen mit einer sehr hohen bzw. hohen Bedeutung für die Erholungsfunktion
Konfliktschwerpunkt
E 4.3
Beeinträchtigung eines aktuellen Erholungsgebietes mit sehr hoher und hoher Bedeutung durch Verlärmung
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
83
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Tab. 30: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Teilschutzgut Erholungs- und Freizeitfunktion
Variante
Anlagebedingter Verlust von siedlungsnahen Freiräumen mit
einer sehr hohen bzw.
hohen Bedeutung für
die Erholungsfunktion
Beeinträchtigung eines aktuellen Erholungsgebietes durch
Verlärmung
Durchschneidung einer großen zusammenhängenden Naherholungsfläche
Qualitative Reihung
Bedeutung
mittel
(ha)
sehr hoch,
hoch
(ha)
(ha)
(lfm)
1
2,04
18,6
0,12
1.017
1
2
4,79
53,85
1,19
2.397
4
3
4,73
58,61
1,40
2.365
3
4
4,27
51,48
0,60
2.133
2
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
84
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
3.2.2.4 Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut Erholungs- und Freizeitfunktion
Abgesehen vom Zentrum Waldbröls, das den Untersuchungsraum im östlichen Bereich
prägt, ist der gesamte Untersuchungsraum von einer offenen Landschaft geprägt, die durch
Täler mit angrenzenden Gehölzstrukturen und Ortsrandlangen (Bohlenhagen, Ruh, Romberg) gegliedert wird. Dieser Raum stellt einen Naherholungsraum mit überwiegend sehr
hoher bis hoher Bedeutung dar. Hervorzuheben in diesem Raum ist die unmittelbare räumliche Zuordnung von ortsnahen Erholungsflächen für die Nah- und Feiertagserholung an den
Siedlungsrändern der obengenannten Orte. Insgesamt bietet der Raum mit seiner guten Erschließung über Wander- und Radwege den Rahmen und die Voraussetzung für vielfältige
Möglichkeiten zur landschaftsorientierten Erholung.
Die Inanspruchnahme, Zerschneidung und die bau- und betriebsbedingte Verlärmung des für
die Erholung bedeutenden Landschaftsraumes stellen die wesentlichen Konfliktschwerpunkte aller Varianten der K 28n dar. Durch den mittigen Verlauf der Varianten wird der Landschaftsraum in seiner gesamten Länge durchschnitten. Wegebeziehungen bleiben zwar weitestgehend durch Kreuzungspunkte erhalten, doch erfährt der Erholungsraum eine deutliche
Zäsur. Dies ist sowohl bedingt durch die Trasse der K 28n selbst, als auch durch die Einschnitte und Dämme, die für die Trasse notwendig werden (vgl. Kap. 3.7). Die Variante 1
weist eine deutlich geringe Zerschneidung auf, da sie im südlichen Bereich das vorhandene
Straßennetz im ohnehin anthropogen überprägten Gebiet nutzt.
Bei dem anlagebedingten Verlust von siedlungsnahen Freiflächen mit einer sehr hohen bzw.
hohen Bedeutung für die Erholungsfunktion weist ebenfalls die Variante 1 die kleinste Inanspruchnahme auf.
Bezüglich des Wirkfaktors „Verlärmung aktueller Erholungsgebiete“ zieht sich die 50 db(A) –
Wirkzone in ihrer Nord-Süd-Ausdehnung durch den gesamten Naherholungsraum. Wiederum führt Variante 1 zu den geringsten, Variante 3 mit fast 60 ha zu den höchsten Beeinträchtigungen.
Bedeutungsvolle Sichtachsen im Nah- und Mittelbereich werden bei allen Varianten insbesondere am Ehrenmal am Heidberg (außer Variante 1) und an der L 38 beeinträchtigt.
Vergleicht man die vier Varianten der K 28n führt die Variante 1 im Vergleich zu den übrigen
Varianten zu geringeren Eingriffen in die Erholungslandschaft. Bei der Abwägung werden
insbesondere die Wirkfaktoren „Zerschneidung eines zusammenhängenden Erholungsgebietes“, „Verlärmung des aktuellen Erholungsgebietes“ und der anlagebedingte „Verlust des
Erholungsraumes“ zugrunde gelegt.
Die Beurteilung der Auswirkungen auf die Erholungs- und Freizeitfunktion durch Schadstoffe
ist dem Kapitel 3.6 „Luft / Klima“ zu entnehmen.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
85
UVS zur Verlängerung der K 28 bis 478 nördlich Waldbröl
3.2.2.5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit
Die Kreuzungspunkte von wichtigen Wander- und Radwegen sowie der K 28n sind auf das
unbedingt notwendige Maß zu reduzieren.
Als Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind zur landschaftsgerechten Einbindung
des Straßenbauwerks (Auftrags- und Einschnittsböschungen etc.) in seine Umgebung bezogen auf die Neugestaltung des Landschaftsbildes, Gestaltungs- und Begrünungsmaßnahmen vorzusehen. Diese sind bei der Konkretisierung der Planung mit den artenschutzrechtlichen Anforderungen abzustimmen.
Es verbleiben, insbesondere bei hoher Gradientenlage, erhebliche und nachhaltige Lärmbelastungen sowie visuelle Beeinträchtigungen durch den Zerschneidungseffekt in diesem intensiv genutzten Erholungsraum, die nicht auszugleichen sind.
3.3
Schutzgut Biotoptypen – Tiere und Pflanzen
3.3.1 Beurteilung der Empfindlichkeit
3.3.1.1 Pflanzen
Die Beurteilung der Empfindlichkeit von Biotoptypen bzw. Biotoptypenkomplexen wird anhand folgender Wirkfaktoren vorgenommen:
 Veränderung der Standortbedingungen
o Wasserhaushalt
o Eutrophierung
o Klimaänderung
o Schadstoffeintrag
 Verinselung
 Zerschneidung
In der nachfolgenden Tabelle 31 ist die Empfindlichkeit der Biotoptypen bzw. Biotoptypenkomplexe gegenüber den genannten Wirkfaktoren dargestellt. Die Bewertung der Empfindlichkeit erfolgt in einer fünfstufigen Skala von sehr gering bis sehr hoch analog zur Bedeutungseinstufung.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
86
UVS zur Verlängerung der K 28 bis 478 nördlich Waldbröl
Tab. 31: Empfindlichkeit der Biotoptypen / Biotoptypenkomplexe
Biotoptyp / BiotopVeränderung
VerinseZerschneitypenkomplex
der Standortlung
dung
bedingungen
Naturnahe Laubmischwälder
Gesamtbeurteilung
der Empfindlichkeit
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
mittel
mittel
mittel
mittel
Kleinflächige Gehölzbiotope, Ufergehölze,
Waldränder
mittel bis hoch
hoch
hoch
hoch
Fettwiese, Fettweide,
Säume
gering
hoch
hoch
hoch
Extensiv genutzte Offenlandbiotope
mittel
hoch
hoch
hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
hoch
hoch
hoch
hoch
Äcker
gering
mittel
hoch
mittel
Gärten
gering
gering
gering
gering
hoch
hoch
hoch
hoch
sehr gering
sehr gering
sehr gering
sehr gering
Nadelwälder
Quellen,
Fließgewässer
Stehende Gewässer
Obstwiesen
Siedlungs-, Gewerbeund Verkehrsflächen
Bei Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten sowie gesetzlich geschützten (§-30 Biotope
BNatSchG) und schutzwürdigen Biotopen (Biotopkataster NRW) ist grundsätzlich von einer
sehr hohen Empfindlichkeit auszugehen.
Aus der Aggregation der Empfindlichkeit mit der Wirkintensität ergibt sich der Grad der Beeinträchtigung bzw. Gefährdung, der in den Karten 9.1 bis 9.4 dargestellt ist. Als Prognoseverfahren wird die Gefährdungsabschätzung mit einfacher Verknüpfung gewählt (Prognosemodell 3).
3.3.1.2 Tiere
In Abhängigkeit von den Wirkfaktoren einer Straße, der Lage (Entfernung zur Trasse) und
Größe ihrer Aktionsräume sowie ihrer Mobilität und Reaktionsmuster weisen die o.g. planungsrelevanten Arten unterschiedliche Empfindlichkeiten gegenüber den straßenbaubedingten Wirkungen auf (Kap. 2.1.2.2).
 Funktionsverlust und Beeinträchtigungen durch Veränderung der abiotischen und biotischen Standortbedingungen
 Verlust von funktional bedeutenden (Teil-) Lebensräumen oder Habitatstrukturen
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
87
UVS zur Verlängerung der K 28 bis 478 nördlich Waldbröl







Die Offenland bewohnenden Vogelarten sind gegenüber dem Verlust von (Teil-) Lebensräumen oder Habitatstrukturen sehr empfindlich.
Fragmentierung großflächiger, zusammenhängender Lebensräume
Von der Fragmentierung großflächiger Lebensräume sind Arten mit einem hohen Lebensraumbedarf betroffen. Dazu gehören größere Säugetiere und mobile Tierarten
wie Vögel, insbesondere Greifvögel und Eulen.
Barrierewirkung
Die im Untersuchungsraum erfassten Fledermäuse sind gegenüber der Barrierewirkung der Straße empfindlich, da die Straße Flugstraßen zu Jagdhabitaten der Fledermäuse quert. Insbesondere im Bereich des Wäldchens nördlich der Musikschule
ist eine hohe Fledermausaktivität zu verzeichnen. Mit Hilfe von Vermeidungs- und
vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, kann die Zerschneidung der funktionalen Beziehungen aufgehoben werden, wodurch die Erfüllung des § 44 (1) 1. BNatSchG
vermieden werden kann.
Auch für Amphibien (Erdkröte) sind anlagebedingte Barrierewirkungen zu erwarten,
da Funktionsbeziehungen über die Trasse hinweg möglich sind (Winterquartiere liegen vermutlich westlich der Trasse in größeren Wäldern). Hier sind vorgezogene
Ausgleichsmaßnahmen möglich, durch die die Erfüllung des Verbotstatbestandes
nach § 44 vermieden werden kann (SCHMIDT, 2014).
Unterbrechung von Austausch- und Wechselbeziehungen
Die Auswirkungen der Unterbrechung von Austausch- und Wechselbeziehungen,
insbesondere für die Fledermausarten sind nach Durchführung der genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (vgl. HÖLLER, 2014) nicht mehr als erheblich
anzusehen. Der Verbotstatbestand – Tötungsverbot (§ 44 (1) 1. BNatSchG) wird bei
der Umsetzung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen nicht erfüllt.
Verinselung (Insekten, Amphibien)
Verinselungstendenzen für Tierarten mit einem kleinflächigen Lebensraumanspruch
sind nicht auszuschließen. Die Empfindlichkeit der planungsrelevanten Arten gegenüber einer Isolierung von Biotopen / Populationen ist als gering einzustufen.
Gefährdung durch Unfalltod
Mäusebussard und Rotmilan haben ein erhöhtes Kollisionsrisiko, da sie Straßen aktiv
zum Nahrungserwerb aufsuchen. Ihre Empfindlichkeit ist als sehr hoch einzuschätzen.
Störeffekte (visuelle Störreize und Verlärmung,)
Empfindlich gegenüber Störreizen sind v.a. die Offenland bewohnenden Vogelarten
aufgrund ihrer meist hohen Fluchtdistanz.
Stoffeinträge (Veränderung der Vegetation, direkte Schädigung durch Akkumulation)
Die im Gebiet vorkommenden relevanten Tierarten sind gegenüber der Veränderung
der Vegetation bzw. der direkten Schädigung durch Akkumulation von Schadstoffen
weniger empfindlich. Die Einschränkung des Nahrungsspektrums durch den Verlust
von Beuteorganismen ist nicht auszuschließen.
3.3.2 Wirkzonen
Für das Schutzgut Biotoptypen, Tiere und Pflanzen können keine einheitlichen Wirkzonen für
alle Auswirkungen des Straßenbauvorhabens angegeben werden, da die Auswirkungen sowohl auf die vorhandenen Lebensräume als auch auf die einzelnen betroffenen Tierarten
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
88
UVS zur Verlängerung der K 28 bis 478 nördlich Waldbröl
sehr unterschiedlich sind. Die folgende Tabelle gibt Anhaltspunkte für zu betrachtende Wirkbereiche bezogen auf wesentliche Wirkfaktoren.
Tab. 32: Wirkzonen / Wirkintensitäten für den Verlust von (Teil-) Funktionen und Beeinträchtigungen
der Lebensräume (Leitfaden für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben, 2000)
Auswirkung
Wirkzonen / Wirkintensitäten
Beeinträchtigung von Biotopen und Biotopkom- 0 – 50 m sehr hoch
plexen durch Veränderung des Wasserhaushaltes
Beeinträchtigung von Biotopen und Biotopkom- < 10.000 Kfz / 24 h
plexen durch Schadstoffeintrag und Veränderung 0 – 25 m sehr hoch
der Standortbedingungen
25 – 50 m hoch
50 – 150 m mittel
Veränderung der Bestandsdichte von Tier- und bis 300 m beidseits
Pflanzenarten
Beeinträchtigung von Tierlebensräumen durch 0 – 50 m sehr hoch
Immissionen, Zerschneidung und Störung
50 – 200 m hoch
Gefährdung von Tierpopulationen durch Barriere- abhängig vom Aktionsradius der einzelnen Arwirkung
ten
Gefährdung von Tierpopulationen durch Unter- abhängig von der Größe des Minimalareals der
schreitung von Minimalarealgrößen
jeweiligen Art
Störung von Brutvögeln
siehe Karte 9.1 bis 9.4
(überwiegend lärmbedingt)
Beeinträchtigung von Tierlebensräumen durch bis 300 m beidseitig der Trasse gilt im AllgeVerlärmung oder visuelle Störreize
meinen:
Waldvögel 30 – 60 db(A)
Wiesenvögel 40 – 60 db(A)
Funktionsverlust /-beeinträchtigung von Biotopen Brückenhöhe < 30 m + 10 m beidseitig
unter Brückenbauwerken
Verlust von Biotopen durch zusätzlichen (baube- bis zu 10 m beidseitig der Trasse
dingten) Flächenbedarf
Einheitlich abgrenzen lassen sich Wirkzonen für Biotoptypen lediglich anhand der Wirkfaktoren
 betriebs- und baubedingte Verlärmung
 Veränderung der Standortbedingungen
 Schadstoffeintrag
Zur Abschätzung der Intensität und räumlichen Reichweite dieser Wirkfaktoren werden folgende Wirkzonen abgegrenzt:
DTV< 10.000 Kfz / 24h

0 – 25 m
sehr hohe Beeinträchtigungsintensität
 25 – 50 m
hohe Beeinträchtigungsintensität
 50 – 150 m mittlere Beeinträchtigungsintensität
Auf der Grundlage des „Leitfaden für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben“
der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung (2000) sind Wirkzonen festgelegt worden,
in denen eine erhebliche Beeinträchtigung der vorkommenden Tierarten/-gemeinschaften zu
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
89
UVS zur Verlängerung der K 28 bis 478 nördlich Waldbröl
erwarten ist. Es erfolgt ein Vergleich der Auswirkungen für alle Planvarianten. Die möglichen
Auswirkungen auf die jeweiligen Populationen werden einzelfallbezogen qualitativ bewertet
(Kategorien: Verlust, Funktionsverlust, Verlust von Teilfunktionen, Beeinträchtigung bzw.
Gefährdung). Aus der qualitativen Beschreibung der Konflikte ergeben sich die besonders
schwerwiegenden Beeinträchtigungen, die in der Auswirkungsprognose als Konfliktschwerpunkte gesondert dargestellt werden.
3.3.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Biotoptypen, Tiere und Pflanzen
Anlagebedingte Auswirkungen
Verlust von Biotopen durch Versiegelung und sonstige Flächenbeanspruchung (Wegeanschlüsse, Erdbauwerke)
Verlust von Populationen gefährdeter, lebensraumtypischer
Tierarten
Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen (§
30 BNatSchG) und von Schutzgebieten
Funktionsverlust von bedeutsamen Biotopen durch Verinselung, Veränderung der Standortbedingungen
Beeinträchtigung von bedeutsamen Biotopen durch Verinselung, Veränderung der Standortbedingungen
Beeinträchtigung von Populationen gefährdeter, lebensraumtypischer Tier- und Pflanzenarten
Unterbrechung von Austausch- bzw. Wechselbeziehungen
zwischen Teil- oder Gesamtlebensräumen und benachbarten Lebensräumen mit ähnlicher Artenausstattung
Fragmentierung von großflächigen, zusammenhängenden
Lebensräumen
Betriebsbedingte Auswirkungen
Funktionsverlust von Biotopen durch Schadstoffeintrag
Funktionsverlust von Teil- oder Gesamtlebensräumen
durch visuelle Störreize, Verlärmung, Erschütterung, Licht
Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen (§
30 BNatSchG) und von Schutzgebieten durch Lärm und
Schadstoffe
Beeinträchtigung von Biotopen durch Schadstoffeintrag
Beeinträchtigung von Teil- oder Gesamtlebensräumen
durch visuelle Störreize, Verlärmung, Erschütterung, Licht
Kollisionen von Wildtieren (insbes. gefährdete Säuger, Vögel, Amphibien) mit Fahrzeugen
Prognose-verfahren
Wirkzonen
Empfindlichkeit
Bedeutung
Tab. 33: Auswirkungen auf das Schutzgut Biotoptypen – Tiere und Pflanzen
X
1a
X
1a
X
X
2b
1a
X
X
X
2a
X
X
2a
X
2a
X
1a
X
1a
X
2b
X
X
X
4
X
X
X
2a
X
2a
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
90
UVS zur Verlängerung der K 28 bis 478 nördlich Waldbröl
Baubedingte Auswirkungen
Verlust von Biotopen durch baubedingte Flächenbeanspruchung
Temporäre Beeinträchtigung von Biotopen durch baubedingte Flächenbeanspruchung Baustelleneinrichtung, Materiallager, Baustellenverkehr)
Beeinträchtigung von Biotopen durch bauzeitlichen Schadstoffeintrag (z.B. durch Baumaschinen, Deponien unter
Berücksichtigung von Störfällen), Veränderung der Standortbedingungen (u.a. Wasserhaushalt, Bestandsklima)
Beeinträchtigung von Teil- oder Gesamtlebensräumen
durch visuelle Störreize, Verlärmung, Erschütterungen,
Licht (z.B. durch Trenn- und Barriereeffekte von Baustraßen)
X
1a
X
X
2a
X
X
X
4
X
X
X
2a
Die für die Varianten 1 bis 4 zu erwartenden Auswirkungen sind in den Karten 9.1 bis 9.4
dargestellt. Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen werden die entscheidungsrelevanten
Beeinträchtigungen als Konfliktschwerpunkte detailliert beschrieben. Die Dimensionen der
einzelnen Auswirkungen werden bei der Ermittlung der Beeinträchtigungsintensität im Rahmen des Variantenvergleichs wiedergegeben.
Konfliktschwerpunkte Schutzgut Biotoptypen, Tiere und Pflanzen
Variante 1
Konfliktschwerpunkt
Bt 1.1
Anlagebedingter Funktionsverlust von Biotopkomplexen mit hoher
bis sehr hoher Bedeutung durch Versiegelung und Flächenbeanspruchung
Konfliktschwerpunkt
Bt 1.2
Betriebsbedingte Beeinträchtigung von Biotopkomplexen mit hoher bis sehr hoher Bedeutung durch Verlärmung, Schadstoffeintrag und visuelle Störreize
Konfliktschwerpunkt
Bt 1.3
Betriebsbedingte Beeinträchtigung einer Quelle durch Schadstoffeintrag
Konfliktschwerpunkt
Bt 1.4
Betriebsbedingte Zerschneidung einer Fledermausflugstraße
Konfliktschwerpunkt
Bt 1.5
Betriebsbedingte Störung des Feldsperlings mit der Folge des
Verlustes eines Brutplatzes
Konfliktschwerpunkt
Bt 1.6
Betriebsbedingte Störung des Grünspechts mit der Folge des Verlustes eines Brutplatzes
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
91
UVS zur Verlängerung der K 28 bis 478 nördlich Waldbröl
Variante 2
Konfliktschwerpunkt
Bt 2.1
Anlagebedingter Funktionsverlust von Biotopkomplexen mit hoher
bis sehr hoher Bedeutung durch Versiegelung und Flächenbeanspruchung
Konfliktschwerpunkt
Bt 2.2
Betriebsbedingte Beeinträchtigung von Biotopkomplexen mit hoher bis sehr hoher Bedeutung durch Verlärmung, Schadstoffeintrag und visuelle Störreize
Konfliktschwerpunkt
Bt 2.3
Betriebsbedingte Beeinträchtigung einer Quelle durch Schadstoffeintrag
Konfliktschwerpunkt
Bt 2.4
Betriebsbedingte Zerschneidung einer Fledermausflugstraße
Konfliktschwerpunkt
Bt 2.5
Betriebsbedingte Störung des Feldsperlings mit der Folge des
Verlustes eines Brutplatzes
Konfliktschwerpunkt
Bt 2.6
Betriebsbedingte Störung des Grünspechts mit der Folge des Verlustes eines Brutplatzes
Konfliktschwerpunkt
Bt 2.7
Betriebsbedingte Barrierewirkung für Erdkröte
Variante 3
Konfliktschwerpunkt
Bt 3.1
Anlagebedingter Funktionsverlust von Biotopkomplexen mit hoher
bis sehr hoher Bedeutung durch Versiegelung und Flächenbeanspruchung
Konfliktschwerpunkt
Bt 3.2
Betriebsbedingte Beeinträchtigung von Biotopkomplexen mit hoher bis sehr hoher Bedeutung durch Verlärmung, Schadstoffeintrag und visuelle Störreize
Konfliktschwerpunkt
Bt 3.3
Betriebsbedingte Zerschneidung einer Fledermausflugstraße
Konfliktschwerpunkt
Bt 3.4
Betriebsbedingte Störung des Feldsperlings mit der Folge des
Verlustes eines Brutplatzes
Konfliktschwerpunkt
Bt 3.5
Betriebsbedingte Störung des Grünspechts mit der Folge des Verlustes eines Brutplatzes
Konfliktschwerpunkt
Bt 3.6
Betriebsbedingte Barrierewirkung für Erdkröte
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
92
UVS zur Verlängerung der K 28 bis 478 nördlich Waldbröl
Variante 4
Konfliktschwerpunkt
Bt 4.1
Anlagebedingter Funktionsverlust von Biotopkomplexen mit hoher
bis sehr hoher Bedeutung durch Versiegelung und Flächenbeanspruchung
Konfliktschwerpunkt
Bt 4.2
Betriebsbedingte Beeinträchtigung von Biotopkomplexen mit hoher bis sehr hoher Bedeutung durch Verlärmung, Schadstoffeintrag und visuelle Störreize
Konfliktschwerpunkt
Bt 4.3
Betriebsbedingte Beeinträchtigung einer Quelle durch Schadstoffeintrag
Konfliktschwerpunkt
Bt 4.4
Betriebsbedingte Zerschneidung einer Fledermausflugstraße
Konfliktschwerpunkt
Bt 4.5
Betriebsbedingte Störung des Feldsperlings mit der Folge des
Verlustes eines Brutplatzes
Konfliktschwerpunkt
Bt 4.6
Betriebsbedingte Störung des Grünspechts mit der Folge des Verlustes eines Brutplatzes
Konfliktschwerpunkt
Bt 4.7
Betriebsbedingte Barrierewirkung für Erdkröte
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
93
UVS zur Verlängerung der K 28 bis 478 nördlich Waldbröl
Tab. 34: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Schutzgut Biotoptypen – Tiere und Pflanzen
Variante
Anlagebedingter Funktionsverlust durch Versiegelung
und Flächenbeanspruchung
sehr
hoch
Bedeutung (ha)
hoch
mittel
Funktionsbeeinträchtigung durch betriebs- und
baubedingte Verlärmung, Veränderung der
Standortbedingungen und Schadstoffeintrag
sehr hoch
Bedeutung (ha)
hoch
Zerschneidung
von Flugstraßen
Barrierewirkung
Verlust von Brutrevieren*
Qualitative Reihung
Feldsperling (1)
Grünspecht (1)
1
Feldsperling (1)
Grünspecht (1)
2
Feldsperling (1)
Grünspecht (1)
4
Feldsperling (1)
Grünspecht (1)
3
mittel
Fledermäuse (2)
1
0,02
0,31
0,11
1,13
2,21
5,08
2
0,25
0,25
0,12
1,97
3,22
19,20
3
0,26
0,60
0,30
3,00
3,57
15,63
4
0,24
0,64
0,48
3,25
3,75
14,20
Fledermäuse (3)
Fledermäuse (3)
Fledermäuse (3)
Amphibien (1)
Amphibien (1)
Amphibien (1)
* Die Verlustbilanz ergibt sich aus dem Faunistischen Gutachten (SCHMIDT, 2014). Zugrunde gelegt wird die Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr (GARNIEL &
MIERWALD, 2010).
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
94
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
3.3.4 Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut Biotoptypen - Tiere und Pflanzen
Im nachfolgenden schutzgutbezogenen Variantenvergleich werden die jeweiligen Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und
Verminderung beschrieben und bewertet. Der verbale Variantenvergleich stellt eine Ergänzung zu Tabelle 34 und den Karten 9.1 bis 9.4 dar.
Variante 1
Bei Realisierung der Variante 1 kommt es zum Verlust durch Versiegelung bzw. Überbauung
von 0,02 ha sehr bedeutsamer Biotope. Es handelt sich dabei insbesondere um Flächen am
Thalsbach (Mittelgebirgsbach und Nass-Feuchwiese). Biotope mit hoher Bedeutung werden
in einer Größenordnung von 0,31 ha dauerhaft verloren gehen. Durch Verlärmung und
Schadstoffeintrag kommt es darüber hinaus zu flächigen Beeinträchtigungen beidseits der
Trasse in einem Korridor bis mindestens 150 m Breite. Betroffen sind in dieser Variante ca.
1,13 ha Biotope mit sehr hoher Bedeutung bzw. ca. 2,21 ha Biotope mit hoher Bedeutung.
Die Intensität der Beeinträchtigung nimmt mit der Entfernung zur Trasse allmählich ab.
Zudem kommt es im nördlichen Bereich der Trasse zu einer Zerschneidung einer Fledermausflugstraße.
Zusätzlich zu den flächigen Beeinträchtigungen werden auch Brutreviere einzelner Arten
direkt geschädigt. Die voraussichtlichen Verluste „Planungsrelevanter Arten“ betragen für
 den Feldsperling 1 Brutrevier und
 den Grünspecht 1 Brutrevier
Eine Beeinträchtigung der Quelle des Thalsbaches durch Schadstoffeintrag kann nicht ausgeschlossen werden.
Variante 2
Bei Realisierung der Variante 2 kommt es zum Verlust durch Versiegelung bzw. Überbauung
von 0,25 ha sehr bedeutsamer Biotope. Es handelt sich dabei sowohl um Abschnitte des
Waldbröl-, des Bohlenhagener als auch des Hahner Baches. Zudem werden NassFeuchtwiesen/-weiden und Nass-Feuchtbrachen von der Überbauung betroffen sein. Biotope
mit hoher Bedeutung werden in einer Größenordnung von 0,25 ha dauerhaft verloren gehen.
Durch Verlärmung und Schadstoffeintrag kommt es darüber hinaus zu flächigen Beeinträchtigungen beidseits der Trasse in einem Korridor bis mindestens 150 m Breite. Betroffen sind
in dieser Variante ca. 1,97 ha Biotope mit sehr hoher Bedeutung bzw. ca. 3,22 ha Biotope
mit hoher Bedeutung. Die Intensität der Beeinträchtigung nimmt mit der Entfernung zur Trasse allmählich ab.
Zudem kommt es im nördlichen Bereich der Trasse und am Hahner Bach zu einer Zerschneidung von Fledermausflugstraßen.
Zusätzlich zu den flächigen Beeinträchtigungen werden auch Brutreviere einzelner Arten
direkt geschädigt. Die voraussichtlichen Verluste „Planungsrelevanter Arten“ betragen für
 den Feldsperling 1 Brutrevier und
 den Grünspecht 1 Brutrevier
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
95
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Eine Beeinträchtigung der Quelle des Thalsbaches durch Schadstoffeintrag kann nicht ausgeschlossen werden.
Variante 3
Bei Realisierung der Variante 3 kommt es zum Verlust durch Versiegelung bzw. Überbauung
von 0,26 ha sehr bedeutsamer Biotope. Es handelt sich dabei sowohl um Abschnitte des
Waldbröl-, des Bohlenhagener als auch des Hahner Baches. Zudem werden NassFeuchtwiesen/-weiden und Nass-Feuchtbrachen von der Überbauung betroffen sein. Biotope
mit hoher Bedeutung werden in einer Größenordnung von 0,60 ha dauerhaft verloren gehen.
Durch Verlärmung und Schadstoffeintrag kommt es darüber hinaus zu flächigen Beeinträchtigungen beidseits der Trasse in einem Korridor bis mindestens 150 m Breite. Betroffen sind
in dieser Variante ca. 3,00 ha Biotope mit sehr hoher Bedeutung bzw. ca. 3,57 ha Biotope
mit hoher Bedeutung. Die Intensität der Beeinträchtigung nimmt mit der Entfernung zur Trasse allmählich ab.
Zudem kommt es im nördlichen Bereich der Trasse und am Hahner Bach zu einer Zerschneidung von Fledermausflugstraßen.
Zusätzlich zu den flächigen Beeinträchtigungen werden auch Brutreviere einzelner Arten
direkt geschädigt. Die voraussichtlichen Verluste „Planungsrelevanter Arten“ betragen für
 den Feldsperling 1 Brutrevier und
 den Grünspecht 1 Brutrevier
Variante 4
Bei Realisierung der Variante 4 kommt es zum Verlust durch Versiegelung bzw. Überbauung
von 0,24 ha sehr bedeutsamer Biotope. Es handelt sich dabei sowohl um Abschnitte des
Waldbröl-, des Bohlenhagener als auch des Hahner Baches. Zudem werden NassFeuchtwiesen/-weiden und Nass-Feuchtbrachen von der Überbauung betroffen sein. Biotope
mit hoher Bedeutung werden in einer Größenordnung von 0,64 ha dauerhaft verloren gehen.
Durch Verlärmung und Schadstoffeintrag kommt es darüber hinaus zu flächigen Beeinträchtigungen beidseits der Trasse in einem Korridor bis mindestens 150 m Breite. Betroffen sind
in dieser Variante ca. 3,25 ha Biotope mit sehr hoher Bedeutung bzw. ca. 3,75 ha Biotope
mit hoher Bedeutung. Die Intensität der Beeinträchtigung nimmt mit der Entfernung zur Trasse allmählich ab.
Zudem kommt es im nördlichen Bereich der Trasse und am Hahner Bach zu einer Zerschneidung von Fledermausflugstraßen.
Zusätzlich zu den flächigen Beeinträchtigungen werden auch Brutreviere einzelner Arten
direkt geschädigt. Die voraussichtlichen Verluste „Planungsrelevanter Arten“ betragen für
 den Feldsperling 1 Brutrevier und
 den Grünspecht 1 Brutrevier
Eine Beeinträchtigung der Quelle des Thalsbaches durch Schadstoffeintrag kann nicht ausgeschlossen werden.
Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass die Variante 1 die Variante mit den geringsten nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Biotoptypen, Tiere und Pflanzen darstellt.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Variante im südlichen Bereich auf das bereits be__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
96
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
stehende Straßensystem zurückgreift. Die Inanspruchnahme von Nass-Feuchtwiesen/weiden und Nass-Feuchtbrachen sowie von Mittelgebirgsbächen stellt bei den Varianten 2
bis 4 gleichermaßen einen Konflikt dar. In Bezug auf den anlagebedingten Funktionsverlust
ist allerdings für Variante 2 von etwas geringeren Verlusten von Biotopen sehr hoher/hoher
Bedeutung auszugehen, als bei den Varianten 3 und 4.
Auch der Verlust von Brutplätzen des Feldsperlings und des Grünspechts wird für alle Varianten gleichermaßen prognostiziert. Gleiches gilt für die Barrierewirkung für die Erdkröte und
die Zerschneidung von Fledermausflugstraßen.
Abschließend wird die Variante 1 als die günstigste und die Variante 3 als die ungünstigste
Variante beurteilt, wobei zu beachten ist, dass die Unterschiede zwischen den Varianten 3
und 4 minimal sind.
3.3.5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit
Die Trassenführung sollte so gewählt werden, dass die Inanspruchnahme von Biotopen mit
sehr hoher Bedeutung bzw. Empfindlichkeit auf ein Mindestmaß beschränkt werden. In diesem konkreten Fall bedeutet dies, eine Trassenführung im Bereich der Gehölzbestände des
Thalsbaches, des Bohlenhagener Baches und an der Bahntrasse soweit wie möglich zu
vermeiden.
Damit würden die genannten Konfliktschwerpunkte wie Versiegelung von sehr empfindlichen
Lebensräumen vermieden. Es bliebe eine geringe zusätzliche Belastung in Form von Verlärmung und Schadstoffeintrag durch ein höheres Verkehrsaufkommen.
Auf der Ebene der UVS ist i.d.R. nur die Benennung allgemein gefasster Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen möglich, die bei Realisierung der K 28n im dann notwendigen
Landschaftspflegerischen Begleitplan konkretisiert werden müssen. Zu diesen allgemeinen
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zählen:



Beschränkung des Arbeitsstreifens während der Bauzeit auf das absolut notwendige
Maß und Berücksichtigung von empfindlichen Lebensräumen
Beschränkung der Einschlagzeit für Gehölze auf die Zeit zwischen Oktober und Februar,
um keine Brut- und Ruhehabitate von Vögeln und Fledermäusen zu zerstören
Um Beeinträchtigungen planungsrelevanter Arten auszuschließen und bei Problemen
schnell steuernd eingreifen zu können, sollte insbesondere vor der Baufeldräumung eine
ökologische Baubegleitung durchgeführt werden
Weitere artspezifische Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sind in den Faunistischen Fachbeiträgen (siehe Anhang 1 und 2) formuliert. Die dort genannten Maßnahmen
sind aufeinander abzustimmen.
Insgesamt kommt es bei Realisierung der K 28n bei allen Trassenvarianten überwiegend zu
Eingriffen in Biotoptypen, die aufgrund ihrer zeitlichen Wiederherstellbarkeit als ausgleichbar
anzusehen sind (Intensiv-Grünland, Acker, Kleingehölze). Insbesondere die Varianten 2 bis
4 führen aber auch zu nachhaltigen Eingriffen, die nur bedingt ausgleichbar sind.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
97
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
3.4
Schutzgut Boden
3.4.1 Beurteilung der Empfindlichkeit
Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen des Straßenbauvorhabens auf den Boden werden
bezüglich folgender Wirkfaktoren spezifische Empfindlichkeiten berücksichtigt:
 anlagebedingter Verlust der Bodenfunktionen durch Versiegelung
 anlage- und baubedingte Beeinträchtigungen des Bodenwasserhaushaltes
 anlage- und baubedingte Veränderung des Bodengefüges
 betriebs- und baubedingte Schadstoffeinträge
 anlage- und baubedingte Bodenverdichtungen und Bodenerosion (Baustraßen und
Baufelder)
Die Empfindlichkeit des Bodens gegenüber Schadstoffeinträgen entspricht der Bedeutungseinstufung der Böden. Als Kriterien für die Bedeutungseinstufung wurden die Speicher- und
Regelungsfunktion, die Einteilung der Bodentypen in eine Schutzwürdigkeitsstufe gem. „Karte der schutzwürdigen Böden“ und die natürliche Ertragsfähigkeit zugrunde gelegt. Bezogen
auf den Boden als Schutzgut und unter Berücksichtigung langfristiger Schadstoffakkumulationsprozesse steigt die Empfindlichkeit der Böden gegenüber Schadstoffeintrag mit zunehmender Speicher- und Reglerfunktion (vgl. Tab.14 „Bedeutung der Böden“), d.h. Böden mit
einer geringen Durchlässigkeit und hohen Leistungsfähigkeit zur Aufnahme von Wirkstoffen
schützen den Grundwasserkörper, reichern aber gleichzeitig Schadstoffe an, die sich negativ
auf Lebensgemeinschaften und die Ertragsfunktion auswirken können.
Die Empfindlichkeit des Bodens gegenüber Verdichtung ist bei der Beurteilung von Auswirkungen durch den Baubetrieb von Bedeutung. Über die Verdichtungsempfindlichkeit ergeben
sich Aussagen, ob temporäre oder permanente Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Da auf
Planungsebene der Linienfindung die genaue Lage und Ausdehnung der Baufelder jedoch
noch nicht bekannt sind und exakte Aussagen zur Verdichtungsempfindlichkeit von Böden
nur mit hohem Aufwand getroffen werden können, ist eine grobe Einschätzung der Verdichtungsempfindlichkeit in Abhängigkeit von Bodenart und Bodentyp i.d.R. ausreichend. Im allgemeinen gilt, dass mit zunehmendem Feinkornanteil (Schluffe und Tone) die Verdichtungsempfindlichkeit zunimmt und feuchte bis nasse Standorte (z.B. Gleyböden) generell eine
hohe bis sehr hohe Empfindlichkeit aufweisen.
Die Empfindlichkeit des Bodens gegenüber baubedingter Erosion ist im Hinblick auf die Abtragung durch Wind bzw. durch Wasser zu bestimmen. Im Untersuchungsraum ist die Abtragung durch Wind aufgrund des ausgeprägten Kleinreliefs nicht in bedeutsamem Ausmaß zu
erwarten. Der bedeutsame Bodenabtrag durch Wasser beginnt bei Hangneigungen ab 8°.
Solche Hangneigungen sind in den Unterhangbereichen des Untersuchungsraumes anzutreffen.
Die Böden im Untersuchungsraum weisen überwiegend eine geringe bis mittlere Speicherund Reglerfunktion auf. Gegenüber bau- und betriebsbedingten Schadstoffeinträgen über
den Luft- und Spritzwasserpfad besteht daher für diese Bodentypen eine geringe bis mittlere
Empfindlichkeit. Eine hohe Speicher- und Reglerfunktion und somit eine hohe Empfindlichkeit weist der Bodentyp Parabraunerde, meist erodiert, stellenweise PseudogleyParabraunerde (L 34) auf.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
98
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
 Besonders in den Bereichen der Gleyböden (Bachauen) besteht eine hohe Empfindlichkeit der Böden gegenüber anlage- und baubedingten Beeinträchtigungen des Bodenwasserhaushaltes.

 Aufgrund des hohen Feuchtigkeitsgehaltes ist die Empfindlichkeit der Böden gegenüber baubedingter Bodenverdichtung im Bereich der Bachauen als hoch einzuschätzen.
3.4.2 Wirkzonen
Zur Abschätzung der räumlichen Reichweite und der Intensität der Wirkfaktoren und daraus
resultierenden Umweltauswirkungen werden für das Schutzgut Boden Wirkzonen abgeleitet.
Die Ableitung der Wirkzonen erfolgt auf der Grundlage des Leitfadens für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben, 2000, welcher sich an der Fachliteratur, den Untersuchungen und Prognosen von z.B. KLOKE, 1974; GOLWER und SCHNEIDER, 1983; MLuS
92 orientiert.
Der wesentliche Einflussfaktor bezüglich Stärke und Reichweite von Schadstoffimmissionen
auf Böden entlang von Straßen ist die jeweilige Verkehrsbelastung (DTV / 24 h), so dass
eine nach den zu erwartenden DTV-Stärken differenzierte Ableitung von Wirkzonen erfolgen
konnte. Folgende Wirkzonen werden abgegrenzt:
DTV < 10.000 Kfz / 24h

0 – 10 m
sehr hohe Beeinträchtigungsintensität
 10 – 25 m
hohe Beeinträchtigungsintensität
 25 – 50 m
mittlere Beeinträchtigungsintensität
Weitere Einflussfaktoren, die nicht bei der pauschalen Ausweisung der Wirkzonen berücksichtigt werden konnten, sind die Gradientenlage, Bepflanzungen, extreme Windexposition
und besondere Hanglagen.
Bei der Anwendung des Prognose-Verfahrens Nr. 3 erfolgt die Gefährdungsabschätzung
über eine einfache Verknüpfung, da die Empfindlichkeits- gleich der Bedeutungseinstufung
ist.
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Empfindlichkeitseinstufung der Böden.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
99
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Tab. 35: Beeinträchtigungsintensität des Bodens
BedeuAuswirkungen
tung des
Bodentyps
Hoch (B  anlagebedingter Verlust der Bo31, B 34,, L
denfunktionen durch Versiegelung
34, G 3)
 anlage- und baubedingte Veränderung des Bodengefüges durch
Dämme und Einschnitte
 anlage- und baubedingte Beeinträchtigungen des Bodenwasserhaushaltes
 betriebs- und baubedingte Schadstoffeinträge
 anlage- und baubedingte Bodenverdichtungen und Bodenerosion
(Baustraßen und Baufelder)
Mittel (B
32, s-B 32





anlagebedingter Verlust der Bodenfunktionen durch Versiegelung
anlage- und baubedingte Veränderung des Bodengefüges durch
Dämme und Einschnitte
anlage- und baubedingte Beeinträchtigungen des Bodenwasserhaushaltes
betriebs- und baubedingte Schadstoffeinträge
anlage- und baubedingte Bodenverdichtungen und Bodenerosion
(Baustraßen und Baufelder)
Beurteilungsmaßstab
Empfindlichkeit
Durch die Neuversiegelung gehen Böden, die in ihrer Bedeutung als „hoch“ eingestuft
werden, in ihrer Funktion vollständig verloren. Die Empfindlichkeit der Böden ist als hoch
einzustufen.
hoch
Beim Gley ist insbesondere die Empfindlichkeit durch Beeinträchtigungen des Bodenwasserhaushaltes als hoch einzuschätzen. Auch in Bezug auf Bodenverdichtungen während
der Bauphase ist der Gley in der Empfindlichkeit als hoch einzustufen. Gegenüber Schadstoffeinträgen ist von einer mittleren Empfindlichkeit auszugehen.
Die weiteren Bodentypen mit hoher Bedeutung (B 3 1, B 34, L 34,) besitzen eine hohe Speicher- und Reglerfunktion und weisen somit eine hohe Empfindlichkeit in Bezug auf Beeinträchtigungen des Bodenwasserhaushaltes und Schadstoffeinträge auf. Gegenüber Bodenverdichtungen bzw. Bodenerosion ist von einer mittleren Empfindlichkeit auszugehen.
Insgesamt ist die Empfindlichkeit der Böden mit hoher Bedeutung als hoch einzustufen.
Die Empfindlichkeit der Böden, die in der Bedeutung als mittel eingestuft werden, ist in
Bezug auf die Neuversiegelung als hoch einzustufen, da die Bodenfunktionen vollständig
verloren gehen.
Die Bodentypen haben eine geringe bis mittlere Speicher- und Reglerfunktion und sind
somit als nicht besonders empfindlich gegenüber Schadstoffbelastung und Beeinträchtigungen des Bodenwasserhaushaltes einzustufen.
Gegenüber anlage- und baubedingten Bodenverdichtungen und Bodenerosion sind die
Bodentypen ebenfalls als mittel einzustufen. Somit ergibt sich insgesamt eine mittlere
Empfindlichkeit.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
100
mittel
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Bedeutung des
Bodentyps
Gering
(anthrpogen
veränderter
Boden)
Auswirkungen
Beurteilungsmaßstab
Empfindlichkeit

Da die Böden bereits anthropogen verändert sind, werden die Bodenfunktionen nicht
mehr oder nur noch eingeschränkt erfüllt. Somit besteht nur eine geringe Empfindlichkeit
gegenüber Neuversiegelung bzw. Bodenverdichtungen und Bodenerosion. Auch gegenüber weiteren Auswirkungen, wie die Beeinträchtigung des Bodenwasserhaushaltes und
bzw. der Eintrag von Schadstoffen, sind die anthropogen veränderten Böden durch ihren
hohen Versiegelungsgrad als gering empfindlich einzustufen.
gering




anlagebedingter Verlust der Bodenfunktionen durch Versiegelung
anlage- und baubedingte Veränderung des Bodengefüges durch
Dämme und Einschnitte
anlage- und baubedingte Beeinträchtigungen des Bodenwasserhaushaltes
betriebs- und baubedingte Schadstoffeinträge
anlage- und baubedingte Bodenverdichtungen und Bodenerosion
(Baustraßen und Baufelder)
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
101
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
3.4.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
Prognoseverfahren
X
Wirkzonen
Anlagebedingte Auswirkungen
Verlust von Flächen mit bedeutsamen Bodenfunktionen
Beeinträchtigung von Flächen mit bedeutsamen Bodenfunktionen
Betriebsbedingte Auswirkungen
Beeinträchtigungen durch Schadstoffeinträge
Baubedingte Auswirkungen
Vorübergehender Funktionsverlust von Flächen mit bedeutsamen Bodenfunktionen
Empfindlichkeit
Bedeutung
Tab. 36: Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
-
1a
1a
X
X
X
3
X
X
-
2a
Die Dimensionen der einzelnen Auswirkungen werden bei der Ermittlung der Beeinträchtigungsintensität im Rahmen des Variantenvergleichs wiedergegeben.
Auswirkungen auf die einzelnen Varianten
Die Auswirkungen für die Varianten sind im Folgenden differenziert dargestellt (s. Karten
10.1 – 10.4). Zur qualitativen Beurteilung der Umweltauswirkungen im Rahmen des Variantenvergleichs werden hier die besonders erheblichen und entscheidungsrelevanten Beeinträchtigungen als Konfliktschwerpunkte dargestellt.
Die Ermittlung der Beeinträchtigungsintensität aufgrund von Schadstoffeintrag erfolgt entsprechend der Verkehrsprognose für eine Verkehrsbelastung von DTV < 10.000 Kfz.
Variante 1
Konfliktschwerpunkt
Bo 1.1
Ca. 0,98 ha Verlust von Boden mit sehr hoher Bedeutung durch
Versiegelung sowie Funktionsverlust durch Zerstörung des Bodengefüges und der Horizontabfolge durch Flächenbeanspruchung
Konfliktschwerpunkt
Bo 1.2
Funktionsbeeinträchtigung der Speicher- und Reglerfunktion, der
Bodenfruchtbarkeit und/oder des Biotopentwicklungspotenzials
aufgrund baubedingter Inanspruchnahme und Schadstoffeintrag.
Böden mit sehr hoher Bedeutung: ca. 0,26 ha
Konfliktschwerpunkt
Bo 1.3
Ca. 2,31 ha vorübergehender Funktionsverlust von Böden mit
hoher Empfindlichkeit gegenüber Verdichtung
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
102
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Variante 2
Konfliktschwerpunkt
Bo 2.1
Ca. 2,05 ha Verlust von Boden mit sehr hoher Bedeutung durch
Versiegelung sowie Funktionsverlust durch Zerstörung des Bodengefüges und der Horizontabfolge durch Flächenbeanspruchung
Konfliktschwerpunkt
Bo 2.2
Funktionsbeeinträchtigung der Speicher- und Reglerfunktion,
der Bodenfruchtbarkeit und/oder des Biotopentwicklungspotenzials aufgrund baubedingter Inanspruchnahme und Schadstoffeintrag. Böden mit sehr hoher Bedeutung: ca. 0,53 ha
Konfliktschwerpunkt
Bo 2.3
Ca. 3,46 ha vorübergehender Funktionsverlust von Böden mit
hoher Empfindlichkeit gegenüber Verdichtung
Variante 3
Konfliktschwerpunkt
Bo 3.1
Ca. 1,71 ha Verlust von Boden mit sehr hoher Bedeutung durch
Versiegelung sowie Funktionsverlust durch Zerstörung des Bodengefüges und der Horizontabfolge durch Flächenbeanspruchung
Konfliktschwerpunkt
Bo 3.2
Funktionsbeeinträchtigung der Speicher- und Reglerfunktion, der
Bodenfruchtbarkeit und/oder des Biotopentwicklungspotenzials
aufgrund baubedingter Inanspruchnahme und Schadstoffeintrag.
Böden mit sehr hoher Bedeutung: ca. 0,44 ha
Konfliktschwerpunkt
Bo 3.3
Ca. 3,57 ha vorübergehender Funktionsverlust von Böden mit
hoher Empfindlichkeit gegenüber Verdichtung
Variante 4
Konfliktschwerpunkt
Bo 4.1
Ca. 2,05 ha Verlust von Boden mit sehr hoher Bedeutung durch
Versiegelung sowie Funktionsverlust durch Zerstörung des Bodengefüges und der Horizontabfolge durch Flächenbeanspruchung
Konfliktschwerpunkt
Bo 4.2
Funktionsbeeinträchtigung der Speicher- und Reglerfunktion, der
Bodenfruchtbarkeit und/oder des Biotopentwicklungspotenzials
aufgrund baubedingter Inanspruchnahme und Schadstoffeintrag.
Böden mit sehr hoher Bedeutung: ca. 0,53 ha
Konfliktschwerpunkt
Bo 4.3
Ca. 5,14 ha vorübergehender Funktionsverlust von Böden mit
hoher Empfindlichkeit gegenüber Verdichtung
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
103
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Tab. 37: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Schutzgut Boden
Variante
Verlust durch Versiegelung
sowie Funktionsverlust durch
Zerstörung des Bodengefüges
Funktionsbeeinträchtigung der Speicher- und Reglerfunktion, der Bodenfruchtbarkeit und/oder des Biotopentwicklungspotenzials durch Schadstoffanreicherung
Empfindlichkeit (ha)
hoch
mittel
gering
sehr hoch
Bedeutung (ha)
hoch
mittel
Funktionsverlust
von Böden mit
hoher Empfindlichkeit gegenüber
Verdichtung (ha)
Veränderung
des Bodengefüges durch
Dämme und
Einschnite
(ha)
Funktionsverlust von
empfindlichen Auenböden
Qualitative
Reihung
gering
1
0,98
0,76
1,36
0,26
2,16
7,24
5,76
2,31
1,09
Ja
1
2
2,05
1,81
0,19
0,53
4,52
15,81
1,03
3,46
1,11
Ja
4
3
1,71
2,05
0,20
0,44
3,91
15,74
1,35
3,57
1,61
Ja
3
4
2,05
1,28
0,69
0,53
4,48
13,06
3,44
5,14
1,92
Ja
2
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
104
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
3.4.4 Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut Boden
Bei allen zu prüfenden Varianten sind Böden betroffen, die aufgrund ihrer natürlichen Bodenfruchtbarkeit sowie aufgrund ihres natürlichen Biotopentwicklungspotenzials als besonders
empfindlich eingestuft wurden.
Die Höhe der tatsächlichen Neuversiegelung beträgt bei der Variante 1 ca. 1,07 Hektar, da
vor allem im südlichen Bereich keine zusätzliche Versiegelung notwendig wird, weil das bereits vorhandene Straßennetz genutzt werden kann. Die Variante 2 würde zu einer Neuversiegelung von ca. 2,25 ha Boden führen, die Varianten 3 zu 2,21 und Variante 4 zu ca. 2,09
ha. Somit ist Variante 2 die mit der höchsten Neuversiegelung.
Bei Realisierung der Variante 1 kommt es zum direkten Verlust durch Versiegelung bzw.
Funktionsverlust durch Zerstörung des Bodengefüges von ca. 0,98 ha Boden mit sehr hoher
Empfindlichkeit. Betroffen sind insbesondere Böden entlang des Thalsbaches und nördlich
der Homburger Straße, die aufgrund ihres Biotopentwicklungspotenzials bzw. wegen ihrer
natürlichen Bodenfruchtbarkeit als schutzwürdig, im Bereich des Thalsbaches als besonders
schutzwürdig eingestuft sind. Bei Realisierung der Variante 2 kommt es zum direkten Verlust
durch Versiegelung/Verlust durch Zerstörung des Bodengefüges von ca. 2,05 ha Boden mit
sehr hoher Empfindlichkeit. Betroffen sind insbesondere Gley-Böden an den Fließgewässern
(Waldbrölbach, Bohlenhagener Bach, Hahner Bach), die als besonders schutzwürdig in Bezug auf das natürliche Biotopentwicklungspotenzial eingestuft sind. Des Weiteren werden
Böden in Anspruch genommen, die als schutzwürdig in Bezug auf die natürliche Bodenfruchtbarkeit einzustufen sind (nordöstlich Ruh, östlich Bohlenhagen, nördlich der Homburger
Straße). Variante 3 führt zu Neuversiegelungen und zum Verlust durch Zerstörung des Bodengefüges von ca. 1,71 ha Boden, der als sehr empfindlich eingestuft wird. Durch die nur
gering zu Variante 2 abweichende Trassenführung werden sehr ähnliche Bereiche wie bei
Variante 2 tangiert. Bei Variante 4 werden die Böden, die als besonders schutzwürdig in Bezug auf die natürliche Bodenfruchtbarkeit eingestuft werden, im Bereich des Bohlenhagener
Bachtals und bei Überquerung des Hahner Baches tangiert. Östlich von Bohlenhagen und
nördlich der Homburger Straße werden Böden, die als schutzwürdig in Bezug auf die natürliche Bodenfruchtbarkeit eingestuft sind, neuversiegelt. Insgesamt werden sehr empfindliche
Böden in einem Umfang von ca. 2,05 ha beansprucht.
Funktionsbeeinträchtigungen von Böden durch betriebsbedingten Schadstoffeintrag über den
Luft- und Spritzwasserpfad, die aufgrund ihrer Speicher- und Reglerfunktion, ihrer natürlichen Fruchtbarkeit und / oder ihres Biotopentwicklungspotenzials von sehr hoher Bedeutung
sind, sind bei den Trassenvarianten in unterschiedlichem Maße zu erwarten. Bei Variante 1
ergibt sich eine Beeinträchtigung in einem Umfang von ca. 0,26 ha, bei Variante 2 von ca.
0,53 ha, bei Variante 3 von ca. 0,44 ha und bei Variante von 4 ca. 0,53 ha. Es handelt sich
um Böden, die als schutzwürdig in Bezug auf ihre natürliche Bodenfruchtbarkeit eingestuft
sind (Parabraunerden).
Weiterhin kommt es baubedingt zu einem Funktionsverlust von Böden mit hoher Empfindlichkeit gegenüber Verdichtung und Umlagerung. Räumliche Schwerpunkte der empfindlichen Böden befinden sich im Bereich der Fließgewässer Waldbrölbach, Bohlenhagener
Bach, Hahner Bach, Thalsbach und am Zulauf des Happacher Baches. Innerhalb eines 50 m
breiten Streifens beidseits der Trasse, der während der Bauphase voraussichtlich in Anspruch genommen wird, sind bei Variante 1 für Böden in einer Größenordnung von ca. 2,31
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
105
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
ha, bei Variante 2 von ca. 3,46 ha, bei Variante 3 von 3,57 ha und bei Variante 4 in einer
Größenordnung von 5,14 ha Beeinträchtigungen zu erwarten. Somit weisen die Varianten 2
und 3 deutlich günstigere Werte auf als Variante 4.
Zudem kommt es im Zuge der Errichtung der Dämme und Einschnitte zu Veränderungen des
Bodengefüges. Diese Veränderung ist bei Variante 1 mit 1,09 ha am geringsten und bei Variante 4 mit 1,92 ha am größten.
Weitere bauzeitbedingte erhebliche und / oder nachhaltige Beeinträchtigungen von Natur
und Landschaft (u. a. Lärm, sonstige Emissionen, Bodenverdichtung etc.), die als Folge des
Baubetriebs, Baustelleneinrichtung, Baumateriallagerung auftreten werden, sind räumlich
und in ihrer Intensität auf dieser Planungsebene nicht konkret lokalisierbar. Diese potenziell
möglichen Beeinträchtigungen können durch sorgfältige Bauausführung soweit wie möglich
vermieden und bis unterhalb der Erheblichkeitsschwelle gemindert werden.
Die Variante 1 weist insgesamt die geringsten nachhaltigen und erheblichen Beeinträchtigungen und Risiken für den Boden auf. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass das
bereits vorhandene Straßensystem in Teilabschnitten genutzt werden kann. Die ungünstigste
Variante bezogen auf das Schutzgut „Boden“ ist die Variante 2.
3.4.5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit
Im Zuge der weiteren Planung sollte die Errichtung von Brückenbauwerken in Betracht gezogen werden, sodass empfindliche Auenbereiche mit den besonders schutzwürdigen Böden nicht in Anspruch genommen werden müssen.
Die Lagerung und der Einbau von Boden sollte getrennt nach Unter-, Oberboden zur weitestgehenden Wiederherstellung des ursprünglichen Bodenaufbaus erfolgen. Zwischengelagerter Oberboden soll bei Lagerung von mehr als drei Monaten während der Vegetationszeit
zum Schutz vor unerwünschter Vegetation und Erosion nach DIN 18915 mit Leguminosen
und Kräutern zwischenbegrünt werden, da er anschließend für Vegetationszwecke benutzt
werden soll. Bei der Zwischenlagerung ist die Höhe des Oberbodenlagers auf max. 2 m zu
begrenzen und die Verdichtung mit schweren Baugeräten unbedingt zu vermeiden. Auch der
fachgerechte Umgang mit Bodenaushub und dessen Verwertung nach DIN 19731 ist zu beachten.
Ausgleichbarkeit
Die Versiegelung und Überbauung von Böden ist i.d.R. nicht ausgleichbar. Andere Funktionsbeeinträchtigungen wie die vorübergehende Inanspruchnahme und die Einschränkung
der Regler- und Speicherfunktion sind durch Verminderung der stofflichen und nichtstofflichen Belastungen der Böden an anderer Stelle teilweise ausgleichbar. Die zu konzipierenden Ausgleichsmaßnahmen sollten dem Prinzip der Multifunktionalität entsprechen.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
106
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
3.5
Schutzgut Wasser
3.5.1 Grundwasser
3.5.1.1 Beurteilung der Empfindlichkeit
Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen der Varianten 1 bis 4 auf das Grundwasser sind für
die Wirkfaktoren
 anlage- und baubedingte Veränderung der Grundwasserdynamik, Grundwasserstau
 anlage- und baubedingte Veränderung landschaftsraumtypischer geringer Grundwasserstände
 anlage- und baubedingter Anschnitt von grundwasserführenden Gesteinsschichten
 bau- und betriebsbedingte Schadstoffeinträge in Boden und Grundwasser
 anlage- und baubedingter Verlust der Infiltrationsfläche durch Versiegelung
spezifische Empfindlichkeiten zu beurteilen.
Die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber anlage- und baubedingter Veränderung
der Grundwasserdynamik, des Grundwasseranschnittes und der Veränderung von geringen
Grundwasserflurabständen ist einzelfallbezogen und qualitativ anhand der lokalen hydrogeologischen Verhältnisse zu beurteilen.
 Es besteht großflächig nur eine geringe Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen
der Grundwasserdynamik oder gar die Gefahr eines möglichen Grundwasserstaus.
Lediglich in den Auenbereichen, in denen das Grundwasser oft bis unmittelbar unter
Flur ansteht, ist durch die Trassenführungen ggf. von einer Gefahr der Beeinträchtigungen der Grundwasserdynamik auszugehen.
 Von einer Beeinträchtigung der Grundwasserneubildungsrate durch den Verlust von
Infiltrationsfläche kann nur in Bereichen geringer Grundwasserstände ausgegangen
werden. Dies betrifft die Auenbereiche des Happacher Baches, des Thalsbaches, des
Hahner Baches, des Bohlenhagener Baches und des Waldbrölbachs.
Die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeintrag wurde anhand der Kriterien Grundwasserflurabstand, Wasserdurchlässigkeit der Deckschichten und Grundwasserneubildung beurteilt.
 Eine hohe Empfindlichkeit besteht im Bereich des zeitweise hoch anstehenden
Grundwassers in den Auenbereichen des Waldbrölbaches sowie des Bohlenhagener
und des Hahner Baches über Porengrundwasserleitern.
 Eine mittlere Empfindlichkeit weisen die Bereiche mit mittlerem bis geringem Grundwasserflurabstand über Kluftgrundwasserleitern auf.
 Geringe Empfindlichkeiten gegenüber Schadstoffeintrag in das Grundwasser ergeben
sich in Bereichen von Grundwassernichtleitern, wo sich ein sehr geringes Grundwasservorkommen bei gleichzeitig hohem Grundwasserflurabstand befindet.
 Eine geringe Empfindlichkeit weisen auch die Bereiche mit hohem Versiegelungsgrad
auf, da in diesen Bereichen keine Bodenversickerung von Oberflächenwasser stattfindet und die verschmutzten Straßenabwasser über Kanäle abgeführt werden.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
107
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
3.5.1.2 Wirkzonen
Zur Abschätzung der räumlichen Reichweite und der Intensität von Wirkfaktoren und der
daraus resultierenden Umweltauswirkungen auf das Grundwasser können unter Bezugnahme auf die Fachliteratur (z.B. Leitfaden für die UVS zu Straßenbauvorhaben, Hessische
Straßen- und Verkehrsverwaltung, 2000) Wirkzonen abgeleitet werden.
Grundsätzlich richten sich die Wirkzonen bezüglich der Schadstoffbelastung von Grundwasservorkommen durch den oberflächigen Schadstoffeintrag nach den Wirkzonen für die
Schadstoffbelastung des Bodens, da Grundwasserkontaminationen grundsätzlich als Folgewirkung von Bodenkontaminationen zu sehen sind und im Wesentlichen die gleichen Schadstoffgruppen betroffen sind.
Da innerhalb des Grundwasserkörpers eine horizontale Ausbreitung der Schadstoffe mit der
Grundwasserströmung erfolgt, wird üblicherweise eine Differenzierung von Wirkzonen in
Grundwasserfließrichtung und gegen die Grundwasserfließrichtung vorgenommen. Im Unterschied zu den Wirkzonen des Schutzgutes Boden werden in Anlehnung an BROD (1993)
die Wirkzonen in Grundwasserfließrichtung erweitert. Da für das Untersuchungsgebiet keine
Kenntnisse über die Grundwasserfließrichtung vorliegen, wird die Wirkzone generell erweitert.
Zur Abschätzung der Intensität und räumlichen Reichweite des Wirkfaktors betriebs- und
baubedingter Schadstoffeinträge und der daraus resultierenden Umweltauswirkungen werden folgende Wirkzonen in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen ausgewiesen.
DTV < 10.000 Kfz / 24h

0 – 10 m
sehr hohe Beeinträchtigungsintensität
 10 – 50 m
hohe Beeinträchtigungsintensität
 50 – 100 m mittlere Beeinträchtigungsintensität
Die maximale räumliche Reichweite und Ausbreitung der Schadstoffbelastung des Grundwassers ist im besonderen Maße abhängig von der Mächtigkeit, dem Filtervermögen der
Deckschichten und von der Beschaffenheit des Grundwasserkörpers, d.h. von der Strömungsgeschwindigkeit und der Art des durchströmten Gesteins.
Diese Aspekte waren die Grundlage für die Einstufung in die Empfindlichkeitskategorien des
Grundwassers gegenüber Schadstoffeintrag (vgl. Karte Nr. 4 „Wasser“).
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der Salzeintrag in den Boden und damit in das
Grundwasser abhängig von der Intensität des Taumitteleinsatzes ist. Dieser Aspekt wird zum
einen durch das Verkehrsaufkommen und zum anderen von der Frost- und Schneefallhäufigkeit in der Region beeinflusst. Aufgrund einer relativ einheitlichen Ausprägung der oben
beschriebenen Kriterien wird auf eine einzelfallbezogene Ausprägung der o.a. Kriterien im
Untersuchungsraum verzichtet.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
108
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Tab. 38: Beeinträchtigungsintensität Grundwasser
Bedeutung des
Auswirkungen
Grundwassers
gem. Kap. 2.1.4)
Mittleres Grund anlage- und baubedingte Verändewasservorkommen,
rung
der
Grundwasserdynamik,
geringer GrundGrundwasserstau
wasserflurabstand
 anlage- und baubedingte Veränderung landschaftsraumtypischer geringer Grundwasserstände
 anlage- und baubedingter Anschnitt
von grundwasserführenden Gesteinsschichten
 bau- und betriebsbedingte Schadstoffeinträge in Boden und Grundwasser
 anlage- und baubedingter Verlust der
Infiltrationsfläche durch Versiegelung
Mittleres bis geringes Grundwasservorkommen, mittlerer bis geringer
Grundwasserflurabstand





anlage- und baubedingte Veränderung
der
Grundwasserdynamik,
Grundwasserstau
anlage- und baubedingte Veränderung landschaftsraumtypischer geringer Grundwasserstände
anlage- und baubedingter Anschnitt
von grundwasserführenden Gesteinsschichten
bau- und betriebsbedingte Schadstoffeinträge in Boden und Grundwasser
anlage- und baubedingter Verlust der
Infiltrationsfläche durch Versiegelung
Beurteilungsmaßstab
Empfindlichkeit
Im Bereich von Ablagerungen des Holozän und Pleistozän in den Tälern
befinden sich Grundwasserleiter mit guter bis mäßiger Porendurchlässigkeit.
Diese Bereiche haben ein mittleres Grundwasservorkommen.
hoch
Innerhalb dieser Bereiche ist in den Auen ein geringer Grundwasserflurabstand zu verzeichnen.
Die Kombination zwischen mittlerem Grundwasservorkommen bei gleichzeitig geringem Grundwasserflurabstand führt zu einer hohen Empfindlichkeit
des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen. Gleichzeitig sind diese
Bereiche auch gegenüber den weiteren Auswirkungen (siehe links) in der
Empfindlichkeit als hoch einzustufen.
Kluftgrundwasserleiter mit mäßiger, z. T. geringer Trennfugendurchlässigkeit
sind im Grundwasservorkommen als mittel bis gering einzuschätzen. Der
Grundwasserflurabstand ist ebenfalls als mittel bis gering anzusehen.
Für die Bereiche mit mittlerem bis geringem Grundwasservorkommen bei
gleichzeitig mittlerem bis geringem Grundwasserflurabstand sind im Hinblick
auf die Auswirkungen mittlere Empfindlichkeiten zu erwarten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
109
mittel
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Bedeutung des
Grundwassers
gem. Kap. 2.1.4)
Sehr geringes
Grundwasservorkommen, hoher
Grundwasserflurabstand
Auswirkungen
Beurteilungsmaßstab
Empfindlichkeit

Grundwassernichtleiter mit sehr geringem Grundwasservorkommen befinden
sich über Lockergesteinen ohne nennenswerte Porendurchlässigkeit. Das
Grundwasservorkommen in diesen Bereichen ist als sehr gering zu bezeichnen. Gleichzeitig verzeichnen diese Bereiche einen hohen Grundwasserabstand.
gering




anlage- und baubedingte Veränderung
der
Grundwasserdynamik,
Grundwasserstau
anlage- und baubedingte Veränderung landschaftsraumtypischer geringer Grundwasserstände
anlage- und baubedingter Anschnitt
von grundwasserführenden Gesteinsschichten
bau- und betriebsbedingte Schadstoffeinträge in Boden und Grundwasser
anlage- und baubedingter Verlust der
Infiltrationsfläche durch Versiegelung
Durch die Kombination von sehr geringem Grundwasservorkommen bei
gleichzeitig hohem Grundwasserflurabstand ergibt sich eine geringe Empfindlichkeit des Grundwassers durch die links genannten Auswirkungen. Dies gilt
insbesondere auch für die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
110
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
3.5.1.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser – Grundwasser –
Anlagebedingte Auswirkungen
Beeinträchtigung der Grundwasserneubildungsrate durch
den Verlust von Infiltrationsfläche über bedeutsamen
Grundwasserleitern
Betriebsbedingte Auswirkungen
Beeinträchtigung von Grundwasserleitern aufgrund der Verschmutzungsempfindlichkeit durch Schadstoffeintrag in Abhängigkeit von den filternden Deckschichten
Beeinträchtigung von Grundwasserleitern bei Unfällen von
Transporten wassergefährdender Stoffe unter Berücksichtigung technischer Maßnahmen zur Vorkehrung
Baubedingte Auswirkungen
Beeinträchtigung der Grundwasserleiter aufgrund der Verschmutzungsempfindlichkeit durch baubedingten Schadstoffeintrag in Abhängigkeit von den filternden Deckschichten
X
2a
X
(X)
Prognose-Verfahren
Wirkzonen
Empfindlichkeit
Bedeutung
Tab. 39: Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser - Grundwasser
X
3
X
2a
X
2a
Die Auswirkungen sind für die Varianten 1 bis 4 in den Karten 11.1 – 11.4 differenziert dargestellt. Zur qualitativen Beurteilung der Umweltauswirkungen im Rahmen des Variantenvergleichs werden nachfolgend die besonders erheblichen und entscheidungsrelevanten Beeinträchtigungen als Konfliktschwerpunkte dargestellt.
Variante 1
Konfliktschwerpunkt
Wa 1.1
Bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigung von Grundwasserleitern aufgrund der hohen Verschmutzungsempfindlichkeit durch
Schadstoffeintrag in Abhängigkeit von den filternden Deckschichten. Flächen mit einer sehr hohen / hohen Gefährdung: ca. 2,09
ha
Variante 2
Konfliktschwerpunkt
Wa 2.1
Bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigung von Grundwasserleitern aufgrund der hohen Verschmutzungsempfindlichkeit durch
Schadstoffeintrag in Abhängigkeit von den filternden Deckschichten. Flächen mit einer sehr hohen / hohen Gefährdung: ca. 4,26
ha
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
111
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Variante 3
Konfliktschwerpunkt
Wa 3.1
Bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigung von Grundwasserleitern aufgrund der hohen Verschmutzungsempfindlichkeit durch
Schadstoffeintrag in Abhängigkeit von den filternden Deckschichten. Flächen mit einer sehr hohen / hohen Gefährdung: ca. 4,66
ha
Variante 4
Konfliktschwerpunkt
Wa 4.1
Bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigung von Grundwasserleitern aufgrund der hohen Verschmutzungsempfindlichkeit durch
Schadstoffeintrag in Abhängigkeit von den filternden Deckschichten. Flächen mit einer sehr hohen / hohen Gefährdung: ca. 4,71
ha
3.5.2 Oberflächenwasser
3.5.2.1 Beurteilung der Empfindlichkeit
Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen der Varianten 1 bis 4 auf die Oberflächengewässer
sind für die Wirkfaktoren
 Anlagebedingte Beeinträchtigung der Struktur und Naturnähe eines Fließgewässers
durch Gewässerüberbauung
 Betriebs- und baubedingte Schadstoffeinträge in die Fließgewässer
 Anlage- und baubedingte Beeinträchtigung der Auenbereiche und Überschwemmungsgebiete
 Anlage- und baubedingte Beeinträchtigung eines Quellbereiches
spezifische Empfindlichkeiten zu beurteilen.
An den Fließgewässern Hahner Bach, Thalsbach, Bohlenhagener Bach und Waldbrölbach
wird es durch Überbauung zu einer anlagebedingten Beeinträchtigung der Gewässer kommen. Der Hahner Bach weist, abgesehen von einigen Verrohrungen, eine natürliche Fließgewässerdynamik auf, weshalb von einer hohen Empfindlichkeit gegenüber weiteren Verrohrungen bzw. Querungen auszugehen ist. Gleiches gilt für den Thalsbach und den Bohlenhagener Bach. Der Waldbrölbach weist innerhalb des Untersuchungsgebietes bereits einige
Vorbelastungen auf. Bei Variante 1 ist keine weitere Überspannung des Waldbrölbaches
nötig, da ein bereits vorhandenes Brückenbauwerk genutzt werden kann. Bei Variante 4
müsste ein Durchlass erneuert werden. Für die Varianten 2 und 3 ist eine neue Querung des
Waldbrölbaches notwendig. Dafür entstehen Brücken mit einer Länge von ca. 90 Metern
(Variante 2) bzw. ca. 53 Metern (Variante 3).
Die Empfindlichkeit der Überschwemmungsgebiete und Auenbereiche gegenüber anlagebedingten Beeinträchtigungen wird einzelfallbezogen anhand der jeweiligen Größe und Beschaffenheit des Gewässers, seines Überschwemmungsbereiches und der Gewässerdynamik qualitativ eingeschätzt.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
112
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Durch die Errichtung der Brückenbauwerke bei den Varianten 2 und 3 werden Überschwemmungsbereiche am Waldbrölbach sowohl anlage-, als auch baubedingt in Anspruch
genommen. Die Empfindlichkeit des Auenbereichs des Waldbrölbaches ist gegenüber anlagebedingten Beeinträchtigungen der Retentionsfunktion und Überschwemmungsfunktion
zunächst grundsätzlich als mittel bis hoch einzuschätzen.
Die Empfindlichkeiten der Auenbereiche des Thalsbaches sind ebenfalls als hoch einzuschätzen, da es sich zwar um ein kleines Fließgewässer handelt, der Auenbereich aber weitestgehend natürlich ausgebildet ist.
Die Auenbereiche des Hahner Baches und des Bohlenhagener Baches sind grundsätzlich in
der Empfindlichkeit als mittel einzustufen, da die intensive landwirtschaftliche Nutzung bis
unmittelbar an die Gewässer reicht und sie zudem nur als kleine Gewässer anzusehen sind.
Die Empfindlichkeit der Fließ- und Stillgewässer gegenüber Schadstoffeintrag kann anhand
des Selbstreinigungsvermögens abgeschätzt werden. Das Selbstreinigungsvermögen wird
von seiner Größe (Verdünnungseffekte), seinem strukturellem Zustand und seiner Vorbelastung (Gewässergüte) bestimmt.
Der Hahner, Bohlenhagener und der Thalsbach weisen analog ihrer Bedeutung eine mittlere
bis hohe Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag aus. Der Waldbrölbach weist durch
seine Vorbelastung innerhalb des Untersuchungsraumes derzeit eine geringe Empfindlichkeit aus. Da er jedoch als bedeutendes Lachsgewässer entwickelt wird, weist er insgesamt
eine hohe Empfindlichkeit auf.
Der Quellbereich des Thalsbaches wird ggf. sowohl anlage-, als auch baubedingt in Anspruch genommen und somit beeinträchtigt.
3.5.2.2 Wirkzonen
Auf der Grundlage des Leitfadens für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben
(2000) werden die Wirkzonen zur Abschätzung der räumlichen Reichweite der Auswirkungen
von Schadstoffeinträgen in die Oberflächengewässer nur strom- bzw. bachabwärts in Abhängigkeit vor allem von dem Trophiegrad des Gewässers abgegrenzt, da dieses Kriterium
maßgeblich die Empfindlichkeit des Gewässers gegenüber Schadstoffeintrag beeinflusst. Da
detaillierte Untersuchungen über die Reichweite von straßenbedingten Gewässerverschmutzungen nur allgemein vorliegen, basiert die Einschätzung der Reichweite auf allgemeinen
Annahmen.
Bei der Bestimmung der Wirkzonen wird davon ausgegangen, dass direkte Einleitungen von
Straßenabwässern in empfindliche Gewässer grundsätzlich vermieden werden.
Entwässerungsplanung
Gemäß dem derzeitigen Stand der Entwässerungsplanung wird das anfallende Niederschlagswasser der Straße unterschiedlich abgeführt.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
113
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Variante 1
Für den Bereich nördlich der L 38 bis zum Anschluss an die K 28 ist der Bau eines RWKanals vorgesehen. Dieser RW-Kanal wird an ein Regenklärbecken und anschließend an ein
Regenrückhaltebecken angeschlossen. Südlich der Homburger Straße erfolgt die Entwässerung dann über die Böschungsschulter. Nördlich des Schulzentrums beginnt ein weiterer
RW-Kanal, der ebenfalls an ein neues Regenklär- bzw. Regenrückhaltebecken (RKB/RRB)
angeschlossen wird. Im weiteren Verlauf wird das Niederschlagswasser an den kommunalen
Mischwasserkanal angeschlossen.
Variante 2
Auch bei Variante 2 erfolgt die Entwässerung im nördlichen Abschnitt wie bei Variante 1 beschrieben und anschließend über die Böschungsschulter. In unmittelbarer Nähe zum Hahner
Bach erfolgt die Anlage eines weiteren Regenklär- und Regenrückhaltebeckens, in das das
Niederschlagswasser sowohl aus westlicher, als auch aus östlicher Richtung angeschlossen
wird. Anschließend erfolgt die Entwässerung wieder über die Böschungsschulter. Nordöstlich
der Straße „Harthkamp“ beginnt ein weiterer RW-Kanal, der einem neuen RKB und RRB
zwischen Waldbrölbach und B 478 zugeführt wird.
Variante 3
Wie auch schon bei Variante 1 beschrieben erfolgt im nördlichen Bereich zunächst die Errichtung eines neuen RW-Kanals, der an ein Absetz- und Regenklärbecken angeschlossen
wird. Es erfolgt dann auch wieder die Entwässerung über die Schulter. Ein weiteres RRK und
RRB wird am Hahner Bach errichtet, in das das Niederschlagswasser aus östlicher Richtung
eingeleitet wird. Im Bereich zwischen Bohlenhagen und dem Schulzentrum erfolgt die Entwässerung über die Schulter. Südlich von Bohlenhagen wird ein neuer RW-Kanal errichtet,
der in ein neues RKB und RRB im Bohlenhagener Bachtal mündet. Vom Bohlenhagener
Bachtal aus bis zum Waldbrölbach erfolgt die Entwässerung wiederum über die Böschungsschulter. Dennoch wird ein weiteres RKB und RRB für den Abschnitt zwischen Waldbrölbach
und B 478 notwendig.
Variante 4
Im nördlichen Bereich erfolgt wiederum die Entwässerung über einen neuen RW-Kanal und
neue Regenklär- und Regenrückhaltebecken. Im weiteren Verlauf wird über die Schulter
entwässert. Nördlich des Thalsbaches beginnt ein RW-Kanal der zwei neuen Regenklär- und
Regenrückhaltebecken am Hahner Bach zugeführt wird. Im folgenden Bereich wird über die
Schulter entwässert. Südlich von Bohlenhagen wird ein neuer RW-Kanal errichtet. Gleiches
gilt für den Bereich zwischen der B 478 und des Bauhofs. Gesammelt wird das Niederschlagswasser in unmittelbarer Nähe zur Teichanlage im Bohlenhagener Bachtal.
Auf der Grundlage des Leitfadens für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben
(2000) wurden für die Oberflächengewässer im Untersuchungsraum folgende Wirkzonen zur
Abschätzung der Umweltauswirkungen in Abhängigkeit von der Gewässergüteklasse, Naturnähe, Gewässerstrukturgüte und dem prognostizierten Verkehrsaufkommen (< 10.000 Kfz/
Kfz / 24 h) herangezogen. Ausschließlich diffuser Schadstoffeintrag über den Luft- und Bodenpfad wird bzgl. des Risikos durch Schadstoffeintrag berücksichtigt.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
114
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Tab. 40: Beeinträchtigungsintensität Oberflächenwasser
Bedeutung Ober- Auswirkungen
flächenwasser
gem. Kap. 2.1.4)
Hoch (Fließgewäs-  Anlagebedingte
Beeinträchtiser, Quellen)
gung der Struktur und Naturnähe eines Fließgewässers durch
Gewässerüberbauung
 Betriebs- und baubedingte
Schadstoffeinträge in die Fließgewässer
 Anlage- und baubedingte Beeinträchtigung der Auenbereiche und Überschwemmungsgebiete
 Anlage- und baubedingte Beeinträchtigung eines Quellbereiches
Mittel (Fließgewäs-  Anlagebedingte
Beeinträchtiser, Teich)
gung der Struktur und Naturnähe eines Fließgewässers durch
Gewässerüberbauung
 Betriebs- und baubedingte
Schadstoffeinträge in die Fließgewässer
 Anlage- und baubedingte Beeinträchtigung der Auenbereiche und Überschwemmungsgebiete
Beurteilungsmaßstab
Empfindlichkeit
Durch die hohe Gewässergüte (max. II-III), die mäßig veränderte Gewässerstrukturgüte sowie die geringe Abweichung von der natürlichen Ausprägung des Gewässerumfeldes ist von einer hohen Empfindlichkeit gegenüber den Auswirkungen auszugehen.
hoch
Bei Quellbereichen ist generell von einer hohen Empfindlichkeit auszugehen.
Die Oberflächengewässer haben zwar eine hohe Gewässergüte (II-III), jedoch ist
die Gewässerstrukturgüte deutlich bis stark verändert. Das Gewässerumfeld weicht
mäßig von der natürlichen Ausprägung ab, auch wenn naturnahe Elemente vorhanden sind.
Aufgrund des bereits stark abweichenden Gewässerumfeldes ist von einer mittleren
Empfindlichkeit gegenüber einer Gewässerüberbauung und der Beeinträchtigung
der Auenbereiche auszugehen. In Bezug auf die Schadstoffeinträge in die Gewässer ist von einer mittleren bis hohen Empfindlichkeit auszugehen.
Insgesamt ist die Empfindlichkeit als mittel einzustufen.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
115
mittel
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Bedeutung Oberflächenwasser
gem. Kap. 2.1.4)
Gering
(Fließgewässer)
Auswirkungen
Beurteilungsmaßstab
Empfindlichkeit

Die Gewässergüte liegt bei II-III. Die Gewässerstrukturgüte bei diesen Gewässern
ist sehr stark bis vollständig verändert. Gleiches gilt für das meist anthropogen
überprägte Gewässerumfeld.
gering


Anlagebedingte
Beeinträchtigung der Struktur und Naturnähe eines Fließgewässers durch
Gewässerüberbauung
Betriebs- und baubedingte
Schadstoffeinträge in die Fließgewässer
Anlage- und baubedingte Beeinträchtigung der Auenbereiche und Überschwemmungsgebiete
Aus diesem Grund sind die Oberflächengewässer gegenüber einer weiteren Gewässerüberbauung bzw. einer Beeinträchtigung als gering empfindlich zu bezeichnen.
In Bezug auf die Schadstoffeinträge in die Gewässer ist von einer mittleren Empfindlichkeit auszugehen.
Insgesamt ist die Empfindlichkeit als gering einzustufen.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
116
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
3.5.2.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser - Oberflächenwasser
Prognose-Verfahren
X
Wirkzonen
Anlagebedingte Auswirkungen
Beeinträchtigung von Quellbereichen
Beeinträchtigung von Retentionsfunktionen von Auenbereichen
Durchschneidung von gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebieten
Verlust / Funktionsverlust von Teilabschnitten eines Fließgewässers durch Querung / Verbauung
Betriebsbedingte Auswirkungen
Beeinträchtigung von Oberflächengewässern durch Schadstoffeintrag (diffuse Einträge)
Empfindlichkeit
Bedeutung
Tab. 41: Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser - Oberflächenwasser
X
2a
X
2a
2b
X
X
1a
X
X
3
Die Auswirkungen sind für die Varianten 1 bis 4 in den Karten 11.1 – 11.4 differenziert dargestellt. Zur qualitativen Beurteilung der Umweltauswirkungen im Rahmen des Variantenvergleichs werden nachfolgend die besonders erheblichen und entscheidungsrelevanten Beeinträchtigungen als Konfliktschwerpunkte dargestellt.
Variante 1
Konfliktschwerpunkt
Wa 1.2
Beeinträchtigung des Quellbereichs des Thalsbaches (Abstand
Quelle ca. 63 m)
Konfliktschwerpunkt
Wa 1.3
Mittlere – hohe Beeinträchtigung von Fließgewässern durch
Schadstoffeintrag (diffuse Einträge)
Konfliktschwerpunkt
Wa 1.4
Verlust, Funktionsverlust eines Fließgewässers hoher Bedeutung
durch Querung und Verlust von Teilbereichen des Thalsbaches
durch Querung und Verbauung
Variante 2
Konfliktschwerpunkt
Wa 2.2
Beeinträchtigung des Quellbereichs des Thalsbaches (Abstand
Quelle ca. 75 m)
Konfliktschwerpunkt
Wa 2.3
Mittlere – hohe Beeinträchtigung von Fließgewässern durch
Schadstoffeintrag (diffuse Einträge)
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
117
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Konfliktschwerpunkt
Wa 2.4
Verlust, Funktionsverlust von Fließgewässern hoher Bedeutung
durch Querung und Verlust von Teilbereichen des Hahner Baches, des Bohlenhagener Baches und des Waldbrölbaches durch
Querung und Verbauung
Variante 3
Konfliktschwerpunkt
Wa 3.2
Mittlere – hohe Beeinträchtigung von Fließgewässern durch
Schadstoffeintrag (diffuse Einträge)
Konfliktschwerpunkt
Wa 3.3
Verlust, Funktionsverlust von Fließgewässern hoher Bedeutung
durch Querung und Verlust von Teilbereichen des Hahner Baches, des Bohlenhagener Baches und des Waldbrölbaches durch
Querung und Verbauung
Variante 4
Konfliktschwerpunkt
Wa 4.2
Beeinträchtigung des Quellbereichs des Thalsbaches (Abstand
Quelle ca. 65 m)
Konfliktschwerpunkt
Wa 4.3
Mittlere – hohe Beeinträchtigung von Fließgewässern durch
Schadstoffeintrag (diffuse Einträge)
Konfliktschwerpunkt
Wa 4.4
Verlust, Funktionsverlust von Fließgewässern hoher Bedeutung
durch Querung und Verlust von Teilbereichen des Hahner Baches
und des Bohlenhagener Baches durch Querung und Verbauung
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
118
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Tab. 42: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Schutzgut Wasser
Variante
Beeinträchtigung
Grundwasser
durch Schadstoffeintrag
Beeinträchtigung
Oberflächengewässer
durch Schadstoffeintrag
Beeinträchtigung von Quellbereichen
Inanspruchnahme von Retentionsraum im Auenbereich /
Überschwemmungsgebiet
Anlagebedingte Querungen von Fließgewässern (neu)
Gefährdung / Risiko (ha)
Gefährdung / Risiko
(lfm)
(Stck)
(ha)
(Stck)
Qualitative Reihung
sehr
hoch
hoch
1
0,08
1,88
15,80
18,48
205
400
675
1
0,49
1
1
2
0,35
3,86
30,16
18,38
245
370
800
1
0,83
3
3
3
0,39
4,34
28,17
18,77
285
485
515
-
0,78
3
2
4
0,59
4,11
24,14
22,44
210
690
1.030
1
0,94
2
3
mittel
gering
sehr
hoch
hoch
mittel
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
119
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
3.5.3 Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut Wasser
Grundwasser
Ein hohes Beeinträchtigungsrisiko für die Grundwasserverschmutzung in Folge bau- und
betriebsbedingten Schadstoffeintrags besteht in den Bereichen hoch anstehenden Grundwassers im Bereich des Happacher Baches, des Thalsbaches, des Hahner Baches, des
Bohlenhagener Baches und des Waldbrölbaches. Das Beeinträchtigungsrisiko unterscheidet
sich bei den Varianten 2 bis 4 nur gering. Bei Variante 1 ist hingegen von einem relativ geringen Beeinträchtigungsrisiko auszugehen, da die Trasse im südlichen Bereich über bereits
versiegelte Flächen führt. Die Variante 1 ist somit im Vergleich der obengenannten Varianten
in Bezug auf das Beeinträchtigungsrisiko für die Grundwasserverschmutzung in Folge betriebsbedingten Schadstoffeintrags die relativ umweltverträglichste Trasse der K 28n. Die
Variante 2 schneidet am schlechtesten im Variantenvergleich ab.
Bei allen Varianten ist von einer Beeinträchtigung der Grundwasserneubildungsrate durch
den Verlust von Infiltrationsfläche in den Auenbereichen der Oberflächengewässer auszugehen. Diese Beeinträchtigung ist bei Variante 1 am geringsten, bei Variante 4 am höchsten.
Die betriebsbedingte potenzielle Beeinträchtigung von Grundwasserleitern bei Unfällen von
Transporten wassergefährdender Stoffe unter Berücksichtigung technischer Maßnahmen zur
Vorkehrung ist bei allen Varianten grundsätzlich möglich. Da jedoch zum jetzigen Zeitpunkt
keine genauen Angaben zur Art und Weise der Querung der Auenbereiche vorliegt, können
dazu keine speziellen Angaben gemacht werden.
Oberflächenwasser
Der Quellbereich des Thalsbaches befindet sich bei den Varianten 1, 2 und 4 in der Wirkzone mit mittlerer Belastungsintensität. Der Abstand zur Quelle unterscheidet sich bei den Varianten 1, 2 und 4 nur gering (Variante 1: 63 m, Variante 2: 75 m; Variante 4: 65 m). Baubedingte Beeinträchtigungen infolge Beeinträchtigungen der Quellschüttung z.B. durch Sedimenteinträge, sind nicht auszuschließen. Des Weiteren sind betriebsbedingte Beeinträchtigungen infolge Schadstoffeintrags nicht auszuschließen. Salzbelastungen aufgrund von
Tausalzeinsatz auf Straßen sind in einer Entfernung bis 500 m nachgewiesen worden
(DAUTSCHECK UND BISCHOFSBERGER, 1986). Bei Variante 3 wird kein Quellbereich tangiert.
Die Beeinträchtigung der Retentionsfunktion von Auenbereichen ist bei allen Varianten zu
erwarten. Diese Beeinträchtigungen sind bei Variante 1 am geringsten und bei Variante 4 am
höchsten. Zudem wird auch das Überschwemmungsgebiet des Waldbrölbaches bei den Varianten 2 bis 4 durchschnitten. Jedoch ist anzumerken, dass bei Variante 1 und 4 die Durchschneidung im ohnehin anthopogen überprägten Bereich erfolgt und die Durchschneidung
des Überschwemmungsgebietes somit bei den Varianten 2 und 3 deutlich höher anzunehmen ist.
Zudem kommt es an den Fließgewässern durch die anlagebedingte Querung bzw. Verbauung zu einem Funktionsverlust bzw. einer -beeinträchtigung. Variante 1 quert ausschließlich
den Thalsbach neu, denn beim Waldbrölbach kann eine bereits existierende Brücke genutzt
werden. Die Varianten 2 bis 4 queren den Hahner, den Bohlenhagener und den Waldbrölbach. Auch Variante 4 quert die genannten Fließgewässer, jedoch kann beim Waldbrölbach ein Durchlass genutzt werden, der allerdings erneuert werden müsste.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
120
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Bzgl. einer Gefährdung von Oberflächengewässern durch diffusen Schadstoffeintrag besteht
bei Variante 4 deutlich das höchste Risiko, während bei den Varianten 1 bis 3 Oberflächengewässer mit einem sehr hohen, hohen und mittleren Risiko bzgl. Schadstoffeintrags in einer
deutlich geringeren Lauflänge betroffen sein werden.
Die Variante 1 weist gegenüber den Varianten 2 bis 4 die geringsten Beeinträchtigungen und
Risiken für das Grund- und Oberflächenwasser auf. Grundsätzlich wird die Variante 4 durch
die Trassenführung durch das Bohlenhagener Bachtal mit den höchsten Umweltauswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Wasser eingestuft.
3.5.4 Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit
Grundwasser
Im Zuge der weiteren Planung sind Möglichkeiten zur Vermeidung und Minderung erheblicher Beeinträchtigungen des Grundwassers zu entwickeln. Dazu ist z. B. eine zentrale
Sammlung und Bodenfilterung des Oberflächenwassers anzustreben, da dies zu einem minimierten Risiko für das Grundwasser führen würde. Auf ggf. zu errichtenden Brücken ist ein
Spritzwasserschutz vorzusehen.
Oberflächenwasser
Die Quelle des Thalsbaches sollte, auch baubedingt, nicht durch den Anschnitt von grundwasserführenden Schichten verändert werden. Die derzeitige Streckenführung befindet sich
in einem Abstand von ca. 63 m bis 75 m zur Quelle. Bei der weiteren Konkretisierung der
Planung ist ggf. eine Verlegung der Trasse nach Nordwesten vorzunehmen.
Bei der Querung der Bäche ist als Minderungsmaßnahme bei allen Varianten ein ausreichend dimensionierter nach unten offener Durchlass vorzusehen. Vom NABU Waldbröl wurde der Hinweis gegeben, dass großlumige Röhren, die einen Luftaustausch bzw. einen
Wechsel von Tieren zulassen, sinnvoll wären.
Bezüglich der neuen Überspannung des Waldbrölbaches in Form einer Brücke ist gem. des
Artenschutzfachlichen Gutachtens zu Fledermäusen (HÖLLER 2014) darauf zu achten, dass
die Brückenhohlkörper mit geeigneten Gittern verschlossen werden, um Einflüge von Fledermäusen in die Brückenhohlkörper und einen damit einhergehenden Falleneffekt mit möglicher Tötung von Fledermäusen zu verhindern.
Ausgleichbarkeit
Die Beeinträchtigung eines Quellbereichs ist nicht ausgleichbar. Die Beeinträchtigung von
Oberflächenwasser und Grundwasser und die Inanspruchnahme von Retentionsflächen innerhalb von Auenbereichen sind teilweise ausgleichbar. Die zu konzipierenden Ausgleichsmaßnahmen sollten dem Prinzip der Multifunktionalität entsprechen.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
121
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
3.6
Schutzgut Luft, Klima
3.6.1 Beurteilung der Empfindlichkeit
Beim Schutzgut Luft/Klima sind zur Beurteilung der Umweltauswirkungen Empfindlichkeiten
gegenüber folgenden Wirkfaktoren zu berücksichtigen:
 Anlage- und baubedingte Beeinträchtigung von Kaltluftabfluss- / Frischluftleitbahnen
 Anlagebedingte Beeinträchtigung des Klimas in trassennahen Freilandbereichen und
des Bestandsklimas bei Waldanschnitten
 Anlagebedingte Inanspruchnahme von Flächen durch Versiegelung
 Betriebsbedingter Schadstoffeintrag in Luftleitbahnen
 Betriebsbedingter Schadstoffeintrag in Kaltluftsammelgebiete
Die Empfindlichkeit gegenüber anlage- und baubedingten Beeinträchtigungen von Kaltluftabfluss- und Frischluftbahnen entspricht in der Regel ihrer Bedeutung für die Entstehung von
Kaltluft. Die Empfindlichkeit gegenüber Änderungen des Geländeklimas in den trassennahen
Bereichen wird überschlägig anhand der Topographie (Relief, Neigung), der Größe der Einzugsgebiete und der Nutzungstypen qualitativ eingeschätzt. Die Empfindlichkeit von Kaltluftabfluss-, Frischluftbahnen gegenüber Schadstoffeintrag entspricht in der Regel der jeweiligen Bedeutungseinstufung der Flächen.
 die großflächigen Acker- und Grünlandflächen zwischen den Siedlungsgebieten von
Waldbröl, Ruh, Bohlenhagen und Romberg, die eine hohe Bedeutung für den Kaltluftabfluss besitzen, weisen eine hohe Empfindlichkeit auf;
 die Waldareale weisen eine mittlere Empfindlichkeit auf.
Zu berücksichtigen ist sowohl bei der Bedeutungs-, als auch bei der Empfindlichkeitseinstufung, dass das Schutzgut Klima innerhalb des Untersuchungsraumes auf Grund der geringen Größe bzw. der insgesamt ländlichen Lage eine untergeordnete Rolle spielt. Eine hohe
Bedeutungs- und Empfindlichkeitseinstufung ist somit nur in Relation zu einer mittleren bzw.
geringen Einstufung als hoch anzusehen.
3.6.2 Wirkzonen
Wirkzonen zur Abschätzung der räumlichen Reichweite und Intensität der Wirkfaktoren und
daraus resultierenden Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima sind für die
Belastung der Luft mit Schadstoffen nicht abgeleitet worden.
Eine Abschätzung der lufthygienischen Auswirkungen für die vier Varianten liegt nicht vor.
Bezüglich der Veränderung des Bestandsklimas von geschlossenen Waldbeständen werden
Wirkzonen abgegrenzt. Die Abgrenzung der Wirkzonen erfolgt gemäß dem Leitfaden für
Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben (2000). Demnach sind bei Anschnitt
von geschlossenen Wäldern, die ein Bestandsklima mit spezifischen Temperatur- und
Feuchtigkeitsverhältnisse besitzen, ökologisch relevante Klimaveränderungen bis 100 m in
den Bestand hinein nachgewiesen. In den Karten 12.1 bis 12.4 ist der Funktionsverlust mit
sehr hoher Bedeutung in einem 0 – 50 m Korridor und der Funktionsverlust mit hoher Bedeutung in einem 50 – 100 m Korridor dargestellt.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
122
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Als Critical Loads (CL) werden kritische Stofffrachten bezeichnet, die angeben, welche Menge eines Stoffes pro Fläche und Zeitraum in ein Ökosystem eingetragen werden, ohne das
sich nach bisherigem Wissenstand langfristig Schadwirkungen aus dem Eintrag ergeben.
Dabei werden in einer Massenbilanz die Stoffeinträge den Prozessen gegenüber gestellt, die
die Einträge unschädlich entfernen bzw. neutralisieren. Bei Realisierung der K 28n kann eine
Überschreitung der CL insbesondere in Bezug auf einen erhöhten Stickstoffeintrag nicht
ausgeschlossen werden. Jedoch wären für eine konkrete Betrachtung, z.B. des Stickstoffeintrags, aufwändige Berechnungsverfahren zu den Neutralisierungsverfahren für das Gebiet
durchzuführen (Biomasseernte, langfristige Bindung des Stickstoffs in der Humusschicht,
Denitrifikation etc.), die, gemeinsam mit zu prognostizierenden Stickstoffeinträgen verglichen, zu einer Massenbilanz führen würden. Der Aufwand einer solchen Untersuchung kann
im Rahmen einer UVS nicht geleistet werden.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
123
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Tab. 43: Beeinträchtigungsintensität des Klimas
Bedeutung Klima
Auswirkungen
Hoch
(Kaltluftentstehung:
Acker, Grünland;
Fähigkeit zur Luftgeneration: Wälder,
Gehölze; Kalt- und
Frischluftleitbahnen;
Kaltluftsammelgebiete)





Mittel
(Kaltluftentstehung:
Wald,
Gehölzbestände;
Fähigkeit zur Luftgeneration: Grünland, Acker, Wasser)


Anlagebedingte Inanspruchnahme
von Flächen durch Versiegelung
Anlagebedingte
Beeinträchtigung
des Klimas in trassennahen Freilandbereichen und des Bestandsklimas bei Waldanschnitten
Anlage- und baubedingte Beeinträchtigung von Kaltluftabfluss- /
Frischluftleitbahnen
Betriebsbedingter Schadstoffeintrag
in Luftleitbahnen
Betriebsbedingter Schadstoffeintrag
in Kaltluftsammelgebiete
Anlagebedingte Inanspruchnahme
von Flächen durch Versiegelung
Anlagebedingte
Beeinträchtigung
des Klimas in trassennahen Freilandbereichen und des Bestandsklimas bei Waldanschnitten
Beurteilungsmaßstab
Die Neuversiegelung führt dazu, dass auf den Flächen keine Kaltluft mehr
entstehen kann. Insbesondere bei Flächen mit einer hohen Bedeutung für die
Kaltluftentstehung (Acker, Grünland) ist von einer hohen Empfindlichkeit auszugehen.
Empfindlichkeit
hoch
Beim Verlust von Wäldern bzw. Gehölzen ist ebenfalls von einer hohen Empfindlichkeit auszugehen, da sie eine hohe Fähigkeit zur Luftgeneration haben,
die bei Verlust vollständig verloren geht.
Durch Erdbauwerke kann es zu einer Hemmung bzw. Umleitung des Kalt-,
bzw. Frischluftabflusses kommen. Die Empfindlichkeit der Luftleitbahnen ist als
hoch einzustufen.
Die Empfindlichkeit von Kaltluftabfluss- und Frischluftleitbahnen gegenüber
betriebsbedingten Schadstoffeinträgen ist als hoch einzustufen, da über sie die
Schadstoffe direkt in die Kaltluftsammelgebiete transportiert werden. Auch für
den direkten Schadstoffeintrag in Kaltluftsammelgebiete durch den Trassenverlauf ist von einer hohen Empfindlichkeit auszugehen, da das Gebiet
dadurch beeinträchtigt wird.
Die Neuversiegelung führt dazu, dass auf den Flächen keine Kaltluft mehr
entstehen kann. Bei Flächen mit einer mittleren Bedeutung für die Kaltluftentstehung (Wald, Gehölzbestände) ist von einer mittleren Empfindlichkeit auszugehen.
Beim Verlust von Grünland-, Acker- und Wasserflächen ist ebenfalls von einer
mittleren Empfindlichkeit auszugehen, da sie eine mittlere Fähigkeit zur Luftgeneration haben, die bei Verlust vollständig verloren geht.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
124
mittel
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Bedeutung Klima
Auswirkungen
Beurteilungsmaßstab
Gering
(Kaltluftentstehung:
Garten, Ver- und
Entsorgungsanlagen;
Fähigkeit zur Luftgeneration: Garten,
Wirtschaftswege,
Grünanlagen)

Die Neuversiegelung führt dazu, dass auf den Flächen keine Kaltluft mehr
entstehen kann. Jedoch ist die Kaltluftentstehung auf diesen Flächen (Gärten,
Ver- und Entsorgungsanlagen) nur von geringer Bedeutung, weshalb von einer
geringen Empfindlichkeit ausgegangen wird.
Beim Verlust von Gärten, Wirtschaftswegen und Grünanlagen ist ebenfalls nur
von einer geringen Empfindlichkeit auszugehen, da die Fähigkeit zur Luftgeneration auf diesen Flächen nur eine geringe Bedeutung hat.

Anlagebedingte Inanspruchnahme
von Flächen durch Versiegelung
Anlagebedingte
Beeinträchtigung
des Klimas in trassennahen Freilandbereichen und des Bestandsklimas bei Waldanschnitten
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
125
Empfindlichkeit
gering
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
3.6.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Luft / Klima
Anlagebedingte Auswirkungen
Verlust von Waldflächen, Gehölzstrukturen mit lufthygienischen und klimatischen Ausgleichsfunktionen
Beeinträchtigung des Bestandsklimas von Wäldern (z.B.
Veränderung der Verdunstungsverhältnisse / des Strahlungshaushaltes) durch Neuversiegelung / Flächeninanspruchnahme und Waldanschnitt
Verlust von Kaltluftentstehungsgebieten
Funktionsbeeinträchtigung einer Kaltluft- und Frischluftbahn durch Hemmung bzw. Umleitung des Kaltluft- und
Frischluftabflusses
Betriebsbedingte Auswirkungen
Beeinträchtigung von Kaltluft-, Frischluftbahnen mit lufthygienischer und klimatischer Ausgleichsfunktion durch
Schadstoffemissionen
Beeinträchtigung von Kaltluftsammelgebieten mit klimatischer Ausgleichsfunktion durch Schadstoffemissionen
Baubedingte Auswirkungen
Baubedingte Beeinträchtigung von Flächen mit lufthygienischer und klimatischer Ausgleichsfunktion durch bauzeitbedingte Schadstoffimmissionen
X
X
Prognose-Verfahren
Wirkzonen
Empfindlichkeit
Bedeutung
Tab. 44: Auswirkungen auf das Schutzgut Luft / Klima
1a
X
X
2a
1a
X
X
2a
X
X
2a
X
X
2a
X
X
2a
Die Auswirkungen sind für die Varianten 1 bis 4 in den Karten 12.1 und 12.2 differenziert
dargestellt. Zur qualitativen Beurteilung der Umweltauswirkungen im Rahmen des Variantenvergleichs werden nachfolgend die besonders erheblichen und entscheidungsrelevanten
Beeinträchtigungen als Konfliktschwerpunkte dargestellt.
Variante 1
Konfliktschwerpunkt
Kl 1.1
Funktionsbeeinträchtigung einer Kaltluft- und Frischluftbahn durch
Hemmung bzw. Umleitung des Kaltluft- und Frischluftabflusses
Variante 2
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
126
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Konfliktschwerpunkt
Kl 2.1
Funktionsbeeinträchtigung einer Kaltluft- und Frischluftbahn durch
Hemmung bzw. Umleitung des Kaltluft- und Frischluftabflusses
Konfliktschwerpunkt
Kl 2.2
Beeinträchtigung des Bestandsklimas von Wäldern (z. B. Veränderung der Verdunstungsverhältnisse, des Strahlungshaushaltes)
durch Waldanschnitt (0,06 ha)
Variante 3
Konfliktschwerpunkt
Kl 3.1
Funktionsbeeinträchtigung einer Kaltluft- und Frischluftbahn durch
Hemmung bzw. Umleitung des Kaltluft- und Frischluftabflusses
Konfliktschwerpunkt
Kl 3.2
Beeinträchtigung des Bestandsklimas von Wäldern (z. B. Veränderung der Verdunstungsverhältnisse, des Strahlungshaushaltes)
durch Waldanschnitt (0,36 ha)
Variante 4
Konfliktschwerpunkt
Kl 4.1
Funktionsbeeinträchtigung einer Kaltluft- und Frischluftbahn durch
Hemmung bzw. Umleitung des Kaltluft- und Frischluftabflusses
Konfliktschwerpunkt
Kl 4.2
Beeinträchtigung des Bestandsklimas von Wäldern (z. B. Veränderung der Verdunstungsverhältnisse, des Strahlungshaushaltes)
durch Waldanschnitt (0,36 ha)
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
127
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Tab. 45: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Schutzgut Luft / Klima
Variante
Verlust von
Verlust von
Funktionsverlust /KaltluftentstehungsgebieGehölzstrukbeeinträchtigung von
ten
turen (außer
Wald durch Anschnitt
Wald)
(ha)
Gefährdung / Risiko (ha)
sehr hoch
hoch
0,00
0,00
1
0,24
2
0,19
0,00
3
0,30
4
0,51
Funktionsbeeinträchtigung von Kaltluft/Frischluftbahnen durch
Hemmung bzw. Umleitung des Kaltluft/Frischluftabflusses bzw.
durch
Schadstoffemissionen
(ha)
Trassenverlauf im Bereich eines
Kaltluftsammelgebietes
Qualitative Reihung
Gefährdung / Risiko (lfm)
1,34
ja
750 (65 nicht vorbelastet*)
1
0,06
3,26
ja
90 (90 nicht vorbelastet*)
2
0,06
0,30
3,02
ja
90 (90 nicht vorbelastet*)
4
0,06
0,30
2,51
ja
380 (60 nicht vorbelastet*)
2
* nicht vorbelastet = Trassenverlauf im Bereich eines Kaltluftsammelgebietes, das nicht bereits durch Schadstoffeinträge anderer Straßen vorbelastet ist
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
128
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
3.6.4 Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut Luft /
Klima
Das Schutzgut Luft/Klima spielt auf Grund der geringen Größe des Untersuchungsraumes
und der ländlichen Lage insgesamt eine untergeordnete Rolle. Eine hohe Bedeutungs- und
Empfindlichkeitseinstufung ist somit nur in Relation zu einer mittleren bzw. geringen Einstufung als hoch anzusehen.
Alle Varianten der K 28n verlaufen innerhalb eines großen zusammenhängenden Freiraums,
der für die Kaltluftentstehung und als Bereich mit Klima regulierenden Ausgleichsfunktionen
eine überwiegend hohe Bedeutung hat. Darüber hinaus weist der Raum auch eine hohe
Empfindlichkeit gegenüber anlage- und baubedingten Beeinträchtigungen von Kaltluftabfluss- und Frischluftbahnen auf. Es ist davon auszugehen, dass Beeinträchtigungen von Kaltund Frischluftbahnen durch bau- und betriebsbedingte Schadstoffemissionen erfolgen werden. Die baubedingten Schadstoffemissionen werden nur vorübergehend auftreten und sind
von daher in der Gesamtbeurteilung zu vernachlässigen.
Insgesamt werden durch die Varianten der K 28n nur kleinflächig Waldareale mit einer hohen
Bedeutung für die Luftregeneration beeinträchtigt. Bei Variante 1 wird es gar nicht zu einer
Beeinträchtigung von Wald kommen, Variante 3 und 4 führen zu den höchsten Beeinträchtigungen. Dabei werden die Waldbestände südwestlich Romberg beeinträchtigt. Zudem
kommt es zum Verlust von weiteren Gehölzständen in unterschiedlichem Ausmaße. Der Verlust ist bei Variante 2 am geringsten und bei Variante 4 am höchsten.
Durch Flächeninanspruchnahme kommt es zudem zum Verlust von Kaltluftentstehungsgebieten. Dieser Verlust wird bei Variante 2 am höchsten und bei Variante 1 am geringsten
sein.
Zu einer Funktionsbeeinträchtigung von Kaltluft-/Frischluftleitbahnen durch Hemmung bzw.
Umleitung des Kaltluft-/Frischluftabflusses bzw. durch Schadstoffemissionen kommt es bei
allen Varianten.
Durch die K 28n wird in unterschiedlichem Maße in Kaltluftsammelgebiete eingegriffen. Bei
Variante 1 wird das Kaltluftsammelgebiet im gesamten Bereich der Talstraße beeinträchtigt.
Dagegen wird bei den Varianten 2 und 3 nur in geringem Umfang in das Kaltluftsammelgebiet westlich von Ruh am Waldbrölbach eingegriffen. Das Kaltluftsammelgebiet entlang des
Bohlenhagener Bachtals bis zur B 478 wird durch die Variante 4 beeinträchtigt. Bei den Varianten 2 und 3 ist von einem geringen Verlust von Flächen innerhalb der Kaltluftsammelgebiete auszugehen, welcher sich klimatisch nur geringfügig auswirken wird. Bei Variante 1
erfolgt die Beeinträchtigung des Kaltluftsammelgebietes überwiegend im ohnehin anthropogen überprägten und somit versiegeltem Bereich. Auch bei Variante 4 ist der südliche Bereich durch ein Gewerbegebiet bereits anthropogen überprägt. Eine Ausnahme bildet ein
kleines Auenwaldrelikt östlich der Tennishalle. Insgesamt ist von einem geringen Verlust von
Flächen auszugehen, der sich klimatisch nur geringfügig auswirken wird.
Bezüglich der Beeinträchtigungen durch Schadstoffemissionen gilt zu berücksichtigen, dass
bei den Varianten 1 und 4 deutliche Vorbelastungen der Kaltluftsammelgebiete vorliegen, da
es sich überwiegend um bereits bebaute Flächen von Waldbröl handelt.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
129
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Bei den vier Varianten der K 28n weist abschließend die Variante 1 für das Schutzgut Luft /
Klima die geringsten Beeinträchtigungen auf und Variante 3 die höchsten. Ausschlaggebend
für die qualitative Reihung der einzelnen Varianten sind der Verlust von Gehölzstrukturen
bzw. der Funktionsverlust und die -beeinträchtigung von Wald durch Anschnitt sowie der
Verlust von Kaltluftentstehungsgebieten und der Trassenverlauf im Bereich eines Kaltluftsammelgebietes, wobei berücksichtigt wurde, dass weite Teile der Kaltluftsammelgebiete bei
den Varianten 1 und 4 bereits vorbelastet sind. Weiterhin erfolgt die Funktionsbeeinträchtigung von Kaltluft- und Frischluftbahnen durch Hemmung bzw. Umleitung bei allen Varianten
der K 28n bzw. durch Schadstoffemissionen.
3.6.5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit
Zur weiteren Reduzierung der Beeinträchtigungen des Waldes ist anzustreben, die Trasse
südwestlich von Romberg weiter südlich verlaufen zu lassen, da der Wald dann außerhalb
des Beeinträchtigungskorridors läge. Zu beachten ist dabei allerdings, dass das Kaltluftsammelgebiet am Hahner Bach durch die verlagerte Trasse nur so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.
Bei allen Varianten können Straßen begleitende Immissionsschutzpflanzungen zur Ausfilterung von Schadstoffen und zur Verfrachtung von Schadstoffen in Kaltluftsammelgebieten als
Minderungsmaßnahme beitragen. Hierbei sind Artenschutzbelange bei der Konkretisierung
der Planung zu berücksichtigen.
3.7
Schutzgut Landschaft (Landschaftsbild / natürliche Erholungseignung)
3.7.1 Landschaftsbild
3.7.1.1 Beurteilung der visuellen Empfindlichkeit
Die Überformung der Landschaftsbildeinheiten im Planungsraum ergibt sich über die Wirkfaktoren:
 Anlagebedingte Durchschneidung von Landschaftsbildeinheiten, Störung weiträumiger Sichtbeziehungen
 Anlagebedingte Veränderung der Oberflächengestalt durch technische Bauwerke
(Brücken, Dämme und Einschnitte)
 Anlagebedingter Verlust von Landschaftsbild prägenden Struktur- und Vegetationselementen
 Betriebsbedingte Beeinträchtigung der natürlichen Erholungseignung durch Verlärmung
 Anlagen- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen aufgrund der Durchfahrung von
Landschaftsschutzgebieten sowie durch Verlärmung und visuelle Störreize
Die visuelle Empfindlichkeit der Landschaft ist gegenüber dem Straßenbauvorhaben um so
höher, je einsehbarer die Landschaft ist. Landschaftsräume sind hoch empfindlich, wenn sie
mit gliedernden und belebenden Struktur- und Vegetationselementen nur gering bis mittel
ausgestattet sind, eine geringe Reliefenergie besitzen, gut einsehbar sind und nur eine geringe Vorbelastung aufweisen, so dass sie weitgehend ihre Eigenart bewahrt haben. Dies gilt
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
130
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
insbesondere für den Bereich nordöstlich Heidberg bis nach Bohlenhagen. Die Landschaft
weist dort bei geringer Reliefenergie weniger gliedernde Struktur- und Vegetationselemente
als im restlichen Untersuchungsraum auf. Dennoch ist sie durch die Kuppenlage sehr gut
einsehbar. Vorbelastungen sind in diesem Raum nicht erkennbar. Insgesamt ist die visuelle
Empfindlichkeit somit als hoch einzuschätzen.
Räume mit relativ hoher Struktur- und Reliefenergie sowie größerer Naturnähe besitzen aufgrund der Eigenart und der besonderen Gefährdung durch technische Überformung das
Spektrum einer überwiegend mittleren bis hohen Empfindlichkeit. Entlang der Bachtäler und
den Hanglagen ist die Einsehbarkeit auf Grund der höheren Reliefenergie als mittel einzuschätzen. Da jedoch sowohl kaum Vorbelastungen bestehen und zudem teils bedeutende
Struktur- und Vegetationselemente vorhanden sind, ergibt sich trotz höherer Reliefenergie
und geringer Einsehbarkeit eine mittlere bis hohe Empfindlichkeit.
Dagegen stellen Waldgebiete im Allgemeinen gering bis mittel empfindliche Bereiche dar, da
der Eingriff aufgrund der Bestandsdichte der Bäume nur im unmittelbaren Nahbereich einsehbar ist. Waldgebiete befinden sich südwestlich Romberg.
Die visuelle Empfindlichkeitsbeurteilung kann nicht analog zur Bedeutungseinstufung vorgenommen werden, da die Landschaftsbildeinheiten eine unterschiedliche Bedeutung der natürlichen Erholungseignung und visuellen Empfindlichkeit aufweisen. Sie erfolgt daher einzelfallbezogen.
3.7.2
Wirkzonen
Für die Prognose der Intensität und räumlichen Reichweite der Wirkfaktoren für das Landschaftsbild können keine Wirkzonen abgegrenzt werden. Für die Abschätzung der Überformung der betroffenen Landschaftsbildeinheiten ist eine Matrixverknüpfung problematisch, da
die Wirkintensität (Überprägung, Durchschneidung) nicht skalierbar ist. Im Bereich der Neuversiegelung durch die Trasse wird analog der Empfindlichkeitseinstufung der Verlust von
landschaftsbildprägenden Strukturen dargestellt.
Zur Prognose der betriebsbedingten Verlärmung der abgegrenzten Landschaftsbildräume im
Sinne ihrer natürlichen Erholungseignung wurde eine Wirkzone ausgewiesen. Die Abgrenzung der Wirkzone erfolgt hinsichtlich der natürlichen Erholungseignung anhand des Erholungsrichtwertes von 50 dB(A) Tag-Orientierungswertes der PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE UND UMWELT (1980). Dieser Richtwert ist dem Leitfaden für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben (2000) zu entnehmen.
Bei der Ermittlung der verlärmten Bereiche wurde von einer freien Schallausbreitung ausgegangen. Bei Trassenplanungen innerhalb eines Waldbestandes kann bei sehr dichtem Unterwuchs eine Schallminderung angenommen werden. Im Untersuchungsraum liegt dieser
Fall nicht vor.
Die Gefährdungsabschätzung erfolgte in der Wirkzone in Anlehnung an die Bedeutungseinstufung der Landschaftsbildqualität und der natürlichen Erholungseignung (s. Kap. 2.2.6).
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
131
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Empfindlichkeitseinstufung der einzelnen Flächen innerhalb der Landschaftsbildeinheiten. Zu
berücksichtigen ist dabei, dass bei den Teilkriterien Vorbelastung, Reliefenergie und Strukturelemente eine geringere Einstufung zu einer hohen
Empfindlichkeit führt, während bei die Einsehbarkeit und beim Vorkommen bedeutsamer Strukturelemente höhere Einstufungen auch zu einer
höheren Empfindlichkeit führen.
Einsehbarkeit
Reliefenergie
Struktur- und Vegetationselemente
Bedeutsame Objekte
Empfindlichkeit
1 (sehr hoch)
hoch
(B 478)
gering
gering
gering
hoch
-
Gering
gering
gering
hoch
hoch (GLB)
Mittel
hoch
(Lagerplatz)
gering
gering
gering
hoch
-
Gering
gering
mittel
hoch
hoch (standorttypischer Wald)
Mittel
mittel (K 28 mit
Gebäuden)
hoch
gering
mittel
-
Mittel
Visuelle Vorbelastung
Landschaftsbildeinheit
(Bedeutung)
Tab. 46: Beeinträchtigungsintensität Landschaftsbild
Flächen am Waldbrölbach
Bohlenhagener Bachtal mit angrenzenden Nutzungen (nördlicher Teil)
Bohlenhagener Bachtal mit angrenzenden Nutzungen (südlicher Teil)
Flächen am Romberger Bach, Hahner Bach und Thalsbach
Flächen am Happacher Bach
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
132
Reliefenergie
mittel (L 38)
hoch
gering
hoch
(kv-Leitung)
mittel
(kv-Leitung)
gering
mittel
mittel
gering
Flächen östlich Ruh
mittel
Hoch
gering
hoch (Bahntrasse, Streuobstbestände, Eichenkamp an Homburger
Straße)
-
mittel
gering
-
Mittel
hoch
mittel
gering
hoch (GLB)
Hoch
hoch (Lagerplatz, kV-Leit.,
B 478)
hoch
(kVLeitung)
gering
gering
mittel
gering
-
Mittel
hoch
mittel
gering
-
Mittel
hoch
gering
gering
-
Hoch
gering
hoch
gering
gering
-
Hoch
gering
hoch
gering
hoch
-
Mittel
Flächen östlich der K 28
gering
hoch
gering
gering
-
Hoch
Siedlungsflächen und Flächen für
Infrastruktureinrichtungen
Sehr hohe Vorbelastung, wodurch sich eine insgesamt geringe Empfindlichkeit ergibt
Flächen zwischen Ruh und Bohlenhagen (Hasennöchel)
Flächen zwischen Brenzingen, Heidberg, Bohlenhagen
Flächen nördlich Höhenweg und
südöstlich Romberg
Flächen östlich Romberg
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
133
Empfindlichkeit
Bedeutsame Objekte
4 (gering)
Flächen westlich K 28 bis nach
Romberg und im Süden bis Ortsrand
Waldbröl
Flächen zwischen Romberg und
Schulzentrum
Flächen östlich und westlich des
Hessenbrucher Weges
Flächen westlich von Heidberg
Struktur- und Vegetationselemente
3 (mittel)
Einsehbarkeit
2 (hoch)
Visuelle Vorbelastung
Landschaftsbildeinheit
(Bedeutung)
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Mittel
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
3.7.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild und die natürliche Erholungseignung
Anlagebedingte Auswirkungen
Verlust von Flächen mit bedeutenden Landschaftsbildqualitäten durch Versiegelung und Flächenbeanspruchung
Verlust der Vielfalt durch Flächenbeanspruchung und
Durchschneidung von prägenden Vegetations- und Strukturelementen
Verlust von Flächen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten und von Geschützten Landschaftsbestandteilen
Überformung der Eigenart von Landschaftsbildeinheiten
durch Dämme, Einschnitte und Brückenbauwerke
Störung weiträumiger Sichtbeziehungen
Querung ausgeprägter Talräume, landschaftsprägender
Gewässer
Betriebsbedingte Auswirkungen
Beeinträchtigung der natürlichen Erholungseignung durch
Verlärmung
Baubedingte Auswirkungen
Beeinträchtigung der natürlichen Erholungseignung durch
baubedingte Verlärmung und sonstige Störreize
PrognoseVerfahren
Wirkzonen
Empfindlichkeit
Bedeutung
Tab. 47: Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild und natürliche Erholungseignung
X
1a
X
1a
2b
X
X
2a
X
2a
X
2a
X
X
X
X
X
2a
2a
Für die Varianten werden Dämme und Einschnitte unterschiedlichen Ausmaßes erforderlich
werden.
Bei Variante 1 werden südlich der Homburger Straße Dämme bis zu Höhen von 6,50 m, vor
dem Thalsbach bis zu 5 m entstehen. Einseitig entsteht auch ein Einschnitt > 4 m nördlich
des Schulzentrums. Die Böschungen werden im Verhältnis 1:1,5 bzw. 1:2 errichtet.
Im Bereich des Thalsbaches werden für die Variante 2 Einschnitte bis zu 5 m notwendig.
Das Bohlenhagener Bachtal liegt derzeit rund 15 m unterhalb des geplanten Trassenverlaufs. Hier wird ein Damm innerhalb des Bohlenhagener Bachtals in dieser Höhe vorgesehen. Auch im Bereich der Straße „Hartkamp“ bei Ruh entstehen Einschnitte mit Höhen von
ca. 6 m. Die Böschungen werden im Verhältnis 1:1,5 bzw. 1:2 errichtet. Zur Querung des
Waldbrölbaches wird ein Brückenbauwerk in einer Länge von ca. 90 m notwendig.
Variante 3 führt zu Einschnitten bis zu 4,60 m südlich von Romberg. Durch die Tallage des
Hahner Baches kommt es dort zu einem Damm von 7,5 m Höhe, am Bohlenhagener Bach
von 5,8 m Höhe. Die Böschungen werden im Verhältnis 1:1,5 bzw. 1:2 errichtet. Zudem erfolgt auch bei Variante 3 die Querung des Waldbrölbaches durch ein Brückenbauwerk mit
einer Länge von ca. 53 m.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
134
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Die Variante 4 benötigt im Verlauf parallel der Bahntrasse im nördlichen Bereich einen
Damm von bis zu 6,5 m Höhe. Im weiteren Verlauf entstehen Einschnitte bis zu 5 m Tiefe.
Für die Querung des Hahner Baches wird ein Damm mit einer Höhe von 7,6 m nötig. Am
Hang des Heidbergs entsteht eine Einschnittlage von ca. 10,55 m. Die Böschungen werden
im Verhältnis 1:1,5 bzw. 1:2 errichtet. Am Waldbrölbach müsste der Durchlass erneuert werden.
Die Auswirkungen sind für die Varianten 1 bis 4 in den Karten 13.1 bis 13.4 sowie in der Tabellen 48 differenziert dargestellt. Zur qualitativen Beurteilung der Umweltauswirkungen im
Rahmen des Variantenvergleichs werden nachfolgend die besonders erheblichen und entscheidungsrelevanten Beeinträchtigungen als Konfliktschwerpunkte dargestellt.
Variante 1
Konfliktschwerpunkt
La 1.1
Verlust von Flächen mit einer hohen Empfindlichkeit gegenüber
visuellen Beeinträchtigungen
Konfliktschwerpunkt
La 1.2
Beeinträchtigung von Flächen mit einer sehr hohen bis hohen
Bedeutung für die natürliche Erholungseignung durch Verlärmung
Konfliktschwerpunkt
La 1.3
Störung weiträumiger Sichtbeziehungen
Konfliktschwerpunkt
La 1.4
Massive Landschaftsbildbeeinträchtigung durch Damm- (> 4,00 –
6,44 m ) bzw. Einschnittlagen (> 4,00 – 3,89 m)
Variante 2
Konfliktschwerpunkt
La 2.1
Verlust von Flächen mit einer hohen Empfindlichkeit gegenüber
visuellen Beeinträchtigungen
Konfliktschwerpunkt
La 2.2
Beeinträchtigung von Flächen mit einer sehr hohen bis hohen
Bedeutung für die natürliche Erholungseignung durch Verlärmung
Konfliktschwerpunkt
La 2.3
Störung weiträumiger Sichtbeziehungen
Konfliktschwerpunkt
La 2.4
Massive Landschaftsbildbeeinträchtigung durch Damm- (> 4,00 –
9,99 m) bzw. Einschnittlagen (> 4,00 – 5,75 m)
Konfliktschwerpunkt
La 2.5
Massive Landschaftsbildbeeinträchtigung durch Damm- bzw. Einschnittlagen 10,00 – 15,58 m
Konfliktschwerpunkt
La 2.6
Landschaftsbildbeeinträchtigung durch neues Brückenbauwerk
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
135
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Variante 3
Konfliktschwerpunkt
La 3.1
Verlust von Flächen mit einer hohen Empfindlichkeit gegenüber
visuellen Beeinträchtigungen
Konfliktschwerpunkt
La 3.2
Beeinträchtigung von Flächen mit einer sehr hohen bis hohen
Bedeutung für die natürliche Erholungseignung durch Verlärmung
Konfliktschwerpunkt
La 3.3
Störung weiträumiger Sichtbeziehungen
Konfliktschwerpunkt
La 3.4
Massive Landschaftsbildbeeinträchtigung durch Damm- (> 4,00 –
8,62 m) bzw. Einschnittlagen (> 4,00 – 5,78 m)
Konfliktschwerpunkt
La 3.5
Landschaftsbildbeeinträchtigung durch neues Brückenbauwerk
Variante 4
Konfliktschwerpunkt
La 4.1
Verlust von Flächen mit einer hohen Empfindlichkeit gegenüber
visuellen Beeinträchtigungen
Konfliktschwerpunkt
La 4.2
Beeinträchtigung von Flächen mit einer sehr hohen bis hohen
Bedeutung für die natürliche Erholungseignung durch Verlärmung
Konfliktschwerpunkt
La 4.3
Störung weiträumiger Sichtbeziehungen
Konfliktschwerpunkt
La 4.4
Massive Landschaftsbildbeeinträchtigung durch Damm- (> 4,00 –
7,59 m) bzw. Einschnittlagen (> 4,00 – 9,99 m)
Konfliktschwerpunkt
La 4.4
Massive Landschaftsbildbeeinträchtigung durch Einschnittlagen (>
10,00 – 10,55 m)
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
136
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Tab. 48: Schutzgutbezogener Variantenvergleich 1 – Schutzgut Landschaftsbild und natürliche Erholungseignung
Variante
Verlust von Flächen mit Landschaftsbildqualität
Beeinträchtigung der natürlichen Erholungsnutzung
durch Verlärmung
Gefährdung/Risiko
(ha)
Gefährdung / Risiko (ha)
Verlust von
Flächen in
Landschaftsschutzgebieten
Verlust von
Flächen
innerhalb
von Geschützen
Landschaftsbestandteilen
Verlust von
landschaftsbildprägenden Gehölzstrukturen
Durchfahrungslänge
(km)
(m²)
(m²)
Landschaftsbildbeeinträchtigung durch
Dämme
> 4,00
bis 9,99
m
hoch
mittel
sehr
hoch
hoch
mittel
1
0,99
1,30
6,60
16,38
3,74
1,12
173
3.799
295
2
2,30
2,40
12,64
35,79
15,32
2,48
983
2.899
340
3
1,94
2,68
11,82
33,14
17,17
2,39
1.785
6.601
300
4
2,22
1,98
14,59
36,85
9,80
2,07
3.534
7.914
360
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
137
Dämme
> 9,99
m
-
20
-
Einschnitte
> 4,00
bis 9,99
m
Einschnitte
> 9,99
Qualitative
Reihung
Brückenbauwerke
320
1
490
1
4
370
1
2
535
10
3
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
3.7.4 Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut
Landschaftsbild und die natürliche Erholungseignung
Charakteristisch für den Untersuchungsraum ist insgesamt eine mittlere bis hohe Empfindlichkeit überwiegend aller im Untersuchungsraum vorkommenden Landschaftsräume. Es
handelt sich insgesamt um eine zumeist intensiv genutzte Kulturlandschaft, die insbesondere
entlang der Fließgewässer mit naturnahen Elementen angereichert ist. Diese Elemente
strukturieren und gliedern die Landschaft im Untersuchungsraum.
Im östlichen Bereich des Untersuchungsraumes sind die Flächen stark anthropogen überformt. Gleiches gilt für die Ortsrandlagen von Ruh, Bohlenhagen und Romberg. Die Hangbzw. Kuppenlagen sind gut einsehbar, weisen jedoch nur in geringem Umfang belebende
Struktur- und Vegetationselemente auf, weshalb von einer hohen visuellen Empfindlichkeit
ausgegangen wird.
Anlagebedingt werden bei der Variante 1 deutlich weniger Flächen mit einer hohen bis mittelren visuellen Empfindlichkeit in Anspruch genommen, als bei den Varianten 2 bis 4, was darauf zurückzuführen ist, dass Variante 1 im südlichen Bereich durch bereits anthropogen
überformte Bereiche führt. Die Flächenanteile bei den Varianten 2 bis 4 unterscheiden sich
nur geringfügig, wobei Variante 2 mit dem größten Verlust von Flächen mit hoher und mittlerer visuellen Empfindlichkeit einhergeht.
Konfliktschwerpunkte ergeben sich im Bereich zwischen der K 28, der L 38 bis zur Flurbezeichnung am Kirchweg. Dort wird es bei allen Varianten zum Verlust von Flächen mit einer
hohen Empfindlichkeit gegenüber visuellen Beeinträchtigungen kommen. Flächen mit einer
hohen Empfindlichkeit gegenüber visuellen Beeinträchtigungen zwischen Bohlenhagen,
Heidberg und dem Bohlenhagener Bachtal werden von den Varianten 2, 3 und 4 in Anspruch
genommen.
Die Beeinträchtigung des Erholungsraumes ist ebenfalls bei Variante 1 am geringsten einzuschätzen, da die Trasse im südlichen Bereich durch bereits bebautes Gelände führt. Für Variante 4 ergeben sich für die Beeinträchtigung der natürlichen Erholungseignung die höchsten Konflikte.
Folgende Konfliktschwerpunkte ergeben sich für die Beeinträchtigung der natürlichen Erholungseignung durch Verlärmung:
Bei allen Varianten kommt es zu Beeinträchtigungen von Flächen mit einer sehr hohen/hohen Bedeutung im Bereich der K 28, der L 38 sowie südlich der L 38.
Ein weiterer Konfliktschwerpunkt mit Lärmbeeinträchtigung eines weitestgehend natürlichen
Talgrundes befindet sich entlang des Thalsbaches und im Bereich „Feisgesfeld“. Dies gilt für
die Varianten 1 bis 4, wobei Variante 3 den Erholungsraum am Thalsbach nicht beeinträchtigt.
Auch Erholungsräume mit einer sehr hohen/hohen Bedeutung am Hahner Bach werden bei
allen Varianten beeinträchtigt.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
138
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Aufgrund ihrer hohen Bedeutung für die Erholungseignung stellen die Flächen bei Heidberg
bei den Varianten 2 bis 4 Konfliktschwerpunkte dar.
Insbesondere die Beeinträchtigung der sehr hohen Erholungseignung des Bohlenhagener
Bachtals ist bei den Varianten 2 bis 4 als Konfliktschwerpunkt zu nennen, wobei die Beeinträchtigung bei den Varianten 3 und 4 deutlich höher ist als bei Variante 2.
Flächen mit einer hohen Bedeutung für die natürliche Erholungseignung werden am Waldbrölbach bei den Varianten 2 und 3 beeinträchtigt.
Dämme und Einschnitte werden bei allen Varianten errichtet werden müssen. Vor allem bei
den Varianten 2 und 4 entstehen Einschnitte von über 4 Metern über größere Abschnitte
(490 m bzw. 545 m). Des Weiteren muss bei der Variante 2 zwecks Querung des Bohlenhagener Baches ein Damm von über 10 Metern errichtet werden. Insgesamt ergeben sich
durch Dämme und Einschnitte für die Variante 1 die geringsten und für Variante 2 die größten Beeinträchtigungen.
Zu konkreten Lärmschutzmaßnahmen liegen keine Daten vor, weshalb die Berücksichtigung
von Beeinträchtigungen durch mögliche Lärmschutzwände/-wälle, nicht erfolgen kann.
Bei den Varianten 3 und 4 fällt der Verlust von landschaftsbildprägenden Strukturen deutlich
höher aus als bei den Varianten 1 und 2. Dies ist darauf zurückzuführen, dass diese Varianten in größerem Umfang durch das mit vielen Gehölzen angereicherte Bohlenhagener Bachtal führen. Aus der Trassenführung ergibt sich ebenfalls, dass bei den genannten Varianten
ein größerer Verlust von Flächen innerhalb von Geschützten Landschaftsbestandteilen entstehen wird.
Die Störung weiträumiger Sichtbeziehungen ist bei allen Varianten als Konfliktschwerpunkt
zu nennen, wobei die Variante 1 als einzige den Aussichtspunkt am Heidberg nicht beeinträchtigt.
Bezogen auf das Schutzgut Landschaft weist die Variante 1 insgesamt die geringsten Beeinträchtigungen auf, was vor allem auf die Trassenführung durch anthropogen überprägtes
Gelände im südlichen Bereich zurückzuführen ist. Für die Variante 4 ist die Beeinträchtigung
zusammenfassend am höchsten einzustufen.
3.7.5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit
Bei der anlagenbedingten Inanspruchnahme von prägenden Gehölzstrukturen sollten zusätzliche baubedingte Beeinträchtigungen vermieden werden.
Dämme und Einschnitte sowie Brückenbauwerke sollten auf das notwendige Minimum in der
Höhenentwicklung beschränkt werden, um die visuelle Beeinträchtigung der Landschaft zu
reduzieren.
Die dennoch durch den Bau der Straße verbleibenden visuellen Beeinträchtigungen, die
nicht zu vermeiden sind, sollten durch landschaftsgestalterische Maßnahmen wie Begrünung
bzw. Eingrünung von Dammbauwerken sowie Gehölzanpflanzungen im Trassenrandbereich
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
139
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
vermindert werden. Diese Maßnahmen sind im weiteren Planverfahren auf Ebene des Landschaftspflegerischen Begleitplanes mit den artenschutzrechtlichen Belangen der planungsrelevanten Tierarten abzustimmen.
3.8
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
3.8.1 Beurteilung der Empfindlichkeit
Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen sind bei den Kultur- und Sachgütern bzgl. folgender Wirkfaktoren Empfindlichkeiten zu berücksichtigen:
 anlagebedingte Trennung und Überformung
 betriebsbedingte Erschütterungen und Schadstoffeinträge
 baubedingte Flächenbeanspruchung und baubedingter Schadstoffeintrag
3.8.2 Wirkzonen
Eine Wirkzone ist in Bezug auf Schadstoffbelastungen und Erschütterungen einzelfallbezogen bzw. objektbezogen festzulegen. Im Untersuchungsraum werden bedeutsame Objekte
wie z.B. Baudenkmale, Flächen und Nutzungen kulturhistorischer Bedeutung mit Ausnahme
des Ehrenmals am Heidberg nicht beeinträchtigt oder in Anspruch genommen. Von der Bildung einer Wirkzone wird abgesehen. Auswirkungen auf naturhistorisch bedeutsame Objekte werden in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.
3.8.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Anlagebedingte Auswirkungen
Verlust naturhistorisch wertvoller Bereiche
Zerschneidung / Anschneidung landwirtschaftlicher Produktionsflächen
Betriebsbedingte Auswirkungen
Beeinträchtigung von Kulturdenkmälern
Prognose-Verfahren
Wirkzonen
Empfindlichkeit
Bedeutung
Tab. 49: Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter
X
1a
X
1a
X
2b
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
140
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Auswirkungen auf die einzelnen Varianten
Die Auswirkungen für die Varianten sind im Folgenden differenziert dargestellt (siehe Karten
8.1 bis 8.4 Konfliktanalyse Schutzgut Mensch). Zur qualitativen Beurteilung der Umweltauswirkungen im Rahmen des Variantenvergleichs werden hier die besonders erheblichen und
entscheidungsrelevanten Beeinträchtigungen als Konfliktschwerpunkte dargestellt.
Variante 1
Konfliktschwerpunkt
KS 1.1
Großflächige Zerschneidung / Anschneidung landwirtschaftlicher
Produktionsflächen
Variante 2
Konfliktschwerpunkt
KS 2.1
Großflächige Zerschneidung / Anschneidung landwirtschaftlicher
Produktionsflächen
Konfliktschwerpunkt
KS 2.2
Beeinträchtigung des Ehrenmals am Heidberg
Variante 3
Konfliktschwerpunkt
KS 3.1
Großflächige Zerschneidung / Anschneidung landwirtschaftlicher
Produktionsflächen
Konfliktschwerpunkt
KS 3.2
Anlagebedingter Verlust einer Streuobstwiese/-weide
Variante 4
Konfliktschwerpunkt
KS 4.1
Großflächige Zerschneidung / Anschneidung landwirtschaftlicher
Produktionsflächen
Tab. 50: Schutzgutbezogener Variantenvergleich – Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Variante
Großflächige Zerschneidung / Anschneidung
landwirtschaftlicher Produktionsflächen
Verlust von
Streuobstwiese/-weide
Beeinträchtigung
Ehrenmal
Qualitative Reihung
Durchfahrtslänge (lfm)
m²
Stk.
1
977
-
-
1
2
2.198
-
1
3
3
2.074
2.080
-
4
4
1.792
-
-
2
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
141
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
3.8.4 Zusammenfassender Variantenvergleich im Hinblick auf das Schutzgut Kulturund Sachgüter
Abgesehen von der Variante 2 werden bei den Trassenvarianten bedeutsame Objekte, Flächen und Nutzungen kulturhistorischer Bedeutung nicht beeinträchtigt oder in Anspruch genommen. Lediglich der Verlust eines kleinen Teilbereichs einer Obstwiese, die als naturhistorische Landnutzungsform bedeutungsvoll ist, wird bei Variante 3 zu erwarten sein. Bei Variante 2 wird das Ehrenmal am Heidberg beeinträchtigt.
Bedeutungsvolle Sichtachsen in die freie Landschaft werden insbesondere am Ehrenmal am
Heidberg sowie im Norden des Untersuchungsraumes an der L 38 beeinträchtigt werden.
Hervorzuheben ist bei allen Varianten die großflächige An- bzw. Durchschneidung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Die Durchfahrtslänge fällt bei der Variante 1 deutlich günstiger als
bei den übrigen Varianten aus.
Bei allen Varianten der K 28n ist von einer deutlichen An- bzw. Durchschneidung landwirtschaftlicher Nutzflächen infolge Trennwirkung auszugehen. Zudem kommt es bei Variante 3
zu einem Verlust einer Streuobstwiese/weide. Somit sind für die Variante 3 bezogen auf das
Schutzgut Kultur- und Sachgüter die höchsten Beeinträchtigungen vorauszusehen, bei Variante 1 hingegen die geringsten.
3.8.5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleichbarkeit
Die Inanspruchnahme des kleinen Teilbereichs der Obstwiese kann teilweise ausgeglichen
werden. Die zu konzipierenden Ausgleichsmaßnahmen sollten dem Prinzip der Multifunktionalität entsprechen.
4
Wechselwirkungen
Im Rahmen der Auswirkungsprognose sind ökosystemare Wechselwirkungen und ggf. auftretende Wirkungsverlagerungen bei Realisierung der K 28n zu berücksichtigen. Darüber
hinaus werden Wirkungsverlagerungen erläutert, die aufgrund von projektbezogenen
Schutzmaßnahmen sowie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen auftreten.
4.1
Ökosystemare Wechselwirkungen
Ökosystemare Wechselwirkungen umfassen alle entscheidungserheblichen projektbedingten
Auswirkungen, die ausgehend von den Primärauswirkungen auf einzelne Schutzgüter als
kurz-, mittel- oder langfristige Folgeauswirkungen entstehen können. Bestimmte Primär- und
Folgeauswirkungen und deren Zusammenwirken können über die Beeinträchtigung einzelner
Schutzgutfunktionen hinaus das gesamte ökosystemare Wirkungsgefüge verändern bzw.
beeinträchtigen.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
142
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
4.2
Schutzgutbezogene Berücksichtigung der Wechselwirkungen
Die Auswirkungen ökosystemarer Wechselwirkungen sind über die bereits beschriebenen
Umweltauswirkungen auf einzelne Schutzgüter erfasst und wurden bei den jeweils betroffenen Schutzgütern beschrieben. In der nachfolgenden Tabelle 51 werden die Wechselwirkungen zwischen den unterschiedlichen landschaftlichen Funktionen in Folge des geplanten
Straßenbauvorhabens nochmals zusammengestellt, veranschaulicht und gegenübergestellt.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
143
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Tab. 51: Wechselwirkungen
Wechselwirkung in
Folge
Wohn- und Wohnumfeldfunktion
Erholung
Biotope Tiere und Pflanzen
Beeinträchtigung von
Quellen
(Variante 1, 2 und 4)
Luft / Klima
Verlust an erlebniswirksamer Vegetation
Verlust und Veränderung der Standorteigenschaften →
Veränderung der
Vegetation → Veränderung der Lebensgemeinschaften
Beeinträchtigung der
Speicher-/Regler/Standortfunktion →
Beeinträchtigung der
Bodenbildung und
des Bodenlebens →
Beeinträchtigung
des natürlichen
Ertragspotentials →
Veränderung der
Grundwasserneubildung → Einschränkung des Grundwasserschutzes →
Auswirkungen auf
die menschliche
Gesundheit
Veränderung des
Bodenwasserhaushaltes → Verlust der
Rückhaltefunktion
von Böden → hydraulische Mehrbelastung von Fließgewässern → Auswirkungen auf die
Ressource Trinkwasser
Abriegelung von
Kaltluftabflüssen
Beeinträchtigung
durch Verfrachtung
von Schadstoffen
auf dem Luftpfad
insbes. in Luftleitbahnen → Auswirkungen auf die
menschliche Gesundheit und Nutzpflanzen in Gärten
Verlust und Beeinträchtigung erholungsbedeutsamer
Strukturen
Veränderung von
Lebensgemeinschaften durch Schädigung in Folge von
Schadstoffen, Übergang von Schadstoffen in die Nahrungskette
Anreicherung von
Schadstoffen im
Boden → Auswirkungen auf Vegetation und Lebensgemeinschaften →
Über Nahrungskette
Auswirkungen auf
die menschliche
Gesundheit und
landwirtschaftliche
Produktion
Veränderung des
sensiblen Bodenstandorts mit Folgewirkung für die
Vegetation und
deren Lebensgemeinschaften
Anreicherung von
Schadstoffen in
Grund- und Oberflächenwasser →
Beeinträchtigung bei
der Trinkwassergewinnung
Beeinträchtigung
durch Verfrachtung
von Schadstoffen
auf dem Luftpfad
insbes. in Luftleitbahnen → Funktionsverlust von Wald
mit lufthygienischer
Ausgleichsfunktion
(Variante 1 bis 4)
(Variante 1 bis 4)
Wasser
Optische Veränderung des Wohnumfeldes durch die
Trasse und hohe
Dammbauwerke
Funktionsverlust/
Beeinträchtigung von
Böden durch Versiegelung, Anschüttung und
Abgrabung
Schadstoffeintrag in Luft,
Böden und Wasser
Boden
Beeinträchtigung
von Strukturen mit
Bedeutung für die
Trinkwassergewinnung
Beeinträchtigung
von sensiblen Quellbiozönosen, nachhaltige Störung der
Lebensraumfunktion
des Quellbaches
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
144
Veränderung der
Wasserführung im
gesamten Gewässersystem mit Folgewirkung für die
Gewässerlebensgemeinschaften
Landschaftsbild /
Kultur- und Sachgüter
Veränderungen des
Landschaftsbildes
durch massive
Dammschüttungen
Beeinträchtigung
charakteristischer
Landschaftselemente
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Wechselwirkung in
Folge
Wohn- und Wohnumfeldfunktion
Erholung
Beeinträchtigung
erlebniswirksamer
Strukturen mit Folgewirkung für die
Wohnfunktion
Querung / Überbauung von
Gewässern
Biotope Tiere und Pflanzen
Trennung von Lebensraumzusammenhängen, Verlust
und Beeinträchtigung der Biotopfunktion
(Variante 1 bis 4)
Verlust von wertvollen, standorttypischen Vegetationsbeständen, Veränderung der waldtypischen Lebensgemeinschaften
Inanspruchnahme von
Retentionsraum im Auenbereich
(Variante 1 bis 4)
Verlust von Grünland- und
Ackerflächen mit Feldgehölzen
Visuelle Veränderung des Wohnumfeldes, Verlust von
Strukturen mit Lärmschutzfunktion
Verlust und Beeinträchtigung erholungsbedeutsamer
Strukturen
Veränderung der
Lebensräume charakteristischer Tierund Pflanzenarten
der Kulturlandschaft,
Verlust von Leit- und
Orientierungsstrukturen
Beeinträchtigung
des Wohnumfeldes
durch massive
Dammbauwerke
Verlust und Überprägung von erholungswirksamen
Strukturen → Wirkungszusammenhang zu Wohnen,
Klima, Biotope, Tierund Pflanzenarten
Verlust und Beeinträchtigung standorttypischer Lebensgemeinschaften
sowie ihrer charakteristischen Tier- und
Pflanzenarten
(Variante 1 bis 4)
Überprägung von charakteristischen Landschaftselementen
(Variante 1 bis 4)
Boden
Wasser
Beeinträchtigung der
Speicher-/Regler/Standortfunktion →
Beeinträchtigung der
Bodenbildung und
des Bodenlebens →
Veränderung der
Gewässerlebensgemeinschaften und
Artenzusammensetzung
Beeinträchtigung der
Speicher-/Regler/Standortfunktion →
Beeinträchtigung der
Bodenbildung und
des Bodenlebens →
Veränderung der
typischen Lebensgemeinschaften
Verlust und Beeinträchtigung von sehr
schutzwürdigen und
schutzwürdigen
Böden in Bezug auf
ihr Biotopentwicklungspotential und
die natürliche Ertragsfähigkeit, Erosion und Bodenabtrag
Verlust und Beeinträchtigung sehr
schutzwürdiger und
schutzwürdiger
Böden
Verlust der Gewässerstruktur mit negativer Folgewirkung
bei der Selbstreinigungskraft und
Biotopfunktion,
Unterbrechung von
Biotopverbundfunktionen in Fließgewässern
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
145
Luft / Klima
Landschaftsbild /
Kultur- und Sachgüter
Verlust und Beeinträchtigung charakteristischer Landschaftselemente
Verlust und Beeinträchtigung von
Flächen für den
Hochwasserschutz,
Erhöhung der Verschmutzungsgefährdung
Abriegelung von
Kaltluftabflüssen im
Auenbereich durch
Dammschüttungen
Beeinträchtigung
eines charakteristischen Landschaftselements durch
Anschüttungen
Verlust von Vegetation mit Wasserrückhalte- und Reinigungsfunktion mit
Folgewirkung für das
Grundwasser und
das Trinkwasser
Beeinträchtigung
bedeutender Kaltabflussbahnen
Verlust und Beeinträchtigung charakteristischer Bestandteile der Kulturlandschaft
Beeinträchtigung
und Verlust von
Teilabschnitten
charakteristischer
Fließgewässer
Verlust und Beeinträchtigung von
Bereichen mit einer
hohen Fähigkeit zur
Luftregeneration
Verlust und Beeinträchtigung landschaftsbildprägender
Elemente
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Wechselwirkung in
Folge
Zerschneidung von Flächen und Strukturen
(Variante 1 bis 4)
Lärm
(Variante 1 bis 4)
Funktionsbeeinträchtigung
einer Kaltluft- und Frischluftbahn / Flächenverlust
in einem Kaltluftsammelgebiet
Wohn- und Wohnumfeldfunktion
Erholung
Trennung von landschaftsbedeutsamen
Erholungsflächen
von den Wohnstandorten, Unterbrechung von Sichtund Wegebeziehungen durch Lärmschutzwände und –
wälle, Dämme und
Einschnitte
Beeinträchtigung der
Wohn- und Wohnumfeldfunktion
Zerschneidung von
Wegebeziehungen
und Verlust der
Attraktivität als
Erholungsraum
Beeinträchtigung der
menschlichen Gesundheit durch
Überschreitung der
Grenzwerte der 16.
BImSchV
Veränderung des
Geländeklimas mit
Auswirkung auf die
menschliche Gesundheit
Verlärmung des für
die landschaftsbezogene Erholung
bedeutsamen, offenen Landschaftsraum
Verlärmung von
Erholungswald
Biotoptypen –
Tiere und Pflanzen
Zerschneidung von
unterschiedlichen
Lebensräumen
(Brut- und Nahrungshabitaten),
Beeinträchtigung
und Veränderung
des Arteninventars
mit Auswirkungen
auf die gesamte
Nahrungskette
Verdrängung empfindlicher Arten
Boden
Unterbrechung von
Biotopverbundfunktionen in Fließgewässern
Maskierung von
Revier- oder Balzgesängen
Veränderung der
bioklimatischen
Verhältnisse
(Variante 1 bis 4)
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
146
Wasser
Luft / Klima
Beeinträchtigung
klimatischer Austauschvorgänge
Landschaftsbild /
Kultur- und Sachgüter
Beeinträchtigung
und Verlust charakteristischer Landschaftsräume,
Abtrennung wesentlicher Funktionseinheiten
Lärmausbreitung in
Luftleitbahnen,
Verlärmung erholungsrelevanter
Flächen mit Gunstklima
Beeinträchtigung
von Flächen mit
Kaltluftproduktion
und Ableitungsfunktion
Anreicherung von
Schadstoffen
Beeinträchtigung der
natürlichen Erholungseignung
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
4.3
Schutzgutübergreifende Gesamtbetrachtung der Wechselwirkungen
Die Auswirkungen auf ökosystemare Wechselwirkungen sind über die bereits beschriebenen
Umweltauswirkungen auf einzelne Schutzgüter erfasst und wurden bei den jeweils betroffenen Schutzgütern beschrieben. In der nachfolgenden Tabelle 52 werden die Wechselwirkungen zwischen den unterschiedlichen landschaftlichen Funktionen in Folge des geplanten
Straßenbauvorhabens nochmals zusammengestellt, veranschaulicht und gegenübergestellt.
Neben den schutzgutbezogen ermittelten Beeinträchtigungen sind die in der Raumanalyse
erfassten und als entscheidungsrelevant beurteilten Wechselwirkungskomplexen im Rahmen
der Auswirkungsprognose besonders zu berücksichtigen.
Bei den folgenden Komplexen mit besonderem Wirkungsgefüge sind im Planungsraum
durch das geplante Straßenbauvorhaben schutzgutübergreifende Auswirkungen unterschiedlicher Intensität bei den jeweiligen Varianten durch Wechselwirkungskomplexe zu erwarten:



Auenbereiche des Waldbrölbachs
Nass- und Feuchtgrünlandbereiche entlang des Bohlenhagener Baches und des
Hahner Baches,
Quellbereich des Thalsbaches
Die Beurteilung dieser Wechselwirkungen erfolgt im Rahmen des Variantenvergleichs in
qualitativer, verbaler Form, da für eine schutzgutübergreifende Abwägung keine quantitativen Beurteilungsmaßstäbe vorhanden sind.
4.4
Wirkungsverlagerungen
Wirkungsverlagerungen sind Problemverlagerungen, die aufgrund von projektbezogenenen
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen auftreten, weil die angestrebte Entlastung für
bestimmte Schutzgüter und Schutzgutfunktionen nur durch eine erhöhte Belastung anderer
Schutzgüter erreicht wird.
Für die Untersuchungsvarianten sind mögliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen,
die unter Umständen zu Problemverschiebungen führen können, einschließlich der Art der
Wirkungsverlagerung und der jeweils betroffenen Schutzgüter in Tabelle 52 zusammengestellt.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
147
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Tab. 52: Wirkungsverlagerungen aufgrund von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Vermeidungs-/ Minderungs-/
Schutzmaßnahmen
Zu entlastende Schutzgüter
• Mensch
Mögliche Wirkungsverlagerungen
•
•
Ggf. Anlage von Lärmschutzwänden oder -wällen
•
•
•
Absenkung der Trasse in Einschnittslage aus Gründen des
Lärmschutzes und zur Minimierung
optischer Wirkungen
• Mensch
• Landschaft
• Erholung
•
•
Aufbau von Immissionsschutzpflanzungen zur Verringerung der
Schadstoffausbreitung und landschaftlichen Einbindung in den
Landschaftsraum
•
•
•
•
•
5
Mensch
Boden
Landschaft
Erholung
•
•
Visuelle Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Erhöhte Barrierewirkung auf Menschen und
Tiere
Beeinträchtigung klimatischer Austauschvorgänge
Erhöhung der Schadstoffkonzentration im
Trassennahbereich
Erhöhter Flächenverbrauch bei Lärmschutzwällen
Möglicher Anschnitt von Grundwasser
Verstärkter Eingriff in die Bodenfunktion
Erhöhte Schadstoffanreicherung im Trassennahbereich
Beeinträchtigung klimatischer Austauschvorgänge
Erhöhtes Tötungsrisiko planungsrelevanter
Arten
Schutzgutübergreifender Variantenvergleich / gutachtliche Empfehlung
Auf der Grundlage des Leitfadens für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben,
(2000) fasst der Variantenvergleich die Untersuchungsergebnisse dahingehend zusammen,
dass er auf der Grundlage der Auswirkungsprognose die Umweltauswirkungen der verschiedenen Varianten einander gegenüberstellt und abschließend die Variante mit den vergleichsweise geringsten Beeinträchtigungen der Schutzgüter ermittelt. Der Variantenvergleich wird in zwei Schritten durchgeführt. Zuerst werden die untersuchten Varianten hinsichtlich ihrer Auswirkungen für jedes Schutzgut getrennt eingeschätzt und in einem zweiten
Schritt werden die Ergebnisse dieses schutzgutbezogenen Vergleichs in einem schutzgutübergreifenden Vergleich zusammengefasst.
5.1
Schutzgutübergreifender Variantenvergleich
Im schutzgutbezogenen Variantenvergleich werden auf der Grundlage des Leitfadens für
Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben (2000) die mit Hilfe der Auswirkungsprognose quantitativ ermittelten Ergebnisse und die qualitativ ermittelten Umweltauswirkungen sowie die aufgrund ihrer besonderen Beeinträchtigungsintensität ausgewiesenen Konfliktschwerpunkte der betrachteten Varianten verbal beurteilt.
Die innerhalb eines Schutzgutes erfassten Umweltauswirkungen sind getrennt voneinander
in ihrer Intensität und räumlichen Ausbreitung zu beschreiben und zu beurteilen. Aggregationen bzw. Additionen mehrerer Umweltauswirkungen sind für die Nachvollziehbarkeit der Bewertung nicht sinnvoll, da diese eine mathematische Gewichtung der Schwere der verschiedenen Umweltauswirkungen auf ein Schutzgut voraussetzen würde. Die Ableitung der
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
148
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
schutzgutbezogen günstigsten Trassenführung ist mit Rückgriff auf die Intensität der erfassten Umweltauswirkungen verbal zu erläutern. Innerhalb jedes Schutzgutes sind die einzelnen
Umweltauswirkungen hinsichtlich ihrer Entscheidungsrelevanz zu erläutern und im Rahmen
des Variantenvergleichs begründet zu gewichten.
Die Umweltauswirkungen der Trassenvarianten sind unter Berücksichtigung der Möglichkeiten zur Vermeidung und Minderung sowie der Ausgleichbarkeit von Eingriffen zu beurteilen
und zu vergleichen, wobei die verbleibenden Beeinträchtigungen auch durch eine mögliche
Vorzugsvariante deutlich herauszustellen sind.
Im schutzgutübergreifenden Variantenvergleich sollte als Ergebnis eine Planungsempfehlung
bezüglich der Variante mit den geringsten Umweltauswirkungen erfolgen. Lässt sich keine
Bevorzugung einer Variante aus Umweltgesichtspunkten ableiten, kann keine eindeutige
Planungsempfehlung aus gesamtumweltfachlicher Sicht ausgesprochen werden.
Im Folgenden werden schutzgutbezogen die wichtigsten Aspekte des Variantenvergleichs
zusammengefasst:
Schutzgut Mensch, Teilschutzgut „Wohn- und Wohnumfeldfunktion“
Alle Varianten der K 28n werden sich durch die Verlagerung der Verkehre günstig auf die
zentralen innerstädtischen Bereiche auswirken. Dies sind Bereiche, die jetzt schon lärmtechnisch hoch belastet sind.
Zu berücksichtigen gilt aber auch, dass Teile der Ortslagen von Romberg, Bolenhagen und
Ruh, sowie die Bebauung an der Homburger Straße und der Talstraße durch die Varianten
eine zusätzliche lärmtechnische Belastung erfahren werden.
Bei dem Prognose-Nullfall für das prognostizierte Jahr 2025 wird im Vergleich zur heutigen
Verkehrsbelastung die Homburger Straße mit 71 % mehr belastet. Eine zusätzliche Belastung ergibt sich auch für die Venn-, Garten- und Bahnhofstraße. Dies ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrszunahme sowie durch die Öffnung des Boxberges und die Anbindung
des Gewerbeparks an die Oberbrölstraße (L 339).
Zusammenfassend kann die Variante 1 sowohl aus verkehrstechnischer, als auch aus
schalltechnischer Sicht nicht umgesetzt werden. Die Lärmbeeinträchtigungen sind bei Variante 3 am geringsten, jedoch unterscheidet sich Variante 2 nur unerheblich. Bei Variante 4
werden zwar Misch- und Gewerbegebiete im Bereich des Bauhofes, der Tennishalle und
eines Autohofes zusätzlich belastet, aber es handelt sich dort durch die B 478 bereits um
stark vorbelastete Bereiche. Wohngebiete werden bei Variante 4 nicht in erheblichem Maße
zusätzlich beeinträchtigt.
Die Verkehrsentlastungen für das Zentrum von Waldbröl sind bei Variante 3 und 4 am günstigsten, wobei zu beachten ist, dass Variante 3 auch gleichzeitig zu höheren Belastungen an
der Friedenstraße führt, weshalb Variante 4 aus verkehrstechnischer Sicht zu bevorzugen
ist. Aus lärmtechnischer Sicht sind die Varianten 3 und 2 zu bevorzugen.
Schutzgut „Erholung“
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
149
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Abgesehen vom Zentrum Waldbröls, das den Untersuchungsraum im östlichen Bereich
prägt, ist der gesamte Untersuchungsraum von einer offenen Landschaft geprägt, die durch
Täler mit angrenzenden Gehölzstrukturen und Ortsrandlagen gegliedert wird. Hervorzuheben
in diesem Raum ist die unmittelbare räumliche Zuordnung von ortsnahen bedeutsamen Erholungsflächen für die Nah- und Feierabenderholung an den Siedlungsrändern der obengenannten Orte.
Die Inanspruchnahme, Zerschneidung und die bau- und betriebsbedingte Verlärmung des für
die Erholung bedeutenden Landschaftsraumes stellen einen der wesentlichen Konfliktschwerpunkte aller Varianten der K 28n dar. Durch den mittigen Verlauf der Varianten wird
der Landschaftsraum in seiner gesamten Länge durchschnitten.
Variante 1 weist die günstigsten Werte in Bezug auf die Zerschneidung auf, da sie im südlichen Bereich durch bereits anthropogen genutzte Bereiche führt. Variante 2 durchschneidet
den Erholunsraum am längsten. Auch beim Verlust schneidet Variante 1 am besten und Variante 2 am schlechtesten ab.
Auch die Verlärmung des Erholungsraumes wurde zur Beurteilung herangezogen. Diese
führt wiederum bei Variante 1 zu den geringsten und bei Variante 3 zu den höchsten Beeinträchtigungen.
Eine Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen ergibt sich für alle Varianten.
Vergleicht man die Varianten zusammenfassend, führt Variante 1 zu den geringsten Eingriffen in die Erholungslandschaft. Ist Variante 1 nicht umsetzbar, ist Variante 4, bezogen auf
das Teilschutzgut „Erholung“, zu wählen.
Schutzgut „Biotoptypen - Pflanzen und Tiere“
Bei allen Varianten der K 28n kommt es zu einem Verlust von Biotopen sehr hoher Bedeutung durch Versiegelung und Überbauung. Verlärmung und Schadstoffeintrag führen darüber
hinaus zu flächigen Beeinträchtigungen beidseits der Trasse in einem Korridor von bis zu
150 m Breite. Die Beeinträchtigungen haben eine Zerschneidung des Lebensraumes zur
Folge, nicht nur für immobile und an den Boden gebundene Tierarten, sondern auch für Vögel, Insekten und Kleinsäuger. Bei allen Varianten sind „Planungsrelevante Arten“ betroffen,
insbesondere Vogelarten, die in ihrer Lebensweise an Offenland gebunden sind. Die Gefahr
von Brutrevierverlusten wird für alle Varianten gleichermaßen eingestuft. Weitere Zerschneidungseffekte ergeben sich für Flugstraßen von Fledermäusen. Vor allem am Wäldchen nördlich der Musikschule ergeben sich hohe Konflikte bei den Varianten 2 bis 4.
Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass die Variante 1 die Variante mit den geringsten nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen darstellt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sie im südlichen Bereich durch anthropogen vorbelastete Bereiche
führt. Zwar wird auch bei dieser Variante der Thalsbach und eine Nass-Feuchtwiese in Anspruch genommen, jedoch sind die Anteile der in Anspruch zu nehmenden Fläche relativ
gering. Bei Variante 4 wird ein Auenwaldrelikt an der Tennishallte beansprucht. Die flächenmäßig höchsten Verluste für Biotope mit einer sehr hohen/hohen Bewertung ergeben sich für
die Variante 3.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
150
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Insgesamt betrachtet ist die Variante 1 zu favorisieren, da die oben beschriebenen Verluste
und Funktionsbeeinträchtigungen am geringsten einzuschätzen sind. Ist Variante 1 nicht
umsetztbar, ist Variante 2, bezogen auf das Schutzgut „Biotope“, zu wählen.
Schutzgut „Boden“
Bei den zu prüfenden Varianten sind Böden betroffen, die aufgrund ihrer natürlichen Bodenfruchtbarkeit sowie aufgrund ihres natürlichen Entwicklungspotenzials als besonders empfindlich eingestuft werden. Die Folge ist neben dem direkten Verlust die Veränderung der
Lebensbedingungen einer Vielzahl an die Kulturlandschaft gebundener Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften.
Entscheidungsrelevant ist der tatsächliche Verlust von Boden durch Versiegelung. Dabei ist
zu berücksichtigen, dass die Versiegelung und Überbauung von Böden in der Regel nicht
ausgleichbar ist.
Bei Variante 1 und Variante 4 ist von deutlich geringeren Flächeninanspruchnahme durch
Versiegelung und Überbauung von schutzwürdigen Böden auszugehen, da innerhalb des
Trassenverlaufs die Böden in einigen Bereichen bereits anthropogen verändert sind.
Jedoch ergeben sich für Variante 4 die höchten Funktionsbeeinträchtigungen von Böden, die
empfindlich gegenüber Verdichtung eingestuft sind (randlich Thalsbach, Querung Hahner
Bach, randlich und Querung Bohlenhagener Bach).
Durch Dämme und Einschnitte wird zudem Bodengefüge beeinträchtigt.
Insgesamt weist die Variante 1 die geringsten nachhaltigen und erheblichen Beeinträchtigungen und Risiken für das Schutzgut „Boden“ auf. Wenn Variante 1 nicht realisiert werden
kann, ist Variante 4 zu bevorzugen.
Schutzgut „Wasser“
Ein hohes Beeinträchtigungsrisiko für die Grundwasserverschmutzung durch Schadstoffeintrag ergibt sich in Bereichen des hoch anstehenden Grundwassers in den Bachtälern. Bei
den Varianten 2 bis 4 unterscheidet sich das Beeinträchtigungsrisiko nur gering, es ist jedoch
für die Variante 2 von den höchsten Beeinträchtigungen auszugehen. Variante 1 führt zu den
geringsten Beeinträchtigungen, da sie über bereits versiegelte Flächen führt.
Beeinträchtigungen eines Quellbereiches sind für alle Varianten außer der Variante 3 zu erwarten.
Bei allen Varianten erfolgt die Querung von Fließgewässern. Jedoch kann für die Variante 1
eine bereits existierende Brücke genutzt werden, wohingegen bei den Varianten 2 und 3 am
Waldbrölbach eine neue Brücke nötig wird. Bei Variante 4 müsste ein Durchlass am Waldbrölbach erneuert werden.
Retentionsräume von Bächen werden bei allen Varianten beeinträchtigt. Diese sind bei Variante 2 und 3 v. a. durch die Trassenführung durch das Überschemmungsgebiet des Waldbrölbaches begründet und bei Variante 4 durch die Führung entlang des Bohlenhagener Baches.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
151
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Wiederum ist Variante 1 die Variante mit den geringsten Auswirkungen. Ist Variante 1 nicht
umsetzbar, ist Variante 3, bezogen auf das Schutzgut „Wasser“, zu bevorzugen.
Schutzgut „Luft / Klima“
Das Schutzgut „Luft/Klima“ spielt im Untersuchungsraum insgesamt eine untergeordnete
Rolle. Alle Varianten der K 28n verlaufen innerhalb eines großen, zusammenhängenden
Freiraums, der für die Kaltluftentstehung und als Bereich mit klimaregulierenden Ausgleichsfunktionen eine überwiegend hohe Bedeutung hat.
Es ist davon auszugehen, dass Beeinträchtigungen von Kalt- und Frischluftbahnen durch
bau- und betriebsbedingte Schadstoffemissionen erfolgen werden.
Durch den Trassenverlauf wird in Kalfluftsammelgebiete innerhalb Waldbröls eingegriffen.
Variante 1 und 4 verlaufen auf einer längeren Strecke durch Kaltluftsammelgebiete, jedoch
handelt es sich dabei größtenteils um bereits jetzt schon durch die B 478 und B 256 belastete Bereiche.
Alle Varianten nehmen nur kleinflächig Gehölzstrukturen in Anspruch. Diese Inanspruchnahme ist bei Variante 4 mit ca. 5.100 m² am höchsten.
Abschließend ist bezogen auf das Schutzgut „Luft/Klima“ die Variante 1 zu favorisieren. Die
Varianten 2 und 3 stellen gleichermaßen Alternativen dar, falls Variante 1 nicht realisierbar
ist.
Schutzgut „Landschaft“
Charakteristisch für den Untersuchungsraum ist insgesamt eine mittlere bis hohe Empfindlichkeit überwiegend aller im Untersuchungsraum vorkommenden Landschaftsräume. Es
handelt sich insgesamt um eine zumeist intensiv genutzte Kulturlandschaft, die insbesondere
entlang der Fließgewässer durch Vegetations- und Strukturelemente stark gegliedert ist. Im
östlichen Bereich ist der Untersuchungsraum stark anthropogen überprägt.
Anlagebedingt ist der Verlust von Flächen mit bedeutenden Landschaftsbildqualitäten bei
den Varianten 3 und 4 deutlich höher als bei den Varianten 1 und 2, da landschaftsbildprägende Gehölzstrukturen in Anspruch genommen werden.
Eine Landschaftsbildbeeinträchtigung durch Überformung konzentriert sich bei allen Varianten auf die jeweiligen Bachquerungen. Insbesondere die Dammlagen von über 10 m (wie bei
Variante 2) werden als sehr erheblich angesehen.
Bezüglich der Landschaftsbildbeeinträchtigungen durch Überformung schneiden die Varianten 1 und 3 deutlich besser ab, da in Relation zu den anderen beiden Varianten wenig hohe
Damm- und Einschnittlagen entstehen müssen.
Neue Brückenbauwerke sind bei den Varianten 2 (ca. 90 m) und 3 (ca. 53 m) am Waldbrölbach vorgesehen.
Im Variantenvergleich schneidet die Variante 1 am günstigsten ab. Bezogen auf das Schutzgut „Landschaft“ sollte Variante 3 gewählt werden, wenn Variante 1 nicht umsetzbar ist.
Schutzgut „Kultur- und Sachgüter“
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
152
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
Abgesehen von der Variante 2 werden bei den Trassenvarianten bedeutsame Objekte, Flächen und Nutzungen kulturhistorischer Bedeutung nicht beeinträchtigt oder in Anspruch genommen. Lediglich der Verlust eines kleinen Teilbereichs einer Obstwiese, die als naturhistorische Landnutzungsform bedeutungsvoll ist, wird bei Variante 3 zu erwarten sein. Bei Variante 2 wird das Ehrenmal am Heidberg beeinträchtigt.
Bedeutende Sichtachsen in die freie Landschaft werden insbesondere am Ehrenmal am
Heidberg sowie im Norden an der L 38 beeinträchtigt.
Hervorzuheben ist bei allen Varianten die großflächige An- bzw. Durchschneidung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Die Durchfahrtslänge fällt bei der Variante 1 deutlich geringer aus
als bei den übrigen Varianten.
Variante 1 wird bezogen auf das Schutzgut „Kultur- und Sachgüter“ favorisiert. Wenn Variante 1 nicht realisierbar ist, stellt Variante 4 die günstigste Alternative dar.
5.2
Gutachterliche Empfehlung
Die gutachterliche Empfehlung für die umweltverträglichste Trassenführung der K 28 wird im
nächsten Arbeitsschritt ergänzt.
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
153
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
6
Literaturverzeichnis
AKADEMIE FÜR RAUMFORSCHUNG UND LANDESPLANUNG, 1976: Deutscher Planungsatlas
Band 1: Nordrhein-Westfalen Lieferung 7: Klimadaten, Hermann Schroedel Verlag, Hannover
AKADEMIE FÜR RAUMFORSCHUNG UND LANDESPLANUNG, 1971: Deutscher Planungsatlas
Band 1: Nordrhein-Westfalen Lieferung 18: Böden, Hermann Schroedel Verlag, Hannover
BASTIAN, O., 1994 (Hrsg): Analyse und ökologische Bewertung der Landschaft; G. Fischer
Verlag, Stuttgart
BAUCKLOH, M., KIEL, E.-F. & W. STEIN, 2007: Berücksichtigung besonders und streng geschützter Arten bei der Straßenplanung in Nordrhein-Westfalen. Naturschutz und Landschaftsplanung 39, (1), 2007
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN, 2006: Regionalplan für den Regierungsbezierk Köln, Teilabschnitt
Region Köln
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN, 2008: Karten zur Planungseinheit 1300 „Wahnbach, Bröl“
BRILON, BONDZIO UND WEISER, 2013: Verkehrsuntersuchung zur geplanten K 28n ind Waldbröl für den Oberbergischen Kreis
BRINKMANN UND MÜLLER-MINY, 1965: Der Oberbergische Kreis – Regierungsbezirk Köln.
Band 6, Reihe A Nordrhein, 1965
BUNDESMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ, 2009: Bundesnaturschutzgesetz
BUNDESMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ, 2013: Fernstraßengesetz
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, 1995: Musterkarten für Umweltverträglichkeitsstudien im
Straßenbau
DAUTSCHEK, H., BISCHOFSBERGER, W., 1986: Beeinträchtigungen von Grund- und Oberflächengewässern durch Auftausalze in Schutzzonen. In: Berichte aus Wassergütewirtschaft
und Gesundheitsingenieurwesen, Institut für Bauingenieurwesen TU München, Nr.30
FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN, 2001: Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstudie in der Straßenplanung – MUVS
FROELICH & SPORBECK, 1991: Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von
Biotoptypen. Von Dankwart Ludwig mit Beiträgen von Holger Meinig. Bochum
FROELICH & SPORBECK, REGIO, DR. STÜER, 2008: Richtlinien Umweltverträglichkeitsstudie
(Entwurf)
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
154
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-W ESTFALEN, 1978: Bodenkarte von NordrheinWestfalen, Blatt L 5110 Waldbröl, M 1:50.000, Krefeld
GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-W ESTFALEN, 1979: Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen, Blatt 5111 Waldbröl, M 1:25.000, Krefeld
GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-W ESTFALEN, 1980: Karte der Verschmutzungsgefährdung der Grundwasservorkommen in Nordrhein-Westfalen, M 1:500.000
GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-W ESTFALEN, 1983: Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen, Blatt C 5110 Gummersbach, M 1:100.000, Krefeld
GEOLOGISCHES AMT, NRW, 1985: Hydrogeologische Karte NRW 1: 50.000 L 5110 Waldbröl,
Krefeld
HÄRDTLE, W., EWALD, J., HÖLZEL, N., 2008: Wälder des Tieflandes und der Mittelgebirge, Ulmer Verlag, Stuttgart
HESSISCHES STRAßEN- UND VERKEHRSVERWALTUNG, 2000: Leitfaden für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben
ISU PLAN, 2014: OU K 28 Waldbröl, Linienbestimmungsverfahren, Schalltechnische Untersuchung
LANDESBETRIEB STRAßENBAU NRW, 2010: Arbeitshilfen zum „Einführungserlass zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES) in der Baulast des Bundes
oder des Landes NRW, Gelsenkirchen
LANDESBETRIEB STRAßENBAU NRW, 2006: Planungsleitfaden UVP, Gelsenkirchen
Landesvermessungsamt NRW, 2005: Wanderkarte NRW 1:25.000, Südlicher Oberbergischer Kreis (Nr. 43), 1. Auflage
LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND, REFEART LANDSCHAFTSPFLEGE UND FORSCHUNGSGRUPPE
BIOZÖNOTIK, 1976: Naturpark Bergisches Land - Potentielle natürliche Vegetation
LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND, 2007: Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in Nordrhein-Westfalen
LANUV, 2005: Gewässerstrukturgütekarte NRW
LANUV, 2007: Biotoptypenschlüssel
LANUV NRW, 2011: Karte der Überschwemmungsgebiete NRW – WMS-Dienst
MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT, UND FORSTEN DES LANDES NORDRHEINWESTFALEN, 1975: Waldfunktionskarte (WFK) einschließlich Erläuterungen
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
155
UVS zur Verlängerung K 28 bis B 478 nördlich Waldbröl
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ,
2010: Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der
Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungsund Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz)
MINISTERIUM FÜR W IRTSCHAFT, MITTELSTAND UND ENERGIE NRW, 1995: Landesentwicklungsplan NRW
MINISTERIUM FÜR W IRTSCHAFT UND MITTELSTAND, TECHNOLOGIE UND VERKEHR DES LANDES
NORDRHEIN-W ESTFALEN, 1995: Straßen- und Wegegesetz NRW
MKULNV NRW, 2011: Wanderfischprogramm Nordrhein-Westfalen – Phase 2011-2015
MUNLV (HRSG.), 2008:Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf
OBERBERGISCHER KREIS, 1989: Landschaftsplan Nr. 4 Nümbrecht – Waldbröl, M 1:10.000,
Gummersbach
PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE UND UMWELT, 1988: Entwicklung einer vergleichbaren Methodik
zur ökologischen Beurteilung von Bundesfernstraßen auf allen Planungsebenen. Forschungsbericht 98 066/85 im Auftrag des BMV (Hrsg.), Bonn
SPORBECK, O., BALLA, S., BORKENHAGEN, J., MÜLLER-PFANNENSTIEL, K., 1997: Die Berücksichtigung von Wechselwirkungen in Umweltverträglichkeitsstudien zu Bundesfernstraßen,
Forschungsarbeiten aus dem Straßen- und Verkehrswesen, Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen (Hrsg.), Heft 106, Kirschbaum Verlag, Bonn
STADT W ALDBRÖL, 2006: Flächennutzungsplan
STADT W ALDBRÖL, 2014: Bebauungspläne und Satzungen nach § 34
Internetseiten:
www.elwasweb.nrw.de
www.klimaatlas.nrw.de
www.lanuv.nrw.de
www.tim-online.de
www.rio.obk.de
__________________________________________________________________________________________
HKR Landschaftsarchitekten Umwelt ▪ Stadt ▪ Land
Stand: Juni 2015
156