Bayerischer Sportkegler- und Bowlingverband e.V. Per E-Mail Vizepräsident Bowling BSKV Landesvorsitzender Sektion Raimund Hessling Ganghoferstraße 30 82291 Mammendorf Tel.: 08145 / 995390 [email protected] Vereine im BSKV e.V. aaaaaaaaa 21. Dezember 2015 Bestandserhebung 2016 Mitgliederverwaltung MMS Liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden, nachfolgend ein paar wichtige Hinweise zur Bestandserhebung 2016 und zur Mitgliederverwaltung MMS: 1. Bestandserhebung 2016 Wie bereits schon im vergangenen Jahr praktiziert, wird auch die Bestandserhebung für 2016 automatisch von der Mitgliederverwaltung MMS durchgeführt. Die Vereine müssen lediglich dafür Sorge tragen, dass am Jahresende 2015 alle Mitglieder abgemeldet wurden, die den Verein verlassen haben oder dies zum Jahresende 2015 tun. Dies bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass alle Mitglieder eines Vereins, die am 1.1.2016 in MMS angemeldet sind, in die Bestandserhebung übernommen werden. Neben den notwendigen Abmeldungen sind die Vereine aber auch dafür verantwortlich, dass alle übrigen Mitglieder vollständig in MMS erfasst sind. Dies gilt insbesondere für Vereinsfunktionäre sowie Mitglieder, die am Spielbetrieb teilnehmen. Leider war das in den letzten Jahren nicht immer der Fall. Zur Durchführung der Bestandserhebung sind umfangreiche Programmläufe notwendig. Deshalb wird der Zugang zu MMS am 31.12.2015 um 14:00 Uhr abgeschaltet. Am 1.1.2016 gegen 16:00 Uhr wird MMS wieder verfügbar sein. Rechtsgeschäfte bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des BSKV-Präsidiums Geschäftsstelle: Georg-Brauchle-Ring 93 80992 München [email protected] Telefon (0831) 77 09 77 www.bskv.de Bankverbindung: Registergericht Stadtsparkasse Nürnberg IBAN: DE50 7605 0101 0001 0283 04 BIC: SSKNDE77XXX Amtsgericht München Registernummer 18 518 Gerichtsstand München Steuernr. 143/211/00601 Seite 2 von 3 2. Beitragsmarken 2016 Aufgrund der automatischen Bestandserhebung zum 1.1.2016 werden ab dem 2. Januar 2016 die Beitragsmarken 2016 verschickt. Dabei werden Vereine mit Bundesligaklubs bevorzugt bearbeitet, damit diese ihre Beitragsmarken rechtzeitig zum ersten Bundesligastart im neuen Jahr zur Verfügung haben. Die mit den Beitragsmarken verschickte Rechnung umfasst nur die erste Seite. Die komplette Rechnung kann von den Vereinen im Rechnungssystem von MMS eingesehen beziehungsweise ausgedruckt werden. 3. Abgelaufene Spielerpässe Bereits mit Rundschreiben vom 6.10.2014 wurde auf das Problem der abgelaufenen Spielerpässe eingegangen und die Vereine aufgefordert, das Ausstellungsdatum in der Mitgliederverwaltung - wo notwendig - zu korrigieren. Leider sind aktuell immer noch sehr viele Spielerpässe in MMS als „abgelaufen“ gekennzeichnet, bei denen aber lediglich das Ausstellungsdatum korrigiert werden muss. Spielerpässe haben eine Gültigkeitsdauer von 12 Jahren und müssen danach ersetzt werden. Dazu wird das Ausstellungsdatum eines Passes in MMS hinterlegt. Dies war in der früheren Mitgliederverwaltung (Conplan) leider nicht möglich. Für diese Pässe wurde ein fiktives Ausstellungsdatum eingetragen, das aber in vielen Fällen nicht korrekt ist. Der entsprechende Pass wird deshalb fälschlicherweise als abgelaufen gekennzeichnet. Die Vereine werden dringend aufgefordert, bei allen Mitgliedern mit gelben Pässen, die als abgelaufen ausgewiesen werden, das Ausstellungsdatum aus dem Spielerpass nach MMS zu übernehmen. Eine Besonderheit stellen die alten grünen Pässe dar, die nicht mehr durch einen gelben Pass ersetzt werden sollen. Hier ist es tatsächlich so, dass in fast allen Fällen die Gültigkeitsdauer von 12 Jahren abgelaufen ist. Um aber auch bei diesen Pässen den Ablaufhinweis in MMS zu verhindern, sollte als Ausstellungsdatum beispielsweise „2015-01-01“ eingetragen werden. Falls es in den Bezirken anderslautende Regelungen gibt, sind diese anzuwenden. Die Möglichkeit für die Vereine, in MMS das Ausstellungsdatum einzutragen, wird im Laufe des Jahres 2016 deaktiviert. 4. Eintragungen im Spielerpass bei Abmeldungen, Vereins- und Klubwechsel Leider hat sich gezeigt, dass viele Spielerpässe bei Abmeldungen bzw. Vereins- oder Klubwechsel von Mitgliedern nicht korrekt behandelt werden. Deshalb soll auf Folgendes hingewiesen werden: • Bei Abmeldungen, Vereins- sowie Klubwechsel von Mitgliedern muss der abgebende Verein den Austritt im Spielerpass dokumentieren. Das heißt, die entsprechenden Felder im Spielerpass bei Klub und Verein müssen komplett ausgefüllt werden. • Bevor ein Spielerpass an den BSKV (Margot Petzel) zurückgeschickt bzw. bei Vereinswechsel wegen des Landesverbandsstempels eingeschickt wird, muss der Vereinsaustritt im Spielerpass dokumentiert sein. Rechtsgeschäfte bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des BSKV-Präsidiums Geschäftsstelle: Georg-Brauchle-Ring 93 80992 München [email protected] Telefon (089) 15 70 4 131 Telefax (089) 15 70 4 132 www.bskv.de Bankverbindung: Registergericht Stadtsparkasse Nürnberg BLZ 760 501 01, KontoNr. 1 028 304 Steuernr. 143/211/00601 Amtsgericht München Registernummer 18 518 Gerichtsstand München Seite 3 von 3 Bereits mit Schreiben vom 9.7.2014 wurde darauf hingewiesen, dass es vom DKB eine Anweisung gibt, wie ein Spielerpass ausgefüllt werden muss. Die Vereine werden hiermit nachdrücklich aufgefordert, sich an diese Anweisung zu halten; sie wird zusammen mit diesem Schreiben verschickt. Lediglich bei Clubwechseln innerhalb eines Vereins wird in Bayern in einem Punkt (noch) anders verfahren als in der DKB-Anweisung vorgesehen: In diesem Fall muss kein Landesverbandsstempel eingetragen werden. Dementsprechend muss der Spielerpass auch nicht eingeschickt werden. Falls allerdings die Wahrscheinlichkeit besteht, dass der entsprechende Spieler oder die entsprechende Spielerin an überörtlichen Wettbewerben wie Bundesliga oder Deutsche Meisterschaften teilnimmt, ist dringend anzuraten, den Spielerpass auch bei einem Clubwechsel wegen des Landesverbandsstempels einzuschicken. 5. Eintragungen im Spielerpass bei Namensänderung Leider werden Spielerpässe auch bei Namensänderungen durch Heirat immer wieder unkorrekt ausgefüllt. Deshalb wurde zu diesem Thema eine Anweisung erstellt, die diesem Schreiben ebenfalls beigefügt ist. Die Anweisung wird zusätzlich auf der Homepage des BSKV bzw. der Sektion Bowling unter der Rubrik „Gewusst wie…“ veröffentlicht. Mit sportlichen Grüßen Raimund Hessling Rechtsgeschäfte bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des BSKV-Präsidiums Geschäftsstelle: Georg-Brauchle-Ring 93 80992 München [email protected] Telefon (089) 15 70 4 131 Telefax (089) 15 70 4 132 www.bskv.de Bankverbindung: Registergericht Stadtsparkasse Nürnberg BLZ 760 501 01, KontoNr. 1 028 304 Steuernr. 143/211/00601 Amtsgericht München Registernummer 18 518 Gerichtsstand München
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