TESTAMENTSVOLLSTRECKERLEHRGANG zugleich: Fortbildung

Gesellschaft für Juristen-Information mbH
72186 Empfingen, Rudolf Dieselstraße 16
Tel: (07485) 725090
Fax: (07485) 725092
[email protected] / www.gji.de
E R B R E C H T
- 10 Zeitstunden gem. § 15 FAO -
Intensiv- und Qualifikationsseminar
TESTAMENTSVOLLSTRECKERLEHRGANG
zugleich: Fortbildung gem. § 15 FAO im Erbrecht
Prof. Dr. Ludwig KROISS, VPrLG Traunstein
Prof. Dr. Jörg MAYER, Notar
Wolfgang HÄBERLE, RA/FA für Erbrecht + Testamentsvollstrecker
Der Testamentsvollstrecker ist Treuhänder des hinterlassenen Vermögens und zugleich Inhaber eines privaten Amtes. Damit ist eine große
Verantwortung verbunden.
Die sich bei der Ausübung des Amtes ergebenden Probleme sind oftmals
vielgestaltig und schwierig. Nicht nur juristischer Sachverstand ist gefordert, sondern auch Verhandlungsgeschick, oft auch kaufmännische
Fähigkeiten. Trotzdem kann nach unserem heutigen Recht im Prinzip
jeder zum Testamentsvollstrecker berufen werden.
Dafür, dass dann dieses Amt in optimaler Weise bewältigt wird, will die
Veranstaltung eine praxisorientierte Schulung geben.
Als Abschluss des Lehrgangs besteht die Möglichkeit, an einem Testat
über das erworbene Wissen teilzunehmen und hierüber einen Befähigungsnachweis zu erwerben, der die erlangte Qualifikation dokumentiert.
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in der Verfügung von Todes wegen
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(u.a. Listen, Ernennung, Entlassung, Vergütung, Klagen)
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Bei erfolgreichem Testat wird der Teilnehmer in die DVEV (Kooperationspartner der GJI) - Testamentsvollstreckerliste aufgenommen.
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Termin:
16./17. Oktober 2015
Ort:
80336 MÜNCHEN - Hotel "Maritim"
Goethestraße 7, Tel.: 089/552350
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Zeit:
16. + 17.10.2015: 09.30 h - 17.00 h
am 17.10.2015: 15.30 h - 17.00 h Testat
Preis:
EUR 490,--* (TN an GJI-Seminaren ab 2014)
EUR 590,--* (Standardpreis)
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zugleich: Fortbildung § 15 FAO im Erbrecht
EUR 100,--* (Testatgebühr inkl. Aufnahme DVEV-TV-Liste)
* zzgl 19% MWSt, inklusive ausführlicher Seminarunterlagen / Tagungsgetränke / Kaffeepausen mit Imbiss / Mittagessen / GJI-Betreuung vor Ort / Zertifikat gem. §15 FAO
Mit der Anmeldung kommt der Seminarvertrag unter Anerkennung unserer AGB (abrufbar unter www.gji.de) zustande. Vertragspartner/in ist der/die angemeldete Teilnehmer/in.
Für den Fall über-/unterzähliger Anmeldungen behalten wir uns Rücktritt vor. Der angemeldete Teilnehmer ist einverstanden, auch weiterhin von der GJI über Seminare per Post,
Fax und Mail informiert zu werden. Aufgrund der Teilnehmerbegrenzung wird bei kurzfristigen Abmeldungen (weniger als 5 Arbeitstage vor Seminarbeginn) die Seminargebühr von
uns geltend gemacht - in diesem Fall können wir grundsätzlich keine Rückerstattung der Gebühr gewähren. Mit einer Übertragung der Teilnahmeberechtigung sind wir einverstanden, sofern uns Name und Anschrift des Ersatzteilnehmers rechtzeitig mitgeteilt wird. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB zu.
Zu dem Seminar "TESTAMENTSVOLLSTRECKERLEHRGANG" am 16./17. Oktober 2015 in München (Seminarnummer: 18006) melde/n ich/wir hiermit an:
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Vor- und Zuname
Anschrift/Telefon Kanzlei (Stempel)
Telefax+Kanzlei
E-Mail
18006/HP
Datum/Unterschrift ____________________________________________________
Die Rechnung bitten wir auszustellen auf
Teilnehmer
Kanzlei