Forderungen zur Aufwertung der sozialen Arbeit 1. Höhere Eingruppierung und bessere Bezahlung Die Gewerkschaften fordern eine Aufwertung der Tätigkeiten von SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen durch eine deutlich bessere Bezahlung. Das angestrebte Volumen liegt im Durchschnitt bei einer Steigerung der Gehälter um 10 Prozent. Auszug aus dem Forderungskatalog: Tätigkeit SozialarbeiterInnen/ SozialpädagogInnen … mit schwierigen Tätigkeiten … mit Garantenstellung aktuelles Gehalt Forderung Entgeltgruppe S 11 Durchschnittsgehalt 3.394,18 Entgeltgruppe S 15 Durchschnittsgehalt 3.675,98 S 12 S 14 3.483,49 3.546,50 S 16 S 17 3.819,34 3.985,09 Forderung in Prozent 2. Praxisnahe Tätigkeitsmerkmale Die GEW fordert, die Tätigkeitsmerkmale grundlegend zu überarbeiten. Sie müssen als verbindliche Tarifnormen Wirkung entfalten, d. h. praxisnah und eindeutig sein. Die in der Vergangenheit allzu oft zu beobachtende Willkür in der Anwendung durch Arbeitgeber muss beendet werden. So kommt es beispielsweise immer wieder zu Auseinandersetzungen bei der Zuordnung der Tätigkeit im Allgemeinen Sozialdienst (ASD) zu Entgeltgruppe S 14 (Tätigkeit bei Kindeswohlgefährdung). Die Qualität der Arbeit und deren Schwierigkeit und Bedeutung soll sich an den gestiegenen fachlichen Herausforderungen orientieren. Zu nennen sind hierbei insbesondere die sozialräumliche Vernetzung, die rechtskreisübergreifende Fallbearbeitung und der umfassende Anspruch nach Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (Inklusion). Zudem ist es erforderlich, HeilpädagogInnen in die entsprechenden Tätigkeitsmerkmale aufzunehmen. Für die Leiterinnen und Leiter von Tagesstätten für Erwachsene ist eine Regelung analog der Kita-Leitungen zu schaffen. 8,3 9,6 12,4 3. Aufwertung der Arbeit im ASD und in der Behindertenhilfe Allgemeiner Sozialdienst Die Anforderungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Allgemeinen Sozialdienst /Bezirkssozialdienst sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die Problemlagen der Familien und in Not geratener Menschen werden komplexer und verlangen ein intensives „Fallmanagement“ in vernetzten Strukturen. Dafür brauchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfangreiches Wissen aus verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsbereichen und den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. Dies geht deutlich über die „normalen“ Anforderungen hinaus, wie sie in den Tätigkeitsmerkmalen, die zum Teil aus den 1970er-Jahren stammen, formuliert sind. Neben arbeitsfeldübergreifender Sach- und Fachkompetenz werden hohe Anforderungen an die Persönlichkeit gestellt. Zudem wird die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung verlangt. Somit liegt hier eine Tätigkeit vor, die die Voraussetzungen für eine höhere Eingruppierung erfüllt. Behindertenhilfe Insbesondere in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung hat sich in den letzten Jahren viel getan. Der gesellschaftliche Anspruch an die Arbeit hat sich gewandelt, Inklusion ist zum Wegweiser und Maßstab geworden. Damit wachsen auch die Anforderungen an die Beschäftigten in der Behindertenhilfe. Ambulant-betreutes Wohnen ergänzt zunehmend Wohnheimangebote. Das ist sinnvoll, um Menschen mit Unterstützungsbedarf ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Sozialpädagogische Fachkräfte unterstützen die Klientinnen und Klienten bei der Organisation ihres Alltags, beraten in allen Bereichen des Lebens (von den Finanzen bis hin zur Suchtprävention) und sind wichtige Ansprechpartner in Krisensituationen. Bisher bleiben diese neuen Herausforderungen bei der Eingruppierung unberücksichtigt. Dazu kommen neue Berufsbilder, die sich bisher in der Entgeltordnung nicht wiederfinden und derzeit oft deutlich unter Wert eingruppiert werden. Die Gehälter der Beschäftigten im „handwerklichen Erziehungsdienst“ bleiben im Vergleich zur freien Wirtschaft zurück und müssen dringend aufgewertet werden. 4. Schulsozialarbeit In den letzten Jahren wurde die sozialpädagogische Tätigkeit an Schulen stark ausgeweitet. Schulsozialarbeit – oftmals auch „Jugendsozialarbeit an Schulen“ genannt – wird zum einen in Trägerschaft der Länder (Kultusministerien), vor allem aber in Verantwortung der Kommunen von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe organisiert. Sie stellt heute ein professionell und konzeptionell entwickeltes und anerkanntes Arbeitsfeld der Jugendhilfe dar. Die GEW fordert einen flächendeckenden und alle Schulstufen und Schulformen umfassenden Ausbau der Schulsozialarbeit, deren zentraler Auftrag darin besteht, die Angebote und Leistungen der Jugendhilfe allen Schülerinnen und Schülern einer Schule verfügbar zu machen. Schulsozialarbeit wird damit zugleich zu einem wichtigen und unverzichtbaren Akteur zur Gestaltung und Vernetzung von Bildung in der Kommune und trägt zur Entwicklung eines inklusiven Lebensraumes bei. Schulsozialarbeit braucht professionelle Arbeitsbedingungen. Jede sozialpädagogische Fachkraft hat Anspruch auf eine unbefristete Vollzeitstelle mit tarifvertraglicher Absicherung. Weitere Informationen zu Hintergründen und dem Verlauf der Tarifverhandlungen: www.gew.de/EGO Impressum Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt am Main Telefon: 069-78973-0, [email protected] Mai 2015
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