Informationen für Antragstellerinnen auf Mittel zur Erfüllung des

Informationen für Antragstellerinnen
auf Mittel
zur Erfüllung des Gleichstellungsauftrags
Unter dem Vorbehalt der Mittelzuweisung stehen den Frauenbeauftragten jährlich Mittel der Universität Bayreuth zur Erfüllung des Gleichstellungsauftrages zur Verfügung. Die Antragsfrist ist
zweimal im Jahr (15. April und 15. Oktober).
Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen in der Qualifizierungsphase.
Die Förderung für Promovendinnen erfolgt durch Mittel der University of Bayreuth Graduate
School. Eine Mitgliedschaft ist daher Voraussetzung. Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie
unter graduateschool.uni-bayreuth.de.
Allgemeine Informationen:
- Das Antragsformular, die Bewertungstabelle sowie die Richtlinien für den Abschlussbericht sind
auf den Internetseiten der Frauenbeauftragten zu finden.
- Die Anträge müssen bei einer der Fakultätsfrauenbeauftragten persönlich abgegeben, besprochen und unterschrieben werden. Die Stabsabteilung Chancengleichheit sammelt die Anträge
bis zur Antragsfrist.
- In der Stabsabteilung Chancengleichheit können nur vollständig ausgefüllte Anträge mit allen
dazugehörigen Anlagen berücksichtigt werden.
- Pro Wissenschaftlerin kann nur ein Antrag gestellt werden (Reisekosten, studentische Hilfskraft
oder „Sonstiges“).
- Förderungen können nur zwei Semester hintereinander beantragt werden. Bevor ein neuer
Antrag gestellt wird, muss ein Semester pausiert werden.
- Maximal können 1.300,00 € beantragt werden.
- Bitte reichen Sie spätestens zwei Monate nach Erhalt der Mittel / Ende der Förderzeit einen
Abschlussbericht ein (s. Richtlinien für den Abschlussbericht).
Stand: Februar 2016
Antrag auf eine studentische Hilfskraft:
- Angaben, für welche Aufgaben die Hilfskraft eingesetzt werden soll.
- Bitte begründen, warum eine Hilfskraft nicht aus Lehrstuhlmitteln finanzierbar ist.
- Bitte schicken Sie nach Bewilligung Ihres Antrags den Einstellungsantrag für die Hilfskraft in die
Stabsabteilung Chancengleichheit zur Unterschrift.
- NEU: Bitte beachten Sie, dass der Einstellungsantrag vor der nächsten Ausschreibungsfrist einzureichen ist, da sonst die Mittel sonst automatisch in die nächste Vergaberunde übernommen
werden und Ihnen nicht weiter zur Verfügung stehen!
Antrag auf Reisekosten einer Reise:
- Beschreibung des Vorhabens, Datum, Ort
- genaue (vorläufige) Kostenaufstellung (Bsp. Visa, Flug/Fahrt, Hotel, Teilnahmegebühren)
- vorläufige Belege der aller entstehenden Kosten (Internetausdruck Bahn bzw. Flug, Registrierung, Visa, etc.)
- NEU: Beleg über die Teilnahmegebühren - Gibt es die Möglichkeit der „Early registration“,
werden ausschließlich diese Gebühren übernommen
- Übernachtungspauschale: pro Nacht werden 40,00 € erstattet
- Tagegeld ist von der Förderung ausgeschlossen
- Bestätigung der aktiven Teilnahme (Poster, Vortrag), bei Jura Empfehlungsschreiben der Betreuungsperson. Ist die Zusage z.B. für einen Vortrag zur Frist noch nicht vorhanden, kann der
Antrag auch zur nächsten Frist gestellt werden.
- Bei rückwirkender Beantragung einer bereits erfolgten Reise (max. 4 Monate zurückliegend) ist
aufgrund der Abrechnung eine Kopie der Dienstreisegenehmigung beizufügen.
- Ist Ihre Stelle über die DFG finanziert, bitte begründen, warum die Reisekosten nicht von der
DFG übernommen werden.
- Die Auszahlung der Reisekosten läuft regulär über die Universitätsverwaltung. Bitte rechnen Sie
Ihre Reise dort ab und schicken Sie einen Bericht (s. Richtlinien für den Abschlussbericht) und
die Kostenaufstellung (Kopien) in die Stabsabteilung Chancengleichheit.
Stand: Februar 2016
Antrag auf Mittel für Außergewöhnliches (Sonstiges):
- In besonderen Fällen werden Wissenschaftlerinnen gefördert, die einen Antrag auf Förderung
für eine Forschungsreise, eine Weiterbildung oder besondere Maßnahmen stellen. Nicht Förderfähig sind Anträge von Promovendinnen auf Proof Reading oder betreute Lektorate.
- Die Anträge werden individuell geprüft (nicht nach Punktesystem). Diese Anträge werden von
den Frauenbeauftragten der Fakultäten individuell im Ausschuss verteidigt.
- Übernachtungspauschale: pro Nacht werden 40,00 € erstattet
- Tagegeld ist von der Förderung ausgeschlossen
- Anträge von Promovendinnen
Bei Fragen können Sie mich gerne ansprechen!
Miriam Bauch, Leitung Stabsabteilung Chancengleichheit
[email protected]
Telefon 0921 55 2218
Stand: Februar 2016