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Werkkommission
INFORMATION
Luterbach, im Juli 2015
Ablauf der Ruhefrist bei diversen Kindergräbern
Die Mindestgrabesruhe beträgt gemäss Bestattungs- und Friedhofreglement
der Einwohnergemeinde 20 Jahre. Diese Ruhefrist ist für zahlreiche Kindergräber bereits abgelaufen und diverse Gräber werden seit längerer Zeit nicht mehr
gepflegt. Das Grabschild präsentiert sich daher zum Teil in einem etwas dürftigen Zustand. Die Werkkommission möchte das Grabschild wieder herstellen
und verschönern.
Der Friedhofgärtner hat nun die Gräber, bei welchen die Ruhefrist abgelaufen
ist, mit einem Hinweisschild versehen. Die Hinterbliebenen dieser Kindergräber werden gebeten, falls der Weiterverbleib des Grabes gewünscht wird,
dies der Bauverwaltung (032 681 32 68) bis zum 1. Februar 2016 mitzuteilen.
Im Frühjahr 2016 wird die Kommission diejenigen Kindergräber aufheben, wo
die Ruhefrist abgelaufen ist und wo keine Rückmeldung der Hinterbliebenen
erfolgt ist.
Die Werkkommission ist dankbar, wenn auswärts wohnende Angehörige durch
Familienmitglieder, Freunde und Bekannte über die Räumung orientiert werden. Eine persönliche Information an die Hinterbliebenen kann leider nicht stattfinden.
Die Werkkommission
Einwohnergemeinde
Bauverwalter
Bernd Schultis
Hauptstrasse 20
4542 Luterbach
T 032 681 32 68
www.luterbach.ch