Qualifizierungsberatung Die Qualifizierungsberatung ergänzt seit 2015 das Angebot der Anerkennungsberatung in Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm. Die Qualifizierungsberatung richtet sich an alle Rat suchenden, die nach einem Anerkennungsverfahren einen Beratungsbedarf haben, insbesondere Personen, die keine volle Anerkennung erhalten haben und die zum Ausgleich der durch die zuständige Stelle beschiedenen wesentlichen Unterschiede eine Anpassungsmaßnahme brauchen. Berufsabschluss aus dem Ausland? Qualifizierung? Wir beraten. Koordiniert wird das IQ Netzwerk Baden-Württemberg vom Interkulturellen Bildungszentrum Mannheim gGmbH (ikubiz). Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ zielt auf die nach haltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Mi grationshintergrund ab. Das Programm wird in den ersten beiden Handlungs schwerpunkten aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Partner in der Um setzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA). Der dritte Handlungsschwerpunkt wird aus Bundesmitteln finanziert. bmaIM8007_ESF_Logo_2eg.pdf Stand: Mai 2015 In Kooperation mit: 12.03.2008 16:04:44 Uhr Wir unterstützen bei allen Fragen zur Qualifizierung. Unser Angebot Kontakt Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss und einen Antrag auf Anerkennung gestellt? Freiburg – zuständig für den Regierungsbezirk Freiburg Diakonieverein beim Diakonischen Werk Freiburg e.V. Sie haben einen positiven oder negativen Bescheid von der Anerkennungsstelle? Telefon: 0761 88144503 E-Mail: [email protected] Adresse: Komturstraße 36 | 79106 Freiburg Sie brauchen eine Qualifizierung für eine volle Anerkennung oder sonstige Unterstützung? Unsere Qualifizierungsberatung hilft Ihnen weiter. Hier erhalten Sie Beratung zu folgenden Fragen: Was bedeutet eine „Teilanerkennung“, eine „teilweise Gleich wertigkeit“ oder eine „Anerkennung unter Auflagen“? Wie können „wesentliche Unterschiede“ ausgeglichen werden? Wo gibt es Qualifizierungsmöglichkeiten zur Erlangung der vollen Anerkennung bzw. zur Berufszulassung? Wo gibt es sprachliche Unterstützung? Welche Möglichkeiten gibt es bei einer Nichtanerkennung bzw. Ablehnung? Wie können Qualifizierungen finanziert werden, welche Förder möglichkeiten gibt es? MANNHEIM Regierungsbezirk Stuttgart Regierungsbezirk Karlsruhe STUTTGART Regierungsbezirk Tübingen Regierungsbezirk Freiburg Telefon: 0621 43773114 E-Mail: [email protected] Adresse: N 4, 1 | 68161 Mannheim Stuttgart – zuständig für den Regierungsbezirk Stuttgart AWO Kreisverband Stuttgart e. V. Telefon: 0711 2106121 E-Mail: [email protected] Adresse: Olgastr. 63 | 70182 Stuttgart Ulm – zuständig für den Regierungsbezirk Tübingen IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. Telefon: 0731 206328 E-Mail: [email protected] Adresse: Olgastr. 137 | 89073 Ulm Weitere Infos: ULM FREIBURG Mannheim – zuständig für den Regierungsbezirk Karlsruhe Interkulturelles Bildungszentrum Mannheim gGmbH www.netzwerk-iq-bw.de www.anerkennungsberatung-bw.de
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