Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern Straße / Abschnittsnummer / Station: B472 / 220 / 1,000 bis B472 / 240 / 1,090 Ausbau östlich Marktoberdorf PROJIS-Nr.:B72S.ABBA0015.00 Feststellungsentwurf Tektur Wassertechnische Untersuchungen aufgestellt: Staatliches Bauamt Kempten Thomas Hölzl, Leitender Baudirektor Kempten, den 26. Januar 2016 Unterlage 18 T 0. Vorbemerkung Die Unterlagen wurden gemäß der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV) zusammengestellt. Das Gliederungsmuster des Erläuterungsberichtes entspricht § 5, WPBV. 1. Vorhabensträger Die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Staatliche Bauamt Kempten wird zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse die Bundesstraße 472 östlich von Marktoberdorf ausbauen. 2. Zweck des Vorhabens Der vorliegende Vorentwurf umfasst den Ausbau der B 472. Mit dem Vorhaben wird die Bundestraße 472 zwischen dem planfestgestellten Bauende der Ortsumfahrung von Bertoldshofen im Zuge der B 472 und dem bereits ausgebauten Bereich der B472 zwischen GVS nach Etzlensberg und Einmündung der Kreisstraße OAL 8 von Rettenbach bestandsorientiert ausgebaut.. 3. Bestehende Verhältnisse 3.1 hydrologische Daten Bedeutsame Oberflächengewässer im Umfeld der Maßnahme sind der Bischofsee, Korbsee und Hühnerbach. Der Hühnerbach als Gewässer 3. Ordnung läuft aus südöstlicher Richtung auf den Ort Ob zu, um kurz vor dem Ort die B472 zu unterqueren und weiter in Richtung Norden zu fließen. Am Hühnerbach wurde in den letzten Jahren einige hundert Meter südlich der B 472 ein Hochwasserrückhaltebecken errichtet, welches nach Aussage des Wasserwirtschaftsamtes Kempten einen max. Abfluß von 4 m³/s in den Hühnerbach und durch den Ort Ob gewährleisten soll. 3.2 Ausgangswerte für die Bemessung und den hydraulischen Nachweis Grundlage für die Entwässerungsplanung der Baumaßnahme ist die Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Entwässerung (RAS-Ew), Ausgabe 2005. Seite | 1 Unterlage 18 T Die Nachweise für - die Behandlung von Niederschlagswasser erfolgt auf der Grundlage des Arbeitsblattes ATV – DVWK M 153, - die Versickerung von Niederschlagswasser erfolgt auf der Grundlage des Arbeitsblattes ATV – DVWK A 138, - die Bemessung von Regenrückhalteräumen erfolgt auf der Grundlage des Arbeitsblattes ATV-DVWK A 117 Für die Ermittlung der reduzierten Flächen werden folgende Abflussbeiwerte angesetzt: - befestigte Fahrbahnflächen = 0,9 - Bankette = 0,6 - Mulden = 0,1 - Böschungen, Ausschlitzungen = 0,2 Als Grundlage für die Bemessung der Entwässerungsleitungen und des maximalen Zuflusses an den Einleitungsstellen (Q max) wurde der 15-minütige Regen mit einer einjährlichen Überschreitungshäufigkeit (r 15 (n=1)) angenommen. Die Regenspende für das Gebiet um Ob beträgt gemäß der beiliegenden Anlage 1: r 15 (n=1) = 130,6 l/s x ha 3.3 hydrogeologische, bodenkundliche und morphologische Grundlagen Im Vorfeld der Planung wurden bereits 1994 insgesamt zehn neun Aufschlussbohrungen im Ausbaubereich vorgenommen (Bohrpunkte siehe Unterlage 5). Dabei zeigte sich, dass die Grundwasserstände erst ab einer Tiefe von 6,0 m und höher tiefer erreicht wurden. Im trassennahen Bereich der Ausbaustrecke sind keine Anzeichen für Staunässe anzutreffen, was wiederum die Durchlässigkeit des Bodens bestätigt. Der Untergrund ist nahezu immer aus sandig, schluffigen Kiesen oder sandig, kiesigen Schluffen aufgebaut. (s. Anlage 2). Daher ist der anstehende Untergrund durchgehend als sickerfähig anzusetzen. 3.4 Gewässerbenutzungen Im Zuge der Maßnahme wird anfallendes Oberflächenwasser breitflächig in das angrenzende Gelände bzw. über Mulden in den Untergrund eingeleitet. Direkte Einleitungsstellen in Gewässer sind nur bei Muldenentwässerungen ohne Anteile von Fahrbahnentwässerungen vorgesehen. Seite | 2 Unterlage 18 T 4. Lage des Vorhabens Die Linie der vorliegenden Planung beginnt westlich der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße nach Burk. Von dort verläuft sie weitgehend in Richtung Osten und endet mit der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße nach Etzlensberg. 5. Art und Umfang des Vorhabens 5.1 Gewählte Lösungen Die Entwässerung des anfallenden Oberflächenwassers der Verkehrswege erfolgt breitflächig über Bankette in die angrenzenden Flächen. An insgesamt sieben Stellen wird anfallendes Oberflächenwasser über Sickerbecken in den Untergrund eingeleitet. Lediglich eines dieser Becken verfügt dabei über einen Notüberlauf in einen Vorfluter. Daneben sind sechs Sickeranlagen in den Tiefpunkten der jeweiligen Unterführungsbauwerke vorgesehen. Sickerbecken 1 (Bau-km 0+230 rechts) -Kiesbecken für Oberflächenwasser ohne DauerwasserspiegelDer Zulauf erfolgt über eine Mulde oder Entwässerungsleitungen. Sofern das Oberflächenwasser nicht bereits über die vorhandenen Mulden zur Versickerung gebracht wird, erfolgt die Versickerung flächig in diesem Becken. Der Notüberlauf erfolgt über eine Rohrleitung in das „Bergwaldbächle“ Sickerfläche: ca. 1200 m² Erf. Rückhaltevolumen: Freibord: ca. 600 m³ 0,50 m Sickerbecken 2 (Bau-km 1+600 rechts) -Kiesbecken für Oberflächenwasser ohne DauerwasserspiegelDer Zulauf erfolgt über eine Entwässerungsleitung. Sofern das Oberflächenwasser nicht bereits über die vorhandenen Mulden zur Versickerung gebracht wird, erfolgt die Versickerung flächig in diesem Becken. Der Notüberlauf erfolgt in das angrenzende Gelände. Sickerfläche: ca. 360 m² Erf. Rückhaltevolumen: Freibord: ca. 160 m³ 0,50 m Seite | 3 Unterlage 18 T Sickerbecken 3 (Bau-km 1+800 links) -Kiesbecken für Oberflächenwasser ohne DauerwasserspiegelDer Zulauf erfolgt über eine Entwässerungsleitung. Sofern das Oberflächenwasser nicht bereits über die vorhandenen Mulden zur Versickerung gebracht wird, erfolgt die Versickerung flächig in diesem Becken. Der Notüberlauf erfolgt in das angrenzende Gelände. Sickerfläche: ca. 770 m² Erf. Rückhaltevolumen: Freibord: ca. 200 m³ 0,50 m Sickerbecken 4 (Bau-km 2+610 links) -Kiesbecken für Oberflächenwasser ohne DauerwasserspiegelDer Zulauf erfolgt über eine Entwässerungsleitung. Sofern das Oberflächenwasser nicht bereits über die vorhandenen Mulden zur Versickerung gebracht wird, erfolgt die Versickerung flächig in diesem Becken. Der Notüberlauf erfolgt in das angrenzende Gelände. Sickerfläche: ca. 500 m² Erf. Rückhaltevolumen: Freibord: ca. 150 m³ 0,50 m Sickerbecken 5 (Bau-km 4+290 rechts) -Kiesbecken für Oberflächenwasser ohne DauerwasserspiegelDer Zulauf erfolgt über eine Entwässerungsleitung. Sofern das Oberflächenwasser nicht bereits über die vorhandenen Mulden zur Versickerung gebracht wird, erfolgt die Versickerung flächig in diesem Becken. Der Notüberlauf erfolgt in das angrenzende Gelände. Sickerfläche: ca. 190 m² Erf. Rückhaltevolumen: Freibord: ca. 60 m³ 0,50 m Sickerbecken 6 (Bau-km 4+630 rechts) -Kiesbecken für Oberflächenwasser ohne DauerwasserspiegelDer Zulauf erfolgt über eine Entwässerungsleitung. Sofern das Oberflächenwasser nicht bereits über die vorhandenen Mulden zur Versickerung gebracht wird, erfolgt die Versickerung flächig in diesem Becken. Der Notüberlauf erfolgt in das angrenzende Gelände. Seite | 4 Unterlage 18 T Sickerfläche: ca. 260 m² Erf. Rückhaltevolumen: Freibord: ca. 90 m³ 0,50 m Sickerbecken 7 (Bau-km 4+975 950 rechts) -Kiesbecken für Oberflächenwasser ohne DauerwasserspiegelDer Zulauf erfolgt über eine Entwässerungsleitung. Sofern das Oberflächenwasser nicht bereits über die vorhandenen Mulden zur Versickerung gebracht wird, erfolgt die Versickerung flächig in diesem Becken. Der Notüberlauf erfolgt in das angrenzende Gelände. Sickerfläche: ca. 130 m² Freibord: 0,25 m Sickeranlage 1 (Bau-km 2+300 rechts) -SickerschachtDas anfallende Oberflächenwasser wird in Mulden gesammelt und versickert. Über Teilsickerrohre wird das nicht versickerungsfähige Wasser gesammelt, einem Schlammfangschacht zugeführt und im nachgeschalteten Sickerschacht versickert. Sickeranlage 2 (Bau-km 2+300 links) -SickerschachtDas anfallende Oberflächenwasser wird in Mulden gesammelt und versickert. Über Teilsickerrohre wird das nicht versickerungsfähige Wasser gesammelt, einem Schlammfangschacht zugeführt und im nachgeschalteten Sickerschacht versickert. Sickeranlage 3 (Bau-km 3+560 rechts) -SickerschachtDas anfallende Oberflächenwasser wird in Mulden gesammelt und versickert. Das nicht versickerungsfähige Wasser wird über Mulden gesammelt, einem Schlammfangschacht zugeführt und im nachgeschalteten Sickerschacht versickert. Sickeranlage 4 (Bau-km 3+560 links) -SickerschachtDas anfallende Oberflächenwasser wird in Mulden gesammelt und versickert. Das nicht versickerungsfähige Wasser wird über Mulden gesammelt, einem Schlammfangschacht zugeführt und im nachgeschalteten Sickerschacht versickert. Seite | 5 Unterlage 18 T Sickeranlage 5 (Bau-km 4+100 rechts) -SickerschachtDas anfallende Oberflächenwasser wird in Mulden gesammelt und versickert. Das nicht versickerungsfähige Wasser wird über Mulden gesammelt, einem Schlammfangschacht zugeführt und im nachgeschalteten Sickerschacht versickert. Sickeranlage 6 (Bau-km 4+590 links/rechts) -SickerschachtDas anfallende Oberflächenwasser wird in Mulden gesammelt und versickert. Das nicht versickerungsfähige Wasser wird über Mulden gesammelt, einem Schlammfangschacht zugeführt und im nachgeschalteten Sickerschacht versickert. 5.2 Art und Leistung der Betriebseinrichtungen (Bauwerke und Durchlässe) Im Zuge der Maßnahme wird es notwendig, den Hühnerbach im Zuge der B472 und eines parallel verlaufenden öffentlichen Feld- und Waldweges mit einem neuen Bauwerk zu überführen. Dabei soll die Ableitung von max. 4,0 m³/s aus dem Überlauf des Rückhaltebeckens südlich der B472 gewährleistet werden. Die seitlich des Bachquerschnittes entstehenden horizontalen Bermen mit ca. 1,00 m Breite dienen als Querungshilfen für Kleintiere. Bauwerk 4-4 Hühnerbach Ausbildung als Stahlfertigteilprofil Wellstahlbauwerk Überführung des Hühnerbaches Kreuzungspunkt bei Bau-km 4+886 L.W. = 6,00 m L.H. > 3,62 m Kreuzungswinkel = 123,00 77 gon Brückenklasse nach DIN Fachbericht Seite | 6 Unterlage 18 T vm = Kst * R2/3 * LE1/2 wobei Gerinne Fließgerinne R = A / lu Breite (Sohle) Breite (Wsp) Tiefe Anlauf Schräge 3,20 4,00 0,60 0,40 0,72 Überströmung im Bauwerksbereich 6,00 6,00 1,00 0,00 1,00 Fläche A [m²] 2,16 6,00 4,64 0,465 0,600 8,00 0,750 0,825 30 0,01 15 0,01 0,100 0,100 Fließgeschwindigkeit vm [m/s] 1,80 1,24 Abflußmenge Q [m³/s] 3,89 7,43 Umfang lu R 2/3 R Kst (Beiwert) Fließgefälle (in %) LE 1/2 Die Summe des Abflusses beträgt 3,89 m³/s + 7,43 m³/s = 11,41 m³/s > 4,0 m³/s. Damit ist die erforderliche Durchflussmenge gewährleistet. 6. Auswirkungen des Vorhabens auf 6.1 Hauptwerte der beeinflussten Gewässer Die Hauptwerte der beeinflussten Gewässer werden dabei nicht beeinflusst. 6.2 Abflussgeschehen und Wasserbeschaffenheit Infolge des geplanten Ausbaus entstehen keine wesentlichen Änderungen zu dem Abflussgeschehen. Im Umfeld der gesamten Maßnahme ist noch das Überschwemmungsgebiet im Verlauf des Hühnerbaches und weiter zum westlich gelegenen Oberfeldbach festgesetzt. Seite | 7 Unterlage 18 T Welche Änderungen sich durch den Bau des Regenrückhaltebeckens in diesem Gebiet ergeben haben, wurde noch nicht dargelegt. Der Ausbau der B 472 wirkt sich nur durch die Anlagen der öffentlichen Feld- und Waldwege auf dieses Gebiet aus und diese sind in der Regel geländeeben ausgebildet. 6.3 Gewässerbett und Uferstreifen Der Gewässeranpassung erfolgt im Bereich des Hühnerbaches in naturnaher Form mit wechselnden Böschungsneigungen. In Zuge der Ufersicherung wird ein massiver Verbau mit Steinmaterial nur in zwingenden Bereichen erfolgen. In den meisten Fällen wird die Sicherung mit ingenieurbiologischen Maßnahmen erfolgen. 6.4 Grundwasser und Grundwasserleiter Nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser oder Grundwasserleiter sind durch den Bau der B 472 nicht zu befürchten. 6.6 Wasser- und Heilquellenschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete 6.6.1 Wasserschutzgebiet Im Bereich der B 472 sind keine Wasserschutzgebiete vorhanden. Für den Brunnen südlich Ob wurde vor längerer Zeit ein Entwurf zur Feststellung von Schutzzonen erstellt , welcher nie umgesetzt wurde. 6.6.2 Überschwemmungsgebiete / Retentionsraumausgleich Ob der Bereich westlich des Hühnerbaches noch als potentieller Retentionsraum gilt ist nicht geklärt. Durch den Bau der Regenrückhaltebeckens südlich der B 472 wurden die Vorgaben entscheidend geändert. Durch die Anlage von öffentlichen Feld- und Waldwegen wird die Fläche des bisherigen Retentionsraumes überstrichen. Der Bau soll aber weitgehend geländeeben erfolgen und somit zu keinen Retentionsraumverlusten führen. Seite | 8 Unterlage 18 T 6.7 Ober-, Unter, An- oder Hinterlieger Da sich die hydraulischen Hauptwerte der Gewässer nicht ändern, der Durchfluss durch die Bachverlegung und dem Einbau des Bachkreuzungsbauwerkes nicht korrigiert wird, finden keine Beeinträchtigungen bei Ober-, Unter, An- oder Hinterlieger statt. 7. Rechtsverhältnisse 7.1 Unterhaltungspflicht der Gewässerstrecken Die Unterhaltungslast der durch die Maßnahme betroffenen Gewässerstrecken (Gewässer dritter Ordnung) obliegt der Gemeinde Bidingen. 7.2 Unterhaltungspflicht der Einleitungsstellen Die Unterhaltung der Einleitungsstellen (Mulden, Versickerungsbecken) obliegt dem Freistaat Bayern. der Bundesrepublik Deutschland. Anlagen: Nr. Bezeichnung 1 Ermittlung Regenspende 2 Bohrprofil 4 Seite | 9
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