Gefährdungsbeurteilung in Kindertagesstätten

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Unternehmer/-innen
Gefährdungsbeurteilung in
Kindertagesstätten
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege (BGW)
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07 - 0
Fax: (040) 202 07 - 24 95
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Bestell-Nr.: TP-FK13GB · 12/2015 · BN/MGr
Online durchführen – sicher dokumentieren
Unternehmerische Pflicht
mit vielen Vorteilen
Egal wie groß Ihr Unternehmen ist: Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 muss, wer Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter beschäftigt, eine Gefährdungsbeurteilung
durchführen. Als Handlungsgrundlage für mehr Sicherheit
und Gesundheit im Betrieb hilft sie Ihnen, die Arbeitsabläufe
in Ihrer Einrichtung dauerhaft sicher zu gestalten.
Durchführung leicht gemacht
Eine rechtskonforme Gefährdungsbeurteilung durchführen – selbstverständlich! Aber wie? Die Online-Gefährdungsbeurteilung der BGW unterstützt Sie von der
Er mittlung, Analyse und Bewertung der betrieblichen
Gefährdungen bis hin zur Ableitung geeigneter Maßnahmen und der Frage, was bis wann zu geschehen hat. Hilfreiche Links führen zu Angeboten der BGW und verweisen auf gesetzliche Grundlagen. Und – das Beste zum
Schluss – aus Ihren Eingaben wird automatisch eine Zusammenfassung erstellt, mit der Sie die gesetzlich geforderte Dokumentationspflicht erfüllen.
Gut geleitet eine Gefährdungsbeurteilung erstellen
Dazu melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem
selbst gewählten Passwort auf www.bgw-online.de/
gefaehrdungsbeurteilung-kita an. Mit Ihren persönlichen
Nutzungsdaten können Sie sich immer wieder einloggen,
begonnene Gefährdungsbeurteilungen fortsetzen, abgeschlossene als Vorlage nutzen.
Jetzt registrieren: www.bgw-online.de/
gefaehrdungsbeurteilung-kita
Beurteilen Sie zunächst alle bereichsübergreifenden Ge fährdungen in Ihrem Betrieb. Alternativ können Sie zuerst
die tätigkeitsbezogenen Gefährdungen bearbeiten. Eine
in der Online-Gefährdungsbeurteilung vorhandene Liste
typischer Gefährdungen in der Kinderbetreuung und geeigneter Maßnahmen hilft bei der Erstellung. Sie wählen aus,
welche für Ihre Einrichtung relevant sind, und haben
außerdem die Möglichkeit, betriebsspezifische Gefährdungen zu ergänzen.
Konkrete Fragen führen Sie durch den Prozess der Ge fährdungsbeurteilung. Die Themen bewerten Sie nach dem
Ampelsystem, machen sich Notizen und setzen sich Termine.
So legen Sie die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs fest.
Am Schluss drucken Sie Ihr Ergebnis aus und schon haben
Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung in der Hand – wenn Sie
möchten, gleich mit Zeit- und Maßnahmenplan.
Sie haben Fragen?
Senden Sie uns eine E-Mail. Wir beraten Sie gern.
[email protected]