Stadt Herbrechtingen 1315: BG Südlich Eselsburger Straße

Stadt Herbrechtingen
1315: BG Südlich Eselsburger Straße
Bauherrenbroschüre
Quelle: Luftbild Stehle
03.02.2016
Stadt Herbrechtingen
1315: BG Südlich Eselsburger Straße
Bauherrenbroschüre
Inhaltsverzeichnis
1. Beschreibung und Lage
2. Bauplatzgrößen
3. Ver- und Entsorgung
4. Besonderheiten
5. Termine
6. Kontaktdaten
7. Anlagen
1. Beschreibung und Lage
Das allgemeine Wohngebiet „Südlich der Eselsburger Straße“ liegt gegenüber dem
städtischen Kulturzentrum Kloster am Eingang zum Naturschutzgebiet Eselsburger Tal.
Weitere städtische Einrichtungen wie Schulen, Sport- und Freizeitanlagen, der Stadtgarten
und die Stadtmitte sind fußläufig innerhalb 10 Minuten zu erreichen. Mit insgesamt 31
städtischen Bauplätzen, verteilt auf einer in Ost-West ausgerichteter Hanglage, zählt es zu
den attraktivsten Wohngebieten im gesamten Umkreis. Das Baugebiet befindet sich auf
einer ehemalig gewerblich genutzten Fläche, die im Jahr 2013 aufgegeben wurde. Umgeben
von einer gemischten Bestandsbebauung befindet sich im östlichen Bereich ein kirchlicher
Kindergarten, im Westen eine Landwirtschaft im Nebenerwerb mit Pferdehaltung sowie ein
öffentlicher Parkplatz. Im Einfahrtsbereich zum Baugebiet ist eine Mischgebietsfläche
ausgewiesen, deren zukünftige Nutzung noch nicht näher beschrieben ist.
Der überwiegende Teil der Grundstücke befindet sich in einer Hanglange. Am Hang zu bauen
ist Herausforderung und Chance zugleich. Um das Potenzial der oft außergewöhnlichen
attraktiven Grundstücke voll zu nutzen, sind Lösungen abseits des Üblichen gefragt.
Entscheidend ist die Beziehung von Hang und Haus. Diese kann mit durchdachten
Geländemodellierungen optimal erreicht werden.
Zu einem späteren Zeitpunkt ist es geplant die Haupterschließung Abt-Fulrad-Straße weiter
Richtung Osten als Verbindungsstraße zum zukünftigen Baugebiet „Lehmgrube“
fortzuführen. In der Verlängerung des Benediktinerweges können weitere Bauplätze
erschlossen werden.
03.02.2016
Stadt Herbrechtingen
1315: BG Südlich Eselsburger Straße
Bauherrenbroschüre
2. Bauplatzgrößen
Die Angaben der Bauplatzgrößen sind auf – oder abgerundet und können nach der
endgültigen Vermessung noch geringfügig abweichen.
Augustinerweg
1
464 qm (Alternativ Abt-Fulrad-Straße 7)**
2
492 qm (Alternativ Abt-Fulrad-Straße 9)
3
542 qm
4
489 qm
5
541 qm
6
490 qm
7
551 qm
8
459 qm
** abhängig von der Lage des Haupteinganges
Benediktinerweg
1
522 qm (Alternativ Abt-Fulrad-Straße 11)
2
548 qm (Alternativ Abt-Fulrad-Straße 13)
3
495 qm
4
577 qm
5
491 qm
6
585 qm
7
469 qm
8
575 qm
Karolingerweg
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
12
14
16
18
20
03.02.2016
513 qm (Alternativ Abt-Fulrad-Straße 10)
Privat
511 qm
Privat
520 qm
502 qm
565 qm
432 - 502 qm (abhängig von endgültiger Vermessung)
558 qm
620 - 635 qm (abhängig von endgültiger Vermessung)
derzeit nicht bebaubar
derzeit nicht bebaubar
Privat
Privat
Privat
Stadt Herbrechtingen
1315: BG Südlich Eselsburger Straße
Bauherrenbroschüre
Dominikanerweg
1
802 qm (Alternativ Abt-Fulrad-Straße 14)
2
593 qm (Alternativ Abt-Fulrad-Straße 12)
3
732 qm
4
616 qm
5
676 qm
6
590 qm
7
Privat
8
583 qm
9
Privat
11
Privat
3. Ver- und Entsorgung Hausanschluss
Auf jedem Baugrundstück ist jeweils ca. 1,00 m hinter der Grundstücksgrenze ein Anschluss
für folgende Medien vorverlegt: Strom, Wasser, Nahwärme, Telekom, Schmutz- und
Regenwasser.
3.1. Versorgung
Der Bauherr erhält nach Antragstellung bei dem jeweiligen Versorger die Hauseinführung
von der vorverlegten Stelle bis zum definierten Übergabepunkt im Hausanschlussraum an
der Innenkante Hauswand.
3.1.1. Strom – Technische Werke Herbrechtingen GmbH (TWH)
3.1.2. Wasser – TWH
3.1.3. Nahwärme – TWH
Das gesamte Baugebiet wird ausschließlich über ein Nahwärmenetz, betrieben von der TWH,
mit Heizenergie versorgt. Die Vorverlegung der Nahwärme befindet sich im jeweiligen
Grundstück. Die Leistungen vom Übergabepunkt bis zur Übergabestation im
Hausanschlussraum werden in einer Vereinbarung direkt mit dem Versorger geregelt.
Andere Heizungsarten werden durch eine entsprechende Regelung im Kaufvertrag (siehe
nachfolgender Text) ausgeschlossen:
„….Der Vertragsgenstand wird von einer zentralen Nahwärmeversorgung, die die TWH –
Technische Werke Herbrechtingen GmbH betreibt, mit Wärme zur Raumheizung und
Warmwasserbereitung beliefert. Der Käufer verpflichtet sich, auf dem Grundstück keine
Feuerungsstellen, ausgenommen das Zuheizen mit Kachelöfen oder Schwedenöfen, zu
betreiben, solange die Wärmeversorgung durch die zentrale Nahwärmeversorgung erfolgt.
Heizungsunterstützende Maßnahmen durch Nutzung von Solarenergie und Erdwärme sind
grundsätzlich möglich…….“
03.02.2016
Stadt Herbrechtingen
1315: BG Südlich Eselsburger Straße
Bauherrenbroschüre
3.1.4. Telekommunikation - Telekom
Die Telekom erstellt einen Breitbandausbau mittels Festnetz FTTH-Technologie. Bei diesem
Breitbandausbau wird ein rein passives Glasfasernetz zwischen der Telekom und dem
kundenseitigen Abschluss aufgebaut. Im Rahmen des Ausbaus erfolgt zunächst die
Verlegung des Glasfaserkabels bis zum oben erwähnten Übergabepunkt auf dem Grundstück.
Nach der Antragstellung der jeweiligen Grundstückseigentümer wird eine
Nutzungsvereinbarung über die Errichtung und den Betrieb eines lichtwellenbasierten
Grundstücks- und Gebäudenetzes abgeschlossen. Die erforderlichen Baumaßnahmen, vom
Grundstück ins Gebäude, werden von der Telekom nach Möglichkeit in Abstimmung mit den
anderen Versorgern ausgeführt.
Für die Breitbandversorgung mittels FTTH-Technologie ist es erforderlich, dass auch die
Inhouseverkabelung der Gebäude in Glasfasertechnik ausgeführt wird. Eine
Kupferverkabelung kann hierfür nicht verwendet werden. Nach dem Ausbau stehen vorerst
Breitbandanschlüsse mit Bandbreiten bis 200 Mbit/s im Download und 100 Mbit/s im
Upload zur Verfügung. Details entnehmen Sie bitte der beigefügten Broschüre „Auf
Glasfasertechnik können sie bauen“ – Informationen für Bauherren von der Telekom.
3.2. Abwasserentsorgung
Die Abwasserleitungen innerhalb des Grundstückes sind von den Bauherren selbst
herzustellen. Die Kanaltiefen der Leitungen sind eigenverantwortlich zu überprüfen.
Mögliche Höhenangaben der Kanalsohlen erfolgt ohne Gewähr. Die Herstellung des
Grundstückanschluss für Abwasser wird Pauschal mit 4.500,00 EUR abgegolten.
3.2.1. Schmutzwasser (mit Kontrollschacht)
Die Grundstücksentwässerung erfolgt im sogenannten modifizierten Trennsystem. Die Stadt
stellt einen Schmutzwasseranschluss her. Übergabepunkt ist ein Hauskontrollschacht auf
dem jeweiligen Baugrundstück. Die Höhenangleichung der Schachtabdeckung an das fertig
modellierte Grundstück ist vom Eigentümer herzustellen.
Auf Grund der Höhenlage können die Untergeschosse von Karolingerweg Nr. 6, 8, 10, 16, 18
nicht mit einem Freispiegelkanal entwässert werden. Wünscht der Bauherr eine
Entwässerung des Untergeschosses so hat er auf eigene Kosten ein Schmutzwasserhebewerk
einzuplanen.
3.2.2. Regenwasser (ohne Kontrollschacht)
Die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung findet auf dem Grundstück statt. Die
entsprechenden Rückhalteeinrichtungen (z.B. Versickerungsmulde oder Zisterne) sind mit
einem Notüberlauf in den Regenwasserkanal abzuleiten.
Übergabepunkt ist ein von der Stadt vorverlegtes Anschlussrohr aus PVC im jeweiligen
Baugrundstück. Nähere Reglung siehe Bebauungsplan „Textteil“ und Informationsblatt
„Versickerung von Niederschlagswasser“.
03.02.2016
Stadt Herbrechtingen
1315: BG Südlich Eselsburger Straße
Bauherrenbroschüre
4. Besonderheiten
4.1. Baugrundverhältnisse
Die Baugrundstücke sind mit verdichtungsfähigem Erdmaterial bis auf ca. 1,50 m unter
Straßenoberkante aufgefüllt und verdichtet. Es wird empfohlen bei der Gründung einen
Bodengutachter zur Beurteilung der Baugrundverhältnisse in Bezug auf die Tragfähigkeit des
Untergrundes zu beauftragen. Entsprechende Gründungsmaßnahmen sind zu beachten.
4.2. Geländeauffüllungen
Bei den Geländeauffüllungen bzw. -befestigungen zu den Nachbarn sind die Festlegungen im
Bebauungsplan und das „Nachbarrecht in Baden-Württemberg“ zu beachten.
4.3. Stützmauern
Karolingerweg 6,8,10 und Augustinerweg 1, 3, 5, 7. Die von der Stadt errichteten
Stützmauern gehen in Eigentum des Käufers über und sind von diesem zu unterhalten und
ggf. instandzusetzen. Im Übrigen gelten die Festlegungen im Bebauungsplan und das
„Nachbarrecht in Baden-Württemberg“.
4.4. Karolingerweg 10
Auf dem Grundstück, Karolingerweg 10, befindet sich ein sogenannter Schutzstreifen zur
bestehenden Landwirtschaft. Innerhalb des Radius ist derzeit eine Bebauung für
Wohnzwecke nicht möglich. Von dieser Regelung kann auch derzeit nicht befreit werden.
4.5. Pflanzgebot und Pflanzbindung
Im Rahmen der Eingriff- Ausgleichsbilanz für das Baugebiet werden gewisse
Baumpflanzungen gefordert. Die Stadt hat sich dafür entschieden auf den jeweiligen
Grundstücken erstmalig eine Baumpflanzung herzustellen. Diese sind vom Eigentümer zu
dulden und zu unterhalten. Siehe Textteil und Planzeichnung im Bebauungsplan.
4.6. Altlasten
Das Gelände wurde vor Erschließungsbeginn auf vorhandene Altlasten hin untersucht. Es
konnten keine Altlasten nachgewiesen werden.
5. Termine
Baufreigabe der Grundstücke
BA I - Augustinerweg und Benediktinerweg - ab September 2015
BA II - Karolingerweg und Dominkanerweg - ab März 2016
Unser Ziel ist es, Ihren Bauantrag oder Ihre Bauvoranfrage schnellstmöglich zu bearbeiten.
Um dies gewährleisten zu können, benötigten wir Ihre Unterstützung und bitten um
rechtzeitige Abgabe ihres Baugesuchs. Bitte reichen Sie Ihre Bauunterlagen daher spätestens
03.02.2016
Stadt Herbrechtingen
1315: BG Südlich Eselsburger Straße
Bauherrenbroschüre
14 Tage vor der jeweiligen Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Bau- und
Verkehrsangelegenheiten (UBV) beim Fachbereich Bau ein.
Die allgemeine Bearbeitungszeit von der Einreichung eines Baugesuches bis zur
Genehmigung beträgt in der Regel 4 – 6 Wochen.
Sitzungstermine UBV in 2016:
25.02.; 24.03.; 28.04.; 02.06.; 07.07.; 01.09.; 06.10;
17.11; 08.12.
6. Kontaktdaten:
6.1. Stadt Herbrechtingen
6.1.1. Bauplatzbewerbungen und Grundstücksverkauf
Herr Wagner, FB Finanzen und Grundstücke
Tel.: 07324/955-2307; [email protected]
6.1.2. Baugesuche und Beratung
Herr Hans-Peter Mack, FB Bau
Tel.: 07324/955-1606; [email protected]
6.1.3. Grundstücksentwässerung
Herr Jochen Gerstlauer, FB Bau
Tel.: 07324/955-1603; [email protected]
6.1.4. Bauherrenbroschüre - ONLINE
www.herbrechtingen.de
6.2. Technische Werke Herbrechtingen TWH
Vertrieb und Beratung für Wasser, Nahwärme und Strom
Bauhofstraße 8
89542 Herbrechtingen
Tel.: 07324/9851-0; [email protected]; www.twh-gmbh.de
6.3. Telekom
Kostenfreie Bauherren-Hotline 0800 33 01903
www.telekom.de/bauherren
7. Anlagen
7.1. Lageplan Grundstücksgrößen und Verkaufspreiszonen
7.2. Lageplanausschnitt und Geländeschnitte
7.3. Bebauungsplan „Zeichnerischer Teil“
7.4. Bebauungsplan „Textteil“ und Begründung
7.5. Dezentrale Regenwasserbewirtschaftung – Infoblatt Landratsamt Heidenheim
7.6. Telekom – Informationen für den Bauherren, Glasfasertechnik
03.02.2016