Werkkommission INFORMATION Luterbach, im Juli 2015 Ablauf der Ruhefrist bei diversen Kindergräbern Die Mindestgrabesruhe beträgt gemäss Bestattungs- und Friedhofreglement der Einwohnergemeinde 20 Jahre. Diese Ruhefrist ist für zahlreiche Kindergräber bereits abgelaufen und diverse Gräber werden seit längerer Zeit nicht mehr gepflegt. Das Grabschild präsentiert sich daher zum Teil in einem etwas dürftigen Zustand. Die Werkkommission möchte das Grabschild wieder herstellen und verschönern. Der Friedhofgärtner hat nun die Gräber, bei welchen die Ruhefrist abgelaufen ist, mit einem Hinweisschild versehen. Die Hinterbliebenen dieser Kindergräber werden gebeten, falls der Weiterverbleib des Grabes gewünscht wird, dies der Bauverwaltung (032 681 32 68) bis zum 1. Februar 2016 mitzuteilen. Im Frühjahr 2016 wird die Kommission diejenigen Kindergräber aufheben, wo die Ruhefrist abgelaufen ist und wo keine Rückmeldung der Hinterbliebenen erfolgt ist. Die Werkkommission ist dankbar, wenn auswärts wohnende Angehörige durch Familienmitglieder, Freunde und Bekannte über die Räumung orientiert werden. Eine persönliche Information an die Hinterbliebenen kann leider nicht stattfinden. Die Werkkommission Einwohnergemeinde Bauverwalter Bernd Schultis Hauptstrasse 20 4542 Luterbach T 032 681 32 68 www.luterbach.ch
© Copyright 2024 ExpyDoc