Case Manager/in

Weiterbildung „Case Manager/in im Gesundheits- und Sozialwesen“, Nürnberg
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Zukunft gestalten!
Modulare berufsbegleitende
Weiterbildung
Case Manager/in
im
Gesundheits- und Sozialwesen
Mai 2016
Zertifiziert nach den Richtlinien der
Deutschen Gesellschaft für
Care und Case Management (DGCC)
Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Nürnberg
Zollhausstraße 95, 90469 Nürnberg
Tel.
09 11 / 94 08 95 - 0
Fax
09 11 / 94 08 95 - 24
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.ggsd.de
Info-Hotline: 0800 / 10 20 580
Info-E-Mail: [email protected]
Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband
Stand: 13.01.2016
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Weiterbildung „Case Manager/in im Gesundheits- und Sozialwesen“
Einleitung
Ausgangspunkt des Case Managements in diesen Berufsfeldern ist eine komplexe gesundheitliche oder soziale Problemsituation eines Menschen, dessen eigene Ressourcen
zur Bewältigung dieser Problemsituation nicht (oder nicht mehr) ausreichen, da sich
Strukturen gesundheitlicher und sozialer Dienstleistungen zunehmend ausdifferenziert
haben und komplexer geworden sind. Fachkräfte des Gesundheits- und Sozialwesen stehen in diesen Problemsituationen häufig vor der Frage, wie sie kompetent handeln können, zumal an sie wachsende Anforderungen an die Effektivität und Effizienz ihres Handelns gestellt werden.
Gefordert sind Methoden einer zielgerichteten und überprüfbaren Vorgehensweise, die
die Möglichkeiten und Lebensentwürfe der Einzelnen in nachvollziehbarer und ökonomischer Weise mit den staatlichen Hilfeangeboten verbinden und ein optimales Leistungsund Ressourcenmanagement gewährleisten.
1.
Grundlagen
Die Weiterbildung „Case Manager/in im Gesundheits- und Sozialwesen“ entspricht den
„Standards und Richtlinien für die Weiterbildung: Case Management im Sozial- und Gesundheitswesen …“, die von der Fachgruppe Case Management der Deutschen Gesellschaft für Sozialarbeit (DGS), dem Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH),
dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und der Bundesagentur für Arbeit
(BA) verabschiedet wurden.
2.
Ziele der Weiterbildung
Die Weiterbildung „Case Manager/in im Gesundheits- und Sozialwesen“ vermittelt differenzierte berufs- und berufsfeldübergreifende Kenntnisse und Handlungskompetenzen
an die Teilnehmer/innen, die sie als Case Manager/innen in die Lage versetzen, gemeinsam mit den Klient/in/en „passende“ Unterstützungsleistungen zu planen, zu organisieren
und zu koordinieren und Case Management als methodisches Handlungskonzept in den
eigenen Einrichtungen auszuüben bzw. einzuführen sowie den Aufbau der dazu notwendigen Strukturen zu fördern.
Die Teilnehmer/innen werden …
Stand: 13.01.2016

sich vertiefte Kenntnisse über das Case Management aneignen u n d

Klarheit über ihre Rolle als Case Manager/in gewinnen.

unter Ausschöpfung der Ressourcen im eigenen Arbeitsfeld und des regionalen
Gesundheits- und Sozialsystems ein zielgerichtetes System der Zusammenarbeit (Netzwerk) zur Unterstützung von kranken und behinderten Menschen organisieren und im Verlauf des Prozesses auch überprüfen und auswerten können.
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3.
Zielgruppen und Teilnahmevoraussetzungen
Zielgruppen der Weiterbildung sind alle Berufsgruppen in ambulanten und stationären
Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens, vor allem …

Dipl. Sozialarbeiter/innen und - Sozialpädagogen/innen bzw. Dipl. Heilpädgogen/innen und Dipl. Pädagogen/innen (o d e r mit Bachelor/Masterabschluss)

Dipl. Pflegewirtinnen und -wirte, Dipl. Pflegepädagoginnen und -pädagogen
(o d e r mit Bachelor-/Masterabschluss)

Dipl. Pflegewissenschaftler/innen (o d e r mit Bachelor-/Masterabschluss)

Dipl. Psychologin/en (o d e r mit Bachelor-/Masterabschluss)

Absolvent/innen eines nichthumanwissenschaftlichen Studiengangs an einer
Hochschule und einer mind. 2-jährigen Berufserfahrung in einem humandienstlichen Arbeitsfeld (zusätzlich müssen sie den Erwerb personaler, methodischer,
beratungsrelevanter und sozialrechtlicher Kompetenzen im Umfang von mind.
160 Unterrichtseinheiten, davon 120 UE Beratungskompetenz und 40 UE Sozialrecht nachweisen)

Absolvent/innen einer Ausbildung an einer Fachschule im Sozial- und Gesundheitswesen und einer mind. 3-jährigen Berufserfahrung in einem humandienstlichen Arbeitsfeld (zusätzlich müssen sie den Erwerb personaler, methodischer,
beratungsrelevanter und sozialrechtlicher Kompetenzen im Umfang von mind.
160 Unterrichtseinheiten, davon 120 UE Beratungskompetenz und 40 UE Sozialrecht nachweisen)

Absolvent/innen einer anderen Berufsausbildung im Bereich Gesundheits- und
Sozialwesen und einer Beschäftigungsförderung und einer mind. 6-jährigen Berufserfahrung in einem humandienstlichen Arbeitsfeld (zusätzlich müssen sie
den Erwerb personaler, methodischer, beratungsrelevanter und sozialrechtlicher Kompetenzen im Umfang von mind. 240 Unterrichtseinheiten, davon 160
UE Beratungskompetenz und 40 UE Sozialrecht nachweisen)

Bei anderen humanwissenschaftlichen Abschlüssen z.B. Lehrer/innen, Soziologen/innen, Erzieher/innen, Theolog/innen, Mediziner/innen sind die Voraussetzungen durch die Einrichtung zu prüfen und ggf. bis zum Ende der Weiterbildung analog zu vorher genannten Berufsgruppen nachzufordern
Eine entsprechende berufliche Praxis (auch Teilzeit) während der Weiterbildung im Ge
sundheits-/Sozialbereich oder in der Beschäftigungsförderung ist erforderlich.
Detailfragen zu den Zugangsvoraussetzungen klären Sie bitte im persönlichen Gespräch.
4.
Dauer der Weiterbildung
Die gesamte Weiterbildung umfasst 210 Unterrichtsstunden (U.-Std.) à 45 Minuten. Sie
gliedert sich in …
 Grundlagen: vier Basismodule im Umfang von 120 U.-Std. (incl. Kollegiale Beratung/Supervision) und
 Rahmenbedingungen / Handlungsspezfische Inhalte: drei Aufbaumodule im Umfang von 72 U.-Std. (incl. Supervision).
Darüber hinaus müssen Sie als Teilnehmer/in der Weiterbildung während der Aufbaumodule 1-3 an selbstorganisierten Arbeitsgruppen im Umfang von 24 U.-Std. teilnehmen.
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5.
Übersicht der Weiterbildungsmodule
Basismodul 1:
Grundlagen des Case Managements (CM)
Lerninhalte

Grundlagen und Geschichte von CM

Leitidee / Einsatzmöglichkeiten / Strategien

Fallsteuerung und Systemsteuerung im CM

Prozessschritte und Verfahren im CM

Funktionen und Rollenverständnis im CM

Klärung des eigenen Rollenverständnisses

Ethische Grundlagen und berufsethische Prinzipien im CM
3 Tage = 24 U.-Std.
Basismodul 2:
Das Verfahren: Fallbezogenes CM
Lerninhalte
Klärungsphase und Assessment

Kriterien der Aufnahme in das CM

Assessment / Assessmentverfahren

Erhebung und Bewertung des Unterstützungsverfahrens
3 Tage = 24 U.-Std.
 Einführung des Instrumentenkoffers
Versorgungsplan
 Entwicklung tragfähiger Zielvereinbarungen
 Ressourcenorientierung in der Versorgungsplanung
 Beratungsgestaltung und beratungsrelevante Grundlagen

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Kollegiale Beratung / Supervision
2 Tage = 16 U.-Std.
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Basismodul 3:
Das Verfahren: Systembezogenes CM
Lerninhalte
Vermittlung, Monitoring
3 Tage = 24 U.-Std.

Kontakt und Fallverantwortung im Case Management

Umgang mit Abwehr und Dissens im Versorgungsnetzwerk
 Checkliste regionales Versorgungssystem
Dokumentation und Evaluation

Evaluation

Überprüfung des Handelns

Beendung des CM

Kollegiale Beratung/Supervision
1 Tag = 8 U.-Std.
Basismodul 4:
Evaluation / Qualitätsmanagement
Lerninhalte
Netzwerk- und Systemmanagement

Netzwerkmanagement; Analyse von persönlichen und organisationalen Netzwerken

Aufbau, Pflege und Nutzen von Netzwerken
 Implementation von CM
Koordination und Steuerung von Hilfen

Leistungs- und Angebotssteuerung einschließlich Bedarfsermittlung im CM

Hilfeplankonferenzen erfolgreich gestalten

Prozess- und Systemsteuerung durch die Entwicklung von Clinical
Pathways
Qualitätssicherung im CM

Grundlagen zum Qualitätsmanagement

Definition und Bedeutung der Qualitätssicherungsmaßnahmen

Bedeutung und Dokumentation messbarer Erfolgskriterien in der
Prozessarbeit
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3 Tage = 24 U.-Std.
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Aufbaumodul 1:
Institutionelle Rahmenbedingungen in der ambulanten und stationären Versorgung
Lerninhalte

Relevante gesetzliche Grundlagen

Rahmenbedingungen für das CM zwischen ambulanter und stationärer Versorgung / Aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen und Ressourcen

Relevante Patienten/innengruppen: Chronisch Erkrankte,
Schwerstkranke mit Intensivpflege, Kinder, Krebspatienten/innen
…

Pflegephänomene: Ernährung, Inkontinenz, Mobilität, Schmerz …

Supervision
3 Tage = 24 U.-Std.
1 Tag = 8 U.-Std.
Aufbaumodul 2:
Zielgruppenspezifische Handlungsstrategien
Lerninhalte

Umgang mit Krankheit und Behinderung: Krankheitsbewältigung
und Krisenverarbeitung

Familien- und Sozialsystem

Palliativmedizin und Trauerarbeit

Supervision
3 Tage = 24 U.-Std.
1 Tag = 8 U.-Std.
Betreuung der Hausarbeiten durch die/den Lehr-CasemanagerIn
Aufbaumodul 3:
Transfer und Abschlusspräsentation
Lerninhalte

Strategien der Implementierung

Rekapitulieren von Lerninhalten an einem komplexen Fallbeispiel

Abschlusspräsentation der Haus- und Projektarbeiten

Abschlussreflexion und Feedback

Supervision
2 Tage = 16 U.-Std.
1 Tag = 8 U.-Std.
+
Selbstorganisierte Arbeitsgruppen
während der Aufbaumodule 1 - 3
(24 U.-Std.)
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6.
Abschluss
Als Abschluss der Weiterbildung müssen Sie als Teilnehmer/in eine schriftliche
Hausarbeit oder Projektarbeit anfertigen und diese in der abschließenden Präsenzphase präsentieren:

Die formalen Anforderungen an die Hausarbeit werden von der Leitung der
Weiterbildung festgelegt.

Die Hausarbeit muss mindestens 15 DIN A4-Textseiten zzgl. Literaturverzeichnis umfassen.

Das Thema der Hausarbeit muss von Ihnen mit der Leitung der Weiterbildung
abgestimmt und von dieser genehmigt werden.
Die Hausarbeit wird von der Leitung der Weiterbildung hinsichtlich „Erfolgreich Bestanden“ (= Erbringen von ≥ 50 % der Leistungsanforderungen) oder „Nicht Bestanden“ (=
Erbringen von < 50 % der Leistungsanforderungen) bewertet. Bei einer Bewertung mit
„Nicht Bestanden“ kann die Hausarbeit mit einem neu abgestimmten und genehmigten
Thema einmal wiederholt werden.
7.
Kosten der Weiterbildung
Basismodule 1-4:
Aufbaumodule 1-3:
1.400,00 €
1.200,00 €
Als Gesamtpaket:
2.500,00 €
(incl. Kosten für Skripte, Lernmittel und die Abschlussprüfung)
Ergänzungsmodul:
„Sozialrecht Crash-Kurs“
290,00 € (kann zusätzlich gebucht werden)
Die Kosten für nachfolgende Beginntermine können sich ändern.
Überweisen Sie die gesamten Kosten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung,
gewähren wir 3 % Skonto. Ansonsten können die Kosten der Weiterbildung in Raten gezahlt werden. Einzelmodule können auf Anfrage gebucht werden.
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8.
Kursleitung und Organisation
Ihre Dozenten/Dozentin
Frank Schuster
- ausgebildeter Sozialpädagoge
- zertifizierter systemisch-lösungsorientierter Coach und Supervisor (SG)
- zertifizierter Case Manager und Ausbilder nach den Richtlinien der DGCC
Alice Werner
- examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin
- zertifizierte Case Managerin und Ausbilderin nach den Richtlinien der DGCC
- Publik Health
- Systemische Beratung
- Pflegeberaterin gemäß § 7a SGB XI
Ihre Ansprechpartner vor Ort
Günther Heil, Leitung Seminar für Fort- u. Weiterbildung (Nürnberg)
Tel.: 0911 / 89 19 07 - 17
E-Mail: [email protected]
Internet:
www.ggsd.de
Info-Hotline:0800 / 10 20 580
Info-E-Mail: [email protected]
Bei Ihrer Bewerbung und Anmeldung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:




Tabellarischer Lebenslauf
Zeugnis über den Berufsabschluss
Fort- und Weiterbildungsnachweise
Arbeitsnachweise
Die Zulassung zur Weiterbildung erfolgt nach einem persönlichen Gespräch.
9.
Ort der Veranstaltung und Rechtsträger
Die Weiterbildung findet am Bildungszentrum in Nürnberg statt.
Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Nürnberg
Zollhausstraße 95, 90469 Nürnberg
Tel.:
09 11 / 94 08 95 - 0
Fax:
09 11 / 94 08 95 - 24
E-Mail: [email protected]
Rechtsträger der Weiterbildung ist die GGsD:
Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH
Roritzerstraße 7, 90419 Nürnberg
Tel. 09 11 / 3 77 34 - 0, Fax 09 11 / 3 77 34 - 34
E-Mail: [email protected]; Internet: www.ggsd.de
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10. Termine in Nürnberg
Unterrichtszeiten sind wochentags 09:30 bis 16:30 Uhr
Und samstags 09:00 bis 16:00 Uhr
Basismodule
Termine
Grundlagen des Case Managements (CM)
19. - 21.05.2016
Fallbezogenes CM
16. - 18.06.2016
Kollegiale Beratung
Indiv. Abstimmung
Systembezogenes CM
14. - 16.07.2016
Kollegiale Beratung
Indiv. Abstimmung
Systemmanagement/Qualitätsmanagement
22. - 24.09.2016
Kollegiale Beratung
Indiv. Abstimmung
Supervision
Indiv. Abstimmung
Aufbaumodule
Termine
Handlungsspezifische Theorien/
Qualitätsmanagement
27. - 29.10.2016
Kollegiale Beratung
Indiv. Abstimmung
Supervision
Indiv. Abstimmung
Organisationale Strukturen/Implementierung
Kollegiale Beratung
Indiv. Abstimmung
Supervision
Indiv. Abstimmung
Transfer Selbstorganisation
15.12.2016
Abschlusspräsentation/Verabschiedung
16. + 17.12.2016
Gesamtdauer
Stand: 13.01.2016
17. - 19.11.2016
19.05.2016 - 17.12.2016
Ergänzungsmodul
Termin
Zusätzlich:
Sozialrecht Crash-Kurs
25. - 29.04.2016
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11. So finden Sie uns in Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel:
Mit der U-Bahnlinie U1 bis zur Station Langwasser Mitte. Von dort mit dem Stadtbus Nr. 52 oder
68 zwei Haltestellen weiterfahren (Haltestelle Neulandsiedlung). Oder von der U-Bahn ca. 800
Meter zu Fuß entlang der Breslauer Straße bis zur Ecke Zollhausstraße.
PKW über die Autobahnen:
Auf der A6 am Autobahnkreuz Nürnberg-Süd in Richtung Nürnberg-Zentrum. Unmittelbar danach über die Anschlussstelle Nürnberg-Zollhaus in die Münchener Straße. An der großen
Kreuzung (Toys´r´us, Burger King) scharf rechts in die Zollhausstraße abbiegen und noch ca. 1
km bis zum Bildungszentrum.
PKW aus dem Stadtgebiet:
Über die A 73 Südwesttangente in südlicher Richtung, bei Anschlussstelle Nürnberg-Zollhaus
abfahren und links in die Münchener Straße abbiegen. An der großen Kreuzung (Toys´r´us,
Burger King) scharf rechts in die Zollhausstraße abbiegen und noch ca. 1 km bis zum Bildungszentrum.
Parkmöglichkeiten:
Nur begrenzte Anzahl von Parkplätzen direkt vor dem Bildungszentrum. Daher empfehlen wir
tagsüber in den angrenzenden Wohngebieten zu parken. Dort kann in der Regel kostenlos und
ganztags geparkt werden. Fußweg zum Bildungszentrum ca. 250 Meter.
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Teilnehmerexemplar
Teilnahmebedingungen
1.
Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach § 86 SGB III beantragt wurde oder
in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei
festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung.
2.
Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen
Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Sind
mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr von €
1,50 je Mahnung erhoben werden.
3.
Es gelten folgende Kündigungsfristen:
Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend
hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen
oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt
dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine Maßnahme angemeldet, für die die Förderung nach
SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht.
Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals
zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die Ausbildung mit
einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung
bleibt unberührt.
Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Wochen
zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung zum
Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen.
Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung.
4.
Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet.
Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.
5.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu folgen,
regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig
vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten.
Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt.
Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden.
6.
Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu behandeln.
7.
Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme
ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA mbH einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.
Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen,
wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder
wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.
8.
Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung bei
Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt.
9.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
10. Gerichtsstand ist Nürnberg.
Diese Teilnahmebedingungen werden von mir anerkannt.
Stand: 13.01.2016
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zurück an:
Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und
Soziales
SFW – Seminar für Fort- und Weiterbildung
Zollhausstraße 95
90469 Nürnberg
Anmeldung zu einzelnen Weiterbildungsmodulen
„Case Manager/in im Gesundheits- und Sozialwesen“ in Nürnberg
Termin: 19. Mai - 17. Dezember 2016
Ich melde mich verbindlich zu den Weiterbildungsmodulen an:
 Basismodule
 Aufbaumodule
BM 1: Grundlagen des Case Managements
(CM)
AM 1: Institutionelle Rahmenbedingungen in der
ambulanten und stationären Versorgung
BM 2: Fallbezogenes CM
AM 2: Zielgruppenspezifische Handlungsstrategien
BM 3: Systembezogenes CM
AM 3: Transfer und Abschluss
BM 4: Evaluation / Qualitätsmanagement
 Ergänzungsmodul
Zusatzmodul:
Sozialrecht Crash-Kurs im April
Name, Vorname
Straße, PLZ, Ort
Telefon/E-Mail
Derzeitiger Arbeitsplatz
Die im Informationsblatt genannten Inhalte, Bedingungen und Kosten der Weiterbildungsmodule
erkenne ich an. Ich erkenne ferner die umseitigen Teilnahmebedingungen an.
Datum,
Unterschrift
Stand: 13.01.2016
Weiterbildung „Case Manager/in im Gesundheits- und Sozialwesen“, Nürnberg
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Zusatzexemplar für den Träger
Teilnahmebedingungen
1.
Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach § 86 SGB III beantragt wurde oder
in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei
festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung.
2.
Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen
Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Sind
mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr von €
1,50 je Mahnung erhoben werden.
3.
Es gelten folgende Kündigungsfristen:
Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend
hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen
oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt
dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine Maßnahme angemeldet, für die die Förderung nach
SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht.
Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals
zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die Ausbildung mit
einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung
bleibt unberührt.
Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Wochen
zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung zum
Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen.
Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung.
4.
Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet.
Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.
5.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu folgen,
regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig
vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten.
Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt.
Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden.
6.
Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu behandeln.
7.
Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme
ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA mbH einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.
Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen,
wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder
wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.
8.
Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung bei
Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt.
9.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
10. Gerichtsstand ist Nürnberg.
Diese Teilnahmebedingungen werden von mir anerkannt.
Stand: 13.01.2016