Landesamtsblatt für das Burgenland 36. Stück - ausgegeben am 4. September 2015 LANDESAMTSBLATT FÜR DAS BURGENLAND 85. Jahrgang 294. 295. 296. 297. 298. Ausgegeben und versendet am 4. September 2015 36. Stück Genehmigung der 4. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Rudersdorf ..................................................................................................................................................................... 355 Verlust des Dienstausweises, Josef Reiter, VB .................................................................................................... 355 Ausschreibung im offenen Verfahren im Unterschwellenbereich der B50 Burgenland Straße „KV McDonalds B50/B63a Umbau“, km 141,28 ........................................................................................................ 356 Ausschreibung im offenen Verfahren im Unterschwellenbereich, Leitschienenaustausch 2015 ....................... 357 Ausschreibung einer richterlichen Planstelle am Verwaltungsgerichtshof ......................................................... 358 Amt der Burgenländischen Landesregierung Zahl: LAD/RO.3402-10002-7-2015 294. Genehmigung der 4. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Rudersdorf Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 25. August 2015 unter Zahl: LAD/RO.340210002-7-2015 beschlossen, die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Rudersdorf vom 16. Juli 2015 mit der der Digitale Flächenwidmungsplan geändert wird (4. Änderung), zu genehmigen. Die 4. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes beinhaltet die Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 50/2, KG Dobersdorf, in „Bauland - Dorfgebiet“. Für die Landesregierung: Nießl __________________ Zahl: 1/1.0085340-10005-2015 295. Verlust des Dienstausweises, Josef Reiter, VB Der vom Amt der Burgenländischen Landesregierung am 24. Feber 1993 für Herrn Josef Reiter, VB, ausgestellte Dienstausweis Nr. 85340/1 ist in Verlust geraten. Dieser Dienstausweis wird hiermit für ungültig erklärt. Für die Landesregierung: i.V. Mag. Klug __________________ 355 Landesamtsblatt für das Burgenland 36. Stück - ausgegeben am 4. September 2015 Zahl: 8/6.050315-10000-2-2015 296. Ausschreibung im offenen Verfahren im Unterschwellenbereich der B50 Burgenland Straße „KV McDonalds B50/B63a Umbau“, km 141,28 Ausschreibende Stelle: Land Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung Abt. 8 - Straßen-, Maschinen- und Hochbau Europaplatz 1 7000 Eisenstadt Bauvorhaben: B50, KV McDonalds B50/B63a Umbau km 141,28 Art des Bauauftrages: Straßenbau Auszuführen ist: ca. 7.300 m³ Abtrag ca. 2.000 m³ Frostschutz ca. 3.600 m² AC22binder, AC11deck pmB ca. 3.500 m² AC16deck ca. 3.400 m² Betondecke Vertragsbeginn: 12. Oktober 2015 Vertragsende: 31. August 2016 Die zur Angebotsstellung erforderlichen Unterlagen stehen ab 26. August 2015 unter der Internetadresse http://bgld.vergabeportal.at/ zum Download bereit. Die Angebote sind bis spätestens Dienstag, 15. September 2015, 10 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag, mit der Aufschrift: ANGEBOT FÜR „B50, KV McDonalds B50/B63a Umbau“ km 141,28 NICHT ÖFFNEN!!! zu versehen und beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landhaus-Neu, Einlaufstelle, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, einzureichen. Die Angebotseröffnung für das offene Verfahren findet anschließend um 11 Uhr im Technologiezentrum Eisenstadt, Thomas Alva Edison-Straße 2, Haus TECHLAB, Bauteil 4, 2. OG, Zi. Nr. 14, statt. Für die Landesregierung: Der Abteilungsvorstand: DI (FH) Heckenast __________________ 356 Landesamtsblatt für das Burgenland 36. Stück - ausgegeben am 4. September 2015 Zahl: 8/6. 902-10000-35-2015 297. Ausschreibung im offenen Verfahren im Unterschwellenbereich, Leitschienenaustausch 2015 Ausschreibende Stelle: Land Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung Abt. 8 - Straßen-, Maschinen- und Hochbau Europaplatz 1 7000 Eisenstadt Bauvorhaben: Leitschienenaustausch 2015 Bereich BBS Art des Bauauftrages: Austausch von Fahrzeugrückhaltesystemen Auszuführen ist: Lieferung und Montage von Sicherheitsleitschienen auf Landesstraßen in den Straßenmeistereien Oberwart Nord, Großpetersdorf Nord u. Süd, Güssing Nord u. Süd u. Jennersdorf ca. 2.100 m Alu-Leitschienen demontieren ca. 2.100 m Stahlleitschienen liefern und montieren Vertragsbeginn: 19. Oktober 2015 Vertragsende: 30. November 2015 Die zur Angebotsstellung erforderlichen Unterlagen stehen ab 31. August 2015 unter der Internetadresse http://bgld.vergabeportal.at/ zum Download bereit. Die Angebote sind bis spätestens Dienstag, 22. September 2015, 10 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag, mit der Aufschrift: ANGEBOT FÜR Leitschienenaustausch 2015 Bereich BBS NICHT ÖFFNEN!!! zu versehen und beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landhaus-Neu, Einlaufstelle, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, einzureichen. Die Angebotseröffnung für das offene Verfahren findet anschließend um 11 Uhr im Technologiezentrum Eisenstadt, Thomas Alva Edison-Straße 2, Haus TECHLAB, Bauteil 4, 2. OG, Zi. Nr. 14, statt. Für die Landesregierung: Der Abteilungsvorstand: DI (FH) Heckenast __________________ 357 Landesamtsblatt für das Burgenland 36. Stück - ausgegeben am 4. September 2015 Zahl: VwGH-3000/0001-PERS/2015 298. Ausschreibung einer richterlichen Planstelle am Verwaltungsgerichtshof Am Verwaltungsgerichtshof gelangt zum 1. Jänner 2016 die Planstelle einer Senatspräsidentin/eines Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes in der Gehaltsgruppe R3 der Richter zur Besetzung. Auf Art. 134 Abs. 4 B-VG und die in § 33 Abs. 2 iVm § 54 Abs. 1 RStDG bezeichneten Kriterien für die Aufnahme in die Besetzungsvorschläge und die Reihung wird hingewiesen. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Gemäß § 11b B-GlBG in Verbindung mit dem Frauenförderungsplan für den Verwaltungsgerichtshof (BGBl. II Nr. 171/2014) sind unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die für die angestrebte Planstelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig aufzunehmen. Die Bewerbungsgesuche sind bis längstens 30. September 2015 schriftlich beim Präsidium des Verwaltungsgerichtshofes, Judenplatz 11, Postfach 50, 1016 Wien, einzubringen. Die Nachweise für die Erfüllung der Ernennungsvoraussetzungen sind anzuschließen. Darüber hinaus wird ersucht, unmittelbar nach Abgabe der Bewerbung das unter https://www.vwgh.gv.at/bewerbung abrufbare interaktive Formular auszufüllen. Die Angaben dienen der Vorbereitung der persönlichen Gespräche der Bewerberinnen und Bewerber mit den Mitgliedern des richterlichen Gremiums. Das Ausfüllen des interaktiven Formulars ersetzt nicht die schriftliche Bewerbung. Der Präsident: Univ. Prof. Dr. Thienel __________________ 358 Landesamtsblatt für das Burgenland 36. Stück - ausgegeben am 4. September 2015 359 Landesamtsblatt für das Burgenland 36. Stück - ausgegeben am 4. September 2015 Landesamtsblatt für das Burgenland Herausgeber: Amt der Bgld. Landesregierung - Erscheinungsort: 7000 Eisenstadt Einschalttexte sind an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landesamtsdirektion in 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1, Tel. 02682/600, E-Mail: [email protected]; Hr. Harald Zinkl, Durchwahl 2898, Fax: 02682/600-2700, einzusenden. Einschaltungen erfolgen entsprechend dem Burgenländischen Verlautbarungsgesetz, LGBl. Nr. 65/2014 und kosten € 0,43 per Millimeterzeile der Einschaltungsfläche. Annahmeschluss für Einschaltungen: jeweils Montag, 14 Uhr; fällt der Montag auf einen Feiertag: Dienstag, 10 Uhr; spätere Einsendungen werden in der nächsten Ausgabe verlautbart. Inserate: ganzseitig € 379,–, halbseitig € 188,–, viertelseitig € 94,– und eine Achtelseite € 47,–. Hersteller: Amt der Burgenländischen Landesregierung, A-7000 Eisenstadt, Europaplatz 1. Das Amt der Burgenländischen Landesregierung übernimmt keinerlei Haftung für die Identität von Inserenten, die Richtigkeit, und den Inhalt von Inseraten sowie für Satz- und Druckfehler. Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter http://www.signaturpruefung.gv.at Die Echtheit eines Ausdruckes kann durch Vorlage beim Absender verifiziert werden. Details siehe: http://e-government.bgld.gv.at/amtssignatur 360
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