„Land(auf)schwung“ HSK: Häufig gestellte Fragen – FAQs

Stand: 01.02.2016
„Land(auf)schwung“ HSK: Häufig gestellte Fragen – FAQs
Als erste Orientierung für eine mögliche Beratung zu Fördermöglichkeiten rund um das
Projekt „Land(auf)schwung Hochsauerlandkreis“ möchten wir Ihnen an dieser Stelle die
wichtigsten Fragen und Antworten vorstellen. Detaillierter Informationen finden Sie in der
Förderrichtlinie „Land(auf)Schwung Hochsauerlandkreis“ vom 15.12.2015.
1. Worum geht es bei dem Modellvorhaben „Land(auf)schwung“?
Das Modellvorhaben „Land(auf)schwung“ ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums
für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Ziel des Vorhabens ist es, neue Lösungen für die
Herausforderungen des ländlichen Raums in Deutschland zu entwickeln und zu erproben.
Der Hochsauerlandkreis ist eine von deutschlandweit 13 Modellregionen, die für den
Zeitraum bis zum 30.06.2018 Fördermittel in Höhe von 1,5 Mio. € zur Verfügung gestellt
bekommen haben. Die Mittel von „Land(auf)Schwung“ sollen für Projekte verwendet
werden, die einen Modellcharakter für die Entwicklung der Regionen sowie für die
Aktivierung unternehmerischer Menschen aufweisen und für die keine andere
Fördermöglichkeit besteht.
2. Welche Ziele verfolgt das Programm im Hochsauerlandkreis?
Im
Rahmen
eines
umfangreichen
Beteiligungsprozesses
wurden
folgende
Schwerpunktthemen und Oberziele identifiziert:
• Daseinsvorsorge: Medizinische Versorgung, Vorsorge, Pflege
mit dem übergeordneten Ziel:
Entwicklung einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung
(Versorgungssicherheit und -qualität für die Menschen in der Region)
• Regionale Wertschöpfung: Innovation bei der Fachkräftegewinnung und sicherung
mit dem übergeordneten Ziel:
Steigerung der sozialen und regionalen Wertschöpfung durch Abmilderung des
Fachkräftemangels
Durch die Finanzierung von Projekten aus Mitteln von Land(auf)Schwung zu den oben
genannten Schwerpunktthemen sollen grundsätzlich neue, zusätzliche Maßnahmen zur
modellhaften Regionalentwicklung unterstützt werden. D.h. die Förderung ist nachrangig zu
anderen bestehenden Fördermöglichkeiten einzusetzen.
1
3. Wer ist antragsberechtigt? Wie kann ich eine Förderung erhalten? Welche
Fördervoraussetzungen bestehen?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Institutionen, Vereine, Bürger und Unternehmen die
im Hochsauerlandkreis ansässig sind und die mit ihren Projekten zur Erreichung der Ziele
des Modellvorhabens „Land(auf)schwung“ (s.o.) beitragen.
Für eine Projektförderung im Rahmen von „Land(auf)schwung“ müssen grundsätzlich die
folgenden Voraussetzungen kumulativ gegeben sein:
• Vorrang regionaler Ziele: das geplante Projekt dient der Umsetzung der im
Entwicklungsvertrag definierten Ziele (siehe dazu Förderrichtlinie Kapitel 2).
• Nachrangigkeit: das Projekt kann nicht über andere bestehende Förderinstrumente
gefördert werden.
• Beihilferecht: die Förderung ist beihilfe-, wettbewerbs-, haushalts- und
vergaberechtlich zulässig.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Über die Förderung entscheidet das für das
Modellvorhaben zuständige Entscheidungsgremium nach pflichtgemäßem Ermessen im
Rahmen der verfügbaren „Land(auf)schwung“-Mittel.
4. Was kann gefördert werden?
Das Förderspektrum von Land(auf)Schwung ist breit angelegt und reicht von „weichen“
Maßnahmen wie Beratung, Bildung und Qualifizierung bis zu „harten“ Maßnahmen wie
betriebliche Investitionen und Schaffung von Infrastrukturen. Generell von der Förderung
ausgeschlossen ist der Erwerb von Gebäuden und Grundstücken. Außerdem ist keine
individuelle Einzelförderung vorgesehen, d.h. die Förderung muss immer in einem
„Land(auf)schwung“-Projektzusammenhang stehen.
5. Wie hoch ist der Fördersatz? Welche Eigenanteile sind zu erbringen? Können
Eigenmittel als Eigenanteile eingebracht werden?
Für alle Antragssteller beträgt die Förderung zwischen 60% und max. 90% des
Projektvolumens. Die restlichen Kosten müssen vom Antragssteller selbst oder durch Dritte
aufgebracht werden. Die Umsatzsteuer (oder MwSt.) wird nur dann gefördert, wenn dem
Antragssteller ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist (i.d.R. Vereine, Bürger).
Ein Projekt kann mit einer Zuschuss-Summe von max. 80.000€ gefördert werden. Projekte
mit einer Zuschuss-Summe von unter 1.000€ werden nicht gefördert. Der Eigenanteil kann
als unbare Eigenleistungen können in Form von Personal-, Arbeits-, Maschinen- und
Sachleistungen eingebracht werden.
Arbeitsleistungen können auf Basis von Pauschalen (vgl. Richtlinie Kapitel 1.7.5.1) als fiktive
Ausgaben in die Bemessungsgrundlage mit einbezogen werden. Die zu berücksichtigenden
Leistungen dürfen jedoch nicht in Erfüllung einer ohnehin bestehenden Verpflichtung aus
einem
Beschäftigungsverhältnis
oder
organisatorischen
Stellung
bei
den
Zuwendungsempfangenden erbracht werden. D.h. die Aufgabe muss dem Projekt originär
zuzuordnen sein.
2
6. Kann im Rahmen von „Land(auf)Schwung“ auch bereits vorhandenes Personal
gefördert werden oder ist eine Neueinstellung erforderlich? Bsp.: Ein Projektnehmer
setzt vorhandenes Personal nun für die Projektarbeit „Land(auf)Schwung“ ein.
Hier kommt es auf das Beschäftigungsverhältnis an. Stammpersonal ist nicht förderfähig.
Wird eine Person überwiegend aus Drittmitteln finanziert so kann diese anteilig zu ihrem
Arbeitsaufwand für „Land(auf)Schwung“ gefördert werden. Stammpersonal (Personen die
bereits fest angestellt und nicht durch Drittmittel finanziert sind) ist als Eigenanteil ins Projekt
einzubringen.
7. Im Antragsverfahren sind Ziele und Meilensteine anzugeben. Welche Konsequenz hat
es, wenn die Ziele nicht erreicht werden können?
Die bewilligten Fördermittel müssen innerhalb des Förderzeitraums (bis zum 30.06.2018)
verausgabt werden. Parallel zur Erstellung des Bewilligungsbescheides wird eine
Zielvereinbarung zwischen dem Antragssteller und dem Hochsauerlandkreis als
Abwicklungspartner geschlossen. Wenn der Antragssteller im Projektverlauf erkennt, dass
sich Abweichungen von den vereinbarten Zielen ergeben werden, muss er das dem
Abwicklungspartner und der Entwicklungsgesellschaft anzeigen und die Ziele anpassen.
Sollten keine nachvollziehbaren Gründe für die Abweichungen der Ziele erkennbar sein,
kann der Abwicklungspartner die Fördermittel kürzen oder zurückfordern.
Die Entwicklungsgesellschaft des Hochsauerlandkreises berät und unterstützt Sie gerne bei
der Erstellung von Projektsteckbriefen und führt die erste Prüfung sowie die anschließende
Antragsberatung durch. Weitere Information, eine Muster des Projektsteckbriefes sowie die
erforderlichen Antragsunterlagen erhalten Sie über den unten aufgeführten Kontakt und über
den
Internetauftritt
des
Hochsauerlandkreises
http://live.hochsauerlandkreis.de/wirtschaft_region/landaufschwung/Landaufschwung.php.
Kontakt:
Entwicklungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbH (EWG)
Tobias Eggenstein, Regionalmanager "Landaufschwung"
Steinstraße 27
59872 Meschede
Telefon: 0291/ 94 2442
Telefax: 0291/ 94 1503
E-Mail: [email protected]
Internet:
www.hochsauerlandkreis.de/wirtschaft_region/landaufschwung/landaufschwung.php
3