Dokumentation der Veranstaltung

Dokumentation
über die Informations- und
Austauschveranstaltung
für ehrenamtliche Helfer in der
Flüchtlingsarbeit im Landkreis Konstanz
Stadthalle Singen, 7. Mai 2015
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Inhaltsübersicht
Kapitel
Überschrift
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Einführung ………………………………………………………………………………
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Begrüßung durch Landrat Frank Hämmerle …………………………….
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Grußworte von OB Bernd Häusler ……………………………………………
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4.1
Inhaltliche Impulse ………………………………………………………………….
Aktueller Stand zur Situation der Flüchtlinge im Landkreis Konstanz
– Herr Egenhofer ………………………………………………………..
Aufgaben des Sozialdienstes Asyl – Frau Ehlers-Khan ………………..
Fragen an den Landrat ……………………………………………………………….
Hauptamtliche Unterstützungsstrukturen für Flüchtlinge im
Landkreis Konstanz – Frau Garvin ………………………………………………
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5.9
5.10
Themen-Inseln ………………………………………………………………………..
„Arbeit“ ……………………………………………………………………………………..
„Trauma“ …………………………………………………………………………………..
„Sozialbetreuung in der Anschlussunterbringung“ …………………….
„Sprache“ …………………………………………………………………………………..
„Kinder und Schule“ und „Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen“
…………………………………………………………………………………….
„Integration in das Vereinsleben“ ………………………………………………
„Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ ………………………………….
„Lebensunterhalt und Krankenversorgung“ ……………………………….
„Wohnen“ ………………………………………………………………………………….
„Was ich schon immer einmal sagen wollte…“ …………………………..
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Schlussworte …………………………………………………………………………..
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7.8
7.9
Anhänge ………………………………………………………………………………….
Einladungsschreiben zur Helferkonferenz ………………………………….
Übersicht über die Themen-Inseln …………………………………………….
Informationen zur Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden und
Flüchtlingen ………………………………………………………………………..
Merkblatt für die ehrenamtliche Mitarbeit in der
Flüchtlingsbetreuung …………………………………………………………………
Asyl in Deutschland – Grundlageninformationen für ehrenamtliche
MitarbeiterInnen ……………………………………………….
Aufgaben von haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen …….
Merkblatt Unterbringung …………………………………………………………..
Sozialleistungen für Asylbewerber ……………………………………………..
Präsentationen zu 4.1, 4.2 und 4.4 …………………………………………….
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Impressum ………………………………………………………………………………
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1. Einführung
Der Landkreis Konstanz ist für die Erstunterbringung
von Flüchtlingen im kommunalen Bereich zuständig.
Aufgrund der in den vergangenen Monaten stark
gestiegenen Zahl an Menschen, die in Deutschland
Asyl suchen, haben sich auch die Anforderungen an
die entsprechenden Aufnahmestrukturen verändert.
Die ehrenamtliche Hilfe ist für die Bewältigung der
Aufgaben unverzichtbar. Um die bereits geleistete
Arbeit der Freiwilligen zu würdigen, sie gleichzeitig
auch auf den aktuellen Stand der Entwicklungen aus Sicht der Verwaltung zu bringen und
schlussendlich gleichsam die Vernetzung und den Austausch untereinander zu stärken, lud
Landrat Frank Hämmerle am 7. Mai 2015 zu einer Helferkonferenz in die Singener Stadthalle
ein.
Die vorliegende Dokumentation soll über die wichtigsten Inhalte unterrichten, die auf der
Veranstaltung zur Sprache kamen und damit auch für diejenigen Aktiven ein
Nachschlagewerk sein, die nicht am Termin teilnehmen konnten. Zudem fasst sie den Ablauf
des Abends zur Erinnerung und als Protokoll zusammen.
2. Begrüßung
Landrat Frank Hämmerle begrüßte rund 150 Gäste in Singen,
die der Einladung zur Helferkonferenz gefolgt waren. Sie
kamen aus verschiedensten Helferkreisen und Initiativen aus
dem gesamten Landkreis und brachten unterschiedliche
Beweggründe und Erfahrungen aus ihrem bisherigen Ehrenamt
mit. Eine Einladung war über alle verfügbaren Verteiler
ergangen, sie findet sich nochmals im Anhang dieser
Dokumentation.
In seinen anfänglichen Worten stellte Frank Hämmerle
zunächst den herzlichen Dank für alles, was bislang bereits
gemeinsam erreicht wurde, in den Mittelpunkt. Der interaktive Austausch zwischen
Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen jeweils ihrerseits untereinander, aber besonders der
Kontakt zwischen den beiden Gruppen miteinander sei Ziel der Veranstaltung. Man habe die
Singener Stadthalle als Veranstaltungsort ausgewählt, da man mit einer großen Nachfrage
für die Helferkonferenz gerechnet habe und der Große Sitzungssaal des Landratsamtes
hierfür wohl zu klein gewesen wäre.
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Für den Landrat war es eine große Freude, so viele Engagierte empfangen zu können, denn
mit Zahlen und Fakten belegte er, wie dringend man das Ehrenamt benötige: Zum 31. März
2015 seien im Landkreis Konstanz 1132 Flüchtlinge untergebracht, das sind doppelt so viele
wie zum Zeitpunkt des Vorjahres. Der Landkreis stellt 15 Gemeinschaftsunterkünfte, 2008
waren es noch zwei. In dieser Erstunterbringung blieben die Flüchtlinge maximal zwei Jahre,
ehe sie in die Anschlussunterbringung in die Städte und Gemeinde vermittelt werden –
derzeit seien dies rund 30 pro Monat, in den kommenden Jahren werde diese Zahl
dramatisch ansteigen. Dagegen stünden etwa 100 neue Flüchtlinge, die dem Landkreis pro
Monat zugewiesen würden; für 2016 erwarte man hier nochmals eine Zunahme von 100
Prozent. Es sei eine „riesige Herausforderung“, so Landrat Hämmerle, man appelliere auch
heute nochmals an diejenigen, die Gebäude kennen, welche vom Landkreis für die
Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sein könnten, sich beim Landratsamt zu melden.
Man sei bereit, Investitionen zu leisten, beispielsweise für den Brandschutz.
Durch die gewaltige Unterstützung der Haupt- und Ehrenamtlichen sei bislang noch keine
Überforderung eingetreten; alle dürften froh sein, dass die Situation weiterhin so gut
bewältigt werde. Die Engagierten, die den Flüchtlingen konkrete Hilfe im Alltag böten, seien
unverzichtbar; der Gesetzgeber gibt den Hauptamtlichen Grenzen, auch die finanzielle Lage
definiere die Handlungsspielräume. Deshalb könne nur durch die Arbeit der Freiwilligen, die
die zweite Hälfte der Anforderungen übernähmen, der derzeitig tragbare Zustand gehalten
werden. Frank Hämmerle führte Beispiele auf, bei denen das Ehrenamt in der
Flüchtlingshilfe bereits heute vorbildlich funktioniere. Angefangen bei der Vermittlung von
Traditionen an Fastnacht über Stadtführungen, Schwimmkurse, Übersetzungen,
Fahrradwerkstätten bis hin zu Patenschaften erstrecke sich das freiwillige Wirken der
Engagierten nahezu flächendeckend im Kreis Konstanz durch die verschiedensten
Helferkreise, Verbände und Initiativen. Exemplarisch zeige sich an den 6 – 7 Klassen im
Landkreis, in denen Asylsuchende bis ca. 18 Jahre unterrichtet würden, welchen
Anforderungen man gegenüberstehe. Vollkommen verschiedene Hintergründe in
sprachlicher und kultureller Hinsicht formulierten den Anspruch an eine gelungene
Willkommensbereitschaft.
Das Ehrenamt habe den Vorteil der direkten Augenhöhe zu den Menschen, so der Landrat.
Er bekomme mit, welches Herzblut dahinter stecke. Gleichzeitig bat er um Verständnis, dass
rechtliche Vorgaben manchen Wunsch der freiwilligen Helfer beschränkten. Das gelte
beispielsweise beim nicht zulässigen Einblick in Akten aufgrund des Datenschutzes. Dennoch
sei seine Erfahrung, überzeugte Frank Hämmerle, dass die Zusammenarbeit zwischen Hauptund Ehrenamt im Landkreis klappe. Das Landratsamt nehme für die Unterbringung und das
Betreuen der Flüchtlinge auch riesige finanzielle Mittel in die Hand. 4,6 Millionen Euro seien
es 2014 gewesen, die man „drauf gelegt“ habe. Für einen Flüchtling erhalte man heute eine
Gesamtpauschale von 14 000 Euro durch Bund und Land, das reiche niemals für die
Kostendeckung aller Aufwendungen im Laufe des Aufenthaltszeitraums. Man leiste eine
Hoheitsaufgabe, die weit über die kommunale Selbstverwaltung hinausgehe.
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In der heutigen Veranstaltung wolle man, erläuterte der Landrat abschließend, „Best
Practice“ und „Facts“ liefern. Auf seine Nachfrage sprach sich nahezu die gesamte
Teilnehmerschaft zudem dafür aus, im Herbst eine weitere Helferkonferenz durchzuführen.
Diese sicherte Frank Hämmerle zu – er hoffe zudem, dass sich bis dahin Vieles
weiterentwickle. Man werde sich auf ein Programm des Landes Baden-Württemberg
bewerben, das die Fortbildung von Ehrenamtlichen fördere. Hier sollte sich bis zum nächsten
Zusammenkommen bereits etwas ergeben haben. Heute gelte, sich im Sinne der Flüchtlinge
und Asylbewerber auszutauschen. Der Landrat schloss mit einem Dank an den
Oberbürgermeister von Singen für die Gastfreundschaft.
3. Grußwort
In seinem Grußwort lobte Singens Oberbürgermeister
Bernd Häusler die Zusammenarbeit mit dem Landratsamt
und unterstrich, dass es für ihn keine Frage gewesen sei,
sich an der Miete für die heutige Veranstaltung zu
beteiligen. Das Thema „Flüchtlinge“, die Schutz suchten,
bewege die Menschen. Er selbst sei aber zuversichtlich,
was die aus seiner Perspektive wichtige
Anschlussunterbringung betreffe: Dass die Zahl der
Asylbewerber, die in den Gemeinschaftsunterkünften untergebracht seien, auf die Quote
angerechnet werden könne, die die Städte und Gemeinden im Blick auf die dauerhafte
Unterbringung zu erreichen hätten, führe auch dazu, dass viele Flüchtlinge ohne Unterbruch
am gleichen Ort bleiben dürften. Häusler dankte allen Engagierten für ihren großartigen
Einsatz.
4. Inhaltliche Impulse
4.1 Aktueller Stand der Situation von Flüchtlingen
Der Leiter der Unteren Aufnahmebehörde beim Landratsamt, Ludwig
Egenhofer, präsentierte in seinem Vortrag, wie sich die aktuelle
Situation der Flüchtlinge im Landkreis Konstanz darstelle. Bei
weltweit 50 Millionen Menschen, die auf der Flucht seien, mehr als
nach dem Zweiten Weltkrieg, stünden verschiedene Ursachen für die
Hilfebedürftigkeit im Vordergrund: politische Unterdrückung,
sexuelle Gewalt, Krieg und gewaltsame Auseinandersetzungen oder
wirtschaftliche und soziale Not. Immer mehr Kinder seien betroffen.
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Konkret drücken sich die Folgen in den Zahlen der Asylanträge aus, die 1995 in Deutschland
bei 128 000 lagen, 2008/2009 bei weniger als 20 000, 2014 dagegen bei 203 000. Für 2015
sei eine Verdoppelung zu erwarten. Für Baden-Württemberg bedeute dies, dass aus 25 000
in 2014 dann 50 000 im laufenden Jahr würden. Die meisten Flüchtlinge kämen aus Syrien,
Gambia und dem westlichen Balkan, insgesamt aus 41 Ländern, zumeist über die
südeuropäische Schiene.
Das Asyl stelle ein verbrieftes Bleiberecht in einem fremden Land aufgrund von Verfolgung
dar. Jedes Bundesland in Deutschland müsse Flüchtlinge aufnehmen, Baden-Württemberg
stehe nach Nordrhein-Westfalen und Bayern an dritter Stelle in der Anzahl an zugewiesenen
Asylsuchenden, konkret seien es 12,97 Prozent der Flüchtlinge in der Bundesrepublik, die im
Südwesten untergebracht würden. 3 % der Flüchtlinge davon kämen in den Landkreis
Konstanz.
Die Untere Aufnahmebehörde des Landkreises, die beim Kreissozialamt des Sozialdezernats
untergebracht ist, arbeite auf den Sachgebieten „Aufnahme / Unterbringung“ (15
Mitarbeiter mit einem Anteil von 13,61 Stellen), „Leistungen“ (9; 7,95), „Soziale Dienste“ (12;
10,1) und „Anschlussunterbringung“ (3; 2,7). Unter den 15 Gemeinschaftsunterkünften
betreibe man unter anderem diejenigen in der Steinstraße in Konstanz (Kapazität 186
Personen), in der Kasernenstraße Radolfzell (108), in der Goethestraße in Stockach (70) und
in der Luisenstraße in Konstanz (138). Aus 300 Wohnheimplätzen in 2012 sind mit
31.03.2015 1171 geworden. Dem Landkreis seien 2014 insgesamt 713 Flüchtlinge
zugewiesen worden, bis Ende März diesen Jahres sind es bereits 308.
4.2 Aufgaben des Sozialdienstes Asyl
Die Sachgebietsleiterin des Sozialdienstes Asyl am Landratsamt,
Ehlers-Kahn, ging in ihren Ausführungen zunächst auf die Aufgaben
ihres Referats ein. Neben dem Herstellen eines
Vertrauensverhältnisses zu den Flüchtlingen seien dies der
Erstkontakt sowie die Information und Beratung, insbesondere zu
Angeboten – auch der Ehrenamtlichen – und zum Asylverfahren. Es
würden Kontakte zu Behörden geknüpft, mit Beratungsstellen und
Schulen zusammengearbeitet, Schriftverkehr übernommen,
Unterstützung bei der Wohnungssuche und dem Gespräch mit
potenziellen Vermietern und Arbeitgebern (nach drei Monaten Aufenthalt kann durch die
Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis erteilt werden) geleistet, im Notfall auch mit
Polizei und Staatsanwaltschaften kooperiert. Dabei seien zahlreiche Herausforderungen zu
meistern, beispielsweise Konflikte der Flüchtlinge untereinander, Sprachprobleme,
Differenzen zwischen den Generationen und Nationalitäten oder die Einhaltung der
Hausordnung in den Unterkünften.
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Gelegentlich werde man auch wegen Alkohol- und Drogenkonsum,
Nachbarschaftsstreitigkeiten mit Anwohnern (beispielsweise wegen Lärm) oder familiären
Auseinandersetzungen benachrichtigt.
Der Sozialdienst leistet überdies Gesundheitsberatung (Vorsorgeuntersuchungen, Impfung,
Einhaltung hygienischer Maßnahmen, Information und Aufklärung bei Suchtproblematik,
ansteckenden Erkrankungen und psychischen Störungen). Mit den Ehrenamtlichen arbeite
man an Angeboten für den Alltag, unter anderem in Form von Sprachcafés, Deutschkursen
oder Hausaufgabenbetreuung. Eine breite Palette an Unternehmungen, Ausflügen oder
Aktivitäten im kulturellen und gesellschaftlichen Bereich komplettiert dies. Zudem
unterstütze man auf Wunsch die „Freiwillige Rückkehr“ der Flüchtlinge in ihre
Herkunftsländer; 2014 waren dies 79 Personen, bis Ende April 2015 bereits 33.
4.3 Fragen an den Landrat
Aus dem Publikum ergaben sich vor den Themeninseln
noch Fragen an den Landrat, die Frank Hämmerle
ausführlich beantwortete. Unter anderem ging er
darauf ein, dass durch die Anschlussunterbringung von
Flüchtlingen in anderen Orten als in die der
Gemeinschaftsunterkünfte ein Bruch der sozialen
Kontakte und persönlichen Bindungen für die
Asylbewerber entstehe. Da die
Anschlussunterbringung garantiert werden müsse, kämen hierfür auch manch ländlicher
gelegene Gemeinden in Betracht. Viele Flüchtlingsfamilien wollten nicht „aufs Land“, gerade
weil oft die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr oder Arbeitsplätze dort fehlten.
Sollten sich Asylsuchende um eine eigene Anschlussunterbringung kümmern, sei dies
erfreulich. Das erfolge jedoch dann freiwillig und könne nicht auf die Quote für die Städte
angerechnet werden, die diese im Blick auf die Anschlussunterbringung zu erfüllen hätten.
Der Betreuungsschlüssel von 100 Flüchtlingen auf 1 Mitarbeiter der Sozialen Dienste schien
einigen Anwesenden unzureichend. Frank Hämmerle berichtete, dass er bereits zahlreiche
Eilentscheidungen getroffen habe, um die Stellenzahl zu erhöhen. Die Grundbetreuung
könne gewährleistet werden; der Kreistag habe zudem die Dynamik des Themas erkannt.
Doch sei finanziell momentan nicht mehr zu leisten, entsprechend bat der Landrat in dieser
Frage um Verständnis und verwies darauf, dass sich der Landkreis Konstanz mit seinen Zahl
an Mitarbeitern im Vergleich zu anderen Kommunen „durchaus sehen lassen“ könne. In
seinen Erläuterungen bezog Hämmerle auch perspektivisch ein, dass man in Sachen
„Personal“ wohl noch häufiger Anpassungen vornehmen müsse, wenn sich die Zuteilung von
Flüchtlingen an den Landkreis weiter erhöhe.
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Im Blick auf die breiten Betätigungsfelder des
Ehrenamtes in sozialen Angeboten appellierte ein
Kreisrat zu neuen Formen der Zusammenarbeit. Dies
könne den Respekt zwischen Haupt- und
Ehrenamtlichen weiter fördern. Landrat Hämmerle
unterstützte diese Würdigung der Freiwilligen und rief
gleichzeitig auch die anwesenden Medien dazu auf,
neuerlich zur Mitarbeit in den Helferkreisen und
Initiativen aufzurufen. Denn wenn die Entwicklung so weitergeht, brauche es „Heerscharen“
an weiteren Engagierten, um die Probleme zu bewältigen. Das Ehrenamt solle keine
Entlastung für die Behörden, sondern eine Ergänzung sein. Hämmerle verwies beispielhaft
auf die Tätigkeit der ehrenamtlichen Sprachmittler des Landkreises, die auch Angebote in die
Herkunftssprache übersetzen könnten. Gleichzeitig musste der Landrat Wünsche nach
Aufwandsentschädigungen für die Engagierten durch das Landratsamt enttäuschen. Hierfür
gebe es rechtlich und durch das Rechnungsprüfungsamt keine Spielräume. Anfallende
Kosten für die Flüchtlinge könnten aber durch die Behörden übernommen werden.
Im Blick auf die Position der EU zum Thema
„Flüchtlingsrettung“ und dem anstehenden
Flüchtlingsgipfel der Bundesregierung erklärte der
Landrat, dass es wohl mehr Geld geben werde. Das
Problem sei, dass verfassungsrechtlich eine
Weiterleitung finanzieller Mittel vom Bund direkt an die
Kommunen nicht vorgesehen ist. Das Land bleibe stets
involviert und man müsse abwarten, was schlussendlich
im Landkreis „ankomme“. Insofern war es schwierig, hierüber nähere Zusagen zu machen.
In der Frage der Kontaktvermittlung zwischen Flüchtlingen und Helferkreisen erkundigte sich
Hämmerle, dass Aushänge hierzu bereits in mehreren Sprachen in den Unterkünften
veröffentlicht seien. Zukünftig soll noch expliziter auf die Angebote der Ehrenamtlichen
hingewiesen werden. In Sachen der Nutzung von Schulen des Landkreises für
Veranstaltungen der Engagierten mit Flüchtlingen sicherte der Landrat zu, dass diesem
Anliegen nach Rücksprache mit dem jeweiligen Schulleiter bei Einhaltung der Hausordnung
und keinen anfallenden Kosten seinerseits nichts im Wege stehe.
Abschließend verwies Frank Hämmerle auch auf die Gesprächsmöglichkeiten an den
„Themen-Inseln“ und erhielt Beifall für seine große Offenheit, sich den vielen Fragen gestellt
zu haben. Er motivierte nochmals, im Engagement nicht nachzulassen und bedankte sich
eindringlich für die bisherige ehrenamtliche Arbeit. Ohne sie könnten die hauptamtlichen
Dienste eine soziale Integration in der Form, wie sie im Moment im gesamten Kreis Konstanz
geschehe, nicht leisten. Beide seien zueinander eine wichtige Ergänzung.
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4.4 Hauptamtliche Unterstützungsstrukturen für Flüchtlinge im Landkreis Konstanz
Die Integrationsbeauftragte des Landkreises, Garvin, die seit gut
fünf Monaten im Amt ist, präsentierte als letzten Vortrag die
bestehenden Unterstützungsstrukturen von Seiten der
Hauptamtlichen im Landkreis Konstanz. Ihre Aufgabe sei unter
anderem der Aufbau von Strukturen und Netzwerken, eine
Bestandsaufnahme der Integrationsarbeit sowie das
Transparentmachen der Integrationsangebote. Sie sei zwar für
die Integration aller Menschen mit einem Migrationshintergrund
zuständig, beschäftige sich derzeit aber aufgrund der aktuellen
Lage vorwiegend mit der Arbeit für Flüchtlinge.
Garvin listete die Unterstützungsstrukturen vor Ort auf, wozu unter anderem die
Migrationsberatung für Ehrenamtliche, der Jugendintegrationsdienst, Sprachkursträger, das
Jobcenter und die Arbeitsagentur, das Kompetenzzentrum Traumapsychologie an der
Universität Konstanz, die Flüchtlingsorganisationen der LIGA, verschiedene Projekte wie
„ReFugium“ oder „Bleiben mit Arbeit“, die Wohlfahrtsverbände wie AWO, Rotes Kreuz,
Caritas und Diakonie, aber auch die Schulsozialarbeit zählen.
Die Helferkreise der Ehrenamtlichen seien im Landkreis breit gestreut und bereits gut
miteinander vernetzt. Sie bildeten sich vor allem dort, so sich Gemeinschaftsunterkünfte
befinden, aber auch andernorts würden immer mehr einzelne Ehrenamtliche aktiv und es
gründeten sich neue Initiativen. Sie erfahren Unterstützung von den hauptamtlichen
Strukturen, den Integrationsbeauftragten der Städte, aber auch über eine Webseite des
Landes (www.fluechtlingshilfe-bw.de) und anderen Partnern. Für den Landkreis sei überdies
die Auflage einer Informationsmappe für ehrenamtliche Helfer geplant.
5. Themen-Inseln
Um den Austausch zwischen Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen, aber auch untereinander
voranzubringen, schlossen sich an die inhaltlichen Vorträge sogenannte „Themen-Inseln“ an.
An diesen standen Experten bereit, die Anregungen entgegennahmen, Fragen
beantworteten und zur Diskussion einluden.
In rund 45 Minuten konnten sich die Teilnehmer der Veranstaltung an diesen
Informationsständen aufhalten und nach individuellen Interessen und Bedürfnissen zu
konkreten Anliegen nachhaken, sich beraten lassen oder ausgelegtes Material mitnehmen.
Dabei gingen die jeweiligen Moderatoren explizit auf Problemstellungen ein, die die
Ehrenamtlichen aus ihrer Arbeit mitbrachten.
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5.1 Themen-Insel: „Arbeit“
Bei dieser Themen-Insel waren Mitarbeiter der Agentur
für Arbeit, dem „Jobcenter“ und des AWO-Projektes
„Bleiben mit Arbeit“ zugegen. Sie erklärten die
Zugangswege für Flüchtlinge in die Arbeitswelt,
erläuterten die auch an diesem Abend in Frage
gestellte „Vorrangprüfung“, gaben Auskunft über
Fördermöglichkeiten für Maßnahmen, die die
Behörden zur Eingliederung ins Arbeitsleben leisteten
und nahmen den Wunsch entgegen, wonach Asylbewerber für eine Integration in den
Arbeitsmarkt dringend tägliche Deutsch-Kurse benötigten. Weitere Informationen zu diesem
Themenbereich sind in den an diese Dokumentation angefügten Handouts zu finden.
5.2 Themen-Insel: „Trauma“
Dr. Maggie Schauer vom Kompetenzzentrum
Psychotraumatologie berichtete den Zuhörern an ihrer
Themen-Insel von ihrer Arbeit in der Forschung und
über die Zusammenarbeit mit den niedergelassenen
Psychotherapeuten und Fachärzten. Sie ging auf die
zunehmenden psychischen Probleme von Flüchtlingen
ein, die aus ihren Herkunftsländern mit traumatischen
Erlebnissen nach Deutschland kämen und dringend
Unterstützung bedürften. Sie erläuterte Verfahren, die bislang in der Therapie und
Verarbeitung solcher Erfahrungen eingesetzt würden und wie wichtig die Schilderungen der
Asylbewerber für die Weiterentwicklung neuer effektiver Behandlungsansätze seien. Für
Fragen gab Frau Dr. Schauer ihre Mail-Adresse bekannt: [email protected].
5.3 Themen-Insel: „Sozialbetreuung in der Anschlussunterbringung“
Mitarbeiter des Caritasverbandes, des Roten Kreuzes und
der AWO stellten die Sozialbetreuung in der
Anschlussunterbringung dar, die von der LIGA koordiniert
werde. So würden der Übergang von den
Gemeinschaftsunterkünften in die dauerhafte
Unterbringung der Städte und Gemeinden begleitet, das
Suchen nach Wohnraum unterstützt, beim Einleben in die
neuen Strukturen vor Ort geholfen und die soziale Betreuung im veränderten Umfeld
gewährleistet.
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5.4 Themen-Insel: „Sprache“
An dieser Themen-Insel informierten Frau Ehlers-Khan,
der Caritasverband und Engagierte des Projektes der
„ehrenamtlichen Sprachmittler“ im Landkreis darüber,
wie die Barrieren der Sprache zwischen Flüchtlingen und
den Freiwilligen, den Behörden und der Bevölkerung
abgebaut werden könnten. Mit ihrem Dienst stellen die
Sprachmittler eine Hilfe bei Übersetzungen, in der
Kommunikation und zur besseren Verständigung und des
gegenseitigen Verständnisses dar. Sie können dabei auf Ehrenamtliche aus Dutzenden
Sprachen verweisen, die Brücken zum Dialog errichten – sei es beim Arztbesuch, bei
Anträgen oder in Ämtern.
Von den Zuhörern wurde der Wunsch nach mehr Deutsch-Material für erwachsene
Flüchtlinge vorgetragen, auch der Vorschlag zu sogenannten „Tandem-Partnerschaften“,
wodurch sich feste Bindungen zwischen den einzelnen Engagierten und ihren jeweiligen
Sprachmittlern etablieren könnten. Weitere Informationen zu diesem Themenbereich sind in
den an diese Dokumentation angefügten Handouts zu finden.
5.5 Themen-Insel: „Kinder und Schule“ sowie „Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen“
Die Schulsozialarbeiter im Bereich des VAB-O
(„Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf für Jugendliche
ohne Deutschkenntnisse“) sowie der Sozialdienst Asyl
umrissen ihr breites Engagement in Kinderkrippen,
Kindergärten, Grundschulen und weiterführenden, auch
beruflichen Schulen sowie den „Internationalen
Vorbereitungsklassen“.
Sie unterstützen beispielsweise die kinderärztliche
Untersuchung, helfen bei Anträgen zu
Kostenübernahmen durch das Jugendamt, begleiten das
Bildungs- und Teilhabepaket, sorgen für Finanzierung
von Mittagessen, Schulbeihilfe, Klassenfahrten und
Fahrkarten. Die Mitarbeiter stellten ihr Team vor und
verwiesen auf die zahlreichen gesetzlichen Grundlagen,
auf denen sie ihre vielfältigen Aufträge und Aufgaben wahrnähmen. Weitere Informationen
zu diesem Themenbereich sind in den an diese Dokumentation angefügten Handouts zu
finden.
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5.6 Themen-Insel: „Integration in das Vereinsleben“
Am Beispiel des Fußballvereins „DJK Konstanz“ gab ein Experte
praktische Tipps dazu, wie die Integration von Flüchtlingen in
Vereine gelingen könne. Insgesamt spiele sowohl die Grundhaltung
der Flüchtlinge, aber vor allem auch des Vereins selbst eine Rolle.
Beispielsweise könne diese Offenheit und Toleranz auch in der
Satzung zum Ausdruck gebracht werden. Die Philosophie eines
Vereins sollte immer das Menschenbild im Auge behalten, das durch
die Willkommenskultur geprägt wird. Gedanken müssen sich Vereine
auch darüber machen, wie sie im Zweifel damit umgehen, dass Flüchtlinge möglicherweise
keine oder nur reduzierte Beiträge zahlen können. Die Vereine seien in ihrer
gesellschaftlichen Funktion zu Bildung und Teilhabe angehalten.
5.7 Themen-Insel: „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“
Mitarbeiter vom Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises sowie die
Aufnahmestelle „ReFugium“ im „Pestalozzi Kinder- und Jugenddorf“ erläuterten
interessierten Zuhörern ihre enge Zusammenarbeit. Von der Behörde gingen die
Altersfestsetzung und die Inobhutnahme aus, eine Kooperation zu eventuellen Krankheiten
oder seelischen Beeinträchtigungen der jungen Flüchtlinge bestehe mit dem
Gesundheitsamt des Landkreises. Oft würden die Kinder von der Bundespolizei aufgegriffen,
die direkte Verbindung zum Familiengericht ermögliche die schnelle Anrufung in
Rechtsfragen, beispielsweise in Sachen Vormundschaft. Miteinander biete man Sprachkurse,
Unterstützung beim Asylantrag, Suche einer passenden Schule und plane gemeinsame
Hilfen. Im Zweifel kämen eine Heimunterbringung und eine Umverteilung in Betracht.
Weitere Informationen zu diesem Themenbereich sind in den an diese Dokumentation
angefügten Handouts zu finden.
5.8 Themen-Insel: „Lebensunterhalt und Krankenversorgung“
Die Untere Aufnahmebehörde und der Sozialdienst Asyl
gaben Auskünfte über soziale Leistungen, die Flüchtlingen
zustehen. Entsprechend wurden Fragen zum
Asylbewerberleistungsgesetz beantwortet, die mit
Leistungen des „Jobcenters“ und der Sozialhilfe
vergleichbar seien. Quartalsweise wird ein Krankenschein
bei Bedarf ausgestellt, der zum Besuch des Hausarztes
beziehungsweise des Zahnarztes berechtigt.
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Darüber hinaus wurden wesentliche Unterstützungsmaßnahmen in der
Gesundheitsversorgung dargelegt, unter anderem die Impfungen sowie die U-Hefte für
Kinder. Im Gespräch mit Teilnehmern der Themen-Insel gab es den Wunsch, bestimmte
Untersuchungen zur Pflicht zu machen. Weitere Informationen zu diesem Themenbereich
sind in den an diese Dokumentation angefügten Handouts zu finden.
5.9 Themen-Insel: „Wohnen“
Auch an dieser Themen-Insel informierte die Untere
Aufnahmebehörde des Landkreises. So wurde erörtert, welche
Aufgaben von Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen übernommen
werden können. Insbesondere die Aushändigung von
Mietbescheinigungen, die Vermittlung in die
Anschlussunterbringung, die Abwicklung des Umzugs und die
Bekanntgabe über den Zeitpunkt der privaten Wohnungssuche
werden durch das Amt vorgenommen. Gleichzeitig sind die
Begleitung bei Wohnungsbesichtigungen oder das gemeinsame
Ausschauhalten nach Wohnraum ein breites Spektrum an
Möglichkeiten für Freiwillige, sich einzubringen. Weitere Informationen zu diesem
Themenbereich sind in den an diese Dokumentation angefügten Handouts zu finden.
5.10 Themen-Insel: „Was ich unbedingt noch loswerden wollte…“
Die von der Stabsstellenleiterin Asyl des Landratsamtes, Frau Brumm, und
Integrationsbeauftragten des Landkreises, Frau Garvin, betreute Themen-Insel war
Sammelpunkt für verschiedenste Fragestellungen, Anregungen und Wünschen. Geäußert
wurden Vorschläge zur intensiveren Kooperation zwischen den Behörden und den
Freiwilligen, aber auch Enttäuschungen im zwischenmenschlichen Bereich. Gleichzeitig
wurde Lob für die an vielen Orten funktionierende Zusammenarbeit zwischen Ämtern und
den Helferkreisen deutlich. Die Nachfrage untermauerte insofern, dass die für die zweite
Jahreshälfte angedachte Wiederholung der Konferenz sinnvoll und wichtig ist.
Weitere Bilder der Themen-Inseln:
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6. Schlussworte
Die Moderatorin des Abends, die Leiterin der Stabsstelle Asyl des
Landkreises Konstanz, Monika Brumm, zog ein positives Fazit der
Veranstaltung: Die rege Teilnahme an den Themen-Inseln habe
nochmals den Bedarf an Information und Austausch verdeutlicht.
Die kurzweiligen Referate seien bei den Zuhörern offenkundig gut
angekommen. Deshalb werde man sich für die nächste
Helferkonferenz im Herbst im Großen Sitzungssaal des
Landratsamtes Konstanz vornehmen, wieder so viele Engagierte
begrüßen zu können.
Weitere Bilder zur Helferkonferenz:
7. Anlagen
Die Anlagen zu dieser Dokumentation entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten.
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Anhang 7.2
Informationen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und
Asylsuchenden
Fördermöglichkeiten bei Bezug von Arbeitslosengeld I oder II:
•
Sprachkurs:
Sofern ein Flüchtling im Leistungsbezug von Arbeitslosengeld 1 oder 2 steht, kann ein
Integrationskurs oder ein berufsbezogener Sprachkurs besucht werden. Die Agentur
für Arbeit und das Jobcenter stellen hierfür den Kontakt zu den
Migrationsberatungsstellen her, die die entsprechenden Anträge beim BAMF stellen.
Asylbewerber/innen, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, können einen ESFBAMF-Kurs besuchen, wenn sich in den jeweiligen Kursen freie Kapazitäten ergeben.
Seit 01.01.2015 ist die Teilnahme für diesen Personenkreis ab Sprachniveau A1
möglich.
•
Eingliederungszuschuss:
Darunter versteht man einen Zuschuss für Arbeitgeber, um den erhöhten
Einarbeitungsaufwand aufgrund von Minderleistungen (z.B. schlechte
Deutschkenntnisse oder fehlende Kenntnisse/Berufserfahrung) der Bewerber/innen.
Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach dem Umfang der Minderleistung des
Arbeitnehmers und wird in jedem Fall individuell entschieden.
•
Maßnahme bei einem Arbeitgeber:
Eine Maßnahme beim Arbeitgeber ist ohne Vorrangprüfung möglich, sofern der
Flüchtling bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter gemeldet ist.
Bei Asylbewerbern oder Geduldeten gelten die gleichen Bestimmungen wie bei einer
möglichen Arbeitsaufnahme.
Probearbeit/Praktika sind grundsätzlich zustimmungspflichtig seitens des Vermittlers.
•
Förderung beruflicher Weiterbildung.
Ist die Qualifizierung zur Aufnahme einer Tätigkeit in Ihrem Unternehmen erforderlich,
kann diese in Einzelfällen vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur gefördert werden.
•
Übernahme von Kosten für Prüfung der Anerkennung beruflicher
Berufsabschlüsse
Ein ausländischer Berufsabschluss muss in Deutschland ggf. erst über die Industrieund Handelskammer oder der Handwerkskammer anerkannt werden. Die Kosten für
das Prüfungsverfahren werden i.d.R. vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit
übernommen.
1
Ihre Ansprechpartner
•
Für die Personenauswahl; Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit:
Arbeitsagentur Singen, Radolfzell und Stockach - Tel: 07731 / 8206 410
Arbeitsagentur Konstanz - Tel: 07531 / 585 378
•
Für die Suche nach Jugendlichen für eine Ausbildungsstelle oder einen
Praktikumsplatz:
Arbeitsagentur Singen, Radolfzell und Stockach - Tel: 07731 / 8206 410
Arbeitsagentur Konstanz - Tel: 07531 / 585 378
in Einzelfällen: Landratsamt Konstanz/Schulsozialarbeit Tel 0176-18001548
•
Für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis:
Ausländerbehörde Landkreis Konstanz - Tel. 07531-800-0
Ausländerbehörde Stadt Konstanz - Tel. 07531-900-0
Ausländerbehörde Stadt Radolfzell - Tel. 07732-81-0
Ausländerbehörde Stadt Singen - Tel. 07731-85-599
Sie haben weitere Fragen?
Bitte wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg oder das
Jobcenter Landkreis Konstanz.
2
Landratsamt Konstanz
Untere Aufnahmebehörde
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Telefon: 07531/800-0
www.LRAKN.de
Landratsamt Konstanz · Postfach 101238 · 78412 Konstanz
Name und Anschrift
Merkblatt für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der
Flüchtlingsbetreuung
Liebe Ehrenamtliche,
vielen Dank, dass Sie mit Ihrem Engagement einen Beitrag zur Aufnahme
und Integration von Flüchtlingen leisten. Ihre Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig: Von Begleitung bei Arztbesuchen, Behördengängen und wichtigen
Terminen, sowie Übersetzen, schulische Unterstützung bis hin zu Freizeitgestaltung u.a.m.
In der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit mit Flüchtlingen und Asylbewerbern ist es unerlässlich, die kulturellen und religiösen Besonderheiten der
Betreuten zu respektieren.
Ansprechpartner für Sie sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialdienste in den Gemeinschaftsunterkünften, die die ehrenamtliche Arbeit koordinieren und die Kontakte herstellen.
Sobald Sie beim Landratsamt als ehrenamtlich tätig registriert sind, genießen
Sie den Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz des Badischen Gemeindeversicherungsverbandes BGV.
Bei Schäden durch Mitfahren oder Mitnahme von Flüchtlingen im Auto greift
grundsätzlich die KFZ-Haftpflicht des Fahrzeugführers. Für Schäden am
Fahrzeug besteht über das Landratsamt kein Versicherungsschutz.
Falls Sie mit Kindern arbeiten, wird vom Gesetzgeber aus Gründen des Kinderschutzes die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt.
Rechtsgrundlage ist § 72 a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und §
30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG).
Sparkasse Bodensee
BLZ
690 500 01
Kto-Nr.
12 435
IBAN
DE87 6905 0001 0000 0124 35
Swift-Bic SOLA DES 1 KNZ
Sparkasse Singen-R´zell
Sparkasse Stockach
Sparkasse Engen-Gottm.
Volksbank eG KN
Postbank Karlsruhe
(BLZ 692 500 35)
(BLZ 692 517 55)
(BLZ 692 514 45)
(BLZ 692 910 00)
(BLZ 660 100 75)
3 065 505
6 010 003
5 004 007
210 216 103
35 738 756
Das erweiterte Führungszeugnis bekommen Sie auf Vorlage unseres Begleitschreibens kostenlos bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Gemeindeoder Stadtverwaltung.
Bei der Arbeit mit Kindern sollten Sie unbedingt die Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern haben, die Ihnen dann die Aufsichts- und Fürsorgepflicht
übertragen. Diese Verantwortung können Sie nicht an Dritte delegieren. Bitte
nehmen Sie nur so viele Kinder mit, wie erwachsene Aufsichtspersonen vorhanden sind (1 erwachsene Aufsichtsperson auf max. 4 Kinder). Wichtig ist
auch bei Badeveranstaltungen auf sichere Schwimmhilfen zu achten oder
sicher zu gehen, dass die Kinder schwimmen können.
Anfallende Kosten (z.B. für Fahrt, Material, Eintritt usw.) müssen unbedingt
vorher mit dem Sozialdienst abgesprochen werden; nur so bekommen Sie
sie erstattet.
Bei Bedarf stellen wir auch gerne Tätigkeitsnachweise aus.
Bedenken Sie bitte auch Folgendes:
Einige unserer Flüchtlinge kommen zu einem Teil auch aus Risikogebieten,
in denen es ansteckende Krankheiten gibt. Achten Sie deshalb zu Ihrer eigenen Sicherheit auf ausreichenden Impfschutz und die Einhaltung der üblichen Hygiene – Regeln.
Merkblatt erhalten:
Ort, Datum
Unterschrift
-2–
Asyl in Deutschland
Grundlagen Informationen für ehrenamtliche MitarbeiterInnen
• Verfahren: Einreise nach Deutschland
Asylantragstellung in einer Erstaufnahmeeinrichtung (Ba-Wü = Karlsruhe und
Meßstetten)
Verteilung auf die Landkreise (Landkreis Konstanz ca. 2,9%)
Aufnahme der Asylsuchenden in Gemeinschaftsunterkünften
Verbleib bis zum rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens, maximal
24 Monate
Anhörung und Entscheidung über das Verfahren beim Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BaMF)
• Kindergarten und Schule
Nach Eintreffen der Kinder im Landkreis werden sofort die nötigen Schritte
unternommen, um die Kinder zeitnah im Kindergarten unterzubringen und
einzuschulen
• Ausbildung und Arbeit
Jugendliche und junge Erwachsene werden in den VABO
(Vorbereitungsklasse Ausbildung und Beruf ohne Sprachkenntnisse) der
Berufsschulen im Landkreis Konstanz aufgenommen und beschult
Nach 3 Monaten Aufenthalt kann eine Arbeitserlaubnis über die zuständige
Ausländerbehörde beantragt werden (mit Vorrangprüfung). Ab 15 Monaten
Aufenthalt kann eine Arbeitserlaubnis beantragt werden, ohne dass eine
Vorrangprüfung durchgeführt wird.
Nach 4 Jahren wird eine generelle Arbeitserlaubnis erteilt (es sei denn, dass
ausländerrechtliche Bestimmungen entgegen stehen)
Wichtig: Auch für Praktika und Ausbildungen ist eine Arbeitserlaubnis
erforderlich!
• Aufenthalts’titel‘
Aufenthaltsgestattung während des laufenden Asylverfahrens
Duldung nach negativem Abschluss des Asylverfahrens
Aufenthaltserlaubnis nach erfolgreichem Abschluss des Asylverfahrens
• Sozialleistungen
Bei Aufenthaltsgestattung und Duldung besteht ein Anspruch auf Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), der sich im Wesentlichen
nicht von anderen Sozialleistungen (Job-Center, Sozialhilfe) unterscheidet.
Im Bedarfsfall erhalten die Hilfeempfänger quartalsweise einen Krankenschein
für den Hausarzt bzw. dem Zahnarzt
Bei Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis wird das Job-Center zuständig.
Bei spezifischen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung ☺
Aufgaben von haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen
Kindergarten
Hauptamtliche
Erstkontakt zum
Kindergarten,Vermittlung
Kindergartenplatz , Anmeldung und
Abwicklung der Formalitäten
Erstkontakt zur Schule, Suche von
Schulplätzen und Anmeldung,
Abwicklung von Formalitäten,
Ansprechpartner für die
Lehrer/Schulen
Ehrenamtliche
Begleitung und Hilfestellung der
Familie beim ersten
Kindergartenbesuch
Hausaufgabenbetreuung,
Schule
Begleitung der Eltern zu
Elternabenden; evt
Übersetzungshilfen; Bitte keine
Schulanmeldungen
übernehmen!
Anmeldung in Schule; Abwicklung Hausaufgabenbetreuung;
VABO
der Formalitäten
Vermittlung von Nachhilfen
Durchführung nach Absprache
Sprachkurse
Organisation und Koordination
Es können weitere Kurse
Vermittlung von
organisiert und evt.
externen
Ratenzahlungen vereinbart
Sprachkursen
werden
Arzt
Evt. Hilfestellung bei
Terminvereinbarungen; Begleitung
der Menschen zum Arzt; Hilfe bei
Ausgabe von Krankenscheinen
Übersetzungen
Vereinbarung von
Vermittlung von Anwälten, evt.
Asylverfahren
Anhörungsterminen/Asylantragstell Vereinbarungen zu
ung Verfahrenshilfe und
Ratenzahlungen
Aufklärung
Kontakt mit Ausländeramt, JobBegleitung nach Absprache mit
Behörden
Center, Sozialleistungsbehörde
den Sozialarbeitern
Unterstützung der Arbeitssuche;
Arbeit/gemeinnüt Weitervermittlung an zuständige
Stellen
Kontaktaufnahme zu Arbeitgebern,
zige Arbeit
Hilfe bei Bewerbungsschreiben,
Begleitung Vorstellungsgespräch
Unterstützung bei der
Wohnungssuche Bekanntgabe, ab wann eine
Wohnung privat gesucht werden
Wohnungssuche; Begleitung zu
kann; Aushändigung der
Wohnbesichtigungen
Mietbescheinigung, Unterstützung
bei der Abwicklung; Vermittlung in
Anschlussunterbringung
Unterstützung bei der Organisation
Bußgelder
von Ratenzahlungen
Merkblatt Unterbringung / Wohnen
Vorläufige Unterbringung
Zuweisung durch die Landeserstaufnahmestellen anhand Quote
Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis
Unterbringung nach gesetzlichen Vorschriften und sozialen Aspekten
Flüchtlinge sind verpflichtet in der Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, bis
Auszug genehmigt wird (Nutzungsverhältnis, kein Mietverhältnis)
Auszug aus der Unterkunft
• Nach 24 Monaten ab Datum der Zuweisung
• Nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens (Anerkennung
oder Ablehnung als Asylberechtigter)
Anschlussunterbringung
Unterbringung nach Beendigung des Aufenthaltes in der
Gemeinschaftsunterkunft
Versorgung mit Wohnraum durch private Suche der Bewohner
Zuweisung an Gemeinden im Landkreis anhand Quote
Zuweisung nach gesetzlichen Vorschriften und sozialen Aspekten sowie
aufgrund enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden
Organisation Umzug in neuen Wohnraum
Sozialbetreuung in Anschlussunterbringung durch die LIGA der freien
Wohlfahrtspflege
Zielsetzung: endgültige Unterbringung in eigenen
Wohnraum
Sozialleistungen für Asylbewerber
Asylbewerber im laufenden Asylverfahren und abgelehnte Asylbewerber (Geduldete) erhalten
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
•
•
allerdings nur wenn sie wirklich bedürftig sind
eigenes Vermögen muss vor Bezug von Leistungen bis zur Vermögensfreigrenze von
200 € aufgebraucht werden
Höhe der Sozialleistungen
Seit 01.03.2015 beträgt die Regelbedarfsstufe 1 für einen alleinstehenden Erwachsenen 359 €.
Diese beinhaltet folgende Bedarfe:
Nahrungsmittel, Bekleidung, Energie, Gesundheitspflege, Verkehr, Nachrichtenübermittlung,
Freizeit, Unterhaltung, Kultur, Bildung, Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen, andere
Waren und Dienstleistungen
Die Beträge für Ehepaare, Partner und Kinder werden prozentual von der Regelbedarfsstufe 1
abgeleitet.
Vergleich: Regelbedarfsstufe 1 nach SGB II und SGB XII: 399 €
Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII erhalten für die Ersatzbeschaffung von Möbeln,
Einrichtungsgegenständen und Haushaltsgeräten keine einmalige Beihilfe. Leistungsberechtigte
nach AsylbLG haben hierauf einen Anspruch.
Außerdem müssen von Leistungsempfängern nach SGB II und SGB XII Zuzahlungen zu Rezepten
gezahlt werden.
Zusätzlich werden Unterkunftskosten gewährt:
− in Gemeinschaftsunterkünften als Sachleistung
− für kommunales Wohnen bis zur Höhe der geltenden Miethöchstgrenzen
Auf Antrag sind darüber hinaus für Kinder und Schüler Leistungen für Bildung und Teilhabe
möglich (z.B. Schulmaterial, Mittagessensverpflegung im Kindergarten oder Schule)
Leistungen im Krankheitsfall
Der Leistungsanspruch erstreckt sich auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen.
Bei Bedarf erhält der Leistungsberechtigte von der Heimleitung einen Krankenschein für das
laufende Quartal für Allgemeinärzte oder Zahnärzte.
Darüber hinausgehende Behandlungen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Leistungsbehörde unter Hinzuziehung der behandelnden Ärzte oder des Gesundheitsamtes möglich.
Apothekenrezepte sind zuzahlungsfrei. Rezeptfreie Medikamente wie Hustensaft oder
Kopfschmerztabletten müssen von den Asylbewerbern selbst gezahlt werden.
Flüchtlinge im
Landkreis Konstanz
LRA Konstanz
Flucht
Mehr als 50 Millionen Menschen sind weltweit auf der
Flucht.
Die UNO legt alarmierende Zahlen vor. Der Höchstwert seit
dem zweiten Weltkrieg.
Warum fliehen Menschen?
Die Gründe aus denen Menschen gezwungen sind zu
fliehen sind vielfältig:
Verfolgung, Folter, Vergewaltigung, Krieg und Bürgerkrieg,
drohende Todesstrafe, Zerstörung der Existenzgrundlagen.
Darunter sind auch Kinder, die von ihren Eltern alleine auf
die Flucht geschickt werden, deren Familien zerrissen oder
deren Angehörige tot sind.
LRA Konstanz
Asylanträge
in Deutschland, Erstanträge
128.000
110.000
203.000
19.000
1995
2000
2005
2010
2014
LRA Konstanz
Anstieg
Im Jahre 2008 waren es gerade 28.018 Menschen die um
Asyl nachsuchten. Seitdem steigt die Zahl stetig. 2013
waren es bereits über fünf Mal so viel (127.000). Im
vergangenen Jahr waren es 203.000 Menschen. Aktuell
geht man für 2015 von einem weiteren Anstieg aus. Viele
Flüchtlinge aus den am meisten umkämpften Gebieten Irak
und Syrien schaffen es oft nicht bis Europa. Sie lassen sich
vorübergehend in den Nachbarländern Türkei, Jordanien,
Libanon und Nordirak nieder. Die starken Kontingente
stammen aktuell aus Syrien, Gambia sowie vom westlichen
Balkan, Serbien und Kosovo. Aus insgesamt 41 Ländern.
LRA Konstanz
Asyl
Bedeutet ein verbrieftes Bleiberecht in einem fremden
Land. Es wird gewährt, wenn ein Mensch aus politischen,
ethnischen oder religiösen Gründen in seinem Land
verfolgt wird. Das Asyl wird in Deutschland selten
anerkannt. Denn das Asylrecht wurde in den vergangenen
Jahren enger gefasst. Damit soll es geschützt werden vor
Bewerbern, die aus anderen Gründen nach Deutschland
kommen und bleiben wollen, aber in ihrer Heimat nicht
verfolgt sind.
LRA Konstanz
Aufnahmequote
Jedes Bundesland muss Flüchtlinge aufnehmen. Der
Schlüssel dafür ist genau festgelegt. Baden-Württemberg
bekommt 12,97%. Das ist jeder achte Ausländer, der in der
Bundesrepublik ankommt. Die Ersten kommen in eine
zentrale Empfangsstelle. Diese befindet sich im Augenblick
in Karlsruhe und Meßstetten. Weitere Erstaufnahmestellen
in Baden-Württemberg werden neu eingerichtet.Dort
werden die Menschen registriert, medizinisch untersucht
und dann auf die einzelnen Landkreise verteilt. Dem
Landkreis Konstanz werden 2,81759% zugewiesen.
LRA Konstanz
LRA Konstanz
Untere Aufnahmebehörde
Sozialdezernat
Kreissozialamt
Referat
Untere Aufnahmebehörde
Sachgebiet
Aufnahme und
Unterbringung
Sachgebiet
Leistungsgewährung
LRA Konstanz
Sachgebiet Sozialdienst
Sachgebiet
Anschlussunterbringung
Stellenanteile
Untere Aufnahmebehörde
Aufnahme und
Unterbringung
15 Mitarbeiter
(13,61
Stellenanteile)
Leistungsgewährung
9 Mitarbeiter
(7,95
Stellenanteile)
LRA Konstanz
Sozialdienst
12 Mitarbeiter
(10,10
Stellenanteile)
Anschlussunterbringung
3 Mitarbeiter
(2,7
Stellenanteile)
Unterkünfte im Landkreis
Steinstraße 20,
78467
Konstanz
Kapazität 186
Personen
Kasernenstr.
60, 78315
Radolfzell
Kapazität 108
Personen
Linde Stockach,
Goethestraße
23/1, 78333
Stockach
Kapazität 70
Personen
LRA Konstanz
Atrium
Konstanz,
Luisenstr. 11,
78467
Konstanz
Kapazität 138
Personen
sowie
Stockach
Zoznegger
Str. 30
150
Personen
Zizen
hausen
Meßkircher
Str. 144
12
Personen
Rielasingen
Rosenegg
40
Personen
Singen
Fittingstr.
17a
43
Personen
Singen
Friedingerstr. 26
46
Personen
Singen
Romeias
Str. 11-17
120
Personen
LRA Konstanz
Engen –
Welsching
en
22
Personen
Engen
Badischer
Hof
68
Personen
Bodman
Kaiserpfalz
str. 95+97
70
Personen
Singen
Hauptstr.
2
77
Personen
Wohnheimplätze im Landkreis
1400
1171
1200
1088
1000
800
562
600
400
242
290
300
2011
2012
200
0
2010
LRA Konstanz
2013
2014
31.03.2015
Nationalitäten
Bewohner Gemeinschaftsunterkünfte Landkreis Konstanz
Stand 31.03.2015 Gesamt: 1.003
Herkunftsländer der Flüchtlinge
200
180
160
140
120
100
80
60
40
20
0
Insgesamt 1019 Flüchtlinge
LRA Konstanz
Zuweisungen
Zugang an Asylbewerbern in BW
von
Zuweisungen - bundesweit
2010 bis März 2015
250.000
30.000
25.674
202.834
25.000
200.000
20.000
150.000
16.500
127.023
15.000
100.000
13.853
85.394
77.651
10.000
7.913
50.000
48.589
53.347
5.000
0
4.753
5.262
0
2010
2011
2012
2013
2014 31.03.2015
LRA Konstanz
2010
2011
2012
2013
2014 31.03.2015
Zuweisungen Landkreis Konstanz
Stand 31.03.2015
LRA Konstanz
Anschlussunterbringung im Landkreis Konstanz
Einwohner
Einwohner je
270 000
km2
331
Fläche km2
817,97
Gemeinden
18
Städte
7
LRA Konstanz
Anschlussunterbringung von Flüchtlingen in Gemeinden, die
keine Gemeinschaftsunterkünfte haben
 Nach Ablauf des Asylverfahrens
 Sobald Aufenthaltserlaubnis erteilt
 Nach zwei Jahren in einer Gemeinschaftsunterkunft
Diese werden nach einer bestimmten Quote verteilt. Die
Kommunen müssen eine Unterbringung anbieten. Städte
und Gemeinden, die eine Gemeinschaftsunterkunft für
Flüchtlinge auf ihrer Gemarkung haben, werden im
Gegenzug von der Pflicht zur Anschlussunterbringung
befreit.
LRA Konstanz
Sachgebiet Sozialdienst
Sozialpädagogische Beratung und Betreuung von
Asylsuchenden und geduldeten Ausländern
Herstellen eines
Vertrauensverhältnisses
und eines persönlichen
Bezuges
Erstkontakt in
den Gemeinschaftsunterkünften
Infos und
Beratung über
Lebensbereiche
in der
Unterkunft
LRA Konstanz
Infos über
Angebote
Infos und
Beratung zum
Asylverfahren
Beratung und Vermittlung im Umgang mit
Behörden
Beratungsstellen
Schulen
Ärzten
Polizei
Staatsanwaltschaft
Erledigen von Schriftverkehr
Ausfüllen von Formularen/Anträgen
Wohnungssuche
Potentielle Vermieter
Potentielle Arbeitgeber
LRA Konstanz
Beratung im Zusammenleben
Konflikte
untereinander
erkennen und lösen
Nachbarschaftsbeschwerden
wegen
Lärmbelästigung
Konflikte unter
Generationen und
Nationalitäten
Nichteinhaltung der
Hausordnung
Sprachprobleme
Streitigkeiten nach
Alkoholgenuss
LRA Konstanz
Innerfamiliäre
Konflikte
Gesundheitsberatung
Vorsorgeuntersuchungen
und Impfungen
bei Kindern
Hygiene
Suchtprobleme
LRA Konstanz
Verhalten bei
ansteckenden
Erkrankungen
(HIV, Hepatitis,
Läuse, Krätze)
Psychische
Erkrankungen
(Traumatisierung)
Bestandsaufnahme
Regelmäßige Angebote von Ehrenamtlichen und Honorarkräften
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
09.00 – 11.00 Uhr
Deutsch für
Fortgeschrittene
10.00 – 12.00 Uhr
Deutsch für Anfänger
10.00 – 12.00 Uhr
Deutsch für Anfänger
10.00 – 12.00 Uhr
Deutsch für Anfänger
10.00 – 12.00 Uhr
Deutsch für
Fortgeschrittene
13.00 - 14.15 Uhr
Deutschkurs
13.15 – 14.00 Uhr
Sprachcafe
12.15 – 14.15 Uhr
Deutschkurs
14.30 – 16.00 Uhr
Kinderbetreuung
13.30 – 15.00 Uhr
Hausaufgabenbetreuung
14.30 - 16.00 Uhr
Kinderbetreuung
14.30 – 16.00 Uhr
Kinderbetreuung
14.35 – 16.00 Uhr
Kinderbetreuung
16.00 – 18.15 Uhr
Hausaufgabenbetreuung
16.00 – 18.15 Uhr
Hausaufgabenbetreuung
16.00 – 18.15 Uhr
Hausaufgabenbetreuung
16.00 –18.15 Uhr
Hausaufgabenbetreuung
LRA Konstanz
Freitag
16.00 – 17.30 Uhr
Bastelgruppe für Kinder ab
5 Jahren
Einmalige oder unregelmäßig wiederkehrende Angebote
mit unterschiedlichen Kooperationspartnern
Malatelier
Sommerfest
Lucky Times (Reittherapie)
Petershausen spielt
Verschiedene Ausflüge
Sportaktion mit mobile
Jugendarbeit
Schulische Projekte
Sportvereine
Einzelförderung im schulischen
Bereich
Fotoprojekt
Brettspiele mit HTWG Studenten
Sprachcafés
Stadtführungen
Balu und Du
Theaterbesuche
Konstanzer Puppenbühne
Schwimmtraining
Integrative Sportwoche
Nikolaus- und Weihnachtsferien
Tischtennis
Freizeitaktivitäten mit Kindern und
Erwachsenen
Ausflüge
LRA Konstanz
„Freiwillige Rückkehrer“
90
79
80
72
70
60
50
42
38
40
33
30
30
20
10
0
2010
2011
2012
2013
LRA Konstanz
2014
30.04.2015
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Haben Sie noch Fragen?
LRA Konstanz
Unterstützungsstrukturen
für Flüchtlinge und deren Vernetzung
07.05.2015
N. Garvin
Konferenz der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer
Aufgaben
Bestandsaufnahme der
Integrationsarbeit
Transparentmachen von
Integrationsangeboten
Aufbau von
Strukturen &
Netzwerken
Integrationsbeauftragte
Leitung des
AK Migration
Integrationskonzept
07.05.2015
N. Garvin
Ansprechpartnerin für
den LK
Entwicklung
von
Maßnahmen
und Projekten
Erschließung
von
Finanzierungs
mitteln
Konferenz der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer
Unterstützungsstrukturen für Flüchtlinge
Traumaambulanz
Sozialdienst
Asyl
MBE
JMD
ReFugium
Flüchtlinge
Projekt
„Bleiben
mit
Arbeit“
Sprachkursträger
Projekt
Sprachmittler
Agentur
für Arbeit
Jobcenter
Schulen
Projekt
VerA
07.05.2015
N. Garvin
Zielgruppe Flüchtlinge
ohne Aufenthaltserlaubnis
Zielgruppe Flüchtlinge mit
Aufenthaltserlaubnis
Flüchtlings
-arbeit
LIGA
Konferenz der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer
Helferkreise und ihre Vernetzung
Etabliert
Im Aufbau/einzelne Helfer
Kleine Projekte
07.05.2015
N. Garvin
Konferenz der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer
Unterstützung für ehrenamtliche
Flüchtlingshelfer
Projekte „Nah an Menschen von weit weg“ Caritas
Singen-Hegau und Caritas Konstanz
Flüchtlingsarbeit des Diakonischen Werks
Betreuung der Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung
durch die Wohlfahrtsverbände
Integrationsbeauftragte der Städte Konstanz, Singen und
Radolfzell sowie des Landkreises
Geplant: Informationsmappe für Helfer
Land Baden-Württemberg: http://www.fluechtlingshilfebw.de/start/
07.05.2015
N. Garvin
Konferenz der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
07.05.2015
N. Garvin
Konferenz der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer
8. Impressum
Landratsamt Konstanz
Sozialdezernat
Integrationsbeauftragte
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Tel.: 07531/800-0
Interessierte an einer ehrenamtlichen Mitarbeit in der Flüchtlingsbetreuung
können sich hier melden: [email protected].
Wir danken allen Mitwirkenden der Veranstaltung und für das rege Interesse
aus den Reihen der Haupt- und Ehrenamtlichen! Bis zum nächsten Mal!
Fotos: Annemarie Korherr, 2015
Redaktion: Dennis Riehle, 2015.