Marktgemeinderatssitzung am 23.06.2015 1. Bestellung der Frau Babette von Seydlitz-Wolffskeel zur Feldgeschworenen für den Ortsteil Reichenberg Im Ortsteil Reichenberg gibt es derzeit nur noch 6 Feldgeschworene. Der Obmann der Reichenberger Feldgeschworenen hat deshalb mit Schreiben vom 09.06.2015 Frau Babette von Seydlitz-Wolffskeel für das Amt der Feldgeschworenen für den Ortsteil Reichenberg vorgeschlagen. Diesem Vorschlag wurde mit einstimmigem Beschluss entsprochen. Frau Babette von Seydlitz-Wolffskeel, die zu diesem Tagesordnungspunkt der Marktgemeinderatssitzung eingeladen und im Sitzungssaal anwesend war, wurde von Bgm. Hemmerich mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Amtseid verpflichtet. Er bedankte sich für ihre Bereitschaft, das Ehrenamt einer gemeindlichen Feldgeschworenen zu übernehmen und überreichte ihr die Bestellungsurkunde (Foto hierzu im Innenteil). Anschließend nahm Bgm. Hemmerich die Gelegenheit wahr und bat Herrn Gemeinderat Richard Schmidt zu sich, der bereits seit 25 Jahren als Feldgeschworener für den Ortsteil Reichenberg tätig ist. Herr Schmidt konnte an dem Festakt mit Ehrung durch Landrat Nuß im Landratsamt Würzburg nicht teilnehmen. Aus diesem Grunde nahm Bürgermeister Hemmerich die Ehrung vor und bedankte sich bei Herrn Schmidt für dessen langjähriges Engagement als Feldgeschworener. Er überreichte ihm eine Ehrenurkunde des Freistaates Bayern für 25jähriges Wirken als "Siebener" sowie einen Bocksbeutel als Präsent (Foto hierzu im Innenteil). 2. Bauangelegenheiten a) Bauantrag zum Abbruch der Dachkonstruktion eines Nebengebäudes und Neubau eines Dachstuhles mit Ausbau zu einem Einfamilienwohngebäude, Fl.-Nr. 1496/5, Bahnhofstraße 16, Gmkg. Reichenberg Gegenüber der Bauvoranfrage wurden verschiedene gestalterische Verbesserungen vorgenommen wurden. So wurde anstelle des ursprünglich geplanten Flachdaches über dem Treppenhaus nunmehr ein Pultdach eingeplant. Dem Bauvorhaben wurde - mit den üblichen Auflagen - einstimmig zugestimmt. Für die geringfügige Abweichung der Dachneigung wurde Befreiung von den Festlegungen der Gestaltungssatzung erteilt. b) Bauantrag zum Abbruch der seitlichen und rückseitigen Anbauten und Umbau und Sanierung des bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäudes; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 9 Wohneinheiten, Errichtung einer Überdachung zwischen dem Neubau und dem Bestandsgebäude; Umbau und Sanierung des bestehenden Stallgebäudes zu 2 Wohnungen; Neubau eines 2-geschossigen Parkplatzes und Herstellung von 26 Stellplätzen, Bahnhofstraße 4, Fl.-Nr. 199, Gmkg. Reichenberg Der neue Eigentümer des Anwesens "Schwarzer Adler" plant eine entsprechende Umnutzung und Verwertung des Grundstückes. Im Zusammenhang mit der Zufahrt zu den Parkplätzen von der Reutersgasse her, wurde im Gremium angesprochen, dass in diesem Teilbereich der Reutersgasse der Oberflächenwasserkanal fehlt. Dabei gab es Überlegungen, diesen ggf. im Zuge der Baumaßnahme bis zur Ecke Malzfabrik zu errichten. Dann müsste man bei Regenereignissen keine Verschärfungen im Bereich der Bahnhofstraße hinnehmen. Dem Bauantrag wurde - mit den üblichen Auflagen - einstimmig zugestimmt. Für geringfügige Abweichungen von der Gestaltungssatzung bezüglich der Dachgaubenbreite, der Anzahl und Breite der Zwerchhäuser wurde Befreiung erteilt. c) Bauantrag zum Abbruch der bestehenden Scheune und Neubau eines Pultdach-Anbaues an das bestehende Nebengebäude, Bahnhofstraße 6, Fl.-Nr. 200, Gmkg. Reichenberg Im Zuge der Umnutzung der Fl.-Nr. 199 wird ein Teil der Scheune abgebrochen wird; der Eigentümer der Fl.-Nr. 200 bekommt einen neuen Scheunenanbau. Dem Bauantrag wurde - mit den üblichen Auflagen - einstimmig zugestimmt. d) Bauantrag zum Wohnhausanbau und Neubau eines Carports, Fl.-Nr. 842, Am Steinbruch 17, Gmkg. Uengershausen Bei dem Bauvorhaben sollen Nebengebäude abgebrochen, ein Carport errichtet, die Einzelgarage zur Doppelgarage erweitert und auf die Doppelgarage eine Wohnung errichtet werden. Fraglich ist, ob das vorhandene, im fränkischen Baustil mit einer Dachneigung von 56 Grad errichtete Wohnhaus mit einem Flachdachanbau städtebaulich am Ortseingang vereinbar ist. Dies sollte durch das Landratsamt überprüft werden. Dem Bauvorhaben wurde - mit den üblichen Auflagen - einstimmig zugestimmt. e) Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit PKW-Doppelgarage, Fl.-Nr. 222/14, Frankenstraße 5, Gmkg. Reichenberg Dem Bauvorhaben wurde - mit den üblichen Auflagen - einstimmig zugestimmt. f) Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Fl.-Nr. 169, Wirtsgasse 17 a, Gmkg. Uengershausen Dem Bauvorhaben wurde - mit den üblichen Auflagen - einstimmig zugestimmt. 3. Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG); Antrag der Bioenergie Rottenbauer GmbH & Co.KG auf Genehmigung der wesentlichen Änderung einer bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlage in Form der Errichtung einer Körnertrocknungsanlage mit Lagersilo, Fl.-Nr. 580, Tännlein 2, Gmkg. Fuchsstadt Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes "Sondergebiet Erneuerbare Energienutzung", Gemarkung Fuchsstadt (§ 30 BauGB). Dem Bauantrag wurde in vorliegender Form einstimmig zugestimmt. Das Bauvorhaben ist entsprechend einzugrünen. 4. Abwasseranlage Klingholz; Auftragsvergabe für die Reparatur der Pumpenanlage Bei der Abwasserpumpenanlage für das Gewerbegebiet Klingholz wurde bei Revisionsarbeiten festgestellt, dass Mängel vorhanden sind, die repariert werden müssen. Gemäß einem vorliegenden Angebot der Fa. Jung-Pumpen belaufen sich die Kosten auf 10.640,05 €. Weitere Kosten fallen noch an für: Bauhof, Saugwagen und Blase setzen (DN 200). diese Summe kann nicht beziffert werden. Nachdem die Pumpe bereits zweimal - allerdings noch im Rahmen der Gewährleitung - repariert wurde, vertrat man im Gremium die Auffassung, dass man die Ursache für die Störung feststellen sollte. Es wird vermutet, dass Fremdkörper die Schäden an der Pumpe verursachen. Den Auftrag zur Reparatur der Pumpenanlage erhielt die Fa. Jung-Pumpen auf der Grundlage des o.g. Angebotes. In Folge soll die Ursache für die Schäden an der Pumpenanlage durch ein zu beauftragendes Büro festgestellt und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung ergriffen werden. 14 : 1 Stimmen. 5. Sanierung von Gehwegen in Reichenberg; Einbau von Pflaster Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, bei Sanierungsmaßnahmen an Gehsteigen diese Flächen zukünftig zu pflastern, wenn schon Pflasterflächen vorhanden sind, anstatt zu asphaltieren. Als Pflaster könnte das Pflaster, das in Reichenberg in der Bahnhofstraße verbaut wurde, Verwendung finden. Beschluss: Die Sanierung kleinerer Gehwegflächen kann - anstelle der üblichen Asphaltierung - mittels Einbau von Pflaster an bereits bestehende Pflasterflächen erfolgen. Bei größeren Sanierungsflächen (über 5 qm) sind seitens der Verwaltung Angebote einzuholen und dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. Einstimmig. 6. Abschluss eines Erdgaslieferungsvertrages Der mit der Stadtwerke Würzburg AG abgeschlossene Erdgasliefervertrag läuft Ende dieses Jahres aus. Aus diesem Grunde wurden von verschiedenen Versorgern Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot hat die Stadtwerke Würzburg AG abgegeben mit einem Energiepreis von 2,50 Ct/kWh; das Netznutzungsentgelt liegt zwischen 1,488 Ct/kWh und 2,049 Ct/kWh. Beschluss: Mit der Stadtwerke Würzburg AG wird auf Grundlage des Angebotes vom 19.06.2015 ein Erdgasliefervertrag mit einer Laufzeit vom 01.01.2016 - 31.12.2018 geschlossen. Minder- und Mehrmengen werden ohne Zuschlag berechnet. Einstimmig. 7. 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung "Waldkindergarten Schlupfwinkel" des Marktes Reichenberg (WaldKiTaGebührensatzung) In die Gebührensatzung für den Waldkindergarten musste noch eine Stundenkategorie (über 6 Stunden/Tag, mtl. 122 €) aufgenommen werden, da ab dem neuen Kita-Jahr zwei Kinder die gesamten Öffnungszeiten den Kindergarten nutzen möchten. Damit wird die in der vorhandenen Gebührensatzung enthaltene Kategorie "bis 6 Stunden/Tag" überschritten. Der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung "Waldkindergarten Schlupfwinkel" des Marktes Reichenberg (WaldKiTa-Gebührensatzung) wurde einstimmig zugestimmt. 8. Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit; Genehmigen der Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Standesamtes Reichenberg an die Stadt Würzburg Mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 19.05.2015 wurden die Aufgaben des Standesamtes Reichenberg zum 01.01.2016 an die Stadt Würzburg übertragen. Hierüber ist eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Nachdem jedoch zunächst die Bürger in den im Juli stattfindenden Bürgerstammtischen über die Aufgabenübertragung informiert werden sollen, wurde dieser Tagesordnungspunkt bis zur Sitzung des Marktgemeinderates im September zurückgestellt. 9. Informationen und Bekanntmachungen Bgm. Hemmerich informierte das Gremium über die Einstellung von zwei Praktikantinnen zum 01.09.2015 für die Kindertagesstätte Lindflur. Die Einstellung ist aufgrund der Kinderzahlen erforderlich und um die Stellenschlüssel einhalten zu können. Weiter teilte Bgm. Hemmerich mit, dass Herr Achim Reuter als Ersatz für Herrn Rudolf Kleinschroth für Pflegearbeiten im Ortsteil Fuchsstadt eingestellt wurde. Herr Reuter hat seine Tätigkeit bereits aufgenommen und wurde entsprechend eingewiesen. Bgm. Hemmerich gab zur Frage von GR Schlichenmaier bezüglich des Ortsschildes Albertshausen die Auskunft, dass das Straßenbauamt ein Schild mit falschem Aufdruck bestellt hat. Das Schild musste nun neu bestellt werden. Weiter teilte Bgm. Hemmerich GR Schlichenmaier bezüglich des Gehsteigs Albertshausen mit, dass nun, nachdem der Haushalt genehmigt ist, die vorliegenden Angebote aktualisiert werden. Anschließend erfolgt die Auftragsvergabe durch den Marktgemeinderat.
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