Forderungen zur Aufwertung der sozialen Arbeit

Forderungen zur Aufwertung der sozialen Arbeit
1. Höhere Eingruppierung und bessere Bezahlung
Die Gewerkschaften fordern eine Aufwertung der Tätigkeiten von SozialarbeiterInnen und
SozialpädagogInnen durch eine deutlich bessere Bezahlung. Das angestrebte Volumen liegt im
Durchschnitt bei einer Steigerung der Gehälter um 10 Prozent.
Auszug aus dem Forderungskatalog:
Tätigkeit
SozialarbeiterInnen/
SozialpädagogInnen
… mit schwierigen Tätigkeiten
… mit Garantenstellung
aktuelles Gehalt
Forderung
Entgeltgruppe
S 11
Durchschnittsgehalt
3.394,18
Entgeltgruppe
S 15
Durchschnittsgehalt
3.675,98
S 12
S 14
3.483,49
3.546,50
S 16
S 17
3.819,34
3.985,09
Forderung in
Prozent
2. Praxisnahe Tätigkeitsmerkmale
Die GEW fordert, die Tätigkeitsmerkmale grundlegend zu überarbeiten. Sie müssen als verbindliche
Tarifnormen Wirkung entfalten, d. h. praxisnah und eindeutig sein. Die in der Vergangenheit allzu oft
zu beobachtende Willkür in der Anwendung durch Arbeitgeber muss beendet werden. So kommt es
beispielsweise immer wieder zu Auseinandersetzungen bei der Zuordnung der Tätigkeit im
Allgemeinen Sozialdienst (ASD) zu Entgeltgruppe S 14 (Tätigkeit bei Kindeswohlgefährdung). Die
Qualität der Arbeit und deren Schwierigkeit und Bedeutung soll sich an den gestiegenen fachlichen
Herausforderungen orientieren. Zu nennen sind hierbei insbesondere die sozialräumliche
Vernetzung, die rechtskreisübergreifende Fallbearbeitung und der umfassende Anspruch nach
Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (Inklusion).
Zudem ist es erforderlich, HeilpädagogInnen in die entsprechenden Tätigkeitsmerkmale
aufzunehmen. Für die Leiterinnen und Leiter von Tagesstätten für Erwachsene ist eine Regelung
analog der Kita-Leitungen zu schaffen.
8,3
9,6
12,4
3. Aufwertung der Arbeit im ASD und in der Behindertenhilfe
Allgemeiner Sozialdienst
Die Anforderungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Allgemeinen Sozialdienst
/Bezirkssozialdienst sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die Problemlagen der Familien und
in Not geratener Menschen werden komplexer und verlangen ein intensives „Fallmanagement“ in
vernetzten Strukturen. Dafür brauchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfangreiches Wissen
aus verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsbereichen und den einschlägigen Gesetzen und
Verordnungen. Dies geht deutlich über die „normalen“ Anforderungen hinaus, wie sie in den
Tätigkeitsmerkmalen, die zum Teil aus den 1970er-Jahren stammen, formuliert sind. Neben
arbeitsfeldübergreifender Sach- und Fachkompetenz werden hohe Anforderungen an die
Persönlichkeit gestellt. Zudem wird die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung verlangt.
Somit liegt hier eine Tätigkeit vor, die die Voraussetzungen für eine höhere Eingruppierung erfüllt.
Behindertenhilfe
Insbesondere in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung hat sich in den letzten Jahren viel getan.
Der gesellschaftliche Anspruch an die Arbeit hat sich gewandelt, Inklusion ist zum Wegweiser und
Maßstab geworden. Damit wachsen auch die Anforderungen an die Beschäftigten in der
Behindertenhilfe.
Ambulant-betreutes Wohnen ergänzt zunehmend Wohnheimangebote. Das ist sinnvoll, um
Menschen mit Unterstützungsbedarf ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Sozialpädagogische Fachkräfte unterstützen die Klientinnen und Klienten bei der Organisation ihres
Alltags, beraten in allen Bereichen des Lebens (von den Finanzen bis hin zur Suchtprävention) und
sind wichtige Ansprechpartner in Krisensituationen. Bisher bleiben diese neuen Herausforderungen
bei der Eingruppierung unberücksichtigt. Dazu kommen neue Berufsbilder, die sich bisher in der
Entgeltordnung nicht wiederfinden und derzeit oft deutlich unter Wert eingruppiert werden.
Die Gehälter der Beschäftigten im „handwerklichen Erziehungsdienst“ bleiben im Vergleich zur freien
Wirtschaft zurück und müssen dringend aufgewertet werden.
4. Schulsozialarbeit
In den letzten Jahren wurde die sozialpädagogische Tätigkeit an Schulen stark ausgeweitet.
Schulsozialarbeit – oftmals auch „Jugendsozialarbeit an Schulen“ genannt – wird zum einen in
Trägerschaft der Länder (Kultusministerien), vor allem aber in Verantwortung der Kommunen von
öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe organisiert.
Sie stellt heute ein professionell und konzeptionell entwickeltes und anerkanntes Arbeitsfeld der
Jugendhilfe dar. Die GEW fordert einen flächendeckenden und alle Schulstufen und Schulformen
umfassenden Ausbau der Schulsozialarbeit, deren zentraler Auftrag darin besteht, die Angebote und
Leistungen der Jugendhilfe allen Schülerinnen und Schülern einer Schule verfügbar zu machen.
Schulsozialarbeit wird damit zugleich zu einem wichtigen und unverzichtbaren Akteur zur Gestaltung
und Vernetzung von Bildung in der Kommune und trägt zur Entwicklung eines inklusiven
Lebensraumes bei.
Schulsozialarbeit braucht professionelle Arbeitsbedingungen. Jede sozialpädagogische Fachkraft hat
Anspruch auf eine unbefristete Vollzeitstelle mit tarifvertraglicher Absicherung.
Weitere Informationen zu Hintergründen und dem Verlauf der Tarifverhandlungen:
www.gew.de/EGO
Impressum
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt am Main
Telefon: 069-78973-0, [email protected]
Mai 2015