Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7830 15. Wahlperiode 04. 12. 2015 Antrag der Abg. Georg Wacker u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Ungereimtheiten im Anhörungsverfahren der neuen Bildungspläne (Bildungsplanreform 2016) Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. seit welchem Zeitpunkt die Anhörungsfassungen der Bildungspläne auf der Internetseite www.bildungsplaene-bw.de abgerufen werden können; 2. welche Fassung des Anhörungsentwurfs für das jeweilige Fach zu Beginn des Anhörungsverfahrens abrufbar war (mit Angabe des jeweiligen Datums); 3. weshalb auf der Internetseite www.bildungsplaene-bw.de Anhörungsfassungen der einzelnen Fachlehrpläne während des Anhörungszeitraums aktualisiert wurden und sogar Fassungen mit dem Datum 29. Oktober 2015 und 30. Oktober 2015 abrufbar waren, zumal die Frist der Rückmeldungen zu den Bildungsplänen am 30. Oktober 2015 endete; 4. welche jeweiligen Fächer von dieser Aktualisierung der Anhörungsfassung betroffen waren; 5. welche konkreten Änderungen an den jeweils betroffenen Anhörungsfassungen der Bildungspläne während des Anhörungszeitraums seit dem 14. September 2015 vorgenommen wurden und weshalb; 6. wie viele Aktualisierungen der Arbeitsfassungen der einzelnen Fachlehrpläne bislang öffentlich auf ihrer Internetpräsenz zugänglich waren (mit Angabe des Aktualisierungsdatums); 1 Eingegangen: 04. 12. 2015 / Ausgegeben: 13. 01. 2016 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7830 7. ob sie einen lediglich sechswöchigen Zeitraum für die Anhörung zu einem so komplexen und wichtigen Thema wie den neuen Bildungsplänen für angemessen hält. 03. 12. 2015 Wacker, Wald, Traub, Röhm, Dr. Stolz CDU Begründung Vom 14. September bis zum 30. Oktober 2015 konnten Stellungnahmen und Rückmeldungen zu den neuen Bildungsplänen auf der Internetseite www.bildungsplaene-bw.de abgegeben werden. Verwirrend ist dabei, dass auf besagter Internetpräsenz auch Anhörungsfassungen mit aktualisiertem Datumsstand vom 29. bzw. 30. Oktober 2015 zu finden waren. Es stellt sich daher die Frage, weshalb derart kurzfristig noch während des laufenden Anhörungszeitraums Änderungen an den Fachlehrplänen vorgenommen wurden, zumal die Frist der Rückmeldungen zu den Bildungsplänen am 30. Oktober 2015 endete. Sollte sich dieser Sachverhalt bestätigen, geht der Anschein eines seriösen Anhörungsverfahrens zu den neuen Bildungsplänen endgültig verloren. Schon die Dauer von lediglich sechs Wochen war für interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie sämtliche Experten sehr kurz gehalten, um sich vertieft mit der Materie verschiedener Fachbildungspläne auf unterschiedlichen Leistungsniveaus auseinanderzusetzen. Es wundert daher nicht, dass das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport noch am letzten Anhörungstag positive Rückmeldungen vermeldete. Stellungnahme Mit Schreiben vom 5. Januar 2016 Nr. 32-6510.20/371/120 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. seit welchem Zeitpunkt die Anhörungsfassungen der Bildungspläne auf der Internetseite www.bildungsplaene-bw.de abgerufen werden können; Die Anhörungsfassungen der Bildungspläne sind seit dem 14. September 2015 auf der Online-Plattform (www.bildungsplaene-bw.de) veröffentlicht. Die drei Fachpläne für Islamische Religionslehre sunnitischer Prägung im Rahmen des Modellprojektes sind seit dem 5. Oktober 2015 über die Online-Plattform abrufbar. Über den abweichenden Veröffentlichungstermin dieser drei Fachpläne wurden alle Anhörungspartner des Kultusministeriums Anfang September 2015 informiert. 2. welche Fassung des Anhörungsentwurfs für das jeweilige Fach zu Beginn des Anhörungsverfahrens abrufbar war (mit Angabe des jeweiligen Datums); 3. weshalb auf der Internetseite www.bildungsplaene-bw.de Anhörungsfassungen der einzelnen Fachlehrpläne während des Anhörungszeitraums aktualisiert wurden und sogar Fassungen mit dem Datum 29. Oktober 2015 und 30. Oktober 2015 abrufbar waren, zumal die Frist der Rückmeldungen zu den Bildungsplänen am 30. Oktober 2015 endete; 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7830 4. welche jeweiligen Fächer von dieser Aktualisierung der Anhörungsfassung betroffen waren; 5. welche konkreten Änderungen an den jeweils betroffenen Anhörungsfassungen der Bildungspläne während des Anhörungszeitraums seit dem 14. September 2015 vorgenommen wurden und weshalb; 6. wie viele Aktualisierungen der Arbeitsfassungen der einzelnen Fachlehrpläne bislang öffentlich auf ihrer Internetpräsenz zugänglich waren (mit Angabe des Aktualisierungsdatums); Seit Beginn des Anhörungsverfahrens sind die Anhörungsfassungen vom 14. September 2015 bzw. 5. Oktober 2015 (Fachpläne Islamische Religionslehre sunnitischer Prägung) auf der Online-Plattform abrufbar. An diesen Anhörungsfassungen wurden bisher keine sinnverändernden Überarbeitungen bzw. Änderungen vorgenommen. Mit Ausnahme von redaktionellen Korrekturen wurden die Fachpläne weder aktualisiert noch geändert. Über die Online-Plattform lassen sich alle Anhörungsfassungen der Fachpläne im Portable Document Format (PDF) erzeugen. Das Datum auf der Titelseite des erzeugten Dokuments (z. B. „Stand: 29. Oktober 2015“) bezieht sich dabei auf den Zeitpunkt der automatischen PDF-Generierung. An der Software der Online-Plattform wurde im Zuge der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Optimierung auch die automatische Generierung der PDFDateien verbessert. Dabei wurden Fehler am Layout korrigiert und die grafische Darstellung (Icons, Zeilenabstände) im Sinne der Lesbarkeit verbessert. Die zu verschiedenen Zeitpunkten generierten PDF-Dokumente der Fachpläne unterscheiden sich folglich nur in der Darstellung, basieren inhaltlich jedoch alle auf dem Datenbestand vom 14. September 2015 bzw. 5. Oktober 2015. 7. ob sie einen lediglich sechswöchigen Zeitraum für die Anhörung zu einem so komplexen und wichtigen Thema wie den neuen Bildungsplänen für angemessen hält. Bei der Weiterentwicklung der Bildungspläne ist der Landesregierung von Beginn an die Beteiligung ein wichtiges Anliegen gewesen. So ist ein Beirat mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik eingerichtet worden, der die Bildungsplanreform konstruktiv-kritisch begleitet und Leitimpulse einbringen kann. Im Beirat wirken beispielsweise Vertreterinnen und Vertreter aller Beratungsgremien des Kultusministeriums (Landeselternbeirat, Landesschülerbeirat, Landesschulbeirat), der Lehrerverbände sowie die bildungspolitischen Sprecher aller Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg mit. In den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 wurden die Bildungspläne einer umfassenden Erprobung unterzogen. Diese Erprobung lieferte bereits während der Bildungsplanentwicklung detaillierte Optimierungshinweise aus der Praxis. Nicht nur Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte waren in diesen Prozess eingebunden, sondern auch Expertinnen und Experten aus Hochschulen und Lehrerseminaren, Regierungspräsidien und Staatlichen Schulämtern. Die Erprobungsfassungen bildeten die Grundlage für die Anhörungsfassungen und standen jeweils während der gesamten Erprobungsphase im Internet zur Verfügung. Alle Anregungen und Rückmeldungen der interessierten Öffentlichkeit wurden durch das Kultusministerium in den Reformprozess einbezogen und den Bildungsplankommissionen mit Hinweisen zur Verfügung gestellt. Die systematische und fortlaufende Abstimmung der Arbeitsfortschritte der Bildungsplankommissionen mit Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft bildet ebenfalls ein wichtiges Beteiligungselement. Abschließend hatten die Anhörungspartner und alle Interessierten in der Anhörungsphase vom 14. September 2015 bis 30. Oktober 2015 nochmals die Möglichkeit, gezielt Stellungnahmen einzureichen. Der Zeitraum der Anhörung umfasste sieben Arbeitswochen (35 Werktage). 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7830 Dieser Zeitraum wurde frühzeitig bekannt gegeben, sodass eine Befassung mit den Anhörungsfassungen der neuen Bildungspläne langfristig geplant werden konnte. Die Quantität und Qualität der Stellungnahmen machen deutlich, dass die Pläne intensiv gelesen und sorgfältig bewertet wurden. In Vertretung Stehle Ministerialdirektor 4
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