Antwort - Landtag NRW

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/9939
07.10.2015
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 3884 vom 15. September 2015
des Abgeordneten Peter Biesenbach CDU
Drucksache 16/9756
„Toto und Harry“ erneut auf Büffelstreife und Alligatorjagd im Ausland?
Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3884 mit Schreiben vom
7. Oktober 2015 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Der Fernsehsender „Kabel Eins“ strahlt seit dem 8. September 2015 neue Folgen der Serie
„Toto und Harry im Ausland“ aus. Im Rahmen der ersten Staffel dieses Formats waren die
beiden Bochumer Polizeihauptkommissare im vergangenen Jahr bereits in Florida/USA,
Brasilien, Südafrika, Südkorea, Italien und der Türkei im Einsatz. Schon damals hatte die
WAZ über interne Kritik an „Toto und Harry“ berichtet. Demnach soll das Polizeipräsidium
Bochum „erhebliche Vorbehalte gegen die Medienpräsenz des Duos“ haben. „Toto und
Harry“ würden bereits seit Jahren nicht mehr gemeinsam auf Streife gehen. In Dienstuniform
dürften beide nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung auftreten (vgl dazu:
http://www.derwesten.de/staedte/bochum/fuer-kultcops-im-ausland-ist-daheim-schluss-mitlustig-id9234419.html).
1.
An welchem Einsatzort waren Toto und Harry im Rahmen der Dreharbeiten zu
der Serie „Toto und Harry im Ausland“ bislang im Einsatz? (Bitte für alle bisher
gedrehten Staffeln/Folgen einzeln auflisten.)
Dem nachfolgenden Link ist zu entnehmen, welche Länder die beiden Beamten im Rahmen
der Serie „Toto und Harry im Ausland“ besucht haben: http://www.kabeleins.de/tv/toto-harrydie-kult-cops-im-ausland/episoden
Datum des Originals: 07.10.2015/Ausgegeben: 12.10.2015
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
2.
Drucksache 16/9939
Wie beurteilt die Landesregierung - insbesondere vor dem Hintergrund, dass
Nordrhein-Westfalen die höchste Kriminalitätsbelastung und zugleich die
schlechteste Aufklärungsquote aller bundesdeutschen Flächenländer aufweist -,
dass nordrhein-westfälische Polizeihauptkommissare im Ausland in Bermudas
mit gezückter Pistole auf Büffelstreife und Alligatorjagd gehen?
Das Verhalten der Beamten während der in ihrer Freizeit (Erholungsurlaub/Abbau von
Stunden) durchgeführten Tätigkeit kann durch die Landesregierung, sofern dienstliche
Interessen nicht beeinträchtigt werden, nicht beurteilt werden.
Bei den Dreharbeiten zu der TV-Serie handelt es sich um nicht genehmigungspflichtige
Nebentätigkeiten im Sinne des § 9 Nebentätigkeitsverordnung (NtV) im Rahmen einer
künstlerischen Tätigkeit. Gemäß
§ 10 NtV haben Beamten nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten im Sinne des § 51
Abs. 1 Nr. 2 Landesbeamtengesetz NRW (LBG) ihren Dienstvorgesetzten schriftlich
anzuzeigen. Dies ist in allen Fällen durch die beiden Beamten geschehen.
3.
Inwieweit teilt die Landesregierung die Vorbehalte des Polizeipräsidiums
Bochum gegen die Medienpräsenz des Duos „Toto und Harry“?
Der Landesregierung sind keine Vorbehalte des Polizeipräsidiums Bochum bekannt.
4.
Inwieweit trifft es zu, dass „Toto und Harry“ in Nordrhein-Westfalen nur noch mit
ausdrücklicher Genehmigung in Dienstuniform auftreten dürfen? (Bitte
Rechtsgrundlage und Gründe für diesen Genehmigungsvorbehalt angeben.)
Nach § 51 Abs. 2 S. 1 LBG dürfen dienstliche Interessen durch nicht genehmigungspflichtige
Nebentätigkeiten u.a. im künstlerischen Bereich nicht beeinträchtigt werden.
Der Genehmigungsvorbehalt für das Tragen der Uniform bei Auftritten in NordrheinWestfalen stützt sich auf diese Regelung. Die Öffentlichkeit soll bei Auftritten von „Toto und
Harry“ nicht den Eindruck gewinnen, diese würden als Amtsträger und während der
Arbeitszeit tätig.
5.
Wann waren „Toto und Harry“ zuletzt gemeinsam in Bochum auf Streife?
Am 02.02.2013.
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