Einführung in das Strafrecht Das Phänomen Kriminalität - Fakten und Mythen Prof. Dr. Felix Herzog Einführung in das Strafrecht Peter-Alexis Albrecht Kriminologie Eine Grundlage zum Strafrecht 4. Auflage 2010 C.H. Beck Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 2 Einführung in das Strafrecht Einführung in das Strafrecht Hans-Dieter Schwind Kriminologie Eine praxisorientierte Einführung mit Beispielen 22. Auflage 2013 Kriminalistik-Verlag Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 3 Einführung in das Strafrecht Einführung in das Strafrecht Wessels / Beulke / Satzger Strafrecht Allgemeiner Teil Die Straftat und ihr Aufbau Lehrbuch 45., neu bearbeitete Auflage 2015 C.F. Müller Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 4 Einführung in das Strafrecht Hell-/ Dunkelfeld Hellfeld Hellfeld = polizeilich registrierte Straftaten jährliche Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes (PKS) oder der Bundesländer Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 5 Einführung in das Strafrecht Hell-/ Dunkelfeld Dunkelfeld Dunkelfeld = alle nicht entdeckten, nicht angezeigten und polizeilich nicht registrierten Straftaten Daten im Hellfeld treffen nur zuverlässige Aussagen über registrierte Kriminalentwicklung, aber nur sehr bedingt über eine „tatsächliche“ Entwicklung im Dunkelfeld Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 6 Einführung in das Strafrecht Senator für Inneres und Sport - Referat 31 - PKS 2014 der Stadt Bremen Prof. Dr. Felix Herzog 7 Einführung in das Strafrecht Senator für Inneres und Sport - Referat 31 - Bremen, Gesamtkriminalität und Aufklärungsquote Prof. Dr. Felix Herzog 8 Einführung in das Strafrecht Senator für Inneres und Sport - Referat 31 - Entwicklung Kriminalstatistik der Stadt Bremen fast auf Vorjahresniveau, – – leichter Rückgang um 0,6 % von 71.212 auf 70.781 Fälle. leichter Rückgang der Aufklärungsquote von 49,4% auf 45,3% Zunahme bzw. Abnahme in den Bereichen: • Raubdelikte + 3,32 % • ED aus Wohnungen + 13,315% oder 242 Fälle • KV - gesamt - 1,69 % - vollendet Prof. Dr. Felix Herzog oder 35 Fälle oder 97 Fälle 9 Einführung in das Strafrecht Senator für Inneres und Sport - Referat 31 - Prof. Dr. Felix Herzog 10 Einführung in das Strafrecht Senator für Inneres und Sport - Referat 31 - Bremen, Tatverdächtige unter 21 Jahren, Anteile in % Prof. Dr. Felix Herzog Einführung in das Strafrecht 11 Senator für Inneres und Sport - Referat 31 - Bremen, Tötungsdelikte Prof. Dr. Felix Herzog Einführung in das Strafrecht 12 Senator für Inneres und Sport - Referat 31 - Bremen, Raubdelikte Prof. Dr. Felix Herzog Einführung in das Strafrecht 13 Senator für Inneres und Sport - Referat 31 - Bremen, Körperverletzunge gesamt Prof. Dr. Felix Herzog Einführung in das Strafrecht 14 Senator für Inneres und Sport - Referat 31 - Bremen, ED aus Wohnung Prof. Dr. Felix Herzog 15 Einführung in das Strafrecht Senator für Inneres und Sport - Referat 31 - Bremen, Diebstahl an/aus Kfz und Fahrraddiebstahl Prof. Dr. Felix Herzog 16 Einführung in das Strafrecht Senator für Inneres und Sport - Referat 31 - Bremen, Delikte SÄM Straftaten zum Nachteil älterere Menschen Prof. Dr. Felix Herzog Einführung in das Strafrecht 17 Senator für Inneres und Sport - Referat 31 - Polizeiliche Schwerpunktsetzung • Hohe Schutzbedürftigkeit der Opfergruppe • Massive Tatfolgen • Hohe Sozialschädlichkeit • Erhebliches Schadenspotential • i.d.R. gewerbsmäßige Tatbegehung • Hoher Professionalisierungsgrad • Hohe Mobilität und überregionale Aktivität • Isolierte Betrachtung der Einzeltat nicht Erfolg versprechend Prof. Dr. Felix Herzog Einführung in das Strafrecht 18 Senator für Inneres und Sport - Referat 31 - Präventionsansatz für die Polizei • Ausbau der Netzwerkarbeit (Sparkasse Bremen, Wohnungsbaugesellschaften, Träger sozialer Dienste) • Erweiterung der Zielgruppen (insbesondere Angehörige/ Nachbarn) • Aufgrund der Wichtigkeit des Themas, befasste sich die Kooperationsstelle Kriminalprävention (KSKP) des Senators für Inneres und Sport auf Ihrer 5. öffentlichen Jahrestagung am 19.12.2013 im Hause der Bremischen Bürgerschaft mit dem Phänomen SÄM. Mit Hilfe von mehreren Referenten aus Wissenschaft und Praxis wurde die konkrete Situation in Bremen verdeutlicht und Bedingungen und Hintergründe einer höheren Opferdisposition erörtert sowie die vielfältigen Präventionsaktivitäten, Netzwerke und Kooperationen mit Blick auf Sicherheitsbelange älterer Menschen vorgestellt. Die Veranstaltung fand auch medial großes Interesse. Prof. Dr. Felix Herzog Einführung in das Strafrecht 19 Senator für Inneres und Sport - Referat 31 - Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF), Tatverdächtige und Taten Prof. Dr. Felix Herzog Einführung in das Strafrecht 20 Senator für Inneres und Sport - Referat 31 - PKS 2014 Stadt Bremen Ende Prof. Dr. Felix Herzog Einführung in das Strafrecht 21 Hell-/ Dunkelfeld Dunkelfeld Häufiges Missverständnis: hohe Aufklärungsquote bedeutet kein kleines Dunkelfeld aufgeklärte Delikte können sich überhaupt nur auf die angezeigten beziehen! geringe Entdeckungswahrscheinlichkeit kann vorliegen! Keine Anzeige Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info Keine Aufklärung 22 Einführung in das Strafrecht Hell-/ Dunkelfeld Dunkelfeld die wenigsten strafbaren Handlungen kommen überhaupt zur Anzeige, je nach Delikt zwischen 1:3 oder 1:100 (sog. Dunkelfeld) danach folgen weitere Selektionsstufen bis schließlich allenfalls bei ca. 1% aller strafbaren Vorfälle eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe die Folge ist Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 23 Einführung in das Strafrecht Hell-/Dunkelfeld Ausfilterung registrierter Kriminalität in Deutschland 2014: 6.082.054 polizeil. bekannt gewordene Fälle 2013: 5.961.662 2014: 54,9 % 2013: 54,5 % aufgeklärte Fälle 2014: 2.149.505 Tatverdächtige Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 2013: 2.094.160 24 Einführung in das Strafrecht Hell-/ Dunkelfeld Bedingungen der Wahrscheinlichkeit einer Strafanzeige u.a. Sichtbarkeit von Delikten Nachteil: gut sichtbare Delikte (öffentlicher Raum), wie Diebstahls-, Gewalt-, Raubdelikte Vorteil: Delikte in eher geschlossenen sozialen Räumen (Kriminalität in Unternehmen oder in der Familie, wie Gewalt in der Familie, Wirtschaftskriminalität) Vorteil: Delikte, die man i.d.R. ohne entsprechende Messapparaturen nicht oder kaum beobachten oder erfahren kann, wie viele Umweltstraftaten Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 25 Einführung in das Strafrecht Hell-/ Dunkelfeld Bedingungen der Wahrscheinlichkeit einer Strafanzeige u.a. Person des Täters sowie Situation „Bild vom echten Kriminellen“ Milieu ist entscheidend für Kriminalisierungsneigung und -bereitschaft z.B. niedrig in der Wirtschaft (Kriminalität der Anständigen, siehe auch Diebstähle von Hotelgegenständen, aber hoch in Kaufhäusern, siehe Ladendiebstahl) Strafanzeigen können Funktion der Ausgrenzung haben Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 26 Einführung in das Strafrecht Hell-/ Dunkelfeld Bedingungen der Wahrscheinlichkeit einer Strafanzeige u.a. Anzeigebereitschaft abhängig von der Höhe des Schadens ca. 90% aller Strafanzeigen erfolgen durch Opfer oder Zeugen, nicht durch Polizei! deshalb: Privilegierung sog. opferloser Delikte wie Umweltkriminalität Strafanzeige als Bedingung für Versicherungsleistungen Polizei hat Notarfunktion Missbrauch der Strafverfolgungsorgane Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 27 Einführung in das Strafrecht Polizei grds. Bindung an Legalitätsgrundsatz (§ 152 StPO) in Deutschland (!), anders in anderen Ländern Entgegennahme/Bearbeitung jeder Strafanzeige kein Ermessensspielraum im Bereich der Strafverfolgung (dennoch handelt sie keinesfalls danach: Forschungen zeigen erhebliche Bedeutung von Strafwürdigkeitserwägungen im polizeilichen Alltag) Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 28 Einführung in das Strafrecht Polizei Untersuchungen entgegengenommener Strafanzeigen Eigentums- und Vermögensstraftaten: 90% Delikte gegen Personen (Gewaltdelikte) : 30% Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 29 Einführung in das Strafrecht Polizei Kontrolldelikte, z.B. Umweltstraftaten Drogendelikte Organisierte Kriminalität Straßenverkehrskriminalität Kontrollaktivitäten der Polizei sind entscheidend für die Kriminalitätsentwicklung Schwerpunktsetzungen der Polizei sind bedeutsam für die Aufhellung des Dunkelfelds Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 30 Einführung in das Strafrecht Polizei Strukturelle Benachteiligung von Jugendlichen und sozial Schwächeren in der polizeilichen Arbeit begehen leichter sicht- und aufklärbare Delikte Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info höhere Geständnisbereitschaft, insb. bei jungen Menschen Geringere Gegenwehr und Beschwerdemacht: Geringeres Selbstbewusstsein und geringere Verbalisierungsfähigkeit/ Eloquenz; weniger über Rechte informiert; geringere finanzielle Ressourcen, siehe frühzeitige Einschaltung einer Verteidigung bzw. anderweitiger Unterstützung. 31 Einführung in das Strafrecht Kriminalitätsfurcht Kriminalitätsfurcht ist am wenigsten auf reale Kriminalitätsbedrohung zurückzuführen Gruppen höherer Kriminalitätsfurcht Frauen untere Einkommensgruppen und niedriger Bildungsgrad ältere Menschen schlechter Gesundheitszustand Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 32 Einführung in das Strafrecht Kriminalitätsfurcht Viktimisierungsrisiko Niedrigstes: Höchstes: ältere Menschen junge Männer Frauen aber niedrigste Kriminalitätsfurcht Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 33 Einführung in das Strafrecht Kriminalitätsfurcht Vulnerabilität von Menschen entscheidend (Verletzbarkeit bei niedriger coping Fähigkeit) Kriminalitätsfurcht unterliegt starken Projektionen von Lebensängsten auf Kriminalität Beeinflussung durch dramatisierende Medienberichterstattung auch sog. incivilities: Verwahrlosungserscheinungen (zerbrochene Fensterscheiben, Müll, Graffitis, Herumlungern, aggressives Betteln, öffentlicher Alkoholkonsum usw.) Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 34 Einführung in das Strafrecht Massenmedien Massenmedien erhöhen (zusammen mit sozialen Ängsten) Kriminalitätsfurcht dramatisieren Kriminalitätsbedrohung vermitteln der Bevölkerung ein verzerrtes Wissen über Kriminalität, siehe überhöhte Furcht vor Gewaltkriminalität! Kriminalität erscheint eher als Delikt der einfachen Leute, siehe Bild vom echten Kriminellen wesentlich höhere Bedrohungsund Schädigungspotentiale infolge Wirtschafts- und Umweltkriminalität werden verdrängt Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 35 Einführung in das Strafrecht Massenmedien agenda setting: Kriminalität und Sicherheit werden zum zentralen Thema Ablenkung von anderen, wesentlich gravierenderen sozialen wie wirtschaftlichen Problemen (deren Folge Kriminalität häufig nur ist) thematisieren zu selten den Zusammenhang zwischen sozialen Problemen und Kriminalität; klären nicht auf, sondern individualisieren Kriminalitätsursachen (siehe soziologische Kriminalitätstheorien) Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 36 Einführung in das Strafrecht Massenmedien Bevölkerung entwickelt gesteigerte Kriminalitätsfurcht Glaube an strengere Strafen als Allheilmittel gegen Kriminalität (Medien leisten keine Aufklärung über Zusammenhänge) höheres Strafbedürfnis Politik Missbrauch von Sicherheit und Kriminalpolitik für Wahlinteressen Missbrauch plausibler (aber falscher!) Beziehung zwischen strenger Strafen und niedriger Kriminalität Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 37 Einführung in das Strafrecht Massenmedien Politik der Ausgrenzung statt Integration von Randgruppen und Gruppen mit erhöhten Problemen Thema „Kriminalität“ geeignet für schlichten politischen Aktionismus (Ablenkungsfunktion, symbolische Politik) gefährliche Logik: ein wenig mehr Strafen und Kontrolle, und wir haben alles wieder im Griff! Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 38 Einführung in das Strafrecht Variable Geschlecht weniger als ¼ aller Tatverdächtigen sind Frauen Dunkelfeld Bagatelldelikte: gleiche Verteilung Hellfeld (PKS) einfacher Diebstahl ca. ¹/3 Ladendiebstahl ca. 38% Betrug ¼ Beleidigung über 20% Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 39 Einführung in das Strafrecht Variable Geschlecht Gewaltdelikte bei Frauen niedrige Auffälligkeit Raub weniger als 10% gefährliche/schwere Körperverletzung (KV) knapp über 10% (PKS) Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 40 Einführung in das Strafrecht Variable Nationalität kontinuierlicher Anstieg der Kriminalität von „Nichtdeutschen“ auf ca. 30% (PKS), bei nur knapp 9% der Wohnbevölkerung aber hinkender Vergleich: über 30% dieser Kriminalität wird von Touristen und Durchreisenden begangen 30% sind Delikte, die Deutsche nicht begehen können (z.B. Verstöße gegen Ausländer- und Asylverfahrensgesetz) Gruppenzusammensetzung von Ausländern ≠ Gruppenzusammensetzung von Deutschen Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 41 Einführung in das Strafrecht Variable Nationalität denn: Gruppe Ausländer hat höheren Anteil an Männern, siehe niedrigere Kriminalitätsbelastung der Frauen jungen Menschen, siehe niedrigere Kriminalitätsbelastung der Älteren niedrigen sozio-ökonomischen Status Städtern, siehe niedrigere Belastung der ländlichen Regionen außerdem: ggü. Ausländern besteht eine höhere Strafanzeigenbereitschaft Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 42 Einführung in das Strafrecht Variable Nationalität Aus diesen Gründen liegt die Kriminalitätsbelastung von Nichtdeutschen sogar unterhalb derjenigen von Deutschen, wenn man vergleichbar zusammengesetzte Bevölkerungsgruppen heranzieht! Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 43 Einführung in das Strafrecht Variable Schicht untere soziale Schichten weisen höhere Kriminalitätsbelastung auf Kriminologie macht auf verschiedene Phänomene einer Ubiquität und Normalität von Kriminalität aufmerksam Kriminalität der Mittelschicht und Oberschicht hohe Quote der Kriminalität am und um den Arbeitsplatz (occupational crime) Kriminalität von Selbstständigen (wie Ärzte, Handwerker, Bauern) Betrug, Untreue, Bestechung, Korruption usw. Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 44 Einführung in das Strafrecht Variable Schicht Kriminalität der Mächtigen, Makrokriminalität „Kriminalität“ von Regierungen und ihren (Geheim-) Diensten sowie Großunternehmen (corporate crime), deren Handlungen entweder nicht strafbar sind oder nicht verfolgt werden (können) Bsp.: Umweltdelikte in den sog. Schwellenund Entwicklungsländern, Staatsterrorismus, Folter, Mord, Umsturz, Wahlbetrug usw. Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 45 Einführung in das Strafrecht Gewaltdelikte Gewaltkriminalität: nur 3% aller Straftaten (PKS) Masse: Eigentums- und Vermögensdelikte deutlicher Anstieg der (registrierten) Gewaltkriminalität seit den 60er Jahren Sexualdelikte sind seit längerem rückläufig Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 46 Einführung in das Strafrecht Gewaltdelikte Tötungsdelikte Raubdelikte Seit 60er Jahre verdoppelt (ca. 1300)! Anstieg um das 7-fache (ca. 65000)! Phänomene der WohlstandsAber: relativ niedriges kriminalität: Niveau bei Forschungen z.B. in den USA: der Berücksichtigung anderer Lebensrisiken, wie tödliche Straßenräuber ist jung, männlich, und wohnungslos!! Unfälle im Straßenverkehr arbeits(ca. 8000) oder im Haushalt wachsende Schere zwischen Arm oder bei Berufsausübung und Reich (jeweils über 15000) Häufig Beschaffungskriminalität: Folge der prohibitiven und repressiven Drogenpolitik Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 47 Einführung in das Strafrecht Gewaltdelikte Körperverletzung Anstieg um das 2,5-fache (ca. 96000)! Gewalt in der Familie Großteil taucht nicht in Statistiken auf: Sozialkontrolle konzentriert sich überwiegend auf öffentlichen Raum Internationale Forschung: erschreckendes Gewaltniveau (körperliche wie sexuelle Gewalt): ca. 20% der Familien müssen ggü. ihren Kindern als gewaltbelastet gelten 20-25% der Frauen haben zumindest missbrauchsähnliche Situationen erfahren Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 48 Einführung in das Strafrecht Eigentums- und Vermögensdelinquenz Eigentums- und Vermögensdelinquenz: größter Anteil der Kriminalität verantwortlich für die Zunahme der Gesamtkriminalitätsbelastung Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 49 Einführung in das Strafrecht Eigentums- und Vermögensdelinquenz Dunkelfeld Betrug: wohl am größten, da Feststellung rechtlich und tatsächlich am schwersten (siehe Täuschung und Abgrenzung zum legalen Profit) Diebstahl: i.d.R. am leichtesten zu bemerken, durch die erforderliche Wegnahmehandlung Masse der Eigentums- und Vermögensdelikte Bagatellbereich (ca. 50 €) Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 50 Einführung in das Strafrecht Eigentums- und Vermögensdelinquenz Häufige Ursache: „Opfermitverschulden“, z.B.: Ladendiebstahl: leichtfertiges Anbieten von Ware (Folge des Selbstbedienungsladens) Schwarzfahren: aufgrund fehlender regelmäßiger (kostenintensiver) Kontrolle Betrug: beim Ratenkredit durch leichtfertiges Gewähren von Krediten zwecks Umsatzsteigerung Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 49 Einführung in das Strafrecht Eigentums- und Vermögensdelinquenz starker Anstieg der Eigentums- und Vermögensdelinquenz beruht auch auf Beschaffungskriminalität: Konsequenz der prohibitiven Drogenpolitik Anstieg im Hellfeld durch Erfolg der Versicherungswirtschaft (großer Anteil) Strafanzeige als Voraussetzung für Schadensliquidation, z.B. Versicherungen von Fahrrädern gegen Diebstahl, EinbruchDiebstahl-Versicherung für Wohnungen/Kfz. Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 52 Einführung in das Strafrecht Eigentums- und Vermögensdelinquenz Diebstahlsdelinquenz beruht größtenteils auf Auswirkungen der „Wirtschafts- und Konsumgesellschaft“, die auf die Wahrnehmung, Neutralisierungs- und Rechtfertigungstechniken von (potentiellen) Tätern wirkt Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 53 Einführung in das Strafrech Strafrecht Termine in erstinstanzlichen Strafsachen Landgericht Bremen Domsheide 16 28195 Bremen Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 54 Einführung in das Strafrecht Termine in erstinstanzlichen Strafsachen Landgericht Oldenburg Elisabethstraße 7 26135 Oldenburg Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 55 Einführung in das Strafrecht Termine in erstinstanzlichen Strafsachen Landgericht Oldenburg Termin am 14.10.2015, 09:00 Uhr - 4 KLs 54/15 Fortsetzungstermine: 21.10. und 09.11.2015, jeweils 9:00 Uhr Tatvorwurf: besonders schwerer Raub Der 24jährige Angeklagte soll am 14.06.2015 auf einer Straße in Damme einen Passanten überfallen und mit einer Gasflasche niedergeschlagen haben. Als dieser sich nicht mehr wehren konnte, soll der Angeklagte ihm die Geldbörse mit ca. 900 € Bargeld entwendet haben. Der Angeklagte befindet sich seit dem Tattag in Untersuchungshaft. Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 56 Einführung in das Strafrecht Termine in erstinstanzlichen Strafsachen Landgericht Hamburg Sievekingplatz 1 20355 Hamburg Prof. Dr. Felix Herzog www.felix-herzog.info 57 Einführung in das Strafrecht Vielen Dank Prof. Dr. Felix Herzog
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