Stand: 01/2016 Bezuschussung Kostenübernahme Professionelle Zahnreinigung (PZR) Krankenkasse mhplus BKK 2016 Kostenübernahme/Bezuschussung mhplus-Versicherte erhalten ab dem 18. Geburtstag pro Kalenderjahr für die Durchführung einer professionellen Zahnreinigung bis zu 40 Euro (egal bei welchem Zahnarzt). Alternativ zahlt der Versicherte einen Festbetrag in Höhe von 49 Euro bei Zahnärzten, die einen Vertrag mit „Ihren Zähnen zu Liebe“ haben. Jede fünfte Reinigung kostenlos. AUDI BKK 1x jährl. bis zu 50 Euro Kostenzuschuss für eine professionelle Zahnreinigung (Anrechnung auf jährliches Gesundheitsbudget in Höhe von 200 Euro) BKK Linde 1x jährl. kostenlos, nur bei ausgewählten Zahnärzten die einen Vertrag mit „Dent-net“ haben. BKK Mobil Oil Keine direkte Kostenübernahme - ausschließlich Bonifizierung im Rahmen des fitforcash-Gesundheitsbonus möglich (25 Euro) BKK Pfalz 2x jährlich kostenlos, nur bei ausgewählten Zahnärzten mit einem Vertrag mit IMEX BKK VBU Zuschuss zweimal im Jahr in Höhe von jeweils 30 Euro. R+V BKK Zuschuss nur bei ausgewählten Zahnärzten, die einen Vertrag mit "Ihren Zähnen zuliebe" haben, möglich. Der Festpreis beträgt 49 Euro, jede fünfte Reinigung kostenlos. Zuschuss über Bonusprogramm möglich. Salus BKK 1x kostenlos pro Kalenderjahr, nur bei ausgewählten Zahnärzten die einen Vertrag mit „Dent-net“ haben. Siemens BKK bonusfähige Aktion im Rahmen des Bonusprogramms (10 Euro Wert) - alternativ 1x jährlich kostenfrei, nur bei bestimmten Zahnärzten mit einem Vertrag mit "Dent-net" VIACTIV AOK BadenWürttemberg Zuschuss zweimal im Jahr in Höhe von jeweils 30 Euro. AOK Bayern AOK Hessen Behinderte Menschen, die in bestimmten vollstationären Einrichtungen leben erhalten 1x jährlich eine kostenfreie PZR Durchführung einer PZR mit 400 Punkten. Dies entspricht etwa 8 Euro. Versicherte erhalten für eine durchgeführte professionelle Zahnreinigung 200 Punkte im AOK Prämienprogramm - Versicherte ab 18 Jahren erhalten alle zwei Jahre einen Zuschuss in Höhe von 40 Euro (Abzug vom Gesundheitsbudget in Höhe von 250 Euro pro Jahr) 1x 15 Euro Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung im Rahmen des Bonusprogramms „BONUS fit“. Alternativ ist ein Kostenzuschuss über Wahltarif „Meine Leistung plus“ erzielbar. (drei Jahre Bindungsfrist) Die AOK PLUS bezuschusst die professionelle Zahnreinigung mit jährlich bis zu 40 Euro. AOK PLUS Bezuschussung 1x 35 Euro, nur für Versicherte von 16 bis 25 Jahren. In der AOK-Zahnklinik Düsseldorf volle Kostenübernahme. AOK Rheinland/Hamburg AOK RLP/Saarland Keine Kostenübernahme/Bezuschussung der professionellen Zahnreinigung ersichtlich. Barmer GEK DAK Gesundheit HEK Hanseatische Krankenkasse KKH Techniker Krankenkasse IKK classic keine direkte Kostenbezuschussung - über Bonusprogramm ggf. Zuschuss zur Professionellen Zahnreinigung möglich einmal im Kalenderhalbjahr zu einem Festpreis von 58 Euro bei Zahnärzten des Dent-net-Netzwerks. keine zusätzliche Kostenbezuschussung ersichtlich ab dem 16. Lebensjahr erhalten Versicherte 50% Kostenbeteiligung bis zu 50 Euro alle zwei Jahre im Rahmen des Bonusprogramms. Voraussetzung: Bonusheft wurde vom Zahnarzt fünf Jahre in Folge durchgängig geführt. Alternativ 1x jährlich kostenfrei nur bei ausgewählten Zahnärzten mit einem Vertrag mit "Dent-net" KKH-Versicherte zahlen bei ausgewählten Zahnärzten mit einem Vertrag mit „biodentis“ einen Festpreis in Höhe von 50 Euro (Quelle: Test.de Produktfinder). Inanspruchnahme wird auf Bonusprogramm angerechnet Zuschuss in Höhe von 50 Euro im Rahmen einer KfO-Behandlung mit festsitzender kieferorthopädischer Behandlungsapparatur (bis Vollendung des 18. Lebensjahr). Alternativ ist ein Zuschuss über das Bonusprogramm möglich. keine direkte Kostenübernahme - Zuschuss ggf. über Bonusprogramm durch Erbringung von Bonusmaßnahmen möglich - 1x jährlich Kostenübernahme für Schwangere bei Teilnahme an Programm „Babyfocus“ in Kiel erhält der Versicherte 40 Euro für die Durchführung einer professionellen Zahnreinigung. Quelle: Satzung, Testergebnisse und Eigenangaben der Mitbewerber Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr! Nur für den internen Dienstgebrauch!
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