Fristablauf für Widerruf von Verträgen am 27.06.2015

WIEMER · BRUNS
Rechtsanwälte · Fachanwälte
Wiemer · Bruns Kaßbergstraße 24 09112 Chemnitz
Udo Wiemer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Heike Bruns
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Vertragsrecht Newsletter Juni/2015
Widerrufsfrist für Verträge
läuft am 27.06.2015 um 24 :00 Uhr ab!
Anke Flügel
angestellte Rechtsanwältin
Kaßbergstraße 24
09112 Chemnitz
Telefon 0371 / 85 64 19
Telefax 0371 / 82 00 631
E-Mail: [email protected]
http://www.wdb-rae.de
USt-IdNr.: DE161440449
bei Zuschriften und Zahlungen unbedingt angeben
Chemnitz, den 17.06.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 27.06.2015 um 24:00 Uhr läuft eine wichtige Frist für den Widerruf von Verträgen ab.
Vor Jahren bestellte Ware zurückgeben? Das geht!
Über eine lange Zeit hinweg haben viele Unternehmen in ihren Verträgen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet. Darunter auch die hundertprozentige Bertelsmann-Vertriebstochter „inmediaOne“. Sie verkaufte Bücher im Direktvertrieb noch bis zum 30.06.2014 per Haustürgeschäft
Nach altem Widerrufsrecht war die Rückabwicklung von Verträgen bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung „unendlich“ lang möglich. Der Kunde muss im Falle eines wirksamen Widerrufs
so gestellt werden, als hätte er das Geschäft nie getätigt. Nach der Rücksendung der Ware
muss der Verkäufer den Kaufpreis zurückzahlen, zuzüglich Zinsen.
Mit dem neuen Widerrufsrecht, das am 13.06.2014 eingeführt wurde, änderte sich das. Die
neue Frist beträgt jetzt ein Jahr und 14 Tage. Um den Übergang von altem ins neue Recht zu
erleichtern, wurde im Art. 229 § 32 EGBGB eine Übergangsfrist für Altverträge eingeräumt. Diese Übergangsfrist endet jedoch am 27. Juni 2015. Das ist im § 32 Absatz 1 (2) geregelt. Danach sind nur noch in wenigen Einzelfällen Rückabwicklungen möglich.
Verbraucher sollten daher möglichst sofort klären, ob es noch Verträge gibt, bei denen ein Widerruf in Frage kommt, zum Beispiel durch eine Rechtsanwältin.
Deutsche Bank Leipzig
IBAN: DE56 8607 0024 0322 5844 00
Anderkonto IBAN: DE31 8607 0024 0322 2114 00
BIC:DEUTDEDBLEG
Commerzbank Chemnitz
IBAN: DE32 8708 0000 0608 1666 00
BIC: DRESDEFF870
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Welche Verträge sind betroffen?
Das Widerrufsrecht, das am 27.06.2015 für alle Altfälle erlischt, gilt für:
- Fernabsatzgeschäfte (hauptsächlich Internet- und Katalog-Bestellungen),
- Haustürgeschäfte (Vertragsschluss beim Kunden zu Hause oder an best. anderen Orten),
- Finanzierte Geschäfte
(Zahlungsaufschub bzw. Ratenzahlung und dafür ein Aufschlag auf den Barpreis).
Der Grund für den Widerruf spielt keine Rolle.
Welche Voraussetzungen müssen noch erfüllt sein?
Es muss sich um einen entgeltlichen Vertrag (immer, wenn eine Zahlung vereinbart wird) handeln und zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (also nicht zwischen zwei Privatpersonen) abgeschlossen worden sein. Die einzige wirtschaftlich bedeutsame Ausnahme
sind notariell beurkundete Verträge. Die Ausnahmen, die es sonst noch gibt (§§ 312 und 491
BGB), betreffen praktisch nur Geschäfte ohne große Tragweite (etwa den Ratenkauf für weniger als 200 Euro oder den Ticketkauf in öffentlichen Verkehrsmitteln).
Ein wirksamer Widerruf muss im Prinzip nur einen einzigen Satz enthalten: „Hiermit widerrufe
ich den Vertrag vom ... (Datum).“ Der Vertrag muss mit einem Aktenzeichen, einer Kundennummer oder ähnlichem identifizierbar sein.
Wichtig ist, dass der Widerruf rechtzeitig erfolgt, entweder per Einwurf-Einschreiben oder vorab
per Telefax und danach mit einfacher Post.
Mit dem Einlieferungsbeleg bzw. Faxprotokoll hat man dann einen sicheren Zugangsnachweis.
Wann der Widerruf beim Empfänger eingeht, ist übrigens egal, solange er nur rechtzeitig abgesandt wird, also bis Samstag, den 27. Juni 2015.
Noch Fragen?
Rufen Sie mich an oder vereinbaren Sie einen Termin!
Mit freundlichen Grüßen
Heike Bruns
Rechtsanwältin