15 / 7830 - Landtag Baden Württemberg

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 7830
15. Wahlperiode
04. 12. 2015
Antrag
der Abg. Georg Wacker u. a. CDU
und
Stellungnahme
des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport
Ungereimtheiten im Anhörungsverfahren der neuen
Bildungspläne (Bildungsplanreform 2016)
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. seit welchem Zeitpunkt die Anhörungsfassungen der Bildungspläne auf der Internetseite www.bildungsplaene-bw.de abgerufen werden können;
2. welche Fassung des Anhörungsentwurfs für das jeweilige Fach zu Beginn des
Anhörungsverfahrens abrufbar war (mit Angabe des jeweiligen Datums);
3. weshalb auf der Internetseite www.bildungsplaene-bw.de Anhörungsfassungen
der einzelnen Fachlehrpläne während des Anhörungszeitraums aktualisiert
wurden und sogar Fassungen mit dem Datum 29. Oktober 2015 und 30. Oktober 2015 abrufbar waren, zumal die Frist der Rückmeldungen zu den Bildungsplänen am 30. Oktober 2015 endete;
4. welche jeweiligen Fächer von dieser Aktualisierung der Anhörungsfassung betroffen waren;
5. welche konkreten Änderungen an den jeweils betroffenen Anhörungsfassungen der Bildungspläne während des Anhörungszeitraums seit dem 14. September 2015 vorgenommen wurden und weshalb;
6. wie viele Aktualisierungen der Arbeitsfassungen der einzelnen Fachlehrpläne
bislang öffentlich auf ihrer Internetpräsenz zugänglich waren (mit Angabe des
Aktualisierungsdatums);
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Eingegangen: 04. 12. 2015 / Ausgegeben: 13. 01. 2016
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 7830
7. ob sie einen lediglich sechswöchigen Zeitraum für die Anhörung zu einem so
komplexen und wichtigen Thema wie den neuen Bildungsplänen für angemessen hält.
03. 12. 2015
Wacker, Wald, Traub, Röhm, Dr. Stolz CDU
Begründung
Vom 14. September bis zum 30. Oktober 2015 konnten Stellungnahmen und
Rückmeldungen zu den neuen Bildungsplänen auf der Internetseite www.bildungsplaene-bw.de abgegeben werden. Verwirrend ist dabei, dass auf besagter
Internetpräsenz auch Anhörungsfassungen mit aktualisiertem Datumsstand vom
29. bzw. 30. Oktober 2015 zu finden waren. Es stellt sich daher die Frage, weshalb derart kurzfristig noch während des laufenden Anhörungszeitraums Änderungen an den Fachlehrplänen vorgenommen wurden, zumal die Frist der Rückmeldungen zu den Bildungsplänen am 30. Oktober 2015 endete. Sollte sich dieser
Sachverhalt bestätigen, geht der Anschein eines seriösen Anhörungsverfahrens zu
den neuen Bildungsplänen endgültig verloren. Schon die Dauer von lediglich
sechs Wochen war für interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie sämtliche Experten sehr kurz gehalten, um sich vertieft mit der Materie verschiedener Fachbildungspläne auf unterschiedlichen Leistungsniveaus auseinanderzusetzen. Es wundert daher nicht, dass das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport noch am letzten Anhörungstag positive Rückmeldungen vermeldete.
Stellungnahme
Mit Schreiben vom 5. Januar 2016 Nr. 32-6510.20/371/120 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. seit welchem Zeitpunkt die Anhörungsfassungen der Bildungspläne auf der Internetseite www.bildungsplaene-bw.de abgerufen werden können;
Die Anhörungsfassungen der Bildungspläne sind seit dem 14. September 2015
auf der Online-Plattform (www.bildungsplaene-bw.de) veröffentlicht.
Die drei Fachpläne für Islamische Religionslehre sunnitischer Prägung im Rahmen des Modellprojektes sind seit dem 5. Oktober 2015 über die Online-Plattform abrufbar. Über den abweichenden Veröffentlichungstermin dieser drei
Fachpläne wurden alle Anhörungspartner des Kultusministeriums Anfang September 2015 informiert.
2. welche Fassung des Anhörungsentwurfs für das jeweilige Fach zu Beginn des
Anhörungsverfahrens abrufbar war (mit Angabe des jeweiligen Datums);
3. weshalb auf der Internetseite www.bildungsplaene-bw.de Anhörungsfassungen
der einzelnen Fachlehrpläne während des Anhörungszeitraums aktualisiert
wurden und sogar Fassungen mit dem Datum 29. Oktober 2015 und 30. Oktober 2015 abrufbar waren, zumal die Frist der Rückmeldungen zu den Bildungsplänen am 30. Oktober 2015 endete;
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Drucksache 15 / 7830
4. welche jeweiligen Fächer von dieser Aktualisierung der Anhörungsfassung betroffen waren;
5. welche konkreten Änderungen an den jeweils betroffenen Anhörungsfassungen der Bildungspläne während des Anhörungszeitraums seit dem 14. September 2015 vorgenommen wurden und weshalb;
6. wie viele Aktualisierungen der Arbeitsfassungen der einzelnen Fachlehrpläne
bislang öffentlich auf ihrer Internetpräsenz zugänglich waren (mit Angabe des
Aktualisierungsdatums);
Seit Beginn des Anhörungsverfahrens sind die Anhörungsfassungen vom 14. September 2015 bzw. 5. Oktober 2015 (Fachpläne Islamische Religionslehre sunnitischer Prägung) auf der Online-Plattform abrufbar.
An diesen Anhörungsfassungen wurden bisher keine sinnverändernden Überarbeitungen bzw. Änderungen vorgenommen. Mit Ausnahme von redaktionellen
Korrekturen wurden die Fachpläne weder aktualisiert noch geändert.
Über die Online-Plattform lassen sich alle Anhörungsfassungen der Fachpläne im
Portable Document Format (PDF) erzeugen. Das Datum auf der Titelseite des erzeugten Dokuments (z. B. „Stand: 29. Oktober 2015“) bezieht sich dabei auf den
Zeitpunkt der automatischen PDF-Generierung.
An der Software der Online-Plattform wurde im Zuge der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Optimierung auch die automatische Generierung der PDFDateien verbessert. Dabei wurden Fehler am Layout korrigiert und die grafische
Darstellung (Icons, Zeilenabstände) im Sinne der Lesbarkeit verbessert.
Die zu verschiedenen Zeitpunkten generierten PDF-Dokumente der Fachpläne
unterscheiden sich folglich nur in der Darstellung, basieren inhaltlich jedoch alle
auf dem Datenbestand vom 14. September 2015 bzw. 5. Oktober 2015.
7. ob sie einen lediglich sechswöchigen Zeitraum für die Anhörung zu einem so
komplexen und wichtigen Thema wie den neuen Bildungsplänen für angemessen hält.
Bei der Weiterentwicklung der Bildungspläne ist der Landesregierung von Beginn an die Beteiligung ein wichtiges Anliegen gewesen. So ist ein Beirat mit
Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik eingerichtet worden, der die Bildungsplanreform konstruktiv-kritisch begleitet und Leitimpulse einbringen kann. Im Beirat wirken beispielsweise Vertreterinnen und Vertreter aller Beratungsgremien des Kultusministeriums (Landeselternbeirat, Landesschülerbeirat, Landesschulbeirat), der Lehrerverbände sowie die
bildungspolitischen Sprecher aller Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg mit.
In den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 wurden die Bildungspläne einer
umfassenden Erprobung unterzogen. Diese Erprobung lieferte bereits während
der Bildungsplanentwicklung detaillierte Optimierungshinweise aus der Praxis.
Nicht nur Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte waren in diesen Prozess eingebunden, sondern auch Expertinnen und Experten aus Hochschulen und
Lehrerseminaren, Regierungspräsidien und Staatlichen Schulämtern.
Die Erprobungsfassungen bildeten die Grundlage für die Anhörungsfassungen
und standen jeweils während der gesamten Erprobungsphase im Internet zur Verfügung. Alle Anregungen und Rückmeldungen der interessierten Öffentlichkeit
wurden durch das Kultusministerium in den Reformprozess einbezogen und den
Bildungsplankommissionen mit Hinweisen zur Verfügung gestellt.
Die systematische und fortlaufende Abstimmung der Arbeitsfortschritte der Bildungsplankommissionen mit Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft bildet ebenfalls ein wichtiges Beteiligungselement.
Abschließend hatten die Anhörungspartner und alle Interessierten in der Anhörungsphase vom 14. September 2015 bis 30. Oktober 2015 nochmals die Möglichkeit, gezielt Stellungnahmen einzureichen. Der Zeitraum der Anhörung umfasste sieben Arbeitswochen (35 Werktage).
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Drucksache 15 / 7830
Dieser Zeitraum wurde frühzeitig bekannt gegeben, sodass eine Befassung mit
den Anhörungsfassungen der neuen Bildungspläne langfristig geplant werden
konnte. Die Quantität und Qualität der Stellungnahmen machen deutlich, dass die
Pläne intensiv gelesen und sorgfältig bewertet wurden.
In Vertretung
Stehle
Ministerialdirektor
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