Schülerunterlagen Schuljahr 2015 / 2016 Anschrift: Hohentwiel-Gewerbeschule Uhlandstraße 27 78224 Singen Telefon: Fax: E-Mail: Internet: 07731 / 9571-0 07731 / 9571-99 [email protected] www.hgs-singen.de Übersicht Schulleitung Stefan Fehrenbach (Stellvertr. Schulleiter) Sekretariat/Verwaltung Isabel Spannagel Melanie Danieli Rita Zimmermann Hausmeister Andreas Fuhrmann Andreas Bohl Bereich Technik - Metalltechnik Zweijährige Berufsfachschule für Maschinen- und Anlagenführer Berufsschule Fachschule für Technik Übungsfirma Karl Laber - Fahrzeugtechnik Einjährige Berufsfachschule Berufsschule Meisterschule Markus Maier Herbert Meßmer - Elektrotechnik Einjährige Berufsfachschule Berufsschule Elektrotechnik Berufsschule Mechatronik Jürgen Schmidts Josef Läufle Berufseinstiegsjahr/ VABO Gartenbau und Metalltechnik Holger Epp Bereich Naturwissenschaften Technisches Gymnasium Oberstufe Technische Oberschule Berufskolleg für Chem. -Techn. Assistenten N.N. Bernhard Lutz Bereich Allgemeinbildung Zweijährige Berufsfachschule Technisches Gymnasium Mittelstufe Oliver Müller-Molenar Lesley Adams Bereich EDV/Medientechnik Berufskolleg für technische Dokumentation Berufskolleg zur Fachhochschulreife Norbert Beck 2 VORWORT Liebe Schülerinnen, liebe Schüler, wir freuen uns, dass Sie sich für eines der Schulangebote der Hohentwiel-Gewerbeschule Singen entschieden haben. In diesem Heft haben wir Unterlagen zusammengestellt, die Ihnen den Start erleichtern sollen. Einerseits handelt es sich um Informationen, die Sie brauchen, um zu wissen, wie dies oder jenes geht, andererseits sind es Unterlagen, die mit dem Geist unserer Schule zu tun haben. Hierzu gehört vor allem unser Leitbild mit dem Pädagogischen Konzept. Das Pädagogische Konzept ist in Abstimmung mit der SMV, den Eltern und Ausbildungsbetrieben entwickelt worden und stellt die Grundlage unseres Zusammenlebens in der Schule dar. Wir sehen in dem Pädagogischen Konzept sowohl ein Angebot als auch eine gegenseitige Verpflichtung. Für die Zeit, die Sie an der HGS sind, wünschen wir Ihnen viel Erfolg, Freude am Lernen und uns allen eine gute Zusammenarbeit. Ihre Hohentwiel-Gewerbeschule Singen Stefan Fehrenbach Stellvertr. Schulleiter ------------------------------------------------------------------------------------------------------INHALTSVERZEICHNIS Leitbild und Pädagogisches Konzept Schulwochenplan Stundeneinteilung / Arbeitsgemeinschaften Mensa-Regel, Quali-Pass Verbindungs-/Beratungslehrer, Schulsozialarbeit Handlungskonzept Qualitätsmanagement Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz Schülerbeförderung/Fahrtkostenerstattung Allerlei Wissenswertes Verhalten in Notfällen Regeln/Werkstattordnung/Handyregel Freiwillige Schülerversicherung Klassenordnung und Klassenarbeiten Verzichterklärung auf Urheberrechte WLAN in der Mensa KVP – kontinuierlicher Verbesserungsprozess S. 3 S. 7 S. 8 S. 9 S. 10 S. 11 S. 12 S. 13 S. 15 S. 17 S. 18 S. 19 S. 22 S. 23 S. 24 S. 25 S. 26 3 Leitbild der HGS 1. Unser Selbstverständnis Die HGS versteht sich als moderne berufliche Schule mit technischem Schwerpunkt. Wir arbeiten an Visionen und entwickeln Ideen, die uns auf die Zukunft vorbereiten. 2. Unsere Ziele Wir gestalten unsere Schule als einen Ort, der geprägt ist von den in unserem Pädagogischen Konzept formulierten Grundsätzen. Unser Ziel ist es den Schülern Handlungskompetenz zu vermitteln. Zur Erreichung dieses Ziels verpflichten wir uns zu einem System der Qualitätssicherung, auch weil wir bereit sind, unsere Arbeit im Sinne einer stetigen Weiterentwicklung zu hinterfragen. 3. Unsere Gemeinschaft Im Mittelpunkt unserer Bemühungen steht für uns der Mensch. Wir begreifen uns Schüler, Lehrer, Schulleitung, Verwaltung, Betriebe und Eltern - als eine Gemeinschaft, in der wir von einander lernen können. Dabei respektieren wir die Individualität der Einzelnen und fordern ihre Beiträge zum Schulleben ein. Kooperativer Führungsstil und Teamarbeit sind uns selbstverständlich. 4. Unser Pädagogisches Konzept Mit unserem Pädagogischen Konzept setzen wir uns Ziele, die alle am Schulleben Beteiligten anstreben. Mit diesen Zielen geben wir unserem alltäglichen Wirken eine Richtung. Die wesentlichen Bereiche des Pädagogischen Konzeptes sind „Werte“, „Unterricht“, „Lebensraum“ und „Konfliktkultur“. Für die drei letztgenannten Bereiche haben wir uns Leitsätze gegeben. Werte Grundlage unseres Tuns sind Werte, die Sinn konstituieren. Die Werte sind für uns feste Punkte, obwohl auch sie einem Wandel unterliegen können. Uns sind folgende Werte wichtig: Offenheit Vertrauen Achtung Ehrlichkeit Toleranz Empathie Leistungsbereitschaft Teamfähigkeit Verantwortung Selbständigkeit Zuverlässigkeit Gemeinsinn Zivilcourage Höflichkeit Diese Werte sind Grundlage des Handelns von Lehrern und Schülern in der Schule. Wir sehen uns als Vorbilder. 4 Unterricht Anwesend sein und pünktlich beginnen Unterrichten und unterrichtet werden ist gemeinsames Arbeiten und Erleben. Gleitzeit ist nicht möglich. Deshalb sind wir pünktlich. Klassenbuchführung und Entschuldigungswesen dokumentieren unser Bemühen. Vorbereiten und mitmachen Wir bereiten uns auf den Unterricht vor und machen mit. Wir stehlen uns nicht selbst den Tag. Hausarbeit, Mitarbeit und aktuelle Vorbereitung helfen uns dabei. Bewegen und verändern Wir wissen, dass sich die gesellschaftlichen Anforderungen und der wirtschaftliche Bedarf ändern. Unterricht darf deshalb nicht statisch sein. Projektarbeit, Rollenspiele, selbstgesteuertes Lernen und hohe Fortbildungsbereitschaft sind selbstverständlich. Nach-denken und beurteilen Indem wir über Unterricht nach-denken, vergleichen wir von Zeit zu Zeit den Ist-Zustand mit dem Soll-Zustand: Nur so kann es noch besser werden. Evaluation, Reflexion und Selbstkritik sind unsere Mittel. Andere und wir Wir sind nicht im Glaskasten. Es gibt für uns „Lieferanten“ und „Kunden“. Schulpatenschaften, Lernortkooperation, Elternarbeit sowie Kontakte zu Landkreis, Gemeinden, Kammern und Hochschulen bringen uns zusammen. 5 Lebensraum Schule Zeit haben Zeit ist nicht alles, aber ohne Zeit geht nichts. Wir nehmen uns Zeit. Gespräche, gemeinsames Erleben, Konferenzen, Workshops, Feste und einfach da sein sind selbstverständlich. Selbst gestalten So wie wir für das Heute verantwortlich sind, haben wir die Aufgabe das Morgen zu gestalten. Was uns stört, ändern wir. Verbesserungsvorschläge und Mitarbeit bei der Umsetzung sind unsere Werkzeuge. Raum zum Leben Schule ist mehr als Unterricht. Schule ist auch Lebensraum. Arbeitsgemeinschaften, Sport AGs, Vorträge und Treffen ermöglichen gemeinsames Erleben und führen zusammen. Wir sind offen Die Welt ist kleiner geworden. Wir können fast überall hin. Wir haben Freunde im In- und Ausland. Klassenfahrten, Schulpartnerschaften und Auslandsaufenthalte sind uns wichtig. Wir-Gefühl Wir schätzen, was uns gehört. Was ein Teil von uns ist, ist wertvoll. Schulname, Logo, Schulpapiere, Trikots und Erscheinungsbild können unser Wir-Gefühl ausdrücken. 6 Konfliktkultur Regeln und Vereinbarungen helfen Zusammenleben heißt auch Rücksicht nehmen. Regeln bieten eine verlässliche Grundlage unseres Zusammenlebens. Wir akzeptieren gemeinsam beschlossene Regeln und bestehen auf Konsequenzen bei Verstößen. Unterschiede sind wichtig Unterschiede anerkennen heißt den anderen akzeptieren. Unterschiede beinhalten Entwicklungspotentiale. Konfliktkultur und Lösungsstrategien sind Wege, die uns weiter bringen. Miteinander reden hilft Miteinander – nicht übereinander – reden ist unser Ziel. Das Gespräch bringt uns weiter. Einzelgespräche, Fallbesprechungen, Gesprächskreise und Zielvereinbarungen helfen uns. 7 SCHULWOCHENPLAN 2015/2016 vom... bis 14.09. - 18.09. 21.09. - 25.09. 28.09. - 02.10. 05.10. - 09.10. 12.10. - 16.10. 19.10. - 23.10. 26.10. - 30.10. 02.11. - 06.11. 09.11. - 13.11. 16.11. - 20.11. 23.11. - 27.11. 30.11. - 04.12. 07.12. - 11.12. 14.12. - 18.12. 21.12. - 25.12. 28.12. - 01.01. 04.01. - 08.01. 11.01. - 15.01. 18.01. - 22.01. 25.01. - 29.01. 01.02. - 05.02. 08.02. - 12.02. 15.02. - 19.02. 22.02. - 26.02. 29.02. - 04.03. 07.03. - 11.03. 14.03. - 18.03. 21.03. - 25.03. 28.03. - 01.04. 04.04. - 08.04. 11.04. - 15.04. 18.04. - 22.04. 25.04. - 29.04. 02.05. - 06.05. 09.05. - 13.05. 16.05. - 20.05. 23.05. - 27.05. 30.05. - 03.06. 06.06. - 10.06. 13.06. - 17.06. 20.06. - 24.06. 27.06. - 01.07. 04.07. - 08.07. 11.07. - 15.07. 18.07. - 22.07. 25.07. - 29.07. Kalenderwoche 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 SchulWoche 1 2 3 4 5 6 7 RegelWoche 1 2 3 4 1 2 3 Ferien Tag der deutschen Einheit Allerheiligen Herbstferien 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 31 32 33 34 35 36 37 38 39 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 01.11.15(So) 31.10.15 (Sa) – 08.11.15 (So) Weihnachtsferien 23.12.15 (Mi) - 10.01.16(So) Heilige Drei Könige 06.01.16 (Mi) Fasnachtsferien 05.02.16 (Fr) - 10.02.16 (Mi) Osterferien 25 26 27 28 29 30 03.10.15 (Sa) Tag der Arbeit Christi Himmelfahrt 19.03.16 (Sa) - 03.04.16 (So) 01.05.16 (So) 05.05.16 (Do) Pfingstferien 14.05.16 (Sa) - 29.05.16 (So) Sommerferien 28.07.16 (Do) - 11.09.16 (So) Stand 16.4.15 8 STUNDENEINTEILUNG 1. Stunde 7.55 Uhr - 8.40 Uhr 2. Stunde 8.40 Uhr - 9.25 Uhr Pause 9.25 Uhr - 9.40 Uhr 3. Stunde 9.40 Uhr - 10.25 Uhr 4. Stunde 10.25 Uhr - 11.10 Uhr Pause 11.10 Uhr - 11.30 Uhr 5. Stunde 11.30 Uhr - 12.15 Uhr 6. Stunde 12.15 Uhr - 13.00 Uhr Pause 13.00 Uhr - 13.40 Uhr 7. Stunde 13.40 Uhr - 14.25 Uhr 8. Stunde 14.25 Uhr - 15.10 Uhr Pause 15.10 Uhr - 15.20 Uhr 9. Stunde 15.20 Uhr - 16.05 Uhr 10. Stunde 16.05 Uhr - 16.50 Uhr ARBEITSGEMEINSCHAFTEN Aus Gründen des Lehrermangels können wir nur ein begrenztes Angebot an Arbeitsgemeinschaften anbieten. In früheren Jahren hatten wir da andere Möglichkeiten mit bis zu vierzehn AGs. Darunter waren z.B.: Musik Theater Klettern Astronomie Fußball Volleyball Schulsanitätsdienst Badminton Mountainbike Tanz Über das Angebot im Schuljahr 2015/2016 werden wir unsere Schülerinnen und Schüler zu gegebener Zeit informieren. 9 Liebe Mensa-Besucher, bitte denken Sie daran, dass - der Verzehr der von zu Hause mitgebrachten Speisen und Getränke nur erlaubt ist, wenn der dabei anfallende Müll und evtl. entstandene Verschmutzungen anschließend vollständig entfernt werden. - das Mitbringen und Verzehren von Fastfood-Produkten (Pizzen, McDonalds- oder Asia-Produkte) natürlich nicht erlaubt ist. Wer gegen eine dieser Regeln verstößt, wird zum Mensa-Reinigungsdienst herangezogen! Die Schulleitungen der HGS und der RGS ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Schülerinnen und Schüler, die sich ehrenamtlich enagieren, können sich ihre Tätigkeiten mit Hilfe von schönen Formularen bescheinigen lassen – eine ideale Beilage für Bewerbungsunterlagen, die von den Firmen sehr gerne gesehen wird, weil darin mehr über die Persönlichkeit eines Bewerbers zum Ausdruck kommt, als dies allein im Zeugnis der Fall ist. Wer genauere Infos will, kann sich in der Verwaltung melden. 10 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Unsere im Schuljahr 2014-2015: Tobias Kopp Heinz Schmidt Iris Kirn ------------------------------------------------------------------------------------------ Unser Beratungslehrer: Bernhard Lutz (Zi. 322) Hilfe bei Lernstörungen Hilfe bei Schulschwierigkeiten Hilfe bei persönlichen Schwierigkeiten Schullaufbahnberatung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Unsere Schulsozialarbeiterin: Angelika Felser (Zi. 124) individuelle Beratung und Unterstützung psychosoziale Betreuung Intervention in Krisensituationen 11 Handlungskonzept bei problematischem Schülerverhalten Entsprechend dem Pädagogischen Konzept versteht sich die HGS als gesprächsoffene Schule. In Konfliktfällen gilt es einerseits das Interesse der Schulgemeinschaft zu wahren, andererseits die Persönlichkeit des gegen diese Gemeinschaft Verstoßenden zu achten. Jeder Konflikt muss deshalb offen, fair und nach bekannten Regeln behandelt werden. Die hier formalisierte Regel soll dazu beitragen. Grundsätze: o o o Das Vieraugengespräch muss immer am Anfang stehen. Damit kommt einerseits die Ernsthaftigkeit des Konfliktes zum Ausdruck, andererseits haben die Beteiligten die Chance die Sache unter sich zu lösen. Im weiteren Verlauf ist es zwingend das soziale Umfeld - Klasse, Klassenlehrerteam, Eltern, Betrieb - einzubeziehen. Ein Einzelner oder die Schule sind nie allein Ursache eines Problems, in Folge dessen besteht weder die Verpflichtung noch sind ab diesem Stadium die Beteiligten in der Lage allein Lösungen zu suchen. Im Falle einer Trennung ist das Aufzeigen von Alternativen für uns, die HGS, eine Pflicht. Kein Schüler darf unsere Schule verlassen ohne weitere Wege zu kennen. Auf der Basis dieser Grundsätze und der Eindeutigkeit wegen wird nachfolgend das Verfahren als Handlungsmuster beschrieben. Personen Lehrer/Schüler Klassenlehrerteam/ Klasse 2 Lehrer/Schüler und Eltern/Betrieb/ Verbindungslehrer 3 Klassenlehrerteam/ Schulleitung 4 Klassenlehrerteam/ Schulleitung und auf Wunsch Schulkonferenz Form Einzelgespräch Protokoll Inhalt o Problembesprechung o Zielvereinbarung o Hilfen anbieten, z.B. Beratungslehrer o Alternativen nennen o Verfahrensschritte nennen Informationsaustausch o Problembesprechung o gemeinsame Beschlussfassung o Kommunikation der Beschlüsse Gruppengespräch mit o Problembesprechung schriftlicher Einladung o Zielvereinbarung und Protokoll o Hilfen einfordern o Alternativen nennen o Konsequenzen aufzeigen (vorübergehender und endgültiger Schulausschluss (SAS)) Klassenlehrero vorübergehender SAS konferenzbeschluss mit o Androhung des endgültigen Protokoll und schriftlicher SAS Mitteilung o Aufzeigen von Alternativen außerhalb der Schule Klassenlehrero endgültiger SAS konferenzbeschluss mit o Aufzeigen von Alternativen außerhalb der Protokoll, schriftlicher Schule Mitteilung und ggf. Schulkonferenzbeschluss Verfahrensunterbrechung bei einer wesentlichen Änderung des Schülerverhaltens. Zwischenschritt Schritt 1 12 Die HGS hat in den letzten Jahren ein Qualitätsmanagementsystem entwickelt, das u.a. beinhaltet, dass wir regelmäßig sog. Feedbacks von Eltern, Betrieben und vor allem natürlich von unseren Schülerinnen und Schülern einholen. Dazu gehört auch, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer in regelmäßigen Abständen ihre Klassen um ein Feedback in Bezug auf ihren Unterricht bitten oder dass Kolleginnen und Kollegen sich im Unterricht gegenseitig besuchen, um von einander zu lernen. Im Folgenden die Vorderseite des Fragebogens für Schülerinnen und Schüler mit dem Thema Lebensraum Schule. Fragen auf der Rückseite: Was gefällt mir an der HGS? Was missfällt mir an der HGS? Was finde ich besonders interessant? Was würde ich sofort ändern? 13 Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz Bitte sorgfältig durchlesen! Belehrung gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (nach Vorlage des Schreibens des Oberschulamts Freiburg vom 23.03.2001) Wenn Sie an einer ansteckenden Krankheit leiden und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen besuchen, in die Sie jetzt aufgenommen werden sollen, können Sie andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie es das Infektionsschutzgesetzt vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Sie nicht in die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen gehen dürfen, wenn 1. Sie an einer schweren Infektion erkrankt sind, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dazu gehören Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und durch EHEC-Bakterien verursachter Brechdurchfall sowie die bakterielle Ruhr. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung, es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger nach Deutschland mitgebracht und hier weiter übertragen werden); 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verläuft bzw. verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Haemophilus influenzae b-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis (infektiöse Gelbsucht) A und E (E ist bei uns ebenfalls nicht verbreitet, kann aber aus dem Urlaub mitgebracht werden); 3. Sie unter Kopflaus- oder Krätzmilbenbefall leiden und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Brechdurchfälle und Hepatitis A (und E) kommen durch Schmierinfektionen zustande oder es handelt sich um sogenannte Lebensmittelinfektionen. Die Übertragung erfolgt dabei durch mangelnde Händehygiene bzw. durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten über Gegenstände (Handtücher, Möbel, Sielsache). Durch Tröpfchen werden z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten übertragen. Die Verbreitung von Krätzmilben, Läusen sowie der ansteckenden Borkenflechte erfolgt über Haar- und Hautkontakte. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie deshalb, bei ernsthaften Erkrankungen immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als 14 einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen, wie z.B. abnormem Husten oder Halsschmerzen mit auffallendem Mundgeruch) oder auch bei Läusebefall. Ihr Haus- oder Kinderarzt wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte – darüber Auskunft geben, ob Sie eine Erkrankung haben, die einen Besuch der Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Müssen Sie zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns bei einer der unter Nr. 1 bis 4 genannten Krankheiten auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon z.B. über Tröpfchen beim Reden möglich ist, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Sie bereits Mitschüler oder Personal angesteckt haben können, wenn Sie mit den ersten Krankheitsanzeichen zu Hause bleiben müssen. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Schüler anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhl ausgeschieden. Dadurch besteht die Gefahr einer Ansteckung der Mitschüler oder des Personals. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-. EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall müsssen Sie zu Hause bleiben. Weitere Informationen zum Besuchsverbot der Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung für Aus-scheider oder ein möglicherweise infiziertes, aber nicht erkranktes Kind können Sie bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrem Gesundheitsamt erhalten. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, (Typhus) und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter. Der Minderjährige ist verpflichtet, dieses Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz seinen Eltern zur Kenntnis zu geben. 15 Wichtig für Vollzeitschüler SCHÜLERLISTENVERFAHREN Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, in enger Zusammenarbeit zwischen dem Verkehrsverbund Hegau-Bodensee (VHB) und dem Landkreis Konstanz wurde vor einigen Jahren an den Schulen ein Verfahren zur Ausgabe und Abrechnung der Schülermonatskarten (Schülerlistenverfahren) eingeführt. Die Abwicklung des Verfahrens erfolgt über den VHB. Ziel war es, den Bahnverkehr mit dem neuen Schülerlistenverfahren für alle Beteiligten zu vereinfachen und somit insbesondere für die Schüler zu verbessern. Dies ist auch gelungen. Dieses Infoblatt soll Ihnen das Schülerlistenverfahren kurz erläutern. An diesem Verfahren können nur Schüler teilnehmen, deren monatlichen Fahrtkosten den Eigenanteil übersteigen. Dazu füllt der Schüler lediglich einmal einen Bestellschein (erhältlich auf dem Schulsekretariat) aus. Liegt ein Schulartenwechsel vor, ist ein neuer Bestellschein auszufüllen. Am Verfahren teilnehmende Schüler erhalten eine Magnetkarte, auf der bereits alle Monatskarten für das ganze Schuljahr abgespeichert sind. Schüler aus Büsingen, Jestetten, Lottstetten, ... erhalten das Kombi-Ticket. Sollte die Magnetkarte einmal verloren gehen, so kann gegen eine Verlustgebühr (lt. Preistafel) eine Ersatzkarte beim Schulsekretariat beantragt werden. Gleiches gilt im Falle von beschädigten Karten. Vorteil des Verfahrens für Schüler und Eltern: Dieses Verfahren erleichtert den Erwerb der Schülermonatskarte und reduziert dadurch die Wartezeiten an den Verkaufsstellen zu Beginn eines Monats. Noch ein Vorteil: Eltern müssen die Eigenanteile in Höhe von momentan 43,00 EUR über mehrerer Monate nicht mehr im Voraus bezahlen, sondern können künftig die Eigenanteile planbar monatlich von Ihrem Konto abbuchen lassen. Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Information zum Lastschriftverfahren: Der VHB führt den Einzug der Eigenanteile durch. Dieser wird jeweils erst zum 10. des laufenden Monats vom Konto der Eltern im Lastschriftenverfahren eingezogen. Für die Teilnahme am Schülerlistenverfahren ist Voraussetzung, dass der Schüler, bzw. dessen Eltern am Lastschriftenverfahren teilnehmen. Bitte füllen Sie die Einzugsermächtigung auf dem Bestellschein aus. Kann eine Lastschrift nicht eingelöst werden und der Grund liegt beim Kontoinhaber (z.B. Löschung des Kontos, fehlende Deckung des Kontos), so werden die Bankgebühren dem Kontoinhaber in Rechnung gestellt. Bei weiteren Fragen wird Ihnen auf dem Sekretariat oder bei der VHB Geschäftsstelle in Radolfzell gerne weitergeholfen (Tel.: 07731/9571-0 bzw. 07732/82399-0). Kann ein Schüler am Listenverfahren nicht teilnehmen, so müssen die Schülermonatskarten am Bahnhof selbst gekauft werden. Es ist die kostengünstigste Variante zu wählen. Die Rückerstattung erfolgt über Einzelanträge, die bis spätestens 15.01. (Zeitraum September-Dezember) bzw. 15.09. (Zeitraum Januar-Juli) des Jahres, in dem das Schuljahr endet, bei der Schule eingereicht werden muss. Hierzu müssen die entsprechenden Fahrkarten vorgelegt werden. 16 AN ALLE TEILZEITSCHÜLER INFORMATIONEN SCHÜLERBEFÖRDERUNG Welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Grundsätzlich werden Schülerbeförderungskosten nur dann erstattet, wenn öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden. Die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule muss 20 km betragen. Es ist jeweils die kürzeste und preisgünstigste Strecke zu benutzen. Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich bzw. unzumutbar, kann eine Antrag auf Einsatz eines privaten Kraftfahrzeug gestellt werden. Das Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln ist zumutbar, wenn Ankunft und Abfahrt am Schulort in der Regel 60 Minuten vor Beginn oder nach Ende des Unterrichts erfolgen. Jeder Schüler hat einen Eigenanteil von 52,00 EUR pro Monat zu tragen. Wie müssen sich Schüler innerhalb des Landkreises verhalten? An jedem offiziellen Berufsschulunterrichtstag hat der Schüler einen Einzelfahrschein für den Hin- und Rückweg zu lösen. Wie ist die Vorgehensweise für Schüler außerhalb des Landkreises? Schüler, die außerhalb des Landkreises wohnen, müssen eine BahnCard 50 beantragen. Diese BahnCard wird an allen DB-Verkaufsstellen und Bahnhöfen angeboten und ermäßigt für 12 Monate alle Fahrten mit Bus und Bahn um den halben Preis. Der Schüler hat an jedem Berufsschulunterrichtstag einen Einzelfahrschein für die Hin- und Rückfahrt durch zusätzliches Drücken der Taste BahnCard zu lösen. Wie erfolgt die Rückerstattung? Welche Fristen müssen eingehalten werden? Übersteigen die monatlichen Fahrtkosten den Eigenanteil, so kann dieses über Einzelantrag durch Vorlage der Einzelfahrscheine zurückerstattet werden. Die Fahrscheine müssen auf einem besonderen Din A4-Blatt in zeitlicher Reihenfolge aufgeklebt sein. Bei auswärtigen Schülern ist die BahnCard noch beizulegen. Die Abgabe des Antrags erfolgt über die Schule. Abgabefrist für den Zeitraum September-Dezember ist spätestens 15.01., Januar-Juli bis 15.09. des Jahres, in dem das Schuljahr endet. Anträge auf Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges sind für jedes Schuljahr neu und vor Beförderungsbeginn bei der Schule einzureichen; sonst ist der Eingang des Antrags maßgebend. Die Kostenerstattung erfolgt durch Einzelantrag mit Vorlage einer vom Klassenlehrer abgezeichneten Aufstellung der Anwesenheitstage mit Kennzeichung der Tage, an denen der Privat-PKW zum Einsatz kam. Späteste Abgabefrist bitte oben entnehmen. Anträge und weitere Informationen erhalten Sie natürlich auch auf dem Sekretariat. Über eventuelle Änderungen werden wir Sie rechtzeitig informieren. 17 Allerlei Wissenswertes Schulsanitätsdienst Unsere Schulsanitätsdienst-AG war, seit es sie gibt, viele Male im Einsatz, um bei Problemen gesundheitlicher Art schnell zu helfen. Und so funktioniert’s: bei einem Vorfall ins Sekretariat gehen, dort wird mittels einer Durchsage der Sanitätsdienst an den Ort des Geschehens geschickt. Die AG hat ihren Stützpunkt in Raum 114; weitere Mitglieder sind immer willkommen. Schulbücher Es gibt bei uns zwei Möglichkeiten, wie unsere Schülerinnen und Schüler an die Bücher herankommen, die sie brauchen. Zum einen können sie das Buch kaufen, sodass es ihnen gehört; in diesem Fall müssen sie aber nur die Hälfte des Kaufpreises bezahlen, die andere Hälfte bezahlt der Landkreis Konstanz, unser Schulträger. Oder aber die Schülerinnen und Schüler leihen das Buch aus, dann müssen sie es, wenn sie es nicht mehr benötigen, in ordentlichem Zustand an die Schule zurückgeben. Zu Beginn des Schuljahres wird der Klassenlehrer eine Empfehlung geben hinsichtlich der Bücher, die man am besten kauft oder leiht. Dampfmaschine und Solarpavillon Vor unserer Schule steht in einem Glasgebäude eine Sulzer-GleichstromDampfmaschine, die im Jahre 1930 gebaut wurde und bis 1992 in der Maggi Strom lieferte. Ihr Gewicht beträgt 70 Tonnen, das Schwungrad hat einen Durchmesser von 4,5 Meter. Diese Dampfmaschine ist ein Geschenk der Stadt Singen zum 100. Geburtstag der Hohentwiel-Gewerbeschule im Jahre 1992. Viele Schülerinnen und Schüler unserer Schule waren und sind mit der Photovoltaik- und Solaranlage auf dem Dach befasst, und an der Solartankstelle kann man - wenn man eines hat kostenlos sein Solarmobil betanken. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- links unser Logo bis Ende des Schuljahres 2007/2008 rechts unser Logo ab dem Schuljahr 2008/2009 18 VERHALTEN IN NOTFÄLLEN 1. Alarm Alarm wird durch die Schulleitung, bei Gefahr im Verzug durch Lehrer oder Bedienstete ausgelöst. Alarmbeginn: Unterbrochener Ton Alarmende: Durchsage 2. Alarmeinrichtungen Feueralarm-Einrichtungen mit direkter Verbindung zur Feuerwehr befinden sich an folgenden Stellen: Gebäude A: Gebäude B: Gebäude C: Gebäude D: Kreissporthalle: Durchsagemöglichkeiten: 3. Flurbeginn links in jedem Stockwerk Foyer Haupteingang, Treppenaufgang in jedem Stockwerk Gegenüber Haupteingang, Treppenaufgang in jedem Stockwerk Mitteleingang Anton-Bruckner-Straße Haupteingang links, Regieraum, Notausgang Lehrerzimmer R 217 (1.OG); Hausmeister Zimmer 130 (EG), D208 (1. OG) Herbeirufen von Hilfe Das Herbeirufen von Hilfe erfolgt durch die Schulleitung, bei Gefahr im Verzug durch Lehrer oder Bedienstete. Alle Telefone besitzen eine Amtsleitung (Null drücken, dann Nummer wählen). Feuerwehr Polizei Rettungsleitstelle 4. 112 110 112 Krankenhaus Ärzte: Dr. Vatter Dr. Schmitz 890 63117 63692 Feuerlöscheinrichtungen Feuerlöscher befinden sich in - 5. allen Fluren, Treppenhäusern allen Werkstätten allen Fachräumen Verhalten bei Alarm 1. Die Gebäude werden klassenweise auf den entsprechenden Fluchtwegen verlassen. 2. Jeder Lehrer überzeugt sich beim Verlassen des Raumes, dass niemand, auch nicht in Nebenräumen, zurückgeblieben ist. 3. Sammelplätze sind für die Schüler aus Gebäude A und Uhlandhalle: Gebäude B und C: Gebäude D: Kreissporthalle: 4. 6. Rasenfläche zwischen Uhlandhalle und Uhlandstraße Rasenfläche zwischen Kreissporthalle und Herderstraße Fußgängerweg Anton-Bruckner-Straße Rasenfläche zwischen Kreissporthalle und Robert-Gerwig-Schule Ist die Benutzung der Fluchtwege nicht mehr möglich, bleiben die Schüler, bis Rettung kommt, in ihren Klassenräumen oder werden in einen Raum geführt, der mehr Sicherheit bietet. Alarmprobe Eine Alarmprobe findet innerhalb der ersten sechs Schulwochen eines Schuljahres statt. Sie besteht aus - Alarm Gebäuderäumung Sammeln an den Sammelplätzen Alarmende 19 Regeln 1. Die Schule ist es allen am Schulleben Beteiligten gegenüber (auch aus versicherungsrechtlichen Gründen) schuldig, Fehlzeiten (z.B. im Klassenbuch) festzuhalten. 2. Am ersten Fehltag ruft man zwischen 7:30 und 9:00 Uhr die Verwaltung unserer Schule an (07731 / 9571-0) und lässt den Klassenlehrer und bei Klassenarbeiten auch den Fachlehrer informieren. Bei krankheitsbedingten Versäumnissen von mehr als drei Tagen ist ein ärztliches Attest bzw. die Krankmeldung vorzulegen. 3. Über Freistellungen bis zu einem Tag entscheidet der Klassenlehrer, darüber hinaus die Schulleitung. 4. In den Werkstätten, Labors und Fachräumen halten wir uns an die mit dem Fachlehrer vereinbarten Regeln. Das Beachten der Sicherheitsbestimmungen ist selbstverständlich. 5. In Notfällen ist ein besonders diszipliniertes Vorgehen erforderlich. Deshalb gibt es für unsere Schule Richtlinien für das „Verhalten in Notfällen“, die gründlich zur Kenntnis genommen werden müssen. 6. Die heutige Umweltsituation zwingt uns alle, Müll möglichst zu vermeiden. Wir sind zur Mülltrennung verpflichtet. 7. Näheres regeln die Bereiche bzw. die Klassen- oder Fachlehrer. 20 Regeln für Werkstätten, Labors u.ä. Diese Ordnung ergänzt das Pädagogische Konzept und die Regeln, die für die ganze HGS gelten, im Hinblick auf die besonderen Gegebenheiten in Labors, Werkstätten, Salons u.ä. Der Umgang mit Maschinen, Werkstoffen und bestimmten Materialien birgt besondere Gefahren. Wir wollen diese Risiken verringern, indem wir uns an folgende Regeln halten: Aufenthalt in den Räumen: Zu Beginn des Schuljahres wird geklärt, inwieweit ein Aufenthalt in diesen Räumen während der Pausen möglich ist. Unterrichts- und Wir sind pünktlich. Das heißt, das Umkleiden findet vor dem Unterricht statt. Wir arbeiten in diesen Räumen nur nach der Anweisung des Lehrers. Arbeitsbeginn: Arbeitskleidung: Wir tragen die zu Beginn des Schuljahres vereinbarte Arbeitskleidung und Schutzausrüstung. Die Arbeitskleidung wird an entsprechender Stelle (z.B. in den Umkleideräumen) abgelegt. Wertgegenstände sollen nicht in den Umkleideräumen bleiben. Wir gehen mit Maschinen, Geräten und Arbeitsmitteln den Umgang mit Maschinen usw.: Sicherheitsvorschriften entsprechend und pfleglich um. Auch die fachgerechte Behandlung und Pflege von Maschinen, Geräten, Werkzeugen und Materialien gehört zur Ausbildung. Bei mutwilligem oder grob fahrlässigem Verhalten haftet der Verursacher. Speisen und Getränke u.a.: Speisen und Getränke sollten in diesen Räumen nur ausnahmsweise konsumiert werden. Zu Beginn des Schuljahres trifft der Lehrer mit seinen Schülern eine Vereinbarung im Hinblick auf Essen und Trinken in diesen Räumen. Sauberkeit: Wir halten unseren Arbeitsplatz sauber. Ordnung und Sauberkeit sind nicht Selbstzweck, sondern dienen der Sicherheit und Arbeitszufriedenheit aller Beteiligten. Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. „WIR“ statt „ICH“: Wir fühlen uns nicht nur für den eigenen Arbeitsplatz verantwortlich, sondern für die Klasse/Gruppe und den gesamten Raum. Bei Fehlverhalten anderer schauen wir nicht weg, sondern stellen den Betreffenden zur Rede. Zivilcourage ist notwendig, um Gefahren zu vermeiden. Um das Gemeinschaftliche dieser Regeln deutlich zu machen, werden sie vom Leiter des Bereichs oder der Fachgruppe, vom zuständigen Lehrer und von allen Schülern der Klasse unterschrieben. Ergänzungen: Singen, den Für den Bereich bzw. die Fachgruppe: Verantwortlicher Lehrer: Die Schüler der Klasse (Rückseite): 21 Weil wir die HGS als eine Schule sehen, in der wir uns auf den Unterricht und das Miteinander konzentrieren wollen, möchten wir, dass unsere Schülerinnen und Schüler sich nicht von Handys und anderen Geräten mit elektronischem Speicher ablenken lassen. Es soll möglich sein, dem Leben in der Schule einen besonderen Platz zuzuweisen, indem man Dinge, die man in seiner Freizeit in großem Maße nutzt, in der Schule eben nicht verwendet. Regel Handys und andere Geräte mit elektronischem Speicher müssen im Schulgebäude ausgeschaltet sein, sofern sie nicht Unterrichtszwecken dienen. Ausgenommen von dieser Regel sind die Mensa und das Foyer (Kiosk). 22 Weitere Hinweise Schülerzusatzversicherung Zum Betrag von €1,- können Schüler zusätzlich zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beim Badischen Gemeinde-VersicherungsVerband eine Zusatzversicherung abschließen. Diese besteht aus einer Unfallversicherung, einer Sachschadenversicherung und einer Haftpflichtversicherung. Zum Preis von €7,- ist der Abschluss einer Fahrradversicherung, zum Preis von €6,- der Abschluss einer SchülerMusikinstrumente-Versicherung möglich. Zu Beginn des Schuljahres wird der Klassenlehrer seine Klasse informieren. Rauchen Rauchen ist an der HGS im Schulgebäude nicht erlaubt. Außerhalb des Schulgebäudes darf nur in den Raucherzonen geraucht werden (siehe Rückseite dieses Heftchens). Fahrräder Leider verschwinden auch von unserem Schulgelände immer wieder Fahrräder. Es gilt also, das Fahrrad gut zu sichern und zu versichern! Mensa und Kiosk Im zehnten Jahr ist nun unsere Mensa im Betrieb, die von uns und unserer Nachbarschule, der Robert-Gerwig-Schule, gemeinsam genutzt wird. Die Mensa wird von der Familie Palatzke bewirtschaftet, der HGS-Kiosk von der Familie Keil. Hausmeister Unsere Hausmeister heißen Andreas Fuhrmann und Andreas Bohl und sind Ansprechpartner in allen Dingen, die das Schulgebäude betreffen. Sie freuen sich über die aktive Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler besonders beim Sauberhalten des Schulgebäudes und –geländes. Jede Klasse in der HGS ist einmal im Schuljahr mit der Reinigung der Raucherzonen nach der 11-Uhr-Pause beauftragt. Von links: Andreas Bohl, Andreas Fuhrmann 23 An den Innentüren der Klassenzimmer hängen Formulare, die uns das Leben erleichtern sollen: Zum einen ist ersichtlich, wer für die Sauberkeit des Zimmers verantwortlich ist, zum anderen soll die Übersicht über die Klassenarbeiten helfen, die Klassenarbeiten möglichst gleichmäßig zu verteilen. 24 V erzichterklärung auf Urheberrechte Einwilligung zur Verwendung von Bildern und personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schülern der Hohentwiel-Gewerbeschule Singen Apzeptanz der Bedingungen zur Nutzung von WLAN in der Mensa für: (Vorname) (Nachname) Klasse: _________________ (bitte hier abtrennen) Die Hohentwiel-Gewerbeschule Singen beabsichtigt Bilder und Namen von SchülerInnen – auf der schuleigenen Homepage im Internet zu veröffentlichen und/oder – in gedruckter Form für schulische Unterlagen zu verwenden. Hierfür benötigt die Schule das schriftliche Einverständnis der abgebildeten Personen. Wir bitten Sie daher, die folgende Einverständniserklärung zu unterschreiben. Die Einwilligung ist freiwillig. Falls Sie diese Einwilligung nicht unterschreiben, informieren Sie bitte einen möglichen Fotografen über diesen Sachverhalt. -----------------------------------------------------------------------------------------Hiermit willige(n) ich/wir in die Veröffentlichung von Bildern von mir und meines Namens ein. (Datum und Unterschrift des Schülers/der Schülerin; bei Minderjährigen: Unterschrift des Erziehungsberechtigten) Ferner akzepiere ich die Bedingungen zur Nutzung von WLAN in der Mensa. (Datum und Unterschrift des Schülers/der Schülerin; bei Minderjährigen: Unterschrift des Erziehungsberechtigten) 25 WLAN in der Mensa Die Nutzung des Internetzugangs in der Mensa für E-Mail und Web-Dienste beinhaltet die Anerkennung der folgenden Nutzungsbedingungen: Allgemeine Nutzungsbedingungen Nutzungsberechtigt sind alle Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler der Hohentwiel-Gewerbeschule und der Robert-Gerwig-Schule im Rahmen ihrer unterrichtlichen Aufgaben und Tätigkeiten. Weisungsrecht Weisungsberechtigt gegenüber den Schülerinnen und Schülern sind neben der Schulleitung und den systembetreuenden Lehrern alle Lehrerinnen und Lehrer beider Schulen. Nutzung von Informationen aus dem Internet Die im Internet bereitgestellten Informationen können, bedingt durch die Art und Weise der Verbreitung, keiner ausreichenden hausinternen Selektion unterworfen werden. Die Hohentwiel-Gewerbeschule und die Robert-GerwigSchule sind in keiner Weise für die Inhalte der über diesen Internetzugang zu erhaltenden Informationen verantwortlich. An beiden Schulen werden auch nicht volljährige Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Seiten mit rechtsradikalen, rassistischen oder pornografischen Inhalten dürfen nicht heruntergeladen werden. Schülerinnen und Schüler dürfen nur zu Themen recherchieren, die vorher mit dem Fachlehrer abgesprochen wurden. Alle Schülerinnen und Schüler nutzen das Internet in der Schule nur als „Gast“. Es ist untersagt, online einzukaufen, sich auf externen Seiten als Mitglied anzumelden, kostenpflichtige Dienste zu nutzen, den Zugang für gewerbliche Zwecke zu missbrauchen oder Verträge abzuschließen. Es darf für die Kommunikation mit anderen im Internet keine Vulgärsprache benutzt werden. Die Regeln der Netiquette (http://de.wikipedia.org/wiki/netiquette) sind einzuhalten. Jeder Internetzugriff wird aufgezeichnet - eine missbräuchliche, auch nur verdachtsweise zivil- und strafrechtlich relevante Nutzung ist verboten. Der Verursacher wird auf seine Kosten zur Rechenschaft gezogen. Bereitstellen und Versenden von Informationen Werden von den Nutzern Informationen für das Internet bereitgestellt oder in das Internet versandt, kann jede dieser Informationen durch die Allgemeinheit oder Internetnutzer und -betreiber unmittelbar oder mittelbar mit den oben genannten Schulen in Zusammenhang gebracht werden. Es ist deshalb untersagt den Internetzugang zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, das Ansehen beider Schulen in irgendeiner Weise zu schädigen, oder die gegen geltendes Recht verstoßen. Die Zugangsdaten zum WLAN sind in der Mensa an der Wand links vom Fotokopierer bereit gestellt. 26 KVP – kontinuierlicher Verbesserungsprozess ----------------------------------------------------------------------- Liebe Schülerin, lieber Schüler! Sie erkennen ein Problem? Sie haben einen Verbesserungsvorschlag? Die Schulgemeinschaft der HGS Singen freut sich über Ihre Anregungen und Rückmeldungen. Unsere Philosophie heißt: Probleme sind Schätze Nur wo Probleme erkannt und Vorschläge formuliert werden, können Verbesserungen erreicht werden. Deshalb kommen alle Probleme, Ideen und Schwachstellen, die von den Schülerinnen und Schülern erkannt werden, in einen strukturierten Verarbeitungsund Problemlösungsprozess, bei dem der Problemverursacher keine Rolle spielt (deshalb haben Lehrer- und Schülernamen keinen Platz auf den KVPKärtchen). Wichtig ist, dass es um die eigenen Probleme und Verbesserungsvorschläge geht. Das Schüler-KVP steht für die methodische, systematische und schnelle Umsetzung von Verbesserungen gemäß dem Motto: Erkennen – Vorschlagen – Umsetzen! Grundsätze – Spielregeln: Der/die Betroffene trägt sein/ihr Anliegen auf die KVP-Karte ein und schreibt seinen/ihren Namen und die Klasse auf die Karte. (Karten ohne Namen des/der Betroffenen oder mit Äußerungen über Lehrkräfte oder Mitschülerinnen bzw. Mitschüler werden nicht bearbeitet und vom KVP-Brett entfernt) Der/die Betroffene hängt die Karte in das Feld „Vorschläge“. Innerhalb von einer Woche nimmt sich der Schulleiter der Karte an. Sie wird von ihm bearbeitet oder in das Schulleitungs- oder Hausmeisterteam gebracht. Dort wird entschieden, wie weiter verfahren wird. Gegebenenfalls findet mit dem „Kartenschreiber“ bzw. der „Kartenschreiberin“ ein Gespräch statt. Die Karte wird bis zur Klärung des Problems in das Feld „In Bearbeitung“ gehängt. Bei Erledigung oder Klärung wird die Karte in das Feld „Erledigt“ umgehängt. Der Erfolg wird so für alle sichtbar. Das KVP-Brett befindet sich neben dem Büro des Schulleiters (Raum 216). Herderstraße Kreissporthalle RobertGerwigSchule C Mensa Anton-Bruckner-Straße D B D Hohentwiel-Gewerbeschule Uhlandhalle A Haupteingang N W O S Uhlandstraße Raucherzone A
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