Meet the future
30. & 31. August 2016 | Messe Zürich
VON STARTUPS FÜR STARTUPS
Ihre Präsentationsmöglichkeit
Vereinen Sie Verkaufsgespräche und Networking an einem Ort
www.suisse-emex.ch
AUSSTELLERVERTRAG
30. & 31. August 2016 | Messe Zürich
1.0 VERTRAGSGEGENSTAND
Der Unterzeichnende meldet sich hiermit verbindlich zur Teilnahme an der SuisseEMEX’16 an. Somit entsteht zwischen der EMEX Management GmbH (Ver­anstalterin) und dem untenstehenden Unternehmen (Aussteller) ein rechtsverbindlicher Vertrag. Mit der rechtsgültigen Unterschrift anerkennt das Unter­
nehmen die «Zusatzbestimmungen» sowie die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)» als Bestandteil dieses Vertrages. Das Unternehmen verpflichtet
sich, an der SuisseEMEX’16 vom 30. & 31. August 2016 als Aussteller teilzunehmen und alle vom Veranstalter und der MCH Messe Schweiz (Zürich) AG ge­
troffenen Vorschriften und Reglemente anzuerkennen. Dieser Vertrag gilt unter Vorbehalt der Nichtannahme des Messeveranstalters als abgeschlossen
und ist vollständig auszufüllen.
2.0 ADRESSEN
AUSSTELLERADRESSE (ZUGLEICH IM AUSSTELLERVERZEICHNIS)
Firma
KONTAKTPERSON (FÜR DIE MESSESTAND-PLANUNG)
Herr
Frau
Firmenzusatz
Vorname
Strasse
Nachname
Postfach
Position
PLZ, Ort
Telefon direkt
Land
Mobile
Telefon
E-Mail direkt
E-Mail Firma
Den
Mitausstellervertrag finden Sie als separates Dokument auf
www.suisse-emex.ch/ausstellervertrag
Webseite
RECHNUNGSADRESSE
Gleich wie Ausstelleradresse
Herr
Frau
Firma
Strasse
Vorname
Postfach
Nachname
Land, PLZ, Ort
UNTERSCHRIFT
Der Aussteller bestätigt, dass er die «Zusatzbestimmungen» sowie die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» erhalten, gelesen und akzeptiert hat.
Zudem anerkennt er die Betriebsordnung der MCH Messe Schweiz (Zürich) AG. Die «Zusatzbestimmungen» sowie die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» bilden einen Bestandteil dieses Vertrages.
Rechtsgültige Unterschrift
Firmenstempel
Name in Blockschrift
Position im Betrieb
Ort, Datum
Bitte retournieren Sie uns den vollständigen Vertrag per E-Mail an:
[email protected] oder per Post an: EMEX Management GmbH |
Lindenbachstrasse 56 | CH-8006 Zürich
Durch die Messeleitung auszufüllen:
Eingegangen am:
Platzierung in Halle:
Visum:
Seite 2 / 7
EMEX Management GmbH | Lindenbachstrasse 56 | CH-8006 Zürich | Tel. +41 44 366 61 11 | Fax +41 44 366 61 29 | www.suisse-emex.ch | [email protected]
PRÄSENZMÖGLICHKEITEN
30. & 31. August 2016 | Messe Zürich
STARTUP STANDPACKAGE 4m2 (von 3-D-Art)
• Standfläche 4m2 für 2 Tage
• 1 x Grafiktafel 90.5 x 128 cm inkl. Druck und Montage
• Beleuchtung der Grafiktafel
• 1 x Hochtisch 120 x 40 cm vorne geschlossen
• 2 x Barhocker De Luxe
• Teppich
• 1 Aussteller-Marketingpaket (Wert CHF 650.00)
• Gebühren für Abfallentsorgung & Energieverbrauch
• 2 Ausstellerausweise, übertragbar, gültig ganze Messe
• Stromanschluss: 1 Steckdose max. 500 Watt (nicht geeignet für Kaffeemaschinen und Kühlschränke)
• Zusätzliches Mobiliar / Zusätzliche Leistungen gegen Aufpreis verfügbar
Tischpräsenz 4 m2
CHF 2’000.00
STARTUP FLÄCHENPACKAGE 6m2
• Standfläche 6m2 für 2 Tage zur freien Gestaltung
• Teppich (Bitte Wunschfarbe ankreuzen)
• 1 Aussteller-Marketingpaket (Wert CHF 650.00)
• Gebühren für Abfallentsorgung & Energieverbrauch
• 2 Ausstellerausweise, übertragbar, gültig ganze Messe
• Stromanschluss: 1 Steckdose Typ 13 10A/230V
• Mobiliar und weitere zusätzliche Leistungen gegen Aufpreis verfügbar
Flächenpackage 6 m2
CHF 2’000.00
Teppichfarbe für Flächenpackage 6m2
rot
Artikel Nr. 3032
grau
Artikel Nr. 2024
schwarz
Artikel Nr. 2021
beige
Artikel Nr. 1017
blau
Artikel Nr. 5053
anthrazit
Artikel Nr. 966
grün
Artikel Nr. 6065
Das Marketingpaket von CHF 650.00 beinhaltet:
• A
usführliches Aussteller-Profil mit Firmen-Logo und Weblink im online
Ausstellerverzeichnis auf www.suisse-emex.ch
• A
nrecht auf vergünstigte Tickets für die EMEX-Night
(CHF 90.00 statt CHF 110.00)  Ticketbestellung auf S. 5
• Namenslistung auf den Besucher-Unterlagen
• K
ostenlose Werbekleber «Wir sind SuisseEMEX’16 Aussteller» für Ihre
Couverts und Mailingaktionen
• N
utzung des Besucher-Einladungssystems mit Ticketcode (siehe Zusatz­bestimmungen Pt. 20) inklusive abrufbare Liste der eingelösten Besucher­tickets als Lead-Generation
• Kostenlose Besucherprospekte der SuisseEMEX’16 als Mailingbeilage
• Kostenlose Online-Banner für Ihre Webseite und als Emailsignatur
• 3 Branchen-Rubriken-Nennungen im online Branchenverzeichnis
• Einladung zu den offiziellen SuisseEMEX-Events während des Jahres
• Kostenlose Integration in unserem Messe-Organizer-Tool
• Kostenlose Auflage Ihrer Pressemappen im Messebüro während der Messe
• 1 Eintritt für die VIP Lounge (tagsüber an beiden Messetagen, übertragbar)
• Reduzierte Preise für Drittveranstaltungen
• A
nrecht auf vergünstigte Tickets für die VIP Lounge
(CHF 20.00 statt CHF 30.00)  Ticketbestellung auf S. 5
Alle Preise verstehen sich exkl. 8 % MwSt. und weiteren Nebenleistungen wie Internet, Standreinigung, etc.
Die Preise gelten nur für Unternehmen, welche nicht älter sind als 5 Jahre (gemäss Handelsregister).
ACHTUNG: Weitere Präsenzmöglichkeiten finden Sie als separate Formulare auf www.suisse-emex.ch/ausstellervertrag
Seite 3 / 7
EMEX Management GmbH | Lindenbachstrasse 56 | CH-8006 Zürich | Tel. +41 44 366 61 11 | Fax +41 44 366 61 29 | www.suisse-emex.ch | [email protected]
MÖGLICHE ERGÄNZUNGEN
30. & 31. August 2016 | Messe Zürich
MIETMOBILIARBESTELLUNGEN (von JMT)
Die Preise sind inklusive Auf- und Abbau und exklusiv MwSt. Für Bestellungen ab dem 30.06.2016 wird ein Zuschlag von 20% verrechnet.
Es gelten die AGB`s von JMT.
Aiko
CHF 196.00
Panton Chair
CHF 76.00
Fermo 110
Edelstahl
CHF 98.00
Set Aiko rot
CHF 641.00
Caifa Bar
CHF 83.00
Sestri weiss
CHF 40.00
Levante 503
CHF 252.00
Set Cadiz
small weiss
CHF 966.00
Catifa
CHF 64.00
Pomp II
CHF 89.00
Oviedo 503
CHF 101.00
Set Catifa 522
CHF 285.00
Cuboweiss
Ginny
Barhocker
CHF 55.00
CHF 129.00
CHF 48.00
fermo 50
Edelstahl
CHF 76.00
fermo 70
Edelstahl
CHF 87.00
Favara
Gruppe weiss
CHF 704.00
Lem Gruppe
schwarz
CHF 641.00
Set Cubo 4
weiss
CHF 540.00
Set Ginny
CHF 83.00
Pomp I
CHF 250.00
LEM weiss
Set Rondo
CHF 406.00
Set Sestri
CHF 220.00
Griante 50
beleuchtet
CHF 470.00
Seite 4 / 7
EMEX Management GmbH | Lindenbachstrasse 56 | CH-8006 Zürich | Tel. +41 44 366 61 11 | Fax +41 44 366 61 29 | www.suisse-emex.ch | [email protected]
ZUSATZLEISTUNGEN
30. & 31. August 2016 | Messe Zürich
5.0 GASTRONOMIE / LEBENSMITTEL-VERKAUF (BEWILLIGUNGS- UND ABGABEPFLICHTIG)
W
ir beabsichtigen Lebensmittel und / oder Getränke am Stand zu verkaufen (die Abgabegebühr an den SV-Service beträgt 20 % des Umsatzes)
und akzeptieren die AGB’s sowie die Betriebsordnung der MCH Messe Schweiz (Zürich) AG.
5.1 LÄRMEMISSIONEN / STANDPARTY / MUSIKALISCHE DARBIETUNGEN AM STAND
Wir planen eine lärmerzeugende Aktion / Wettbewerb, welche(n) wir bewilligen lassen möchten. Bitte kontaktieren Sie uns.
Art der Emission:
5.2 LIVE- ODER BACKGROUND-MUSIK AM STAND
Betrifft Aussteller, die Live- oder Background-Musik an Ihrem Stand planen. Die Veranstalterin EMEX Management GmbH ist verpflichtet, sämtliche musi­
ka­lischen Darbietungen an der SuisseEMEX bei der Schweizerischen Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke (SUISA) zu melden und
ist verantwortlich für die Bewilligungen. Dem Aussteller wird eine Pauschale in Rechnung gestellt. Der Aussteller muss der SuisseEMEX bis spätestens
2. September 2016 eine Songliste zukommen lassen.
SUISA-Pauschale CHF 50.00
5.3 ERGÄNZENDE WERBE- UND KOMMUNIKATIONSMÖGLICHKEITEN
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Messepräsenz mit Werbe- und Kommunikationsmöglichkeiten zu verstärken. Ob Print-Werbung, Logopräsenzen, Verteilaktionen vor Ort etc., wir bieten Ihnen eine umfassende Auswahl. Details zu unseren Angeboten finden Sie unter www.suisse-emex.ch/messeplanung
5.4 WEITERE ZUSATZLEISTUNGEN
NEBENKOSTEN SuisseEMEX
• Stromanschluss
ab CHF 230.00 / pro Anschluss 230V
• Teppich für individuellen Standbau
ab CHF 12.00 / m2
• Eingeladene Gäste (effektive Messeeintritte) bis max. 60 Stk. (weitere kostenlos)
CHF 20.00 / Stk. (d.h. max. CHF 1’200.00)
• Zusätzliche Ausstellerbadges, übertragbar, gültig für die ganze Messedauer
CHF 15.00 / Stück
• A
dministrative Zusatzaufwände (nach Vertragseingang), welche nicht dem regulären Ablauf entsprechen
nach Aufwand (CHF 120.00 / h, mind. CHF 60.00)
ZUSATZLEISTUNGEN Messe Zürich
ZUSATZLEISTUNGEN Externe Lieferanten
• Aufhängungen
• Mietmobiliar
• Bewilligung Feuer
• Mietpflanzen
• Druckluft
• Transport / Spedition
• Internet
• Versicherung
• ISDN
• Lager Standplatz
• Reinigung
• Standcatering – SV
• Teleinformatik
• Telefonanschluss
• Wasseranschluss
• Wände & Malerarbeiten
ZUSÄTZLICHE TICKETBESTELLUNG
Jeder weitere Eintritt für die VIP Lounge
CHF 20.00
Anzahl Tickets:
EMEX Night Ticket für Aussteller
CHF 90.00
Anzahl Tickets:
Alle Bestellformulare finden Sie in Kürze unter: www.suisse-emex.ch/zusatzleistungen
Seite 5 / 7
EMEX Management GmbH | Lindenbachstrasse 56 | CH-8006 Zürich | Tel. +41 44 366 61 11 | Fax +41 44 366 61 29 | www.suisse-emex.ch | [email protected]
ZUSATZBESTIMMUNGEN
30. & 31. August 2016 | Messe Zürich
Die Zusatzbestimmungen beinhalten Auszüge aus der Betriebsordnung der MCH Messe Schweiz (Zürich) AG und gelten als Bestandteil des Ausstellervertrages.
Alle Zusatzleistungen bestellen Sie bitte auf den separaten Formularen, welche Sie ca. fünf Monate vor Messebeginn auf der Website zum Download bereitgestellt
werden. Die Verrechnung der Zusatzleistungen erfolgt mit der Schlussrechnung, welche Sie nach der Messe erhalten.
1. Abgaben / Mehrwertsteuer / Zuschläge
Allfällige Steuern (wie MwSt.) und Abgaben werden den Ausstellern zusätzlich in
Rechnung gestellt. Bei einer Anmeldung nach dem 30. Juni 2016 werden 5 % auf
den Flächen- und Standpreis als Spätbucher-Zuschlag erhoben.
2. Allgemeine Bedingungen (AGB)
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der EMEX Management GmbH und die
Betriebsordnung der MCH Messe Schweiz (Zürich) AG sind integrierter Bestand­
teil dieses Ausstellervertrages. Alle Dokumente sind auch auf www.suisse-emex.ch
zu finden.
3. Anlieferung /Auf- und Abbau
Für die Anlieferung von Messe-Material sind die offiziellen Anlieferungszeiten
und Termine der MCH Messe Schweiz (Zürich) AG zu beachten. SuisseEMEX über­
nimmt keine Kosten für Lagerung oder Gebühren, welche die Messe Schweiz
durch vor­zeitige Anlieferung von Ausstellergut an die EMEX Management GmbH
erhebt.
Der Aufbau findet an den Tagen Samstag, Sonntag, Montag zwischen 7 und 23 Uhr
statt. Der Abbau ab Mittwoch Abend nach Messeschluss von 17 – 23 Uhr und am
Donnerstag zwischen 7 und 12 Uhr. Kein Aufbau am Freitag vor der Messe möglich!
4. Ausstellerausweise (Aussteller-Badges)
Für die ersten 4m2 Standfläche erhält jeder Aussteller 2 Karten. Pro weitere 4m2
Standfläche wird eine weitere Karte kostenlos abgegeben (max. 20 Stück). Weitere
Aus­stellerkarten können zu CHF 15.00 bestellt werden. Mit den Aussteller-Badges
haben Sie bereits eine Stunde vor Messebeginn Zutritt zu den Messehallen. Während des Auf- und Abbaus sind zum Einlass keine Bagdes nötig.
5. Aussteller-Marketingpaket /Ausstellerverzeichnis / Mitaussteller
Der Eintrag im online Ausstellerverzeichnis ist für den Hauptmieter sowie für
alle gemeldeten Mitaussteller obligatorisch. Die Kosten des Aussteller-Mar­ke­
tingpaketes betragen für den Hauptaussteller und für alle Mitaussteller je CHF
650.00. Es ist die Sache des Ausstellers, die Leistungen termingerecht zu bestellen
oder die entsprechenden Daten zu senden. Ohne Angaben werden die Daten aus
dem Vertrag übernommen oder fehlen im Verzeichnis, falls keine An­gaben vorliegen. Die EMEX übernimmt nach Einsendeschluss keine Verantwortung.
6. Blendenbeschriftung bei Mietmodulständen / Kontakttheken
Das Anbringen des Hauptmieter-Namens auf den Blenden ist bei Mietmodul­ständen /
Kontakttheken im Preis inbegriffen, max. 25 Buchstaben. Weitere Buch­s taben
kosten CHF 4.00. Bitte beachten Sie die Formatvorgaben im Ausstellervertrag,
resp. Aussteller-Leitfaden.
7. Branchenverzeichnis
Jeder Aussteller kann im Ausstellerportal 3 Brancheneinträge wählen. Diese
Daten werden kostenlos im online Ausstellerverzeichnis auf www.suisse-emex.ch
publiziert. Weitere Branchen-Einträge werden mit CHF 35.00/Zusatzeintrag
verrechnet.
8. Generelle Leistungen
Die Flächen-Mietpreise schliessen folgende generelle Leistungen ein:
technischer Pikettdienst, Informationsdienst, Klimatisierung während der Messe,
Sanitätsdienst, tägliche Reinigung der allgemeinen Hallenflächen, allgemeiner
Überwach­ungsdienst, Werbung, PR, kostenloses Werbematerial.
9. Geräte /Hubstapler
Wenn für den Auf- oder Abbau Hubstapler benötigt werden, müssen diese bei der
Firma Sempex AG (Messelogistik) gebucht werden. Eigene Geräte sind in den Messe­
hallen nicht zugelassen. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Kosten.
10. Lagerfläche auf der Messe
Die EMEX Management GmbH stellt den Ausstellern die Möglichkeit zur Verfü­gung
nicht abschliessbare Lagerfläche (inkl. Wände) für CHF 75.00 /m2 resp. 90.00 /m2
zu mieten. Es wird keine Haftung bei Schäden oder Entwendungen übernommen.
Werden grössere Lager­flächen benötigt, als durch den Messeveranstalter geboten
werden können, steht die Firma Sempex AG (Messelogistik) zur Verfügung. Diese
Kosten werden für Aussteller und Partner nicht von EMEX übernommen.
11. Leergut
Leergut, welches ausserhalb der Hallen (Rampe, Verladefläche) deponiert wird,
wird dem Standbauer resp. dem Aussteller direkt durch Sempex AG verrechnet.
pflichtig angeboten, wird eine Abgabeprovision von 20 % des Umsatzes in Rechnung
gestellt. Der Austeller muss bis 10 Tage nach der Messe den Umsatz der Messeleitung schriftlich mitteilen.
13. Mitaussteller Informationsfluss / Haftung
Der Hauptaussteller sorgt für die korrekte und aktuelle Information an seine
Mitaussteller. Der Hauptaussteller haftet für die vom Mitaussteller getätigten
Bestellungen.
14. Nebenleistungen
Alle kostenpflichtigen Nebenleistungen (Elektro-, Internet- und Wasser­anschlüsse,
etc.) sind mit den separaten Bestellformularen bei der Veranstalterin, der MCH
Messe Schweiz (Zürich) AG und weiteren Leistungserbringern termingerecht zu
bestellen. Die Bestellformulare stehen auf unserer Website www.suisse-emex.ch
zum Download bereit. Die Verrechnung der Nebenleistungen erfolgt direkt durch
die Leistungserbringer. Sollte die Verrechnung der Nebenleistungen über die
EMEX Management GmbH gehen, behält sich die Veranstalterin vor eine Bearbei­
tungsgebühr von 10 % zu erheben. Die SuisseEMEX lehnt jede Verantwortung für
verspätet eingegangene Bestellungen, Mängel und Zuschläge ab.
15. Sicherheit
Das Messegelände wird durch die Securitas überwacht. Diese Leistung schliesst
die Überwachung der Messestände nicht ein. Für zusätzliche Bereitschaft durch
das Sicherheitspersonal und den Schutz vor Diebstahl ist der Aussteller selber
verantwortlich.
16. Standbau generell / Höhe über 2,50 m
Der Aussteller ist für den Standbau selbst verantwortlich und sorgt für termingerechten Auf- und Abbau zu den angegebenen Zeiten. Standbauten über 2.50 m
sind bewilligungspflichtig und müssen bei der Messeleitung vorgängig mit Plan
und genauer Höhenangabe eingereicht werden.
Falls der Aussteller über keinen Stand verfügt, bietet ihm der Veranstalter über
die offizielle Standbaufirma bezugsbereite Mietmodulstand-Varianten an. In
jedem Fall werden die obligatorischen Gebühren in Rechnung gestellt. Weitere
Informationen siehe Betriebsordnung der Messe.
17. Standbau mehrstöckig
2-stöckige Standbauten sind bewilligungspflichtig und werden mit einem Aufschlag
von 50 % pro m2 verrechnet.
18. Standtyp «Individualstand» / Konzepteinreichung
Sobald bekannt, ist das Standkonzept inkl. geplante Aufhängepunkte vom Aussteller an die EMEX Management GmbH einzureichen.
19. Stromkasten / Bodensteckdosen
Beim Standbau ist zu beachten, dass die Stromkasten und Bodensteckdosen der
MCH Messe Schweiz (Zürich) AG ( im Hallenplan gekennzeichnet) jederzeit zugänglich sein müssen. Es ist möglich, dass ein Stromkabel von den Bodensteckdosen oder Stromkasten an die Nachbarstände gezogen werden muss.
20. Ticket-Gutscheine für Kunden /Aussteller-Code
Jeder Aussteller und Mitaussteller erhält mit seiner Anmeldebestätigung einen
eigenen Code. Die Einladung seitens Aussteller an seine potentiellen Besucher
erfolgt entweder mit der Bekanntgabe dieses Codes oder durch die Abgabe von
ge­druckten SuisseEMEX Ticket-Gutscheinen mit der eingedruckten AusstellerAdresse inklusive Nennung des Codes. Den Code finden Sie in Ihrem Aussteller­
portal und kann bei einer allfälligen Ticketbestellung durch den Besucher jedem
Aussteller zugeordnet werden. Der Aussteller-Code darf nur über eigene Kanäle
für Kundeneinladungen genutzt und nicht öffent­lich auf Social Media-Plattformen
oder mittels Google Adwords kommuniziert werden. Dem registrierten Messe­
besucher wird ein print@home-Ticket per Mail zu­ge­s chickt.
Gedruckte SuisseEMEX-Ticket-Gutscheine können gegen einen Unkostenbeitrag
von CHF 1.50 (pro Ticketbogen) zuzüglich Portospesen (Inland CHF 5.00 /Ausland
nach Aufwand) beim Veranstalter bestellt werden. Die Mindestbestellmenge be­trägt 20 Bogen á 3 Gutscheine. Dem Aussteller werden die effektiv eingelösten
Besuchertickets mit CHF 20.00 / Stk. berechnet (maximal CHF 1’200.00). Im Aus­steller­portal kann der Aussteller jederzeit in Echtzeit überprüfen, wer ein Ticket
bestellt hat. Diese Daten stehen dem Aussteller kostenlos zum Download bereit.
Die Gut­scheine können auch vor Ort auf der Messe an der Tageskasse abgegeben
werden.
12. Mietmobiliar / Pflanzen / Standcatering
Bestellformulare für Zusatzleistungen können direkt auf unserer Website
www.suisse-emex.ch heruntergeladen werden. In den Mietmodulständen darf
auch eigenes Mobiliar aufgestellt werden. Für ein Standcatering empfehlen wir
den Messecaterer SV Service zu kontaktieren. Werden Lebensmitteln kosten­
Seite 6 / 7
EMEX Management GmbH | Lindenbachstrasse 56 | CH-8006 Zürich | Tel. +41 44 366 61 11 | Fax +41 44 366 61 29 | www.suisse-emex.ch | [email protected]
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
A) Annahme der Anmeldung
Das Teilnahmegesuch ist auf dem offiziellen Anmeldeformu­
lar zu stellen. Mit der rechtsgültigen Unterschrift verpflichtet sich der Aussteller insbesondere:
• sich an das vorliegende Reglement und die sich darauf
stützenden Entscheide der Organisatorin zu halten.
Gegen diese Entscheide ist keine Berufung möglich.
• seinen Stand einzurichten und innerhalb der festgesetzten
Öffnungszeiten während der ganzen Dauer der Messe
durch Fachpersonal zu betreuen.
• s einen Stand innerhalb der allgemeinen Fristen auf- / abzubauen und zu räumen.
Die Verletzung dieser Verpflichtungen gibt der Organisatorin
das Recht, auf Rechnung und Gefahr des Ausstellers alle
geeignet erscheinenden Massnahmen zu ergreifen. Über die
definitive Annahme der Anmeldung entscheidet die Orga­nisatorin. Die Anmeldung gilt als Vertrag, wenn die Orga­
nisatorin sie schriftlich bestätigt. Die Anmeldung kann
ohne Begründung zurückgewiesen werden. Eine Haftung
der Ausstellungsleitung für Ansprü­che, die Aussteller oder
Drittpersonen aufgrund der Zulassung oder Nichtzulassung
von Firmen und / oder Erzeugnissen stellen, besteht nicht.
B) Annullation: Rücktritt von der Anmeldung
Ein Rücktritt nach Abschluss des Vertrages von demselben,
muss schriftlich und per Einschreiben an die Messeleitung
erfolgen. Folgende Annullationsgebühren werden bei Rück­
tritt in Rechnung gestellt:
• Bei Rücktritt bis 20 Wochen vor Messebeginn 1 / 3 der Kosten
• Bei Rücktritt bis 10 Wochen vor Messebeginn 2 / 3 der Kosten
• Bei Rücktritt weniger als 10 Wochen vor Messebeginn 3 / 3
der Kosten
• In jedem Fall aber mindestens CHF 1’000.00
Bei kurzfristigen Absagen (14 Tage vor Messebeginn) wer­den
zudem die entstandenen Kosten für die optische Verschöner­
ung des leer stehenden Standes weiterver­rechnet (Teppich,
Deko-Pflanze, Trennwand, etc.). Vorbe­halten bleibt die Gel­tendmachung weitergehenden Schaden­ersatzes und Um­
triebsspesen, z.B. für bereits ausgeführte Bestellungen
(Werbeleistungen, Ausstellerverzeichnis, Technik, Mobiliar,
Fertigstände, usw.).
C) Vertragspartner
Der angemeldete Hauptmieter ist der Vertragspartner der
EMEX Management GmbH. Eventuelle Kosten für zusätz­liche,
durch einen Mit- / Untermieter bestellte Ausstellerkarten,
Parkkarten oder Ähnliches, werden dem der EMEX Manage­
ment GmbH gegenüber verbindlichen Hauptmieter in Rechnung gestellt. Es obliegt dem Hauptmieter die Kosten dem
Mit- / Untermieter zu verrechnen sowie den Mitaussteller
über die Rechte und Pflichten zu informieren z.B. Fristen für
Katalogeintrag, Branchenverzeichnis etc.
D) Standzuteilung / Platzierung
Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksich­
tigt, nicht aber als Bedingung angenommen. Die Platzierung
wird nach Themenbereichen und Spezialkonzepten vorge­nommen. Das Gesamtbild der Messe ist massgebend. Ein­
wände sind innerhalb von 5 Tagen ab Versand des defini­tiven
Hallen-Planes (Anfang August) eingeschrieben mitzu­teilen,
andernfalls gilt die Platzierung als angenom­men. Die Organisatorin ist berechtigt, falls erforderlich, auch abweichend
von einer schon erfolgten Bestätigung, dem Aussteller einen
anderen Platz an anderer Lage zuzuweisen. Weiter ist die
Organisation befugt Grösse und Masse des Standes abzuän­
dern, Ein- und Ausgänge der Hallen oder Freiflächen zu ver­legen oder zu schliessen sowie sonstige bauliche Ver­änder­
ungen vorzunehmen. Aus einteilungsbedingten Umstän­den
ver­grösserte, jedoch nicht bestellte Flächen oder zwei bis
vier offene, aber nicht bestellte Seiten, werden dem Aus­
steller in Rechnung ge­stellt. Die Organisatorin haftet gegen­
über dem Aussteller nicht für irgendwelche Folgen, die sich
aus der Lage oder der Umgebung seines Standes ergeben.
E) Mitaussteller / Untermieter
Die Beteiligung von Mitausstellern erfordert eine spezielle
Anmeldung sowie eine entsprechende Bestätigung des Veranstalters. Mitaussteller sind Unternehmen, die in irgend­einer Form am Stand eines Ausstellers in Erscheinung treten,
sei es durch Adress- oder Hinweistafeln, Exponate oder
Werbeunterlagen. Für jeden Mitaussteller ist vom Aussteller
eine Grundgebühr von CHF 600.00 und die Kosten für das
obligatorische Aussteller-Marketingpaket inklusive Katalog­
eintrag von CHF 650.00 zu entrichten.
F) Standfläche
Unter Standfläche versteht man die Bodenfläche inkl. allge­meine Hallenbeleuchtung und Klimatisierung, tägliche Rei­nigung der Gänge und Vorplätze sowie die Schlussreinigung.
Nicht inbegriffen sind:
• Standbau und Stand-Innenausstattung
• Zuschlag für Zweitgeschosse
• Standreinigung
• technische Anschlüsse sowie Gebühren und Verbrauch
• Gebühren für Mitaussteller
• Einträge und Inserate im Messekatalog, Werbematerial
• andere Mieten, Zusatzleistungen und Dienstleis­tungen,
die mit speziellen Bestellformularen angefordert werden
• Versicherungen
30. & 31. August 2016 | Messe Zürich
Für die begehbare Fläche von Obergeschossen wird ein Zuschlag von 50 % Quadratmeterpreis berechnet. Fremdleistun­
gen wie Standbau, Stand-Mobiliar, Technik, Pflanzen, Versi­
cherungen usw. werden durch die offiziellen Lieferan­ten
direkt in Rechnung gestellt.
G) Standbau
Der Aussteller mietet die Standfläche ohne Standbau und
Bodenbelag. Er kann den Standbau über den offiziellen Stand­bauer abwickeln, sei es mit einem Modulstand oder mit einem
individuellen, eigenen Standkonzept. Diese Standbauten
müssen den speziellen Vorschriften der Betriebs­ordnung
der MCH Messe Schweiz (Zürich) AG entsprechen.Für Ober­geschosse muss vorgängig eine Bewilligung beim Veranstalter
eingeholt werden. Im übrigen wird auf die spe­ziellen Vorschriften der Feuerpolizei verwiesen. Zollge­bühren von Lieferungen
werden nicht von der EMEX Manage­ment GmbH übernommen. Übertretungen der bestellten Aussenfläche werden
zu CHF 250.00 /m2 weiter verrechnet.
H) Persönlichkeitsrecht / Bildmaterial
Die Organisatorin ist berechtigt Fotografien, Zeichnungen
und Filmaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den
Ausstellungsbauten und -ständen und den ausgestellten
Gegenständen anfertigen zu lassen und für Werbung oder
Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aus­steller aus irgendwelchen Gründen Einwendungen erheben
kann. Das gilt auch für Aufnahmen, die Presse oder Fernsehen mit Zustimmung des Ausstellers direkt anfertigen.
I)Konditionen / Zahlung der Rechnung / Frühbucher-Rabatt
Der erste Teil des Mietbetrags von 55 % wird nach Annahme
der Anmeldung und der zweite Teil von 45 % des Mietbetra­
ges Ende Mai 2016 in Rechnung gestellt (ausgenommen sind
Themenparks und Pauschalstände). Die Zahlungsfrist beträgt
30 Tage. Bei einer Anmeldung nach dem 30. Juni 2016 gilt
jedoch als letzter Zahlungstermin der 31. Juli 2016. Die Teilnahmegebühren sind ohne jegliche Abzüge zu be­gleichen.
Zahlungsverzüge werden mit 5 % Zins belastet. Ohne vor­gängige Rechnungsbegleichung ist die Teilnahme an der
Messe nicht möglich. Die zusätzlich bezogenen Leistungen
werden mit der Schlussrechnung nach der Messe ver­rechnet. Auf der Schlussrechnung wird eine Bearbeitungsge­
bühr von 5 % auf die Nebenleis­tungen erhoben. Bei Anmel­
dungen nach dem 31. Juli 2016 gilt Zahlungs­eingang innert
10 Tagen. Der Frühbucher-Rabatt (Early Bird) wird Ihnen
auf der 1. Akontorechnung gewährt, welche innert 30 Tagen
zahlbar ist. Nichteinhaltung dieser Frist bewirkt eine Auf­hebung des Rabatts. Folglich wird die Differenz zum Normal­preis auf der 2. Akontorechnung berechnet. Sollte die 2.
Akontorechnung nicht innert 30 Tagen bezahlt werden, wird
der Early Bird Zuschlag mit der Schlussrechnung verrech­
net. Bei Nichteinhaltung der Frist für Messestandpackages,
wird ebenfalls noch vor der Messe eine separate Rechnung
ge­stellt. Es werden keine Checks akzeptiert und die Über­
wei­sung muss in Schweizer Franken erfolgen. Allfällige
Bank­spesen gehen zu Lasten des Ausstellers.
J) Direktverkauf von Waren
Der Direktverkauf von Waren ist gemäss Ladenschluss­regle­
ment der Gemeinde Zürich gestattet. Der Aussteller ist ge­halten, die für sein Angebot nötigen behördlichen Bewilli­gungen einzuholen und rechtliche Vorschriften einzuhalten.
Eine Haftung seitens des Ausstellers wird vom Veranstalter
nicht übernommen.
K)Gastronomie / Lebensmittelverkauf und Degustationen
Für den Verkauf von Esswaren und / oder Getränken am
Stand gelten spezielle Bedingungen. Deshalb muss jeder
Verkauf von Esswaren und / oder Getränken von der Messe­organisatorin bewilligt werden. Die gesetzliche Bewilligung
wird von der jeweiligen Messeleitung gesamthaft für alle
Aussteller eingeholt und den Ausstellern verrechnet. Die
Umsatzabgabe beträgt 20 % an SV Service (Schweiz) AG.
Des weiteren müssen die Bestimmungen der kantonalen
Lebens­mittelverordnungen eingehalten werden. Diese
müssen auch bei einer reinen Degustationsaktion, bei welcher
die Esswaren und / oder Getränke gratis abgegeben werden,
eingehalten werden. Die Messeleitung übernimmt keine
Kosten bei allfälligen Bussen oder Mehraufwendungen.
L) Demonstrationen, Attraktionen, Werbung und Seminare
ausserhalb des Standes
Konzepte für Demonstrationen und Attraktionen in den ein­zelnen Ständen müssen dem Veranstalter rechtzeitig und
schriftlich zur Bewilligung eingereicht werden und dürfen
Stand-Nachbarn oder Besucher sowohl optisch wie akus­tisch nicht stören. Ebenso darf die Zirkulation der Besucher
in den Gängen dadurch nicht behindert werden. Insbesondere ist die Inanspruchnahme des Raumes vor dem Stand
nicht gestattet. Der Platz ausser­halb der Standfläche darf
nicht für Werbezwecke verwendet werden. Insbesondere ist
das Verteilen von Werbematerial ausserhalb der eigenen
Standfläche ohne schriftliche Bewilligung des Veranstalters
untersagt. Aussteller, die gegen die Regeln des fairen Wett­
bewerbes verstossen, können in groben Fällen im Interesse
der gesamten Ausstellung mit sofortiger Wirkung von der
Veranstaltung ausgeschlossen werden.
M) Musikvorführungen / SUISA
Musikdarbietungen an Ausstellerständen müssen mit dem
Veranstalter vereinbart werden und dürfen Stand-Nachbarn
oder Besucher sowohl optisch wie akustisch nicht stören.
Wer in den Räumlichkeiten oder auf dem Gelände der Messe
Schweiz jeglicher Art von Livemusik oder Musik ab Tonoder Tonbildträgern spielt bzw. abspielt, ist aufgrund der
bestehenden Staatsverträge verpflichtet dies der Veran­stal­
terin mindestens 30 Tage vor Beginn der Messe zu mel­den.
Die EMEX Management GmbH wird alle Bewilligun­gen bei der
Schweizerischen Gesell­s chaft für die Rechte der Urheber
musikalischer Werke (SUISA) einreichen und die Gebühren
bezahlen. Dem Aus­steller wird eine Pauschale von CHF 50.00
in Rechnung gestellt. Die EMEX Management GmbH er­kennt
keine Drittansprüche an, welche infolge der Nichtbeachtung
der Urheberrechtsvorschriften erhoben werden sollten.
N) Spezial-Bewilligungen
Der Aussteller muss die für die Messe nötigen Bewilligungen
beim Veranstalter einholen und rechtlich verbind­liche Vor­schriften einhalten. Eine Haftung vom Veranstalter für ein
behördliches Verbot von Werbung oder Verkäufen wird nicht
übernommen. Allfällige Steuern und Abgaben für Be­w illi­
gungen werden dem Aussteller zusätzlich in Rechnung ge­stellt. Musikdarbietungen und «verstärkte» Durchsagen sind
durch den Veranstalter zu bewilligen. Die Attraktionen
werden – soweit möglich – an die Besucher kommuniziert.
Dies bedingt eine rechtzeitige Mitteilung an den Veranstalter.
O) Andere behördlichen Bewilligungen
Der Aussteller ist gehalten, die für sein Ausstellungsange­bot
nötigen behördlichen Bewilligungen einzuholen und recht­
liche Vorschriften einzuhalten. Eine Haftung seitens des Ausstellers wird vom Veranstalter nicht übernommen. Für die
Einholung allfälliger Bewilligungen für die Durchführung
von Verlosungen und Wettbewer­ben innerhalb des eigenen
Standes sorgt der Aussteller. Wird der Standbau, ein Teil davon
oder ein Ausstellungsgut durch das Feuerwehrinspektorat
oder die MCH Messe Schweiz (Zürich) AG nicht bewilligt,
kann der Veranstalter dafür nicht haftbar gemacht werden.
Entsprechende Vorabklärungen sind Sache des Ausstellers.
P)Versicherungen / Haftungsausschluss
Eine Haftpflicht sowie Feuer-, Explosions- und Elemen­t ar­
schadenversicherung ist für alle Aussteller obligatorisch
und muss durch den Aussteller selbst abgeschlossen werden.
Der Veranstalter schliesst für die Aussteller aus­drücklich
keine Versicherungen ab. Der Veranstalter über­nimmt auch
keine Obhutspflicht für Ausstellungsgüter und Standein­
richtungen. Der Ausstel­ler trägt alle Folgen, welche aus
der Unterlassung der obligatorischen Ausstellungs-Versi­cherung eintreten können. Der Aus­steller ist auch verpflich­
tet, an seinen ausgestellten und in Betrieb befindlichen
Maschinen und Geräten Schutzvorrichtungen anzubringen.
Der Aussteller haftet auch für Personen- und Sachschäden,
die durch den Auf- und Abbau des Standes oder seiner Aus­stellungsgüter entstehen. Der Veranstalter lehnt jede Haftung
bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen ab und übernimmt
in keinem Fall irgendwelche Kosten.
Q) Feuerpolizeiliche Vorschriften
Diese bilden integrierten Bestandteil dieses Vertrages und
können beim Veranstalter angefordert werden.
R) Reklamationen
Allfällige Reklamationen, die Geschehnisse während der
Messe betreffen, müssen noch während der Veranstaltung
schriftlich bei der Messeleitung im Messebüro abgegeben
werden.
S) Betriebsordnungen des Messeplatzes
Die Betriebsordnungen des Messeplatzes bilden integrie­
renden Bestandteil dieses Reglements mit Ausnahme der
Sachverhalte, die in diesem Ausstellerreglement anders
reglementiert sind. Die Betriebsordnung des Messeplatzes
ist auf Wunsch erhältlich und auch auf www.suisse-emex.
ch einzusehen. Die Messeleitung ist berechtigt, Weisungen
zu erteilen. Wer die Anordnungen nicht befolgt, kann jeder­
zeit von der Beteiligung ausge­s chlossen werden. Dem Be­troffenen oder Dritten steht dadurch keinerlei Anspruch auf
Rückzahlung von Stand­miete, Gebühren, Schadenersatz
oder ähnliches zu.
T) Verzicht auf Durchführung
Sofern unvorhergesehene politische oder wirtschaftliche
Ereignisse oder höhere Gewalt die Durchführung der Messe
verunmöglichen oder erschweren, erwachsen dadurch dem
Aussteller keine Schadenersatzansprüche.
U) Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten,
welche im Zusammenhang mit der Veranstaltung entste­
hen können, bildet Zürich. Sollte der Wortlaut des in andere Sprachen übersetzten Ausstellerreglements Anlass
zu Meinungs­verschiedenheiten in der Auslegung geben, so
ist die Fassung in deutscher Sprache massgebend. Alle
münd­lichen Vereinbarungen und Sonderregelungen bedürfen
der schriftlichen Bestätigung. Das Ausstellerreglement ist
integrierender Bestandteil eines Vertragsabschlusses (Än­
derungen vorbehalten). Alle nachfolgenden Rundschreiben
und schriftlichen Meldungen gelten als Bestandteil dieses
Reglements.
Zürich, September 2015
Als Veranstalter der Messe zeichnet sich verantwortlich:
EMEX Management GmbH
Lindenbachstrasse 56
CH-8006 Zürich
www.suisse-emex.ch
Seite 7 / 7
EMEX Management GmbH | Lindenbachstrasse 56 | CH-8006 Zürich | Tel. +41 44 366 61 11 | Fax +41 44 366 61 29 | www.suisse-emex.ch | [email protected]