Maximaler Profit, minimales Risiko

ct.2015.088 091.neu1 31.08.15 11:16 Seite 88
Bild: Amazon
Report | Amazon
Christof Windeck, Christian Wölbert
Maximaler Profit,
minimales Risiko
Amazons unfaires China-Business
Als Logistik-Dienstleister für ausländische Händler agiert Amazon in einer Rechtslücke:
Marktüberwacher können die Ware nicht kontrollieren, Finanzämter keine Steuern eintreiben.
E
ine Rechnung mit Angabe der Mehrwertsteuer, das kann doch nicht zu viel verlangt
sein, dachte Peter H. Der Unternehmer hatte
bei einem Amazon-Händler namens „ZookkiDirect-DE“ Kamera-Zubehör bestellt. Das Paket
kam schnell an, allerdings ohne Rechnung.
H. hakte per E-Mail beim Händler nach.
Die Antwort verblüffte ihn: „Es tut uns so leid,
aber wir können die Rechnung nicht leisten.
Denn unsere Produkte werden im Zoll besteuert und von Amazon verschickt.“ Erst
jetzt wurde H. klar: Er hatte es mit einem chinesischen Verkäufer zu tun, der seine Produkte bei Amazon in Deutschland lagert.
Und der offensichtlich nicht weiß, dass er in
Deutschland neben Einfuhrumsatzsteuer
auch Umsatzsteuer zahlen und Rechnungen
ausstellen muss. H. fragte auch bei Amazon
nach, wurde dort aber wieder an den chinesischen Händler verwiesen.
Die Geschichte ist für H. mittlerweile nur
noch ein kleines Ärgernis, aber sie steht beispielhaft für eine gigantische Wettbewerbsverzerrung im Online-Handel: Amazon lagert
und verschickt immer mehr Ware, für die bei
Problemen niemand Verantwortung übernimmt. Denn Amazon muss als LogistikDienstleister weder Kontrollen zulassen noch
Sanktionen fürchten. Und die Händler sitzen
in China, außerhalb der Reichweite deutscher
Behörden. Das Nachsehen haben Händler mit
Sitz in Deutschland oder der EU: Nur sie müssen tatsächlich Konsequenzen fürchten,
wenn sie gegen Sicherheitsanforderungen
verstoßen oder Steuern hinterziehen.
„Fulfillment by Amazon (FBA)“ beziehungsweise „Versand durch Amazon“ nennt
Amazon seinen Logistik-Service. Dabei lagert, verpackt und verschickt das Unternehmen die Ware anderer Händler. Das kostet
1,60 bis 5,66 Euro pro Produkt, je nach Größe
und Gewicht, unabhängig vom Preis. Hinzu
88
c’t 2015, Heft 20
©
Copyright by Heise Medien
Dieses personalisierte Exemplar wurde für Holger Dziadek von Power Systems GmbH+Co.KG erstellt.
Es ist nicht zur Weitergabe oder Veröffentlichung bestimmt. Mit freundl. Genehmigung der Heise Medien
ct.2015.088 091.neu1 31.08.15 11:16 Seite 89
Bild: Amazon
Report | Amazon
kommen Lagergebühren von 12,50 bis
18ˇEuro pro Monat und Kubikmeter.
Händler, die schon ein Verkäufer-Konto
bei Amazon haben, können FBA mit ein paar
Mausklicks aktivieren. Die Nachfrage wächst
in atemberaubendem Tempo: Allein im Jahr
2014 stieg die Zahl der FBA-Händler weltweit
um 65 Prozent. Die Zahl der Händler aus
China und Hongkong, die über Amazon international verkaufen, legte sogar um 80 Prozent zu.
Den Transport aus China in die deutschen
Amazon-Lager organisieren Speditionen.
„Die Logistik ist kein Problem“, schreibt ein
chinesischer Händler. „UPS, DHL, 4PX und
viele andere Unternehmen helfen dabei,
Waren direkt zu Amazon zu schicken.“
In vielen Produktkategorien auf Amazon.de
dominieren Verkäufer von außerhalb der EU
schon das Angebot. Sucht man zum Beispiel
nach „Selfie Stick“, erscheinen auf den ersten
beiden Seiten sechzehn Angebote aus China,
vier aus den USA, vier aus England und nur
sieben aus Deutschland.
Bei zahlreichen weiteren Elektronik-Artikeln sieht es ähnlich aus, zum Beispiel bei
MP3-Playern, Powerbanks, Bluetooth-Adaptern und LED-Lampen. Aber auch in Kategorien wie Spielzeug, Unterwäsche und
Schmuck führt Amazon mittlerweile chinesische Händler auf den ersten Seiten auf.
Viele Kunden merken es wahrscheinlich
nicht einmal, wenn sie bei ausländischen
Händlern kaufen. Sie bestellen auf Amazon.de, freuen sich über die schnelle Lieferung aus den Amazon-Lagern in Bad Hersfeld, Leipzig oder Koblenz und ahnen nicht,
dass ihr Vertragspartner in Shenzhen, Shanghai oder Hongkong sitzt.
Denn Amazon markiert FBA-Angebote auf
den Suchergebnis-Seiten mit demselben
„Prime“-Logo wie seine eigene Ware. Auf den
Produktseiten heißt es dann zum Beispiel:
„Verkauf durch ZookkiDirect-DE und Versand
durch Amazon.“ Erst ein weiterer Klick auf
teile, LED-Streifen und weitere Geräte gekauft.
Das Ergebnis: Keines der insgesamt 13 Produkte genügt den rechtlichen Anforderungen.
Außerdem schickte nur einer der Verkäufer
unaufgefordert eine Rechnung, drei erst auf
Anfrage, die anderen gar nicht. Das lässt vermuten, dass letztere keine Umsatzsteuer zahlen.
Bestellt ein deutscher Kunde eine Ware
erst, nachdem sie in einem deutschen Logistikzentrum eingelagert wurde, muss der Verkäufer 19 Prozent Umsatzsteuer abführen,
„Fairer Wettbewerb ist das nicht mehr.“
Abteilungsleiter einer deutschen Marktüberwachungsbehörde
den Händlernamen führt zu einer Seite, auf
der meistens rechts oben, manchmal aber
auch an anderer Stelle, die Adresse des Händlers steht – im Fall von Zookki ist es Shenzhen. Es gibt aber auch viele Händler, deren
Herkunftsland und Adresse nirgends auf den
Webseiten von Amazon aufgeführt sind.
Wettbewerbsvorteil
Steuerhinterziehung
Eine Stichprobe von c’t legt nahe, dass ein
Großteil der FBA-Händler aus Nicht-EU-Ländern systematisch gegen deutsches Recht verstößt. Testweise haben wir Powerbanks, Netz-
egal ob er in Stuttgart oder in Shenzhen sitzt.
Deshalb gibt es für chinesische Händler auch
ein zuständiges Finanzamt: Berlin-Neukölln.
Doch die Beamten können keine Steuern
von ihnen eintreiben. Die Bundesrepublik
und China haben kein Amtshilfe-Abkommen
geschlossen.
Den Beamten bleibt nichts anderes übrig,
als zu hoffen, dass die chinesischen Verkäufer sich auf den Webseiten der EU über ihre
Steuerpflicht informieren und freiwillig via
Elster ihre Steuererklärung einreichen, weil
sie sich dann die Einfuhr-Umsatzsteuer in
Höhe von ebenfalls 19 Prozent erstatten lassen können.
Unfairer Wettbewerb im Online-Handel
Immer mehr chinesische Händler lagern ihre Produkte in den Logistikzentren von Amazon
ein. Dadurch können sie genauso schnell liefern wie deutsche Händler – müssen aber bei
Steuerhinterziehung, unsicheren Produkten oder Umweltvergehen keine Bußgelder fürchten.
Klassischer Online-Handel: Importeure und
Händler mit Sitz in Deutschland werden von
den Behörden überwacht und müssen bei
Verstößen Bußgelder zahlen.
Marktüberwachung in Deutschland unter
anderem durch Finanzbehörden, Bundesnetzagentur,
Umweltbundesamt, Gewerbeaufsichtsämter
Hersteller in China
Importeur
Fulfillment by Amazon (FBA): Händler aus
Nicht-EU-Staaten wie China können von
deutschen Behörden nicht belangt werden.
Auch Amazon ist fein raus: Fulfillment Center
unterliegen nicht der Marktüberwachung.
Händler
Kunde
keine Marktüberwachung in Deutschland
Kunde
Amazon-Logistikzentrum ( Fulfillment Center“)
”
Händler in China
c’t 2015, Heft 20
89
©
Copyright by Heise Medien
Dieses personalisierte Exemplar wurde für Holger Dziadek von Power Systems GmbH+Co.KG erstellt.
Es ist nicht zur Weitergabe oder Veröffentlichung bestimmt. Mit freundl. Genehmigung der Heise Medien
ct.2015.088 091.neu1 31.08.15 11:16 Seite 90
Report | Amazon
Testkauf: Kein Produkt erfüllt die Anforderungen
Wir haben ein Dutzend Produkte von ausländischen Händlern mit
„Versand durch Amazon“ gekauft: Powerbanks, USB-Ladegeräte,
LED-Lichtbänder, Bluetooth-Adapter fürs Auto und Kopfhörer. Alle
Artikel standen bei Amazon auf den ersten Suchergebnis-Seiten.
Anschließend haben wir aus der Vielzahl von rechtlichen Vorgaben eine Handvoll herausgegriffen, die wir ohne externe Labortests überprüfen konnten.
Das in der Tabelle zusammengefasste Ergebnis ist eindeutig: Keines
der Produkte hätte so verkauft werden dürfen, die meisten verstoßen sogar gegen mehrere Anforderungen gleichzeitig.
Unsere Kriterien betreffen Formales wie die Angabe der Typbezeichnung und der Hersteller-Adresse. Auf den ersten Blick sind das Kleinigkeiten. Doch falls ein Produkt sich als gefährlich herausstellt, können die Behörden nicht nachvollziehen, welche Firma verantwortlich ist. Außerdem können sie den Zoll nicht auffordern, in Zukunft
Lieferungen der Verantwortlichen strenger zu kontrollieren.
Ware von chinesischen Amazon-Händlern:
Dokumentation unzureichend, Entsorgung
nicht bezahlt, Umsatzsteuer fraglich
EU-Reisepass CE-Zeichen
Das CE-Zeichen war auf den meisten Produkten aufgedruckt, jedoch zu Unrecht. Denn durch das Anbringen des CE-Zeichens bestätigt ein Unternehmen, dass sein Produkt alle europaweit einheitlichen Regeln einhält, die es betreffen – was bei unseren Produkten
aber nicht der Fall ist. Der alte Witz vom CE-Zeichen als Symbol für
„China Export“ statt für EU-Konformität stimmt also noch.
Hersteller müssen außerdem für jedes Produkt eine CE-Konformitätserklärung anfertigen. Üblicherweise fordern nur Behörden
diese Erklärung an, wenn sie die Rechtmäßigkeit eines CE-Zeichen
kontrollieren wollen. Doch es wäre für Dienstleister wie Amazon
recht einfach, sich die Erklärung zeigen zu lassen, bevor sie ein
Produkt in ihr Lager aufnehmen. Auch das Vorhandensein von
Typbezeichnung, Hersteller-Adresse und deutschsprachiger Bedienungsanleitung könnte Amazon leicht prüfen, wenn das Unternehmen ein Interesse daran hätte.
Testkäufe bei ausländischen Händlern mit „Versand durch Amazon“
Händler
Sitz
Produktname
Preis
Poweradd
China Poweradd Slim 2 Externer Akku
Highway Techbuy
China GRDE 10000mAh Power Bank
JEDirect DE
USA
JETech 3000mAh Ultra-Kompakte
DBPower
USA
OXA 10000mAh Externer Akku
dongshinuk
China Generisches 20000mAh Ladegerät
amselleruk
China Petiisntoyde 50000mAh USB
Often
China Often 50000mAh Powerakku
Darkiron
China Darkiron Hochwertige Stereo-Kopfhörer
AukeyDirect
China Aukey Dual-Port USB Ladegerät
Ugreen Group Limited UK China Ugreen USB Ladegerät Reise 17W
iHarbort
China iHarbort Bluetooth ODBII EOBD
NEON Mart
China LE Flexibele LED Streifen, RGB
EC Technology DE Store
China 5m RGB 5050 SMD LED Strip
1
nicht erforderlich
vˇvorhanden
–ˇnichtˇvorhanden
Doch die Einfuhrumsatzsteuer wird
auf den Zollwert erhoben, die Umsatzsteuer
auf den Verkaufspreis. Den Zollwert legen
die Händler beim Export ihrer Ware aus
China selbst fest. Die Erfolgsformel lautet
also: je geringer der Zollwert, desto niedriger die Einfuhrumsatzsteuer, desto größer
der Wettbewerbsvorteil gegenüber der
Konkurrenz, desto größer der Schaden für
den Fiskus und desto größer der Profit,
wenn man später keine Umsatzsteuer entrichtet.
12,99 e
16,99 e
9,95 e
14,99 e
13,78 e
15,86 e
26,10 e
7,99 e
8,99 e
9,99 e
16,90 e
27,99 e
21,99 e
Rechtliche Anforderungen (Auszug)
Typbezeichnung
Hersteller(§9 Abs. 1 EMVG) Anschrift
(§9 Abs. 1 EMVG)
v
–
–
–
v
–
–
–
–
–
–
–
v
–
v
–
–
–
v
v
v
–
v
–
v
v
deutsche Bedienungsanleitung
(§9 Abs. 5 EMVG)
–
–
v
–
–
–
–
–
v
–
–
v
–
In der Praxis wissen die meisten chinesischen Händler wohl nicht einmal, dass sie
Steuern hinterziehen. Denn Amazon verlangt nicht von ihnen, dass sie auf
Amazon.de eine deutsche Steuernummer
angeben. Stattdessen weist Amazon sie pauschal darauf hin, dass sie sich informieren
müssen und selbst für ihre Steuern verantwortlich sind. Die Fragen von c't zu diesem
und weiteren Aspekten der Zusammenarbeit
mit ausländischen Händlern beantwortete
Amazon nicht.
Marke im
Altgeräte-Register
(§ 6 ElektroG)
–
–
v
–
–
–
–
–
v
–
–
–
v
Marke im
Batterie-Register
(§ 4 Abs. 1 BattG)
–
–
v
–
–
–
–
1
1
1
1
1
1
Rechnung mit
MwSt.
(§ 14 UStG)
v
–
–
–
–
–
–
–
v
v
–
v
–
Stand: 21. 08. 2015
Im Produktsicherheits- und Umweltrecht
ist die Lage ähnlich wie bei der Steuer: Auf
dem Papier gelten für alle dieselben Gesetze,
in der Praxis können nur einheimische Händler kontrolliert werden. Bei ihnen sammeln
unter anderem die Bundesnetzagentur und
die Gewerbeaufsichtsämter Produkte ein und
prüfen Dutzende von Anforderungen: Stören
Netzteile andere Geräte elektromagnetisch?
Besteht Stromschlag-Gefahr? Enthalten die
Kunststoffteile giftige Weichmacher? Steckt
in den Leiterplatten Blei? Kann der Händler
90
c’t 2015, Heft 20
©
Copyright by Heise Medien
Dieses personalisierte Exemplar wurde für Holger Dziadek von Power Systems GmbH+Co.KG erstellt.
Es ist nicht zur Weitergabe oder Veröffentlichung bestimmt. Mit freundl. Genehmigung der Heise Medien
ct.2015.088 091.neu1 31.08.15 11:16 Seite 91
Report | Amazon
die CE-Konformitätserklärung vorlegen? Wurden die Entsorgungskosten bezahlt?
Bei Verstößen müssen die Händler eine
Geldbuße plus die Untersuchungskosten zahlen. Eine EMV-Prüfung durch die Bundesnetzagentur kostet gut und gerne 10ˇ000 Euro.
Anschließend müssen die Händler nachbessern und die mangelhaften Produkte aus
dem Handel nehmen. Bei wiederholten Verstößen folgen Vertriebsverbote und höhere
Bußgelder – im Fall des Produktsicherheitsgesetzes bis zu 100ˇ000 Euro. Händler aus NichtEU-Ländern sind jedoch fein raus: Bei ihnen
können die Behörden weder Prüfmuster anfordern noch Bußgelder verhängen.
Weil das auf absehbare Zeit so bleiben
wird, fordern Marktüberwacher, dass die EU
in Zukunft auch Logistik-Dienstleister wie
Amazon in die Pflicht nimmt. Bislang richten
sich das Produktsicherheits- und das Umweltrecht nur an Händler, Hersteller und Importeure, aber nicht an Dienstleister. Letztere
müssen keine Prüfmuster aushändigen,
keine Kontrollen zulassen und keine Bußgelder fürchten. Nur wenn die Marktüberwacher auf anderem Wege ein gefährliches Produkt identifizieren konnten, muss Amazon es
aus dem Regal nehmen. „Ein fairer Wettbewerb ist das schon lange nicht mehr“, sagt
ein Abteilungsleiter einer deutschen Marktüberwachungsbehörde.
Die Chemnitzer Jura-Professorin Dagmar
Gesmann-Nuissl hat das Problem in einer
200-seitigen Studie untersucht. Ihr Fazit fällt
eindeutig aus: Intermediäre wie Amazon
müssen als Norm-Adressaten in das Produktsicherheitsrecht aufgenommen werden. „Ich
hoffe, dass die EU diese Rechtslücke bald
Amazon.de verkaufen. Einer aktuellen Studie
zufolge wickelt die Plattform schon knapp
40ˇProzent des gesamten deutschen OnlineHandels ab.
Vielen Konkurrenten ergeht es wie einem
Elektronik-Händler mit Sitz in Norddeutschland. Als er entdeckte, dass chinesische Kon-
„Ich hoffe, dass die EU diese Rechtslücke bald schließt.“
Dagmar Gesmann-Nuissl, Autorin der Studie „Internethandel und Produktsicherheit“
schließt“, sagt sie. Zurzeit überarbeitet die
EU-Kommission die Grundlagen für die
Marktüberwachung, sie hat aber in einem
ersten Entwurf die Logistik-Dienstleister
nicht erwähnt. Aktuell stimmt sie den nächsten Entwurf mit den Mitgliedsstaaten ab.
Angst vor Amazon
Falls die Politiker entscheiden, Amazon zu
schonen, bleibt nur der zivilrechtliche Weg:
Dann müssten andere Unternehmen Amazon dazu zwingen, die Ware der ausländischen Händler stärker zu kontrollieren. Doch
viele Händler und Hersteller konkurrieren
nicht nur mit Amazon, sondern sind auch
von Amazon abhängig, weil sie selbst auf
kurrenten ihre Ware auf Amazon.de verkauften, ohne Entsorgungsgebühren zu zahlen,
schaltete er seinen Rechtsanwalt ein: „Wir
haben die Rechtsabteilung von Amazon auf
die Missstände hingewiesen. Leider wurde
von Amazon nichts unternommen.“ Theoretisch könnte er Amazon nun auf Schadensersatz verklagen. Doch er kann es sich nicht
leisten, den Riesen zu verärgern. Er will deshalb nicht namentlich erwähnt werden.
Auch Peter H., der vergeblich eine Rechnung in China anforderte, will nicht mit richtigem Namen genannt werden: „Unsere Produkte werden von einigen Händlern bei
Amazon vertrieben. Ich habe kein Interesse
daran, einen Disput mit Amazon zu führen.“
([email protected]) c
c’t 2015, Heft 20
91
©
Copyright by Heise Medien
Dieses personalisierte Exemplar wurde für Holger Dziadek von Power Systems GmbH+Co.KG erstellt.
Es ist nicht zur Weitergabe oder Veröffentlichung bestimmt. Mit freundl. Genehmigung der Heise Medien