AKPF-Garantie-Abnahmemessung und VERT-Filter-Label Messung der Abgastrübung und Vergabe eines Labels bei der Ausrüstung von Dieselmotoren mit Partikelfilter-Systemen 1. Messung der Abgastrübung bei der freien Beschleunigung: Die Abgasmessung von Dieselmotoren erfolgt als Spitzenwert der Abgastrübung bei der freien Beschleunigung. Die Messung ist mit einem geeichten Trübungsmessgerät gemäss VAMV durchzuführen 1. 2. Einstellung der Einspritzpumpe: Dabei sind auch alle emissionsrelevanten Einrichtungen und Einstellungen zu kontrollieren. Bei hohen Trübungswerten ist die Einstellung der Einspritzpumpe zu überprüfen (Kontrolle von Einspritzzeitpunkt, Einspritzdüsen). Insbesondere ist auch zu kontrollieren, ob vom Hersteller nicht vorgesehene Eingriffe in die Treibstoff-Einspritzanlage vorgenommen worden sind (wie z.B. Entfernung der Plombe an der Einspritzpumpe und Veränderung des Regelstangenanschlags zur Erhöhung der Einspritzmenge bei «Volllast»). Nach allfälligen Eingriffen zur Verbesserung des Rauchverhaltens ist die Messung zu wiederholen. 3. Messung der Rohemissionen vor Ausrüstung mit Partikelfilter-System: Vor Ausrüstung einer Maschine mit einem Partikelfilter-System sind die Rohemissionen des Dieselmotors zu messen. Die Kontrolle gilt als erfüllt, wenn der gemessene Trübungskoeffizient k < 2,5 m -1 für Saugmotoren und < 3,0 m -1 bei aufgeladenen Motoren beträgt. Bei einem Trübungskoeffizient k > 1,6 m-1 ist die Motoreinstellung bzw. das Treibstoffaufbereitungssystem (vgl. 2. Abs.) zu überprüfen. 4. Abnahmemessung nach Ausrüstung mit Partikelfilter-System: Nach Ausrüstung der Maschine mit einem Partikelfilter-System ist eine Abnahmemessung durchzuführen. Dabei sind die Emissionen nach dem Partikelfilter-System zu messen: Die Kontrolle gilt als erfüllt, wenn der gemessene Trübungskoeffizient k deutlich < 0,24 m -1 («Rückweisungswert») beträgt. Bei einem Trübungskoeffizient k > 0,12 m-1 («Homologationswert») ist das Partikelfilter-System zu überprüfen. 5. VERT-Filter-Label: Wenn der Trübungskoeffizient k < 0,12 m-1 («Homologationswert») beträgt, wird das VERT-Filter-Label gut sichtbar auf der Maschine angebracht. 6. Prüfmarke: Nach erfolgreich absolvierter Messung wird auch die nummerierte Prüfmarke mit der Prüfstelle, Unterschrift und dem Datum der Kontrolle auf dem Label angebracht. Nach Abgabe der Prüfmarke ist jeweils eine Kopie des Messprotokolls der Koordinationsstelle zuzustellen. 7. Nachmessung: Bei späteren Kontrollmessungen wird jeweils eine neue Prüfmarke mit den aktuellen Daten auf dem Label angebracht, wenn der Homologationswert eingehalten ist. Es ist jeweils auch eine Kopie des Messprotokolls an die Koordinationsstelle einzusenden. 1 Weitere Informationen zur Abgaskontrolle an Dieselmotoren finden Sie auf www.bafu.admin.ch. VERT-Filter-Label und Prüfmarke Voraussetzung für die Vergabe des VERT-Filter-Labels: Partikelfilter-System gemäss Filterliste installiert und Abgaskontrolle bestanden. 1. VERT-Filter-Label: Wenn der Trübungskoeffizient k <0,12 m -1 («Homologationswert»), wird das VERT-Filter-Label gut sichtbar auf der Maschine angebracht. 2. Prüfmarke: Auf der Prüfmarke wird die Prüfstelle mit Visum und das Datum der Kontrolle eingetragen. Die aktuelle Prüfmarke wird auf dem VERT-Filter-Label angebracht. Ihre Firma... Name Datum Prüfnummer 27341 VERT-Filter-Label und Prüfmarken (samt Messprotokoll-Formularen) können bei der Koordinationsstelle für die VERT-Filterliste bezogen werden. AKPF-Abnahmeprotokoll für Partikelfilter-Systeme Partikelfilter Hersteller VERT-Test Typ Serienummer Einbaudatum Betriebsstunden Fahrzeug / Motor Datenlogger Typ Serienummer Additiv Typ Serienummer Fahrzeug / Motor Hersteller Fahrzeug / Hersteller Motor Typ Fahrzeug / Typ Motor Serienummer (Inventarnummer) Alter Fahrzeug / Motor / Betriebsstunden Nennleistung (kw) Betreiberfirma / Einsatzort Abnahmemessung ohne Filter Abgastrübung Freibeschleunigung offiziell K-Wert (1/m) Lärmmessung (dBA) Abnahmemessung mit Filter Abgastrübung Freibeschleunigung offiziell K-Wert (1/m) Lärmmessung (dBA) Filtergegendruck bei Abregeldrehzahl (mbar / 1/min) Opazimeter Hersteller Typ Letzte Eichung Prüfung Prüfmarken-Nummer Prüfdatum Prüfstelle Unterschrift des PFS-Nachrüsters Bitte beachten Sie: Das Original ist vom Fahrzeughalter aufzubewahren. Zum Eintrag des PFS in den Fahrzeugausweis ist eine Kopie des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Formulars zusammen mit dem Fahrzeugausweis an das kantonale Strassenverkehrsamt einzureichen. Kopie geht an Filterlieferant und Koordinationsstelle TTM A. Mayer (nur für Filterlieferant: Kopie geht an die Koordinationsstelle; TTM A. Mayer, Fohrhölzlistrasse 14b, 5443 Niederrohrdorf)
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