Berufspraktische Ausbildung Berufspraktische Ausbildung: Diplomprüfungslektionen bzw. -sequenzen Quest Kindergarten-/Unterstufe (DPE BP D710) Ausführungsbestimmungen 1. Prüfungsinhalt Mit den Berufspraktischen Diplomprüfungslektionen bzw.-sequenzen weisen die Studierenden ihre Fähigkeit aus, Unterricht zu planen, durchzuführen und zu reflektieren. Überprüft werden das unterrichtliche und das pädagogische Berufshandeln sowie die theoriegestützte Reflexionsfähigkeit. 2. Rahmenbedingungen 2.1 Ort der Diplomprüfungslektionen bzw. -sequenzen Die Prüfung findet in der Regel in der Klasse (Kindergarten- oder Primarunterstufe) in der die Studierende unterrichtet statt. Über Ausnahmen entscheidet die Leitung Berufspraxis Eingangsstufe. 2.2 Umfang der Diplomprüfungslektionen bzw. -sequenzen Diplomprüfungssequenzen auf der Kindergartenstufe: Die Berufspraktischen Diplomprüfungssequenzen auf der Kindergartenstufe umfassen zwei aufeinander folgende Unterrichtssequenzen an einem Vormittag: • • Sequenz 1 beginnt mit dem Anfang der Auffangzeit und dauert bis zum Anfang der Pause ('Znüni-Pause') Sequenz 2 beginnt nach der Pause ('Znüni-Pause') und dauert bis zum Ende des Vormittags Danach stehen 30 Minuten zur Vorbereitung der Unterrichtsreflexion zur Verfügung. Anschliessend wird die Reflexion während 20 Minuten mündlich präsentiert. Diplomprüfungslektionen in einer Klasse der Primarunterstufe: Die Berufspraktischen Diplomprüfungslektionen umfassen zwei aufeinander folgende Unterrichtslektionen. Danach stehen 30 Minuten zur Vorbereitung der Unterrichtsreflexion zur Verfügung. Anschliessend wird die Reflexion während 20 Minuten mündlich präsentiert. 2.3 Prüfungsfächer/-bereiche Diplomprüfungssequenzen auf der Kindergartenstufe: Es muss eine zusammenhängende Einheit von 2 Sequenzen (mit angeleiteten und freien Phasen) durchgeführt werden, in denen schwerpunktmässig zu zwei Bildungsbereichen aus dem Lehrplan gearbeitet wird. Die Studierenden machen einen Vorschlag für die beiden Bildungsbereiche und legen diesen der Examinatorin/dem Examinator zu definitiven Festlegung vor. DPE_BP_Ausführungsbestimmungen-Quest-KUst_20141113.docx Seite 1/3 Diplomprüfungslektionen in einer Klasse der Primarunterstufe: Die beiden Lektionen werden zu unterschiedlichen Fächern durchgeführt. Die eine Lektion wird aus den folgenden Fächern bestimmt: • Sprache (D) • Mathematik • Mensch und Umwelt Die andere Lektion wir aus den folgenden Fächern bestimmt: • Gestaltung und Musik • Bewegung und Sport Die Studierenden machen einen Vorschlag für die beiden Fächer und legen diesen der Examinatorin/dem Examinator zu definitiven Festlegung vor. 2.4 Examinatorin/Examinator Examinatorin/Examinator ist eine Praxislehrperson der PH Zürich der entsprechenden Stufe. 2.5 Expertin/Experte Als Expertinnen/Experten werden Dozierende oder wissenschaftliche Mitarbeitende der PH Zürich eingesetzt. 2.6 Zeitpunkt der Prüfung Die Prüfung findet an einem Halbtag (in der Regel einem Vormittag) im letzten Semester des Studiums statt (KW 23-25). 3. Hinweise zum Prüfungsverlauf 3.1 Erteilung des Auftrages Die Examinatorin/der Examinator erteilt die Aufträge zu den beiden Diplomprüfungslektionen bzw. -sequenzen auf dem Formular «Auftragserteilung Diplomprüfungslektionen bzw. -sequenzen». 3.2 Zeitpunkt der Auftragserteilung Die schriftliche Auftragserteilung muss bis Ende KW 21 bei der/dem Studierenden und bei der Expertin/dem Experten eingetroffen sein (per Mail, Post oder persönliche Übergabe). 3.3 Unterrichtsvorbereitung Die Studierenden bestimmen auf Grund ihres Auftrages Feinziele und Inhalte der Diplomprüfungslektionen bzw. -sequenzen und erstellen eine detaillierte Planung. 3.4 Zeitpunkt der Abgabe der schriftlichen Unterrichtsplanung Examinatorin/Examinator: Die mit Computer verfasste Unterrichtsplanung muss 24 Stunden vor Beginn der Diplomprüfungslektionen bzw. -sequenzen vorliegen (entweder per Mail, Post oder persönliche Abgabe). DPE_BP_Ausführungsbestimmungen-Quest-KUst-H12_20141113.docx Seite 2/3 Expertin/Experte: Die mit Computer verfasste Unterrichtsplanung muss 24 Stunden vor Beginn der Diplomprüfungslektionen bzw. -sequenzen vorliegen (entweder per Mail, Post oder persönliche Abgabe). 3.5 Mündliche Präsentation der Unterrichts-Reflexion Anschliessend an die Diplomprüfungslektionen bzw. -sequenzen hat die/der Studierende 30 Minuten Zeit zur Vorbereitung der mündlichen Präsentation der Unterrichtsreflexion. Danach präsentiert sie/er diese den Prüfenden während 20 Minuten. Dabei geht der/die Studierende auf die für eine umfassende Unterrichtsreflexion relevanten Punkte ein und belegt damit ihre/seine Reflexionskompetenz. Examinator/in und Expertin/Experte fragen bei Bedarf nach. 4. Beurteilung 4.1 Festsetzung der Note Das gerundete arithmetische Mittel aus den vier Noten Note Planung, Note erste Sequenz/Lektion, Note zweite Sequenz/Lektion und Note Reflexion bildet die Note berufspraktische Diplomprüfungslektionen bzw. -sequenzen. Examinator/in und Expertin/Experte setzen die Note gemeinsam fest, wobei die Examinatorin/der Examinator den Antrag stellt. 4.2 Prüfungsergebnis Nach Festsetzung der Note wird dem/der Studierenden mündlich, ohne Notenangabe jedoch mit Begründung mitgeteilt, ob die Beurteilung der Berufspraktischen Diplomprüfungslektionen/ bzw. -sequenzen ’genügend’ (mindestens Note 4) oder ’ungenügend’ ist. Die Note wird zusammen mit den weiteren Prüfungsnoten vom Prorektorat Ausbildung erwahrt. 4.3 Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen Die Prüfungsunterlagen müssen bis nach Ablauf aller Rekursfristen von den Examinator/innen und Expertinnen/Experten aufbewahrt werden. DPE_BP_Ausführungsbestimmungen-Quest-KUst-H12_20141113.docx Seite 3/3
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