Musik im Gottesdienst Im Dezember 1965 – vor also genau 50 Jahren – endete das Zweite Vatikanische Konzil. Auch für die Feier des Gottesdienstes wurden viele Veränderungen beschlossen. Die Konzilsväter widmeten der Kirchenmusik im Dokument über die Liturgie (Sacrosanctum Concilium) sogar ein eigenes Kapitel. Gleich zu Beginn bezeichnen sie die „überlieferte Musik der Gesamtkirche“ als einen „Reichtum von unschätzbarem Wert“, desweiteren die Kirchenmusik als „einen notwendigen und integrierenden Bestandteil der feierlichen Liturgie“1. Das Dokument geht auch bzgl. der Gesänge auf die Verwendung der Muttersprache ein, was in Deutschland bereits ja praktiziert wurde. Sehr bedeutsam ist die Feststellung, dass Gottesdienste dann am vornehmsten sind, wenn sie musikalisch gestaltet werden.2 Weiter schreiben die Konzilsväter, dass man den „Schatz der Kirchenmusik“ bewahren und pflegen, Chöre fördern solle. Hervorgehoben wird, „dass in jeder liturgischen Feier mit Gesang die gesamte Gemeinde der Gläubigen die ihr zukommende tätige Teilnahme auch zu leisten vermag“ und schließlich, dass jeder – egal ob Priester oder Gemeindemitglied – „nur das und all das tun“ solle, „was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt“. Um die tätige Teilnahme zu fördern, soll man darauf achten, den verschiedenen Möglichkeiten der musikalischen Gestaltung durch die Gemeinde Beachtung zu schenken. 3 Ergebnisse dieser Beschlüsse waren schließlich „die 1970 umgesetzte Reform des Gottesdienstes und der Sakramente sowie die Einführung der Volkssprache gegenüber dem Lateinischen als alleiniger Liturgie-Sprache“ (http://www.dbk.de/themen/zweites-vatikanisches-konzil). 4 Was bedeutet das nun für uns und die Gottesdienstgestaltung in unseren Kirchen? Zunächst: Unsere musikalischen Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig. Verschiedene Sprachen sind zugelassen. Die Konzilsväter betrachten den Gregorianischen Choral – den es nur in lateinischer Sprache gibt – „als den der römischen Liturgie eigenen Gesang“, weshalb er „in ihren liturgischen 1 Sacrosanctum Concilium (SC) Art. 112: „Die überlieferte Musik der Gesamtkirche stellt einen Reichtum von unschätzbarem Wert dar, ausgezeichnet unter allen übrigen künstlerischen Ausdrucksformen vor allem deshalb, weil sie als der mit dem Wort verbundene gottesdienstliche Gesang einen notwendigen und integrierenden Bestandteil der feierlichen Liturgie ausmacht.“ 2 SC Art. 113: „Ihre vornehmste Form nimmt die liturgische Handlung ein, wenn der Gottesdienst feierlich mit Gesang gehalten wird, wenn Leviten mitwirken und das Volk tätig teilnimmt.“ 3 Art. 114: „Der Schatz der Kirchenmusik möge mit größter Sorge bewahrt und gepflegt werden. Die Sängerchöre sollen nachdrücklich gefördert werden, besonders an den Kathedralkirchen. Dabei mögen aber die Bischöfe und die übrigen Seelsorger eifrig dafür Sorge tragen, dass in jeder liturgischen Feier mit Gesang die gesamte Gemeinde der Gläubigen die ihr zukommende tätige Teilnahme auch zu leisten vermag.“ 4 Unter dem angegeben Link zur Seite der Deutschen Bischofskonferenz ist viel Interessantes zur Arbeit und den Beschlüssen des Zweiten Vatiakanischen Konzils zu erfahren. Handlungen den ersten Platz einnehmen“ soll. 5 Aber unser Gesangbuch GOTTESLOB enthält neben den über die Jahrhunderte zur Tradition gewordenen Liedern und Gesängen inzwischen eine große Anzahl von Gesängen, die dem sogenannten Neuen Geistlichen Lied (NGL) zuzuordnen sind. Das sind Lieder in deutscher Sprache, die nicht den traditionellen Kirchenliedern zuzuordnen sind. Ihre Entstehung wird begründet durch das immer noch so bekannte „Danke für diesen guten Morgen“, das zu Beginn der 1960er Jahre anlässlich eines Liederwettbewerbes der ev.-luth. Kirche komponiert wurde. Im Diözesan-Eigenteil des GOTTESLOB ist es unter Nr. 828 zu finden. Neben der deutschen und der lateinischen finden aber auch – besonders unter den sogenannten Taizé-Gesängen – weitere Sprachen Verwendung. Hatte die Orgel anfangs Probleme zu überwinden, um in die Gottesdiensträume zu gelangen, so war sie anschließend über hunderte von Jahre n das einzige zugelassene Musikinstrument. Inzwischen erleben wir in unseren Liturgien ein Miteinander oder Alternieren von klassischer Pfeifenorgel und anderen Instrumenten, wobei die Pfeifenorgel nach wie vor das Instrument ist, von dem die Kirche sagt, dass es „in hohen Ehren zu halten“ sei.6 Erstmalig ist zum neuen Gesangbuch neben den traditionell bekannten Orgelbegleitbüchern auch ein Klavierbegleitbuch erschienen, weiterhin Notenbücher für das Begleiten durch andere Instrumente, dies vor allem für das NGL. Neben Liedern kennen wir weiter Gesänge, die anderen Kategorien zuzuordnen sind. Dies sind z.B. sogenannte Akklamationen (Rufe) und Kehrverse, die die Gemeinde u.a. als Unterbrechung zwischen den Versen des Antwortpsalms nach der Lesung singt. Die Psalmen selbst – sie finden ihren Platz besonders als Wechselgesänge im Stundengebet – stellen wieder eine eigene Kategorie dar. Es sind gesungene Gebete des Alten Testaments, die im Sprachrhythmus zu rezitieren sind. Inzwischen finden wir im Gesangbuch eine ganze Reihe auch mehrstimmiger Lieder und Gesänge, auch Kanons. Eine große Vielfalt beinhaltet dieses Buch. Es steht uns also für unsere Gottesdienste ein reiches Spektrum zur Verfügung. Aber nicht alles passt an allen Stellen. 5 SC Art. 116: „Die Kirche betrachtet den Gregorianischen Choral als den der römischen Liturgie eigenen Gesang; demgemäß soll der – gleiche Bedingungen vorausgesetzt – in ihren liturgischen Handlungen den ersten Platz einnehmen.“ 6 SC Art. 120: „Die Pfeifenorgel soll in der lateinischen Kirche als traditionelles Musikinstrument in hohen Ehren gehalten werden; denn ihr Klang vermag den Glanz der kirchlichen Zeremonien wunderbar zu steigern und die Herzen mächtig zu Gott und zum Himmel emporzuheben.“ Nachfolgend soll anhand einiger Beispiele für die Messfeier aufgezeigt werden, wie vielfältig die musikalische Gestaltung sein kann – was möglich und was aber auch nicht geeignet ist. Schlagen Sie doch einmal im GOTTESLOB unter der Nr. 581 den „Aufbau der sonntäglichen Messfeier“ auf! Auch wenn Sie die Abläufe kennen, werden Sie vielleicht Neues entdecken. Zu Beginn, während des Einzugs von Priester und Assistenz (Diakon, Lektoren, Kommunionhelfer, Kantor/in, Ministranten), kann gesungen werden. Gesänge zur Eröffnung finden sich im GOTTESLOB unter den Nr. 140-150, 706. Aber auch andere Gesänge sind möglich. Z.B. solche, die sich mit der Thematik der Schriftlesungen beschäftigen. In der Allgemeinen Einführung in das Römische Messbuch (AEM, 1970) wird auf die „besondere Bedeutung“ des Singens hingewiesen. 7 Dort wird auch auf die unterschiedlichen Möglichkeiten der Gestaltungen des Eröffnungsgesanges hingewiesen. 8 Auch ist es hier möglich, eine der längeren Kyrie-Litaneien (z.B. Nr. 161, 162) zu singen. Mit diesen Gesängen grüßen und preisen wir Christus als unseren Kyrios, unseren Herrn. Das Kyrie entfällt dann natürlich an seiner sonst üblichen Stelle. Auch kann das Kyrie entfallen, wenn als Eröffnungsruf eine sogenannte Leise verwendet wird. Dabei handelt es sich um Gesänge, die mit der Anrufung Kyrieleis oder Kyrieleison enden (z.B. GL 252, 318/319, 348). Nach dem allgemeinen Schuldbekenntnis und dem Kyrie (Nr. 104, 108, 113, 117, 121, 126, 128, 130, 134, 137, 151-160, 163) folgt das Gloria. Hier sind unterschiedliche Formen möglich: als Lied (Nr. 167, 169-172, 709, 816, 821-823), als Wechselgesang (Nr. 166, 168.2, 173, 707, 708) und als Wechselgesang in lateinischer Sprache (Nr. 105, 109, 114). Während das Kyrie den Einzug begleiten kann und das Agnus Dei das Brechen des Brotes begleitet, sind die anderen Teile des Ordinariums (Gloria, Credo, Sanctus) Gesänge, die die Gemeinde gemeinsam mit dem Priester singt. War es früher so, dass die Gemeinde an der Stelle des Gloria ein Loblied sang und der Priester den Text des Gloria leise für sich sprach, so singen nun alle gemeinsam das Gloria. Das ist der Grund, dass zwar Liedparaphrasen möglich sind, in denen der Text des jeweiligen Ordinariumsteils sinngemäß wiedergegeben wird, nicht aber solche Gesänge, die – wie am Beispiel des Gloria – nur einzelne Worte dessen beinhalten. Ein Beispiel dafür ist das „Ehre sei Gott in der Höhe“ von Franz Schubert 7 Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch (AEM) Art. 19: „(…) Wenn es auch nicht erforderlich ist, alle zum Gesang bestimmten Texte immer auch zu singen, soll doch im Gottesdienst dem Singen besondere Bedeutung zukommen. Dabei sind die Eigenart der verschiedenen Völker und die Möglichkeiten der jeweiligen Gemeinschaften zu berücksichtigen. (…)“ 8 AEM Art. 26: „Der Gesang wird entweder im Wechsel von Sängerchor und Gemeinde bzw. von Kantor und Gemeinde oder allein von der Gemeinde bzw. dem Sängerchor ausgeführt. Man kann den Eröffnungsvers mit dem dazugehörigen Psalm aus dem Graduale Romanum bzw. dem Graduale Simplex verwenden oder einen anderen Gesang, der diesem Teil der Feier, dem betreffenden Tag oder der liturgischen Zeit entspricht und dessen Text von der Bischofskonferenz gebilligt ist. (…)“ (Nr. 413). So schön dieses Lied auch ist, es ist kein Gloria und deshalb auch nicht als Gesang an dieser Stelle geeignet. 9 Auf die Erste Lesung folgt der Antwortpsalm 10, dem die Pastorale Einführung in das Messlektionar (PEM; 1981) große Bedeutung zuspricht 11. Verschiedene Veröffentlichungen für den Kantor liegen inzwischen auch zum neuen Gesangbuch vor. Der durch den Kantor / die Kantorin gesungene Psalm reflektiert die vorangegangene Lesung. Die Gemeinde beteiligt sich mit einem Kehrvers wie z.B. Nr. 584.4 („Herr, du hast Worte ewigen Lebens“). Der zweite Gesang im Wortgottesdienstteil ist der Ruf vor dem Evangelium. In der österlichen Bußzeit bildet ein Christusruf (Nr. 176.3-5, 584.9, 760, 762), in den übrigen Zeiten ein Halleluja (Nr. 174.1-176.2, 584.7) den Kehrvers. 12 Der Kantor / die Kantorin trägt solistisch einen Vers vor, mit dem der im Evangelium zu uns sprechende Christus begrüßt wird. 13 Stellt der Antwortpsalm einen reflektierenden Gesang dar, so ist der Ruf vor dem Evangelium keine Antwort, sondern ein vorausblickender Gesang. Mit dem Credo verhält es sich ähnlich wie mit dem Gesang des Gloria. Neben Wechselgesänge n, die den originalgetreu überlieferten Text beinhalten (Nr. 122, 177.1+2, 178.1+2, 180.1+2), gibt es auch die Form der Liedparaphrase (Nr. 354, 355, 791, 793). Weiter ist es möglich, das Glaubensbekenntnis zu sprechen (Nr. 3.4, 586.2). 9 14 AEM Art. 31: „Im Gloria, dem ehrwürdigen altchristlichen Hymnus, verherrlicht die im Heiligen Geist versammelte Kirche den Vater und das Lamm und fleht um Erbarmen. Das Gloria wird von allen gemeinsam oder im Wechsel von Gemeinde und Sängerchor oder vom Sängerchor allein gesungen. Besteht keine Möglichkeit zum Gesang, soll es von allen gemeinsam oder im Wechsel gesprochen werden. Das Gloria ist für Hochfeste, Feste und besondere Feiern vorgesehen sowie für alle Sonntage mit Ausnahme der Advents - und Fastenzeit.“ 10 AEM Art. 36: „Auf die erste Lesung folgt der Antwortpsalm (Graduale), der ein wesentliches Element des Wortgottesdienstes ist. In der Regel soll man den Lektionar angegebenen Psalm nehmen, weil sein Text mit den Lesungen im Zusammenhang steht, denn er ist im Hinblick auf sie ausgewählt. (…) Der Psalmsänger singt am Ambo oder an einem anderen geeigneten Platz die Psalmverse. Die Gemeinde sitzt und hört zu; für gewöhnlich soll sie mit dem Kehrvers am Gesang teilnehmen, es sei denn, der Psalm wird nicht unterbrochen, das heißt ohne Kehrvers vorgetragen. (…)“ 11 Pastorale Einführung in das Messlektionar (PEM) Art. 19: „Der Antwortpsalm (bzw. das Graduale) ist liturgisch und pastoral von großer Bedeutung. Er ist ein wesentliches Element des Wortgottesdienstes. (…)“. Art. 22: „Wo der Antwortpsalm nicht gesungen wird, soll er auf eine Weise gesprochen werden, die die Betrachtung des Wortes Gottes fördert. Der Psalmist (Kantor) singt oder spricht den Antwortpsalm am Ambo.“ 12 AEM Art. 37: „(…) a) Das Halleluja singt man das ganze Jahr hindurch, ausgenommen die Fastenzeit (österliche Bußzeit). Es kann von allen gemeinsam begonnen oder vom Sängerchor bzw. Kantor angestimmt und ggf. von allen wiederholt werden. Die Verse aus dem Lektionar oder Graduale genommen; b) der andere Gesang besteht aus dem Vers vor dem Evangelium oder aus einem weiteren Psalm (Tractus), wie im Lektionar oder Graduale angegeben.“ 13 PEM Art. 23: „(…) In diesem Ruf vor dem Evangelium nimmt die Gemeinde der Gläubigen den Herrn, der zu ihr sprechen will, auf, begrüßt ihn und bekennt singend ihren Glauben. Das Halleluja (in der Fastenzeit der andere entsprechende Ruf vor dem Evangelium) muss gesungen werden, und zwar nicht nur vom Kantor, der den Ruf anstimmt, oder von der Schola, sondern von der ganzen Gemeinde. Dabei stehen alle.“ 14 AEM Art. 43: „Das Credo oder Glaubensbekenntnis dient als Element der Messfeier dazu, dass die Gemeinde dem Wort Gottes, wie sie es in den Lesungen und in der Homilie gehört hat, zustimmt, darauf antwortet und Auf das Glaubensbekenntnis folgen die Fürbitten. Jede Bitte, jedes Anliegen kann auch durch einen Ruf der Gemeinde bekräftigt werden. 15 Dieser muss nicht immer das gewöhnliche und gesprochene „Wir bitten dich, erhöre uns“ sein. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Je nachdem, wer in den Bitten angesprochen wird, kann der Ruf variieren (z.B. Nr. 181, 1-3, 182.2, 566.2, 586.5-6, 632.1). Den Beginn der Eucharistiefeier bildet die Bereitung der Gaben. Hier ist es möglich, ein ausgesprochenes Gabenbereitungslied zu singen (z.B. Nr. 183-188, 711-714). Aber auch andere Gesänge, z.B. solche, die das Evangelium reflektieren, sind hier möglich. 16 Ebenso ist hier ein geeigneter Platz für Instrumentalmusik, auch für die Stille, z.B. in der Fasten- oder in der Adventszeit. Das Eucharistische Hochgebet beginnt mit dem Einleitungsdialog „Der Herr sei mit euch“ und wird mit der Präfation („In Wahrheit ist es würdig und recht…“) fortgesetzt, in die Gemeinde und Priester mit dem Heilig-Ruf einstimmen. Es folgen die Einsetzungsworte, die Akklamation „Geheimnis des Glaubens…“, weitere Gebete und, beschließend, die Doxologie („Durch ihn und mit ihm und in ihm…“). Der Sanctus-Ruf ist also fester Bestandteil des Hochgebetes. Aus diesem Grund ist es auch nicht möglich, hier ein allgemeines Loblied zu singen. Gesänge, die sich als Sanctus eignen, orientieren sich am überlieferten Text (Nr. 588.4). 17 Dazu gehören Nr. 106, 110, 115, 118, 127, 129, 132, 138, 190-200, 715, 716, 718, 720 – nicht aber 380.3, 388 oder 888. Mit dem Gebet des Herrn (gesprochen oder gesungen) beginnt die Kommunionfeier. Nach der Bitte um Frieden gibt der Priester den Frieden an die Gemeinde mit der Akklamation „Der Friede des Herrn sei allezeit mit euch“ weiter. Es folgt die Brechung des Brotes. Wurden in alter Zeit viele Brote gebrochen, musste der diesen Vorgang begleitende Gesang also u.U. relativ häufig gesungen werden, so genügt heute i.d.R. die im Gesangbuch abgedruckte Version des Agnus Dei. 18 Wir finden geeignete sich die wesentlichen Glaubenswahrheiten in Erinnerung ruft, bevor die Mahlfeier beginnt.“ Art. 44.: „Das Glaubensbekenntnis wird an den Sonntagen und Hochfesten vom Priester gemeinsam mit allen gesprochen. Es kann auch für besondere Anlässe vorgesehen werden. Will man es singen, soll es in der Regel von allen gemeinsam oder im Wechsel gesungen werden.“ 15 AEM Art. 47: „Es ist Aufgabe des Priesters, dieses Gebet zu leiten, die Gläubigen zum Gebet einzuladen und es zu beschließen. Die Bitten sollen vom Diakon oder Kantor oder von jemand anderem vorgetragen werden. Die ganze Versammlung bringt ihr Beten durch eine gemeinsame Anrufung nach den einzelnen Bitten oder durch ein stilles Gebet zum Ausdruck.“ 16 AEM Art. 50: „Das Herbeibringen der Gaben wird vom Gesang zur Gabenbereitung begleitet, der wenigstens so lange fortgesetzt wird, bis die Gaben zum Altar gebracht sind. Die Bestimmungen für diesen Gesang sind dieselben wir für den Gesang zur Eröffnung (Nr. 26). Wird nicht gesungen, entfällt auch das Lesen des Textes.“ 17 Im Messbuch heißt es daher ausdrücklich: „Das Sanctus soll in der Regel von Priester und Gemeinde gemeinsam gesungen oder gesprochen werden. Es darf nur durch ein Lied ersetzt werden, das mit dem dreimaligen Heilig-Ruf beginnt und dem Inhalt des Sanctus entspricht“ (Kleinausgabe des Messebuches, S. 353). 18 AEM Art. 56: „(…) c) Das Brotbrechen wurde von Christus beim Letzten Abendmahl vollzogen und gab in der apostolischen Zeit der ganzen Eucharistiefeier den Namen. Das Brechen des Brotes hat nicht nur praktische Bedeutung, sondern zeigt, dass wir alle in der Kommunion von dem einen Brot des Lebens essen, das Christus ist, und dadurch ein Leib werden (1 Kor 10, 17). (…) e) Agnus Dei: Während der Brechung und Mischung wird vom Sängerchor oder vom Kantor unter Beteiligung aller das Agnus Dei in der Regel gesungen, sonst Gesänge unter den Nummern 107, 111, 116, 119, 133, 136, 139, 202-208, 721-722. Ein eigenes Lied nach der Bitte um den Frieden (s.o.) sieht das Messbuch nicht vor. 19 Wird dies jedoch gesungen, so sollte darauf geachtet werden, dass es nicht zu lang ist. In diesem Fall ist es wohl sinnvoll, dass „Lamm Gottes“ lediglich zu sprechen. In vielen Gemeinden ist es unüblich während der Kommunion zu singen. Es eignen sich dazu jedoch in erster Linie Kehrverse, die durch passende solistische oder chorische Verse ergänzt werden. 20 Auch ist hier Platz für das Instrumentalspiel, ebenso für die Stille. Nach dem Ende der Kommunion und dem Reinigen der liturgischen Gefäße kann ein Lob- oder Danklied gesungen werden. 21 In vielen Gemeinden ist es Tradition, dass nach dem „Ite missa est“ noch ein Lied gesungen wird. Dies kann wiederum in Gesang sein, der noch einmal abschließend die Thematik des Tages aufnimmt. Auch der Gruß an die Gottesmutter (Nr. 520-537, 666.1-4, 891-905) ist möglich. Anhand des Vorangegangenen sollte aufgezeigt werden, wie vielfältig die musikalischen Möglichkeiten (hier vor allem im Gemeindegesang) sind. Und wenn Sie sich nun fragen, an welchen Stellen denn z.B. solche Lieder wie das „Schubert-Heilig“ oder das „Ehre sei Gott in der Höhe“ (ebenfalls von Franz Schubert) gesungen werden können, dann sei Ihnen gesagt, dass wir ja eine Fülle an Gottesdienstformen kennen. Von der (Eucharistischen) Andacht über die verschiedenen Formen des Stundengebets bis hin zur Wort-Gottes-Feier werden uns vermutlich in der Zukunft wesentlich mehr liturgische Feiern begegnen, die gerade in Bezug auf den starken Rückgang der Priesterzahlen aktueller denn je sein werden. Nutzen wir die Möglichkeiten! Christus sagt: „Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen“ (Mt 18, 20). Der Apostel Paulus fordert uns auf: „Singt Gott in eurem Herzen Psalmen, Hymnen und Lieder, wie sie der Geist eingibt, denn ihr seid in Gottes Gnade“ (Kol 3, 16c). Und der Psalmist ruft uns zu: „Lobt ihn mit dem Schall der Hörner, lobt ihn mit Harfe und Zither! Lobt ihn mit Pauken und Tanz, lobt ihn mit Flöten und vernehmlich gesprochen. Diesen Ruf kann man so oft wiederholen, bis das Brotbrechen beendet ist. Der letzte Ruf schließt mit den Worten Gib uns deinen Frieden.“ 19 Es heißt in AEM Art. 56b lediglich: „Es folgen Worte und Gesten, in denen die Gläubigen um Frieden und Einheit der Kirche und der gesamten Menschheitsfamilie bitten und einander ihre Liebe bezeugen, ehe sie von dem einen Brot essen.“ 20 AEM Art. 56i: „Die Kommunion des Priesters und der Gläubigen wird vom Gesang zur Kommunion begleitet. Sein Sinn besteht darin, die geistliche Gemeinschaft der Kommunizierenden in gemeinsamem Singen zum Ausdruck zu bringen, die Herzensfreude zu zeigen und die brüderliche Verbundenheit beim Hinzutreten zum Kommunionempfang zu vertiefen. Sobald der Priester kommuniziert, wird der Gesang begonnen und während der Kommunion der Gläubigen so lange fortgesetzt, wie es passend erscheint. Er soll rechtzeitig beendet werden, wenn ein Gesang nach der Kommunion vorgesehen ist. (…)“ 21 AEM Art. 56j: „Wo es angebracht erscheint, beten Priester und Gläubige nach Beendigung der Kommunionspendung einige Zeit in Stille. Es kann auch ein Hymnus oder Psalm oder ein anderes Loblied gesungen werden.“ Saitenspiel! Lobt ihn hellen Zimbeln, lobt ihn mit klingenden Zimbeln! Alles was atmet, lobe den Herrn! Halleluja!“ (Ps 150, 3-6). Thomas Viezens Zweites Vatikanisches Konzil: Am 11. Oktober 1962 wurde es in Anwesenheit von mehr als 2500 Konzilsteilnehmern durch Papst Johannes XXIII. (1881-1963, Wahl zum Papst am 28.10.1958) eröffnet und am 8. Dezember 1965 durch seinen Nachfolger Papst Paul VI. (1897-1978, Wahl zum Papst am 21.06.1963) beschlossen. Dabei debattierten der Papst und Bischöfe der ganzen Welt im Petersdom zu Rom vorrangig zu folgenden Themen: Wie kann die katholische Kirche ihre Botschaft unter den Rahmenbedingungen der modernen Welt und des weltanschaulichen Pluralismus angemessen verkünden? Wie kann eine Reform der Liturgie und wie eine solche der Priesterausbildung aussehen? Wie ist es um die Einheit der Christen, die Ökumene, bestellt und auf welche Weise lässt sich eine Aussöhnung von Kirche und Judentum herbeiführen? Diese wichtigen Fragen wurden in einem Zeitraum von vier jeweils mehrmonatigen Sitzungsperioden diskutiert und brachten als Ergebnis 16 Dokumente hervor: vier Konstitutionen, neun Dekrete und drei Erklärungen. Das gesamte Dokument Sacrosanctum Concilium kann z.B. im Internet nachgelesen werden: http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vatii_const_19631204_sacrosanctum-concilium_ge.html Akklamationen sind z.B. Rufe wie „Der Herr sei mit euch. – Und mit deinem Geiste“ oder das „Amen“ am Ende des Hochgebetes. Psalmen: Es sind uns im Alten Testament insgesamt 150 Psalmen überliefert, die in 5 „Bücher“ eingeteilt sind und sowohl im jüdischen als auch im christlichen Glauben eine wichtige Bedeutung haben.
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