Wegleitung „Überführung Nebenfach Bachelor Wirtschaft für Externe

Wirtschaftswissenschaftliche
Fakultät
Universität Zürich
Dekanat Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Rämistrasse 71
CH-8006 Zürich
www.oec.uzh.ch
Wegleitung „Überführung Nebenfach Bachelor Wirtschaft für Externe“
August 2015
Sie haben via Webseite der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ermittelt, dass Sie in das
neue Reglement wechseln müssen oder Sie streben freiwillig einen Wechsel an. Wir
empfehlen Ihnen dringend, den Wechsel in das neue Reglement bereits im Rahmen der
Semestereinschreibung für das HS16 (im Mai 2016) zu beantragen.
Grundsätze für alle Nebenfächer
− Die Assessmentstufe ist ganz in der alten oder ganz in der neuen Form zu absolvieren, eine
Mischung der beiden Formen ist nicht erlaubt.
− Wird das alte Assessment abgeschlossen, kann dennoch in die neuen Studiengänge gewechselt
werden; die Assessmentstufe wird angerechnet.
− Bei einem Abschluss nach neuem Reglement fliessen die Noten der Assessmentstufe in die
Notenberechnung des Nebenfachabschlusses mit ein.
− Für einen Nebenfachabschluss nach neuem Reglement müssen die für das Studienprogramm
neu geschaffenen Pflichtmodule der Aufbaustufe absolviert werden.
− Ein Nebenfachabschluss nach neuem Reglement ist frühestens ab dem FS17 möglich, d.h.
Sie benötigen bis und mit FS17 eine Semestereinschreibung.
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Änderungen im Aufbau der einzelnen Studienfächer
− Die Nebenfachstudienprogramme VWL (grosses und kleines Nebenfach) bleiben unverändert.
Ein Nebenfachabschluss nach altem Reglement ist bis spätestens HS17 möglich. Ein Wechsel ins
neue Reglement ist ab HS16 jederzeit möglich, dann zählen die Assessmentnoten zum
Nebenfachabschluss dazu. Ein Nebenfachabschluss nach neuem Reglement ist erstmals ab dem
FS17 möglich.
− Die Nebenfachstudienprogramme BWL (grosses und kleines Nebenfach) verändern sich. Weitere
Informationen dazu finden Sie in den Tabellen 1 bis 4.
− Die Nebenfachstudienprogramme BF (grosses und kleines Nebenfach) verändern sich. Weitere
Informationen dazu finden Sie in den Tabellen 5 bis 8.
− Die Nebenfachstudienprogramme ME gibt es unter dem neuen Reglement nicht mehr.
Ein begonnenes Assessment ist in der alten Form abzuschliessen. Ein abgeschlossenes
Assessment
in
ME
berechtigt
zum
Weiterstudium
in
einem
der
neuen
Nebenfachstudienprogramme VWL oder BWL (vgl. für die Aufbaustufe in diesen beiden
Studienrichtungen die Informationen zu VWL oder BWL).
Ab HS15 wird es nicht mehr empfohlen ein Bachelor-Nebenfachstudienprogramm mit dem
Studienfach ME zu starten. Für einen Nebenfachabschluss in ME müssen sämtliche Module
des Nebenfachstudienprogramms in ME spätestens bis und mit HS17 erworben werden.
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Tabelle 1: Grosses Nebenfach BWL – Assessmentstufe (24 ECTS)
(rot markiert die Änderungen)
Alte Assessmentstufe bis und mit FS17
Neue Assessmentstufe ab HS16
BWL I (HS, 3 ECTS)
BWL I (HS, 3 ECTS)
BWL II (FS, 6 ECTS)
BWL II (FS, 6 ECTS)
Financial Accounting
(HS, 6 ECTS)
Financial Accounting
(HS, 6 ECTS)
Financial Reporting
(3 ECTS, im FS17 zum letzten Mal)
Mikroökonomik I
(HS, 9 ECTS)
Mathematik oder Statistik
(HS oder FS, je 6 ECTS)
Tabelle 1: Änderung Assessmentstufe grosses Nebenfach BWL
Tabelle 2: Grosses Nebenfach BWL – Aufbaustufe (36 ECTS)
(rot markiert die Änderungen)
Aufbaustufe nach altem Reglement
Aufbaustufe nach neuem Reglement
bis spätestens HS17
ab HS16
36 ECTS Credits aus Modulen des
Pflichtprogramms oder aus den
Wahlpflichtbereichen BWL 1 bis BWL 6
Pflicht (12 ECTS):
BWL III (6 ECTS)
Financial Reporting (3 ECTS)*
Managerial Accounting (3 ECTS)
24 ECTS Credits aus den Wahlpflichtbereichen
BWL 1 bis BWL 6
Tabelle 2: Änderung Aufbaustufe grosses Nebenfach BWL
* Financial Reporting wird im FS17 noch für die Assessmentstufe angeboten, für die Aufbaustufe erstmals ab FS18.
Studierende, welche Financial Reporting bereits für das Assessment absolviert haben, aber die Aufbaustufe gemäss neuem
Reglement absolvieren, müssen anstatt Financial Reporting wahlweise 3 ECTS aus dem Wahlpflichtbereich BWL 1 belegen.
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Tabelle 3: Kleines Nebenfach BWL – Assessmentstufe (18 ECTS)
(rot markiert die Änderungen)
Alte Assessmentstufe bis und mit FS17
Neue Assessmentstufe ab HS16
BWL I (HS, 3 ECTS)
BWL I (HS, 3 ECTS)
BWL II (FS, 6 ECTS)
BWL II (FS, 6 ECTS)
Financial Reporting
(3 ECTS, im FS17 zum letzten Mal)
Mikroökonomik I
(HS, 9 ECTS)
Financial Accounting (HS, 6 ECTS)
Tabelle 3: Änderung Assessmentstufe kleines Nebenfach BWL
Tabelle 4: Kleines Nebenfach BWL – Aufbaustufe (12 ECTS)
(rot markiert die Änderungen)
Aufbaustufe nach altem Reglement
Aufbaustufe nach neuem Reglement
bis spätestens HS17
ab HS16
12 ECTS Credits aus Modulen des
Pflichtprogramms oder aus den
Wahlpflichtbereichen BWL 1 bis BWL 6
Pflicht (6 ECTS):
Financial Reporting (3 ECTS)*
Managerial Accounting (3 ECTS)
6 ECTS Credits aus den Wahlpflichtbereichen
BWL 1 bis BWL 6
Tabelle 4: Änderung Aufbaustufe kleines Nebenfach BWL
* Financial Reporting wird im FS17 noch für die Assessmentstufe angeboten, für die Aufbaustufe erstmals ab FS18.
Studierende, welche Financial Reporting bereits für das Assessment absolviert haben, aber die Aufbaustufe gemäss neuem
Reglement absolvieren, müssen anstatt Financial Reporting wahlweise 3 ECTS aus dem Wahlpflichtbereich BWL 1 belegen.
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Tabelle 5: Grosses Nebenfach BF – Assessmentstufe (24 ECTS)
(rot markiert die Änderungen)
Alte Assessmentstufe bis und mit FS17
Neue Assessmentstufe ab HS16
Finance (3 ECTS)
wird als Wiederholungsmodul im HS16 das
letzte Mal angeboten.*
Neue Assessmentmodule:
Banking and Finance I (3 ECTS)
Banking and Finance II (3 ECTS)
Financial Accounting (6 ECTS)
BWL II (6 ECTS)
Makroökonomik I
(9 ECTS)
Asset Pricing oder Banking oder Corporate
Finance oder Financial Economics
(6 ECTS)
Mathematik I oder Statistik
Mathematik I oder Statistik
(6 ECTS)
(6 ECTS)
Tabelle 5: Änderung Assessmentstufe grosses Nebenfach BF
* Studierende, welchen nur noch 3 ECTS Credits aus dem Modul Finance fehlen, haben diese 3 ECTS ab dem HS17 zu
substituieren durch das Modul „Banking and Finance I (3 ECTS Credits)“.
Tabelle 6: Grosses Nebenfach BF – Aufbaustufe (36 ECTS)
(rot markiert die Änderungen)
Aufbaustufe nach altem Reglement
Aufbaustufe nach neuem Reglement
bis spätestens HS17
ab HS16
36 ECTS Credits aus Modulen des
Pflichtprogramms „BF 1“ oder aus dem
Wahlpflichtbereich BF 2
36 ECTS Credits aus Modulen des
Wahlpflichtbereichs BF 1
Tabelle 6: Änderung Aufbaustufe grosses Nebenfach BF
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Tabelle 7: Kleines Nebenfach BF – Assessmentstufe (18 ECTS)
(rot markiert die Änderungen)
Alte Assessmentstufe bis und mit FS17
Neue Assessmentstufe ab HS16
Finance (3 ECTS)
wird als Wiederholungsmodul im HS16 das
letzte Mal angeboten.*
Neue Assessmentmodule:
Banking and Finance I (3 ECTS)
Banking and Finance II (3 ECTS)
Financial Accounting (6 ECTS)
BWL II (6 ECTS)
Mathematik I oder Statistik
Makroökonomik I
(9 ECTS)
(6 ECTS)
Tabelle 7: Änderung Assessmentstufe kleines Nebenfach BF
* Studierende, welchen nur noch 3 ECTS Credits aus dem Modul Finance fehlen, haben diese 3 ECTS ab dem HS17 zu
substituieren durch das Modul „Banking and Finance I (3 ECTS Credits)“.
Tabelle 8: Kleines Nebenfach BF – Aufbaustufe (12 ECTS)
(rot markiert die Änderungen)
Aufbaustufe nach altem Reglement
Aufbaustufe nach neuem Reglement
bis spätestens HS17
ab HS16
12 ECTS Credits aus Modulen des
Pflichtprogramms BF 1 oder aus dem
Wahlpflichtbereich BF 2
12 ECTS Credits aus Modulen des
Wahlpflichtbereichs BF 1
Tabelle 8: Änderung Aufbaustufe kleines Nebenfach BF
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