AKPF-Garantie-Abnahmemessung und VERT

AKPF-Garantie-Abnahmemessung
und VERT-Filter-Label
Messung der Abgastrübung und Vergabe eines Labels bei der Ausrüstung
von Dieselmotoren mit Partikelfilter-Systemen
1. Messung der Abgastrübung bei der freien Beschleunigung:
Die Abgasmessung von Dieselmotoren erfolgt als Spitzenwert der Abgastrübung bei der freien Beschleunigung. Die
Messung ist mit einem geeichten Trübungsmessgerät gemäss VAMV durchzuführen 1.
2. Einstellung der Einspritzpumpe:
Dabei sind auch alle emissionsrelevanten Einrichtungen und Einstellungen zu kontrollieren. Bei hohen Trübungswerten
ist die Einstellung der Einspritzpumpe zu überprüfen (Kontrolle von Einspritzzeitpunkt, Einspritzdüsen). Insbesondere ist
auch zu kontrollieren, ob vom Hersteller nicht vorgesehene Eingriffe in die Treibstoff-Einspritzanlage vorgenommen
worden sind (wie z.B. Entfernung der Plombe an der Einspritzpumpe und Veränderung des Regelstangenanschlags zur
Erhöhung der Einspritzmenge bei «Volllast»).
Nach allfälligen Eingriffen zur Verbesserung des Rauchverhaltens ist die Messung zu wiederholen.
3. Messung der Rohemissionen vor Ausrüstung mit Partikelfilter-System:
Vor Ausrüstung einer Maschine mit einem Partikelfilter-System sind die Rohemissionen des Dieselmotors zu messen.
Die Kontrolle gilt als erfüllt, wenn der gemessene Trübungskoeffizient k < 2,5 m -1 für Saugmotoren und < 3,0 m -1 bei aufgeladenen Motoren beträgt. Bei einem Trübungskoeffizient k > 1,6 m-1 ist die Motoreinstellung bzw. das Treibstoffaufbereitungssystem (vgl. 2. Abs.) zu überprüfen.
4. Abnahmemessung nach Ausrüstung mit Partikelfilter-System:
Nach Ausrüstung der Maschine mit einem Partikelfilter-System ist eine Abnahmemessung durchzuführen. Dabei sind die
Emissionen nach dem Partikelfilter-System zu messen: Die Kontrolle gilt als erfüllt, wenn der gemessene Trübungskoeffizient k deutlich < 0,24 m -1 («Rückweisungswert») beträgt. Bei einem Trübungskoeffizient k > 0,12 m-1 («Homologationswert») ist das Partikelfilter-System zu überprüfen.
5. VERT-Filter-Label:
Wenn der Trübungskoeffizient k < 0,12 m-1 («Homologationswert») beträgt, wird das VERT-Filter-Label gut sichtbar auf
der Maschine angebracht.
6. Prüfmarke:
Nach erfolgreich absolvierter Messung wird auch die nummerierte Prüfmarke mit der Prüfstelle, Unterschrift und dem
Datum der Kontrolle auf dem Label angebracht. Nach Abgabe der Prüfmarke ist jeweils eine Kopie des Messprotokolls der
Koordinationsstelle zuzustellen.
7. Nachmessung:
Bei späteren Kontrollmessungen wird jeweils eine neue Prüfmarke mit den aktuellen Daten auf dem Label angebracht,
wenn der Homologationswert eingehalten ist. Es ist jeweils auch eine Kopie des Messprotokolls an die Koordinationsstelle
einzusenden.
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Weitere Informationen zur Abgaskontrolle an Dieselmotoren finden Sie auf www.bafu.admin.ch.
VERT-Filter-Label und Prüfmarke
Voraussetzung für die Vergabe des VERT-Filter-Labels:
Partikelfilter-System gemäss Filterliste installiert und Abgaskontrolle bestanden.
1. VERT-Filter-Label:
Wenn der Trübungskoeffizient
k <0,12 m -1 («Homologationswert»),
wird das VERT-Filter-Label gut sichtbar
auf der Maschine angebracht.
2. Prüfmarke:
Auf der Prüfmarke wird die Prüfstelle
mit Visum und das Datum der Kontrolle
eingetragen. Die aktuelle Prüfmarke
wird auf dem VERT-Filter-Label angebracht.
Ihre Firma...
Name
Datum
Prüfnummer
27341
VERT-Filter-Label und Prüfmarken (samt Messprotokoll-Formularen) können bei der Koordinationsstelle
für die VERT-Filterliste bezogen werden.
AKPF-Abnahmeprotokoll für Partikelfilter-Systeme
Partikelfilter
Hersteller
VERT-Test
Typ
Serienummer
Einbaudatum
Betriebsstunden Fahrzeug / Motor
Datenlogger
Typ
Serienummer
Additiv
Typ
Serienummer
Fahrzeug / Motor
Hersteller Fahrzeug / Hersteller Motor
Typ Fahrzeug / Typ Motor
Serienummer (Inventarnummer)
Alter Fahrzeug / Motor / Betriebsstunden
Nennleistung (kw)
Betreiberfirma / Einsatzort
Abnahmemessung ohne Filter
Abgastrübung Freibeschleunigung offiziell K-Wert (1/m)
Lärmmessung (dBA)
Abnahmemessung mit Filter
Abgastrübung Freibeschleunigung offiziell K-Wert (1/m)
Lärmmessung (dBA)
Filtergegendruck bei Abregeldrehzahl (mbar / 1/min)
Opazimeter
Hersteller
Typ
Letzte Eichung
Prüfung
Prüfmarken-Nummer
Prüfdatum
Prüfstelle
Unterschrift des PFS-Nachrüsters
Bitte beachten Sie:
Das Original ist vom Fahrzeughalter aufzubewahren.
Zum Eintrag des PFS in den Fahrzeugausweis ist eine Kopie des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten
Formulars zusammen mit dem Fahrzeugausweis an das kantonale Strassenverkehrsamt einzureichen.
Kopie geht an Filterlieferant und Koordinationsstelle TTM A. Mayer
(nur für Filterlieferant: Kopie geht an die Koordinationsstelle; TTM A. Mayer, Fohrhölzlistrasse 14b, 5443 Niederrohrdorf)