AGB - Torwesten

Torwesten Spedition GmbH & Co. KG
Der Tankbier-Spezialist
Prinz-Friedrich-Str. 10, 45257 Essen
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Wir erteilen Transportaufträge ausschließlich zu nachfolgenden Bedingungen. Andere Geschäftsbedingungen,
insbesondere ADSp und VBGL werden von uns nicht anerkannt und gelten insgesamt nicht, auch nicht
ergänzend. Unser Transportauftrag gilt als angenommen, wenn nicht unverzüglich nach Erhalt von Ihnen
schriftlich widersprochen wird.
2. Durch den vereinbarten Frachtpreis sind der Transport des Gutes, das Be- und Entladen sowie eine etwaige
Sicherung der Fracht und etwaige Standzeiten ab Lade-/Entladetermin bis 3 Stunden bei der Beladung und 3
Stunden bei der Entladung abgegolten. Standgeldforderungen im Übrigen setzen voraus, dass die gesamte
Wartezeit von der verladenden Stelle und/oder vom Empfänger mit Stempel, Unterschrift und Namen in
Druckbuchstaben bestätigt und die Tachoscheiben/Ausdrucke von digitalen Erfassungsgeräten uns in Kopie
vorgelegt werden.
3. Kündigen wir einen Auftrag, bevor der eingesetzte Lkw zur Beladung abgefahren ist, haben Sie nur Anspruch
auf Erstattung der bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Erfolg die Kündigung,
bevor das Gut geladen ist, haben Sie abweichend von § 415 Abs. 2 HGB nur einen Anspruch in Höhe von 5 %
der vereinbarten Fracht, wobei es Ihnen vorbehalten bleibt, nachzuweisen, dass Ihnen höhere Aufwendungen
entstanden sind.
4. Es gilt die gesetzliche Haftung nach HGB und CMR; für Verlust und Beschädigung des Gutes in Höhe von
8,33 SZR/kg Rohgewicht der Sendung, sofern kein qualifiziertes Verschulden vorliegt.
5. Sie verpflichten sich, unbeschadet der in § 7a GüKG genannten Mindestsummen, nur solche Transporte
anzunehmen, für die ausreichender Versicherungsschutz mit einer Mindestdeckung von 50.000,00 € pro
Schadenfall, auch für den Fall eines qualifizierten Verschuldens im Sinne von § 435 HGB, Art. 29 CMR
besteht.
6. Eine Versicherungsbestätigung nach § 7a GüKG mit einem Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate ist im
Fahrzeug mitzuführen und uns halbjährlich in Kopie vorzulegen.
7. Sie verpflichten sich, nur Transporte anzunehmen, für deren Durchführung Sie die erforderliche Berechtigung
im Sinne der §§ 3, 6 GüKG, CEMT- oder bilaterale Genehmigung besitzen und nur ordnungsgemäß
beschäftigtes Fahrpersonal einzusetzen. Angehörige eines Staates, der weder Mitglied der Europäischen Union,
des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), noch der Schweiz ist, dürfen als Fahrpersonal nur eingesetzt
werden, wenn sie eine Fahrerbescheinigung besitzen, ständig bei sich führen und den Kontrollbeamten und uns
auf Verlangen vorlegen.
8. Sie haben sich nur in Namen der TORWESTEN GmbH & Co. KG an der Ladestelle zu melden. Für jeden Fall
der Nichtbeachtung, ist von Ihnen an uns eine Vertragsstrafe i.H. von 250,00 € zu zahlen, die auf einen etwaig
darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruch angerechnet wird.
9. Sie sind für die Be- und Entladung und soweit erforderlich, für die Sicherung der Fracht, verantwortlich. Sie
sind auch dafür verantwortlich, dass von Ihnen eingesetztes Personal bei der Be- und Entladetätigkeit geeignete
Schutzkleidung trägt.
10. Zur Weitergabe dieses Auftrages an Dritte sind Sie nur bei vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung
durch uns berechtigt. Für jeden Fall der Nichtbeachtung, ist von Ihnen an uns eine Vertragsstrafe i.H. von
1.000,00 € zu zahlen, die auf einen etwaig darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruch angerechnet wird.
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Torwesten Spedition GmbH & Co. KG
Der Tankbier-Spezialist
11. Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und
müssen vorher so gereinigt sein, dass sie zum Biertransport geeignet sind. Ein Reinigungszertifikat ist vor
Beladung an der Beladestelle dem Ladepersonal auszuhändigen.
12. Fahrzeuge, die ausschließlich mit einem digitalen Kontrollgerät gemäß Anlage I b zur EWG VO 3821/85
ausgestattet sind, dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn das eingebaute Kontrollgerät ordnungsgemäß
aktiviert und kalibriert ist und Unternehmenskarte und Fahrerkarte vorliegen.
13. Im Falle der Nichtgestellung eines Fahrzeuges sind wir berechtigt, die Kosten für die Beschaffung eines
Ersatzfahrzeuges, mindestens jedoch 250,00 € zu berechnen, wobei es Ihnen vorbehalten bleibt, nachzuweisen,
dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
14. Bei offensichtlichen Mängeln der Ware, bei erkennbaren Fehlmengen sowie bei Ladungs-, Beförderungs- und
Ablieferungshindernissen sind wir unverzüglich zu benachrichtigen und es sind Weisungen einzuholen sowie
Vermerke in die Frachtpapiere einzutragen.
15. Sie verpflichten sich, uns Ihre Frachtabrechnung mit originalquittierten Ablieferungsbelegen (Frachtbrief,
Lieferschein, Reinigungszertifikaten) unverzüglich, spätestens bis zum 2. Arbeitstag der Folgewoche, nach
Ablieferung des Gutes (Eingang bei uns) an unsere Postanschrift zu übersenden.
16. Sie verpflichten sich, von unseren Kunden in den Bereichen, in denen Sie für diese nicht bereits in den letzten
12 Monaten vor der Zusammenarbeit mit uns unmittelbar tätig waren, während dieser Zusammenarbeit und für
einen Zeitraum von einem Jahr nach deren Beendigung im innerdeutschen Verkehr und international zwischen
Deutschland und GB, L, I, B, F, NL, DK, CZ wie A, weder unmittelbar noch mittelbar Fracht- und
Speditionsaufträge anzunehmen und auch nicht an Dritte weiterzugeben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung
ist eine Vertragsstrafe von 1.500,00 € zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, auf
denen die Vertragsstrafe anzurechnen ist, bleibt vorbehalten.
17. Das vereinbarte Frachtentgelt ist 30 Tage nach Eingang der Rechnung mit den Original-Frachtpapieren fällig.
18. Wir sind berechtigt, mit eigenen Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen Ihre Forderungen
aufzurechnen.
19. Sie sind nicht berechtigt, Ihre Frachtforderung an Dritte abzutreten. Erlangen wir von einer Abtretung
Kenntnis, sind wir in jedem Einzelfall berechtigt, an Sie oder den neuen Gläubiger mit schuldbefreiender
Wirkung zu leisten.
20. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
21. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Essen. Es gilt deutsches Recht.
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