_0QBCG_TW_7-8_2015_s14-37_s0028.pdf; s1; (210.00 x 297.00 mm); 30.Jul 2015 18:01:23; PDF-CMYK ab 150dpi für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien Wirtschaft und Region Den Fokus seines Vortrages legte der Geschäftsführer des Möbelhauses Friedrich Kleier GmbH & Co. KG, Moers, auf das Thema Erfolg. Mit den Jugendlichen beleuchtete er die Faktoren, auf die es in der eigenen beruflichen Karriere ankommt: Intuition, Durchhaltevermögen und Teamfähigkeit. Er gab den Schülern zudem den Tipp, jede Gelegenheit wahrzunehmen, Bücher beiseite zu legen und praxisnah zu lernen. Foto: Ullrich Sorbe Veranstaltungsreihe „Bosse in Schulen“ zu Gast in Moerser Schule Anschließend diskutierte Dr. Kleier mit dem Kurs darüber, warum Deutschland als Wirtschaftsstandort so erfolgreich ist. Das Ergebnis, auf das man sich gemeinsam einigen konnte: Die politischen Rahmenbedingungen und die damit verbundene Planungssicherheit spielen eine große Rolle. Dr. Ulrich F. Kleier, langjähriger IHK-Präsident, besuchte im Rahmen der IHK-Veranstaltungsreihe „Bosse in Schulen“ einen Grundkurs Sozialwissenschaften der Anne-Frank-Gesamtschule Rheinkamp. Die Schüler der 12. Jahrgangsstufe erlebten so eine Unterrichtseinheit der besonders praktischen Art. Das Fazit des Ehrenpräsidenten: „Es hat mir viel Freude bereitet, mit den Schülern der Anne-Frank-Gesamtschule in Moers über Fragen der Wirtschaftspraxis ins Gespräch zu kommen. Hervorheben möchte ich die gute Betreuung durch Herrn Schweizog von der IHK und das hohe Engagement der zuständigen Lehrer, Herrn Totti und Herrn Neugebauer, die wesentlich mit zu einem interessanten Gedankenaustausch mit den Schülern beigetragen haben.“ l IHK-Ehrenpräsident Kleier besuchte Schulklasse Wie haftet der Auftraggeber nach dem Mindestlohngesetz? Subunternehmen müssen sorgfältig ausgewählt und kontrolliert werden Die Arbeitnehmer eines Subunternehmens können beim Auftraggeber den Mindestlohn einfordern. Ein Blick auf die aktuellen Rechtsgrundlagen zeigt allerdings mangelnde Klarheit bei den Vorgaben. Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist es deshalb wichtig, sich mit Haftungsfragen des Mindestlohngesetzes zu befassen und ein Gespür für typische Problemstellungen zu entwickeln. „Der Auftraggeber haftet im Rahmen des Mindestlohngesetzes für die Missstände bei seinen Subunternehmen – und zwar auch ohne eigenes Verschulden. Außerdem droht ihm ein empfindliches Bußgeld“, so Rechtsanwalt Dr. Oliver Kemmeries von der Duisburger Kanzlei Grüter, Rechtsanwälte & Notare. Durch eine missverständliche Gesetzesbegründung sind laut Kemmeries Unsicherheiten in der Praxis vorprogrammiert. Daher sind eine gewissenhafte Auswahl und Kontrolle der Vertragspartner besonders wichtig, denn die Auftraggeberhaftung kann im Vorfeld nicht ausgeschlossen werden. Eine schriftliche Erklärung von Subunternehmen über die Einhaltung der Mindestlohnvorgaben ist aus Sicht des Auftraggebers insbesondere mit Blick auf eine Regressabrede sinnvoll. Hingegen sollten Auftragnehmer zur Vermeidung unnötiger Haftungsrisiken stets genau prüfen, welche Erklärungen sie mit ihren Auftraggebern vereinbaren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nach sechs Monaten seit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes Seite 28 • Juli/August 2015 Dr. Oliver Kemmeries Foto: Hendrik Grzebatzki nun eine erste Bilanz gezogen und angekündigt, die Aufzeichnungspflichten zu lockern. Außerdem soll es bei der Auftraggeberhaftung Klarstellungen geben. Am 21. Mai informierte die IHK bei der Veranstaltung „Die Haftung des Auftraggebers nach dem Mindestlohngesetz“ rund 70 Unternehmensinhaber und Führungskräfte. Das zeigt das große Interesse und die Bedeutung des Themas gerade für mittelständische Unternehmen. Die IHK ist hierzu auch außerhalb von Veranstaltungen jederzeit ansprechbar. l IHK-Infobox Weitere Details für Unternehmen bei der IHK: Robert Neuhaus, Telefon 0203 2821-346, E-Mail [email protected]
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