Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sommercamp in Griechenland
Allgemeines
Dem Sommercamp in Griechenland können sich alle russischsprechenden Kinder ab acht Jahren anschließen. Die
Kinder müssen schwimmen können.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung, die schriftlich auf elektronischem Weg ([email protected]) erfolgen soll, wünschen Sie
verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages. Bei den minderjährigen Teilnehmenden ist die Zustimmung der
gesetzlichen Vertreter erforderlich. Diese soll durch Unterschrift auf dem Reisevertrag erteilt werden. Der Vertrag
kommt mit der Annahme (Bestätigung) und Unterzeichnung des Reisevertrags inklusive allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) sowie durch das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete medizinische Beiblatt
durch die gesetzlichen Vertreter des Teilnehmenden zustande. Nach Vertragsabschluss wird eine Reisebestätigung
zugestellt.
2. Versicherungen
a) Die gesetzlichen Vertreter der Teilnehmenden verpflichten sich, folgende Versicherungen abzuschliessen:
- Krankenkasse (inkl. Zusatzversicherung Behandlungskosten europaweit oder weltweit)
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
b) Der Abschluss einer Reiseversicherung wird empfohlen.
3. Bezahlung
a) Die Reiseveranstalterin stellt zwei Rechnungen aus. Die erste umfasst die Campkosten ohne Flug; die zweite
Rechnung beinhaltet den Flug, dessen Preis vom Buchungsdatum abhängig ist.
b) Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung ist der Campkosten-Betrag fällig.
Bankverbindung
Bank:
Postfinance
Konto-Nr.:
85-456550-7
Kontoinhaber
Förderungszentrum Skaska, 8003 Zürich
IBAN:
CH26 0900 0000 8545 6550 7
Zahlungserinnerungen werden mit zusätzlichen Gebühren belastet.
c) Leistet der Interessent die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, so ist die Reiseveranstalterin berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten.
4. Leistungsänderungen
a) Massgeblich für den Inhalt des Reisevertrages sind die Ausschreibung, diese AGB, die allgemeinen Informationen
zu unseren Reisen und die schriftliche Reisebestätigung sowie individuellen Abreden.
b) Die Reiseveranstalterin ist verpflichtet, den Interessent über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach
Kenntnisnahme über den Änderungsgrund zu informieren.
BFZ Skaska * Kehlhofstrasse 12 * 8003 Zürich * 0041 76 558 13 32 * 0041 43 538 62 68 * [email protected] * www.skaska.ch
c) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Interessent berechtigt, unentgeltlich
vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Interessent hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der
Reiseveranstalterin über die Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Interessenten vor Reisebeginn/Stornokosten
a) Der Interessent kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der
Reiseveranstalterin schriftlich zu erklären.
b) Tritt der Interessent vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so hat er folgende Anteile des
Reisepreises (inkl. allfällige Flugkosten) zu übernehmen (massgeblich für die Fristen ist der Posteingang d.h.
Poststempel der Rücktrittserklärung beim Veranstalter):
- Rücktritte mehr als 90 Tage vor Reisebeginn hat die Reiseveranstalterin Anrecht auf Sfr. 150.- plus Flug;
- Rücktritt zwischen 60 und 90 Tage vor Reisebeginn hat die Reiseveranstalterin Anrecht auf 50 % des
Campkosten plus Flug;
- Rücktritt zwischen 30 und 60 Tage vor Reisebeginn hat die Reiseveranstalterin Anrecht auf 70 % der
Campkosten plus Flug;
- Rücktritt zwischen 10 und 30 Tage vor Reisebeginn hat die Reiseveranstalterin Anrecht auf 90 % der
Campkosten plus Flug;
- Rücktritt zwischen 0 bis 10 Tage vor Reisebeginn hat die Reiseveranstalterin Anrecht auf 100 % der
Campkosten plus Flug.
c) Im Falle von höherer Gewalt, Streik, Krieg, Terrorismus, politische Instabilität, Naturkatastrophen, technische
Probleme des Flugzeugs, Unfälle, Feuer übernimmt die Reiseveranstalterin keine Verantwortung bzw. erfolgt keine
Rückerstattung der Reisekosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt die teilnehmende Person einzelne Reiseleistungen, die ihr ordnungsgemäss angeboten wurden, nicht in
Anspruch, hat sie keinen Anspruch auf anteilmässige Rückerstattung des Reisepreises.
7. Rücktritt durch die Reiseveranstalterin/Ausschluss
Die Reiseveranstalterin kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen Gründen vom
Reisevertrag zurücktreten.
In jedem Fall ist die Reiseveranstalterin verpflichtet, den Interessenten unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzungen für die Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihnen die Rücktrittserklärung
und ggf. ein Ersatzangebot unverzüglich zuzuleiten. Der Interessent erhält den einbezahlten (Anteil des) Reisepreis
unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des Interessenten sind ausgeschlossen.
Wenn der Teilnehmer die Durchführung einer Reise, trotz Abmahnung, anhaltend stört und sich damit
vertragswidrig verhält, kann die Reiseveranstalterin den Vertrag kündigen, wenn die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle steht der Reiseveranstalterin der Anspruch auf den vereinbarten
Reisepreis trotzdem zu. Dasselbe gilt, wenn sich Teilnehmende nicht an die Campregeln halten. Sie können vom
Camp ausgeschlossen werden und müssen, nach vorheriger Absprache mit den gesetzlichen Vertretern, von den
gesetzlichen Vertretern abgeholt werden.
8.
-
Campregeln
Die Teilnehmenden haben sich gegenüber der Campleitung und dem Leiterteam korrekt zu verhalten.
Rauchen, Alkohol-/Drogenkonsum und der Besitz von Waffen (Messer o.ä.) sind verboten.
BFZ Skaska * Kehlhofstrasse 12 * 8003 Zürich * 0041 76 558 13 32 * 0041 43 538 62 68 * [email protected] * www.skaska.ch
9. Krankheit / Impfungen
Im Sommercamp sind ein Arzt und eine Krankenschwester zu jeder Zeit verfügbar. Bei Notwendigkeit wird das Kind
in einem Spital hospitalisiert.
Alle Reisende müssen gegen Starrkrampf (Tetanus) geimpft werden.
10. Medikamente
Die Teilnehmenden dürfen ihre Medikamente nicht bei ihren persönlichen Sachen belassen. Alle mitgebrachten
Medikamente werden durch die Lagerleitung bis zum Rückreisetag aufbewahrt und verwaltet. Die Abgabe von
Medikamenten erfolgt nach Rücksprache mit der Lagerleitung und den gesetzlichen Vertreter sowie gestützt auf das
medizinische Beiblatt sowie auf eine separate schriftliche detaillierte Anleitung (in russischer Sprache).
11. Mobiltelefonie und andere elektronische Geräte
Mobiltelefone und andere elektronische Geräte können auf eigene Verantwortung mitgenommen werden. Die
Benützungsregeln werden im Camp bekanntgegeben. Bei Missachtung kann das Leiterteam das entsprechende
Gerät bis zum Ende des Lagers konfiszieren. Die Lagerleitung haftet nicht für Diebstähle.
12. Obliegenheiten des Interessenten
a) Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Interessent Abhilfe verlangen. Der Interessent ist aber
verpflichtet, der Reiseveranstalterin einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies,
tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Der Interessent ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich
der Lagerleitung zur Kenntnis zu geben.
b) Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Interessent den Reisevertrag wegen eines Reisemangels oder aus wichtigem, der Reiseveranstalterin
erkennbaren Grund, wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er der Reiseveranstalterin zuvor eine angemessene Frist
zur Abhilfeleistung zu setzen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von der
Reiseveranstalterin verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden
geboten wird.
13. Beschränkung der Haftung
Für Vertragsbestandteile, die durch einen externen Vertragspartner erfüllt werden, sollen allfällige Beschwerden
direkt an den externen Vertragspartner gerichtet werden.
Die gesetzlichen Vertreter des Teilnehmenden sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
notwendigen Reisedokumente (Pass, Identitätskarte, Visa o.ä.), eventuell erforderliche Impfungen sowie das
Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu ihren Lasten, außer wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der Reiseveranstalterin
bedingt sind.
Verluste durch Vergessen und Verlieren von Reisebedarfsgegenständen sind nicht auszuschliessen. Um die
Zuordnung von verlorenen und vergessenen Gegenständen zu erleichtern, sollte das gesamte Reisegepäck
einschliesslich Kleidung mit dem Vor- und Nachnamen (auf Deutsch) des Teilnehmenden versehen sein. Auch für
Geld und Wertsachen erfolgt keine Haftung.
BFZ Skaska * Kehlhofstrasse 12 * 8003 Zürich * 0041 76 558 13 32 * 0041 43 538 62 68 * [email protected] * www.skaska.ch
14. Gepäck
Nebst Kleider und den üblichen Sachen soll Folgendes auf die Reise mitgenommen werden:
- Rollkoffer (gut angeschrieben)
- Rucksack (als Handgepäck für ins Flugzeug und für Strandutensilien)
- gut verschliessbare Flasche (vorzugsweise SIGG-Flasche, welche Wassertemperatur gut behält)
- Sonnencreme (Schutzfaktor 30-50, bitte keine Creme vom Vorjahr)
- zwei Sonnenhüte
- Schwimmutensilien: Tücher; zwei bis drei Badebekleidungen; Schwimmmütze
- Handtuch (klein)
- Strandschuhe (z.B. Crocs, Flip-Flops o.ä.)
- Sportbekleidung und Sportschuhe
- Sommerpyjama
- Taschenlampe
- Lesebücher in Russisch
- Schreibsachen, Papier, ein adressiertes Couvert (Brief an Eltern)
- Sportinventar (angeschrieben): Tischtennisschläger, Strandspiele (Frisbie, Bälle u s.w.)
- Kleinspielzeug (z.B. uno)
- Taschengeld:
ca. EUR 30.- für Kleineinkäufe (im Campareal hat es einen Kiosk),
ca. EUR 30.- für mögliche zusätzliche Ausflugsbuchungen.
Bitte Geld in einem gut angeschriebenen Couvert (mit Büroklammern geschlossen) und Mobilgeräte
(angeschrieben) an Reiseleiterin am Abflugtag übergeben.
15. Benötigte Unterlagen
Im Original:
- Reisevertrag
- Medizinisches Beiblatt
- Reisepass (in einer Passhülle, gut angeschrieben)
- Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz (falls vorhanden)
Kopien:
- Impfausweis
- Krankenkasse-Police
- Unfallversicherungspolice
- Haftpflichtversicherungspolice.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Interessenten und der Reiseveranstalterin findet ausschließlich Schweizer
Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Zürich.
BFZ Skaska * Kehlhofstrasse 12 * 8003 Zürich * 0041 76 558 13 32 * 0041 43 538 62 68 * [email protected] * www.skaska.ch