Arbeitsmarktstrategie 2016

Regionale ESF-Strategie
des ESF-Arbeitskreises des
Landkreises Karlsruhe
2016
Karlsruhe, 15. Juli 2015
Der ESF-Arbeitskreis des Landkreises Karlsruhe hat am 22.05.2015 seine ESF-Strategie für
das Jahr 2016 beschlossen.
Für die regionalisierte Umsetzung des ESF Baden-Württemberg steht dem ESF-Arbeitskreis
für das Jahr 2016 ein Mittelvolumen in Höhe von insgesamt 440.000 Euro zur Verfügung.
Dieses Budget ist für die Umsetzung des spezifischen Ziels B 1.1 Verbesserung der
Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut
und Ausgrenzung bedroht sind sowie des spezifischen Ziels C 1.1 Vermeidung von
Schulabbruch, Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit zu verwenden. Vom Ministerium für
Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren des Landes Baden-Württemberg
sind für die beiden genannten spezifischen Ziele pro Förderjahr folgende Mittel- und
Personen-Kontingente vorgesehen:
Spezifisches Ziel B 1.1:
255.200 €
173 Teilnehmende
Spezifisches Ziel C 1.1:
184.800 €
88 Teilnehmende.
Aufgrund der Bewilligung von zweijährigen Projekten (2015/2016) steht für 2016 noch
ein Restmittelkontingent in Höhe von 172.237,41 € zur Verfügung.
2017 kann das gesamte Mittelkontingent (440.000 €) wieder ausgeschöpft werden.
Nachfolgend wird die Strategie des ESF-Arbeitskreises des Landkreises Karlsruhe für das
Förderjahr 2016 vorgestellt.
1.
Analyse des regionalen Arbeitsmarktes und der Situation am Übergang Schule –
Beruf im Landkreis Karlsruhe
Der Festlegung der ESF-Strategie des ESF-Arbeitskreises für das Förderjahr 2016 ging eine
umfassende Analyse der aktuellen Situation und relevanter Entwicklungstrends voraus.
Diese wurde mit dem Ziel geführt, Problem- und Bedarfslagen zu identifizieren.
1.1 Zur Lage auf dem Arbeitsmarkt des Landkreises Karlsruhe
Eine wichtige Grundlage für die Entwicklung des regionalen Arbeitsmarktes ist die Beschäftigungssituation. Zwischen September 2013 und September 2014 gab es einen leichten Beschäftigungszuwachs (+1.963 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen bzw.
+1,4 Prozent). Damit waren im September 2014 im Landkreis Karlsruhe 139.861 Personen
sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 43 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten waren weiblich, 57 Prozent männlich. 86 Prozent waren deutscher Nationalität, 14 Prozent ausländischer Herkunft. Gut drei Viertel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
übten eine Vollzeit-Tätigkeit aus, ca. ein Viertel ging einer Teilzeit-Beschäftigung nach.
Diese positive Entwicklung spiegelt sich auch in der Entwicklung des Arbeitsmarktes wider.
Grundsätzlich lässt sich in Bezug auf seine kurz-, mittel- bis längerfristige Entwicklung
Folgendes feststellen:
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 Umfang der Arbeitslosigkeit
Die Zahl der arbeitslos registrierten Personen belief sich im April 2015 in den Rechtskreisen SGB II und SGB III zusammen auf 7.631 Personen. Davon gehörten zum genannten Zeitpunkt 3.561 Arbeitslose zum Rechtskreis SGB II sowie 4.070 Arbeitslose
zum Rechtskreis SGB III.
 Niveau der Arbeitslosigkeit
Die Arbeitslosenquote belief sich für beide Rechtskreise zusammen im April 2015 auf
3,2 Prozent. Im SGB II-Bereich belief sie sich auf 1,5 Prozent, im SGB III-Bereich auf
1,7 Prozent.
 Trends in der Entwicklung der Arbeitslosigkeit
Der Landkreis Karlsruhe verzeichnet in den letzten Jahren eine relativ stabile Arbeitsmarktsituation. Wenngleich die Zahl der in beiden Rechtskreisen registrierten Arbeitslosen im Landkreis seit der Jahreswende 2011 / 2012 zwar nur leicht, aber wieder
kontinuierlich ansteigt, liegt diese weiterhin unter dem Niveau vor der Finanz- und
Wirtschaftskrise. Die trotz leicht steigender Arbeitslosenzahlen insgesamt vergleichsweise stabile Situation am Arbeitsmarkt zeigt sich letztlich in der Entwicklung der
Arbeitslosenquoten. Die aktuellen Arbeitslosenquoten liegen derzeit weiterhin unterhalb des Vorkrisenniveaus und zeichnen sich mittelfristig durch eine hohe Stabilität
aus. Die vergleichsweise günstige Situation auf dem regionalen Arbeitsmarkt findet
ihren Ausdruck insbesondere darin, dass die Quote im Rechtskreis des SGB II
konstant unterhalb der Quote im Rechtskreis des SGB III liegt. Das Niveau der
Arbeitslosigkeit im SGB III-Bereich entspricht derzeit dem Durchschnitt des Landes
Baden-Württemberg. Im SGB II-Bereich liegt die Arbeitslosenquote des Landkreises
Karlsruhe deutlich unterhalb des Landesdurchschnitts (vgl. Abbildung 1).
Abbildung 1: Entwicklung der Arbeitslosenquoten im Landkreis Karlsruhe und im
Land Baden-Württemberg im Zeitraum Januar 2008 bis Februar 2015
(HP-Trend SGB II und III) (Angaben in Prozent)
Quelle: BA, Berechnungen esf-team
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 Arbeitslosigkeit von Frauen und Männern
Im Landkreis Karlsruhe waren im April 2015 in beiden Rechtskreisen zusammen
3.455 Frauen und 4.176 Männer arbeitslos. Die Arbeitslosenquote der Frauen betrug
3,1 Prozent, die der Männer 3,3 Prozent. In der längerfristigen Entwicklung seit
Anfang 2008 zeigt sich insbesondere für Frauen eine Verringerung der Arbeitslosenquote, während sich die der Männer hingegen kaum verändert hat. Seit Anfang 2013
fallen die Arbeitslosenquoten für Frauen und Männer ähnlich aus (vgl. Abbildung 2).
Abbildung 2: Entwicklung der Arbeitslosenquoten von Frauen und Männern im Landkreis Karlsruhe und im Land Baden-Württemberg im Zeitraum Januar
2008 bis Februar 2015 (HP-Trend SGB II und III) (Angaben in Prozent)
Quelle: BA, Berechnungen esf-team
Trotz der insgesamt positiven Entwicklung der Beschäftigung und eines seit längerer Zeit
stabilen Arbeitsmarktes bleibt Langzeitarbeitslosigkeit im Landkreis Karlsruhe ein prägendes Merkmal und damit eine zentrale Herausforderung für die Arbeitsmarktakteure. Die
absolute Zahl der Langzeitarbeitslosen hat sich von 2008 mit 2.414 Personen bis 2014 mit
1.922 Personen spürbar verringert (-20 Prozent). Dennoch sind derzeit mit 25,0 Prozent
noch immer ein Viertel aller Arbeitslosen im Landkreis langzeitarbeitslos.
Die Entwicklung auf dem regionalen Arbeitsmarkt hat dazu geführt, dass sich der Anteil der
langzeitarbeitslosen Frauen und Männer an allen Arbeitslosen zwischen Juni 2008 und Februar 2015 verringert hat: bei Frauen um fast 8 Prozentpunkte und bei Männern um fast
5 Prozentpunkte. Gegenwärtig liegt der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen
bei Frauen bei gut einem Viertel (26 Prozent) und bei Männern bei unter einem Viertel
(23 Prozent). Damit sind Frauen auch weiterhin in etwas stärkerem Maße als Männer von
Langzeitarbeitslosigkeit betroffen (vgl. Abbildung 3).
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Abbildung 3: Entwicklung der Arbeits- und Langzeitarbeitslosigkeit von Frauen und
Männern im Landkreis Karlsruhe im Zeitraum Juni 2008 bis Februar 2015
(Anzahl der Arbeitslosen insgesamt in absoluten Angaben sowie Anteil
der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen nach Geschlecht in Prozent)
Quelle: BA, Berechnungen esf-team
Parallel zum Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit ist weiterhin positiv anzumerken, dass
sich zwischen 2008 und 2014 insgesamt eine Verkürzung der Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit abzeichnet. Diese zeigt sich im deutlich gestiegenen Anteil jener Langzeitarbeitslosen, die max. bis zu 2 Jahre arbeitslos sind. Belief sich dieser Anteil an allen Langzeitarbeitslosen 2008 noch auf 45 Prozent, so waren es 2014 etwas mehr als 60 Prozent.
Allerdings bleibt es weiterhin besonders schwierig, jene Langzeitarbeitslosen in das Beschäftigungssystem zu reintegrieren, die 4 Jahre und länger arbeitslos sind. Der Anteil dieser
Gruppe an allen Langzeitarbeitslosen liegt im Landkreis zurzeit bei 12 Prozent. Hervorzuheben ist aber, dass sich der Anteil dieser Personengruppe im Betrachtungszeitraum von
17 auf 12 Prozent verringert hat (-5 Prozentpunkte). Dennoch bleibt auch weiterhin von
einem relativ stabilen Sockel mehrjährig Langzeitarbeitsloser auszugehen (vgl. Abbildung 4).
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Abbildung 4: Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit im Landkreis Karlsruhe nach
Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit im Zeitraum 2008 bis 2014 (Angaben
in Prozent)
Quelle: BA, Berechnungen esf-team
Wie bereits skizziert, sind Frauen weiterhin etwas stärker als Männer von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Grundsätzlich positiv ins Gewicht fällt, dass der Anteil der Frauen an den
Langzeitarbeitslosen, die bis zu 2 Jahre, bis zu 4 Jahre und noch länger arbeitslos sind,
zwischen 2008 und 2014 insgesamt deutlich rückläufig ist. Das zeigt sich besonders an den
ersten beiden genannten Gruppen. Der Anteil der Frauen an den Langzeitarbeitslosen, die
bis zu 2 und bis zu 4 Jahre arbeitslos sind, liegt hier inzwischen unterhalb von 50 Prozent.
Zwar hat sich inzwischen auch der Anteil der Frauen an den Langzeitarbeitslosen, die länger
als 4 Jahre ohne Erwerb sind, spürbar verringert, aber ihr Rückgang in dieser Gruppe fiel
weniger stark aus und ihr Anteil liegt weiterhin über 50 Prozent. Dies ist ein wichtiger
Indikator dafür, dass es für Frauen noch immer besonders schwierig ist, aus mehrjähriger
Langzeitarbeitslosigkeit herauszufinden (vgl. Abbildung 5).
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Abbildung 5: Anteile der Frauen an den Langzeitarbeitslosen im Landkreis Karlsruhe
nach der Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit im Zeitraum 2008 bis 2014
(Angaben in Prozent)
Quelle: BA, Berechnungen esf-team
Nach Einschätzung des ESF-Arbeitskreises des Landkreises Karlsruhe besteht für einzelne
von Arbeits- bzw. Langzeitarbeitslosigkeit betroffene arbeitsmarktpolitische Zielgruppen
auch weiterhin besonderer Handlungsbedarf. Das betrifft insbesondere folgende Zielgruppen:
 Arbeitslosigkeit von Personen der Altersgruppe 55 plus
Ältere Personen sind weiterhin etwas stärker als jüngere Personen von Arbeitslosigkeit betroffen. Das findet seinen Ausdruck in einer höheren Arbeitslosenquote
der Personengruppe 55 plus. In dieser Altersgruppe sind Männer seit mehreren
Jahren geringfügig stärker als Frauen mit Arbeitslosigkeit konfrontiert.
Langzeitarbeitslosigkeit spielt bei dieser Altersgruppe derzeit eine deutlich größere
Rolle als noch im Juni 2008. Der Anteil der Frauen der Altersgruppe 55 plus an allen
langzeitarbeitslosen Frauen beläuft sich derzeit auf rund 36 Prozent, bei Männern auf
38 Prozent. Damit hat sich der Anteil der älteren Frauen an allen langzeitarbeitslosen
Frauen um 12 Prozentpunkte, bei Männern um ca. 8 Prozentpunkte erhöht.
 Arbeitslosigkeit von Ausländer/-innen bzw. Migrant/-innen
Die absolute Zahl der im SGB II erfassten Frauen ausländischer Herkunft bzw. mit
Migrationshintergrund ist seit 2008 rückläufig, bei Männern ausländischer Herkunft
bzw. mit Migrationshintergrund steigt sie seit 2008 hingegen an. Insgesamt hat sich
sowohl der Anteil der Frauen wie auch der der Männer an den Arbeitslosen dieses
Rechtskreises aber um jeweils rund 2 Prozentpunkte erhöht: Der Anteil ausländischer
Frauen bzw. von Migrantinnen (30 Prozent) liegt weiterhin über dem vergleichbaren
Anteil bei Männern (27 Prozent).
Die absolute Zahl arbeitsloser älterer Frauen wie auch Männer (55plus) ausländischer Herkunft bzw. mit Migrationshintergrund hat sich im Betrachtungszeitraum
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deutlich erhöht. Ihr Anteil an allen arbeitslosen ausländischer Herkunft bzw. Migrant/innen hat sich somit ebenfalls erhöht (Ausländerinnen / Migrantinnen 55 plus: derzeit
14 Prozent; Ausländer / Migranten 55 plus: derzeit 15 Prozent).
Eine Analyse der schulischen und beruflichen Abschlüsse aller Arbeitslosen mit
Migrationshintergrund (Stand: Juni 2014) ergibt, dass sie im Vergleich zu Personen
ohne Migrationshintergrund erwartungsgemäß anteilig häufiger keinen schulischen
(68 Prozent) sowie keinen beruflichen Abschluss (60 Prozent) besitzen. Zugleich liegt
der Anteil der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund an allen Arbeitslosen, die einen
Hauptschulabschluss besitzen bei 39 Prozent, an jenen, die die mittlere Reife erlangt
haben, bei 30 Prozent und an den Arbeitslosen, die über die Fachhochschulreife
verfügen, entfallen auf Migrant/-innen lediglich 35 Prozent. Ähnlich gestaltet sich die
Situation bei Betrachtung der beruflichen Qualifikation. An den arbeitslosen Akademiker/-innen haben arbeitslose Migrant/-innen einen Anteil von 32 Prozent an allen Arbeitslosen mit dem entsprechenden Bildungs- / Qualifikationsniveau. An den Arbeitslosen, die eine berufliche Ausbildung absolviert haben, erreicht der Anteil dieser
Personengruppe lediglich rund ein Viertel.
 Langzeitarbeitslosigkeit Alleinerziehender
Die absolute Anzahl langzeitarbeitsloser Alleinerziehender wie auch deren Anteil an
allen Langzeitarbeitslosen war zwischen 2008 und 2013 rückläufig. 2014 ist ihre Zahl
wieder geringfügig angestiegen und lag bei insgesamt 193 Personen. Ihr Anteil an
den Langzeitarbeitslosen ist im Betrachtungszeitraum aber kontinuierlich zurückgegangen – und zwar von gut 13 Prozent auf derzeit 10 Prozent. Bekanntlich ist die
übergroße Mehrheit der Alleinerziehenden weiblich.
 Arbeitslosigkeit von Personen mit einer anerkannten Behinderung
Im Landkreis Karlsruhe waren im April 2015 631 Schwerbehinderte als arbeitslos
registriert (beide SGB-Rechtskreise). Ihr Anteil an allen Arbeitslosen lag bei etwas
mehr als 8 Prozent. Gegenüber dem Vorjahrsmonat ist deren Anzahl leicht rückläufig.
 Arbeitslosigkeit gering qualifizierter Personen
Wie bisher entfällt auf Personen, die keinen Schulabschluss bzw. einen Hauptschulabschluss besitzen, der höchste Anteil der Langzeitarbeitslosen (2014: 63 Prozent).
Auch der Anteil jener Langzeitarbeitslosen, die keine formale berufliche Qualifikation
nachweisen können ist sehr hoch (2014: 47 Prozent). Insgesamt zeigt die Entwicklung seit 2008 aber auch, dass der Anteil jener mit hochwertigen schulischen und
beruflichen Abschlüssen an den Langzeitarbeitslosen leicht gestiegen ist.
Bilanzierend bleibt festzuhalten: Dank eines aufnahmefähigen Beschäftigungsmarktes,
verläuft die Arbeitsmarktentwicklung im Landkreis Karlsruhe seit Jahren relativ stabil und
ruhig. Besonders positiv hervorzuheben ist der Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit, die
sich vor allem in der Reduzierung des Anteils der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen
und der Verringerung der durchschnittlichen Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit niederschlägt. Die Arbeitslosenquote im Rechtskreis des SGB II verbleibt seit Jahren auf einem
relativ stabilen Niveau und fällt im Vergleich zum Land Baden-Württemberg geringer aus. Die
Arbeitslosenquote des SGB II-Bereichs liegt unter des SGB III-Bereichs.
Dennoch profitieren die einzelnen von Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Frauen und Männer unterschiedlich von den insgesamt positiven Entwicklungstrends.
Weiterhin besonderer Förderbedarf besteht damit für Langzeitarbeitslose, insbesondere
langzeitarbeitslose Frauen, für Arbeitslose der Generation 55 plus, arbeitslose Ausländer/innen bzw. Migrant/-innen sowie gering Qualifizierte. Trotz Integrationserfolgen bei Alleinerziehenden sollte auch diesen weiterhin besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.
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1.2
Zur Situation am Übergang Schule – Beruf im Landkreis Karlsruhe
Hinsichtlich der aktuellen Situation am Übergang Schule – Beruf schätzen die Mitglieder des
ESF-Arbeitskreises ein, dass es trotz guter wirtschaftlicher und arbeitsmarktlicher Rahmenbedingungen in der Region auch weiterhin erforderlich bleibt, junge Menschen bei ihrem
Einstieg in Ausbildung und Beruf aktiv zu unterstützen. Oberstes Ziel bleibt es daher, möglichst keinen jungen Menschen beim Übergang von der Schule in die Ausbildung zu „verlieren“. Zur Erreichung dieser anspruchsvollen Zielstellung sollen auch 2016 regionale ESFMaßnahmen einen wichtigen Beitrag leisten.
Allgemeinbildende Schulen
Laut Schätzungen des „Datenatlas Bildungsberichterstattung Baden-Württemberg“ verlassen
derzeit 176 Schüler/-innen die Allgemeinbildenden Schulen des Landkreises ohne Abschluss
(ca. 3,6 Prozent eines Altersjahrgangs). Nach Recherchen der Kreisverwaltung (Amt für
Grundsatz und Soziales) gestaltet sich diese Situation an den einzelnen Schulen unterschiedlich: Zwischen 5 und 25 Prozent der Schüler/-innen der Abgangsklassen sind als
problematisch einzustufen. Interventionsbedarf besteht insbesondere für die Altersgruppe
der 14– bis 16jährigen. Mehrheitlich sind Jungen betroffen, Mädchen bilden mit ca. 30 Prozent eher einen geringen Teil der zu fördernden Jugendlichen.
Förderangebote müssen nach Einschätzung von Expert/-innen auf unterschiedliche Problemlagen der Jugendlichen reagieren: Zum einen sind es Schulangst und / oder Mobbing,
aber auch Schulunlust und Desinteresse an einer Ausbildung, zum anderen spielen häufig
auch Suchtprobleme eine Rolle. Des Weiteren handelt es sich vielfach um Jugendliche, die
eine mangelnde persönliche Reife bzw. Entwicklungsverzögerungen aufweisen und denen
es zudem an der erforderlichen familiären Unterstützung fehlt. Das Ursachenspektrum
unterscheidet sich zum Teil aber auch zwischen weiblichen und männlichen Jugendlichen.
Obwohl einzuschätzen ist, dass an allen Schulen des Landkreises Karlsruhe Hilfestrukturen
verfügbar sind, zeigt die Praxis, dass diese in Einzelfällen von Schulverweigerung aber überfordert sind und zusätzliche Unterstützungsangebote durchaus hilfreich wären. Als besonders wichtig, weil wirksam, werden aufsuchende und nachgehende Projektansätze, Abholdienste und „teilstationäre“ Intensivprojekte betrachtet. Als räumlicher Schwerpunkt wird der
Sozialraum Bretten betrachtet.
Berufliche Schulen
Auch für den Bereich der beruflichen Schulen stehen nur begrenzte Informationen und Einschätzungen zur Verfügung. Als gesicherte Erkenntnis gilt, dass derzeit für ca. 140 Personen
an diesen Schulen Förderbedarf besteht.
Die Personengruppe konzentriert sich auf Jugendliche zwischen 16 und 19 Jahre, mehrheitlich auf junge Männer und Jugendliche mit Migrationshintergrund.
Die Problemkonstellationen sind vielfach ähnlich wie für den Bereich der Allgemeinbildenden
Schulen. Häufig knüpfen betroffene Jugendliche an ihre negative „Schulkarriere“ an, womit
ihnen oft die erforderliche Motivation für die Ausbildung fehlt und sie auch häufig überfordert
sind. Probleme im Elternhaus aber auch finanzielle Schwierigkeiten kommen verstärkt hinzu
und verkomplizieren die persönliche Situation der / des Jugendlichen.
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2.
Festlegung von Zielen und Handlungsansätzen der ESF-Förderung im Jahr 2016
Der ESF-Arbeitskreis des Landkreises Karlsruhe hat sich auf seiner Strategiesitzung vom
22.05.2015 darauf verständigt, für das Förderjahr 2016 sowohl Maßnahmen auszuschreiben,
die im Rahmen des spezifischen Ziels B 1.1 (Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung
bedroht sind) durchgeführt werden können, als auch Maßnahmen zu fördern, die im Rahmen
des spezifischen Ziels C 1.1 (Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der
Ausbildungsfähigkeit) realisierbar sind.
Der ESF-Arbeitskreis hat auf seiner Strategiesitzung folgende Festlegungen für ESF-finanzierte Interventionen in 2016 getroffen:
Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Ziels B 1.1
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen,
die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind
Da sich die Situation am Arbeitsmarkt im Landkreis Karlsruhe gegenüber dem Vorjahr kaum
verändert hat – somit nach wie vor langzeitarbeitslose Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen am Arbeitsmarkt weiterhin benachteiligt sind – hat sich der regionale ESFArbeitskreis entschlossen, seine für das Jahr 2015 entwickelte ESF-Strategie 2016 im
Wesentlichen fortzuschreiben. Daher sollen im Landkreis Karlsruhe auch im kommenden
Jahr über ESF-Projekte schwerpunktmäßig Maßnahmen für langzeitarbeitslose, arbeitsmarktferne Frauen und Männer mit multiplen Vermittlungshemmnissen gefördert werden.
Ziel der regionalen ESF-Förderung ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden an
ESF-Projekten zu verbessern und sie an Angebote des zweiten Arbeitsmarktes heranzuführen.
Als geeignete methodische Förderansätze werden vom ESF-Arbeitskreis weiterhin folgende
präferiert:
- aufsuchende und nachgehende Arbeit,
- niederschwellige Förderung,
- intensive individuelle Betreuung und Begleitung der Teilnehmenden,
- Motivierung der Zielgruppe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben,
- Sicherung von Übergängen für die Teilnehmenden,
- Vernetzung / Kooperation mit weiteren relevanten Partnern.
Bei der Auswahl der Teilnehmenden ist Folgendes zu berücksichtigen:
- Frauen sind überproportional zu beteiligen. Spezifische Maßnahmen für Frauen sind
erwünscht.
- Bei der Auswahl der Teilnehmenden ist besonderes Augenmerk auf langzeitarbeitslose Personen mit Migrationshintergrund zu legen. Mindestens ein Drittel der Teilnehmenden in ESF-Projekten soll einen Migrationshintergrund aufweisen. Zugleich wird
Antragstellern die Möglichkeit eingeräumt, Projekte ausschließlich für Migrant/-innen
zu beantragen.
- Des Weiteren sollen mindestens 10 Prozent der Teilnehmenden in ESF-Projekten
Personen mit einer anerkannten Behinderung sein.
Gefordert wird in der Antragstellung:
 Eine klare Zieldefinition für die im Projektantrag definierte Zielgruppe einschl. einer
Darlegung geeigneter quantitativer Indikatoren und qualitativer Bewertungsmaßstäbe
zur Bewertung der Zielerreichung;
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 Die Verpflichtung des Trägers, dass mindestens 90 Prozent der Teilnehmenden bis
zum Ende der Laufzeit im Projekt verbleiben inkl. einer Beschreibung, wie dies
gelingen soll;
 Die Verpflichtung des Trägers, dass für mindestens 50 Prozent der Teilnehmenden
Übergänge gesichert werden (d. h. bspw. Integration in ein Folgeprojekt, in eine Qualifizierungs- bzw. Integrationsmaßnahme, in Beschäftigung oder in bürgerschaftliches
Engagement) inkl. einer Beschreibung, wie dies gelingen soll;
 Die Verpflichtung des Trägers, Ergebnisse und Wirkungen der Projektarbeit genau
darzulegen und den Verbleib der Teilnehmenden ein halbes Jahr nach Ende der
Maßnahme zu dokumentieren;
 Eine präzise Darlegung zu verbindlich bestehenden Kooperationen mit geeigneten
Partnern, d. h.: Skizzierung bereits erfolgreich realisierter Kooperationen inkl. Referenzen; im Falle neuer Kooperationen Dokumentation durchgeführter Vorgespräche
(eine verbale Absichtserklärung des Antragstellers zu möglichen Kooperationen wird
als nicht ausreichend erachtet);
 Eine Darstellung der Abgrenzung zu anderen Förderangeboten des Landes und des
Bundes, die es im Landkreis Karlsruhe gibt.
Der ESF-Arbeitskreis orientiert sich an den Vorgaben des Sozialministeriums, ca. 60 Prozent
des Budgets für das Integrationsziel aufzuwenden.
Vom ESF-Arbeitskreis des Landkreises Karlsruhe wird angestrebt, im Jahr 2016 zwischen
160 und 180 Personen zu fördern.
Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Ziels B 1.1 verpflichten sich zum Politikansatz des
Gender Mainstreaming. Nach Darstellung im ESF-OP des Landes Baden-Württemberg ist
eine überproportionale Integration von Frauen vorgesehen. Zudem sind besondere Bedingungen und Erfordernisse beider Geschlechter bei der Förderung zu berücksichtigen.
Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Ziels C 1.1
Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit
Der ESF-Arbeitskreis strebt für das Jahr 2016 eine Konzentration der ESF-Projektarbeit auf
Jugendliche an, die sich bereits außerhalb der Regelsysteme befinden. Es wird für wünschenswert erachtet, an den positiven Erfahrungen des 2015 und 2016 geförderten Projektes NAVI in Trägerschaft des Caritasverbandes (Bruchsal) anzuknüpfen. NAVI (www.caritasbruchsal.de) konzentriert sich genau auf die genannte Zielgruppe, ist aber ausschließlich im
nördlichen Teil des Landkreises tätig.
Der ESF-Arbeitskreis hält es für notwendig, den im Rahmen des Projektes NAVI gewählten
Projektansatz ab 2016 auf den gesamten Landkreis auszudehnen. Zielgruppe sollen auch
hier jene 16- bis 20jährigen Jugendlichen sein, die entweder bereits außerhalb der Regelsysteme stehen oder Gefahr laufen, aus ihnen herauszufallen. In Kenntnis der bestehenden
Problemlagen und der für eine erfolgreiche Projektarbeit zu schaffenden Voraussetzungen
sieht der ESF-Arbeitskreis vor allem Handlungsbedarf darin, die für das Vorhaben erforderlichen Partner in einem regionalen Netzwerk zusammenzuführen und mögliche Zugangswege zu in Frage kommenden Jugendlichen auszuloten. Zielstellung im Kontext der in das
Projekt einzubeziehenden Jugendlichen ist es, deren Praktikumsfähigkeit zu erreichen.
Projektträger sind daher aufgerufen, für das skizzierte Vorhaben realistische Zielstellungen
zu definieren und mit geeigneten, tragfähigen Handlungsansätzen zu untersetzen.
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Maßnahmen, die im Rahmen des spezifischen Ziels C 1.1 gefördert werden, sind ebenfalls
gleichstellungspolitisch auszurichten und auf die jeweils besonderen Problemlagen und
Erfordernisse beider Geschlechter abzustellen.
3.
Allgemeine Hinweise zur Umsetzung
Dieses Strategiepapier des ESF-Arbeitskreises des Landkreises Karlsruhe für das Jahr 2016
basiert auf einer Klausur, die am 22. Mai 2015 stattgefunden hat. In ihm sind die
Erfahrungen zur regionalisierten Umsetzung des ESF sowohl aus der letzten Förderperiode
(2007 bis 2013) als auch die des Förderjahres 2015 berücksichtigt worden (erstes Förderjahr
der neuen Förderperiode 2014 bis 2020). Der ESF-Arbeitskreis möchte 2016 seine bisherige
gute und enge Zusammenarbeit mit den aktuellen und künftigen Projektantragstellern und trägern fortsetzen.
Die ESF-Strategie des ESF-Arbeitskreises des Landkreises Karlsruhe wird ab 15.07.2015
unter (www.landkreis-karlsruhe.de, Bürgerservice, Ämter und Ansprechpartner, Dez.III, Amt
für Grundsatz und Soziales, Europäischer Sozialfonds, Link: Arbeitsmarktstrategie 2016)
veröffentlicht.
Angebote für ESF-Maßnahmen sollen die Ausgangssituation, die Zielstellungen sowie vorgesehene Methoden und Handlungsansätze transparent und realistisch darstellen und die
erwarteten Ergebnisse skizzieren. Eingereichte Anträge sollen deutlich erkennen lassen,
dass die gewählten Schritte und Ansätze geeignet sind, die gesetzten Ziele zu erreichen. Bei
der Darstellung der Ausgangssituation und der Handlungsbedarfe ist sowohl auf empirisch
gesicherte Daten der amtlichen Statistik (Daten der Bundesagentur für Arbeit, des Amtes für
Stadtentwicklung der Stadt Karlsruhe, des Staatlichen Schulamtes etc.) als auch auf den
Erfahrungshintergrund des Antragstellers zu verweisen.
In den Anträgen ist darauf hinzuweisen, ob und inwieweit mit dem Vorhaben Lücken der
Regelförderung geschlossen werden können und inwieweit es sich von anderen Förderansätzen (z. B. des Bundes und des Landes Baden-Württemberg) abgrenzt. Neben Formen
der passiven sind aktive Formen der Kofinanzierung ausdrücklich erwünscht.
Im Antrag für die geplanten Maßnahmen ist die Einhaltung des Querschnittsziels der
Geschlechtergleichstellung / Chancengleichheit vom konzeptionellen Ansatz, über die Zielstellung, die praktische Umsetzung bis hin zur Ergebnissicherung überzeugend darzustellen.
Projekte können für ein oder zwei Jahre beantragt werden. Der ESF-Arbeitskreis behält sich
in Abhängigkeit von der Antragssituation eine Teilbewilligung von Anträgen vor.
Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren als ESF-Verwaltungsbehörde des Landes Baden-Württemberg gibt vor, dass landesweit etwa 60 Prozent
des ESF-Mittelvolumens für das Integrationsziel (spezifisches Ziel B 1.1) und ca. 40 Prozent
für das Bildungsziel (spezifisches Ziel C 1.1) aufgewandt werden sollen. Die Mitglieder des
ESF-Arbeitskreises werden sich vorbehaltlich des Vorliegens qualitativ und fachlich
geeigneter Projektanträge bei der Auswahl der eingereichten Anträge an diesem Rahmen
grundsätzlich orientieren.
Für das Förderjahr 2016 können ausschließlich ESF-Projekte bewilligt werden, deren
Volumen der förderfähigen Kosten bei mindestens 30.000 Euro liegt (Anteil des ESF mindestens 35 Prozent, höchstens 50 Prozent). Diese Grenze gilt sowohl für Projekte, die für ein
Jahr als auch für zwei Jahre beantragt werden.
12
Für alle für 2016 einzureichenden Projektanträge wird für die Positionen 3.2 (Abschreibungen), 3.3 (Miete oder Leasing für Ausstattung) und 3.6 (Porto und Telekommunikationsgebühren) im Kostenplan eine Pauschalierung eingeführt. Der Pauschalsatz für diese drei
Positionen wird auf insgesamt 1,8 Prozent der Kostenposition 1.1 (direkte Personalkosten)
festgelegt.
Förderanträge für das Jahr 2016 sind bis spätestens 30. September 2015 bei der L-Bank
einzureichen. Die ESF-Geschäftsstelle des ESF-Arbeitskreises des Landkreises Karlsruhe
benötigt zeitgleich eine Kopie des Antrages. Die Antragsformulare sind auf der Webseite
www.esf-bw.de verfügbar. Unter dieser Site des Landes finden sich auch alle aktuellen
Informationen zum ESF in Baden-Württemberg und die zentralen Programmaufrufe der
Ministerien.
Antragstellende werden im Rahmen des regionalen ESF in ihrem Bemühen, kompetente
Projektangebote zu erarbeiten, bei Bedarf aktiv unterstützt. Trägern stehen dafür sowohl die
ESF-Geschäftsstelle des Landkreises Karlsruhe 1
als auch die für den Arbeitskreis
zuständige Vertreterin des esf-teams mit Sitz in Stuttgart Frau Dr. Monika Putzing 2 zur
Verfügung.
Die Bewilligung der eingereichten und zuvor von der L-Bank auf ihre Förderfähigkeit
geprüften Projektanträge erfolgt im Rahmen eines anonymisierten Rankingverfahrens, in das
alle stimmberechtigten Mitglieder des regionalen ESF-Arbeitskreises einbezogen werden.
Grundlage der Bewilligung sowie eines positiven Rankings sind:
- die Übereinstimmung von Projektanträgen mit den in der ESF-Strategie vorgegebenen
Zielen und Zielgruppen,
- eine nachvollziehbare Begründung des Antrages einschließlich der Darstellung des Förderbedarfes,
- eine nachvollziehbare Formulierung konkreter Ziele des Fördervorhabens,
- der Nachweis der Ziel-Mittel-Kompatibilität,
- eine detaillierte Aufstellung der Aufwendungen für Personal und Sachmittel,
- die durchgängige Berücksichtigung des Querschnittsziels Gender Mainstreaming / Chancengleichheit.
Des Weiteren sind folgende Fördergrundlagen zu beachten:
- Alle qualitativen und quantitativen Zielstellungen sind im Antrag klar zu definieren und
mit einem nachvollziehbaren Evaluationsansatz zu versehen. Für alle Ziele sind
messbare Ergebnisindikatoren schon im Antrag festzulegen. Bei „weichen“ Zielen
kann das auch etwa die Zahl der Elterneinbindungen oder die Zahl der
Betriebskontakte sein. In jedem Falle ist der Nachweis der Nachhaltigkeit notwendig.
- Bereits im Antrag müssen ebenfalls Ausführungen über den Mehrwert enthalten sein,
den das Projekt für die Region erbringt.
- Die Übertragbarkeit auf andere Bereiche ist darzustellen.
- Doppelungen mit anderen Projekten sind auszuschließen.
- ESF-Projekte, die im Rahmen der beiden spezifischen Ziele B 1.1 und C 1.1 beantragt werden und die bereits in den Vorjahren realisiert wurden, können unter Berücksichtigung o. g. Ausführungen auch 2015 bewilligt werden, sofern sie
 ihre Nachhaltigkeit nachweisen,
 ihre Übertragbarkeit darstellen,
 eine genaue Analyse des bisherigen Projektverlaufs beinhalten und daraus
resultierende und nachvollziehbare Projektmodifizierungen erläutern
1
Kontaktdaten: Ulrike Brunner, ESF-Geschäftsstelle, Tel.: 0721 / 936-7771, Fax: 0721 / 936-5132, E-Mail:
[email protected]; [email protected]
2
E-Mail: [email protected]
13
-
Projektträger verpflichten sich, ihre Aktivitäten einer breiten Öffentlichkeit zu
präsentieren. Zudem sind sie angehalten, engen Kontakt zum ESF-Arbeitskreis des
Landkreises Karlsruhe zu halten und die Geschäftsstelle bzw. seine Mitglieder zu vorOrt-Terminen oder zu Veranstaltung sowie Meilensteinen der Projektarbeit einzuladen. Im Antrag ist ein entsprechendes Konzept dafür darzulegen.
Alle Antragstellenden erhalten im Vorfeld des Rankingverfahrens Gelegenheit, ihre Anträge
dem ESF-Arbeitskreis vorzustellen.
Die Ergebnisse des Rankingverfahrens werden den Antragstellenden spätestens drei
Wochen nach Beschlussfassung des ESF-Arbeitskreises des Landkreises Karlsruhe von der
Geschäftsstelle des ESF-Arbeitskreises übermittelt.
4.
Maßnahmen zur Evaluierung und Ergebnissicherung
Der ESF-Arbeitskreis des Landkreises Karlsruhe betrachtet es auch weiterhin als eine wichtige Aufgabe, Projektträger fortlaufend zu begleiten und bei Bedarf zu beraten.
Im Interesse der Evaluierung und Ergebnissicherung werden
- die Mitglieder des ESF-Arbeitskreises engen Kontakt zu den Projektträgern halten,
- alle Mitglieder des ESF-Arbeitskreises die von den Trägern erarbeiteten Sachberichte
gründlich auswerten und die Ergebnisse in das Ranking einfließen lassen,
- bei Folgeanträgen die Ergebnisse und Weiterentwicklungen der Projekte seitens der
Träger im Rahmen der Vergabesitzung dokumentiert und präsentiert,
- Träger im Umsetzungsprozess bei Bedarf durch die ESF-Geschäftsstelle begleitet und
aktiv unterstützt.
14