(In aller Kürze)

Info-Forum Freiwilligendienste
im Sport 2015 – In aller Kürze
Einführung in die Freiwilligendienste
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Die Gesamtanzahl der Freiwilligen hat weiter zugenommen. Im Jahrgang 2015-2016 werden
wir mit knapp 400 Freiwilligen starten.
Bei neuen Einsatzstellen werden im ersten Jahr der Besetzung Einsatzstellenbesuche
durchgeführt, bei länger anerkannten Einsatzstellen etwa alle zwei Jahre
Bitte beachten Sie die Aufgaben der Einsatzstellen:
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Fachliche und pädagogische Anleitung
/ Einsatz der Freiwilligen in den vorgeschriebenen Arbeitsfeldern
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Eigenständige Kontrolle der Arbeitszeit des Freiwilligen
/ Zusammenarbeit mit der BWSJ
Wichtiges zum Jahrgang 2015/16
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Die Termine und Fristen des Jahrgangs 2015/2016 wurden im E-Mail-Rundschreiben 2 und 4
bekannt gegeben. Sie finden diese ebenfalls auf der Homepage www.bwsj.de. Wir bitten Sie
diese Fristen zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten.
Die Vertragsunterlagen inkl. Informationen und Beschreibungen wurden im E-MailRundschreiben 4 versendet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter auf der
Geschäftsstelle.
Folgende Arbeitsschutzgesetze gelten für den Freiwilligendienst und sind einzuhalten:
Jugendarbeitsschutzgesetz (für Freiwillige unter 18 Jahren), Arbeitszeitgesetz,
Urlaubsgesetz. Eine kurze Zusammenfassung dieser Gesetze finden Sie im Anhang.
Folgende Versicherungen wurden zusätzlich zum Sportversicherungsvertrag der ARAG
abgeschlossen: Schlüsselversicherung, Haftpflichtversicherung, Kfz-Zusatzversicherung,
Dienstreisekaskoversicherung, Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft.
Falls Sie eine dieser Versicherungen in Anspruch nehmen müssen, melden Sie sich bitte bei
den Mitarbeitern auf der Geschäftsstelle.
Ab dem Jahrgang 2015/2016 wird die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und
Richtlinien des Trägers (siehe Beiblatt zur Stellenbesetzung) in der praktischen Umsetzung
in den Einsatzstellen stärker geprüft.
Aktuelles in den Freiwilligendiensten
Freiwilligendiensten
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Neues Logo des LSV und der BWSJ (s. rechts oben). Bitte entfernen Sie, falls vorhanden, alte
Logos aus Ihrer Kommunikation.
Neues Logo Freiwilligendienste im Sport (s. Anhang) Bitte binden Sie das neue
FWD-Logo auf Ihrer Vereinshomepage mit ein.
Bitte leiten Sie außerdem das Logo „Kooperationspartner“ an Ihre
Kooperationsschulen im FSJ Sport und Schule mit der Bitte um Platzierung auf
deren Homepages weiter.
Bitte konsultieren Sie uns vor Veröffentlichungen jeglicher Art zum Thema
Freiwilligendienste. Wir unterstützen Sie gerne mit aktuellen Informationen.
Die BWSJ nutzt eine neue Datenbank. Bitte haben Sie Verständnis für mögliche
Startschwierigkeiten und melden Sie uns eventuelle Fehler in den Kontaktdaten
Zum Jahrgang 2014/15 wurden klare Seminarregeln eingeführt. Zusätzlich erhalten
Freiwillige und Einsatzstellen Feedback über das Verhalten der Freiwilligen auf Seminar. Die
damit gemachten Erfahrungen sind bisher sehr positiv. Bitte unterstützen Sie uns weiterhin,
indem Sie Ihre Freiwilligen für die Bedeutung der Seminartage sensibilisieren.
Die Freiwilligen können während des Freiwilligendienstes Wohngeld bei der zuständigen
Stelle im Rathaus beantragen. Hierfür muss der neue Wohnsitz als Erstwohnsitz gemeldet
sein.
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Der große Erste-Hilfe-Kurs mit bisher 16 Unterrichts-Einheiten wurde auf 9 UnterrichtsEinheiten gekürzt. Der Kurs kann weiterhin über die Berufsgenossenschaft abgerechnet
werden. Die BWSJ wird im Herbst Kurse in Stuttgart, Karlsruhe und Heidelberg anbieten.
Natürlich können die Freiwilligen die Kurse auch bei externen Anbietern (DRK, Johanniter,
Malteser etc.) buchen.
FSJ und BFD – Formatspezifisches
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Bei Kündigungen gibt es eine neue Staffelung der Bildungstage, die bis zum
Kündigungsdatum absolviert werden müssen:
Unter 6 Monaten
kein FSJ geleistet, egal wie viele Bildungstage
6 Monate
15 Tage
7 Monate
15 Tage
8 Monate
17 Tage
9 Monate
19 Tage
10 Monate
21 Tage
11 Monate
23 Tage
12 Monate
25 Tage
Zum Schutz der Freiwilligen müssen bis 28.02.2016 mind. 15 Bildungstage absolviert und der
BWSJ bescheinigt vorgelegt werden. Sollten Freiwillige aufgrund einer
fachsportartenspezifischen Lizenzausbildung die 15 Tage bis dahin nicht erreicht haben, so
muss der BWSJ eine Aufstellung über die weiteren Bildungstage vorgelegt werden.
NUR für BFD: Das Abschlussseminar wird ab sofort als das vom Bund vorgegebene Seminar
„politische Bildung“ ausgewiesen. Dies hat zur Folge, dass aufgrund einer neuen
Reisekostenverordnung ab sofort die BWSJ für dieses Seminar keine Fahrtkosten der
Freiwilligen mehr erstatten kann. In Zukunft muss die Einsatzstelle dem/r Freiwilligen die
Fahrtkosten bezahlen und kann sich die Kosten vom Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben zurückholen. Entsprechende nähere Informationen und
Formulare erhalten die Einsatzstellen vor dem Abschlussseminar von der BWSJ per E-Mail.
Nur im BFD ist es möglich einen Kaderathleten einzustellen und ihn somit offiziell in der
Arbeitszeit sein persönliches Training durchführen zu lassen. Wenn Sie sich hierfür
interessieren und einen BFD Spitzensportler bei sich einstellen möchten, kommen Sie bitte
auf die BWSJ zu. Im FSJ ist es NICHT möglich sein persönliches Training während der
Arbeitszeit durchzuführen.
FSJ Sport und Schule – Formatspezifisches
Formatspezifisches
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Das FSJ Sport und Schule unterscheidet sich in folgenden Punkten von den beiden Diensten
FSJ und BFD:
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Start des Dienstes ist der 15. August 2015. Aus diesem Grund darf auch im Juli und
August keine sozialversicherungspflichtige Vorbeschäftigung vorliegen.
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Aufgrund der Verteilung des Einsatzes der Freiwilligen von 70 % Schule, 30%
beträgt der monatliche Einsatzstellenbeitrag 150 €.
/ Alle Freiwilligen im FSJ Sport und Schule absolvieren die Lizenzausbildung ÜL-C
Breitensport. Weitere Bildungstage (Aus- oder Fortbildungen) sind in Absprache mit
der Einsatzstelle möglich. Anmeldung und Kosten sind in diesem Fall vor Ort zu
klären.
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Eine Doppelfinanzierung über Kooperation Schule-Verein, Jugendbegleiter oder
ähnliches ist ausgeschlossen.
Freiwillige im FSJ Sport und Schule dürfen nie den regulären Unterricht übernehmen,
sondern nur Unterstützungsaufgaben.
Sollten die Freiwilligen im Schwimmunterricht eingesetzt werden, ist ganz besonders darauf
zu achten, dass die Aufsicht bei der Lehrkraft liegt. Die Freiwilligen dürfen nur als
Unterstützung eingesetzt werden.
Die Aufgaben der Einsatzstelle gelten in gleichem Maße für die Kooperationsschulen. An
jeder Schule muss ein ständiger Ansprechpartner für inhaltliche und organisatorische Fragen
des Freiwilligen sowie für den Kontakt zum Verein vorhanden sein.
Info-Forum Freiwilligendienste im Sport 2015 – In aller Kürze
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Für Fälle von Krankheit oder Seminarzeit des Freiwilligen müssen vor dem Jahr Regelungen
getroffen werden. Gleiches gilt für eine feste Informationskette.
Kontakt
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Baden-Württembergische Sportjugend
im Landessportverband Baden-Württemberg e.V.
Fritz-Walter-Weg 19
70372 Stuttgart
Internet:
www.bwsj.de
E-Mail:
[email protected]
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Ansprechpartner Württemberg
Pia-- Marie Lorke
Pia
Telefon: 0711/28077-868; E-Mail: [email protected]
Julia Schlegel
Telefon: 0711/28077-849; E-Mail: [email protected]
Janina Bäder
Telefon: 0711/28077-856; E-Mail: [email protected]
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Ansprechpartner Baden
Miriam Janz
Telefon: 0711/28077-874; E-Mail: [email protected]
Matthias Schahl
Telefon: 0711/28077-860; E-Mail: [email protected]
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Ansprechpartner FSJ Sport und Schule
Christina Leinweber
Telefon: 0711/28077-875; E-Mail: [email protected]
Madeleine Vasconcelos
Telefon: 0711/28077-862; E-Mail: [email protected]
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