„Dynamic Flex“ Teilnahmebedingungen

„Dynamic Flex“ Teilnahmebedingungen
Programmbeschreibung
Das Firmenangebot „Dynamic Flex“ der Eurowings GmbH („Eurowings“) richtet sich an alle
Unternehmen und Konzerne, die in ihren Reiserichtlinien einen Fokus auf „Best Buy“ legen.
Dabei bietet Eurowings Firmen bereits ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro eine
Teilnahme an „Dynamic Flex“ an.
Die Preise der Firmentarife „Dynamic Flex SMART“ und „Dynamic Flex BEST“ orientieren sich
in ihrer Höhe und in ihren Produktbestandteilen jeweils an den tagesaktuellen und öffentlich
verfügbaren Internetpreisen (Tarifart „SMART“ bzw. „BEST“). Zusätzlich bietet “Dynamic Flex“
die Möglichkeit zur Umbuchung und Stornierung.
Außerdem besteht für teilnehmende Unternehmen die Möglichkeit eines Upgrades auf Premium
Konditionen, wenn ein Umsatz von 400.000 Euro p. a. erreicht wird. Premium Kunden erhalten
noch bessere Konditionen und Zugriff auf unsere VIP Hotline. Nach Erreichen des Premium
Status wird dieser von Eurowings für mindestens ein Jahr zugesichert (siehe Sonderkonditionen
„Premium“).
Eurowings erhebt keine Teilnahmegebühr für „Dynamic Flex“.
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt an „Dynamic Flex“ sind alle Unternehmen (Einzelunternehmen,
Personen- und Kapitalgesellschaften, Juristische Personen, freie Berufe (wie z. B.
Rechtsanwaltsund
Steuerberatungskanzleien,
Arztpraxen,
Architektenbüros,
Unternehmensberatungsbüros, Ingenieurbüros etc.) und deren Organe und Mitarbeiter, die
im Rahmen ihrer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit mindestens für 15.000 Euro
Beförderungsleistungen p. a. bei der Eurowings GmbH generieren (siehe dazu Punkt 3).
Nicht teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, deren Dienstleistungsangebote – zumindest
auch – den entgeltlichen oder unentgeltlichen Vertrieb oder die Vermittlung von
Flugscheinen umfassen (z. B. Reisebüros, Consolidator, Reiseveranstalter, Reisemittler,
oder Kreuzfahrtgesellschaften).
2. Programminhalte für die Firmentarife „Dynamic Flex SMART“ und „Dynamic Flex
BEST“
a) Die Firmentarife „Dynamic Flex SMART“ und „Dynamic Flex BEST“ orientieren sich in
ihrer Höhe und in ihren Produktbestandteilen jeweils am tagesaktuellen und öffentlich
verfügbaren Internetpreis (Tarifart „SMART“ und Tarifart „BEST“). Die mit diesen
Tarifarten verbundenen Paketleistungen sind obligatorischer Bestandteil der Firmentarife
„Dynamic Flex SMART“ und „Dynamic Flex BEST“. Ausgeschlossen sind Preise, die auf
Sonderpreisaktionen beruhen und nur im öffentlichen Bereich gebucht werden können.
b) Es werden im Rahmen des Eurowings Firmenangebotes „Dynamic Flex“
ausschließlich Nonstop-Verbindungen angeboten, die von Eurowings selbst oder
einer der im Auftrag von Eurowings operierenden Fluggesellschaften (z.B.
Germanwings) durchgeführt werden. Umsteigeverbindungen sind ausgenommen.
c) Darüber hinaus gelten die in Ziffer 4 und 5 genannten weiteren Konditionen.
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3. Voraussetzung zur Vereinbarung der
„Dynamic Flex BEST
Firmentarife „Dynamic Flex SMART“ und
Die Firmentarife „Dynamic Flex SMART“ und „Dynamic Flex BEST“ werden unter der
Voraussetzung gewährt, dass das teilnehmende Unternehmen im Kalenderjahr den in Ziffer
1 genannten Mindestumsatz von 15.000 Euro (brutto, inklusive Steuern, Gebühren und
Kosten im Sinne von Artikel 4.1 der Eurowings ABB) aus getätigten EurowingsFlugbuchungen generiert.
Für den Mindestumsatz anrechenbar sind die Flugumsätze aus Buchungen, die nach
erfolgter Anmeldung mit Benutzername und Passwort getätigt wurden als auch jene
Flugumsätze, die über GDS-basierte Kanäle getätigt wurden wobei die Firmenkonditionen
„Dynamic Flex“ nicht über GDS-basierte Kanäle buchbar sind. Bei unterjähriger Teilnahme
gilt ein anteiliger Mindestumsatz.
4. Generelle Konditionen für Buchungen der Tarifart „Dynamic Flex SMART“ und
„Dynamic Flex BEST“ “ für die Kurz- und Mittelstrecke (Domestik, Europa und
Nordafrika)
a) Gebuchte Flüge können bis 23:59 Uhr des ursprünglich geplanten Abflugtages storniert
werden. In diesem Fall erstattet Eurowings das gesamte gezahlte Beförderungsentgelt
abzüglich der durch die Kündigung nicht ersparten Aufwendungen. Diese werden mit
einer Pauschale in Höhe von 50,- € pro Person und Strecke in Ansatz gebracht, es sei
denn, das teilnehmende Unternehmen weist nach, dass Aufwendungen überhaupt nicht
oder lediglich in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Des Weiteren können
gebuchte Flüge nach 23:59 Uhr des jeweils ursprünglich geplanten Abflugtages gegen
eine Pauschale in Höhe von 75,- € pro Person und Strecke storniert werden. In anderen
Fällen richten sich das Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung des
Beförderungsvertrages sowie ein Anspruch auf teilweise oder vollständige
Rückerstattung des Beförderungsentgeltes nach den Regelungen der Allgemeinen
Beförderungsbedingungen der Eurowings (ABB).
b) Umbuchungen auf eine andere flugplanmäßige Abflugzeit sind bis 23:59 Uhr des
ursprünglich geplanten Abflugtages möglich, sofern freie Plätze auf dem neu
gewünschten Flug verfügbar sind. Änderungen der gebuchten Strecke sind
ausgeschlossen. Das pauschale Entgelt für Umbuchungen gemäß „Entgeltordnung,
Artikel 17 „BKG“ ABB entfällt. Des Weiteren können gebuchte Flüge nach 23:59 Uhr des
jeweils ursprünglich geplanten Abflugtages gegen eine Pauschale in Höhe von 75,- € pro
Person und Strecke geändert werden. Darüber hinaus bestimmt sich der Flugpreis nach
der zum Zeitpunkt der Umbuchung maßgeblichen Tarifstufe für die betreffende
Flugstrecke. Ist der danach zu berechnende Flugpreis höher als der ursprünglich
gebuchte Tarif, muss der Differenzbetrag entrichtet werden. Die Erstattung eines
etwaigen Minderbetrages ist hingegen ausgeschlossen.
c) Fluggastwechsel, d.h. die Übertragung der Beförderungsberechtigung gebuchter Flüge
auf andere Personen bzw. die Ergänzung unvollständiger oder fehlender Vor- oder
Familiennamen, sind bis 30 Minuten vor der jeweils planmäßigen Abflugzeit gegen eine
Gebühr (vgl. „Entgeltordnung, Artikel 17 „NC1“ ABB) möglich. Darüber hinaus bestimmt
sich der Flugpreis nach der zum Zeitpunkt des Fluggastwechsels maßgeblichen
Tarifstufe für die betreffende Flugstrecke. Ist der danach zu berechnende Flugpreis
höher als der ursprünglich gebuchte Tarif, muss der Differenzbetrag entrichtet werden.
Die Erstattung eines etwaigen Minderbetrages ist hingegen ausgeschlossen. Ein
Fluggastwechsel auf eine andere Person, die nicht dem Berechtigten Teilnehmerkreis
gemäß Ziffer 6 angehört, ist nicht möglich.
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5. Generelle Konditionen für Buchungen der Tarifart „Dynamic Flex SMART“ und
„Dynamic Flex BEST“ für die Langstrecke (Nord-, Mittel- und Südamerika, Asien)
a) Gebuchte Flüge können bis 23:59 Uhr des ursprünglich geplanten Abflugtages durch
Kündigung wieder storniert werden. In diesem Fall erstattet Eurowings das gesamte
gezahlte Beförderungsentgelt abzüglich der durch die Kündigung nicht ersparten
Aufwendungen. Diese werden mit einer Pauschale in Höhe von 100,- € pro Person und
Strecke in Ansatz gebracht, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass
Aufwendungen überhaupt nicht oder lediglich in wesentlich geringerer Höhe entstanden
sind. Des Weiteren können gebuchte Flüge nach 23:59 Uhr des jeweils ursprünglich
geplanten Abflugtages durch Kündigung gegen eine Pauschale in Höhe von 120,- € pro
Person und Strecke storniert werden. In anderen Fällen richten sich das Recht zum
Rücktritt oder zur Kündigung des Beförderungsvertrages sowie ein Anspruch auf
teilweise oder vollständige Rückerstattung des Beförderungsentgeltes nach den
Regelungen der Allgemeinen Beförderungsbedingungen .
b) Umbuchungen auf eine andere flugplanmäßige Abflugzeit sind bis 23:59 Uhr des
ursprünglich geplanten Abflugtages möglich, sofern freie Plätze auf dem neu
gewünschten Flug verfügbar sind. Änderungen der gebuchten Strecke sind
ausgeschlossen. Das pauschale Entgelt für Umbuchungen beläuft sich auf 25,- € pro
Person und Strecke. Des Weiteren können gebuchte Flüge nach 23:59 Uhr des jeweils
ursprünglich geplanten Abflugtages gegen eine Pauschale in Höhe von 120,- € pro
Person und Strecke geändert werden. Darüber hinaus bestimmt sich der Flugpreis nach
der zum Zeitpunkt der Umbuchung maßgeblichen Tarifstufe für die betreffende
Flugstrecke. Ist der danach zu berechnende Flugpreis höher als der ursprünglich
gebuchte Tarif, muss der Differenzbetrag entrichtet werden. Die Erstattung eines
etwaigen Minderbetrages ist hingegen ausgeschlossen.
c) Fluggastwechsel, d.h. die Übertragung der Beförderungsberechtigung gebuchter Flüge
auf andere Personen bzw. die Ergänzung unvollständiger oder fehlender Vor- oder
Familiennamen, sind bis 30 Minuten vor der jeweils planmäßigen Abflugzeit gegen eine
Gebühr (vgl. „Entgeltordnung, Artikel 17 „NC1“ ABB) möglich. Darüber hinaus bestimmt
sich der Flugpreis nach der zum Zeitpunkt des Fluggastwechsels maßgeblichen
Tarifstufe für die betreffende Flugstrecke. Ist der danach zu berechnende Flugpreis
höher als der ursprünglich gebuchte Tarif, muss der Differenzbetrag entrichtet werden.
Die Erstattung eines etwaigen Minderbetrages ist hingegen ausgeschlossen Ein
Fluggastwechsel auf eine andere Person, die nicht dem Berechtigten Teilnehmerkreis
gemäß Ziffer 6 angehört, ist nicht möglich.
6. Berechtigter Personenkreis
a) Die Firmentarife gelten ausschließlich für geschäftliche Reisen der Mitarbeiter des
teilnehmenden Unternehmens, der Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen im Sinne
der §§ 15 ff. Aktiengesetz, sowie der Mitarbeiter von Drittunternehmen, soweit diese auf
Rechnung und im Auftrag oder Interesse des teilnehmenden Unternehmens reisen. Die
Mitarbeiter müssen zum Zeitpunkt der Reise in einem aktiven, nicht ruhenden und
vertraglich fixierten Beschäftigungsverhältnis zu dem teilnehmenden Unternehmen, dem
verbundenen Unternehmen oder dem Drittunternehmen stehen.
b) Die Firmentarife können nur in Anspruch genommen werden, wenn der jeweilige
Luftbeförderungsvertrag von dem teilnehmenden Unternehmen im eigenen Namen
zugunsten der Mitarbeiter abgeschlossen wird, mithin das teilnehmende Unternehmen
auch Vertragspartei des Luftbeförderungsvertrags ist. Das teilnehmende Unternehmen
trägt die Gewähr dafür, dass die durch den Beförderungsvertrag berechtigten Fluggäste
die in Buchstabe a) festgelegten Voraussetzungen erfüllen.
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c) Die Buchung von Flügen zu Firmentarifen ist über das B2B Portal im Internet unter
Verwendung des vergebenen persönlichen Benutzernamens und des persönlichen
Passworts des teilnehmenden Unternehmens möglich. Mittels der firmeneigenen
Zugangsdaten sind die Firmentarife ebenfalls über Fremdsysteme (z. B. Online Booking
Engines – OBE) buchbar, sofern der jeweilige Drittanbieter diese online-basierten Tarife
abbildet.
d) Die firmenspezifischen Zugangsdaten und somit die „Dynamic Flex“ Firmenkonditionen
können weltweit eingesetzt werden und gelten für das teilnehmende Unternehmen
inklusive Konzern- und Tochterunternehmen.
e) Forderungen der Eurowings gegenüber dem teilnehmenden Unternehmen aus „Dynamic
Flex“ sind mit Buchung sofort fällig. Zahlungen sind über eine von Eurowings akzeptierte
Kreditkarte oder durch ein SEPA- Lastschriftmandat (SEPA-Lastschrift mit
Abbuchungsauftrag für ein Girokonto bei einem deutschen Kreditinstitut) zu erbringen.
Eurowings behält sich vor, darüber hinaus weitere Zahlarten einzuführen und/oder
Zahlarten abzuschaffen. Eurowings wird das teilnehmende Unternehmen rechtzeitig
über mögliche Änderungen bzgl. verfügbarer Zahlarten informieren.
7. Allgemeine Beförderungsbedingungen
Soweit in diesen Teilnahmebedingungen keine besonderen Regelungen getroffen sind,
unterliegen alle Luftbeförderungsverträge, die im Rahmen von „Dynamic Flex“ geschlossen
werden, den Bestimmungen der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Eurowings
(ABB).Die ABB können hier oder im Internet unter www.eurowings.com eingesehen und von
dort heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Änderungen des Flugplans bleiben vorbehalten.
8. Laufzeit und Kündigung
a) Die Teilnahme an „Dynamic Flex“ beginnt nach Akzeptanz der Teilnahmebedingungen
und ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
b) Die Teilnahme an „Dynamic Flex“ kann von beiden Parteien ohne Begründung unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats
schriftlich gekündigt werden.
c) Die Möglichkeit beider Parteien zur fristlosen Kündigung der Teilnahme an „Dynamic
Flex“ aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann
vor, wenn
(1) eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt;
(2) eine Partei sonstige Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung trotz
Aufforderung durch die andere Partei nicht innerhalb einer angemessenen Frist
beseitigt;
(3) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Partei eröffnet oder ein
entsprechender Antrag mangels Masse abgelehnt wird oder sich eine der Parteien in
Liquidation befindet.
d) Für den Fall, dass der für die Teilnahme an „Dynamic Flex“ erforderliche Mindestumsatz
von 15.000 Euro nicht erreicht wird, findet ein Gespräch zwischen den Parteien statt.
Kommt es dabei nicht zu einer kommerziellen Einigung, kann Eurowings die Teilnahme
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des Partners an „Dynamic Flex“ ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Eine
Nachbelastung des teilnehmenden Unternehmens ist jedoch in jedem Fall
ausgeschlossen.
9. Vertraulichkeit
a) Die Parteien sind während der Laufzeit und über das Ende der Teilnahme hinaus
verpflichtet, den Inhalt dieser Teilnahmebedingungen sowie die zur Ausführung erlangten
vertraulichen Informationen streng geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
Zu den vertraulichen Informationen gehören der Benutzername und das persönliche
Passwort, welche Eurowings dem teilnehmenden Unternehmen zu dessen Autorisierung
und Identifizierung zuteilt. Für den Fall, dass der Partner ein Reisebüro oder anderen
Drittanbieter mit der Buchung seiner Dienstreisen beauftragt, unterliegt die jeweilige dritte
Partei derselben Verpflichtung.
b) Die Parteien werden dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter, Vertreter oder sonstige
Personen, die Zugang zu den Informationen nach Buchstabe a) haben, derselben
Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen. Das gilt gleichermaßen für die verbundenen
Unternehmen und Drittunternehmen im Sinne von Ziffer 6 Buchstabe a) einschließlich
deren Mitarbeiter.
c) Nicht Dritte im Sinne dieser Vertraulichkeitsklausel sind verbundene Unternehmen der
Eurowings i.S. der §§ 15 ff. AktG sowie die Deutsche Lufthansa AG (Köln) und die mit ihr
i.S. der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen.
10. Sonstiges
Die Teilnahme an „Dynamic Flex“ und sämtliche Verpflichtungen, die sich daraus ergeben,
einschließlich möglicher Schadensersatzansprüche und Vertragsstrafen unterliegen in ihrer
Gesamtheit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit der Teilnahme an „Dynamic Flex“ ist Köln.
11. Datenschutz
Die mit der Teilnahme an „Dynamic Flex“ verbundenen personen- und firmenbezogenen
Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen erhoben und verarbeitet
und nur für Zwecke genutzt, die der Durchführung von „Dynamic Flex“ dienen. Soweit es
zum Abschluss oder zur Abwicklung von Verträgen und Leistungen seitens Eurowings
erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten des Teilnehmers und/oder seiner
Mitarbeiter an Leistungsträger und/oder sonstige Dritte übermittelt werden.
Der Teilnehmer garantiert, dass er sämtliche datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für
die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten seiner Mitarbeiter im
Rahmen von „Dynamic Flex“ durch Eurowings schafft.
Weitere Einzelheiten können unserer Datenschutzerklärung im Bereich Datenschutz auf
www.eurowings.com oder hier entnommen werden.
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Sonderkonditionen für Premium Kunden
Ab einem Umsatz von 400.000 Euro in den letzten 12 Monaten erhält der Teilnehmer
automatisch und für die Dauer von einem Jahr die Premium Firmenkonditionen. Der Status des
Premium Kunden wird gewährt, solange der Partner den Mindestumsatz von 400.000 € p. a.
generiert.
Premium Kunden erhalten anstelle der in Ziffer 4 der Teilnahmebedingungen genannten
„Generellen-Konditionen“ folgende „Premium-Konditionen“:
Generelle Konditionen für Buchungen der Tarifart „Dynamic Flex SMART“ und „Dynamic
Flex BEST“ “ für die Kurz- und Mittelstrecke (Domestik, Europa und Nordafrika)
a) Gebuchte Flüge können bis 23:59 Uhr des ursprünglich geplanten Abflugtages durch
Kündigung wieder storniert werden. In diesem Fall erstattet Eurowings das gesamte
gezahlte Beförderungsentgelt abzüglich der durch die Kündigung nicht ersparten
Aufwendungen. Diese werden mit einer Pauschale in Höhe von 15,- € pro Person und
Strecke in Ansatz gebracht, es sei denn, das teilnehmende Unternehmen weist nach,
dass Aufwendungen überhaupt nicht oder lediglich in wesentlich geringerer Höhe
entstanden sind. Des Weiteren können gebuchte Flüge nach 23:59 Uhr des jeweils
ursprünglich geplanten Abflugtages durch Kündigung gegen eine Pauschale in Höhe von
75,- € pro Person und Strecke storniert werden. In anderen Fällen richten sich das Recht
zum Rücktritt oder zur Kündigung des Beförderungsvertrages sowie ein Anspruch auf
teilweise oder vollständige Rückerstattung des Beförderungsentgeltes nach den
Regelungen der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Eurowings (ABB).
b) Umbuchungen auf eine andere flugplanmäßige Abflugzeit sind bis 23:59 Uhr des
ursprünglich geplanten Abflugtages möglich, sofern freie Plätze auf dem neu
gewünschten Flug verfügbar sind. Änderungen der gebuchten Strecke sind
ausgeschlossen. Das pauschale Entgelt für Umbuchungen gemäß „Entgeltordnung,
Artikel 17 „BKG“ ABB entfällt. Des Weiteren können gebuchte Flüge nach 23:59 Uhr des
jeweils ursprünglich geplanten Abflugtages gegen eine Pauschale in Höhe von 75,- € pro
Person und Strecke geändert werden. Darüber hinaus bestimmt sich der Flugpreis nach
der zum Zeitpunkt der Umbuchung maßgeblichen Tarifstufe für die betreffende
Flugstrecke. Ist der danach zu berechnende Flugpreis höher als der ursprünglich
gebuchte Tarif, muss der Differenzbetrag entrichtet werden. Die Erstattung eines
etwaigen Minderbetrages ist hingegen ausgeschlossen.
c) Fluggastwechsel, d.h. die Übertragung der Beförderungsberechtigung gebuchter Flüge
auf andere Personen bzw. die Ergänzung unvollständiger oder fehlender Vor- oder
Familiennamen, sind bis 30 Minuten vor der jeweils planmäßigen Abflugzeit gegen eine
Gebühr von 15,- € pro Person und Buchung möglich. Darüber hinaus bestimmt sich der
Flugpreis nach der zum Zeitpunkt des Fluggastwechsels maßgeblichen Tarifstufe für die
betreffende Flugstrecke. Ist der danach zu berechnende Flugpreis höher als der
ursprünglich gebuchte Tarif, muss der Differenzbetrag entrichtet werden. Die Erstattung
eines etwaigen Minderbetrages ist hingegen ausgeschlossen. Ein Fluggastwechsel auf
eine andere Person, die nicht dem Berechtigten Teilnehmerkreis gemäß Ziffer 6.
angehört, ist nicht möglich.
Generelle Konditionen für Buchungen der Tarifart „Dynamic Flex SMART“ und
„Dynamic Flex BEST“ für die Langstrecke (Nord-, Mittel- und Südamerika, Asien)
a) Gebuchte Flüge können bis 23:59 Uhr des ursprünglich geplanten Abflugtages durch
Kündigung wieder storniert werden. In diesem Fall erstattet Eurowings das gesamte
gezahlte Beförderungsentgelt abzüglich der durch die Kündigung nicht ersparten
Aufwendungen. Diese werden mit einer Pauschale in Höhe von 65,- € pro Person und
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Strecke in Ansatz gebracht, es sei denn, das teilnehmende Unternehmen weist nach,
dass Aufwendungen überhaupt nicht oder lediglich in wesentlich geringerer Höhe
entstanden sind. Des Weiteren können gebuchte Flüge nach 23:59 Uhr des jeweils
ursprünglich geplanten Abflugtages durch Kündigung gegen eine Pauschale in Höhe von
120,- € pro Person und Strecke storniert werden. In anderen Fällen richten sich das
Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung des Beförderungsvertrages sowie ein Anspruch
auf teilweise oder vollständige Rückerstattung des Beförderungsentgeltes nach den
Regelungen der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Eurowings (ABB).
b) Umbuchungen auf eine andere flugplanmäßige Abflugzeit sind bis 23:59 Uhr des
ursprünglich geplanten Abflugtages möglich, sofern freie Plätze auf dem neu
gewünschten Flug verfügbar sind. Änderungen der gebuchten Strecke sind
ausgeschlossen. Das pauschale Entgelt für Umbuchungen beläuft sich auf 25,- € pro
Person und Strecke. Des Weiteren können gebuchte Flüge nach 23:59 Uhr des jeweils
ursprünglich geplanten Abflugtages gegen eine Pauschale in Höhe von 120,- € pro
Person und Strecke geändert werden. Darüber hinaus bestimmt sich der Flugpreis nach
der zum Zeitpunkt der Umbuchung maßgeblichen Tarifstufe für die betreffende
Flugstrecke. Ist der danach zu berechnende Flugpreis höher als der ursprünglich
gebuchte Tarif, muss der Differenzbetrag entrichtet werden. Die Erstattung eines
etwaigen Minderbetrages ist hingegen ausgeschlossen.
c) Fluggastwechsel, d.h. die Übertragung der Beförderungsberechtigung gebuchter Flüge
auf andere Personen bzw. die Ergänzung unvollständiger oder fehlender Vor- oder
Familiennamen, sind bis 30 Minuten vor der jeweils planmäßigen Abflugzeit gegen eine
Gebühr von 70,- € pro Person und Buchung möglich. Darüber hinaus bestimmt sich der
Flugpreis nach der zum Zeitpunkt des Fluggastwechsels maßgeblichen Tarifstufe für die
betreffende Flugstrecke. Ist der danach zu berechnende Flugpreis höher als der
ursprünglich gebuchte Tarif, muss der Differenzbetrag entrichtet werden. Die Erstattung
eines etwaigen Minderbetrages ist hingegen ausgeschlossen. Ein Fluggastwechsel auf
eine andere Person, die nicht dem Berechtigten Teilnehmerkreis gemäß Ziffer 6
angehört, ist nicht möglich.
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