Informationsblatt zum Elternbeitrag

Informationsblatt zum Elternbeitrag
für Kindertageseinrichtungen (Kita) in Herford
Stand Sept. 2015
Sehr geehrte Eltern,
die Betreuungsverträge werden zwischen Ihnen und der Kindertageseinrichtung (Kita)
geschlossen.
Die Beitragspflicht besteht grundsätzlich für das gesamte Kindergartenjahr (01.08. – 31.07.).
Hierfür werden Elternbeiträge auf der Grundlage der aktuellen Satzung über die
Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Stadt Herford
(nachzulesen auf der Internetseite der Stadt Herford www.herford.de) erhoben.
Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach dem Bruttojahreseinkommen des jeweiligen
Kalenderjahres, der vereinbarten Betreuungszeit (25, 35 oder 45 Wochenstunden)
und dem Alter des Kindes.
Für die Teilnahme am Essen in den städtischen Einrichtungen (Maiwiese, Zur Bleiche,
Bornbrede, Stedefreund und Schobeke) werden gesondert Verpflegungskostenbeiträge
gemäß der Entgeltordnung der Mittagsverpflegung erhoben.
Brutto-Einkommen
des
Kalenderjahres
Kinder von 3 Jahren bis zum Beginn
der Schulpflicht
vereinbarte wöchentliche Betreuungszeit
25 Std.
bis zu 20.000,- €
0,-
bis zu 24.542,- €
35 Std.
45 Std.
Kinder unter 3 Jahren
vereinbarte wöchentliche Betreuungszeit
25 Std.
35 Std.
45 Std.
0,- €
0,- €
0,-
0,- €
0,- €
24,-
27,- €
44,- €
41,-
46,- €
71,- €
bis zu 36.813,- €
42,-
47,- €
74,- €
86,-
96,- €
148,- €
bis zu 49.084,- €
69,-
77,- €
121,- €
128,-
142,- €
219,- €
bis zu 61.355,- €
109,-
121,- €
187,- €
170,-
189,- €
290,- €
bis zu 79.762,- €
143,-
159,- €
247,- €
193,-
214,- €
329,- €
über 79.762,- €
194,-
216,- €
337,- €
227,-
252,- €
387,- €
Wenn
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mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kita/Kindertagespflege besuchen:
Ältestes Kind: Beitrag = 100 %.
2. Kind: Beitrag = 50 %.
3. und jedes weitere Kind = 0 %
Die Ermäßigung gilt nicht, wenn ein Kind in der offenen Ganztagsschule betreut wird!
Das letzte Kindergartenjahr ist beitragsfrei.
Ausnahme: Im Fall der vorzeitigen Einschulung beginnt die Beitragsbefreiung ab dem 01. Dezember
des letzten Kita-Jahres.
Wenn das Kind in einer Pflegefamilie untergebracht ist,
haben Sie keinen Beitrag zu bezahlen. Bitte auf der „Verbindlichen Erklärung zum Elternbeitrag“
angeben, dass es sich um ein Pflegekind handelt und Bescheinigung beifügen!
(Einkommensnachweise sind dann nicht erforderlich.)
Bitte beachten Sie, dass
o automatisch der höchste Beitrag der gewählten Betreuungsart festgesetzt wird, wenn die notwendigen Nachweise, die zur Einstufung in eine Einkommensgruppe erforderlich sind, nicht von
Ihnen eingereicht werden.
o während der Kindergartenzeit der Beitrag geänderten Einkommensverhältnissen angepasst
wird, d.h. Einkommensänderungen müssen Sie sofort der Stadt Herford mitteilen!
Der Beitrag ist auch rückwirkend zu korrigieren.
o Einkommensnachweise jährlich vorzulegen sind. Spätestens bei Abmeldung des Kindes
erfolgt eine rückwirkende Überprüfung für alle zurückliegenden Jahre.
Einkommensberechnung
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Alle Einkünfte, die im Kalenderjahr anfallen, sind zusammenzurechnen.
Bei Alleinerziehenden ist das Einkommen des Elternteils zu berücksichtigen, bei
dem das Kind lebt.
Anzugeben sind alle positiven Einkünfte (auch steuerfreie):
o gesamtes Bruttoeinkommen, alle Zuschläge, Einmal- und Sonderzahlungen und Einkünfte aus geringfügiger Tätigkeit (450,- €-Jobs, Minijobs),
ggf. Krankengeld oder Insolvenzgeld, Mutterschaftsgeld
o öffentliche Leistungen: Arbeitslosengeld I + II (Hartz IV), Rente,
Wohngeld, alle sonstigen Leistungen der Arbeitsagentur, Elterngeld (hier
Freibetrag von mtl.150,-€ bzw. mtl. 300,- €)
o Unterhaltszahlungen und UVG-Leistungen
o bei Selbständigen den Gewinn, Einkünfte aus Honorartätigkeit
o Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen
Es gilt nicht das zu versteuernde Einkommen, d.h. Verluste, Sonderausgaben, Spenden,
Unterhaltszahlungen an andere Kinder, etc. sind nicht abzuziehen.
Bei Beamten, Geistlichen, Richter, Soldaten, o.ä. sind 10 % des Bruttoeinkommens
nach Abzug der Werbungskosten hinzuzurechnen
nicht anzugeben: z.B. Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Betreuungsgeld, Pflegegeld
Vom Bruttoeinkommen abzuziehen:
o Nachgewiesene Werbungskosten (ohne Nachweise wird der Pauschbetrag i.H.v.
1.000,-€ abgezogen)
o Kinderfreibetrag für das 3. und jedes weitere Kind (z. Zt. 7.008,- €)
o Kinderbetreuungskosten laut Steuerbescheid
Ihre Ansprechpartnerinnen bei der Hansestadt Herford:
Frau Bolte-Iff
Frau Beyer
Auf der Freiheit 23, Raum 7
Auf der Freiheit 23, Raum 8
Tel. (05221) 189-652
Tel. (05221) 189-663
Fax (05221) 189-671
Fax (05221) 189-671
Email: [email protected]
Email: [email protected]
Frau Peters
Auf der Freiheit 23, Raum 6
Tel. (05221) 189-437
Fax (05221) 189-671
Email: [email protected]
Öffnungszeiten:
Mo. - Do.
08.30 - 12.30 Uhr,
sowie nach telefonischer Vereinbarung
Postanschrift:
Hansestadt Herford
Abt. 3.2 Jugend
Team Elternbeiträge Kita
Postfach 28 43
32046 Herford
Frau Karanow
Auf der Freiheit 23, Raum 5
Tel. (05221) 189-653
Fax (05221) 189-671
Email: [email protected]
Do. zusätzlich 14.00 – 16.00 Uhr
(Freitags geschlossen)