Info-Forum Freiwilligendienste im Sport 2015 – In aller Kürze Einführung in die Freiwilligendienste / / / Die Gesamtanzahl der Freiwilligen hat weiter zugenommen. Im Jahrgang 2015-2016 werden wir mit knapp 400 Freiwilligen starten. Bei neuen Einsatzstellen werden im ersten Jahr der Besetzung Einsatzstellenbesuche durchgeführt, bei länger anerkannten Einsatzstellen etwa alle zwei Jahre Bitte beachten Sie die Aufgaben der Einsatzstellen: / Fachliche und pädagogische Anleitung / Einsatz der Freiwilligen in den vorgeschriebenen Arbeitsfeldern / Eigenständige Kontrolle der Arbeitszeit des Freiwilligen / Zusammenarbeit mit der BWSJ Wichtiges zum Jahrgang 2015/16 / / / / / Die Termine und Fristen des Jahrgangs 2015/2016 wurden im E-Mail-Rundschreiben 2 und 4 bekannt gegeben. Sie finden diese ebenfalls auf der Homepage www.bwsj.de. Wir bitten Sie diese Fristen zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten. Die Vertragsunterlagen inkl. Informationen und Beschreibungen wurden im E-MailRundschreiben 4 versendet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter auf der Geschäftsstelle. Folgende Arbeitsschutzgesetze gelten für den Freiwilligendienst und sind einzuhalten: Jugendarbeitsschutzgesetz (für Freiwillige unter 18 Jahren), Arbeitszeitgesetz, Urlaubsgesetz. Eine kurze Zusammenfassung dieser Gesetze finden Sie im Anhang. Folgende Versicherungen wurden zusätzlich zum Sportversicherungsvertrag der ARAG abgeschlossen: Schlüsselversicherung, Haftpflichtversicherung, Kfz-Zusatzversicherung, Dienstreisekaskoversicherung, Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft. Falls Sie eine dieser Versicherungen in Anspruch nehmen müssen, melden Sie sich bitte bei den Mitarbeitern auf der Geschäftsstelle. Ab dem Jahrgang 2015/2016 wird die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Richtlinien des Trägers (siehe Beiblatt zur Stellenbesetzung) in der praktischen Umsetzung in den Einsatzstellen stärker geprüft. Aktuelles in den Freiwilligendiensten Freiwilligendiensten / / / / / / Neues Logo des LSV und der BWSJ (s. rechts oben). Bitte entfernen Sie, falls vorhanden, alte Logos aus Ihrer Kommunikation. Neues Logo Freiwilligendienste im Sport (s. Anhang) Bitte binden Sie das neue FWD-Logo auf Ihrer Vereinshomepage mit ein. Bitte leiten Sie außerdem das Logo „Kooperationspartner“ an Ihre Kooperationsschulen im FSJ Sport und Schule mit der Bitte um Platzierung auf deren Homepages weiter. Bitte konsultieren Sie uns vor Veröffentlichungen jeglicher Art zum Thema Freiwilligendienste. Wir unterstützen Sie gerne mit aktuellen Informationen. Die BWSJ nutzt eine neue Datenbank. Bitte haben Sie Verständnis für mögliche Startschwierigkeiten und melden Sie uns eventuelle Fehler in den Kontaktdaten Zum Jahrgang 2014/15 wurden klare Seminarregeln eingeführt. Zusätzlich erhalten Freiwillige und Einsatzstellen Feedback über das Verhalten der Freiwilligen auf Seminar. Die damit gemachten Erfahrungen sind bisher sehr positiv. Bitte unterstützen Sie uns weiterhin, indem Sie Ihre Freiwilligen für die Bedeutung der Seminartage sensibilisieren. Die Freiwilligen können während des Freiwilligendienstes Wohngeld bei der zuständigen Stelle im Rathaus beantragen. Hierfür muss der neue Wohnsitz als Erstwohnsitz gemeldet sein. / Der große Erste-Hilfe-Kurs mit bisher 16 Unterrichts-Einheiten wurde auf 9 UnterrichtsEinheiten gekürzt. Der Kurs kann weiterhin über die Berufsgenossenschaft abgerechnet werden. Die BWSJ wird im Herbst Kurse in Stuttgart, Karlsruhe und Heidelberg anbieten. Natürlich können die Freiwilligen die Kurse auch bei externen Anbietern (DRK, Johanniter, Malteser etc.) buchen. FSJ und BFD – Formatspezifisches / / / / Bei Kündigungen gibt es eine neue Staffelung der Bildungstage, die bis zum Kündigungsdatum absolviert werden müssen: Unter 6 Monaten kein FSJ geleistet, egal wie viele Bildungstage 6 Monate 15 Tage 7 Monate 15 Tage 8 Monate 17 Tage 9 Monate 19 Tage 10 Monate 21 Tage 11 Monate 23 Tage 12 Monate 25 Tage Zum Schutz der Freiwilligen müssen bis 28.02.2016 mind. 15 Bildungstage absolviert und der BWSJ bescheinigt vorgelegt werden. Sollten Freiwillige aufgrund einer fachsportartenspezifischen Lizenzausbildung die 15 Tage bis dahin nicht erreicht haben, so muss der BWSJ eine Aufstellung über die weiteren Bildungstage vorgelegt werden. NUR für BFD: Das Abschlussseminar wird ab sofort als das vom Bund vorgegebene Seminar „politische Bildung“ ausgewiesen. Dies hat zur Folge, dass aufgrund einer neuen Reisekostenverordnung ab sofort die BWSJ für dieses Seminar keine Fahrtkosten der Freiwilligen mehr erstatten kann. In Zukunft muss die Einsatzstelle dem/r Freiwilligen die Fahrtkosten bezahlen und kann sich die Kosten vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zurückholen. Entsprechende nähere Informationen und Formulare erhalten die Einsatzstellen vor dem Abschlussseminar von der BWSJ per E-Mail. Nur im BFD ist es möglich einen Kaderathleten einzustellen und ihn somit offiziell in der Arbeitszeit sein persönliches Training durchführen zu lassen. Wenn Sie sich hierfür interessieren und einen BFD Spitzensportler bei sich einstellen möchten, kommen Sie bitte auf die BWSJ zu. Im FSJ ist es NICHT möglich sein persönliches Training während der Arbeitszeit durchzuführen. FSJ Sport und Schule – Formatspezifisches Formatspezifisches / / / / Das FSJ Sport und Schule unterscheidet sich in folgenden Punkten von den beiden Diensten FSJ und BFD: / Start des Dienstes ist der 15. August 2015. Aus diesem Grund darf auch im Juli und August keine sozialversicherungspflichtige Vorbeschäftigung vorliegen. / Aufgrund der Verteilung des Einsatzes der Freiwilligen von 70 % Schule, 30% beträgt der monatliche Einsatzstellenbeitrag 150 €. / Alle Freiwilligen im FSJ Sport und Schule absolvieren die Lizenzausbildung ÜL-C Breitensport. Weitere Bildungstage (Aus- oder Fortbildungen) sind in Absprache mit der Einsatzstelle möglich. Anmeldung und Kosten sind in diesem Fall vor Ort zu klären. / Eine Doppelfinanzierung über Kooperation Schule-Verein, Jugendbegleiter oder ähnliches ist ausgeschlossen. Freiwillige im FSJ Sport und Schule dürfen nie den regulären Unterricht übernehmen, sondern nur Unterstützungsaufgaben. Sollten die Freiwilligen im Schwimmunterricht eingesetzt werden, ist ganz besonders darauf zu achten, dass die Aufsicht bei der Lehrkraft liegt. Die Freiwilligen dürfen nur als Unterstützung eingesetzt werden. Die Aufgaben der Einsatzstelle gelten in gleichem Maße für die Kooperationsschulen. An jeder Schule muss ein ständiger Ansprechpartner für inhaltliche und organisatorische Fragen des Freiwilligen sowie für den Kontakt zum Verein vorhanden sein. Info-Forum Freiwilligendienste im Sport 2015 – In aller Kürze 2 / Für Fälle von Krankheit oder Seminarzeit des Freiwilligen müssen vor dem Jahr Regelungen getroffen werden. Gleiches gilt für eine feste Informationskette. Kontakt / Baden-Württembergische Sportjugend im Landessportverband Baden-Württemberg e.V. Fritz-Walter-Weg 19 70372 Stuttgart Internet: www.bwsj.de E-Mail: [email protected] / Ansprechpartner Württemberg Pia-- Marie Lorke Pia Telefon: 0711/28077-868; E-Mail: [email protected] Julia Schlegel Telefon: 0711/28077-849; E-Mail: [email protected] Janina Bäder Telefon: 0711/28077-856; E-Mail: [email protected] / Ansprechpartner Baden Miriam Janz Telefon: 0711/28077-874; E-Mail: [email protected] Matthias Schahl Telefon: 0711/28077-860; E-Mail: [email protected] / Ansprechpartner FSJ Sport und Schule Christina Leinweber Telefon: 0711/28077-875; E-Mail: [email protected] Madeleine Vasconcelos Telefon: 0711/28077-862; E-Mail: [email protected] Info-Forum Freiwilligendienste im Sport 2015 – In aller Kürze 3
© Copyright 2024 ExpyDoc