Anlage 8.1.2 Aufgestellt: Arnheim, den 19.05.2015 Unterlage zur Planfeststellung _________________ Landschaftspflegerische Maßnahmen COBRAcable ± 350-kV-HGÜ Interkonnektor Eemshaven (NL) – Endrup (DK) Abschnitt niedersächsisches Küstenmeer Prüfvermerk IBL Umweltplanung GmbH Datum 08.05.2015 Geprüft D. Wolters Änderung(en): Rev.-Nr. Datum Erläuterung Rev. 2-0 07.05.2015 Finale Version zur Antragsverfahren COBRAcable Landschaftspflegerische Maßnahmen zum COBRA Kabel ± 350 kV-HGÜ Interkonnektor Eemshaven (NL) – Endrup (DK) Abschnitt niedersächsisches Küstenmeer Anlage 8.1.2 Antragsteller: TenneT TSO B.V. Utrechtseweg 310 6812 AR Arnhem Antragsteller: TenneT TSO B.V. Utrechtseweg 310 6812 AR Arnhem Niederlande Kurztitel: Interkonnektor COBRAcable zwischen Niederlande und Dänemark Hochspannungs-Gleichstrom-Leitung im Küstenmeer Landschaftspflegerische Maßnahmen zum Planfeststellungsantrag Auftragnehmer: IBL Umweltplanung GmbH Bahnhofstraße 14a 26122 Oldenburg Tel.: 0441 505017-10 www.ibl-umweltplanung.de Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Dirk Wolters (Projektleitung) Bearbeitung: Dipl.-Ing. Dirk Wolters Im Auftrag von: ARCADIS Nederland BV Beaulieustraat 22 6814 DV ARNHEM Niederlande Datum: 07.05.2015 (Rev. 2-0) TenneT TSO B. V. / Energinet.dk COBRA Kabel Rev.-Nr. 2-0 8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen IBL Umweltplanung GmbH Inhaltsverzeichnis 8.1.2.1 Maßnahmenübersicht .....................................................................................................1 8.1.2.2 Maßnahmenblätter ..........................................................................................................5 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Abbildung 2: Verlegeabschnitte COBRA Kabel = Bauabschnitte .................................................1 Lageübersicht der Schutz- (S) und Vermeidungsmaßnahmen (V) .........................2 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Stand: 07.05.2015 Maßnahmenverzeichnis ..........................................................................................3 Seite I von I TenneT TSO B. V. / Energinet.dk COBRA Kabel 8.1.2.1 Rev.-Nr. 2-0 8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen IBL Umweltplanung GmbH Maßnahmenübersicht Die Maßnahmen umfassen alle zum Zeitpunkt der Antragstellung von der Vorhabensträgerin vorgesehenen • allgemeinen Vorkehrungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen (Schutzmaßnahmen, S) und • projektspezifischen Vermeidungsmaßnahmen (V) sowie die • Festlegung der Kompensation/Ersatzzahlung (EZ) für den geplanten Interkonnektor COBRA Kabel im Abschnitt des niedersächsischen Küstenmeeres. Der Längsschnitt durch das Vorhaben ist mit der Lage der Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen in Anlage 8.1.1, Anhangsabbildung 1 dargestellt. Abbildung 1 zeigt die in Anlage 3.1 benannten Bauabschnitte, die Abschnitte 1 - 3 liegen in der Sektion II, Abschnitt 4 in Sektion III. Abbildung 2 zeigt die Lage der Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen in der Übersicht. Tabelle 1 listet die Maßnahmen auf (Maßnahmenverzeichnis), die in 8.1.2.2 in den Maßnahmeblättern konkretisiert werden. Abbildung 1: Verlegeabschnitte COBRA Kabel = Bauabschnitte Erläuterung: Die Abschnitte sind jeweils mit einem kleinen Strich voneinander getrennt Die Planfeststellung erstreckt sich auf die Abschnitte außerhalb des Vertragsgebiets und innerhalb der 12 sm-Zone Quelle: Stand: 07.05.2015 Anlage 3.1 (Baubeschreibung) Seite 1 von 13 TenneT TSO B. V. / Energinet.dk COBRA Kabel Rev.-Nr. 2-0 8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen IBL Umweltplanung GmbH Sektion III S1 S2 V1 V2 Sektion II S1 S2 V1 V2 V3 Abbildung 2: Stand: 07.05.2015 Lageübersicht der Schutz- (S) und Vermeidungsmaßnahmen (V) Seite 2 von 13 TenneT TSO B. V. / Energinet.dk COBRA Kabel Tabelle 1: Rev.-Nr. 2-0 8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen IBL Umweltplanung GmbH Maßnahmenverzeichnis Bezeichnung Maßnahmentyp S1 Implementierung einer naturschutzfachlichen Baubegleitung (NFB) Schutzmaßnahmen während der Bauausführung seeseitig Schutzmaßnahmen durch baubegleitende naturschutzfachliche Kontrolle Schutzmaßnahmen als allgemeine Vorkehrungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Küstenmeeres bzw. der Meeresumwelt Gebiets- und artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme 1 Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme 4 Maßnahmenblatt Nr. S2 V1 Natura2000 V2 Artenschutz Bauzeitenregelung: Zum Schutz des Vogelschutzgebietes in seiner Bedeutung als Rast-, Durchzugs- und Überwinterungsgebiet werden keine Bauarbeiten zwischen 15. Oktober und 15. Mai durchgeführt. Begrenzung von Unterwasserlärm und Bauzeitenregelung: 2 3 Bei sonargestützten Surveys werden die Einstellungen an der Meßtechnik so vorgenommen, dass in 750 m Entfernung von der Schallquelle 160 Dezibel im Wasser nicht überschritten werden. Je nach Gerät erfolgt der Einsatz in einem bestimmten kHzBereich und Frequenzmodus, der Unterwasserlärm entsprechend eingrenzt. Sobald Meeressäuger im Umfeld des Schiffs gesichtet werden erfolgt die vorübergehende Ausschaltung der Schalltechnik. Unterwasserlärm verursachende Surveyfahrten werden nicht in den Monaten, in denen der Schweinswal das Untersuchungsgebiet in höherer Dichte nutzt. In den Monaten Februar und März erfolgen deshalb keine schallemittierenden Surveys. Stand: 07.05.2015 Seite 3 von 13 TenneT TSO B. V. / Energinet.dk COBRA Kabel Rev.-Nr. 2-0 8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen IBL Umweltplanung GmbH Bezeichnung Maßnahmentyp V3 Natura 2000 / Artenschutz Verzicht auf Einebnen des Gewässerbetts durch Entfernung von Großrippeln zur Vorbereitung der Kabelverlegung sowie Verzicht auf die Umlagerung von Baggergut im Naturschutzgebiet Borkum Riff außerhalb genehmigter Schüttstellen: Gebiets- und artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme 5 Ersatz Festlegung der Fläche für Realkompensation und Höhe der Ersatzzahlung 6 Maßnahmenblatt Nr. In den Bauabschnitten 1, 3 und 4 erfolgen keine Baggerungen als vorbereitende Maßnahmen zur Kabelverlegung noch sonstige das Relief des Gewässergrunds verändernde Eingriffe als deren Folge, soweit die Seetrasse durch Abschnitte mit Großrippeln und Unterwasserdünen führt und diese Abschnitte innerhalb der Grenzen des NSG Borkum Riff liegen. E Erläuterung: Stand: 07.05.2015 Kompensationserfordernis NLWKN: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Betriebsstelle Brake – Oldenburg Seite 4 von 13 TenneT TSO B. V. / Energinet.dk COBRA Kabel 8.1.2.2 Stand: 07.05.2015 Rev.-Nr. 2-0 8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen IBL Umweltplanung GmbH Maßnahmenblätter Seite 5 von 13 TenneT TSO B. V. / Energinet.dk COBRA Kabel Rev.-Nr. 2-0 8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen IBL Umweltplanung GmbH Maßnahmenblatt 1 (MB 1) Projektbezeichnung: COBRA Kabel Vorhabensträgerin: TenneT TSO B.V. Utrechtseweg 310 Planfeststellungsunterlage nach 6812 AR Arnhem § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Bezeichnung der Maßnahme/Art der Maßnahme: Maßnahmen-Nr. S1 S1 Maßnahmentyp Implementierung einer naturschutzfachlichen Baubegleitung (NFB) als Vorkehrung zur Vermeidung von Beeinträchtigungen und Umweltschäden während des Bauablaufs S = Schutzmaßnahme zur Vermeidung von Beeinträchtigungen und zur Kontrolle der Auflagen und Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen Lage der Maßnahme: Bezugsraum 1 und 2 Abbildung 2 Fachbehörde: NLWKN Sektionen II und III Bauabschnitte 1 - 4 Küstenmeer (Flach- und Tiefwasserbereich des Sublitoral) Maßnahmenbeschreibung und Begründung: Die verbindliche Ausführungsplanung wird der NFB und dem NLWKN rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor Baubeginn, zur Prüfung vorgelegt, um ggf. hinsichtlich des Vermeidungsgrundsatzes Verbesserungsvorschläge unterbreiten zu können. Die vorbereitenden Arbeiten (v.a. Räumung der Verlegeroute, Sondierungen), die eigentliche Bauausführung und ggf. notwendig werdende Nacharbeiten (z.B. nachträgliches Tieferlegen der Leitung) werden durch eine naturschutzfachliche Baubegleitung (syn.: ökologische oder Umweltbaubegleitung) mit der notwendigen beruflichen Qualifikation und Erfahrung begleitet. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle Auflagen und Bestimmungen aus der Genehmigung eingehalten werden bzw. Risiken oder Gefahren für die Meeresumwelt, z.B. durch Verschmutzungen, weitgehend und möglichst vorausschauend unterbleiben. Alle am Bau und an den oben stehenden Arbeiten im Küstenmeer beteiligten Personen werden rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen bzw. rechtzeitig vor Arbeitsbeginn naturschutz- und umweltfachlich in englischer Sprache unterwiesen und für die Belange des Natur- und Meeresumweltschutzes sensibilisiert. Nur durch die NFB unterwiesene Personen sind für die Arbeiten zugelassen. Die Unterweisungen werden dokumentiert und vom Vertreter der NFB unterzeichnet. Alle für die Arbeiten eingesetzten schwimmenden Einheiten, alle Geräte und Maschinen werden vor ihrem Einsatz im niedersächsischen Küstenmeer durch die NFB kontrolliert und abgenommen. Dieses gilt vor allem für alle Teile und Kompartimente, die direkten Kontakt mit dem Küstenmeer als Oberflächengewässer haben oder die zu direkten oder indirekten Einleitungen in das Gewässer beitragen können. Kontrollen und Abnahmen werden dokumentiert und vom Vertreter der NFB unterzeichnet. Die NFB führt vorher und soweit möglich ebenfalls auf der Baustelle auf See eine Sichtkontrolle durch. Die Dokumentationen werden dem NLWKN jeweils kurzfristig nach der Unterweisung bzw. der Kontrolle und Abnahme zur Verfügung gestellt, spätestens jedoch 5 Werktage nach Erstellen des jeweiligen Nachweises. Die mit der Baubegleitung betrauten fachkundigen Personen sind dem NLWKN gegenüber jederzeit auskunftspflichtig. Die Kontaktdaten werden dem NLWKN übermittelt. Weitere Festlegungen: Das Leistungsverzeichnis der NFB wird bei einer Ausschreibung dieser Leistungen rechtzeitig vorher, bei einer freihändigen Vergabe vor Vertragsabschluss, einvernehmlich mit dem NLWKN abgestimmt. Die erforderliche berufliche Qualifikation der baubegleitenden Fachkräfte und ihre Erfahrung mit Seekabellegungen im niedersächsischen Küstenmeer werden dem NLWKN gegenüber nachgewiesen. Ob eine NFB beständig oder zeitweise während der Arbeiten auf See anwesend ist, wird mit dem NLWKN einvernehmlich abgestimmt. Stand: 07.05.2015 Seite 6 von 13 TenneT TSO B. V. / Energinet.dk COBRA Kabel Rev.-Nr. 2-0 8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen IBL Umweltplanung GmbH Die naturschutzfachliche Dokumentation und Bewertung der Geräteabnahmen und Bauarbeiten (Gesamtbericht) wird dem NLWKN spätestens sechs Monate nach Ende der Bauarbeiten in Papierform und digital vorgelegt. Zur Dokumentation des Bauablaufes werden soweit sinnvoll für den Bauablauf charakteristische Fotos und ggf. Videoaufnahmen angefertigt. Diese werden dem NLWKN unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Vermeidung für Konflikt Ausgleich für Konflikt Ersatz für Konflikt Stand: 07.05.2015 Erläuterung/weitere Hinweise: Seite 7 von 13 TenneT TSO B. V. / Energinet.dk COBRA Kabel Rev.-Nr. 2-0 8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen IBL Umweltplanung GmbH Maßnahmenblatt 2 (MB2) Projektbezeichnung: COBRA Kabel Vorhabensträger: TenneT TSO B.V. Utrechtseweg 310 Planfeststellungsunterlage nach 6812 AR Arnhem § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Bezeichnung der Maßnahme/Art der Maßnahme: Schutzmaßnahmen vor und während der Bauausführung seeseitig Lage der Maßnahme: Bezugsraum 1 und 2 Abbildung 2 Sektionen II und III Bauabschnitte 1 - 4 Küstenmeer (Flach- und Tiefwasserbereich des Sublitorals) Maßnahmenbeschreibung und Begründung: Maßnahmen-Nr. S2 S2 Maßnahmentyp S = Schutzmaßnahme durch baubegleitende naturschutzfachliche Kontrolle und Information Fachbehörde: NLWKN Für alle Bauarbeiten werden folgende Schutzmaßnahmen verbindlich gemacht, damit das Küstenmeer als Teil der Meeresumwelt nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt wird: Alle Maschinen, Geräte und Stoffe werden auf Umweltverträglichkeit überprüft und entsprechen dem Nulleinleitungskonzept. Bei schwimmenden Einheiten und Unterwassergeräten dient als Mindest-Anforderung für die Einhaltung des Nulleinleitungskonzeptes die Vorlage eines "Fit-For-Purpose"-Zertifikates einer Zertifizierungsstelle (z. B. Germanischer Lloyd) gegenüber der örtlichen Bauleitung des Vorhabenträgers. Bei der Zertifizierung werden alle Teile der hydraulischen Anlage mindestens mit dem vorgesehenen maximalen Betriebsdruck, der unter allen beabsichtigten Anwendungen erreicht werden kann, auf Dichtigkeit und Zuverlässigkeit geprüft. Die Ursachen von dabei auftretenden Leckagen werden im Prüfbericht benannt. Gegenüber der örtlichen Bauleitung des Vorhabenträgers wird die Beseitigung der Leckagen vor Freigabe des Gerätes nachgewiesen. Es wird ein Stoffkataster, Gefahrstoffkataster und Gerätekataster für sämtliche Arbeiten innerhalb von 12 smZone im Rahmen der Ausführungsplanung angelegt, laufend aktualisiert und von der örtlichen Bauleitung dem HSE-Beauftragten sowie der NFB (s. S1) nach Erstaufstellung und Aktualisierung jeweils zur Zustimmung vorgelegt. Nicht aufgeführte Maschinen, Geräte und Stoffe dürfen nicht eingesetzt werden, Zuwiderhandlungen führen zur jeweiligen Stilllegung und Entfernung der betroffenen Maschinen von der Baustelle. Für alle wassergefährdenden Stoffe werden DIN-Sicherheitsdatenblätter (auf Deutsch und max. 2 Jahre alt) vorgehalten und auf Verlangen dem NLWKN vorgelegt. Es werden bei den Verlegegeräten – soweit möglich - ausschließlich biologisch schnell abbaubare Hydraulikflüssigkeiten nach ISO 15380 (Abfallschlüsselnr. 13 01 12) eingesetzt. Ist eine Verwendung von biologisch schnell abbaubaren Hydraulikflüssigkeiten aus technischen Gründen nicht möglich, gilt folgende Vorgehensweise: bei unter Wasser arbeitenden Geräten (ohne visuelle Kontrollmöglichkeiten): Durch einen unabhängigen Sachverständigen (öffentlich bestellter Sachverständiger oder Mitglied im BVFS e.V.) ist gegenüber NLWKN gutachtlich nachzuweisen, dass das jeweilige Gerät für die Verwendung von biologisch schnell abbaubaren Hydraulikflüssigkeiten grundsätzlich nicht geeignet ist. Ist der Nachweis erbracht, muss von dem Sachverständigen die Dichtheit und Zuverlässigkeit des Hydrauliksystems vor Ort kurz vor Inbetriebnahme gegenüber der örtlichen Bauleitung des Vorhabenträgers schriftlich bestätigt werden. Die Bauleitung des Vorhabenträgers informiert die NFB und den HSE-Beauftragten. Erst dann darf das Gerät für den Einsatz freigegeben werden. Im Unterwasserbereich sind mindestens die Vorgaben für „Erhöhte Anforderungen“ nach BG-Regel 237 „Hydraulik-Schlauchleitungen – Regeln für den sicheren Einsatz“ zu berücksichtigen. Stand: 07.05.2015 Seite 8 von 13 TenneT TSO B. V. / Energinet.dk COBRA Kabel Rev.-Nr. 2-0 8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen IBL Umweltplanung GmbH bei über Wasser arbeitenden Geräten (ständige visuelle Kontrolle gegeben): Die örtliche Bauleitung begründet schriftlich gegenüber NLWKN die technischen Ausschlussgründe für die Verwendung biologisch schnell abbaubarer Hydraulikflüssigkeiten beim jeweiligen Gerät. Vor Freigabe des Gerätes durch die örtliche Bauleitunghat diese in Abstimmung mit der NFB und dem HSE-Koordinator geeignete Risikominderungsmaßnahmen festzulegen, die gewährleisten, dass im Falle eines unerwarteten Hydrauliklecks kein Eintrag von wassergefährdenden Stoffen ins Küstenmeer erfolgen kann (Einhaltung des Nulleinleitungsprinzips). Alle anfallenden bauvorbereitungs- und baubedingten Abfälle und Reststoffe werden nach Fraktionen (gemäß Abfallschlüssel-Nr.) getrennt gesammelt und fachgerecht entsorgt. Über Abfallarten und -mengen, Entsorgungswege und Verbleib (Entsorgungsnachweise) wird Buch geführt. Alle selbstfahrenden schwimmenden Einheiten sind mit AIS-Sendern ausgestattet. Die Sender werden während der gesamten Einsatzdauer während der Bauzeit in Betrieb gehalten, auch während Arbeitspausen und Liegezeiten. Erläuterung/weitere Hinweise: Vermeidung für Konflikt Ausgleich für Konflikt Ersatz für Konflikt Stand: 07.05.2015 Seite 9 von 13 TenneT TSO B. V. / Energinet.dk COBRA Kabel Rev.-Nr. 2-0 8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen IBL Umweltplanung GmbH Maßnahmenblatt 3 (MB 3) Projektbezeichnung: COBRA Kabel Vorhabensträger: TenneT TSO B.V. Utrechtseweg 310 Planfeststellungsunterlage nach 6812 AR Arnhem § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Bezeichnung der Maßnahme/Art der Maßnahme: Bauzeitenregelung / Zum Schutz des Vogelschutzgebietes in seiner Bedeutung als Rast-, Durchzugs- und Überwinterungsgebiet werden keine Bauarbeiten zwischen dem 15. Oktober und dem 15. Mai durchgeführt. Lage der Maßnahme: Bezugsraum 1 und 2 Abbildung 2 Sektionen II und III Bauabschnitte 1 - 4 Küstenmeer (Flach- und Tiefwasserbereich des Sublitoral) Maßnahmenbeschreibung und Begründung: Maßnahmen-Nr. V1 V1 Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme Gebiets- und artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme Fachbehörde: NLWKN Zum Schutz von rastenden Seevogelarten in der Hauptrast-, Durchzugs- und Überwinterungszeit von Mitte Oktober bis Mitte Mai werden keine Bauarbeiten durchgeführt. Störungen und Vergrämungen der Rastvögel, vornehmlich im Kerngebiet des NSG Borkum Riff, können nicht ausgeschlossen werden. Um diese Beeinträchtigungen zu vermeiden ergibt sich ein Bauzeitenfenster von Mitte Mai bis Mitte Oktober. Diese Bauzeitenregelung gilt für alle schiffsgestützten vorhabensbedingten Maßnahmen. Vermeidung für Konflikte mit Ausgleich für Konflikt Ersatz für Konflikt Stand: 07.05.2015 Schutzgut Tiere / Gastvögel Europäische Vogelarten als streng geschützte Tiere Wertbestimmende Vogelarten im EU Vogelschutzgebiet Seite 10 von 13 TenneT TSO B. V. / Energinet.dk COBRA Kabel Rev.-Nr. 2-0 8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen IBL Umweltplanung GmbH Maßnahmenblatt 4 (MB 4) Projektbezeichnung: COBRA Kabel Planfeststellungsunterlage nach § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Vorhabensträger: Maßnahmen-Nr. V2 TenneT TSO B.V. Utrechtseweg 310 6812 AR Arnhem V2 Bezeichnung der Maßnahme/Art der Maßnahme: Maßnahmentyp Begrenzung von Unterwasserlärm und Bauzeitenregelung bei sonargestützten Surveys V = Vermeidungsmaßnahme Lage der Maßnahme: Bezugsraum 1 und 2 Abbildung 2 Sektionen II und III Bauabschnitte 1 - 4 Küstenmeer (Flach- und Tiefwasserbereich des Sublitoral) Maßnahmenbeschreibung und Begründung: Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme Fachbehörde: NLWKN Bei sonargestützten Surveys werden die Einstellungen an der Meßtechnik so vorgenommen, dass in 750 m Entfernung von der Schallquelle 160 Dezibel im Wasser nicht überschritten werden. Je nach Gerät erfolgt der Einsatz in einem bestimmten kHz-Bereich und Frequenzmodus, der Unterwasserlärm entsprechend eingrenzt. Das kann ( je nach Gerät) z.B. bedeuten, dass für jeden Survey, der nicht nur eine Magnetometererkundung sondern zusätzliche geophysikalische Untersuchungen mittels Fächerecholot und Sidescan umfassen soll, beachtet wird, dass die SSS-Technik z.B. nur im 300/600 kHz dual mode (dual simultaneous frequencies) zum Einsatz kommen darf und nicht im ebenfalls möglichen 100/400 kHz dual mode. Die Einhaltung wird gegenüber der Fachbehörde nachgewiesen und durch die NFB begleitet (s. Schutzmaßnahme S1). Sobald Meeressäuger im Umfeld des Schiffs gesichtet werden erfolgt die vorübergehende Ausschaltung der Schalltechnik. Unterwasserlärm verursachende Surveyfahrten werden nicht in den Monaten durchgeführt, in denen der Schweinswal das Untersuchungsgebiet in höherer Dichte nutzt. In den Monaten Februar und März erfolgen deshalb keine schallemittierenden Surveys. Vermeidung für Konflikte Ausgleich für Konflikt Ersatz für Konflikt Stand: 07.05.2015 Erläuterung/weitere Hinweise: Schutzgut Tiere / marine Säuger Schweinswal, Anhang IV-Art der FFH-RL Seite 11 von 13 TenneT TSO B. V. / Energinet.dk COBRA Kabel Rev.-Nr. 2-0 8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen IBL Umweltplanung GmbH Maßnahmenblatt 5 (MB 5) Projektbezeichnung: COBRA Kabel Planfeststellungsunterlage nach § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Vorhabensträger: Maßnahmen-Nr. V3 TenneT TSO B.V. Utrechtseweg 310 6812 AR Arnhem V2 Bezeichnung der Maßnahme/Art der Maßnahme: Maßnahmentyp Verzicht auf Einebnen des Gewässerbetts durch Entfernung von Großrippeln zur Vorbereitung der Kabelverlegung sowie Verzicht auf die Umlagerung von Baggergut im Naturschutzgebiet Borkum Riff außerhalb genehmigter Schüttstellen V = Vermeidungsmaßnahme Gebietsschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme Lage der Maßnahme: Bezugsraum 1 und 2 Abbildung 2 Sektionen II und III Bauabschnitte 1, 3 und 4 Fachbehörde: NLWKN Küstenmeer (Flach- und Tiefwasserbereich des Sublitoral) Maßnahmenbeschreibung und Begründung: In den Bauabschnitten 1, 3 und 4 erfolgen keine Baggerungen als vorbereitende Maßnahmen zur Kabelverlegung noch sonstige das Relief des Gewässergrunds verändernde Eingriffe als deren Folge, soweit die Seetrasse durch Abschnitte mit Großrippeln und Unterwasserdünen führt und diese Abschnitte innerhalb der Grenzen des NSG Borkum Riff (KP 30,4 bis 46,4 bzw. Trassenpositionspunkt 51 bis 89) liegen. Das NSG ist Teil des Europäischen Ökologischen Netzes „Natura 2000“; die Unterschutzstellung dient der Erhaltung des Gebietes als Europäisches Vogelschutzgebiet nach der Richtlinie 2009/147/EWG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. 11. 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 der Verordnung vom 26.08.2010 dient das NSG dem „Schutz des Meeresgebietes in seiner Funktion als Nahrungs-, Überwinterungs-, Durchzugs- und Rastgebiet, insbesondere für die Wert bestimmenden Vogelarten durch die Sicherung und Entwicklung a) störungsfreier Rast- und Nahrungsräume, b) der wesentlichen direkten und indirekten Nahrungsgrundlagen der Vogelarten, insbesondere natürlicher Bestandsdichten, Altersklassenverteilungen und Verbreitungsmuster der den Vogelarten als Nahrungsgrundlage dienenden Organismen, ….“ Es kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit davon ausgegangen werden, dass sich durch o.g. Baggerungen und durch ggf. im Nahbereich unmittelbare Verklappungen verursachte Veränderungen des Gewässergrundes und der Besiedlung kurzfristig regenerieren, um wieder uneingeschränkt als Nahrungshabitat zur Verfügung zu stehen. Die Baumaßnahmen finden entsprechend der Maßnahme V1 zwischen Mitte Mai und Mitte Oktober statt. Im Winterhalbjahr und damit innerhalb der empfindlichen Rastzeit sind vor allem tauchende Rastvogelarten wie Eiderente (Somateria molissima), Trauerente (Melanitta nigra) und Samtente (Melanitta fusca) auf möglichst ungestörte und natürliche Bestandsdichten, Altersklassenverteilungen und Verbreitungsmuster der den Vogelarten als Nahrungsgrundlage dienenden Benthosorganismen angewiesen. Es kann daher nicht sicher ausgeschlossen werden, dass sich Veränderungen des Reliefs und der Besiedlung der benthischen wirbellosen Fauna zeitnah so vollständig regenerieren, dass keine nachteilige Auswirkungen und Wechselwirkungen auftreten. Überdies ist nach § 3 (Schutzbestimmungen) Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung das Verklappen von Baggergut im NSG verboten. Erläuterung/weitere Hinweise: Vermeidung für Konflikte Ausgleich für Konflikt Ersatz für Konflikt Stand: 07.05.2015 Seite 12 von 13 TenneT TSO B. V. / Energinet.dk COBRA Kabel Rev.-Nr. 2-0 8.1.2 Landschaftsplanerische Maßnahmen IBL Umweltplanung GmbH Maßnahmenblatt 6 (MB 6) Vorhabensträger: Projektbezeichnung: COBRA Kabel Maßnahmen-Nr. TenneT TSO B.V. Utrechtseweg 310 6812 AR Arnhem Planfeststellungsunterlage nach § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) V6 E Bezeichnung der Maßnahme/Art der Maßnahme: Maßnahmentyp Ersatz in Geld leisten (§ 15 Abs. 5 und 6 BNatSchG) E = Ersatzzahlung Bezug: Gesamtvorhaben COBRA Kabel Fachbehörde(n): NLWKN Seeseitiger Baubereich Bezugsräume 1 und 2 Maßnahmenbeschreibung und Begründung: Der Kompensationsflächenwert beträgt: 51.228 m² Es wird beantragt, Ersatz in Geld zu leisten. Unter Berücksichtigung anderer aktueller und vergleichbarer Projekte beträgt die Höhe der Ersatzzahlung 3,50 €/m² ermitteltem Kompensationsflächenwert: EUR 179.298,00 Stand: 07.05.2015 Seite 13 von 13
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