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19. Januar 2016
Nachtragshaushaltsplan 2016: „Humanitäres
Engagement beeinflusst Haushaltszahlen in
spürbarer Weise“
(rap) Beck: Kostenneutrale Erstattung des Bundes bei Flüchtlingen
würde allein Defizit im Nachtragshaushalt um 10 Mio. Euro
verringern / Investitionsförderprogramm als „Erfolgsgeschichte“
Der
Stadtvorstand
beriet
am
heutigen
Tage
den
1.
Nachtragshaushaltsplan der Landeshauptstadt Mainz. Finanzdezernent
Günter Beck zum Ergebnis: „Auch wenn der Nachtragshaushalt 2016 ein
nicht unerhebliches finanzielles Volumen ausweist, blicke ich als
Finanzdezernent optimistisch in die Zukunft, da wir trotz der aktuell
angespannten Lage unseren Konsolidierungskurs weiterhin erfolgreich
beibehalten.“
Ein wesentlicher Bestandteil des Nachtragshaushalts 2016 stellt die
Erhöhung der Aufwendungen der sozialen Sicherung um rund 14 Mio.
Euro bei der Unterbringung von Flüchtlingen, insbesondere bei der
Eingliederungshilfe, den Kosten der Unterkunft sowie bei den Leistungen
für Asylbewerber und die in diesem Zusammenhang gestiegenen
Personalaufwendungen dar.
Es seien „schwierige und besondere Zeiten“, die leider nicht spurlos am
Gesamthaushalt
der
Landeshauptstadt
Mainz
bekannten Gründen - doch diesen Trend
vorbeigingen:
„Aus
haben wir nicht exklusiv,
sondern er schlägt sich in vielen kommunalen Kassen nieder. Das
Thema Flüchtlinge mit der gesamten zu schaffenden Infrastruktur von
Unterkünften und Betreuungspersonal bei rund 2000 hinterlässt Spuren.
Wir stehen zu unserem humanitären Engagement, aber es beeinflusst
unsere Haushaltszahlen in doch spürbarer Weise“, so Beck.
Zur ganzen Wahrheit gehöre eben auch, dass die vor Ort anfallenden
Kosten nicht in gebührender Höhe vom Bund ausgeglichen würden und
werden:
„Die
Kommunen
zahlen
trotz
der
Erhöhung
des
Pro-Kopf-Satzes zum 1.1.2016 weiter deutlich hinzu. Das ist ein
unhaltbarer Zustand!“
Die elementaren Kernbereiche, welche die Stadt Mainz steuern könne,
hätten sich positiv entwickelt, so der Finanzdezernent: „Würde der Bund
jedoch die Lasten aus dem Sozialbereich kostenneutral erstatten, läge
das Defizit allein für den Nachtragshaushalt um 10 Mio. Euro niedriger.“
Das
Gros
der
im
Nachtragshaushalt
eingestellten
Maßnahmen,
resultierten zum Einen aus der Rückübertragung des Sondervermögens
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der Gebäudewirtschaft Mainz (GWM) in den Finanzhaushalt der Stadt
Mainz, verbunden mit der gleichzeitigen Auflösung des Teilhaushaltes
des
Amtes
für
Projektentwicklung
und
Bauen.
Alle
investiven
Maßnahmen, die bisher im Investitionsprogramm der GWM dargestellt
wurden, finden sich nunmehr ab 2016 im Finanzhaushalt der Stadt Mainz
Kommunales Investitionsförderprogramm ist „Erfolgsgeschichte“
Zudem
wurden
die
Investitionsförderprogramms“
im
(KI
Zuge
3.0)
des
geplanten
„Kommunalen
Sanierungs-
und
Ersatzneubaumaßnahmen (Bürgerhäuser u.a.) in den Nachtragshaushalt
aufgenommen. Hierdurch können Fördermittel in Höhe von 25,02 Mio.
Euro abgerufen werden. Der Förderschwerpunkt in Mainz liegt dabei auf
der energetischen Sanierung, wobei die Priorität bei den Bürgerhäusern
Mainz-Finthen
(Ersatzneubau),
Mainz-Lerchenberg
(Sanierung/
Ersatzneubau) und Mainz-Hechtsheim (Ersatzneubau) liegt. Darüber
hinaus soll die Sanierung des Kulturheimes Mainz-Weisenau, die
energetische Sanierung der Töngeshalle Mainz-Ebersheim, sowie der
Volkshochschule und der Rheingoldhalle Mainz umgesetzt werden.
Finanzdezernent Günter Beck: „Dies ist eine absolute Erfolgsgeschichte
für die Landeshauptstadt: Auf diesem Wege haben wir die Zukunft
einiger wichtiger öffentlicher Einrichtungen auf lange Sicht gerettet und
schaffen zugleich Planungssicherheit für viele Vereine.“