Personalrat für Lehrerinnen und Lehrer an Förderschulen und Schulen für Kranke bei der Bezirksregierung Münster Bezahlung der Sommerferien bei befristeter Beschäftigung KollegInnen, die an einer Schule befristet eingestellt sind, haben in vielen Fällen ein Anrecht auf eine Bezahlung in den Sommerferien! WICHTIG: Vor Beginn der Sommerferien muss - bei Vorliegen eines Vertretungsgrundes - ein Antrag auf Weiterbeschäftigung nach den Ferien gestellt werden. Dieser Antrag muss vor Beginn der Sommerferien bei der Bezirksregierung eingegangen sein. Auch der Vertrag muss vor den Ferien unterschrieben sein. In folgenden Fällen wird die Ferienzeit bezahlt: 1. Vertragsbeginn am 1. Februar eines Jahres bzw. am ersten Tag des 2. Schulhalbjahres oder früher Wegen der Nachbereitungszeit werden die Sommerferien bezahlt (auch ohne Weiterbeschäftigung nach den Ferien). Es sollte bereits bei Vertragsabschluss darauf geachtet werden, dass als Vertragsende der letzte Ferientag angegeben ist. 2. Vertragsbeginn nach dem 1. Februar Erfolgt nach den Ferien eine Weiterbeschäftigung (auch in einer anderen Schulform oder in einer anderen Bezirksregierung), werden die Ferien ebenfalls bezahlt. Die Bezirksregierung, bei der das Beschäftigungsverhältnis bis zu den Ferien besteht, stellt bei Vorlage einer Bescheinigung über die Anschlussbeschäftigung einen Vertrag für die Ferien aus. Sowohl die Schulleitungen als auch die Lehrerräte, die an der befristeten Einstellung von Vertretungskräften bzw. an Vertragsverlängerungen beteiligt sind, müssen die angegebenen Zeiten einer Beschäftigung in den Vorlagen genau prüfen. Ebenfalls muss darauf geachtet werden, dass es keine unnötigen Beschäftigungslücken gibt, da ansonsten die Ferienbezahlung entfällt. Wichtig: Formblätter für befristete Einstellung Auf den Formblättern für befristete Einstellungen, die die Bezirksregierung zur Verfügung stellt, ist darüber hinaus zu beachten, dass sowohl der Einstellung als auch der Befristung zugestimmt werden muss (Entsprechendes muss angekreuzt werden). Ansonsten tritt der Vertrag nicht in Kraft! Stand: Sept. 2015 __________________________________________________________________________________________ Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9 48147 Münster Raum N 1007 Telefon: 0251/411-4030 o. -4043 FAX: 0251/41184030 [email protected] Vorsitzende: Bettina Marzinzik Tel. 02861/61320 (priv.) [email protected] [email protected] ___________________________________________________________________________
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