Befristete Einstellung Bezahlung der

Personalrat für Lehrerinnen und Lehrer
an Förderschulen und Schulen für Kranke
bei der Bezirksregierung Münster
Bezahlung der Sommerferien bei befristeter Beschäftigung
KollegInnen, die an einer Schule befristet eingestellt sind, haben in vielen Fällen ein Anrecht
auf eine Bezahlung in den Sommerferien!
WICHTIG:
Vor Beginn der Sommerferien muss - bei Vorliegen eines Vertretungsgrundes - ein Antrag auf
Weiterbeschäftigung nach den Ferien gestellt werden. Dieser Antrag muss vor Beginn der
Sommerferien bei der Bezirksregierung eingegangen sein. Auch der Vertrag muss vor den Ferien
unterschrieben sein.
In folgenden Fällen wird die Ferienzeit bezahlt:
1. Vertragsbeginn am 1. Februar eines Jahres bzw. am ersten Tag des 2. Schulhalbjahres oder
früher
Wegen der Nachbereitungszeit werden die Sommerferien bezahlt (auch ohne Weiterbeschäftigung
nach den Ferien). Es sollte bereits bei Vertragsabschluss darauf geachtet werden, dass als
Vertragsende der letzte Ferientag angegeben ist.
2. Vertragsbeginn nach dem 1. Februar
Erfolgt nach den Ferien eine Weiterbeschäftigung (auch in einer anderen Schulform oder in einer
anderen Bezirksregierung), werden die Ferien ebenfalls bezahlt. Die Bezirksregierung, bei der das
Beschäftigungsverhältnis bis zu den Ferien besteht, stellt bei Vorlage einer Bescheinigung über die
Anschlussbeschäftigung einen Vertrag für die Ferien aus.
Sowohl die Schulleitungen als auch die Lehrerräte, die an der befristeten Einstellung von
Vertretungskräften bzw. an Vertragsverlängerungen beteiligt sind, müssen die angegebenen Zeiten
einer Beschäftigung in den Vorlagen genau prüfen. Ebenfalls muss darauf geachtet werden, dass es
keine unnötigen Beschäftigungslücken gibt, da ansonsten die Ferienbezahlung entfällt.
Wichtig: Formblätter für befristete Einstellung
Auf den Formblättern für befristete Einstellungen, die die Bezirksregierung zur Verfügung stellt, ist
darüber hinaus zu beachten, dass sowohl der Einstellung als auch der Befristung zugestimmt werden
muss (Entsprechendes muss angekreuzt werden). Ansonsten tritt der Vertrag nicht in Kraft!
Stand: Sept. 2015
__________________________________________________________________________________________
Postanschrift:
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147 Münster
Raum N 1007
Telefon:
0251/411-4030 o. -4043
FAX: 0251/41184030
[email protected]
Vorsitzende:
Bettina Marzinzik
Tel. 02861/61320 (priv.)
[email protected]
[email protected]
___________________________________________________________________________