Stadt Herbrechtingen 1315: BG Südlich Eselsburger Straße Bauherrenbroschüre Quelle: Luftbild Stehle 03.02.2016 Stadt Herbrechtingen 1315: BG Südlich Eselsburger Straße Bauherrenbroschüre Inhaltsverzeichnis 1. Beschreibung und Lage 2. Bauplatzgrößen 3. Ver- und Entsorgung 4. Besonderheiten 5. Termine 6. Kontaktdaten 7. Anlagen 1. Beschreibung und Lage Das allgemeine Wohngebiet „Südlich der Eselsburger Straße“ liegt gegenüber dem städtischen Kulturzentrum Kloster am Eingang zum Naturschutzgebiet Eselsburger Tal. Weitere städtische Einrichtungen wie Schulen, Sport- und Freizeitanlagen, der Stadtgarten und die Stadtmitte sind fußläufig innerhalb 10 Minuten zu erreichen. Mit insgesamt 31 städtischen Bauplätzen, verteilt auf einer in Ost-West ausgerichteter Hanglage, zählt es zu den attraktivsten Wohngebieten im gesamten Umkreis. Das Baugebiet befindet sich auf einer ehemalig gewerblich genutzten Fläche, die im Jahr 2013 aufgegeben wurde. Umgeben von einer gemischten Bestandsbebauung befindet sich im östlichen Bereich ein kirchlicher Kindergarten, im Westen eine Landwirtschaft im Nebenerwerb mit Pferdehaltung sowie ein öffentlicher Parkplatz. Im Einfahrtsbereich zum Baugebiet ist eine Mischgebietsfläche ausgewiesen, deren zukünftige Nutzung noch nicht näher beschrieben ist. Der überwiegende Teil der Grundstücke befindet sich in einer Hanglange. Am Hang zu bauen ist Herausforderung und Chance zugleich. Um das Potenzial der oft außergewöhnlichen attraktiven Grundstücke voll zu nutzen, sind Lösungen abseits des Üblichen gefragt. Entscheidend ist die Beziehung von Hang und Haus. Diese kann mit durchdachten Geländemodellierungen optimal erreicht werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist es geplant die Haupterschließung Abt-Fulrad-Straße weiter Richtung Osten als Verbindungsstraße zum zukünftigen Baugebiet „Lehmgrube“ fortzuführen. In der Verlängerung des Benediktinerweges können weitere Bauplätze erschlossen werden. 03.02.2016 Stadt Herbrechtingen 1315: BG Südlich Eselsburger Straße Bauherrenbroschüre 2. Bauplatzgrößen Die Angaben der Bauplatzgrößen sind auf – oder abgerundet und können nach der endgültigen Vermessung noch geringfügig abweichen. Augustinerweg 1 464 qm (Alternativ Abt-Fulrad-Straße 7)** 2 492 qm (Alternativ Abt-Fulrad-Straße 9) 3 542 qm 4 489 qm 5 541 qm 6 490 qm 7 551 qm 8 459 qm ** abhängig von der Lage des Haupteinganges Benediktinerweg 1 522 qm (Alternativ Abt-Fulrad-Straße 11) 2 548 qm (Alternativ Abt-Fulrad-Straße 13) 3 495 qm 4 577 qm 5 491 qm 6 585 qm 7 469 qm 8 575 qm Karolingerweg 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 12 14 16 18 20 03.02.2016 513 qm (Alternativ Abt-Fulrad-Straße 10) Privat 511 qm Privat 520 qm 502 qm 565 qm 432 - 502 qm (abhängig von endgültiger Vermessung) 558 qm 620 - 635 qm (abhängig von endgültiger Vermessung) derzeit nicht bebaubar derzeit nicht bebaubar Privat Privat Privat Stadt Herbrechtingen 1315: BG Südlich Eselsburger Straße Bauherrenbroschüre Dominikanerweg 1 802 qm (Alternativ Abt-Fulrad-Straße 14) 2 593 qm (Alternativ Abt-Fulrad-Straße 12) 3 732 qm 4 616 qm 5 676 qm 6 590 qm 7 Privat 8 583 qm 9 Privat 11 Privat 3. Ver- und Entsorgung Hausanschluss Auf jedem Baugrundstück ist jeweils ca. 1,00 m hinter der Grundstücksgrenze ein Anschluss für folgende Medien vorverlegt: Strom, Wasser, Nahwärme, Telekom, Schmutz- und Regenwasser. 3.1. Versorgung Der Bauherr erhält nach Antragstellung bei dem jeweiligen Versorger die Hauseinführung von der vorverlegten Stelle bis zum definierten Übergabepunkt im Hausanschlussraum an der Innenkante Hauswand. 3.1.1. Strom – Technische Werke Herbrechtingen GmbH (TWH) 3.1.2. Wasser – TWH 3.1.3. Nahwärme – TWH Das gesamte Baugebiet wird ausschließlich über ein Nahwärmenetz, betrieben von der TWH, mit Heizenergie versorgt. Die Vorverlegung der Nahwärme befindet sich im jeweiligen Grundstück. Die Leistungen vom Übergabepunkt bis zur Übergabestation im Hausanschlussraum werden in einer Vereinbarung direkt mit dem Versorger geregelt. Andere Heizungsarten werden durch eine entsprechende Regelung im Kaufvertrag (siehe nachfolgender Text) ausgeschlossen: „….Der Vertragsgenstand wird von einer zentralen Nahwärmeversorgung, die die TWH – Technische Werke Herbrechtingen GmbH betreibt, mit Wärme zur Raumheizung und Warmwasserbereitung beliefert. Der Käufer verpflichtet sich, auf dem Grundstück keine Feuerungsstellen, ausgenommen das Zuheizen mit Kachelöfen oder Schwedenöfen, zu betreiben, solange die Wärmeversorgung durch die zentrale Nahwärmeversorgung erfolgt. Heizungsunterstützende Maßnahmen durch Nutzung von Solarenergie und Erdwärme sind grundsätzlich möglich…….“ 03.02.2016 Stadt Herbrechtingen 1315: BG Südlich Eselsburger Straße Bauherrenbroschüre 3.1.4. Telekommunikation - Telekom Die Telekom erstellt einen Breitbandausbau mittels Festnetz FTTH-Technologie. Bei diesem Breitbandausbau wird ein rein passives Glasfasernetz zwischen der Telekom und dem kundenseitigen Abschluss aufgebaut. Im Rahmen des Ausbaus erfolgt zunächst die Verlegung des Glasfaserkabels bis zum oben erwähnten Übergabepunkt auf dem Grundstück. Nach der Antragstellung der jeweiligen Grundstückseigentümer wird eine Nutzungsvereinbarung über die Errichtung und den Betrieb eines lichtwellenbasierten Grundstücks- und Gebäudenetzes abgeschlossen. Die erforderlichen Baumaßnahmen, vom Grundstück ins Gebäude, werden von der Telekom nach Möglichkeit in Abstimmung mit den anderen Versorgern ausgeführt. Für die Breitbandversorgung mittels FTTH-Technologie ist es erforderlich, dass auch die Inhouseverkabelung der Gebäude in Glasfasertechnik ausgeführt wird. Eine Kupferverkabelung kann hierfür nicht verwendet werden. Nach dem Ausbau stehen vorerst Breitbandanschlüsse mit Bandbreiten bis 200 Mbit/s im Download und 100 Mbit/s im Upload zur Verfügung. Details entnehmen Sie bitte der beigefügten Broschüre „Auf Glasfasertechnik können sie bauen“ – Informationen für Bauherren von der Telekom. 3.2. Abwasserentsorgung Die Abwasserleitungen innerhalb des Grundstückes sind von den Bauherren selbst herzustellen. Die Kanaltiefen der Leitungen sind eigenverantwortlich zu überprüfen. Mögliche Höhenangaben der Kanalsohlen erfolgt ohne Gewähr. Die Herstellung des Grundstückanschluss für Abwasser wird Pauschal mit 4.500,00 EUR abgegolten. 3.2.1. Schmutzwasser (mit Kontrollschacht) Die Grundstücksentwässerung erfolgt im sogenannten modifizierten Trennsystem. Die Stadt stellt einen Schmutzwasseranschluss her. Übergabepunkt ist ein Hauskontrollschacht auf dem jeweiligen Baugrundstück. Die Höhenangleichung der Schachtabdeckung an das fertig modellierte Grundstück ist vom Eigentümer herzustellen. Auf Grund der Höhenlage können die Untergeschosse von Karolingerweg Nr. 6, 8, 10, 16, 18 nicht mit einem Freispiegelkanal entwässert werden. Wünscht der Bauherr eine Entwässerung des Untergeschosses so hat er auf eigene Kosten ein Schmutzwasserhebewerk einzuplanen. 3.2.2. Regenwasser (ohne Kontrollschacht) Die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung findet auf dem Grundstück statt. Die entsprechenden Rückhalteeinrichtungen (z.B. Versickerungsmulde oder Zisterne) sind mit einem Notüberlauf in den Regenwasserkanal abzuleiten. Übergabepunkt ist ein von der Stadt vorverlegtes Anschlussrohr aus PVC im jeweiligen Baugrundstück. Nähere Reglung siehe Bebauungsplan „Textteil“ und Informationsblatt „Versickerung von Niederschlagswasser“. 03.02.2016 Stadt Herbrechtingen 1315: BG Südlich Eselsburger Straße Bauherrenbroschüre 4. Besonderheiten 4.1. Baugrundverhältnisse Die Baugrundstücke sind mit verdichtungsfähigem Erdmaterial bis auf ca. 1,50 m unter Straßenoberkante aufgefüllt und verdichtet. Es wird empfohlen bei der Gründung einen Bodengutachter zur Beurteilung der Baugrundverhältnisse in Bezug auf die Tragfähigkeit des Untergrundes zu beauftragen. Entsprechende Gründungsmaßnahmen sind zu beachten. 4.2. Geländeauffüllungen Bei den Geländeauffüllungen bzw. -befestigungen zu den Nachbarn sind die Festlegungen im Bebauungsplan und das „Nachbarrecht in Baden-Württemberg“ zu beachten. 4.3. Stützmauern Karolingerweg 6,8,10 und Augustinerweg 1, 3, 5, 7. Die von der Stadt errichteten Stützmauern gehen in Eigentum des Käufers über und sind von diesem zu unterhalten und ggf. instandzusetzen. Im Übrigen gelten die Festlegungen im Bebauungsplan und das „Nachbarrecht in Baden-Württemberg“. 4.4. Karolingerweg 10 Auf dem Grundstück, Karolingerweg 10, befindet sich ein sogenannter Schutzstreifen zur bestehenden Landwirtschaft. Innerhalb des Radius ist derzeit eine Bebauung für Wohnzwecke nicht möglich. Von dieser Regelung kann auch derzeit nicht befreit werden. 4.5. Pflanzgebot und Pflanzbindung Im Rahmen der Eingriff- Ausgleichsbilanz für das Baugebiet werden gewisse Baumpflanzungen gefordert. Die Stadt hat sich dafür entschieden auf den jeweiligen Grundstücken erstmalig eine Baumpflanzung herzustellen. Diese sind vom Eigentümer zu dulden und zu unterhalten. Siehe Textteil und Planzeichnung im Bebauungsplan. 4.6. Altlasten Das Gelände wurde vor Erschließungsbeginn auf vorhandene Altlasten hin untersucht. Es konnten keine Altlasten nachgewiesen werden. 5. Termine Baufreigabe der Grundstücke BA I - Augustinerweg und Benediktinerweg - ab September 2015 BA II - Karolingerweg und Dominkanerweg - ab März 2016 Unser Ziel ist es, Ihren Bauantrag oder Ihre Bauvoranfrage schnellstmöglich zu bearbeiten. Um dies gewährleisten zu können, benötigten wir Ihre Unterstützung und bitten um rechtzeitige Abgabe ihres Baugesuchs. Bitte reichen Sie Ihre Bauunterlagen daher spätestens 03.02.2016 Stadt Herbrechtingen 1315: BG Südlich Eselsburger Straße Bauherrenbroschüre 14 Tage vor der jeweiligen Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Bau- und Verkehrsangelegenheiten (UBV) beim Fachbereich Bau ein. Die allgemeine Bearbeitungszeit von der Einreichung eines Baugesuches bis zur Genehmigung beträgt in der Regel 4 – 6 Wochen. Sitzungstermine UBV in 2016: 25.02.; 24.03.; 28.04.; 02.06.; 07.07.; 01.09.; 06.10; 17.11; 08.12. 6. Kontaktdaten: 6.1. Stadt Herbrechtingen 6.1.1. Bauplatzbewerbungen und Grundstücksverkauf Herr Wagner, FB Finanzen und Grundstücke Tel.: 07324/955-2307; [email protected] 6.1.2. Baugesuche und Beratung Herr Hans-Peter Mack, FB Bau Tel.: 07324/955-1606; [email protected] 6.1.3. Grundstücksentwässerung Herr Jochen Gerstlauer, FB Bau Tel.: 07324/955-1603; [email protected] 6.1.4. Bauherrenbroschüre - ONLINE www.herbrechtingen.de 6.2. Technische Werke Herbrechtingen TWH Vertrieb und Beratung für Wasser, Nahwärme und Strom Bauhofstraße 8 89542 Herbrechtingen Tel.: 07324/9851-0; [email protected]; www.twh-gmbh.de 6.3. Telekom Kostenfreie Bauherren-Hotline 0800 33 01903 www.telekom.de/bauherren 7. Anlagen 7.1. Lageplan Grundstücksgrößen und Verkaufspreiszonen 7.2. Lageplanausschnitt und Geländeschnitte 7.3. Bebauungsplan „Zeichnerischer Teil“ 7.4. Bebauungsplan „Textteil“ und Begründung 7.5. Dezentrale Regenwasserbewirtschaftung – Infoblatt Landratsamt Heidenheim 7.6. Telekom – Informationen für den Bauherren, Glasfasertechnik 03.02.2016
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