Dermatologe aus ganzem Herzen La Roche

Dermatologe aus ganzem Herzen
La Roche-Posay schreibt eine neue Projektförderung im Bereich Dermatologie aus, mit dem Ziel, innovative soziale
Projekte, die PatientInnen Vorteile in Bezug auf Prävention, Information, Lebensqualität, Zugang zu
Gesundheitsversorgung und soziale Integration bieten, zu unterstützen und somit das Alltagsleben von PatientInnen
zu verbessern und ihnen die richtigen Mittel für einen besseren Umgang mit ihren Erkrankungen zu geben.
La Roche-Posay stellt als Sponsor der ÖGDV für die Förderungsausschreibung 10.000 € zur Verfügung. Die
Projektförderung „Dermatologe aus ganzem Herzen“ ist daher mit 10.000 € dotiert und nicht teilbar.
Die Teilnahme an der Ausschreibung ist für alle in Österreich praktizierenden Dermatologinnen und Dermatologen
möglich, die Mitglieder der ÖGDV sind.
Es können sich sowohl einzelne Dermatologinnen und Dermatologen oder Gruppen von Dermatologinnen und
Dermatologen als KandidatInnen für die Projektförderung bewerben. Eine Kandidatengruppe muss einen Vertreter
oder eine Vertreterin auswählen, der/die die Förderung in Empfang nimmt und den Namen dieser Person bei der
Anmeldung anführen.
Es können bei dieser Ausschreibung bestehende oder zukünftige Initiativen mit dem Ziel, Vorteile für PatientInnen zu
bringen, eingereicht werden.
Das Projekt muss im konkreten Zusammenhang mit einem sozialen Projekt stehen, das sich auf den PatientInnen/die
Patientin konzentriert und das Ziel hat, das persönliche Wohlbefinden von PatientInnen und ihre soziale Integration zu
verbessern.
Es gibt fünf Hauptkategorien für Vorschläge:
•
Information und Prävention: Diese Kategorie beinhaltet Initiativen, um PatientInnen, deren Familienangehörige
und Freunde sowie die allgemeine Öffentlichkeit mit Informationen über Hauterkrankungen und
Vorbeugungsmaßnahmen für dieses Zielpublikum zu versorgen (z. B. Informationsveranstaltungen, präventive
Beratung, Schulinitiativen, Vorsorgekampagnen etc.)
•
Schulung des Gesundheitspersonals: Schulungen für und Wissensaustausch mit Menschen, die PatientInnen
pflegen (Krankenpfleger, Dermatologen, nicht-dermatologische Ärzte und andere Fachkräfte), vor allem in
Hinblick darauf, neue Strukturen zu schaffen
•
Verbesserte Lebensqualität: Initiativen mit dem Ziel, das Wohlbefinden der PatientInnen zu verbessern (z. B.
psychologische Unterstützung von PatientInnen sowie ihrer Familienangehörigen und Freunde durch Hilfe der
PatientInnen beim Akzeptieren ihrer Erkrankung, Beratung zur Lebensweise, Verbesserung des
Selbstbewusstseins etc.)
•
Erhöhte soziale Integration: Initiativen, um die soziale Integration von PatientInnen zu verbessern, indem die mit
ihrer Erkrankung verbundene Isolierung verringert wird (z. B. Make-up-Workshops, Verhaltenstherapie,
Veranstaltungen für Kinder mit Hauterkrankungen, Gruppentreffen etc.)
•
Besserer Zugang zu Gesundheitsversorgung: Projekte, die darauf abzielen, den Zugang zur
Gesundheitsversorgung für benachteiligte oder ausgegrenzte Menschen zu erleichtern (z. B. kostenlose
Untersuchungen, kostenlose Beratungen, Wanderärzte, neue Fachärzte in abgelegenen Gebieten etc.)
Projekte, die den PatientInnen durch die Anwendung von Medikamenten Vorteile bringen, werden nicht berücksichtigt.
Die vorgeschlagenen Projekte müssen im Inland stattfinden.
Die Einreichung hat bis jeweils zum 31. Oktober per Email an das Sekretariat [email protected] zu
erfolgen.
Der/die Generalsekretär/in prüft die eingesandten Arbeiten auf die statutengemäße formale Richtigkeit, weist nicht
entsprechende Einsendungen zurück und leitet die formal richtigen Einsendungen an das wissenschaftliche Komitee
weiter.
Das wissenschaftliche Komitee bereitet in einer eigenen Sitzung einen Vergabevorschlag für den Vorstand der ÖGDV
vor. Grundlagen für die Bewertung der Projekte sind:
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Relevanz: die Relevanz der Initiative für den Wettbewerb
Die Eignung der verwendeten Ressourcen
Die Originalität/der innovative Charakter der Initiativen
Das Ziel: die Anzahl der profitierenden PatientInnen und der Umfang der Initiativen
Der Nutzen für PatientInnen:
• Zugang zu Gesundheitsversorgung
• Akzeptanz von Erkrankung und Behandlungen
• Wohlbefinden der Patenten
• Selbstwertgefühl
• Einhaltung der Behandlung
• Die soziale Integration der PatientInnen
Mitglieder des wissenschaftlichen Komitees, die KoautorInnen eingereichter Arbeiten oder Angehörige derselben
Abteilung wie der BewerberInnen sind, geben für die betreffenden Arbeiten keine Beurteilungen ab.
Der Vorstand der ÖGDV entscheidet über Annahme oder Ablehnung des Vergabevorschlags.
Die Verleihung der Projektförderung erfolgt in feierlicher Form im Rahmen der Jahrestagung der ÖGDV.
Der Preisträger/die Preisträgerin ist verpflichtet, die prämierte Initiative in einem kurzen Vortrag im Rahmen der
Jahrestagung der ÖGDV zu präsentieren.
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