Spezielle Bestimmung von ewz 01.03.2016 WV

ewz
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Telefon 058 319 41 11
www.ewz.ch
WV ZH 2015-01 / Spezielle Bestimmungen von ewz.
Hinweis zu Benutzung
Ein Klammerausdruck (S) bei einer Artikelnummer weist darauf hin, dass im
Anschluss unter derselben Nummer erläuternde Schemata, Skizzen zur Verfügung
stehen.
Neuerungen sind mit einem Balken auf der linken Seite des Textes bezeichnet
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Datum/Version
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WV ZH 2015-01 / Spezielle Bestimmungen von ewz
01.03.2016/2.0
1.1
Grundlagen
1.11
Tarife und Reglemente
2.4
Fertigstellung und Inbetriebsetzung
2.44
Die Installation ist durch den verantwortlichen Elektroinstallateur in Betrieb zu
nehmen.
4.1
Erstellen der Netzanschlüsse
4.12
Bei Sonderanschlüssen (Querschnitt grösser als 95 mm2) wird die
Anschlussdisposition durch das Werk festgelegt. Die zur Aufnahme der
Kabelschlaufen- und Anschluss-Sicherungen bzw. Anschluss-Leistungsschalter notwendigen Felder der Schaltgerätekombinationen gemäss ewzNormblättern sind in jedem Falle bauseits zu Lasten des Anlagebesitzers zu
liefern und zu erstellen. NH-Unterteile und Neutralleitertrenner müssen vom
ewz bezogen werden. Anschluss-Leistungsschalter sind bauseits zu Lasten
des Anlagebesitzers zu liefern und in die Felder der Schaltgerätekombinationen einzubauen.
5.3
Steuerleitungen
5.35
Für alle Messeinrichtungen ausser von Wohneinheiten sind neben dem
Steuerneutralleiter zwei Tarifsteuerleiter (A und B) zu verdrahten.
6.1
Allgemeines
6.17
Zusätzlich zur Mindestanzahl der Reserveplätze für Messeinrichtungen ist pro
Gebäude, in der ersten Hauptverteilung ein Hilfsspannungsanschluss ab TRE
Überstromunterbrecher, 1L/N/PE, grau / grau mit 0 bezeichnet auf einen freien
Zählerplatz zu führen. Dieser Zählerplatz ist mit "Fernauslesung" zu
bezeichnen.
Bei Neu- oder Totalumbauten sind die Kommunikationsverbindungen gemäss
dem Schema Bauseitige Leistung für Zählerfernauslesung (ZFA) auszuführen.
6.3
Montage der Mess- und Steuerapparate
6.32(S) Bei Direktmesseinrichtungen müssen Zählersteckklemmen 100A
wie im Schema S 6.32 ersichtlich montiert und angeschlossen werden. Die
Plombierhaube ist in jedem Fall anzubringen. Die Zählermontage erfolgt nur
auf K-Platten. Merkblatt
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6.33
Sind auf der Hauptverteilung sowie deren abgesetzten Unterverteilungen 30
oder mehr Zählerplätze möglich, ist pro 30 Messplätzen ein TRE sowie ein
Hilfsspannungsanschluss 1L/N/PE grau / grau mit 0 bezeichnet ab diesem
TRE Überstromunterbrecher auf einen freien Zählerplatz zu führen. Dieser
Zählerplatz ist mit "Fernauslesung" zu bezeichnen. ewz behält sich vor, die
Zuteilung der Messapparate zu den TRE zu bestimmen.
6.4
Anordnung und Bezeichnung der Messeinrichtung
6.43(S) Werden die Wohnungen bzw. die Geschäftsräume vom InstallationsEigentümer bezeichnet, sind diese dauerhaft (in der Regel Sonnerietasterplatte
oder Türrahmen) mit den gleichen Bezeichnungen zu versehen. Andernfalls ist
die Bezeichnung gemäss der Geschoss- und Lagebezeichnung im Schema
S 6.43 auszuführen.
6.5
Nischen, Schutzkästen und Schliesssystem
6.51
Überstromunterbrecher, die unter 0,80 m ab Boden angeordnet sind, müssen
mit Kasten oder durchsichtigen, leicht demontierbaren Abdeckungen geschützt
sein, sofern sie nicht in separaten Räumen montiert sind.
6.6
Messeinrichtungen mit Stromwandlern
6.61
Sämtliche Stromwandler-Messeinrichtungen sind nach Schema A 6.7/2 und
mit einer Zählerfernauslesung (ZFA) auszuführen. Anstelle der fünf Steuerleiter sind der Steuerneutralleiter und zwei Tarifsteuerleiter (A und B) zu
verdrahten.
8.1
Allgemeine Bedingungen
8.24
8.244
10.1
Die Tagesfreigabe hat nach dem Schema A 8.244B zu erfolgen.
EEA im Parallelbetrieb mit dem Stromversorgungsnetz
10.13(S) Zum Einhalten der Netzqualität oder zur Verhinderung eines Netzzusammen bruchs muss die Einspeiseleistung der Erzeugungsanlage abgeschaltet oder
reduziert werden können. Dazu sind Vorbereitungen für die Steuerung der
Erzeugungsanlage gemäss Schemas S10.13 / S10.14 zu treffen.
Bei ein- oder zweiphasigen Anlagen kann ewz die Anschlussphasen
bestimmen. Die Anschlüsse sind im Inbetriebsetzungsprotokoll detailliert
anzugeben.
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10.14(S) Für Anlageleistungen >30 kVA am Netzanschluss ist ein Entkupplungsschutz
(NA-Schutz) mit zentralem Kuppelschalter je gemessener Erzeugungsanlage im
Bereich des Anschlusspunktes erforderlich. Der Kuppelschalter besteht aus zwei
in Reihe geschaltete, elektrische Schalteinrichtungen (z.B. Leistungsschalter,
Schütze oder Motorschutzschalter). Die Schalteinrichtungen müssen
kurzschlussfest und allpolig (inkl. Neutralleiter) ausgeführt sein. Das
Schaltvermögen ist mindestens nach dem Ansprechbereich der vorgeschalteten
Sicherung zu bemessen.
Für Anlageleistungen >100 kVA am Netzanschluss ist ein Entkupplungsschutz
(NA-Schutz) mit zentralem Kuppelschalter je gemessener Erzeugungsanlage im
Bereich des Anschlusspunktes erforderlich. Der Kuppelschalter besteht aus zwei
in Reihe geschaltete, elektrische Schalteinrichtungen wie Leistungsschalter oder
Motorschutzschalter. Die Schalteinrichtungen müssen kurzschlussfest und
allpolig (inkl. Neutralleiter) ausgeführt sein. Das Schaltvermögen ist mindestens
nach dem Ansprechbereich der vorgeschalteten Sicherung zu bemessen.
Die Steuerung der EEA muss mindestens einen analogen Eingang haben, über
den der VNB die Blindleistung (z.B. cosφ) am Anschlusspunkt steuern kann.
Wann und in welchem Bereich die Blindleistung geregelt werden soll und wie die
Schnittstelle technisch realisiert wird, muss projektspezifisch mit ewz festgelegt
und vertraglich geregelt werden.
Der Netzanschluss für Erzeugungsanlagen mit Anlageleistung >1 MVA muss
projektspezifisch mit ewz festgelegt und die technische Schnittstelle vertraglich
geregelt werden.
Die speziellen Bestimmungen 10.13 und 10.14 gelten nicht für eine
Stromerzeugungseinheit, die einzeln oder in Gruppen als Notstromsysteme
installiert werden und weniger als fünf Minuten je Kalendermonat parallel zum
Netz betrieben werden, wenn sich das Netz im Normalzustand befindet. Ein
Netzparallelbetrieb der einzelnen Stromerzeugungseinheit während der Wartung
oder bei Inbetriebnahmeprüfungen wird nicht auf diese fünf Minuten angerechnet.
Mehrere Stromerzeugungseinheiten welche zusammen ein Notstromsystem
bilden,
müssen
nacheinander
getestet
werden.
Wird durch die Stromerzeugungsanlage erhöhte Kurzschlussleistung erzeugt
(Synchron- Asynchrongeneratoren) muss der Anschluss an das Stromversorgungsnetz
rechtzeitigt
mit
dem
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abgeklärt
werden.
Stromerzeugungsanlagen für Notstromsysteme die am Tertiärregelleistung-Pooling
teilnehmen, müssen wie EEA im Parallelbetrieb mit dem Stromversorgungsnetz
beurteilt werden und demzufolge die entsprechenden Anforderungen der
Werkvorschrift ZH und die speziellen Bestimmungen 10.13 oder 10.14 einhalten.
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S 6.32
Montage der Mess- und Steuerapparate
Der Abstand (a) zwischen unterkannt Leiterdurchführung bis Mitte horizontaler
Apparateschiene muss 90 mm betragen.
Die Mittelachsenmarkierung (b) der Zählersteckklemme muss auf die Mittelachse der
vertikalen Apparateschiene ausgerichtet sein.
Bei Litze sind immer Aderendhülsen zu verwenden. Für Leiterquerschnitt 16 mm2 und
grösser, ist für die Zählerklemmenverdrahtung Litze zu verwenden.
Hinter der Platte ist für die Anschlussleiter die übliche Reserveschlaufe vorzusehen.
Die Tarifsteuerdrähte dürfen nicht an der Zählersteckklemme angeschlossen werden,
sie sind mit Klemmen zu isolieren.
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S 6.43
Anordnung und Bezeichnung der Messeinrichtung
Kurzbezeichnung
UG
EG
OG
1/2
LD
Str
Untergeschoss
Erdgeschoss
Obergeschoss
Zwischengeschoss
(1. OG/2. OG)
Laden
Strasse
HE
W
M
ML
MR
L
R
Haus-Eingang
Wohnung
Mitte
Mitte links
Mitte rechts
Links
Rechts
Geschossbezeichnungen (Fig. 1…3)
Der massgebende Standort für die Bezeichnung der Geschosse ist der offizielle HausEingang (HE) mit Hausnummer.
Führt der Hauseingang zwischen zwei Wohngeschossen ins Haus, so ist das untere
Geschoss als Untergeschoss und das obere als Erdgeschoss zu bezeichnen (sofern
gleiche Anzahl oder mehr Treppenstufen abwärts als aufwärts).
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Lagebezeichnungen der Wohnungen (Fig. 4…7)
Bei Mehrfamilienhäusern ist für die Bezeichnung der Wohnungen mit "Links, Mitte oder
Rechts" die Lage der Wohnung von der Treppe aus gesehen im Uhrzeigersinn
massgebend, wobei besonders bei Richtungswechsel des Treppenhauses jedes
Geschoss für sich zu beurteilen ist. Bei fehlender Treppe ist der Hauseingang
massgebend.
Sind pro Geschoss mehr als 3 Wohnungen vorhanden, werden diese von der Treppe
aus gesehen im Uhrzeigersinn pro Stockwerk fortlaufend numeriert.
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10.1
EEA im Parallelbetrieb mit dem Stromversorgungsnetz
S 10.13 EEA 3-30kVA
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S 10.14 EEA >30kVA