Berufsabschluss aus dem Ausland? Qualifizierung? Wir beraten.

Qualifizierungsberatung
Die Qualifizierungsberatung ergänzt seit 2015 das Angebot
der Anerkennungsberatung in Freiburg, Mannheim, Stuttgart
und Ulm. Die Qualifizierungsberatung richtet sich an alle Rat­
suchenden, die nach einem Anerkennungsverfahren einen
Beratungsbedarf haben, insbesondere Personen, die keine
volle Anerkennung erhalten haben und die zum Ausgleich
der durch die zuständige Stelle beschiedenen wesentlichen
Unter­schiede eine Anpassungsmaßnahme brauchen.
Berufsabschluss aus
dem Ausland?
Qualifizierung?
Wir beraten.
Koordiniert wird das IQ Netzwerk Baden-Württemberg vom
Interkulturellen Bildungszentrum Mannheim gGmbH (ikubiz).
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ zielt auf die nach­
haltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Mi­
grationshintergrund ab. Das Programm wird in den ersten beiden Handlungs­
schwerpunkten aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(BMAS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Partner in der Um­
setzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und
die Bundesagentur für Arbeit (BA). Der dritte Handlungsschwerpunkt wird aus
Bundesmitteln finanziert.
bmaIM8007_ESF_Logo_2eg.pdf
Stand: Mai 2015
In Kooperation mit:
12.03.2008
16:04:44 Uhr
Wir unterstützen
bei allen Fragen zur
Qualifizierung.
Unser Angebot
Kontakt
„„ Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss und einen
Antrag auf Anerkennung gestellt?
Freiburg – zuständig für den Regierungsbezirk Freiburg
Diakonieverein beim Diakonischen Werk Freiburg e.V.
„„ Sie haben einen positiven oder negativen Bescheid von der
Anerkennungsstelle?
Telefon: 0761 88144503
E-Mail: [email protected]
Adresse: Komturstraße 36 | 79106 Freiburg
„„ Sie brauchen eine Qualifizierung für eine volle Anerkennung
oder sonstige Unterstützung?
Unsere Qualifizierungsberatung hilft Ihnen weiter.
Hier erhalten Sie Beratung zu folgenden Fragen:
ƒƒ Was bedeutet eine „Teilanerkennung“, eine „teilweise Gleich­
wertigkeit“ oder eine „Anerkennung unter Auflagen“?
ƒƒ Wie können „wesentliche Unterschiede“ ausgeglichen werden?
ƒƒ Wo gibt es Qualifizierungsmöglichkeiten zur Erlangung der
vollen Anerkennung bzw. zur Berufszulassung?
ƒƒ Wo gibt es sprachliche Unterstützung?
ƒƒ Welche Möglichkeiten gibt es bei einer Nichtanerkennung bzw.
Ablehnung?
ƒƒ Wie können Qualifizierungen finanziert werden, welche Förder­
möglichkeiten gibt es?
MANNHEIM
Regierungsbezirk
Stuttgart
Regierungsbezirk
Karlsruhe
STUTTGART
Regierungsbezirk
Tübingen
Regierungsbezirk
Freiburg
Telefon: 0621 43773114
E-Mail: [email protected]
Adresse: N 4, 1 | 68161 Mannheim
Stuttgart – zuständig für den Regierungsbezirk Stuttgart
AWO Kreisverband Stuttgart e. V.
Telefon: 0711 2106121
E-Mail: [email protected]
Adresse: Olgastr. 63 | 70182 Stuttgart
Ulm – zuständig für den Regierungsbezirk Tübingen
IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und
Frauensozial­arbeit Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.
Telefon: 0731 206328
E-Mail: [email protected]
Adresse: Olgastr. 137 | 89073 Ulm
Weitere Infos:
ULM
FREIBURG
Mannheim – zuständig für den Regierungsbezirk Karlsruhe
Interkulturelles Bildungszentrum Mannheim gGmbH
www.netzwerk-iq-bw.de
www.anerkennungsberatung-bw.de