gibt es die waffenrechtlichen Regelungen MIT BILDERN

Waffenrecht für Veranstaltungen - FARK 2015
Da die Kostüme vieler Cosplayer Nachbildungen von Waffen oder waffenähnlichen
Gegenständen, wie Stäbe oder Schilde erfordern, um ein authentisches Erscheinungsbild zu
ermöglichen, müssen einige Regeln aufgestellt werden, damit die Sicherheit aller Besucher
gewährleistet werden kann.
Basierend auf dem deutschen Waffengesetz gelten während der FaRK bestimmte Richtlinien,
die von allen Besucher/innen eingehalten werden müssen.
Man unterscheidet zwischen drei Arten von Waffen:
1. verbotene Gegenstände
2. beanstandete Waffen
3. erlaubte Gegenstände
Die dabei getroffene Entscheidung des Sicherheitspersonals ist endgültig und kann nicht
angefochten werden.
1. verbotene Gegenstände
Schusswaffen und Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände:
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Handfeuerwaffen (Flinte, Gewehre, Langwaffen...)
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Faustfeuerwaffen (Pistole, Revolver...)
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Sportwaffen (Biathlongewehre, Sportpistole...)
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Steinschleuder
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Armbrust
Schusswaffen verfügen im Normalfall über eine PTB-Kennzeichnung im Viereck. Keine
Kennzeichnung bedeutet jedoch nicht, dass es sich hierbei nicht um eine Schusswaffe handeln kann.
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen und Elektroimpulsgeräte:
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Schreckschusspistole (sieht aus wie normale Pistole; PTB-Zeichen im Kreis)
Erklärung zum Aussehen: Schreckschuss oder Gaspistolen unterscheiden sich nur geringfügig
von normalen Pistolen.
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CN oder CS-Reizgas (Reizstoffsprühgerät, Pfefferspray u.a.)
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Elektroschocker
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Taser
Druckluft-, Federdruck-und Co2- Waffen (funktionstüchtige, mit F-Zeichen im Fünfeck):
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Luftpistole oder Luftgewehr
Erklärung zum Aussehen: sind meist Sportschussgeräte oder ähneln diesen sehr stark (s.o.)

Paintball oder Gotcha

Gaspistole
Erklärung zum Aussehen: Schreckschuss oder Gaspistolen unterscheiden sich nur geringfügig
von normalen Pistolen.
absolut verbotene Waffen (selbst der Besitz ist nicht erlaubt!)

Faust-und Stoßdolche
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Springmesser (Klinge verschwindet vollständig im Griff und schnellt auf Knopfdruck heraus)
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Butterflymesser
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Wurfsterne
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Wurfpfeile
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Wurfmesser
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Schlagringe
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Totschläger/Stahlruten
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Nun-Chakus
Hieb-und Stichwaffen (mit scharfer Klinge und/oder Spitzen)
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Katanas
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Schwerter
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Säbel
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Machete
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Beile/Äxte
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Morgensterne
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
Messer aller Art (außer Taschenmesser unter 12cm Klinge)
Schlagstöcke (wie zB.: Tonfas, Teleskopschlagstöcke)
Munition, Sprengstoffe und sonstiges :
 pyrotechnische Munition (z.B.: Silvesterraketen, Feuerwerkskörper usw...)

Böller

Patronenmunition oder Kartuschen

Granaten aller Art
Hinweis:
Verbotene Gegenstände dürfen nicht auf das Gelände oder in die Hallen gebracht werden. Wer es
trotzdem versucht, wird mit Hausverbot und Platzverweis des Geländes verwiesen.
Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob die Besitzer im Besitz eines gültigen Waffenscheins sind oder
zum Führen einer Waffe berechtigt sinn.
2. beanstandete Waffen
funktionsuntüchtige Schusswaffenimitationen, Replika aus Metall oder Holz, Soft-Airs/Airsoft
müssen auf ihre Funktionsuntüchtigkeit überprüft werden.
Sie müssen erkennbar schussuntauglich sein (Voraussetzungen: kein Abzug vorhanden oder
sichtbar blockierter Lauf) und dürfen dann nach Markierung erst auf dem Veranstaltungsgelände
mitgeführt werden.
Ebenso dürfen keine Pfeile mitgeführt werden.
Hinweis: Beanstandete "Waffen", die trotz Prüfung weiterhin funktionstüchtig sind können
Besucher/inne in zu ihrem Pkw zurückbringen. Am Infostand sind solche Waffen nicht zu hinterlegen,
da keine Haftung hierfür übernommen werden kann.
3. erlaubte Gegenstände
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Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichplastik
LARP-Waffen („Live Action Role Play“ – im allgemeinen Schaumstoff- oder
Latexnachbildungen mit Stabilisationskern)
Waffen und Stäbe aus einer Kombination aus Holz/GFK/Worbla und/oder
Pappe/Plastik/Weichmaterial (wenn der Holzanteil nicht überwiegt)
Stäbe, bei denen deutlich erkennbar ist, dass sie nur zur Stabilisierung diene
Bogen und Köcher, aber ohne Pfeile (außer LARP-Pfeile)
Reitgerten, Peitschen (sofern nicht unter den beanstandeten Waffen genannt)
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Softair/Airsoft (nur funktionsunfähig(!) zu führen; das entnehmen der Munition
genügt nicht, es muss eine bauseitige Untüchtigkeit vorliegen. Alle mitgebrachten
Softair-Waffen werden auf ihre Funktionsunfähigkeit geprüft (siehe oben)
NERF Guns
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Faschingspistole
Hinweis: Wer sich weigert, eine eigentlich erlaubte Waffe kennzeichnen zu lassen, muss sie
abgeben.
Kleidungsaccessoires
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Bei Stachelarm- und -halsbändern dürfen die Stacheln eine Länge von 5 cm nicht
überschreiten, und müssen stumpf sein
Ketten aus Holz und/oder Kunststoff müssen deutlich erkennbar zur Kleidung
gehören
Ketten aus Metall müssen so an der Kleidung befestigt sein, dass sie nicht
abgenommen werden können
Die Kleidung sollte keine scharfen Ecken und Kanten aufweisen.