Musikbuddy-Projekt Informationen zur Anerkennung im WU-Studium Die Teilnahme am Musikbuddy-Projekt kann als freies Wahlfach im Ausmaß von 2 ECTS im Rahmen des Studiums an der WU anerkannt werden. Voraussetzung für die Anerkennung ist… 1. die Teilnahme am Musikbuddy-Projekt über den Zeitraum von einem Semester, dies umfasst: den Besuch der vorbereitenden Seminare zu Beginn der Musikbuddy-Tätigkeit die wöchentliche Teilnahme an Proben (Chor bzw. Tanz) gemeinsam mit den Kindern/Jugendlichen aus Einrichtungen der Caritas Wien sowie die damit verbundene Übernahme der Gruppenführungs-Aufgaben die Teilnahme an 1-2 Auftritten im Semester der Besuch zweier Gruppencoaching-Termine im Semester die Teilnahme am Abschluss-Seminar. 2. das Führen eines Tagebuchs (Dokumentation der wöchentlichen Treffen mit den Kindern/Jugendlichen) 3. das Verfassen einer Reflexionsarbeit über die Musikbuddy-Tätigkeit (5 Seiten) Kompensation von Fehlstunden Bei den wöchentlichen Probeterminen sowie den Seminaren und Coaching-Einheiten im Rahmen des Musikbuddy-Projekts besteht Anwesenheitspflicht. Der Nachweis über die Teilnahme erfolgt über Unterschrift der Studierenden auf Anwesenheitslisten. Die maximale Fehlstundenanzahl beträgt 15 % (= max. zwei Probetermine im Semester bzw. ein halbtägiges Seminar/Coaching). Anerkennungsmodus Bitte informieren Sie das Volunteering@WU-Team bei Ihrer Aufnahme in das MusikbuddyProjekt darüber, ob Sie eine Anerkennung im WU-Studium (freies Wahlfach, 2 ECTS) wünschen. Sie erhalten damit die Unterlagen zum Führen des laufenden Tagebuches sowie zur abschließenden Reflexionsarbeit. Beide Dokumente sind am Ende des MusikbuddySemesters abzugeben (an [email protected]), sie liefern gemeinsam mit den von Ihnen besuchten Seminaren und Coaching-Einheiten die Grundlage für die Benotung. Die wöchentliche Betreuung der Kinder/Jugendlichen im Musikbuddy-Projekt über ein Semester hinweg wird für die Anerkennung vorausgesetzt (Ferienzeiten sind optional). www.lernen-macht-schule.at Seite 1 www.lernen-macht-schule.at Die Anerkennung als freies Wahlfach kann anschließend unter Vorlage des entsprechenden Volunteering@WU-Zertifikats im Study Service Center, Schalter Anerkennung, beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Noten erst dann auf Ihrem Erfolgsnachweis aufscheinen, wenn Sie den stattgebenden Anerkennungsbescheid erhalten haben. Davor ist der Bescheid nicht erlassen, das heißt, er ist nicht rechtswirksam. dass die Durchführung der Anerkennung als freies Wahlfach erst nach erfolgreichem Abschluss der Steop möglich ist (die Teilnahme am Musikbuddy-Projekt kann aber natürlich trotzdem bereits während der Steop erfolgen). Hinweis: Die Durchführung der Anerkennung kann nicht rückgängig gemacht werden. Wenn Sie also unsicher sind, ob Sie die freien Wahlfachstunden in anderer Form nutzen möchten (z.B. zur Anerkennung von Prüfungen nach einem Auslandssemester), empfehlen wir Ihnen die Anerkennung erst kurz vor Studienabschluss durchzuführen. Informationen und Kontakt www.wu.ac.at/students/volunteering [email protected] www.lernen-macht-schule.at Seite 2 www.lernen-macht-schule.at
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