Beratung im Rahmen des Vollzugs, Arbeitssicherheit und

Beratung im Rahmen des Vollzugs
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Hauptaufgabe der Suva im Bereich Prävention
ist die Kontrolle und Förderung von Sicherheit
und Gesundheitsschutz in den Betrieben.
Gestützt auf das Unfallversicherungsgesetz (UVG) hat
sie die Aufgabe, die Betriebe in Fragen der Arbeitssicherheit zu kontrollieren und zu beraten. Solche Kontrollen und Beratungen im Rahmen des UVG-Vollzugs
werden auch auf Wunsch eines Betriebs durchgeführt.
Diese Unterstützung ist kostenlos, sie beschränkt sich
jedoch auf «Hilfe zur Selbsthilfe» und ist durchaus verpflichtend.
Verbindliches Angebot
Die Kontrollen der Suva sind für die Betriebe erfahrungsgemäss eine grosse Unterstützung bei der Förderung der Arbeitssicherheit. Regelmässig durchgeführte Umfragen zur Kundenzufriedenheit bestätigen
dies immer wieder.
Weil die Suva das UVG-Vollzugsorgan ist, sind die
Beratungen in Fragen der Arbeitssicherheit jedoch keineswegs unverbindlich. Betriebskontrollen auf Anfrage
werden im Sinne des gesetzlichen Vollzugsauftrags
wahrgenommen: Sie sind kostenlos, aufgedeckte
Sicherheistmängel müssen aber anschliessend verbindlich behoben werden.
Umfangreiche Beratungsaufgaben (ASA)
Verfügt ein Betrieb selber nicht über die nötige Fachkompetenz, die besonderen Risiken bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz seiner Mitarbeitenden zu
beurteilen und daraus systematisch die nötigen
Schutzmassnahmen abzuleiten, muss er Arbeitsärzte
oder andere Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA)
beiziehen (Art. 11a der Verordnung über die Verhütung
von Unfällen und Berufskrankheiten VUV bzw. EKASRichtlinie 6508). Umfangreiche Beratungsaufgaben
kann die Suva als Vollzugsorgan der Arbeitssicherheit
also nicht selber wahrnehmen. Weitere Informationen
finden Sie unter www.suva.ch/asa
Kontakt
Suva, Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz
• Bereich Bau
Telefon 041 419 50 49 / [email protected]
• Bereich Gewerbe und Industrie
Telefon 041 419 55 33 / [email protected]
• Bereich Holz und Gemeinwesen
Telefon 041 419 62 42 / [email protected]
• Bereich Chemie
Telefon 041 419 61 32 / [email protected]
• Bereich Physik – Ergonomie
Telefon 041 419 54 95 / [email protected]
• Bereich Physik – Akustik
Telefon 041 419 61 34 / [email protected]
• Bereich Physik – Strahlenschutz
Telefon 041 419 61 33 / [email protected]
• Bereich Arbeitssicherheit – Integrierte Sicherheit
Telefon 041 419 59 76 / [email protected]
Für Informationen, Beratung und Auskünfte
kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder Telefon.
Suva
Arbeitssicherheit
Postfach, 6002 Luzern
AS 1823.d
August 2015