Schülerunterlagenheft 2015 / 2016

Schülerunterlagen
Schuljahr 2015 / 2016
Anschrift:
Hohentwiel-Gewerbeschule
Uhlandstraße 27
78224 Singen
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Internet:
07731 / 9571-0
07731 / 9571-99
[email protected]
www.hgs-singen.de
Übersicht
Schulleitung
Stefan Fehrenbach
(Stellvertr. Schulleiter)
Sekretariat/Verwaltung
Isabel Spannagel
Melanie Danieli
Rita Zimmermann
Hausmeister
Andreas Fuhrmann
Andreas Bohl
Bereich Technik
- Metalltechnik
Zweijährige Berufsfachschule für
Maschinen- und Anlagenführer
Berufsschule
Fachschule für Technik
Übungsfirma
Karl Laber
- Fahrzeugtechnik
Einjährige Berufsfachschule
Berufsschule
Meisterschule
Markus Maier
Herbert Meßmer
- Elektrotechnik
Einjährige Berufsfachschule
Berufsschule Elektrotechnik
Berufsschule Mechatronik
Jürgen Schmidts
Josef Läufle
Berufseinstiegsjahr/
VABO
Gartenbau und Metalltechnik
Holger Epp
Bereich Naturwissenschaften
Technisches Gymnasium Oberstufe
Technische Oberschule
Berufskolleg für Chem. -Techn.
Assistenten
N.N.
Bernhard Lutz
Bereich Allgemeinbildung
Zweijährige Berufsfachschule
Technisches Gymnasium Mittelstufe
Oliver Müller-Molenar
Lesley Adams
Bereich EDV/Medientechnik
Berufskolleg für technische
Dokumentation
Berufskolleg zur Fachhochschulreife
Norbert Beck
2
VORWORT
Liebe Schülerinnen,
liebe Schüler,
wir freuen uns, dass Sie sich für eines der
Schulangebote der Hohentwiel-Gewerbeschule Singen
entschieden haben.
In diesem Heft haben wir Unterlagen zusammengestellt,
die Ihnen den Start erleichtern sollen. Einerseits handelt
es sich um Informationen, die Sie brauchen, um zu wissen, wie dies oder
jenes geht, andererseits sind es Unterlagen, die mit dem Geist unserer
Schule zu tun haben. Hierzu gehört vor allem unser Leitbild mit dem
Pädagogischen Konzept. Das Pädagogische Konzept ist in Abstimmung mit
der SMV, den Eltern und Ausbildungsbetrieben entwickelt worden und stellt
die Grundlage unseres Zusammenlebens in der Schule dar. Wir sehen in
dem Pädagogischen Konzept sowohl ein Angebot als auch eine gegenseitige
Verpflichtung.
Für die Zeit, die Sie an der HGS sind, wünschen wir Ihnen viel Erfolg, Freude
am Lernen und uns allen eine gute Zusammenarbeit.
Ihre Hohentwiel-Gewerbeschule Singen
Stefan Fehrenbach
Stellvertr. Schulleiter
------------------------------------------------------------------------------------------------------INHALTSVERZEICHNIS
Leitbild und Pädagogisches Konzept
Schulwochenplan
Stundeneinteilung / Arbeitsgemeinschaften
Mensa-Regel, Quali-Pass
Verbindungs-/Beratungslehrer, Schulsozialarbeit
Handlungskonzept
Qualitätsmanagement
Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz
Schülerbeförderung/Fahrtkostenerstattung
Allerlei Wissenswertes
Verhalten in Notfällen
Regeln/Werkstattordnung/Handyregel
Freiwillige Schülerversicherung
Klassenordnung und Klassenarbeiten
Verzichterklärung auf Urheberrechte
WLAN in der Mensa
KVP – kontinuierlicher Verbesserungsprozess
S. 3
S. 7
S. 8
S. 9
S. 10
S. 11
S. 12
S. 13
S. 15
S. 17
S. 18
S. 19
S. 22
S. 23
S. 24
S. 25
S. 26
3
Leitbild der HGS
1. Unser Selbstverständnis
Die HGS versteht sich als moderne berufliche Schule mit technischem Schwerpunkt.
Wir arbeiten an Visionen und entwickeln Ideen, die uns auf die Zukunft vorbereiten.
2. Unsere Ziele
Wir gestalten unsere Schule als einen Ort, der geprägt ist von den in unserem
Pädagogischen Konzept formulierten Grundsätzen. Unser Ziel ist es den Schülern
Handlungskompetenz zu vermitteln. Zur Erreichung dieses Ziels verpflichten wir uns zu
einem System der Qualitätssicherung, auch weil wir bereit sind, unsere Arbeit im Sinne
einer stetigen Weiterentwicklung zu hinterfragen.
3. Unsere Gemeinschaft
Im Mittelpunkt unserer Bemühungen steht für uns der Mensch. Wir begreifen uns Schüler, Lehrer, Schulleitung, Verwaltung, Betriebe und Eltern - als eine Gemeinschaft, in
der wir von einander lernen können. Dabei respektieren wir die Individualität der
Einzelnen und fordern ihre Beiträge zum Schulleben ein. Kooperativer Führungsstil und
Teamarbeit sind uns selbstverständlich.
4. Unser Pädagogisches Konzept
Mit unserem Pädagogischen Konzept setzen wir uns Ziele, die alle am Schulleben
Beteiligten anstreben. Mit diesen Zielen geben wir unserem alltäglichen Wirken eine
Richtung.
Die wesentlichen Bereiche des Pädagogischen Konzeptes sind „Werte“, „Unterricht“,
„Lebensraum“ und „Konfliktkultur“. Für die drei letztgenannten Bereiche haben wir uns
Leitsätze gegeben.
 Werte
Grundlage unseres Tuns sind Werte, die Sinn konstituieren. Die Werte sind für uns feste
Punkte, obwohl auch sie einem Wandel unterliegen können. Uns sind folgende Werte
wichtig:







Offenheit
Vertrauen
Achtung
Ehrlichkeit
Toleranz
Empathie
Leistungsbereitschaft







Teamfähigkeit
Verantwortung
Selbständigkeit
Zuverlässigkeit
Gemeinsinn
Zivilcourage
Höflichkeit
Diese Werte sind Grundlage des Handelns von Lehrern und Schülern in der Schule. Wir
sehen uns als Vorbilder.
4
 Unterricht
Anwesend sein und pünktlich beginnen
Unterrichten und unterrichtet werden ist gemeinsames
Arbeiten und Erleben. Gleitzeit ist nicht möglich. Deshalb
sind wir pünktlich.
 Klassenbuchführung und Entschuldigungswesen
dokumentieren unser Bemühen.
Vorbereiten und mitmachen
Wir bereiten uns auf den Unterricht vor und machen mit.
Wir stehlen uns nicht selbst den Tag.
 Hausarbeit, Mitarbeit und aktuelle Vorbereitung helfen
uns dabei.
Bewegen und verändern
Wir wissen, dass sich die gesellschaftlichen
Anforderungen und der wirtschaftliche Bedarf ändern.
Unterricht darf deshalb nicht statisch sein.
 Projektarbeit, Rollenspiele, selbstgesteuertes Lernen
und hohe Fortbildungsbereitschaft sind
selbstverständlich.
Nach-denken und beurteilen
Indem wir über Unterricht nach-denken, vergleichen wir
von Zeit zu Zeit den Ist-Zustand mit dem Soll-Zustand:
Nur so kann es noch besser werden.
 Evaluation, Reflexion und Selbstkritik sind unsere
Mittel.
Andere und wir
Wir sind nicht im Glaskasten. Es gibt für uns „Lieferanten“
und „Kunden“.
 Schulpatenschaften, Lernortkooperation, Elternarbeit
sowie Kontakte zu Landkreis, Gemeinden, Kammern
und Hochschulen bringen uns zusammen.
5
 Lebensraum Schule
Zeit haben
Zeit ist nicht alles, aber ohne Zeit geht nichts. Wir nehmen
uns Zeit.
 Gespräche, gemeinsames Erleben, Konferenzen,
Workshops, Feste und einfach da sein sind
selbstverständlich.
Selbst gestalten
So wie wir für das Heute verantwortlich sind, haben wir
die Aufgabe das Morgen zu gestalten. Was uns stört,
ändern wir.
 Verbesserungsvorschläge und Mitarbeit bei der
Umsetzung sind unsere Werkzeuge.
Raum zum Leben
Schule ist mehr als Unterricht. Schule ist auch
Lebensraum.
 Arbeitsgemeinschaften, Sport AGs, Vorträge und
Treffen ermöglichen gemeinsames Erleben und führen
zusammen.
Wir sind offen
Die Welt ist kleiner geworden. Wir können fast überall hin.
Wir haben Freunde im In- und Ausland.
 Klassenfahrten, Schulpartnerschaften und
Auslandsaufenthalte sind uns wichtig.
Wir-Gefühl
Wir schätzen, was uns gehört. Was ein Teil von uns ist, ist
wertvoll.
 Schulname, Logo, Schulpapiere, Trikots und
Erscheinungsbild können unser Wir-Gefühl
ausdrücken.
6
 Konfliktkultur
Regeln und Vereinbarungen helfen
Zusammenleben heißt auch Rücksicht nehmen. Regeln
bieten eine verlässliche Grundlage unseres
Zusammenlebens.
 Wir akzeptieren gemeinsam beschlossene Regeln und
bestehen auf Konsequenzen bei Verstößen.
Unterschiede sind wichtig
Unterschiede anerkennen heißt den anderen akzeptieren.
Unterschiede beinhalten Entwicklungspotentiale.
 Konfliktkultur und Lösungsstrategien sind Wege, die
uns weiter bringen.
Miteinander reden hilft
Miteinander – nicht übereinander – reden ist unser Ziel.
Das Gespräch bringt uns weiter.
 Einzelgespräche, Fallbesprechungen,
Gesprächskreise und Zielvereinbarungen helfen uns.
7
SCHULWOCHENPLAN 2015/2016
vom... bis
14.09. - 18.09.
21.09. - 25.09.
28.09. - 02.10.
05.10. - 09.10.
12.10. - 16.10.
19.10. - 23.10.
26.10. - 30.10.
02.11. - 06.11.
09.11. - 13.11.
16.11. - 20.11.
23.11. - 27.11.
30.11. - 04.12.
07.12. - 11.12.
14.12. - 18.12.
21.12. - 25.12.
28.12. - 01.01.
04.01. - 08.01.
11.01. - 15.01.
18.01. - 22.01.
25.01. - 29.01.
01.02. - 05.02.
08.02. - 12.02.
15.02. - 19.02.
22.02. - 26.02.
29.02. - 04.03.
07.03. - 11.03.
14.03. - 18.03.
21.03. - 25.03.
28.03. - 01.04.
04.04. - 08.04.
11.04. - 15.04.
18.04. - 22.04.
25.04. - 29.04.
02.05. - 06.05.
09.05. - 13.05.
16.05. - 20.05.
23.05. - 27.05.
30.05. - 03.06.
06.06. - 10.06.
13.06. - 17.06.
20.06. - 24.06.
27.06. - 01.07.
04.07. - 08.07.
11.07. - 15.07.
18.07. - 22.07.
25.07. - 29.07.
Kalenderwoche
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
SchulWoche
1
2
3
4
5
6
7
RegelWoche
1
2
3
4
1
2
3
Ferien
Tag der deutschen Einheit
Allerheiligen
Herbstferien
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
4
1
2
3
4
1
2
3
4
1
2
3
4
1
2
3
4
31
32
33
34
35
36
37
38
39
1
2
3
4
1
2
3
4
1
2
3
4
1
2
3
01.11.15(So)
31.10.15 (Sa) – 08.11.15 (So)
Weihnachtsferien 23.12.15 (Mi) - 10.01.16(So)
Heilige Drei Könige
06.01.16 (Mi)
Fasnachtsferien
05.02.16 (Fr) - 10.02.16 (Mi)
Osterferien
25
26
27
28
29
30
03.10.15 (Sa)
Tag der Arbeit
Christi Himmelfahrt
19.03.16 (Sa) - 03.04.16 (So)
01.05.16 (So)
05.05.16 (Do)
Pfingstferien
14.05.16 (Sa) - 29.05.16 (So)
Sommerferien
28.07.16 (Do) - 11.09.16 (So)
Stand 16.4.15
8
STUNDENEINTEILUNG
1. Stunde
7.55 Uhr
-
8.40 Uhr
2. Stunde
8.40 Uhr
-
9.25 Uhr
Pause 9.25 Uhr
-
9.40 Uhr
3. Stunde
9.40 Uhr
-
10.25 Uhr
4. Stunde
10.25 Uhr
-
11.10 Uhr
Pause 11.10 Uhr
-
11.30 Uhr
5. Stunde
11.30 Uhr
-
12.15 Uhr
6. Stunde
12.15 Uhr
-
13.00 Uhr
Pause 13.00 Uhr
-
13.40 Uhr
7. Stunde
13.40 Uhr
-
14.25 Uhr
8. Stunde
14.25 Uhr
-
15.10 Uhr
Pause 15.10 Uhr
-
15.20 Uhr
9. Stunde
15.20 Uhr
-
16.05 Uhr
10. Stunde
16.05 Uhr
-
16.50 Uhr
ARBEITSGEMEINSCHAFTEN
Aus Gründen des Lehrermangels können wir nur ein begrenztes Angebot an
Arbeitsgemeinschaften anbieten. In früheren Jahren hatten wir da andere
Möglichkeiten mit bis zu vierzehn AGs. Darunter waren z.B.:
Musik
Theater
Klettern
Astronomie
Fußball
Volleyball
Schulsanitätsdienst
Badminton
Mountainbike
Tanz
Über das Angebot im Schuljahr 2015/2016 werden wir unsere Schülerinnen und
Schüler zu gegebener Zeit informieren.
9
Liebe Mensa-Besucher,
bitte denken Sie daran, dass
- der Verzehr der von zu Hause mitgebrachten Speisen und
Getränke nur erlaubt ist, wenn der dabei anfallende Müll und evtl.
entstandene Verschmutzungen anschließend vollständig entfernt
werden.
- das Mitbringen und Verzehren von Fastfood-Produkten (Pizzen,
McDonalds- oder Asia-Produkte) natürlich nicht erlaubt ist.
Wer gegen eine dieser Regeln verstößt, wird zum Mensa-Reinigungsdienst
herangezogen!
Die Schulleitungen der HGS und der RGS
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Schülerinnen und Schüler, die sich ehrenamtlich
enagieren, können sich ihre Tätigkeiten mit Hilfe
von schönen Formularen bescheinigen lassen – eine ideale
Beilage für Bewerbungsunterlagen, die von den Firmen
sehr gerne gesehen wird, weil darin mehr über die Persönlichkeit
eines Bewerbers zum Ausdruck kommt, als dies allein im Zeugnis der
Fall ist.
Wer genauere Infos will, kann sich in der Verwaltung melden.
10
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Unsere
im Schuljahr 2014-2015:
Tobias Kopp
Heinz Schmidt
Iris Kirn
------------------------------------------------------------------------------------------
Unser Beratungslehrer: Bernhard Lutz (Zi. 322)

Hilfe bei Lernstörungen

Hilfe bei Schulschwierigkeiten

Hilfe bei persönlichen Schwierigkeiten

Schullaufbahnberatung
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Unsere Schulsozialarbeiterin: Angelika Felser (Zi. 124)

individuelle Beratung und Unterstützung

psychosoziale Betreuung

Intervention in Krisensituationen
11
Handlungskonzept
bei problematischem Schülerverhalten
Entsprechend dem Pädagogischen Konzept versteht sich die HGS als gesprächsoffene Schule. In
Konfliktfällen gilt es einerseits das Interesse der Schulgemeinschaft zu wahren, andererseits die
Persönlichkeit des gegen diese Gemeinschaft Verstoßenden zu achten. Jeder Konflikt muss deshalb
offen, fair und nach bekannten Regeln behandelt werden. Die hier formalisierte Regel soll dazu
beitragen.
Grundsätze:
o
o
o
Das Vieraugengespräch muss immer am Anfang stehen. Damit kommt einerseits die
Ernsthaftigkeit des Konfliktes zum Ausdruck, andererseits haben die Beteiligten die
Chance die Sache unter sich zu lösen.
Im weiteren Verlauf ist es zwingend das soziale Umfeld - Klasse, Klassenlehrerteam,
Eltern, Betrieb - einzubeziehen. Ein Einzelner oder die Schule sind nie allein Ursache
eines Problems, in Folge dessen besteht weder die Verpflichtung noch sind ab diesem
Stadium die Beteiligten in der Lage allein Lösungen zu suchen.
Im Falle einer Trennung ist das Aufzeigen von Alternativen für uns, die HGS, eine Pflicht.
Kein Schüler darf unsere Schule verlassen ohne weitere Wege zu kennen.
Auf der Basis dieser Grundsätze und der Eindeutigkeit wegen wird nachfolgend das Verfahren als
Handlungsmuster beschrieben.
Personen
Lehrer/Schüler
Klassenlehrerteam/
Klasse
2
Lehrer/Schüler
und
Eltern/Betrieb/
Verbindungslehrer
3
Klassenlehrerteam/
Schulleitung
4
Klassenlehrerteam/
Schulleitung und
auf Wunsch
Schulkonferenz
Form
Einzelgespräch
Protokoll
Inhalt
o Problembesprechung
o Zielvereinbarung
o Hilfen anbieten, z.B.
Beratungslehrer
o Alternativen nennen
o Verfahrensschritte nennen
Informationsaustausch
o Problembesprechung
o gemeinsame
Beschlussfassung
o Kommunikation der
Beschlüsse
Gruppengespräch mit
o Problembesprechung
schriftlicher Einladung
o Zielvereinbarung
und Protokoll
o Hilfen einfordern
o Alternativen nennen
o Konsequenzen aufzeigen
(vorübergehender und
endgültiger
Schulausschluss (SAS))
Klassenlehrero vorübergehender SAS
konferenzbeschluss mit
o Androhung des endgültigen
Protokoll und schriftlicher
SAS
Mitteilung
o Aufzeigen von Alternativen
außerhalb der Schule
Klassenlehrero endgültiger SAS
konferenzbeschluss mit
o Aufzeigen von Alternativen außerhalb der
Protokoll, schriftlicher
Schule
Mitteilung und ggf.
Schulkonferenzbeschluss
Verfahrensunterbrechung bei einer wesentlichen
Änderung
des Schülerverhaltens.
Zwischenschritt
Schritt
1
12
Die HGS hat in den letzten Jahren ein Qualitätsmanagementsystem entwickelt, das
u.a. beinhaltet, dass wir regelmäßig sog. Feedbacks von Eltern, Betrieben und vor
allem natürlich von unseren Schülerinnen und Schülern einholen. Dazu gehört auch,
dass unsere Lehrerinnen und Lehrer in regelmäßigen Abständen ihre Klassen um ein
Feedback in Bezug auf ihren Unterricht bitten oder dass Kolleginnen und Kollegen
sich im Unterricht gegenseitig besuchen, um von einander zu lernen.
Im Folgenden die Vorderseite des Fragebogens für Schülerinnen und Schüler mit
dem Thema Lebensraum Schule.
Fragen auf der Rückseite:
Was gefällt mir an der HGS?
Was missfällt mir an der HGS?
Was finde ich besonders interessant?
Was würde ich sofort ändern?
13
Merkblatt
zum Infektionsschutzgesetz
Bitte sorgfältig durchlesen!
Belehrung gem. § 34 Abs. 5 S. 2
Infektionsschutzgesetz
(nach Vorlage des Schreibens des Oberschulamts Freiburg vom 23.03.2001)
Wenn Sie an einer ansteckenden Krankheit leiden und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen besuchen, in die Sie jetzt aufgenommen werden sollen, können
Sie andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort
noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.
Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie es das Infektionsschutzgesetzt
vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der
Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten
wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Das Gesetz bestimmt, dass Sie nicht in die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen gehen dürfen, wenn
1. Sie an einer schweren Infektion erkrankt sind, die durch geringe Erregermengen
verursacht wird. Dazu gehören Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und durch
EHEC-Bakterien verursachter Brechdurchfall sowie die bakterielle Ruhr. Alle diese
Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt
das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung, es
ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger nach Deutschland
mitgebracht und hier weiter übertragen werden);
2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verläuft bzw. verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach,
Windpocken, Hirnhautentzündung durch Haemophilus influenzae b-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis (infektiöse Gelbsucht)
A und E (E ist bei uns ebenfalls nicht verbreitet, kann aber aus dem Urlaub mitgebracht werden);
3. Sie unter Kopflaus- oder Krätzmilbenbefall leiden und die Behandlung noch nicht
abgeschlossen ist.
Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich.
Viele Brechdurchfälle und Hepatitis A (und E) kommen durch Schmierinfektionen zustande
oder es handelt sich um sogenannte Lebensmittelinfektionen. Die Übertragung erfolgt dabei durch mangelnde Händehygiene bzw. durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten über
Gegenstände (Handtücher, Möbel, Sielsache). Durch Tröpfchen werden z.B. Masern,
Mumps, Windpocken und Keuchhusten übertragen. Die Verbreitung von Krätzmilben, Läusen sowie der ansteckenden Borkenflechte erfolgt über Haar- und Hautkontakte.
Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine
Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie deshalb, bei ernsthaften
Erkrankungen immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.B.
bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als
14
einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen, wie z.B. abnormem Husten oder
Halsschmerzen mit auffallendem Mundgeruch) oder auch bei Läusebefall.
Ihr Haus- oder Kinderarzt wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn
die Diagnose gestellt werden konnte – darüber Auskunft geben, ob Sie eine Erkrankung haben, die einen Besuch der Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.
Müssen Sie zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns bei einer der unter Nr. 1 bis 4 genannten
Krankheiten auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle
notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.
Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon z.B. über Tröpfchen beim Reden möglich ist, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet,
dass Sie bereits Mitschüler oder Personal angesteckt haben können, wenn Sie mit den ersten Krankheitsanzeichen zu Hause bleiben müssen. In einem solchen Fall müssen wir die
Eltern der übrigen Schüler anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.
Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem
Stuhl ausgeschieden. Dadurch besteht die Gefahr einer Ansteckung der Mitschüler oder des
Personals. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von
Cholera-, Diphtherie-. EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit
Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen.
Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger
schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in
diesem Fall müsssen Sie zu Hause bleiben.
Weitere Informationen zum Besuchsverbot der Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung für Aus-scheider oder ein möglicherweise infiziertes, aber nicht erkranktes Kind
können Sie bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrem Gesundheitsamt erhalten.
Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.
Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, (Typhus) und Hepatitis A
stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein
optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt
oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.
Der Minderjährige ist verpflichtet, dieses Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz seinen Eltern zur Kenntnis zu geben.
15
Wichtig für Vollzeitschüler
SCHÜLERLISTENVERFAHREN
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
in enger Zusammenarbeit zwischen dem Verkehrsverbund Hegau-Bodensee (VHB) und dem Landkreis Konstanz wurde vor einigen Jahren an den Schulen ein Verfahren zur Ausgabe und Abrechnung der Schülermonatskarten (Schülerlistenverfahren) eingeführt. Die Abwicklung des Verfahrens erfolgt über den VHB.
Ziel war es, den Bahnverkehr mit dem neuen Schülerlistenverfahren für alle Beteiligten zu vereinfachen und
somit insbesondere für die Schüler zu verbessern. Dies ist auch gelungen.
Dieses Infoblatt soll Ihnen das Schülerlistenverfahren kurz erläutern.
An diesem Verfahren können nur Schüler teilnehmen, deren monatlichen Fahrtkosten den Eigenanteil übersteigen. Dazu füllt der Schüler lediglich einmal einen Bestellschein (erhältlich auf dem Schulsekretariat) aus.
Liegt ein Schulartenwechsel vor, ist ein neuer Bestellschein auszufüllen.
Am Verfahren teilnehmende Schüler erhalten eine Magnetkarte, auf der bereits alle Monatskarten für das ganze Schuljahr abgespeichert sind. Schüler aus Büsingen, Jestetten, Lottstetten, ... erhalten das Kombi-Ticket.
Sollte die Magnetkarte einmal verloren gehen, so kann gegen eine Verlustgebühr (lt. Preistafel) eine Ersatzkarte beim Schulsekretariat beantragt werden. Gleiches gilt im Falle von beschädigten Karten.
Vorteil des Verfahrens für Schüler und Eltern:
Dieses Verfahren erleichtert den Erwerb der Schülermonatskarte und reduziert dadurch die Wartezeiten an
den Verkaufsstellen zu Beginn eines Monats.
Noch ein Vorteil: Eltern müssen die Eigenanteile in Höhe von momentan 43,00 EUR über mehrerer Monate
nicht mehr im Voraus bezahlen, sondern können künftig die Eigenanteile planbar monatlich von Ihrem Konto
abbuchen lassen. Bitte beachten Sie hierzu die folgenden
Information zum Lastschriftverfahren:
Der VHB führt den Einzug der Eigenanteile durch. Dieser wird jeweils erst zum 10. des laufenden Monats vom
Konto der Eltern im Lastschriftenverfahren eingezogen.
Für die Teilnahme am Schülerlistenverfahren ist Voraussetzung, dass der Schüler, bzw. dessen Eltern am
Lastschriftenverfahren teilnehmen. Bitte füllen Sie die Einzugsermächtigung auf dem Bestellschein aus.
Kann eine Lastschrift nicht eingelöst werden und der Grund liegt beim Kontoinhaber (z.B. Löschung des Kontos, fehlende Deckung des Kontos), so werden die Bankgebühren dem Kontoinhaber in Rechnung gestellt.
Bei weiteren Fragen wird Ihnen auf dem Sekretariat oder bei der VHB Geschäftsstelle in Radolfzell gerne weitergeholfen (Tel.: 07731/9571-0 bzw. 07732/82399-0).
Kann ein Schüler am Listenverfahren nicht teilnehmen, so müssen die Schülermonatskarten am Bahnhof
selbst gekauft werden. Es ist die kostengünstigste Variante zu wählen. Die Rückerstattung erfolgt über Einzelanträge, die bis spätestens 15.01. (Zeitraum September-Dezember) bzw. 15.09. (Zeitraum Januar-Juli) des
Jahres, in dem das Schuljahr endet, bei der Schule eingereicht werden muss. Hierzu müssen die entsprechenden Fahrkarten vorgelegt werden.
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AN ALLE TEILZEITSCHÜLER
INFORMATIONEN SCHÜLERBEFÖRDERUNG
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
Grundsätzlich werden Schülerbeförderungskosten nur dann erstattet, wenn öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden. Die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule muss 20 km
betragen.
Es ist jeweils die kürzeste und preisgünstigste Strecke zu benutzen.
Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich bzw. unzumutbar, kann eine Antrag
auf Einsatz eines privaten Kraftfahrzeug gestellt werden. Das Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln ist zumutbar, wenn Ankunft und Abfahrt am Schulort in der Regel 60 Minuten vor
Beginn oder nach Ende des Unterrichts erfolgen.
Jeder Schüler hat einen Eigenanteil von 52,00 EUR pro Monat zu tragen.
Wie müssen sich Schüler innerhalb des Landkreises verhalten?
An jedem offiziellen Berufsschulunterrichtstag hat der Schüler einen Einzelfahrschein für den
Hin- und Rückweg zu lösen.
Wie ist die Vorgehensweise für Schüler außerhalb des Landkreises?
Schüler, die außerhalb des Landkreises wohnen, müssen eine BahnCard 50 beantragen. Diese
BahnCard wird an allen DB-Verkaufsstellen und Bahnhöfen angeboten und ermäßigt für 12
Monate alle Fahrten mit Bus und Bahn um den halben Preis.
Der Schüler hat an jedem Berufsschulunterrichtstag einen Einzelfahrschein für die Hin- und
Rückfahrt durch zusätzliches Drücken der Taste BahnCard zu lösen.
Wie erfolgt die Rückerstattung? Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Übersteigen die monatlichen Fahrtkosten den Eigenanteil, so kann dieses über Einzelantrag
durch Vorlage der Einzelfahrscheine zurückerstattet werden. Die Fahrscheine müssen auf einem besonderen Din A4-Blatt in zeitlicher Reihenfolge aufgeklebt sein. Bei auswärtigen Schülern ist die BahnCard noch beizulegen. Die Abgabe des Antrags erfolgt über die Schule. Abgabefrist für den Zeitraum September-Dezember ist spätestens 15.01., Januar-Juli bis 15.09.
des Jahres, in dem das Schuljahr endet.
Anträge auf Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges sind für jedes Schuljahr neu und vor Beförderungsbeginn bei der Schule einzureichen; sonst ist der Eingang des Antrags maßgebend. Die
Kostenerstattung erfolgt durch Einzelantrag mit Vorlage einer vom Klassenlehrer abgezeichneten Aufstellung der Anwesenheitstage mit Kennzeichung der Tage, an denen der Privat-PKW
zum Einsatz kam. Späteste Abgabefrist bitte oben entnehmen.
Anträge und weitere Informationen erhalten Sie natürlich auch auf dem Sekretariat.
Über eventuelle Änderungen werden wir Sie rechtzeitig informieren.
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Allerlei Wissenswertes
Schulsanitätsdienst
Unsere Schulsanitätsdienst-AG war, seit es sie gibt, viele Male im Einsatz, um bei
Problemen gesundheitlicher Art schnell zu helfen. Und so funktioniert’s: bei einem
Vorfall ins Sekretariat gehen, dort wird mittels einer Durchsage der Sanitätsdienst
an den Ort des Geschehens geschickt. Die AG hat ihren Stützpunkt in Raum 114;
weitere Mitglieder sind immer willkommen.
Schulbücher
Es gibt bei uns zwei Möglichkeiten, wie unsere Schülerinnen und Schüler an die
Bücher herankommen, die sie brauchen. Zum einen können sie das Buch kaufen,
sodass es ihnen gehört; in diesem Fall müssen sie aber nur die Hälfte des
Kaufpreises bezahlen, die andere Hälfte bezahlt der Landkreis Konstanz, unser
Schulträger. Oder aber die Schülerinnen und Schüler leihen das Buch aus, dann
müssen sie es, wenn sie es nicht mehr benötigen, in ordentlichem Zustand an die
Schule zurückgeben. Zu Beginn des Schuljahres wird der Klassenlehrer eine
Empfehlung geben hinsichtlich der Bücher, die man am besten kauft oder leiht.
Dampfmaschine und Solarpavillon
Vor unserer Schule steht in einem Glasgebäude eine Sulzer-GleichstromDampfmaschine, die im Jahre 1930 gebaut wurde und bis 1992 in der Maggi Strom
lieferte. Ihr Gewicht beträgt 70 Tonnen, das Schwungrad hat einen Durchmesser
von 4,5 Meter. Diese Dampfmaschine ist ein Geschenk der Stadt Singen zum 100.
Geburtstag der Hohentwiel-Gewerbeschule im Jahre 1992. Viele Schülerinnen und
Schüler unserer Schule waren und sind mit der Photovoltaik- und Solaranlage auf
dem Dach befasst, und an der Solartankstelle kann man - wenn man eines hat kostenlos sein Solarmobil betanken.
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links unser Logo bis Ende des Schuljahres 2007/2008
rechts unser Logo ab dem Schuljahr 2008/2009
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VERHALTEN IN NOTFÄLLEN
1.
Alarm
Alarm wird durch die Schulleitung, bei Gefahr im Verzug durch Lehrer oder Bedienstete ausgelöst.
Alarmbeginn:
Unterbrochener Ton
Alarmende:
Durchsage
2.
Alarmeinrichtungen
Feueralarm-Einrichtungen mit direkter Verbindung zur Feuerwehr befinden sich an folgenden Stellen:
Gebäude A:
Gebäude B:
Gebäude C:
Gebäude D:
Kreissporthalle:
Durchsagemöglichkeiten:
3.
Flurbeginn links in jedem Stockwerk
Foyer Haupteingang, Treppenaufgang in jedem Stockwerk
Gegenüber Haupteingang, Treppenaufgang in jedem Stockwerk
Mitteleingang Anton-Bruckner-Straße
Haupteingang links, Regieraum, Notausgang
Lehrerzimmer R 217 (1.OG); Hausmeister Zimmer 130 (EG), D208 (1.
OG)
Herbeirufen von Hilfe
Das Herbeirufen von Hilfe erfolgt durch die Schulleitung, bei Gefahr im Verzug durch Lehrer oder Bedienstete. Alle Telefone besitzen eine Amtsleitung (Null drücken, dann Nummer wählen).
Feuerwehr
Polizei
Rettungsleitstelle
4.
112
110
112
Krankenhaus
Ärzte:
Dr. Vatter
Dr. Schmitz
890
63117
63692
Feuerlöscheinrichtungen
Feuerlöscher befinden sich in
-
5.
allen Fluren, Treppenhäusern
allen Werkstätten
allen Fachräumen
Verhalten bei Alarm
1.
Die Gebäude werden klassenweise auf den entsprechenden Fluchtwegen verlassen.
2.
Jeder Lehrer überzeugt sich beim Verlassen des Raumes, dass niemand, auch nicht in Nebenräumen, zurückgeblieben ist.
3.
Sammelplätze sind für die Schüler aus
Gebäude A und Uhlandhalle:
Gebäude B und C:
Gebäude D:
Kreissporthalle:
4.
6.
Rasenfläche zwischen Uhlandhalle und Uhlandstraße
Rasenfläche zwischen Kreissporthalle und Herderstraße
Fußgängerweg Anton-Bruckner-Straße
Rasenfläche zwischen Kreissporthalle und Robert-Gerwig-Schule
Ist die Benutzung der Fluchtwege nicht mehr möglich, bleiben die Schüler, bis Rettung kommt,
in ihren Klassenräumen oder werden in einen Raum geführt, der mehr Sicherheit bietet.
Alarmprobe
Eine Alarmprobe findet innerhalb der ersten sechs Schulwochen eines Schuljahres statt. Sie besteht
aus
-
Alarm
Gebäuderäumung
Sammeln an den Sammelplätzen
Alarmende
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Regeln
1. Die Schule ist es allen am Schulleben Beteiligten gegenüber (auch aus versicherungsrechtlichen Gründen) schuldig, Fehlzeiten (z.B. im Klassenbuch) festzuhalten.
2. Am ersten Fehltag ruft man zwischen 7:30 und 9:00 Uhr
die Verwaltung unserer Schule an (07731 / 9571-0) und
lässt den Klassenlehrer und bei Klassenarbeiten auch
den Fachlehrer informieren. Bei krankheitsbedingten Versäumnissen von mehr als drei Tagen ist ein ärztliches Attest bzw. die Krankmeldung vorzulegen.
3. Über Freistellungen bis zu einem Tag entscheidet der
Klassenlehrer, darüber hinaus die Schulleitung.
4. In den Werkstätten, Labors und Fachräumen halten wir
uns an die mit dem Fachlehrer vereinbarten Regeln. Das
Beachten der Sicherheitsbestimmungen ist selbstverständlich.
5. In Notfällen ist ein besonders diszipliniertes Vorgehen erforderlich. Deshalb gibt es für unsere Schule Richtlinien
für das „Verhalten in Notfällen“, die gründlich zur Kenntnis
genommen werden müssen.
6. Die heutige Umweltsituation zwingt uns alle, Müll möglichst zu vermeiden. Wir sind zur Mülltrennung verpflichtet.
7. Näheres regeln die Bereiche bzw. die Klassen- oder
Fachlehrer.
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Regeln für Werkstätten, Labors u.ä.
Diese Ordnung ergänzt das Pädagogische Konzept und die Regeln, die für die ganze HGS gelten,
im Hinblick auf die besonderen Gegebenheiten in Labors, Werkstätten, Salons u.ä. Der Umgang
mit Maschinen, Werkstoffen und bestimmten Materialien birgt besondere Gefahren. Wir wollen
diese Risiken verringern, indem wir uns an folgende Regeln halten:
Aufenthalt in
den Räumen:
Zu Beginn des Schuljahres wird geklärt, inwieweit ein Aufenthalt in diesen
Räumen während der Pausen möglich ist.
Unterrichts- und Wir sind pünktlich. Das heißt, das Umkleiden findet vor dem Unterricht statt.
Wir arbeiten in diesen Räumen nur nach der Anweisung des Lehrers.
Arbeitsbeginn:
Arbeitskleidung: Wir tragen die zu Beginn des Schuljahres vereinbarte Arbeitskleidung und
Schutzausrüstung. Die Arbeitskleidung wird an entsprechender Stelle (z.B. in
den Umkleideräumen) abgelegt. Wertgegenstände sollen nicht in den
Umkleideräumen bleiben.
Wir
gehen
mit
Maschinen,
Geräten
und
Arbeitsmitteln
den
Umgang mit
Maschinen usw.: Sicherheitsvorschriften entsprechend und pfleglich um. Auch die fachgerechte
Behandlung und Pflege von Maschinen, Geräten, Werkzeugen und Materialien
gehört zur Ausbildung. Bei mutwilligem oder grob fahrlässigem Verhalten haftet
der Verursacher.
Speisen und
Getränke u.a.:
Speisen und Getränke sollten in diesen Räumen nur ausnahmsweise
konsumiert werden. Zu Beginn des Schuljahres trifft der Lehrer mit seinen
Schülern eine Vereinbarung im Hinblick auf Essen und Trinken in diesen
Räumen.
Sauberkeit:
Wir halten unseren Arbeitsplatz sauber. Ordnung und Sauberkeit sind nicht
Selbstzweck, sondern dienen der Sicherheit und Arbeitszufriedenheit aller
Beteiligten. Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
„WIR“ statt
„ICH“:
Wir fühlen uns nicht nur für den eigenen Arbeitsplatz verantwortlich, sondern
für die Klasse/Gruppe und den gesamten Raum. Bei Fehlverhalten anderer
schauen wir nicht weg, sondern stellen den
Betreffenden zur Rede.
Zivilcourage ist notwendig, um Gefahren zu vermeiden.
Um das Gemeinschaftliche dieser Regeln deutlich zu machen, werden sie vom
Leiter des Bereichs oder der Fachgruppe, vom zuständigen Lehrer und von
allen Schülern der Klasse unterschrieben.
Ergänzungen:
Singen, den
Für den Bereich bzw.
die Fachgruppe:
Verantwortlicher
Lehrer:
Die Schüler der Klasse
(Rückseite):
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Weil wir die HGS als eine Schule sehen, in
der wir uns auf den Unterricht und das
Miteinander konzentrieren wollen, möchten
wir, dass unsere Schülerinnen und Schüler
sich nicht von Handys und anderen Geräten
mit elektronischem Speicher ablenken lassen.
Es soll möglich sein, dem Leben in der Schule
einen besonderen Platz zuzuweisen, indem
man Dinge, die man in seiner Freizeit in
großem Maße nutzt, in der Schule eben nicht
verwendet.
Regel
Handys
und
andere
Geräte
mit
elektronischem Speicher müssen im
Schulgebäude
ausgeschaltet
sein,
sofern sie nicht Unterrichtszwecken
dienen. Ausgenommen von dieser Regel
sind die Mensa und das Foyer (Kiosk).
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Weitere Hinweise
Schülerzusatzversicherung
Zum Betrag von €1,- können Schüler zusätzlich zum gesetzlichen
Unfallversicherungsschutz beim Badischen Gemeinde-VersicherungsVerband eine Zusatzversicherung abschließen. Diese besteht aus einer
Unfallversicherung,
einer
Sachschadenversicherung
und
einer
Haftpflichtversicherung. Zum Preis von €7,- ist der Abschluss einer
Fahrradversicherung, zum Preis von €6,- der Abschluss einer SchülerMusikinstrumente-Versicherung möglich. Zu Beginn des Schuljahres wird der
Klassenlehrer seine Klasse informieren.
Rauchen
Rauchen ist an der HGS im Schulgebäude nicht erlaubt. Außerhalb des
Schulgebäudes darf nur in den Raucherzonen geraucht werden (siehe
Rückseite dieses Heftchens).
Fahrräder
Leider verschwinden auch von unserem Schulgelände immer wieder
Fahrräder. Es gilt also, das Fahrrad gut zu sichern und zu versichern!
Mensa und Kiosk
Im zehnten Jahr ist nun unsere Mensa im Betrieb, die von uns und unserer
Nachbarschule, der Robert-Gerwig-Schule, gemeinsam genutzt wird. Die
Mensa wird von der Familie Palatzke bewirtschaftet, der HGS-Kiosk von der
Familie Keil.
Hausmeister
Unsere Hausmeister heißen Andreas Fuhrmann und Andreas Bohl und sind
Ansprechpartner in allen Dingen, die das Schulgebäude betreffen. Sie freuen
sich über die aktive Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler besonders beim
Sauberhalten des
Schulgebäudes und
–geländes.
Jede
Klasse in der HGS
ist
einmal
im
Schuljahr mit der
Reinigung
der
Raucherzonen nach
der 11-Uhr-Pause
beauftragt.
Von links: Andreas Bohl, Andreas Fuhrmann
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An den Innentüren der Klassenzimmer hängen Formulare, die uns das Leben erleichtern
sollen: Zum einen ist ersichtlich, wer für die Sauberkeit des Zimmers verantwortlich ist,
zum anderen soll die Übersicht über die Klassenarbeiten helfen, die Klassenarbeiten möglichst gleichmäßig zu verteilen.
24
V
erzichterklärung auf Urheberrechte
Einwilligung zur Verwendung von Bildern und personenbezogenen Daten
von Schülerinnen und Schülern der Hohentwiel-Gewerbeschule Singen
Apzeptanz der Bedingungen zur Nutzung von WLAN in der Mensa
für:
(Vorname)
(Nachname)
Klasse: _________________
(bitte hier abtrennen)
Die Hohentwiel-Gewerbeschule Singen beabsichtigt Bilder und Namen von
SchülerInnen
– auf der schuleigenen Homepage im Internet zu veröffentlichen
und/oder
– in gedruckter Form für schulische Unterlagen zu verwenden.
Hierfür benötigt die Schule das schriftliche Einverständnis der abgebildeten
Personen. Wir bitten Sie daher, die folgende Einverständniserklärung zu
unterschreiben. Die Einwilligung ist freiwillig. Falls Sie diese Einwilligung nicht
unterschreiben, informieren Sie bitte einen möglichen Fotografen über diesen
Sachverhalt.
-----------------------------------------------------------------------------------------Hiermit willige(n) ich/wir in die Veröffentlichung von Bildern von mir und meines
Namens ein.
(Datum und Unterschrift des Schülers/der Schülerin; bei Minderjährigen: Unterschrift des
Erziehungsberechtigten)
Ferner akzepiere ich die Bedingungen zur Nutzung von WLAN in der Mensa.
(Datum und Unterschrift des Schülers/der Schülerin; bei Minderjährigen: Unterschrift des
Erziehungsberechtigten)
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WLAN in der Mensa
Die Nutzung des Internetzugangs in der Mensa für E-Mail und Web-Dienste
beinhaltet die Anerkennung der folgenden Nutzungsbedingungen:
Allgemeine Nutzungsbedingungen
Nutzungsberechtigt sind alle Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und
Schüler der Hohentwiel-Gewerbeschule und der Robert-Gerwig-Schule im
Rahmen ihrer unterrichtlichen Aufgaben und Tätigkeiten.
Weisungsrecht
Weisungsberechtigt gegenüber den Schülerinnen und Schülern sind neben der
Schulleitung und den systembetreuenden Lehrern alle Lehrerinnen und Lehrer
beider Schulen.
Nutzung von Informationen aus dem Internet
Die im Internet bereitgestellten Informationen können, bedingt durch die Art
und Weise der Verbreitung, keiner ausreichenden hausinternen Selektion
unterworfen werden. Die Hohentwiel-Gewerbeschule und die Robert-GerwigSchule sind in keiner Weise für die Inhalte der über diesen Internetzugang zu
erhaltenden Informationen verantwortlich. An beiden Schulen werden auch
nicht volljährige Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Seiten mit
rechtsradikalen, rassistischen oder pornografischen Inhalten dürfen nicht
heruntergeladen werden. Schülerinnen und Schüler dürfen nur zu Themen
recherchieren, die vorher mit dem Fachlehrer abgesprochen wurden. Alle
Schülerinnen und Schüler nutzen das Internet in der Schule nur als „Gast“. Es
ist untersagt, online einzukaufen, sich auf externen Seiten als Mitglied
anzumelden, kostenpflichtige Dienste zu nutzen, den Zugang für gewerbliche
Zwecke zu missbrauchen oder Verträge abzuschließen. Es darf für die
Kommunikation mit anderen im Internet keine Vulgärsprache benutzt werden.
Die Regeln der Netiquette (http://de.wikipedia.org/wiki/netiquette) sind
einzuhalten.
Jeder Internetzugriff wird aufgezeichnet - eine missbräuchliche, auch nur
verdachtsweise zivil- und strafrechtlich relevante Nutzung ist verboten. Der
Verursacher wird auf seine Kosten zur Rechenschaft gezogen.
Bereitstellen und Versenden von Informationen
Werden von den Nutzern Informationen für das Internet bereitgestellt oder in
das Internet versandt, kann jede dieser Informationen durch die Allgemeinheit
oder Internetnutzer und -betreiber unmittelbar oder mittelbar mit den oben
genannten Schulen in Zusammenhang gebracht werden. Es ist deshalb
untersagt den Internetzugang zur Verbreitung von Informationen zu
verwenden, die dazu geeignet sind, das Ansehen beider Schulen in irgendeiner
Weise zu schädigen, oder die gegen geltendes Recht verstoßen.
Die Zugangsdaten zum WLAN sind in der Mensa an der Wand links vom Fotokopierer
bereit gestellt.
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KVP – kontinuierlicher Verbesserungsprozess
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Liebe Schülerin, lieber Schüler!
Sie erkennen ein Problem?
Sie haben einen Verbesserungsvorschlag?
Die Schulgemeinschaft der HGS Singen freut sich über Ihre Anregungen
und Rückmeldungen.
Unsere Philosophie heißt:
Probleme sind Schätze
Nur wo Probleme erkannt und Vorschläge formuliert werden, können
Verbesserungen erreicht werden. Deshalb kommen alle Probleme, Ideen
und Schwachstellen, die von den Schülerinnen und Schülern erkannt
werden,
in
einen
strukturierten
Verarbeitungsund
Problemlösungsprozess, bei dem der Problemverursacher keine Rolle spielt
(deshalb haben Lehrer- und Schülernamen keinen Platz auf den KVPKärtchen). Wichtig ist, dass es um die eigenen Probleme und
Verbesserungsvorschläge geht.
Das Schüler-KVP steht für die methodische, systematische und schnelle
Umsetzung von Verbesserungen gemäß dem Motto:
Erkennen – Vorschlagen – Umsetzen!
Grundsätze – Spielregeln:




Der/die Betroffene trägt sein/ihr Anliegen auf die KVP-Karte ein und
schreibt seinen/ihren Namen und die Klasse auf die Karte. (Karten
ohne Namen des/der Betroffenen oder mit Äußerungen über
Lehrkräfte oder Mitschülerinnen bzw. Mitschüler werden nicht
bearbeitet und vom KVP-Brett entfernt)
Der/die Betroffene hängt die Karte in das Feld „Vorschläge“.
Innerhalb von einer Woche nimmt sich der Schulleiter der Karte an.
Sie wird von ihm bearbeitet oder in das Schulleitungs- oder
Hausmeisterteam gebracht. Dort wird entschieden, wie weiter
verfahren wird. Gegebenenfalls findet mit dem „Kartenschreiber“
bzw. der „Kartenschreiberin“ ein Gespräch statt. Die Karte wird bis
zur Klärung des Problems in das Feld „In Bearbeitung“ gehängt.
Bei Erledigung oder Klärung wird die Karte in das Feld „Erledigt“
umgehängt. Der Erfolg wird so für alle sichtbar.
Das KVP-Brett befindet sich neben dem Büro des Schulleiters
(Raum 216).
Herderstraße

Kreissporthalle
RobertGerwigSchule

C
Mensa
Anton-Bruckner-Straße
D
B
D
Hohentwiel-Gewerbeschule
Uhlandhalle

A
Haupteingang
N
W
O
S

Uhlandstraße
Raucherzone
A