Wassertechnische Untersuchungen

Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern
Straße / Abschnittsnummer / Station: B472 / 220 / 1,000 bis B472 / 240 / 1,090
Ausbau östlich Marktoberdorf
PROJIS-Nr.:B72S.ABBA0015.00
Feststellungsentwurf
Tektur
Wassertechnische Untersuchungen
aufgestellt:
Staatliches Bauamt Kempten
Thomas Hölzl, Leitender Baudirektor
Kempten, den 26. Januar 2016
Unterlage 18 T
0.
Vorbemerkung
Die Unterlagen wurden gemäß der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen
Verfahren (WPBV) zusammengestellt.
Das Gliederungsmuster des Erläuterungsberichtes entspricht § 5, WPBV.
1.
Vorhabensträger
Die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Staatliche Bauamt Kempten wird zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse die Bundesstraße 472 östlich von Marktoberdorf
ausbauen.
2.
Zweck des Vorhabens
Der vorliegende Vorentwurf umfasst den Ausbau der B 472.
Mit dem Vorhaben wird die Bundestraße 472 zwischen dem planfestgestellten Bauende der
Ortsumfahrung von Bertoldshofen im Zuge der B 472 und dem bereits ausgebauten Bereich
der B472 zwischen GVS nach Etzlensberg und Einmündung der Kreisstraße OAL 8 von
Rettenbach bestandsorientiert ausgebaut..
3.
Bestehende Verhältnisse
3.1 hydrologische Daten
Bedeutsame Oberflächengewässer im Umfeld der Maßnahme sind der Bischofsee, Korbsee
und Hühnerbach.
Der Hühnerbach als Gewässer 3. Ordnung läuft aus südöstlicher Richtung auf den Ort Ob zu,
um kurz vor dem Ort die B472 zu unterqueren und weiter in Richtung Norden zu fließen.
Am Hühnerbach wurde in den letzten Jahren einige hundert Meter südlich der B 472 ein
Hochwasserrückhaltebecken errichtet, welches nach Aussage des Wasserwirtschaftsamtes
Kempten einen max. Abfluß von 4 m³/s in den Hühnerbach und durch den Ort Ob
gewährleisten soll.
3.2 Ausgangswerte für die Bemessung und den hydraulischen Nachweis
Grundlage für die Entwässerungsplanung der Baumaßnahme ist die Richtlinie für die Anlage
von Straßen, Teil: Entwässerung (RAS-Ew), Ausgabe 2005.
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Unterlage 18 T
Die Nachweise für
- die Behandlung von Niederschlagswasser erfolgt auf der Grundlage des Arbeitsblattes
ATV – DVWK M 153,
- die Versickerung von Niederschlagswasser erfolgt auf der Grundlage des Arbeitsblattes
ATV – DVWK A 138,
- die Bemessung von Regenrückhalteräumen erfolgt auf der Grundlage des Arbeitsblattes
ATV-DVWK A 117
Für die Ermittlung der reduzierten Flächen werden folgende Abflussbeiwerte angesetzt:
- befestigte Fahrbahnflächen
= 0,9
- Bankette
= 0,6
- Mulden
= 0,1
- Böschungen, Ausschlitzungen
= 0,2
Als Grundlage für die Bemessung der Entwässerungsleitungen und des maximalen Zuflusses
an den Einleitungsstellen (Q max) wurde der 15-minütige Regen mit einer einjährlichen
Überschreitungshäufigkeit (r 15 (n=1)) angenommen.
Die Regenspende für das Gebiet um Ob beträgt gemäß der beiliegenden Anlage 1:
r 15 (n=1) = 130,6 l/s x ha
3.3 hydrogeologische, bodenkundliche und morphologische Grundlagen
Im Vorfeld der Planung wurden bereits 1994 insgesamt zehn neun Aufschlussbohrungen im
Ausbaubereich vorgenommen (Bohrpunkte siehe Unterlage 5).
Dabei zeigte sich, dass die Grundwasserstände erst ab einer Tiefe von 6,0 m und höher tiefer
erreicht wurden.
Im trassennahen Bereich der Ausbaustrecke sind keine Anzeichen für Staunässe anzutreffen,
was wiederum die Durchlässigkeit des Bodens bestätigt.
Der Untergrund ist nahezu immer aus sandig, schluffigen Kiesen oder sandig, kiesigen
Schluffen aufgebaut. (s. Anlage 2).
Daher ist der anstehende Untergrund durchgehend als sickerfähig anzusetzen.
3.4 Gewässerbenutzungen
Im Zuge der Maßnahme wird anfallendes Oberflächenwasser breitflächig in das angrenzende
Gelände bzw. über Mulden in den Untergrund eingeleitet. Direkte Einleitungsstellen in
Gewässer sind nur bei Muldenentwässerungen ohne Anteile von Fahrbahnentwässerungen
vorgesehen.
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4. Lage des Vorhabens
Die Linie der vorliegenden Planung beginnt westlich der Einmündung der
Gemeindeverbindungsstraße nach Burk. Von dort verläuft sie weitgehend in Richtung Osten
und endet mit der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße nach Etzlensberg.
5. Art und Umfang des Vorhabens
5.1 Gewählte Lösungen
Die Entwässerung des anfallenden Oberflächenwassers der Verkehrswege erfolgt breitflächig
über Bankette in die angrenzenden Flächen.
An insgesamt sieben Stellen wird anfallendes Oberflächenwasser über Sickerbecken in den
Untergrund eingeleitet. Lediglich eines dieser Becken verfügt dabei über einen Notüberlauf in
einen Vorfluter.
Daneben sind sechs Sickeranlagen in den Tiefpunkten der jeweiligen Unterführungsbauwerke
vorgesehen.
Sickerbecken 1 (Bau-km 0+230 rechts)
-Kiesbecken für Oberflächenwasser ohne DauerwasserspiegelDer Zulauf erfolgt über eine Mulde oder Entwässerungsleitungen.
Sofern das Oberflächenwasser nicht bereits über die vorhandenen Mulden zur Versickerung
gebracht wird, erfolgt die Versickerung flächig in diesem Becken.
Der Notüberlauf erfolgt über eine Rohrleitung in das „Bergwaldbächle“
Sickerfläche:
ca. 1200 m²
Erf. Rückhaltevolumen:
Freibord:
ca. 600 m³
0,50 m
Sickerbecken 2 (Bau-km 1+600 rechts)
-Kiesbecken für Oberflächenwasser ohne DauerwasserspiegelDer Zulauf erfolgt über eine Entwässerungsleitung.
Sofern das Oberflächenwasser nicht bereits über die vorhandenen Mulden zur Versickerung
gebracht wird, erfolgt die Versickerung flächig in diesem Becken. Der Notüberlauf erfolgt in
das angrenzende Gelände.
Sickerfläche:
ca. 360 m²
Erf. Rückhaltevolumen:
Freibord:
ca. 160 m³
0,50 m
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Sickerbecken 3 (Bau-km 1+800 links)
-Kiesbecken für Oberflächenwasser ohne DauerwasserspiegelDer Zulauf erfolgt über eine Entwässerungsleitung.
Sofern das Oberflächenwasser nicht bereits über die vorhandenen Mulden zur Versickerung
gebracht wird, erfolgt die Versickerung flächig in diesem Becken. Der Notüberlauf erfolgt in
das angrenzende Gelände.
Sickerfläche:
ca. 770 m²
Erf. Rückhaltevolumen:
Freibord:
ca. 200 m³
0,50 m
Sickerbecken 4 (Bau-km 2+610 links)
-Kiesbecken für Oberflächenwasser ohne DauerwasserspiegelDer Zulauf erfolgt über eine Entwässerungsleitung.
Sofern das Oberflächenwasser nicht bereits über die vorhandenen Mulden zur Versickerung
gebracht wird, erfolgt die Versickerung flächig in diesem Becken. Der Notüberlauf erfolgt in
das angrenzende Gelände.
Sickerfläche:
ca. 500 m²
Erf. Rückhaltevolumen:
Freibord:
ca. 150 m³
0,50 m
Sickerbecken 5 (Bau-km 4+290 rechts)
-Kiesbecken für Oberflächenwasser ohne DauerwasserspiegelDer Zulauf erfolgt über eine Entwässerungsleitung.
Sofern das Oberflächenwasser nicht bereits über die vorhandenen Mulden zur Versickerung
gebracht wird, erfolgt die Versickerung flächig in diesem Becken.
Der Notüberlauf erfolgt in das angrenzende Gelände.
Sickerfläche:
ca. 190 m²
Erf. Rückhaltevolumen:
Freibord:
ca. 60 m³
0,50 m
Sickerbecken 6 (Bau-km 4+630 rechts)
-Kiesbecken für Oberflächenwasser ohne DauerwasserspiegelDer Zulauf erfolgt über eine Entwässerungsleitung.
Sofern das Oberflächenwasser nicht bereits über die vorhandenen Mulden zur Versickerung
gebracht wird, erfolgt die Versickerung flächig in diesem Becken.
Der Notüberlauf erfolgt in das angrenzende Gelände.
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Unterlage 18 T
Sickerfläche:
ca. 260 m²
Erf. Rückhaltevolumen:
Freibord:
ca. 90 m³
0,50 m
Sickerbecken 7 (Bau-km 4+975 950 rechts)
-Kiesbecken für Oberflächenwasser ohne DauerwasserspiegelDer Zulauf erfolgt über eine Entwässerungsleitung.
Sofern das Oberflächenwasser nicht bereits über die vorhandenen Mulden zur Versickerung
gebracht wird, erfolgt die Versickerung flächig in diesem Becken.
Der Notüberlauf erfolgt in das angrenzende Gelände.
Sickerfläche:
ca. 130 m²
Freibord:
0,25 m
Sickeranlage 1 (Bau-km 2+300 rechts)
-SickerschachtDas anfallende Oberflächenwasser wird in Mulden gesammelt und versickert. Über
Teilsickerrohre
wird
das
nicht
versickerungsfähige
Wasser
gesammelt,
einem
Schlammfangschacht zugeführt und im nachgeschalteten Sickerschacht versickert.
Sickeranlage 2 (Bau-km 2+300 links)
-SickerschachtDas anfallende Oberflächenwasser wird in Mulden gesammelt und versickert. Über
Teilsickerrohre
wird
das
nicht
versickerungsfähige
Wasser
gesammelt,
einem
Schlammfangschacht zugeführt und im nachgeschalteten Sickerschacht versickert.
Sickeranlage 3 (Bau-km 3+560 rechts)
-SickerschachtDas anfallende Oberflächenwasser wird in Mulden gesammelt und versickert. Das nicht
versickerungsfähige Wasser wird über Mulden gesammelt, einem Schlammfangschacht
zugeführt und im nachgeschalteten Sickerschacht versickert.
Sickeranlage 4 (Bau-km 3+560 links)
-SickerschachtDas anfallende Oberflächenwasser wird in Mulden gesammelt und versickert. Das nicht
versickerungsfähige Wasser wird über Mulden gesammelt, einem Schlammfangschacht
zugeführt und im nachgeschalteten Sickerschacht versickert.
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Sickeranlage 5 (Bau-km 4+100 rechts)
-SickerschachtDas anfallende Oberflächenwasser wird in Mulden gesammelt und versickert. Das nicht
versickerungsfähige Wasser wird über Mulden gesammelt, einem Schlammfangschacht
zugeführt und im nachgeschalteten Sickerschacht versickert.
Sickeranlage 6 (Bau-km 4+590 links/rechts)
-SickerschachtDas anfallende Oberflächenwasser wird in Mulden gesammelt und versickert. Das nicht
versickerungsfähige Wasser wird über Mulden gesammelt, einem Schlammfangschacht
zugeführt und im nachgeschalteten Sickerschacht versickert.
5.2 Art und Leistung der Betriebseinrichtungen (Bauwerke und
Durchlässe)
Im Zuge der Maßnahme wird es notwendig, den Hühnerbach im Zuge der B472 und eines
parallel verlaufenden öffentlichen Feld- und Waldweges mit einem neuen Bauwerk zu
überführen. Dabei soll die Ableitung von max. 4,0 m³/s aus dem Überlauf des
Rückhaltebeckens südlich der B472 gewährleistet werden.
Die seitlich des Bachquerschnittes entstehenden horizontalen Bermen mit ca. 1,00 m Breite
dienen als Querungshilfen für Kleintiere.
Bauwerk 4-4 Hühnerbach
Ausbildung als Stahlfertigteilprofil Wellstahlbauwerk
Überführung des Hühnerbaches
Kreuzungspunkt bei Bau-km 4+886
L.W. = 6,00 m
L.H. > 3,62 m
Kreuzungswinkel = 123,00 77
gon
Brückenklasse nach DIN Fachbericht
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Unterlage 18 T
vm = Kst * R2/3 * LE1/2
wobei
Gerinne
Fließgerinne
R = A / lu
Breite (Sohle)
Breite (Wsp)
Tiefe
Anlauf
Schräge
3,20
4,00
0,60
0,40
0,72
Überströmung im
Bauwerksbereich
6,00
6,00
1,00
0,00
1,00
Fläche A [m²]
2,16
6,00
4,64
0,465
0,600
8,00
0,750
0,825
30
0,01
15
0,01
0,100
0,100
Fließgeschwindigkeit vm [m/s]
1,80
1,24
Abflußmenge Q [m³/s]
3,89
7,43
Umfang lu
R
2/3
R
Kst (Beiwert)
Fließgefälle (in %)
LE 1/2
Die Summe des Abflusses beträgt 3,89 m³/s + 7,43 m³/s = 11,41 m³/s > 4,0 m³/s.
Damit ist die erforderliche Durchflussmenge gewährleistet.
6. Auswirkungen des Vorhabens auf
6.1 Hauptwerte der beeinflussten Gewässer
Die Hauptwerte der beeinflussten Gewässer werden dabei nicht beeinflusst.
6.2 Abflussgeschehen und Wasserbeschaffenheit
Infolge des geplanten Ausbaus entstehen keine wesentlichen Änderungen zu dem
Abflussgeschehen.
Im Umfeld der gesamten Maßnahme ist noch das Überschwemmungsgebiet im Verlauf des
Hühnerbaches und weiter zum westlich gelegenen Oberfeldbach festgesetzt.
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Unterlage 18 T
Welche Änderungen sich durch den Bau des Regenrückhaltebeckens in diesem Gebiet
ergeben haben, wurde noch nicht dargelegt.
Der Ausbau der B 472 wirkt sich nur durch die Anlagen der öffentlichen Feld- und Waldwege
auf dieses Gebiet aus und diese sind in der Regel geländeeben ausgebildet.
6.3 Gewässerbett und Uferstreifen
Der Gewässeranpassung erfolgt im Bereich des Hühnerbaches in naturnaher Form mit
wechselnden Böschungsneigungen.
In Zuge der Ufersicherung wird ein massiver Verbau mit Steinmaterial nur in zwingenden
Bereichen erfolgen. In den meisten Fällen wird die Sicherung mit ingenieurbiologischen
Maßnahmen erfolgen.
6.4 Grundwasser und Grundwasserleiter
Nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser oder Grundwasserleiter sind durch den Bau
der B 472 nicht zu befürchten.
6.6 Wasser- und Heilquellenschutzgebiete und
Überschwemmungsgebiete
6.6.1 Wasserschutzgebiet
Im Bereich der B 472 sind keine Wasserschutzgebiete vorhanden.
Für den Brunnen südlich Ob wurde vor längerer Zeit ein Entwurf zur Feststellung von
Schutzzonen erstellt , welcher nie umgesetzt wurde.
6.6.2 Überschwemmungsgebiete / Retentionsraumausgleich
Ob der Bereich westlich des Hühnerbaches noch als potentieller Retentionsraum gilt ist nicht
geklärt. Durch den Bau der Regenrückhaltebeckens südlich der B 472 wurden die Vorgaben
entscheidend geändert. Durch die Anlage von öffentlichen Feld- und Waldwegen wird die
Fläche des bisherigen Retentionsraumes überstrichen. Der Bau soll aber weitgehend
geländeeben erfolgen und somit zu keinen Retentionsraumverlusten führen.
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Unterlage 18 T
6.7 Ober-, Unter, An- oder Hinterlieger
Da sich die hydraulischen Hauptwerte der Gewässer nicht ändern, der Durchfluss durch die
Bachverlegung und dem Einbau des Bachkreuzungsbauwerkes nicht korrigiert wird, finden
keine Beeinträchtigungen bei Ober-, Unter, An- oder Hinterlieger statt.
7. Rechtsverhältnisse
7.1 Unterhaltungspflicht der Gewässerstrecken
Die Unterhaltungslast der durch die Maßnahme betroffenen Gewässerstrecken (Gewässer
dritter Ordnung) obliegt der Gemeinde Bidingen.
7.2 Unterhaltungspflicht der Einleitungsstellen
Die Unterhaltung der Einleitungsstellen (Mulden, Versickerungsbecken) obliegt dem Freistaat
Bayern. der Bundesrepublik Deutschland.
Anlagen:
Nr.
Bezeichnung
1
Ermittlung Regenspende
2
Bohrprofil 4
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