Stand: 01.02.2016 „Land(auf)schwung“ HSK: Häufig gestellte Fragen – FAQs Als erste Orientierung für eine mögliche Beratung zu Fördermöglichkeiten rund um das Projekt „Land(auf)schwung Hochsauerlandkreis“ möchten wir Ihnen an dieser Stelle die wichtigsten Fragen und Antworten vorstellen. Detaillierter Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie „Land(auf)Schwung Hochsauerlandkreis“ vom 15.12.2015. 1. Worum geht es bei dem Modellvorhaben „Land(auf)schwung“? Das Modellvorhaben „Land(auf)schwung“ ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Ziel des Vorhabens ist es, neue Lösungen für die Herausforderungen des ländlichen Raums in Deutschland zu entwickeln und zu erproben. Der Hochsauerlandkreis ist eine von deutschlandweit 13 Modellregionen, die für den Zeitraum bis zum 30.06.2018 Fördermittel in Höhe von 1,5 Mio. € zur Verfügung gestellt bekommen haben. Die Mittel von „Land(auf)Schwung“ sollen für Projekte verwendet werden, die einen Modellcharakter für die Entwicklung der Regionen sowie für die Aktivierung unternehmerischer Menschen aufweisen und für die keine andere Fördermöglichkeit besteht. 2. Welche Ziele verfolgt das Programm im Hochsauerlandkreis? Im Rahmen eines umfangreichen Beteiligungsprozesses wurden folgende Schwerpunktthemen und Oberziele identifiziert: • Daseinsvorsorge: Medizinische Versorgung, Vorsorge, Pflege mit dem übergeordneten Ziel: Entwicklung einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung (Versorgungssicherheit und -qualität für die Menschen in der Region) • Regionale Wertschöpfung: Innovation bei der Fachkräftegewinnung und sicherung mit dem übergeordneten Ziel: Steigerung der sozialen und regionalen Wertschöpfung durch Abmilderung des Fachkräftemangels Durch die Finanzierung von Projekten aus Mitteln von Land(auf)Schwung zu den oben genannten Schwerpunktthemen sollen grundsätzlich neue, zusätzliche Maßnahmen zur modellhaften Regionalentwicklung unterstützt werden. D.h. die Förderung ist nachrangig zu anderen bestehenden Fördermöglichkeiten einzusetzen. 1 3. Wer ist antragsberechtigt? Wie kann ich eine Förderung erhalten? Welche Fördervoraussetzungen bestehen? Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Institutionen, Vereine, Bürger und Unternehmen die im Hochsauerlandkreis ansässig sind und die mit ihren Projekten zur Erreichung der Ziele des Modellvorhabens „Land(auf)schwung“ (s.o.) beitragen. Für eine Projektförderung im Rahmen von „Land(auf)schwung“ müssen grundsätzlich die folgenden Voraussetzungen kumulativ gegeben sein: • Vorrang regionaler Ziele: das geplante Projekt dient der Umsetzung der im Entwicklungsvertrag definierten Ziele (siehe dazu Förderrichtlinie Kapitel 2). • Nachrangigkeit: das Projekt kann nicht über andere bestehende Förderinstrumente gefördert werden. • Beihilferecht: die Förderung ist beihilfe-, wettbewerbs-, haushalts- und vergaberechtlich zulässig. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Über die Förderung entscheidet das für das Modellvorhaben zuständige Entscheidungsgremium nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren „Land(auf)schwung“-Mittel. 4. Was kann gefördert werden? Das Förderspektrum von Land(auf)Schwung ist breit angelegt und reicht von „weichen“ Maßnahmen wie Beratung, Bildung und Qualifizierung bis zu „harten“ Maßnahmen wie betriebliche Investitionen und Schaffung von Infrastrukturen. Generell von der Förderung ausgeschlossen ist der Erwerb von Gebäuden und Grundstücken. Außerdem ist keine individuelle Einzelförderung vorgesehen, d.h. die Förderung muss immer in einem „Land(auf)schwung“-Projektzusammenhang stehen. 5. Wie hoch ist der Fördersatz? Welche Eigenanteile sind zu erbringen? Können Eigenmittel als Eigenanteile eingebracht werden? Für alle Antragssteller beträgt die Förderung zwischen 60% und max. 90% des Projektvolumens. Die restlichen Kosten müssen vom Antragssteller selbst oder durch Dritte aufgebracht werden. Die Umsatzsteuer (oder MwSt.) wird nur dann gefördert, wenn dem Antragssteller ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist (i.d.R. Vereine, Bürger). Ein Projekt kann mit einer Zuschuss-Summe von max. 80.000€ gefördert werden. Projekte mit einer Zuschuss-Summe von unter 1.000€ werden nicht gefördert. Der Eigenanteil kann als unbare Eigenleistungen können in Form von Personal-, Arbeits-, Maschinen- und Sachleistungen eingebracht werden. Arbeitsleistungen können auf Basis von Pauschalen (vgl. Richtlinie Kapitel 1.7.5.1) als fiktive Ausgaben in die Bemessungsgrundlage mit einbezogen werden. Die zu berücksichtigenden Leistungen dürfen jedoch nicht in Erfüllung einer ohnehin bestehenden Verpflichtung aus einem Beschäftigungsverhältnis oder organisatorischen Stellung bei den Zuwendungsempfangenden erbracht werden. D.h. die Aufgabe muss dem Projekt originär zuzuordnen sein. 2 6. Kann im Rahmen von „Land(auf)Schwung“ auch bereits vorhandenes Personal gefördert werden oder ist eine Neueinstellung erforderlich? Bsp.: Ein Projektnehmer setzt vorhandenes Personal nun für die Projektarbeit „Land(auf)Schwung“ ein. Hier kommt es auf das Beschäftigungsverhältnis an. Stammpersonal ist nicht förderfähig. Wird eine Person überwiegend aus Drittmitteln finanziert so kann diese anteilig zu ihrem Arbeitsaufwand für „Land(auf)Schwung“ gefördert werden. Stammpersonal (Personen die bereits fest angestellt und nicht durch Drittmittel finanziert sind) ist als Eigenanteil ins Projekt einzubringen. 7. Im Antragsverfahren sind Ziele und Meilensteine anzugeben. Welche Konsequenz hat es, wenn die Ziele nicht erreicht werden können? Die bewilligten Fördermittel müssen innerhalb des Förderzeitraums (bis zum 30.06.2018) verausgabt werden. Parallel zur Erstellung des Bewilligungsbescheides wird eine Zielvereinbarung zwischen dem Antragssteller und dem Hochsauerlandkreis als Abwicklungspartner geschlossen. Wenn der Antragssteller im Projektverlauf erkennt, dass sich Abweichungen von den vereinbarten Zielen ergeben werden, muss er das dem Abwicklungspartner und der Entwicklungsgesellschaft anzeigen und die Ziele anpassen. Sollten keine nachvollziehbaren Gründe für die Abweichungen der Ziele erkennbar sein, kann der Abwicklungspartner die Fördermittel kürzen oder zurückfordern. Die Entwicklungsgesellschaft des Hochsauerlandkreises berät und unterstützt Sie gerne bei der Erstellung von Projektsteckbriefen und führt die erste Prüfung sowie die anschließende Antragsberatung durch. Weitere Information, eine Muster des Projektsteckbriefes sowie die erforderlichen Antragsunterlagen erhalten Sie über den unten aufgeführten Kontakt und über den Internetauftritt des Hochsauerlandkreises http://live.hochsauerlandkreis.de/wirtschaft_region/landaufschwung/Landaufschwung.php. Kontakt: Entwicklungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbH (EWG) Tobias Eggenstein, Regionalmanager "Landaufschwung" Steinstraße 27 59872 Meschede Telefon: 0291/ 94 2442 Telefax: 0291/ 94 1503 E-Mail: [email protected] Internet: www.hochsauerlandkreis.de/wirtschaft_region/landaufschwung/landaufschwung.php 3
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