Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Referat F11 - Forschungsförderung National / Referat R21 - Finanzmanagement Merkblatt 1.6.a Ausgleich und Verrechnung im Rahmen von Drittmittelkonten Anweisung von Rechnungen aus dem falschen Projektkonto Buchungen von Personalkosten zulasten eines falschen Projekts - für Beschäftigte im laufenden Haushaltsjahr - für Hilfskräfte im laufenden Haushaltsjahr - für Beschäftigte und Hilfskräfte für ein abgelaufenes Haushaltsjahr Ausgleich eines überzogenen Drittmittelprojekts - wenn der Ausgleich durch das Umbuchen von einzelnen Rechnungen nicht möglich ist, da der Geldgeber beispielsweise anteilige Reise- oder Personalkosten, nicht genutzte Skonti o.ä. nicht anerkannt hat oder das Bewilligungsvolumen durch eine Zahlung anteilig überschritten wurde Einzubringende Eigenleistung für ein Drittmittelprojekt aus dem Institutsetat Zinsforderungen seitens der Geldgeber - die direkt an den Geldgeber zu zahlen sind / Rechnung über Zinsforderung - wenn diese vom Geldgeber von einer Zahlung für das Projekt einbehalten werden und der Zinsbetrag dem Projekt vom Institut wieder zuzuführen ist Kontoausgleich nach Projektabschluss bei positivem Restbestand, der nicht an den Geldgeber zurückzuführen ist - bei Finanzierung des Projekts zu 100 % durch diesen Geldgeber - bei Finanzierungen des Projekts zu 100 % nur durch Einsatz von nachgewiesenen Eigenmitteln in Form von landesfinanziertem Personal Umbuchung von anteiligen Gemeinkosten / anteiligem Gewinn Bitte beachten! Manuelle Verrechnungsanordnung A110. Bitte beachten! Umbuchungen kompletter Rechnungen sind möglich, anteilige Umsetzungen sind jedoch nicht zulässig! - beim Finanzverwaltungsamt veranlassen über das Referat R12 Korrekturbuchung per AP-Vordruck (durch Projektleitung anzustoßen) - beim Finanzverwaltungsamt über das Referat R12 Korrekturbuchung per APVordruck veranlassen (durch Projektleitung anzustoßen) - beim CAU-Finanzmanagement R21 über das Referat R12 bzw. das Dekanat (bei Hiwis) Korrekturbuchung per Verrechnungsanordnung veranlassen - Eine Verstärkung von Projektmitteln zulasten des Grundhaushaltes des Instituts ist möglich Eine Verstärkung von Projektmitteln zulasten des Grundhaushaltes des Instituts ist möglich - Anweisung aus Etat oder anderen eigenen (frei verfügbaren) Mitteln (z.B. MG 56, TG 66, TG 89) - Die Verrechnung seitens des Geldgebers ist haushaltsrechtlich falsch, es müsste immer mit Rechnungstellung - wie beschrieben – verfahren werden. In diesem Ausnahmefall jedoch ist eine Verrechnung mit Auszahlung vom Institutsetat oder der Programmpauschale zugunsten des Einnahmetitels zulässig, da hier die ungekürzten Projektmittel seitens des Geldgebers hätten eingehen müssen. - Seitens des Projektleiters sollte formlos bei R 21 über F 112 beantragt werden, den Restbetrag zugunsten des PP-Kontos zu verbuchen - Der Bestand ist von R 21 über F 112 an den Grundhaushalt zurückzuführen Die Umsetzung der jeweiligen Anteile erfolgt im Referat 21 und wird ebenfalls zugunsten des PP-Kontos des Projektleiters verbucht Für alle regulären Buchungen im Rahmen Ihrer Projekte oder Ihres Programm- bzw. Projektpauschalenkontos sind die jeweiligen Titelübersichten und Hinweise zu berücksichtigen. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats Finanzmanagement (R21) und des Sachgebiets Drittmittelbewirtschaftung (F112) zur Verfügung Merkblatt F11-1.6a (Stand 14. Juli 2015)
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