Bitte sorgfältig ausfüllen

Anlage 8.1.2
Aufgestellt:
Arnheim, den 19.05.2015
Unterlage zur Planfeststellung
_________________
Landschaftspflegerische Maßnahmen
COBRAcable
± 350-kV-HGÜ Interkonnektor Eemshaven (NL) – Endrup (DK)
Abschnitt niedersächsisches Küstenmeer
Prüfvermerk
IBL Umweltplanung
GmbH
Datum
08.05.2015
Geprüft
D. Wolters
Änderung(en):
Rev.-Nr.
Datum
Erläuterung
Rev. 2-0
07.05.2015
Finale Version zur Antragsverfahren
COBRAcable
Landschaftspflegerische Maßnahmen
zum
COBRA Kabel
± 350 kV-HGÜ Interkonnektor Eemshaven (NL) – Endrup (DK)
Abschnitt niedersächsisches Küstenmeer
Anlage 8.1.2
Antragsteller:
TenneT TSO B.V.
Utrechtseweg 310
6812 AR Arnhem
Antragsteller:
TenneT TSO B.V.
Utrechtseweg 310
6812 AR Arnhem
Niederlande
Kurztitel:
Interkonnektor COBRAcable zwischen Niederlande und Dänemark
Hochspannungs-Gleichstrom-Leitung im Küstenmeer
Landschaftspflegerische Maßnahmen zum Planfeststellungsantrag
Auftragnehmer:
IBL Umweltplanung GmbH
Bahnhofstraße 14a
26122 Oldenburg
Tel.: 0441 505017-10
www.ibl-umweltplanung.de
Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Dirk Wolters (Projektleitung)
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Dirk Wolters
Im Auftrag von:
ARCADIS Nederland BV
Beaulieustraat 22
6814 DV ARNHEM
Niederlande
Datum:
07.05.2015 (Rev. 2-0)
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COBRA Kabel
Rev.-Nr.
2-0
8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen
IBL Umweltplanung GmbH
Inhaltsverzeichnis
8.1.2.1
Maßnahmenübersicht .....................................................................................................1
8.1.2.2
Maßnahmenblätter ..........................................................................................................5
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Abbildung 2:
Verlegeabschnitte COBRA Kabel = Bauabschnitte .................................................1
Lageübersicht der Schutz- (S) und Vermeidungsmaßnahmen (V) .........................2
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Stand: 07.05.2015
Maßnahmenverzeichnis ..........................................................................................3
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COBRA Kabel
8.1.2.1
Rev.-Nr.
2-0
8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen
IBL Umweltplanung GmbH
Maßnahmenübersicht
Die Maßnahmen umfassen alle zum Zeitpunkt der Antragstellung von der Vorhabensträgerin vorgesehenen
•
allgemeinen Vorkehrungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen (Schutzmaßnahmen, S) und
•
projektspezifischen Vermeidungsmaßnahmen (V) sowie die
•
Festlegung der Kompensation/Ersatzzahlung (EZ)
für den geplanten Interkonnektor COBRA Kabel im Abschnitt des niedersächsischen Küstenmeeres.
Der Längsschnitt durch das Vorhaben ist mit der Lage der Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen in
Anlage 8.1.1, Anhangsabbildung 1 dargestellt.
Abbildung 1 zeigt die in Anlage 3.1 benannten Bauabschnitte, die Abschnitte 1 - 3 liegen in der Sektion II, Abschnitt 4 in Sektion III.
Abbildung 2 zeigt die Lage der Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen in der Übersicht.
Tabelle 1 listet die Maßnahmen auf (Maßnahmenverzeichnis), die in 8.1.2.2 in den Maßnahmeblättern
konkretisiert werden.
Abbildung 1:
Verlegeabschnitte COBRA Kabel = Bauabschnitte
Erläuterung:
Die Abschnitte sind jeweils mit einem kleinen Strich voneinander getrennt
Die Planfeststellung erstreckt sich auf die Abschnitte außerhalb des Vertragsgebiets und innerhalb der
12 sm-Zone
Quelle:
Stand: 07.05.2015
Anlage 3.1 (Baubeschreibung)
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Rev.-Nr.
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8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen
IBL Umweltplanung GmbH
Sektion III
S1
S2
V1
V2
Sektion II
S1
S2
V1
V2
V3
Abbildung 2:
Stand: 07.05.2015
Lageübersicht der Schutz- (S) und Vermeidungsmaßnahmen (V)
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COBRA Kabel
Tabelle 1:
Rev.-Nr.
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8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen
IBL Umweltplanung GmbH
Maßnahmenverzeichnis
Bezeichnung
Maßnahmentyp
S1
Implementierung einer naturschutzfachlichen Baubegleitung (NFB)
Schutzmaßnahmen während der
Bauausführung seeseitig
Schutzmaßnahmen durch baubegleitende
naturschutzfachliche Kontrolle
Schutzmaßnahmen als allgemeine Vorkehrungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Küstenmeeres bzw. der Meeresumwelt
Gebiets- und artenschutzrechtliche
Vermeidungsmaßnahme
1
Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme
4
Maßnahmenblatt
Nr.
S2
V1
Natura2000
V2
Artenschutz
Bauzeitenregelung:
Zum Schutz des Vogelschutzgebietes
in seiner Bedeutung als Rast-, Durchzugs- und Überwinterungsgebiet
werden keine Bauarbeiten zwischen
15. Oktober und 15. Mai durchgeführt.
Begrenzung von Unterwasserlärm
und Bauzeitenregelung:
2
3
Bei sonargestützten Surveys werden
die Einstellungen an der Meßtechnik
so vorgenommen, dass in 750 m
Entfernung von der Schallquelle 160
Dezibel im Wasser nicht überschritten
werden. Je nach Gerät erfolgt der
Einsatz in einem bestimmten kHzBereich und Frequenzmodus, der
Unterwasserlärm entsprechend eingrenzt.
Sobald Meeressäuger im Umfeld des
Schiffs gesichtet werden erfolgt die
vorübergehende Ausschaltung der
Schalltechnik.
Unterwasserlärm verursachende
Surveyfahrten werden nicht in den
Monaten, in denen der Schweinswal
das Untersuchungsgebiet in höherer
Dichte nutzt. In den Monaten Februar
und März erfolgen deshalb keine
schallemittierenden Surveys.
Stand: 07.05.2015
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8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen
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Bezeichnung
Maßnahmentyp
V3
Natura 2000
/ Artenschutz
Verzicht auf Einebnen des Gewässerbetts durch Entfernung von Großrippeln zur Vorbereitung der Kabelverlegung sowie Verzicht auf die
Umlagerung von Baggergut im Naturschutzgebiet Borkum Riff außerhalb
genehmigter Schüttstellen:
Gebiets- und artenschutzrechtliche
Vermeidungsmaßnahme
5
Ersatz
Festlegung der Fläche für Realkompensation und Höhe der Ersatzzahlung
6
Maßnahmenblatt
Nr.
In den Bauabschnitten 1, 3 und 4
erfolgen keine Baggerungen als vorbereitende Maßnahmen zur Kabelverlegung noch sonstige das Relief des
Gewässergrunds verändernde Eingriffe als deren Folge, soweit die Seetrasse durch Abschnitte mit Großrippeln und Unterwasserdünen führt und
diese Abschnitte innerhalb der Grenzen des NSG Borkum Riff liegen.
E
Erläuterung:
Stand: 07.05.2015
Kompensationserfordernis
NLWKN: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Betriebsstelle Brake – Oldenburg
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8.1.2.2
Stand: 07.05.2015
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8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen
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Maßnahmenblätter
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8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen
IBL Umweltplanung GmbH
Maßnahmenblatt 1 (MB 1)
Projektbezeichnung:
COBRA Kabel
Vorhabensträgerin:
TenneT TSO B.V.
Utrechtseweg 310
Planfeststellungsunterlage nach
6812 AR Arnhem
§ 43 Energiewirtschaftsgesetz
(EnWG)
Bezeichnung der Maßnahme/Art der Maßnahme:
Maßnahmen-Nr.
S1
S1
Maßnahmentyp
Implementierung einer naturschutzfachlichen Baubegleitung
(NFB) als Vorkehrung zur Vermeidung von Beeinträchtigungen
und Umweltschäden während des Bauablaufs
S = Schutzmaßnahme zur Vermeidung von Beeinträchtigungen
und zur Kontrolle der Auflagen
und Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen
Lage der Maßnahme:
Bezugsraum 1 und 2
Abbildung 2
Fachbehörde: NLWKN
Sektionen II und III
Bauabschnitte 1 - 4
Küstenmeer (Flach- und Tiefwasserbereich des Sublitoral)
Maßnahmenbeschreibung und Begründung:
Die verbindliche Ausführungsplanung wird der NFB und dem NLWKN rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor
Baubeginn, zur Prüfung vorgelegt, um ggf. hinsichtlich des Vermeidungsgrundsatzes Verbesserungsvorschläge unterbreiten zu können.
Die vorbereitenden Arbeiten (v.a. Räumung der Verlegeroute, Sondierungen), die eigentliche Bauausführung
und ggf. notwendig werdende Nacharbeiten (z.B. nachträgliches Tieferlegen der Leitung) werden durch eine
naturschutzfachliche Baubegleitung (syn.: ökologische oder Umweltbaubegleitung) mit der notwendigen beruflichen Qualifikation und Erfahrung begleitet. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle Auflagen und Bestimmungen aus der Genehmigung eingehalten werden bzw. Risiken oder Gefahren für die Meeresumwelt,
z.B. durch Verschmutzungen, weitgehend und möglichst vorausschauend unterbleiben.
Alle am Bau und an den oben stehenden Arbeiten im Küstenmeer beteiligten Personen werden rechtzeitig vor
Beginn der Maßnahmen bzw. rechtzeitig vor Arbeitsbeginn naturschutz- und umweltfachlich in englischer
Sprache unterwiesen und für die Belange des Natur- und Meeresumweltschutzes sensibilisiert. Nur durch die
NFB unterwiesene Personen sind für die Arbeiten zugelassen. Die Unterweisungen werden dokumentiert und
vom Vertreter der NFB unterzeichnet.
Alle für die Arbeiten eingesetzten schwimmenden Einheiten, alle Geräte und Maschinen werden vor ihrem
Einsatz im niedersächsischen Küstenmeer durch die NFB kontrolliert und abgenommen. Dieses gilt vor allem
für alle Teile und Kompartimente, die direkten Kontakt mit dem Küstenmeer als Oberflächengewässer haben
oder die zu direkten oder indirekten Einleitungen in das Gewässer beitragen können. Kontrollen und Abnahmen werden dokumentiert und vom Vertreter der NFB unterzeichnet. Die NFB führt vorher und soweit möglich
ebenfalls auf der Baustelle auf See eine Sichtkontrolle durch.
Die Dokumentationen werden dem NLWKN jeweils kurzfristig nach der Unterweisung bzw. der Kontrolle und
Abnahme zur Verfügung gestellt, spätestens jedoch 5 Werktage nach Erstellen des jeweiligen Nachweises.
Die mit der Baubegleitung betrauten fachkundigen Personen sind dem NLWKN gegenüber jederzeit auskunftspflichtig. Die Kontaktdaten werden dem NLWKN übermittelt.
Weitere Festlegungen:
Das Leistungsverzeichnis der NFB wird bei einer Ausschreibung dieser Leistungen rechtzeitig vorher, bei einer
freihändigen Vergabe vor Vertragsabschluss, einvernehmlich mit dem NLWKN abgestimmt. Die erforderliche
berufliche Qualifikation der baubegleitenden Fachkräfte und ihre Erfahrung mit Seekabellegungen im niedersächsischen Küstenmeer werden dem NLWKN gegenüber nachgewiesen.
Ob eine NFB beständig oder zeitweise während der Arbeiten auf See anwesend ist, wird mit dem NLWKN
einvernehmlich abgestimmt.
Stand: 07.05.2015
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8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen
IBL Umweltplanung GmbH
Die naturschutzfachliche Dokumentation und Bewertung der Geräteabnahmen und Bauarbeiten (Gesamtbericht) wird dem NLWKN spätestens sechs Monate nach Ende der Bauarbeiten in Papierform und digital vorgelegt. Zur Dokumentation des Bauablaufes werden soweit sinnvoll für den Bauablauf charakteristische Fotos
und ggf. Videoaufnahmen angefertigt. Diese werden dem NLWKN unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Vermeidung für Konflikt
Ausgleich für Konflikt
Ersatz für Konflikt
Stand: 07.05.2015
Erläuterung/weitere Hinweise:
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Rev.-Nr.
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8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen
IBL Umweltplanung GmbH
Maßnahmenblatt 2 (MB2)
Projektbezeichnung:
COBRA Kabel
Vorhabensträger:
TenneT TSO B.V.
Utrechtseweg 310
Planfeststellungsunterlage nach
6812 AR Arnhem
§ 43 Energiewirtschaftsgesetz
(EnWG)
Bezeichnung der Maßnahme/Art der Maßnahme:
Schutzmaßnahmen vor und während der Bauausführung seeseitig
Lage der Maßnahme:
Bezugsraum 1 und 2
Abbildung 2
Sektionen II und III
Bauabschnitte 1 - 4
Küstenmeer (Flach- und Tiefwasserbereich des Sublitorals)
Maßnahmenbeschreibung und Begründung:
Maßnahmen-Nr.
S2
S2
Maßnahmentyp
S = Schutzmaßnahme durch
baubegleitende naturschutzfachliche Kontrolle und Information
Fachbehörde: NLWKN
Für alle Bauarbeiten werden folgende Schutzmaßnahmen verbindlich gemacht, damit das Küstenmeer als Teil
der Meeresumwelt nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt wird:
Alle Maschinen, Geräte und Stoffe werden auf Umweltverträglichkeit überprüft und entsprechen dem Nulleinleitungskonzept. Bei schwimmenden Einheiten und Unterwassergeräten dient als Mindest-Anforderung für die
Einhaltung des Nulleinleitungskonzeptes die Vorlage eines "Fit-For-Purpose"-Zertifikates einer Zertifizierungsstelle (z. B. Germanischer Lloyd) gegenüber der örtlichen Bauleitung des Vorhabenträgers. Bei der Zertifizierung werden alle Teile der hydraulischen Anlage mindestens mit dem vorgesehenen maximalen Betriebsdruck, der unter allen beabsichtigten Anwendungen erreicht werden kann, auf Dichtigkeit und Zuverlässigkeit
geprüft. Die Ursachen von dabei auftretenden Leckagen werden im Prüfbericht benannt. Gegenüber der örtlichen Bauleitung des Vorhabenträgers wird die Beseitigung der Leckagen vor Freigabe des Gerätes nachgewiesen.
Es wird ein Stoffkataster, Gefahrstoffkataster und Gerätekataster für sämtliche Arbeiten innerhalb von 12 smZone im Rahmen der Ausführungsplanung angelegt, laufend aktualisiert und von der örtlichen Bauleitung dem
HSE-Beauftragten sowie der NFB (s. S1) nach Erstaufstellung und Aktualisierung jeweils zur Zustimmung
vorgelegt. Nicht aufgeführte Maschinen, Geräte und Stoffe dürfen nicht eingesetzt werden, Zuwiderhandlungen führen zur jeweiligen Stilllegung und Entfernung der betroffenen Maschinen von der Baustelle.
Für alle wassergefährdenden Stoffe werden DIN-Sicherheitsdatenblätter (auf Deutsch und max. 2 Jahre alt)
vorgehalten und auf Verlangen dem NLWKN vorgelegt.
Es werden bei den Verlegegeräten – soweit möglich - ausschließlich biologisch schnell abbaubare Hydraulikflüssigkeiten nach ISO 15380 (Abfallschlüsselnr. 13 01 12) eingesetzt. Ist eine Verwendung von biologisch
schnell abbaubaren Hydraulikflüssigkeiten aus technischen Gründen nicht möglich, gilt folgende Vorgehensweise:
bei unter Wasser arbeitenden Geräten (ohne visuelle Kontrollmöglichkeiten):
Durch einen unabhängigen Sachverständigen (öffentlich bestellter Sachverständiger oder Mitglied im BVFS
e.V.) ist gegenüber NLWKN gutachtlich nachzuweisen, dass das jeweilige Gerät für die Verwendung von biologisch schnell abbaubaren Hydraulikflüssigkeiten grundsätzlich nicht geeignet ist. Ist der Nachweis erbracht,
muss von dem Sachverständigen die Dichtheit und Zuverlässigkeit des Hydrauliksystems vor Ort kurz vor
Inbetriebnahme gegenüber der örtlichen Bauleitung des Vorhabenträgers schriftlich bestätigt werden. Die
Bauleitung des Vorhabenträgers informiert die NFB und den HSE-Beauftragten. Erst dann darf das Gerät für
den Einsatz freigegeben werden.
Im Unterwasserbereich sind mindestens die Vorgaben für „Erhöhte Anforderungen“ nach BG-Regel 237 „Hydraulik-Schlauchleitungen – Regeln für den sicheren Einsatz“ zu berücksichtigen.
Stand: 07.05.2015
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COBRA Kabel
Rev.-Nr.
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8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen
IBL Umweltplanung GmbH
bei über Wasser arbeitenden Geräten (ständige visuelle Kontrolle gegeben):
Die örtliche Bauleitung begründet schriftlich gegenüber NLWKN die technischen Ausschlussgründe für die
Verwendung biologisch schnell abbaubarer Hydraulikflüssigkeiten beim jeweiligen Gerät. Vor Freigabe des
Gerätes durch die örtliche Bauleitunghat diese in Abstimmung mit der NFB und dem HSE-Koordinator geeignete Risikominderungsmaßnahmen festzulegen, die gewährleisten, dass im Falle eines unerwarteten Hydrauliklecks kein Eintrag von wassergefährdenden Stoffen ins Küstenmeer erfolgen kann (Einhaltung des Nulleinleitungsprinzips).
Alle anfallenden bauvorbereitungs- und baubedingten Abfälle und Reststoffe werden nach Fraktionen (gemäß
Abfallschlüssel-Nr.) getrennt gesammelt und fachgerecht entsorgt. Über Abfallarten und -mengen, Entsorgungswege und Verbleib (Entsorgungsnachweise) wird Buch geführt.
Alle selbstfahrenden schwimmenden Einheiten sind mit AIS-Sendern ausgestattet. Die Sender werden während der gesamten Einsatzdauer während der Bauzeit in Betrieb gehalten, auch während Arbeitspausen und
Liegezeiten.
Erläuterung/weitere Hinweise:
Vermeidung für Konflikt
Ausgleich für Konflikt
Ersatz für Konflikt
Stand: 07.05.2015
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COBRA Kabel
Rev.-Nr.
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8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen
IBL Umweltplanung GmbH
Maßnahmenblatt 3 (MB 3)
Projektbezeichnung:
COBRA Kabel
Vorhabensträger:
TenneT TSO B.V.
Utrechtseweg 310
Planfeststellungsunterlage nach
6812 AR Arnhem
§ 43 Energiewirtschaftsgesetz
(EnWG)
Bezeichnung der Maßnahme/Art der Maßnahme:
Bauzeitenregelung / Zum Schutz des Vogelschutzgebietes in
seiner Bedeutung als Rast-, Durchzugs- und Überwinterungsgebiet werden keine Bauarbeiten zwischen dem 15. Oktober
und dem 15. Mai durchgeführt.
Lage der Maßnahme:
Bezugsraum 1 und 2
Abbildung 2
Sektionen II und III
Bauabschnitte 1 - 4
Küstenmeer (Flach- und Tiefwasserbereich des Sublitoral)
Maßnahmenbeschreibung und Begründung:
Maßnahmen-Nr.
V1
V1
Maßnahmentyp
V = Vermeidungsmaßnahme
Gebiets- und artenschutzrechtliche
Vermeidungsmaßnahme
Fachbehörde: NLWKN
Zum Schutz von rastenden Seevogelarten in der Hauptrast-, Durchzugs- und Überwinterungszeit von Mitte
Oktober bis Mitte Mai werden keine Bauarbeiten durchgeführt.
Störungen und Vergrämungen der Rastvögel, vornehmlich im Kerngebiet des NSG Borkum Riff, können nicht
ausgeschlossen werden. Um diese Beeinträchtigungen zu vermeiden ergibt sich ein Bauzeitenfenster von
Mitte Mai bis Mitte Oktober.
Diese Bauzeitenregelung gilt für alle schiffsgestützten vorhabensbedingten Maßnahmen.
Vermeidung für Konflikte mit
Ausgleich für Konflikt
Ersatz für Konflikt
Stand: 07.05.2015
Schutzgut Tiere / Gastvögel
Europäische Vogelarten als streng geschützte Tiere
Wertbestimmende Vogelarten im EU Vogelschutzgebiet
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COBRA Kabel
Rev.-Nr.
2-0
8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen
IBL Umweltplanung GmbH
Maßnahmenblatt 4 (MB 4)
Projektbezeichnung:
COBRA Kabel
Planfeststellungsunterlage nach § 43
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Vorhabensträger:
Maßnahmen-Nr.
V2
TenneT TSO B.V.
Utrechtseweg 310
6812 AR Arnhem
V2
Bezeichnung der Maßnahme/Art der Maßnahme:
Maßnahmentyp
Begrenzung von Unterwasserlärm und Bauzeitenregelung bei
sonargestützten Surveys
V = Vermeidungsmaßnahme
Lage der Maßnahme:
Bezugsraum 1 und 2
Abbildung 2
Sektionen II und III
Bauabschnitte 1 - 4
Küstenmeer (Flach- und Tiefwasserbereich des Sublitoral)
Maßnahmenbeschreibung und Begründung:
Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme
Fachbehörde: NLWKN
Bei sonargestützten Surveys werden die Einstellungen an der Meßtechnik so vorgenommen, dass in 750 m
Entfernung von der Schallquelle 160 Dezibel im Wasser nicht überschritten werden.
Je nach Gerät erfolgt der Einsatz in einem bestimmten kHz-Bereich und Frequenzmodus, der Unterwasserlärm
entsprechend eingrenzt. Das kann ( je nach Gerät) z.B. bedeuten, dass für jeden Survey, der nicht nur eine
Magnetometererkundung sondern zusätzliche geophysikalische Untersuchungen mittels Fächerecholot und
Sidescan umfassen soll, beachtet wird, dass die SSS-Technik z.B. nur im 300/600 kHz dual mode (dual
simultaneous frequencies) zum Einsatz kommen darf und nicht im ebenfalls möglichen 100/400 kHz dual mode. Die Einhaltung wird gegenüber der Fachbehörde nachgewiesen und durch die NFB begleitet (s. Schutzmaßnahme S1).
Sobald Meeressäuger im Umfeld des Schiffs gesichtet werden erfolgt die vorübergehende Ausschaltung der
Schalltechnik.
Unterwasserlärm verursachende Surveyfahrten werden nicht in den Monaten durchgeführt, in denen der
Schweinswal das Untersuchungsgebiet in höherer Dichte nutzt.
In den Monaten Februar und März erfolgen deshalb keine schallemittierenden Surveys.
Vermeidung für Konflikte
Ausgleich für Konflikt
Ersatz für Konflikt
Stand: 07.05.2015
Erläuterung/weitere Hinweise:
Schutzgut Tiere / marine Säuger
Schweinswal, Anhang IV-Art der FFH-RL
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COBRA Kabel
Rev.-Nr.
2-0
8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen
IBL Umweltplanung GmbH
Maßnahmenblatt 5 (MB 5)
Projektbezeichnung:
COBRA Kabel
Planfeststellungsunterlage nach § 43
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Vorhabensträger:
Maßnahmen-Nr.
V3
TenneT TSO B.V.
Utrechtseweg 310
6812 AR Arnhem
V2
Bezeichnung der Maßnahme/Art der Maßnahme:
Maßnahmentyp
Verzicht auf Einebnen des Gewässerbetts durch Entfernung
von Großrippeln zur Vorbereitung der Kabelverlegung sowie
Verzicht auf die Umlagerung von Baggergut im Naturschutzgebiet Borkum Riff außerhalb genehmigter Schüttstellen
V = Vermeidungsmaßnahme
Gebietsschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme
Lage der Maßnahme:
Bezugsraum 1 und 2
Abbildung 2
Sektionen II und III
Bauabschnitte 1, 3 und 4
Fachbehörde: NLWKN
Küstenmeer (Flach- und Tiefwasserbereich des Sublitoral)
Maßnahmenbeschreibung und Begründung:
In den Bauabschnitten 1, 3 und 4 erfolgen keine Baggerungen als vorbereitende Maßnahmen zur Kabelverlegung noch sonstige das Relief des Gewässergrunds verändernde Eingriffe als deren Folge, soweit die Seetrasse durch Abschnitte mit Großrippeln und Unterwasserdünen führt und diese Abschnitte innerhalb der Grenzen des NSG Borkum Riff (KP 30,4 bis 46,4 bzw. Trassenpositionspunkt 51 bis 89) liegen.
Das NSG ist Teil des Europäischen Ökologischen Netzes „Natura 2000“; die Unterschutzstellung dient der
Erhaltung des Gebietes als Europäisches Vogelschutzgebiet nach der Richtlinie 2009/147/EWG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. 11. 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Nach § 2
Abs. 3 Nr. 1 der Verordnung vom 26.08.2010 dient das NSG dem „Schutz des Meeresgebietes in seiner Funktion als Nahrungs-, Überwinterungs-, Durchzugs- und Rastgebiet, insbesondere für die Wert bestimmenden
Vogelarten durch die Sicherung und Entwicklung
a) störungsfreier Rast- und Nahrungsräume,
b) der wesentlichen direkten und indirekten Nahrungsgrundlagen der Vogelarten, insbesondere natürlicher
Bestandsdichten, Altersklassenverteilungen und Verbreitungsmuster der den Vogelarten als Nahrungsgrundlage dienenden Organismen, ….“
Es kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit davon ausgegangen werden, dass sich durch o.g. Baggerungen
und durch ggf. im Nahbereich unmittelbare Verklappungen verursachte Veränderungen des Gewässergrundes
und der Besiedlung kurzfristig regenerieren, um wieder uneingeschränkt als Nahrungshabitat zur Verfügung zu
stehen.
Die Baumaßnahmen finden entsprechend der Maßnahme V1 zwischen Mitte Mai und Mitte Oktober statt. Im
Winterhalbjahr und damit innerhalb der empfindlichen Rastzeit sind vor allem tauchende Rastvogelarten wie
Eiderente (Somateria molissima), Trauerente (Melanitta nigra) und Samtente (Melanitta fusca) auf möglichst
ungestörte und natürliche Bestandsdichten, Altersklassenverteilungen und Verbreitungsmuster der den Vogelarten als Nahrungsgrundlage dienenden Benthosorganismen angewiesen. Es kann daher nicht sicher ausgeschlossen werden, dass sich Veränderungen des Reliefs und der Besiedlung der benthischen wirbellosen
Fauna zeitnah so vollständig regenerieren, dass keine nachteilige Auswirkungen und Wechselwirkungen auftreten.
Überdies ist nach § 3 (Schutzbestimmungen) Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung das Verklappen von Baggergut im
NSG verboten.
Erläuterung/weitere Hinweise:
Vermeidung für Konflikte
Ausgleich für Konflikt
Ersatz für Konflikt
Stand: 07.05.2015
Seite 12 von 13
TenneT TSO B. V. / Energinet.dk
COBRA Kabel
Rev.-Nr.
2-0
8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen
IBL Umweltplanung GmbH
Maßnahmenblatt 6 (MB 6)
Vorhabensträger:
Projektbezeichnung:
COBRA Kabel
Maßnahmen-Nr.
TenneT TSO B.V.
Utrechtseweg 310
6812 AR Arnhem
Planfeststellungsunterlage nach § 43
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
V6
E
Bezeichnung der Maßnahme/Art der Maßnahme:
Maßnahmentyp
Ersatz in Geld leisten (§ 15 Abs. 5 und 6 BNatSchG)
E = Ersatzzahlung
Bezug:
Gesamtvorhaben
COBRA Kabel
Fachbehörde(n): NLWKN
Seeseitiger Baubereich
Bezugsräume 1 und 2
Maßnahmenbeschreibung und Begründung:
Der Kompensationsflächenwert beträgt:
51.228 m²
Es wird beantragt, Ersatz in Geld zu leisten.
Unter Berücksichtigung anderer aktueller und vergleichbarer Projekte beträgt die Höhe der Ersatzzahlung
3,50 €/m² ermitteltem Kompensationsflächenwert:
EUR 179.298,00
Stand: 07.05.2015
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