Städtebauliches Konzept „Gaisbach-Nord“ – Bebauungsplan „Haselhöhe“, Stadt Künzelsau Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Zusammenfassung zum Bebauungsplan „Haselhöhe - I“ Bearbeitung: M.Sc. Biol. Bettina Bodenstein Dipl.-Ing. Landschaftspl. Kerstin Schlange M. Sc. Umweltpl. und Ingenieurökol. Anna-Lena Wurfer verfasst: Ludwigsburg, 28.07.2015 .................................................................. Diplom-Geograph Matthias Güthler ÖKOLOGIE PLANUNG FORSCHUNG Auftraggeber: Auftragnehmer: Stadt Künzelsau ÖKOLOGIE · PLANUNG · FORSCHUNG Stuttgarter Straße 7 74653 Künzelsau Eckenerstraße 4 71636 Ludwigsburg Fon: 07940/129 0 Fax: 07940/129 110 E-Mail: [email protected] Internet: www.kuenzelsau.de Fon: 07141/91138-0 Fax: 07141/91138-29 E-Mail: [email protected] Internet: www.oepf.de 1 Einleitung 2 1 EINLEITUNG Die Erweiterung des Stadtteil Gaisbach sah ursprünglich die Ausweisung des gesamten geplanten Baugebiets „Haselhöhe“, mit einer Untersuchungsgröße der Tiererfassungen von insgesamt 48 ha vor. Auf Basis dieser Planung wurde 2014 eine Faunistische Untersuchung mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung durchgeführt (ÖPF 2014A). Durch die Reduktion des Bebauungsplanes um drei Viertel der Flächen auf den Bereich des „Wohngebiet Haselhöhe – I“ (ca. 9,83 ha, vgl. Abbildung 2) haben sich der Bestand und die Betroffenheit der im Gebiet vorkommenden Arten erheblich verändert. Nachfolgend befindet sich deshalb eine Zusammenfassung derjenigen Teile aus der speziellen artenschutzrechtlichen Betrachtung, die für die Flächen des „Wohngebiet Haselhöhe – I“ planungsrelevant sind. Abbildung 1 Geltungsbereich des Bebauungsplans (gelbe Abgrenzung), sowie erweitertes Untersuchungsgebiet der faunistischen Untersuchungen (rot gestrichelte Abgrenzung). Quelle: Google-maps, unmaßstäblich. 2 DURCHGEFÜHRTE UNTERSUCHUNGEN Es wurden die Tiergruppen Vögel und Säugetiere (Fledermäuse) erfasst. Darüber hinaus erfolgten Kartierungen der Habitatstrukturen und der Realnutzung. ÖKOLOGIE PLANUNG FORSCHUNG 3 Wirkungen des Vorhabens auf die betroffenen Tierarten 3 3 WIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE BETROFFENEN TIERARTEN Baubedingte Wirkfaktoren/ -prozesse Wirkfaktoren Wirkungsweise Betroffen Gruppen Arten/ Flächeninanspruchnahme durch Baustelleneinrichtungsflächen Temporärer Verlust von Habitaten • Vögel • Fledermäuse • Schmetterlinge Störreize (Lärm, Erschütterung, künstliche Lichtquellen) durch Baubetrieb Störung von Nahrungshabitaten, Fortpflanzungsund Ruhestätten, Flucht- und Meidereaktionen • Vögel • Fledermäuse Fällung von Bäumen im Zuge der Baufeldfreimachung Verletzung und Tötung streng geschützter Tierarten sowie Beschädigung und Zerstörung ihrer Entwicklungsstadien insbesondere durch unbeabsichtigte Zerstörung besetzter Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit • Vögel • Fledermäuse Potenzielle Gefährdung durch Austritt umweltgefährdender Stoffe in Folge von Leckagen oder Unfällen • Vögel Zerstörung von Nahrungshabitaten sowie Fortpflanzungs- und Ruhestätten • Fledermäuse Schädigung oder Zerstörung von Habitaten • Vögel • Fledermäuse • Schmetterlinge • Vögel • Fledermäuse • Schmetterlinge Risiko der Gefährdung streng geschützter Tierarten Anlagebedingte Wirkfaktoren/ -prozesse Wirkfaktoren Wirkungsweise Dauerhafte Flächeninanspruchnahme durch Versiegelung, Planierung und Auffüllung Dauerhafter Verlust von Fortpflanzungsund Ruhestätten Dauerhafter Verlust von Nahrungshabitaten ÖKOLOGIE PLANUNG FORSCHUNG Betroffen Gruppen Arten/ • Vögel • Fledermäuse • Schmetterlinge • Vögel • Fledermäuse • Schmetterlinge 4 Bestand und Betroffenheit der Arten 4 Anlagebedingte Wirkfaktoren/ -prozesse Wirkfaktoren Wirkungsweise Betroffen Gruppen Arten/ Barrierewirkung / Zerschneidung Zerstörung von Flugkorridoren • Vögel • Fledermäuse Hinderniswirkung Kollision an Glasflächen • Vögel Entfernung von Hecken / linearen Landschaftselementen Zerstörung von Leitlinien zwischen Quartier und Jagdgebiet, Störung bei der Nahrungssuche • Fledermäuse Dauerhafte Zerstörung von Fortpflanzungsund Ruhestätten • Vögel Betriebsbedingte Wirkfaktoren/ -prozesse Betroffen Gruppen Arten/ Wirkfaktoren Wirkungsweise Akustische und visuelle Störreize durch Nutzung der Straße Auslösen von Vertreibungseffekten und Fluchtreaktionen • Vögel • Fledermäuse Störungen des Nahrungshabitats (Zerschneidung des Habitats) • Vögel • Fledermäuse • Vögel • Fledermäuse Störungen von potenziellen Verbundkorridoren 4 BESTAND UND BETROFFENHEIT DER ARTEN 4.1 Tiergruppe Vögel Im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (ÖPF 2014A) wurden im ca. 48 ha großen “weiteren Untersuchungsgebiet“ insgesamt 37 Vogelarten nachgewiesen. 27 Arten davon sind als Brutvögel bzw. potenzielle Brutvögel für das erweiterte Untersuchungsgebiet einzustufen. Im Geltungsbereich des geplanten „Wohngebiet Haselhöhe - I„ wurden im Rahmen der faunistischen Erfassungen sechs Arten erfasst. Davon sind fünf Arten als Brutvögel bzw. potenzielle Brutvögel für das Gebiet einzustufen: Feldlerche, Goldammer, Turmfalke, Feldschwirl und Klappergrasmücke. Bei den Arten handelt es sich sowohl um Frei- als auch um Bodenbrüter. Die Feldlerche (Alauda arvensis) ist im Geltungsbereich des geplanten Wohngebiets „Haselhöhe-I“ mit einem Brutpaar als Brutvogel nachgewiesen. Des Weiteren brütet ein Feldlerchenpaar östlich des geplanten Geltungsbereichs. Der Brutplatz dieser Feldlerchen geht durch die Bebauung zwar nicht verloren, da über eine Distanz von bis zu 150 m jedoch Flucht- und Meidereaktionen hervorgerufen werden können, kann eine Beeinträchtigung dieses Brutpaares ÖKOLOGIE PLANUNG FORSCHUNG 4 Bestand und Betroffenheit der Arten 5 nicht ausgeschlossen werden. Feldlerchen werden im Zielartenkonzept Baden-Württemberg (MLR 2009) als Naturraumart für die Region eingestuft. Die offene Landschaftsstruktur bietet für Bodenbrüter gerundsätzlich geeignete Nistmöglichkeiten (ÖPF 2014A). Die Goldammer (Emberiza citrinella) wurde im engeren Untersuchungsgebiet an zwei Stellen als Brutvogel nachgewiesen. Ein Brutplatz liegt im Westen des Untersuchungsgebietes, im Bereich einer alten Mostbirne, der zweite im Bereich der Obstbaumreihe entlang der landwirtschaftlichen Wege. Turmfalke (Falco tinnunculus), Feldschwirl (Locustella naevia) und Klappergrasmücke (Sylvia curruca) sind im engeren Untersuchungsgebiet als potenzielle Brutvögel eingestuft. Bei allen drei Arten handelt es sich um freibrütende Vogelarten, denen das Untersuchungsgebiet sowohl als potenzieller Brutplatz als auch als Nahrungshabitat dienen kann. Im Untersuchungsgebiet konnten keine Höhlenbrüter als Brutvögel nachgewiesen werden. Baumhöhlen im Bereich der wegbegleitenden Bäume entlang der landwirtschaftlichen Wege bieten diesen Vogelarten jedoch potenzielle Brutplätze. 4.2 Tiergruppe Schmetterlinge Diese Tiergruppe wurde im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (ÖPF 2014A) nicht explizit untersucht. Im Bereich der feuchteren Ausprägung der Fettwiese im Westen des engeren Untersuchungsgebiets gibt es jedoch Vorkommen des Großen Wiesenknopfes (Sanguisorba officinalis), der Raupen-Fraßpflanze des Dunklen Wiesenknopf-AmeisenBläulings (Maculinea nausithous) und nicht-saure Ampferarten (z.B. Rumex obtusifolius), die dem Großen Feuerfalter (Lycaena dispar) als Eiablage und Raupen-Fraßpflanze dienen können. Da sowohl der Dunklen Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling, als auch der Große Feuerfalter bei anderen Untersuchungen im Raum Gaisbach (vgl. z.B. ÖPF 2014B) bereits nachgewiesen wurde, ist – im Sinne einer worst-case Betrachtung von einem potenziellen Lebensraum der Arten in den westlichen Wiesenbereichen des Geltungsbereichs des Bebauungsplan „Wohngebiet Haselhöhe – I“ auszugehen. Auf Grund der derzeitig hohen Mahdfrequenz kann jedoch davon ausgegangen werden, dass derzeit im Bereich des geplanten Bebauungsplanes „Wohngebiet Haselhöhe – I“ keine erfolgreiche Reproduktion stattfindet. Im westlichen Randbereich des engeren Untersuchungsgebiets wurden im Rahmen der Strukturtypenkartierung außerdem das Vorkommen des Hauhechelbläulings (Polyommatus icarus) nachgewiesen. 4.3 Tiergruppe Fledermäuse Insgesamt wurden im weiteren Untersuchungsgebiet 17 Fledermausarten erfasst (ÖPF 2014A). Alle Arten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und stehen zudem im Anhang IV der FFH-Richtlinie, zudem gelten 5 Arten als Naturraumarten im Zielartenkonzept Baden Württemberg (MLR 2009). Die nachgewiesenen Arten können zwei Gilden zugeordnet werden: gebäudebewohnende Fledermäuse und waldbewohnende Fledermäuse. Zu den gebäudebewohnenden Fledermausarten gehören die nachgewiesenen Arten: Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), Große Bartfledermaus (Myotis brandtii), Großes Mausohr (Myotis myotis), Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus), Fransenfledermaus (Myotis nattereri), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) und Graues Langohr (Plecotus austriacus). Arten dieser Gilde bevorzugen Sommerquartiere in Spalten oder Nischen an Gebäuden, nutzen jedoch auch vereinzelt Baumhölen- und Spaltenquartiere an Bäumen als Wochenstuben-, Einzel-, Männchen-, Paarungs- oder Überwinterungsquartiere. ÖKOLOGIE PLANUNG FORSCHUNG 4 Bestand und Betroffenheit der Arten 6 Zu den waldbewohnenden Fledemausarten gehören die nachgewiesenen Arten: Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri), Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und Braunes Langohr (Plecotus auritus). Arten dieser Gruppe haben gemeinsam, dass sie bevorzugt Baumhöhlen und Baumspalten als Sommer- bzw. Wochenstubenquartiere nutzen. Die Erfassung der Fledermäuse im Untersuchungsgebiet erfolgte im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung durch Batlogger-Erfassungen. Die Untersuchung zeigt, dass alle Arten den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohngebiet Haselhöhe I“ zumindest queren. Für den Kleinen Abendsegler, der hauptsächlich im Offenland jagt sowie für das Braune Langohr, Graues Langohr, Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus, die häufig auf Streuobstwiesen jagen gehen außerdem Jagdgebiete verloren. 4.4 Tiergruppe Heuschrecken Im westlichen Randbereich des Geltungsbereichs wurden im Rahmen der Strukturtypenkartierung das Vorkommen von Feldgrillen (Gryllus campestris) nachgewiesen. Feldgrillen sind nach der Roten Liste Deutschland als gefährdet eingestuft und stehen in Baden-Württemberg auf der Vorwarnliste (DETZEL 1998). 4.5 Tiergruppe Käfer Ein Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter, holzbewohnender Käferarten kann anhand der Untersuchungsergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (ÖPF 2014) ausgeschlossen werden. Die im engeren Untersuchungsgebiet vorkommenden Äcker sind Lebensraum für Laufkäfer. Laufkäfer kommen in Agrarökosysteme arten- und individuenreich vor. Die großen Arten der Gattung Carabus gelten als besonders empfindlich gegenüber einer intensiven Landwirtschaft und einem ausgeräumten Agrarraum (StMELF o.J.). Auf Grund der intensiven Nutzung ist daher mit dem Vorkommen ubiquitärer Arten zu rechnen. 4.6 Sonstige Tiergruppen Die vorhandenen Habitate eignen sich nicht als Lebensraum für die artenschutzrechtlich relevanten Vertreter der Tiergruppen Amphibien, Reptilien, Fische, Käfer, Libellen, Weichtiere sowie Farn- und Blütenpflanzen. ÖKOLOGIE PLANUNG FORSCHUNG 5 Vermeidungsmaßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität 7 5 VERMEIDUNGSMAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND ZUR SICHERUNG DER KONTINUIERLICHEN ÖKOLOGISCHEN FUNKTIONALITÄT Maßnahmen zur Vermeidung Tiergruppe/ Tierart Maßnahme Schutz angrenzender Habitate Der Schutz und Erhalt der verbleibenden Gehölzbestände und Vögel Habitatbäume im Nahbereich der Baustelle und Baustelleneinrich- Fledermäuse tungsflächen muss durch die Installation von Bauzäunen gewährleistet sein. Der Bauzaun muss geeignet sein, das Betreten / Befahren der Fläche und das Ablagern von Baustoffen / Müll während der Bauphase zu unterbinden. Anlage, Unterhalt und Funktionstüchtigkeit sind während der Bauphase laufend zu kontrollieren und sicher zu stellen. Schutz der Grünfläche, auf der der Große Wiesenknopf wächst, Großer Wiesenknopf zwischen 30. Juni und 16. September durch die Installation von Ameisen-Bläuling Bauzäunen. Der Bauzaun muss geeignet sein, das Betreten / Befahren der Fläche und das Ablagern von Baustoffen / Müll während der Bauphase zu unterbinden. Anlage, Unterhalt und Funktionstüchtigkeit sind während der Bauphase laufend zu kontrollieren und sicher zu stellen. Die Baufeldgröße ist auf ein Mindestmaß zu beschränken werden Vögel Fledermäuse Schmetterlinge Schutz von Tieren und Tierlebensräumen Große Fenster, Fensterfronten und Glasfassaden müssen in den Goldammer Randbereichen der Siedlung aus Vogelschutzglas bestehen. Al- Feldschwirl ternativen mit demselben nachweisbaren dauerhaften Vermei- Klappergrasmücke dungserfolg sind zulässig. Auf freigeräumten Flächen müssen Vergrämungsmaßnahmen Feldlerche durchzuführen, um eine Besiedelung dieser Bereiche durch die Feldlerche zu verhindern. Rodung der Gehölze außerhalb der Vogelbrut- und Wochenstu- Fledermäuse benzeiten sowie außerhalb von Paarungs- und Wanderungszeit Höhlenbrüter von Fledermäusen. Die Rodung der Gehölze ist im Zeitraum vom 16. Oktober bis 28./29. Februar möglich. Kontrolle von Habitatbäumen mit Spalten und Höhlen mit Quartie- Fledermäuse reignung auf Besatz durch Fledermäuse vor der Umsetzung der Rodungsmaßnahmen durch entsprechendes Fachpersonal im Zeitraum zwischen 16. bis 31. Oktober. „Verschluss“ der Einflugöffnungen der Baumhöhle (mit Hilfe einer Reuse oder ähnlichem) mit ausreichendem Zeitabstand zur Umsetzung der Maßnahme, so dass sichergestellt werden kann, dass zum Zeitpunkt ÖKOLOGIE PLANUNG FORSCHUNG 5 Vermeidungsmaßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität 8 Maßnahmen zur Vermeidung Tiergruppe/ Tierart Maßnahme der Fällung keine Fledermäuse mehr in den Baumhöhlen verweilen. Ökologische Baubegleitung bei Baumfällungs- und Schnittmaßnahmen von Bäumen im Bereich der Streuobstwiese. Fachpersonal kann bei unerwartet zu Tage tretenden Höhlen auf eine Eignung als Fledermausquartier und ein eventuelles vorkommen von Tieren hin untersuchen und Erforderliches veranlassen. Bei Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen, Parkflächen oder Feldlerche entlang von Straßen im Randbereich des künftigen Siedlungsraums, vor allem im Osten des Vorhabenbereichs, sollte auf eine möglichst offene Bepflanzung geachtet werden. Randpflanzungen müssen lückig, mit Einzelbäumen bzw. –sträuchern gestaltet werden. Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität Tiergruppe/ Tierart Maßnahme Schaffung neuer Habitatstrukturen Anlage von mindestens 9 Feldlerchenfenstern zur Schaffung po- Feldlerche tenzieller Brutplätze für die Feldlerche. Anlage von 1.300 m² bis 1.600 m² Buntbrache- oder Rotkleestrei- Feldlerche fen mit einer Mindestbreite von 10 m um das Nahrungsangebot in den verbleibenden Ackerbereichen zu verbessern. Die Bunt- und Rotkleestreifen sind mit einem Abstand von mindestens 150 m zur bestehenden und neuen Bebauung anzulegen. Von Feldgehölzen und anderen vertikalen Strukturen ist ein Abstand von mindestens 25 m zu wahren. WiesenAnlage einer feuchten Wiese mit Pflanzen des Großen Wiesen- Dunkler knopf-Ameisenbläulings im Vorfeld zu den Bauarbeiten im räum- knopf-Ameisenlich funktionalen Zusammenhang des Vorhabenbereichs. Die Bläuling Wiese ist in Bereichen anzulegen, in denen die Wirtsameise (Myrmica rubra) des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings vorkommt. Die Wiese darf im Zeitraum von Anfang Juli bis Mitte September nicht gemäht werden. Die Schnitthöhe sollte zehn bis 15 cm betragen und das Schnittgut darf erst nach drei bis fünf Tagen entfernt werden. Darüber hinaus wird eine Herbstmahd ab Mitte September empfohlen, um die Siedlungsdichte der Wirtsameise im Gebiet zu fördern. Der Einsatz schwerer Maschinen auf den Flächen ist nicht gestattet. Anlage von Wiesenflächen mit nichtsauren Ampferarten im Vor- Großer Feuerfalter feld zu den Bauarbeiten im räumlich funktionalen Zusammenhang zum Vorhabensbereich. Der Mahdrhythmus dieser Grünlandflächen muss entsprechend der Entwicklungszeiten des Feuerfalters angepasst werden. Es sollte demnach einmal im Juli zwischen den Flugphasen der ersten und der zweiten Faltergeneration geÖKOLOGIE PLANUNG FORSCHUNG 5 Vermeidungsmaßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität 9 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität Tiergruppe/ Tierart Maßnahme mäht werden. Bei Neupflanzungen sollten heimische Sträucher und Heister in Freibrütende VogelKombination mit einzelnen hochstämmigen, heimischen Baumar- arten ten gepflanzt werden. Es wird empfohlen, heimische Laub- oder Obstbaumarten wie z.B. Speierling, Elsbeere, Vogelkirsche oder Eberesche zu wählen, die wenig pflegeintensiv sind. Bei den Sträuchern sollten vor allem Vogelnährgehölze wie Weißdorn, Pfaffenhütchen, Schlehe, Wolliger Schneeball, Liguster, Hartriegel und Schwarzer Holunder verwendet werden. Um das Angebot an geeigneten Quartieren für baumhöhlen- und Fledermäuse, spaltenbewohnende Fledermausarten bzw. Höhlenbrüter im höhlenbrütende Voräumlichen Zusammenhang auch während und nach der Umset- gelarten zung der Maßnahmen kontinuierlich zu sichern, sind entfallende Habitatbäume durch ausreichend Fledermauskästen und künstliche Vogelnisthilfen zu ersetzen. Die Anzahl der Kästen richtet sich nach Art und Anzahl entfallender Habitatbäume (vgl. Kapitel 9.1 in ÖPF 2015A). Für die Fledermäuse und Höhlenbrüter dient die Maßnahme dem Erhalt des Quartierpools und stellt damit eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme dar. Die Kästen müssen im Vorfeld mit ausreichend zeitlichem Abstand zur Fällung der Habitatbäume im räumlich-funktionalen Zusammenhang zu den entfallenden Habitatbäumen angebracht werden, so dass gewährleistet werden kann, dass die baumhöhlen- und spaltenbewohnenden Fledermausarten sowie die Höhlenbrüter diese annehmen und als Quartiere / Brutplätze nutzen, bevor ihre natürlichen Quartiere / Nistplätze entfallen. In den umliegenden Streuobstwiesen müssen Obstbaumnachpflanzungen erfolgen, um auch langfristig den Quartierpool für die Arten zu erhalten. Angaben zur Ausführung der CEF-Maßnahmen finden sich in Kapitel 9 der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zum Städtebaulichen Konzept „Gaisbach-Nord“ – Bebauungsplan „Haselhöhe“ (ÖPF 2014A) ÖKOLOGIE PLANUNG FORSCHUNG 6 Literaturverzeichnis 10 6 LITERATURVERZEICHNIS DETZEL, P. (1998): Die Heuschrecken Baden-Württembergs. - Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart. MLR = MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM BADEN-WÜRTTEMBERG (MLR) (2009): Informationssystem Zielartenkonzept Baden-Württemberg. Aktualisierte Zielartenliste. Stuttgart. ÖPF = ÖKOLOGIE • PLANUNG • FORSCHUNG (2014A): Städtebauliches Konzept „Gaisbach-Nord“ – Bebauungsplan „Haselhöhe“, Stadt Künzelsau. Faunistische Untersuchung mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung, Ludwigsburg. ÖPF = ÖKOLOGIE • PLANUNG • FORSCHUNG (2014B): Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gaisbach Süd“ und Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hofklinge“, Künzelsau-Gaisbach. Faunistische Untersuchung mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung, Ludwigsburg. ÖKOLOGIE PLANUNG FORSCHUNG
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