„Dynamic Flex“ Teilnahmebedingungen Programmbeschreibung Das Firmenangebot „Dynamic Flex“ der Eurowings GmbH („Eurowings“) richtet sich an alle Unternehmen und Konzerne, die in ihren Reiserichtlinien einen Fokus auf „Best Buy“ legen. Dabei bietet Eurowings Firmen bereits ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro eine Teilnahme an „Dynamic Flex“ an. Die Preise der Firmentarife „Dynamic Flex SMART“ und „Dynamic Flex BEST“ orientieren sich in ihrer Höhe und in ihren Produktbestandteilen jeweils an den tagesaktuellen und öffentlich verfügbaren Internetpreisen (Tarifart „SMART“ bzw. „BEST“). Zusätzlich bietet “Dynamic Flex“ die Möglichkeit zur Umbuchung und Stornierung. Außerdem besteht für teilnehmende Unternehmen die Möglichkeit eines Upgrades auf Premium Konditionen, wenn ein Umsatz von 400.000 Euro p. a. erreicht wird. Premium Kunden erhalten noch bessere Konditionen und Zugriff auf unsere VIP Hotline. Nach Erreichen des Premium Status wird dieser von Eurowings für mindestens ein Jahr zugesichert (siehe Sonderkonditionen „Premium“). Eurowings erhebt keine Teilnahmegebühr für „Dynamic Flex“. 1. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt an „Dynamic Flex“ sind alle Unternehmen (Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Juristische Personen, freie Berufe (wie z. B. Rechtsanwaltsund Steuerberatungskanzleien, Arztpraxen, Architektenbüros, Unternehmensberatungsbüros, Ingenieurbüros etc.) und deren Organe und Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit mindestens für 15.000 Euro Beförderungsleistungen p. a. bei der Eurowings GmbH generieren (siehe dazu Punkt 3). Nicht teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, deren Dienstleistungsangebote – zumindest auch – den entgeltlichen oder unentgeltlichen Vertrieb oder die Vermittlung von Flugscheinen umfassen (z. B. Reisebüros, Consolidator, Reiseveranstalter, Reisemittler, oder Kreuzfahrtgesellschaften). 2. Programminhalte für die Firmentarife „Dynamic Flex SMART“ und „Dynamic Flex BEST“ a) Die Firmentarife „Dynamic Flex SMART“ und „Dynamic Flex BEST“ orientieren sich in ihrer Höhe und in ihren Produktbestandteilen jeweils am tagesaktuellen und öffentlich verfügbaren Internetpreis (Tarifart „SMART“ und Tarifart „BEST“). Die mit diesen Tarifarten verbundenen Paketleistungen sind obligatorischer Bestandteil der Firmentarife „Dynamic Flex SMART“ und „Dynamic Flex BEST“. Ausgeschlossen sind Preise, die auf Sonderpreisaktionen beruhen und nur im öffentlichen Bereich gebucht werden können. b) Es werden im Rahmen des Eurowings Firmenangebotes „Dynamic Flex“ ausschließlich Nonstop-Verbindungen angeboten, die von Eurowings selbst oder einer der im Auftrag von Eurowings operierenden Fluggesellschaften (z.B. Germanwings) durchgeführt werden. Umsteigeverbindungen sind ausgenommen. c) Darüber hinaus gelten die in Ziffer 4 und 5 genannten weiteren Konditionen. VERTRAULICH 22.10.2015 Seite 1 von 7 3. Voraussetzung zur Vereinbarung der „Dynamic Flex BEST Firmentarife „Dynamic Flex SMART“ und Die Firmentarife „Dynamic Flex SMART“ und „Dynamic Flex BEST“ werden unter der Voraussetzung gewährt, dass das teilnehmende Unternehmen im Kalenderjahr den in Ziffer 1 genannten Mindestumsatz von 15.000 Euro (brutto, inklusive Steuern, Gebühren und Kosten im Sinne von Artikel 4.1 der Eurowings ABB) aus getätigten EurowingsFlugbuchungen generiert. Für den Mindestumsatz anrechenbar sind die Flugumsätze aus Buchungen, die nach erfolgter Anmeldung mit Benutzername und Passwort getätigt wurden als auch jene Flugumsätze, die über GDS-basierte Kanäle getätigt wurden wobei die Firmenkonditionen „Dynamic Flex“ nicht über GDS-basierte Kanäle buchbar sind. Bei unterjähriger Teilnahme gilt ein anteiliger Mindestumsatz. 4. Generelle Konditionen für Buchungen der Tarifart „Dynamic Flex SMART“ und „Dynamic Flex BEST“ “ für die Kurz- und Mittelstrecke (Domestik, Europa und Nordafrika) a) Gebuchte Flüge können bis 23:59 Uhr des ursprünglich geplanten Abflugtages storniert werden. In diesem Fall erstattet Eurowings das gesamte gezahlte Beförderungsentgelt abzüglich der durch die Kündigung nicht ersparten Aufwendungen. Diese werden mit einer Pauschale in Höhe von 50,- € pro Person und Strecke in Ansatz gebracht, es sei denn, das teilnehmende Unternehmen weist nach, dass Aufwendungen überhaupt nicht oder lediglich in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Des Weiteren können gebuchte Flüge nach 23:59 Uhr des jeweils ursprünglich geplanten Abflugtages gegen eine Pauschale in Höhe von 75,- € pro Person und Strecke storniert werden. In anderen Fällen richten sich das Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung des Beförderungsvertrages sowie ein Anspruch auf teilweise oder vollständige Rückerstattung des Beförderungsentgeltes nach den Regelungen der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Eurowings (ABB). b) Umbuchungen auf eine andere flugplanmäßige Abflugzeit sind bis 23:59 Uhr des ursprünglich geplanten Abflugtages möglich, sofern freie Plätze auf dem neu gewünschten Flug verfügbar sind. Änderungen der gebuchten Strecke sind ausgeschlossen. Das pauschale Entgelt für Umbuchungen gemäß „Entgeltordnung, Artikel 17 „BKG“ ABB entfällt. Des Weiteren können gebuchte Flüge nach 23:59 Uhr des jeweils ursprünglich geplanten Abflugtages gegen eine Pauschale in Höhe von 75,- € pro Person und Strecke geändert werden. Darüber hinaus bestimmt sich der Flugpreis nach der zum Zeitpunkt der Umbuchung maßgeblichen Tarifstufe für die betreffende Flugstrecke. Ist der danach zu berechnende Flugpreis höher als der ursprünglich gebuchte Tarif, muss der Differenzbetrag entrichtet werden. Die Erstattung eines etwaigen Minderbetrages ist hingegen ausgeschlossen. c) Fluggastwechsel, d.h. die Übertragung der Beförderungsberechtigung gebuchter Flüge auf andere Personen bzw. die Ergänzung unvollständiger oder fehlender Vor- oder Familiennamen, sind bis 30 Minuten vor der jeweils planmäßigen Abflugzeit gegen eine Gebühr (vgl. „Entgeltordnung, Artikel 17 „NC1“ ABB) möglich. Darüber hinaus bestimmt sich der Flugpreis nach der zum Zeitpunkt des Fluggastwechsels maßgeblichen Tarifstufe für die betreffende Flugstrecke. Ist der danach zu berechnende Flugpreis höher als der ursprünglich gebuchte Tarif, muss der Differenzbetrag entrichtet werden. Die Erstattung eines etwaigen Minderbetrages ist hingegen ausgeschlossen. Ein Fluggastwechsel auf eine andere Person, die nicht dem Berechtigten Teilnehmerkreis gemäß Ziffer 6 angehört, ist nicht möglich. VERTRAULICH 22.10.2015 Seite 2 von 7 5. Generelle Konditionen für Buchungen der Tarifart „Dynamic Flex SMART“ und „Dynamic Flex BEST“ für die Langstrecke (Nord-, Mittel- und Südamerika, Asien) a) Gebuchte Flüge können bis 23:59 Uhr des ursprünglich geplanten Abflugtages durch Kündigung wieder storniert werden. In diesem Fall erstattet Eurowings das gesamte gezahlte Beförderungsentgelt abzüglich der durch die Kündigung nicht ersparten Aufwendungen. Diese werden mit einer Pauschale in Höhe von 100,- € pro Person und Strecke in Ansatz gebracht, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass Aufwendungen überhaupt nicht oder lediglich in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Des Weiteren können gebuchte Flüge nach 23:59 Uhr des jeweils ursprünglich geplanten Abflugtages durch Kündigung gegen eine Pauschale in Höhe von 120,- € pro Person und Strecke storniert werden. In anderen Fällen richten sich das Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung des Beförderungsvertrages sowie ein Anspruch auf teilweise oder vollständige Rückerstattung des Beförderungsentgeltes nach den Regelungen der Allgemeinen Beförderungsbedingungen . b) Umbuchungen auf eine andere flugplanmäßige Abflugzeit sind bis 23:59 Uhr des ursprünglich geplanten Abflugtages möglich, sofern freie Plätze auf dem neu gewünschten Flug verfügbar sind. Änderungen der gebuchten Strecke sind ausgeschlossen. Das pauschale Entgelt für Umbuchungen beläuft sich auf 25,- € pro Person und Strecke. Des Weiteren können gebuchte Flüge nach 23:59 Uhr des jeweils ursprünglich geplanten Abflugtages gegen eine Pauschale in Höhe von 120,- € pro Person und Strecke geändert werden. Darüber hinaus bestimmt sich der Flugpreis nach der zum Zeitpunkt der Umbuchung maßgeblichen Tarifstufe für die betreffende Flugstrecke. Ist der danach zu berechnende Flugpreis höher als der ursprünglich gebuchte Tarif, muss der Differenzbetrag entrichtet werden. Die Erstattung eines etwaigen Minderbetrages ist hingegen ausgeschlossen. c) Fluggastwechsel, d.h. die Übertragung der Beförderungsberechtigung gebuchter Flüge auf andere Personen bzw. die Ergänzung unvollständiger oder fehlender Vor- oder Familiennamen, sind bis 30 Minuten vor der jeweils planmäßigen Abflugzeit gegen eine Gebühr (vgl. „Entgeltordnung, Artikel 17 „NC1“ ABB) möglich. Darüber hinaus bestimmt sich der Flugpreis nach der zum Zeitpunkt des Fluggastwechsels maßgeblichen Tarifstufe für die betreffende Flugstrecke. Ist der danach zu berechnende Flugpreis höher als der ursprünglich gebuchte Tarif, muss der Differenzbetrag entrichtet werden. Die Erstattung eines etwaigen Minderbetrages ist hingegen ausgeschlossen Ein Fluggastwechsel auf eine andere Person, die nicht dem Berechtigten Teilnehmerkreis gemäß Ziffer 6 angehört, ist nicht möglich. 6. Berechtigter Personenkreis a) Die Firmentarife gelten ausschließlich für geschäftliche Reisen der Mitarbeiter des teilnehmenden Unternehmens, der Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz, sowie der Mitarbeiter von Drittunternehmen, soweit diese auf Rechnung und im Auftrag oder Interesse des teilnehmenden Unternehmens reisen. Die Mitarbeiter müssen zum Zeitpunkt der Reise in einem aktiven, nicht ruhenden und vertraglich fixierten Beschäftigungsverhältnis zu dem teilnehmenden Unternehmen, dem verbundenen Unternehmen oder dem Drittunternehmen stehen. b) Die Firmentarife können nur in Anspruch genommen werden, wenn der jeweilige Luftbeförderungsvertrag von dem teilnehmenden Unternehmen im eigenen Namen zugunsten der Mitarbeiter abgeschlossen wird, mithin das teilnehmende Unternehmen auch Vertragspartei des Luftbeförderungsvertrags ist. Das teilnehmende Unternehmen trägt die Gewähr dafür, dass die durch den Beförderungsvertrag berechtigten Fluggäste die in Buchstabe a) festgelegten Voraussetzungen erfüllen. VERTRAULICH 22.10.2015 Seite 3 von 7 c) Die Buchung von Flügen zu Firmentarifen ist über das B2B Portal im Internet unter Verwendung des vergebenen persönlichen Benutzernamens und des persönlichen Passworts des teilnehmenden Unternehmens möglich. Mittels der firmeneigenen Zugangsdaten sind die Firmentarife ebenfalls über Fremdsysteme (z. B. Online Booking Engines – OBE) buchbar, sofern der jeweilige Drittanbieter diese online-basierten Tarife abbildet. d) Die firmenspezifischen Zugangsdaten und somit die „Dynamic Flex“ Firmenkonditionen können weltweit eingesetzt werden und gelten für das teilnehmende Unternehmen inklusive Konzern- und Tochterunternehmen. e) Forderungen der Eurowings gegenüber dem teilnehmenden Unternehmen aus „Dynamic Flex“ sind mit Buchung sofort fällig. Zahlungen sind über eine von Eurowings akzeptierte Kreditkarte oder durch ein SEPA- Lastschriftmandat (SEPA-Lastschrift mit Abbuchungsauftrag für ein Girokonto bei einem deutschen Kreditinstitut) zu erbringen. Eurowings behält sich vor, darüber hinaus weitere Zahlarten einzuführen und/oder Zahlarten abzuschaffen. Eurowings wird das teilnehmende Unternehmen rechtzeitig über mögliche Änderungen bzgl. verfügbarer Zahlarten informieren. 7. Allgemeine Beförderungsbedingungen Soweit in diesen Teilnahmebedingungen keine besonderen Regelungen getroffen sind, unterliegen alle Luftbeförderungsverträge, die im Rahmen von „Dynamic Flex“ geschlossen werden, den Bestimmungen der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Eurowings (ABB).Die ABB können hier oder im Internet unter www.eurowings.com eingesehen und von dort heruntergeladen und ausgedruckt werden. Änderungen des Flugplans bleiben vorbehalten. 8. Laufzeit und Kündigung a) Die Teilnahme an „Dynamic Flex“ beginnt nach Akzeptanz der Teilnahmebedingungen und ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. b) Die Teilnahme an „Dynamic Flex“ kann von beiden Parteien ohne Begründung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. c) Die Möglichkeit beider Parteien zur fristlosen Kündigung der Teilnahme an „Dynamic Flex“ aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn (1) eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt; (2) eine Partei sonstige Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung trotz Aufforderung durch die andere Partei nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt; (3) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Partei eröffnet oder ein entsprechender Antrag mangels Masse abgelehnt wird oder sich eine der Parteien in Liquidation befindet. d) Für den Fall, dass der für die Teilnahme an „Dynamic Flex“ erforderliche Mindestumsatz von 15.000 Euro nicht erreicht wird, findet ein Gespräch zwischen den Parteien statt. Kommt es dabei nicht zu einer kommerziellen Einigung, kann Eurowings die Teilnahme VERTRAULICH 22.10.2015 Seite 4 von 7 des Partners an „Dynamic Flex“ ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Eine Nachbelastung des teilnehmenden Unternehmens ist jedoch in jedem Fall ausgeschlossen. 9. Vertraulichkeit a) Die Parteien sind während der Laufzeit und über das Ende der Teilnahme hinaus verpflichtet, den Inhalt dieser Teilnahmebedingungen sowie die zur Ausführung erlangten vertraulichen Informationen streng geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Zu den vertraulichen Informationen gehören der Benutzername und das persönliche Passwort, welche Eurowings dem teilnehmenden Unternehmen zu dessen Autorisierung und Identifizierung zuteilt. Für den Fall, dass der Partner ein Reisebüro oder anderen Drittanbieter mit der Buchung seiner Dienstreisen beauftragt, unterliegt die jeweilige dritte Partei derselben Verpflichtung. b) Die Parteien werden dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter, Vertreter oder sonstige Personen, die Zugang zu den Informationen nach Buchstabe a) haben, derselben Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen. Das gilt gleichermaßen für die verbundenen Unternehmen und Drittunternehmen im Sinne von Ziffer 6 Buchstabe a) einschließlich deren Mitarbeiter. c) Nicht Dritte im Sinne dieser Vertraulichkeitsklausel sind verbundene Unternehmen der Eurowings i.S. der §§ 15 ff. AktG sowie die Deutsche Lufthansa AG (Köln) und die mit ihr i.S. der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen. 10. Sonstiges Die Teilnahme an „Dynamic Flex“ und sämtliche Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, einschließlich möglicher Schadensersatzansprüche und Vertragsstrafen unterliegen in ihrer Gesamtheit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit der Teilnahme an „Dynamic Flex“ ist Köln. 11. Datenschutz Die mit der Teilnahme an „Dynamic Flex“ verbundenen personen- und firmenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen erhoben und verarbeitet und nur für Zwecke genutzt, die der Durchführung von „Dynamic Flex“ dienen. Soweit es zum Abschluss oder zur Abwicklung von Verträgen und Leistungen seitens Eurowings erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten des Teilnehmers und/oder seiner Mitarbeiter an Leistungsträger und/oder sonstige Dritte übermittelt werden. Der Teilnehmer garantiert, dass er sämtliche datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten seiner Mitarbeiter im Rahmen von „Dynamic Flex“ durch Eurowings schafft. Weitere Einzelheiten können unserer Datenschutzerklärung im Bereich Datenschutz auf www.eurowings.com oder hier entnommen werden. VERTRAULICH 22.10.2015 Seite 5 von 7 Sonderkonditionen für Premium Kunden Ab einem Umsatz von 400.000 Euro in den letzten 12 Monaten erhält der Teilnehmer automatisch und für die Dauer von einem Jahr die Premium Firmenkonditionen. Der Status des Premium Kunden wird gewährt, solange der Partner den Mindestumsatz von 400.000 € p. a. generiert. Premium Kunden erhalten anstelle der in Ziffer 4 der Teilnahmebedingungen genannten „Generellen-Konditionen“ folgende „Premium-Konditionen“: Generelle Konditionen für Buchungen der Tarifart „Dynamic Flex SMART“ und „Dynamic Flex BEST“ “ für die Kurz- und Mittelstrecke (Domestik, Europa und Nordafrika) a) Gebuchte Flüge können bis 23:59 Uhr des ursprünglich geplanten Abflugtages durch Kündigung wieder storniert werden. In diesem Fall erstattet Eurowings das gesamte gezahlte Beförderungsentgelt abzüglich der durch die Kündigung nicht ersparten Aufwendungen. Diese werden mit einer Pauschale in Höhe von 15,- € pro Person und Strecke in Ansatz gebracht, es sei denn, das teilnehmende Unternehmen weist nach, dass Aufwendungen überhaupt nicht oder lediglich in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Des Weiteren können gebuchte Flüge nach 23:59 Uhr des jeweils ursprünglich geplanten Abflugtages durch Kündigung gegen eine Pauschale in Höhe von 75,- € pro Person und Strecke storniert werden. In anderen Fällen richten sich das Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung des Beförderungsvertrages sowie ein Anspruch auf teilweise oder vollständige Rückerstattung des Beförderungsentgeltes nach den Regelungen der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Eurowings (ABB). b) Umbuchungen auf eine andere flugplanmäßige Abflugzeit sind bis 23:59 Uhr des ursprünglich geplanten Abflugtages möglich, sofern freie Plätze auf dem neu gewünschten Flug verfügbar sind. Änderungen der gebuchten Strecke sind ausgeschlossen. Das pauschale Entgelt für Umbuchungen gemäß „Entgeltordnung, Artikel 17 „BKG“ ABB entfällt. Des Weiteren können gebuchte Flüge nach 23:59 Uhr des jeweils ursprünglich geplanten Abflugtages gegen eine Pauschale in Höhe von 75,- € pro Person und Strecke geändert werden. Darüber hinaus bestimmt sich der Flugpreis nach der zum Zeitpunkt der Umbuchung maßgeblichen Tarifstufe für die betreffende Flugstrecke. Ist der danach zu berechnende Flugpreis höher als der ursprünglich gebuchte Tarif, muss der Differenzbetrag entrichtet werden. Die Erstattung eines etwaigen Minderbetrages ist hingegen ausgeschlossen. c) Fluggastwechsel, d.h. die Übertragung der Beförderungsberechtigung gebuchter Flüge auf andere Personen bzw. die Ergänzung unvollständiger oder fehlender Vor- oder Familiennamen, sind bis 30 Minuten vor der jeweils planmäßigen Abflugzeit gegen eine Gebühr von 15,- € pro Person und Buchung möglich. Darüber hinaus bestimmt sich der Flugpreis nach der zum Zeitpunkt des Fluggastwechsels maßgeblichen Tarifstufe für die betreffende Flugstrecke. Ist der danach zu berechnende Flugpreis höher als der ursprünglich gebuchte Tarif, muss der Differenzbetrag entrichtet werden. Die Erstattung eines etwaigen Minderbetrages ist hingegen ausgeschlossen. Ein Fluggastwechsel auf eine andere Person, die nicht dem Berechtigten Teilnehmerkreis gemäß Ziffer 6. angehört, ist nicht möglich. Generelle Konditionen für Buchungen der Tarifart „Dynamic Flex SMART“ und „Dynamic Flex BEST“ für die Langstrecke (Nord-, Mittel- und Südamerika, Asien) a) Gebuchte Flüge können bis 23:59 Uhr des ursprünglich geplanten Abflugtages durch Kündigung wieder storniert werden. In diesem Fall erstattet Eurowings das gesamte gezahlte Beförderungsentgelt abzüglich der durch die Kündigung nicht ersparten Aufwendungen. Diese werden mit einer Pauschale in Höhe von 65,- € pro Person und VERTRAULICH 22.10.2015 Seite 6 von 7 Strecke in Ansatz gebracht, es sei denn, das teilnehmende Unternehmen weist nach, dass Aufwendungen überhaupt nicht oder lediglich in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Des Weiteren können gebuchte Flüge nach 23:59 Uhr des jeweils ursprünglich geplanten Abflugtages durch Kündigung gegen eine Pauschale in Höhe von 120,- € pro Person und Strecke storniert werden. In anderen Fällen richten sich das Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung des Beförderungsvertrages sowie ein Anspruch auf teilweise oder vollständige Rückerstattung des Beförderungsentgeltes nach den Regelungen der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Eurowings (ABB). b) Umbuchungen auf eine andere flugplanmäßige Abflugzeit sind bis 23:59 Uhr des ursprünglich geplanten Abflugtages möglich, sofern freie Plätze auf dem neu gewünschten Flug verfügbar sind. Änderungen der gebuchten Strecke sind ausgeschlossen. Das pauschale Entgelt für Umbuchungen beläuft sich auf 25,- € pro Person und Strecke. Des Weiteren können gebuchte Flüge nach 23:59 Uhr des jeweils ursprünglich geplanten Abflugtages gegen eine Pauschale in Höhe von 120,- € pro Person und Strecke geändert werden. Darüber hinaus bestimmt sich der Flugpreis nach der zum Zeitpunkt der Umbuchung maßgeblichen Tarifstufe für die betreffende Flugstrecke. Ist der danach zu berechnende Flugpreis höher als der ursprünglich gebuchte Tarif, muss der Differenzbetrag entrichtet werden. Die Erstattung eines etwaigen Minderbetrages ist hingegen ausgeschlossen. c) Fluggastwechsel, d.h. die Übertragung der Beförderungsberechtigung gebuchter Flüge auf andere Personen bzw. die Ergänzung unvollständiger oder fehlender Vor- oder Familiennamen, sind bis 30 Minuten vor der jeweils planmäßigen Abflugzeit gegen eine Gebühr von 70,- € pro Person und Buchung möglich. Darüber hinaus bestimmt sich der Flugpreis nach der zum Zeitpunkt des Fluggastwechsels maßgeblichen Tarifstufe für die betreffende Flugstrecke. Ist der danach zu berechnende Flugpreis höher als der ursprünglich gebuchte Tarif, muss der Differenzbetrag entrichtet werden. Die Erstattung eines etwaigen Minderbetrages ist hingegen ausgeschlossen. Ein Fluggastwechsel auf eine andere Person, die nicht dem Berechtigten Teilnehmerkreis gemäß Ziffer 6 angehört, ist nicht möglich. VERTRAULICH 22.10.2015 Seite 7 von 7
© Copyright 2024 ExpyDoc