Dermatologe aus ganzem Herzen La Roche-Posay schreibt eine neue Projektförderung im Bereich Dermatologie aus, mit dem Ziel, innovative soziale Projekte, die PatientInnen Vorteile in Bezug auf Prävention, Information, Lebensqualität, Zugang zu Gesundheitsversorgung und soziale Integration bieten, zu unterstützen und somit das Alltagsleben von PatientInnen zu verbessern und ihnen die richtigen Mittel für einen besseren Umgang mit ihren Erkrankungen zu geben. La Roche-Posay stellt als Sponsor der ÖGDV für die Förderungsausschreibung 10.000 € zur Verfügung. Die Projektförderung „Dermatologe aus ganzem Herzen“ ist daher mit 10.000 € dotiert und nicht teilbar. Die Teilnahme an der Ausschreibung ist für alle in Österreich praktizierenden Dermatologinnen und Dermatologen möglich, die Mitglieder der ÖGDV sind. Es können sich sowohl einzelne Dermatologinnen und Dermatologen oder Gruppen von Dermatologinnen und Dermatologen als KandidatInnen für die Projektförderung bewerben. Eine Kandidatengruppe muss einen Vertreter oder eine Vertreterin auswählen, der/die die Förderung in Empfang nimmt und den Namen dieser Person bei der Anmeldung anführen. Es können bei dieser Ausschreibung bestehende oder zukünftige Initiativen mit dem Ziel, Vorteile für PatientInnen zu bringen, eingereicht werden. Das Projekt muss im konkreten Zusammenhang mit einem sozialen Projekt stehen, das sich auf den PatientInnen/die Patientin konzentriert und das Ziel hat, das persönliche Wohlbefinden von PatientInnen und ihre soziale Integration zu verbessern. Es gibt fünf Hauptkategorien für Vorschläge: • Information und Prävention: Diese Kategorie beinhaltet Initiativen, um PatientInnen, deren Familienangehörige und Freunde sowie die allgemeine Öffentlichkeit mit Informationen über Hauterkrankungen und Vorbeugungsmaßnahmen für dieses Zielpublikum zu versorgen (z. B. Informationsveranstaltungen, präventive Beratung, Schulinitiativen, Vorsorgekampagnen etc.) • Schulung des Gesundheitspersonals: Schulungen für und Wissensaustausch mit Menschen, die PatientInnen pflegen (Krankenpfleger, Dermatologen, nicht-dermatologische Ärzte und andere Fachkräfte), vor allem in Hinblick darauf, neue Strukturen zu schaffen • Verbesserte Lebensqualität: Initiativen mit dem Ziel, das Wohlbefinden der PatientInnen zu verbessern (z. B. psychologische Unterstützung von PatientInnen sowie ihrer Familienangehörigen und Freunde durch Hilfe der PatientInnen beim Akzeptieren ihrer Erkrankung, Beratung zur Lebensweise, Verbesserung des Selbstbewusstseins etc.) • Erhöhte soziale Integration: Initiativen, um die soziale Integration von PatientInnen zu verbessern, indem die mit ihrer Erkrankung verbundene Isolierung verringert wird (z. B. Make-up-Workshops, Verhaltenstherapie, Veranstaltungen für Kinder mit Hauterkrankungen, Gruppentreffen etc.) • Besserer Zugang zu Gesundheitsversorgung: Projekte, die darauf abzielen, den Zugang zur Gesundheitsversorgung für benachteiligte oder ausgegrenzte Menschen zu erleichtern (z. B. kostenlose Untersuchungen, kostenlose Beratungen, Wanderärzte, neue Fachärzte in abgelegenen Gebieten etc.) Projekte, die den PatientInnen durch die Anwendung von Medikamenten Vorteile bringen, werden nicht berücksichtigt. Die vorgeschlagenen Projekte müssen im Inland stattfinden. Die Einreichung hat bis jeweils zum 31. Oktober per Email an das Sekretariat [email protected] zu erfolgen. Der/die Generalsekretär/in prüft die eingesandten Arbeiten auf die statutengemäße formale Richtigkeit, weist nicht entsprechende Einsendungen zurück und leitet die formal richtigen Einsendungen an das wissenschaftliche Komitee weiter. Das wissenschaftliche Komitee bereitet in einer eigenen Sitzung einen Vergabevorschlag für den Vorstand der ÖGDV vor. Grundlagen für die Bewertung der Projekte sind: Relevanz: die Relevanz der Initiative für den Wettbewerb Die Eignung der verwendeten Ressourcen Die Originalität/der innovative Charakter der Initiativen Das Ziel: die Anzahl der profitierenden PatientInnen und der Umfang der Initiativen Der Nutzen für PatientInnen: • Zugang zu Gesundheitsversorgung • Akzeptanz von Erkrankung und Behandlungen • Wohlbefinden der Patenten • Selbstwertgefühl • Einhaltung der Behandlung • Die soziale Integration der PatientInnen Mitglieder des wissenschaftlichen Komitees, die KoautorInnen eingereichter Arbeiten oder Angehörige derselben Abteilung wie der BewerberInnen sind, geben für die betreffenden Arbeiten keine Beurteilungen ab. Der Vorstand der ÖGDV entscheidet über Annahme oder Ablehnung des Vergabevorschlags. Die Verleihung der Projektförderung erfolgt in feierlicher Form im Rahmen der Jahrestagung der ÖGDV. Der Preisträger/die Preisträgerin ist verpflichtet, die prämierte Initiative in einem kurzen Vortrag im Rahmen der Jahrestagung der ÖGDV zu präsentieren. Seite 2 von 2
© Copyright 2024 ExpyDoc