Dokumentation über die Informations- und Austauschveranstaltung für ehrenamtliche Helfer in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Konstanz Stadthalle Singen, 7. Mai 2015 Seite 1 Inhaltsübersicht Kapitel Überschrift Seite 1 Einführung ……………………………………………………………………………… 3 2 Begrüßung durch Landrat Frank Hämmerle ……………………………. 3 3 Grußworte von OB Bernd Häusler …………………………………………… 5 4 4.1 Inhaltliche Impulse …………………………………………………………………. Aktueller Stand zur Situation der Flüchtlinge im Landkreis Konstanz – Herr Egenhofer ……………………………………………………….. Aufgaben des Sozialdienstes Asyl – Frau Ehlers-Khan ……………….. Fragen an den Landrat ………………………………………………………………. Hauptamtliche Unterstützungsstrukturen für Flüchtlinge im Landkreis Konstanz – Frau Garvin ……………………………………………… 5 9 10 10 10 11 5.6 5.7 5.8 5.9 5.10 Themen-Inseln ……………………………………………………………………….. „Arbeit“ …………………………………………………………………………………….. „Trauma“ ………………………………………………………………………………….. „Sozialbetreuung in der Anschlussunterbringung“ ……………………. „Sprache“ ………………………………………………………………………………….. „Kinder und Schule“ und „Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen“ ……………………………………………………………………………………. „Integration in das Vereinsleben“ ……………………………………………… „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ …………………………………. „Lebensunterhalt und Krankenversorgung“ ………………………………. „Wohnen“ …………………………………………………………………………………. „Was ich schon immer einmal sagen wollte…“ ………………………….. 6 Schlussworte ………………………………………………………………………….. 14 7 7.1 7.2 7.3 14 15 16 7.6 7.7 7.8 7.9 Anhänge …………………………………………………………………………………. Einladungsschreiben zur Helferkonferenz …………………………………. Übersicht über die Themen-Inseln ……………………………………………. Informationen zur Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden und Flüchtlingen ……………………………………………………………………….. Merkblatt für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Flüchtlingsbetreuung ………………………………………………………………… Asyl in Deutschland – Grundlageninformationen für ehrenamtliche MitarbeiterInnen ………………………………………………. Aufgaben von haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen ……. Merkblatt Unterbringung ………………………………………………………….. Sozialleistungen für Asylbewerber …………………………………………….. Präsentationen zu 4.1, 4.2 und 4.4 ……………………………………………. 8 Impressum ……………………………………………………………………………… 56 4.2 4.3 4.4 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 7.4 7.5 5 6 7 9 11 12 12 12 13 13 17 19 21 22 23 24 25 Seite 2 1. Einführung Der Landkreis Konstanz ist für die Erstunterbringung von Flüchtlingen im kommunalen Bereich zuständig. Aufgrund der in den vergangenen Monaten stark gestiegenen Zahl an Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, haben sich auch die Anforderungen an die entsprechenden Aufnahmestrukturen verändert. Die ehrenamtliche Hilfe ist für die Bewältigung der Aufgaben unverzichtbar. Um die bereits geleistete Arbeit der Freiwilligen zu würdigen, sie gleichzeitig auch auf den aktuellen Stand der Entwicklungen aus Sicht der Verwaltung zu bringen und schlussendlich gleichsam die Vernetzung und den Austausch untereinander zu stärken, lud Landrat Frank Hämmerle am 7. Mai 2015 zu einer Helferkonferenz in die Singener Stadthalle ein. Die vorliegende Dokumentation soll über die wichtigsten Inhalte unterrichten, die auf der Veranstaltung zur Sprache kamen und damit auch für diejenigen Aktiven ein Nachschlagewerk sein, die nicht am Termin teilnehmen konnten. Zudem fasst sie den Ablauf des Abends zur Erinnerung und als Protokoll zusammen. 2. Begrüßung Landrat Frank Hämmerle begrüßte rund 150 Gäste in Singen, die der Einladung zur Helferkonferenz gefolgt waren. Sie kamen aus verschiedensten Helferkreisen und Initiativen aus dem gesamten Landkreis und brachten unterschiedliche Beweggründe und Erfahrungen aus ihrem bisherigen Ehrenamt mit. Eine Einladung war über alle verfügbaren Verteiler ergangen, sie findet sich nochmals im Anhang dieser Dokumentation. In seinen anfänglichen Worten stellte Frank Hämmerle zunächst den herzlichen Dank für alles, was bislang bereits gemeinsam erreicht wurde, in den Mittelpunkt. Der interaktive Austausch zwischen Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen jeweils ihrerseits untereinander, aber besonders der Kontakt zwischen den beiden Gruppen miteinander sei Ziel der Veranstaltung. Man habe die Singener Stadthalle als Veranstaltungsort ausgewählt, da man mit einer großen Nachfrage für die Helferkonferenz gerechnet habe und der Große Sitzungssaal des Landratsamtes hierfür wohl zu klein gewesen wäre. Seite 3 Für den Landrat war es eine große Freude, so viele Engagierte empfangen zu können, denn mit Zahlen und Fakten belegte er, wie dringend man das Ehrenamt benötige: Zum 31. März 2015 seien im Landkreis Konstanz 1132 Flüchtlinge untergebracht, das sind doppelt so viele wie zum Zeitpunkt des Vorjahres. Der Landkreis stellt 15 Gemeinschaftsunterkünfte, 2008 waren es noch zwei. In dieser Erstunterbringung blieben die Flüchtlinge maximal zwei Jahre, ehe sie in die Anschlussunterbringung in die Städte und Gemeinde vermittelt werden – derzeit seien dies rund 30 pro Monat, in den kommenden Jahren werde diese Zahl dramatisch ansteigen. Dagegen stünden etwa 100 neue Flüchtlinge, die dem Landkreis pro Monat zugewiesen würden; für 2016 erwarte man hier nochmals eine Zunahme von 100 Prozent. Es sei eine „riesige Herausforderung“, so Landrat Hämmerle, man appelliere auch heute nochmals an diejenigen, die Gebäude kennen, welche vom Landkreis für die Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sein könnten, sich beim Landratsamt zu melden. Man sei bereit, Investitionen zu leisten, beispielsweise für den Brandschutz. Durch die gewaltige Unterstützung der Haupt- und Ehrenamtlichen sei bislang noch keine Überforderung eingetreten; alle dürften froh sein, dass die Situation weiterhin so gut bewältigt werde. Die Engagierten, die den Flüchtlingen konkrete Hilfe im Alltag böten, seien unverzichtbar; der Gesetzgeber gibt den Hauptamtlichen Grenzen, auch die finanzielle Lage definiere die Handlungsspielräume. Deshalb könne nur durch die Arbeit der Freiwilligen, die die zweite Hälfte der Anforderungen übernähmen, der derzeitig tragbare Zustand gehalten werden. Frank Hämmerle führte Beispiele auf, bei denen das Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe bereits heute vorbildlich funktioniere. Angefangen bei der Vermittlung von Traditionen an Fastnacht über Stadtführungen, Schwimmkurse, Übersetzungen, Fahrradwerkstätten bis hin zu Patenschaften erstrecke sich das freiwillige Wirken der Engagierten nahezu flächendeckend im Kreis Konstanz durch die verschiedensten Helferkreise, Verbände und Initiativen. Exemplarisch zeige sich an den 6 – 7 Klassen im Landkreis, in denen Asylsuchende bis ca. 18 Jahre unterrichtet würden, welchen Anforderungen man gegenüberstehe. Vollkommen verschiedene Hintergründe in sprachlicher und kultureller Hinsicht formulierten den Anspruch an eine gelungene Willkommensbereitschaft. Das Ehrenamt habe den Vorteil der direkten Augenhöhe zu den Menschen, so der Landrat. Er bekomme mit, welches Herzblut dahinter stecke. Gleichzeitig bat er um Verständnis, dass rechtliche Vorgaben manchen Wunsch der freiwilligen Helfer beschränkten. Das gelte beispielsweise beim nicht zulässigen Einblick in Akten aufgrund des Datenschutzes. Dennoch sei seine Erfahrung, überzeugte Frank Hämmerle, dass die Zusammenarbeit zwischen Hauptund Ehrenamt im Landkreis klappe. Das Landratsamt nehme für die Unterbringung und das Betreuen der Flüchtlinge auch riesige finanzielle Mittel in die Hand. 4,6 Millionen Euro seien es 2014 gewesen, die man „drauf gelegt“ habe. Für einen Flüchtling erhalte man heute eine Gesamtpauschale von 14 000 Euro durch Bund und Land, das reiche niemals für die Kostendeckung aller Aufwendungen im Laufe des Aufenthaltszeitraums. Man leiste eine Hoheitsaufgabe, die weit über die kommunale Selbstverwaltung hinausgehe. Seite 4 In der heutigen Veranstaltung wolle man, erläuterte der Landrat abschließend, „Best Practice“ und „Facts“ liefern. Auf seine Nachfrage sprach sich nahezu die gesamte Teilnehmerschaft zudem dafür aus, im Herbst eine weitere Helferkonferenz durchzuführen. Diese sicherte Frank Hämmerle zu – er hoffe zudem, dass sich bis dahin Vieles weiterentwickle. Man werde sich auf ein Programm des Landes Baden-Württemberg bewerben, das die Fortbildung von Ehrenamtlichen fördere. Hier sollte sich bis zum nächsten Zusammenkommen bereits etwas ergeben haben. Heute gelte, sich im Sinne der Flüchtlinge und Asylbewerber auszutauschen. Der Landrat schloss mit einem Dank an den Oberbürgermeister von Singen für die Gastfreundschaft. 3. Grußwort In seinem Grußwort lobte Singens Oberbürgermeister Bernd Häusler die Zusammenarbeit mit dem Landratsamt und unterstrich, dass es für ihn keine Frage gewesen sei, sich an der Miete für die heutige Veranstaltung zu beteiligen. Das Thema „Flüchtlinge“, die Schutz suchten, bewege die Menschen. Er selbst sei aber zuversichtlich, was die aus seiner Perspektive wichtige Anschlussunterbringung betreffe: Dass die Zahl der Asylbewerber, die in den Gemeinschaftsunterkünften untergebracht seien, auf die Quote angerechnet werden könne, die die Städte und Gemeinden im Blick auf die dauerhafte Unterbringung zu erreichen hätten, führe auch dazu, dass viele Flüchtlinge ohne Unterbruch am gleichen Ort bleiben dürften. Häusler dankte allen Engagierten für ihren großartigen Einsatz. 4. Inhaltliche Impulse 4.1 Aktueller Stand der Situation von Flüchtlingen Der Leiter der Unteren Aufnahmebehörde beim Landratsamt, Ludwig Egenhofer, präsentierte in seinem Vortrag, wie sich die aktuelle Situation der Flüchtlinge im Landkreis Konstanz darstelle. Bei weltweit 50 Millionen Menschen, die auf der Flucht seien, mehr als nach dem Zweiten Weltkrieg, stünden verschiedene Ursachen für die Hilfebedürftigkeit im Vordergrund: politische Unterdrückung, sexuelle Gewalt, Krieg und gewaltsame Auseinandersetzungen oder wirtschaftliche und soziale Not. Immer mehr Kinder seien betroffen. Seite 5 Konkret drücken sich die Folgen in den Zahlen der Asylanträge aus, die 1995 in Deutschland bei 128 000 lagen, 2008/2009 bei weniger als 20 000, 2014 dagegen bei 203 000. Für 2015 sei eine Verdoppelung zu erwarten. Für Baden-Württemberg bedeute dies, dass aus 25 000 in 2014 dann 50 000 im laufenden Jahr würden. Die meisten Flüchtlinge kämen aus Syrien, Gambia und dem westlichen Balkan, insgesamt aus 41 Ländern, zumeist über die südeuropäische Schiene. Das Asyl stelle ein verbrieftes Bleiberecht in einem fremden Land aufgrund von Verfolgung dar. Jedes Bundesland in Deutschland müsse Flüchtlinge aufnehmen, Baden-Württemberg stehe nach Nordrhein-Westfalen und Bayern an dritter Stelle in der Anzahl an zugewiesenen Asylsuchenden, konkret seien es 12,97 Prozent der Flüchtlinge in der Bundesrepublik, die im Südwesten untergebracht würden. 3 % der Flüchtlinge davon kämen in den Landkreis Konstanz. Die Untere Aufnahmebehörde des Landkreises, die beim Kreissozialamt des Sozialdezernats untergebracht ist, arbeite auf den Sachgebieten „Aufnahme / Unterbringung“ (15 Mitarbeiter mit einem Anteil von 13,61 Stellen), „Leistungen“ (9; 7,95), „Soziale Dienste“ (12; 10,1) und „Anschlussunterbringung“ (3; 2,7). Unter den 15 Gemeinschaftsunterkünften betreibe man unter anderem diejenigen in der Steinstraße in Konstanz (Kapazität 186 Personen), in der Kasernenstraße Radolfzell (108), in der Goethestraße in Stockach (70) und in der Luisenstraße in Konstanz (138). Aus 300 Wohnheimplätzen in 2012 sind mit 31.03.2015 1171 geworden. Dem Landkreis seien 2014 insgesamt 713 Flüchtlinge zugewiesen worden, bis Ende März diesen Jahres sind es bereits 308. 4.2 Aufgaben des Sozialdienstes Asyl Die Sachgebietsleiterin des Sozialdienstes Asyl am Landratsamt, Ehlers-Kahn, ging in ihren Ausführungen zunächst auf die Aufgaben ihres Referats ein. Neben dem Herstellen eines Vertrauensverhältnisses zu den Flüchtlingen seien dies der Erstkontakt sowie die Information und Beratung, insbesondere zu Angeboten – auch der Ehrenamtlichen – und zum Asylverfahren. Es würden Kontakte zu Behörden geknüpft, mit Beratungsstellen und Schulen zusammengearbeitet, Schriftverkehr übernommen, Unterstützung bei der Wohnungssuche und dem Gespräch mit potenziellen Vermietern und Arbeitgebern (nach drei Monaten Aufenthalt kann durch die Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis erteilt werden) geleistet, im Notfall auch mit Polizei und Staatsanwaltschaften kooperiert. Dabei seien zahlreiche Herausforderungen zu meistern, beispielsweise Konflikte der Flüchtlinge untereinander, Sprachprobleme, Differenzen zwischen den Generationen und Nationalitäten oder die Einhaltung der Hausordnung in den Unterkünften. Seite 6 Gelegentlich werde man auch wegen Alkohol- und Drogenkonsum, Nachbarschaftsstreitigkeiten mit Anwohnern (beispielsweise wegen Lärm) oder familiären Auseinandersetzungen benachrichtigt. Der Sozialdienst leistet überdies Gesundheitsberatung (Vorsorgeuntersuchungen, Impfung, Einhaltung hygienischer Maßnahmen, Information und Aufklärung bei Suchtproblematik, ansteckenden Erkrankungen und psychischen Störungen). Mit den Ehrenamtlichen arbeite man an Angeboten für den Alltag, unter anderem in Form von Sprachcafés, Deutschkursen oder Hausaufgabenbetreuung. Eine breite Palette an Unternehmungen, Ausflügen oder Aktivitäten im kulturellen und gesellschaftlichen Bereich komplettiert dies. Zudem unterstütze man auf Wunsch die „Freiwillige Rückkehr“ der Flüchtlinge in ihre Herkunftsländer; 2014 waren dies 79 Personen, bis Ende April 2015 bereits 33. 4.3 Fragen an den Landrat Aus dem Publikum ergaben sich vor den Themeninseln noch Fragen an den Landrat, die Frank Hämmerle ausführlich beantwortete. Unter anderem ging er darauf ein, dass durch die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen in anderen Orten als in die der Gemeinschaftsunterkünfte ein Bruch der sozialen Kontakte und persönlichen Bindungen für die Asylbewerber entstehe. Da die Anschlussunterbringung garantiert werden müsse, kämen hierfür auch manch ländlicher gelegene Gemeinden in Betracht. Viele Flüchtlingsfamilien wollten nicht „aufs Land“, gerade weil oft die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr oder Arbeitsplätze dort fehlten. Sollten sich Asylsuchende um eine eigene Anschlussunterbringung kümmern, sei dies erfreulich. Das erfolge jedoch dann freiwillig und könne nicht auf die Quote für die Städte angerechnet werden, die diese im Blick auf die Anschlussunterbringung zu erfüllen hätten. Der Betreuungsschlüssel von 100 Flüchtlingen auf 1 Mitarbeiter der Sozialen Dienste schien einigen Anwesenden unzureichend. Frank Hämmerle berichtete, dass er bereits zahlreiche Eilentscheidungen getroffen habe, um die Stellenzahl zu erhöhen. Die Grundbetreuung könne gewährleistet werden; der Kreistag habe zudem die Dynamik des Themas erkannt. Doch sei finanziell momentan nicht mehr zu leisten, entsprechend bat der Landrat in dieser Frage um Verständnis und verwies darauf, dass sich der Landkreis Konstanz mit seinen Zahl an Mitarbeitern im Vergleich zu anderen Kommunen „durchaus sehen lassen“ könne. In seinen Erläuterungen bezog Hämmerle auch perspektivisch ein, dass man in Sachen „Personal“ wohl noch häufiger Anpassungen vornehmen müsse, wenn sich die Zuteilung von Flüchtlingen an den Landkreis weiter erhöhe. Seite 7 Im Blick auf die breiten Betätigungsfelder des Ehrenamtes in sozialen Angeboten appellierte ein Kreisrat zu neuen Formen der Zusammenarbeit. Dies könne den Respekt zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen weiter fördern. Landrat Hämmerle unterstützte diese Würdigung der Freiwilligen und rief gleichzeitig auch die anwesenden Medien dazu auf, neuerlich zur Mitarbeit in den Helferkreisen und Initiativen aufzurufen. Denn wenn die Entwicklung so weitergeht, brauche es „Heerscharen“ an weiteren Engagierten, um die Probleme zu bewältigen. Das Ehrenamt solle keine Entlastung für die Behörden, sondern eine Ergänzung sein. Hämmerle verwies beispielhaft auf die Tätigkeit der ehrenamtlichen Sprachmittler des Landkreises, die auch Angebote in die Herkunftssprache übersetzen könnten. Gleichzeitig musste der Landrat Wünsche nach Aufwandsentschädigungen für die Engagierten durch das Landratsamt enttäuschen. Hierfür gebe es rechtlich und durch das Rechnungsprüfungsamt keine Spielräume. Anfallende Kosten für die Flüchtlinge könnten aber durch die Behörden übernommen werden. Im Blick auf die Position der EU zum Thema „Flüchtlingsrettung“ und dem anstehenden Flüchtlingsgipfel der Bundesregierung erklärte der Landrat, dass es wohl mehr Geld geben werde. Das Problem sei, dass verfassungsrechtlich eine Weiterleitung finanzieller Mittel vom Bund direkt an die Kommunen nicht vorgesehen ist. Das Land bleibe stets involviert und man müsse abwarten, was schlussendlich im Landkreis „ankomme“. Insofern war es schwierig, hierüber nähere Zusagen zu machen. In der Frage der Kontaktvermittlung zwischen Flüchtlingen und Helferkreisen erkundigte sich Hämmerle, dass Aushänge hierzu bereits in mehreren Sprachen in den Unterkünften veröffentlicht seien. Zukünftig soll noch expliziter auf die Angebote der Ehrenamtlichen hingewiesen werden. In Sachen der Nutzung von Schulen des Landkreises für Veranstaltungen der Engagierten mit Flüchtlingen sicherte der Landrat zu, dass diesem Anliegen nach Rücksprache mit dem jeweiligen Schulleiter bei Einhaltung der Hausordnung und keinen anfallenden Kosten seinerseits nichts im Wege stehe. Abschließend verwies Frank Hämmerle auch auf die Gesprächsmöglichkeiten an den „Themen-Inseln“ und erhielt Beifall für seine große Offenheit, sich den vielen Fragen gestellt zu haben. Er motivierte nochmals, im Engagement nicht nachzulassen und bedankte sich eindringlich für die bisherige ehrenamtliche Arbeit. Ohne sie könnten die hauptamtlichen Dienste eine soziale Integration in der Form, wie sie im Moment im gesamten Kreis Konstanz geschehe, nicht leisten. Beide seien zueinander eine wichtige Ergänzung. Seite 8 4.4 Hauptamtliche Unterstützungsstrukturen für Flüchtlinge im Landkreis Konstanz Die Integrationsbeauftragte des Landkreises, Garvin, die seit gut fünf Monaten im Amt ist, präsentierte als letzten Vortrag die bestehenden Unterstützungsstrukturen von Seiten der Hauptamtlichen im Landkreis Konstanz. Ihre Aufgabe sei unter anderem der Aufbau von Strukturen und Netzwerken, eine Bestandsaufnahme der Integrationsarbeit sowie das Transparentmachen der Integrationsangebote. Sie sei zwar für die Integration aller Menschen mit einem Migrationshintergrund zuständig, beschäftige sich derzeit aber aufgrund der aktuellen Lage vorwiegend mit der Arbeit für Flüchtlinge. Garvin listete die Unterstützungsstrukturen vor Ort auf, wozu unter anderem die Migrationsberatung für Ehrenamtliche, der Jugendintegrationsdienst, Sprachkursträger, das Jobcenter und die Arbeitsagentur, das Kompetenzzentrum Traumapsychologie an der Universität Konstanz, die Flüchtlingsorganisationen der LIGA, verschiedene Projekte wie „ReFugium“ oder „Bleiben mit Arbeit“, die Wohlfahrtsverbände wie AWO, Rotes Kreuz, Caritas und Diakonie, aber auch die Schulsozialarbeit zählen. Die Helferkreise der Ehrenamtlichen seien im Landkreis breit gestreut und bereits gut miteinander vernetzt. Sie bildeten sich vor allem dort, so sich Gemeinschaftsunterkünfte befinden, aber auch andernorts würden immer mehr einzelne Ehrenamtliche aktiv und es gründeten sich neue Initiativen. Sie erfahren Unterstützung von den hauptamtlichen Strukturen, den Integrationsbeauftragten der Städte, aber auch über eine Webseite des Landes (www.fluechtlingshilfe-bw.de) und anderen Partnern. Für den Landkreis sei überdies die Auflage einer Informationsmappe für ehrenamtliche Helfer geplant. 5. Themen-Inseln Um den Austausch zwischen Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen, aber auch untereinander voranzubringen, schlossen sich an die inhaltlichen Vorträge sogenannte „Themen-Inseln“ an. An diesen standen Experten bereit, die Anregungen entgegennahmen, Fragen beantworteten und zur Diskussion einluden. In rund 45 Minuten konnten sich die Teilnehmer der Veranstaltung an diesen Informationsständen aufhalten und nach individuellen Interessen und Bedürfnissen zu konkreten Anliegen nachhaken, sich beraten lassen oder ausgelegtes Material mitnehmen. Dabei gingen die jeweiligen Moderatoren explizit auf Problemstellungen ein, die die Ehrenamtlichen aus ihrer Arbeit mitbrachten. Seite 9 5.1 Themen-Insel: „Arbeit“ Bei dieser Themen-Insel waren Mitarbeiter der Agentur für Arbeit, dem „Jobcenter“ und des AWO-Projektes „Bleiben mit Arbeit“ zugegen. Sie erklärten die Zugangswege für Flüchtlinge in die Arbeitswelt, erläuterten die auch an diesem Abend in Frage gestellte „Vorrangprüfung“, gaben Auskunft über Fördermöglichkeiten für Maßnahmen, die die Behörden zur Eingliederung ins Arbeitsleben leisteten und nahmen den Wunsch entgegen, wonach Asylbewerber für eine Integration in den Arbeitsmarkt dringend tägliche Deutsch-Kurse benötigten. Weitere Informationen zu diesem Themenbereich sind in den an diese Dokumentation angefügten Handouts zu finden. 5.2 Themen-Insel: „Trauma“ Dr. Maggie Schauer vom Kompetenzzentrum Psychotraumatologie berichtete den Zuhörern an ihrer Themen-Insel von ihrer Arbeit in der Forschung und über die Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Psychotherapeuten und Fachärzten. Sie ging auf die zunehmenden psychischen Probleme von Flüchtlingen ein, die aus ihren Herkunftsländern mit traumatischen Erlebnissen nach Deutschland kämen und dringend Unterstützung bedürften. Sie erläuterte Verfahren, die bislang in der Therapie und Verarbeitung solcher Erfahrungen eingesetzt würden und wie wichtig die Schilderungen der Asylbewerber für die Weiterentwicklung neuer effektiver Behandlungsansätze seien. Für Fragen gab Frau Dr. Schauer ihre Mail-Adresse bekannt: [email protected]. 5.3 Themen-Insel: „Sozialbetreuung in der Anschlussunterbringung“ Mitarbeiter des Caritasverbandes, des Roten Kreuzes und der AWO stellten die Sozialbetreuung in der Anschlussunterbringung dar, die von der LIGA koordiniert werde. So würden der Übergang von den Gemeinschaftsunterkünften in die dauerhafte Unterbringung der Städte und Gemeinden begleitet, das Suchen nach Wohnraum unterstützt, beim Einleben in die neuen Strukturen vor Ort geholfen und die soziale Betreuung im veränderten Umfeld gewährleistet. Seite 10 5.4 Themen-Insel: „Sprache“ An dieser Themen-Insel informierten Frau Ehlers-Khan, der Caritasverband und Engagierte des Projektes der „ehrenamtlichen Sprachmittler“ im Landkreis darüber, wie die Barrieren der Sprache zwischen Flüchtlingen und den Freiwilligen, den Behörden und der Bevölkerung abgebaut werden könnten. Mit ihrem Dienst stellen die Sprachmittler eine Hilfe bei Übersetzungen, in der Kommunikation und zur besseren Verständigung und des gegenseitigen Verständnisses dar. Sie können dabei auf Ehrenamtliche aus Dutzenden Sprachen verweisen, die Brücken zum Dialog errichten – sei es beim Arztbesuch, bei Anträgen oder in Ämtern. Von den Zuhörern wurde der Wunsch nach mehr Deutsch-Material für erwachsene Flüchtlinge vorgetragen, auch der Vorschlag zu sogenannten „Tandem-Partnerschaften“, wodurch sich feste Bindungen zwischen den einzelnen Engagierten und ihren jeweiligen Sprachmittlern etablieren könnten. Weitere Informationen zu diesem Themenbereich sind in den an diese Dokumentation angefügten Handouts zu finden. 5.5 Themen-Insel: „Kinder und Schule“ sowie „Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen“ Die Schulsozialarbeiter im Bereich des VAB-O („Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf für Jugendliche ohne Deutschkenntnisse“) sowie der Sozialdienst Asyl umrissen ihr breites Engagement in Kinderkrippen, Kindergärten, Grundschulen und weiterführenden, auch beruflichen Schulen sowie den „Internationalen Vorbereitungsklassen“. Sie unterstützen beispielsweise die kinderärztliche Untersuchung, helfen bei Anträgen zu Kostenübernahmen durch das Jugendamt, begleiten das Bildungs- und Teilhabepaket, sorgen für Finanzierung von Mittagessen, Schulbeihilfe, Klassenfahrten und Fahrkarten. Die Mitarbeiter stellten ihr Team vor und verwiesen auf die zahlreichen gesetzlichen Grundlagen, auf denen sie ihre vielfältigen Aufträge und Aufgaben wahrnähmen. Weitere Informationen zu diesem Themenbereich sind in den an diese Dokumentation angefügten Handouts zu finden. Seite 11 5.6 Themen-Insel: „Integration in das Vereinsleben“ Am Beispiel des Fußballvereins „DJK Konstanz“ gab ein Experte praktische Tipps dazu, wie die Integration von Flüchtlingen in Vereine gelingen könne. Insgesamt spiele sowohl die Grundhaltung der Flüchtlinge, aber vor allem auch des Vereins selbst eine Rolle. Beispielsweise könne diese Offenheit und Toleranz auch in der Satzung zum Ausdruck gebracht werden. Die Philosophie eines Vereins sollte immer das Menschenbild im Auge behalten, das durch die Willkommenskultur geprägt wird. Gedanken müssen sich Vereine auch darüber machen, wie sie im Zweifel damit umgehen, dass Flüchtlinge möglicherweise keine oder nur reduzierte Beiträge zahlen können. Die Vereine seien in ihrer gesellschaftlichen Funktion zu Bildung und Teilhabe angehalten. 5.7 Themen-Insel: „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ Mitarbeiter vom Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises sowie die Aufnahmestelle „ReFugium“ im „Pestalozzi Kinder- und Jugenddorf“ erläuterten interessierten Zuhörern ihre enge Zusammenarbeit. Von der Behörde gingen die Altersfestsetzung und die Inobhutnahme aus, eine Kooperation zu eventuellen Krankheiten oder seelischen Beeinträchtigungen der jungen Flüchtlinge bestehe mit dem Gesundheitsamt des Landkreises. Oft würden die Kinder von der Bundespolizei aufgegriffen, die direkte Verbindung zum Familiengericht ermögliche die schnelle Anrufung in Rechtsfragen, beispielsweise in Sachen Vormundschaft. Miteinander biete man Sprachkurse, Unterstützung beim Asylantrag, Suche einer passenden Schule und plane gemeinsame Hilfen. Im Zweifel kämen eine Heimunterbringung und eine Umverteilung in Betracht. Weitere Informationen zu diesem Themenbereich sind in den an diese Dokumentation angefügten Handouts zu finden. 5.8 Themen-Insel: „Lebensunterhalt und Krankenversorgung“ Die Untere Aufnahmebehörde und der Sozialdienst Asyl gaben Auskünfte über soziale Leistungen, die Flüchtlingen zustehen. Entsprechend wurden Fragen zum Asylbewerberleistungsgesetz beantwortet, die mit Leistungen des „Jobcenters“ und der Sozialhilfe vergleichbar seien. Quartalsweise wird ein Krankenschein bei Bedarf ausgestellt, der zum Besuch des Hausarztes beziehungsweise des Zahnarztes berechtigt. Seite 12 Darüber hinaus wurden wesentliche Unterstützungsmaßnahmen in der Gesundheitsversorgung dargelegt, unter anderem die Impfungen sowie die U-Hefte für Kinder. Im Gespräch mit Teilnehmern der Themen-Insel gab es den Wunsch, bestimmte Untersuchungen zur Pflicht zu machen. Weitere Informationen zu diesem Themenbereich sind in den an diese Dokumentation angefügten Handouts zu finden. 5.9 Themen-Insel: „Wohnen“ Auch an dieser Themen-Insel informierte die Untere Aufnahmebehörde des Landkreises. So wurde erörtert, welche Aufgaben von Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen übernommen werden können. Insbesondere die Aushändigung von Mietbescheinigungen, die Vermittlung in die Anschlussunterbringung, die Abwicklung des Umzugs und die Bekanntgabe über den Zeitpunkt der privaten Wohnungssuche werden durch das Amt vorgenommen. Gleichzeitig sind die Begleitung bei Wohnungsbesichtigungen oder das gemeinsame Ausschauhalten nach Wohnraum ein breites Spektrum an Möglichkeiten für Freiwillige, sich einzubringen. Weitere Informationen zu diesem Themenbereich sind in den an diese Dokumentation angefügten Handouts zu finden. 5.10 Themen-Insel: „Was ich unbedingt noch loswerden wollte…“ Die von der Stabsstellenleiterin Asyl des Landratsamtes, Frau Brumm, und Integrationsbeauftragten des Landkreises, Frau Garvin, betreute Themen-Insel war Sammelpunkt für verschiedenste Fragestellungen, Anregungen und Wünschen. Geäußert wurden Vorschläge zur intensiveren Kooperation zwischen den Behörden und den Freiwilligen, aber auch Enttäuschungen im zwischenmenschlichen Bereich. Gleichzeitig wurde Lob für die an vielen Orten funktionierende Zusammenarbeit zwischen Ämtern und den Helferkreisen deutlich. Die Nachfrage untermauerte insofern, dass die für die zweite Jahreshälfte angedachte Wiederholung der Konferenz sinnvoll und wichtig ist. Weitere Bilder der Themen-Inseln: Seite 13 6. Schlussworte Die Moderatorin des Abends, die Leiterin der Stabsstelle Asyl des Landkreises Konstanz, Monika Brumm, zog ein positives Fazit der Veranstaltung: Die rege Teilnahme an den Themen-Inseln habe nochmals den Bedarf an Information und Austausch verdeutlicht. Die kurzweiligen Referate seien bei den Zuhörern offenkundig gut angekommen. Deshalb werde man sich für die nächste Helferkonferenz im Herbst im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Konstanz vornehmen, wieder so viele Engagierte begrüßen zu können. Weitere Bilder zur Helferkonferenz: 7. Anlagen Die Anlagen zu dieser Dokumentation entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten. Seite 14 Anhang 7.2 Informationen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Asylsuchenden Fördermöglichkeiten bei Bezug von Arbeitslosengeld I oder II: • Sprachkurs: Sofern ein Flüchtling im Leistungsbezug von Arbeitslosengeld 1 oder 2 steht, kann ein Integrationskurs oder ein berufsbezogener Sprachkurs besucht werden. Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter stellen hierfür den Kontakt zu den Migrationsberatungsstellen her, die die entsprechenden Anträge beim BAMF stellen. Asylbewerber/innen, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, können einen ESFBAMF-Kurs besuchen, wenn sich in den jeweiligen Kursen freie Kapazitäten ergeben. Seit 01.01.2015 ist die Teilnahme für diesen Personenkreis ab Sprachniveau A1 möglich. • Eingliederungszuschuss: Darunter versteht man einen Zuschuss für Arbeitgeber, um den erhöhten Einarbeitungsaufwand aufgrund von Minderleistungen (z.B. schlechte Deutschkenntnisse oder fehlende Kenntnisse/Berufserfahrung) der Bewerber/innen. Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach dem Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers und wird in jedem Fall individuell entschieden. • Maßnahme bei einem Arbeitgeber: Eine Maßnahme beim Arbeitgeber ist ohne Vorrangprüfung möglich, sofern der Flüchtling bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter gemeldet ist. Bei Asylbewerbern oder Geduldeten gelten die gleichen Bestimmungen wie bei einer möglichen Arbeitsaufnahme. Probearbeit/Praktika sind grundsätzlich zustimmungspflichtig seitens des Vermittlers. • Förderung beruflicher Weiterbildung. Ist die Qualifizierung zur Aufnahme einer Tätigkeit in Ihrem Unternehmen erforderlich, kann diese in Einzelfällen vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur gefördert werden. • Übernahme von Kosten für Prüfung der Anerkennung beruflicher Berufsabschlüsse Ein ausländischer Berufsabschluss muss in Deutschland ggf. erst über die Industrieund Handelskammer oder der Handwerkskammer anerkannt werden. Die Kosten für das Prüfungsverfahren werden i.d.R. vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit übernommen. 1 Ihre Ansprechpartner • Für die Personenauswahl; Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit: Arbeitsagentur Singen, Radolfzell und Stockach - Tel: 07731 / 8206 410 Arbeitsagentur Konstanz - Tel: 07531 / 585 378 • Für die Suche nach Jugendlichen für eine Ausbildungsstelle oder einen Praktikumsplatz: Arbeitsagentur Singen, Radolfzell und Stockach - Tel: 07731 / 8206 410 Arbeitsagentur Konstanz - Tel: 07531 / 585 378 in Einzelfällen: Landratsamt Konstanz/Schulsozialarbeit Tel 0176-18001548 • Für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis: Ausländerbehörde Landkreis Konstanz - Tel. 07531-800-0 Ausländerbehörde Stadt Konstanz - Tel. 07531-900-0 Ausländerbehörde Stadt Radolfzell - Tel. 07732-81-0 Ausländerbehörde Stadt Singen - Tel. 07731-85-599 Sie haben weitere Fragen? Bitte wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg oder das Jobcenter Landkreis Konstanz. 2 Landratsamt Konstanz Untere Aufnahmebehörde Benediktinerplatz 1 78467 Konstanz Telefon: 07531/800-0 www.LRAKN.de Landratsamt Konstanz · Postfach 101238 · 78412 Konstanz Name und Anschrift Merkblatt für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Flüchtlingsbetreuung Liebe Ehrenamtliche, vielen Dank, dass Sie mit Ihrem Engagement einen Beitrag zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen leisten. Ihre Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig: Von Begleitung bei Arztbesuchen, Behördengängen und wichtigen Terminen, sowie Übersetzen, schulische Unterstützung bis hin zu Freizeitgestaltung u.a.m. In der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit mit Flüchtlingen und Asylbewerbern ist es unerlässlich, die kulturellen und religiösen Besonderheiten der Betreuten zu respektieren. Ansprechpartner für Sie sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialdienste in den Gemeinschaftsunterkünften, die die ehrenamtliche Arbeit koordinieren und die Kontakte herstellen. Sobald Sie beim Landratsamt als ehrenamtlich tätig registriert sind, genießen Sie den Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz des Badischen Gemeindeversicherungsverbandes BGV. Bei Schäden durch Mitfahren oder Mitnahme von Flüchtlingen im Auto greift grundsätzlich die KFZ-Haftpflicht des Fahrzeugführers. Für Schäden am Fahrzeug besteht über das Landratsamt kein Versicherungsschutz. Falls Sie mit Kindern arbeiten, wird vom Gesetzgeber aus Gründen des Kinderschutzes die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt. Rechtsgrundlage ist § 72 a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sparkasse Bodensee BLZ 690 500 01 Kto-Nr. 12 435 IBAN DE87 6905 0001 0000 0124 35 Swift-Bic SOLA DES 1 KNZ Sparkasse Singen-R´zell Sparkasse Stockach Sparkasse Engen-Gottm. Volksbank eG KN Postbank Karlsruhe (BLZ 692 500 35) (BLZ 692 517 55) (BLZ 692 514 45) (BLZ 692 910 00) (BLZ 660 100 75) 3 065 505 6 010 003 5 004 007 210 216 103 35 738 756 Das erweiterte Führungszeugnis bekommen Sie auf Vorlage unseres Begleitschreibens kostenlos bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Gemeindeoder Stadtverwaltung. Bei der Arbeit mit Kindern sollten Sie unbedingt die Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern haben, die Ihnen dann die Aufsichts- und Fürsorgepflicht übertragen. Diese Verantwortung können Sie nicht an Dritte delegieren. Bitte nehmen Sie nur so viele Kinder mit, wie erwachsene Aufsichtspersonen vorhanden sind (1 erwachsene Aufsichtsperson auf max. 4 Kinder). Wichtig ist auch bei Badeveranstaltungen auf sichere Schwimmhilfen zu achten oder sicher zu gehen, dass die Kinder schwimmen können. Anfallende Kosten (z.B. für Fahrt, Material, Eintritt usw.) müssen unbedingt vorher mit dem Sozialdienst abgesprochen werden; nur so bekommen Sie sie erstattet. Bei Bedarf stellen wir auch gerne Tätigkeitsnachweise aus. Bedenken Sie bitte auch Folgendes: Einige unserer Flüchtlinge kommen zu einem Teil auch aus Risikogebieten, in denen es ansteckende Krankheiten gibt. Achten Sie deshalb zu Ihrer eigenen Sicherheit auf ausreichenden Impfschutz und die Einhaltung der üblichen Hygiene – Regeln. Merkblatt erhalten: Ort, Datum Unterschrift -2– Asyl in Deutschland Grundlagen Informationen für ehrenamtliche MitarbeiterInnen • Verfahren: Einreise nach Deutschland Asylantragstellung in einer Erstaufnahmeeinrichtung (Ba-Wü = Karlsruhe und Meßstetten) Verteilung auf die Landkreise (Landkreis Konstanz ca. 2,9%) Aufnahme der Asylsuchenden in Gemeinschaftsunterkünften Verbleib bis zum rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens, maximal 24 Monate Anhörung und Entscheidung über das Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) • Kindergarten und Schule Nach Eintreffen der Kinder im Landkreis werden sofort die nötigen Schritte unternommen, um die Kinder zeitnah im Kindergarten unterzubringen und einzuschulen • Ausbildung und Arbeit Jugendliche und junge Erwachsene werden in den VABO (Vorbereitungsklasse Ausbildung und Beruf ohne Sprachkenntnisse) der Berufsschulen im Landkreis Konstanz aufgenommen und beschult Nach 3 Monaten Aufenthalt kann eine Arbeitserlaubnis über die zuständige Ausländerbehörde beantragt werden (mit Vorrangprüfung). Ab 15 Monaten Aufenthalt kann eine Arbeitserlaubnis beantragt werden, ohne dass eine Vorrangprüfung durchgeführt wird. Nach 4 Jahren wird eine generelle Arbeitserlaubnis erteilt (es sei denn, dass ausländerrechtliche Bestimmungen entgegen stehen) Wichtig: Auch für Praktika und Ausbildungen ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich! • Aufenthalts’titel‘ Aufenthaltsgestattung während des laufenden Asylverfahrens Duldung nach negativem Abschluss des Asylverfahrens Aufenthaltserlaubnis nach erfolgreichem Abschluss des Asylverfahrens • Sozialleistungen Bei Aufenthaltsgestattung und Duldung besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), der sich im Wesentlichen nicht von anderen Sozialleistungen (Job-Center, Sozialhilfe) unterscheidet. Im Bedarfsfall erhalten die Hilfeempfänger quartalsweise einen Krankenschein für den Hausarzt bzw. dem Zahnarzt Bei Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis wird das Job-Center zuständig. Bei spezifischen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung ☺ Aufgaben von haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen Kindergarten Hauptamtliche Erstkontakt zum Kindergarten,Vermittlung Kindergartenplatz , Anmeldung und Abwicklung der Formalitäten Erstkontakt zur Schule, Suche von Schulplätzen und Anmeldung, Abwicklung von Formalitäten, Ansprechpartner für die Lehrer/Schulen Ehrenamtliche Begleitung und Hilfestellung der Familie beim ersten Kindergartenbesuch Hausaufgabenbetreuung, Schule Begleitung der Eltern zu Elternabenden; evt Übersetzungshilfen; Bitte keine Schulanmeldungen übernehmen! Anmeldung in Schule; Abwicklung Hausaufgabenbetreuung; VABO der Formalitäten Vermittlung von Nachhilfen Durchführung nach Absprache Sprachkurse Organisation und Koordination Es können weitere Kurse Vermittlung von organisiert und evt. externen Ratenzahlungen vereinbart Sprachkursen werden Arzt Evt. Hilfestellung bei Terminvereinbarungen; Begleitung der Menschen zum Arzt; Hilfe bei Ausgabe von Krankenscheinen Übersetzungen Vereinbarung von Vermittlung von Anwälten, evt. Asylverfahren Anhörungsterminen/Asylantragstell Vereinbarungen zu ung Verfahrenshilfe und Ratenzahlungen Aufklärung Kontakt mit Ausländeramt, JobBegleitung nach Absprache mit Behörden Center, Sozialleistungsbehörde den Sozialarbeitern Unterstützung der Arbeitssuche; Arbeit/gemeinnüt Weitervermittlung an zuständige Stellen Kontaktaufnahme zu Arbeitgebern, zige Arbeit Hilfe bei Bewerbungsschreiben, Begleitung Vorstellungsgespräch Unterstützung bei der Wohnungssuche Bekanntgabe, ab wann eine Wohnung privat gesucht werden Wohnungssuche; Begleitung zu kann; Aushändigung der Wohnbesichtigungen Mietbescheinigung, Unterstützung bei der Abwicklung; Vermittlung in Anschlussunterbringung Unterstützung bei der Organisation Bußgelder von Ratenzahlungen Merkblatt Unterbringung / Wohnen Vorläufige Unterbringung Zuweisung durch die Landeserstaufnahmestellen anhand Quote Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Unterbringung nach gesetzlichen Vorschriften und sozialen Aspekten Flüchtlinge sind verpflichtet in der Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, bis Auszug genehmigt wird (Nutzungsverhältnis, kein Mietverhältnis) Auszug aus der Unterkunft • Nach 24 Monaten ab Datum der Zuweisung • Nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens (Anerkennung oder Ablehnung als Asylberechtigter) Anschlussunterbringung Unterbringung nach Beendigung des Aufenthaltes in der Gemeinschaftsunterkunft Versorgung mit Wohnraum durch private Suche der Bewohner Zuweisung an Gemeinden im Landkreis anhand Quote Zuweisung nach gesetzlichen Vorschriften und sozialen Aspekten sowie aufgrund enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden Organisation Umzug in neuen Wohnraum Sozialbetreuung in Anschlussunterbringung durch die LIGA der freien Wohlfahrtspflege Zielsetzung: endgültige Unterbringung in eigenen Wohnraum Sozialleistungen für Asylbewerber Asylbewerber im laufenden Asylverfahren und abgelehnte Asylbewerber (Geduldete) erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) • • allerdings nur wenn sie wirklich bedürftig sind eigenes Vermögen muss vor Bezug von Leistungen bis zur Vermögensfreigrenze von 200 € aufgebraucht werden Höhe der Sozialleistungen Seit 01.03.2015 beträgt die Regelbedarfsstufe 1 für einen alleinstehenden Erwachsenen 359 €. Diese beinhaltet folgende Bedarfe: Nahrungsmittel, Bekleidung, Energie, Gesundheitspflege, Verkehr, Nachrichtenübermittlung, Freizeit, Unterhaltung, Kultur, Bildung, Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen, andere Waren und Dienstleistungen Die Beträge für Ehepaare, Partner und Kinder werden prozentual von der Regelbedarfsstufe 1 abgeleitet. Vergleich: Regelbedarfsstufe 1 nach SGB II und SGB XII: 399 € Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII erhalten für die Ersatzbeschaffung von Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Haushaltsgeräten keine einmalige Beihilfe. Leistungsberechtigte nach AsylbLG haben hierauf einen Anspruch. Außerdem müssen von Leistungsempfängern nach SGB II und SGB XII Zuzahlungen zu Rezepten gezahlt werden. Zusätzlich werden Unterkunftskosten gewährt: − in Gemeinschaftsunterkünften als Sachleistung − für kommunales Wohnen bis zur Höhe der geltenden Miethöchstgrenzen Auf Antrag sind darüber hinaus für Kinder und Schüler Leistungen für Bildung und Teilhabe möglich (z.B. Schulmaterial, Mittagessensverpflegung im Kindergarten oder Schule) Leistungen im Krankheitsfall Der Leistungsanspruch erstreckt sich auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen. Bei Bedarf erhält der Leistungsberechtigte von der Heimleitung einen Krankenschein für das laufende Quartal für Allgemeinärzte oder Zahnärzte. Darüber hinausgehende Behandlungen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Leistungsbehörde unter Hinzuziehung der behandelnden Ärzte oder des Gesundheitsamtes möglich. Apothekenrezepte sind zuzahlungsfrei. Rezeptfreie Medikamente wie Hustensaft oder Kopfschmerztabletten müssen von den Asylbewerbern selbst gezahlt werden. Flüchtlinge im Landkreis Konstanz LRA Konstanz Flucht Mehr als 50 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht. Die UNO legt alarmierende Zahlen vor. Der Höchstwert seit dem zweiten Weltkrieg. Warum fliehen Menschen? Die Gründe aus denen Menschen gezwungen sind zu fliehen sind vielfältig: Verfolgung, Folter, Vergewaltigung, Krieg und Bürgerkrieg, drohende Todesstrafe, Zerstörung der Existenzgrundlagen. Darunter sind auch Kinder, die von ihren Eltern alleine auf die Flucht geschickt werden, deren Familien zerrissen oder deren Angehörige tot sind. LRA Konstanz Asylanträge in Deutschland, Erstanträge 128.000 110.000 203.000 19.000 1995 2000 2005 2010 2014 LRA Konstanz Anstieg Im Jahre 2008 waren es gerade 28.018 Menschen die um Asyl nachsuchten. Seitdem steigt die Zahl stetig. 2013 waren es bereits über fünf Mal so viel (127.000). Im vergangenen Jahr waren es 203.000 Menschen. Aktuell geht man für 2015 von einem weiteren Anstieg aus. Viele Flüchtlinge aus den am meisten umkämpften Gebieten Irak und Syrien schaffen es oft nicht bis Europa. Sie lassen sich vorübergehend in den Nachbarländern Türkei, Jordanien, Libanon und Nordirak nieder. Die starken Kontingente stammen aktuell aus Syrien, Gambia sowie vom westlichen Balkan, Serbien und Kosovo. Aus insgesamt 41 Ländern. LRA Konstanz Asyl Bedeutet ein verbrieftes Bleiberecht in einem fremden Land. Es wird gewährt, wenn ein Mensch aus politischen, ethnischen oder religiösen Gründen in seinem Land verfolgt wird. Das Asyl wird in Deutschland selten anerkannt. Denn das Asylrecht wurde in den vergangenen Jahren enger gefasst. Damit soll es geschützt werden vor Bewerbern, die aus anderen Gründen nach Deutschland kommen und bleiben wollen, aber in ihrer Heimat nicht verfolgt sind. LRA Konstanz Aufnahmequote Jedes Bundesland muss Flüchtlinge aufnehmen. Der Schlüssel dafür ist genau festgelegt. Baden-Württemberg bekommt 12,97%. Das ist jeder achte Ausländer, der in der Bundesrepublik ankommt. Die Ersten kommen in eine zentrale Empfangsstelle. Diese befindet sich im Augenblick in Karlsruhe und Meßstetten. Weitere Erstaufnahmestellen in Baden-Württemberg werden neu eingerichtet.Dort werden die Menschen registriert, medizinisch untersucht und dann auf die einzelnen Landkreise verteilt. Dem Landkreis Konstanz werden 2,81759% zugewiesen. LRA Konstanz LRA Konstanz Untere Aufnahmebehörde Sozialdezernat Kreissozialamt Referat Untere Aufnahmebehörde Sachgebiet Aufnahme und Unterbringung Sachgebiet Leistungsgewährung LRA Konstanz Sachgebiet Sozialdienst Sachgebiet Anschlussunterbringung Stellenanteile Untere Aufnahmebehörde Aufnahme und Unterbringung 15 Mitarbeiter (13,61 Stellenanteile) Leistungsgewährung 9 Mitarbeiter (7,95 Stellenanteile) LRA Konstanz Sozialdienst 12 Mitarbeiter (10,10 Stellenanteile) Anschlussunterbringung 3 Mitarbeiter (2,7 Stellenanteile) Unterkünfte im Landkreis Steinstraße 20, 78467 Konstanz Kapazität 186 Personen Kasernenstr. 60, 78315 Radolfzell Kapazität 108 Personen Linde Stockach, Goethestraße 23/1, 78333 Stockach Kapazität 70 Personen LRA Konstanz Atrium Konstanz, Luisenstr. 11, 78467 Konstanz Kapazität 138 Personen sowie Stockach Zoznegger Str. 30 150 Personen Zizen hausen Meßkircher Str. 144 12 Personen Rielasingen Rosenegg 40 Personen Singen Fittingstr. 17a 43 Personen Singen Friedingerstr. 26 46 Personen Singen Romeias Str. 11-17 120 Personen LRA Konstanz Engen – Welsching en 22 Personen Engen Badischer Hof 68 Personen Bodman Kaiserpfalz str. 95+97 70 Personen Singen Hauptstr. 2 77 Personen Wohnheimplätze im Landkreis 1400 1171 1200 1088 1000 800 562 600 400 242 290 300 2011 2012 200 0 2010 LRA Konstanz 2013 2014 31.03.2015 Nationalitäten Bewohner Gemeinschaftsunterkünfte Landkreis Konstanz Stand 31.03.2015 Gesamt: 1.003 Herkunftsländer der Flüchtlinge 200 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 Insgesamt 1019 Flüchtlinge LRA Konstanz Zuweisungen Zugang an Asylbewerbern in BW von Zuweisungen - bundesweit 2010 bis März 2015 250.000 30.000 25.674 202.834 25.000 200.000 20.000 150.000 16.500 127.023 15.000 100.000 13.853 85.394 77.651 10.000 7.913 50.000 48.589 53.347 5.000 0 4.753 5.262 0 2010 2011 2012 2013 2014 31.03.2015 LRA Konstanz 2010 2011 2012 2013 2014 31.03.2015 Zuweisungen Landkreis Konstanz Stand 31.03.2015 LRA Konstanz Anschlussunterbringung im Landkreis Konstanz Einwohner Einwohner je 270 000 km2 331 Fläche km2 817,97 Gemeinden 18 Städte 7 LRA Konstanz Anschlussunterbringung von Flüchtlingen in Gemeinden, die keine Gemeinschaftsunterkünfte haben Nach Ablauf des Asylverfahrens Sobald Aufenthaltserlaubnis erteilt Nach zwei Jahren in einer Gemeinschaftsunterkunft Diese werden nach einer bestimmten Quote verteilt. Die Kommunen müssen eine Unterbringung anbieten. Städte und Gemeinden, die eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge auf ihrer Gemarkung haben, werden im Gegenzug von der Pflicht zur Anschlussunterbringung befreit. LRA Konstanz Sachgebiet Sozialdienst Sozialpädagogische Beratung und Betreuung von Asylsuchenden und geduldeten Ausländern Herstellen eines Vertrauensverhältnisses und eines persönlichen Bezuges Erstkontakt in den Gemeinschaftsunterkünften Infos und Beratung über Lebensbereiche in der Unterkunft LRA Konstanz Infos über Angebote Infos und Beratung zum Asylverfahren Beratung und Vermittlung im Umgang mit Behörden Beratungsstellen Schulen Ärzten Polizei Staatsanwaltschaft Erledigen von Schriftverkehr Ausfüllen von Formularen/Anträgen Wohnungssuche Potentielle Vermieter Potentielle Arbeitgeber LRA Konstanz Beratung im Zusammenleben Konflikte untereinander erkennen und lösen Nachbarschaftsbeschwerden wegen Lärmbelästigung Konflikte unter Generationen und Nationalitäten Nichteinhaltung der Hausordnung Sprachprobleme Streitigkeiten nach Alkoholgenuss LRA Konstanz Innerfamiliäre Konflikte Gesundheitsberatung Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen bei Kindern Hygiene Suchtprobleme LRA Konstanz Verhalten bei ansteckenden Erkrankungen (HIV, Hepatitis, Läuse, Krätze) Psychische Erkrankungen (Traumatisierung) Bestandsaufnahme Regelmäßige Angebote von Ehrenamtlichen und Honorarkräften Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag 09.00 – 11.00 Uhr Deutsch für Fortgeschrittene 10.00 – 12.00 Uhr Deutsch für Anfänger 10.00 – 12.00 Uhr Deutsch für Anfänger 10.00 – 12.00 Uhr Deutsch für Anfänger 10.00 – 12.00 Uhr Deutsch für Fortgeschrittene 13.00 - 14.15 Uhr Deutschkurs 13.15 – 14.00 Uhr Sprachcafe 12.15 – 14.15 Uhr Deutschkurs 14.30 – 16.00 Uhr Kinderbetreuung 13.30 – 15.00 Uhr Hausaufgabenbetreuung 14.30 - 16.00 Uhr Kinderbetreuung 14.30 – 16.00 Uhr Kinderbetreuung 14.35 – 16.00 Uhr Kinderbetreuung 16.00 – 18.15 Uhr Hausaufgabenbetreuung 16.00 – 18.15 Uhr Hausaufgabenbetreuung 16.00 – 18.15 Uhr Hausaufgabenbetreuung 16.00 –18.15 Uhr Hausaufgabenbetreuung LRA Konstanz Freitag 16.00 – 17.30 Uhr Bastelgruppe für Kinder ab 5 Jahren Einmalige oder unregelmäßig wiederkehrende Angebote mit unterschiedlichen Kooperationspartnern Malatelier Sommerfest Lucky Times (Reittherapie) Petershausen spielt Verschiedene Ausflüge Sportaktion mit mobile Jugendarbeit Schulische Projekte Sportvereine Einzelförderung im schulischen Bereich Fotoprojekt Brettspiele mit HTWG Studenten Sprachcafés Stadtführungen Balu und Du Theaterbesuche Konstanzer Puppenbühne Schwimmtraining Integrative Sportwoche Nikolaus- und Weihnachtsferien Tischtennis Freizeitaktivitäten mit Kindern und Erwachsenen Ausflüge LRA Konstanz „Freiwillige Rückkehrer“ 90 79 80 72 70 60 50 42 38 40 33 30 30 20 10 0 2010 2011 2012 2013 LRA Konstanz 2014 30.04.2015 Vielen Dank für Ihr Interesse! Haben Sie noch Fragen? LRA Konstanz Unterstützungsstrukturen für Flüchtlinge und deren Vernetzung 07.05.2015 N. Garvin Konferenz der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer Aufgaben Bestandsaufnahme der Integrationsarbeit Transparentmachen von Integrationsangeboten Aufbau von Strukturen & Netzwerken Integrationsbeauftragte Leitung des AK Migration Integrationskonzept 07.05.2015 N. Garvin Ansprechpartnerin für den LK Entwicklung von Maßnahmen und Projekten Erschließung von Finanzierungs mitteln Konferenz der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer Unterstützungsstrukturen für Flüchtlinge Traumaambulanz Sozialdienst Asyl MBE JMD ReFugium Flüchtlinge Projekt „Bleiben mit Arbeit“ Sprachkursträger Projekt Sprachmittler Agentur für Arbeit Jobcenter Schulen Projekt VerA 07.05.2015 N. Garvin Zielgruppe Flüchtlinge ohne Aufenthaltserlaubnis Zielgruppe Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis Flüchtlings -arbeit LIGA Konferenz der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer Helferkreise und ihre Vernetzung Etabliert Im Aufbau/einzelne Helfer Kleine Projekte 07.05.2015 N. Garvin Konferenz der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer Unterstützung für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer Projekte „Nah an Menschen von weit weg“ Caritas Singen-Hegau und Caritas Konstanz Flüchtlingsarbeit des Diakonischen Werks Betreuung der Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung durch die Wohlfahrtsverbände Integrationsbeauftragte der Städte Konstanz, Singen und Radolfzell sowie des Landkreises Geplant: Informationsmappe für Helfer Land Baden-Württemberg: http://www.fluechtlingshilfebw.de/start/ 07.05.2015 N. Garvin Konferenz der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 07.05.2015 N. Garvin Konferenz der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer 8. Impressum Landratsamt Konstanz Sozialdezernat Integrationsbeauftragte Benediktinerplatz 1 78467 Konstanz Tel.: 07531/800-0 Interessierte an einer ehrenamtlichen Mitarbeit in der Flüchtlingsbetreuung können sich hier melden: [email protected]. Wir danken allen Mitwirkenden der Veranstaltung und für das rege Interesse aus den Reihen der Haupt- und Ehrenamtlichen! Bis zum nächsten Mal! Fotos: Annemarie Korherr, 2015 Redaktion: Dennis Riehle, 2015.
© Copyright 2025 ExpyDoc