01 Phänomen Kriminalität

Einführung in das Strafrecht
Das Phänomen Kriminalität - Fakten und Mythen
Prof. Dr. Felix Herzog
Einführung in das Strafrecht
Peter-Alexis Albrecht
Kriminologie
Eine Grundlage zum Strafrecht
4. Auflage 2010
C.H. Beck
Prof. Dr. Felix Herzog
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Einführung in das Strafrecht
Einführung in das Strafrecht
Hans-Dieter Schwind
Kriminologie
Eine praxisorientierte
Einführung mit Beispielen
22. Auflage 2013
Kriminalistik-Verlag
Prof. Dr. Felix Herzog
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Einführung in das Strafrecht
Einführung in das Strafrecht
Wessels / Beulke / Satzger
Strafrecht Allgemeiner Teil
Die Straftat und ihr Aufbau
Lehrbuch
45., neu bearbeitete Auflage 2015
C.F. Müller
Prof. Dr. Felix Herzog
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Einführung in das Strafrecht
Hell-/ Dunkelfeld
Hellfeld
Hellfeld = polizeilich registrierte Straftaten
 jährliche Polizeiliche Kriminalstatistik des
Bundeskriminalamtes (PKS) oder der
Bundesländer
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Einführung in das Strafrecht
Hell-/ Dunkelfeld
Dunkelfeld
Dunkelfeld = alle nicht entdeckten, nicht angezeigten
und polizeilich nicht registrierten Straftaten
 Daten im Hellfeld treffen nur zuverlässige
Aussagen
über
registrierte
Kriminalentwicklung, aber nur sehr bedingt über eine
„tatsächliche“ Entwicklung im Dunkelfeld
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Einführung in das Strafrecht
Senator für Inneres und Sport
- Referat 31 -
PKS 2014
der Stadt Bremen
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Einführung in das Strafrecht
Senator für Inneres und Sport
- Referat 31 -
Bremen, Gesamtkriminalität und Aufklärungsquote
Prof. Dr. Felix Herzog
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Einführung in das Strafrecht
Senator für Inneres und Sport
- Referat 31 -
Entwicklung
Kriminalstatistik der Stadt Bremen fast auf Vorjahresniveau,
–
–
leichter Rückgang um 0,6 % von 71.212 auf 70.781 Fälle.
leichter Rückgang der Aufklärungsquote von 49,4% auf 45,3%
Zunahme bzw. Abnahme in den Bereichen:
• Raubdelikte
+ 3,32 %
• ED aus Wohnungen
+ 13,315% oder 242 Fälle
• KV - gesamt
- 1,69 %
- vollendet
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oder 35 Fälle
oder 97 Fälle
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Einführung in das Strafrecht
Senator für Inneres und Sport
- Referat 31 -
Prof. Dr. Felix Herzog
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Einführung in das Strafrecht
Senator für Inneres und Sport
- Referat 31 -
Bremen, Tatverdächtige unter 21 Jahren, Anteile in %
Prof. Dr. Felix Herzog
Einführung in das Strafrecht
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Senator für Inneres und Sport
- Referat 31 -
Bremen, Tötungsdelikte
Prof. Dr. Felix Herzog
Einführung in das Strafrecht
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Senator für Inneres und Sport
- Referat 31 -
Bremen, Raubdelikte
Prof. Dr. Felix Herzog
Einführung in das Strafrecht
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Senator für Inneres und Sport
- Referat 31 -
Bremen, Körperverletzunge gesamt
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Einführung in das Strafrecht
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Senator für Inneres und Sport
- Referat 31 -
Bremen, ED aus Wohnung
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Einführung in das Strafrecht
Senator für Inneres und Sport
- Referat 31 -
Bremen, Diebstahl an/aus Kfz und Fahrraddiebstahl
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Einführung in das Strafrecht
Senator für Inneres und Sport
- Referat 31 -
Bremen, Delikte SÄM
Straftaten zum Nachteil älterere Menschen
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Einführung in das Strafrecht
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Senator für Inneres und Sport
- Referat 31 -
Polizeiliche Schwerpunktsetzung
• Hohe Schutzbedürftigkeit der Opfergruppe
• Massive Tatfolgen
• Hohe Sozialschädlichkeit
• Erhebliches Schadenspotential
•
i.d.R. gewerbsmäßige Tatbegehung
• Hoher Professionalisierungsgrad
• Hohe Mobilität und überregionale Aktivität
• Isolierte Betrachtung der Einzeltat nicht Erfolg versprechend
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Einführung in das Strafrecht
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Senator für Inneres und Sport
- Referat 31 -
Präventionsansatz für die Polizei
• Ausbau der Netzwerkarbeit (Sparkasse Bremen,
Wohnungsbaugesellschaften, Träger sozialer Dienste)
• Erweiterung der Zielgruppen (insbesondere Angehörige/
Nachbarn)
• Aufgrund der Wichtigkeit des Themas, befasste sich die
Kooperationsstelle Kriminalprävention (KSKP) des Senators
für Inneres und Sport auf Ihrer 5. öffentlichen Jahrestagung
am 19.12.2013 im Hause der Bremischen Bürgerschaft mit
dem Phänomen SÄM. Mit Hilfe von mehreren Referenten aus
Wissenschaft und Praxis wurde die konkrete Situation in
Bremen verdeutlicht und Bedingungen und Hintergründe einer
höheren Opferdisposition erörtert sowie die vielfältigen
Präventionsaktivitäten, Netzwerke und Kooperationen mit Blick
auf Sicherheitsbelange älterer Menschen vorgestellt. Die
Veranstaltung fand auch medial großes Interesse.
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Einführung in das Strafrecht
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Senator für Inneres und Sport
- Referat 31 -
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF),
Tatverdächtige und Taten
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Einführung in das Strafrecht
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Senator für Inneres und Sport
- Referat 31 -
PKS 2014
Stadt Bremen
Ende
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Einführung in das Strafrecht
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Hell-/ Dunkelfeld
Dunkelfeld
Häufiges Missverständnis:
hohe Aufklärungsquote bedeutet kein kleines
Dunkelfeld
aufgeklärte Delikte können sich überhaupt nur
auf die angezeigten beziehen!
geringe Entdeckungswahrscheinlichkeit kann
vorliegen!
Keine Anzeige
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Keine Aufklärung
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Einführung in das Strafrecht
Hell-/ Dunkelfeld
Dunkelfeld
 die wenigsten strafbaren Handlungen kommen
überhaupt zur Anzeige, je nach Delikt
zwischen 1:3 oder 1:100 (sog. Dunkelfeld)
 danach folgen weitere Selektionsstufen bis
schließlich allenfalls bei ca. 1% aller strafbaren
Vorfälle eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe die Folge ist
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Einführung in das Strafrecht
Hell-/Dunkelfeld
Ausfilterung registrierter Kriminalität in Deutschland
2014: 6.082.054
polizeil. bekannt
gewordene Fälle
2013: 5.961.662
2014: 54,9 %
2013: 54,5 %
aufgeklärte Fälle
2014: 2.149.505
Tatverdächtige
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2013: 2.094.160
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Einführung in das Strafrecht
Hell-/ Dunkelfeld
Bedingungen der Wahrscheinlichkeit einer Strafanzeige u.a.
 Sichtbarkeit von Delikten
 Nachteil: gut sichtbare Delikte (öffentlicher
Raum), wie Diebstahls-, Gewalt-, Raubdelikte
Vorteil: Delikte in eher geschlossenen sozialen
Räumen (Kriminalität in Unternehmen oder in
der Familie, wie Gewalt in der Familie,
Wirtschaftskriminalität)
 Vorteil: Delikte, die man i.d.R. ohne
entsprechende Messapparaturen nicht oder
kaum beobachten oder erfahren kann, wie viele
Umweltstraftaten
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Einführung in das Strafrecht
Hell-/ Dunkelfeld
Bedingungen der Wahrscheinlichkeit einer Strafanzeige u.a.
 Person des Täters sowie Situation
 „Bild vom echten Kriminellen“
 Milieu ist entscheidend für
Kriminalisierungsneigung und -bereitschaft
 z.B. niedrig in der Wirtschaft (Kriminalität der
Anständigen, siehe auch Diebstähle von
Hotelgegenständen,
aber
hoch
in
Kaufhäusern, siehe Ladendiebstahl)
 Strafanzeigen können Funktion der
Ausgrenzung haben
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Einführung in das Strafrecht
Hell-/ Dunkelfeld
Bedingungen der Wahrscheinlichkeit einer Strafanzeige u.a.
 Anzeigebereitschaft
 abhängig von der Höhe des Schadens
 ca. 90% aller Strafanzeigen erfolgen durch
Opfer oder Zeugen, nicht durch Polizei!
 deshalb: Privilegierung sog. opferloser Delikte
wie Umweltkriminalität
 Strafanzeige als Bedingung für Versicherungsleistungen
 Polizei hat Notarfunktion
 Missbrauch der Strafverfolgungsorgane
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Einführung in das Strafrecht
Polizei
grds. Bindung an Legalitätsgrundsatz (§ 152 StPO)
 in Deutschland (!), anders in anderen Ländern
 Entgegennahme/Bearbeitung jeder
Strafanzeige
 kein Ermessensspielraum im Bereich der
Strafverfolgung
(dennoch
handelt
sie
keinesfalls danach: Forschungen zeigen
erhebliche Bedeutung von Strafwürdigkeitserwägungen im polizeilichen Alltag)
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Einführung in das Strafrecht
Polizei
 Untersuchungen entgegengenommener
Strafanzeigen
 Eigentums- und Vermögensstraftaten: 90%
 Delikte gegen Personen (Gewaltdelikte) : 30%
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Einführung in das Strafrecht
Polizei
 Kontrolldelikte, z.B.




Umweltstraftaten
Drogendelikte
Organisierte Kriminalität
Straßenverkehrskriminalität
 Kontrollaktivitäten der Polizei sind
entscheidend für die Kriminalitätsentwicklung
 Schwerpunktsetzungen der Polizei sind
bedeutsam für die Aufhellung des Dunkelfelds
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Einführung in das Strafrecht
Polizei
Strukturelle Benachteiligung von Jugendlichen
und sozial Schwächeren in der polizeilichen Arbeit
begehen
leichter
sicht- und
aufklärbare
Delikte
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höhere
Geständnisbereitschaft,
insb. bei
jungen
Menschen
Geringere Gegenwehr
und Beschwerdemacht:
Geringeres
Selbstbewusstsein und geringere
Verbalisierungsfähigkeit/
Eloquenz;
weniger
über
Rechte informiert; geringere
finanzielle Ressourcen, siehe
frühzeitige Einschaltung einer
Verteidigung bzw.
anderweitiger Unterstützung.
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Einführung in das Strafrecht
Kriminalitätsfurcht
 Kriminalitätsfurcht ist am wenigsten auf reale
Kriminalitätsbedrohung zurückzuführen
 Gruppen höherer Kriminalitätsfurcht
 Frauen
 untere Einkommensgruppen und niedriger
Bildungsgrad
 ältere Menschen
 schlechter Gesundheitszustand
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Einführung in das Strafrecht
Kriminalitätsfurcht
Viktimisierungsrisiko
Niedrigstes:
Höchstes:
ältere Menschen
junge Männer
Frauen
aber niedrigste
Kriminalitätsfurcht
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Einführung in das Strafrecht
Kriminalitätsfurcht
 Vulnerabilität von Menschen entscheidend
(Verletzbarkeit bei niedriger coping Fähigkeit)
 Kriminalitätsfurcht
unterliegt
starken
Projektionen
von
Lebensängsten
auf
Kriminalität
 Beeinflussung
durch
dramatisierende
Medienberichterstattung
 auch sog. incivilities:
Verwahrlosungserscheinungen (zerbrochene
Fensterscheiben, Müll, Graffitis,
Herumlungern, aggressives Betteln,
öffentlicher Alkoholkonsum usw.)
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Einführung in das Strafrecht
Massenmedien
 Massenmedien erhöhen (zusammen mit sozialen
Ängsten) Kriminalitätsfurcht
 dramatisieren Kriminalitätsbedrohung
 vermitteln der Bevölkerung ein verzerrtes Wissen
über Kriminalität, siehe überhöhte Furcht vor
Gewaltkriminalität!
 Kriminalität erscheint eher als Delikt der
einfachen Leute, siehe Bild vom echten
Kriminellen
 wesentlich
höhere
Bedrohungsund
Schädigungspotentiale infolge Wirtschafts- und
Umweltkriminalität werden verdrängt
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Einführung in das Strafrecht
Massenmedien
 agenda setting: Kriminalität und Sicherheit
werden zum zentralen Thema
 Ablenkung
von
anderen,
wesentlich
gravierenderen sozialen wie wirtschaftlichen
Problemen (deren Folge Kriminalität häufig nur
ist)
 thematisieren zu selten den Zusammenhang
zwischen sozialen Problemen und Kriminalität;
klären nicht auf, sondern individualisieren
Kriminalitätsursachen (siehe soziologische
Kriminalitätstheorien)
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Einführung in das Strafrecht
Massenmedien
 Bevölkerung
 entwickelt gesteigerte Kriminalitätsfurcht
 Glaube an strengere Strafen als Allheilmittel
gegen Kriminalität (Medien leisten keine
Aufklärung über Zusammenhänge)
 höheres Strafbedürfnis
 Politik
 Missbrauch von Sicherheit und Kriminalpolitik
für Wahlinteressen
 Missbrauch plausibler (aber falscher!)
Beziehung zwischen strenger Strafen und
niedriger Kriminalität
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Einführung in das Strafrecht
Massenmedien
 Politik der Ausgrenzung statt Integration von
Randgruppen und Gruppen mit erhöhten
Problemen
 Thema „Kriminalität“ geeignet für schlichten
politischen Aktionismus (Ablenkungsfunktion,
symbolische Politik)
 gefährliche Logik: ein wenig mehr Strafen und
Kontrolle, und wir haben alles wieder im Griff!
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Einführung in das Strafrecht
Variable
Geschlecht
 weniger als ¼ aller Tatverdächtigen sind
Frauen
 Dunkelfeld
 Bagatelldelikte: gleiche Verteilung
 Hellfeld (PKS)




einfacher Diebstahl ca. ¹/3
Ladendiebstahl ca. 38%
Betrug ¼
Beleidigung über 20%
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Einführung in das Strafrecht
Variable
Geschlecht
 Gewaltdelikte bei Frauen
 niedrige Auffälligkeit
 Raub weniger als 10%
 gefährliche/schwere Körperverletzung (KV)
knapp über 10% (PKS)
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Einführung in das Strafrecht
Variable
Nationalität
 kontinuierlicher Anstieg der Kriminalität von
„Nichtdeutschen“ auf ca. 30% (PKS), bei nur
knapp 9% der Wohnbevölkerung
 aber hinkender Vergleich:
 über 30% dieser Kriminalität wird von Touristen
und Durchreisenden begangen
 30% sind Delikte, die Deutsche nicht begehen
können (z.B. Verstöße gegen Ausländer- und
Asylverfahrensgesetz)
 Gruppenzusammensetzung von Ausländern
≠ Gruppenzusammensetzung von Deutschen
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Einführung in das Strafrecht
Variable
Nationalität
denn: Gruppe Ausländer hat höheren Anteil
an
 Männern,
siehe
niedrigere
Kriminalitätsbelastung der Frauen
 jungen Menschen, siehe niedrigere
Kriminalitätsbelastung der Älteren
 niedrigen sozio-ökonomischen Status
 Städtern, siehe niedrigere Belastung der
ländlichen Regionen
 außerdem: ggü. Ausländern besteht eine
höhere Strafanzeigenbereitschaft
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Einführung in das Strafrecht
Variable
Nationalität
Aus
diesen
Gründen
liegt
die
Kriminalitätsbelastung
von
Nichtdeutschen
sogar unterhalb derjenigen von Deutschen,
wenn man vergleichbar zusammengesetzte
Bevölkerungsgruppen heranzieht!
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Einführung in das Strafrecht
Variable
Schicht
 untere soziale Schichten weisen höhere
Kriminalitätsbelastung auf
 Kriminologie macht auf verschiedene
Phänomene einer Ubiquität und Normalität
von Kriminalität aufmerksam
 Kriminalität der Mittelschicht und Oberschicht
 hohe Quote der Kriminalität am und um den
Arbeitsplatz (occupational crime)
 Kriminalität von Selbstständigen (wie Ärzte,
Handwerker, Bauern)
 Betrug, Untreue, Bestechung, Korruption usw.
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Einführung in das Strafrecht
Variable
Schicht
 Kriminalität der Mächtigen, Makrokriminalität
 „Kriminalität“ von Regierungen und ihren
(Geheim-) Diensten sowie Großunternehmen
(corporate crime), deren Handlungen entweder
nicht strafbar sind oder nicht verfolgt werden
(können)
Bsp.: Umweltdelikte in den sog. Schwellenund
Entwicklungsländern,
Staatsterrorismus,
Folter,
Mord,
Umsturz,
Wahlbetrug usw.
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Einführung in das Strafrecht
Gewaltdelikte
 Gewaltkriminalität: nur 3% aller Straftaten
(PKS)
 Masse: Eigentums- und Vermögensdelikte
 deutlicher Anstieg der (registrierten)
Gewaltkriminalität seit den 60er Jahren
 Sexualdelikte sind seit längerem rückläufig
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Einführung in das Strafrecht
Gewaltdelikte
Tötungsdelikte
Raubdelikte
Seit 60er Jahre verdoppelt
(ca. 1300)!
Anstieg um das 7-fache (ca. 65000)!
Phänomene der WohlstandsAber:
relativ
niedriges kriminalität:
Niveau
bei Forschungen z.B. in den USA: der
Berücksichtigung anderer
Lebensrisiken, wie tödliche Straßenräuber ist jung, männlich,
und
wohnungslos!!
Unfälle im Straßenverkehr arbeits(ca. 8000) oder im Haushalt wachsende Schere zwischen Arm
oder bei Berufsausübung und Reich
(jeweils über 15000)
Häufig Beschaffungskriminalität:
Folge der prohibitiven und
repressiven Drogenpolitik
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Einführung in das Strafrecht
Gewaltdelikte
Körperverletzung
Anstieg um das 2,5-fache
(ca. 96000)!
Gewalt in der Familie
Großteil taucht nicht in Statistiken auf:
Sozialkontrolle konzentriert sich
überwiegend auf öffentlichen Raum
Internationale Forschung:
erschreckendes Gewaltniveau
(körperliche wie sexuelle Gewalt):
ca. 20% der Familien müssen
ggü.
ihren
Kindern
als
gewaltbelastet
gelten
20-25% der Frauen haben
zumindest
missbrauchsähnliche
Situationen erfahren
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Einführung in das Strafrecht
Eigentums- und Vermögensdelinquenz
Eigentums- und Vermögensdelinquenz:
 größter Anteil der Kriminalität
 verantwortlich für die Zunahme der
Gesamtkriminalitätsbelastung
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Einführung in das Strafrecht
Eigentums- und Vermögensdelinquenz
 Dunkelfeld
 Betrug: wohl am größten, da Feststellung
rechtlich und tatsächlich am schwersten (siehe
Täuschung und Abgrenzung zum legalen
Profit)
 Diebstahl: i.d.R. am leichtesten zu bemerken,
durch die erforderliche Wegnahmehandlung
 Masse der Eigentums- und Vermögensdelikte
 Bagatellbereich (ca. 50 €)
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Einführung in das Strafrecht
Eigentums- und Vermögensdelinquenz
 Häufige Ursache: „Opfermitverschulden“, z.B.:
 Ladendiebstahl: leichtfertiges Anbieten von
Ware (Folge des Selbstbedienungsladens)
 Schwarzfahren:
aufgrund
fehlender
regelmäßiger (kostenintensiver) Kontrolle
 Betrug: beim Ratenkredit durch leichtfertiges
Gewähren
von
Krediten
zwecks
Umsatzsteigerung
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Einführung in das Strafrecht
Eigentums- und Vermögensdelinquenz
 starker Anstieg der Eigentums- und
Vermögensdelinquenz beruht auch auf
 Beschaffungskriminalität: Konsequenz der
prohibitiven Drogenpolitik
 Anstieg im Hellfeld durch
 Erfolg der Versicherungswirtschaft (großer
Anteil)
 Strafanzeige
als
Voraussetzung
für
Schadensliquidation, z.B. Versicherungen
von Fahrrädern gegen Diebstahl, EinbruchDiebstahl-Versicherung für Wohnungen/Kfz.
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Einführung in das Strafrecht
Eigentums- und Vermögensdelinquenz
 Diebstahlsdelinquenz
 beruht größtenteils auf Auswirkungen der
„Wirtschafts- und Konsumgesellschaft“, die auf
die Wahrnehmung, Neutralisierungs- und
Rechtfertigungstechniken von (potentiellen)
Tätern wirkt
Prof. Dr. Felix Herzog
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Einführung in das Strafrech
Strafrecht
Termine in erstinstanzlichen Strafsachen
Landgericht Bremen
Domsheide 16
28195 Bremen
Prof. Dr. Felix Herzog
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54
Einführung in das Strafrecht
Termine in erstinstanzlichen Strafsachen
Landgericht Oldenburg
Elisabethstraße 7
26135 Oldenburg
Prof. Dr. Felix Herzog
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Einführung in das Strafrecht
Termine in erstinstanzlichen Strafsachen
Landgericht Oldenburg
Termin am 14.10.2015, 09:00 Uhr - 4 KLs 54/15
Fortsetzungstermine: 21.10. und 09.11.2015,
jeweils 9:00 Uhr
Tatvorwurf: besonders schwerer Raub
Der 24jährige Angeklagte soll am 14.06.2015 auf einer
Straße in Damme einen Passanten überfallen und mit
einer Gasflasche niedergeschlagen haben. Als dieser
sich nicht mehr wehren konnte, soll der Angeklagte
ihm die Geldbörse mit ca. 900 € Bargeld entwendet
haben.
Der Angeklagte befindet sich seit dem Tattag in
Untersuchungshaft.
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Einführung in das Strafrecht
Termine in erstinstanzlichen Strafsachen
Landgericht Hamburg
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
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57
Einführung in das Strafrecht
Vielen Dank
Prof. Dr. Felix Herzog