- CPEM Consulting GmbH

Unterschriftenrichtlinie
- Regelung der Unterschriftskompetenzen -
Hinweis:
Die Richtlinie wurde mit größter Sorgfalt erstellt,
erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Das Muster ist als Formulierungshilfe zu verstehen und dient der Anregung.
Die Musterrichtlinie ist ein Vorschlag für mögliche Regelungen.
Daher entbindet das Muster den Verwender nicht von der sorgfältigen,
eigenverantwortlichen Prüfung.
Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung
wird auf die Nennung beider Geschlechter verzichtet.
Geltungsbereich:
Revisionsnummer:
Datum der Herausgabe:
Erarbeitung:
Bearbeiter:
Alle Unternehmensbereiche
dd.mm.jjjj
Inhaltsverzeichnis
1
Geltungsbereich und Zielstellung .................................................................... 3
2
Allgemeine Grundsätze ...................................................................................... 3
3
Erteilung der Unterschriftsberechtigung ........................................................ 3
4
Anwendung der Vollmachten im Schriftverkehr ............................................ 4
5
Unterschriftsregelung und Wertgrenzen ........................................................ 4
6
Stellvertretung.................................................................................................... 5
7
Schlussbestimmungen ....................................................................................... 5
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1 Geltungsbereich und Zielstellung
Die vorliegende Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter der (Name des Unternehmen) an den Standorten
(Standorte).
Nachfolgend werden Arten und Umfang der Bevollmächtigung durch Unterschriftsberechtigungen
zur Vertretung der Gesellschaft gegenüber außenstehenden Dritten sowie grundsätzliche
Verfahrensweisen über den internen Schriftverkehr geregelt.
Die Grundsätze dieser Richtlinie gelten auch für die Ausführung von Geschäftsvorfällen über das
Internet, per E-Mail oder über eine in DV-Programmen hinterlegte Ablaufsteuerung (Workflow).
2 Allgemeine Grundsätze
In der Gesellschaft werden Arten und Umfang der Bevollmächtigung durch
Unterschriftsberechtigungen zur Vertretung der Gesellschaft gegenüber außenstehenden Dritten
sowie grundsätzliche Verfahrensweisen über den internen Schriftverkehr geregelt.
Unterschriftsberechtigungen bezeichnen die Art der Unterschriftsleistungen im Rahmen der
gesetzlich geregelten Bevollmächtigungsarten „Prokurist“ und „Handlungsbevollmächtigter“ sowie
die Bevollmächtigung „im Auftrag“.
Extern ist ein Schriftverkehr mit außenstehenden Dritten (andere Gesellschaften, Behörden,
Privatpersonen).
Intern ist ein Schriftverkehr, wenn dieser innerhalb des Unternehmens geführt wird.
Rechtsgeschäftliche Erklärungen sind verbindliche Willensbekundungen der Gesellschaft
gegenüber außenstehenden Dritten (z. B. Bestellungen, Bestelländerungen, Kauf- und
Verkaufsverträge, Arbeitsverträge, Angebote, Liefer- und Leistungsverträge, Bankgeschäfte u.a.)
die die Gesellschaft zur vereinbarten Handlung verpflichten und durch den Dritten gerichtlich
einklagbar sind.
3 Erteilung der Unterschriftsberechtigung
Über die Erteilung von Unterschriftsberechtigungen an Mitarbeiter entscheidet die
Geschäftsführung. Unterschriftsberechtigungen sind schriftlich zu erteilen.
Beauftragte (i.A.) benötigen keine schriftliche Genehmigung. In Abstimmung mit dem jeweiligen
Vorgesetzten ist jeder Mitarbeiter berechtigt, im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben die
anfallende Korrespondenz als Beauftragter mit i.A. zu unterzeichnen.
Namenslisten mit einer aktuellen Übersicht aller Bevollmächtigungen sind von der
Personalabteilung zu führen.
Die Unterschriftsberechtigung eines Mitarbeiters erlischt bei Widerruf oder bei Beendigung des
Dienstverhältnisses.
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4 Anwendung der Vollmachten im Schriftverkehr
Bei externem Schriftverkehr mit verpflichtendem Inhalt gilt der Grundsatz der Doppelzeichnung.
Mit Wirkung gegenüber Dritten dürfen für das entsprechende Geschäft verantwortliche Prokuristen
und Handlungsbevollmächtigte nur im Rahmen der geltenden Zeichnungsberechtigung
unterzeichnen.
Bevollmächtigte „im Auftrag“ dürfen nur begrenzt auf ihr Aufgabengebiet gemeinschaftlich mit
einem Handlungsbevollmächtigten unterzeichnen.
Mündliche Erklärungen und Mitteilungen per E-Mail, welche das Unternehmen rechtlich oder
tatsächlich verpflichten, müssen schriftlich bestätigt werden. Für die Bestätigung sind die zuvor
genannten Bestimmungen anzuwenden.
Der in betrieblichen Regelungen (Aufgabenverteilungsplan, Stellenbeschreibung) festgelegte
Verantwortungsbereich des Bevollmächtigten „im Auftrag“ bestimmt die sachlichen
Anwendungsgrenzen dieser Unterschriftsvollmacht.
Im internen Schriftverkehr genügt die Einzelunterschrift. Ein Vollmachtshinweis ist
nichterforderlich.
5 Unterschriftsregelung und Wertgrenzen
Die nachfolgend aufgeführten Unterschriftsberechtigungen stellen Mindestanforderungen da.
Berechtigung kann durch eine höhere Berechtigung ersetzt werden, jedoch nicht umgekehrt.
Bei Dauerverpflichtungen (z.B. Mietverträge) ist zur Bestimmung der jeweils
Unterschriftsberechtigten der Gesamtwert der Verpflichtung für die Laufzeit zu errechnen, bei auf
unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträgen ersatzweise bis zum ersten möglichen
Kündigungstermin oder für eine Laufzeit von 3 Jahren.
Vergabewert
1. Unterschrift
2. Unterschrift
bis 10.000 €
i.V.
i.A.
ab 10.000 €
i.V.
i.V.
ab 25.000 €
ppa.
i.V.
ab 50.000 €
Geschäftsführer
ppa.
Bei Dauerverpflichtungen (z.B. Mietverträge) ist zur Bestimmung der jeweils
Unterschriftsberechtigten der Gesamtwert der Verpflichtung für die Laufzeit zu errechnen, bei auf
unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträgen ersatzweise bis zum ersten möglichen
Kündigungstermin oder für eine Laufzeit von 3 Jahren.
Die zuvor genannten Unterschriftsberechtigungen gelten auch bei elektronisch vermittelten
rechtsgeschäftlichen Erklärungen. Die Geschäftsbereiche sind angehalten, die zur Verfügung
stehenden elektronischen Freigabemöglichkeiten und sichere technische Verfahren (digitale
Signatur) zu verwenden.
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6 Stellvertretung
Bei Abwesenheit eines Zeichnungsberechtigten kann die Unterschriftsleistung durch seinen
Stellvertreter nur im Rahmen der jeweiligen Befugnis des Stellvertreters (Wertgrenze usw.)
erfolgen. Gegebenenfalls ist eine in Zeit und Betrag beschränkte Stellvertretung zu bestimmen
(z.B. bei Urlaub oder Krankheit).
7 Schlussbestimmungen
Diese Regelung tritt ab dem dd.mm.jjjj in Kraft.
Unterschrift
Name des Geschäftsführers
Position
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