Leitfaden zur Beantragung Anerkennung KS

Kunstschulen – Leitfaden zur Beantragung
einer Anerkennung gemäß § 3 Absatz 3 BbgMKSchulG
I.
Stammdaten des Antragstellers
I.1
Name und Anschrift der Kunstschule:
I.2
Kunstschulträger und Anschrift:
I.3
Rechtsform
privatrechtlich*
* Verein, Genossenschaft, gGmbH, UG etc.
kommunal**,
** Landkreise, Gemeinden, Städte
bei privater Trägerschaft:
I.3.1 Die Satzung/ der Gesellschaftervertrag ist beigefügt.
I.3.2
Der Eintragungsnachweis (Vereinsregister, Handelsregister) ist beigefügt.
I.3.3
Die Kunstschule wird beim Finanzamt
geführt.
unter der Steuernummer
I.3.4 Der Freistellungsbescheid des Finanzamtes zur Körperschaftssteuer liegt vor (nur im
Fall der Beantragung von Landesfördermitteln)
gültig bis:
II.
Erfüllung der Kriterien nach § 3 Absatz 4 BbgMKSchulG
1. § 3 Absatz 4 Nummer 1.:
„Die Anerkennung wird einer Kunstschule erteilt, wenn …
sie 30 Unterrichtsstunden pro Woche in den Fachbereichen
a)
Bildende Kunst und
b)
Angewandte Kunst
sowie in einem der folgenden Fachbereiche mindestens zehn Unterrichtsstunden pro Woche
erbringt:
c)
Theater
d)
Tanz/ Musical
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e)
f)
g)
Literatur
Medien
Zirkus.“
An der Kunstschule werden insgesamt … Wochenstunden à 45 min
(100 Prozent) unterrichtet. (lt. gültigem Wochenstundenplan)
Fachbereiche mit zusammen mind. 30 WStd. bzw. 20 WStd. (KS im Aufbau):
Bildende Kunst
…
WStd., in %: …
Angewandte Kunst
…
WStd., in %: …
Ein weiterer Fachbereich mit mind. 10 WStd. bzw. 5 WStd. (KS im Aufbau):
Fachbereich:
Weitere Fachbereiche, wenn vorhanden:
Fachbereich…………………………………
Fachbereich…………………………………
Fachbereich…………………………………
…
WStd., in %: …
……WStd.
...…WStd.
……WStd.
Die Darstellung der Fachbereiche mit den dort unterrichteten Fächern sowie der Wochenunterrichtsplan
der Kunstschule mit der Darstellung der Fachbereiche und Fächer ist beigefügt.
2. § 3 Absatz 4 Nummer 2.:
„Die Anerkennung wird einer Kunstschule erteilt, wenn …
sie für die Erteilung der Unterrichtsstunden in den Fachbereichen gemäß Nummer 1 in der
Mehrheit Lehrkräfte mit einem berufsqualifizierenden künstlerischen oder kulturpädagogischen
Hochschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss oder mit einem ausgewiesenen
künstlerischen Schaffensprozess mit nachgewiesener pädagogischer Befähigung einsetzt.“
An der Kunstschule unterrichten … Lehrkräfte. Davon sind … Lehrkräfte im Sinne des Gesetzes und
der ausführenden Verwaltungsvorschrift wie folgt qualifiziert (nach detaillierter Übersicht der
Berufsabschlüsse und Zeugnisse):
- akademischer künstlerischer/ kunstpädagogischer Abschluss
an Kunsthochschule/ Universität:
…
- kunstwissenschafltlicher Abschluss an Hochschule/ Universität: …
- künstlerischer/ kunstpädagogischer Abschluss an Kunstakademie: …
- ausgewiesener künstlerischer Schaffensprozess: …
(Nachgewiesen werden muss hier eine mindestens in den letzten fünf Jahren aktive hauptberufliche künstlerische Betätigung
z.B. durch Ausstellungen, Beteiligung an künstlerischen Projekten und /oder Wettbewerben, Ausführung künstlerischer
Auftragswerke, Beteiligung an Künstlermessen, Erhalt von Stipendien und Preisen für die künstlerische Arbeit.
Der Nachweis zur pädagogischen Befähigung erfolgt z.B. durch Zertifikate, Testate, Teilnahmebestätigungen über
berufsbegleitende kunstpädagogische Fortbildungen. Alternativ kann von einer pädagogischen Befähigung ausgegangenen
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werden, wenn die Lehrkräfte nachweisen, dass sie über eine umfangreiche Erfahrung und Praxis in der Unterrichtung
verfügen und bereits Schülerinnen/Schüler betreut haben, die Auszeichnungen bei künstlerischen Wettbewerben erhielten
oder Aufnahmeprüfungen an Kunsthochschulen erfolgreich absolvierten.)
… Lehrkräfte verfügen über weitere Abschlüsse oder anderweitige Qualifikation, über welche?
...
3. § 3 Absatz 4 Nummer 3.
„Die Anerkennung wird einer Kunstschule erteilt, wenn …
sie unter Leitung einer fest angestellten Personen steht, die über einen berufsqualifizierenden
Hochschulabschluss in einem künstlerischen Fachbereich oder in Kulturpädagogik oder in
Kulturwissenschaften oder einen gleichwertigen Abschluss sowie über Berufserfahrungen in
kulturellen Einrichtungen verfügt.“
(entfällt für verbundene Musik- und Kunstschulen, hier gilt § 3 Absatz 2 Nummer 7.)
Leitungsperson
Künstlerische/ kunst- oder kulturpädagogische/ kulturwiss. Qualifikation
Ausbildungsinstitut/ Abschluss (Titel):
…
Ausbildungszeitraum:
…
Zusätzliche erworbene Qualifikationen:
…
Berufserfahrung in kulturellen Einrichtungen(welche, wo, wie lange):
…
angestellt seit … mit wöchentlich … Stunden, davon:
…
Stunden für Leitungstätigkeit
…
Stunden für Unterrichtstätigkeit
Der Arbeitsvertrag ist in Kopie beigefügt.
4. § 3 Absatz 4 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Nummer 1
„Die Anerkennung wird einer Kunstschule erteilt, wenn …
sie eine kontinuierliche und pädagogisch planmäßige Arbeit gewährleistet.“
Anzahl der Unterrichtsorte :
Unterrichtsort mit Verwaltungssitz (Eigentum ja/ nein; wenn nein Mietvertrag ist beigefügt):
Pädagogisches Gesamtkonzept liegt vor und ist beigefügt.
An der Kunstschule unterrichten
Lehrkräfte insgesamt
Schüler (Zahlen der vertraglich
gebundenen Schülerinnen/Schüler des Vorjahres, sofern Förderantrag beabsichtigt).
Beschäftigungsverhältnis/ unterrichtete Wochenstunden lt. Vertrag
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Anzahl der festangestellten Lehrkräfte
davon in Vollzeit
davon in Teilzeit
Anzahl der Honorarkräfte
, unterrichtete WStd.:
, unterrichtete WStd.:
, unterrichtete WStd.:
, unterrichtete WStd.:
Befristung/ Laufzeit der Beschäftigungsverträge
Von den …. festangestellten Lehrkräften haben
… Lehrkräfte einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
… Lehrkräfte einen befristeten Arbeitsvertrag.
Grund/ die Gründe der Befristung:
Ist eine Entfristung geplant?
nein/ja
Wenn ja, wann?
Wenn ja, wie vieler Anstellungen?
…
…
Sind Neueinstellungen (Festanstellungen) geplant?
nein/ja
Wenn ja, wann?
Wenn ja, wie viele?
…
…
Die durchschnittliche Laufzeit der Honorarverträge beträgt
… ein Schulhalbjahr
… ein Schuljahr
… Monate
……. ohne Befristung
Lehrpersonalbedarf pro Fachbereich, um die Mindestanzahl der Wochenunterrichtstunden gemäß 2.
sicherzustellen:
Sind personelle Vorkehrungen für den Fall getroffen, dass im Anerkennungszeitraum aus vertraglichen
oder sonstigen Gründen eine auf ein Unterrichtsfach in den unter 2. genannten Fachbereichen
spezialisierte Lehrkraft ausscheidet? Wenn ja, welche?
5. § 3 Absatz 4 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Nummer 6
„Die Anerkennung wird einer Kunstschule erteilt, wenn die von ihr eingesetzten Lehrkräfte
regelmäßig, mindestens jedoch alle drei Jahre, an kunstpädagogischen Fortbildungen
teilnehmen.“
Besuch von kunstpädagogischen Fortbildungsangeboten:
20..
20..
…
…
Lehrkräfte
Lehrkräfte
4
20..
20..
…
…
Lehrkräfte
Lehrkräfte
Detaillierte Liste aller Lehrkräfte mit besuchten Fortbildungen ist beigefügt.
Kopien der Teilnahmebestätigungen mit Name der Fortbildungseinrichtung, Dauer und Inhalte der
absolvierten Fortbildung sind beigefügt.
6. § 3 Absatz 4 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Nummer 8
„Die Anerkennung wird einer Kunstschule erteilt, wenn sie geeignete Unterrichtsräume und
Unterrichtsinstrumentarien vorhält.“
Unterrichtsräume
Für die Kunstschularbeit stehen insgesamt … Räume zur Verfügung.
Anzahl der Räume
Schulleitung und Verwaltung:
Allgemeine Räume:
Bibliothek/ Werkarchiv
Lehrerzimmer
Sanitätsraum
Andere: __________________
Fachräume für:
mit folgender Größe (in m²) u. Ausstattung:
Bildende & Angewandte Kunst
Werkstatt 1 (Bsp. Bildhauerei ….)
Werkstatt 2 (Bsp. Malwerkstatt….)
Weitere Werkstätten
Medienraum 1
Medienraum 2
Weitere: __________________
Fachbereich _______________
Seminarräume (Bsp. Literatur)
Raum für Proben (Bsp. Tanz/ Zirkus)
Andere: __________________
Weitere (Multi-)funktionsräume
Raum 1 (z.B. Saal)
Raum 2
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Grundriss der Einrichtung/Räume mit Quadratmeterangaben ist beigefügt.
Durchschnittliche Höchsteilnehmerzahl pro Unterrichtskurs in den drei Fachbereichen gemäß 2:
Mussten Erlaubnisverfahren nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften für die Zulassung der Nutzung des
Gebäudes/der Räume als Kunstschule durchgeführt werden? Ja/Nein
Wenn ja, um was für ein Verfahren handelte es sich? Wurde eine unbefristete Erlaubnis erteilt? Wurden
Auflagen erteilt bzw. innerhalb der gesetzten Fristen erfüllt?
7. § 3 Absatz 4 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Nummer 9
„Die Anerkennung wird einer Kunstschule erteilt, wenn
sie zur Vermittlung kunstpädagogischer Angebote auch Kooperationen mit anderen
Bildungseinrichtungen und Trägern kultureller Bildung durchführt.“
2 Kooperationen von je mindestens 6 Monaten im Schuljahr:
1. Fachbereich/Fach: …………………… Kooperationspartner:……………………….
Gegenstand, Form, Anzahl der gemeinsamen Aktionen darstellen
2. Fachbereich/Fach:……………………..Kooperationspartner:…………………….....
Gegenstand, Form, Anzahl der gemeinsamen Aktionen darstellen
weitere Kooperationen:
Die Kunstschule kooperiert mit
Kitas in Form …
Die Kunstschule kooperiert mit
Schulen in Form ….
Die Kunstschule kooperiert des Weiteren mit .............
in Form ….
8. § 3 Absatz 4 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Nummer 10
„Die Anerkennung wird einer Kunstschule erteilt, wenn sie geeignete Maßnahmen ergreift, um
Menschen mit Behinderung zugängliche Angebote zu gestalten.“
Bauliche Maßnahmen
Der Gebäudebereich, in dem sich die Kunstschule befindet und über den die Kunstschule zugänglich
erschlossen ist, ist entsprechend einschlägiger DIN-Normen (DIN 18040 Teil 1) barrierefrei und verfügt
insbesondere über behindertengerechte Zugänge für die Unterrichtsräume und eine behindertengerechte
WC-Anlage:
nein/ja
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Barrierefreie Information und Kommunikation:
(erfolgt durch: bspw. Flyer in leichter Sprache, Gebärdensprachvideos)
nein/ja
Unterrichtsangebot
Die Unterrichtsangebote der Kunstschule sind grundsätzlich organisatorisch und konzeptionellpädagogisch so konzipiert, dass jederzeit Menschen mit Behinderungen daran im Einzel-, Partner –oder
Gruppenunterricht teilhaben können:
nein/ja
In den Kursen der Kunstschule sind bereits Menschen mit Behinderungen Teilnehmerinnen/Teilnehmer:
nein/ja
Die Kunstschule ist durch folgende Maßnahmen bestrebt, ihre Angebote für Menschen mit
Behinderungen zugänglich zu machen:
….......
Die Kunstschule kooperiert mit
Angebote.
nein/ja
Werkstätten/ Förderschulen in Form kontinuierlicher wöchentlicher
Wo wird das wöchentliche Angebot vorgehalten?
vor Ort in den Einrichtungen
an der Kunstschule
Lehrkräfte gemäß 3. haben bereits an Qualifizierungen (z.B. Kurse, Seminare) zur Arbeit mit Menschen
mit Behinderungen teilgenommen:
nein/ja
Wenn nein, welche Maßnahmen sind beabsichtigt, um Lehrkräfte entsprechend zu qualifizieren?
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