Kapitel Solmecke in Andreas Graap – Video

Inhalt
Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Über den Autor
Kapitel 1
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Das Zeitalter der Videos
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1.1 Videos erobern die Welt und verändern die Medienlandschaft . .
1.2 Generation YouTube . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1.3 Warum Video-Marketing essentiell ist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Kapitel 2 Videos in die Online-Marketing-Strategie integrieren
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2.1 Video-Marketing als Strategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.1.1 Erstellen Sie SMARTe Ziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.1.2 Schaffen Sie mit Ihren Videos Relevanz . . . . . . . . . . . . . . .
2.1.3 Personas statt Zielgruppen benutzen . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.1.4 Ziehen Sie wiederkehrende Zuschauer an . . . . . . . . . . . . .
2.1.5 Ihr Video muss teilbar sein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.1.6 Nutzen Sie Influencer für die Video-Verbreitung . . . . . . . .
2.1.7 Investieren Sie Herzblut in Ihre Kampagnen . . . . . . . . . . .
2.1.8 Setzen Sie Analyse- und Tracking Tools auf . . . . . . . . . . . .
2.1.9 Video mit anderen Marketingmaßnahmen
kombinieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.2 Externe Kommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.3 Interne Kommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Kapitel 3 15 Formate für marketingtaugliche Videos
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3.1 Startseitenvideo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.2 How-To-Video . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.3 Top-10-Listen-Video . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Inhalt
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Produktdemo-Video . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Videorezension . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Making-Of-Video . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vlogging-Video . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Experteninterview . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Straßeninterview-Video . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Live-Interview . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kinetic-Video . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Liveübertragung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verkaufsvideo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Video-E-Mail/Newsletter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Webinare & Screencasts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Es gibt keine Formatbegrenzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kapitel 4 Storytelling
4.1 Storytelling im Marketing
(Gastbeitrag von Bastian Wiesemeyer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.1.1 Erzählsatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.1.2 Heldenreise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.1.3 Was Storytelling für Sie bedeutet . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.2 Storytelling für Verkaufsvideos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kapitel 5 Videoproduktion vorbereiten
5.1 Planung und Scripting . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.2 Kosten kalkulieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.2.1 Diese Kosten kommen auf Sie zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.2.2 Insourcing oder Outsourcing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.3 Rechtliche Stolpersteine beim Video-Marketing
(Gastbeitrag von RA Christian Solmecke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kapitel 6 Video produzieren
6.1 Bild . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.1.1 Licht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.1.2 Tiefenschärfe (Deep Focus Cinematography) . . . . . . . . . .
6.1.3 Kameraperspektiven . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Inhalt
6.1.4 Drittel-Regel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.1.5 Bewegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.1.6 Jump Cuts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.1.7 Endcards . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.2 Ton . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.2.1 Warum guter Ton fast wichtiger ist als gutes Bild . . . . . . .
6.2.2 Sprechen vor dem Mikrofon
(Gastbeitrag von Sprechtrainer Reinhard Pede) . . . . . . . .
6.2.3 Hintergundmusik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.2.4 Nutzen Sie Wiedererkennungswert beim Ton . . . . . . . . . .
6.3 Schnitt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.3.1 Schnittfrequenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.3.2 Ton und Bild kombinieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.3.3 Titel und Abspann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.3.4 In welchem Format speichere ich? . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.4 Videoausstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.4.1 Kameras . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.4.2 Beleuchtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.4.3 Stative . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.4.4 Mikrofone . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.4.5 Schnittsoftware . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.4.6 Technik-Checkliste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kapitel 7 Video verbreiten
7.1 Videoplattformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7.1.1 YouTube . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7.1.2 Vimeo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7.1.3 Wistia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7.1.4 Andere Plattformen für Unternehmensvideos . . . . . . . . . .
7.1.5 Selber hosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7.2 Social Media . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7.2.1 Die drei wichtigsten Tipps für Social Media . . . . . . . . . . . .
7.2.2 Facebook . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7.2.3 Google+ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7.2.4 Twitter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7.2.5 Nischennetzwerke & Social-Media-Prisma . . . . . . . . . . . .
7.3 Video-SEO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7.4 Videoanzeigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Inhalt
7.4.1 Google AdWords für Videos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7.4.2 Andere Möglichkeiten für Videoanzeigen . . . . . . . . . . . . .
7.5 Influencer identifizieren und nutzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7.6 Kollaborationen eingehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kapitel 8 Ergebnisse messen
Fazit
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8.1 So messen Sie den Erfolg Ihrer Videos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8.1.1 Die wichtigsten Kennzahlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8.1.2 Worauf Sie noch achten sollten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8.2 Tools für Ihre Videoanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8.2.1 YouTube Analytics . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8.2.2 Andere Analyse-Tools . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Index
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5 Videoproduktion vorbereiten
Womit Sie beim nächsten Faktor sind, der sich outsourcen lässt: Die Erstellung des Skripts. Sofern Sie Ihr Konzept erstellt haben, kann es nötig sein für
das echte Skript Hilfe hinzuzuholen. Der größte Vorteil für die interne Anfertigung des Skripts besteht natürlich zum einen aus geringeren Kosten, zum
anderen aber auch, dass der Schreiber sich mit den Gegebenheiten der Branche auskennt. Das werden Sie bei einem freien Schreiber nicht zwangsläufig
vorfinden. In diesem Fall müssen Sie genau briefen, damit ein passendes
Skript am Ende herauskommt. Dies erfordert also trotzdem Zeitaufwand von
Ihrer Seite und kostet noch einmal weiteres Geld. Der Vorteil besteht aber
darin, dass Ihr Skript sehr viel professioneller daher kommt und Ihr Video ein
Stück weit abhebt.
Vielleicht fallen Ihnen noch weitere Prozesse ein, die Sie bei der Videoproduktion outsourcen können. Bedenken Sie dabei, dass die externen Mitarbeiter so
gebrieft werden, dass Sie den Sinn des Videos verstehen und dieses im Einklang
mit Ihren anderen Marketingmaßnahmen und Ihrem Unternehmensimage steht.
Doch nicht nur beim Image kann es Probleme geben, auch die rechtlichen Fallstricke sind gerade für Unternehmen beim Video-Marketing hoch.
5.3
Rechtliche Stolpersteine beim
Video-Marketing
(Gastbeitrag von RA Christian Solmecke)
Der Bereich des Social Media ist für Unternehmen inzwischen ein elementarer
Bestandteil im Kommunikationsprozess geworden. Nicht nur die Unternehmen
selbst wollen sich über Internetvideos als Marketing Tool präsentieren. Auch
immer mehr Internetnutzer wollen vermehrt Botschaften über Bewegtbilder
bekommen, wenn sie sich für ein neues Produkt oder eine neue Dienstleistung
interessieren. Videos haben dabei eher als Texte mit Bildern die Chance, einen
viralen Effekt hervorzurufen. Das Video-Marketing bietet als neuer Distributionskanal eine neue Möglichkeit, Botschaften von Unternehmen und sonstige
kommerziellen Interessen an die Zielgruppen heranzutragen.
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5.3 Rechtliche Stolpersteine beim Video-Marketing
Rechtliche Probleme bei der Erstellung eines Onlinevideos
Unternehmensvideos werden häufig nicht vom Unternehmen selbst erstellt,
sondern es wird sich der Hilfe von Drittunternehmen, meist einer Werbeagentur, bedient. Diese Agentur wird dementsprechend von der Entwicklung bis
zur Ablieferung des fertigen Videos an dem Prozess als Verantwortliche beteiligt sein und somit als Urheber des Filmwerks gelten.
Zu beachten ist dabei, dass die Unternehmen erst durch die Einräumung von
Verwertungs- und Nutzungsrechten letztendlich mit dem Video im SocialMedia-Bereich auftreten dürfen. Diese Rechte sollten grundsätzlich ausschließlich und zeitlich sowie räumlich unbeschränkt eingeräumt werden, um
sich nicht der Gefahr einer Urheberrechtsverletzung auszusetzen. Gleiches
gilt selbstverständlich auch bei der Verwendung von bereits bestehendem
fremden Videomaterial.
Was für Fotos und Texte gilt, gilt auch für Videos: Ist das Video einmal in Social
Media eingestellt, so wird es sich nahezu unkontrollierbar verbreiten und
kaum noch einzufangen sein. Neben der Rechteeinräumung sollte das Unternehmen sich daher vom Drittunternehmen zusichern lassen, dass dieses über
alle eingeräumten Rechte selbst verfügt und sich für den gegenteiligen Fall
eine Haftungsklausel in den Vertrag einbauen lassen.
Sofern Sie sich doch für die eigene Produktion eines Videos entscheiden, sind
zahlreiche rechtliche Aspekte zu beachten:
1. Persönlichkeitsrechte/Recht am eigenen Bild
Bei der Veröffentlichung der Videos sind die Persönlichkeitsrechte der Darsteller zu beachten, denn grundsätzlich darf jeder Mensch über die Verwendung seines Bildes frei bestimmen (Fricke in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht 3. Auflage, § 22 KUG Rn. 3). Für die Abbildung einer Person im Rahmen
eines Videos gilt nichts anderes (vgl. OLG Karlsruhe ZUM-RD 2010, 690, 692,
BGH I ZR 232/10; Dreier/Specht, in: Dreier/Schulze, UrhG 4. Auflage, 2013 §
22 KUG Rn. 1). Daher benötigt das Unternehmen immer eine Einwilligung der
Darsteller, inklusive der Übertragung der ausschließlichen Nutzungs- und
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5 Videoproduktion vorbereiten
Verwertungsrechte. Die zunehmende Präsenz und Vernetzung von Unternehmen in Social Media erfordert eine entsprechend vermehrte bildliche Darstellung von Mitarbeitern. Die notwendige Erlaubnis zu Bild- oder Filmaufnahmen
ist jedoch in den seltensten Fällen bereits im Arbeitsvertrag geregelt. Eine Einwilligung der Mitarbeiter ist lediglich in den Fällen entbehrlich, in denen das
Unternehmen im Vordergrund der Filmaufnahmen steht und in seiner
Gesamtheit gefilmt wird, sodass die Mitarbeiter nur als Beiwerk erscheinen
(Fricke in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Auflage, § 23 KUG Rn. 27).
Gleiches gilt für Mitarbeiter, die das Unternehmen nach außen vertreten, wie
zum Beispiel der/die PR-Beauftragte oder der/die Pressesprecher/-in. Ohne
einen entsprechenden Auftritt nach außen wären diese Positionen nahezu
sinnlos und zweckverfehlt.
2. Musikrechte
Oftmals wird ein Video auch mit Musik untermalt oder diese sogar in den Vordergrund gestellt werden. Der Zweck von Musik in der Werbung ist einleuchtend: Sie hat einen großen Wiedererkennungswert und weckt Emotionen.
Musik generiert Aufmerksamkeit und überträgt diese im Idealfall auf das Produkt. Die Musik genießt jedoch, genau wie ein Bild, ein Text oder ein Film den
Schutz des Urheberrechts. Unabhängig davon, ob ein Musiker mit der Komposition eines Musikwerkes beauftragt wird oder ein bereits bestehendes
Musikwerk genutzt wird, müssen immer die Verwertungs- und Nutzungsrechte eingeholt werden. Urheberrechtlichen Schutz erlangt Musik immer
dann, wenn eine schöpferische Leistung erbracht wird. Einzelne Töne oder
Akkorde sind somit noch nicht urheberrechtlich geschützt. Bei Verkürzungen
oder sonstigen Änderungen eines Musikstücks ist zudem das sogenannte
Urheberpersönlichkeitsrecht zu beachten. Vor allem im Bereich der Lizensierung von Musik wird es mehrere Inhaber von Urheberrechten geben. In der
Regel sind der Songwriter, der Komponist, der Produzent und der Tonträgerhersteller beteiligt. Dieses erschwert natürlich das Erlangen der erforderlichen Nutzungslizenzen. Zu beachten ist auch, dass die Rechte an die Plattenfirma oder auch an eine Verwertungsgesellschaft, wie der GEMA, übertragen
werden können. Die Folge ist dann, dass natürlich auch nur dieser Rechteinhaber ein Nutzungsrecht einräumen kann.
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5.3 Rechtliche Stolpersteine beim Video-Marketing
3. Wettbewerbsrecht
Der Zweck des Video-Marketings liegt unter anderem darin, im kommerziellen
Interesse neue Distributionskanäle zu den Zielgruppen zu erschließen.
Hierbei ist zu beachten, dass bei der Erstellung von Onlinevideos zu Werbezwecken der Werbecharakter für den Video-Konsumenten klar zum Ausdruck
kommen muss. Die Verschleierung des Werbecharakters stellt einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß dar. Bei versteckter Werbung liegt ein Verstoß
gegen das Transparenzgebot vor, das in § 4 Nr. 3 UWG geregelt ist. Dieses gilt
grundsätzlich auch im Onlinebereich (Gordian/Hasselblatt in: Götting/Nordemann, UWG 2. Auflage, § 4 Rn. 3.97). Unabhängig davon, ob es sich um
ansprechend gestaltete oder lustige Imagevideos handelt: Der Werbecharakter muss ausdrücklich gekennzeichnet und für den durchschnittlichen Adressaten erkennbar sein. Einzig bei der Veröffentlichung des Videos auf der
Unternehmenswebseite ist die Einhaltung dieser Vorschriften nicht notwendig, da dort der werbliche Charakter ohnehin zum Ausdruck kommt.
4. Impressumspflicht
Eine Impressumspflicht besteht grundsätzlich auch bei der Nutzung von
Social Media, wie auch einem YouTube-Kanal. Die Vorgaben einer Impressumspflicht variieren, je nachdem welche Informationen man über seine Webseite verbreitet. Bei geschäftsmäßig angebotenen Webseiten gelten die Vorschriften des § 5 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG). Ein rechtskonformes
Impressum setzt nicht nur voraus, dass alle wichtigen Informationen vorhanden sind, sondern auch dass diese Informationen schnell zugänglich sind. Der
BGH erkennt eine Erreichbarkeit des Impressums über höchstens zwei Klicks
für ausreichend an (BGH Urt. v. 20.07.2006, Az. I ZR 228/03).
Demnach reicht es aus, wenn auf das Impressum der eigenen Webseite verlinkt wird. Wichtig ist dabei nur, dass erkennbar ist, dass der Link zum Impressum führt. Hierbei kann dann sogar auf den Zusatz »Impressum« verzichtet
werden, wenn der Link selbstsprechend ist. Auch wird eine Platzierung unter
der Rubrik »Kontakt« oder »Über mich« als ausreichend erachtet. Dagegen
genügt eine Platzierung unter der Rubrik »Info« nicht den Anforderungen an
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5 Videoproduktion vorbereiten
ein wirksames Impressum, da die Bezeichnung »Info« dem durchschnittlichen Nutzer nicht ausreichend verdeutlicht, dass hierüber auch Anbieterinformationen abgerufen werden können (OLG Düsseldorf, Urteil vom
13.08.2013, Az.:1-20 U 75/13; LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011, Az.:
2HKO 54/11). Empfehlenswert und am einfachsten ist die Erstellung einer
eigenen Impressums-Rubrik.
5. Haftung des Plattformbetreibers
Wer ein Social-Media-Profil betreibt, kann schnell haftungsrechtlich relevante
Fehler begehen. Der Betreiber eines Social-Media-Profils haftet aber nicht nur
für Rechtsverletzungen durch das eigene Einbinden von Inhalten, sondern
auch für fremde rechtswidrige Inhalte, die sich auf seiner Seite befinden und
durch andere Nutzer geteilt wurden (LG Stuttgart, Urt. v. 20.07.2012, AZ. 17 O
303/12). Gerade im Fall des Video-Marketings ist es erwünscht, dass sich die
Nutzer aktiv beteiligen und ein Dialog zustande kommt. Der Plattformbetreiber haftet für diesen sogenannten User-generated Content, also für den durch
einen Nutzer eingestellten Inhalt unter Umständen als Störer. Als Störer haftet der Profilbetreiber immer dann, wenn er sich die Rechtsverletzung zurechnen lassen muss oder zu ihrer Verbreitung beigetragen hat. Dies wird bereits
durch die bloße Veröffentlichung auf das Profil bejaht. Daraus ergibt sich für
den Betreiber die Pflicht, nach Kenntnis der Rechtsverletzung dafür zu sorgen,
dass die rechtswidrigen Inhalte von seiner Seite gelöscht werden. Er ist
jedoch nicht dazu verpflichtet, seine Webseite nach rechtswidrigen Inhalten
zu durchsuchen.
6. Datenschutzrecht
Gerade bei der Einbindung von Videos auf den Social-Media-Profilen von
Facebook und Twitter besteht die Möglichkeit, diese mit einem »Gefällt mir«Button einzubinden. Hierbei sind vielfältige Datenschutzvorgaben zu beachten. Über den »Gefällt mir«-Button werden, ohne die benötigte Einwilligung
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5.3 Rechtliche Stolpersteine beim Video-Marketing
des Nutzers, personenbezogene Daten automatisch erhoben und an die Plattformbetreiber übermittelt. Dieses geschieht schon beim Laden der Seite –
also ganz ohne Zutun des Besuchers der Seite. Insofern sollten Betreiber
eines Social-Media-Profils zunächst in den Datenschutzerklärungen eine
Erläuterung zu der Verwendung der Social Plugins aufnehmen und sich auf
diesem Wege eine Einwilligung des Nutzers einholen.
Zudem empfiehlt sich eine sogenannte 2-Klick-Lösung: Zunächst wird die
gewünschte Seite nur geladen, wobei Platzhalter die eigentlichen Buttons
ersetzen. Beim Mauskontakt mit dem Platzhalter (sog. Mouseover) wird dem
Nutzer automatisch ein Textfeld angezeigt, das bereits vor dem ersten Klick
über die datenschutzrechtliche Problematik aufklärt. Aktiviert der Nutzer den
Button dann durch einen ersten Klick, wird der eigentliche Button nachgeladen und eine Serververbindung mit dem sozialen Netzwerk hergestellt. Ein
weiterer Klick führt dann die eigentliche Funktion des Buttons aus.
Zusammenfassung
Das Video-Marketing birgt rechtliche Risiken. Urheberrechte müssen beachtet, Persönlichkeitsrechte gewahrt und sowohl Wettbewerbsrechte als auch
der Datenschutz nicht verletzt werden. Es sind somit zahlreiche gesetzliche
Vorschriften bei der Erstellung und Verbreitung von Videos zu Werbezwecken
zu beachten. Wer die rechtlichen Stolpersteine jedoch einmal kennt, kann
über das Video-Marketing einen breiten viralen Effekt erzielen.
Über den Autor
Die Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat sich auf die Beratung der
Online-Branche spezialisiert. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei 24 Anwälte.
Rechtsanwalt Christian Solmecke hat in den vergangenen Jahren den Bereich
Internetrecht/E-Commerce stetig ausgebaut. So betreut er zahlreiche
Medienschaffende und Web 2.0-Plattformen. Solmecke vertritt ebenfalls
tausende Filesharer, die von der Musikindustrie abgemahnt worden sind.
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© des Titels »Video-Marketing« (ISBN 9783826682117) 2015 by
mitp Verlags GmbH & Co. KG, Frechen. Nähere Informationen unter: http://www.mitp.de/8211
5 Videoproduktion vorbereiten
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Christian Solmecke auch Geschäftsführer
des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an
der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich
insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit
als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.
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Andreas Graap
Video-Marketing
Erfolgreicher Content für YouTube & Co.
Planung, Content, Storytelling,
Produktion, Erfolgsmessung
Mit authentischen Videos
Vertrauen aufbauen und
Abonnenten gewinnen
Optimale Reichweite und
Teilbarkeit auf YouTube & Co.
Videos transportieren wie kein anderes Online-Format Emotionen und verändern die Art, wie
wir uns im Netz informieren, unterhalten und lernen. Klassische Unternehmen entwickeln sich
dank effektivem Content Marketing mehr und mehr zu Medienunternehmen.
Autor Andreas Graap, selbst erfolgreicher Video-Podcaster, vermittelt Ihnen in diesem Buch
die Grundlagen des Video-Marketings:
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Die richtige Zielgruppe finden durch den Einsatz von Personas
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Welche Video-Formate eignen sich am besten für Ihren Zweck: How-to-Videos, Top10-Listen, Produktdemos, Interviews uvm.
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Videoproduktion vorbereiten: Storytelling, Scripting, Planung, Kostenkalkulation, Ausstattung, rechtliche Stolpersteine
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Bild, Licht, Ton und Videoschnitt: Was es bei der Produktion zu beachten gibt
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Ihre Videos über Social Media und Videoplattformen wie YouTube & Co. verbreiten
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Video-SEO und Videoanzeigen richtig nutzen
•
Hilfreiche KPIs und Tools zur Erfolgsmessung und Videoanalyse
Egal ob es um die Vermarktung eines neuen Produktes oder um die Steigerung der eigenen Markenpräsenz geht: Graap zeigt Ihnen, wie Sie authentische Videos drehen und diese
bestmöglich in Ihre Online-Marketing-Strategie integrieren. Außerdem erfahren Sie, was Ihre
Videoaussage relevant für Neukunden und Abonnenten macht und wie Sie Influencer gewinnen, die Sie bei der Verbreitung Ihrer Videos unterstützen.
Probekapitel und Infos erhalten Sie unter:
www.mitp.de/8211
ISBN 978-3-8266-8211-7