niederschrift - Garmisch-Partenkirchen

Niederschrift der 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
vom 30.11.2015
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NIEDERSCHRIFT
der 21. Sitzung
des Bau- und Umweltausschusses
vom 30. November 2015
im kleinen Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentlich
1. Erweiterung der Grund- und Mittelschule „Am Gröben“, Anwesen Maximilianstraße 31;
a) der Elektroarbeiten
hier: Vergabe der
b) der Heizungsarbeiten
c) der Lüftungsarbeiten
B
B
B
2. EDV-Instandsetzung Grund- und Mittelschule am Gröben;
Vergabe der Elektroarbeiten
B
3. Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße nach Vordergraseck;
hier: Vergabe von Ingenieurleistungen
B
4. Ausbau der Dr.-Wigger-Straße;
hier: Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung der Planung eingegangenen Bedenken und Anregungen
B
5. Ausbau der Dr.-Wigger-Straße;
hier: Vergabe von Ingenieurleistungen
I
6. Bauleitplanungen der Gemeinde Grainau;
a) Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 72 „Sondergebiet
Zigeunerweg“ sowie 11. Änderung des Flächennutzungsplanes
B
b) Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 73
„Sondergebiet Berg- und Wintersport“ sowie 10. Änderung
des Flächennutzungsplans
hier: Beteiligung des Marktes Garmisch-Partenkirchen als Träger öffentlicher
Belange
B
7. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung zur Entsorgung von vorhandenem belastenden Material; Bahnhofsplatz, Lagerhausstraße;
hier: Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
B
8. Bauantrag zur Errichtung einer Tiefgaragenüberdachung sowie Vordachverlängerung Grundstück Fl.Nr. 1591 Gemarkung Partenkirchen, Anwesen Hauptstraße 82 (Rewe Markt)
B
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9. WV Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses, Grundstück Fl.Nr. 764/17 Gemarkung Partenkirchen, Wilhelm-von-Miller-Weg 16a;
hier: Tektur zur Terrassierung des Hangbereiches, Anlage einer Treppenanlage,
Errichtung einer aufgeständerten Terrasse sowie eines Gartenhauses
B
10. Bauantrag zum Neubau eines Wohnheimes für Menschen mit Behinderung,
Grundstück Fl.Nr. 1471/2 Gemarkung Partenkirchen, Anwesen
Dompfaffstraße 1a
B
11. Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Grundstücke Fl.Nrn. 1556/2 und 1560 Gemarkung Partenkirchen, Anwesen Ludwigstraße 88 – 90
B
12. Neubau des Bahnhofes der Bayerischen Zugspitzbahn in GarmischPartenkirchen, Grundstück Fl.Nr. 2081 Gemarkung Garmisch, Anwesen Olympiastraße 27;
hier: Stellungnahme des Marktes Garmisch-Partenkirchen zur eisenbahnrechtlichen Genehmigung
B
Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die
Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses form- und fristgerecht geladen wurden
und der Bau- und Umweltausschuss
mit 11 Stimmen
beschlussfähig ist.
Öffentliche Sitzung
TOP 1: Erweiterung der Grund- und Mittelschule „Am Gröben“, Anwesen
Maximilianstraße 31;
hier: Vergabe der a) der Elektroarbeiten
b) der Heizungsarbeiten
c) der Lüftungsarbeiten
B
B
B
Herr Markus Stimpfle, Amt 60, erläuterte die Tagesordnungspunkte.
a) - Elektroarbeiten Los 1 -
B
Die Ausschreibung der Elektroarbeiten Los 1 erfolgte im beschränkten Verfahren.
9 Firmen erhielten die Leistungsverzeichnisse; davon gaben 2 Firmen ihre Angebote
ab. Diese wurden zur Submission zugelassen und gewertet.
Nachfolgend vom Ingenieurbüro Zweckl geprüfte Angebotssummen:
1. TKS GmbH, Holzhofring 14, 82362 Weilheim
95.231,30 EUR
Nach Prüfung ist die Firma TKS GmbH aus 82362 Weilheim mit einer Bruttoangebotssumme von 95.231,30 € die Mindestbietende.
Haushaltsmittel sind vorhanden.
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Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
Die Elektroarbeiten Los 1 sind an die Firma TKS GmbH aus 82362 Weilheim mit einer Bruttoangebotssumme von 95.231,30 € zu vergeben.
b) - Heizung / Sanitär -
B
Die Ausschreibung der Heizung- und Sanitärarbeiten erfolgte im beschränkten Verfahren. 9 Firmen erhielten die Leistungsverzeichnisse; davon gaben 5 Firmen ihre
Angebote ab. Diese wurden zur Submission zugelassen, davon konnten 4 Angebote
gewertet werden.
Nachfolgend vom Ingenieurbüro Grasegger geprüfte Angebotssummen:
1. Haustechnik Bachmaier GmbH, Zugspitzstraße 75, 82467 Ga.-Pa.
50.785,27 €
Nach Prüfung ist die Firma Haustechnik Bachmaier GmbH aus GarmischPartenkirchen mit einer Bruttoangebotssumme von 50.785,27 € die Mindestbietende.
Haushaltsmittel sind vorhanden.
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
Die Heizung- und Sanitärarbeiten sind an die Firma Haustechnik Bachmaier GmbH
aus Garmisch-Partenkirchen mit einer Bruttoangebotssumme von 50.785,27 € zu
vergeben.
c) - Lüftungsarbeiten -
B
Die Ausschreibung der Lüftungsanlage erfolgte im beschränkten Verfahren.
11 Firmen erhielten die Leistungsverzeichnisse; davon gaben 4 Firmen ihre Angebote ab. Diese wurden zur Submission zugelassen und gewertet.
Nachfolgend vom Ingenieurbüro Grasegger geprüfte Angebotssummen:
1. Reynartz GmbH Lufttechnik, Am Haag 9, 82166 Gräfelfing
56.285,22 €
Nach Prüfung ist die Firma Reynartz GmbH Lufttechnik aus 82166 Gräfelfing mit einer Bruttoangebotssumme von 56.285,22 € die Mindestbietende.
Haushaltsmittel sind vorhanden.
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
Die Lüftungsarbeiten sind an die Firma Reynartz GmbH Lufttechnik aus 82166 Gräfelfing mit einer Bruttoangebotssumme von 56.285,22 € zu vergeben.
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TOP 2:
EDV-Instandsetzung Grund- und Mittelschule am Gröben
- Elektroarbeiten Los 2 -
B
Die Ausschreibung der Elektroarbeiten Los 2 erfolgte im beschränkten Verfahren.
9 Firmen erhielten die Leistungsverzeichnisse; davon gaben 2 Firmen ihre Angebote
ab. Diese wurden zur Submission zugelassen und gewertet.
Nachfolgend vom Ingenieurbüro Zweckl geprüfte Angebotssummen:
1. TKS GmbH, Holzhofring 14, 82362 Weilheim
80.215,29 EUR
Nach Prüfung ist die Firma TKS GmbH aus 82362 Weilheim mit einer Bruttoangebotssumme von 80.215,29 € die Mindestbietende.
Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel in 2016.
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
Die EDV-Instandsetzung an der Grund- und Mittelschule am Gröben sind an die Firma TKS GmbH aus 82362 Weilheim mit einer Bruttoangebotssumme von 80.215,29
€ vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel in 2016 zu vergeben.
TOP 3: Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße nach Vordergraseck;
hier: Vergabe von Ingenieurleistungen
B
Die Gemeindeverbindungsstraße nach Vordergraseck befindet sich in einem baulich
sehr schlechten Zustand und bedarf einer dringenden Sanierung. Die Verkehrssicherheit kann nur mit einem sehr hohen Aufwand sichergestellt werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme einschließlich Ingenieurkosten betragen
gemäß Kostenberechnung vom 30.09.2015 brutto 1.319.000,00 €.
Es ist vorgesehen, die Maßnahme in drei Bauabschnitten durchzuführen.
Bauabschnitt
1) Hangsicherung zwischen
Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+500
Bruttokosten
Durchführung
484.000,00 €
2016
2) Straßenbau zwischen Wildenau und Graseck
Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+500
575.000,00 €
2017
3) Straßenbau im Bereich von Graseck
Bau-km 0+500 bis Bau-km 0+700
260.000,00 €
2018
Die Maßnahme ist gem. FAG § 13 c förderfähig (analog Wildenauer Str., GVS Wamberg).
In einem ersten Schritt wurden die Planungsleistungen bis zum Förderantrag (Leistungsphase 3) erstellt.
Die Ingenieurleistungen wurden 2014 beschränkt ausgeschrieben. Das Planungsbüro Bauen und Umwelt PBU hatte das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
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Der Förderantrag wurde im November 2015 bei der Regierung von Oberbayern eingereicht.
In einem zweiten Schritt sollen die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bauleitung (LPH 4-9, BÜ gem. HOAI) an das Planungsbüro Bauen und Umwelt PBU vergeben werden.
Das Angebot des Ingenieurbüros beträgt hierfür 78.152,76 €. Das Honorar verteilt
sich auf die Jahre 2016 bis 2018 wie folgt:
2016: 32.815,52 €
2017: 30.280,30 €
2018: 15.056,93 €
Entsprechende Haushaltsmittel wurden im Vermögenshaushalt 2016 und im Investitionsprogramm eingestellt.
Das Angebot entspricht den Vorgaben der HOAI.
Das Büro ist aufgrund seiner zahlreichen Referenzen im Bereich des Straßenbaus
geeignet, die erforderlichen Ingenieurleistungen zu erbringen. Die erforderliche
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ist vorhanden.
Von Abt. 60.3 wird vorgeschlagen, das Ingenieurbüro PBU mit der Objektplanung
Verkehrsanlagen Lph 4 bis 9 zu beauftragen. Das Angebot des Ingenieurbüros beträgt hierfür 78.152,76 €.
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
Das Ingenieurbüro PBU wird mit der Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 4 bis 9 mit
einer Angebotssumme von 78.152,76 € beauftragt.
TOP 4: Ausbau der Dr.-Wigger-Straße;
hier: Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung der Planung eingegangenen Bedenken und Anregungen
B
Herr Hansjörg Resenberger, Amt 60, erläuterte den Tagesordnungspunkt.
Die Entwürfe für den Ausbau der Dr.-Wigger-Str. konnten vom 09.11. bis 20.11.2015
im Bauamt eingesehen werden.
Bis zum 27.11.2015 gingen im Gemeindebauamt folgende Anregungen und Bedenken der Anlieger ein.
Thomas Laupenmühlen, Dr.-Wigger-Str. 12, regt an, dass zumindest die jetzt bestehenden Parkmöglichkeiten auch in Zukunft gewährleistet bleiben.
Stellungnahme Bauamt: In den Bereichen, in denen die öffentl. Verkehrsfläche eine
ausreichende Breite aufweist, werden Längsparkplätze (ca. 13 St) angeordnet.
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Hausverwaltung Schickl (Dr.-Wigger-Str. 12+12a) regt an, dass der Bordstein an
dem priv. Grundstück Fl.Nr. 2695/5 als Tiefbord ausgeführt wird, damit diese Fläche
weiterhin als Parkfläche benutzt werden kann. Der Testamentsvollstrecker der
Grundstückseigentümerin stimmt dem Vorschlag der HV Schickl zu und würde die
Fläche auf seine Kosten befestigen lassen.
Stellungnahme Bauamt: Keine Einwände.
Hausverwaltung Wackerle (Dr.Wigger-Str. 6-10), Igor u. Ursula Spitsyn (Dr.-WiggerStr. 10) befürchten, dass die Straße nach dem Ausbau als Rennstrecke missbraucht
wird und dass das Verkehrsaufkommen als Ausweichroute der B2 zunehmen wird.
Sie regen an, dass die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt wird sowie bauliche
Maßnahmen wie Engstellen, Fahrbahnverschwenkungen, Schwellen und Aufpflasterungen zur Verkehrsberuhigung eingeplant werden.
Stellungnahme Bauamt: Im Bereich der Kapelle wird aufgrund der best. Stützmauer
eine Engstelle notwendig. Die Fahrbahnbreite wird auf 4 m reduziert (der bergabfahrende Verkehr muss warten). Weitere Engstellen bzw. Fahrbahnverschwenkungen
wären möglich. Es ist zu berücksichtigen, dass die Dr.-Wigger-Str. gerade für Rettungsfahrzeuge eine Ausweichroute zur B2 ist.
Schwellen und Aufpflasterungen sind wg. dem Winterdienst nicht geeignet.
Stellungnahme Ordnungsamt: In dem von der Verwaltung erarbeitetem Tempo-30Zonenplan ist die Dr.-Wigger-Straße als "mögliche Erweiterung" eingeplant. Da allerdings die finale Planung und die Umsetzung noch einige Zeit in Anspruch nehmen,
kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden, ob und ja wann die Straße zu
einer Tempo-30-Zone erklärt wird.
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
Der Bordstein an dem priv. Grundstück Fl.Nr 2695/5 soll weiterhin als Tiefbord ausgeführt werden.
Weitere als die bereits geplante Engstelle bzw. zusätzliche Fahrbahnverschwenkungen oder Schwellen sollen nicht geplant und ausgeführt werden.
Die Dr. Wigger-Straße soll nach Möglichkeit zu einer Tempo-30-Zone erklärt werden.
TOP 5: Ausbau der Dr.-Wigger-Straße;
hier: Vergabe von Ingenieurleistungen
I
Herr Hansjörg Resenberger, Amt 60, erläuterte den Tagesordnungspunkt.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 26.10.2015 wurde Frau 1.
Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer ermächtigt, den Auftrag zur Erstellung von Ingenieurleistungen an das Ingenieurbüro Bauen und Umwelt PBU zu einer Angebotssumme von 45.124,92 € zu vergeben.
In der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses sollen die Mitglieder des
Gremiums über die erfolgte Vergabe informiert werden.
Das Angebot entsprach den Vorgaben der HOAI.
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Das Büro ist aufgrund seiner zahlreichen Referenzen im Bereich des Straßenbaus
geeignet, die erforderlichen Ingenieurleistungen zu erbringen. Die erforderliche
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ist vorhanden.
Der Auftrag für die Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke Lph 6 bis 9
und der Bauüberwachung wurde am 27.10.2015 an das Planungsbüro Bauen und
Umwelt PBU, Kempten vergeben.
Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses nahmen die Ausführungen
des Herrn Hansjörg Resenberger, Amt 60, zur Kenntnis.
TOP 6: Bauleitplanungen der Gemeinde Grainau;
a) Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 72
„Sondergebiet Zigeunerweg“ sowie 11. Änderung des
Flächennutzungsplanes
b) Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 73
„Sondergebiet Berg- und Wintersport“ sowie 10. Änderung
des Flächennutzungsplans
hier: Beteiligung des Marktes Garmisch-Partenkirchen als Träger
öffentlicher Belange
a) Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 72
„Sondergebiet Zigeunerweg“ sowie 11. Änderung des
Flächennutzungsplanes
B
B
B
Herr Markus Stimpfle, Amt 60, erläuterte den Tagesordnungspunkt.
Die Gemeinde Grainau plane zur Festsetzung eines „Sondergebiet Tourismus am
Zigeunerweg“ für den Bereich östlich des Zigeunerbergls, gegenüber der Abzweigung am Aigen, einen vorhabenenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und den
Flächennutzungsplan zu ändern.
Ziel der Planung sei, die baurechtlichen Voraussetzungen für ein Almdorf im gehobenen Qualitätsbereich zu schaffen. Der Vorhabenträger Imcon Projekt GmbH plant
hierzu insgesamt 15 Ferienhäuser mit einem Haupt- und Versorgungsgebäude zu
errichten.
Belange des Marktes Garmisch-Partenkirchen seien durch die Planung nicht berührt.
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
Belange des Marktes Garmisch-Partenkirchen sind durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 der Gemeinde Grainau „Sondergebiet Tourismus am Zigeunerweg“ nicht berührt.
Einwände werden nicht erhoben.
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b) Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 73
„Sondergebiet Berg- und Wintersport“ sowie 10. Änderung
des Flächennutzungsplans
B
Herr Markus Stimpfle, Amt 60, erläuterte den Tagesordnungspunkt.
Die Gemeinde Grainau plane im Bereich östlich der Alpspitzbahn Talstation zur Festsetzung eines „Sondergebiet Berg- und Wintersport“ den vorhabenenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 73 aufzustellen und den Flächennutzungsplan
zu ändern.
Konkretes Ziel der Planung sei, dort den Neubau eines Ausbildungszentrums für
Fachsportlehrer-Ausbildungen im Schneesport des Deutschen Skilehrerverbandes
e.V. (DSLV) zu ermöglichen.
Belange des Marktes Garmisch-Partenkirchen seien insoweit betroffen, da aus den
Unterlagen nicht genau ersichtlich ist, wie das geplante Vorhaben erschlossen wird.
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
Es wird angeregt genauere Aussagen zur Ver- und Entsorgung des Plangebietes in
die Begründung aufzunehmen.
TOP 7: Antrag auf Abgrabungsgenehmigung zur Entsorgung von vorhandenem belastenden Material; Bahnhofsplatz, Lagerhausstraße;
hier: Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
B
Herr Markus Gehrle-Neff, Amt 60, erläuterte den Sachverhalt.
Beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen sei als zuständiger Behörde ein Antrag
auf Abgrabungsgenehmigung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2450/88 (TlFl.), 2506/6,
2450/47, 2450/20, 2450/48, 2450/27 und 2450/13 gestellt worden.
Im Bereich der genannten Grundstücke befinde sich belastetes Material, dass im
Vorgang zu einer geplanten Bebauung des Gebietes bis in eine Tiefe von 1,25 m
abgefahren werden müsse.
Das Abgrabungsgebiet habe eine Fläche von ca. 11.800 m².
Belange des Marktes Garmisch-Partenkirchen seien lediglich dadurch betroffen, dass
im Zuge des Abtransportes der Abgrabung die zu befahrenden Straßen verschmutz
werden. Um dieses zu minimieren sollte das aufstellen einer Reifenreinigungsanlage
zur Auflage gemacht werden.
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
Das Einvernehmen des Marktes Garmisch-Partenkirchen zur beantragten Abgrabungsgenehmigung wird erteilt.
In der Genehmigung ist zur Auflage zu machen, dass die betroffenen Straßen mindestens täglich und bei Bedarf auch mehrmals am Tag zu reinigen sind.
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TOP 8: Bauvoranfrage zur Errichtung einer Tiefgaragenüberdachung sowie
Vordachverlängerung Grundstück Fl.Nr. 1591 Gemarkung Partenkirchen, Anwesen Hauptstraße 82 (Rewe Markt)
B
Herr Markus Stimpfle, Amt 60, erläuterte den Tagesordnungspunkt.
Geplant seien die Errichtung einer Tiefgaragenabfahrtsüberdachung sowie eine Vordachverlängerung.
Das Grundstück liege im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.
83, welcher zur Hauptstraße eine Baugrenze vorsieht.
Bereits im Baugenehmigungsverfahren zur Errichtung des Gebäudes sei zur Minimierung der Überschreitung der Baugrenze eine Umplanung des Gebäudegrundrisses verlangt worden.
Die geplante Vordachverlängerung solle mittels Gittervorhängen geschlossen werden, die während der Ladenöffnungszeiten offen bleiben.
Die geplante Vordachverlängerung würde jedoch die Baugrenze massiv überschreiten.
Die geplante Tiefgaragenabfahrtsüberdachung benötige Abweichungen von der
Ortsgestaltungssatzung des Marktes Garmisch-Partenkirchen bezüglich der geplanten Dachneigung und der Dacheindeckung in Blech, welche in diesem Bereich aus
städtebaulichen Gründen in Aussicht gestellt werden könnten.
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
Eine Befreiung von der Festsetzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 83
bezüglich der Baugrenze an der Hauptstraße wird nicht in Aussicht gestellt.
Die nötigen Befreiungen von der Ortsgestaltungssatzung des Marktes GarmischPartenkirchen gem. § 6 Abs. 1 OGS von § 3 Abs. 1 Satz 2 OGS bezüglich der Dachneigung und § 3 Abs. 1 Satz 4 OGS bezüglich der Dacheindeckung für die Tiefgaragenabfahrtsüberdachung werden in Aussicht gestellt.
TOP 9: WV Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses, Grundstück
Fl.Nr. 764/17 Gemarkung Partenkirchen, Wilhelm-von-Miller-Weg 16a;
hier: Tektur zur Terrassierung des Hangbereiches, Anlage einer
Treppenanlage, Errichtung einer aufgeständerten Terrasse sowie
eines Gartenhauses
B
Herr Markus Gehrle-Neff, Amt 60, erläuterte den Tagesordnungspunkt.
Das mit Bescheid vom 06.04.2006 genehmigte Gebäude befinde sich im Hangbereich. Beantragt werde nun die Terrassierung des südlichen Grundstücksbereiches
sowie die Errichtung einer Treppenanlage und einer aufgeständerten Terrasse auf
der ein Gartenhaus errichtet werden soll.
Das Vorhaben befinde sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 4 Ä V, welcher für den Bereich der Terrassierung, der Treppenanlage, sowie
der aufgeständerten Terrasse mit Gartenhaus eine private Grünfläche vorsieht.
Im den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist vorgesehen, dass Nebenanlagen
nur ausnahmsweise zulässig sind.
Niederschrift der 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
Eine Befreiung von der im Bebauungsplan Nr. 4 Ä V festgesetzten Grünfläche zur
Errichtung einer Terrassierung des Hangbereiches, der Errichtung einer Treppenanlage und der Errichtung einer aufgeständerten Terrasse mit Gartenhaus gemäß § 31
Abs. 2 BauGB wird in Aussicht gestellt.
Die Planung der zu beantragenden Terrassierung, der Treppenanlage, der aufgeständerten Terrasse sowie des Gartenhauses sind in ihrer Gesamtheit um 50% zu
reduzieren und dem Gemeindebauamt zu einer erneuten Beurteilung vorzulegen.
Eine Terrassierung darf lediglich zur Hangsicherung und nicht primären Schaffung
von Sonnenterrassen geschaffen werden.
TOP 10: Bauantrag zum Neubau eines Wohnheimes für Menschen mit Behinderung, Grundstück Fl.Nr. 1471/2 Gemarkung Partenkirchen,
Anwesen Dompfaffstraße 1a
B
Herr MdG Claus Gefrörer trat zurück und nahm nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
Herr Markus Gehrle-Neff, Amt 60, erläuterte den Tagesordnungspunkt.
Geplant sie die Errichtung eines Wohnheimes für Menschen mit Behinderung. Das
Grundstück befinde sich innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile gem. § 34
BauGB. Das Maß der Nutzung sei mit einer GRZ von 0,39 und nach Zukauf einer
Fläche des Landkreises von 66 m² einer GFZ von 0,696 bei 2 Vollgeschossen und
Dachgeschoss geplant.
Von der Ortsgestaltungssatzung des Marktes Garmisch-Partenkirchen seien Abweichungen gem. § 6 Abs. 1 OGS hinsichtlich der geplanten Dachneigung von 29° ohne
Dachüberstand von § 3 Abs. 1 Satz 1 OGS, den geplanten liegenden Balkonbrüstungen von § 4 Abs. 3 OGS und bezüglich der geplanten Eindeckung in Blech von § 3
Abs. 1 Satz 4 OGS notwendig.
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
Hinsichtlich der geplanten Dachneigung von 29° wird gemäß § 6 Abs. 1 OGS eine
Abweichung von § 3 Abs. 1 Satz 1 OGS gewährt.
Hinsichtlich der Ausführung ohne Dachüberstand wird gemäß. § 6 Abs. 1 OGS eine
Abweichung von § 3 Abs. 1 Satz 1 OGS gewährt.
Hinsichtlich der geplanten liegenden Balkonverschalungen wird gem. § 6 Abs. 1 OGS
eine Abweichung von § 4 Abs. 3 OGS gewährt.
Hinsichtlich der geplanten Eindeckung in Blech wird gem. § 6 Abs. 1 OGS eine Abweichung von § 3 Abs. 1 Satz 4 OGS gewährt.
Niederschrift der 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
vom 30.11.2015
Seite 11
TOP 11: Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage,
Grundstücke Fl.Nrn. 1556/2 und 1560 Gemarkung Partenkirchen, Anwesen Ludwigstraße 88 – 90
B
Herr Jörg Hahn, Amt 60, erläuterte den Tagesordnungspunkt.
Geplant sei die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage.
Die Grundstücke Fl.Nrn. 1556/2 und 1560 Gemarkung Partenkirchen liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 22 Ä II.
Für die Grundstücke ist ein Baufenster mit Baugrenzen festgesetzt. Zur Ludwigstraße
sind 3 Vollgeschosse, im rückwärtigen Grundstücksbereich ist 1 Vollgeschoss bei
geschlossener Bauweise zulässig. Die Festsetzung des Baufeldes und der max. zulässigen Zahl der Vollgeschosse ergibt für die beiden Grundstücke eine max. zulässige GRZ von 0,4 und eine max. zulässige GFZ von 0,95.
Oberirdisch sind max. 5 Garagen oder Stellplätze zulässig.
Die vorgelegte Planung sieht einen 3-geschossigen Baukörper mit einem Dachgeschoss und einem Grenzabstand von 2.30 m zur Ludwigstraßenseite hin vor.
Zusätzlich sind 2,50 m auskragende, eingehauste Balkone vorgesehen, die den Eindruck einer geschlossenen Fassade vermitteln.
Auch im rückwärtigen Grundstücksbereich ist eine 3-geschossige Bebauung mit
Dachgeschoss vorgesehen.
Für das Vorhaben sind nach derzeitigem Planungsstand 33 Stellplätze erforderlich,
wovon lediglich 17 Stellplätze in einer Tiefgarage und 7 Stellplätze oberirdisch in einem Carport mit Flachdach nachgewiesen werden.
Bezüglich der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 22 Ä II sind Befreiungen
notwendig von der festgesetzten Anzahl der Geschosse, von der Baugrenze an der
Ludwigstraße und der Baugrenze im rückwärtigen, nordwestlichen Grundstücksbereich, sowie von den 5 max. zulässigen oberirdischen Stellplätzen.
Aussagen zu notwendigen Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung des Marktes Garmisch-Partenkirchen können auf Grund des derzeitigen Planungsstandes
nicht getroffen werden.
Nach intensiver Diskussion des Vorhabens und der ggf. notwendigen Befreiungen
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und ggf. notwendigen Abweichung
von der Ortsgestaltungssatzung des Marktes Garmisch-Partenkirchen wurde folgender Beschlussvorschlag formuliert:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
Zur Beurteilung des Vorhabens sind ein Modell sowie perspektivische Darstellungen
der Planung anzufertigen und dem Bau- und Umweltausschuss erneut vorzulegen.
Niederschrift der 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
vom 30.11.2015
Seite 12
TOP 12: Neubau des Bahnhofes der Bayerischen Zugspitzbahn in GarmischPartenkirchen, Grundstück Fl.Nr. 2081 Gemarkung Garmisch,
Anwesen Olympiastraße 27;
hier: Stellungnahme des Marktes Garmisch-Partenkirchen zur Eisen
bahnrechtlichen Genehmigung
B
Gegenüber der ersten Planung wurde das Gebäude weiter in Richtung Osten verschoben und versteckt sich somit nicht mehr hinter der benachbarten Eishalle. Dieses und die Erhöhung um einen Stock stärkt das Gebäude.
Der vor der Nordfassade wurmartig angelegte barrierefreie Zugang vermittelt einen
falschen Eindruck vom Eingang des Gebäudes. Der eigentliche Eingang befindet
sich an der Ostfassade und sollte weiter in Richtung Norden verschoben werden.
Entgegen der vorgelegten Planung soll das Erdgeschoss nur dem Besucherverkehr
dienen. Dies wird sehr begrüßt.
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
Mit der Planung besteht grundsätzlich Einverständnis.
Die auf der Nordseite des Gebäudes angelegte barrierefreie Erschließung ist zu
überarbeiten und in der Gestaltung zu verbessern.