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ENplus-Entgeltordnung Pellethandel
(Version 3.0 vom 22.10.2015)
Entgeltordnung für ENplus-zertifizierte Pellethändler in Deutschland
– Gültig ab 01.01.2016 –
Diese Entgeltordnung umfasst ausschließlich die Leistungen der Deutsches Pelletinstitut GmbH
(DEPI). Dienstleistungen von gelisteten Laboren und Inspektionsstellen (Inspektion von
Absackanlagen und dazugehörige Laboruntersuchungen) werden vom zertifizierten Unternehmen
direkt mit der gelisteten Inspektionsstelle bzw. dem gelisteten Prüflabor abgerechnet.
Das jährlich zu entrichtende Entgelt für zertifizierte Pellethändler ergibt sich aus einer
Zertifizierungspauschale und der Lizenzgebühr, die zum Angebot zertifizierter Holzpellets der
Qualitätsklassen ENplus A1, ENplus A2 und ENplus B berechtigt, vorausgesetzt ein gültiges Zertifikat
liegt vor.
Zertifizierungspauschalen
Die jährlichen Zertifizierungspauschalen für Händler von loser Ware decken die Kosten von Vor-Ortund Fernaudits sowie der Konformitätsbewertung. Für externe Lagerstandorte in mehr als 20 km
Entfernung zum Hauptsitz wird eine zusätzliche Pauschale erhoben, die die Kosten der Vor-OrtInspektionen deckt.
Zertifizierungspauschale Händler (lose Ware):
500 EUR pro Jahr
Zertifizierungspauschale externer Lagerstandort:
200 EUR pro Jahr
Die jährlichen Zertifizierungspauschalen für Händler von Sackware und freiwillig zertifizierte Händler
ohne physischen Kontakt zu loser Ware deckt die Kosten der Fernaudits und Konformitätsbewertung.
Zertifizierungspauschale Händler ohne physischen Kontakt: 200 EUR pro Jahr
Lizenzgebühren
Die Lizenzgebühren für die Nutzung der Zertifizierungs- und Qualitätszeichen umfassen den Verkauf
von loser Ware an Wiederverkäufer und Verbraucher sowie den Verkauf von Sackware, die mit dem
eigenen Qualitätszeichen gekennzeichnet ist
Lizenzgebühr Pellethandel:
0,15 EUR pro Tonne Pellets
Die Lizenzgebühren werden für die im Abrechnungsjahr (Kalenderjahr) verkaufte Menge aller
zertifizierungsfähigen Pellets erhoben, unabhängig davon, ob sie im Einzelnen als ENplus-Pellets
deklariert werden oder nicht. Pellets, die an Kraftwerke oder als Einstreu für Tiere verkauft werden,
sind von der Lizenzgebühr ausgenommen.
Die Lizenzgebühren für das erste Jahr der Zertifizierung beruhen auf der für das laufende Jahr (ab
dem Datum der Zertifizierung) geschätzten Verkaufsmenge. In den Folgejahren wird die geschätzte
Jahresleistung mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Gebührensatz in Rechnung gestellt, abzüglich
oder zuzüglich eines Ausgleichsbetrags für das Vorjahr. Der Ausgleichsbetrag ergibt sich aus dem
Unterschied von geschätzter und tatsächlicher Handelsmenge und dem in dem betreffenden Jahr
gültigen Gebührensatz.
Alle genannten Pauschalen und Gebühren verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
von derzeit 19 %.
Deutsches Pelletinstitut(DEPI) GmbH • Neustädtische Kirchstr. 8 • 10 117 Berlin,
Tel.: 030 – 6881599-55 • Fax: 030 - 688159977 • E-Mail: [email protected]
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