Elterninfo zur Schulorganisation

Oberschule Celle I
Auf der Heese / Neustadt
Welfenallee11 - 29225 Celle
Celle, den 23.06.2015
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 wird es an der Oberschule Celle I einige Veränderungen in der Unterrichtsorganisation geben, über die wir Euch/Sie an dieser Stelle gerne unterrichten möchten.
Grundsätzlich:
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die Schülerinnen und Schüler der Oberschule Celle I werden im fünften und sechsten Jahrgang jahrgangsbezogen unterrichtet, es gibt durchgängig gemeinsamen Unterricht. In allen
weiteren Jahrgängen wird überwiegend in schulzweigspezifischen Bildungsgängen unterrichtet, und zwar in einem berufspraktischen Zweig (60 Praxistage) und in einem berufsorientierenden Zweig (30 Praxistage). Die Schülerinnen und Schüler bleiben alle Schülerinnen und
Schüler der Oberschule Celle I.
Im Einzelnen:
Mögliche Abschlüsse:
In beiden Bereichen : HS-Abschluss nach der 9. Klasse, RS-Abschluss nach Klasse 10
Differenzierung
5. Jahrgang
Es findet keine äußere Differenzierung, sondern ausschließlich gemeinsamer Unterricht im
Klassenverband statt.
6. Jahrgang
In den Fächern Mathematik und Englisch werden wie bisher Kurse eingerichtet (G-Kurs und
E-Kurs). Zudem wird im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts als zweite Fremdsprache Französisch angeboten. Es findet ansonsten gemeinsamer Unterricht statt.
7. bis 10. Jahrgang
Die Schülerinnen und Schüler werden überwiegend in den jeweiligen Bildungsgängen unserer Schule unterrichtet. Aufgrund der Tatsache, dass es sich um Bildungsgänge innerhalb einer einzigen Schule handelt, ist die Durchlässigkeit optimal gewährleistet. Dies bedeutet,
dass Schülerinnen und Schüler - ihrem Leistungsstand entsprechend - zwischen den Bildungsgängen wechseln können. Hierzu sind auch Fördermaßnahmen vorgesehen. . Es ist
angedacht, zum Beispiel in Wahlpflichtbereich und in den Fächern Religion (incl. Islamischer
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Neustadt 14: Tel. 05141/44848 - Fax 05141/43053
www.oberschule-celle1.de - [email protected]
Religionsunterricht), sowie Werte und Normen den Unterricht weiterhin jahrgangsbezogen
stattfinden zu lassen.
Zuordnung zu den Schulzweigen
Die Zuordnung zu den einzelnen Bildungsgängen erfolgt durch die Klassenkonferenz unter
Berücksichtigung pädagogischer Gesichtspunkte gemäß den Vorschriften § 16 Abs. 2 (1)
und Abs. 3 (1) der DVVO.
Wer in Klasse 6 oder in diesem Schuljahr auch Klasse 7 in den Fächern mit Fachleistungsdifferenzierung in G-Kursen unterrichtet wird, wird in den nächsthöheren Schuljahrgang des berufsorientierenden Zweiges versetzt, wenn in den Fächern Deutsch, erste Fremdsprache und
Mathematik ein Notendurchschnitt von höchstens 2,4 und in den übrigen Pflicht- und Wahlpflichtfächern ein Notendurchschnitt von höchstens 3,5 erreicht worden ist.
Wer in Klasse 6 oder in diesem Schuljahr auch Klasse 7 in den Fächern mit Fachleistungsdifferenzierung in E-Kursen unterrichtet wird, wird in den nächsthöheren Schuljahrgang des berufsorientierenden Zweiges versetzt, wenn in den Fächern Deutsch, erste Fremdsprache und
Mathematik ein Notendurchschnitt von höchstens 4,0 und in den übrigen Pflicht- und Wahlpflichtfächern ein Notendurchschnitt von höchstens 3,5 erreicht worden ist.
Wird in dem Fach Deutsch, erste Fremdsprache oder Mathematik der Unterricht auf einer anderen Anspruchsebene als in den beiden anderen Fächern erteilt, so wird für die Berechnung
des Notendurchschnitts die in diesem Fach erreichte Note im G-Kurs als eine um eine Stufe
schlechtere Note im E-Kurs berücksichtigt (dies bedeutet, dass beispielsweise die Note 2 in
einem G – Kurs als Note 3 in die Berechnung eingeht).
Klasseneinteilung und Klassenleitung
Der überwiegend schulzweigspezifische Unterricht ab der siebten bzw. im kommenden
Schuljahr auch achten Klasse macht eine Neueinteilung der Klassen notwendig. Diese wird
durch die Schulleitung und die Lehrkräfte, die die Schülerinnen und Schüler im sechsten
bzw. in diesem Schuljahr auch siebten Jahrgang unterrichtet haben, vorgenommen. Außerdem erhalten die neu zusammengestellten Klassen eine neue Klassenleitung, die die Klasse
im Regelfall bis zum Schulabschluss in Klasse 10 führen soll.
Unterricht im Hauptgebäude und Nebenstelle
Ab dem neuen Schuljahr wird der fünfte Jahrgang im Nebengebäude beschult und dort auch
im darauffolgenden Jahr verbleiben. Danach erfolgt ein Wechsel der Schülerinnen und Schüler ins Hauptgebäude.
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