Musik im Gottesdienst Im Dezember 1965 – vor also genau 50

Musik im Gottesdienst
Im Dezember 1965 – vor also genau 50 Jahren – endete das Zweite Vatikanische Konzil. Auch für die
Feier des Gottesdienstes wurden viele Veränderungen beschlossen. Die Konzilsväter widmeten der
Kirchenmusik im Dokument über die Liturgie (Sacrosanctum Concilium) sogar ein eigenes Kapitel.
Gleich zu Beginn bezeichnen sie die „überlieferte Musik der Gesamtkirche“ als einen „Reichtum von
unschätzbarem Wert“, desweiteren die Kirchenmusik als „einen notwendigen und integrierenden
Bestandteil der feierlichen Liturgie“1. Das Dokument geht auch bzgl. der Gesänge auf die
Verwendung der Muttersprache ein, was in Deutschland bereits ja praktiziert wurde. Sehr
bedeutsam ist die Feststellung, dass Gottesdienste dann am vornehmsten sind, wenn sie musikalisch
gestaltet werden.2 Weiter schreiben die Konzilsväter, dass man den „Schatz der Kirchenmusik“
bewahren und pflegen, Chöre fördern solle. Hervorgehoben wird, „dass in jeder liturgischen Feier
mit Gesang die gesamte Gemeinde der Gläubigen die ihr zukommende tätige Teilnahme auch zu
leisten vermag“ und schließlich, dass jeder – egal ob Priester oder Gemeindemitglied – „nur das und
all das tun“ solle, „was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt“.
Um die tätige Teilnahme zu fördern, soll man darauf achten, den verschiedenen Möglichkeiten der
musikalischen Gestaltung durch die Gemeinde Beachtung zu schenken. 3
Ergebnisse dieser Beschlüsse waren schließlich „die 1970 umgesetzte Reform des Gottesdienstes und
der Sakramente sowie die Einführung der Volkssprache gegenüber dem Lateinischen als alleiniger
Liturgie-Sprache“ (http://www.dbk.de/themen/zweites-vatikanisches-konzil). 4
Was bedeutet das nun für uns und die Gottesdienstgestaltung in unseren Kirchen?
Zunächst: Unsere musikalischen Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig. Verschiedene Sprachen
sind zugelassen. Die Konzilsväter betrachten den Gregorianischen Choral – den es nur in lateinischer
Sprache gibt – „als den der römischen Liturgie eigenen Gesang“, weshalb er „in ihren liturgischen
1
Sacrosanctum Concilium (SC) Art. 112: „Die überlieferte Musik der Gesamtkirche stellt einen Reichtum von
unschätzbarem Wert dar, ausgezeichnet unter allen übrigen künstlerischen Ausdrucksformen vor allem
deshalb, weil sie als der mit dem Wort verbundene gottesdienstliche Gesang einen notwendigen und
integrierenden Bestandteil der feierlichen Liturgie ausmacht.“
2
SC Art. 113: „Ihre vornehmste Form nimmt die liturgische Handlung ein, wenn der Gottesdienst feierlich mit
Gesang gehalten wird, wenn Leviten mitwirken und das Volk tätig teilnimmt.“
3
Art. 114: „Der Schatz der Kirchenmusik möge mit größter Sorge bewahrt und gepflegt werden. Die
Sängerchöre sollen nachdrücklich gefördert werden, besonders an den Kathedralkirchen. Dabei mögen aber die
Bischöfe und die übrigen Seelsorger eifrig dafür Sorge tragen, dass in jeder liturgischen Feier mit Gesang die
gesamte Gemeinde der Gläubigen die ihr zukommende tätige Teilnahme auch zu leisten vermag.“
4
Unter dem angegeben Link zur Seite der Deutschen Bischofskonferenz ist viel Interessantes zur Arbeit und
den Beschlüssen des Zweiten Vatiakanischen Konzils zu erfahren.
Handlungen den ersten Platz einnehmen“ soll. 5 Aber unser Gesangbuch GOTTESLOB enthält neben
den über die Jahrhunderte zur Tradition gewordenen Liedern und Gesängen inzwischen eine große
Anzahl von Gesängen, die dem sogenannten Neuen Geistlichen Lied (NGL) zuzuordnen sind. Das sind
Lieder in deutscher Sprache, die nicht den traditionellen Kirchenliedern zuzuordnen sind. Ihre
Entstehung wird begründet durch das immer noch so bekannte „Danke für diesen guten Morgen“,
das zu Beginn der 1960er Jahre anlässlich eines Liederwettbewerbes der ev.-luth. Kirche komponiert
wurde. Im Diözesan-Eigenteil des GOTTESLOB ist es unter Nr. 828 zu finden. Neben der deutschen
und der lateinischen finden aber auch – besonders unter den sogenannten Taizé-Gesängen – weitere
Sprachen Verwendung. Hatte die Orgel anfangs Probleme zu überwinden, um in die
Gottesdiensträume zu gelangen, so war sie anschließend über hunderte von Jahre n das einzige
zugelassene Musikinstrument. Inzwischen erleben wir in unseren Liturgien ein Miteinander oder
Alternieren von klassischer Pfeifenorgel und anderen Instrumenten, wobei die Pfeifenorgel nach wie
vor das Instrument ist, von dem die Kirche sagt, dass es „in hohen Ehren zu halten“ sei.6 Erstmalig ist
zum neuen Gesangbuch neben den traditionell bekannten Orgelbegleitbüchern auch ein
Klavierbegleitbuch erschienen, weiterhin Notenbücher für das Begleiten durch andere Instrumente,
dies vor allem für das NGL. Neben Liedern kennen wir weiter Gesänge, die anderen Kategorien
zuzuordnen sind. Dies sind z.B. sogenannte Akklamationen (Rufe) und Kehrverse, die die Gemeinde
u.a. als Unterbrechung zwischen den Versen des Antwortpsalms nach der Lesung singt. Die Psalmen
selbst – sie finden ihren Platz besonders als Wechselgesänge im Stundengebet – stellen wieder eine
eigene Kategorie dar. Es sind gesungene Gebete des Alten Testaments, die im Sprachrhythmus zu
rezitieren sind. Inzwischen finden wir im Gesangbuch eine ganze Reihe auch mehrstimmiger Lieder
und Gesänge, auch Kanons. Eine große Vielfalt beinhaltet dieses Buch. Es steht uns also für unsere
Gottesdienste ein reiches Spektrum zur Verfügung. Aber nicht alles passt an allen Stellen.
5
SC Art. 116: „Die Kirche betrachtet den Gregorianischen Choral als den der römischen Liturgie eigenen
Gesang; demgemäß soll der – gleiche Bedingungen vorausgesetzt – in ihren liturgischen Handlungen den ersten
Platz einnehmen.“
6
SC Art. 120: „Die Pfeifenorgel soll in der lateinischen Kirche als traditionelles Musikinstrument in hohen Ehren
gehalten werden; denn ihr Klang vermag den Glanz der kirchlichen Zeremonien wunderbar zu steigern und die
Herzen mächtig zu Gott und zum Himmel emporzuheben.“
Nachfolgend soll anhand einiger Beispiele für die Messfeier aufgezeigt werden, wie vielfältig die
musikalische Gestaltung sein kann – was möglich und was aber auch nicht geeignet ist.
Schlagen Sie doch einmal im GOTTESLOB unter der Nr. 581 den „Aufbau der sonntäglichen
Messfeier“ auf! Auch wenn Sie die Abläufe kennen, werden Sie vielleicht Neues entdecken.
Zu Beginn, während des Einzugs von Priester und Assistenz (Diakon, Lektoren, Kommunionhelfer,
Kantor/in, Ministranten), kann gesungen werden. Gesänge zur Eröffnung finden sich im GOTTESLOB
unter den Nr. 140-150, 706. Aber auch andere Gesänge sind möglich. Z.B. solche, die sich mit der
Thematik der Schriftlesungen beschäftigen. In der Allgemeinen Einführung in das Römische Messbuch
(AEM, 1970) wird auf die „besondere Bedeutung“ des Singens hingewiesen. 7 Dort wird auch auf die
unterschiedlichen Möglichkeiten der Gestaltungen des Eröffnungsgesanges hingewiesen. 8 Auch ist es
hier möglich, eine der längeren Kyrie-Litaneien (z.B. Nr. 161, 162) zu singen. Mit diesen Gesängen
grüßen und preisen wir Christus als unseren Kyrios, unseren Herrn. Das Kyrie entfällt dann natürlich
an seiner sonst üblichen Stelle. Auch kann das Kyrie entfallen, wenn als Eröffnungsruf eine
sogenannte Leise verwendet wird. Dabei handelt es sich um Gesänge, die mit der Anrufung Kyrieleis
oder Kyrieleison enden (z.B. GL 252, 318/319, 348).
Nach dem allgemeinen Schuldbekenntnis und dem Kyrie (Nr. 104, 108, 113, 117, 121, 126, 128, 130,
134, 137, 151-160, 163) folgt das Gloria. Hier sind unterschiedliche Formen möglich: als Lied (Nr. 167,
169-172, 709, 816, 821-823), als Wechselgesang (Nr. 166, 168.2, 173, 707, 708) und als
Wechselgesang in lateinischer Sprache (Nr. 105, 109, 114). Während das Kyrie den Einzug begleiten
kann und das Agnus Dei das Brechen des Brotes begleitet, sind die anderen Teile des Ordinariums
(Gloria, Credo, Sanctus) Gesänge, die die Gemeinde gemeinsam mit dem Priester singt. War es früher
so, dass die Gemeinde an der Stelle des Gloria ein Loblied sang und der Priester den Text des Gloria
leise für sich sprach, so singen nun alle gemeinsam das Gloria. Das ist der Grund, dass zwar
Liedparaphrasen möglich sind, in denen der Text des jeweiligen Ordinariumsteils sinngemäß
wiedergegeben wird, nicht aber solche Gesänge, die – wie am Beispiel des Gloria – nur einzelne
Worte dessen beinhalten. Ein Beispiel dafür ist das „Ehre sei Gott in der Höhe“ von Franz Schubert
7
Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch (AEM) Art. 19: „(…) Wenn es auch nicht erforderlich ist, alle
zum Gesang bestimmten Texte immer auch zu singen, soll doch im Gottesdienst dem Singen besondere
Bedeutung zukommen. Dabei sind die Eigenart der verschiedenen Völker und die Möglichkeiten der jeweiligen
Gemeinschaften zu berücksichtigen. (…)“
8
AEM Art. 26: „Der Gesang wird entweder im Wechsel von Sängerchor und Gemeinde bzw. von Kantor und
Gemeinde oder allein von der Gemeinde bzw. dem Sängerchor ausgeführt. Man kann den Eröffnungsvers mit
dem dazugehörigen Psalm aus dem Graduale Romanum bzw. dem Graduale Simplex verwenden oder einen
anderen Gesang, der diesem Teil der Feier, dem betreffenden Tag oder der liturgischen Zeit entspricht und
dessen Text von der Bischofskonferenz gebilligt ist. (…)“
(Nr. 413). So schön dieses Lied auch ist, es ist kein Gloria und deshalb auch nicht als Gesang an dieser
Stelle geeignet. 9
Auf die Erste Lesung folgt der Antwortpsalm 10, dem die Pastorale Einführung in das Messlektionar
(PEM; 1981) große Bedeutung zuspricht 11. Verschiedene Veröffentlichungen für den Kantor liegen
inzwischen auch zum neuen Gesangbuch vor. Der durch den Kantor / die Kantorin gesungene Psalm
reflektiert die vorangegangene Lesung. Die Gemeinde beteiligt sich mit einem Kehrvers wie z.B. Nr.
584.4 („Herr, du hast Worte ewigen Lebens“). Der zweite Gesang im Wortgottesdienstteil ist der Ruf
vor dem Evangelium. In der österlichen Bußzeit bildet ein Christusruf (Nr. 176.3-5, 584.9, 760, 762),
in den übrigen Zeiten ein Halleluja (Nr. 174.1-176.2, 584.7) den Kehrvers. 12 Der Kantor / die Kantorin
trägt solistisch einen Vers vor, mit dem der im Evangelium zu uns sprechende Christus begrüßt
wird. 13 Stellt der Antwortpsalm einen reflektierenden Gesang dar, so ist der Ruf vor dem Evangelium
keine Antwort, sondern ein vorausblickender Gesang.
Mit dem Credo verhält es sich ähnlich wie mit dem Gesang des Gloria. Neben Wechselgesänge n, die
den originalgetreu überlieferten Text beinhalten (Nr. 122, 177.1+2, 178.1+2, 180.1+2), gibt es auch
die Form der Liedparaphrase (Nr. 354, 355, 791, 793). Weiter ist es möglich, das Glaubensbekenntnis
zu sprechen (Nr. 3.4, 586.2).
9
14
AEM Art. 31: „Im Gloria, dem ehrwürdigen altchristlichen Hymnus, verherrlicht die im Heiligen Geist
versammelte Kirche den Vater und das Lamm und fleht um Erbarmen. Das Gloria wird von allen gemeinsam
oder im Wechsel von Gemeinde und Sängerchor oder vom Sängerchor allein gesungen. Besteht keine
Möglichkeit zum Gesang, soll es von allen gemeinsam oder im Wechsel gesprochen werden. Das Gloria ist für
Hochfeste, Feste und besondere Feiern vorgesehen sowie für alle Sonntage mit Ausnahme der Advents - und
Fastenzeit.“
10
AEM Art. 36: „Auf die erste Lesung folgt der Antwortpsalm (Graduale), der ein wesentliches Element des
Wortgottesdienstes ist. In der Regel soll man den Lektionar angegebenen Psalm nehmen, weil sein Text mit den
Lesungen im Zusammenhang steht, denn er ist im Hinblick auf sie ausgewählt. (…) Der Psalmsänger singt am
Ambo oder an einem anderen geeigneten Platz die Psalmverse. Die Gemeinde sitzt und hört zu; für gewöhnlich
soll sie mit dem Kehrvers am Gesang teilnehmen, es sei denn, der Psalm wird nicht unterbrochen, das heißt
ohne Kehrvers vorgetragen. (…)“
11
Pastorale Einführung in das Messlektionar (PEM) Art. 19: „Der Antwortpsalm (bzw. das Graduale) ist
liturgisch und pastoral von großer Bedeutung. Er ist ein wesentliches Element des Wortgottesdienstes. (…)“. Art.
22: „Wo der Antwortpsalm nicht gesungen wird, soll er auf eine Weise gesprochen werden, die die Betrachtung
des Wortes Gottes fördert. Der Psalmist (Kantor) singt oder spricht den Antwortpsalm am Ambo.“
12
AEM Art. 37: „(…) a) Das Halleluja singt man das ganze Jahr hindurch, ausgenommen die Fastenzeit
(österliche Bußzeit). Es kann von allen gemeinsam begonnen oder vom Sängerchor bzw. Kantor angestimmt
und ggf. von allen wiederholt werden. Die Verse aus dem Lektionar oder Graduale genommen; b) der andere
Gesang besteht aus dem Vers vor dem Evangelium oder aus einem weiteren Psalm (Tractus), wie im Lektionar
oder Graduale angegeben.“
13
PEM Art. 23: „(…) In diesem Ruf vor dem Evangelium nimmt die Gemeinde der Gläubigen den Herrn, der zu
ihr sprechen will, auf, begrüßt ihn und bekennt singend ihren Glauben. Das Halleluja (in der Fastenzeit der
andere entsprechende Ruf vor dem Evangelium) muss gesungen werden, und zwar nicht nur vom Kantor, der
den Ruf anstimmt, oder von der Schola, sondern von der ganzen Gemeinde. Dabei stehen alle.“
14
AEM Art. 43: „Das Credo oder Glaubensbekenntnis dient als Element der Messfeier dazu, dass die Gemeinde
dem Wort Gottes, wie sie es in den Lesungen und in der Homilie gehört hat, zustimmt, darauf antwortet und
Auf das Glaubensbekenntnis folgen die Fürbitten. Jede Bitte, jedes Anliegen kann auch durch einen
Ruf der Gemeinde bekräftigt werden. 15 Dieser muss nicht immer das gewöhnliche und gesprochene
„Wir bitten dich, erhöre uns“ sein. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Je nachdem, wer in den
Bitten angesprochen wird, kann der Ruf variieren (z.B. Nr. 181, 1-3, 182.2, 566.2, 586.5-6, 632.1).
Den Beginn der Eucharistiefeier bildet die Bereitung der Gaben. Hier ist es möglich, ein
ausgesprochenes Gabenbereitungslied zu singen (z.B. Nr. 183-188, 711-714). Aber auch andere
Gesänge, z.B. solche, die das Evangelium reflektieren, sind hier möglich. 16 Ebenso ist hier ein
geeigneter Platz für Instrumentalmusik, auch für die Stille, z.B. in der Fasten- oder in der Adventszeit.
Das Eucharistische Hochgebet beginnt mit dem Einleitungsdialog „Der Herr sei mit euch“ und wird
mit der Präfation („In Wahrheit ist es würdig und recht…“) fortgesetzt, in die Gemeinde und Priester
mit dem Heilig-Ruf einstimmen. Es folgen die Einsetzungsworte, die Akklamation „Geheimnis des
Glaubens…“, weitere Gebete und, beschließend, die Doxologie („Durch ihn und mit ihm und in
ihm…“). Der Sanctus-Ruf ist also fester Bestandteil des Hochgebetes. Aus diesem Grund ist es auch
nicht möglich, hier ein allgemeines Loblied zu singen. Gesänge, die sich als Sanctus eignen,
orientieren sich am überlieferten Text (Nr. 588.4). 17 Dazu gehören Nr. 106, 110, 115, 118, 127, 129,
132, 138, 190-200, 715, 716, 718, 720 – nicht aber 380.3, 388 oder 888.
Mit dem Gebet des Herrn (gesprochen oder gesungen) beginnt die Kommunionfeier. Nach der Bitte
um Frieden gibt der Priester den Frieden an die Gemeinde mit der Akklamation „Der Friede des Herrn
sei allezeit mit euch“ weiter. Es folgt die Brechung des Brotes. Wurden in alter Zeit viele Brote
gebrochen, musste der diesen Vorgang begleitende Gesang also u.U. relativ häufig gesungen werden,
so genügt heute i.d.R. die im Gesangbuch abgedruckte Version des Agnus Dei. 18 Wir finden geeignete
sich die wesentlichen Glaubenswahrheiten in Erinnerung ruft, bevor die Mahlfeier beginnt.“ Art. 44.: „Das
Glaubensbekenntnis wird an den Sonntagen und Hochfesten vom Priester gemeinsam mit allen gesprochen. Es
kann auch für besondere Anlässe vorgesehen werden. Will man es singen, soll es in der Regel von allen
gemeinsam oder im Wechsel gesungen werden.“
15
AEM Art. 47: „Es ist Aufgabe des Priesters, dieses Gebet zu leiten, die Gläubigen zum Gebet einzuladen und
es zu beschließen. Die Bitten sollen vom Diakon oder Kantor oder von jemand anderem vorgetragen werden.
Die ganze Versammlung bringt ihr Beten durch eine gemeinsame Anrufung nach den einzelnen Bitten oder
durch ein stilles Gebet zum Ausdruck.“
16
AEM Art. 50: „Das Herbeibringen der Gaben wird vom Gesang zur Gabenbereitung begleitet, der wenigstens
so lange fortgesetzt wird, bis die Gaben zum Altar gebracht sind. Die Bestimmungen für diesen Gesang sind
dieselben wir für den Gesang zur Eröffnung (Nr. 26). Wird nicht gesungen, entfällt auch das Lesen des Textes.“
17
Im Messbuch heißt es daher ausdrücklich: „Das Sanctus soll in der Regel von Priester und Gemeinde
gemeinsam gesungen oder gesprochen werden. Es darf nur durch ein Lied ersetzt werden, das mit dem
dreimaligen Heilig-Ruf beginnt und dem Inhalt des Sanctus entspricht“ (Kleinausgabe des Messebuches, S. 353).
18
AEM Art. 56: „(…) c) Das Brotbrechen wurde von Christus beim Letzten Abendmahl vollzogen und gab in der
apostolischen Zeit der ganzen Eucharistiefeier den Namen. Das Brechen des Brotes hat nicht nur praktische
Bedeutung, sondern zeigt, dass wir alle in der Kommunion von dem einen Brot des Lebens essen, das Christus
ist, und dadurch ein Leib werden (1 Kor 10, 17). (…) e) Agnus Dei: Während der Brechung und Mischung wird
vom Sängerchor oder vom Kantor unter Beteiligung aller das Agnus Dei in der Regel gesungen, sonst
Gesänge unter den Nummern 107, 111, 116, 119, 133, 136, 139, 202-208, 721-722. Ein eigenes Lied
nach der Bitte um den Frieden (s.o.) sieht das Messbuch nicht vor. 19 Wird dies jedoch gesungen, so
sollte darauf geachtet werden, dass es nicht zu lang ist. In diesem Fall ist es wohl sinnvoll, dass
„Lamm Gottes“ lediglich zu sprechen.
In vielen Gemeinden ist es unüblich während der Kommunion zu singen. Es eignen sich dazu jedoch
in erster Linie Kehrverse, die durch passende solistische oder chorische Verse ergänzt werden. 20 Auch
ist hier Platz für das Instrumentalspiel, ebenso für die Stille.
Nach dem Ende der Kommunion und dem Reinigen der liturgischen Gefäße kann ein Lob- oder
Danklied gesungen werden. 21
In vielen Gemeinden ist es Tradition, dass nach dem „Ite missa est“ noch ein Lied gesungen wird. Dies
kann wiederum in Gesang sein, der noch einmal abschließend die Thematik des Tages aufnimmt.
Auch der Gruß an die Gottesmutter (Nr. 520-537, 666.1-4, 891-905) ist möglich.
Anhand des Vorangegangenen sollte aufgezeigt werden, wie vielfältig die musikalischen
Möglichkeiten (hier vor allem im Gemeindegesang) sind. Und wenn Sie sich nun fragen, an welchen
Stellen denn z.B. solche Lieder wie das „Schubert-Heilig“ oder das „Ehre sei Gott in der Höhe“
(ebenfalls von Franz Schubert) gesungen werden können, dann sei Ihnen gesagt, dass wir ja eine Fülle
an Gottesdienstformen kennen. Von der (Eucharistischen) Andacht über die verschiedenen Formen
des Stundengebets bis hin zur Wort-Gottes-Feier werden uns vermutlich in der Zukunft wesentlich
mehr liturgische Feiern begegnen, die gerade in Bezug auf den starken Rückgang der Priesterzahlen
aktueller denn je sein werden. Nutzen wir die Möglichkeiten! Christus sagt: „Wo zwei oder drei in
meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen“ (Mt 18, 20). Der Apostel Paulus
fordert uns auf: „Singt Gott in eurem Herzen Psalmen, Hymnen und Lieder, wie sie der Geist eingibt,
denn ihr seid in Gottes Gnade“ (Kol 3, 16c). Und der Psalmist ruft uns zu: „Lobt ihn mit dem Schall der
Hörner, lobt ihn mit Harfe und Zither! Lobt ihn mit Pauken und Tanz, lobt ihn mit Flöten und
vernehmlich gesprochen. Diesen Ruf kann man so oft wiederholen, bis das Brotbrechen beendet ist. Der letzte
Ruf schließt mit den Worten Gib uns deinen Frieden.“
19
Es heißt in AEM Art. 56b lediglich: „Es folgen Worte und Gesten, in denen die Gläubigen um Frieden und
Einheit der Kirche und der gesamten Menschheitsfamilie bitten und einander ihre Liebe bezeugen, ehe sie von
dem einen Brot essen.“
20
AEM Art. 56i: „Die Kommunion des Priesters und der Gläubigen wird vom Gesang zur Kommunion begleitet.
Sein Sinn besteht darin, die geistliche Gemeinschaft der Kommunizierenden in gemeinsamem Singen zum
Ausdruck zu bringen, die Herzensfreude zu zeigen und die brüderliche Verbundenheit beim Hinzutreten zum
Kommunionempfang zu vertiefen. Sobald der Priester kommuniziert, wird der Gesang begonnen und während
der Kommunion der Gläubigen so lange fortgesetzt, wie es passend erscheint. Er soll rechtzeitig beendet
werden, wenn ein Gesang nach der Kommunion vorgesehen ist. (…)“
21
AEM Art. 56j: „Wo es angebracht erscheint, beten Priester und Gläubige nach Beendigung der
Kommunionspendung einige Zeit in Stille. Es kann auch ein Hymnus oder Psalm oder ein anderes Loblied
gesungen werden.“
Saitenspiel! Lobt ihn hellen Zimbeln, lobt ihn mit klingenden Zimbeln! Alles was atmet, lobe den
Herrn! Halleluja!“ (Ps 150, 3-6).
Thomas Viezens
Zweites Vatikanisches Konzil: Am 11. Oktober 1962 wurde es in Anwesenheit von mehr als 2500
Konzilsteilnehmern durch Papst Johannes XXIII. (1881-1963, Wahl zum Papst am 28.10.1958) eröffnet
und am 8. Dezember 1965 durch seinen Nachfolger Papst Paul VI. (1897-1978, Wahl zum Papst am
21.06.1963) beschlossen. Dabei debattierten der Papst und Bischöfe der ganzen Welt im Petersdom
zu Rom vorrangig zu folgenden Themen:
Wie kann die katholische Kirche ihre Botschaft unter den Rahmenbedingungen der modernen Welt
und des weltanschaulichen Pluralismus angemessen verkünden? Wie kann eine Reform der Liturgie
und wie eine solche der Priesterausbildung aussehen? Wie ist es um die Einheit der Christen, die
Ökumene, bestellt und auf welche Weise lässt sich eine Aussöhnung von Kirche und Judentum
herbeiführen?
Diese wichtigen Fragen wurden in einem Zeitraum von vier jeweils mehrmonatigen Sitzungsperioden
diskutiert und brachten als Ergebnis 16 Dokumente hervor: vier Konstitutionen, neun Dekrete und
drei Erklärungen.
Das gesamte Dokument Sacrosanctum Concilium kann z.B. im Internet nachgelesen werden:
http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vatii_const_19631204_sacrosanctum-concilium_ge.html
Akklamationen sind z.B. Rufe wie „Der Herr sei mit euch. – Und mit deinem Geiste“ oder das „Amen“
am Ende des Hochgebetes.
Psalmen: Es sind uns im Alten Testament insgesamt 150 Psalmen überliefert, die in 5 „Bücher“
eingeteilt sind und sowohl im jüdischen als auch im christlichen Glauben eine wichtige Bedeutung
haben.