Waffenrecht für Veranstaltungen - FARK 2015 Da die Kostüme vieler Cosplayer Nachbildungen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen, wie Stäbe oder Schilde erfordern, um ein authentisches Erscheinungsbild zu ermöglichen, müssen einige Regeln aufgestellt werden, damit die Sicherheit aller Besucher gewährleistet werden kann. Basierend auf dem deutschen Waffengesetz gelten während der FaRK bestimmte Richtlinien, die von allen Besucher/innen eingehalten werden müssen. Man unterscheidet zwischen drei Arten von Waffen: 1. verbotene Gegenstände 2. beanstandete Waffen 3. erlaubte Gegenstände Die dabei getroffene Entscheidung des Sicherheitspersonals ist endgültig und kann nicht angefochten werden. 1. verbotene Gegenstände Schusswaffen und Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände: Handfeuerwaffen (Flinte, Gewehre, Langwaffen...) Faustfeuerwaffen (Pistole, Revolver...) Sportwaffen (Biathlongewehre, Sportpistole...) Steinschleuder Armbrust Schusswaffen verfügen im Normalfall über eine PTB-Kennzeichnung im Viereck. Keine Kennzeichnung bedeutet jedoch nicht, dass es sich hierbei nicht um eine Schusswaffe handeln kann. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen und Elektroimpulsgeräte: Schreckschusspistole (sieht aus wie normale Pistole; PTB-Zeichen im Kreis) Erklärung zum Aussehen: Schreckschuss oder Gaspistolen unterscheiden sich nur geringfügig von normalen Pistolen. CN oder CS-Reizgas (Reizstoffsprühgerät, Pfefferspray u.a.) Elektroschocker Taser Druckluft-, Federdruck-und Co2- Waffen (funktionstüchtige, mit F-Zeichen im Fünfeck): Luftpistole oder Luftgewehr Erklärung zum Aussehen: sind meist Sportschussgeräte oder ähneln diesen sehr stark (s.o.) Paintball oder Gotcha Gaspistole Erklärung zum Aussehen: Schreckschuss oder Gaspistolen unterscheiden sich nur geringfügig von normalen Pistolen. absolut verbotene Waffen (selbst der Besitz ist nicht erlaubt!) Faust-und Stoßdolche Springmesser (Klinge verschwindet vollständig im Griff und schnellt auf Knopfdruck heraus) Butterflymesser Wurfsterne Wurfpfeile Wurfmesser Schlagringe Totschläger/Stahlruten Nun-Chakus Hieb-und Stichwaffen (mit scharfer Klinge und/oder Spitzen) Katanas Schwerter Säbel Machete Beile/Äxte Morgensterne Messer aller Art (außer Taschenmesser unter 12cm Klinge) Schlagstöcke (wie zB.: Tonfas, Teleskopschlagstöcke) Munition, Sprengstoffe und sonstiges : pyrotechnische Munition (z.B.: Silvesterraketen, Feuerwerkskörper usw...) Böller Patronenmunition oder Kartuschen Granaten aller Art Hinweis: Verbotene Gegenstände dürfen nicht auf das Gelände oder in die Hallen gebracht werden. Wer es trotzdem versucht, wird mit Hausverbot und Platzverweis des Geländes verwiesen. Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob die Besitzer im Besitz eines gültigen Waffenscheins sind oder zum Führen einer Waffe berechtigt sinn. 2. beanstandete Waffen funktionsuntüchtige Schusswaffenimitationen, Replika aus Metall oder Holz, Soft-Airs/Airsoft müssen auf ihre Funktionsuntüchtigkeit überprüft werden. Sie müssen erkennbar schussuntauglich sein (Voraussetzungen: kein Abzug vorhanden oder sichtbar blockierter Lauf) und dürfen dann nach Markierung erst auf dem Veranstaltungsgelände mitgeführt werden. Ebenso dürfen keine Pfeile mitgeführt werden. Hinweis: Beanstandete "Waffen", die trotz Prüfung weiterhin funktionstüchtig sind können Besucher/inne in zu ihrem Pkw zurückbringen. Am Infostand sind solche Waffen nicht zu hinterlegen, da keine Haftung hierfür übernommen werden kann. 3. erlaubte Gegenstände Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichplastik LARP-Waffen („Live Action Role Play“ – im allgemeinen Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit Stabilisationskern) Waffen und Stäbe aus einer Kombination aus Holz/GFK/Worbla und/oder Pappe/Plastik/Weichmaterial (wenn der Holzanteil nicht überwiegt) Stäbe, bei denen deutlich erkennbar ist, dass sie nur zur Stabilisierung diene Bogen und Köcher, aber ohne Pfeile (außer LARP-Pfeile) Reitgerten, Peitschen (sofern nicht unter den beanstandeten Waffen genannt) Softair/Airsoft (nur funktionsunfähig(!) zu führen; das entnehmen der Munition genügt nicht, es muss eine bauseitige Untüchtigkeit vorliegen. Alle mitgebrachten Softair-Waffen werden auf ihre Funktionsunfähigkeit geprüft (siehe oben) NERF Guns Faschingspistole Hinweis: Wer sich weigert, eine eigentlich erlaubte Waffe kennzeichnen zu lassen, muss sie abgeben. Kleidungsaccessoires Bei Stachelarm- und -halsbändern dürfen die Stacheln eine Länge von 5 cm nicht überschreiten, und müssen stumpf sein Ketten aus Holz und/oder Kunststoff müssen deutlich erkennbar zur Kleidung gehören Ketten aus Metall müssen so an der Kleidung befestigt sein, dass sie nicht abgenommen werden können Die Kleidung sollte keine scharfen Ecken und Kanten aufweisen.
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